Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Renten: Euro 1-3 CF

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Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Renten: Euro 1-3 CF
Verkaufsprospekt
mit Verwaltungsreglement.
Deka-Renten: Euro 1-3 CF
Ein Sondervermögen gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Der Abschnitt „Informationen an die Anteilinhaber“ in diesem Verkaufsprospekt wurde zum 1. Juli 2012 um den Passus im innen-
liegenden Beiblatt ergänzt.

Darüber hinaus werden die Beschreibung zur Hebelwirkung im Abschnitt „Techniken und Instrumente" und der Abschlussprüfer im
Abschnitt „III. Anhang" in diesem Verkaufsprospekt ersetzt. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte ebenfalls dem innen-
liegenden Beiblatt.

Ausgabe Januar 2013

                                                                                                            Deka International S.A.
Verkaufsbeschränkung / Beiblatt

Verkaufsbeschränkung                            Beiblatt

Die durch diesen Verkaufsprospekt angebo-       Seit dem 1. Juli 2012                              Ab dem 1. Januar 2013 –
tenen Anteile sind aufgrund US-aufsichts-                                                          Abschnitt „Techniken und Instrumente“
rechtlicher Beschränkungen nicht für den        […]
Vertrieb in den Vereinigten Staaten von                                                            Die Angabe über die Hebelwirkung (am En-
Amerika (welcher Begriff auch die Bundes-       Anleger können ihre Rechte im Zusammen-            de des Abschnitts, nachfolgend der Angabe
staaten, Territorien und Besitzungen der        hang mit der Investition in den Fonds in ihrer     zum Referenzportfolio) wird wie folgt aktua-
Vereinigten Staaten sowie den District of       Gesamtheit unmittelbar gegen die Verwal-           lisiert:
Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten        tungsgesellschaft geltend machen. Die Ver-
von US-Personen, wie in Regulation S unter      waltungsgesellschaft weist die Anleger da-         […]
dem Securities Act von 1933 in der gelten-      raufhin, dass Anteile an dem Fonds als Inha-
den Fassung definiert, bestimmt. US-Perso-      berpapier durch Globalurkunden verbrieft           Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die
nen sind natürliche Personen, die ihren         sind und die Verwaltungsgesellschaft kein          Hebelwirkung (Englisch „leverage“) des
Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von         Anlegerregister führt, in dem die Anleger          Fonds im Einklang mit den Verwaltungsvor-
Amerika haben. Außerdem schließt der Be-        unmittelbar eingetragen sind. Zur Geltend-         schriften der zuständigen Aufsichtsbehör-
griff der US-Person juristische Personen ein,   machung ihrer Rechte können die Anleger            denunter Anwendung des Ansatzes der
die gemäß den Gesetzen der Vereinigten          daher auf die Mitwirkung Dritter (z.B. de-         Summe der Nominalen („Bruttomethode“)
Staaten von Amerika gegründet wurden.           potführende Stellen) angewiesen sein, um           sowie zusätzlich unter Anwendung des
                                                ihre Berechtigung als Anleger nachzuwei-           Commitment-Ansatzes („Nettomethode“)1.
Dementsprechend werden Anteile in den           sen. Anlegern wird geraten, sich über ihre
Vereinigten Staaten von Amerika und an          Rechte zu informieren.                             Anteilinhaber sollten beachten, dass Deri-
oder für Rechnung von US-Personen weder                                                            vate für verschiedene Zwecke eingesetzt
angeboten noch verkauft. Spätere Übertra-       ------------------------------------------------   werden können, insbesondere für Absiche-
gungen von Anteilen in die Vereinigten                                                             rungs- und Investmentzwecke. Die Berech-
Staaten von Amerika bzw. an US-Personen         Ab dem 1. Januar 2013 –                            nung der erwarteten Hebelwirkung nach
sind unzulässig.                                Abschnitt "III. Anhang"                            Bruttomethode unterscheidet nicht zwi-
                                                                                                   schen den unterschiedlichen Zielsetzungen
Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten   Abschlussprüfer für den Fonds und die              des Derivateeinsatzes und liefert daher keine
Staaten von Amerika oder an US-Personen         Verwaltungsgesellschaft                            Indikation über den Risikogehalt des Fonds.
verbreitet werden. Die Verteilung dieses                                                           Die erwartete, durch die Verwendung von
Prospektes und das Angebot bzw. der Ver-        KPMG Luxembourg S.à r.l.                           Derivaten bedingte Hebelwirkung des Fonds
kauf der Anteile können auch in anderen         9, Allée Scheffer                                  nach Bruttomethode kann zwischen 0,5 und
Rechtsordnungen Beschränkungen unter-           L-2520 Luxembourg                                  2 liegen. Eine Indikation des Risikogehaltes
worfen sein.                                    Luxembourg                                         des Fonds wird dagegen durch die Nettome-
                                                                                                   thode gegeben, da sie auch den Einsatz von
                                                                                                   Derivaten zu Absicherungszwecken ange-
                                                                                                   messen berücksichtigt. Die erwartete He-
                                                                                                   belwirkung des Fonds nach Nettomethode
                                                                                                   kann zwischen 0,5 und 1,5 liegen. In be-
                                                                                                   sonderen Ausnahmefällen kann es vorkom-
                                                                                                   men, dass die Hebelwirkung außerhalb der
                                                                                                   vorgenannten Spanne liegt.

                                                                                                   […]

                                                                                                   1
                                                                                                     Die Berechnung unter Anwendung des Commit-
                                                                                                   ment-Ansatzes erfolgt nach den von der European
                                                                                                   Securities and Markets Authority (ESMA), früher
                                                                                                   Committee of European Securities Regulators (CESR),
                                                                                                   veröffentlichten Guidelines vom 28. Juli 2010 (CESR
                                                                                                   10-788).
Inhalt

                                                              Seite

         I. Verkaufsprospekt                                     4
             1. Der Fonds                                        4
             2. Die Verwaltungsgesellschaft                      4
             3. Die Depotbank                                    5
             4. Anlagepolitik                                    5
             5. Techniken und Instrumente                        6
             6. Risikohinweise                                   7
             7. Wertentwicklung                                  8
             8. Profil des Anlegerkreises                        8
             9. Steuern                                          8
             10. Kosten                                          9
             11. Berechnung des Anteilwertes                    10
             12. Erwerb und Rückgabe von Anteilen               10
             13. Informationen an die Anteilinhaber             11
             14. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland     11
             15. Der Fonds im Überblick                         12

         II. Verwaltungsreglement                               13
              Grundreglement                                    13
              Sonderreglement                                   25

