Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und Sonderreglement für den Fonds UniEuroSTOXX 50 - Verwaltungsgesellschaft: Union Investment Luxembourg S.A ...

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Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und
Sonderreglement für den Fonds
UniEuroSTOXX 50

Verwaltungsgesellschaft:
Union Investment Luxembourg S.A.
Stand: Juni 2012
Verwaltungsgesellschaft und zugleich          Weitere von der Verwaltungsgesellschaft           UniGarantPlus: Dividendenstars (2013)
Hauptverwaltungsgesellschaft                  verwaltete Fonds:                                 UniGarantPlus: Dividendenstars (2013) II
                                                                                                UniGarantPlus: Erneuerbare Energien (2018)
                                              ABS-Invest
Union Investment Luxembourg S.A.                                                                UniGarantPlus: Europa (2018)
                                              Commodities-Invest
308, route d´Esch                                                                               UniGarantPlus: Klimawandel (2013)
                                              FairWorldFonds
L-1471 Luxemburg                                                                                UniGarantPlus: Klimawandel (2014)
                                              LIGA-Pax-Cattolico-Union
Großherzogtum Luxemburg                                                                         UniGarantPlus: Reits (2012)
                                              LIGA-Pax-Corporates-Union
                                                                                                UniGarantTop: Europa
Eigenkapital per 31.12.2011                   PE-Invest SICAV
                                                                                                UniGarantTop: Europa II
EUR 137.618.688,44                            PrivatFonds: Konsequent
                                                                                                UniGarantTop: Europa III
                                              PrivatFonds: Konsequent pro
                                                                                                UniGarantTop: Europa IV
                                              Quoniam Funds Selection SICAV
Verwaltungsrat                                                                                  UniGarantTop: Europa V
                                              UI Vario: 2
                                                                                                UniInstitutional AAA Bond Strategy
                                              UniAsia
Verwaltungsratsvorsitzender                                                                     UniInstitutional Convertibles Protect
                                              UniAsiaPacific
                                                                                                UniInstitutional EM Bonds 2016
Hans Joachim REINKE                           UniConClusio: EuropeanEquities (in Liquidation)
                                                                                                UniInstitutional EM Corporate Bonds
Vorsitzender des Vorstandes der               UniConvertibles
                                                                                                UniInstitutional EM Corporate Bonds 2017
Union Asset Management Holding AG             UniDividendenAss
                                                                                                UniInstitutional Euro Corporate Bonds Flexible 2017
Frankfurt am Main                             UniDynamicFonds: Europa
                                                                                                UniInstitutional Euro Covered Bonds 1-3 years
                                              UniDynamicFonds: Global
                                                                                                UniInstitutional Euro Liquidity
stv. Verwaltungsratsvorsitzender              UniEM China & Indien
                                                                                                UniInstitutional Financial Bonds 2017
                                              UniEM Fernost
Giovanni GAY                                                                                    UniInstitutional Flexible Commodities
                                              UniEM Global
Mitglied der Geschäftsführung                                                                   UniInstitutional Global High Yield Bonds
                                              UniEM IMMUNO 90
der Union Investment Privatfonds GmbH                                                           UniInstitutional Local EM Bonds
                                              UniEM Middle East & North Africa
Frankfurt am Main                                                                               UniInstitutional Short Term Credit
                                              UniEM Osteuropa
                                                                                                UniInstitutionell IMMUNO Nachhaltigkeit
                                              UniEuroAspirant
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates                                                         UniInstitutionell IMMUNO Top
                                              UniEuroKapital
                                                                                                UniInstitutionell Opti Cash
Anja MIKUS                                    UniEuroKapital 2013
                                                                                                UniMarktführer
Mitglied der Geschäftsführung der             UniEuroKapital Corporates
                                                                                                UniMid&SmallCaps: Europa
Union Investment Privatfonds GmbH             UniEuroKapital -net-
                                                                                                UnionProtect: Europa (CHF)
Frankfurt am Main                             UniEuropa
                                                                                                UniOpti4
                                              UniEuropaRenta
Nikolaus SILLEM                                                                                 UniOptima
                                              UniEuroRenta 2014
Mitglied der Geschäftsführung der                                                               UniOptimus -net-
                                              UniEuroRenta 5J
Union Investment Institutional GmbH                                                             UniOptiRenta 2013
                                              UniEuroRenta Corporates
Frankfurt am Main                                                                               UniOptiRenta 2015
                                              UniEuroRenta Corporates 2012
                                                                                                UniOptiRenta 4J
                                              UniEuroRenta Corporates 2016
Geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder                                                     UniProfiAnlage (2012)
                                              UniEuroRenta Corporates 2017
                                                                                                UniProfiAnlage (2015)
Maria LÖWENBRÜCK                              UniEuroRenta Corporates 40 (2014)
                                                                                                UniProfiAnlage (2015/II)
Großherzogtum Luxemburg                       UniEuroRenta Corporates 50 (2015)
                                                                                                UniProfiAnlage (2016)
                                              UniEuroRenta EM 2015
Rudolf KESSEL                                                                                   UniProfiAnlage (2017)
                                              UniEuroRenta EmergingMarkets
Großherzogtum Luxemburg                                                                         UniProfiAnlage (2017/II)
                                              UniEuroRenta Governments
                                                                                                UniProfiAnlage (2017/6J)
                                              UniEuroRenta Real Zins
Gesellschafter der                                                                              UniProfiAnlage (2019)
                                              UniEuroRenta Spezial 2013
Union Investment Luxembourg S.A.                                                                UniProfiAnlage (2019/II)
                                              UniExtra: EuroStoxx 50
                                                                                                UniProfiAnlage (2020)
Union Asset Management Holding AG             UniFavorit: Renten
                                                                                                UniProfiAnlage (2021)
Frankfurt am Main                             UniFlexInvest: EuroAktien
                                                                                                UniProfiAnlage (2023)
                                              UniGarant: 3 Chancen (2016)
                                                                                                UniProfiAnlage (2023/II)
                                              UniGarant: 3 Chancen (2016) II
Wirtschaftsprüfer                                                                               UniProfiAnlage (2024)
                                              UniGarant: Best of Assets Konservativ (2015)
                                                                                                UniProfiAnlage (2025)
Ernst & Young S.A.                            UniGarant: Best of Assets Konservativ (2015) II
                                                                                                UniProfiAnlage (2027)
7, rue Gabriel Lippmann                       UniGarant: Best of World (2016)
                                                                                                UniProInvest: Aktien
L - 5365 Munsbach,                            UniGarant: Best of World (2016) II
                                                                                                UniProtect: Europa
                                              UniGarant: BRIC (2017)
die zugleich Abschlussprüfer der                                                                UniProtect: Europa II
                                              UniGarant: BRIC (2017) II
Union Investment Luxembourg S.A. ist.                                                           UniRak EmergingMarkets
                                              UniGarant: BRIC (2018)
                                                                                                UniRenta Corporates
                                              UniGarant: Commodities (2016)
Depotbank und zugleich Hauptzahlstelle                                                          UniRentaEurolandPlus 5J
                                              UniGarant: Commodities (2017)
                                                                                                UniReserve
DZ PRIVATBANK S.A.                            UniGarant: Commodities (2017) II
                                                                                                UniReserve: Euro-Corporates
4, rue Thomas Edison                          UniGarant: Commodities (2017) III
                                                                                                UniSector
L-1445 Luxemburg-Strassen                     UniGarant: Commodities (2017) IV
                                                                                                UniValueFonds: Europa
                                              UniGarant: Commodities (2017) V
Eigenkapital per 31.12.2011:                                                                    UniValueFonds: Global
                                              UniGarant: Commodities (2018)
EUR 628.183.575                                                                                 UniVario Point: Chance
                                              UniGarant: Commodities (2018) II
                                                                                                UniVario Point: Ertrag
                                              UniGarant: Commodities (2018) III
Verwaltungsgesellschaft                                                                         UniVario Point: Sicherheit
                                              UniGarant: Deutschland (2015)
                                                                                                UniVario Point: Wachstum
                                              UniGarant: Deutschland (2016)
Union Investment Luxembourg S.A.                                                                UniVorsorge 1
                                              UniGarant: Deutschland (2016) II
                                                                                                UniVorsorge 2
                                              UniGarant: Deutschland (2016) III
                                                                                                UniVorsorge 3
                                              UniGarant: Deutschland (2017)
                                                                                                UniVorsorge 4
                                              UniGarant: Deutschland (2018)
                                                                                                UniVorsorge 5
                                              UniGarant: Dividendenstars (2016)
                                                                                                UniVorsorge 6
                                              UniGarant: Emerging Markets (2018)
                                                                                                UniVorsorge 7
                                              UniGarant: Erneuerbare Energien (2018)
                                                                                                UniWirtschaftsAspirant
                                              UniGarant: Europa (2015)
                                              UniGarant: Europa (2015) II                       Die Union Investment Luxembourg S.A. verwaltet ebenfalls
                                              UniGarant: Europa (2016)                          Fonds nach dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisier-
                                              UniGarant: Europa (2016) II                       te Investmentfonds.
