Haspa Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Ausgabe Dezember 2020

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Haspa Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Ausgabe Dezember 2020
Haspa
Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Ausgabe Dezember 2020

Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen
für gemeinsame Anlagen (OGAW).
Haspa Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Ausgabe Dezember 2020
Verkaufsbeschränkung

Die Verwaltungsgesellschaft und die in diesem Verkaufsprospekt
beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem
United States Investment Company Act von 1940 in seiner
gültigen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt
angebotenen Anteile sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher
Beschränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten
Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bundesstaaten,
Territorien und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den
District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-
Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities
Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und
werden nicht registriert.

US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den
Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können
auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen)
sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten
Staaten von Amerika bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums
oder einer US-Besitzung gegründet wurden.

Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten
von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder
angeboten noch verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen
in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen
sind unzulässig.

Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten
von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die
Verteilung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der
Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen
Beschränkungen unterworfen sein.

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Inhalt

I.   Verkaufsprospekt................................................................................................................................................................................5
     1.   Der Fonds...................................................................................................................................................................................5
     2.   Verwaltungsgesellschaft .............................................................................................................................................................6
     3.   Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................7
     4.   Anlagepolitik ..............................................................................................................................................................................9
     5.   Techniken und Instrumente ........................................................................................................................................................9
     6.   Anlageberater ..........................................................................................................................................................................13
     7.   Risikohinweise ..........................................................................................................................................................................13
          7.1     Risiken einer Fondsanlage .............................................................................................................................................14
                  7.1.1        Schwankung des Fondsanteilwerts..................................................................................................................14
                  7.1.2        Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungsreglements.........................................................................14
                  7.1.3        Liquidation des Fonds .....................................................................................................................................14
                  7.1.4        Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen
                               (Verschmelzung) .............................................................................................................................................14
                  7.1.5        Aussetzung der Anteilrücknahme....................................................................................................................14
                  7.1.6        Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ..................................................................................14
                  7.1.7        Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte............................................................15
          7.2     Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ....................................................................................15
                  7.2.1        Wertveränderungsrisiken ................................................................................................................................15
                  7.2.2        Kapitalmarktrisiko ...........................................................................................................................................15
                  7.2.3        Konzentrationsrisiko .......................................................................................................................................15
                  7.2.4        Risiken aus dem Anlagespektrum....................................................................................................................15
                  7.2.5        Zinsänderungsrisiko ........................................................................................................................................15
                  7.2.6        Risiko von negativen Habenzinsen...................................................................................................................15
                  7.2.7        Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ...........................................................................................15
                  7.2.8        Risiken bei Wertpapierleihegeschäften ............................................................................................................16
                  7.2.9        Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten.......................................................................16
                  7.2.10 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .................................................................17
                  7.2.11 Inflationsrisiko.................................................................................................................................................17
                  7.2.12 Währungsrisiko...............................................................................................................................................17
          7.3     Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) .........................................................17
                  7.3.1        Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände............................................................................................17
                  7.3.2        Risiko durch Kreditaufnahme ..........................................................................................................................17
                  7.3.3        Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen...................................................................................17
          7.4     Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko .............................................................................................18
                  7.4.1        Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)......................................................18
                  7.4.2        Risiko durch zentrale Kontrahenten.................................................................................................................18
                  7.4.3        Adressenausfallrisiken bei Wertpapierleihegeschäften .....................................................................................18
          7.5     Operationelle und sonstige Risiken des Fonds................................................................................................................18
                  7.5.1        Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen......................................................18
                  7.5.2        Länder- oder Transferrisiko..............................................................................................................................18
                  7.5.3        Rechtliche und politische Risiken .....................................................................................................................18
                  7.5.4        Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko ..............................................................19
                  7.5.5        Schlüsselpersonenrisiko...................................................................................................................................19
                  7.5.6        Verwahrrisiko..................................................................................................................................................19
                  7.5.7        Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)...............................................................19
          7.6     Risiken bei Umbrella-Fonds............................................................................................................................................19
     8.   Risikoprofil ...............................................................................................................................................................................19
     9.   Profil des typischen Anlegers ....................................................................................................................................................19
     10. Wertentwicklung......................................................................................................................................................................19
     11. Steuern ....................................................................................................................................................................................20
     12. Kosten .....................................................................................................................................................................................52
     13. Vergütungspolitik .....................................................................................................................................................................21
     14. Berechnung des Anteilwertes ...................................................................................................................................................22
     15. Erwerb und Rückgabe sowie Umtausch von Anteilen................................................................................................................22
     16. Informationen an die Anteilinhaber ..........................................................................................................................................23
     17. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland..............................................................................................................................23
     18. Datenschutz .............................................................................................................................................................................24

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Inhalt

     19. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung .....................................................................................................24
II. Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe .....................................................................................................................................25
III. Verwaltungsreglement......................................................................................................................................................................28
     Grundreglement ...............................................................................................................................................................................28
     Sonderreglement ..............................................................................................................................................................................41
IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften.................................................................................................................................44
V. Wertentwicklung des Teilfonds .........................................................................................................................................................51
VI. Anhang ............................................................................................................................................................................................52

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I. Verkaufsprospekt

Dieser Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement,               Vermögenswerten. Der Fonds unterliegt Teil I des Luxemburger
welches aus dem Grundreglement und dem                            Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für
Sonderreglement des Fonds gebildet wird, hat im                   gemeinsame Anlagen und erfüllt die Anforderungen der
Zweifelsfalle Vorrang vor den wesentlichen Informationen          Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009.
für den Anleger. Er ist nur gültig in Verbindung mit dem
jeweils letzten veröffentlichten Jahresbericht des Fonds,         Der Fonds wurde als Umbrella-Fonds aufgelegt und unterliegt
dessen Stichtag nicht länger als 16 Monate zurückliegen           dem Artikel 181 des Gesetzes von 2010.
darf. Wenn der Stichtag des Jahresberichts länger als acht
Monate zurückliegt, ist dem Erwerber zusätzlich der               Derzeit ist unter dem Dach des Fonds ein Teilfonds gebildet:
jüngere Halbjahresbericht des Fonds auszuhändigen.
Beide Berichte sind Bestandteil dieses Verkaufsprospektes.        Haspa Substanz

Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen,              Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anteilinhaber
welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder in den                  untereinander als selbstständiges Sondervermögen. Die Rechte
wesentlichen Informationen für den Anleger oder in                und Pflichten der Anteilinhaber eines Teilfonds sind von denen
Unterlagen, auf welche der Verkaufsprospekt sich beruft           der Anteilinhaber der anderen Teilfonds getrennt. Im Verhältnis
und welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, enthalten          zu Dritten haftet jedes Teilfondsvermögen getrennt für die
sind.                                                             jeweiligen Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds.

