Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Renten: Euro 1-3 CF
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Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Renten: Euro 1-3 CF Ein Sondervermögen gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Der Abschnitt „Informationen an die Anteilinhaber“ in diesem Verkaufsprospekt wurde zum 1. Juli 2012 um den Passus im innen- liegenden Beiblatt ergänzt. Darüber hinaus werden die Beschreibung zur Hebelwirkung im Abschnitt „Techniken und Instrumente" und der Abschlussprüfer im Abschnitt „III. Anhang" in diesem Verkaufsprospekt ersetzt. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte ebenfalls dem innen- liegenden Beiblatt. Ausgabe Januar 2013 Deka International S.A.
Verkaufsbeschränkung / Beiblatt Verkaufsbeschränkung Beiblatt Die durch diesen Verkaufsprospekt angebo- Seit dem 1. Juli 2012 Ab dem 1. Januar 2013 – tenen Anteile sind aufgrund US-aufsichts- Abschnitt „Techniken und Instrumente“ rechtlicher Beschränkungen nicht für den […] Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Die Angabe über die Hebelwirkung (am En- Amerika (welcher Begriff auch die Bundes- Anleger können ihre Rechte im Zusammen- de des Abschnitts, nachfolgend der Angabe staaten, Territorien und Besitzungen der hang mit der Investition in den Fonds in ihrer zum Referenzportfolio) wird wie folgt aktua- Vereinigten Staaten sowie den District of Gesamtheit unmittelbar gegen die Verwal- lisiert: Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten tungsgesellschaft geltend machen. Die Ver- von US-Personen, wie in Regulation S unter waltungsgesellschaft weist die Anleger da- […] dem Securities Act von 1933 in der gelten- raufhin, dass Anteile an dem Fonds als Inha- den Fassung definiert, bestimmt. US-Perso- berpapier durch Globalurkunden verbrieft Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die nen sind natürliche Personen, die ihren sind und die Verwaltungsgesellschaft kein Hebelwirkung (Englisch „leverage“) des Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Anlegerregister führt, in dem die Anleger Fonds im Einklang mit den Verwaltungsvor- Amerika haben. Außerdem schließt der Be- unmittelbar eingetragen sind. Zur Geltend- schriften der zuständigen Aufsichtsbehör- griff der US-Person juristische Personen ein, machung ihrer Rechte können die Anleger denunter Anwendung des Ansatzes der die gemäß den Gesetzen der Vereinigten daher auf die Mitwirkung Dritter (z.B. de- Summe der Nominalen („Bruttomethode“) Staaten von Amerika gegründet wurden. potführende Stellen) angewiesen sein, um sowie zusätzlich unter Anwendung des ihre Berechtigung als Anleger nachzuwei- Commitment-Ansatzes („Nettomethode“)1. Dementsprechend werden Anteile in den sen. Anlegern wird geraten, sich über ihre Vereinigten Staaten von Amerika und an Rechte zu informieren. Anteilinhaber sollten beachten, dass Deri- oder für Rechnung von US-Personen weder vate für verschiedene Zwecke eingesetzt angeboten noch verkauft. Spätere Übertra- ------------------------------------------------ werden können, insbesondere für Absiche- gungen von Anteilen in die Vereinigten rungs- und Investmentzwecke. Die Berech- Staaten von Amerika bzw. an US-Personen Ab dem 1. Januar 2013 – nung der erwarteten Hebelwirkung nach sind unzulässig. Abschnitt "III. Anhang" Bruttomethode unterscheidet nicht zwi- schen den unterschiedlichen Zielsetzungen Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Abschlussprüfer für den Fonds und die des Derivateeinsatzes und liefert daher keine Staaten von Amerika oder an US-Personen Verwaltungsgesellschaft Indikation über den Risikogehalt des Fonds. verbreitet werden. Die Verteilung dieses Die erwartete, durch die Verwendung von Prospektes und das Angebot bzw. der Ver- KPMG Luxembourg S.à r.l. Derivaten bedingte Hebelwirkung des Fonds kauf der Anteile können auch in anderen 9, Allée Scheffer nach Bruttomethode kann zwischen 0,5 und Rechtsordnungen Beschränkungen unter- L-2520 Luxembourg 2 liegen. Eine Indikation des Risikogehaltes worfen sein. Luxembourg des Fonds wird dagegen durch die Nettome- thode gegeben, da sie auch den Einsatz von Derivaten zu Absicherungszwecken ange- messen berücksichtigt. Die erwartete He- belwirkung des Fonds nach Nettomethode kann zwischen 0,5 und 1,5 liegen. In be- sonderen Ausnahmefällen kann es vorkom- men, dass die Hebelwirkung außerhalb der vorgenannten Spanne liegt. […] 1 Die Berechnung unter Anwendung des Commit- ment-Ansatzes erfolgt nach den von der European Securities and Markets Authority (ESMA), früher Committee of European Securities Regulators (CESR), veröffentlichten Guidelines vom 28. Juli 2010 (CESR 10-788).
Inhalt Seite I. Verkaufsprospekt 4 1. Der Fonds 4 2. Die Verwaltungsgesellschaft 4 3. Die Depotbank 5 4. Anlagepolitik 5 5. Techniken und Instrumente 6 6. Risikohinweise 7 7. Wertentwicklung 8 8. Profil des Anlegerkreises 8 9. Steuern 8 10. Kosten 9 11. Berechnung des Anteilwertes 10 12. Erwerb und Rückgabe von Anteilen 10 13. Informationen an die Anteilinhaber 11 14. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland 11 15. Der Fonds im Überblick 12 II. Verwaltungsreglement 13 Grundreglement 13 Sonderreglement 25 III. Anhang Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe 27 IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften 30 3
I. Verkaufsprospekt Dieser Verkaufsprospekt mit dem Ver- Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts 2. Die Verwaltungsgesellschaft waltungsreglement, welches aus dem und das Angebot bzw. der Verkauf von An- Grundreglement und dem Sonder- teilen des Fonds kann in manchen Hoheits- Die Verwaltungsgesellschaft wurde am reglement des Fonds gebildet wird, ist gebieten Beschränkungen unterliegen. Die- 12. August 1988 als Aktiengesellschaft der Verkaufsprospekt und hat im Zwei- ser Verkaufsprospekt ist nicht als Aufforder- unter luxemburgischem Recht für eine un- felsfalle Vorrang vor den wesentlichen ung zum Erwerb von Anteilen zu betrach- bestimmte Dauer gegründet. Sie hat ihren Informationen für den Anleger. Er ist ten. Sitz in Luxemburg und ist unter Nummer nur gültig in Verbindung mit dem je- B. 28 599 im Luxemburger Handels- und weils letzten veröffentlichten Jahresbe- Gesellschaftsregister eingetragen. richt des Fonds, dessen Stichtag nicht 1. Der Fonds länger als 16 Monate zurückliegen darf. Die Satzung der Gesellschaft ist im Mémorial Wenn der Stichtag des Jahresberichts Der im vorliegenden Verkaufsprospekt be- C, Recueil des Sociétés et Associations länger als acht Monate zurückliegt, ist schriebene Investmentfonds („Mémorial“), vom 26. Oktober 1988 veröf- dem Erwerber zusätzlich der jüngere fentlicht und beim Luxemburger Handels- Halbjahresbericht des Fonds auszuhän- Deka-Renten: Euro 1-3 CF und Gesellschaftsregister hinterlegt. Die Sat- digen. Beide Berichte sind Bestandteil zung wurde letztmalig durch Gesellschafter- dieses Verkaufsprospektes. (im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initia- beschluss vom 8. Juni 2011 abgeändert. Ei- tive der DekaBank Deutsche Girozentrale, ne koordinierte Neufassung der Satzung Niemand ist ermächtigt, sich auf Anga- Frankfurt am Main, nach Luxemburger wurde beim