Risikolebensversicherung - Provinzial

 
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Risikolebensversicherung - Provinzial
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Provinzial                             2

Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung - Provinzial
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                        Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                        40195 Düsseldorf
                                                                                        Stand: 01.01.2022

Risikolebensversicherung
Kundeninformation RLV 01.2022

Inhalt                     I    Informationen zum Versicherer und zum Vertrag  . . . . . . . . . . . .                                       4

                           II   Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz
                                (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen
                                Anzeigepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      5-6

                           III Gesundheitsfragen
                               III. 1 Allgemeine Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1
                                      Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den
                                      Versicherungsnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             7-8
                               III. 2 Vereinfachte Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1
                                      Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den
                                      Versicherungsnehmer im Rahmen der Baufinanzierung . . . .                                              9

                           IV Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung  . .  10 - 18

                           V Besondere Bedingungen
                           		V.1 Besondere Bedingungen für die Risikolebensversicherung
                                 in der Premiumvariante  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                19 - 23
                             V.2 Besondere Bedingungen für die Beitragsbefreiung bei
                                 Berufsunfähigkeit (BUZ) zur Risikolebensversicherung  . . . .                                          24 - 28
                             V.3 Besondere Bedingungen für die Unfalltod-Zusatz-
                                 versicherung zur Risikolebensversicherung  . . . . . . . . . . . . . .                                 29 - 30
                             V.4 Besondere Bedingungen für die Risikolebensversicherung
                                 mit konstanter Versicherungssumme mit planmäßiger
                                 Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
                                 Gesundheitsprüfung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              31 - 32

                           VI Verbraucherinformationen
                              VI.1 Bestimmungen über sonstige Kosten und tarifabhängige
                                   Begrenzungen für die Risikolebensversicherung . . . . . . . . . .                           33
                              VI.2 Bestimmungen zur Überschussbeteiligung für die
                                   Risikolebensversicherung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  34 - 35
                              VI.3 Welche Steuerregelungen gelten für die private
                                   Risikolebensversicherung?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        36
                              VI.4 Welche Steuerregelungen gelten für betrieblich
                                   veranlasste Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen,
                                   die nicht nach den Regelungen des Altersvermögensgesetzes
                                   oder des Alterseinkünftegesetzes gefördert werden? . . . . . .  37 - 38
                              IV.5 Merkblatt „Wer soll die Versicherungsleistung erhalten?“  .                                 39
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                                             Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                                             40195 Düsseldorf
                                                                                                             Stand: 01.01.2022

                        Informationen zum Versicherer und zum Vertrag

                         Als Ihr Versicherer informieren wir Sie an dieser Stelle über die Provinzial (Teil A), über den Vertrag (Teil B) sowie
                         über den Rechtsweg (Teil C).

Teil A – Informationen zum Versicherer                                           Teil C – Informationen zum Rechtsweg
Identität des Versicherers                                                       Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG                                       Falls Sie einmal mit unseren Leistungen unzufrieden sind, wenden Sie
– Die Versicherung der Sparkassen –                                              sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner vor Ort, in der Regel Ihre
Provinzialplatz 1                                                                ­betreuende Provinzial-Geschäftsstelle oder Sparkasse.
40591 Düsseldorf                                                                 Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in der Hauptverwaltung unter
E-Mail: leben@provinzial.com                                                     den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Telefon: 0211/978-1456                                                           Wir gehören dem Versicherungsombudsmann e. V. an. Im Falle von Be-
Fax: 0211/978-1755                                                               schwerden können Sie sich als Verbraucher bis zu einem Beschwerdewert
www.provinzial.com                                                               von 100.000,00 Euro an den Ombudsmann wenden. Weitere Einzelheiten
Amtsgericht Düsseldorf – HRB 41741                                               zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Verfahrens können Sie der
Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.                                            ­Verfahrensverordnung (VomVO) – einzusehen auf www.versicherungs­
                                                                                  ombudsmann.de – entnehmen.
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                         Die Adresse lautet:
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Provinzial Rheinland Lebensversiche-             Versicherungsombudsmann e. V.
rung AG ist der Betrieb aller Arten der Lebensversicherung, der Kapitali-        Postfach 080632
sierungsgeschäfte sowie die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen.             10006 Berlin
Garantiefonds/Gesetzliche Sicherungseinrichtung                                  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                                 www.versicherungsombudsmann.de
Die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG ist nach §§ 221 ff. Ver­
sicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Mitglied des Sicherungsfonds für                 Die Inanspruchnahme dieses für Sie kostenlosen Verfahrens lässt Ihnen
­Lebensversicherer.                                                              die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, selbstverständlich wei-
                                                                                 terhin offen.
Name und Anschrift des Sicherungsfonds lauten:
                                                                                 Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde
Protektor Lebensversicherungs-AG
Wilhelmstraße 43 G                                                               Sie haben die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
10117 Berlin                                                                     tungsaufsicht (BaFin) Beschwerde einzulegen.
                                                                                 Die Anschrift der BaFin lautet:
Teil B – Informationen zum Vertrag                                               Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zustandekommen des Vertrags                                                      – Sektor Versicherungsaufsicht –
Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande, indem wir Ihren Antrag                 Graurheindorfer Straße 108
­annehmen. Dies geschieht in der Regel durch Zusendung des Versi­                53117 Bonn
 cherungsscheins. Sofern der Vertrag nur mit bestimmten Änderungen               E-Mail: poststelle@bafin.de
 ­gegenüber Ihrem Antrag geschlossen werden kann, werden wir Sie über            Telefon: 0228/4108-0
  die Änderungen und über das Zustandekommen unterrichten.                       Fax: 0228/4108-1550
                                                                                 www.bafin.de
Widerrufsrecht
                                                                                 Außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Einzelheiten zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag
und dem Versicherungsschein.                                                     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine
                                                                                 Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer
Zugrundeliegendes Recht und zuständiges Gericht                                  Beschwerde auch online an die Plattform
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für                http://ec.europa.eu/consumers/odr/
­Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Ge-              wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi-
 richtsstände. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte den Allgemeinen               cherungsombudsmann weitergeleitet.
 ­Versicherungsbedingungen.
                                                                                 Unabhängig von den außergerichtlichen Beschwerdestellen besteht für
Sprache                                                                          Sie weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Sämtliche Vertragsunterlagen und Bedingungen werden in deutscher
Sprache an Sie übergeben. Die Kommunikation wird ebenfalls in deut-
scher Sprache geführt.
Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen
Diese Informationen geben den heutigen Stand der Gesetze und unserer
Versicherungen wieder. Die Gültigkeit dieser Informationen ist nicht
­befristet. Wir behalten uns jedoch vor, die Voraussetzungen und Inhalte
 für einen Vertragsabschluss jederzeit neu zu bestimmen.
Beschränkungen nach dem Gendiagnostikgesetz
Die Vornahme eines Gentests dürfen wir weder vor noch nach Abschluss
des Versicherungsvertrags von Ihnen verlangen. Wir dürfen Ergebnisse
oder Daten aus bereits vorgenommenen Gentests nur dann verlangen
sowie solche Ergebnisse oder Daten nur dann entgegennehmen und
­verwerten, wenn die auf das Leben des zu Versichernden beantragte
 ­Lebensversicherung einen Versicherungsschutz für den Fall des Todes
  von 300.000,00 Euro und/oder für den Fall der Berufsunfähigkeit von
  30.000,00 Euro jährlicher Rente überschreitet. Vorerkrankungen und
  ­Erkrankungen gemäß den im Antrag gestellten Fragen sind stets anzeige-
   pflichtig, unabhängig davon, mit welchen Methoden sie ermittelt wurden.
                                                                             4
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                                             Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                                             40195 Düsseldorf
                                                                                                             Stand: 01.07.2021

Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen
einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsge­
 mäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
 Die Fragen finden Sie in dieser Kundeninformation unter dem Kapitel III. „Allgemeine Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1 Satz 1
 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Versicherungsnehmer“ bzw. „Vereinfachte Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1 Satz 1
 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Versicherungsnehmer im Rahmen der Baufinanzierung“.
 Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und vollständige Beant­
 wortung der Fragen verantwortlich.
 Angaben, die Sie oder die versicherte Person nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und
 unmittelbar gegenüber der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Die Versicherung der Sparkassen, 40195 Düsseldorf, Telefax
 0211 978-1755, E-Mail: leben@provinzial.com in Textform nachzuholen.
 Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren können, wenn Sie oder die versicherte Person unrichtige oder unvoll­
 ständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Infor­
 mation entnehmen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                   (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den
(1) Wir stellen Ihnen vor Abschluss des Vertrags Fragen, die für unsere              Rückkaufswert nach § 16 Absätze 3 bis 5 der „Allgemeine Bedin-
    Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten In-                gungen für die Risikolebensversicherung“. Darüber hinaus zahlen
    halt zu schließen, erheblich sind (gefahrerhebliche Umstände). Bis               wir den Teil des laufenden Beitrags zurück, der auf den Teil der lau-
    zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung sind Sie verpflichtet, alle Ihnen             fenden Versicherungsperiode (siehe § 5 Absatz 2 der „Allgemeine
    bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                 Bedingungen für die Risikolebensversicherung“) nach Wirksamwer-
    gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.                        den der Rücktrittserklärung entfällt. Die Rückzahlung der gesamten
                                                                                     Beiträge können Sie nicht verlangen.
    Diese Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf Fragen, die wir Ihnen
    nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform           Kündigung
    stellen.                                                                     (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung
(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese – neben                der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
    Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der                fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer
    Fragen verantwortlich.                                                           Frist von einem Monat kündigen. Haben weder Sie noch die versi-
                                                                                     cherte Person die Anzeigepflichtverletzung zu vertreten, verzichten
(3) Wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet und wenn                  wir auf unser Kündigungsrecht.
    diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig
    handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kennt-         (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag –
    nis gehabt oder arglistig gehandelt.                                             möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder
                                                                                     eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
Folgen der Anzeigepflichtverletzung                                                  angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen wir
                                                                                 (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit der Kündigung
    bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
                                                                                      in einen beitragsfreien Vertrag um (siehe § 17 der „Allgemeinen Be-
    -   vom Vertrag zurücktreten (Absätze 5 bis 7),                                   dingungen für die Risikolebensversicherung“).
    -   den Vertrag kündigen (Absätze 8 bis 10),                                 Vertragsänderung
    -   den Vertrag ändern oder (Absätze 11 und 12) oder                         (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
  -	den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten                                auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen
		 (Absätze 17 bis 19)                                                                Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
                                                                                      rungsschutz) geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
    und wie wir diese Rechte ausüben können (Absätze 13 bis 16).
                                                                                      auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
Rücktritt
                                                                                      Haben weder Sie noch die versicherte Person die Anzeigepflichtver-
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir                 letzung zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der lau-
    vom Vertrag zurücktreten.                                                         fenden Versicherungsperiode (siehe § 5 Absatz 2 der „Allgemeinen
    Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche                   Bedingungen für die Risikolebensversicherung“) Vertragsbestand-
    noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst              teil. Auf dieses Recht verzichten wir, wenn weder Sie noch die versi-
    wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir                  cherte Person die Anzeigepflichtverletzung zu vertreten haben.
    trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise        (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere
    zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter                Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten haben, fristlos kündi-
    Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ge-                gen, wenn wir
    fahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
                                                                                      -	im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.                         10 % erhöhen oder
    Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt                -	den Versicherungsschutz für einen nicht angezeigten Umstand
    unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotzdem                     ausschließen.
    bestehen:
                                                                                 	Auf dieses Recht weisen wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags-
    Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrer-             änderung hin.
    heblichen Umstand, der
                                                                                 Ausübung unserer Rücktritts-, Kündigungs- und Änderungsrechte
    -	weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls       (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
    - 	noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-                  stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
        pflicht ursächlich war.                                                       auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben
    Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann-           (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags-
    ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.                  änderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich-
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Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
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                                                                                    40195 Düsseldorf
                                                                                    Stand: 01.07.2021

    tigkeit der Anzeige kannten.
(15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
     Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die
     Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
     Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
     Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die
     Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be-
     gründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben,
     wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
(16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Abschluss des Vertrags erlöschen
     unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsände-
     rung.
    Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können
    wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie
    die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist
    zehn Jahre.
Anfechtung
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung
     zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige An-
     gaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist (arglistige Täu-
     schung).
    Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können wir
    Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der
    Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hat-
    ten. Absatz 7 gilt entsprechend.
(18) Im Fall der Anfechtung haben Sie keinen Versicherungsschutz. Der
     Vertrag wird aufgehoben. Absatz 7 gilt entsprechend.
(19) Wir können den Vertrag nur innerhalb eines Jahres anfechten. Die
     Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der arglistigen Täu-
     schung Kenntnis erlangen. Unser Recht zur Anfechtung erlischt,
     wenn seit der arglistigen Täuschung zehn Jahre vergangen sind.
Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
(20) Die Absätze 1 bis 19 gelten entsprechend, wenn der Versicherungs-
     schutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und des-
     halb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird.
    Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wieder-
    herstellung des Vertrags bezüglich des geänderten oder wiederher-
    gestellten Teils neu zu laufen.
Erklärungsempfänger
(21) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsänderung
     sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus,
     die wir Ihnen gegenüber abgeben.
    Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt
    haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-
    tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen.
    Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt
    nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungs-
    scheins bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.