Interessierten Anlegern wird geraten, diesen Verkaufsprospekt     Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit neue Teilfonds
sorgfältig und vollständig durchzulesen und sich bei ihren        auflegen. Sie kann bestehende Teilfonds nach Maßgabe von
Rechts-, Steuer- oder Finanzberatern über die entsprechenden      Artikel 16 und 19 des Grundreglements mit anderen (Teil-)Fonds
rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern        verschmelzen oder auflösen.
nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres
gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes, die sich auf den       Zum 1. März 2011 wurde der Fonds von „Haspa PB Aktien“ in
Erwerb, den Besitz, die Veräußerung oder anderweitige             „Haspa PB“ umbenannt. Die Namen der Teilfonds lauteten
Verfügung der Anteile auswirken können, und über die              „Haspa PB Aktien Discount Konzept“ und „Haspa PB Aktien
steuerliche Behandlung der Erträge zu erkundigen.                 Select“. Zum 24. Mai 2013 wurde der Fonds von „Haspa PB“ in
                                                                  „Haspa“ sowie der Teilfonds „Haspa PB Aktien Select“ in
In diesem Verkaufsprospekt werden die in Artikel 1 Absatz 2 des   „Haspa Substanz“ umbenannt. Die Namen der Teilfonds
Grundreglements definierten Begriffe in gleicher Weise            lauteten somit „Haspa PB Aktien Discount Konzept“ und
verwendet.                                                        „Haspa Substanz“. Zum 30. November 2018 wurde der
                                                                  Teilfonds von „Haspa PB Aktien Discount Konzept“ in „Haspa
Dieser Verkaufsprospekt kann in andere Sprachen übersetzt         Plus Prämien“ umbenannt. Zum 30. November 2020 wurde der
werden. Im Fall etwaiger Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten     Teilfonds „Haspa Plus Prämien“ aufgelöst. Der Name des
in einer Übersetzung hat der deutsche Wortlaut Vorrang.           einzigen Teilfonds lautet somit „Haspa Substanz“.

Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts und das Angebot bzw.      Das Geschäftsjahr des Fonds sowie des Teilfonds endet am 30.
der Verkauf von Anteilen des Fonds kann in manchen                November eines jeden Jahres. Für die Anteile ist eine
Hoheitsgebieten Beschränkungen unterliegen. Dieser                Ertragsausschüttung vorgesehen. Zwischenausschüttungen sind
Verkaufsprospekt ist nicht als Aufforderung zum Erwerb von        zulässig.
Anteilen zu betrachten.
                                                                  Der Jahresbericht des Fonds wird von der
                                                                  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg Société
1.      Der Fonds                                                 coopérative geprüft.

Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene                 Der Fonds wird von der Deka Vermögensmanagement GmbH,
Investmentfonds                                                   Frankfurt am Main verwaltet. Zur Verwaltung des Fonds hat sie
                                                                  ihre rechtlich unselbständige Zweigniederlassung, die Deka
Haspa                                                             Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
                                                                  eingesetzt.
(im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initiative der DekaBank
Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, nach Luxemburger        Die Vermögenswerte des Fonds verwahrt die DekaBank
Recht in der Form eines "fonds commun de placement"               Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung
errichtetes Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen         Luxemburg („Verwahrstelle“).

                                                                                                                                    5
2.      Verwaltungsgesellschaft                                      Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von selbst- oder
                                                                      fremdverwalteten OGAW in Luxemburg und/oder im
Die Verwaltungsgesellschaft ist die Deka                              Ausland.
Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main. Zur
Verwaltung setzt sie ihre rechtlich unselbständige                Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung
Zweigniederlassung, die Deka Vermögensmanagement GmbH,            Luxemburg unterliegt hinsichtlich den organisatorischen
Zweigniederlassung Luxemburg ein. Die Deka                        Anforderungen den Vorgaben des deutschen
Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main, ist eine             Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Hinsichtlich der
Kapitalverwaltungsgesellschaft (Verwaltungsgesellschaft) nach     Anforderungen an die von ihr verwalteten Fonds unterliegt sie
deutschem Recht. Sie wurde am 20. Oktober 1988 als BB-            den Vorgaben des Gesetzes von 2010 und den anwendbaren
Investment GmbH gegründet und firmierte bis zum                   Verwaltungsvorschriften der CSSF.
10. April 2018 als Landesbank Berlin Investment GmbH. Die
Deka Vermögensmanagement GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt         Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung
am Main und ist unter der Handelsregister-Nummer HRB 112          Luxemburg verfügt insoweit im Einklang mit den anwendbaren
372 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main         Vorschriften über ausreichende und angemessene
eingetragen.                                                      organisatorische Strukturen und interne Kontrollmechanismen,
                                                                  insbesondere handelt sie im besten Interesse der Fonds bzw.
Der Gesellschaftsvertrag der Deka Vermögensmanagement             Teilfonds und stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden
GmbH, Frankfurt am Main, vom 16. September 1988 wurde im          werden und die Einhaltung von Beschlüssen und Verfahren, eine
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.    faire Behandlung der Inhaber von Anteilen an den verwalteten
Der Gesellschaftsvertrag wurde letztmalig durch                   Fonds und Teilfonds sowie die Einhaltung der festgelegten
Gesellschafterbeschluss vom 12. Juni 2018 abgeändert. Eine        Risikomanagement-Grundsätze gewährleistet sind. Die Deka
konsolidierte Neufassung des Gesellschaftsvertrags wurde im       Vermögensmanagement GmbH und ihre Zweigniederlassung in
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.    Luxemburg verfügen über eine wirksame und ständige
                                                                  Compliance-, Innenrevisions- sowie Risikomanagement-
Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung             Funktion, die jeweils unabhängig sind, und erhält diese aufrecht.
Luxemburg, wurde am 20. März 2019 als Zweigniederlassung
der Deka Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main,             Darüber hinaus hält die Deka Vermögensmanagement GmbH,
errichtet. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg und ist unter Nummer   Zweigniederlassung Luxemburg die gemäß Artikel 14 der
B232944 im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister         Richtlinie 2009/65/EG durch Luxemburg festgelegten
eingetragen.                                                      Bestimmungen ein.