Luxemburger Handels- und Ge- ben zu berufen, welche nicht in dem Recht in der Form eines „fonds commun de sellschaftsregister hinterlegt und die Sat- Verkaufsprospekt oder in den wesentli- placement“ errichtetes Sondervermögen aus zungsänderung im Mémorial am 5. Juli chen Informationen für den Anleger Wertpapieren und sonstigen Vermögens- 2011 veröffentlicht. oder in Unterlagen, auf welche der Ver- werten. Das am 3. März 1993 für eine un- kaufsprospekt sich beruft und welche begrenzte Dauer gebildete Sondervermögen Der Zweck der Gesellschaft ist die Aufle- der Öffentlichkeit zugänglich sind, ent- wurde zum 1. Januar 2007 Teil I des Luxem- gung und/oder Verwaltung von gemäß der halten sind. burger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 Richtlinie 2009/65/EG zugelassenen luxem- über Organismen für gemeinsame Anlagen burgischen und/oder ausländischen OGAW Interessierten Anlegern wird geraten, diesen unterstellt, unterliegt nunmehr Teil I des Lu- und die zusätzliche Verwaltung anderer lu- Verkaufsprospekt sorgfältig und vollständig xemburger Gesetzes vom 17. Dezember xemburgischer und/oder ausländischer durchzulesen und sich bei ihren Rechts-, 2010 über Organismen für gemeinsame An- OGA, die nicht unter diese Richtlinie fallen. Steuer- oder Finanzberatern über die ent- lagen und erfüllt die Anforderungen der EG- sprechenden rechtlichen Erfordernisse, Devi- Ratsrichtlinie2009/65/EG vom 13. Juli 2009. Die Tätigkeit der Verwaltung von Fonds senbestimmungen und Steuern nach dem Communs de Placement und Investmentge- Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, Es sind Anteile von einer Anteilklasse – An- sellschaften umfasst insbesondere: ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder teilklasse A – erhältlich. Das Geschäftsjahr Wohnsitzes, die sich auf den Erwerb, den des Fonds endet jedes Jahr am 30. Septem- ‡ Die Anlageverwaltung: In diesem Zusam- Besitz, die Veräußerung oder anderweitige ber. Die Erträge der Anteilklasse A werden menhang kann die Gesellschaft für Rech- Verfügung der Anteile auswirken können, thesauriert. Der Jahresbericht wird von der nung der von ihr verwalteten OGAW und und über die steuerliche Behandlung der Er- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewater- OGA Benachrichtigungen oder Anwei- träge zu erkundigen. houseCoopers S.à r.l. geprüft. sungen betreffend zu tätigender Anlagen erteilen, Verträge abschließen, alle Arten In diesem Verkaufsprospekt werden die in Der Fonds wird von der Deka International von Wertpapieren und andere Vermö- Artikel 1 Absatz 2 des Grundreglements de- S.A. („Verwaltungsgesellschaft“), Luxem- gensarten kaufen, verkaufen, tauschen finierten Begriffe in gleicher Weise verwen- burg, verwaltet. Die Vermögenswerte des und übereignen, für Rechnung der von ihr det. Fonds verwahrt die DekaBank Deutsche Gi- verwalteten OGAW und OGA alle im Zu- rozentrale Luxembourg S. A. („Depot- sammenhang mit Wertpapieren, die das Dieser Verkaufsprospekt kann in andere bank“), Luxemburg. Vermögen der OGAW und OGA bilden, Sprachen übersetzt werden. Im Fall etwaiger stehenden Stimmrechte ausüben. Hierbei Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten in handelt es sich nicht um eine abschlie- einer Übersetzung hat der deutsche Wort- ßende Auflistung. laut Vorrang. 4
‡ Administrative Tätigkeiten in Bezug auf Kosten, die Geschwindigkeit und Wahr- Des Weiteren hat die Verwaltungsgesell- OGAW und OGA. Hierbei handelt es sich scheinlichkeit der Ausführung und Abrech- schaft die Fondsbuchhaltung und Fondsad- um die Gesamtheit der in Anhang II des nung, den Umfang und die Art des Auftra- ministration auf die Dealis Fund Operations Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkei- ges sowie alle sonstigen, für die Auftrags- S.A., Luxemburg ausgelagert. ten, d.h. insbesondere die Bewertung der ausführung relevanten Aspekte berücksich- Portfolios und Preisfestsetzung für die Ak- tigt (best execution). Sie sorgt für eine um- Mit der Abwicklung von Transaktionen für tien und/oder Anteile der OGAW und gehende, redliche und zügige Ausführung Rechnung des Fonds wird überwiegend die OGA, die Ausgabe und Rücknahme von der für Fonds bzw. Teilfonds getätigten Port- Depotbank, deren Tochtergesellschaft die Aktien und/oder Anteilen der OGAW und foliogeschäfte im Hinblick auf die Ausfüh- Verwaltungsgesellschaft ist, beauftragt. OGA, die Registerführung für die OGAW rung von Handelsentscheidungen für die und OGA, die Führung und Aufbewah- verwalteten Fonds bzw. Teilfonds. Bei Ausla- Weitere Angaben zur Verwaltungsgesell- rung von Aufzeichnungen von Transakti- gerung von Aufgaben an Dritte vergewissert schaft enthält der Anhang „Ihre Partner in onen. Diese Auflistung ist nicht abschlie- sie sich, dass die Dritten die notwendigen der Sparkassen-Finanzgruppe“. ßend. Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforde- rungen an Organisation und Vermeidung ‡ Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von von Interessenkonflikten wie sie in den an- 3. Die Depotbank selbst- oder fremdverwalteten OGAW wendbaren Luxemburger Gesetzen und und OGA in Luxemburg und/oder im Aus- Verordnungen festgelegt sind, getroffen ha- Die DekaBank Deutsche Girozentrale Lu- land. ben und die Einhaltung dieser Anforderun- xembourg S.A. wurde am 5. Februar 1971 gen überwachen. Darüber hinaus stellt sie als Aktiengesellschaft luxemburgischen Die Verwaltungsgesellschaft verfügt im Ein- sicher, dass den Fonds bzw. Teilfonds Rechts mit Sitz in Luxemburg gegründet. Sie klang mit dem Gesetz von 2010 und den und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall ist eine Bank im Sinne des Luxemburger Ge- anwendbaren Verwaltungsvorschriften der überzogene Kosten in Rechnung gestellt setzes vom 5. April 1993 über den Finanz- CSSF über ausreichende und angemessene werden. sektor; sie betreibt Bankgeschäfte aller Art. organisatorische Strukturen und interne Kontrollmechanismen, insbesondere handelt Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit im In- Ihre Rechte und Pflichten als Depotbank sie im besten Interesse der Fonds bzw. Teil- und Ausland ausüben, Zweigniederlassun- richten sich nach Luxemburger Recht, dem fonds und stellt sicher, dass Interessenkon- gen errichten und alle sonstigen Geschäfte Verwaltungsreglement und dem Depot- flikte vermieden werden und die Einhaltung betreiben, die der Erreichung ihrer Zwecke bankvertrag. von Beschlüssen und Verfahren, eine faire förderlich sind und im Rahmen der Bestim- Behandlung der Inhaber von Anteilen an mungen des Gesetzes vom 10. August 1915 den verwalteten Fonds und Teilfonds sowie und des Kapitels 15 des Gesetzes von 2010 4. Anlagepolitik die Einhaltung der festgelegten Risikoma- bleiben. nagement-Grundsätze gewährleistet sind. Das Hauptziel der Anlagepolitik von Deka- Sie verfügt über eine wirksame und ständige Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Renten: Euro 1–3 CF besteht in der Erwirt- Compliance-, Innenrevisions- sowie Risiko- Verantwortung, Kosten und Kontrolle die schaftung eines hohen und stetigen Ertrags management-Funktion, die jeweils unab- Deka Investment GmbH, Frankfurt, mit der unter Geringhaltung der Kursschwankungen hängig