         III. Anhang
              Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe       27

         IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften       30

                                                                      3
I. Verkaufsprospekt

Dieser Verkaufsprospekt mit dem Ver-           Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts          2. Die Verwaltungsgesellschaft
waltungsreglement, welches aus dem             und das Angebot bzw. der Verkauf von An-
Grundreglement und dem Sonder-                 teilen des Fonds kann in manchen Hoheits-        Die Verwaltungsgesellschaft wurde am
reglement des Fonds gebildet wird, ist         gebieten Beschränkungen unterliegen. Die-        12. August 1988 als Aktiengesellschaft
der Verkaufsprospekt und hat im Zwei-          ser Verkaufsprospekt ist nicht als Aufforder-    unter luxemburgischem Recht für eine un-
felsfalle Vorrang vor den wesentlichen         ung zum Erwerb von Anteilen zu betrach-          bestimmte Dauer gegründet. Sie hat ihren
Informationen für den Anleger. Er ist          ten.                                             Sitz in Luxemburg und ist unter Nummer
nur gültig in Verbindung mit dem je-                                                            B. 28 599 im Luxemburger Handels- und
weils letzten veröffentlichten Jahresbe-                                                        Gesellschaftsregister eingetragen.
richt des Fonds, dessen Stichtag nicht         1. Der Fonds
länger als 16 Monate zurückliegen darf.                                                         Die Satzung der Gesellschaft ist im Mémorial
Wenn der Stichtag des Jahresberichts           Der im vorliegenden Verkaufsprospekt be-         C, Recueil des Sociétés et Associations
länger als acht Monate zurückliegt, ist        schriebene Investmentfonds                       („Mémorial“), vom 26. Oktober 1988 veröf-
dem Erwerber zusätzlich der jüngere                                                             fentlicht und beim Luxemburger Handels-
Halbjahresbericht des Fonds auszuhän-          Deka-Renten: Euro 1-3 CF                         und Gesellschaftsregister hinterlegt. Die Sat-
digen. Beide Berichte sind Bestandteil                                                          zung wurde letztmalig durch Gesellschafter-
dieses Verkaufsprospektes.                     (im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initia-   beschluss vom 8. Juni 2011 abgeändert. Ei-
                                               tive der DekaBank Deutsche Girozentrale,         ne koordinierte Neufassung der Satzung
Niemand ist ermächtigt, sich auf Anga-         Frankfurt am Main, nach Luxemburger              wurde beim Luxemburger Handels- und Ge-
ben zu berufen, welche nicht in dem            Recht in der Form eines „fonds commun de         sellschaftsregister hinterlegt und die Sat-
Verkaufsprospekt oder in den wesentli-         placement“ errichtetes Sondervermögen aus        zungsänderung im Mémorial am 5. Juli
chen Informationen für den Anleger             Wertpapieren und sonstigen Vermögens-            2011 veröffentlicht.
oder in Unterlagen, auf welche der Ver-        werten. Das am 3. März 1993 für eine un-
kaufsprospekt sich beruft und welche           begrenzte Dauer gebildete Sondervermögen         Der Zweck der Gesellschaft ist die Aufle-
der Öffentlichkeit zugänglich sind, ent-       wurde zum 1. Januar 2007 Teil I des Luxem-       gung und/oder Verwaltung von gemäß der
halten sind.                                   burger Gesetzes vom 20. Dezember 2002            Richtlinie 2009/65/EG zugelassenen luxem-
                                               über Organismen für gemeinsame Anlagen           burgischen und/oder ausländischen OGAW
Interessierten Anlegern wird geraten, diesen   unterstellt, unterliegt nunmehr Teil I des Lu-   und die zusätzliche Verwaltung anderer lu-
Verkaufsprospekt sorgfältig und vollständig    xemburger Gesetzes vom 17. Dezember              xemburgischer und/oder ausländischer
durchzulesen und sich bei ihren Rechts-,       2010 über Organismen für gemeinsame An-          OGA, die nicht unter diese Richtlinie fallen.
Steuer- oder Finanzberatern über die ent-      lagen und erfüllt die Anforderungen der EG-
sprechenden rechtlichen Erfordernisse, Devi-   Ratsrichtlinie2009/65/EG vom 13. Juli 2009.      Die Tätigkeit der Verwaltung von Fonds
senbestimmungen und Steuern nach dem                                                            Communs de Placement und Investmentge-
Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit,    Es sind Anteile von einer Anteilklasse – An-     sellschaften umfasst insbesondere:
ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder           teilklasse A – erhältlich. Das Geschäftsjahr
Wohnsitzes, die sich auf den Erwerb, den       des Fonds endet jedes Jahr am 30. Septem-        ‡ Die Anlageverwaltung: In diesem Zusam-
Besitz, die Veräußerung oder anderweitige      ber. Die Erträge der Anteilklasse A werden         menhang kann die Gesellschaft für Rech-
Verfügung der Anteile auswirken können,        thesauriert. Der Jahresbericht wird von der        nung der von ihr verwalteten OGAW und
und über die steuerliche Behandlung der Er-    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewater-        OGA Benachrichtigungen oder Anwei-
träge zu erkundigen.                           houseCoopers S.à r.l. geprüft.                     sungen betreffend zu tätigender Anlagen
                                                                                                  erteilen, Verträge abschließen, alle Arten
In diesem Verkaufsprospekt werden die in       Der Fonds wird von der Deka International          von Wertpapieren und andere Vermö-
Artikel 1 Absatz 2 des Grundreglements de-     S.A. („Verwaltungsgesellschaft“), Luxem-           gensarten kaufen, verkaufen, tauschen
finierten Begriffe in gleicher Weise verwen-   burg, verwaltet. Die Vermögenswerte des            und übereignen, für Rechnung der von ihr
det.                                           Fonds verwahrt die DekaBank Deutsche Gi-           verwalteten OGAW und OGA alle im Zu-
                                               rozentrale Luxembourg S. A. („Depot-               sammenhang mit Wertpapieren, die das
Dieser Verkaufsprospekt kann in andere         bank“), Luxemburg.                                 Vermögen der OGAW und OGA bilden,
Sprachen übersetzt werden. Im Fall etwaiger                                                       stehenden Stimmrechte ausüben. Hierbei
Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten in                                                           handelt es sich nicht um eine abschlie-
einer Übersetzung hat der deutsche Wort-                                                          ßende Auflistung.
laut Vorrang.

4
‡ Administrative Tätigkeiten in Bezug auf       Kosten, die Geschwindigkeit und Wahr-            Des Weiteren hat die Verwaltungsgesell-
  OGAW und OGA. Hierbei handelt es sich         scheinlichkeit der Ausführung und Abrech-        schaft die Fondsbuchhaltung und Fondsad-
  um die Gesamtheit der in Anhang II des        nung, den Umfang und die Art des Auftra-         ministration auf die Dealis Fund Operations
  Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkei-      ges sowie alle sonstigen, für die Auftrags-      S.A., Luxemburg ausgelagert.
  ten, d.h. insbesondere die Bewertung der      ausführung relevanten Aspekte berücksich-
  Portfolios und Preisfestsetzung für die Ak-   tigt (best execution). Sie sorgt für eine um-    Mit der Abwicklung von Transaktionen für
  tien und/oder Anteile der OGAW und            gehende, redliche und zügige Ausführung          Rechnung des Fonds wird überwiegend die
  OGA, die Ausgabe und Rücknahme von            der für Fonds bzw. Teilfonds getätigten Port-    Depotbank, deren Tochtergesellschaft die
  Aktien und/oder Anteilen der OGAW und         foliogeschäfte im Hinblick auf die Ausfüh-       Verwaltungsgesellschaft ist, beauftragt.
  OGA, die Registerführung für die OGAW         rung von Handelsentscheidungen für die
  und OGA, die Führung und Aufbewah-            verwalteten Fonds bzw. Teilfonds. Bei Ausla-     Weitere Angaben zur Verwaltungsgesell-
  rung von Aufzeichnungen von Transakti-        gerung von Aufgaben an Dritte vergewissert       schaft enthält der Anhang „Ihre Partner in
  onen. Diese Auflistung ist nicht abschlie-    sie sich, dass die Dritten die notwendigen       der Sparkassen-Finanzgruppe“.
  ßend.                                         Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforde-
                                                rungen an Organisation und Vermeidung
‡ Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von      von Interessenkonflikten wie sie in den an-      3. Die Depotbank
  selbst- oder fremdverwalteten OGAW            wendbaren Luxemburger Gesetzen und
  und OGA in Luxemburg und/oder im Aus-         Verordnungen festgelegt sind, getroffen ha-      Die DekaBank Deutsche Girozentrale Lu-
  land.                                         ben und die Einhaltung dieser Anforderun-        xembourg S.A. wurde am 5. Februar 1971
                                                gen überwachen. Darüber hinaus stellt sie        als Aktiengesellschaft luxemburgischen
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt im Ein-     sicher, dass den Fonds bzw. Teilfonds            Rechts mit Sitz in Luxemburg gegründet. Sie
klang mit dem Gesetz von 2010 und den           und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall       ist eine Bank im Sinne des Luxemburger Ge-
anwendbaren Verwaltungsvorschriften der         überzogene Kosten in Rechnung gestellt           setzes vom 5. April 1993 über den Finanz-
CSSF über ausreichende und angemessene          werden.                                          sektor; sie betreibt Bankgeschäfte aller Art.
organisatorische Strukturen und interne
Kontrollmechanismen, insbesondere handelt       Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit im In-      Ihre Rechte und Pflichten als Depotbank
sie im besten Interesse der Fonds bzw. Teil-    und Ausland ausüben, Zweigniederlassun-          richten sich nach Luxemburger Recht, dem
fonds und stellt sicher, dass Interessenkon-    gen errichten und alle sonstigen Geschäfte       Verwaltungsreglement und dem Depot-
flikte vermieden werden und die Einhaltung      betreiben, die der Erreichung ihrer Zwecke       bankvertrag.
von Beschlüssen und Verfahren, eine faire       förderlich sind und im Rahmen der Bestim-
Behandlung der Inhaber von Anteilen an          mungen des Gesetzes vom 10. August 1915
den verwalteten Fonds und Teilfonds sowie       und des Kapitels 15 des Gesetzes von 2010        4. Anlagepolitik
die Einhaltung der festgelegten Risikoma-       bleiben.
nagement-Grundsätze gewährleistet sind.                                                          Das Hauptziel der Anlagepolitik von Deka-
Sie verfügt über eine wirksame und ständige     Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene       Renten: Euro 1–3 CF besteht in der Erwirt-
Compliance-, Innenrevisions- sowie Risiko-      Verantwortung, Kosten und Kontrolle die          schaftung eines hohen und stetigen Ertrags
management-Funktion, die jeweils unab-          Deka Investment GmbH, Frankfurt, mit der         unter Geringhaltung der Kursschwankungen
hängig sind, und erhält diese aufrecht.         Ausführung der täglichen Anlagepolitik des       und des Währungsrisikos.
                                                Fonds beauftragt. Der Fondsmanager ist be-
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner      fugt, Vermögenswerte des Fonds anzulegen         Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, das
über festgelegte Entscheidungsprozesse, ei-     und/oder bestehende Anlagen zu liquidie-         Fondsvermögen nach dem Grundsatz der
ne klare Organisationsstruktur, angemessene     ren.                                             Risikostreuung und im Rahmen der allge-
interne Kontrollmechanismen sowie eine in-                                                       meinen Richtlinien für die Anlagepolitik ge-
terne Berichterstattung zwischen allen maß-     Die Deka Investment GmbH ist eine Kapital-       mäß Artikel 5 des Grundreglements über-
geblichen Ebenen der Verwaltungsgesell-         anlagegesellschaft (Verwaltungsgesellschaft)     wiegend in Anleihen, Wandel- und Options-
schaft. Sie gewährleistet ferner, dass ange-    nach deutschem Recht. Sie ist auf das Port-      anleihen und sonstigen fest- oder variabel
messene und systematische Aufzeichnungen        foliomanagement von Fonds für Privatkun-         verzinslichen Wertpapieren anzulegen, die
über ihre Geschäftstätigkeit und interne Or-    den und institutionelle Anleger spezialisiert.   auf die Währung eines Mitgliedsstaates der
ganisation geführt werden. Sie ergreift alle    Die von ihr verwalteten Vermögenswerte           Organisation für wirtschaftliche Zusammen-
angemessenen Maßnahmen, um das best-            beliefen sich am 31. Dezember 2009 auf           arbeit und Entwicklung (OECD) lauten.
mögliche Ergebnis für den Fonds bzw. Teil-      rund 53,7 Mrd. Euro.
fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die