Die Tätigkeit der Verwaltung von Fonds Communs de Placement       Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner über festgelegte
und Investmentgesellschaften umfasst insbesondere:                Entscheidungsprozesse, eine klare Organisationsstruktur,
                                                                  angemessene interne Kontrollmechanismen sowie eine interne
    Die Anlageverwaltung: In diesem Zusammenhang kann die        Berichterstattung zwischen allen maßgeblichen Ebenen der
     Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der von ihr             Verwaltungsgesellschaft. Sie gewährleistet ferner, dass
     verwalteten OGAW Benachrichtigungen oder Anweisungen         angemessene und systematische Aufzeichnungen über ihre
     betreffend zu tätigender Anlagen erteilen, Verträge          Geschäftstätigkeit und interne Organisation geführt werden. Sie
     abschließen, alle Arten von Wertpapieren und andere          ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um das bestmögliche
     Vermögensarten kaufen, verkaufen, tauschen und               Ergebnis für den Fonds bzw. Teilfonds zu erzielen, wobei sie den
     übereignen, für Rechnung der von ihr verwalteten OGAW        Kurs, die Kosten, die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit
     alle im Zusammenhang mit Wertpapieren, die das Vermögen      der Ausführung und Abrechnung, den Umfang und die Art des
     der OGAW bilden, stehenden Stimmrechte ausüben. Hierbei      Auftrages sowie alle sonstigen, für die Auftragsausführung
     handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung.      relevanten Aspekte berücksichtigt (best execution). Sie sorgt für
                                                                  eine umgehende, redliche und zügige Ausführung der für Fonds
    Administrative Tätigkeiten in Bezug auf OGAW. Hierbei        bzw. Teilfonds getätigten Portfoliogeschäfte im Hinblick auf die
     handelt es sich um die Gesamtheit der in Anhang II des       Ausführung von Handelsentscheidungen für die verwalteten
     Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkeiten, d.h.             Fonds bzw. Teilfonds. Bei Auslagerung von Aufgaben an Dritte
     insbesondere die Bewertung der Portfolios und                vergewissert sie sich, dass die Dritten die notwendigen
     Preisfestsetzung für die Aktien und/oder Anteile der OGAW,   Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an
     die Ausgabe und Rücknahme von Aktien und/oder Anteilen       Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie
     der OGAW, die Registerführung für die OGAW, die Führung      in den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen festgelegt
     und Aufbewahrung von Aufzeichnungen von Transaktionen.       sind, getroffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen
     Diese Auflistung ist nicht abschließend.                     überwachen. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass den Fonds

                                                                                                                                  6
bzw. Teilfonds und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall           Weitere Angaben zur Verwaltungsgesellschaft enthält der
überzogene Kosten in Rechnung gestellt werden.                      Anhang „Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe“.

Die Verwaltungsgesellschaft kann auf eigene Verantwortung,          Anlageberater ist die die Hamburger Sparkasse AG. Sie berät
Kosten, Kontrolle und Koordination ihre Aufgaben als                bezüglich der Anlage des Fondsvermögens und unterbreitet
Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltung ganz oder             insbesondere Vorschläge hinsichtlich der Asset-Allokation und
teilweise an Dritte übertragen, die auf diese Dienstleistungen      erteilt Empfehlungen für den Kauf und Verkauf der zulässigen
spezialisiert sind.                                                 Vermögensgegenstände.

Die Hauptverwaltung des Fonds wird von der Deka International       Die Verwaltungsgesellschaft und der Fondsmanager sind an
S.A. wahrgenommen. Dies beinhaltet u.a. die Buchhaltung für         Empfehlungen des Anlageberaters nicht gebunden und
alle Teilfonds, die Berechnung der Anteilwerte für den Fonds,       entscheiden allein über alle Anlagen des Fonds.
den Versand der Berichte und aller anderen für den Anleger
bestimmten Unterlagen sowie die Ausgabe und Rücknahme der
Fondsanteile.                                                       3.      Verwahrstelle

Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung,           Das Gesetz von 2010 und die anwendbaren
Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt am         Verwaltungsvorschriften der CSSF sehen eine Trennung der
Main, mit der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds      Verwaltung und der Verwahrung von OGAW vor. Für
beauftragt. Der Fondsmanager ist befugt, Vermögenswerte des         Vermögenswerte, deren Verwahrung die Verwahrstelle selbst
Fonds anzulegen und/oder bestehende Anlagen zu liquidieren.         übernimmt, eröffnet die Verwahrstelle für den OGAW ein oder
                                                                    mehrere Konten, in denen alle Vermögenswerte erfasst werden,
Die Deka Investment GmbH ist eine                                   die Eigentum des OGAW sind und für deren Verwahrung sie
Kapitalverwaltungsgesellschaft (Verwaltungsgesellschaft) nach       verantwortlich ist. Bei Vermögensgegenständen, die nicht
deutschem Recht. Sie ist auf das Portfoliomanagement von            verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob der Fonds
Fonds für Privatkunden und institutionelle Anleger spezialisiert.   Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Die
Die von ihr verwalteten Vermögenswerte beliefen sich am 31.         Verwahrstelle muss zu jeder Zeit einen vollständigen Überblick
Dezember 2019 auf rund 168,5 Mrd. Euro.                             über alle Vermögenswerte des OGAW haben, einschließlich
                                                                    derer, die nicht Gegenstand einer Verwahrung sind. Sie
Des Weiteren hat die Deka International S.A. die                    überwacht, ob die Verfügungen der Verwaltungsgesellschaft
Fondsbuchhaltung und Fondsadministration auf die State Street       über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des Gesetzes
Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg               von 2010 und dem Verwaltungsreglement entsprechen.
ausgelagert.
                                                                    Die Verwahrstelle stellt sicher, dass die Geldflüsse und liquiden
Ferner hat die Deka International S.A. die Funktion der             Mittel des OGAW ordnungsgemäß überwacht werden. Sie
Transferstelle in Bezug auf die Ausgabe und Rücknahme der           gewährleistet, dass sämtliche von Anteilinhabern bei der
Fondsanteilscheine und den in diesem Zusammenhang                   Zeichnung von Anteilen des OGAW geleistete Zahlungen
stehenden wahrzunehmenden Aufgaben zur Bekämpfung der               eingehen und dass alle liquiden Mittel des OGAW auf
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die DekaBank             Geldkonten verbucht werden, die auf den Namen des OGAW
Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung             oder der Verwaltungsgesellschaft oder auf den Namen der
Luxemburg übertragen.                                               Verwahrstelle bei einem Institut gemäß Artikel 18 Absatz 1
                                                                    Buchstaben a), b) und c) der Richtlinie 2006/73 EG oder bei
Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Fonds         einem anderen Institut der gleichen Art in dem entsprechenden
wird überwiegend die Verwahrstelle, mit welcher die                 Markt, in dem Geldkonten vorgeschrieben sind, eröffnet
Verwaltungsgesellschaft in der Deka-Gruppe verbunden ist,           wurden, solange ein solches Institut einer wirksamen
beauftragt.                                                         aufsichtsrechtlichen Regulierung und Aufsicht unterliegt, die den
                                                                    Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen und
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt     wirksam durchgesetzt werden.
die Aufsicht über die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main und die Deka Vermögensmanagement                  Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende
GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg aus. Die Commission de           Aufgaben:
Surveillance du Secteur Financier (CSSF) übt die Aufsicht in
Bezug auf die OGAW, die von der Verwaltungsgesellschaft                 Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der
verwaltet werden, aus („Produktaufsicht“).                               Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des

                                                                                                                                       7
Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsreglement des             Die Verwahrstelle kann die Verwahrung von verwahrfähigen
    Fonds entsprechen,                                             Vermögensgegenständen an weitere Unterverwahrer
                                                                   übertragen. Die übertragenen Aufgaben sind:
   Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung
    der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb         Verwahrung der Wertpapiere,
    der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird,
                                                                      Verwaltung der Wertpapiere,
   Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den
    Vorschriften des Gesetzes von 2010 und dem                        Abwicklung der Wertpapierhandelsgeschäfte und
    Verwaltungsreglement verwendet werden,                             Ausführung von Wertpapierlieferungen (Ein- und Ausgänge).

   Sicherzustellen, dass die Anteilpreise ordnungsgemäß           Die Verwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzentriert
    berechnet werden,                                              sich zum größten Teil auf die DekaBank Deutsche Girozentrale,
                                                                   Frankfurt am Main. Im OGAW enthaltene konzernfremde
   Sicherzustellen, dass Sicherheiten für                         Zielfondsanteile werden durch die Raiffeisen Bank International
    Wertpapierleihegeschäfte rechtswirksam bestellt und            AG, Wien (RBI AG) verwahrt.
    jederzeit vorhanden sind.
                                                                   Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle sind die J.P. Morgan
Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Girozentrale,              AG, Frankfurt, Clearstream Banking AG, Frankfurt und die RBI
Frankfurt am Main, Niederlassung Luxemburg, die Funktion der       AG tätig.
Verwahrstelle übernommen. Sie wurde am 1. Februar 1982 als
Niederlassung der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt        Die Unterverwahrung der Vermögenswerte des OGAW
am Main, gegründet. Die DekaBank Deutsche Girozentrale,            konzentriert sich zum größten Teil auf die J.P. Morgan AG,
Frankfurt am Main, ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht.    Frankfurt.

Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, ist         Zudem nimmt die Verwahrstelle im Hinblick auf für den OGAW
Mutterunternehmen und alleiniger Gesellschafter der                erworbene Investmentanteile die Dienste von das jeweilige
Verwaltungsgesellschaft. Ihre Rechte und Pflichten als             Anteilsregister führenden Transfer Agents in Anspruch, zum Teil
Verwahrstelle richten sich nach Luxemburger Recht, dem             indirekt über die oben genannten Unterverwahrer.
Verwaltungsreglement und dem Verwahrstellenvertrag.
                                                                   Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
Die Verwaltungsgesellschaft wird überwiegend die                   Vermögensgegenstände, die von ihr oder von einem ihrer
Verwahrstelle, mit welcher die Verwaltungsgesellschaft in der      Unterverwahrer verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
Deka-Gruppe verbunden ist, mit der Abwicklung von                  Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die
Transaktionen für Rechnung des Fonds beauftragen.                  Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, es
                                                                   sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
Interessenkonflikte können aus Aufgaben oder                       Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden,
Kontrollfunktionen entstehen, die die Verwahrstelle für den        die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen,
Fonds, die Anleger oder die Verwaltungsgesellschaft erbringt.      haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre
                                                                   gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen mindestens
Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der             fahrlässig nicht erfüllt hat.
Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben.
                                                                   Auf Verlangen übermittelt die Verwaltungsgesellschaft den
Interessenkonflikte könnten für den Fonds darüber hinaus durch     Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
die Wahrnehmung der Funktion des Unterverwahrers innerhalb         Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Unterverwahrern
der Deka-Gruppe entstehen.                                         sowie zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit
                                                                   der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Eine
Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-Gruppe wurden           Übersicht der beauftragten Unterverwahrer und Lagerstellen ist
identifiziert und entsprechende Vorkehrungen zu ihrer              unter www.deka.de erhältlich.
Vermeidung implementiert. Hierzu zählen u.a. die
organisatorische Trennung der Zuständigkeiten und die              Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern
Einhaltung von „Best Execution-Maßstäben“ beim Erwerb oder         Informationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die
der Veräußerung von Vermögensgegenständen.                         DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main,
                                                                   Niederlassung Luxemburg, als Verwahrstelle des Fonds
                                                                   entschieden hat.