sind, und erhält diese aufrecht. Ausführung der täglichen Anlagepolitik des und des Währungsrisikos. Fonds beauftragt. Der Fondsmanager ist be- Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner fugt, Vermögenswerte des Fonds anzulegen Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, das über festgelegte Entscheidungsprozesse, ei- und/oder bestehende Anlagen zu liquidie- Fondsvermögen nach dem Grundsatz der ne klare Organisationsstruktur, angemessene ren. Risikostreuung und im Rahmen der allge- interne Kontrollmechanismen sowie eine in- meinen Richtlinien für die Anlagepolitik ge- terne Berichterstattung zwischen allen maß- Die Deka Investment GmbH ist eine Kapital- mäß Artikel 5 des Grundreglements über- geblichen Ebenen der Verwaltungsgesell- anlagegesellschaft (Verwaltungsgesellschaft) wiegend in Anleihen, Wandel- und Options- schaft. Sie gewährleistet ferner, dass ange- nach deutschem Recht. Sie ist auf das Port- anleihen und sonstigen fest- oder variabel messene und systematische Aufzeichnungen foliomanagement von Fonds für Privatkun- verzinslichen Wertpapieren anzulegen, die über ihre Geschäftstätigkeit und interne Or- den und institutionelle Anleger spezialisiert. auf die Währung eines Mitgliedsstaates der ganisation geführt werden. Sie ergreift alle Die von ihr verwalteten Vermögenswerte Organisation für wirtschaftliche Zusammen- angemessenen Maßnahmen, um das best- beliefen sich am 31. Dezember 2009 auf arbeit und Entwicklung (OECD) lauten. mögliche Ergebnis für den Fonds bzw. Teil- rund 53,7 Mrd. Euro. fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die 5
Der weder auf Euro lautende noch durch und/oder Zinszertifikate, Discountpapiere, Option). Der Preis einer Call- oder Put- Währungskurssicherungsgeschäfte gegen Kassenscheine und alle anderen ähnlichen Option ist die Options-„Prämie”. diese Währung gesicherte Anteil darf 10% Instrumente, welche die Voraussetzungen des Netto-Fondsvermögens nicht überschrei- des Artikels 41 Absatz 1 des Luxemburger Finanzterminkontrakte sind gegenseitige ten. Gesetzes vom 17. Dezember 2010 erfüllen, Verträge, welche die Vertragsparteien be- unter der Bedingung, dass im Augenblick rechtigen beziehungsweise verpflichten, ei- Die durchschnittliche Frist, für die Zinsen auf des Erwerbs durch den Fonds die Ursprungs- nen bestimmten Vermögenswert an einem Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte oder Restlaufzeit – unter Berücksichtigung im Voraus bestimmten Zeitpunkt zu einem des Fonds festgeschrieben sind, darf ein Jahr der sich hierauf beziehenden Finanzinstru- im Voraus bestimmten Preis abzunehmen nicht unter- und drei Jahre nicht überschrei- mente – 397 Tage nicht übersteigt oder auf- beziehungsweise zu liefern, wobei jeweils ten. Hierbei bleiben flüssige Mittel und grund der Emissionsbedingungen dieser Ti- nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontrakt- Wertpapierpensionsgeschäfte mit einer Rest- tel ihr Zinssatz mindestens einmal alle 397 größe („Einschuss“) sofort geleistet werden laufzeit von bis zu 12 Monaten außer Be- Tage an die Marktkonditionen angepasst muss. tracht. wird (Floating-Rate-Notes). Der Erwerb nicht börsennotierter Geldmarktinstrumente ist Der Fonds darf im Rahmen eines standardi- Aktien dürfen nicht erworben werden, auch nach Maßgabe des Artikels 5 Absatz 1 sierten Systems, das von einer anerkannten nicht durch Ausübung von Bezugs-, Wand- Buchstabe h) des Grundreglements zulässig. Clearinginstitution oder von einem erstklas- lungs- oder Optionsrechten. sigen, auf derartige Geschäfte spezialisierten Finanzinstitut organisiert wird oder eines Die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buch- 5. Techniken und Instrumente Standardrahmenvertrages, Wertpapiere ver- stabe g) des Grundreglements getätigten leihen oder leihen. Bei diesen Geschäften Techniken und Instrumente, die Wertpapiere Bei der Anlage des Fondsvermögens werden werden die Maßgaben des Rundschreibens zum Gegenstand haben, werden auch zu die Voraussetzungen des Gesetzes von 2010 CSSF 08/356 eingehalten. anderen Zwecken als der Absicherung abge- und der Großherzoglichen Verordnung vom schlossen und beinhalten unter anderem 8. Februar 2008 in Umsetzung der Richtlinie Die Garantie, die der Fonds im Rahmen der Optionen, Finanzterminkontrakte, Swaps, 2007/16/EG eingehalten. Wertpapierleihe erhält, kann auch in Aktien Devisenterminkontrakte sowie Kombinatio- bestehen. nen hieraus. Zur effizienten Verwaltung des Portfolios darf der Fonds sich unter Einhaltung der Die Vertragspartner der Wertpapierleihe Die Verwaltungsgesellschaft wird die vorge- durch das Gesetz von 2010 oder der von der müssen in einem Mitgliedstaat der Europäi- nannten Geschäfte ausschließlich mit erst- Luxemburger Aufsichtsbehörde festgelegten schen Union oder in einem anderen Ver- klassigen Finanzinstituten als Geschäfts- Bedingungen und Grenzen der Techniken tragsstaat des Abkommens über den Euro- partner abschließen, die auf derartige Ge- und Instrumente bedienen, die Wertpapiere päischen Wirtschaftsraum, den Vereinigten schäfte spezialisiert sind und von einer aner- und Geldmarktinstrumente zum Gegen- Staaten von Amerika, Kanada, Hong Kong, kannten Ratingagentur mit der Bonitätsein- stand haben. Zu diesen Techniken und In- Japan, Neuseeland oder einem anderen stufung „Investmentgrade“ bewertet wur- strumenten gehören neben den Wertpapier- Drittstaat mit gleichwertiger Bankenaufsicht den. leihe-Geschäften gemäß Artikel 9 des ansässig sein. Die Aktien, die als Garantie Bis zu 10% des Netto-Fondsvermögens darf Grundreglements und den Wertpapierpen- begeben werden, müssen an einem geregel- in Investmentanteile gemäß Artikel 5 Absatz sionsgeschäften gemäß Artikel 10 des ten Markt in einem Mitgliedstaat der Euro- 1 Buchstabe e) des Grundreglements ange- Grundreglements vor allem Derivate, insbe- päischen Union oder an einer Börse in einem legt werden. sondere Optionen, Finanzterminkontrakte, Mitgliedstaat der OECD notiert sein oder Swaps, Devisenterminkontrakte sowie Kom- gehandelt werden und in einem wichtigen Daneben dürfen Geldmarktinstrumente so- binationen hieraus. Index enthalten sein. wie Bankguthaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f) des Grundreglements und Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Das Collateral-Management wird täglich flüssige Mittel gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Vermögenswert während einer im Voraus neu berechnet und entsprechend angepasst. Grundreglements gehalten werden. Geld- vereinbarten Frist („Ausübungszeitraum“) marktinstrumente sind alle Forderungen oder an einem im Voraus bestimmten Zeit- Barmittel, die der Fonds im Rahmen der darstellenden Titel und Instrumente, gleich- punkt („Ausübungszeitpunkt”) zu einem im Wertpapierleihe als Sicherheiten gestellt be- gültig ob sie Wertpapiercharakter haben Voraus bestimmten Preis („Ausübungs- kommt, können unter Einhaltung der Vor- oder nicht, einschließlich Schuldverschrei- preis”) zu kaufen (Kauf- oder „Call”-Option) gaben des Rundschreibens CSSF 08/356 re- bungen, Einlagenzertifikate, Währungs- oder zu verkaufen (Verkaufs- oder „Put”- investiert werden. 6
