VERKAUFSPROSPEKT UND ANLAGEBEDINGUNGEN HMT GLOBAL MULTI STRATEGIE - OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht Januar 2021
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VERKAUFSPROSPEKT
UND ANLAGEBEDINGUNGEN
HMT GLOBAL MULTI
STRATEGIE
OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht
Januar 2021
Portfoliomanager / Vertrieb:HMT Global Multi Strategie
Kapitalverwaltungsgesellschaft:
Société Générale Securities Services GmbH
Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Winfried Schülken, Andreas Thomas, Christian Wutz
Humboldtstraße 8
D-85609 Aschheim
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 169711
Portfoliomanager und Vertrieb:
HanseMerkur Trust AG
Gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Raik Mildner (Vorstandsvorsitzender), Dr. Carsten Lang, Lars Möller
Neue Rabenstraße 3
D-20354 Hamburg
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 104797
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
D-60439 Frankfurt am Main
2HMT Global Multi Strategie
Inhaltsverzeichnis Seite
Hinweis zum Verkaufsprospekt 4
Anlagebeschränkungen 5
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung 6
Fondsdaten 8
Grundlagen 9
Verwaltungsgesellschaft 10
Verwahrstelle 11
Risikohinweise 16
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 23
Profil des typischen Anlegers 23
Anlageziele, -strategie,-grundsätze und -grenzen 23
Bewertung 32
Teilinvestmentvermögen 32
Anteile 33
Liquiditätsmanagement 34
Börsen und Märkte 34
Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 35
Ausgabe- und Rücknahmepreis 35
Ausgabeaufschlag 35
Rücknahmeabschlag 35
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 35
Kosten 35
Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr 39
Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 40
Auslagerung 41
Interessenskonflikte 42
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 43
Wirtschaftsprüfer 50
Dienstleister 50
Zahlungen an die Anleger/Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen 50
Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen 51
Anlagebedingungen 52
Kontakte 65
3HMT Global Multi Strategie
Verkaufsprospekt
Hinweis zum Verkaufsprospekt
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen HMT Global Multi Strategie erfolgt auf Basis des
Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung
mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und
die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem HMT Global Multi Strategie Interessierten sowie jedem
Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem
Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem
am Erwerb eines Anteils an dem HMT Global Multi Strategie Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen
rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von
Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den
wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der
Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem
Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.
Stand: 4. Januar 2021
4HMT Global Multi Strategie
Anlagebeschränkungen
Die Société Générale Securities Services GmbH und/oder der HMT Global Multi Strategie sind und werden nicht gemäß
dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind
und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des HMT Global Multi
Strategie dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder
verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind
und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-Personen
zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Personen können auch
Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.
Der vorliegende Verkaufsprospekt stellt zudem weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf in einem
Rechtsgebiet dar, in dem ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zum Kauf nicht zulässig sind, oder das
Angebot sich an Personen richtet, denen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ein solches Angebot bzw. eine solche
Aufforderung nicht unterbreitet werden darf. Es liegt in der Verantwortung jeder Person, die diesen Verkaufsprospekt
besitzt, und aller anderen Personen, die den Wunsch haben, einen Antrag auf den Kauf von Anteilen zu stellen, sich über
alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen der Länder in Bezug auf ihre Staatsbürgerschaft, ihre
Niederlassung, ihre ordentliche Niederlassung oder ihr Domizil zu informieren und diese zu beachten.
5HMT Global Multi Strategie
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom HMT Global Multi Strategie gehaltenen
Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind
keine Stimmrechte verbunden.
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen
Übersetzung zu versehen. Die Société Générale Securities Services GmbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren
Anlegern in deutscher Sprache führen.
Durchsetzung von Rechten
Das Rechtsverhältnis zwischen der Société Générale Securities Services GmbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen
Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Société Générale Securities Services GmbH ist Gerichtsstand für
Klagen des Anlegers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition)
und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die
Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Société Générale Securities Services
GmbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein
solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.
Die Société Générale Securities Services GmbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Bei Streitigkeiten können Verbra
Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Société Générale Securities Services GmbH
nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
D-10117 Berlin
Telefon: (030) 6449046-0
Telefax: (030) 6449046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank.
