Haspa Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Ausgabe Dezember 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Haspa Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Ausgabe Dezember 2020 Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW).
Verkaufsbeschränkung Die Verwaltungsgesellschaft und die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt angebotenen Anteile sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher Beschränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bundesstaaten, Territorien und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US- Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und werden nicht registriert. US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen) sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet wurden. Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die Verteilung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. 2
Inhalt I. Verkaufsprospekt................................................................................................................................................................................5 1. Der Fonds...................................................................................................................................................................................5 2. Verwaltungsgesellschaft .............................................................................................................................................................6 3. Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................7 4. Anlagepolitik ..............................................................................................................................................................................9 5. Techniken und Instrumente ........................................................................................................................................................9 6. Anlageberater ..........................................................................................................................................................................13 7. Risikohinweise ..........................................................................................................................................................................13 7.1 Risiken einer Fondsanlage .............................................................................................................................................14 7.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts..................................................................................................................14 7.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungsreglements.........................................................................14 7.1.3 Liquidation des Fonds .....................................................................................................................................14 7.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen (Verschmelzung) .............................................................................................................................................14 7.1.5 Aussetzung der Anteilrücknahme....................................................................................................................14 7.1.6 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ..................................................................................14 7.1.7 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte............................................................15 7.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ....................................................................................15 7.2.1 Wertveränderungsrisiken ................................................................................................................................15 7.2.2 Kapitalmarktrisiko ...........................................................................................................................................15 7.2.3 Konzentrationsrisiko .......................................................................................................................................15 7.2.4 Risiken aus dem Anlagespektrum....................................................................................................................15 7.2.5 Zinsänderungsrisiko ........................................................................................................................................15 7.2.6 Risiko von negativen Habenzinsen...................................................................................................................15 7.2.7 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ...........................................................................................15 7.2.8 Risiken bei Wertpapierleihegeschäften ............................................................................................................16 7.2.9 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten.......................................................................16 7.2.10 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .................................................................17 7.2.11 Inflationsrisiko.................................................................................................................................................17 7.2.12 Währungsrisiko...............................................................................................................................................17 7.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) .........................................................17 7.3.1 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände............................................................................................17 7.3.2 Risiko durch Kreditaufnahme ..........................................................................................................................17 7.3.3 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen...................................................................................17 7.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko .............................................................................................18 7.4.1 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)......................................................18 7.4.2 Risiko durch zentrale Kontrahenten.................................................................................................................18 7.4.3 Adressenausfallrisiken bei Wertpapierleihegeschäften .....................................................................................18 7.