VERKAUFSPROSPEKT UND ANLAGEBEDINGUNGEN HMT GLOBAL MULTI STRATEGIE - OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht Januar 2021
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VERKAUFSPROSPEKT UND ANLAGEBEDINGUNGEN HMT GLOBAL MULTI STRATEGIE OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht Januar 2021 Portfoliomanager / Vertrieb:
HMT Global Multi Strategie Kapitalverwaltungsgesellschaft: Société Générale Securities Services GmbH Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Winfried Schülken, Andreas Thomas, Christian Wutz Humboldtstraße 8 D-85609 Aschheim Handelsregister: Amtsgericht München HRB 169711 Portfoliomanager und Vertrieb: HanseMerkur Trust AG Gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Raik Mildner (Vorstandsvorsitzender), Dr. Carsten Lang, Lars Möller Neue Rabenstraße 3 D-20354 Hamburg Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 104797 Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 D-60439 Frankfurt am Main 2
HMT Global Multi Strategie Inhaltsverzeichnis Seite Hinweis zum Verkaufsprospekt 4 Anlagebeschränkungen 5 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung 6 Fondsdaten 8 Grundlagen 9 Verwaltungsgesellschaft 10 Verwahrstelle 11 Risikohinweise 16 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 23 Profil des typischen Anlegers 23 Anlageziele, -strategie,-grundsätze und -grenzen 23 Bewertung 32 Teilinvestmentvermögen 32 Anteile 33 Liquiditätsmanagement 34 Börsen und Märkte 34 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 35 Ausgabe- und Rücknahmepreis 35 Ausgabeaufschlag 35 Rücknahmeabschlag 35 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 35 Kosten 35 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr 39 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 40 Auslagerung 41 Interessenskonflikte 42 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 43 Wirtschaftsprüfer 50 Dienstleister 50 Zahlungen an die Anleger/Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen 50 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen 51 Anlagebedingungen 52 Kontakte 65 3
HMT Global Multi Strategie Verkaufsprospekt Hinweis zum Verkaufsprospekt Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen HMT Global Multi Strategie erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem HMT Global Multi Strategie Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils an dem HMT Global Multi Strategie Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Stand: 4. Januar 2021 4
HMT Global Multi Strategie Anlagebeschränkungen Die Société Générale Securities Services GmbH und/oder der HMT Global Multi Strategie sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des HMT Global Multi Strategie dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. Der vorliegende Verkaufsprospekt stellt zudem weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf in einem Rechtsgebiet dar, in dem ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zum Kauf nicht zulässig sind, oder das Angebot sich an Personen richtet, denen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht unterbreitet werden darf. Es liegt in der Verantwortung jeder Person, die diesen Verkaufsprospekt besitzt, und aller anderen Personen, die den Wunsch haben, einen Antrag auf den Kauf von Anteilen zu stellen, sich über alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen der Länder in Bezug auf ihre Staatsbürgerschaft, ihre Niederlassung, ihre ordentliche Niederlassung oder ihr Domizil zu informieren und diese zu beachten. 5
HMT Global Multi Strategie Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom HMT Global Multi Strategie gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Société Générale Securities Services GmbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Durchsetzung von Rechten Das Rechtsverhältnis zwischen der Société Générale Securities Services GmbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Société Générale Securities Services GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Société Générale Securities Services GmbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. Die Société Générale Securities Services GmbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbra Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Société Générale Securities Services GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Unter den Linden 42 D-10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentfonds.de Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Die Kontaktdaten lauten: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 D-60047 Frankfurt am Main E-Mail: schlichtung@bundesbank.de www.bundesbank.de Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: sgss.com@socgen.com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. 6