                                                                                                                                               5
Der weder auf Euro lautende noch durch            und/oder Zinszertifikate, Discountpapiere,     Option). Der Preis einer Call- oder Put-
Währungskurssicherungsgeschäfte gegen             Kassenscheine und alle anderen ähnlichen       Option ist die Options-„Prämie”.
diese Währung gesicherte Anteil darf 10%          Instrumente, welche die Voraussetzungen
des Netto-Fondsvermögens nicht überschrei-        des Artikels 41 Absatz 1 des Luxemburger       Finanzterminkontrakte sind gegenseitige
ten.                                              Gesetzes vom 17. Dezember 2010 erfüllen,       Verträge, welche die Vertragsparteien be-
                                                  unter der Bedingung, dass im Augenblick        rechtigen beziehungsweise verpflichten, ei-
Die durchschnittliche Frist, für die Zinsen auf   des Erwerbs durch den Fonds die Ursprungs-     nen bestimmten Vermögenswert an einem
Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte           oder Restlaufzeit – unter Berücksichtigung     im Voraus bestimmten Zeitpunkt zu einem
des Fonds festgeschrieben sind, darf ein Jahr     der sich hierauf beziehenden Finanzinstru-     im Voraus bestimmten Preis abzunehmen
nicht unter- und drei Jahre nicht überschrei-     mente – 397 Tage nicht übersteigt oder auf-    beziehungsweise zu liefern, wobei jeweils
ten. Hierbei bleiben flüssige Mittel und          grund der Emissionsbedingungen dieser Ti-      nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontrakt-
Wertpapierpensionsgeschäfte mit einer Rest-       tel ihr Zinssatz mindestens einmal alle 397    größe („Einschuss“) sofort geleistet werden
laufzeit von bis zu 12 Monaten außer Be-          Tage an die Marktkonditionen angepasst         muss.
tracht.                                           wird (Floating-Rate-Notes). Der Erwerb nicht
                                                  börsennotierter Geldmarktinstrumente ist       Der Fonds darf im Rahmen eines standardi-
Aktien dürfen nicht erworben werden, auch         nach Maßgabe des Artikels 5 Absatz 1           sierten Systems, das von einer anerkannten
nicht durch Ausübung von Bezugs-, Wand-           Buchstabe h) des Grundreglements zulässig.     Clearinginstitution oder von einem erstklas-
lungs- oder Optionsrechten.                                                                      sigen, auf derartige Geschäfte spezialisierten
                                                                                                 Finanzinstitut organisiert wird oder eines
Die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buch-        5. Techniken und Instrumente                   Standardrahmenvertrages, Wertpapiere ver-
stabe g) des Grundreglements getätigten                                                          leihen oder leihen. Bei diesen Geschäften
Techniken und Instrumente, die Wertpapiere        Bei der Anlage des Fondsvermögens werden       werden die Maßgaben des Rundschreibens
zum Gegenstand haben, werden auch zu              die Voraussetzungen des Gesetzes von 2010      CSSF 08/356 eingehalten.
anderen Zwecken als der Absicherung abge-         und der Großherzoglichen Verordnung vom
schlossen und beinhalten unter anderem            8. Februar 2008 in Umsetzung der Richtlinie    Die Garantie, die der Fonds im Rahmen der
Optionen, Finanzterminkontrakte, Swaps,           2007/16/EG eingehalten.                        Wertpapierleihe erhält, kann auch in Aktien
Devisenterminkontrakte sowie Kombinatio-                                                         bestehen.
nen hieraus.                                      Zur effizienten Verwaltung des Portfolios
                                                  darf der Fonds sich unter Einhaltung der       Die Vertragspartner der Wertpapierleihe
Die Verwaltungsgesellschaft wird die vorge-       durch das Gesetz von 2010 oder der von der     müssen in einem Mitgliedstaat der Europäi-
nannten Geschäfte ausschließlich mit erst-        Luxemburger Aufsichtsbehörde festgelegten      schen Union oder in einem anderen Ver-
klassigen Finanzinstituten als Geschäfts-         Bedingungen und Grenzen der Techniken          tragsstaat des Abkommens über den Euro-
partner abschließen, die auf derartige Ge-        und Instrumente bedienen, die Wertpapiere      päischen Wirtschaftsraum, den Vereinigten
schäfte spezialisiert sind und von einer aner-    und Geldmarktinstrumente zum Gegen-            Staaten von Amerika, Kanada, Hong Kong,
kannten Ratingagentur mit der Bonitätsein-        stand haben. Zu diesen Techniken und In-       Japan, Neuseeland oder einem anderen
stufung „Investmentgrade“ bewertet wur-           strumenten gehören neben den Wertpapier-       Drittstaat mit gleichwertiger Bankenaufsicht
den.                                              leihe-Geschäften gemäß Artikel 9 des           ansässig sein. Die Aktien, die als Garantie
Bis zu 10% des Netto-Fondsvermögens darf          Grundreglements und den Wertpapierpen-         begeben werden, müssen an einem geregel-
in Investmentanteile gemäß Artikel 5 Absatz       sionsgeschäften gemäß Artikel 10 des           ten Markt in einem Mitgliedstaat der Euro-
1 Buchstabe e) des Grundreglements ange-          Grundreglements vor allem Derivate, insbe-     päischen Union oder an einer Börse in einem
legt werden.                                      sondere Optionen, Finanzterminkontrakte,       Mitgliedstaat der OECD notiert sein oder
                                                  Swaps, Devisenterminkontrakte sowie Kom-       gehandelt werden und in einem wichtigen
Daneben dürfen Geldmarktinstrumente so-           binationen hieraus.                            Index enthalten sein.
wie Bankguthaben gemäß Artikel 5 Absatz
1 Buchstabe f) des Grundreglements und            Eine Option ist das Recht, einen bestimmten    Das Collateral-Management wird täglich
flüssige Mittel gemäß Artikel 5 Absatz 3 des      Vermögenswert während einer im Voraus          neu berechnet und entsprechend angepasst.
Grundreglements gehalten werden. Geld-            vereinbarten Frist („Ausübungszeitraum“)
marktinstrumente sind alle Forderungen            oder an einem im Voraus bestimmten Zeit-       Barmittel, die der Fonds im Rahmen der
darstellenden Titel und Instrumente, gleich-      punkt („Ausübungszeitpunkt”) zu einem im       Wertpapierleihe als Sicherheiten gestellt be-
gültig ob sie Wertpapiercharakter haben           Voraus bestimmten Preis („Ausübungs-           kommt, können unter Einhaltung der Vor-
oder nicht, einschließlich Schuldverschrei-       preis”) zu kaufen (Kauf- oder „Call”-Option)   gaben des Rundschreibens CSSF 08/356 re-
bungen, Einlagenzertifikate, Währungs-            oder zu verkaufen (Verkaufs- oder „Put”-       investiert werden.