                                                                                6
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
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                                                                                                         40195 Düsseldorf
                                                                                                         Stand: 01.01.2022

Allgemeine Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsvertrags-
gesetz (VVG) an den Versicherungsnehmer
 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 die Allgemeinen Gesundheitsfragen, die wir ihnen im Antrag stellen, haben wir nachfolgend zu Ihrer Information noch einmal abge­
 druckt.

Erforderlich bei allen Risikolebens- und allen Berufsunfähigkeits- und        3.3 des Stoffwechsels (z. B. Zuckerkrankheit, Gicht, Blutfetterhöhung)?
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.                                                                                                        o ja o nein
Ab einer Risikosumme von 400.001 EUR (einschließlich Vorversiche-             3.4 des Blutes, der Milz (z. B. Blutarmut, Eisenmangel,
rungen /Todesfallbonus) bzw. bei einer selbständigen Berufsunfähig-               Blutgerinnungsstörung, Leukämie)?	                    o ja o nein
keits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab einer Jahresbarrente
von 30.001 EUR (einschließlich Vorversicherungen) ist über die Be-
antwortung der Gesundheitsfragen hinaus ein Ärztliches Zeugnis er-            3.5 der Verdauungsorgane (z. B. Magengeschwür, Speiseröhrenent-
forderlich.                                                                       zündung, chronische Darmentzündung wie Morbus Crohn oder
                                                                                  Colitis ulcerosa, Gallensteine, Fettleber, Leberentzündung,
                                                                                  Leberzirrhose, Bauchspeicheldrüsenentzündung)?         o ja o nein
Wurde im Rahmen dieses Antrages ein ärztliches Zeugnis
bereits veranlasst?                                      o ja o nein
                                                                              3.6 der Harn- und Geschlechtsorgane (z. B. Nierensteine, Nieren-
Achten Sie bitte auf eine vollständige und richtige Beantwortung der              funktionsstörung, Blasenentleerungsstörung, krankhafte
nachfolgenden Fragen. Geben Sie auch solche Umstände an, denen Sie                Veränderung im Bereich der Prostata/der
nur eine geringe Bedeutung beimessen. Nur so stellen Sie sicher, dass             Gebärmutter/der Brust)?                              o ja o nein
Ihr Versicherungsschutz auch tatsächlich wirksam ist. Die in den Fra-
gen enthaltenen Beispiele stellen keine vollständige Aufzählung dar,          3.7 des Gehirns, des Rückenmarks, der Nerven (z. B. Kopfschmerzen,
sondern sollen die Bandbreite der erfragten Gesundheitsstörungen                  Schwindel, Krampfanfall, Multiple Sklerose, Lähmung, Nerven-
verdeutlichen.                                                                    entzündung oder -schädigung, anhaltendes
                                                                                  Taubheitsgefühl)?	                                   o ja o nein
Verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht, ist die Provinzial
nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, abhängig
                                                                              3.8 der Atmungsorgane (z. B. Asthma bronchiale, chronische
von Ihrem Verschulden vom Vertrag zurückzutreten, diesen zu kündi-
                                                                                  Bronchitis, Schlaf-Apnoe-Syndrom, Lungenemphysem,
gen oder anzupassen. Dies kann zum vollständigen Verlust Ihres
                                                                                  beruflich bedingte Atemwegserkrankung)?	           o ja o nein
Versicherungsschutzes und/oder zur Leistungsfreiheit der Provinzial
führen, auch rückwirkend bei einem bereits eingetretenen Versiche-
rungsfall.                                                                    3.9 in Form von Geschwülsten/Tumoren (z. B. Lymphknoten-
                                                                                  schwellung, Hirntumor, Hautkrebs, Krebserkrankung anderer
Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen über die Folgen einer Ver-             Organe, Darmpolyp)?                                o ja o nein
letzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der Kundeninformation
unter dem Kapitel II „Mitteilung nach §19 Absatz 5 Versicherungsver-          3.10 der Haut (z. B. Ekzem, Neurodermitis, Schuppenflechte,
tragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen                Nesselsucht)?                                         o ja o nein
Anzeigepflicht“.

Unabhängig davon können wir unsere Entscheidung zur Annahme des               3.11 psychosomatischer bzw. psychischer Ursache (z. B. Stress
Vertrags nach § 22 VVG in Verbindung mit §§ 123, 124 Bürgerliches                  oder Erschöpfungszustand, Burnout-Syndrom, Essstörung,
Gesetzbuch (BGB) auch anfechten, wenn diese durch unrichtige oder                  Angststörung, Neurose, Depression, Psychose, chronische
unvollständige Angaben bewusst und gewollt durch Sie beeinflusst                   Müdigkeit, Selbstmordversuch)?                      o ja o nein
worden ist (arglistige Täuschung). Sie haben dann keinen Versiche-
rungsschutz.                                                                  3.12 des Immunsystems, chronische Infektionen (z. B. chronische
                                                                                   Leberentzündung, Tuberkulose, Tropenkrankheit, ungeklärte
1.   Körpergröße, Gewicht                                                          Fieberschübe, angeborener Immundefekt, AIDS)?      o ja o nein
     Körpergröße _____________ cm            Gewicht _____________kg
                                                                              3.13 allergischer Ursache (z. B. Pollenallergie, Hausstauballergie,
2.   Welcher Arzt ist über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse am bes-              Tierhaarallergie, beruflich bedingte Allergie)?        o ja o nein
     ten unterrichtet (evtl. Hausarzt)?
     Bitte Namen und genaue Anschrift angeben!                                3.14 der Ohren (z. B. vermindertes Hörvermögen, Ohrgeräusche/Tinni-
     _____________________________________________________________                 tus, Gleichgewichtsstörungen/Schwindel)?           o ja o nein