HMT Global Multi Strategie Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift des Antrags auf Verkaufsabschluss oder in der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käufers gekommen ist, d.h. er den Käufer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht. 7
HMT Global Multi Strategie Fondsdaten HMT Global Multi Strategie Fondstyp Publikumsfonds Fondswährung Euro Fondsauflage 13. Januar 2017 Ertragsverwendung Ausschüttend Mindestanlagesumme Keine bis zu 2,0 % Ausgabeaufschlag derzeit 0,0 % bis zu 1,07 % p.a. derzeit 1,07 % p.a. Verwaltungsvergütung Die tatsächlich erhobene prozentuale Verwaltungsvergütung betrug in den letzten drei Jahren bis einschließlich zum 28.02.2018 0,72 %, bis einschließlich zum 31.03.2020 0,20 %, seit dem 01.04.2020 beträgt die tatsächlich erhobene prozentuale Verwaltungsvergütung 1,07 %. 15 % des Betrages, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode darüber hinaus den Anteilwert Performance Fee jedoch insgesamt höchstens bis zu 5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Fonds in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten am Ende eines jeden Tages errechnet wird. bis zu 0,04 % p.a.; mind. 8.000,00 Euro p.a. Verwahrstellenvergütung derzeit 0,04 % p.a.; mind. 8.000,00 Euro p.a. Stückelung Globalurkunde Wertpapierkennnummer A2AJJR ISIN DE000A2AJJR0 Fondsvermögen 11.808.723,29 Euro per 30.11.2020 8
HMT Global Multi Strategie Grundlagen Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen HMT Global Multi Strategie von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser t ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolge HMT Global Multi Strategie wurde am 13. Januar 2017 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil - genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Anlagebedingungen und deren Änderungen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Website www.securities- services.societegenerale.com/de/ueber-uns/unsere-publikumsfonds bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden können. Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. 9
HMT Global Multi Strategie Verwaltungsgesellschaft Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 3. September 2007 gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Société Générale Securities Services GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in D-85609 Aschheim, Humboldtstraße 8. Die Gesellschaft darf OGAW-Investmentvermögen nach §§ 192 bis 213 KAGB, Gemischte Investmentvermögen gem. §§ 218 bis 219 KAGB, Sonstige Investmentvermögen gem. §§ 220 bis 224 KAGB sowie offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB (wenn für Rechnung dieser Investmentvermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Absatz 2 Nr. 2 lit. a bis d, g und i KAGB erworben werden) sowie EU-OGAW, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen, verwalten. Geschäftsführung und Aufsichtsrat Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Schluss des Verkaufsprospekts. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Die Gesellschaft hat ein Stammkapital und eingezahltes Kapital in Höhe von 92,732 Mio. Euro1. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW- Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahlten Eigenkapital umfasst. 1 Stand per 31.12.2019. 10
HMT Global Multi Strategie Verwahrstelle Identität der Verwahrstelle Für den Fonds hat das Kreditinstitut Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, mit Sitz in D-60311 Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46 - 50, die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist eine deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstituts (Société Générale S.A., Paris, Frankreich) im Sinne des § 53b ung der Zweigniederlassung und die Haupttätigkeit dieser Abteilung ist das Verwahrstellengeschäft. Aufgaben der Verwahrstelle Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet werden, Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme, Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Interessenkonflikte Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben: Die Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist mit der Gesellschaft wie folgt verbunden: Die Verwahrstelle ist eine Zweigniederlassung der Société Générale S.A., Paris. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist indirekt über die Société General Effekten GmbH Frankfurt am Main eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Société Générale S.A., Paris. Folgende weitere Interessenkonflikte können sich innerhalb der jeweiligen Organisationseinheiten und Prozessschnittstellen ergeben: in der Anlageberatung (Advisory für Institutionelle Anleger) aus dem eigenen Umsatzinteresse der Gesellschaft am Absatz von Anteilen von Investmentvermögen; der Erhalt von Zuwendungen von Dritten in Form von Geschenken, Essenseinladungen, oder Reisen im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen; eine überwiegend erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern; die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (sog. Insiderinformationen/Mitarbeitergeschäfte); persönliche Beziehungen der Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen; die Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten; die Stellung als Konzernunternehmen gegenüber Drittkunden; Geschäfte zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Individualportfolios (sog. Cross Trades); Umschichtungen in den Sondervermögen; Diese wurden wie folgt geregelt bzw. wurden wie folgt vermieden: Verpflichtung zur Einhaltung der Wohlverhaltensrichtlinien/Verhaltenskodex; 11
HMT Global Multi Strategie Führung einer Sperrliste, um möglichen Interessenkonflikten z. B. durch Geschäfts- oder Beratungsverbote zu begegnen; Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung (z.B. Annahmegrenze für Geschenke EUR 40,00/Annahmeverbot Reiseeinladungen); Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrnehmung des Kundeninteresses in der Vermögensverwaltung (zum Beispiel: Genehmigungsverfahren für neue Produkte; Mandatsvereinbarungen in der Vermögensverwaltung); keine überwiegend bonusabhängige Vergütung; Unterverwahrung Die Verwahrstelle hat nach eigenen Angaben Verwahraufgaben nach § 72 KAGB auf die folgenden Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Fonds nicht in Wertpapiere und Einlagenzertifikate aller aufgeführten Länder investiert: Land Zwischenverwahrer Zwischenverwahrer Zentralverwahrer Ägypten Société Générale S.A.* QNB Alahli Misr Company for Central Clearing, Depository & Registry (MCDR) Argentinien Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Caja des Valores S.A. Australien Société Générale S.A.* Citigroup Pty Limited Clearing House / Austraclear Bahrain Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited Bahrain Bourse Forms Belgien Société Générale S.A.* Euroclear Bank Euroclear S.A.; Brussels Benin Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Botswana Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Mauritius Botswana Stock Exchange Brasilien Société Générale S.A.* Santander Securities Services CBLC / BOVESPA Brasil DTVM S.A. Bulgarien Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Central Depository AD Burkina Faso Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Chile Société Générale S.A.* Banco Santander Chile; Deposito Central de Valores SA Citibank NA GW UK China Société Générale S.A.* HSBC Bank (China) Company Limited - Dänemark Société Générale S.A.* Nordea Danmark VP Securities Danmark A/S Deutschland Société Générale S.A.* Deutsche Bank, Frankfurt /Main; Clearstream Banking AG, Euroclear Bank Frankfurt/Main Elfenbeinküste Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Estland Société Générale S.A.* Nordea Bank, Finnland Estonia Central Securities Depository Finnland Société Générale S.A.* Nordea Bank Abp Euroclear Finland Ltd. Frankreich Société Générale S.A.* Euroclear S.A. / NV Ghana Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Mauritius Central Securitites Depository Gh. Ltd. Griechenland Société Générale S.A.* BNP Paribas Securities Services, Athen Euroclear Guinea-Bissau Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Hong Kong Société Générale S.A.* Deutsche Bank Hong Kong Hong Kong Securities Clearing Company Limited Indien Société Générale S.A.* SBI-SG Global Securities Services PVT Central Depository Services India Limited Indonesien Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank, Jakarta PT Kustodian Sentral Efek Indonesia Irland Société Générale S.A.* HSBC Bank PLC; Euroclear Euroclear Bank Island Société Générale S.A.* Landsbankinn Hf; Nasdaq CSD Iceland hf. Euroclear Bank Israel Société Générale S.A.* Bank Hapoalim Tel Aviv Tel Aviv Stock Exchange Clearing House 12
HMT Global Multi Strategie Land Zwischenverwahrer Zwischenverwahrer Zentralverwahrer Italien Société Générale S.A.* SSGS SPA* Monte Titoli Japan Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI Japan Securities Depository Center; BANKING CORPORATION LIMITED; JASDEC The Bank of Tokyo Mitsubishi UFJ LTD2 Jordanien Société Générale S.A.* Standard Chartered, Amman The Securities Depository Center Kanada Société Générale S.A.* Royal Bank of Canada The Canadian Depository for Securities Katar Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited Kenia Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Mauritius Central Securities & Settlement Corporation Limited Kolumbien Société Générale S.A.