                                              UniGarantExtra: Deutschland (2019)
                                              UniGarantExtra: Deutschland (2019) II             Zahl- und Vertriebsstelle
                                              UniGarantPlus: Best of Assets (2014)              im Großherzogtum Luxemburg
                                              UniGarantPlus: Best of Assets (2014) II
                                              UniGarantPlus: Best of World (2014)               DZ PRIVATBANK S.A.
                                              UniGarantPlus: BRIC (2014)                        4, rue Thomas Edison
                                              UniGarantPlus: Commodities (2012) II              L-1445 Luxemburg-Strassen
                                              UniGarantPlus: Deutschland (2012)

                                                                            2
Inhaltsverzeichnis

                                                         Seite
Verkaufsprospekt
1. Der Fonds                                                4
2. Die Verwaltung des Fonds                                 4
3. Die Depotbank                                            4
4. Die Rechtsstellung der Anteilinhaber                     4
5. Allgemeine Richtlinien der Anlagepolitik                 4
6. Allgemeine Hinweise zu Derivaten, Techniken und
      Instrumenten                                          4
7. Die Ausgabe von Anteilen                                 5
8. Die Rücknahme von Anteilen                               5
9. Die Anteilwertberechnung                                 5
10. Ertragsverwendung                                       5
11. Preisveröffentlichungen                                 5
12. Kosten                                                  5
13. Steuern                                                 5
14. Allgemeine Risikohinweise                               6
15. Risikoprofil des Fonds                                  7
16. Risikoprofil des typischen Investors                    7
17. Allgemeine Informationen                                7
18. Sonstiges                                               8
Verwaltungsreglement
Präambel                                                    9
Artikel 1 Der Fonds                                         9
Artikel 2 Die Verwaltungsgesellschaft                       9
Artikel 3 Die Depotbank                                     9
Artikel 4 Allgemeine Richtlinien für die Anlagepoli-
          tik                                               9
Artikel 5 Anteile an dem Fonds und Anteilklassen           11
Artikel 6 Ausgabe von Anteilen und die Beschrän-
          kung der Ausgabe von Anteilen                    11
Artikel 7 Rücknahme von Anteilen                           12
Artikel 8 Anteilwertberechnung                             12
Artikel 9 Einstellung der Berechnung des Anteilwer-
          tes                                              12
Artikel 10 Rechnungsjahr und Abschlussprüfung              13
Artikel 11 Ertragsverwendung                               13
Artikel 12 Dauer und Auflösung des Fonds sowie die
           Zusammenlegung von Fonds                        13
Artikel 13 Allgemeine Kosten                               13
Artikel 14 Verjährung und Vorlegungsfrist                  13
Artikel 15 Änderungen                                      14
Artikel 16 Veröffentlichungen                              14
Artikel 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
           Vertragssprache                                 14
Artikel 18 In-Kraft-Treten                                 14

Sonderreglement
UniEuroSTOXX 50                                            15
Der Fonds im Überblick                                     16
Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesre-     18
publik Deutschland
Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich        19

                                                                 3
Verkaufsprospekt
Dieser Verkaufsprospekt („Verkaufsprospekt“) ist nur gültig in       Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, sich auf eigene Kos-     Aufsichtsbehörde genehmigte Bank die Pflichten und Funktio-
Verbindung mit dem letzten Jahresbericht, dessen Stichtag nicht      ten in Fragen der Portfoliostrukturierung von Dritten beraten zu     nen der Depotbank gemäß den Bestimmungen des Verwal-
länger als 16 Monate zurückliegen darf. Wenn der Stichtag des        lassen.                                                              tungsreglements übernimmt.
Jahresberichtes länger als 8 Monate zurückliegt, ist dem Erwer-
                                                                     Die Verwaltungsgesellschaft hat sich gemäß Kapitel 15 des Ge-
ber zusätzlich ein Halbjahresbericht auszuhändigen. Beide Be-                                                                             4. Die Rechtsstellung der Anteilinhaber
                                                                     setzes vom 17. Dezember 2010 verpflichtet, im Rahmen ihrer
richte sind Bestandteil des Verkaufsprospektes und bei den
                                                                     Tätigkeiten jederzeit die Wohlverhaltensregeln im Artikel 111        Die Verwaltungsgesellschaft legt in den Fonds angelegtes Geld
Zahl- und Vertriebsstellen sowie der Verwaltungsgesellschaft
                                                                     des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu beachten.                      im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der An-
kostenlos erhältlich.
                                                                     In diesem Zusammenhang hat die Verwaltungsgesellschaft eine          teilinhaber nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpa-
Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, welche                                                                               pieren und sonstigen zulässigen Vermögenswerten gemäß Arti-
                                                                     Strategie aufgestellt, in der festgelegt ist, wann und wie die
nicht in dem Verkaufsprospekt oder in sonstigen Unterlagen, die                                                                           kel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 an. Das ange-
                                                                     Stimmrechte, die mit den Instrumenten in den von ihr verwalte-
der Öffentlichkeit zugänglich sind und auf die sich der Verkaufs-                                                                         legte Geld und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden
                                                                     ten Fonds verbunden sind, ausgeübt werden sollen, damit dies
prospekt bezieht, enthalten sind.                                                                                                         das Fondsvermögen, das gesondert von dem eigenen Vermögen
                                                                     ausschließlich zum Nutzen des oder der betreffenden Fonds ist.
Außerdem wird ein Dokument mit wesentlichen Anlegerinfor-            Eine Kurzbeschreibung dieser Strategie kann im Internet auf der      der Verwaltungsgesellschaft gehalten wird.
mationen („wAI“) erstellt.                                           unter www.union-investment.com abrufbaren Homepage der               Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen sind in dem im An-
                                                                     Verwaltungsgesellschaft eingesehen oder direkt von der Verwal-       schluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckten Verwaltungs-
1. Der Fonds                                                         tungsgesellschaft angefordert werden.                                reglement und dem Sonderreglement aufgeführt. Das Verwal-
                                                                     Die Verwaltungsgesellschaft ist ferner verpflichtet, im besten In-   tungsreglement sowie das Sonderreglement des Fonds sind in-
Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Invest-
                                                                     teresse der von ihr verwalteten Fonds zu handeln, wenn sie für       tegrale Bestandteile des Verkaufsprospektes. Das Verwaltungs-
mentfonds ist ein nach Luxemburger Recht in der Form eines
                                                                     die Fonds Handelsentscheidungen ausführt oder Handelsaufträ-         reglement enthält grundsätzliche Richtlinien zu Anlagepolitik,
fonds commun de placement errichtetes Sondervermögen aus
                                                                     ge zur Ausführung an andere Einrichtungen weiterleitet. Insbe-       Anteilwertberechnung, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten. Er wurde nach
                                                                     sondere hat die Verwaltungsgesellschaft alle angemessenen            und Kosten sowie weitere wichtige Regelungen für die Anteilin-
Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über
                                                                     Maßnahmen zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis für den         haber, während im Sonderreglement die spezifischen Charakte-
Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezem-
                                                                     jeweiligen Fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kosten, die    ristika des Fonds dargestellt werden.
ber 2010“) aufgelegt und erfüllt die Anforderungen der Richtli-
nie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates             Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und            Die Anteilinhaber sind an dem Fondsvermögen in Höhe ihrer An-
vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwal-          Abrechnung, den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle           teile als Miteigentümer beteiligt. Ihre Rechte werden durch An-
tungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge-            sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte zu be-       teile verkörpert, welche in Globalurkunden, die auf den Inhaber
meinsame Anlagen in Wertpapieren („Richtlinie 2009/65/EG“).          rücksichtigen hat. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungs-       lauten, verbrieft sind, sofern das Sonderreglement keine ander-
                                                                     gesellschaft Grundsätze festgelegt, die ihr die Erzielung des        weitige Bestimmung trifft.