3.   Sind Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich untersucht, beraten oder       3.15 der Augen (z. B. vermindertes Sehvermögen, Kurzsichtigkeit von
     behandelt worden aufgrund von Krankheiten, Störungen oder Be-                 mehr als 8 Dioptrien, Hornhautverkrümmung,
     schwerden                                                                     Gesichtsfeldeinschränkung, grüner oder grauer Star,
                                                                                   Netzhautentzündung, Netzhautablösung)?              o ja o nein
3.1 des Kreislaufs, des Herzens, der Arterien, der Venen
    (z. B. Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzklappenfehler,           3.16 der Wirbelsäule, Knochen, Muskeln, Gelenke, Bänder, Sehnen
    Herzinfarkt, Schlaganfall, Embolie, Thrombose, Arterienverkalkung,             (z. B. Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfall, Bechterew, Rheuma,
    Durchblutungsstörungen, Krampfadern)?                 o ja o nein             Fibromyalgie, Gelenkverschleiß, Meniskusverletzung,
                                                                                   Bänderriss, Sehnenscheidenentzündung)?              o ja o nein
3.2 der Schilddrüse (z. B. Über-/Unterfunktion, Entzündung der
    Schilddrüse wie Hashimoto- oder Basedow-Krankheit,
    Schilddrüsenknoten)?                                 o ja o nein
                                                                          7
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                                          Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                                          40195 Düsseldorf
                                                                                                          Stand: 01.01.2022

Falls ja:                                                                      Ergänzende Fragen zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
    zu 3.    Art der Krankheiten,                                              rung.
             Störungen bzw.                                                    Die Beantwortung ist ab einer Jahresbarrente von 12.001 EUR (einschl.
             Beschwerden?                                                      Vorversicherungen) erforderlich.
                                                                               Ab einer Jahresbarrente von 24.001 EUR (einschl. Vorversicherungen)
                                                                               ist die zusätzliche Erklärung „Finanzielle Risikoprüfung BUZ SBV ohne
             Wann? Dauer?                                                      Nachweise“, ab 36.001 EUR die zusätzliche Erklärung „Finanzielle Risi-
                                                                               koprüfung BUZ SBV mit Nachweisen“ beizufügen.
             Folgen? (Bei Minderung
             der Seh- oder                                                     Wurde der Fragebogen Finanzielle Risikoprüfung bereits ausgehändigt?
             Hörfähigkeit bitte                                                                                                         o ja o nein
             nähere Angaben,
             z. B. Dioptrienzahl)
                                                                               8.   Welche berufliche(n) Ausbildung(en) haben Sie abgeschlossen?
                                                                                    (Bei mehreren bitte alle angeben)
             Behandelnde Ärzte                                                      _____________________________________________________________
             (Fachrichtung),
             Krankenhäuser,
             Reha-/Kuranstalten?                                               9.   Welche beruflichen Tätigkeiten haben Sie bisher im Einzelnen
             Bitte genaue                                                           ausgeübt?
             Anschrift angeben.                                                     _____________________________________________________________

3.17 Bitte geben Sie ergänzend an:                                             10. Waren für einen Berufswechsel gesundheitliche
                                                                                   Gründe maßgebend?                                   o ja o nein
       Wurden in diesem Zusammenhang Medikamente verordnet?
                                                      o ja o nein
3.18 Falls ja: welche Medikamente?                                             10.1 Falls ja: welche?

       _____________________________________________________________                _____________________________________________________________

4.     Nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Drogen oder wurden Sie               11. Beabsichtigen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate
       wegen Drogen- oder Alkoholproblemen beraten oder behandelt?                 einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU von
                                                                                   mehr als 6 Monaten?                               o ja o nein
                                                            o ja o nein

                                                                               11.1 Falls ja: wann? wo? wie lange?
4.1 Falls ja: welche? wann? Dauer? behandelnde Ärzte (Fachrichtung)
    bzw. beratende Einrichtung? Bitte genaue Anschrift angeben.                     _____________________________________________________________

       _____________________________________________________________

5.     Wurde bei Ihnen jemals eine HIV-Infektion festgestellt
       (positiver AIDS-Test)?                              o ja o nein

6.     Bestehen körperliche oder geistige Behinderungen (z. B. Taub-
       heit, Blindheit, Lähmung der Beine), Geburtsfehler (z. B. Fehlen
       einer Niere), Verluste oder Schäden an Körpergliedern und
       -organen (z. B. Amputation eines Fußes), Wirbelsäulenver-
       krümmung, Bandscheibenschäden, Unfallfolgen
       (z. B. Verbrennungen)?                               o ja o nein

6.1 Falls ja: welche?
       _____________________________________________________________

7.     Sind Sie in Ihrer Berufstätigkeit besonderen Gefahren ausgesetzt
       (z. B. Umgang mit Sprengstoffen, Unterwasserarbeiten, Arbeiten
       auf Bohrinseln, Spezialeinsätze bei der Verbrechensbekämpfung,
       Einsätze in politischen Krisengebieten) oder sind
       solche Arbeiten/Einsätze geplant?                   o ja o nein

7.1 Falls ja: Um welche Gefahren/Einsätze handelt es sich?
       _____________________________________________________________

                                                                           8
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                                               Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                                               40195 Düsseldorf
                                                                                                               Stand: 01.01.2021

Vereinfachte Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsvertrags-
gesetz (VVG) an den Versicherungsnehmer im Rahmen der Baufinanzierung

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
    die Vereinfachten Gesundheitsfragen, die wir ihnen im Antrag stellen, haben wir nachfolgend zu Ihrer Information noch einmal abge­
    druckt.

