VERÄNDERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ - Informationen für Geschäftskunden - Thurgauer Kantonalbank

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VERÄNDERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ - Informationen für Geschäftskunden - Thurgauer Kantonalbank
VERÄNDERUNGEN IM
ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ
Informationen für Geschäftskunden
VERÄNDERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ - Informationen für Geschäftskunden - Thurgauer Kantonalbank
INHALT

    1     Einheit bringt Durchgängigkeit und mehr Effizienz                         3

    2     Was verändert sich?                                                       4
    2.1   Überweisungen                                                             4
    2.2   Lastschriften                                                             4
    2.3   Einzahlungsscheine                                                        5
    2.4   Avisierungen (Reporting)                                                  7

    3     EBICS – Die neue elektronische Schnittstelle zur Thurgauer Kantonalbank   8

    4     Was sind Ihre nächsten Schritte?                                          9

    5     Zeitplan und Umstellungsdaten                                             10

    6     Übersicht über die bisherigen und neuen (ISO 20022) Formate               11
3

EINHEIT BRINGT DURCH-
GÄNGIGKEIT UND MEHR
EFFIZIENZ
    Europa hat im Euro-Zahlungsraum (SEPA) die länderspezifi-
    schen Vorgaben für Überweisungen und Lastschriften in Euro
    vereinheitlicht. Dies erfolgte auf der Basis des ISO-20022-­
    Meldungsstandards und durch den Einsatz von Kontonummern
    im IBAN-Format.

     Der Schweizer Zahlungsverkehr kennt heute
     zwei Systeme (SIX Interbank Clearing und        Veränderungen im Zahlungsverkehr
     PostFinance AG), über zehn Standards und        Schweiz
     Formate im Überweisungs- und Lastschrift-       Informationen finden Sie übersichtlich
     verfahren sowie sieben verschiedene Varianten   und schnell auf folgenden Webseiten
     von Einzahlungsscheinen. Diese Vielfalt will    www.tkb.ch/zv-harmonisierung
     der Finanzplatz Schweiz reduzieren und nutzt    www.paymentstandards.ch
     die Gelegenheit, um den heutigen Zahlungs-
     verkehr zu optimieren. Das Ziel ist, die Zah-   SEPA (Single Euro Payments Area)
     lungsverkehrsverfahren und -systeme der Ban-    Im Euro-Zahlungsraum werden seit Ende
     ken und der PostFinance AG zu verein­fachen     2014 Überweisungen und Lastschriften
     und sie weitgehend an die europäischen Stan-    zu gleichen Bedingungen ausgeführt und
     dards anzugleichen. Der neue Zahlungsverkehr    entgegengenommen, unabhängig davon,
     Schweiz bringt Durchgängigkeit und mehr         ob diese innerhalb der Landesgrenzen
    ­Effizienz.                                      oder über diese hinaus abgewickelt
                                                     werden. SEPA umfasst alle EU-/EWR-
    Die Thurgauer Kantonalbank (TKB) arbeitet        Län­der sowie die Schweiz, Monaco und
    zusammen mit anderen Banken aktiv an             San Marino. Der Schweizer Finanzplatz
    ­diesem Vorhaben mit.                            wirkt seit Beginn an der SEPA-Entwick-
                                                     lung mit und befasst sich mit den Auswir-
    Die Veränderungen im Zahlungsverkehr             kungen auf die Schweiz. www.sepa.ch
    Schweiz sollten bis spätestens 2020 ab­
    geschlossen sein. Folgende Bereiche sind
    betroffen:
    — Überweisungen
    — Lastschriften
    — Einzahlungsscheine
    — Avisierungen (Reporting)
4   VERÄNDERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ | INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

WAS VERÄNDERT SICH?