6
Der Einsatz von Derivaten und sonstigen          Grundlage der Analyse der Anlagepolitik               ‡ Die entrichtete Prämie einer erworbenen
Techniken und Instrumenten soll vorwie-          und des festgestellten Risikoprofils maxima-            Call- oder Put-Option kann verloren ge-
gend im Hinblick auf eine Steigerung der         les VaR-Limit nicht überschreiten darf.                 hen, sofern der Kurs des der Option zu-
Wertentwicklung erfolgen, ohne dass                                                                      grunde liegenden Wertpapiers sich nicht
dadurch von den im Grund- oder Sonder-            Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die              erwartungsgemäß entwickelt und es des-
reglement bzw. im Verkaufsprospekt ge-           Hebelwirkung (englisch „leverage“) des                  halb nicht im Interesse des Fonds liegt, die
nannten Anlagezielen des Fonds abgewi-           Fonds im Einklang mit den Verwaltungsvor-               Option auszuüben.
chen oder der grundlegende Charakter der         schriften der zuständigen Aufsichtsbehörden
Anlagepolitik des Fonds verändert wird.          sowie unter Anwendung des Commitment-                 ‡ Wenn eine Call-Option verkauft wird, be-
                                                 Ansatzes2 und erwartet, dass diese Hebel-               steht das Risiko, dass der Fonds nicht
Der Fonds darf als Teil seiner Anlagestrategie   wirkung des Fonds grundsätzlich zwischen                mehr an einer möglicherweise erheblichen
innerhalb der in Artikel 6 Absatz 5 und 6        0,5 und 1,5 liegen wird. In besonderen Aus-             Wertsteigerung des Wertpapiers teil-
des Grundreglements festgelegten Grenzen         nahmefällen kann es vorkommen, dass die                 nimmt beziehungsweise sich bei Aus-
Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Ge-     Hebelwirkung außerhalb der vorgenannten                 übung der Option durch den Vertrags-
samtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen      Spanne liegt.                                           partner zu ungünstigen Marktpreisen ein-
des Artikels 6 nicht überschreitet. Anlagen                                                              decken muss.
des Fonds in indexbasierten Derivaten müs-       Angaben zum Risikoprofil des Fonds, wel-
sen bei den Anlagegrenzen des Artikels 6         ches im Einklang mit den oben genannten               ‡ Beim Verkauf von Put-Optionen besteht
Absatz 1 bis 6 nicht berücksichtigt werden.      Techniken und Instrumenten steht, können                das Risiko, dass der Fonds zur Abnahme
Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder ein      auch den wesentlichen Informationen für                 von Wertpapieren zum Ausübungspreis
Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss        den Anleger entnommen werden.                           verpflichtet ist, obwohl der Marktwert
es hinsichtlich der Einhaltung der Vorschrif-                                                            dieser Wertpapiere bei Ausübung der Op-
ten dieses Artikels mit berücksichtigt wer-      Informationen zum aktuellen Einsatz der                 tion deutlich niedriger ist.
den.                                             Techniken und Instrumente sind bei der
                                                 Verwaltungsgesellschaft unter (+3 52) 34              ‡ Durch die Hebelwirkung von Optionen
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt für den      09-39 und bei der DekaBank Deutsche Gi-                 kann der Wert des Fondsvermögens stär-
Fonds über ein Risikomanagementverfahren         rozentrale von montags bis freitags in der              ker beeinflusst werden, als dies beim un-
im Einklang mit dem Gesetz von 2010 und          Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der               mittelbaren Erwerb von Wertpapieren der
den anwendbaren Verwaltungsvorschriften          Rufnummer +49 (0) 69 / 7147-652 erhält-                 Fall ist.
der CSSF, insbesondere dem Rundschreiben         lich.
CSSF 11/512 vom 30. Mai 2011.                                                                          ‡ Derivate können teilweise zur Absiche-
                                                                                                         rung von Risiken eingesetzt werden, de-
Im Rahmen des Risikomanagementverfah-            6. Risikohinweise                                       nen der Fonds ansonsten ausgesetzt wä-
rens wird das Gesamtrisiko des Fonds mittels                                                             re. Steigende Nennwerte während der
einer sogenannten absoluten Value-at-Risk        Anteile an dem Fonds sind Wertpapiere, de-              Laufzeit des Fonds können daher in man-
(VaR)-Limitierung gemessen und kontrolliert.     ren Preise durch die börsentäglichen Kurs-              chen Fällen Folge eines erhöhten Grades
                                                 schwankungen der in dem Fonds befindli-                 der Absicherung sein. Die Zahl gibt daher
Beim VaR handelt es sich um ein Standard-        chen Vermögenswerte bestimmt werden                     keine Auskunft über den Risikograd des
Risikomaß im Finanzsektor. Ausgehend von         und deshalb steigen oder auch fallen kön-               Fonds.
einem fixierten Zeitintervall und einer vorge-   nen.
geben Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau)                                                             Durch den Ausfall eines Ausstellers oder
ist der VaR einer Finanzposition diejenige       Zudem enthalten die im Abschnitt 5 be-                Kontrahenten können Verluste für den
Ausprägung der Verlusthöhe, die mit der          schriebenen Options- und Termingeschäfte              Fonds entstehen. Das Ausstellerrisiko be-
vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht            spezifische Risiken.                                  schreibt die Auswirkung der besonderen
überschritten wird. Die Berechnung des VaR                                                             Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers,
wird dabei auf Basis eines einseitigen Kon-      Kauf und Verkauf von Optionen/Options-                die neben den allgemeinen Tendenzen der
fidenzintervalls von 99% sowie einer Halte-      scheinen („Optionen“) sind mit besonderen             Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpa-
periode von 20 Tagen durchgeführt.               Risiken verbunden:                                    piers einwirken. Auch bei sorgfältiger Aus-
                                                                                                       wahl der Wertpapiere kann nicht ausge-
Für Zwecke der Risikobegrenzung muss ein         2 Die Berechnung erfolgt nach den von der European    schlossen werden, dass Verluste durch Ver-
                                                 Securities and Markets Authority (ESMA), früher
absoluter VaR aus allen Positionen des Fonds                                                           mögensverfall von Ausstellern eintreten. Das
                                                 Committee of European Securities Regulators (CESR),
ermittelt werden, welcher ein auf der            veröffentlichten Guidelines vom 28. Juli 2010 (CESR   Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der
                                                 10-788).

