Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und Sonderreglement für den Fonds UniEuroSTOXX 50 - Verwaltungsgesellschaft: Union Investment Luxembourg S.A ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und Sonderreglement für den Fonds UniEuroSTOXX 50 Verwaltungsgesellschaft: Union Investment Luxembourg S.A. Stand: Juni 2012
Verwaltungsgesellschaft und zugleich Weitere von der Verwaltungsgesellschaft UniGarantPlus: Dividendenstars (2013) Hauptverwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds: UniGarantPlus: Dividendenstars (2013) II UniGarantPlus: Erneuerbare Energien (2018) ABS-Invest Union Investment Luxembourg S.A. UniGarantPlus: Europa (2018) Commodities-Invest 308, route d´Esch UniGarantPlus: Klimawandel (2013) FairWorldFonds L-1471 Luxemburg UniGarantPlus: Klimawandel (2014) LIGA-Pax-Cattolico-Union Großherzogtum Luxemburg UniGarantPlus: Reits (2012) LIGA-Pax-Corporates-Union UniGarantTop: Europa Eigenkapital per 31.12.2011 PE-Invest SICAV UniGarantTop: Europa II EUR 137.618.688,44 PrivatFonds: Konsequent UniGarantTop: Europa III PrivatFonds: Konsequent pro UniGarantTop: Europa IV Quoniam Funds Selection SICAV Verwaltungsrat UniGarantTop: Europa V UI Vario: 2 UniInstitutional AAA Bond Strategy UniAsia Verwaltungsratsvorsitzender UniInstitutional Convertibles Protect UniAsiaPacific UniInstitutional EM Bonds 2016 Hans Joachim REINKE UniConClusio: EuropeanEquities (in Liquidation) UniInstitutional EM Corporate Bonds Vorsitzender des Vorstandes der UniConvertibles UniInstitutional EM Corporate Bonds 2017 Union Asset Management Holding AG UniDividendenAss UniInstitutional Euro Corporate Bonds Flexible 2017 Frankfurt am Main UniDynamicFonds: Europa UniInstitutional Euro Covered Bonds 1-3 years UniDynamicFonds: Global UniInstitutional Euro Liquidity stv. Verwaltungsratsvorsitzender UniEM China & Indien UniInstitutional Financial Bonds 2017 UniEM Fernost Giovanni GAY UniInstitutional Flexible Commodities UniEM Global Mitglied der Geschäftsführung UniInstitutional Global High Yield Bonds UniEM IMMUNO 90 der Union Investment Privatfonds GmbH UniInstitutional Local EM Bonds UniEM Middle East & North Africa Frankfurt am Main UniInstitutional Short Term Credit UniEM Osteuropa UniInstitutionell IMMUNO Nachhaltigkeit UniEuroAspirant Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates UniInstitutionell IMMUNO Top UniEuroKapital UniInstitutionell Opti Cash Anja MIKUS UniEuroKapital 2013 UniMarktführer Mitglied der Geschäftsführung der UniEuroKapital Corporates UniMid&SmallCaps: Europa Union Investment Privatfonds GmbH UniEuroKapital -net- UnionProtect: Europa (CHF) Frankfurt am Main UniEuropa UniOpti4 UniEuropaRenta Nikolaus SILLEM UniOptima UniEuroRenta 2014 Mitglied der Geschäftsführung der UniOptimus -net- UniEuroRenta 5J Union Investment Institutional GmbH UniOptiRenta 2013 UniEuroRenta Corporates Frankfurt am Main UniOptiRenta 2015 UniEuroRenta Corporates 2012 UniOptiRenta 4J UniEuroRenta Corporates 2016 Geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder UniProfiAnlage (2012) UniEuroRenta Corporates 2017 UniProfiAnlage (2015) Maria LÖWENBRÜCK UniEuroRenta Corporates 40 (2014) UniProfiAnlage (2015/II) Großherzogtum Luxemburg UniEuroRenta Corporates 50 (2015) UniProfiAnlage (2016) UniEuroRenta EM 2015 Rudolf KESSEL UniProfiAnlage (2017) UniEuroRenta EmergingMarkets Großherzogtum Luxemburg UniProfiAnlage (2017/II) UniEuroRenta Governments UniProfiAnlage (2017/6J) UniEuroRenta Real Zins Gesellschafter der UniProfiAnlage (2019) UniEuroRenta Spezial 2013 Union Investment Luxembourg S.A. UniProfiAnlage (2019/II) UniExtra: EuroStoxx 50 UniProfiAnlage (2020) Union Asset Management Holding AG UniFavorit: Renten UniProfiAnlage (2021) Frankfurt am Main UniFlexInvest: EuroAktien UniProfiAnlage (2023) UniGarant: 3 Chancen (2016) UniProfiAnlage (2023/II) UniGarant: 3 Chancen (2016) II Wirtschaftsprüfer UniProfiAnlage (2024) UniGarant: Best of Assets Konservativ (2015) UniProfiAnlage (2025) Ernst & Young S.A. UniGarant: Best of Assets Konservativ (2015) II UniProfiAnlage (2027) 7, rue Gabriel Lippmann UniGarant: Best of World (2016) UniProInvest: Aktien L - 5365 Munsbach, UniGarant: Best of World (2016) II UniProtect: Europa UniGarant: BRIC (2017) die zugleich Abschlussprüfer der UniProtect: Europa II UniGarant: BRIC (2017) II Union Investment Luxembourg S.A. ist. UniRak EmergingMarkets UniGarant: BRIC (2018) UniRenta Corporates UniGarant: Commodities (2016) Depotbank und zugleich Hauptzahlstelle UniRentaEurolandPlus 5J UniGarant: Commodities (2017) UniReserve DZ PRIVATBANK S.A. UniGarant: Commodities (2017) II UniReserve: Euro-Corporates 4, rue Thomas Edison UniGarant: Commodities (2017) III UniSector L-1445 Luxemburg-Strassen UniGarant: Commodities (2017) IV UniValueFonds: Europa UniGarant: Commodities (2017) V Eigenkapital per 31.12.2011: UniValueFonds: Global UniGarant: Commodities (2018) EUR 628.183.575 UniVario Point: Chance UniGarant: Commodities (2018) II UniVario Point: Ertrag UniGarant: Commodities (2018) III Verwaltungsgesellschaft UniVario Point: Sicherheit UniGarant: Deutschland (2015) UniVario Point: Wachstum UniGarant: Deutschland (2016) Union Investment Luxembourg S.A. UniVorsorge 1 UniGarant: Deutschland (2016) II UniVorsorge 2 UniGarant: Deutschland (2016) III UniVorsorge 3 UniGarant: Deutschland (2017) UniVorsorge 4 UniGarant: Deutschland (2018) UniVorsorge 5 UniGarant: Dividendenstars (2016) UniVorsorge 6 UniGarant: Emerging Markets (2018) UniVorsorge 7 UniGarant: Erneuerbare Energien (2018) UniWirtschaftsAspirant UniGarant: Europa (2015) UniGarant: Europa (2015) II Die Union Investment Luxembourg S.A. verwaltet ebenfalls UniGarant: Europa (2016) Fonds nach dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisier- UniGarant: Europa (2016) II te Investmentfonds. UniGarantExtra: Deutschland (2019) UniGarantExtra: Deutschland (2019) II Zahl- und Vertriebsstelle UniGarantPlus: Best of Assets (2014) im Großherzogtum Luxemburg UniGarantPlus: Best of Assets (2014) II UniGarantPlus: Best of World (2014) DZ PRIVATBANK S.A. UniGarantPlus: BRIC (2014) 4, rue Thomas Edison UniGarantPlus: Commodities (2012) II L-1445 Luxemburg-Strassen UniGarantPlus: Deutschland (2012) 2
Inhaltsverzeichnis Seite Verkaufsprospekt 1. Der Fonds 4 2. Die Verwaltung des Fonds 4 3. Die Depotbank 4 4. Die Rechtsstellung der Anteilinhaber 4 5. Allgemeine Richtlinien der Anlagepolitik 4 6. Allgemeine Hinweise zu Derivaten, Techniken und Instrumenten 4 7. Die Ausgabe von Anteilen 5 8. Die Rücknahme von Anteilen 5 9. Die Anteilwertberechnung 5 10. Ertragsverwendung 5 11. Preisveröffentlichungen 5 12. Kosten 5 13. Steuern 5 14. Allgemeine Risikohinweise 6 15. Risikoprofil des Fonds 7 16. Risikoprofil des typischen Investors 7 17. Allgemeine Informationen 7 18. Sonstiges 8 Verwaltungsreglement Präambel 9 Artikel 1 Der Fonds 9 Artikel 2 Die Verwaltungsgesellschaft 9 Artikel 3 Die Depotbank 9 Artikel 4 Allgemeine Richtlinien für die Anlagepoli- tik 9 Artikel 5 Anteile an dem Fonds und Anteilklassen 11 Artikel 6 Ausgabe von Anteilen und die Beschrän- kung der Ausgabe von Anteilen 11 Artikel 7 Rücknahme von Anteilen 12 Artikel 8 Anteilwertberechnung 12 Artikel 9 Einstellung der Berechnung des Anteilwer- tes 12 Artikel 10 Rechnungsjahr und Abschlussprüfung 13 Artikel 11 Ertragsverwendung 13 Artikel 12 Dauer und Auflösung des Fonds sowie die Zusammenlegung von Fonds 13 Artikel 13 Allgemeine Kosten 13 Artikel 14 Verjährung und Vorlegungsfrist 13 Artikel 15 Änderungen 14 Artikel 16 Veröffentlichungen 14 Artikel 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache 14 Artikel 18 In-Kraft-Treten 14 Sonderreglement UniEuroSTOXX 50 15 Der Fonds im Überblick 16 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesre- 18 publik Deutschland Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich 19 3
