Versicherungshandbuch des Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V - Stand 07/2021
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Inhalt Versicherungen für den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. 1. Einleitung und Vorwort. ........................................................................................................................... 3 2. Haftpflichtversicherung………………………………………………………………………………………………… ........……………..6 3. Unfallversicherung. .................................................................................................................................. 9 4. Rechtsschutzversicherung .................................................................................................................. 10 5. Dienstfahrtversicherung. ......................................................................................................................11 6. Reisegepäckversicherung. ................................................................................................................... 12 7. Schaden melden………………………………………………………………………………… ................................................. 13 8. Hinweise und Erläuterungen. ............................................................................................................... 13
1. Einleitung und Vorwort Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern der vom DBS gemeldeten Personengruppen. (z.b. Präsidiumsmitglieder, Trainer und Betreuer der Auswahlmannschaften, Mitglieder von Kommissionen, National- und Auswahlmannschaften) während ihrer Tätigkeit für den Verband gewährt. Beachten Sie bitte, dass ausschließlich die vom DBS zu den einzelnen Versicherungssparten gemeldeten Personengruppen unter den Versicherungsschutz fallen. Grundlage des Versicherungsschutzes bildet das Versicherungspaket der Bernhard Assekuranzmakler GmbH. Sportler, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH) gefördert werden, sind in den Bereichen Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung nicht über das Paket abgesichert, sondern werden im Versicherungsschutz des DSH berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass der zwischen DBS und den Vertragsgesellschaften vereinbarte Versicherungsschutz aus Fürsorge des Verbandes entstanden ist. Dieser kann aber keinesfalls die private Vorsorge jedes Einzelnen ersetzen. Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH hat sich seit fast 70 Jahren auf die Absicherung von (Sport)Vereinen spezialisiert und betreut den DBS als zuverlässiger Makler. 3
Über die Bernhard Assekuranz Die Bernhard Assekuranz stellt sich vor Die Bernhard Assekuranz setzt sich seit 1950 für Vereine und Verbände ein und hat sich seither auf die Absicherung der individuellen Bedürfnisse dieser spezialisiert. Seitdem wir 1950 mit dem Bayerischen Jugendring unser erstes Mandat im Vereinswesen erhalten hatten, konnten wir bis heute über 15.000 Vereine und Verbände aus den Bereichen Jugend, Bildung, Kultur, Natur, Sport und Soziales von der hohen Qualität unserer Leistungen überzeugen. Grundlage für unseren Erfolg als Vereinsversicherer ist die enorme Kompetenz, die wir uns über die Jahre erarbeitet haben. Heute sichern wir die Vereins- und Verbandsarbeit mit all ihren vielseitigen Facetten ab – von Fragen der Aufsichtspflicht bei Vereinsaktivitäten über die Risiken der Haftpflicht bis hin zur Unfallversicherung. Mit unseren Versicherungslösungen unterstützen wir Sie aktiv darin, ihren Vereins- und Verbandsmitgliedern nur das Beste zu bieten und sehen uns als Ihr Interessenvertreter in der Versicherungswirtschaft. Unsere Leistungsmerkmale - Bestpreisgarantie bei maximalem Service Ganzheitliche Prüfung Ihrer Vereins- und Haftungsrisiken. Potentielle Risiken erkennen, bevor sie entstehen Wir entwickeln individuelle, genau auf die Bedürfnisse des Vereins und seiner Mitglieder abgestimmte Versicherungskonzepte. Wir vergleichen Ihren aktuellen Versicherungsschutz mit dem Markt und finden so für Sie die richtige Lösung. Dabei fertigen wir individuelle Gegenüberstellungen an. Alle 3 Jahre erfolgt zudem eine Ausschreibung im deutschsprachigen Versicherungsmarkt um so immer den besten Preis am Markt zu haben. Online-Abschluss von Versicherungen und Online Schadenmeldung jederzeit und rund um die Uhr möglich durch unsere digitalen Lösungen. 4