2. Die Verwaltung des Fonds                                          bestmöglichen Ergebnisses unter Berücksichtigung der vorge-
                                                                     nannten Aspekte gestatten. Informationen über diese Grundsät-        Die Verwaltungsgesellschaft weist die Anleger auf die Tatsache
Der Fonds wird von der Union Investment Luxembourg S.A.              ze und über wesentliche Änderungen der Grundsätze können im          hin, dass für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlie-
(”Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet.                               Internet auf der unter www.union-investment.com abrufbaren           ßen sollte, ein Anteilinhaberregister zu führen, jeglicher Anleger
                                                                     Homepage der Verwaltungsgesellschaft eingesehen oder direkt          seine Anlegerrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar gegen den
Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der                                                                              Fonds nur dann geltend machen kann, wenn der Anleger selbst
Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts-        von der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.
                                                                                                                                          und mit seinem eigenen Namen in dem Anteilinhaberregister
und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen          Daneben hat sich die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, die       des Fonds eingeschrieben ist. In den Fällen, wo ein Anleger über
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.                              vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management                eine Zwischenstelle in einen Fonds investiert hat, welche die In-
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 19. August 1988 als Ak-         e.V., Frankfurt am Main, veröffentlichten Wohlverhaltensregeln,      vestition in ihrem Namen aber im Auftrag des Anlegers unter-
tiengesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbe-          sofern diese mit dem Luxemburgischen Gesetz vereinbar sind, zu       nimmt, können nicht unbedingt alle Anlegerrechte unmittelbar
stimmte Dauer gegründet, die seinerzeitige Veröffentlichung im       beachten. Diese Wohlverhaltensregeln formulieren einen Stan-         durch den Anleger gegen den Fonds geltend gemacht werden.
Mémorial C erfolgte am 27. September 1988. Sie hat ihren Sitz        dard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital          Anlegern wird geraten, sich über ihre Rechte zu informieren.
in Luxemburg und ist unter der Nummer B28679 im Luxembur-            und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalan-
ger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen. Ihr Ge-          lage- bzw. Verwaltungsgesellschaften den gesetzlichen Ver-           5. Allgemeine Richtlinien der Anlagepolitik
schäftsjahr endet jährlich am 31. Dezember.                          pflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie de-
                                                                     ren Interessen Dritten gegenüber vertreten.                          Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der
Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft ist die                                                                                Risikostreuung im Sinne der Regeln von Teil I des Gesetzes vom
Gründung und/oder Verwaltung eines oder mehrerer Organis-            Die Verwaltungsgesellschaft hat Maßnahmen ergriffen, um An-          17. Dezember 2010 und nach den in Artikel 4 des Verwaltungs-
men für gemeinsame Anlagen und die individuelle Verwaltung           leger vor Nachteilen zu schützen, die durch das so genannte          reglements beschriebenen Allgemeinen Richtlinien der Anlage-
einzelner Portfolios im Sinne von Kapitel 15 des Gesetzes vom        „frequent trading“ entstehen können. Hierunter werden kurz-          politik angelegt.
17. Dezember 2010 mit einem Ermessensspielraum im Rahmen             fristige Umsätze in Anteilen verstanden, die die Wertentwick-
                                                                     lung des Fonds aufgrund der Größe und Häufigkeit der Umsätze         Abweichend respektive ergänzend hierzu werden die spezifi-
eines Mandats der Anleger. Als Nebentätigkeit kann die Verwal-
                                                                     durch auf Ebene des Fonds anfallende Transaktionskosten be-          schen Richtlinien der Anlagepolitik des Fonds im Sonderregle-
tungsgesellschaft darüber hinaus die Anlageberatung in Bezug
                                                                     einträchtigen. Vor diesem Hintergrund werden die Anteilschei-        ment beschrieben.
auf ein oder mehrere Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die in
Anhang II Abschnitt B des Gesetzes vom 5. April 1993 über den        numsätze einerseits regelmäßig beobachtet und ausgewertet,           Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wert-
Finanzsektor genannt werden, sowie die Verwahrung und tech-          andererseits wurden interne Regelungen für Mitarbeiter der Ver-      entwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss
nische Verwaltung in Bezug auf Anteile von Organismen für ge-        waltungsgesellschaft erlassen, die eine Veräußerung von Fonds-       auf eine zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann
meinsame Anlagen im Sinne des vorgenannten Gesetzes täti-            anteilen innerhalb von kurzen Zeiträumen verhindern.                 sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann kei-
gen. Die Verwaltungsgesellschaft kann außerdem alle Handlun-         Die Verwaltungsgesellschaft wird von einem Verwaltungsrat            ne Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der An-
gen vornehmen, die zur Verwaltung dieser Organismen notwen-          verwaltet. Dieser ist zuständig für alle Angelegenheiten der Ver-    lagepolitik erreicht werden.
dig sind und alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen treffen,      waltungsgesellschaft, soweit sie nicht nach dem Gesetz oder
die ihr Interesse fördern oder ihrem Gesellschaftszweck dienen       dem Gesellschaftervertrag der Generalversammlung vorbehal-           6. Allgemeine Hinweise zu Derivaten,
oder nützlich sind und dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 ent-         ten sind.                                                                Techniken und Instrumenten
sprechen.
                                                                     Die Generalversammlung hat Frau Maria LÖWENBRÜCK und                 Derivate, Techniken und Instrumente können zur effizienten
Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Vertrag hat die       Herrn Rudolf KESSEL zu Verwaltungsratsmitgliedern bestellt und       Portfolioverwaltung, die den Anlagezielen des Fonds entspre-
Union Investment Luxembourg S.A. in ihrer Funktion als Haupt-        ihnen die tägliche Geschäftsführung übertragen. Die Verwal-          chen, eingesetzt werden. Die nachfolgenden Derivate, Techni-
verwaltungsgesellschaft unter ihrer Verantwortung und Kontrol-       tungsgesellschaft wird grundsätzlich durch die gemeinsame Un-        ken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwal-
le verschiedene verwaltungstechnische Aufgaben, z.B. die Be-         terschrift von mindestens zwei Mitgliedern des Verwaltungsra-        tungsgesellschaft erweitert werden, wenn am Markt andere,
rechnung der Nettoinventarwerte, die Erstellung der regelmäßi-       tes rechtsverbindlich verpflichtet. Der Verwaltungsrat kann auch     dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden,
gen Berichte oder die Berechnung der Solvabilitätskennziffer an      einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern oder Dritten gemäß Arti-        die der Fonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen
die Union Investment Financial Services S.A. mit Sitz in 308, rou-   kel 110 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für die Gesamt-           Bestimmungen anwenden darf.
te d´Esch, L-1471 Luxemburg übertragen.                              heit oder einen Teil der täglichen Geschäftsführung die Vertre-
                                                                     tung der Verwaltungsgesellschaft übertragen.                         Die Vertragspartner von abgeleiteten Finanzinstrumenten, die
Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft entsprechend den im                                                                               nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt
Großherzogtum Luxemburg gültigen Bestimmungen auf eigene                                                                                  gehandelt werden („OTC-Derivate“), müssen erstklassige, auf
Verantwortung, Kosten und Kontrolle Aufgaben des Fondsma-            3. Die Depotbank
                                                                                                                                          solche Geschäfte spezialisierte Finanzinstitute sein.
nagements an andere der Union Investment Gruppe angehören-           Die Vermögenswerte des Fonds werden von der im Sonderreg-
de Gesellschaften übertragen. Die Aufgaben des Fondsmanage-                                                                               Nachfolgend eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung
                                                                     lement genannten Depotbank verwahrt.
ments umfassen insbesondere die tägliche Umsetzung der Anla-                                                                              von Derivaten, Techniken und Instrumenten, die für die Verwal-
gepolitik sowie die unmittelbare Anlageentscheidung.                 Die Bestellung dieser Depotbank kann durch die Depotbank             tung des Fonds eingesetzt werden können:
                                                                     oder die Verwaltungsgesellschaft schriftlich unter Einhaltung ei-
                                                                     ner dreimonatigen Frist gekündigt werden. Eine solche Kündi-
                                                                     gung wird erst wirksam, wenn eine andere, von der zuständigen

                                                                                                    4
Derivate                                                               zur Senkung seiner Kosten oder Risiken Wertpapierleihgeschäfte       Falls das Sonderreglement die Ausgabe effektiver Stücke vor-
                                                                       tätigen.                                                             sieht, werden diese unverzüglich nach Eingang des Ausgabe-
1. Finanzterminkontrakte
                                                                                                                                            preises bei der Depotbank im Auftrag der Verwaltungsgesell-
                                                                       Dazu kann der Fonds direkt oder über ein von einem Finanzin-
Finanzterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt                                                                              schaft von der Depotbank zugeteilt.