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds................................................................................................................18 7.5.1 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen......................................................18 7.5.2 Länder- oder Transferrisiko..............................................................................................................................18 7.5.3 Rechtliche und politische Risiken .....................................................................................................................18 7.5.4 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko ..............................................................19 7.5.5 Schlüsselpersonenrisiko...................................................................................................................................19 7.5.6 Verwahrrisiko..................................................................................................................................................19 7.5.7 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)...............................................................19 7.6 Risiken bei Umbrella-Fonds............................................................................................................................................19 8. Risikoprofil ...............................................................................................................................................................................19 9. Profil des typischen Anlegers ....................................................................................................................................................19 10. Wertentwicklung......................................................................................................................................................................19 11. Steuern ....................................................................................................................................................................................20 12. Kosten .....................................................................................................................................................................................52 13. Vergütungspolitik .....................................................................................................................................................................21 14. Berechnung des Anteilwertes ...................................................................................................................................................22 15. Erwerb und Rückgabe sowie Umtausch von Anteilen................................................................................................................22 16. Informationen an die Anteilinhaber ..........................................................................................................................................23 17. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland..............................................................................................................................23 18. Datenschutz .............................................................................................................................................................................24 3
Inhalt 19. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung .....................................................................................................24 II. Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe .....................................................................................................................................25 III. Verwaltungsreglement......................................................................................................................................................................28 Grundreglement ...............................................................................................................................................................................28 Sonderreglement ..............................................................................................................................................................................41 IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften.................................................................................................................................44 V. Wertentwicklung des Teilfonds .........................................................................................................................................................51 VI. Anhang ............................................................................................................................................................................................52 4
I. Verkaufsprospekt Dieser Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement, Vermögenswerten. Der Fonds unterliegt Teil I des Luxemburger welches aus dem Grundreglement und dem Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Sonderreglement des Fonds gebildet wird, hat im gemeinsame Anlagen und erfüllt die Anforderungen der Zweifelsfalle Vorrang vor den wesentlichen Informationen Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009. für den Anleger. Er ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils letzten veröffentlichten Jahresbericht des Fonds, Der Fonds wurde als Umbrella-Fonds aufgelegt und unterliegt dessen Stichtag nicht länger als 16 Monate zurückliegen dem Artikel 181 des Gesetzes von 2010. darf. Wenn der Stichtag des Jahresberichts länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber zusätzlich der Derzeit ist unter dem Dach des Fonds ein Teilfonds gebildet: jüngere Halbjahresbericht des Fonds auszuhändigen. Beide Berichte sind Bestandteil dieses Verkaufsprospektes. Haspa Substanz Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anteilinhaber welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder in den untereinander als selbstständiges Sondervermögen. Die Rechte wesentlichen Informationen für den Anleger oder in und Pflichten der Anteilinhaber eines Teilfonds sind von