Erforderlich bei Risikolebensversicherungen im Rahmen der Baufi-                   4.   Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Er-
nanzierung, falls die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:                           krankungen festgestellt oder wurden sie aufgrund dieser Erkran-
-    Der Abschluss des Antrags der Provinzial Rheinland Lebensversiche-                 kungen behandelt (einschließlich medikamentöser Therapie und
     rung AG erfolgt im Rahmen des Baufinanzierungsprozesses.                           Nachsorgeuntersuchung):
-      Es handelt sich bei der abgeschlossenen Risikolebensversicherung            -    Krebs
       um die Absicherung der Finanzierung einer selbstgenutzten Erstim-           -    Herzinfarkt, koronare Herzerkrankung, Angina Pectoris
       mobilie, Arztpraxis, Anwaltskanzlei oder Steuerberaterpraxis, deren
                                                                                   -    Hirninfarkt, Hirnblutung, Epilepsie
       Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate geschlossen wurde
       (Abschlussdatum des Darlehens).                                             -    Multiple Sklerose
-      Das Höchsteintrittsalter der versicherten Person liegt bei 45 Jahren.       -    Nierenversagen, Diabetes
-	Die Versicherungssumme beträgt maximal 400.000 EUR (inkl. Vor-                  -    psychische Erkrankungen
   versicherungen / Todesfallbonus).                                               -    Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Hepatitis
-      Es wird eine Risikolebensversicherung ohne Berufsunfähigkeits-Zu-           -    COPD, Asthma, chronische Bronchitis
       satzversicherung beantragt.                                                 -    Chronische Bauchspeicheldrüsenerkrankung
                                                                                   -    AIDS?
Hinweis:
                                                                                                                                               o ja o nein
Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die „Allge-
meine Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsver-                Hinweis:
tragsgesetz (VVG) an den Versicherungsnehmer“ unter Kapitel III.1 dieser           Sollten Sie mindestens eine der Vereinfachten Gesundheitsfragen
Kundeninformation.                                                                 2. – 4. im Antragsprozess mit „Ja“ beantwortet haben, gelten für Sie
Achten Sie bitte auf eine vollständige und richtige Beantwortung der               abweichend die „Allgemeine Gesundheitsfragen nach § 19 Absatz 1
nachfolgenden Fragen. Geben Sie auch solche Umstände an, denen Sie                 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Versicherungsneh-
nur eine geringe Bedeutung beimessen. Nur so stellen Sie sicher, dass              mer“ unter Kapitel III.1 in dieser Kundeninformation.
Ihr Versicherungsschutz auch tatsächlich wirksam ist.

Verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht, ist die Provinzial
nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, abhängig
von Ihrem Verschulden vom Vertrag zurückzutreten, diesen zu kündi-
gen oder anzupassen. Dies kann zum vollständigen Verlust Ihres
Versicherungsschutzes und/oder zur Leistungsfreiheit der Provinzial
führen, auch rückwirkend bei einem bereits eingetretenen Versiche-
rungsfall.

Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen über die Folgen einer Ver-
letzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der Kundeninformation
unter dem Kapitel II „Mitteilung nach §19 Absatz 5 Versicherungsver-
tragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen
Anzeigepflicht“.

Unabhängig davon können wir unsere Entscheidung zur Annahme des
Vertrags nach § 22 VVG in Verbindung mit §§ 123, 124 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) auch anfechten, wenn diese durch unrichtige oder
unvollständige Angaben bewusst und gewollt durch Sie beeinflusst
worden ist (arglistige Täuschung). Sie haben dann keinen Versiche-
rungsschutz.

1.     Körpergröße, Gewicht
       Körpergröße _____________ cm              Gewicht _____________kg

       Haben Sie in den letzten 12 Monaten Zigaretten, E-Zigaretten,
       Zigarillos, Zigarren, Pfeife, Wasserpfeife (Shisha), Schnupf-
       oder Kautabak konsumiert?                                o ja o nein

2.     Sind Sie gegenwärtig arbeitsunfähig?                  o ja o nein

3.     Waren Sie in den letzten 5 Jahren länger als 4 Wochen
       ununterbrochen arbeitsunfähig?                     o ja o nein

                                                                               9
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
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                                                                                                         40195 Düsseldorf
                                                                                                         Stand: 01.01.2022

Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung 01.2022

 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.
 Wenn Sie bei Abschluss des Vertrags die Premiumvariante gewählt haben, gelten zusätzlich die „Besondere Bedingungen für die
 Risikolebensversicherung in der Premiumvariante“. Soweit deren Bestimmungen von diesen Allgemeinen Bedingungen ab-
 weichen, haben die Besonderen Bedingungen Vorrang.

Inhaltsverzeichnis                                                              Kosten
 Leistungen                                                                    § 19 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?

§1   Welche Leistungen erbringen wir?
                                                                                Weitere Vertragsbestimmungen
§2   Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                    § 20 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?

§3   Welche besonderen Regeln gelten bei Vereinbarung eines Nicht-             § 21 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens?
     rauchertarifs?
                                                                               § 22 Welche weiteren Mitteilungs- und Auskunftspflichten haben Sie?
§4   Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                               § 23 Welche tarifabhängigen Begrenzungen gelten?
§5   Wie sind ein Versicherungsjahr und eine Versicherungsperiode de-
     finiert?
                                                                               § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§6   Was gilt bei Polizei- und Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz
     bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                                  § 25 Welche außergerichtlichen Schlichtungs- oder Beschwerdestellen
                                                                                    können Sie in Anspruch nehmen?
§7   Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
                                                                               § 26 Wo ist der Gerichtsstand?
§8   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen
     hat ihre Verletzung?

§9   Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?

§ 10 Wer erhält die Leistungen?

 Nachversicherungsgarantie für die Risikolebens-
 versicherung mit konstanter Versicherungssumme

§ 11 Was bedeutet das Recht auf Nachversicherungsgarantie?

§ 12 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Nach-
     versicherungsgarantie ohne Risikoprüfung erhöhen?

§ 13 Wie und in welchem Umfang können Sie im Rahmen der Nachversi-
     cherungsgarantie erhöhen?

 Beitrag
§ 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?

§ 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?

 Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 16 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen
     erbringen wir?

§ 17 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Aus-
     wirkungen hat dies auf unsere Leistungen?

§ 18 Wie lange können Sie nach einer Beitragsfreistellung den ur-
     sprünglichen Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung
     wiederherstellen?