* Itau Securities Services Colombia Banco de la Republica Colombia Kroatien Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Central Securities Depository of Croatia Kuwait Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited Korea Securities Depository Lettland Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Lativian Central Depository Litauen Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Central Securities Depository of Lithuania Luxemburg Société Générale S.A.* Societe Generale Luxembourg SA*; Clearstream Banking Luxembourg Clearstream Banking SA Luxembourg Malaysia Société Générale S.A.* HSBC Bank Malaysia Berhad Bursa Malaysia Depository Sdn Bhd. Mali Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Marokko Société Générale S.A.* Société Générale Marocaine de Maroclear Banques (SGMB-SG) - Casablanca* Mauritius Société Générale S.A.* HSBC Corp. Ltd, Port Louis Central Depository & Settlement Co. Ltd Mexiko Société Générale S.A.* Banco S3, Mexico S.D. Indeval Neuseeland Société Générale S.A.* Citigroup Pty Limited; Reserve Bank of New Zealand Citibank NA GW UK Niederlande Société Générale S.A.* Euroclear Bank Euroclear S.A. / NV Niger Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Nigeria Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Nigeria LTD Norwegen Société Générale S.A.* Nordea Bank Abp VPS ASA Österreich Société Générale S.A.* Unicredit Bank Austria, Wien; Oesterreichische Kontrollbank AG OEKB CSD GMBH Oman Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited National Bank of Oman Peru Société Générale S.A.* Citibank Del Peru SA, Lima CAVALI S.A. Philippinen Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI Central Depository Incorporated BANKING CORPORATION LIMITED Polen Société Générale S.A.* Société Générale, Warschau* KDPW Portugal Société Générale S.A.* BNP Paribas Securities Services Interbolsa & SITEME Rumänien Société Générale S.A.* Banque Roumaine de Developpement The Romanian Central Securities (BRD) - Bukarest* Depository Russland Société Générale S.A.* PJSC RosBank, Moskau* The National Settlement Depository Saudi-Arabien Société Générale S.A.* HSBC Saudi Arabia Ltd, Riad Saudi Stock Exchange Schweden Société Générale S.A.* Nordea Bank Abp Euroclear Sweden AB Schweiz Société Générale S.A.* Societe Generale Zürich*; SIX SIS AG SIX SIS AG; 13
HMT Global Multi Strategie Land Zwischenverwahrer Zwischenverwahrer Zentralverwahrer Senegal Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Serbien Société Générale S.A.* OTP BANCA SRBIJA AD BELGRAD Singapur Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI The Central Depository Pte Limited BANKING CORPORATION LIMITED Slowakei Société Générale S.A.* CSOB Bratislava The Central Securities Depository of the Slovak Republic Slowenien Société Générale S.A.* SKB Banka DD Central Securities Clearing Corporation Spanien Société Générale S.A.* Societe Generale - Madrid* IBERCLEAR Südafrika Société Générale S.A.* ABSA Bank Limited STRATE Südkorea Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI KSD BANKING CORPORATION LIMITED Taiwan Société Générale S.A.* HSBC Bank Taiwan LTD Taiwan Securities Central Depository Co., Ltd Thailand Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI Thailand Securities Depository Co., BANKING CORPORATION LIMITED Ltd. Togo Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest Tschechische Société Générale S.A.* Prag* SCP Securities Center of the Czech Republik Republic Tunesien Société Générale S.A.* Union Internationale de Banque STICODEVAM (UIB) Tunis* Türkei Société Générale S.A.* TEB Securities Services Central Registry Agency Inc. Ukraine Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Ungarn Société Générale S.A.* CITIBANK ZRT; Keler Ltd. Unicredit Bank Hungary ZRT Uruguay Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Banco Central del Uruguay USA Société Générale S.A.* Citibank NA, New York; DTC Brown Brothers Harriman, NY; BNP Paribas Securities Services SA, NY Branch; Pershing LLC Vereinigte Société Générale S.A.* First Abu Dhabi Bank PJSC Nasdaq Dubai Arabische Emirate Vereinigtes Société Générale S.A.