                                                                                                                                                     7
Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der   rungskursänderungen die Entwicklung des         7. Wertentwicklung
eigenen Forderung teilweise oder vollständig    Fonds negativ beeinflussen. Die bei Wäh-
auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die   rungskurs-Sicherungsgeschäften entstehen-       Die Wertentwicklung wird für die Anteile
für Rechnung des Fonds geschlossen wer-         den Kosten und evtl. Verluste mindern das       der Anteilklasse nach der so genannten
den.                                            Ergebnis des Fonds.                             „BVI-Methode” ermittelt. Die Berechnung
                                                                                                basiert auf den Rücknahmepreisen am An-
Der Wert des Fondsvermögens kann außer-         Mit der Verwahrung von Vermögensgegen-          fangs- und Endtermin. Zwischenzeitliche
dem durch unvorhersehbare Ereignisse wie        ständen im Ausland, insbesondere in auf-        Ausschüttungen werden zum Rücknahme-
z.B. internationale politische Entwicklungen,   strebenden Märkten, ist ein Verlustrisiko       preis des Ausschüttungstages reinvestiert.
Änderungen in der Politik von Staaten, Be-      verbunden, das aus Insolvenz, Sorgfalts-
schränkung von Auslandsinvestitionen und        pflichtverletzungen oder missbräuchlichem       Angaben zur Wertentwicklung enthalten
Währungsrückführungen sowie sonstige            Verhalten des Verwahrers oder eines Unter-      die wesentlichen Informationen für den An-
Entwicklungen und geltende Gesetze und          Verwahrers resultieren kann.                    leger sowie die Halbjahres- und Jahresbe-
Verordnungen nachteilig beeinflusst wer-                                                        richte. Darüber hinaus wird die aktuelle
den.                                            Außerdem trifft den Fonds auch das Länder-      Wertentwicklung bei den Produktinformati-
                                                und Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht    onen zu dem Investmentfonds im Rahmen
Finanz- und Devisenterminkontrakte sind         man, wenn ein ausländischer Schuldner           des Internetangebots www.deka.de veröf-
mit erheblichen Chancen, aber auch Risiken      trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender      fentlicht.
verbunden, weil jeweils nur ein Bruchteil der   Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines
jeweiligen Kontraktgröße („Einschuss”) so-      Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder
fort geleistet werden muss. Bezogen auf         überhaupt nicht erbringen kann. So können       8. Profil des Anlegerkreises
den Einschuss können Kursausschläge des         z. B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch
dem Terminkontrakt zugrunde liegenden           hat, ausbleiben oder in einer Währung er-       Die Anteile des Fonds sind in erster Linie für
Basiswerts in die eine oder andere Richtung     folgen, die aufgrund von Devisenbeschrän-       die Vermögensoptimierung bestimmt. Sie
zu erheblichen Gewinnen oder Verlusten          kungen nicht mehr konvertierbar ist.            eignen sich besonders für Anleger mit ge-
führen. Insofern weisen Terminkontrakte ei-                                                     ringer Risikobereitschaft und Wertpapierer-
ne hohe Volatilität auf.                        Für den Fonds dürfen auch Vermögensge-          fahrung hinsichtlich der in Abschnitt 6 erläu-
                                                genstände erworben werden, die nicht zum        terten Kursrisiken sowie einem kurz- bis mit-
Soweit Finanz- und Devisenterminkontrakte       amtlichen Markt an einer Börse zugelassen       telfristigen Anlagehorizont.
zu Absicherungszwecken eingesetzt wer-          oder in einen organisierten Markt einbezo-
den, dienen diese dazu, Kursrisiken zu ver-     gen sind. Der Erwerb derartiger Vermögens-
mindern. Sie können aber nicht ausschlie-       gegenstände ist mit der Gefahr verbunden,       9. Steuern
ßen, dass Kursrisiken trotz möglicher Kurssi-   dass es insbesondere zu Problemen bei der
cherungsgeschäfte die Entwicklung des           Weiterveräußerung der Vermögensgegen-           Das Fondsvermögen unterliegt im Großher-
Fonds negativ beeinflussen. Die bei Siche-      stände an Dritte kommen kann.                   zogtum Luxemburg einer „taxe d'abonne-
rungsgeschäften entstehenden Kosten und                                                         ment“ von derzeit jährlich 0,05%, zahlbar
evtl. Verluste vermindern das Ergebnis des      Ferner kann sich die rechtliche und steuerli-   pro Quartal auf das jeweils am Quartalsende
Fonds.                                          che Behandlung des Fonds in unabsehbarer        ausgewiesene Netto-Fondsvermögen, so-
                                                und nicht beeinflussbarer Weise ändern,         weit es nicht in Luxemburger Investment-
Sofern die Vermögenswerte des Fonds in          wobei das Risiko der Änderung bekannt           fonds, die der „taxe d'abonnement“ unter-
anderen Währungen als der Fondswährung          gemachter Besteuerungsgrundlagen bei in         liegen, angelegt ist.
angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge,    der Bundesrepublik Deutschland steuer-
Rückzahlungen und Erlöse aus solchen An-        pflichtigen Anlegern sowie – in steuerlicher    Die Einkünfte des Fonds werden im Groß-
lagen in der jeweiligen Währung. Fällt der      Sicht – des Risikos der Änderung von Rah-       herzogtum Luxemburg nicht besteuert. Sie
Wert dieser Währung gegenüber der Fonds-        menbedingungen besonders herauszustellen        können jedoch etwaigen Quellen- oder an-
währung, so reduziert sich der Wert des         ist.                                            deren Steuern der Länder unterliegen, in
Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesell-                                                          denen das Fondsvermögen investiert ist.
schaft kann Währungskurs-Sicherungs-            Es kann daher grundsätzlich keine Zusi-
geschäfte abschließen.                          cherung gegeben werden, dass die Ziele          Seit dem 1. Juli 2005 gilt für Zinszahlungen
                                                der Anlagepolitik erreicht werden.              an in anderen EU-Staaten ansässige Em-
Die Währungskurs-Sicherungsgeschäfte                                                            pfänger die EU-Zinsrichtlinie. Die EU-
können aber nicht ausschließen, dass Wäh-                                                       Zinsrichtlinie hat keine Auswirkung darauf,

8
wie Kapitalerträge im jeweiligen EU-Land zu       10. Kosten                                     Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermö-
besteuern sind. Sie befasst sich ausschließ-                                                     gen eine bankübliche Bearbeitungsgebühr
lich mit Zahlungsbewegungen von EU-               Anteile der Anteilklasse des Fonds werden      für Geschäfte für Rechnung des Fonds.
Bürgern, die Konten oder Depots jenseits ih-      zum Anteilwert ausgegeben, zuzüglich einer
res Heimatlandes besitzen.                        Verkaufsprovision bis zu 2,50 % – derzeit      Das Fondsvermögen trägt daneben die Kos-
                                                  2,50 % – des Anteilwertes zugunsten der        ten des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a)
Die EU-Zinsrichtlinie ist daher für Anteilinha-   Vertriebsstellen.                              und j) des Grundreglements.
ber, die in Luxemburg ansässig sind und ihre
Anteile in einem Depot bei einem Kreditin-        Der Ausgabepreis der Anteilklasse kann sich
stitut in Luxemburg verwahren lassen, ohne        um Gebühren oder andere Belastungen er-
Bedeutung.                                        höhen, die in den jeweiligen Vertriebslän-     Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die
                                                  dern anfallen.                                 Anbahnung, Vorbereitung und Durchfüh-
Verwahrt der ausländische Privatanleger die                                                      rung von Wertpapierdarlehensgeschäften,
Anteile eines ausschüttenden Fonds, der           Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem     Wertpapierpensionsgeschäften und diesen
gemäß den Bestimmungen der EU-                    Fondsvermögen als Verwaltungsvergütung         vergleichbaren zulässigen Geschäften für
Zinsrichtlinie zu mehr als 15% in Zinstitel in-   für die Hauptverwaltung und die Anlagen-       Rechnung des Fonds eine pauschale Vergü-
vestiert, in einem Depot bei einem Kreditin-      verwaltung ein jährliches Entgelt von bis zu   tung in Höhe von bis zur Hälfte der Erträge
stitut, das seinen Sitz in Luxemburg hat, so      1,20 % – derzeit 0,75 % – das anteilig auf     aus diesen Geschäften.
unterliegt bei einer Ausschüttung der Anteil      das durchschnittliche Netto-Fondsvermögen
der Zinsen den Bestimmungen des Artikels 6        des betreffenden Monats zu berechnen und       Sofern beim Erwerb von Fondsanteilen ein
der EU-Zinsrichtlinie und wird ggf. besteuert.    zum betreffenden Monatsende auszuzahlen        Ausgabeaufschlag erhoben wird, wird dieser
Sofern ein ausschüttender oder thesaurie-         ist.                                           im Regelfall als Rückvergütung bis zur Höhe
render Fonds gemäß den Bestimmungen der                                                          des gesamten Ausgabeaufschlages an den
EU-Zinsrichtlinie zu mehr als 25% in Zinstitel    Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem     Vertriebspartner gewährt. Bei einigen Fonds
investiert, so unterliegt bei einer Rückgabe      Fondsvermögen eine jährliche Kostenpau-        wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, son-
oder Veräußerung der Fondsanteile der             schale in Höhe von bis zu 0,18 %, derzeit      dern dem Fondsvermögen zur Deckung des
Zinsanteil der Besteuerung.                       0,12 %, die anteilig auf das durchschnittli-   Vertriebsaufwands eine gesonderte Ver-
                                                  che Netto-Fondsvermögen des betreffenden       triebsprovision entnommen, die, soweit an-
Der Steuersatz beträgt bis zum 30. Juni           Monats zu berechnen und zum betreffen-         wendbar, im Verkaufsprospekt gesondert
2011 20% sowie ab dem 1. Juli 2011 35%.           den Monatsende auszuzahlen ist. Für die Be-    ausgewiesen ist und die teilweise oder in
                                                  rechnung werden die Tageswerte zugrunde        voller Höhe den Vertriebspartnern zufließen
Alternativ hat der Privatanleger die Möglich-     gelegt.                                        kann.
keit, sich vom Steuerabzug befreien zu las-
sen, indem er eine Ermächtigung zur freiwil-      Die Kostenpauschale umfasst die folgenden      Aus der Verwaltungsvergütung können die
ligen Offenlegung seiner Zinserträge gegen-       Vergütungen und Kosten, die dem Fonds          Vertriebspartner von der Verwaltungsgesell-
über dem luxemburgischen Kreditinstitut           nicht separat belastet werden:                 schaft eine weitere Vergütung erhalten, die
abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den                                                   bis zur kompletten Höhe dieser Verwal-
Steuerabzug zu verzichten und stattdessen         ‡ Vergütung der Depotbank;                     tungsvergütung gehen kann. Für die im
die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen                                                       Fondsvermögen enthaltenen Investment-
Finanzbehörden zu melden.                         ‡ Kosten von Artikel 17 Absatz 1 Buchsta-      fonds (sog. Zielfonds) kann der Vertriebs-
                                                    ben b) bis i) des Grundreglements;           partner einen Anteil der jährlichen Verwal-
Anteilinhaber, die nicht in Luxemburg ansäs-                                                     tungsvergütung dieser Zielfonds als Rück-
sig sind beziehungsweise dort keine Be-           ‡ Kosten, die im Zusammenhang mit der          vergütung erhalten.
triebsstätte unterhalten, müssen in Luxem-          Verwendung eines Vergleichsmaßstabes
burg auf ihre Anteile oder Erträge aus Antei-       entstehen können;                            Sofern der Vertriebspartner aus dem Ge-
len weder Einkommen-, noch Erbschaft-,                                                           samtangebot der Verwaltungsgesellschaft
noch Vermögensteuer entrichten. Für sie           ‡ Kosten und Auslagen, die der Depotbank       Produkte in einem Umfang vertreibt, der ei-
gelten die jeweiligen nationalen Steuervor-         aufgrund einer zulässigen und marktübli-     nen vorab definierten Schwellenwert über-
schriften.                                          chen Beauftragung Dritter gemäß Artikel      schreitet, kann der Vertriebspartner darüber
                                                    4 Absatz 3 des Grundreglements mit der       hinaus eine zusätzliche Vergütung erhalten.
                                                    Verwahrung von Vermögenswerten des           Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft
                                                    Fonds entstehen.                             ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendun-