                                                                                                                                     8
4.     Anlagepolitik                                                Die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g) des
                                                                    Grundreglements getätigten Techniken und Instrumente, die
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der        Wertpapiere zum Gegenstand haben, werden auch zu anderen
Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums.   Zwecken als der Absicherung abgeschlossen. Als Techniken und
                                                                    Instrumente gelten vor allem Derivate wie z.B. Optionen,
Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, das Netto-Fondsvermögen des       Finanzterminkontrakte, Swaps, Credit Default Swaps,
Teilfonds nach dem Grundsatz der Risikostreuung und im              Devisenterminkontrakte sowie Kombinationen hieraus.
Rahmen der allgemeinen Richtlinien für die Anlagepolitik gemäß
Artikel 5 des Grundreglements u. a. in Techniken und                Die Verwaltungsgesellschaft wird die vorgenannten Geschäfte
Instrumente sowie in Aktien und/oder Zertifikate auf                ausschließlich mit erstklassigen Finanzinstituten als
ausgewählte Aktien bzw. Aktien-Indizes anzulegen. Des               Geschäftspartner abschließen, die auf derartige Geschäfte
Weiteren kann in fest- und/oder variabel verzinsliche               spezialisiert sind und von einer anerkannten Ratingagentur mit
Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen           der Bonitätseinstufung „Investment Grade“ bewertet wurden.
und Genuss-Scheine investiert werden.
                                                                    Anlagegrenzen aus steuerlichen Gründen
Das Anlageziel des Haspa Substanz ist die Erwirtschaftung eines     Mehr als 50 % des Aktivvermögens (die Höhe des
mittel- bis langfristigen Kapitalzuwachses durch eine positive      Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der
Entwicklung der Kurse der im Teilfondsvermögen enthaltenen          Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne
Vermögenswerte zu erwirtschaften. Hierzu ist vorgesehen das         Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Teilfonds werden in
Netto-Teilfondsvermögen in Aktien von Unternehmen                   solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen
anzulegen, die ihren juristischen Sitz oder wirtschaftlichen        Investmentsteuergesetzes (InvStG) angelegt, die nach diesem
Schwerpunkt in einem europäischen Staat haben. Dabei wird           Verwaltungsreglement für den Teilfonds erworben werden
bevorzugt in fundamental attraktiv bewertete europäische            können. Dabei können die tatsächlichen
Aktientitel investiert. Das Fondsmanagement investiert in           Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds
europäische Unternehmensaktien unabhängig von                       berücksichtigt werden.
Aktienindizes, d.h. der regionale und branchenorientierte Fokus
kann sich mit dem Ziel ändern, flexibel Anlagechancen               Die steuerrechtlich vorgegebene Zielsetzung der „fortlaufenden
wahrzunehmen. Dabei werden in einem mehrschichtigen                 Anlage“ in Kapitalbeteiligungen wird auch während der
Prozess die unterschiedlichen Branchen hinsichtlich ihrer           Abwicklung des Teilfonds erfüllt, sofern der Teilfonds innerhalb
Attraktivität untersucht und innerhalb der Branchen die             dieses Zeitraums nicht mehr die vorausgesetzte tatsächliche
lukrativsten Unternehmen identifiziert.                             Vermögenszusammensetzung von mehr als 50 % des
                                                                    Aktivvermögens des Teilfonds in Kapitalbeteiligungen erreicht.
Dem Teilfonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde.
Dabei werden die Unternehmen mithilfe eines quantitativen
Modells untersucht. Im Fokus der Analyse steht die                  5.     Techniken und Instrumente
Dividendenpolitik der Unternehmen, darüber hinaus werden
fundamentale Bewertungsgrößen in den Auswahlprozess                 Bei der Anlage des Fondsvermögens der einzelnen Teilfonds
integriert. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die           werden die Voraussetzungen des Gesetzes von 2010 und der
Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die             Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 in
Teilfondsallokation/Selektion nicht mit einem Index vergleichbar    Umsetzung der Richtlinie 2007/16/EG eingehalten. Darüber
ist.                                                                hinaus werden die Vorgaben aus der Verordnung (EU)
                                                                    2015/2365 über die Meldung und Transparenz von
Der Erwerb von Geldmarktinstrumenten sowie                          Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) eingehalten.
Investmentanteilen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) des
Grundreglements, Bankguthaben gemäß Artikel 5 Absatz 1              Zur effizienten Verwaltung des Portfolios darf der jeweilige
Buchstabe f) des Grundreglements und flüssigen Mitteln gemäß        Teilfonds sich unter Einhaltung der durch das Gesetz von 2010
Artikel 5 Absatz 3 des Grundreglements ist ebenfalls zulässig.      oder der von der Luxemburger Aufsichtsbehörde festgelegten
Für den Erwerb von Investmentanteilen gelten die in Artikel 6       Bedingungen und Grenzen der Techniken und Instrumente
des Grundreglements aufgeführten Anlagegrenzen.                     bedienen, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum
                                                                    Gegenstand haben. Zu diesen Techniken und Instrumenten
Der Teilfonds darf insgesamt bis zu höchstens 10 % seines           gehören neben den Wertpapierleihegeschäften gemäß Artikel 9
Netto-Fondsvermögens in Investmentanteile gemäß Artikel 5           des Grundreglements und den Wertpapierpensionsgeschäften
Absatz 1 e) des Grundreglements anlegen.                            gemäß Artikel 10 des Grundreglements vor allem Derivate,
                                                                    insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte, Swaps, Credit