Der Einsatz von Derivaten und sonstigen Grundlage der Analyse der Anlagepolitik ‡ Die entrichtete Prämie einer erworbenen Techniken und Instrumenten soll vorwie- und des festgestellten Risikoprofils maxima- Call- oder Put-Option kann verloren ge- gend im Hinblick auf eine Steigerung der les VaR-Limit nicht überschreiten darf. hen, sofern der Kurs des der Option zu- Wertentwicklung erfolgen, ohne dass grunde liegenden Wertpapiers sich nicht dadurch von den im Grund- oder Sonder- Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die erwartungsgemäß entwickelt und es des- reglement bzw. im Verkaufsprospekt ge- Hebelwirkung (englisch „leverage“) des halb nicht im Interesse des Fonds liegt, die nannten Anlagezielen des Fonds abgewi- Fonds im Einklang mit den Verwaltungsvor- Option auszuüben. chen oder der grundlegende Charakter der schriften der zuständigen Aufsichtsbehörden Anlagepolitik des Fonds verändert wird. sowie unter Anwendung des Commitment- ‡ Wenn eine Call-Option verkauft wird, be- Ansatzes2 und erwartet, dass diese Hebel- steht das Risiko, dass der Fonds nicht Der Fonds darf als Teil seiner Anlagestrategie wirkung des Fonds grundsätzlich zwischen mehr an einer möglicherweise erheblichen innerhalb der in Artikel 6 Absatz 5 und 6 0,5 und 1,5 liegen wird. In besonderen Aus- Wertsteigerung des Wertpapiers teil- des Grundreglements festgelegten Grenzen nahmefällen kann es vorkommen, dass die nimmt beziehungsweise sich bei Aus- Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Ge- Hebelwirkung außerhalb der vorgenannten übung der Option durch den Vertrags- samtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen Spanne liegt. partner zu ungünstigen Marktpreisen ein- des Artikels 6 nicht überschreitet. Anlagen decken muss. des Fonds in indexbasierten Derivaten müs- Angaben zum Risikoprofil des Fonds, wel- sen bei den Anlagegrenzen des Artikels 6 ches im Einklang mit den oben genannten ‡ Beim Verkauf von Put-Optionen besteht Absatz 1 bis 6 nicht berücksichtigt werden. Techniken und Instrumenten steht, können das Risiko, dass der Fonds zur Abnahme Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder ein auch den wesentlichen Informationen für von Wertpapieren zum Ausübungspreis Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss den Anleger entnommen werden. verpflichtet ist, obwohl der Marktwert es hinsichtlich der Einhaltung der Vorschrif- dieser Wertpapiere bei Ausübung der Op- ten dieses Artikels mit berücksichtigt wer- Informationen zum aktuellen Einsatz der tion deutlich niedriger ist. den. Techniken und Instrumente sind bei der Verwaltungsgesellschaft unter (+3 52) 34 ‡ Durch die Hebelwirkung von Optionen Die Verwaltungsgesellschaft verfügt für den 09-39 und bei der DekaBank Deutsche Gi- kann der Wert des Fondsvermögens stär- Fonds über ein Risikomanagementverfahren rozentrale von montags bis freitags in der ker beeinflusst werden, als dies beim un- im Einklang mit dem Gesetz von 2010 und Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der mittelbaren Erwerb von Wertpapieren der den anwendbaren Verwaltungsvorschriften Rufnummer +49 (0) 69 / 7147-652 erhält- Fall ist. der CSSF, insbesondere dem Rundschreiben lich. CSSF 11/512 vom 30. Mai 2011. ‡ Derivate können teilweise zur Absiche- rung von Risiken eingesetzt werden, de- Im Rahmen des Risikomanagementverfah- 6. Risikohinweise nen der Fonds ansonsten ausgesetzt wä- rens wird das Gesamtrisiko des Fonds mittels re. Steigende Nennwerte während der einer sogenannten absoluten Value-at-Risk Anteile an dem Fonds sind Wertpapiere, de- Laufzeit des Fonds können daher in man- (VaR)-Limitierung gemessen und kontrolliert. ren Preise durch die börsentäglichen Kurs- chen Fällen Folge eines erhöhten Grades schwankungen der in dem Fonds befindli- der Absicherung sein. Die Zahl gibt daher Beim VaR handelt es sich um ein Standard- chen Vermögenswerte bestimmt werden keine Auskunft über den Risikograd des Risikomaß im Finanzsektor. Ausgehend von und deshalb steigen oder auch fallen kön- Fonds. einem fixierten Zeitintervall und einer vorge- nen. geben Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) Durch den Ausfall eines Ausstellers oder ist der VaR einer Finanzposition diejenige Zudem enthalten die im Abschnitt 5 be- Kontrahenten können Verluste für den Ausprägung der Verlusthöhe, die mit der schriebenen Options- und Termingeschäfte Fonds entstehen. Das Ausstellerrisiko be- vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht spezifische Risiken. schreibt die Auswirkung der besonderen überschritten wird. Die Berechnung des VaR Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, wird dabei auf Basis eines einseitigen Kon- Kauf und Verkauf von Optionen/Options- die neben den allgemeinen Tendenzen der fidenzintervalls von 99% sowie einer Halte- scheinen („Optionen“) sind mit besonderen Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpa- periode von 20 Tagen durchgeführt. Risiken verbunden: piers einwirken. Auch bei sorgfältiger Aus- wahl der Wertpapiere kann nicht ausge- Für Zwecke der Risikobegrenzung muss ein 2 Die Berechnung erfolgt nach den von der European schlossen werden, dass Verluste durch Ver- Securities and Markets Authority (ESMA), früher absoluter VaR aus allen Positionen des Fonds mögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Committee of European Securities Regulators (CESR), ermittelt werden, welcher ein auf der veröffentlichten Guidelines vom 28. Juli 2010 (CESR Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der 10-788). 7
Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der rungskursänderungen die Entwicklung des 7. Wertentwicklung eigenen Forderung teilweise oder vollständig Fonds negativ beeinflussen. Die bei Wäh- auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die rungskurs-Sicherungsgeschäften entstehen- Die Wertentwicklung wird für die Anteile für Rechnung des Fonds geschlossen wer- den Kosten und evtl. Verluste mindern das der Anteilklasse nach der so genannten den. Ergebnis des Fonds. „BVI-Methode” ermittelt. Die Berechnung basiert auf den Rücknahmepreisen am An- Der Wert des Fondsvermögens kann außer- Mit der Verwahrung von Vermögensgegen- fangs- und Endtermin. Zwischenzeitliche dem durch unvorhersehbare Ereignisse wie ständen im Ausland, insbesondere in auf- Ausschüttungen werden zum Rücknahme- z.B. internationale politische Entwicklungen, strebenden Märkten, ist ein Verlustrisiko preis des Ausschüttungstages reinvestiert. Änderungen in der Politik von Staaten, Be- verbunden, das aus Insolvenz, Sorgfalts- schränkung von Auslandsinvestitionen und pflichtverletzungen oder missbräuchlichem Angaben zur Wertentwicklung enthalten Währungsrückführungen sowie sonstige Verhalten des Verwahrers oder eines Unter- die wesentlichen Informationen für den An- Entwicklungen und geltende Gesetze und Verwahrers resultieren kann. leger sowie die Halbjahres- und Jahresbe- Verordnungen nachteilig beeinflusst wer- richte. Darüber hinaus wird die aktuelle den. Außerdem trifft den Fonds auch das Länder- Wertentwicklung bei den Produktinformati- und Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht onen zu dem Investmentfonds im Rahmen Finanz- und Devisenterminkontrakte sind man, wenn ein