                                                                          10
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                                            Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                                            40195 Düsseldorf
                                                                                                            Stand: 01.01.2022

                                                                                         tel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versiche-
 Leistungen
                                                                                         rungsnehmer.
§1                                                                               		Wenn die anzurechnenden Kapitalerträge nicht zur Finanzierung
Welche Leistungen erbringen wir?                                                    der rechnungsmäßigen Zinsen ausreichen, können wir den Fehl-
In Abhängigkeit von der mit Ihnen vereinbarten Versicherungsform er-                betrag – soweit möglich – mit der Mindestzuführung aus dem Ri-
bringen wir die folgenden Leistungen:                                               sikoergebnis und dem übrigen Ergebnis ausgleichen. In diesem
                                                                                    Fall werden nur die gegebenenfalls verbleibenden Beträge dieser
(1) Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme                      Ergebnisquellen für die Überschussbeteiligung der Versiche-
    Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod der versi-                rungsnehmer verwendet.
    cherten Person während der Versicherungsdauer.
                                                                                 		Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
(2) Risikolebensversicherung für zwei verbundene Leben mit kons-                    zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versiche-
    tanter Versicherungssumme                                                       rungen in Abrechnungsverbände zusammengefasst und teil-
    Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme nur bei Tod der zu-               weise nach engeren Gleichartigkeitskriterien innerhalb der Ab-
    erst versterbenden versicherten Person während der Versicherungs-               rechnungsverbände Untergruppen gebildet; diese werden
    dauer. Auch bei gleichzeitigem Tod beider versicherter Personen                 Gewinnverbände genannt. Die Verteilung des Überschusses für
    wird die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal fällig.                      die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Abrechnungsver-
(3) Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungs-                    bände orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner
    summe                                                                           Entstehung beigetragen haben (verursachungsorientiertes Ver-
    Die vereinbarte Anfangsversicherungssumme fällt monatlich, erst-                fahren).
    malig nach einem Monat, gleichmäßig um einen konstanten Betrag,              		Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitragsrücker-
    so dass mit Ablauf der Versicherungsdauer die versicherte Summe                 stattung zu. Diese Rückstellung dient dazu, Ergebnisschwankun-
    Null ist. Wir zahlen die jeweils versicherte Summe bei Tod der versi-           gen im Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die
    cherten Person während der Versicherungsdauer.                                  Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet
(4) Möglichkeit zur Leistungserbringung in Rentenform                               werden.
    Für die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Versicherungsformen für            		Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichts-
    die Risikolebensversicherung besteht bei Fälligkeit der Leistung für            behörde können wir hiervon nach § 140 Versicherungsaufsichts-
    bezugsberechtigte Hinterbliebene die Möglichkeit, sich die gesamte              gesetz (VAG) in der ab 10.08.2021 geltenden Fassung abweichen,
    Todesfallleistung oder Teile hiervon in Form einer lebenslangen                 soweit die Rückstellung nicht auf bereits festgelegte Überschuss-
    Rente ohne Todesfallleistung auszahlen zu lassen. Die Rente errech-             anteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 VAG kön-
    net sich nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf                nen wir im Interesse der Versicherten die Rückstellung für Bei-
    Basis der Rechnungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt für Neuab-               tragsrückerstattung auch zur Abwendung eines drohenden Not-
    schlüsse bei sofort beginnenden Renten verwendet werden und                     standes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den
    unter Berücksichtigung des zum Todeszeitpunkt erreichten rech-                  überschussberechtigten Verträgen, die auf allgemeine Änderun-
    nungsmäßigen Alters1 des jeweiligen bezugsberechtigten Hinter-                  gen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rech-
    bliebenen. Insbesondere gelten, die zu diesem Zeitpunkt für Neuab-              nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht
    schlüsse bei sofort beginnenden Renten bestehenden Grenzkriterien               nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst wer-
    inklusive der Mindestrente.                                                     den müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstellung2 heran-
                                                                                    ziehen.
§2
                                                                                 		Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Ver-
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                                                                                    lustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung2 her-
Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer an den Über-                 anziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursachungs-
schüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die gesetz-                orientiert.
lichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen hierzu ergeben sich aus
§ 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und aus der Verordnung über                  (b)	Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert derjenigen
die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-                     Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorge-
zuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung.                                   sehen sind, über dem Wert liegt, mit dem diese Kapitalanlagen in
                                                                                          der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven, die nach
Die nachfolgenden Absätze beschreiben bezüglich des VVG den Stand                         den jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vor-
vom 11.07.2021 und bezüglich der Mindestzuführungsverordnung den                          schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen
Stand zum 07.07.2020. Die Überschüsse werden nach den Vorschriften                        sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verursachungsorien-
des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres                          tierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Die Höhe dieser Bewer-
Jahresabschlusses festgestellt. Die zum Bilanzstichtag vorhandenen
                                                                                          tungsreserven wird jährlich neu ermittelt, zusätzlich auch zum
Bewertungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäftsberichts
                                                                                          Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrags. Auf Risikoversicherun-
ausgewiesen.
                                                                                          gen entfallen allenfalls geringe Anteile an Bewertungsreserven,
(1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der Ver-                        da keine oder nur geringfügige Kapitalanlagen für künftige Versi-
    sicherungsnehmer                                                                      cherungsleistungen gebildet werden.
    (a)	Überschüsse entstehen dann, wenn Sterblichkeit und Kosten               (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Ihres
         niedriger sind als bei der Beitragskalkulation angenommen. An               Vertrags
         diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der
                                                                                     (a)	Den Gewinnverband und den Abrechnungsverband Ihrer Versi-
         Mindestzuführungsverordnung angemessen beteiligt, und zwar
                                                                                          cherung können Sie sowohl Ihren Vertragsinformationen (dies ist
         nach der derzeitigen Rechtslage am Risikoergebnis (Sterblich-
                                                                                          die gesetzliche Information nach § 7 VVG) als auch Ihrem Versi-
         keit) grundsätzlich zu mindestens 90 % und am übrigen Ergebnis
                                                                                          cherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuord-
         (einschließlich Kosten) grundsätzlich zu mindestens 50 % (§ 7
                                                                                          nung erhält Ihre Versicherung jährlich Überschussanteile. Die
         und § 8, Mindestzuführungsverordnung).
                                                                                          Höhe der Überschussanteilsätze wird vom Vorstand auf Vorschlag
		Weitere Überschüsse stammen aus den Nettoerträgen der Kapi-                            des Verantwortlichen Aktuars festgelegt und in unserem Ge-
   talanlagen, soweit diese nicht zur Finanzierung der vereinbar-                         schäftsbericht veröffentlicht.
   ten Versicherungsleistungen benötigt werden (rechnungsmä-
   ßige Zinsen). Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen,                    (b)	Bei Beendigung Ihres Vertrags wird der Ihrem Vertrag für diesen
   die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind (an-                          Zeitpunkt aktuell zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven
   zurechnende Kapitalerträge nach § 3 der Mindestzuführungs-                             zur Hälfte zugeteilt.
   verordnung), erhalten die Versicherungsnehmer derzeit insge-                      (c)	Die Bemessungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung und
   samt mindestens 90 % (§ 6 Absatz 1 Mindestzuführungs-                                  die Verwendung der zugeteilten Beträge aus der Überschussbe-
   verordnung). Aus diesem Betrag werden jedoch zunächst die                              teiligung ergeben sich aus den als Anlage beigefügten „Bestim-
   Mittel entnommen, die zur Finanzierung der rechnungsmäßigen                            mungen zur Überschussbeteiligung für die Risikolebensversiche-
   Zinsen benötigt werden. Die gegebenenfalls verbleibenden Mit-                          rung“. Diese sind Bestandteil dieser Bedingungen.
                                                                            11
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                                              Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                                              40195 Düsseldorf
                                                                                                              Stand: 01.01.2022