                                                                                                                                       9
Default Swaps, Total Return Swaps, Devisenterminkontrakte           Finanzinstitut organisiert wird oder eines
sowie Kombinationen hieraus.                                        Standardrahmenvertrages, Wertpapiere verleihen oder leihen.
                                                                    Bei der Vermittlung und Abwicklung von
Durch den Abschluss von Wertpapierleihegeschäften können            Wertpapierleihegeschäften über das standardisierte System wird
Zusatzerträge für den jeweiligen Teilfonds erwirtschaftet           die jederzeitige ausreichende Besicherung durch die
werden. Hierbei können die im jeweiligen Teilfonds gehaltenen       Bedingungen des Systembetreibers, als unabhängigen Dritten,
Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder Investmentanteile        sichergestellt. Die Wahrung der Interessen der Anleger ist somit
– sofern zulässige Vermögensgegenstände – darlehensweise            gewährleistet. Bei diesen Geschäften werden die Maßgaben der
gegen marktgerechtes Entgelt an Dritte übertragen werden. Die       Rundschreiben CSSF 08/356, CSSF 11/512 und CSSF 14/592
Vertragspartner werden nach den Grundsätzen der Best-               eingehalten.
Execution-Policy ausgewählt und regelmäßig überprüft. Hierbei
kann der gesamte Bestand des jeweiligen Teilfonds an                Die Vertragspartner der Wertpapierleihe müssen in einem
Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und/oder                        Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen
Investmentanteilen nur auf unbestimmte Zeit als Wertpapierleihe     Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
an Dritte übertragen werden. Die Verwaltungsgesellschaft            Wirtschaftsraum, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
erwartet, dass im Regelfall nicht mehr als 60 % des jeweiligen      Hong Kong, Japan, Neuseeland oder einem anderen Drittstaat
Teilfondsvermögens Gegenstand von Darlehensgeschäften sind.         mit gleichwertiger Bankenaufsicht ansässig sein.
Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall
überschritten werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft hat          Erträge, welche sich aus der Nutzung von
jederzeit die Möglichkeit, das Darlehensgeschäft zu kündigen. Es    Wertpapierleihegeschäften ergeben, sollen grundsätzlich –
muss vertraglich vereinbart werden, dass nach Beendigung des        abzüglich direkter bzw. indirekter operationeller Kosten – dem
Darlehensgeschäfts dem jeweiligen Teilfonds Wertpapiere,            Fondsvermögen des jeweiligen Teilfonds zufließen. Die
Geldmarktinstrumente oder Investmentanteile gleicher Art, Güte      Verwaltungsgesellschaft hat das Recht, für die Anbahnung,
und Menge innerhalb der üblichen Abwicklungszeit zurück             Vorbereitung und Durchführung solcher Geschäfte eine
übertragen werden. Voraussetzung für die darlehensweise             Vergütung zu erheben. Die Verwaltungsgesellschaft erhält
Übertragung ist, dass dem jeweiligen Teilfonds ausreichende         gemäß dem Sonderreglement bis zu 49 % der Erträge aus
Sicherheiten gewährt werden. Hierzu können Guthaben                 diesen Geschäften.
abgetreten bzw. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente
übereignet oder verpfändet werden. Die Erträge aus der Anlage       Die Verwaltungsgesellschaft hat die DekaBank Deutsche
der Sicherheiten stehen dem jeweiligen Teilfonds zu.                Girozentrale, Frankfurt am Main mit der Anbahnung,
                                                                    Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierleihegeschäften
Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die Zinsen aus       und Wertpapierpensionsgeschäften beauftragt. Eventuelle
darlehensweise erhaltenen Wertpapieren,                             Kosten wird die Verwaltungsgesellschaft aus der ihr
Geldmarktinstrumenten oder Investmentanteilen bei Fälligkeit zu     zustehenden Vergütung für diese Geschäfte tragen.
Gunsten des jeweiligen Teilfonds zu zahlen.
                                                                    Gelddarlehen darf die Verwaltungsgesellschaft Dritten für
Die darlehensweise übertragenen Vermögensgegenstände                Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht gewähren.
werden nach Ermessen des Darlehensnehmers verwahrt.
                                                                    Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Vermögenswert
Derivate, die zur Absicherung eingesetzt werden, können             während einer im Voraus vereinbarten Frist
Verluste für den jeweiligen Teilfonds, die sich aus der negativen   („Ausübungszeitraum“) oder an einem im Voraus bestimmten
Wertentwicklung abgesicherter Vermögenswerte ergeben,               Zeitpunkt („Ausübungszeitpunkt”) zu einem im Voraus
abmildern oder vermeiden; zugleich kann die Absicherung             bestimmten Preis („Ausübungspreis”) zu kaufen (Kauf- oder
mittels Derivaten jedoch auch dazu führen, dass sich positive       „Call”-Option) oder zu verkaufen (Verkaufs- oder „Put”-
Wertentwicklungen abgesicherter Vermögenswerte nicht mehr           Option). Der Preis einer Call- oder Put-Option ist die Options-
in gleichem Umfang positiv auf die Wertentwicklung des              „Prämie”.
jeweiligen Teilfonds auswirken können. Derivate können zu
Investitionszwecken eingesetzt werden, um zielgerichtet und         Finanzterminkontrakte sind gegenseitige Verträge, welche die
zumeist unter geringerem Kapitaleinsatz an der                      Vertragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten,
Wertentwicklung von Finanzinstrumenten oder Märkten zu              einen bestimmten Vermögenswert an einem im Voraus
partizipieren.                                                      bestimmten Zeitpunkt zu einem im Voraus bestimmten Preis
                                                                    abzunehmen beziehungsweise zu liefern, wobei jeweils nur ein
Die Teilfonds dürfen im Rahmen eines standardisierten Systems,      Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße („Einschuss“) sofort
das von einer anerkannten Clearinginstitution oder von einem        geleistet werden muss.
erstklassigen, auf derartige Geschäfte spezialisierten