ausländischer Schuldner des Internetangebots www.deka.de veröf- mit erheblichen Chancen, aber auch Risiken trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender fentlicht. verbunden, weil jeweils nur ein Bruchteil der Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines jeweiligen Kontraktgröße („Einschuss”) so- Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder fort geleistet werden muss. Bezogen auf überhaupt nicht erbringen kann. So können 8. Profil des Anlegerkreises den Einschuss können Kursausschläge des z. B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch dem Terminkontrakt zugrunde liegenden hat, ausbleiben oder in einer Währung er- Die Anteile des Fonds sind in erster Linie für Basiswerts in die eine oder andere Richtung folgen, die aufgrund von Devisenbeschrän- die Vermögensoptimierung bestimmt. Sie zu erheblichen Gewinnen oder Verlusten kungen nicht mehr konvertierbar ist. eignen sich besonders für Anleger mit ge- führen. Insofern weisen Terminkontrakte ei- ringer Risikobereitschaft und Wertpapierer- ne hohe Volatilität auf. Für den Fonds dürfen auch Vermögensge- fahrung hinsichtlich der in Abschnitt 6 erläu- genstände erworben werden, die nicht zum terten Kursrisiken sowie einem kurz- bis mit- Soweit Finanz- und Devisenterminkontrakte amtlichen Markt an einer Börse zugelassen telfristigen Anlagehorizont. zu Absicherungszwecken eingesetzt wer- oder in einen organisierten Markt einbezo- den, dienen diese dazu, Kursrisiken zu ver- gen sind. Der Erwerb derartiger Vermögens- mindern. Sie können aber nicht ausschlie- gegenstände ist mit der Gefahr verbunden, 9. Steuern ßen, dass Kursrisiken trotz möglicher Kurssi- dass es insbesondere zu Problemen bei der cherungsgeschäfte die Entwicklung des Weiterveräußerung der Vermögensgegen- Das Fondsvermögen unterliegt im Großher- Fonds negativ beeinflussen. Die bei Siche- stände an Dritte kommen kann. zogtum Luxemburg einer „taxe d'abonne- rungsgeschäften entstehenden Kosten und ment“ von derzeit jährlich 0,05%, zahlbar evtl. Verluste vermindern das Ergebnis des Ferner kann sich die rechtliche und steuerli- pro Quartal auf das jeweils am Quartalsende Fonds. che Behandlung des Fonds in unabsehbarer ausgewiesene Netto-Fondsvermögen, so- und nicht beeinflussbarer Weise ändern, weit es nicht in Luxemburger Investment- Sofern die Vermögenswerte des Fonds in wobei das Risiko der Änderung bekannt fonds, die der „taxe d'abonnement“ unter- anderen Währungen als der Fondswährung gemachter Besteuerungsgrundlagen bei in liegen, angelegt ist. angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, der Bundesrepublik Deutschland steuer- Rückzahlungen und Erlöse aus solchen An- pflichtigen Anlegern sowie – in steuerlicher Die Einkünfte des Fonds werden im Groß- lagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Sicht – des Risikos der Änderung von Rah- herzogtum Luxemburg nicht besteuert. Sie Wert dieser Währung gegenüber der Fonds- menbedingungen besonders herauszustellen können jedoch etwaigen Quellen- oder an- währung, so reduziert sich der Wert des ist. deren Steuern der Länder unterliegen, in Fondsvermögens. Die Verwaltungsgesell- denen das Fondsvermögen investiert ist. schaft kann Währungskurs-Sicherungs- Es kann daher grundsätzlich keine Zusi- geschäfte abschließen. cherung gegeben werden, dass die Ziele Seit dem 1. Juli 2005 gilt für Zinszahlungen der Anlagepolitik erreicht werden. an in anderen EU-Staaten ansässige Em- Die Währungskurs-Sicherungsgeschäfte pfänger die EU-Zinsrichtlinie. Die EU- können aber nicht ausschließen, dass Wäh- Zinsrichtlinie hat keine Auswirkung darauf, 8
wie Kapitalerträge im jeweiligen EU-Land zu 10. Kosten Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermö- besteuern sind. Sie befasst sich ausschließ- gen eine bankübliche Bearbeitungsgebühr lich mit Zahlungsbewegungen von EU- Anteile der Anteilklasse des Fonds werden für Geschäfte für Rechnung des Fonds. Bürgern, die Konten oder Depots jenseits ih- zum Anteilwert ausgegeben, zuzüglich einer res Heimatlandes besitzen. Verkaufsprovision bis zu 2,50 % – derzeit Das Fondsvermögen trägt daneben die Kos- 2,50 % – des Anteilwertes zugunsten der ten des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a) Die EU-Zinsrichtlinie ist daher für Anteilinha- Vertriebsstellen. und j) des Grundreglements. ber, die in Luxemburg ansässig sind und ihre Anteile in einem Depot bei einem Kreditin- Der Ausgabepreis der Anteilklasse kann sich stitut in Luxemburg verwahren lassen, ohne um Gebühren oder andere Belastungen er- Bedeutung. höhen, die in den jeweiligen Vertriebslän- Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die dern anfallen. Anbahnung, Vorbereitung und Durchfüh- Verwahrt der ausländische Privatanleger die rung von Wertpapierdarlehensgeschäften, Anteile eines ausschüttenden Fonds, der Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Wertpapierpensionsgeschäften und diesen gemäß den Bestimmungen der EU- Fondsvermögen als Verwaltungsvergütung vergleichbaren zulässigen Geschäften für Zinsrichtlinie zu mehr als 15% in Zinstitel in- für die Hauptverwaltung und die Anlagen- Rechnung des Fonds eine pauschale Vergü- vestiert, in einem Depot bei einem Kreditin- verwaltung ein jährliches Entgelt von bis zu tung in Höhe von bis zur Hälfte der Erträge stitut, das seinen Sitz in Luxemburg hat, so 1,20 % – derzeit 0,75 % – das anteilig auf aus diesen Geschäften. unterliegt bei einer Ausschüttung der Anteil das durchschnittliche Netto-Fondsvermögen der Zinsen den Bestimmungen des Artikels 6 des betreffenden Monats zu berechnen und Sofern beim Erwerb von Fondsanteilen ein der EU-Zinsrichtlinie und wird ggf. besteuert. zum betreffenden Monatsende auszuzahlen Ausgabeaufschlag erhoben wird, wird dieser Sofern ein ausschüttender oder thesaurie- ist. im Regelfall als Rückvergütung bis zur Höhe render Fonds gemäß den Bestimmungen der des gesamten Ausgabeaufschlages an den EU-Zinsrichtlinie zu mehr als 25% in Zinstitel Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Vertriebspartner gewährt. Bei einigen Fonds investiert, so unterliegt bei einer Rückgabe Fondsvermögen eine jährliche Kostenpau- wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, son- oder Veräußerung der Fondsanteile der schale in Höhe von bis zu 0,18 %, derzeit dern dem Fondsvermögen zur Deckung des Zinsanteil der Besteuerung. 