denen Unterlagen, auf welche der Verkaufsprospekt sich beruft der Anteilinhaber der anderen Teilfonds getrennt. Im Verhältnis und welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, enthalten zu Dritten haftet jedes Teilfondsvermögen getrennt für die sind. jeweiligen Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds. Interessierten Anlegern wird geraten, diesen Verkaufsprospekt Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit neue Teilfonds sorgfältig und vollständig durchzulesen und sich bei ihren auflegen. Sie kann bestehende Teilfonds nach Maßgabe von Rechts-, Steuer- oder Finanzberatern über die entsprechenden Artikel 16 und 19 des Grundreglements mit anderen (Teil-)Fonds rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern verschmelzen oder auflösen. nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes, die sich auf den Zum 1. März 2011 wurde der Fonds von „Haspa PB Aktien“ in Erwerb, den Besitz, die Veräußerung oder anderweitige „Haspa PB“ umbenannt. Die Namen der Teilfonds lauteten Verfügung der Anteile auswirken können, und über die „Haspa PB Aktien Discount Konzept“ und „Haspa PB Aktien steuerliche Behandlung der Erträge zu erkundigen. Select“. Zum 24. Mai 2013 wurde der Fonds von „Haspa PB“ in „Haspa“ sowie der Teilfonds „Haspa PB Aktien Select“ in In diesem Verkaufsprospekt werden die in Artikel 1 Absatz 2 des „Haspa Substanz“ umbenannt. Die Namen der Teilfonds Grundreglements definierten Begriffe in gleicher Weise lauteten somit „Haspa PB Aktien Discount Konzept“ und verwendet. „Haspa Substanz“. Zum 30. November 2018 wurde der Teilfonds von „Haspa PB Aktien Discount Konzept“ in „Haspa Dieser Verkaufsprospekt kann in andere Sprachen übersetzt Plus Prämien“ umbenannt. Zum 30. November 2020 wurde der werden. Im Fall etwaiger Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten Teilfonds „Haspa Plus Prämien“ aufgelöst. Der Name des in einer Übersetzung hat der deutsche Wortlaut Vorrang. einzigen Teilfonds lautet somit „Haspa Substanz“. Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts und das Angebot bzw. Das Geschäftsjahr des Fonds sowie des Teilfonds endet am 30. der Verkauf von Anteilen des Fonds kann in manchen November eines jeden Jahres. Für die Anteile ist eine Hoheitsgebieten Beschränkungen unterliegen. Dieser Ertragsausschüttung vorgesehen. Zwischenausschüttungen sind Verkaufsprospekt ist nicht als Aufforderung zum Erwerb von zulässig. Anteilen zu betrachten. Der Jahresbericht des Fonds wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg Société 1. Der Fonds coopérative geprüft. Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Der Fonds wird von der Deka Vermögensmanagement GmbH, Investmentfonds Frankfurt am Main verwaltet. Zur Verwaltung des Fonds hat sie ihre rechtlich unselbständige Zweigniederlassung, die Deka Haspa Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg eingesetzt. (im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initiative der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, nach Luxemburger Die Vermögenswerte des Fonds verwahrt die DekaBank Recht in der Form eines "fonds commun de placement" Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung errichtetes Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen Luxemburg („Verwahrstelle“). 5
2. Verwaltungsgesellschaft Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von selbst- oder fremdverwalteten OGAW in Luxemburg und/oder im Die Verwaltungsgesellschaft ist die Deka Ausland. Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main. Zur Verwaltung setzt sie ihre rechtlich unselbständige Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung Zweigniederlassung, die Deka Vermögensmanagement GmbH, Luxemburg unterliegt hinsichtlich den organisatorischen Zweigniederlassung Luxemburg ein. Die Deka Anforderungen den Vorgaben des deutschen Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main, ist eine Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Hinsichtlich der Kapitalverwaltungsgesellschaft (Verwaltungsgesellschaft) nach Anforderungen an die von ihr verwalteten Fonds unterliegt sie deutschem Recht. Sie wurde am 20. Oktober 1988 als BB- den Vorgaben des Gesetzes von 2010 und den anwendbaren Investment GmbH gegründet und firmierte bis zum Verwaltungsvorschriften der CSSF. 10. April 2018 als Landesbank Berlin Investment GmbH. Die Deka Vermögensmanagement GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung am Main und ist unter der Handelsregister-Nummer HRB 112 Luxemburg verfügt insoweit im Einklang mit den anwendbaren 372 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main Vorschriften über ausreichende und angemessene eingetragen. organisatorische Strukturen und interne Kontrollmechanismen, insbesondere handelt sie im besten Interesse der Fonds bzw. Der Gesellschaftsvertrag der Deka Vermögensmanagement Teilfonds und stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden GmbH, Frankfurt am Main, vom 16. September 1988 wurde im werden und die Einhaltung von Beschlüssen und Verfahren, eine Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt. faire Behandlung der Inhaber von Anteilen an den verwalteten Der Gesellschaftsvertrag wurde letztmalig durch Fonds und Teilfonds sowie die Einhaltung der festgelegten Gesellschafterbeschluss vom 12. Juni 2018 abgeändert. Eine Risikomanagement-Grundsätze gewährleistet sind. Die Deka konsolidierte Neufassung des Gesellschaftsvertrags wurde im Vermögensmanagement GmbH und ihre Zweigniederlassung in Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt. Luxemburg verfügen über eine wirksame und ständige Compliance-, Innenrevisions- sowie Risikomanagement- Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung Funktion, die jeweils unabhängig sind, und erhält diese aufrecht. Luxemburg, wurde am 20. März 2019 als Zweigniederlassung der Deka Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Darüber hinaus hält die Deka Vermögensmanagement GmbH, errichtet. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg und ist unter Nummer Zweigniederlassung Luxemburg die gemäß Artikel 14 der B232944 im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister Richtlinie 2009/65/EG durch Luxemburg festgelegten eingetragen. Bestimmungen ein. Die Tätigkeit der Verwaltung von Fonds Communs de Placement Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner über festgelegte und Investmentgesellschaften umfasst insbesondere: Entscheidungsprozesse, eine klare Organisationsstruktur, angemessene interne Kontrollmechanismen sowie eine interne Die Anlageverwaltung: In diesem Zusammenhang kann die Berichterstattung zwischen allen maßgeblichen Ebenen der Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der von ihr Verwaltungsgesellschaft. Sie gewährleistet ferner, dass verwalteten OGAW Benachrichtigungen oder Anweisungen angemessene und systematische Aufzeichnungen über ihre betreffend zu tätigender Anlagen erteilen, Verträge Geschäftstätigkeit und interne Organisation geführt werden. Sie abschließen, alle Arten von Wertpapieren und andere ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um das bestmögliche Vermögensarten kaufen, verkaufen, tauschen und Ergebnis für den Fonds bzw. Teilfonds zu erzielen, wobei sie den übereignen, für Rechnung der von ihr verwalteten OGAW Kurs, die Kosten, die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit alle im Zusammenhang mit Wertpapieren, die das Vermögen der Ausführung und Abrechnung, den Umfang und die Art des der OGAW bilden, stehenden Stimmrechte ausüben. Hierbei Auftrages sowie alle sonstigen, für die Auftragsausführung handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung. relevanten Aspekte berücksichtigt (best execution). Sie sorgt für eine umgehende, redliche und zügige Ausführung der für Fonds Administrative Tätigkeiten in Bezug auf OGAW. Hierbei bzw. Teilfonds getätigten Portfoliogeschäfte im Hinblick auf die handelt es sich um die Gesamtheit der in Anhang II des Ausführung von Handelsentscheidungen für die verwalteten Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkeiten, d.h. Fonds bzw. Teilfonds. Bei Auslagerung von Aufgaben an Dritte insbesondere die Bewertung der Portfolios und vergewissert sie sich, dass die Dritten die notwendigen Preisfestsetzung für die Aktien und/oder Anteile der OGAW, Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an die Ausgabe und Rücknahme von Aktien und/oder Anteilen Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie der OGAW, die Registerführung für die OGAW, die Führung in den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen festgelegt und Aufbewahrung von Aufzeichnungen von Transaktionen. sind, getroffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen Diese Auflistung ist nicht abschließend. überwachen. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass den Fonds 6
bzw. Teilfonds und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall Weitere Angaben zur Verwaltungsgesellschaft enthält der überzogene Kosten in Rechnung gestellt werden. Anhang „Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe“. Die Verwaltungsgesellschaft kann auf eigene Verantwortung, Anlageberater ist die die Hamburger Sparkasse AG. Sie berät Kosten, Kontrolle und Koordination ihre Aufgaben als bezüglich der Anlage des Fondsvermögens und unterbreitet Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltung ganz oder insbesondere Vorschläge hinsichtlich der Asset-Allokation und teilweise an Dritte übertragen, die auf diese Dienstleistungen erteilt Empfehlungen für den Kauf und Verkauf der zulässigen spezialisiert sind. Vermögensgegenstände. Die Hauptverwaltung des Fonds wird von der Deka International Die Verwaltungsgesellschaft und der Fondsmanager sind an S.A. wahrgenommen. Dies beinhaltet u.a. die Buchhaltung für Empfehlungen des Anlageberaters nicht gebunden und alle Teilfonds, die Berechnung der Anteilwerte für den Fonds, entscheiden allein über alle Anlagen des Fonds. den Versand der Berichte und aller anderen für den Anleger bestimmten Unterlagen sowie die Ausgabe und Rücknahme der Fondsanteile. 3. Verwahrstelle Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung, Das Gesetz von 2010 und die anwendbaren Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt am Verwaltungsvorschriften der CSSF sehen eine Trennung der Main, mit der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds Verwaltung und der Verwahrung von OGAW vor. Für beauftragt. Der Fondsmanager ist befugt, Vermögenswerte des Vermögenswerte, deren Verwahrung die Verwahrstelle selbst Fonds anzulegen und/oder bestehende Anlagen zu liquidieren. übernimmt, eröffnet die Verwahrstelle für den OGAW ein oder mehrere Konten, in denen alle Vermögenswerte erfasst werden, Die Deka Investment GmbH ist eine die Eigentum des OGAW sind und für deren Verwahrung sie Kapitalverwaltungsgesellschaft (Verwaltungsgesellschaft) nach verantwortlich ist. Bei Vermögensgegenständen, die nicht deutschem Recht. Sie ist auf das Portfoliomanagement von verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob der Fonds Fonds für Privatkunden und institutionelle Anleger spezialisiert. Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Die Die von ihr verwalteten Vermögenswerte beliefen sich am 31. Verwahrstelle muss zu jeder Zeit einen vollständigen Überblick Dezember 2019 auf rund 168,5 Mrd. Euro. über alle Vermögenswerte des OGAW haben, einschließlich derer, die nicht Gegenstand einer Verwahrung sind. Sie Des Weiteren hat die Deka International S.A. die überwacht, ob die Verfügungen der Verwaltungsgesellschaft Fondsbuchhaltung und Fondsadministration auf die State Street über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des Gesetzes Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg von 2010 und dem Verwaltungsreglement entsprechen. ausgelagert. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass die Geldflüsse und liquiden Ferner hat die Deka International S.A. die Funktion der Mittel des OGAW ordnungsgemäß überwacht werden. Sie Transferstelle in Bezug auf die Ausgabe und Rücknahme der gewährleistet, dass sämtliche von Anteilinhabern bei der Fondsanteilscheine und den in diesem Zusammenhang Zeichnung von Anteilen des OGAW geleistete Zahlungen stehenden wahrzunehmenden Aufgaben zur Bekämpfung der eingehen und dass alle liquiden Mittel des OGAW auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die DekaBank Geldkonten verbucht werden, die auf den Namen des OGAW Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung oder der Verwaltungsgesellschaft oder auf den Namen der Luxemburg übertragen. Verwahrstelle bei einem Institut gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) der Richtlinie 2006/73 EG oder bei Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Fonds einem anderen Institut der gleichen Art in dem entsprechenden wird überwiegend die Verwahrstelle, mit welcher die Markt, in dem Geldkonten vorgeschrieben sind, eröffnet Verwaltungsgesellschaft in der Deka-Gruppe verbunden ist, wurden, solange ein solches Institut einer wirksamen beauftragt. aufsichtsrechtlichen Regulierung und Aufsicht unterliegt, die den Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen und Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt wirksam durchgesetzt werden. die Aufsicht über die Deka Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main und die Deka Vermögensmanagement Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg aus. Die Commission de Aufgaben: Surveillance du Secteur Financier (CSSF) übt die Aufsicht in Bezug auf die OGAW, die von der Verwaltungsgesellschaft Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der verwaltet werden, aus („Produktaufsicht“). Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des 7
Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsreglement des Die Verwahrstelle kann die Verwahrung von verwahrfähigen Fonds entsprechen, Vermögensgegenständen an weitere Unterverwahrer übertragen. Die übertragenen Aufgaben sind: Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb Verwahrung der Wertpapiere, der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird, Verwaltung der Wertpapiere, Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des Gesetzes von 2010 und dem Abwicklung der Wertpapierhandelsgeschäfte und Verwaltungsreglement verwendet werden, Ausführung von Wertpapierlieferungen (Ein- und Ausgänge). Sicherzustellen, dass die Anteilpreise ordnungsgemäß Die Verwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzentriert berechnet werden, sich zum größten Teil auf die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Im OGAW enthaltene konzernfremde Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Zielfondsanteile werden durch die Raiffeisen Bank International Wertpapierleihegeschäfte rechtswirksam bestellt und AG, Wien (RBI AG) verwahrt. jederzeit vorhanden sind. Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle sind die J.P. Morgan Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Girozentrale, AG, Frankfurt, Clearstream Banking AG, Frankfurt und die RBI Frankfurt am Main, Niederlassung Luxemburg, die Funktion der AG tätig. Verwahrstelle übernommen. Sie wurde am 1. Februar 1982 als Niederlassung der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt Die Unterverwahrung der Vermögenswerte des OGAW am Main, gegründet. Die DekaBank Deutsche Girozentrale, konzentriert sich zum größten Teil auf die J.P. Morgan AG, Frankfurt am Main, ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Frankfurt. Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, ist Zudem nimmt die Verwahrstelle im Hinblick auf für den OGAW Mutterunternehmen und alleiniger Gesellschafter der erworbene Investmentanteile die Dienste von das jeweilige Verwaltungsgesellschaft. Ihre Rechte und Pflichten als Anteilsregister führenden Transfer Agents in Anspruch, zum Teil Verwahrstelle richten sich nach Luxemburger Recht, dem indirekt über die oben genannten Unterverwahrer. Verwaltungsreglement und dem Verwahrstellenvertrag. Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Die Verwaltungsgesellschaft wird überwiegend die Vermögensgegenstände, die von ihr oder von einem ihrer Verwahrstelle, mit welcher die Verwaltungsgesellschaft in der Unterverwahrer verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Deka-Gruppe verbunden ist, mit der Abwicklung von Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Transaktionen für Rechnung des Fonds beauftragen. Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Interessenkonflikte können aus Aufgaben oder Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, Kontrollfunktionen entstehen, die die Verwahrstelle für den die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, Fonds, die Anleger oder die Verwaltungsgesellschaft erbringt. haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen mindestens Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der fahrlässig nicht erfüllt hat. Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben. Auf Verlangen übermittelt die Verwaltungsgesellschaft den Interessenkonflikte könnten für den Fonds darüber hinaus durch Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur die Wahrnehmung der Funktion des Unterverwahrers innerhalb Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Unterverwahrern der Deka-Gruppe entstehen. sowie zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Eine Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-Gruppe wurden Übersicht der beauftragten Unterverwahrer und Lagerstellen ist identifiziert und entsprechende Vorkehrungen zu ihrer unter www.deka.de erhältlich. Vermeidung implementiert. Hierzu zählen u.a. die organisatorische Trennung der Zuständigkeiten und die Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Einhaltung von „Best Execution-Maßstäben“ beim Erwerb oder Informationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die der Veräußerung von Vermögensgegenständen. DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung Luxemburg, als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. 8
4. Anlagepolitik Die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g) des Grundreglements getätigten Techniken und Instrumente, die Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der Wertpapiere zum Gegenstand haben, werden auch zu anderen Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums. Zwecken als der Absicherung abgeschlossen. Als Techniken und Instrumente gelten vor allem Derivate wie z.B. Optionen, Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, das Netto-Fondsvermögen des Finanzterminkontrakte, Swaps, Credit Default Swaps, Teilfonds nach dem Grundsatz der Risikostreuung und im Devisenterminkontrakte sowie Kombinationen hieraus. Rahmen der allgemeinen Richtlinien für die Anlagepolitik gemäß Artikel 5 des Grundreglements u. a. in Techniken und Die Verwaltungsgesellschaft wird die vorgenannten Geschäfte Instrumente sowie in Aktien und/oder Zertifikate auf ausschließlich mit erstklassigen Finanzinstituten als ausgewählte Aktien bzw. Aktien-Indizes anzulegen. Des Geschäftspartner abschließen, die auf derartige Geschäfte Weiteren kann in fest- und/oder variabel verzinsliche spezialisiert sind und von einer anerkannten Ratingagentur mit Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen der Bonitätseinstufung „Investment Grade“ bewertet wurden. und Genuss-Scheine investiert werden. Anlagegrenzen aus steuerlichen Gründen Das Anlageziel des Haspa Substanz ist die Erwirtschaftung eines Mehr als 50 % des Aktivvermögens (die Höhe des mittel- bis langfristigen Kapitalzuwachses durch eine positive Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Entwicklung der