Die Kontaktdaten lauten:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
D-60047 Frankfurt am Main
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
www.bundesbank.de
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege
zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr).
Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: sgss.com@socgen.com. Die Plattform ist selbst
keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen
Schlichtungsstelle.
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.
6HMT Global Multi Strategie
Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume
Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen
Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Recht,
seine Kauferklärung in Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Über
das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift des Antrags auf Verkaufsabschluss oder in der Kaufabrechnung
belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine
ständigen Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der Käufer
keine natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käufers gekommen ist, d.h. er den
Käufer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die
ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind
(Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht.
7HMT Global Multi Strategie
Fondsdaten
HMT Global Multi Strategie
Fondstyp Publikumsfonds
Fondswährung Euro
Fondsauflage 13. Januar 2017
Ertragsverwendung Ausschüttend
Mindestanlagesumme Keine
bis zu 2,0 %
Ausgabeaufschlag
derzeit 0,0 %
bis zu 1,07 % p.a.
derzeit 1,07 % p.a.
Verwaltungsvergütung Die tatsächlich erhobene prozentuale Verwaltungsvergütung betrug in den
letzten drei Jahren bis einschließlich zum 28.02.2018 0,72 %, bis einschließlich
zum 31.03.2020 0,20 %, seit dem 01.04.2020 beträgt die tatsächlich erhobene
prozentuale Verwaltungsvergütung 1,07 %.
15 % des Betrages, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode
den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen
der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode darüber hinaus den Anteilwert
Performance Fee
jedoch insgesamt höchstens bis zu 5 % des durchschnittlichen
Nettoinventarwertes des Fonds in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten
am Ende eines jeden Tages errechnet wird.
bis zu 0,04 % p.a.; mind. 8.000,00 Euro p.a.
Verwahrstellenvergütung
derzeit 0,04 % p.a.; mind. 8.000,00 Euro p.a.
Stückelung Globalurkunde
Wertpapierkennnummer A2AJJR
ISIN DE000A2AJJR0
Fondsvermögen
11.808.723,29 Euro
per 30.11.2020
8HMT Global Multi Strategie
Grundlagen
Das Sondervermögen (der Fonds)
Das Sondervermögen HMT Global Multi Strategie
von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser
t ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolge
HMT Global Multi Strategie wurde am 13. Januar 2017 für unbestimmte Dauer
aufgelegt.
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem
Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen
Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten
Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist
ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den
Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil
-
genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und
Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft.
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und
die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in
elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich.
Anlagebedingungen und deren Änderungen
Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die
Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der
Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung durch den
Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die
Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen
zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos
umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem
Konzern verwaltet werden.
Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Website www.securities-
services.societegenerale.com/de/ueber-uns/unsere-publikumsfonds bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen
Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des
Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium
informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar
und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder elektronischer Form (sogenannter dauerhafter
Datenträger). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte
der Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt
werden können.
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den
Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht
mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds
treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.
9HMT Global Multi Strategie
Verwaltungsgesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz
Die Gesellschaft ist eine am 3. September 2007 gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der
Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Société Générale Securities
Services GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in D-85609 Aschheim, Humboldtstraße 8.
Die Gesellschaft darf OGAW-Investmentvermögen nach §§ 192 bis 213 KAGB, Gemischte Investmentvermögen gem. §§ 218 bis
219 KAGB, Sonstige Investmentvermögen gem. §§ 220 bis 224 KAGB sowie offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB (wenn für Rechnung dieser Investmentvermögen ausschließlich
Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Absatz 2 Nr. 2 lit. a bis d, g und i KAGB erworben werden) sowie EU-OGAW, deren
zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen, verwalten.
Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Schluss des
Verkaufsprospekts.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital und eingezahltes Kapital in Höhe von 92,732 Mio. Euro1.
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der
OGAW-
Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01
Prozent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese
Eigenmittel sind von dem eingezahlten Eigenkapital umfasst.
1
Stand per 31.12.2019.