0,12 %, die anteilig auf das durchschnittli- Vertriebsaufwands eine gesonderte Ver- che Netto-Fondsvermögen des betreffenden triebsprovision entnommen, die, soweit an- Der Steuersatz beträgt bis zum 30. Juni Monats zu berechnen und zum betreffen- wendbar, im Verkaufsprospekt gesondert 2011 20% sowie ab dem 1. Juli 2011 35%. den Monatsende auszuzahlen ist. Für die Be- ausgewiesen ist und die teilweise oder in rechnung werden die Tageswerte zugrunde voller Höhe den Vertriebspartnern zufließen Alternativ hat der Privatanleger die Möglich- gelegt. kann. keit, sich vom Steuerabzug befreien zu las- sen, indem er eine Ermächtigung zur freiwil- Die Kostenpauschale umfasst die folgenden Aus der Verwaltungsvergütung können die ligen Offenlegung seiner Zinserträge gegen- Vergütungen und Kosten, die dem Fonds Vertriebspartner von der Verwaltungsgesell- über dem luxemburgischen Kreditinstitut nicht separat belastet werden: schaft eine weitere Vergütung erhalten, die abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den bis zur kompletten Höhe dieser Verwal- Steuerabzug zu verzichten und stattdessen ‡ Vergütung der Depotbank; tungsvergütung gehen kann. Für die im die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Fondsvermögen enthaltenen Investment- Finanzbehörden zu melden. ‡ Kosten von Artikel 17 Absatz 1 Buchsta- fonds (sog. Zielfonds) kann der Vertriebs- ben b) bis i) des Grundreglements; partner einen Anteil der jährlichen Verwal- Anteilinhaber, die nicht in Luxemburg ansäs- tungsvergütung dieser Zielfonds als Rück- sig sind beziehungsweise dort keine Be- ‡ Kosten, die im Zusammenhang mit der vergütung erhalten. triebsstätte unterhalten, müssen in Luxem- Verwendung eines Vergleichsmaßstabes burg auf ihre Anteile oder Erträge aus Antei- entstehen können; Sofern der Vertriebspartner aus dem Ge- len weder Einkommen-, noch Erbschaft-, samtangebot der Verwaltungsgesellschaft noch Vermögensteuer entrichten. Für sie ‡ Kosten und Auslagen, die der Depotbank Produkte in einem Umfang vertreibt, der ei- gelten die jeweiligen nationalen Steuervor- aufgrund einer zulässigen und marktübli- nen vorab definierten Schwellenwert über- schriften. chen Beauftragung Dritter gemäß Artikel schreitet, kann der Vertriebspartner darüber 4 Absatz 3 des Grundreglements mit der hinaus eine zusätzliche Vergütung erhalten. Verwahrung von Vermögenswerten des Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft Fonds entstehen. ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendun- 9
gen in Form von unterstützenden Sachleis- Erläuterung: davon nicht berührt. Ein Erwerb von Antei- tungen (z. B. Mitarbeiterschulungen) und len ist nur bei Depotverwahrung möglich. ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Ver- TER: Gesamtkostenquote in Prozent Sowohl die Depotbank als auch die mittlungsleistungen der Vertriebspartner im DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt, Zusammenhang stehen, gewähren, welche GKn: Tatsächlich belastete Gesamtkosten bieten eine Depotführung für die Anteile an. nicht dem Fondsvermögen gesondert in (nominal, sämtliche Kosten ohne Rechnung gestellt werden. Die Zuwendun- Transaktionskosten) der Anteile der Anteilklasse des Fonds können gen stehen den Interessen der Anleger nicht Anteilklasse des Fonds in der bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depot- entgegen, sondern sind darauf ausgelegt, Fondswährung im Bezugszeitraum bank und bei den in diesem Verkaufspros- die Qualität der Dienstleistungen seitens der pekt verzeichneten Zahlstellen erworben Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und M: Mittelwert aus den Tageswerten des und zurückgegeben werden. Bei der Ver- weiter zu verbessern. Nähere Informationen Netto-Fondsvermögens der Anteil - mittlung des Erwerbs oder der Rückgabe zu den Zuwendungen können die Anleger klasse im Bezugszeitraum von Anteilen durch Dritte kann die übliche von den Vertriebspartnern erfahren. Wertpapierprovision anfallen. Geldwerte Vorteile (Brokerresearch, Finanz- 11. Berechnung des Anteilwertes Anteile der Anteilklasse werden an jedem analysen, Markt- und Kursinformationssys- Bewertungstag ausgegeben und zurückge- teme), die der Verwaltungsgesellschaft oder Zur Berechnung des Anteilwertes der Anteile nommen. dem Fondsmanager ohne besonderes Ent- der Anteilklasse wird der Wert der Vermö- gelt im Zusammenhang mit Handelsgeschäf- genswerte des Fonds abzüglich seiner Ver- Zum Zeitpunkt der Abgabe des Zeichnungs- ten zur Verfügung gestellt werden, werden bindlichkeiten von der Verwaltungsgesell- antrages und/ oder Rückgabeauftrags ist im Interesse der Anteilinhaber bei den Anla- schaft unter Aufsicht der Depotbank an je- dem Anleger der Netto-Inventarwert des geentscheidungen verwendet. dem Bewertungstag ermittelt, auf die An- Fonds nicht bekannt. teilklasse aufgeteilt und durch die Anzahl Die Total Expense Ratio (TER), das heißt die der im Umlauf befindlichen Anteile geteilt. Die Ausgabe von Anteilen ist nicht befristet. Gesamtkosten (ohne Transaktionskosten) Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ei- auf der Basis der in der Berichtsperiode in Die Grundsätze, nach denen die Vermö- genem Ermessen einen Zeichnungsantrag der Anteilklasse angefallenen Kosten bezo- genswerte des Fonds bewertet werden, er- zurückweisen (z.B. bei dem Verdacht auf gen auf das durchschnittliche Netto- geben sich aus Artikel 12 Absatz 2 des Market Timing-Aktivitäten des Anlegers) Fondsvermögen in der betreffenden Anteil- Grundreglements. oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig klasse wird im Jahresbericht bei der Ertrags- beschränken, aussetzen oder endgültig ein- und Aufwandsrechnung und den wesentli- Bewertungstag ist jeder Tag, der zugleich stellen, soweit dies im Interesse der Gesamt- chen Informationen für den Anleger als Börsentag in Luxemburg und in Frankfurt heit der Anteilinhaber, zum Schutz der Ver- "Laufende Kosten" angegeben. Die Ge- am Main ist. An Börsentagen, die an einem waltungsgesellschaft, zum Schutz des samtkosten umfassen insbesondere die der vorgenannten Orte gesetzliche Feiertage Fonds, im Interesse der Anlagepolitik oder Verwaltungsvergütung, die Vertriebsprovisi- sind, sowie am 24. und 31. Dezember wird im Fall der Gefährdung der spezifischen An- on (sofern erhoben), die Kostenpauschale, in der Regel von einer Bewertung abgese- lageziele des Fonds erforderlich erscheint. die Taxe d'abonnement sowie sämtliche an- hen. Die Verwaltungsgesellschaft kann be- dere Kosten gemäß Artikel 17 Absatz 1 schließen, an diesen Tagen zu bewerten. In Aufträge, welche bis spätestens 12.00 Uhr Buchstabe a) und j) des Grundreglements diesem Fall wird dies mittels einer Veröffent- (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag mit Ausnahme der Transaktionskosten. lichung in mindestens zwei hinreichend ver- bei der Verwaltungsgesellschaft eingegan- breiteten Tageszeitungen, einschließlich gen sind, werden auf der Grundlage des An- Die Berechnung der Gesamtkostenquote er- mindestens einer Luxemburger Tageszeitung teilwertes dieses Bewertungstages abge- folgt dabei in folgender Weise: angekündigt. rechnet. Aufträge, welche nach 12.00 Uhr (Luxemburger Zeit) eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächs- Berechnung: 12. Erwerb und Rückgabe von Anteilen ten Bewertungstages abgerechnet. GKn Die Anteile des Fonds werden ab dem 1. Ja- Die Rücknahme erfolgt zum Anteilwert. Der TER = ———— x 100 nuar 2007 ausschließlich durch Globalzerti- Rücknahmepreis kann sich um Gebühren M fikate verbrieft, die auf den Inhaber lauten. oder andere Belastungen vermindern, die in Die Rechte der bisherigen Anleger werden den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. 10