Kurse der im Teilfondsvermögen enthaltenen Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Vermögenswerte zu erwirtschaften. Hierzu ist vorgesehen das Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Teilfonds werden in Netto-Teilfondsvermögen in Aktien von Unternehmen solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen anzulegen, die ihren juristischen Sitz oder wirtschaftlichen Investmentsteuergesetzes (InvStG) angelegt, die nach diesem Schwerpunkt in einem europäischen Staat haben. Dabei wird Verwaltungsreglement für den Teilfonds erworben werden bevorzugt in fundamental attraktiv bewertete europäische können. Dabei können die tatsächlichen Aktientitel investiert. Das Fondsmanagement investiert in Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds europäische Unternehmensaktien unabhängig von berücksichtigt werden. Aktienindizes, d.h. der regionale und branchenorientierte Fokus kann sich mit dem Ziel ändern, flexibel Anlagechancen Die steuerrechtlich vorgegebene Zielsetzung der „fortlaufenden wahrzunehmen. Dabei werden in einem mehrschichtigen Anlage“ in Kapitalbeteiligungen wird auch während der Prozess die unterschiedlichen Branchen hinsichtlich ihrer Abwicklung des Teilfonds erfüllt, sofern der Teilfonds innerhalb Attraktivität untersucht und innerhalb der Branchen die dieses Zeitraums nicht mehr die vorausgesetzte tatsächliche lukrativsten Unternehmen identifiziert. Vermögenszusammensetzung von mehr als 50 % des Aktivvermögens des Teilfonds in Kapitalbeteiligungen erreicht. Dem Teilfonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Dabei werden die Unternehmen mithilfe eines quantitativen Modells untersucht. Im Fokus der Analyse steht die 5. Techniken und Instrumente Dividendenpolitik der Unternehmen, darüber hinaus werden fundamentale Bewertungsgrößen in den Auswahlprozess Bei der Anlage des Fondsvermögens der einzelnen Teilfonds integriert. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die werden die Voraussetzungen des Gesetzes von 2010 und der Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 in Teilfondsallokation/Selektion nicht mit einem Index vergleichbar Umsetzung der Richtlinie 2007/16/EG eingehalten. Darüber ist. hinaus werden die Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Meldung und Transparenz von Der Erwerb von Geldmarktinstrumenten sowie Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) eingehalten. Investmentanteilen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) des Grundreglements, Bankguthaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 Zur effizienten Verwaltung des Portfolios darf der jeweilige Buchstabe f) des Grundreglements und flüssigen Mitteln gemäß Teilfonds sich unter Einhaltung der durch das Gesetz von 2010 Artikel 5 Absatz 3 des Grundreglements ist ebenfalls zulässig. oder der von der Luxemburger Aufsichtsbehörde festgelegten Für den Erwerb von Investmentanteilen gelten die in Artikel 6 Bedingungen und Grenzen der Techniken und Instrumente des Grundreglements aufgeführten Anlagegrenzen. bedienen, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben. Zu diesen Techniken und Instrumenten Der Teilfonds darf insgesamt bis zu höchstens 10 % seines gehören neben den Wertpapierleihegeschäften gemäß Artikel 9 Netto-Fondsvermögens in Investmentanteile gemäß Artikel 5 des Grundreglements und den Wertpapierpensionsgeschäften Absatz 1 e) des Grundreglements anlegen. gemäß Artikel 10 des Grundreglements vor allem Derivate, insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte, Swaps, Credit 9
Default Swaps, Total Return Swaps, Devisenterminkontrakte Finanzinstitut organisiert wird oder eines sowie Kombinationen hieraus. Standardrahmenvertrages, Wertpapiere verleihen oder leihen. Bei der Vermittlung und Abwicklung von Durch den Abschluss von Wertpapierleihegeschäften können Wertpapierleihegeschäften über das standardisierte System wird Zusatzerträge für den jeweiligen Teilfonds erwirtschaftet die jederzeitige ausreichende Besicherung durch die werden. Hierbei können die im jeweiligen Teilfonds gehaltenen Bedingungen des Systembetreibers, als unabhängigen Dritten, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder Investmentanteile sichergestellt. Die Wahrung der Interessen der Anleger ist somit – sofern zulässige Vermögensgegenstände – darlehensweise gewährleistet. Bei diesen Geschäften werden die Maßgaben der gegen marktgerechtes Entgelt an Dritte übertragen werden. Die Rundschreiben CSSF 08/356, CSSF 11/512 und CSSF 14/592 Vertragspartner werden nach den Grundsätzen der Best- eingehalten. Execution-Policy ausgewählt und regelmäßig überprüft. Hierbei kann der gesamte Bestand des jeweiligen Teilfonds an Die Vertragspartner der Wertpapierleihe müssen in einem Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und/oder Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Investmentanteilen nur auf unbestimmte Zeit als Wertpapierleihe Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen an Dritte übertragen werden. Die Verwaltungsgesellschaft Wirtschaftsraum, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, erwartet, dass im Regelfall nicht mehr als 60 % des jeweiligen Hong Kong, Japan, Neuseeland oder einem anderen Drittstaat Teilfondsvermögens Gegenstand von Darlehensgeschäften sind. mit gleichwertiger Bankenaufsicht ansässig sein. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft hat Erträge, welche sich aus der Nutzung von jederzeit die Möglichkeit, das Darlehensgeschäft zu kündigen. Es Wertpapierleihegeschäften ergeben, sollen grundsätzlich – muss vertraglich vereinbart werden, dass nach Beendigung des abzüglich direkter bzw. indirekter operationeller Kosten – dem Darlehensgeschäfts dem jeweiligen Teilfonds Wertpapiere, Fondsvermögen des jeweiligen Teilfonds zufließen. Die Geldmarktinstrumente oder Investmentanteile gleicher Art, Güte Verwaltungsgesellschaft hat das Recht, für die Anbahnung, und Menge innerhalb der üblichen Abwicklungszeit zurück Vorbereitung und Durchführung solcher Geschäfte eine übertragen werden. Voraussetzung für die darlehensweise Vergütung zu erheben. Die Verwaltungsgesellschaft erhält Übertragung ist, dass dem jeweiligen Teilfonds ausreichende gemäß dem Sonderreglement bis zu 49 % der Erträge aus Sicherheiten gewährt werden. Hierzu können Guthaben diesen Geschäften. abgetreten bzw. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente übereignet oder verpfändet werden. Die Erträge aus der Anlage Die Verwaltungsgesellschaft hat die DekaBank Deutsche der Sicherheiten stehen dem jeweiligen Teilfonds zu. Girozentrale, Frankfurt am Main mit der Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierleihegeschäften Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die Zinsen aus und Wertpapierpensionsgeschäften beauftragt. Eventuelle darlehensweise erhaltenen Wertpapieren, Kosten wird die Verwaltungsgesellschaft aus der ihr Geldmarktinstrumenten oder Investmentanteilen bei Fälligkeit zu zustehenden Vergütung für diese Geschäfte tragen. Gunsten des jeweiligen Teilfonds zu zahlen. Gelddarlehen darf die Verwaltungsgesellschaft Dritten für Die darlehensweise übertragenen Vermögensgegenstände Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht gewähren. werden nach Ermessen des Darlehensnehmers verwahrt. Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Vermögenswert Derivate, die zur Absicherung eingesetzt werden, können während einer im Voraus vereinbarten Frist Verluste für den jeweiligen Teilfonds, die sich aus der negativen („Ausübungszeitraum“) oder an einem im Voraus bestimmten Wertentwicklung abgesicherter Vermögenswerte ergeben, Zeitpunkt („Ausübungszeitpunkt”) zu einem im Voraus abmildern oder vermeiden; zugleich kann die Absicherung bestimmten Preis („Ausübungspreis”) zu kaufen (Kauf- oder mittels Derivaten jedoch auch dazu führen, dass sich positive „Call”-Option) oder zu verkaufen (Verkaufs- oder „Put”- Wertentwicklungen abgesicherter Vermögenswerte nicht mehr Option). Der Preis einer Call- oder Put-Option ist die Options- in gleichem Umfang positiv auf die Wertentwicklung des „Prämie”. jeweiligen Teilfonds auswirken können. Derivate können zu Investitionszwecken eingesetzt werden, um zielgerichtet und Finanzterminkontrakte sind gegenseitige Verträge, welche die zumeist unter geringerem Kapitaleinsatz an der Vertragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten, Wertentwicklung von Finanzinstrumenten oder Märkten zu einen bestimmten Vermögenswert an einem im Voraus partizipieren. bestimmten Zeitpunkt zu einem im Voraus bestimmten Preis abzunehmen beziehungsweise zu liefern, wobei jeweils nur ein Die Teilfonds dürfen im Rahmen eines standardisierten Systems, Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße („Einschuss“) sofort das von einer anerkannten Clearinginstitution oder von einem geleistet werden muss. erstklassigen, auf derartige Geschäfte spezialisierten 10
Der Käufer eines Credit Default Swaps entrichtet eine Prämie, Transaktionen spezialisiert sind, einem Rating einer anerkannten ausgedrückt als Prozentsatz vom Nennwert des Ratingagentur unterliegen (min. Investmentgrade) und von einer Kontraktgegenstandes, an den Verkäufer des Credit Default Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden. Swaps, der seinerseits sich verpflichtet, bei Eintritt des vereinbarten Ereignisses wie Insolvenz oder Zahlungsverzug des Für die Techniken und Instrumente und Schuldners des Kontraktgegenstandes den Kontraktgegenstand Wertpapierleihegeschäfte besteht ein Collateral-Management gegen Zahlung dessen Nennwertes zu übernehmen oder einen zur Verwaltung der für diese Geschäfte zu stellenden sowie zu Geldbetrag in Höhe der Differenz zwischen dem Nennwert und erhaltenden Sicherheiten. Die Sicherheiten dienen dazu, das dem Marktwert des Kontraktgegenstandes zu zahlen. Solche Ausfallrisiko des Vertragspartners dieser Geschäfte ganz oder Geschäfte sind ausschließlich mit Finanzinstituten erster teilweise zu reduzieren. Diese werden täglich neu berechnet und Ordnung zulässig, die auf solche Geschäfte spezialisiert sind. Die entsprechend angepasst. Bewertung der Credit Default Swaps erfolgt nach transparenten und nachvollziehbaren Methoden auf regelmäßiger Basis. Die Für OTC-Derivate, die über eine zentrale Gegenpartei Verwaltungsgesellschaft, der Vorstand und der Wirtschaftsprüfer abgewickelt werden und für börsengehandelte Derivate sowie werden die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der für Wertpapierleihegeschäfte, die über ein standardisiertes Bewertungsmethoden und deren Anwendung überwachen. Falls System abgeschlossen werden, richtet sich die Besicherung nach im Rahmen der Überwachung Differenzen festgestellt werden, den Regeln der zentralen Gegenpartei, der Börse bzw. des wird die Verwaltungsgesellschaft deren Beseitigung veranlassen. Systembetreibers. Total Return Swaps sind Kreditderivate, bei denen sämtliche Für OTC-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine abgewickelt werden, sowie für Wertpapierleihegeschäfte, die fest vereinbarte Zinszahlung getauscht werden. Ein nicht über ein standardisiertes System abgeschlossen werden, Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das vereinbart die Verwaltungsgesellschaft mit den Kontrahenten gesamte Kredit- und Marktrisiko für die Laufzeit des Geschäftes Regelungen zur Besicherung der Forderungen des jeweiligen aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Teilfonds. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer bei Sicherheiten hat die Verwaltungsgesellschaft in einer Collateral Abschluss des Geschäftes eine Prämie an den Sicherungsgeber. Policy, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und Bei möglichen Kursverlusten sind am Ende des Geschäftes aufsichtsrechtlichen Anforderungen, u.a. der Verordnung 10-4 (Fälligstellung) Ausgleichzahlungen vom Sicherungsgeber zu der CSSF, dem Rundschreiben CSSF 11/512, dem Rundschreiben leisten. Statt einer Zinszahlung kann die Gesamtrendite eines CSSF 08/356, den CESR Guidelines on Risk Measurement and Basiswerts auch gegen die Gesamtrendite eines anderen Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS Basiswerts getauscht werden. (CESR/10-788), sowie dem Rundschreiben CSSF 14/592 in Verbindung mit den ESMA Leitlinien zu börsengehandelten Total Return Swaps werden für den jeweiligen Teilfonds getätigt, Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW- um sich gegen Kursverluste und Risiken aus dem Basiswert Themen (ESMA/2014/937), festgelegt. abzusichern bzw. an Marktentwicklungen partizipieren zu können ohne den Basiswert selbst erworben zu haben. Unter Zulässige Sicherheiten sind u.a. Barsicherheiten, Aktien, anderem können Aktien, Renten und Währungen als Staatsanleihen, Anleihen anderer Gebietskörperschaften und Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds Gegenstand supranationaler Organisationen, Unternehmensanleihen sowie von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 20 % des deutsche öffentliche oder Hypothekenpfandbriefe. Weitere jeweiligen Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte Restriktionen