                                                                       stitut organisiertes Wertpapierleihsystem verleihen.
verpflichtende gegenseitige Vereinbarungen, welche die Ver-
                                                                                                                                            Sofern Anteile des Fonds zum amtlichen Handel an einer Börse
tragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten, zu ei-         Dazu muss der Fonds im Rahmen der Wertpapierleihe grund-
                                                                                                                                            zugelassen sind, wird dies in der Übersicht "Der Fonds im Über-
nem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine be-               sätzlich über die gesamte Dauer eine Garantie erhalten, deren
                                                                                                                                            blick" angegeben.
stimmte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem im Vo-             Gegenwert mindestens 90 % des Gesamtwertes der verliehenen
raus vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen.                   Wertpapiere entspricht. Diese Garantien müssen die im Rund-          Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile des
                                                                       schreiben CSSF 08/356 festgelegten Anforderungen erfüllen            Fonds auch an anderen Märkten gehandelt werden (Beispiel:
2. Devisenterminkontrakte
                                                                       und setzen sich zum Beispiel, aber nicht ausschließlich aus flüs-    Einbeziehung des Fonds in den Freiverkehr einer Börse).
Devisenterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbe-            sigen Mitteln, Fondsanteilen, Staatsanleihen und Anleihen von
                                                                                                                                            Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten zu-
dingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten               erstklassigen Emittenten sowie aus Aktien von Hauptindizes zu-
                                                                                                                                            grunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den
Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine bestimmte Menge der zu-          sammen.
                                                                                                                                            Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände, son-
grunde liegenden Devisen, zu einem im Voraus vereinbarten
                                                                       Erhaltene Barsicherheiten können im Einklang mit dem oben ge-        dern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann
Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen.
                                                                       nannten Rundschreiben wiederangelegt werden. Entsteht dabei          dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen.
3. Optionen                                                            eine Hebelwirkung, ist diese in der Gesamtrisikogrenze zu be-
Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Basiswert an einem
                                                                       rücksichtigen.                                                       8. Die Rücknahme von Anteilen
im Voraus bestimmten Zeitpunkt („Ausübungszeitpunkt“) oder             Sollte der Fonds über ein standardisiertes, von einem anerkann-      Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit über eine der Zahl-
während eines im Voraus bestimmten Zeitraumes zu einem im              ten Wertpapierclearingsystem organisiertes Wertpapierleihsys-        stellen, die Depotbank oder die Verwaltungsgesellschaft die
Voraus bestimmten Preis („Ausübungspreis“) zu kaufen („Kauf-           tem verleihen, bedarf es keiner Garantie, sofern die Wertpapier-     Rücknahme ihrer Anteile zu dem im Sonderreglement des Fonds
option“ oder „Call-Option“) oder zu verkaufen („Verkaufsopti-          leihe im Rahmen von Clearstream Banking S.A., der Clearstream        festgelegten Rücknahmepreis zu verlangen. Die Verwaltungsge-
on“ oder „Put-Option“). Der Preis einer Kaufs- oder Verkaufs-          Banking Aktiengesellschaft, EUROCLEAR oder einem sonstigen           sellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Rücknahme von
option ist die Optionsprämie.                                          anerkannten Abrechnungsorganismus stattfindet, der selbst zu         Anteilen auf der Grundlage eines dem Anleger zum Zeitpunkt
                                                                       Gunsten des Verleihers der verliehenen Wertpapiere mittels ei-       der Einreichung des Rücknahmeantrags unbekannten Anteil-
4. Tauschgeschäfte („Swaps“)
                                                                       ner Garantie oder auf andere Weise Sicherheit leistet.               wertes abgerechnet wird.
Ein Swap ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Aus-
                                                                       Die Erträge aus Wertpapierleihgeschäften werden nach Abzug           Über die Zahlstellen, die Depotbank oder die Verwaltungsgesell-
tausch von Zahlungsströmen, Vermögensgegenständen, Erträ-
                                                                       der damit verbundenen Kosten zum überwiegenden Teil dem              schaft erfolgen auch etwaige sonstige Zahlungen an die An-
gen oder Risiken zum Gegenstand hat.
                                                                       Fondsvermögen gutgeschrieben.                                        teilinhaber, insbesondere Ausschüttungen auf die Fondsanteile.
Techniken und Instrumente für das Management von
Kreditrisiken                                                          7. Die Ausgabe von Anteilen                                          9. Die Anteilwertberechnung
5. Credit Linked Note („CLN“)                                          Die Ausgabe von Fondsanteilen erfolgt zum Ausgabepreis. So-          Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der Vermögens-
                                                                       fern in einem Land, in dem Anteile ausgegeben werden, Stem-          werte des Fonds abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds (das
Bei einer CLN handelt es sich um eine vom Sicherungsnehmer             pelgebühren oder andere Belastungen anfallen, erhöht sich der        ”Netto-Fondsvermögen”) an jedem Bewertungstag im Sinne
begebene Schuldverschreibung, die am Laufzeitende nur dann             Ausgabepreis entsprechend.                                           der Vorschriften des Verwaltungsreglements einschließlich des
zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, wenn ein vorher spezifi-                                                                                 Sonderreglements des Fonds ermittelt und durch die Anzahl der
ziertes Kreditereignis nicht eintritt. Für den Fall, dass das Kredi-   Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, laufend neue Antei-
                                                                       le auszugeben. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch        umlaufenden Anteile geteilt.
tereignis eintritt, wird die CLN innerhalb einer bestimmten Frist
unter Abzug eines Ausgleichsbetrages zurückgezahlt. CLNs se-           vor, die Ausgabe von Anteilen im Rahmen der Bestimmungen             Weitere Einzelheiten zur Berechnung der Anteilwerte sind im
hen damit neben dem Anleihebetrag und den darauf zu leisten-           des Verwaltungsreglements sowie des Sonderreglements des             Verwaltungsreglement, insbesondere in dessen Artikel 8 des
den Zinsen eine Risikoprämie vor, die der Emittent dem Anleger         Fonds vorübergehend oder endgültig einzustellen; bereits ge-         Verwaltungsreglements sowie im Sonderreglement des Fonds
für das Recht zahlt, den Rückzahlungsbetrag der Anleihe bei Re-        leistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.     festgelegt.
alisierung des Kreditereignisses zu kürzen.                            Die Anteile können bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depot-
                                                                       bank und den in diesem Verkaufsprospekt verzeichneten Zahl-          10. Ertragsverwendung
6. Credit Default Swaps („CDS“)
                                                                       und Vertriebsstellen erworben werden. Die Verwaltungsgesell-         Die Ertragsverwendung wird im Sonderreglement des Fonds
Im Wesentlichen ist ein CDS ein Finanzinstrument, das die Tren-        schaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Ausgabe von Anteilen   festgelegt. Zur Ausschüttung können im Rahmen der Bestim-
nung des Kreditrisikos von der zu Grunde liegenden Kreditbezie-        auf der Grundlage eines dem Anleger zum Zeitpunkt der Einrei-        mungen des Artikels 11 des Verwaltungsreglements die ordent-
hung und damit den separaten Handel dieses Risikos ermög-              chung des Zeichnungsantrags unbekannten Anteilwertes abge-           lichen Nettoerträge sowie die im Fondsvermögen realisierten
licht. Meist handelt es sich um eine bilaterale, zeitlich begrenzte    rechnet wird.                                                        Kursgewinne und sonstige Aktiva des Fonds kommen.