Verkaufsprospekt Dieser Verkaufsprospekt („Verkaufsprospekt“) ist nur gültig in Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, sich auf eigene Kos- Aufsichtsbehörde genehmigte Bank die Pflichten und Funktio- Verbindung mit dem letzten Jahresbericht, dessen Stichtag nicht ten in Fragen der Portfoliostrukturierung von Dritten beraten zu nen der Depotbank gemäß den Bestimmungen des Verwal- länger als 16 Monate zurückliegen darf. Wenn der Stichtag des lassen. tungsreglements übernimmt. Jahresberichtes länger als 8 Monate zurückliegt, ist dem Erwer- Die Verwaltungsgesellschaft hat sich gemäß Kapitel 15 des Ge- ber zusätzlich ein Halbjahresbericht auszuhändigen. Beide Be- 4. Die Rechtsstellung der Anteilinhaber setzes vom 17. Dezember 2010 verpflichtet, im Rahmen ihrer richte sind Bestandteil des Verkaufsprospektes und bei den Tätigkeiten jederzeit die Wohlverhaltensregeln im Artikel 111 Die Verwaltungsgesellschaft legt in den Fonds angelegtes Geld Zahl- und Vertriebsstellen sowie der Verwaltungsgesellschaft des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu beachten. im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der An- kostenlos erhältlich. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltungsgesellschaft eine teilinhaber nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpa- Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, welche pieren und sonstigen zulässigen Vermögenswerten gemäß Arti- Strategie aufgestellt, in der festgelegt ist, wann und wie die nicht in dem Verkaufsprospekt oder in sonstigen Unterlagen, die kel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 an. Das ange- Stimmrechte, die mit den Instrumenten in den von ihr verwalte- der Öffentlichkeit zugänglich sind und auf die sich der Verkaufs- legte Geld und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden ten Fonds verbunden sind, ausgeübt werden sollen, damit dies prospekt bezieht, enthalten sind. das Fondsvermögen, das gesondert von dem eigenen Vermögen ausschließlich zum Nutzen des oder der betreffenden Fonds ist. Außerdem wird ein Dokument mit wesentlichen Anlegerinfor- Eine Kurzbeschreibung dieser Strategie kann im Internet auf der der Verwaltungsgesellschaft gehalten wird. mationen („wAI“) erstellt. unter www.union-investment.com abrufbaren Homepage der Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen sind in dem im An- Verwaltungsgesellschaft eingesehen oder direkt von der Verwal- schluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckten Verwaltungs- 1. Der Fonds tungsgesellschaft angefordert werden. reglement und dem Sonderreglement aufgeführt. Das Verwal- Die Verwaltungsgesellschaft ist ferner verpflichtet, im besten In- tungsreglement sowie das Sonderreglement des Fonds sind in- Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Invest- teresse der von ihr verwalteten Fonds zu handeln, wenn sie für tegrale Bestandteile des Verkaufsprospektes. Das Verwaltungs- mentfonds ist ein nach Luxemburger Recht in der Form eines die Fonds Handelsentscheidungen ausführt oder Handelsaufträ- reglement enthält grundsätzliche Richtlinien zu Anlagepolitik, fonds commun de placement errichtetes Sondervermögen aus ge zur Ausführung an andere Einrichtungen weiterleitet. Insbe- Anteilwertberechnung, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten. Er wurde nach sondere hat die Verwaltungsgesellschaft alle angemessenen und Kosten sowie weitere wichtige Regelungen für die Anteilin- Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Maßnahmen zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis für den haber, während im Sonderreglement die spezifischen Charakte- Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezem- jeweiligen Fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kosten, die ristika des Fonds dargestellt werden. ber 2010“) aufgelegt und erfüllt die Anforderungen der Richtli- nie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Die Anteilinhaber sind an dem Fondsvermögen in Höhe ihrer An- vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwal- Abrechnung, den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle teile als Miteigentümer beteiligt. Ihre Rechte werden durch An- tungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge- sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte zu be- teile verkörpert, welche in Globalurkunden, die auf den Inhaber meinsame Anlagen in Wertpapieren („Richtlinie 2009/65/EG“). rücksichtigen hat. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungs- lauten, verbrieft sind, sofern das Sonderreglement keine ander- gesellschaft Grundsätze festgelegt, die ihr die Erzielung des weitige Bestimmung trifft. 2. Die Verwaltung des Fonds bestmöglichen Ergebnisses unter Berücksichtigung der vorge- nannten Aspekte gestatten. Informationen über diese Grundsät- Die Verwaltungsgesellschaft weist die Anleger auf die Tatsache Der Fonds wird von der Union Investment Luxembourg S.A. ze und über wesentliche Änderungen der Grundsätze können im hin, dass für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlie- (”Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet. Internet auf der unter www.union-investment.com abrufbaren ßen sollte, ein Anteilinhaberregister zu führen, jeglicher Anleger Homepage der Verwaltungsgesellschaft eingesehen oder direkt seine Anlegerrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar gegen den Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der Fonds nur dann geltend machen kann, wenn der Anleger selbst Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- von der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden. und mit seinem eigenen Namen in dem Anteilinhaberregister und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen Daneben hat sich die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, die des Fonds eingeschrieben ist. In den Fällen, wo ein Anleger über für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management eine Zwischenstelle in einen Fonds investiert hat, welche die In- Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 19. August 1988 als Ak- e.V., Frankfurt am Main, veröffentlichten Wohlverhaltensregeln, vestition in ihrem Namen aber im Auftrag des Anlegers unter- tiengesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbe- sofern diese mit dem Luxemburgischen Gesetz vereinbar sind, zu nimmt, können nicht unbedingt alle Anlegerrechte unmittelbar stimmte Dauer gegründet, die seinerzeitige Veröffentlichung im beachten. Diese Wohlverhaltensregeln formulieren einen Stan- durch den Anleger gegen den Fonds geltend gemacht werden. Mémorial C erfolgte am 27. September 1988. Sie hat ihren Sitz dard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital Anlegern wird geraten, sich über ihre Rechte zu informieren. in Luxemburg und ist unter der Nummer B28679 im Luxembur- und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalan- ger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen. Ihr Ge- lage- bzw. Verwaltungsgesellschaften den gesetzlichen Ver- 5. Allgemeine Richtlinien der Anlagepolitik schäftsjahr endet jährlich am 31. Dezember. pflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie de- ren Interessen Dritten gegenüber vertreten. Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft ist die Risikostreuung im Sinne der Regeln von Teil I des Gesetzes vom Gründung und/oder Verwaltung eines oder mehrerer Organis- Die Verwaltungsgesellschaft hat Maßnahmen ergriffen, um An- 17. Dezember 2010 und nach den in Artikel 4 des Verwaltungs- men für gemeinsame Anlagen und die individuelle Verwaltung leger vor Nachteilen zu schützen, die durch das so genannte reglements beschriebenen Allgemeinen Richtlinien der Anlage- einzelner Portfolios im Sinne von Kapitel 15 des Gesetzes vom „frequent trading“ entstehen können. Hierunter werden kurz- politik angelegt. 17. Dezember 2010 mit einem Ermessensspielraum im Rahmen fristige Umsätze in Anteilen verstanden, die die Wertentwick- lung des Fonds aufgrund der Größe und Häufigkeit der Umsätze Abweichend respektive ergänzend hierzu werden die spezifi- eines Mandats der Anleger. Als Nebentätigkeit kann die Verwal- durch auf Ebene des Fonds anfallende Transaktionskosten be- schen Richtlinien der Anlagepolitik des Fonds im Sonderregle- tungsgesellschaft darüber hinaus die Anlageberatung in Bezug einträchtigen. Vor diesem Hintergrund werden die Anteilschei- ment beschrieben. auf ein oder mehrere Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die in Anhang II Abschnitt B des Gesetzes vom 5. April 1993 über den numsätze einerseits regelmäßig beobachtet und ausgewertet, Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wert- Finanzsektor genannt werden, sowie die Verwahrung und tech- andererseits wurden interne Regelungen für Mitarbeiter der Ver- entwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss nische Verwaltung in Bezug auf Anteile von Organismen für ge- waltungsgesellschaft erlassen, die eine Veräußerung von Fonds- auf eine zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann meinsame Anlagen im Sinne des vorgenannten Gesetzes täti- anteilen innerhalb von kurzen Zeiträumen verhindern. sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann kei- gen. Die Verwaltungsgesellschaft kann außerdem alle Handlun- Die Verwaltungsgesellschaft wird von einem Verwaltungsrat ne Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der An- gen vornehmen, die zur Verwaltung dieser Organismen notwen- verwaltet. Dieser ist zuständig für alle Angelegenheiten der Ver- lagepolitik erreicht werden. dig sind und alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen treffen, waltungsgesellschaft, soweit sie nicht nach dem Gesetz oder die ihr Interesse fördern oder ihrem Gesellschaftszweck dienen dem Gesellschaftervertrag der Generalversammlung vorbehal- 6. Allgemeine Hinweise zu Derivaten, oder nützlich sind und dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 ent- ten sind. Techniken und Instrumenten sprechen. Die Generalversammlung hat Frau Maria LÖWENBRÜCK und Derivate, Techniken und Instrumente können zur effizienten Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Vertrag hat die Herrn Rudolf KESSEL zu Verwaltungsratsmitgliedern bestellt und Portfolioverwaltung, die den Anlagezielen des Fonds entspre- Union Investment Luxembourg S.A. in ihrer Funktion als Haupt- ihnen die tägliche Geschäftsführung übertragen. Die Verwal- chen, eingesetzt werden. Die nachfolgenden Derivate, Techni- verwaltungsgesellschaft unter ihrer Verantwortung und Kontrol- tungsgesellschaft wird grundsätzlich durch die gemeinsame Un- ken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwal- le verschiedene verwaltungstechnische Aufgaben, z.B. die Be- terschrift von mindestens zwei Mitgliedern des Verwaltungsra- tungsgesellschaft erweitert werden, wenn am Markt andere, rechnung der Nettoinventarwerte, die Erstellung der regelmäßi- tes rechtsverbindlich verpflichtet. Der Verwaltungsrat kann auch dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, gen Berichte oder die Berechnung der Solvabilitätskennziffer an einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern oder Dritten gemäß Arti- die der Fonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen die Union Investment Financial Services S.A. mit Sitz in 308, rou- kel 110 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für die Gesamt- Bestimmungen anwenden darf. te d´Esch, L-1471 Luxemburg übertragen. heit oder einen Teil der täglichen Geschäftsführung die Vertre- tung der Verwaltungsgesellschaft übertragen. Die Vertragspartner von abgeleiteten Finanzinstrumenten, die Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft entsprechend den im nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt Großherzogtum Luxemburg gültigen Bestimmungen auf eigene gehandelt werden („OTC-Derivate“), müssen erstklassige, auf Verantwortung, Kosten und Kontrolle Aufgaben des Fondsma- 3. Die Depotbank solche Geschäfte spezialisierte Finanzinstitute sein. nagements an andere der Union Investment Gruppe angehören- Die Vermögenswerte des Fonds werden von der im Sonderreg- de Gesellschaften übertragen. Die Aufgaben des Fondsmanage- Nachfolgend eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung lement genannten Depotbank verwahrt. ments umfassen insbesondere die tägliche Umsetzung der Anla- von Derivaten, Techniken und Instrumenten, die für die Verwal- gepolitik sowie die unmittelbare Anlageentscheidung. Die Bestellung dieser Depotbank kann durch die Depotbank tung des Fonds eingesetzt werden können: oder die Verwaltungsgesellschaft schriftlich unter Einhaltung ei- ner dreimonatigen Frist gekündigt werden. Eine solche Kündi- gung wird erst wirksam, wenn eine andere, von der zuständigen 4
Derivate zur Senkung seiner Kosten oder Risiken Wertpapierleihgeschäfte Falls das Sonderreglement die Ausgabe effektiver Stücke vor- tätigen. sieht, werden diese unverzüglich nach Eingang des Ausgabe- 1. Finanzterminkontrakte preises bei der Depotbank im Auftrag der Verwaltungsgesell- Dazu kann der Fonds direkt oder über ein von einem Finanzin- Finanzterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt schaft von der Depotbank zugeteilt. stitut organisiertes Wertpapierleihsystem verleihen. verpflichtende gegenseitige Vereinbarungen, welche die Ver- Sofern Anteile des Fonds zum amtlichen Handel an einer Börse tragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten, zu ei- Dazu muss der Fonds im Rahmen der Wertpapierleihe grund- zugelassen sind, wird dies in der Übersicht "Der Fonds im Über- nem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine be- sätzlich über die gesamte Dauer eine Garantie erhalten, deren blick" angegeben. stimmte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem im Vo- Gegenwert mindestens 90 % des Gesamtwertes der verliehenen raus vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Wertpapiere entspricht. Diese Garantien müssen die im Rund- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile des schreiben CSSF 08/356 festgelegten Anforderungen erfüllen Fonds auch an anderen Märkten gehandelt werden (Beispiel: 2. Devisenterminkontrakte und setzen sich zum Beispiel, aber nicht ausschließlich aus flüs- Einbeziehung des Fonds in den Freiverkehr einer Börse). Devisenterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbe- sigen Mitteln, Fondsanteilen, Staatsanleihen und Anleihen von Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten zu- dingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten erstklassigen Emittenten sowie aus Aktien von Hauptindizes zu- grunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine bestimmte Menge der zu- sammen. Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände, son- grunde liegenden Devisen, zu einem im Voraus vereinbarten Erhaltene Barsicherheiten können im Einklang mit dem oben ge- dern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. nannten Rundschreiben wiederangelegt werden. Entsteht dabei dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. 3. Optionen eine Hebelwirkung, ist diese in der Gesamtrisikogrenze zu be- Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Basiswert an einem rücksichtigen. 8. Die Rücknahme von Anteilen im Voraus bestimmten Zeitpunkt („Ausübungszeitpunkt“) oder Sollte der Fonds über ein standardisiertes, von einem anerkann- Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit über eine der Zahl- während eines im Voraus bestimmten Zeitraumes zu einem im ten Wertpapierclearingsystem organisiertes Wertpapierleihsys- stellen, die Depotbank oder die Verwaltungsgesellschaft die Voraus bestimmten Preis („Ausübungspreis“) zu kaufen („Kauf- tem verleihen, bedarf es keiner Garantie, sofern die Wertpapier- Rücknahme ihrer Anteile zu dem im Sonderreglement des Fonds option“ oder „Call-Option“) oder zu verkaufen („Verkaufsopti- leihe im Rahmen von Clearstream Banking S.A., der Clearstream festgelegten Rücknahmepreis zu verlangen. Die Verwaltungsge- on“ oder „Put-Option“). Der Preis einer Kaufs- oder Verkaufs- Banking Aktiengesellschaft, EUROCLEAR oder einem sonstigen sellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Rücknahme von option ist die Optionsprämie. anerkannten Abrechnungsorganismus stattfindet, der selbst zu Anteilen auf der Grundlage eines dem Anleger zum Zeitpunkt Gunsten des Verleihers der verliehenen Wertpapiere mittels ei- der Einreichung des Rücknahmeantrags unbekannten Anteil- 4. Tauschgeschäfte („Swaps“) ner Garantie oder auf andere Weise Sicherheit leistet. wertes abgerechnet wird. Ein Swap ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Aus- Die Erträge aus Wertpapierleihgeschäften werden nach Abzug Über die Zahlstellen, die Depotbank oder die Verwaltungsgesell- tausch von Zahlungsströmen, Vermögensgegenständen, Erträ- der damit verbundenen Kosten zum überwiegenden Teil dem schaft erfolgen auch etwaige sonstige Zahlungen an die An- gen oder Risiken zum Gegenstand hat. Fondsvermögen gutgeschrieben. teilinhaber, insbesondere Ausschüttungen auf die Fondsanteile. Techniken und Instrumente für das Management von Kreditrisiken 7. Die Ausgabe von Anteilen 9. Die Anteilwertberechnung 5. Credit Linked Note („CLN“) Die Ausgabe von Fondsanteilen erfolgt zum Ausgabepreis. So- Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der Vermögens- fern in einem Land, in dem Anteile ausgegeben werden, Stem- werte des Fonds abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds (das Bei einer CLN handelt es sich um eine vom Sicherungsnehmer pelgebühren oder andere Belastungen anfallen, erhöht sich der ”Netto-Fondsvermögen”) an jedem Bewertungstag im Sinne begebene Schuldverschreibung, die am Laufzeitende nur dann Ausgabepreis entsprechend. der Vorschriften des Verwaltungsreglements einschließlich des zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, wenn ein vorher spezifi- Sonderreglements des Fonds ermittelt und durch die Anzahl der ziertes Kreditereignis nicht eintritt. Für den Fall, dass das Kredi- Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, laufend neue Antei- le auszugeben. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch umlaufenden Anteile geteilt. tereignis eintritt, wird die CLN innerhalb einer bestimmten Frist unter Abzug eines Ausgleichsbetrages zurückgezahlt. CLNs se- vor, die Ausgabe von Anteilen im Rahmen der Bestimmungen Weitere Einzelheiten zur Berechnung der Anteilwerte sind im hen damit neben dem Anleihebetrag und den darauf zu leisten- des Verwaltungsreglements sowie des Sonderreglements des Verwaltungsreglement, insbesondere in dessen Artikel 8 des den Zinsen eine Risikoprämie vor, die der Emittent dem Anleger Fonds vorübergehend oder endgültig einzustellen; bereits ge- Verwaltungsreglements sowie im Sonderreglement des Fonds für das Recht zahlt, den Rückzahlungsbetrag der Anleihe bei Re- leistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. festgelegt. alisierung des Kreditereignisses zu kürzen. Die Anteile können bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depot- bank und den in diesem Verkaufsprospekt verzeichneten Zahl- 10. Ertragsverwendung 6. Credit Default Swaps („CDS“) und Vertriebsstellen erworben werden. Die Verwaltungsgesell- Die Ertragsverwendung wird im Sonderreglement des Fonds Im Wesentlichen ist ein CDS ein Finanzinstrument, das die Tren- schaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Ausgabe von Anteilen festgelegt. Zur Ausschüttung können im Rahmen der Bestim- nung des Kreditrisikos von der zu Grunde liegenden Kreditbezie- auf der Grundlage eines dem Anleger zum Zeitpunkt der Einrei- mungen des Artikels 11 des Verwaltungsreglements die ordent- hung und damit den separaten Handel dieses Risikos ermög- chung des Zeichnungsantrags unbekannten Anteilwertes abge- lichen Nettoerträge sowie die im Fondsvermögen realisierten licht. Meist handelt es sich um eine bilaterale, zeitlich begrenzte rechnet wird. Kursgewinne und sonstige Aktiva des Fonds kommen. Vereinbarung, die die Übertragung von definierten Kreditrisiken (Einzel- oder auch Portfoliorisiken) von einem Vertragspartner Die Verwaltungsgesellschaft gibt einen Teil des Ausgabeauf- zum anderen festlegt. Der Verkäufer des CDS (Sicherungsgeber, schlags (sofern ein solcher Ausgabeaufschlag erhoben wird) und 11. Preisveröffentlichungen Absicherungsverkäufer, Protection Seller) erhält vom Käufer (Si- der Verwaltungsvergütung an ihre Vertriebspartner in Form von Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise können bei cherungsnehmer, Absicherungskäufer, Protection Buyer) in der Provisionszahlungen für deren Vermittlungsleistungen weiter. der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie den Zahl- Regel eine auf den Nominalbetrag berechnete periodische Prä- Die Höhe der Provisionszahlungen wird je nach Vertriebsweg in und Vertriebsstellen erfragt werden. Sie werden im Internet auf mie für die Übernahme des Kreditrisikos. Diese Prämie richtet Abhängigkeit vom Bestand des vermittelten Fondsvolumens be- der unter www.union-investment.com abrufbaren Homepage sich u.a. nach der Qualität des oder der zu Grunde liegenden Re- messen. Dabei kann ein wesentlicher Teil des Ausgabeauf- der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht. ferenzschuldner(s) (=Kreditrisiko). schlags (sofern ein solcher Ausgabeaufschlag erhoben wird) und der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an Es können auch CDS auf Einzeltitel oder Baskets abgeschlossen die Vertriebspartner von Union Investment weitergegeben wer- 12. Kosten werden. den. Daneben gewährt Union Investment ihren Vertriebspart- Für die Verwaltung des Fonds ist die Verwaltungsgesellschaft nern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sach- berechtigt, eine Vergütung in angemessener Höhe zu erhalten Techniken und Instrumente leistungen (z.B. Mitarbeiterschulungen) und ggf. Erfolgsboni, sowie die aus der entgeltlichen Beauftragung weiterer, für den 7. Pensionsgeschäfte die ebenfalls mit den Vermittlungsleistungen der Vertriebspart- Fonds tätiger Dienstleister resultierenden Vergütungen (z. B. De- ner im Zusammenhang stehen. Die Zuwendungen stehen den potbankvergütung) zu veranlassen. Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere und Geldmarktin- Interessen der Anleger nicht entgegen, sondern sind darauf aus- strumente vom Pensionsgeber an den Pensionsnehmer verkauft, gelegt, die Qualität der Dienstleistungen seitens der Vertriebs- Hinsichtlich näherer Einzelheiten (insbesondere bezüglich Ver- wobei zusätzlich entweder partner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. gütungen, Aufwendungen und zu Gunsten der Verwaltungsge- sellschaft entstehender geldwerter Vorteile) wird auf die in Arti- • der Pensionsnehmer und Pensionsgeber bereits zum Falls die Gesetze eines Landes niedrigere Sätze als die jeweils kel 13 des Verwaltungsreglements und Artikel 25 des Sonderre- Rückverkauf bzw. –kauf der verkauften Wertpapiere oder aktuellen Verkaufsprovisionen vorschreiben, können die Banken glements enthaltenen Bestimmungen sowie auf die Übersicht Geldmarktinstrumente zu einem bei Vertragsabschluß jenes Landes die Fondsanteile mit einer niedrigeren Verkaufs- „Der Fonds im Überblick“ verwiesen. festgelegten Preis und innerhalb einer zum Vertragsab- provision verkaufen, die jedoch die dort höchstzulässige Ver- schluss vereinbarten Frist verpflichtet sind oder kaufsprovision nicht unterschreiten darf. • dem Pensionsnehmer oder dem Pensionsgeber das Recht 13. Steuern vorbehalten ist, der anderen Vertragspartei die verkauf- Unter Vermittlung der Vertriebsstellen können Anleger bei der Union Investment Luxembourg S.A., 308, route d´Esch, L-1471 Besteuerung des Fondsvermögens und der Erträge ten Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb Luxemburg, über ein Investmentdepot Anteile des Fonds erwer- Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist zurückzu- ben. Dort können auch Anlage- und Entnahmepläne über einer ”Taxe d’abonnement” von gegenwärtig 0,05 % per an- kaufen bzw. deren Rückverkauf verlangen zu können. Fondsanteile abgeschlossen werden. Für diese wird der Ausga- num, zahlbar pro Quartal auf das jeweils am Quartalsende aus- beaufschlag nur auf die tatsächlich geleisteten Zahlungen be- gewiesene Netto-Fondsvermögen. Soweit das Fondsvermögen 8. Wertpapierleihe rechnet und darf den jeweils aktuellen Ausgabeaufschlag nicht in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrer- Soweit gemäß den rechtlichen Bestimmungen und insbesondere übersteigen. Für die Einrichtung von Anlage- und Entnahmeplä- seits bereits der Taxe d'abonnement unterliegen, entfällt diese dem Rundschreiben CSSF 08/356 vom 04. Juni 2008 in Bezug nen fallen derzeit im Rahmen eines Investmentdepots bei der Steuer für den Teil des Fondsvermögens, welcher in solche Lu- auf den Einsatz von Finanztechniken und –Instrumenten zuläs- Union Investment Luxembourg S.A. keine gesonderten Kosten xemburger Investmentfonds angelegt ist. sig und im Rahmen der darin festgelegten Grenzen darf der an. Fonds zur Erzielung eines Kapital- oder Ertragszuwachses oder 5
Die Einnahmen aus der Anlage des Fondsvermögens werden in diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch Nachweis für den rechtlichen Anspruch auf Aktien in Form der Luxemburg nicht besteuert, sie können jedoch etwaigen Quel- auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht buchmäßigen Lieferung geführt wird. Das bedeutet, dass im Ge- len- oder Abzugssteuern in Ländern unterliegen, in welchen das über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht. gensatz zu der gängigen Praxis in Europa ein entsprechender Ei- Fondsvermögen angelegt ist. Weder die Verwaltungsgesell- gentumsnachweis durch Eintragung bei den Büchern eines Un- Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzent- schaft noch die Depotbank werden Quittungen über solche ternehmens oder durch eine Eintragung in einer russischen Re- ration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Steuern für einzelne oder alle Anteilinhaber einholen. gistrierstelle erfolgt. Da diese Registrierstelle keiner wirklichen Märkte erfolgt. Dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser staatlichen Aufsicht unterliegt und sie auch nicht den Depotban- In Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. ken gegenüber verantwortlich ist, besteht die Gefahr, dass der Zinserträgen („Richtlinie“) wird seit dem 1. Juli 2005 im Groß- Des Weiteren beinhaltet die Inflation ein Abwertungsrisiko für Fonds die Registrierung und das Eigentum von russischen Wert- herzogtum Luxemburg eine Quellensteuer erhoben. Diese Quel- alle Vermögensgegenstände. papieren durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Betrug ver- lensteuer betrifft bestimmte Zinserträge, die in Luxemburg an Unter Beachtung der durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 lieren kann. natürliche Personen gezahlt werden, die in einem anderen EU- und durch das Verwaltungs- und Sonderreglement vorgegebe- Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind. Diese Quellensteuer nen Anlagegrundsätze und -grenzen, die für den Fonds einen • Abwicklungsrisiko kann unter bestimmten Bedingungen auch die Zinserträge eines sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepo- Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere Investmentfonds betreffen. litik auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig Vermö- besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersys- Mit der Richtlinie vereinbarten die EU-Mitgliedsstaaten, dass gensgegenstände z. B. nur weniger Branchen, Märkte oder Re- tem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemä- alle Zinszahlungen nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates gionen/Länder zu erwerben. Diese Konzentration auf wenige ßen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt besteuert werden sollen. Dazu wurde ein automatischer Infor- spezielle Anlagesektoren kann mit besonderen Chancen verbun- wird. mationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden den sein, denen aber auch entsprechende Risiken (z. B. Markt- vereinbart. Davon abweichend wurde vereinbart, dass einzelne enge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunk- • Adressenausfallrisiko Länder u.a. Luxemburg für eine Übergangszeit nicht an dem turzyklen) gegenüberstehen. Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können zwischen den anderen Staaten vereinbarten automatischen In- Verluste für den Fonds entstehen. Das Ausstellerrisiko be- Zusätzliche Risikohinweise können im Sonderreglement des formationsaustausch teilnehmen werden. Stattdessen wurde in schreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des je- Fonds sowie in der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ und im Luxemburg eine Quellensteuer auf Zinserträge eingeführt. Diese weiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Anschluss hieran genannt sein. Quellensteuer betrug bis zum 30. Juni 2008 15 %, beträgt bis Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch zum 30. Juni 2011 20 % und ab dem 1. Juli 2011 35 % der be- • Marktrisiko bei sorgfältiger Auswahl der Vermögensgegenstände kann nicht treffenden Zinszahlung. Sie wird anonym an die Luxemburger ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten Steuerbehörde abgeführt und dem Anleger wird hierüber eine von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der ei- die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft so- abgeführte Quellensteuer voll auf die Steuerschuld des Steuer- genen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. wie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen pflichtigen im Wohnsitzstaat angerechnet werden. Durch die Er- teilung einer Einverständniserklärung zur Teilnahme am Infor- in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine • Währungsrisiko Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irra- mationsaustausch zwischen den Steuerbehörden kann der Quel- Sofern Vermögenswerte des Fonds in anderen Währungen als tionale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte lensteuerabzug jedoch vermieden werden. der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds einwirken. die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in Anleger, die nicht in Luxemburg ansässig sind, beziehungsweise dort keine Betriebsstätte unterhalten, müssen auf ihre Anteile • Zinsänderungsrisiko der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen- über der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds. oder Erträge aus Anteilen im Großherzogtum Luxemburg darü- Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög- ber hinaus weder Einkommens-, Erbschafts-, noch Vermögens- lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeit- • Verwahrrisiko steuer entrichten. Für sie gelten die nationalen Steuervorschrif- punkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesonde- ten. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt re im Ausland ist ein Verlustrisiko verbunden, das aus Insolvenz, der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuer- Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs lich ansässig sind, müssen auf der Grundlage des Luxemburger des Verwahrers oder eines Unter-Verwahrers resultieren kann. festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt da- Gesetzes vom 23. Dezember 2005 zur Umsetzung der Richtlinie auf die dort genannten, nach dem 1. Juli 2005 angefallenen und zu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers • Liquiditätsrisiko in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwan- nach dem 1. Januar 2006 ausbezahlten Zinserträge eine abgel- Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben kungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wert- tende Quellensteuer in Höhe von 10 % zahlen. Diese Quellen- werden, die nicht zum amtlichen Markt an einer Börse zugelas- papiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit steuer kann unter bestimmten Bedingungen auch die Zinserträ- sen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. Der Er- kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzins- ge eines Investmentfonds betreffen. Gleichzeitig wurde im werb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr von liche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Großherzogtum Luxemburg die Vermögenssteuer abgeschafft. Illiquiditätsprämien verbunden, die sich in deutlichen Preis- Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in schwankungen der Vermögensgegenstände im Fonds ausdrü- Es wird den Anteilinhabern empfohlen, sich über die Gesetze der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere cken können, so dass es insbesondere zu Problemen bei der und Verordnungen (wie etwa diejenigen über das Steuerwesen mit längeren Laufzeiten. Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kom- und die Devisenkontrolle) beraten zu lassen, die für die Zeich- Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit men kann. Derartige Probleme können ebenfalls bei Vermö- nung, den Kauf, das Halten und die Veräußerung von Anteilen von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. gensgegenständen auftreten, die zum amtlichen Markt an einer sowie für den Erhalt von Erträgen an ihrem Herkunfts-, Wohn- Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen und/oder Aufenthaltsort gelten. Die in den einzelnen Vertriebs- • Länder- oder Transferrisiko sind. ländern gesetzlich geregelten zusätzlichen Verkaufsunterlagen Vom Länder- oder Transferrisiko spricht man, wenn z. B. ein aus- können Hinweise zu den dort anwendbaren steuerlichen Be- ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender • Rechtliches und steuerliches Risiko stimmungen bei Zeichnung, Kauf und bei Veräußerung von An- Transferfähigkeit oder –bereitschaft seines Sitzlandes Leistun- Die rechtliche und steuerliche Behandlung des Fonds kann sich teilen sowie für den Erhalt von Erträgen in diesen Vertriebslän- gen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. dern enthalten. Unbeschadet dessen entbinden auch diese Hin- können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, aus- weise den Anteilinhaber nicht von der Empfehlung, sich einer in- bleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von De- • Risiken bei Ausübung von Aktionärsrechten dividuellen Beratung durch externe Dritte, insbesondere durch visenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist. Die Verwaltungsgesellschaft vertritt die Aktionärsrechte (Stimm- Inanspruchnahme der Dienste eines Steuerberaters, zu unterzie- rechte) auf Hauptversammlungen selbst oder beauftragt Dritte. hen. • Anlagen in Emerging Markets Durch die in einigen Ländern bestehende Marktpraxis angemel- Die Anlage in Emerging Markets (aufstrebende Länder/Schwel- dete Bestände zu sperren, kann für den Fonds bzw. den Anleger 14. Allgemeine Risikohinweise lenländer) beinhaltet möglicherweise besondere Risiken, bei- ein Performancenachteil entstehen. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter Beachtung des spielsweise aus politischen Veränderungen, Wechselkursände- rungen, fehlenden Börsenkontrollen, Steuern, Beschränkungen • Risiko der Änderung der Anlagepolitik Grundsatzes der Risikostreuung im Rahmen der Anlage- grenzen gemäß Artikel 4 Ziffer 4. des Verwaltungsreg- ausländischer Kapitalanlagen und -rückflüsse (Transferrisiko) Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des für den lements, bis zu 100 % des Netto-Fondsvermögens in sowie aus Kapitalmärkten, die im internationalen Vergleich eine Fonds zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem Fonds Wertpapieren eines Emittenten anlegen. geringere Marktkapitalisierung aufweisen und eher volatil und verbundene Risiko inhaltlich verändern. illiquide sein können. Darüber hinaus sind folgende allgemeine Risikohinweise zu be- • Risiko der Änderung des Risikoprofils achten: • Anlagen in Russland Der Anleger hat damit zu rechnen, dass sich das ausgewiesene • Allgemeines Der Fonds kann gegebenenfalls gemäß seiner Anlagepolitik in Risikoprofil des Fonds jederzeit ändern kann. Auf die Ausführun- Wertpapiere russischer Emittenten investieren. Die Russische gen im Kapitel 15. "Risikoprofil des Fonds“ wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, in die die Verwaltungsgesellschaft Börse (RTS Stock Exchange) und die Moskauer Wertpapierbörse für Rechnung des Fonds investiert, enthalten neben den Chan- • Änderung der Verkaufsprospekte sowie des Verwaltungs- (MICEX) gelten dabei als geregelte Märkte im Sinne des Artikel cen auf Wertsteigerung auch Risiken. So können Wertverluste und Sonderreglements; Auflösung oder Verschmelzung 4, Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik, Ziffer 1. Absatz auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge- (1), Buchstabe a) des Verwaltungsreglements. Zur Ausführung Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Verwaltungsre- genüber dem Einstandspreis fällt. Veräußert der Anleger Anteile der Anlagepolitik des Fonds kann ausschließlich in Wertpapiere glement für den Fonds das Recht vor, das Verwaltungsregle- des Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem russischer Emittenten investiert werden, die an den oben ge- ment und/oder das Sonderreglement mit Zustimmung der De- Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem nannten Börsen zugelassen sind oder gehandelt werden. potbank und Genehmigung der zuständigen Luxemburger Auf- Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das sichtsbehörde zu ändern (siehe hierzu auch Artikel 15 des Ver- von ihm in den Fonds investierte Geld nicht vollständig zurück. In Russland verwahrte Wertpapiere weisen hinsichtlich des Ei- waltungsreglements „Änderungen“). Ferner ist es ihr gemäß Obwohl jeder Fonds stetige Wertzuwächse anstrebt, können gentums und der Verwahrung bestimmte Risiken auf, da ein dem Verwaltungsreglement möglich, den Fonds ganz aufzulö- 6
sen oder ihn mit einem anderen, ebenfalls von ihr oder einer an- gepolitik und der in dem Fonds enthaltenen Risiken berücksich- • Im Gegensatz zu der verwendeten Skala 1 bis 7 in den deren Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds zu verschmel- tigt werden. Hierbei werden jedoch nicht alle potenziell mögli- wAI beruht die von der Verwaltungsgesellschaft im Ver- zen (siehe hierzu auch Artikel 12 des Verwaltungsreglements chen Risiken (siehe Kapitel 14. „Allgemeine Risikohinweise“) kaufsprospekt vorgenommene Einstufung auf insgesamt „Dauer und Auflösung des Fonds sowie die Zusammenlegung berücksichtigt, da es sich bei einigen der dargestellten Risiken fünf Risikoklassen. von Fonds“). Für den Anleger besteht daher z. B. das Risiko, um solche handelt, die nicht nur von der im Verkaufsprospekt • Standardmäßig erfolgt von der Verwaltungsgesellschaft dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. des Fonds beschriebenen Anlagepolitik beeinflusst werden, son- eine Zuordnung zu einer Risikoklasse im Verkaufspros- dern auch anderen Faktoren ausgesetzt sind, z.B. Inflationsrisi- pekt auf Basis eines (Scoring-)Modells, bei dem bestimm- • Risiko der Rücknahmeaussetzung ken. Vor diesem Hintergrund werden im verwendeten internen te Risikofaktoren des Fonds berücksichtigt werden. Die Die Anleger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesell- Modell allein die nachfolgend aufgeführten Risiken bewertet: Gewichtung und Bewertung dieser Risiken ist unter- schaft die bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile verlan- Aktienkursrisiko (Marktrisiko), Zinsänderungsrisiko, Corporate schiedlich und erfolgt anhand einer vergangenheitsbezo- gen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der An- Risiko (Adressenausfallrisiko), Währungsrisiko, Immobilienrisi- genen Betrachtung. Eine vom Standard abweichende teile jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeit- ko, Commodity Risiko, Private Equity Risiko, Hedgefonds Risiko, Vergabe einer Risikoklasse ist möglich, wenn diese sach- weilig aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gülti- High Yield Risiko, Emerging Markets Risiko (Länder- und Trans- gerecht ist und hierauf gesondert hingewiesen wird. In gen Preis zurücknehmen (siehe hierzu auch Artikel 9 des Verwal- ferrisiko), Branchenrisiko (Konzentrationsrisiko), Leveragerisiko den wAI wird hingegen allein auf die frühere Wertent- tungsreglements „Einstellung der Berechnung des Anteilwer- (Risiko im Zusammenhang mit Derivatgeschäften), Liquiditätsri- wicklung (Volatilität) abgestellt. tes“, Artikel 7 des Verwaltungsreglements „Rücknahme von siko, Risiko eines marktgegenläufigen Verhaltens. • Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise zur Er- Anteilen“). Dieser Preis kann niedriger liegen als derjenige vor mittlung des auszuweisenden Risikoprofils in den wAI Für den Fonds wird analysiert, in welchem Ausmaß er den jewei- Aussetzung der Rücknahme. und im Verkaufsprospekt weichen auch die auszuweisen- ligen verwendeten Risikofaktoren ausgesetzt ist. Die Zusam- den Risiken inhaltlich voneinander ab. Zu einer Rücknahmeaussetzung kann die Verwaltungsgesell- menfassung dieser Ausprägungen mündet in einer Einschätzung schaft insbesondere auch dann gezwungen sein, wenn ein oder zum Risikoprofil des Fonds. Dabei gilt, dass je höher eine Aus- ES KANN KEINE ZUSICHERUNG GEGEBEN WERDEN, mehrere Fonds, deren Anteile für den Fonds erworben wurden, prägung ausfällt, es umso wahrscheinlicher ist, dass die Wert- DASS DIE ZIELE DER ANLAGEPOLITIK TATSÄCHLICH ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen. entwicklung des Fonds durch diesen Risikofaktor beeinflusst ERREICHT WERDEN. wird. • Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei einer entsprechenden Be- 16. Risikoprofil des typischen Investors Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von wertung die jeweiligen Risiken unterschiedlich gewichtet wer- Die im Rahmen der wAI veröffentlichten Halteempfehlungen Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken ver- den. Die Gewichtung und Bewertung der Risiken erfolgen an- wurden auf der Grundlage von vergangenheitsbezogenen Daten bunden: hand einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung. Dies bedeu- ermittelt. Dabei wurden verschiedene rollierende Zeiträume • Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines tet, dass sich die in dem Fonds enthaltenen Risiken tatsächlich analysiert, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob in der Optionsrechts oder Terminkontraktes bis hin zur Wertlo- stärker auf die Wertentwicklung des Fonds niederschlagen kön- Mehrzahl der Fälle ein Anlageerfolg im jeweiligen Betrachtungs- sigkeit vermindern. Durch Wertänderungen des einem nen, als dies durch die vorgenommene Einschätzung zum Risi- zeitraum (ohne Berücksichtigung von Ausgabe- bzw. Rücknah- Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der koprofil zum Ausdruck gebracht wird. Dies droht insbesondere mekosten und Depotgebühren) zu Stande kam. Die daraus ab- Fonds ebenfalls Verluste erleiden. dann, wenn sich etwaige in dem Fonds enthaltene Risiken stär- geleitete Halteempfehlung kann folglich nur eine Indikation und • Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegen- ker niederschlagen, als dies in der Vergangenheit zu beobachten keine Garantie für einen etwaigen Anlageerfolg in der Zukunft geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. war. darstellen. Aufgrund von Kapitalmarktentwicklungen kann es • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des trotz Einhaltung der empfohlenen Halteempfehlung zu