hinsichtlich zulässiger Währungen, sein. Dies ist ein Orientierungswert der im Einzelfall auch Ratinganforderungen an Emission bzw. Emittent sowie überschritten werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft Zugehörigkeit zu ausgewählten Indizes (bei Aktien) stellen erwartet aber, dass dieser Wert im Regelfall geringer ausfällt. weiterhin sicher, dass ausschließlich Sicherheiten hoher Qualität Den tatsächlichen Wert der in Total Return Swaps im jeweiligen Verwendung finden. Hierbei werden nur Sicherheiten akzeptiert, Teilfondsvermögen investiert ist, kann dem jeweils gültigen die von Emittenten mit einer hohen Kreditqualität und Bonität Jahres- oder Halbjahresbericht entnommen werden. Die Erträge begeben worden sind. Sollte nicht das höchste Kreditratingband zuzüglich evtl. vereinnahmter Prämien aus Total Return Swaps vorliegen, werden weitere Sicherheitsmargenabschläge fließen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem vorgenommen. jeweiligen Teilfonds zu. Alle entgegen genommenen Sicherheiten, die keine Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach den Barsicherheiten sind, sollen liquide sein und an einem liquiden Grundsätzen der Best-Execution-Policy ausgewählt und Markt mit transparenten Preisfeststellungen gehandelt werden. regelmäßig überprüft. Die Vertragspartner müssen Ziel ist es eine kurzfristige Veräußerung garantieren zu können, Finanzeinrichtungen erster Ordnung sein, die auf solche 11
zu einem Preis der nahe an der vor dem Verkauf festgestellten Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Bewertung liegt. Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Sicherheiten sollen mindestens börsentäglich bewertet Barmittel, die der jeweilige Teilfonds als Sicherheiten gestellt werden können. Es findet eine tägliche Marktbewertung und ein bekommt, können unter Einhaltung der Vorgaben des täglicher Marginausgleich statt. Vermögensgegenstände, die Rundschreibens CSSF 08/356 und des Rundschreibens CSSF eine hohe Preisvolatilität aufweisen, werden nur dann als 11/512 reinvestiert werden. Die Wiederanlage darf nur in Sicherheit akzeptiert, wenn geeignete konservative Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit Bewertungsabschläge (Haircuts) angewandt werden können. Die kurzer Laufzeitstruktur erfolgen. Zudem können Barsicherheiten erhaltenen unbaren Sicherheiten werden nicht veräußert, neu im Wege eines umgekehrten Pensionsgeschäfts mit einem angelegt oder verpfändet. Kreditinstitut angelegt werden, wenn die Rückforderung des aufgelaufenen Guthabens jederzeit gewährleistet ist. Wertpapierleihegeschäfte werden zu mindestens 90 % besichert. Der Kurswert der als Darlehen übertragenen Die Verwaltungsgesellschaft kann für Rechnung des jeweiligen Wertpapiere bildet dabei zusammen mit den zugehörigen Teilfonds im Rahmen von Derivate- und Erträgen den Sicherungswert. Die Leistung der Sicherheiten Wertpapierleihegeschäften Wertpapiere als Sicherheit durch den Darlehensnehmer darf 90 % des Sicherungswertes entgegennehmen. Wenn diese Wertpapiere als Sicherheit zuzüglich eines marktüblichen Aufschlags nicht unterschreiten. übertragen wurden, müssen sie bei der Verwahrstelle verwahrt Im Übrigen müssen Derivate- und Wertpapierleihegeschäfte in werden. Hat die Verwaltungsgesellschaft die Wertpapiere als einem Umfang besichert sein, der sicherstellt, dass der Sicherheit verpfändet erhalten, können sie auch bei einer Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko des jeweiligen anderen Stelle verwahrt werden, die einer wirksamen Vertragspartners 5 % des Wertes des jeweiligen Teilfonds nicht öffentlichen Aufsicht unterliegt und vom Sicherungsgeber überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in unabhängig ist. einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem Drittstaat, in dem Discount-Zertifikate bilden eine professionelle Strategie zur gleichwertige Aufsichtsbestimmungen gelten, so darf der Optimierung von Portfolien und Ertrags-Risiko-Profilen nach – Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des die Kombination eines Aktienkaufs mit einem jeweiligen Teilfonds betragen. Terminmarktgeschäft (Verkauf einer Kaufoption). Basiswert sind üblicherweise Aktien oder Aktienindizes. Der Kaufpreis eines Die Besicherung kann auch vollständig durch Wertpapiere oder Discount-Zertifikates liegt dabei dank eines „Discounts" (Prämie Geldmarktinstrumente eines einzigen Emittenten gemäß Artikel aus dem Terminmarkt-Geschäft) deutlich unter dem aktuellen 6 Absatz 3 des Grundreglements erfolgen; in dem Fall müssen Kurs des Basiswertes. Die Verlustzone beginnt bei Discount- die Sicherheiten mindestens 6 verschiedene Emissionen Zertifikaten dadurch ein deutliches Stück später als bei der Aktie umfassen und keine Emission darf 30 % des jeweiligen Netto- oder dem Index. Als Ausgleich hierfür ist der Gewinn nach oben Teilfondsvermögens übersteigen. begrenzt (Cap). Von den Sicherheiten werden Wertabschläge (Haircuts) Der Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und abgezogen, die je nach Art der Wertpapiere, der Bonität der Instrumenten soll vorwiegend im Hinblick auf eine Steigerung Emittenten sowie ggf. nach Restlaufzeit variieren. Die Haircuts der Wertentwicklung erfolgen, ohne dass dadurch von den im fallen für die aufgeführten Wertpapierkategorien wie folgt aus: Grund- oder Sonderreglement bzw. im Verkaufsprospekt genannten Anlagezielen des jeweiligen Teilfonds abgewichen Bankguthaben 0% oder der grundlegende Charakter der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds verändert wird. Aktien 5% - 40% Der jeweilige Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Renten 0,5% - 30% innerhalb der in Artikel 6 Absatz 5 und 6 des Grundreglements festgelegten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Aktien oder Anteile an UCITS 10% – 50% Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Artikels 6 nicht überschreitet. Anlagen des jeweiligen Teilfonds in Darüber hinaus kann für Sicherheiten in einer anderen Währung indexbasierten Derivaten müssen bei den Anlagegrenzen des als der Teilfondswährung ein zusätzlicher Wertabschlag von bis Artikels 6 Absatz 1 bis 6 nicht berücksichtigt werden. Wenn ein zu 10%-Punkten angewandt werden. In besonderen Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument Marktsituationen (z.B. Marktturbulenzen) kann die eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Einhaltung der Verwaltungsgesellschaft von den genannten Werten abweichen. Vorschriften dieses Artikels mit berücksichtigt werden. 12
Sie können auch lesen