                    2.1 Überweisungen                                   ­— Während einer Übergangsfrist zwischen
                    Allgemeine Veränderungen                                2015 und 2020 ist schweizweit eine parallele
                    ­— Zahlungsaufträge (z. B. Kreditoren- und             Nutzung von Kontonummern im bank­
                           Lohnzahlungen), die mittels Filetransfer         eige­nen Format und im IBAN-Format mög-
                           an Banken in der Schweiz übermittelt wer-        lich. Seit der Einführung der IBAN im Jahr
                           den, werden spätestens ab Mitte 2018 nur         2006 haben einige Banken in der Schweiz
                           noch mit der pain.001-Meldung (Customer          bereits ein IBAN-Obligatorium für Inland-
                           Credit Transfer Initiation) im ISO-20022-        zahlungen umgesetzt. Deshalb empfiehlt
                           Standard akzeptiert. Das heutige DTA-­           die TKB einen konsequenten Wechsel auf
                           Format der Banken wird ab Mitte 2018,            die IBAN.
                           das EZAG-Format der PostFinance AG ab
                           Ende 2017 nicht mehr unterstützt.             Umsetzung bei der Thurgauer Kantonalbank
                     ­— Die pain.002-Meldung (Customer Payment          ­— Seit 2017 können Sie der TKB Ihre natio-
                           Status Report) liefert Informationen über          nalen und interna­tionalen Zahlungsauf-
                           den Status der übermittelten Zahlungs­             träge mit der pain.001-Meldung im CH-
                           aufträge und gibt Auskunft über allfällige         ISO 20022-Standard (pain.001.001.03.
                           Fehler, Warnungen oder Korrekturen.                ch.02 XML-Schema der SIX) erteilen.
                      ­— Dank der neuen End-to-End-Identifika-         ­— Zahlungsaufträge im DTA-Format dürfen
                           tion im ISO-20022-Standard kann der                von Schweizer Banken noch bis zum
                           Auftraggeber seine Zahlungsaufträge ein-           30.06.2018 entgegengenommen werden.
                           deutig kennzeichnen. Dadurch kann er         ­— Zahlungsaufträge im SWIFT MT-Stan-
                           z. B. Statusmeldungen oder Zahlungsrück-           dard sind von den Veränderungen im
                           leitungen automatisiert zuordnen.                  Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen
                       ­— Ab 2020 gilt für inländische Zahlungen             und werden weiterhin unterstützt.
                           die ausschliessliche Verwendung der            ­— Zahlungsaufträge mit Angabe der Konto-
                           ­Kontonummer im IBAN-Format. Durch                 nummer in einem bankeigenen Format
                            die Überprüfung der IBAN auf ihre for-            werden bis auf Weiteres angenommen.
                            melle Korrektheit (via Prüfziffer) werden         Die TKB empfiehlt jedoch schon heute
                            Fehler minimiert.                                 die konsequente Nutzung der IBAN.

                    Übergangsphase                                      2.2 Lastschriften
                    ­— Während einer Übergangsfrist bis Mitte          Der Finanzplatz Schweiz kennt heute sechs
                        2018 ist schweizweit eine parallele Nut-        Lastschriftverfahren: LSV+/BDD der Ban-
                        zung der bisherigen Formate und der neuen       ken in CHF und EUR, Debit Direct bzw.
                        Meldungen im ISO-20022-Standard für             CH-DD-Lastschrift der PostFinance AG in
                        Überweisungen möglich. Die genaue               CHF und EUR sowie die SEPA-Basis- und
                        Dauer des Parallelbetriebs bestimmt jede        -Firmenlastschrift in EUR.
                        Bank selbst und ist mit ihr abzustimmen.
5

  Allgemeine Veränderungen                            2.3 Einzahlungsscheine
  ­— Wie mit dem LSV+/BDD der Banken um-             Der Finanzplatz Schweiz kennt heute folgende
      gegangen wird, wird zurzeit vom Finanz-         Einzahlungsscheine: Oranger Einzahlungs-
      platz Schweiz ausgearbeitet. Die Funktio-       schein (ESR) in CHF der Banken, oranger Ein-
      nalitäten der E-Rechnung werden                 zahlungsschein (ESR) in CHF oder EUR der
      optimiert und ausgebaut.                        PostFinance AG, roter Einzahlungsschein (ES)
­­— Bereits erteilte Belastungsermächtigungen        in CHF der Banken, roter Einzahlungsschein
      bleiben auch für die neue Lastschrift gültig.   (ES) in CHF oder EUR der PostFinance AG.
                                                      Diese Belege werden in in der QR-Rechnung
Übergangsphase und Umsetzung bei der                  zusammengeführt.
Thurgauer Kantonalbank
­Vorgänge bleiben bis 2020 bestehen. Details          Aktuell wird die QR-Rechnung von einer
 zur Umsetzung bei der TKB sind in Aus­               Arbeitsgruppe überarbeitet. ­A ktualisierungen
 arbeitung und werden voraussichtlich 2019            folgen voraus­sichtlich im 2. Halbjahr 2018.
 kommuniziert.