Verlus- Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Vergabe einer Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies ten kommen. Risikoklasse unter Berücksichtigung der Risikofaktoren nach beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. dem zuvor beschriebenen internen Modell bei Fonds mit be- Abweichend hiervon beziehen sich Halteempfehlungen bei Ga- • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option stimmten Ausstattungsmerkmalen nicht sachgerecht ist. Vor rantiefonds, Laufzeitfonds und Fonds mit längeren Wertsiche- nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte diesem Hintergrund werden beispielsweise Garantie- und wert- rungsperioden, auf den Garantiezeitpunkt, das Laufzeitende nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds ge- gesicherte Fonds mit einem mäßigen Risiko klassifiziert. Absolu- bzw. das Ende der Wertsicherungsperiode, da die Anlagepolitik zahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optio- te Return- und Multi Asset-Fonds werden abweichend anhand dieser Fonds auf diese Zeitpunkte ausgerichtet ist und erfah- nen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von eines Value at Risk-Limits beurteilt und einer Risikoklasse zuge- rungsgemäß zu diesen Zeitpunkten mit Erreichung des Mindest- Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen ordnet. Für den Zeitraum der Ansparphase von Ansparplänen ziels der Anlagepolitik zu rechnen ist. Bei Fonds mit kurzen Marktpreis oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu des Fonds, die regelmäßig zum Erwerb von Fondsanteilen füh- Wertsicherungsperioden orientiert sich die Halteempfehlung an einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflich- ren, erfolgt im Vergleich zu einem einzelnen Anteilscheinerwerb vergangenheitsbezogenen Daten des produktimmanenten Asset tet wird. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe generell eine um eine Risikoklasse niedrigere Einstufung. Mixes. der Preisdifferenz minus der eingenommenen Options- prämie. Aus den zuvor genannten Gründen ist zu berücksichti- • Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der gen, dass sich sowohl die Gewichtung der einzelnen Ri- 17. Allgemeine Informationen Fonds infolge einer unerwarteten Entwicklung des Markt- sikofaktoren als auch die Ausprägungen für jeden Risi- Alle Mitteilungen an die Anteilinhaber werden für das Großher- preises bei Fälligkeit Verluste erleidet. kofaktor durch neue Marktgegebenheiten im Zeitver- zogtum Luxemburg im Internet auf der unter www.union-invest- lauf ändern können. Der Anleger muss insofern damit ment.com abrufbaren Homepage der Verwaltungsgesellschaft, • Risiken im Zusammenhang mit Investmentanteilen rechnen, dass sich auch die Zugehörigkeit zu einer aus- in gesetzlich vorgesehenen Fällen auch in einer Tageszeitung Die Risiken der Investmentanteile, die für den Fonds erworben gewiesenen Risikoklasse ändern kann. Dies kann insbe- (gegenwärtig das „Tageblatt“) veröffentlicht, vorbehaltlich der werden (Zielfondsanteile), stehen in engem Zusammenhang mit sondere dann der Fall sein, wenn sich durch die neuen Veröffentlichung von Mitteilungen wie hierin und im Verwal- den Risiken der in diesen Fonds enthaltenen Vermögensgegen- Marktgegebenheiten nachhaltig zeigt, dass die einzel- tungsreglement beschrieben. Verkaufsprospekt (nebst Verwal- stände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Die ge- nen Risikofaktoren anders zu gewichten oder zu bewer- tungs- und Sonderreglement), wAI sowie die Jahres- und Halb- nannten Risiken können jedoch durch die Streuung der Vermö- ten sind. jahresberichte sind bei allen Zahl- und Vertriebsstellen kostenlos gensanlagen innerhalb der Fonds, deren Anteile erworben wer- erhältlich. den, und durch die Streuung innerhalb dieses Fonds reduziert Durch den Ausweis einer Einschätzung zum Risiko- werden. profil des Fonds kann daher keine Aussage über tat- Die Verwaltungsgesellschaft hat Verfahren geschaffen, um sächlich eintretende Wertverluste oder Wertzu- mögliche Beschwerden von Anteilinhabern angemessen und Die Zielfonds können gleiche, oder einander entgegengesetzte prompt zu bearbeiten. Nähere Informationen zu diesen Verfah- Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risi- wächse getroffen werden. ren können im Internet auf der unter www.union-invest- ken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegenein- ment.com abrufbaren Homepage der Verwaltungsgesellschaft ander aufheben. In den wAI des Fonds bzw., sofern anwendbar, der Anteilklas- eingesehen oder direkt von der Verwaltungsgesellschaft ange- se(n), welche aufgrund der Umsetzung der Verordnung Nr. 583/ fordert werden. Es ist der Verwaltungsgesellschaft nicht möglich, das Manage- 2010 der Europäischen Kommission den bisherigen vereinfach- ment der gruppenexternen Zielfonds zu kontrollieren. Deren An- Der in diesem Verkaufsprospekt erwähnte Depotbankvertrag ten Verkaufsprospekt ersetzen, wird im Abschnitt „Risiko- und lageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen liegt bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und bei al- Ertragsprofil“ ein synthetischer Indikator ausgewiesen. Dieser oder Erwartungen der Verwaltungsgesellschaft übereinstim- len Zahlstellen kostenlos zur Einsicht bereit. Indikator umfasst eine Reihe von Kategorien auf einer Skala der men. Ziffern 1 bis 7. Allein anhand der Volatilität erfolgt eine Einstu- Der Fonds kann jederzeit gemäß Artikel 12 des Verwaltungsre- fung auf dieser Skala. Ist keine ausreichende Datenhistorie vor- glements unter den darin genannten Bedingungen aufgelöst 15. Risikoprofil des Fonds handen, so ist die Volatilität (Anmerkung: Es finden, in Abhän- werden. Die bestehende Einschätzung zum Risikoprofil des Fonds drückt gigkeit von der Fonds-Kategorie, auch Vola-Ermittlungen auf die Verwaltungsgesellschaft in den nachfolgenden Risikoklassen Basis von anderen Daten als der Historie statt) anhand geeigne- Die Verwaltungsgesellschaft kann den Verkaufsprospekt än- aus: ter Anlagemodelle zu ermitteln. Der Indikator wird darüber hi- dern. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft mit Zustimmung naus ergänzt durch eine erläuternde Beschreibung derjenigen der Depotbank das Verwaltungsreglement und/oder das Son- • Geringes Risiko Risiken, die wesentlich sind und nicht vom Indikator angemes- derreglement jederzeit im Interesse der Anteilinhaber ganz oder • Mäßiges Risiko sen erfasst werden. teilweise gemäß Artikel 15 des Verwaltungsreglements ändern. • Erhöhtes Risiko Diese Änderungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften • Hohes Risiko Die in der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ unter bekannt gemacht. Die Jahresabschlüsse der Verwaltungsgesell- • Sehr hohes Risiko bis hin zum möglichen vollständigen „Risikoprofil des Fonds“ ausgewiesene Einschätzung schaft und des Fondsvermögens werden durch einen Wirt- Kapitalverzehr zum Risikoprofil des Fonds ist nicht vergleichbar mit schaftsprüfer geprüft, der von der Verwaltungsgesellschaft zu dem Ausweis unter „Risiko- und Ertragsprofil“ in den ernennen ist. Die Zuordnung zu einer Risikoklasse erfolgt auf Basis eines in- wAI. ternen Modells, bei dem die Risikofaktoren des Fonds auf der Grundlage der in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anla- Wesentliche Unterschiede im Überblick: 7
Sie können auch lesen