                                                                                                                                                9
gen in Form von unterstützenden Sachleis-       Erläuterung:                                     davon nicht berührt. Ein Erwerb von Antei-
tungen (z. B. Mitarbeiterschulungen) und                                                         len ist nur bei Depotverwahrung möglich.
ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Ver-    TER: Gesamtkostenquote in Prozent                Sowohl die Depotbank als auch die
mittlungsleistungen der Vertriebspartner im                                                      DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt,
Zusammenhang stehen, gewähren, welche           GKn: Tatsächlich belastete Gesamtkosten          bieten eine Depotführung für die Anteile an.
nicht dem Fondsvermögen gesondert in                 (nominal, sämtliche Kosten ohne
Rechnung gestellt werden. Die Zuwendun-              Transaktionskosten) der                     Anteile der Anteilklasse des Fonds können
gen stehen den Interessen der Anleger nicht          Anteilklasse des Fonds in der               bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depot-
entgegen, sondern sind darauf ausgelegt,             Fondswährung im Bezugszeitraum              bank und bei den in diesem Verkaufspros-
die Qualität der Dienstleistungen seitens der                                                    pekt verzeichneten Zahlstellen erworben
Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und         M:   Mittelwert aus den Tageswerten des          und zurückgegeben werden. Bei der Ver-
weiter zu verbessern. Nähere Informationen           Netto-Fondsvermögens der Anteil -           mittlung des Erwerbs oder der Rückgabe
zu den Zuwendungen können die Anleger                klasse im Bezugszeitraum                    von Anteilen durch Dritte kann die übliche
von den Vertriebspartnern erfahren.                                                              Wertpapierprovision anfallen.

Geldwerte Vorteile (Brokerresearch, Finanz-     11. Berechnung des Anteilwertes                  Anteile der Anteilklasse werden an jedem
analysen, Markt- und Kursinformationssys-                                                        Bewertungstag ausgegeben und zurückge-
teme), die der Verwaltungsgesellschaft oder     Zur Berechnung des Anteilwertes der Anteile      nommen.
dem Fondsmanager ohne besonderes Ent-           der Anteilklasse wird der Wert der Vermö-
gelt im Zusammenhang mit Handelsgeschäf-        genswerte des Fonds abzüglich seiner Ver-        Zum Zeitpunkt der Abgabe des Zeichnungs-
ten zur Verfügung gestellt werden, werden       bindlichkeiten von der Verwaltungsgesell-        antrages und/ oder Rückgabeauftrags ist
im Interesse der Anteilinhaber bei den Anla-    schaft unter Aufsicht der Depotbank an je-       dem Anleger der Netto-Inventarwert des
geentscheidungen verwendet.                     dem Bewertungstag ermittelt, auf die An-         Fonds nicht bekannt.
                                                teilklasse aufgeteilt und durch die Anzahl
Die Total Expense Ratio (TER), das heißt die    der im Umlauf befindlichen Anteile geteilt.      Die Ausgabe von Anteilen ist nicht befristet.
Gesamtkosten (ohne Transaktionskosten)                                                           Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ei-
auf der Basis der in der Berichtsperiode in     Die Grundsätze, nach denen die Vermö-            genem Ermessen einen Zeichnungsantrag
der Anteilklasse angefallenen Kosten bezo-      genswerte des Fonds bewertet werden, er-         zurückweisen (z.B. bei dem Verdacht auf
gen auf das durchschnittliche Netto-            geben sich aus Artikel 12 Absatz 2 des           Market Timing-Aktivitäten des Anlegers)
Fondsvermögen in der betreffenden Anteil-       Grundreglements.                                 oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig
klasse wird im Jahresbericht bei der Ertrags-                                                    beschränken, aussetzen oder endgültig ein-
und Aufwandsrechnung und den wesentli-          Bewertungstag ist jeder Tag, der zugleich        stellen, soweit dies im Interesse der Gesamt-
chen Informationen für den Anleger als          Börsentag in Luxemburg und in Frankfurt          heit der Anteilinhaber, zum Schutz der Ver-
"Laufende Kosten" angegeben. Die Ge-            am Main ist. An Börsentagen, die an einem        waltungsgesellschaft, zum Schutz des
samtkosten umfassen insbesondere die            der vorgenannten Orte gesetzliche Feiertage      Fonds, im Interesse der Anlagepolitik oder
Verwaltungsvergütung, die Vertriebsprovisi-     sind, sowie am 24. und 31. Dezember wird         im Fall der Gefährdung der spezifischen An-
on (sofern erhoben), die Kostenpauschale,       in der Regel von einer Bewertung abgese-         lageziele des Fonds erforderlich erscheint.
die Taxe d'abonnement sowie sämtliche an-       hen. Die Verwaltungsgesellschaft kann be-
dere Kosten gemäß Artikel 17 Absatz 1           schließen, an diesen Tagen zu bewerten. In       Aufträge, welche bis spätestens 12.00 Uhr
Buchstabe a) und j) des Grundreglements         diesem Fall wird dies mittels einer Veröffent-   (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag
mit Ausnahme der Transaktionskosten.            lichung in mindestens zwei hinreichend ver-      bei der Verwaltungsgesellschaft eingegan-
                                                breiteten Tageszeitungen, einschließlich         gen sind, werden auf der Grundlage des An-
Die Berechnung der Gesamtkostenquote er-        mindestens einer Luxemburger Tageszeitung        teilwertes dieses Bewertungstages abge-
folgt dabei in folgender Weise:                 angekündigt.                                     rechnet. Aufträge, welche nach 12.00 Uhr
                                                                                                 (Luxemburger Zeit) eingehen, werden auf
                                                                                                 der Grundlage des Anteilwertes des nächs-
Berechnung:                                     12. Erwerb und Rückgabe von Anteilen             ten Bewertungstages abgerechnet.

       GKn                                      Die Anteile des Fonds werden ab dem 1. Ja-       Die Rücknahme erfolgt zum Anteilwert. Der
TER = ———— x 100                                nuar 2007 ausschließlich durch Globalzerti-      Rücknahmepreis kann sich um Gebühren
        M                                       fikate verbrieft, die auf den Inhaber lauten.    oder andere Belastungen vermindern, die in
                                                Die Rechte der bisherigen Anleger werden         den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.

10
Die Rücknahme von Anteilen ist aufgescho-         Verwaltungsgesellschaft sowie bei den In-       formationen werden in der Börsen-Zeitung,
ben, wenn die Berechnung des Anteilwertes         formationsstellen kostenfrei bereitgehalten.    die in Frankfurt am Main erscheint, veröf-
gemäß Artikel 12 Absatz 5 des Grundreg-                                                           fentlicht.
lements zeitweilig eingestellt ist und kann       Sämtliche Änderungen des Grundregle-
gemäß Artikel 14 Absatz 3 des Grundreg-           ments und des Sonderreglements werden           Anlegerbeschwerden können an die Verwal-
lements bei umfangreichen Rücknahmen ,            bei dem Luxemburger Handels- und Gesell-        tungsgesellschaft, die Depotbank sowie an
die nicht aus Sichteinlagen, kurzfristig liqui-   schaftsregister hinterlegt. Ein Verweis auf     die Zahl- und Informationsstelle gerichtet
dierbaren Vermögenswerten und zulässigen          diese Hinterlegung wird im Mémorial, dem        werden. Sie werden dort ordnungsgemäß
Kreditaufnahmen des Fonds befriedigt wer-         Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg,         und innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
den können sowie aus anderen Gründen,             veröffentlicht.
die es im Interesse der Gesamtheit der Anle-
ger des Fonds als gerechtfertigt und/oder         Wichtige Informationen an die Anteilinhaber
geboten erscheinen lassen, zeitweilig ausge-      werden in mindestens zwei hinreichend ver-
setzt werden.                                     breiteten Tageszeitungen, einschließlich
                                                  mindestens einer Luxemburger Tageszeitung
Die Anteile des Fonds sind börsenfähig. Es        in Übereinstimmung mit den jeweiligen Ver-
ist jedoch nicht vorgesehen, Anteile des          öffentlichungspflichten der Länder, in denen
Fonds an einer Börse notieren zu lassen.          Anteile öffentlich vertrieben werden, veröf-
                                                  fentlicht.