   ISO 20022 (International Organization              -Lastschriften bis Oktober 2016 verwendet.
   for Standardization)                               Seit November 2016 erfolgt die Identifika-
   ISO hat sich zum Ziel gesetzt, in der Finanz­      tion des Finanzinstitutes nur noch über die
   industrie eine weltweite Angleichung be­           IBAN (gilt nur für Überweisungen mittels
   stehender und neuer Meldungsstandards              pain.001). Ausserhalb SEPA bleibt der BIC
   herbeizuführen. Im Kunden-Bank-Daten­              weiterhin notwendig.
   austausch werden die sogenannten pain-
   und camt-Meldungen verwendet (pain                 Lastschrift
   steht für Payment Initiation; camt für Cash        Bei der neuen Lastschrift wird der Zahler
   Management). ISO 20022 umfasst auch                durch den Zahlungsempfänger analog dem
   weitere Bereiche wie den Wertpapierhan-            heutigen LSV+/BDD über den geschulde-
   del, die Aussenhandelsfinanzierung oder            ten Betrag informiert, z. B. via Avisierung
   das Treasury. www.iso20022.org und                 oder Vertrag. Das Finanzinstitut belastet
   www.iso-payments.ch                                den Betrag per Fälligkeitsdatum auf dem
                                                      vom Zahler gemäss Belastungsermächti-
   IBAN (International Bank Account                   gung defi­nierten Konto. Es gibt auch in Zu­
   Number)                                            kunft die Ausprägungen mit Widerspruchs-
   IBAN ist die standardisierte Darstellung           recht von 30 Tagen nach Avisierung der
   einer Kontonummer und je nach Land ist             Be­lastung (z. B. Kontoauszug) für Firmen-
   die Anzahl Stellen unterschiedlich (Schweiz:       und Privatkunden (analog LSV+) und ohne
   21 Stellen). Europäische Institute durften nur     Widerspruchsrecht für Firmenkunden (ana-
   noch bis Februar 2016 Aufträge von Ver-            log BDD). www.lsv.ch
   brauchern mit Angabe der Kontonummer
   in einem bankeigenen Format entgegen-              E-Rechnung
   nehmen. In der Schweiz gilt ab 2020 ein            Die E-Rechnung wird vom Zahler im E-Ban-
   IBAN-Obligatorium für Zahlungen im                 king empfangen, geprüft und mit wenigen
   Inland. www.tkb.ch/iban                            Mausklicks zur Bezahlung freigegeben oder
                                                      abgelehnt. Bei Bedarf kann der Zahler die
   BIC (Business Identifier Code)                     E-Rechnung im PDF-Format speichern. Auf
   Der BIC ist ein internationaler Bankcode,          Wunsch kann der Zahler die Freigabe der
   mit dem Finanzinstitute weltweit identifiziert     E-Rechnungen mittels selbst definierter Kri-
   werden. Der BIC wurde bei grenz­über­              terien pro Rechnungssteller automatisieren
   schreitenden SEPA-Überweisungen und                (Dauerfreigabe). www.e-rechnung.ch
6   VERÄNDERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ | INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