(3) Höhe der künftigen Überschussbeteiligung                                           von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangen.
    Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.                 Falls wir den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen, können Sie den
    Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinfluss-                 Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
    bar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwicklung des versi-               über die Beitragserhöhung fristlos kündigen.
    cherten Risikos und der Kosten. Die Höhe der künftigen Überschuss-            (7) Leistungsausschluss/-minderung bei Gefahrerhöhung
    beteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null
                                                                                      Stellen wir im Versicherungsfall fest, dass eine Gefahrerhöhung nach
    Euro betragen.
                                                                                      Absatz 4 stattgefunden hat und diese nach Absatz 4 nicht unverzüg-
§3                                                                                    lich in Textform angezeigt wurde, reduziert sich die Versicherungs-
                                                                                      summe und damit die Leistung auf denjenigen Betrag, der sich bei
Welche besonderen Regeln gelten bei Vereinbarung eines
                                                                                      Abschluss des Vertrags nach den Rechnungsgrundlagen für den Rau-
Nichtrauchertarifs?                                                                   chertarif ergeben hätte. Unsere ursprüngliche Leistungspflicht bleibt
(1) Die Risikolebensversicherung wird als Raucher- und Nichtraucherta-                jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass das Rauchen
    rif angeboten. Der Beitrag richtet sich nach der Einordnung der ver-              weder für den Eintritt noch für den Umfang unserer Leistungspflicht
    sicherten Person(en) als Raucher oder Nichtraucher.                               ursächlich war.
(2) Begriff des Nichtrauchers                                                          Wir werden uns nicht auf die Leistungsverringerung berufen, wenn
    Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung              die versicherte Person in den letzten zehn Jahren vor dem Versiche-
    keine Zigaretten, E-Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeife, Wasser-              rungsfall nicht mehr Raucher im Sinne des Absatzes 4 war.
    pfeife (Shisha), Schnupf- oder Kautabak konsumiert hat.
                                                                                  (8) Überprüfung des Nichtraucherstatus
(3) Vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                                      Wir sind berechtigt, den Nichtraucherstatus der versicherten Person
    Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns
                                                                                      bzw. der versicherten Personen zu überprüfen. Zur Überprüfung kön-
    wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, ob Sie die Vorausset-
                                                                                      nen wir auf unsere Kosten sachdienliche Auskünfte und einmal jähr-
    zungen des Nichtrauchers nach Absatz 2 erfüllen. Soll das Leben
                                                                                      lich eine medizinische Untersuchung der versicherten Person bzw.
    einer anderen Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen
                                                                                      der versicherten Personen durch von uns zu beauftragende Ärzte
    - für die wahrheitsgemäße Anzeige verantwortlich.
                                                                                      verlangen. Kommt die versicherte Person bzw. eine der versicherten
(4) Gefahrerhöhung nach Vertragsschluss
                                                                                      Personen unserem Verlangen nicht nach, erhöhen wir den Beitrag
    Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass                  nach Absatz 6.
    Sie nach Vertragsschluss ohne unsere Einwilligung keine Gefahrer-
    höhung vornehmen oder deren Vornahme gestatten. Ist das Leben                 §4
    einer anderen Person versichert, so ist auch diese - neben Ihnen -            Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
    dafür verantwortlich, dass nach Vertragsabschluss keine Gefahrerhö-
    hung vorgenommen wird.                                                        Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme Ihres Antrags in
    Nimmt die versicherte Person nach Vertragsabschluss dennoch eine              Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt
    Gefahrerhöhung vor, sind sowohl Sie als auch die versicherte Person           haben.
    verpflichtet, uns diese Gefahrerhöhung unverzüglich in Textform an-           Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn
    zuzeigen.                                                                     der Versicherung kein Versicherungsschutz.
    Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die versicherte Person nach               Mit Beginn des Versicherungsschutzes ist der erste Beitrag oder Einmal-
    Vertragsabschluss Raucher wird, das heißt, wenn sie nach Vertrags-            beitrag zu zahlen (siehe § 14 Absatz 2). Ist der erste Beitrag oder Einmal-
    abschluss Zigaretten, E-Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeife, Was-        beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir
    serpfeife (Shisha), Schnupf- oder Kautabak konsumiert.                        nicht zur Leistung verpflichtet (siehe § 15 Absatz 2).
Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung bzw. einer Gefahr-
erhöhung                                                                          §5
                                                                                  Wie sind ein Versicherungsjahr und eine Versicherungs-
(5)	Leistungsminderung bei vorvertraglicher Anzeigepflicht-                      periode definiert?
     verletzung
                                                                                  Versicherungsjahr
     Wurden uns gegenüber bei Antragstellung vorsätzlich falsche Anga-
                                                                                  (1) Ein Versicherungsjahr beginnt am Jahrestag des vereinbarten Be-
     ben bezüglich der Rauchereigenschaft der versicherten Person ge-
                                                                                       ginns des Vertrags und endet mit Ablauf des Tages der dem folgen-
     macht, reduziert sich im Versicherungsfall die Versicherungssumme
                                                                                       den Jahrestag vorangeht.
     auf denjenigen Betrag, der sich bei Abschluss des Vertrags nach den
     Rechnungsgrundlagen für den Rauchertarif als Versicherungs-                  Versicherungsperiode
     summe ergeben hätte.                                                         (2) Versicherungsperiode ist entsprechend der Beitragszahlungsweise
     Wir können den Vertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder                ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr; bei Einmal-
     unvollständige Angaben zur Rauchereigenschaft bewusst und gewollt                 beitragsversicherungen und beitragsfreien Versicherungen ist die
     auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.                      Versicherungsperiode ein Jahr.
     Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können wir
                                                                                  §6
     Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Ver-
     letzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.           Was gilt bei Polizei- und Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein-
                                                                                  satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
     Im Falle einer wirksamen Anfechtung, sind wir nicht zur Leistung
     verpflichtet.                                                                (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der
                                                                                      Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, wenn die versi-
(6) Beitragsanpassung bei Gefahrerhöhung
                                                                                      cherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei
    Wir verzichten auf unsere gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen                  inneren Unruhen gestorben ist.
    einer Gefahrerhöhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Ver-
    sicherungsschutz auszuschließen, wenn Sie uns die Gefahrerhöhung              (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zu-
    ordnungsgemäß nach Absatz 4 anzeigen. Wird eine Gefahrerhöhung                    sammenhang mit Kriegsereignissen, beschränkt sich unsere Leis-
    nach Absatz 4 vorgenommen, werden wir Ihrem Vertrag rückwirkend                   tungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag be-
    ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung die Rechnungsgrundlagen                       rechneten Rückkaufswerts nach § 16 Absätze 3 bis 5.
    zugrunde legen, die für einen Raucher angewendet werden. Hier-                     Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn die versicherte Per-
    durch erhöhen sich bei Beibehaltung der vereinbarten Versiche-                     son in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegs-
    rungssumme Ihre Beiträge.                                                          ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb
     Eine Beitragserhöhung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der                     der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht
     versicherten Leistung. Sie können jedoch verlangen, dass statt einer              aktiv beteiligt war.
     Erhöhung der Beiträge die Versicherungssumme entsprechend her-               (3) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zu-
     abgesetzt wird.                                                                  sammenhang mit
     Unser Recht zur Beitragsanpassung erlischt, wenn wir es nicht inner-              -	dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder che-
     halb eines Monats ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem wir                        mischen Waffen oder
                                                                             12
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG
                                                                                                                Die Versicherung der Sparkassen
                                                                                                                40195 Düsseldorf
                                                                                                                Stand: 01.01.2022