Vereinbarung, die die Übertragung von definierten Kreditrisiken
(Einzel- oder auch Portfoliorisiken) von einem Vertragspartner         Die Verwaltungsgesellschaft gibt einen Teil des Ausgabeauf-
zum anderen festlegt. Der Verkäufer des CDS (Sicherungsgeber,          schlags (sofern ein solcher Ausgabeaufschlag erhoben wird) und       11. Preisveröffentlichungen
Absicherungsverkäufer, Protection Seller) erhält vom Käufer (Si-       der Verwaltungsvergütung an ihre Vertriebspartner in Form von
                                                                                                                                            Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise können bei
cherungsnehmer, Absicherungskäufer, Protection Buyer) in der           Provisionszahlungen für deren Vermittlungsleistungen weiter.
                                                                                                                                            der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie den Zahl-
Regel eine auf den Nominalbetrag berechnete periodische Prä-           Die Höhe der Provisionszahlungen wird je nach Vertriebsweg in
                                                                                                                                            und Vertriebsstellen erfragt werden. Sie werden im Internet auf
mie für die Übernahme des Kreditrisikos. Diese Prämie richtet          Abhängigkeit vom Bestand des vermittelten Fondsvolumens be-
                                                                                                                                            der unter www.union-investment.com abrufbaren Homepage
sich u.a. nach der Qualität des oder der zu Grunde liegenden Re-       messen. Dabei kann ein wesentlicher Teil des Ausgabeauf-
                                                                                                                                            der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht.
ferenzschuldner(s) (=Kreditrisiko).                                    schlags (sofern ein solcher Ausgabeaufschlag erhoben wird) und
                                                                       der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an
Es können auch CDS auf Einzeltitel oder Baskets abgeschlossen          die Vertriebspartner von Union Investment weitergegeben wer-         12. Kosten
werden.                                                                den. Daneben gewährt Union Investment ihren Vertriebspart-           Für die Verwaltung des Fonds ist die Verwaltungsgesellschaft
                                                                       nern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sach-           berechtigt, eine Vergütung in angemessener Höhe zu erhalten
Techniken und Instrumente                                              leistungen (z.B. Mitarbeiterschulungen) und ggf. Erfolgsboni,        sowie die aus der entgeltlichen Beauftragung weiterer, für den
7. Pensionsgeschäfte                                                   die ebenfalls mit den Vermittlungsleistungen der Vertriebspart-      Fonds tätiger Dienstleister resultierenden Vergütungen (z. B. De-
                                                                       ner im Zusammenhang stehen. Die Zuwendungen stehen den               potbankvergütung) zu veranlassen.
Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere und Geldmarktin-             Interessen der Anleger nicht entgegen, sondern sind darauf aus-
strumente vom Pensionsgeber an den Pensionsnehmer verkauft,            gelegt, die Qualität der Dienstleistungen seitens der Vertriebs-     Hinsichtlich näherer Einzelheiten (insbesondere bezüglich Ver-
wobei zusätzlich entweder                                              partner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern.                 gütungen, Aufwendungen und zu Gunsten der Verwaltungsge-
                                                                                                                                            sellschaft entstehender geldwerter Vorteile) wird auf die in Arti-
   •   der Pensionsnehmer und Pensionsgeber bereits zum                Falls die Gesetze eines Landes niedrigere Sätze als die jeweils      kel 13 des Verwaltungsreglements und Artikel 25 des Sonderre-
       Rückverkauf bzw. –kauf der verkauften Wertpapiere oder          aktuellen Verkaufsprovisionen vorschreiben, können die Banken        glements enthaltenen Bestimmungen sowie auf die Übersicht
       Geldmarktinstrumente zu einem bei Vertragsabschluß              jenes Landes die Fondsanteile mit einer niedrigeren Verkaufs-        „Der Fonds im Überblick“ verwiesen.
       festgelegten Preis und innerhalb einer zum Vertragsab-          provision verkaufen, die jedoch die dort höchstzulässige Ver-
       schluss vereinbarten Frist verpflichtet sind oder               kaufsprovision nicht unterschreiten darf.
   •   dem Pensionsnehmer oder dem Pensionsgeber das Recht
                                                                                                                                            13. Steuern
       vorbehalten ist, der anderen Vertragspartei die verkauf-        Unter Vermittlung der Vertriebsstellen können Anleger bei der
                                                                       Union Investment Luxembourg S.A., 308, route d´Esch, L-1471          Besteuerung des Fondsvermögens und der Erträge
       ten Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem
       bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb          Luxemburg, über ein Investmentdepot Anteile des Fonds erwer-         Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg
       einer zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist zurückzu-        ben. Dort können auch Anlage- und Entnahmepläne über                 einer ”Taxe d’abonnement” von gegenwärtig 0,05 % per an-
       kaufen bzw. deren Rückverkauf verlangen zu können.              Fondsanteile abgeschlossen werden. Für diese wird der Ausga-         num, zahlbar pro Quartal auf das jeweils am Quartalsende aus-
                                                                       beaufschlag nur auf die tatsächlich geleisteten Zahlungen be-        gewiesene Netto-Fondsvermögen. Soweit das Fondsvermögen
8. Wertpapierleihe                                                     rechnet und darf den jeweils aktuellen Ausgabeaufschlag nicht        in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrer-
Soweit gemäß den rechtlichen Bestimmungen und insbesondere             übersteigen. Für die Einrichtung von Anlage- und Entnahmeplä-        seits bereits der Taxe d'abonnement unterliegen, entfällt diese
dem Rundschreiben CSSF 08/356 vom 04. Juni 2008 in Bezug               nen fallen derzeit im Rahmen eines Investmentdepots bei der          Steuer für den Teil des Fondsvermögens, welcher in solche Lu-
auf den Einsatz von Finanztechniken und –Instrumenten zuläs-           Union Investment Luxembourg S.A. keine gesonderten Kosten            xemburger Investmentfonds angelegt ist.
sig und im Rahmen der darin festgelegten Grenzen darf der              an.
Fonds zur Erzielung eines Kapital- oder Ertragszuwachses oder

                                                                                                      5
Die Einnahmen aus der Anlage des Fondsvermögens werden in           diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch   Nachweis für den rechtlichen Anspruch auf Aktien in Form der
Luxemburg nicht besteuert, sie können jedoch etwaigen Quel-         auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht          buchmäßigen Lieferung geführt wird. Das bedeutet, dass im Ge-
len- oder Abzugssteuern in Ländern unterliegen, in welchen das      über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht.         gensatz zu der gängigen Praxis in Europa ein entsprechender Ei-
Fondsvermögen angelegt ist. Weder die Verwaltungsgesell-                                                                                gentumsnachweis durch Eintragung bei den Büchern eines Un-
                                                                    Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzent-
schaft noch die Depotbank werden Quittungen über solche                                                                                 ternehmens oder durch eine Eintragung in einer russischen Re-
                                                                    ration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder
Steuern für einzelne oder alle Anteilinhaber einholen.                                                                                  gistrierstelle erfolgt. Da diese Registrierstelle keiner wirklichen
                                                                    Märkte erfolgt. Dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser
                                                                                                                                        staatlichen Aufsicht unterliegt und sie auch nicht den Depotban-
In Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von          Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
                                                                                                                                        ken gegenüber verantwortlich ist, besteht die Gefahr, dass der
Zinserträgen („Richtlinie“) wird seit dem 1. Juli 2005 im Groß-     Des Weiteren beinhaltet die Inflation ein Abwertungsrisiko für
                                                                                                                                        Fonds die Registrierung und das Eigentum von russischen Wert-
herzogtum Luxemburg eine Quellensteuer erhoben. Diese Quel-         alle Vermögensgegenstände.
                                                                                                                                        papieren durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Betrug ver-
lensteuer betrifft bestimmte Zinserträge, die in Luxemburg an
                                                                    Unter Beachtung der durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010          lieren kann.
natürliche Personen gezahlt werden, die in einem anderen EU-
                                                                    und durch das Verwaltungs- und Sonderreglement vorgegebe-
Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind. Diese Quellensteuer
                                                                    nen Anlagegrundsätze und -grenzen, die für den Fonds einen
                                                                                                                                        • Abwicklungsrisiko
kann unter bestimmten Bedingungen auch die Zinserträge eines
                                                                    sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepo-        Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere
Investmentfonds betreffen.