                    Allgemeine Veränderungen­                              vordrucke mit orangen und roten Einzah-
                    — Voraussichtlich ab Mitte 2019 können                lungsscheinen mit Blick auf die Umstellung
                       Sie schweizweit mit der QR-Rechnung                 auf die QR-Rechnung, spätestens bis Mitte
                       fakturieren. Genauere Informationen                 2020.
                       folgen im 2. Halbjahr 2018 und werden           ­— Achten Sie beim Kauf eines Lesegerätes
                       auf www.paymentstandards.ch publi-                  für Einzahlungsscheine auf die QR-Code-­
                       ziert.                                              Unter­stützung.
                                                                      ­— Die Druckereien werden zentral durch die
                    Übergangsphase                                         Arbeitsgruppen des Finanzplatzes Schweiz
                    ­— Während einer Übergangsfrist zwischen              über die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.)
                         der Einführung und Mitte 2020 ist                 für die QR-Rechnung informiert.
                         schweizweit eine parallele Nutzung der       ­— Wenn Sie eine eigene Faktura-Lösung
                         bisherigen Zahlungsbelege und der                 ein­setzen, können Sie die Vorgaben
                         QR-Rechnung möglich. Die genaue Dauer             (Masse, Farbwerte etc.) für die QR-Rech-
                         des Parallel­betriebs b­ estimmt jede Bank        nung dem Dokument «Guideline
                         selbst und ist mit ihr abzustimmen.               QR-Rechnung: Implementation Guide-
                     ­— Planen Sie schon heute die Verwendung             lines» ent­nehmen, das auf www.payment-
                         der Rechnungsgarnituren bzw. Formular­            standards.ch publiziert ist.
7

Umsetzung bei der Thurgauer Kantonalbank           Übergangsphase und Umsetzung bei der
­— Die TKB wird die QR-Rechnung ab Ein-           Thurgauer Kantonalbank
     führung (voraussichtlich Mitte 2019) unter-   ­— Der Finanzplatz Schweiz gibt für camt-­
     stützen. Sie werden rechtzeitig und vor              Meldungen keine Einführungsdaten vor.
     Einführung der QR-Rechnung die notwen-         ­— Zahlungseingänge aus orangen Einzah-
     digen Informationen erhalten (z. B. Ihre             lungsscheinen (ESR) und aus Lastschrift­
     ESR-IBAN). Weitere Informationen folgen              einzügen (LSV+/BDD) werden noch bis
     im 2. Halbjahr 2018.                                 Mitte 2020 unterstützt.
 ­— Die heutigen orangen und roten Einzah-          ­— Seit dem vierten Quartal 2017 können Sie
     lungsscheine können voraussichtlich bis              Ihre Avisierungen im ISO-20022-Format
     Mitte 2020 eingesetzt werden.                        beziehen. Sämtliche Detailangaben der
                                                          Ein-/Ausgänge sind darin enthalten.
2.4 Avisierungen (Reporting)                          ­— Der SWIFT-Kontoauszug, die elektroni-
Im ISO-20022-Standard werden für elektroni-               schen Bankbelege im PDF-Format sowie
sche Konto- bzw. Buchungsinformationen                    die Papier-Avisierungen (Kontoauszüge,
die sogenannten camt-Meldungen verwendet                  Belastungs- und Gutschriftsanzeigen)
(camt steht für Cash Management). Um die                  sind von den Veränderungen im Zahlungs-
Durchgängigkeit der Daten zu gewährleisten,               verkehr nicht betroffen und bleiben vor-
empfehlen wir bei einer Umstellung auf pain-              aussichtlich unverändert bestehen.
Meldungen im ISO-20022-Standard, auch
die Avisierungen (Reporting) umzustellen.

Allgemeine Veränderungen
­— Kontoauszüge, Intraday-Auszüge (Konto­
     umsätze, Vormerkposten), ­Gutschriften
     und Belastungen s­ owie die Auslieferung
     der Zahlungseingänge erfolgen im ISO-
     20022-Standard.
  — Zusätzlich zur ESR-Referenznummer
     oder zur Mitteilung erhält der Begüns-
     tigte in der Meldung im ISO-20022-For-
     mat den Namen des Zahlers mitgeteilt.
     Die Identifikation und Zuordnung in der
     Buchhaltung wird dadurch im Vergleich
     zur heutigen ESR-­Gutschriftsdatei opti-
     miert.
 ­— Zahlungseingänge aus roten Einzahlungs-
     scheinen, z. B. aus Bareinzahlungen
     am Postschalter, werden ebenfalls im ISO-
     20022-Standard avisiert.
8   VERÄNDERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ | INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