    -	dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von                 -	noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
       radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen                                  pflicht ursächlich war.
    beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für                  Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann-
    den Todestag berechneten Rückkaufswerts nach § 16 Absätze 3 bis 5,                  ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.
    sofern der Einsatz oder das Freisetzen das Leben oder die Gesundheit           (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den
    einer Vielzahl von Personen gefährdet. Absatz 2 bleibt unberührt.                  Rückkaufswert nach § 16 Absätze 3 bis 5. Darüber hinaus zahlen wir
§7                                                                                     den Teil des laufenden Beitrags zurück, der auf den Teil der laufen-
                                                                                       den Versicherungsperiode (siehe § 5 Absatz 2) nach Wirksamwerden
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
                                                                                       der Rücktrittserklärung entfällt. Die Rückzahlung der gesamten Bei-
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des                träge können Sie nicht verlangen.
    Vertrags bzw. seit Wiederherstellung des Vertrags mindestens drei
                                                                                   Kündigung
    Jahre vergangen sind.
                                                                                   (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht              der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
    kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir den für den To-
                                                                                       fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer
    destag berechneten Rückkaufswert nach § 16 Absätze 3 bis 5.
                                                                                       Frist von einem Monat kündigen. Haben weder Sie noch die versi-
    Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person in                    cherte Person die Anzeigepflichtverletzung zu vertreten, verzichten
    einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank-                   wir auf unser Kündigungsrecht.
    hafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versi-
                                                                                   (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag –
    cherungsschutz.
                                                                                       möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer nachträglichen                   eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
    Erhöhung der unter Risiko stehenden Summe (Leistung im Todesfall                   angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
    abzüglich des mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkula-
                                                                                   (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit der Kündigung
    tion berechneten Deckungskapitals). Die Frist nach Absatz 1 beginnt
                                                                                        in einen beitragsfreien Vertrag um (siehe § 17).
    mit dem Vertrag bezüglich des geänderten Teils neu zu laufen.
                                                                                   Vertragsänderung
§8                                                                                 (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche                              auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen
Folgen hat ihre Verletzung?                                                             Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                          rungsschutz) geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
(1) Wir stellen Ihnen vor Abschluss des Vertrags Fragen, die für unsere                 auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
    Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten In-                   Haben weder Sie noch die versicherte Person die Anzeigepflichtver-
    halt zu schließen, erheblich sind (gefahrerhebliche Umstände). Bis                  letzung zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der lau-
    zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung sind Sie verpflichtet, alle Ihnen                fenden Versicherungsperiode (siehe § 5 Absatz 2) Vertragsbestand-
    bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                    teil. Auf dieses Recht verzichten wir, wenn weder Sie noch die
    gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.                           versicherte Person die Anzeigepflichtverletzung zu vertreten haben.
    Diese Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf Fragen, die wir Ihnen nach        (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere
    Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform stellen.              Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten haben, fristlos kündi-
(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese – neben                   gen, wenn wir
    Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der                   -	im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als
    Fragen verantwortlich.                                                                 10 % erhöhen oder
(3) Wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet und wenn                     -	den Versicherungsschutz für einen nicht angezeigten Umstand
    diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig                        ausschließen.
    handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kennt-
                                                                                        Auf dieses Recht weisen wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags-
    nis gehabt oder arglistig gehandelt.
                                                                                        änderung hin.
Folgen der Anzeigepflichtverletzung
                                                                                   Ausübung unserer Rücktritts-, Kündigungs- und Änderungsrechte
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen wir
                                                                                   (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsände-
    bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
                                                                                        rung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
    -   vom Vertrag zurücktreten (Absätze 5 bis 7),                                     Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
    -   den Vertrag kündigen (Absätze 8 bis 10),                                        haben.
    -   den Vertrag ändern (Absätze 11 und 12) oder                                (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags-
  -     den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten                               änderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich-
		      (Absätze 17 bis 19)                                                             tigkeit der Anzeige kannten.
    und wie wir diese Rechte ausüben können (Absätze 13 bis 16).                   (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
                                                                                        Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die
Rücktritt
                                                                                        Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir                   Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
    vom Vertrag zurücktreten.                                                           Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die
    Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche                     Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be-
    noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst                gründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben,
    wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir                    wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
    trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise          (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Abschluss des Vertrags erlöschen un-
    zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter                  sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.
    Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ge-
    fahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.                                        Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können
                                                                                        wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.                        die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist
    Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt                  zehn Jahre.
    unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotzdem               Anfechtung
    bestehen:
                                                                                   (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung
    Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrer-                  zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige An-
    heblichen Umstand, der                                                              gaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist (arglistige Täu-
    -	weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls              schung).
                                                                              13
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