10HMT Global Multi Strategie
Verwahrstelle
Identität der Verwahrstelle
Für den Fonds hat das Kreditinstitut Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, mit Sitz in D-60311
Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46 - 50, die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Société Générale S.A.,
Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist eine deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstituts (Société
Générale S.A., Paris, Frankreich) im Sinne des § 53b ung der
Zweigniederlassung und die Haupttätigkeit dieser Abteilung ist das Verwahrstellengeschäft.
Aufgaben der Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die
Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden
können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat.
Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den
Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen,
wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB
und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb
der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet
werden,
Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur
Kreditaufnahme,
Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.
Interessenkonflikte
Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben:
Die Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist mit der Gesellschaft wie folgt verbunden:
Die Verwahrstelle ist eine Zweigniederlassung der Société Générale S.A., Paris. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist
indirekt über die Société General Effekten GmbH Frankfurt am Main eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Société Générale
S.A., Paris.
Folgende weitere Interessenkonflikte können sich innerhalb der jeweiligen Organisationseinheiten und Prozessschnittstellen
ergeben:
in der Anlageberatung (Advisory für Institutionelle Anleger) aus dem eigenen Umsatzinteresse der Gesellschaft am Absatz
von Anteilen von Investmentvermögen;
der Erhalt von Zuwendungen von Dritten in Form von Geschenken, Essenseinladungen, oder Reisen im Zusammenhang mit
Wertpapierdienstleistungen;
eine überwiegend erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;
die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (sog. Insiderinformationen/Mitarbeitergeschäfte);
persönliche Beziehungen der Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen;
die Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten;
die Stellung als Konzernunternehmen gegenüber Drittkunden;
Geschäfte zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Individualportfolios (sog. Cross Trades);
Umschichtungen in den Sondervermögen;
Diese wurden wie folgt geregelt bzw. wurden wie folgt vermieden:
Verpflichtung zur Einhaltung der Wohlverhaltensrichtlinien/Verhaltenskodex;
11HMT Global Multi Strategie
Führung einer Sperrliste, um möglichen Interessenkonflikten z. B. durch Geschäfts- oder Beratungsverbote zu begegnen;
Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung (z.B. Annahmegrenze für
Geschenke EUR 40,00/Annahmeverbot Reiseeinladungen);
Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrnehmung des Kundeninteresses in der Vermögensverwaltung (zum
Beispiel: Genehmigungsverfahren für neue Produkte; Mandatsvereinbarungen in der Vermögensverwaltung);
keine überwiegend bonusabhängige Vergütung;
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat nach eigenen Angaben Verwahraufgaben nach § 72 KAGB auf die folgenden Unternehmen
(Unterverwahrer) übertragen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Fonds nicht in Wertpapiere und
Einlagenzertifikate aller aufgeführten Länder investiert:
Land Zwischenverwahrer Zwischenverwahrer Zentralverwahrer
Ägypten Société Générale S.A.* QNB Alahli Misr Company for Central Clearing,
Depository & Registry (MCDR)
Argentinien Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Caja des Valores S.A.
Australien Société Générale S.A.* Citigroup Pty Limited Clearing House / Austraclear
Bahrain Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited Bahrain Bourse Forms
Belgien Société Générale S.A.* Euroclear Bank Euroclear S.A.; Brussels
Benin Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Botswana Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Mauritius Botswana Stock Exchange
Brasilien Société Générale S.A.* Santander Securities Services CBLC / BOVESPA
Brasil DTVM S.A.
Bulgarien Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Central Depository AD
Burkina Faso Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Chile Société Générale S.A.* Banco Santander Chile; Deposito Central de Valores SA
Citibank NA GW UK
China Société Générale S.A.* HSBC Bank (China) Company Limited -
Dänemark Société Générale S.A.* Nordea Danmark VP Securities Danmark A/S
Deutschland Société Générale S.A.* Deutsche Bank, Frankfurt /Main; Clearstream Banking AG,
Euroclear Bank Frankfurt/Main
Elfenbeinküste Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Estland Société Générale S.A.* Nordea Bank, Finnland Estonia Central Securities Depository
Finnland Société Générale S.A.* Nordea Bank Abp Euroclear Finland Ltd.
Frankreich Société Générale S.A.* Euroclear S.A. / NV
Ghana Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Mauritius Central Securitites Depository Gh. Ltd.