13. Informationen an die Anteilinhaber
                                                  14. Vertrieb in der Bundesrepublik
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise können               Deutschland
bewertungstäglich am Sitz der Verwal-
tungsgesellschaft sowie bei den Informati-        Der Vertrieb der Anteile in Deutschland ist
onsstellen erfragt werden.                        der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
                                                  aufsicht angezeigt worden.
Die geprüften Jahresberichte werden den
Anteilinhabern innerhalb von vier Monaten
nach Abschluss des Geschäftsjahres am Sitz        Zahl- und Informationsstelle in
der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den         Deutschland
Informationsstellen kostenfrei zur Verfügung
gestellt.                                         DekaBank Deutsche Girozentrale,
                                                  Mainzer Landstraße 16
Halbjahresberichte werden innerhalb von           60325 Frankfurt
zwei Monaten nach Ende der Periode, auf           Tel. +49 (0) 69 71 47 - 0
welche sie sich beziehen, in entsprechender
Form wie der Jahresbericht zur Verfügung          Der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit
gestellt.                                         dem Verwaltungsreglement, die wesentli-
                                                  chen Informationen für den Anleger, der
Zahlungen, beispielsweise Ausschüttungen          Jahresbericht und gegebenenfalls der Halb-
und Rücknahmeerlöse, erfolgen über die            jahresbericht sind bei der Informationsstelle
Verwaltungsgesellschaft bzw. die Depot-           kostenfrei erhältlich. Dort können auch der
bank sowie über die in diesem Verkaufs-           Ausgabepreis und der Rücknahmepreis der
prospekt aufgeführten Zahlstellen.                Fondsanteile angefragt werden.

Dieser Verkaufsprospekt mit dem Verwal-           Fondsanteile können bei der Zahlstelle er-
tungsreglement des Fonds, die wesentlichen        worben und zurückgegeben werden.
Informationen für den Anleger und sonstige
Informationen über den Fonds oder die             Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis
Verwaltungsgesellschaft werden am Sitz der        der Fondsanteile werden auf www.deka.de
                                                  veröffentlicht. Für die Anleger bestimmte In-

                                                                                                                                           11
15. Der Fonds im Überblick

 Deka-Renten: Euro 1-3 CF
 Gründung des Fonds:                         3. März 1993
 Dauer des Fonds:                            unbegrenzt
 Fondswährung:                               Euro
 ISIN / WKN:
 Anteilklasse A:                             LU0044138906 / 972352
 Verkaufsprovision:                          bis zu 2,50 % des Anteilwertes, derzeit 2,50 % des jeweiligen Anteilwertes
 Erstausgabepreis:
 Anteilklasse A:                             EUR 524,07 (einschließlich Verkaufsprovision)
 Tag der Erstausgabe:
 Anteilklasse A:                             15. März 1993
 Verbriefung der Anteile:                    Ab dem 1. Januar 2007 ausschließlich in Globalzertifikaten. Die Rechte der
                                             bisherigen Anleger werden davon nicht berührt.
 Orderannahmeschluss:                        12.00 Uhr Luxemburger Zeit für die Abrechnung zum Ausgabe- bzw. Rücknah-
                                             mepreis dieses Bewertungstages
 Valuta:                                     Bewertungstag plus zwei Bankarbeitstage
 Verwaltungsvergütung für Hauptverwal-       bis zu 1,20 % p.a., derzeit 0,75 % p.a. des durchschnittlichen Netto-
 tung und Anlagenverwaltung:                 Fondsvermögens aus den Tageswerte
 Kostenpauschale:                            bis zu 0,18 % p.a., derzeit 0,12 % p.a. des durchschnittlichen Netto-
                                             Fondsvermögens aus den Tageswerten
 Vergütung für Wertpapierdar-                bis zur Hälfte der Erträge aus diesen Geschäften
 lehensgeschäfte, Wertpapier-
 pensionsgeschäfte u.ä.:
 Ende des Geschäftsjahres:                   30. September
 Ertragsverwendung
 Anteilklasse A:                             Thesaurierung
 Datum des Jahresberichtes:                  30. September, erscheint ca. Mitte Januar
 Datum des Halbjahresberichts:               31. März, erscheint ca. Mitte Mai
 Börsennotierung der Anteile:                Nicht vorgesehen
 Hinweis auf die Hinterlegung im Mémorial:
 Grundreglement:                             31. Mai 2011
 Sonderreglement letztmals:                  30. Juni 2011

12
II. Verwaltungsreglement

Grundreglement                                  einschließlich mindestens einer Luxembur-      „Wertpapiere“:
                                                ger Tageszeitung angekündigt.
Dieses Grundreglement wurde beim Lu-                                                           ‡ Aktien und andere, Aktien gleichwertige,
xemburger Handels- und Gesellschaftsregis-      „CSSF“:                                          Wertpapiere („Aktien“)
ter hinterlegt und ein Verweis auf diese Hin-   Commission de Surveillance du Secteur Fi-
terlegung wurde am 31. Mai 2011 im Mé-          nancier (die Luxemburger Aufsichtsbehörde      ‡ Schuldverschreibungen und sonstige ver-
morial C, Recueil des Sociétés et Associa-      für den Finanzsektor).                           briefte Schuldtitel („Schuldtitel“)
tions („Mémorial“), dem Amtsblatt des
Großherzogtums Luxemburg, veröffentlicht.       „Derivate“:                                    ‡ alle anderen marktfähigen Wertpapiere
                                                abgeleitete Finanzinstrumente, insbesonde-       im Sinne von Artikel 2 der Großherzogli-
                                                re Optionen, Futures und Swaps.                  chen Verordnung vom 8. Februar 2008 in
Artikel 1                                                                                        Umsetzung der Richtlinie 2007/16/EG, die
Anwendungsbereich und Definitionen              „Drittstaat“:                                    zum Erwerb von Wertpapieren durch
                                                jeder Staat, der kein „Mitgliedstaat“ ist.       Zeichnung oder Austausch berechtigen,
1. Die Deka International S.A., Luxemburg,                                                       mit Ausnahme der Techniken und In-
   erstellte dieses Grundreglement für von      „Geldmarktinstrumente“:                          strumente gemäß Artikel 8 bis 10.
   ihr gemäß Teil I des Gesetzes von 2010       Instrumente im Sinne von Artikel 3 der
   in Form eines fonds commun de place-         Großherzoglichen Verordnung vom 8. Feb-
   ment errichtete Investmentfonds. Es gilt     ruar 2008 in Umsetzung der Richtlinie          Artikel 2
   nur für Fonds, deren jeweiliges Sonder-      2007/16/EG, die üblicherweise auf dem          Der Fonds
   reglement dieses Grundreglement zum          Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind
   integralen Bestandteil des Verwaltungs-      und deren Wert jederzeit genau bestimmt        1. Der Fonds ist ein rechtlich unselbststän-
   reglements des Fonds erklärt. Das            werden kann.                                      diges Sondervermögen („fonds commun
   Grundreglement legt allgemeine                                                                 de placement“), das aus Wertpapieren
   Grundsätze fest, während die spezifi-         „Gesetz von 2010“:                               und/oder sonstigen Vermögenswerten
   schen Charakteristiken des Fonds im je-      das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über             („Fondsvermögen“) besteht. Es wird von
   weiligen Sonderreglement beschrieben         Organismen für gemeinsame Anlagen (ein-           der Verwaltungsgesellschaft unter Be-
   werden. Im Sonderreglement können            schließlich nachfolgender Änderungen und          achtung des Grundsatzes der Risi-
   darüber hinaus ergänzende und abwei-         Ergänzungen).                                     kostreuung verwaltet. Die Vermögens-
   chende Regelungen zu einzelnen Best-                                                           werte des Sondervermögens werden von
   immungen des Grundregelements ge-            „Mitgliedstaat“:                                  der Depotbank verwahrt.
   troffen werden. Das Sonderreglement          die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
   des jeweiligen Fonds bildet zusammen         und die anderen Vertragsstaaten des Ab-        2. Der Fonds kann aus einem oder mehre-
   mit dem Grundreglement das Verwal-           kommens über den Europäischen Wirt-               ren Teilfonds im Sinne von Artikel 181
   tungsreglement des betreffenden Fonds        schaftsraum (Island, Norwegen, Liechten-          des Gesetzes von 2010 bestehen, sofern
   (nachfolgend der „Fonds“).                   stein).                                           das jeweilige Sonderreglement dies vor-
                                                                                                  sieht. Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt
2. Es gelten folgende Definitionen:             „Netto-Fondsvermögen“:                            den Fonds. Jeder Anleger ist am Fonds
                                                das Fondsvermögen abzüglich der dem               durch Beteiligung an einem Teilfonds be-
„Bewertungstag“                                 Fonds zuzurechnenden Verbindlichkeiten.           teiligt. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis
Sofern im Sonderreglement nicht abwei-                                                            der Anteilinhaber untereinander als selb-
chend geregelt, jeder Tag, der zugleich Bör-    „OGA“:                                            ständiges Sondervermögen. Die Rechte
sentag in Luxemburg und in Frankfurt am         ein Organismus für gemeinsame Anlagen.            und Pflichten der Anteilinhaber eines
Main ist. An Börsentagen, die an einem der                                                        Teilfonds sind von denen der Anteilinha-
vorgenannten Orte gesetzliche Feiertage         „OGAW“:                                           ber der anderen Teilfonds getrennt. Ge-
sind, sowie am 24. Dezember und 31. De-         ein Organismus für gemeinsame Anlagen in          genüber Dritten haften die Vermögens-
zember wird in der Regel von einer Bewer-       Wertpapieren, welcher der Richtlinie              werte eines jeden Teilfonds lediglich für
tung abgesehen. Die Verwaltungsgesell-          2009/65/EG unterliegt.                            solche Verbindlichkeiten, welche dem
schaft kann beschließen, an diesen Tagen                                                          betreffenden Teilfonds zuzuordnen sind.
zu bewerten. In diesem Fall wird dies mittels   „OTC-Derivate“:
einer Veröffentlichung in mindestens zwei       Derivate, die nicht an einer Börse gehandelt      Besteht der Fonds aus mehreren Teil-
hinreichend verbreiteten Tageszeitungen,        werden.                                           fonds, wird jeder Teilfonds als eigener