                                                                    litik auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig Vermö-        besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersys-
Mit der Richtlinie vereinbarten die EU-Mitgliedsstaaten, dass       gensgegenstände z. B. nur weniger Branchen, Märkte oder Re-         tem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemä-
alle Zinszahlungen nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates        gionen/Länder zu erwerben. Diese Konzentration auf wenige           ßen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt
besteuert werden sollen. Dazu wurde ein automatischer Infor-        spezielle Anlagesektoren kann mit besonderen Chancen verbun-        wird.
mationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden             den sein, denen aber auch entsprechende Risiken (z. B. Markt-
vereinbart. Davon abweichend wurde vereinbart, dass einzelne        enge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunk-
                                                                                                                                        • Adressenausfallrisiko
Länder u.a. Luxemburg für eine Übergangszeit nicht an dem           turzyklen) gegenüberstehen.                                         Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können
zwischen den anderen Staaten vereinbarten automatischen In-                                                                             Verluste für den Fonds entstehen. Das Ausstellerrisiko be-
                                                                    Zusätzliche Risikohinweise können im Sonderreglement des
formationsaustausch teilnehmen werden. Stattdessen wurde in                                                                             schreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des je-
                                                                    Fonds sowie in der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ und im
Luxemburg eine Quellensteuer auf Zinserträge eingeführt. Diese                                                                          weiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der
                                                                    Anschluss hieran genannt sein.
Quellensteuer betrug bis zum 30. Juni 2008 15 %, beträgt bis                                                                            Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch
zum 30. Juni 2011 20 % und ab dem 1. Juli 2011 35 % der be-         • Marktrisiko                                                       bei sorgfältiger Auswahl der Vermögensgegenstände kann nicht
treffenden Zinszahlung. Sie wird anonym an die Luxemburger                                                                              ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall
                                                                    Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten
Steuerbehörde abgeführt und dem Anleger wird hierüber eine                                                                              von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet
                                                                    hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab,
Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die                                                                            das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der ei-
                                                                    die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft so-
abgeführte Quellensteuer voll auf die Steuerschuld des Steuer-                                                                          genen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen.
                                                                    wie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen
pflichtigen im Wohnsitzstaat angerechnet werden. Durch die Er-
teilung einer Einverständniserklärung zur Teilnahme am Infor-
                                                                    in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine      • Währungsrisiko
                                                                    Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irra-
mationsaustausch zwischen den Steuerbehörden kann der Quel-                                                                             Sofern Vermögenswerte des Fonds in anderen Währungen als
                                                                    tionale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte
lensteuerabzug jedoch vermieden werden.                                                                                                 der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds
                                                                    einwirken.
                                                                                                                                        die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in
Anleger, die nicht in Luxemburg ansässig sind, beziehungsweise
dort keine Betriebsstätte unterhalten, müssen auf ihre Anteile
                                                                    • Zinsänderungsrisiko                                               der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen-
                                                                                                                                        über der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.
oder Erträge aus Anteilen im Großherzogtum Luxemburg darü-          Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög-
ber hinaus weder Einkommens-, Erbschafts-, noch Vermögens-          lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeit-     • Verwahrrisiko
steuer entrichten. Für sie gelten die nationalen Steuervorschrif-   punkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann.
                                                                                                                                        Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesonde-
ten.                                                                Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt
                                                                                                                                        re im Ausland ist ein Verlustrisiko verbunden, das aus Insolvenz,
                                                                    der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen
Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuer-                                                                             Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten
                                                                    Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs
lich ansässig sind, müssen auf der Grundlage des Luxemburger                                                                            des Verwahrers oder eines Unter-Verwahrers resultieren kann.
                                                                    festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt da-
Gesetzes vom 23. Dezember 2005 zur Umsetzung der Richtlinie
auf die dort genannten, nach dem 1. Juli 2005 angefallenen und
                                                                    zu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers     • Liquiditätsrisiko
                                                                    in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwan-
nach dem 1. Januar 2006 ausbezahlten Zinserträge eine abgel-                                                                            Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben
                                                                    kungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wert-
tende Quellensteuer in Höhe von 10 % zahlen. Diese Quellen-                                                                             werden, die nicht zum amtlichen Markt an einer Börse zugelas-
                                                                    papiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit
steuer kann unter bestimmten Bedingungen auch die Zinserträ-                                                                            sen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. Der Er-
                                                                    kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzins-
ge eines Investmentfonds betreffen. Gleichzeitig wurde im                                                                               werb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr von
                                                                    liche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche
Großherzogtum Luxemburg die Vermögenssteuer abgeschafft.                                                                                Illiquiditätsprämien verbunden, die sich in deutlichen Preis-
                                                                    Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in
                                                                                                                                        schwankungen der Vermögensgegenstände im Fonds ausdrü-
Es wird den Anteilinhabern empfohlen, sich über die Gesetze         der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere
                                                                                                                                        cken können, so dass es insbesondere zu Problemen bei der
und Verordnungen (wie etwa diejenigen über das Steuerwesen          mit längeren Laufzeiten.
                                                                                                                                        Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kom-
und die Devisenkontrolle) beraten zu lassen, die für die Zeich-
                                                                    Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit        men kann. Derartige Probleme können ebenfalls bei Vermö-
nung, den Kauf, das Halten und die Veräußerung von Anteilen
                                                                    von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken.            gensgegenständen auftreten, die zum amtlichen Markt an einer
sowie für den Erhalt von Erträgen an ihrem Herkunfts-, Wohn-
                                                                                                                                        Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen
und/oder Aufenthaltsort gelten. Die in den einzelnen Vertriebs-     • Länder- oder Transferrisiko                                       sind.
ländern gesetzlich geregelten zusätzlichen Verkaufsunterlagen
                                                                    Vom Länder- oder Transferrisiko spricht man, wenn z. B. ein aus-
können Hinweise zu den dort anwendbaren steuerlichen Be-
                                                                    ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender
                                                                                                                                        • Rechtliches und steuerliches Risiko
stimmungen bei Zeichnung, Kauf und bei Veräußerung von An-
                                                                    Transferfähigkeit oder –bereitschaft seines Sitzlandes Leistun-     Die rechtliche und steuerliche Behandlung des Fonds kann sich
teilen sowie für den Erhalt von Erträgen in diesen Vertriebslän-
                                                                    gen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So      in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern.
dern enthalten. Unbeschadet dessen entbinden auch diese Hin-
                                                                    können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, aus-
weise den Anteilinhaber nicht von der Empfehlung, sich einer in-
                                                                    bleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von De-
                                                                                                                                        • Risiken bei Ausübung von Aktionärsrechten
dividuellen Beratung durch externe Dritte, insbesondere durch
                                                                    visenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.                   Die Verwaltungsgesellschaft vertritt die Aktionärsrechte (Stimm-
Inanspruchnahme der Dienste eines Steuerberaters, zu unterzie-
                                                                                                                                        rechte) auf Hauptversammlungen selbst oder beauftragt Dritte.
hen.                                                                • Anlagen in Emerging Markets
                                                                                                                                        Durch die in einigen Ländern bestehende Marktpraxis angemel-
                                                                    Die Anlage in Emerging Markets (aufstrebende Länder/Schwel-         dete Bestände zu sperren, kann für den Fonds bzw. den Anleger
14. Allgemeine Risikohinweise                                       lenländer) beinhaltet möglicherweise besondere Risiken, bei-        ein Performancenachteil entstehen.
Die Verwaltungsgesellschaft kann unter Beachtung des                spielsweise aus politischen Veränderungen, Wechselkursände-
                                                                    rungen, fehlenden Börsenkontrollen, Steuern, Beschränkungen
                                                                                                                                        • Risiko der Änderung der Anlagepolitik
Grundsatzes der Risikostreuung im Rahmen der Anlage-
grenzen gemäß Artikel 4 Ziffer 4. des Verwaltungsreg-               ausländischer Kapitalanlagen und -rückflüsse (Transferrisiko)       Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des für den
lements, bis zu 100 % des Netto-Fondsvermögens in                   sowie aus Kapitalmärkten, die im internationalen Vergleich eine     Fonds zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem Fonds
Wertpapieren eines Emittenten anlegen.                              geringere Marktkapitalisierung aufweisen und eher volatil und       verbundene Risiko inhaltlich verändern.
                                                                    illiquide sein können.
Darüber hinaus sind folgende allgemeine Risikohinweise zu be-                                                                           • Risiko der Änderung des Risikoprofils
achten:                                                             • Anlagen in Russland
                                                                                                                                        Der Anleger hat damit zu rechnen, dass sich das ausgewiesene
• Allgemeines                                                       Der Fonds kann gegebenenfalls gemäß seiner Anlagepolitik in         Risikoprofil des Fonds jederzeit ändern kann. Auf die Ausführun-
                                                                    Wertpapiere russischer Emittenten investieren. Die Russische        gen im Kapitel 15. "Risikoprofil des Fonds“ wird verwiesen.