EBICS – DIE NEUE
ELEKTRONISCHE SCHNITT-
STELLE ZUR THURGAUER
KANTONALBANK

                    Kommunikationskanäle für den Datenaus­          Was ändert sich mit dem ISO-20022-
                    tausch mit der Thurgauer Kantonalbank           Standard
                    Die TKB bietet künftig im elektronischen        ­— Sie können voraussichtlich im Verlauf des
                    Datenaustausch neben dem E-Banking auch              Jahres 2018 Ihre Zahlungen über EBICS an
                    professionelle Lösungen für die direkte An­          die TKB übermitteln.
                    bindung Ihrer Finanzsoftware an die TKB an.      ­— Der Zahlungsverkehr über SWIFT MT-­
                    Neu wird im Verlauf des Jahres 2018 eine             Meldungstypen ist von der Veränderung im
                    elektronische Schnittstelle – EBICS – ein­           Zahlungsverkehr nicht betroffen.
                    geführt.

                     Die bisherige Off­­line-Schnittstelle bleibt
                    ­weiterhin bestehen.

                       EBICS (Electronic Banking Internet
                       Communication Standard)
                       EBICS hat sich in verschiedenen SEPA-
                       Ländern als multibankfähiger Kunde-
                       Bank-Kommunikationsstandard durch­
                       gesetzt, mit dem sich Daten im Zahlungs-
                       verkehr verschlüsselt und sicher im Inter-
                       net übermitteln lassen. www.ebics.de
9

WAS SIND IHRE
NÄCHSTEN SCHRITTE?

    Bitte konsultieren Sie unsere Homepage           Sind Sie sich nicht sicher, was für Sie zutrifft?
    www.tkb.ch/zv-harmonisierung → Was sind          Unser E-Business-Beraterteam hilft Ihnen
    Ihre ­nächsten Schritte.                         unter der Telefonnummer 071 626 66 53
                                                     gerne bei der korrekten Auswahl.
    Sie können auswählen, wie Sie Ihren Zah-
    lungsverkehr erledigen. Durch die Auswahl
    erhalten Sie genaue Angaben, was sich für
    Sie konkret ändert und welche Schritte von
    Ihrer Seite zu unternehmen sind.

    Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:            Kontakt
    — E-Banking                                       Gerne sind wir für Ihre Anliegen da und
        Sie erledigen Ihren Zahlungsverkehr aus-        unterstützen Sie bei der Umstellung von
        schliesslich im E-Banking der Thurgauer         der alten in die neue Welt des Zahlungs-
        Kantonalbank.                                   verkehrs. Kontaktieren Sie bei Fragen zu
    — E-Banking mit Schnittstellen                    den Veränderungen im Zahlungsverkehr
        Sie verwenden für den Zahlungsverkehr           Schweiz Ihren Kundenberater oder
        eine Standard-Zahlungsverkehrssoftware          direkt unsere Spezialisten unter den
        (bspw. Mammut, PayMaker, Abacus etc.)           nachfolgend aufgeführten Kontaktdaten:
        oder laden DTA-Zahlungsdateien in das
        E-Banking.                                      Telefon         071 626 66 53
    — SoftCert                                        E-Mail          e-banking@tkb.ch
        Sie verwenden für den Zahlungsverkehr           Servicezeiten   Montag – Freitag,
        eine Komplettlösung (Abacus, SAP etc.)          		              08.00 –17.00 Uhr
        mit unserer zertifikatsbasierten Authenti-
        sierung.                                        Alle wichtigen Informationen zu den
                                                        Veränderungen im Zahlungsverkehr
                                                        Schweiz sind auf unserer Webseite publi­
                                                        ziert. www.tkb.ch/zv-harmonisierung
10     VERÄNDERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR SCHWEIZ | INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

ZEITPLAN UND
UMSTELLUNGSDATEN

Datenaustausch
Überweisungen                                                                                2017          2018                  2019           2020
Bisher                 — DTA-Bankenformat                                                                        30.6.2018
                       — EZAG PostFinance-Format                                                    31.12.2017

Neu                    — ISO 20022 (pain.001.001.03.ch.02/pain.002)
Unverändert            — SWIFT MT-Format

Lastschrift/E-Rechnung
Bisher                 — LSV+/BDD der Banken1
Neu                    — Neue E-Rechnung