                                                                                                                                      10
Der Käufer eines Credit Default Swaps entrichtet eine Prämie,        Transaktionen spezialisiert sind, einem Rating einer anerkannten
ausgedrückt als Prozentsatz vom Nennwert des                         Ratingagentur unterliegen (min. Investmentgrade) und von einer
Kontraktgegenstandes, an den Verkäufer des Credit Default            Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden.
Swaps, der seinerseits sich verpflichtet, bei Eintritt des
vereinbarten Ereignisses wie Insolvenz oder Zahlungsverzug des       Für die Techniken und Instrumente und
Schuldners des Kontraktgegenstandes den Kontraktgegenstand           Wertpapierleihegeschäfte besteht ein Collateral-Management
gegen Zahlung dessen Nennwertes zu übernehmen oder einen             zur Verwaltung der für diese Geschäfte zu stellenden sowie zu
Geldbetrag in Höhe der Differenz zwischen dem Nennwert und           erhaltenden Sicherheiten. Die Sicherheiten dienen dazu, das
dem Marktwert des Kontraktgegenstandes zu zahlen. Solche             Ausfallrisiko des Vertragspartners dieser Geschäfte ganz oder
Geschäfte sind ausschließlich mit Finanzinstituten erster            teilweise zu reduzieren. Diese werden täglich neu berechnet und
Ordnung zulässig, die auf solche Geschäfte spezialisiert sind. Die   entsprechend angepasst.
Bewertung der Credit Default Swaps erfolgt nach transparenten
und nachvollziehbaren Methoden auf regelmäßiger Basis. Die           Für OTC-Derivate, die über eine zentrale Gegenpartei
Verwaltungsgesellschaft, der Vorstand und der Wirtschaftsprüfer      abgewickelt werden und für börsengehandelte Derivate sowie
werden die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der                   für Wertpapierleihegeschäfte, die über ein standardisiertes
Bewertungsmethoden und deren Anwendung überwachen. Falls             System abgeschlossen werden, richtet sich die Besicherung nach
im Rahmen der Überwachung Differenzen festgestellt werden,           den Regeln der zentralen Gegenpartei, der Börse bzw. des
wird die Verwaltungsgesellschaft deren Beseitigung veranlassen.      Systembetreibers.

Total Return Swaps sind Kreditderivate, bei denen sämtliche          Für OTC-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei
Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine             abgewickelt werden, sowie für Wertpapierleihegeschäfte, die
fest vereinbarte Zinszahlung getauscht werden. Ein                   nicht über ein standardisiertes System abgeschlossen werden,
Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das        vereinbart die Verwaltungsgesellschaft mit den Kontrahenten
gesamte Kredit- und Marktrisiko für die Laufzeit des Geschäftes      Regelungen zur Besicherung der Forderungen des jeweiligen
aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den               Teilfonds. Die grundsätzlichen Anforderungen an die
Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer bei          Sicherheiten hat die Verwaltungsgesellschaft in einer Collateral
Abschluss des Geschäftes eine Prämie an den Sicherungsgeber.         Policy, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und
Bei möglichen Kursverlusten sind am Ende des Geschäftes              aufsichtsrechtlichen Anforderungen, u.a. der Verordnung 10-4
(Fälligstellung) Ausgleichzahlungen vom Sicherungsgeber zu           der CSSF, dem Rundschreiben CSSF 11/512, dem Rundschreiben
leisten. Statt einer Zinszahlung kann die Gesamtrendite eines        CSSF 08/356, den CESR Guidelines on Risk Measurement and
Basiswerts auch gegen die Gesamtrendite eines anderen                Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS
Basiswerts getauscht werden.                                         (CESR/10-788), sowie dem Rundschreiben CSSF 14/592 in
                                                                     Verbindung mit den ESMA Leitlinien zu börsengehandelten
Total Return Swaps werden für den jeweiligen Teilfonds getätigt,     Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-
um sich gegen Kursverluste und Risiken aus dem Basiswert             Themen (ESMA/2014/937), festgelegt.
abzusichern bzw. an Marktentwicklungen partizipieren zu
können ohne den Basiswert selbst erworben zu haben. Unter            Zulässige Sicherheiten sind u.a. Barsicherheiten, Aktien,
anderem können Aktien, Renten und Währungen als                      Staatsanleihen, Anleihen anderer Gebietskörperschaften und
Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds Gegenstand             supranationaler Organisationen, Unternehmensanleihen sowie
von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 20 % des               deutsche öffentliche oder Hypothekenpfandbriefe. Weitere
jeweiligen Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte           Restriktionen hinsichtlich zulässiger Währungen,
sein. Dies ist ein Orientierungswert der im Einzelfall auch          Ratinganforderungen an Emission bzw. Emittent sowie
überschritten werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft               Zugehörigkeit zu ausgewählten Indizes (bei Aktien) stellen
erwartet aber, dass dieser Wert im Regelfall geringer ausfällt.      weiterhin sicher, dass ausschließlich Sicherheiten hoher Qualität
Den tatsächlichen Wert der in Total Return Swaps im jeweiligen       Verwendung finden. Hierbei werden nur Sicherheiten akzeptiert,
Teilfondsvermögen investiert ist, kann dem jeweils gültigen          die von Emittenten mit einer hohen Kreditqualität und Bonität
Jahres- oder Halbjahresbericht entnommen werden. Die Erträge         begeben worden sind. Sollte nicht das höchste Kreditratingband
zuzüglich evtl. vereinnahmter Prämien aus Total Return Swaps         vorliegen, werden weitere Sicherheitsmargenabschläge
fließen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem        vorgenommen.
jeweiligen Teilfonds zu.
                                                                     Alle entgegen genommenen Sicherheiten, die keine
Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach den           Barsicherheiten sind, sollen liquide sein und an einem liquiden
Grundsätzen der Best-Execution-Policy ausgewählt und                 Markt mit transparenten Preisfeststellungen gehandelt werden.
regelmäßig überprüft. Die Vertragspartner müssen                     Ziel ist es eine kurzfristige Veräußerung garantieren zu können,
Finanzeinrichtungen erster Ordnung sein, die auf solche