Griechenland Société Générale S.A.* BNP Paribas Securities Services, Athen Euroclear
Guinea-Bissau Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Hong Kong Société Générale S.A.* Deutsche Bank Hong Kong Hong Kong Securities Clearing
Company Limited
Indien Société Générale S.A.* SBI-SG Global Securities Services PVT Central Depository Services India
Limited
Indonesien Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank, Jakarta PT Kustodian Sentral Efek Indonesia
Irland Société Générale S.A.* HSBC Bank PLC; Euroclear
Euroclear Bank
Island Société Générale S.A.* Landsbankinn Hf; Nasdaq CSD Iceland hf.
Euroclear Bank
Israel Société Générale S.A.* Bank Hapoalim Tel Aviv Tel Aviv Stock Exchange Clearing
House
12HMT Global Multi Strategie
Land Zwischenverwahrer Zwischenverwahrer Zentralverwahrer
Italien Société Générale S.A.* SSGS SPA* Monte Titoli
Japan Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI Japan Securities Depository Center;
BANKING CORPORATION LIMITED; JASDEC
The Bank of Tokyo
Mitsubishi UFJ LTD2
Jordanien Société Générale S.A.* Standard Chartered, Amman The Securities Depository Center
Kanada Société Générale S.A.* Royal Bank of Canada The Canadian Depository for
Securities
Katar Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited
Kenia Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Mauritius Central Securities & Settlement
Corporation Limited
Kolumbien Société Générale S.A.* Itau Securities Services Colombia Banco de la Republica Colombia
Kroatien Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Central Securities Depository of
Croatia
Kuwait Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited Korea Securities Depository
Lettland Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Lativian Central Depository
Litauen Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Central Securities Depository of
Lithuania
Luxemburg Société Générale S.A.* Societe Generale Luxembourg SA*; Clearstream Banking Luxembourg
Clearstream Banking SA Luxembourg
Malaysia Société Générale S.A.* HSBC Bank Malaysia Berhad Bursa Malaysia Depository Sdn Bhd.
Mali Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Marokko Société Générale S.A.* Société Générale Marocaine de Maroclear
Banques (SGMB-SG) - Casablanca*
Mauritius Société Générale S.A.* HSBC Corp. Ltd, Port Louis Central Depository & Settlement Co.
Ltd
Mexiko Société Générale S.A.* Banco S3, Mexico S.D. Indeval
Neuseeland Société Générale S.A.* Citigroup Pty Limited; Reserve Bank of New Zealand
Citibank NA GW UK
Niederlande Société Générale S.A.* Euroclear Bank Euroclear S.A. / NV
Niger Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Nigeria Société Générale S.A.* Standard Chartered Bank Nigeria LTD
Norwegen Société Générale S.A.* Nordea Bank Abp VPS ASA
Österreich Société Générale S.A.* Unicredit Bank Austria, Wien; Oesterreichische Kontrollbank AG
OEKB CSD GMBH
Oman Société Générale S.A.* HSBC Bank Middle East Limited National Bank of Oman
Peru Société Générale S.A.* Citibank Del Peru SA, Lima CAVALI S.A.
Philippinen Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI Central Depository Incorporated
BANKING CORPORATION LIMITED
Polen Société Générale S.A.* Société Générale, Warschau* KDPW
Portugal Société Générale S.A.* BNP Paribas Securities Services Interbolsa & SITEME
Rumänien Société Générale S.A.* Banque Roumaine de Developpement The Romanian Central Securities
(BRD) - Bukarest* Depository
Russland Société Générale S.A.* PJSC RosBank, Moskau* The National Settlement Depository
Saudi-Arabien Société Générale S.A.* HSBC Saudi Arabia Ltd, Riad Saudi Stock Exchange
Schweden Société Générale S.A.* Nordea Bank Abp Euroclear Sweden AB
Schweiz Société Générale S.A.* Societe Generale Zürich*; SIX SIS AG
SIX SIS AG;
13HMT Global Multi Strategie
Land Zwischenverwahrer Zwischenverwahrer Zentralverwahrer
Senegal Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Serbien Société Générale S.A.* OTP BANCA SRBIJA AD BELGRAD
Singapur Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI The Central Depository Pte Limited
BANKING CORPORATION LIMITED
Slowakei Société Générale S.A.* CSOB Bratislava The Central Securities Depository
of the Slovak Republic
Slowenien Société Générale S.A.* SKB Banka DD Central Securities Clearing
Corporation
Spanien Société Générale S.A.* Societe Generale - Madrid* IBERCLEAR
Südafrika Société Générale S.A.* ABSA Bank Limited STRATE
Südkorea Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI KSD
BANKING CORPORATION LIMITED
Taiwan Société Générale S.A.* HSBC Bank Taiwan LTD Taiwan Securities Central Depository
Co., Ltd
Thailand Société Générale S.A.* THE HONGKONG AND SHANGHAI Thailand Securities Depository Co.,
BANKING CORPORATION LIMITED Ltd.