* HSBC Bank PLC; Euroclear Königreich Euroclear Bank * mit der Verwahrstelle und/oder der Gesellschaft verbundenes Unternehmen Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung ergeben: Potenzielle Interessenkonflikte können sich ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung an ein weiteres Auslagerungsunternehmen (z.B.: Unterverwahrer) überträgt. Sollte es sich bei diesem weiteren Auslagerungsunternehmen (z.B.: Unterverwahrer) um ein mit der Gesellschaft oder der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen handeln, so könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Auslagerungsunternehmen (z.B.: Unterverwahrer) und der Gesellschaft bzw. der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte ergeben. Zur Vermeidung von möglichen Interessenkollisionen stellt die Verwahrstelle sicher, dass die angeführten Unterverwahrer jederzeit die Pflichten und Verbote nach § 68 Absatz 1 Satz 2 KAGB und nach den §§ 70 und 72 KAGB einhalten. Die Verwahrstelle hat durch Vorschriften zu Organisation und Verfahren sichergestellt, dass Interessenkollisionen, die sich durch die Unterverwahrung ergeben könnten, durch eine geeignete funktionale, hierarchische Trennung der Aufgaben zwischen Verwahrstelle und Unterverwahrer vermieden werden. Die Verwahrstelle hat durch Vorschriften zu Organisation und Verfahren ebenfalls sichergestellt, dass potenzielle Interessenkonflikte ordnungsgemäß ermittelt, gesteuert, beobachtet und den Anlegern des Investmentvermögens gegenüber offengelegt werden. 14
HMT Global Multi Strategie Haftung der Verwahrstelle Die Verwahrstelle haftet für das Abhandenkommen eines verwahrten Finanzinstrumentes (§ 72 Absatz 1 Nr. 1 KAGB) durch die Verwahrstelle selbst oder durch einen Unterverwahrer, dem die Verwahrung von Finanzinstrumenten nach Maßgabe des § 73 KAGB übertragen wurde. Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass das Abhandenkommen auf äußere Ereignisse zurückzuführen ist, deren Konsequenzen trotz aller angemessenen Gegenmaßnahmen unabwendbar waren. Weitergehende Ansprüche, die sich aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder unerlaubten Handlungen ergeben, bleiben unberührt. Die Verwahrstelle haftet für sämtliche sonstigen Verluste, die diese dadurch erleiden, dass die Verwahrstelle fahrlässig oder vorsätzlich ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB nicht erfüllt. Die Gesellschaft kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Verwahrstelle im Einzelnen keine Gewähr übernehmen. Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlagen übermittelt sie den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. 15
HMT Global Multi Strategie Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. Risiken einer Fondsanlage Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Schwankung des Fondsanteilwerts Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko verändern. Aussetzung der Anteilrücknahme Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. Für 16
HMT Global Multi Strategie den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Auflösung des Fonds Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken. Wertveränderungsrisiken Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln. Kapitalmarktrisiko Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein. 17
HMT Global Multi Strategie Kursänderungsrisiko von Aktien Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwankungen führen. Zinsänderungsrisiko Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-) Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln. Risiko von negativen Habenzinsen Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der bestimmten Referenzzinssätzen wie beispielsweise dem European Interbank Offered Rate (Euribor) oder dem Euro OverNight Index Average (Eonia) abzüglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Referenzzinssatz unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen oder ein Verwahrentgelt in entsprechender Höhe anfallen. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig. Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste entstehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die für das Derivatgeschäft eingesetzten Beträge überschreiten können. Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert und wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden. Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. 18
HMT Global Multi Strategie Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte Sicherheiten. Derivate können im Wert steigen. Die erhaltenen Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken. Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. Dann müsste der Fonds die bei den Sicherheiten erlittenen Verluste tragen. Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen (Verbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der Forderungsschuldner mindestens 5 Prozent des Volumens der Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermögen befinden, die diesen EU-Standards nicht entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesellschaft solche Verbriefungspositionen nicht oder nur mit starken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann. Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen. Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens. Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. 19
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