Die Rücknahme von Anteilen ist aufgescho- Verwaltungsgesellschaft sowie bei den In- formationen werden in der Börsen-Zeitung, ben, wenn die Berechnung des Anteilwertes formationsstellen kostenfrei bereitgehalten. die in Frankfurt am Main erscheint, veröf- gemäß Artikel 12 Absatz 5 des Grundreg- fentlicht. lements zeitweilig eingestellt ist und kann Sämtliche Änderungen des Grundregle- gemäß Artikel 14 Absatz 3 des Grundreg- ments und des Sonderreglements werden Anlegerbeschwerden können an die Verwal- lements bei umfangreichen Rücknahmen , bei dem Luxemburger Handels- und Gesell- tungsgesellschaft, die Depotbank sowie an die nicht aus Sichteinlagen, kurzfristig liqui- schaftsregister hinterlegt. Ein Verweis auf die Zahl- und Informationsstelle gerichtet dierbaren Vermögenswerten und zulässigen diese Hinterlegung wird im Mémorial, dem werden. Sie werden dort ordnungsgemäß Kreditaufnahmen des Fonds befriedigt wer- Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, und innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. den können sowie aus anderen Gründen, veröffentlicht. die es im Interesse der Gesamtheit der Anle- ger des Fonds als gerechtfertigt und/oder Wichtige Informationen an die Anteilinhaber geboten erscheinen lassen, zeitweilig ausge- werden in mindestens zwei hinreichend ver- setzt werden. breiteten Tageszeitungen, einschließlich mindestens einer Luxemburger Tageszeitung Die Anteile des Fonds sind börsenfähig. Es in Übereinstimmung mit den jeweiligen Ver- ist jedoch nicht vorgesehen, Anteile des öffentlichungspflichten der Länder, in denen Fonds an einer Börse notieren zu lassen. Anteile öffentlich vertrieben werden, veröf- fentlicht. 13. Informationen an die Anteilinhaber 14. Vertrieb in der Bundesrepublik Die Ausgabe- und Rücknahmepreise können Deutschland bewertungstäglich am Sitz der Verwal- tungsgesellschaft sowie bei den Informati- Der Vertrieb der Anteile in Deutschland ist onsstellen erfragt werden. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht angezeigt worden. Die geprüften Jahresberichte werden den Anteilinhabern innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres am Sitz Zahl- und Informationsstelle in der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Deutschland Informationsstellen kostenfrei zur Verfügung gestellt. DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstraße 16 Halbjahresberichte werden innerhalb von 60325 Frankfurt zwei Monaten nach Ende der Periode, auf Tel. +49 (0) 69 71 47 - 0 welche sie sich beziehen, in entsprechender Form wie der Jahresbericht zur Verfügung Der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit gestellt. dem Verwaltungsreglement, die wesentli- chen Informationen für den Anleger, der Zahlungen, beispielsweise Ausschüttungen Jahresbericht und gegebenenfalls der Halb- und Rücknahmeerlöse, erfolgen über die jahresbericht sind bei der Informationsstelle Verwaltungsgesellschaft bzw. die Depot- kostenfrei erhältlich. Dort können auch der bank sowie über die in diesem Verkaufs- Ausgabepreis und der Rücknahmepreis der prospekt aufgeführten Zahlstellen. Fondsanteile angefragt werden. Dieser Verkaufsprospekt mit dem Verwal- Fondsanteile können bei der Zahlstelle er- tungsreglement des Fonds, die wesentlichen worben und zurückgegeben werden. Informationen für den Anleger und sonstige Informationen über den Fonds oder die Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis Verwaltungsgesellschaft werden am Sitz der der Fondsanteile werden auf www.deka.de veröffentlicht. Für die Anleger bestimmte In- 11
15. Der Fonds im Überblick Deka-Renten: Euro 1-3 CF Gründung des Fonds: 3. März 1993 Dauer des Fonds: unbegrenzt Fondswährung: Euro ISIN / WKN: Anteilklasse A: LU0044138906 / 972352 Verkaufsprovision: bis zu 2,50 % des Anteilwertes, derzeit 2,50 % des jeweiligen Anteilwertes Erstausgabepreis: Anteilklasse A: EUR 524,07 (einschließlich Verkaufsprovision) Tag der Erstausgabe: Anteilklasse A: 15. März 1993 Verbriefung der Anteile: Ab dem 1. Januar 2007 ausschließlich in Globalzertifikaten. Die Rechte der bisherigen Anleger werden davon nicht berührt. Orderannahmeschluss: 12.00 Uhr Luxemburger Zeit für die Abrechnung zum Ausgabe- bzw. Rücknah- mepreis dieses Bewertungstages Valuta: Bewertungstag plus zwei Bankarbeitstage Verwaltungsvergütung für Hauptverwal- bis zu 1,20 % p.a., derzeit 0,75 % p.a. des durchschnittlichen Netto- tung und Anlagenverwaltung: Fondsvermögens aus den Tageswerte Kostenpauschale: bis zu 0,18 % p.a., derzeit 0,12 % p.a. des durchschnittlichen Netto- Fondsvermögens aus den Tageswerten Vergütung für Wertpapierdar- bis zur Hälfte der Erträge aus diesen Geschäften lehensgeschäfte, Wertpapier- pensionsgeschäfte u.ä.: Ende des Geschäftsjahres: 30. September Ertragsverwendung Anteilklasse A: Thesaurierung Datum des Jahresberichtes: 30. September, erscheint ca. Mitte Januar Datum des Halbjahresberichts: 31. März, erscheint ca. Mitte Mai Börsennotierung der Anteile: Nicht vorgesehen Hinweis auf die Hinterlegung im Mémorial: Grundreglement: 31. Mai 2011 Sonderreglement letztmals: 30. Juni 2011 12
II. Verwaltungsreglement Grundreglement einschließlich mindestens einer Luxembur- „Wertpapiere“: ger Tageszeitung angekündigt. Dieses Grundreglement wurde beim Lu- ‡ Aktien und andere, Aktien gleichwertige, xemburger Handels- und Gesellschaftsregis- „CSSF“: Wertpapiere („Aktien“) ter hinterlegt und ein Verweis auf diese Hin- Commission de Surveillance du Secteur Fi- terlegung wurde am 31. Mai 2011 im Mé- nancier (die Luxemburger Aufsichtsbehörde ‡ Schuldverschreibungen und sonstige ver- morial C, Recueil des Sociétés et Associa- für den Finanzsektor). briefte Schuldtitel („Schuldtitel“) tions („Mémorial“), dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, veröffentlicht. „Derivate“: ‡ alle anderen marktfähigen Wertpapiere abgeleitete Finanzinstrumente, insbesonde- im Sinne von Artikel 2 der Großherzogli- re Optionen, Futures und Swaps. chen Verordnung vom 8. Februar 2008 in Artikel 1 Umsetzung der Richtlinie 2007/16/EG, die Anwendungsbereich und Definitionen „Drittstaat“: zum Erwerb von Wertpapieren durch jeder Staat, der kein „Mitgliedstaat“ ist. Zeichnung oder Austausch berechtigen, 1. Die Deka International S.A., Luxemburg, mit Ausnahme der Techniken und In- erstellte dieses Grundreglement für von „Geldmarktinstrumente“: strumente gemäß Artikel 8 bis 10. ihr gemäß Teil I des Gesetzes von 2010 Instrumente im Sinne von Artikel 3 der in Form eines fonds commun de place- Großherzoglichen Verordnung vom 8. Feb- ment errichtete Investmentfonds. Es gilt ruar 2008 in Umsetzung der Richtlinie Artikel 2 nur für Fonds, deren jeweiliges Sonder- 2007/16/EG, die üblicherweise auf dem Der Fonds reglement dieses Grundreglement zum Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind integralen Bestandteil des Verwaltungs- und deren Wert jederzeit genau bestimmt 1. Der Fonds ist ein rechtlich unselbststän- reglements des Fonds erklärt. Das werden kann. diges Sondervermögen („fonds commun Grundreglement legt allgemeine de placement“), das aus Wertpapieren Grundsätze fest, während die spezifi- „Gesetz von 2010“: und/oder sonstigen Vermögenswerten schen Charakteristiken des Fonds im je- das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über („Fondsvermögen“) besteht. Es wird von weiligen Sonderreglement beschrieben Organismen für gemeinsame Anlagen (ein- der Verwaltungsgesellschaft unter Be- werden. Im Sonderreglement können schließlich nachfolgender Änderungen und achtung des Grundsatzes der Risi- darüber hinaus ergänzende und abwei- Ergänzungen). kostreuung verwaltet. Die Vermögens- chende Regelungen zu einzelnen Best- werte des Sondervermögens werden von immungen des Grundregelements ge- „Mitgliedstaat“: der Depotbank verwahrt. troffen werden. Das Sonderreglement die Mitgliedstaaten der Europäischen Union des jeweiligen Fonds bildet zusammen und die anderen Vertragsstaaten des Ab- 2. Der Fonds kann aus einem oder mehre- mit dem Grundreglement das Verwal- kommens über den Europäischen Wirt- ren Teilfonds im Sinne von Artikel 181 tungsreglement des betreffenden Fonds schaftsraum (Island, Norwegen, Liechten- des Gesetzes von 2010 bestehen, sofern (nachfolgend der „Fonds“). stein). das jeweilige Sonderreglement dies vor- sieht. Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt 2. Es gelten folgende Definitionen: „Netto-Fondsvermögen“: den Fonds. Jeder Anleger ist am Fonds das Fondsvermögen abzüglich der dem durch Beteiligung an einem Teilfonds be- „Bewertungstag“ Fonds zuzurechnenden Verbindlichkeiten. teiligt. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis Sofern im Sonderreglement nicht abwei- der Anteilinhaber untereinander als selb- chend geregelt, jeder Tag, der zugleich Bör- „OGA“: ständiges Sondervermögen. Die Rechte sentag in Luxemburg und in Frankfurt am ein Organismus für gemeinsame Anlagen. und Pflichten der Anteilinhaber eines Main ist. An Börsentagen, die an einem der Teilfonds sind von denen der Anteilinha- vorgenannten Orte gesetzliche Feiertage „OGAW“: ber der anderen Teilfonds getrennt. Ge- sind, sowie am 24. Dezember und 31. De- ein Organismus für gemeinsame Anlagen in genüber Dritten haften die Vermögens- zember wird in der Regel von einer Bewer- Wertpapieren, welcher der Richtlinie werte eines jeden Teilfonds lediglich für tung abgesehen. Die Verwaltungsgesell- 2009/65/EG unterliegt. solche Verbindlichkeiten, welche dem schaft kann beschließen, an diesen Tagen betreffenden Teilfonds zuzuordnen sind. zu bewerten. In diesem Fall wird dies mittels „OTC-Derivate“: einer Veröffentlichung in mindestens zwei Derivate, die nicht an einer Börse gehandelt Besteht der Fonds aus mehreren Teil- hinreichend verbreiteten Tageszeitungen, werden. fonds, wird jeder Teilfonds als eigener 13
Fonds betrachtet, soweit sich nicht aus den, soweit es sich um Ansprüche der eigene Kosten Anlageberater hinzuzie- dem jeweiligen Sonderreglement oder Anteilinhaber handelt, die in dem betref- hen, insbesondere sich durch einen An- einer gesetzlichen Regelung etwas ande- fenden Land ansässig sind, und im Hin- lageausschuss beraten lassen. Der Ver- res ergibt; insbesondere wird im Hinblick blick auf Angelegenheiten, die sich auf waltungsrat der Verwaltungsgesellschaft auf die Anlagen und die Anlagepolitik den Fonds beziehen. kann eines oder mehrere seiner Mitglie- (Artikel 5 bis 10) jeder Teilfonds als eige- der sowie sonstige natürliche oder juristi- ner Fonds betrachtet. 6. Sofern im jeweiligen Sonderreglement sche Personen mit der Ausführung der nicht anders geregelt, ist der Fonds auf täglichen Anlagepolitik betrauen. 3. Die vertraglichen Rechte und Pflichten unbestimmte Zeit errichtet. Er kann je- der Inhaber von Anteilen („Anteilinha- doch jederzeit durch die Verwaltungsge- 4. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ber“), der Verwaltungsgesellschaft und sellschaft aufgelöst werden. Die Anteil- bei der Verwaltung des Fonds ein Risi- der Depotbank sind in dem Verwaltungs- inhaber, deren Erben bzw. Rechtsnach- komanagement-Verfahren, welches das reglement geregelt, das von der Verwal- folger oder Gläubiger können weder die mit den Anlagen verbundene Risiko und tungsgesellschaft mit Zustimmung der Auflösung noch die Teilung des Fonds deren jeweiligen Anteil am Gesamtrisi- Depotbank erstellt wird. Die Verwal- beantragen. koprofil des Fonds jederzeit überwacht tungsgesellschaft kann das Verwaltungs- und misst, sowie ein Verfahren zur präzi- reglement mit Zustimmung der Depot- 7. Forderungen der Anteilinhaber gegen sen und unabhängigen Bewertung des bank sowohl bezüglich des Grundregle- die Verwaltungsgesellschaft oder die Wertes von OTC-Derivaten. ments als auch des Sonderreglements Depotbank können nach Ablauf von jederzeit ganz oder teilweise ändern. Das fünf Jahren nach Entstehung des An- Verwaltungsreglement und jegliche Än- spruchs nicht mehr gerichtlich geltend Artikel 4 derung desselben treten am Tag ihrer gemacht werden; davon unberührt Die Depotbank Unterzeichnung in Kraft, sofern nichts bleibt die in Artikel 19 enthaltene Rege- anderes bestimmt ist. Der deutsche lung. 1. Depotbank des Fonds ist die DekaBank Wortlaut des Verwaltungsreglements ist Deutsche Girozentrale Luxemburg S.A.. maßgeblich. 8. Der Jahresabschluss des Fonds wird von einem Wirtschaftsprüfer geprüft, der von 2. Die Depotbank ist mit der Verwahrung Durch den Kauf eines Anteils erkennt je- der Verwaltungsgesellschaft ernannt der Vermögenswerte des Fonds beauf- der Anteilinhaber das Verwaltungsreg- wird. tragt. Die Rechte und Pflichten der De- lement sowie alle Änderungen desselben potbank richten sich nach Luxemburger an. Recht, dem Verwaltungsreglement und Artikel 3 dem Depotbankvertrag. 4. Das Verwaltungsreglement unterliegt Die Verwaltungsgesellschaft Luxemburger Recht. Insbesondere gelten 3. Alle Wertpapiere und anderen Vermö- in Ergänzung zu den Regelungen des 1. Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die genswerte des Fonds werden von der Verwaltungsreglements die Vorschriften Deka International S.A. Depotbank in gesperrten Konten und des Gesetzes von 2010. Gleiches gilt für Depots verwahrt, über die nur in Über- die Rechtsbeziehungen zwischen den 2. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet einstimmung mit den Bestimmungen Anteilinhabern, der Verwaltungsgesell- den Fonds im eigenen Namen, jedoch des Verwaltungsreglements verfügt wer- schaft und der Depotbank. ausschließlich im Interesse und für ge- den darf. Die Depotbank kann unter ih- meinschaftliche Rechnung der Anteilin- rer Verantwortung und mit Einverständ- 5. Jeder Rechtsstreit zwischen Anteilinha- haber. Die Verwaltungsbefugnis erstreckt nis der Verwaltungsgesellschaft Dritte, bern, der Verwaltungsgesellschaft und sich auf die Ausübung aller Rechte, wel- insbesondere andere Banken und Wert- der Depotbank unterliegt der Gerichts- che unmittelbar oder mittelbar mit den papiersammelstellen, mit der Verwah- barkeit des zuständigen Gerichts im Ge- Vermögenswerten des Fonds zusam- rung von Wertpapieren und sonstigen richtsbezirk Luxemburg im Großherzog- menhängen. Vermögenswerten beauftragen. tum Luxemburg. Die Verwaltungsgesell- schaft und die Depotbank sind berech- 3. Die Verwaltungsgesellschaft legt die An- 4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Depot- tigt, sich selbst und den Fonds der Ge- lagepolitik des Fonds unter Berücksichti- bank berechtigt und verpflichtet, im ei- richtsbarkeit und dem Recht eines jeden gung der gesetzlichen und vertraglichen genen Namen: Landes zu unterwerfen, in welchem An- Anlagebeschränkungen fest. Sie kann teile des Fonds öffentlich vertrieben wer- unter eigener Verantwortung und auf 14
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