Die Vermögensgegenstände, in die die Verwaltungsgesellschaft        Börse (RTS Stock Exchange) und die Moskauer Wertpapierbörse
für Rechnung des Fonds investiert, enthalten neben den Chan-                                                                            • Änderung der Verkaufsprospekte sowie des Verwaltungs-
                                                                    (MICEX) gelten dabei als geregelte Märkte im Sinne des Artikel
cen auf Wertsteigerung auch Risiken. So können Wertverluste                                                                                und Sonderreglements; Auflösung oder Verschmelzung
                                                                    4, Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik, Ziffer 1. Absatz
auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge-         (1), Buchstabe a) des Verwaltungsreglements. Zur Ausführung         Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Verwaltungsre-
genüber dem Einstandspreis fällt. Veräußert der Anleger Anteile     der Anlagepolitik des Fonds kann ausschließlich in Wertpapiere      glement für den Fonds das Recht vor, das Verwaltungsregle-
des Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem           russischer Emittenten investiert werden, die an den oben ge-        ment und/oder das Sonderreglement mit Zustimmung der De-
Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem               nannten Börsen zugelassen sind oder gehandelt werden.               potbank und Genehmigung der zuständigen Luxemburger Auf-
Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das                                                                          sichtsbehörde zu ändern (siehe hierzu auch Artikel 15 des Ver-
von ihm in den Fonds investierte Geld nicht vollständig zurück.     In Russland verwahrte Wertpapiere weisen hinsichtlich des Ei-
                                                                                                                                        waltungsreglements „Änderungen“). Ferner ist es ihr gemäß
Obwohl jeder Fonds stetige Wertzuwächse anstrebt, können            gentums und der Verwahrung bestimmte Risiken auf, da ein
                                                                                                                                        dem Verwaltungsreglement möglich, den Fonds ganz aufzulö-

                                                                                                    6
sen oder ihn mit einem anderen, ebenfalls von ihr oder einer an-    gepolitik und der in dem Fonds enthaltenen Risiken berücksich-           •   Im Gegensatz zu der verwendeten Skala 1 bis 7 in den
deren Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds zu verschmel-       tigt werden. Hierbei werden jedoch nicht alle potenziell mögli-              wAI beruht die von der Verwaltungsgesellschaft im Ver-
zen (siehe hierzu auch Artikel 12 des Verwaltungsreglements         chen Risiken (siehe Kapitel 14. „Allgemeine Risikohinweise“)                 kaufsprospekt vorgenommene Einstufung auf insgesamt
„Dauer und Auflösung des Fonds sowie die Zusammenlegung             berücksichtigt, da es sich bei einigen der dargestellten Risiken             fünf Risikoklassen.
von Fonds“). Für den Anleger besteht daher z. B. das Risiko,        um solche handelt, die nicht nur von der im Verkaufsprospekt             •   Standardmäßig erfolgt von der Verwaltungsgesellschaft
dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.     des Fonds beschriebenen Anlagepolitik beeinflusst werden, son-               eine Zuordnung zu einer Risikoklasse im Verkaufspros-
                                                                    dern auch anderen Faktoren ausgesetzt sind, z.B. Inflationsrisi-             pekt auf Basis eines (Scoring-)Modells, bei dem bestimm-
• Risiko der Rücknahmeaussetzung                                    ken. Vor diesem Hintergrund werden im verwendeten internen                   te Risikofaktoren des Fonds berücksichtigt werden. Die
Die Anleger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesell-         Modell allein die nachfolgend aufgeführten Risiken bewertet:                 Gewichtung und Bewertung dieser Risiken ist unter-
schaft die bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile verlan-       Aktienkursrisiko (Marktrisiko), Zinsänderungsrisiko, Corporate               schiedlich und erfolgt anhand einer vergangenheitsbezo-
gen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der An-         Risiko (Adressenausfallrisiko), Währungsrisiko, Immobilienrisi-              genen Betrachtung. Eine vom Standard abweichende
teile jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeit-         ko, Commodity Risiko, Private Equity Risiko, Hedgefonds Risiko,              Vergabe einer Risikoklasse ist möglich, wenn diese sach-
weilig aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gülti-     High Yield Risiko, Emerging Markets Risiko (Länder- und Trans-               gerecht ist und hierauf gesondert hingewiesen wird. In
gen Preis zurücknehmen (siehe hierzu auch Artikel 9 des Verwal-     ferrisiko), Branchenrisiko (Konzentrationsrisiko), Leveragerisiko            den wAI wird hingegen allein auf die frühere Wertent-
tungsreglements „Einstellung der Berechnung des Anteilwer-          (Risiko im Zusammenhang mit Derivatgeschäften), Liquiditätsri-               wicklung (Volatilität) abgestellt.
tes“, Artikel 7 des Verwaltungsreglements „Rücknahme von            siko, Risiko eines marktgegenläufigen Verhaltens.                        •   Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise zur Er-
Anteilen“). Dieser Preis kann niedriger liegen als derjenige vor                                                                                 mittlung des auszuweisenden Risikoprofils in den wAI
                                                                    Für den Fonds wird analysiert, in welchem Ausmaß er den jewei-
Aussetzung der Rücknahme.                                                                                                                        und im Verkaufsprospekt weichen auch die auszuweisen-
                                                                    ligen verwendeten Risikofaktoren ausgesetzt ist. Die Zusam-
                                                                                                                                                 den Risiken inhaltlich voneinander ab.
Zu einer Rücknahmeaussetzung kann die Verwaltungsgesell-            menfassung dieser Ausprägungen mündet in einer Einschätzung
schaft insbesondere auch dann gezwungen sein, wenn ein oder         zum Risikoprofil des Fonds. Dabei gilt, dass je höher eine Aus-        ES KANN KEINE ZUSICHERUNG GEGEBEN WERDEN,
mehrere Fonds, deren Anteile für den Fonds erworben wurden,         prägung ausfällt, es umso wahrscheinlicher ist, dass die Wert-         DASS DIE ZIELE DER ANLAGEPOLITIK TATSÄCHLICH
ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen.                           entwicklung des Fonds durch diesen Risikofaktor beeinflusst            ERREICHT WERDEN.
                                                                    wird.
• Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften
                                                                    Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei einer entsprechenden Be-       16. Risikoprofil des typischen Investors
Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von
                                                                    wertung die jeweiligen Risiken unterschiedlich gewichtet wer-         Die im Rahmen der wAI veröffentlichten Halteempfehlungen
Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken ver-
                                                                    den. Die Gewichtung und Bewertung der Risiken erfolgen an-            wurden auf der Grundlage von vergangenheitsbezogenen Daten
bunden:
                                                                    hand einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung. Dies bedeu-           ermittelt. Dabei wurden verschiedene rollierende Zeiträume
    •   Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines        tet, dass sich die in dem Fonds enthaltenen Risiken tatsächlich       analysiert, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob in der
        Optionsrechts oder Terminkontraktes bis hin zur Wertlo-     stärker auf die Wertentwicklung des Fonds niederschlagen kön-         Mehrzahl der Fälle ein Anlageerfolg im jeweiligen Betrachtungs-
        sigkeit vermindern. Durch Wertänderungen des einem          nen, als dies durch die vorgenommene Einschätzung zum Risi-           zeitraum (ohne Berücksichtigung von Ausgabe- bzw. Rücknah-
        Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der            koprofil zum Ausdruck gebracht wird. Dies droht insbesondere          mekosten und Depotgebühren) zu Stande kam. Die daraus ab-
        Fonds ebenfalls Verluste erleiden.                          dann, wenn sich etwaige in dem Fonds enthaltene Risiken stär-         geleitete Halteempfehlung kann folglich nur eine Indikation und
    •   Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegen-     ker niederschlagen, als dies in der Vergangenheit zu beobachten       keine Garantie für einen etwaigen Anlageerfolg in der Zukunft
        geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.         war.                                                                  darstellen. Aufgrund von Kapitalmarktentwicklungen kann es
    •   Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des                                                                             trotz Einhaltung der empfohlenen Halteempfehlung zu Verlus-
                                                                    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Vergabe einer
        Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies                                                                               ten kommen.