Togo Société Générale S.A.* Societe Generale de Banques en Bourse Regionale des Valeurs
Côte d'Ivoire* Mobilieres (BRVM) Afrique de l'Ouest
Tschechische Société Générale S.A.* Prag* SCP Securities Center of the Czech
Republik Republic
Tunesien Société Générale S.A.* Union Internationale de Banque STICODEVAM
(UIB) Tunis*
Türkei Société Générale S.A.* TEB Securities Services Central Registry Agency Inc.
Ukraine Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK
Ungarn Société Générale S.A.* CITIBANK ZRT; Keler Ltd.
Unicredit Bank Hungary ZRT
Uruguay Société Générale S.A.* Citibank NA GW UK Banco Central del Uruguay
USA Société Générale S.A.* Citibank NA, New York; DTC
Brown Brothers Harriman, NY;
BNP Paribas Securities Services SA,
NY Branch;
Pershing LLC
Vereinigte Société Générale S.A.* First Abu Dhabi Bank PJSC Nasdaq Dubai
Arabische Emirate
Vereinigtes Société Générale S.A.* HSBC Bank PLC; Euroclear
Königreich Euroclear Bank
* mit der Verwahrstelle und/oder der Gesellschaft verbundenes Unternehmen
Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung ergeben:
Potenzielle Interessenkonflikte können sich ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die
Unterverwahrung an ein weiteres Auslagerungsunternehmen (z.B.: Unterverwahrer) überträgt. Sollte es sich bei diesem
weiteren Auslagerungsunternehmen (z.B.: Unterverwahrer) um ein mit der Gesellschaft oder der Verwahrstelle verbundenes
Unternehmen handeln, so könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Auslagerungsunternehmen (z.B.:
Unterverwahrer) und der Gesellschaft bzw. der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte ergeben.
Zur Vermeidung von möglichen Interessenkollisionen stellt die Verwahrstelle sicher, dass die angeführten Unterverwahrer
jederzeit die Pflichten und Verbote nach § 68 Absatz 1 Satz 2 KAGB und nach den §§ 70 und 72 KAGB einhalten.
Die Verwahrstelle hat durch Vorschriften zu Organisation und Verfahren sichergestellt, dass Interessenkollisionen, die sich
durch die Unterverwahrung ergeben könnten, durch eine geeignete funktionale, hierarchische Trennung der Aufgaben
zwischen Verwahrstelle und Unterverwahrer vermieden werden.
Die Verwahrstelle hat durch Vorschriften zu Organisation und Verfahren ebenfalls sichergestellt, dass potenzielle
Interessenkonflikte ordnungsgemäß ermittelt, gesteuert, beobachtet und den Anlegern des Investmentvermögens gegenüber
offengelegt werden.
14HMT Global Multi Strategie
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle haftet für das Abhandenkommen eines verwahrten Finanzinstrumentes (§ 72 Absatz 1 Nr. 1 KAGB) durch die
Verwahrstelle selbst oder durch einen Unterverwahrer, dem die Verwahrung von Finanzinstrumenten nach Maßgabe des § 73
KAGB übertragen wurde.
Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass das Abhandenkommen auf äußere Ereignisse zurückzuführen
ist, deren Konsequenzen trotz aller angemessenen Gegenmaßnahmen unabwendbar waren.