                                                                                                                                            13
Fonds betrachtet, soweit sich nicht aus           den, soweit es sich um Ansprüche der           eigene Kosten Anlageberater hinzuzie-
     dem jeweiligen Sonderreglement oder               Anteilinhaber handelt, die in dem betref-      hen, insbesondere sich durch einen An-
     einer gesetzlichen Regelung etwas ande-           fenden Land ansässig sind, und im Hin-         lageausschuss beraten lassen. Der Ver-
     res ergibt; insbesondere wird im Hinblick         blick auf Angelegenheiten, die sich auf        waltungsrat der Verwaltungsgesellschaft
     auf die Anlagen und die Anlagepolitik             den Fonds beziehen.                            kann eines oder mehrere seiner Mitglie-
     (Artikel 5 bis 10) jeder Teilfonds als eige-                                                     der sowie sonstige natürliche oder juristi-
     ner Fonds betrachtet.                          6. Sofern im jeweiligen Sonderreglement           sche Personen mit der Ausführung der
                                                       nicht anders geregelt, ist der Fonds auf       täglichen Anlagepolitik betrauen.
3. Die vertraglichen Rechte und Pflichten              unbestimmte Zeit errichtet. Er kann je-
   der Inhaber von Anteilen („Anteilinha-              doch jederzeit durch die Verwaltungsge-     4. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet
   ber“), der Verwaltungsgesellschaft und              sellschaft aufgelöst werden. Die Anteil-       bei der Verwaltung des Fonds ein Risi-
   der Depotbank sind in dem Verwaltungs-              inhaber, deren Erben bzw. Rechtsnach-          komanagement-Verfahren, welches das
   reglement geregelt, das von der Verwal-             folger oder Gläubiger können weder die         mit den Anlagen verbundene Risiko und
   tungsgesellschaft mit Zustimmung der                Auflösung noch die Teilung des Fonds           deren jeweiligen Anteil am Gesamtrisi-
   Depotbank erstellt wird. Die Verwal-                beantragen.                                    koprofil des Fonds jederzeit überwacht
   tungsgesellschaft kann das Verwaltungs-                                                            und misst, sowie ein Verfahren zur präzi-
   reglement mit Zustimmung der Depot-              7. Forderungen der Anteilinhaber gegen            sen und unabhängigen Bewertung des
   bank sowohl bezüglich des Grundregle-               die Verwaltungsgesellschaft oder die           Wertes von OTC-Derivaten.
   ments als auch des Sonderreglements                 Depotbank können nach Ablauf von
   jederzeit ganz oder teilweise ändern. Das           fünf Jahren nach Entstehung des An-
   Verwaltungsreglement und jegliche Än-               spruchs nicht mehr gerichtlich geltend      Artikel 4
   derung desselben treten am Tag ihrer                gemacht werden; davon unberührt             Die Depotbank
   Unterzeichnung in Kraft, sofern nichts              bleibt die in Artikel 19 enthaltene Rege-
   anderes bestimmt ist. Der deutsche                  lung.                                       1. Depotbank des Fonds ist die DekaBank
   Wortlaut des Verwaltungsreglements ist                                                             Deutsche Girozentrale Luxemburg S.A..
   maßgeblich.                                      8. Der Jahresabschluss des Fonds wird von
                                                       einem Wirtschaftsprüfer geprüft, der von    2. Die Depotbank ist mit der Verwahrung
     Durch den Kauf eines Anteils erkennt je-          der Verwaltungsgesellschaft ernannt            der Vermögenswerte des Fonds beauf-
     der Anteilinhaber das Verwaltungsreg-             wird.                                          tragt. Die Rechte und Pflichten der De-
     lement sowie alle Änderungen desselben                                                           potbank richten sich nach Luxemburger
     an.                                                                                              Recht, dem Verwaltungsreglement und
                                                    Artikel 3                                         dem Depotbankvertrag.
4. Das Verwaltungsreglement unterliegt              Die Verwaltungsgesellschaft
   Luxemburger Recht. Insbesondere gelten                                                          3. Alle Wertpapiere und anderen Vermö-
   in Ergänzung zu den Regelungen des               1. Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die      genswerte des Fonds werden von der
   Verwaltungsreglements die Vorschriften              Deka International S.A.                        Depotbank in gesperrten Konten und
   des Gesetzes von 2010. Gleiches gilt für                                                           Depots verwahrt, über die nur in Über-
   die Rechtsbeziehungen zwischen den               2. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet          einstimmung mit den Bestimmungen
   Anteilinhabern, der Verwaltungsgesell-              den Fonds im eigenen Namen, jedoch             des Verwaltungsreglements verfügt wer-
   schaft und der Depotbank.                           ausschließlich im Interesse und für ge-        den darf. Die Depotbank kann unter ih-
                                                       meinschaftliche Rechnung der Anteilin-         rer Verantwortung und mit Einverständ-
5. Jeder Rechtsstreit zwischen Anteilinha-             haber. Die Verwaltungsbefugnis erstreckt       nis der Verwaltungsgesellschaft Dritte,
   bern, der Verwaltungsgesellschaft und               sich auf die Ausübung aller Rechte, wel-       insbesondere andere Banken und Wert-
   der Depotbank unterliegt der Gerichts-              che unmittelbar oder mittelbar mit den         papiersammelstellen, mit der Verwah-
   barkeit des zuständigen Gerichts im Ge-             Vermögenswerten des Fonds zusam-               rung von Wertpapieren und sonstigen
   richtsbezirk Luxemburg im Großherzog-               menhängen.                                     Vermögenswerten beauftragen.
   tum Luxemburg. Die Verwaltungsgesell-
   schaft und die Depotbank sind berech-            3. Die Verwaltungsgesellschaft legt die An-    4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Depot-
   tigt, sich selbst und den Fonds der Ge-             lagepolitik des Fonds unter Berücksichti-      bank berechtigt und verpflichtet, im ei-
   richtsbarkeit und dem Recht eines jeden             gung der gesetzlichen und vertraglichen        genen Namen:
   Landes zu unterwerfen, in welchem An-               Anlagebeschränkungen fest. Sie kann
   teile des Fonds öffentlich vertrieben wer-          unter eigener Verantwortung und auf

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