                                                                                                                                    11
zu einem Preis der nahe an der vor dem Verkauf festgestellten           Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf
Bewertung liegt.                                                        Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer
                                                                        Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden.
Die Sicherheiten sollen mindestens börsentäglich bewertet               Barmittel, die der jeweilige Teilfonds als Sicherheiten gestellt
werden können. Es findet eine tägliche Marktbewertung und ein           bekommt, können unter Einhaltung der Vorgaben des
täglicher Marginausgleich statt. Vermögensgegenstände, die              Rundschreibens CSSF 08/356 und des Rundschreibens CSSF
eine hohe Preisvolatilität aufweisen, werden nur dann als               11/512 reinvestiert werden. Die Wiederanlage darf nur in
Sicherheit akzeptiert, wenn geeignete konservative                      Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit
Bewertungsabschläge (Haircuts) angewandt werden können. Die             kurzer Laufzeitstruktur erfolgen. Zudem können Barsicherheiten
erhaltenen unbaren Sicherheiten werden nicht veräußert, neu             im Wege eines umgekehrten Pensionsgeschäfts mit einem
angelegt oder verpfändet.                                               Kreditinstitut angelegt werden, wenn die Rückforderung des
                                                                        aufgelaufenen Guthabens jederzeit gewährleistet ist.
Wertpapierleihegeschäfte werden zu mindestens 90 %
besichert. Der Kurswert der als Darlehen übertragenen                   Die Verwaltungsgesellschaft kann für Rechnung des jeweiligen
Wertpapiere bildet dabei zusammen mit den zugehörigen                   Teilfonds im Rahmen von Derivate- und
Erträgen den Sicherungswert. Die Leistung der Sicherheiten              Wertpapierleihegeschäften Wertpapiere als Sicherheit
durch den Darlehensnehmer darf 90 % des Sicherungswertes                entgegennehmen. Wenn diese Wertpapiere als Sicherheit
zuzüglich eines marktüblichen Aufschlags nicht unterschreiten.          übertragen wurden, müssen sie bei der Verwahrstelle verwahrt
Im Übrigen müssen Derivate- und Wertpapierleihegeschäfte in             werden. Hat die Verwaltungsgesellschaft die Wertpapiere als
einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der                 Sicherheit verpfändet erhalten, können sie auch bei einer
Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko des jeweiligen                  anderen Stelle verwahrt werden, die einer wirksamen
Vertragspartners 5 % des Wertes des jeweiligen Teilfonds nicht          öffentlichen Aufsicht unterliegt und vom Sicherungsgeber
überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in   unabhängig ist.
einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat
des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem             Discount-Zertifikate bilden eine professionelle Strategie zur
gleichwertige Aufsichtsbestimmungen gelten, so darf der                 Optimierung von Portfolien und Ertrags-Risiko-Profilen nach –
Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des             die Kombination eines Aktienkaufs mit einem
jeweiligen Teilfonds betragen.                                          Terminmarktgeschäft (Verkauf einer Kaufoption). Basiswert sind
                                                                        üblicherweise Aktien oder Aktienindizes. Der Kaufpreis eines
Die Besicherung kann auch vollständig durch Wertpapiere oder            Discount-Zertifikates liegt dabei dank eines „Discounts" (Prämie
Geldmarktinstrumente eines einzigen Emittenten gemäß Artikel            aus dem Terminmarkt-Geschäft) deutlich unter dem aktuellen
6 Absatz 3 des Grundreglements erfolgen; in dem Fall müssen             Kurs des Basiswertes. Die Verlustzone beginnt bei Discount-
die Sicherheiten mindestens 6 verschiedene Emissionen                   Zertifikaten dadurch ein deutliches Stück später als bei der Aktie
umfassen und keine Emission darf 30 % des jeweiligen Netto-             oder dem Index. Als Ausgleich hierfür ist der Gewinn nach oben
Teilfondsvermögens übersteigen.                                         begrenzt (Cap).

Von den Sicherheiten werden Wertabschläge (Haircuts)                    Der Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und
abgezogen, die je nach Art der Wertpapiere, der Bonität der             Instrumenten soll vorwiegend im Hinblick auf eine Steigerung
Emittenten sowie ggf. nach Restlaufzeit variieren. Die Haircuts         der Wertentwicklung erfolgen, ohne dass dadurch von den im
fallen für die aufgeführten Wertpapierkategorien wie folgt aus:         Grund- oder Sonderreglement bzw. im Verkaufsprospekt
                                                                        genannten Anlagezielen des jeweiligen Teilfonds abgewichen
   Bankguthaben 0%                                                     oder der grundlegende Charakter der Anlagepolitik des
                                                                        jeweiligen Teilfonds verändert wird.
   Aktien 5% - 40%
                                                                        Der jeweilige Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie
   Renten 0,5% - 30%                                                   innerhalb der in Artikel 6 Absatz 5 und 6 des Grundreglements
                                                                        festgelegten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das
   Aktien oder Anteile an UCITS 10% – 50%                              Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Artikels 6
                                                                        nicht überschreitet. Anlagen des jeweiligen Teilfonds in
Darüber hinaus kann für Sicherheiten in einer anderen Währung           indexbasierten Derivaten müssen bei den Anlagegrenzen des
als der Teilfondswährung ein zusätzlicher Wertabschlag von bis          Artikels 6 Absatz 1 bis 6 nicht berücksichtigt werden. Wenn ein
zu 10%-Punkten angewandt werden. In besonderen                          Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument
Marktsituationen (z.B. Marktturbulenzen) kann die                       eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Einhaltung der
Verwaltungsgesellschaft von den genannten Werten abweichen.             Vorschriften dieses Artikels mit berücksichtigt werden.

                                                                                                                                        12
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