Weitergehende Ansprüche, die sich aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder unerlaubten
Handlungen ergeben, bleiben unberührt.
Die Verwahrstelle haftet für sämtliche sonstigen Verluste, die diese dadurch erleiden, dass die Verwahrstelle fahrlässig oder
vorsätzlich ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB nicht erfüllt.
Die Gesellschaft kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Verwahrstelle im Einzelnen keine Gewähr
übernehmen.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren
Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
Ebenfalls auf Verlagen übermittelt sie den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die
Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat.
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Risikohinweise
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise
zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer
Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder
zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen
Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen
Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den
Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital
teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des
Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital
hinaus besteht nicht.
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann
die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die
derzeit nicht bekannt sind.
Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die
Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.
Risiken einer Fondsanlage
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante
Haltedauer der Fondsanlage auswirken.
Schwankung des Fondsanteilwerts
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile.
Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich
der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds
gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser
Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und
kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen
steuerlichen Situation sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden.
Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers
betroffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern
oder sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des
gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren
Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko verändern.
Aussetzung der Anteilrücknahme
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine
Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände
in diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang
sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des
Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen
hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während dieses
Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die
Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu
veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der
Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des
Sondervermögens folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. Für
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den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche
Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.
Auflösung des Fonds
Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung
der Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf
die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren
kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern
belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers
ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.
Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen
(Verschmelzung)
Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann
seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird,
(iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermögen mit
vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche
Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss
daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile
können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren
Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als
der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung.
Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar
unverändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die
neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung
nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann
fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer
bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen
niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter
Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur
kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren.
Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)
Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds
einhergehen. Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände
beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken.
Wertveränderungsrisiken
Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können
Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und
Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.
Kapitalmarktrisiko
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab,
die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen
in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch
irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können
auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein.
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Kursänderungsrisiko von Aktien
Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese
Kursschwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die
Entwicklungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in
das jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren
Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind; bei diesen
können bereits geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der
frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleinere
Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwankungen
führen.
Zinsänderungsrisiko
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im
Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der
Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs
festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers
in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-) Laufzeit der
festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben
geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren
Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.
Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken.
Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit
vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.
Risiko von negativen Habenzinsen
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese
Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der bestimmten Referenzzinssätzen wie beispielsweise dem European
Interbank Offered Rate (Euribor) oder dem Euro OverNight Index Average (Eonia) abzüglich einer bestimmten Marge
entspricht. Sinkt der Referenzzinssatz unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden
Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch
langfristige Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen oder ein Verwahrentgelt in entsprechender Höhe anfallen.
Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen
Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die
Entwicklung des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert.
Die Risiken der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel-
und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der
Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind
in verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig.
Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von
Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste entstehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die für das
Derivatgeschäft eingesetzten Beträge überschreiten können.
Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert
sich der Wert und wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte
verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds
ebenfalls Verluste erleiden.
Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in
Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden.
Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim
unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.
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Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie
erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die
Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur
Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds erleidet
dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.
Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz
zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit
des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des
Terminkontrakts nicht bestimmbar.
Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden
Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.
Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft
bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.
Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten
Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte Sicherheiten. Derivate können im Wert steigen. Die erhaltenen Sicherheiten
könnten dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem
Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.
Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer
Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen.
Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten die angelegten
Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den Fonds in der ursprünglich
gewährten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. Dann müsste der Fonds die bei den Sicherheiten erlittenen Verluste
tragen.
Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt
Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen (Verbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert
wurden, nur noch erwerben, wenn der Forderungsschuldner mindestens 5 Prozent des Volumens der Verbriefung als
sogenannten Selbstbehalt zurückbehält und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, im Interesse der
Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermögen befinden, die diesen EU-Standards
nicht entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche
Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen
besteht das Risiko, dass die Gesellschaft solche Verbriefungspositionen nicht oder nur mit starken Preisabschlägen bzw. mit
großer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann.
Inflationsrisiko
Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen
Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.
Währungsrisiko
Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die
Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber
der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.
Konzentrationsrisiko
Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der
Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
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