Einzahlungsscheine
Bisher                 — Oranger Einzahlungsschein (ESR)
                       — Roter Einzahlungsschein (ES)
Neu                    — QR-Rechnung
                                                                                                    Bereitstellung Spezifikation und Fahrplan
Avisierungen (Reporting)
Bisher                 — ESR-/LSV-Gutschriftsdateien
                       — Zahlungseingänge von PostFinance (EGA-B
                          mit ES-Belegbild), z. B. aus Bareinzahlung am
                          Postschalter
Neu                    — Kontoauszug (camt.053)
                       — Intraday-Auszug (camt.052)
                       — Gutschriften/Belastungen (camt.054)
                       — Gutschriften ESR/LSV (camt.054)
Unverändert            — SWIFT MT-Format (z. B. MT940/MT942)
                       — Elektronische Bankbelege (PDF)
                       — Papier-Kontoauszug und Anzeigen

Kommunikationskanäle
Neu                    — EBICS (Electronic Banking Internet
                          Communication Standard)
Unverändert            — TKB E-Banking
                          (manueller File-Up-/-Download)
                       — Finanzsoftware mit Direkt-Schnittstelle
1
  Weiteres Vorgehen Lastschriftverfahren noch offen (bis auf Weiteres keine Veränderungen)
Änderungen vorbehalten
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ÜBERSICHT ÜBER DIE
BISHERIGEN UND NEUEN
(ISO 20022) FORMATE
 Bisherige Formate                                                Neue Formate (ISO 20022)

 Bezeichnung im TKB                      Bei der TKB              Meldung im              Bedeutung der Meldung                        Von der TKB
 E-Banking                               möglich bis              ISO-20022-                                                           angeboten ab
                                                                  Format                                                               (im E-Banking)

 –                                       –                        pain                    Payment Initiation                           Siehe pain.001
                                                                                                                                       und pain.002

 DTA-Einlieferung                        30.6.2018*               pain.001.001.           ISO-20022-Meldung (nach CH ISO-20022         Eingeführt 2017
                                                                  03.ch.02                Standard), welche elektro­nische Zahlungs-
                                                                                          aufträge auslöst

 Bisher nicht angeboten                  –                        pain.002                ISO-20022-Meldung, welche über den Sta- Eingeführt 2017
                                                                                          tus von übermittelten Zahlungsaufträgen
                                                                                          informiert

 –                                       –                        camt                    Cash Management bezeichnet XML-Mel-          Siehe camt.052,
                                                                                          dungen im Verkehr Bank–Kunde ge-             camt.053, camt.054
                                                                                          mäss den Definitionen des ISO-20022-         und camt.054 / ESR
                                                                                          Standards.

 Bisher nicht angeboten                  –                        camt.052                ISO-20022-Meldung für Intraday-­Konto­       Eingeführt 2017
                                                                                          auszüge (Kontoumsätze, Vor­merkposten)
                                                                                          zeigt jeweils sämtliche Buchungen seit
                                                                                          dem letzten ordentlichen Kontoauszug
                                                                                          (camt.053).

 Kontodaten MT940                        Kein Enddatum camt.053                           ISO-20022-Standard für Konto­auszüge.        Eingeführt 2017
                                         definiert     (mit Details)                      Die XML-Meldung «Bank-to-Customer
                                                                                          Statement» wird zur elek­tronischen Konto­
                                                                                          information seitens der Finanzinstitute an
                                                                                          die Kunden verwendet.

 Zahlungsgutschriftsdaten                Kein Enddatum camt.054/ESR                       ESR-Gutschriftsanzeigen                      Eingeführt 2017
 (ESR)                                   definiert

 Bisher nicht angeboten                  –                        camt.054                Belastungs- und Gutschriftsanzeigen.         Eingeführt 2017
                                                                                          Diese Angaben sind auch auf dem Konto-
                                                                                          auszug (camt.053) ersichtlich.

* Bitte kontaktieren Sie uns, wenn sie nicht sicher sind, ob die Umstellung bis zu diesem Datum bei Ihnen stattgefunden hat.
www.tkb.ch
             Februar 2018
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