                                                                    Risikoklasse unter Berücksichtigung der Risikofaktoren nach
        beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.
                                                                    dem zuvor beschriebenen internen Modell bei Fonds mit be-             Abweichend hiervon beziehen sich Halteempfehlungen bei Ga-
    •   Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option
                                                                    stimmten Ausstattungsmerkmalen nicht sachgerecht ist. Vor             rantiefonds, Laufzeitfonds und Fonds mit längeren Wertsiche-
        nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte
                                                                    diesem Hintergrund werden beispielsweise Garantie- und wert-          rungsperioden, auf den Garantiezeitpunkt, das Laufzeitende
        nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds ge-
                                                                    gesicherte Fonds mit einem mäßigen Risiko klassifiziert. Absolu-      bzw. das Ende der Wertsicherungsperiode, da die Anlagepolitik
        zahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optio-
                                                                    te Return- und Multi Asset-Fonds werden abweichend anhand             dieser Fonds auf diese Zeitpunkte ausgerichtet ist und erfah-
        nen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von
                                                                    eines Value at Risk-Limits beurteilt und einer Risikoklasse zuge-     rungsgemäß zu diesen Zeitpunkten mit Erreichung des Mindest-
        Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen
                                                                    ordnet. Für den Zeitraum der Ansparphase von Ansparplänen             ziels der Anlagepolitik zu rechnen ist. Bei Fonds mit kurzen
        Marktpreis oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu
                                                                    des Fonds, die regelmäßig zum Erwerb von Fondsanteilen füh-           Wertsicherungsperioden orientiert sich die Halteempfehlung an
        einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflich-
                                                                    ren, erfolgt im Vergleich zu einem einzelnen Anteilscheinerwerb       vergangenheitsbezogenen Daten des produktimmanenten Asset
        tet wird. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe
                                                                    generell eine um eine Risikoklasse niedrigere Einstufung.             Mixes.
        der Preisdifferenz minus der eingenommenen Options-
        prämie.                                                     Aus den zuvor genannten Gründen ist zu berücksichti-
    •   Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass der      gen, dass sich sowohl die Gewichtung der einzelnen Ri-                17. Allgemeine Informationen
        Fonds infolge einer unerwarteten Entwicklung des Markt-     sikofaktoren als auch die Ausprägungen für jeden Risi-                Alle Mitteilungen an die Anteilinhaber werden für das Großher-
        preises bei Fälligkeit Verluste erleidet.                   kofaktor durch neue Marktgegebenheiten im Zeitver-                    zogtum Luxemburg im Internet auf der unter www.union-invest-
                                                                    lauf ändern können. Der Anleger muss insofern damit                   ment.com abrufbaren Homepage der Verwaltungsgesellschaft,
• Risiken im Zusammenhang mit Investmentanteilen
                                                                    rechnen, dass sich auch die Zugehörigkeit zu einer aus-               in gesetzlich vorgesehenen Fällen auch in einer Tageszeitung
Die Risiken der Investmentanteile, die für den Fonds erworben       gewiesenen Risikoklasse ändern kann. Dies kann insbe-                 (gegenwärtig das „Tageblatt“) veröffentlicht, vorbehaltlich der
werden (Zielfondsanteile), stehen in engem Zusammenhang mit         sondere dann der Fall sein, wenn sich durch die neuen                 Veröffentlichung von Mitteilungen wie hierin und im Verwal-
den Risiken der in diesen Fonds enthaltenen Vermögensgegen-         Marktgegebenheiten nachhaltig zeigt, dass die einzel-                 tungsreglement beschrieben. Verkaufsprospekt (nebst Verwal-
stände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Die ge-     nen Risikofaktoren anders zu gewichten oder zu bewer-                 tungs- und Sonderreglement), wAI sowie die Jahres- und Halb-
nannten Risiken können jedoch durch die Streuung der Vermö-         ten sind.                                                             jahresberichte sind bei allen Zahl- und Vertriebsstellen kostenlos
gensanlagen innerhalb der Fonds, deren Anteile erworben wer-                                                                              erhältlich.
den, und durch die Streuung innerhalb dieses Fonds reduziert         Durch den Ausweis einer Einschätzung zum Risiko-
werden.                                                              profil des Fonds kann daher keine Aussage über tat-                  Die Verwaltungsgesellschaft hat Verfahren geschaffen, um
                                                                     sächlich eintretende Wertverluste oder Wertzu-                       mögliche Beschwerden von Anteilinhabern angemessen und
Die Zielfonds können gleiche, oder einander entgegengesetzte                                                                              prompt zu bearbeiten. Nähere Informationen zu diesen Verfah-
Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risi-        wächse getroffen werden.
                                                                                                                                          ren können im Internet auf der unter www.union-invest-
ken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegenein-                                                                              ment.com abrufbaren Homepage der Verwaltungsgesellschaft
ander aufheben.                                                     In den wAI des Fonds bzw., sofern anwendbar, der Anteilklas-          eingesehen oder direkt von der Verwaltungsgesellschaft ange-
                                                                    se(n), welche aufgrund der Umsetzung der Verordnung Nr. 583/          fordert werden.
Es ist der Verwaltungsgesellschaft nicht möglich, das Manage-
                                                                    2010 der Europäischen Kommission den bisherigen vereinfach-
ment der gruppenexternen Zielfonds zu kontrollieren. Deren An-                                                                            Der in diesem Verkaufsprospekt erwähnte Depotbankvertrag
                                                                    ten Verkaufsprospekt ersetzen, wird im Abschnitt „Risiko- und
lageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen                                                                                 liegt bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und bei al-
                                                                    Ertragsprofil“ ein synthetischer Indikator ausgewiesen. Dieser
oder Erwartungen der Verwaltungsgesellschaft übereinstim-                                                                                 len Zahlstellen kostenlos zur Einsicht bereit.
                                                                    Indikator umfasst eine Reihe von Kategorien auf einer Skala der
men.
                                                                    Ziffern 1 bis 7. Allein anhand der Volatilität erfolgt eine Einstu-   Der Fonds kann jederzeit gemäß Artikel 12 des Verwaltungsre-
                                                                    fung auf dieser Skala. Ist keine ausreichende Datenhistorie vor-      glements unter den darin genannten Bedingungen aufgelöst
15. Risikoprofil des Fonds                                          handen, so ist die Volatilität (Anmerkung: Es finden, in Abhän-       werden.
Die bestehende Einschätzung zum Risikoprofil des Fonds drückt       gigkeit von der Fonds-Kategorie, auch Vola-Ermittlungen auf
die Verwaltungsgesellschaft in den nachfolgenden Risikoklassen      Basis von anderen Daten als der Historie statt) anhand geeigne-       Die Verwaltungsgesellschaft kann den Verkaufsprospekt än-
aus:                                                                ter Anlagemodelle zu ermitteln. Der Indikator wird darüber hi-        dern. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft mit Zustimmung
                                                                    naus ergänzt durch eine erläuternde Beschreibung derjenigen           der Depotbank das Verwaltungsreglement und/oder das Son-
•   Geringes Risiko                                                 Risiken, die wesentlich sind und nicht vom Indikator angemes-         derreglement jederzeit im Interesse der Anteilinhaber ganz oder
•   Mäßiges Risiko                                                  sen erfasst werden.                                                   teilweise gemäß Artikel 15 des Verwaltungsreglements ändern.
•   Erhöhtes Risiko                                                                                                                       Diese Änderungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften
•   Hohes Risiko                                                    Die in der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ unter                   bekannt gemacht. Die Jahresabschlüsse der Verwaltungsgesell-
•   Sehr hohes Risiko bis hin zum möglichen vollständigen           „Risikoprofil des Fonds“ ausgewiesene Einschätzung                    schaft und des Fondsvermögens werden durch einen Wirt-
    Kapitalverzehr                                                  zum Risikoprofil des Fonds ist nicht vergleichbar mit                 schaftsprüfer geprüft, der von der Verwaltungsgesellschaft zu
                                                                    dem Ausweis unter „Risiko- und Ertragsprofil“ in den                  ernennen ist.
Die Zuordnung zu einer Risikoklasse erfolgt auf Basis eines in-     wAI.
ternen Modells, bei dem die Risikofaktoren des Fonds auf der
Grundlage der in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anla-        Wesentliche Unterschiede im Überblick:

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