Ausgezeichneter Versicherungsmakler Bei unserer täglichen Arbeit haben wir schon immer großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kun- den gelegt. Jetzt hat eine unabhängige Studie im Auftrag des Focus Magazins (Deutschlandtest) bewiesen, dass dies unsere Kunden auch zu schätzen wissen. Wir für Sie Unser Ziel ist es, ihren Versicherungsschutz optimal zu gestalten und auf Ihre Bedürfnisse anzupassen- sen. Hierfür überprüfen wir gerne auch Ihre bestehenden Vertrage auf Deckungslücken und vergleichen Ihre Versicherungsprämien mit dem Markt. Lücken im Versicherungsschutz können über das Versicherungskonzept des Landesverbandes geschlossen werden. Profitieren auch Sie von unseren exklusiven Rahmenverträgen und Sonderkonzepten. 5
2. Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung benötigt jeder! Vor allem auch Sportler und Sportvereine! Denn Schäden an anderen Personen oder deren Eigentum sind sehr schnell passiert. Im Rahmen und Umfang der Haftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden abgedeckt, die eine versicherte Person in der Vereinstätigkeit einem Dritten schuldhaft zugefügt hat (der Vorsatz ist aber ausgeschlossen). In der Haftpflichtversicherung sind alle satzungsgemäße Tätigkeiten abgedeckt. Eine Haftpflichtversicherung: • prüft, ob die Forderungen der Geschädigten berechtigt sind, • leistet, wenn die Forderungen gerechtfertigt sind, • oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Beispiele: 1. Ein Radfahrer übersieht in den Bergen bei einer Radtour mit dem Verein einen Wanderer und kollidiert mit diesem. 2. Ein Fußballspieler schießt den Ball über den Sportplatz und trifft ein dort geparktes Auto eines Anwohners. Hinweis: im Schadenfall wird der Zeitwert ersetzt. Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung (Württembergische Versicherung AG): 6
a) Haftpflichtversicherung über den DBS Die Versicherungssummen betragen je Ereignis • für Personen- und/oder Sachschäden pauschal 5.000.000 € • für Vermögensschäden 500.000 € Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Dreifache der o.g. Summen im Versicherungsjahr. Hinweis zu Veranstaltungen des DBS: Gewöhnliche satzungsgemäße oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen sind mitversichert ohne eine Begrenzung der Besucheranzahl und der Veranstaltungsdauer (darunter fallen die Veranstaltungen gemäß Ihrer Satzung § 2, Punkt 3.4) Nicht satzungsgemäße Veranstaltungen sind bis zu einer Anzahl von 61 Veranstaltungen pro Versicherungsjahr mitversichert. Hierbei beträgt die maximale Veranstaltungsdauer 5 Tage. Versicherungsschutz besteht bis zu einer Besucheranzahl von 1.000 Besuchern pro Veranstaltungstag. Bei Überschreitung der Mengenschwellen, entfällt der Versicherungsschutz! b) Haftpflichtversicherung für Physiotherapeuten, Masseure, med. Bademeister im Sinne des Vereinszwecks Die Versicherungssummen betragen je Ereignis • für Personen- und/oder Sachschäden pauschal 3.000.000 € • für Vermögensschäden 2.000.000 € Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Dreifache der o. g. Summen im Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. Bei Vorliegen einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung geht diese dem vorliegenden Versicherungsschutz vor. 7
c) Haftpflichtversicherung für Ärzte Die Versicherungssummen betragen je Ereignis • für Personen- und/oder Sachschäden pauschal 2.000.000 € • für Vermögensschäden 2.000.000 € Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Dreifache der o.g. Summen im Versicherungsjahr. Folgende Fachrichtungen der ambulant tätigen Ärzte sind vom Versicherungsumfang umfasst (bei Sportveranstaltungen ausschließlich für die teilnehmenden Ärzte an den Sportveranstaltungen): • Allgemeinmedizin • Augenheilkunde • Dermatologie • Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde • Innere Medizin • Kardiologie • Orthopäden ohne Unfallchirurgie Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. Bei Vorliegen einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung geht diese dem vorliegenden Versicherungsschutz vor. 8
3. Unfallversicherung Die Unfallversicherung unterstützt die verunfallte Person finanziell mit einer Einmalzahlung, wenn sie durch einen Unfall eine bleibende körperliche Beeinträchtigung erleidet. Nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von Außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bleibt die Gesundheitsschädigung dauerhaft, so spricht man von Invalidität – diese ist in der Unfallversicherung der Kernpunkt. Für Sachschäden (z. B. für Beschädigung oder Verlust von Brillen, Kontaktlinsen, Körperersatzstücken) wird kein Ersatz geleistet! Versicherungssummen: • Für den Todesfall 10.000 € • Erhöhung je hinterbliebenes unterhaltsberechtigtes Kind 1.000 € • Für den Invaliditätsfall mit 500% Progression1 50.000 € • Invaliditäts-Höchstleistung 250.000 € • Übergangsleistung nach 3 Monaten zu 50% der Leistung2 1.000 € • Übergangsleistung nach 6 Monaten zu 100% der Leistung2 2.000 € • Für Krankenhaustagegeld ab 1. Tag 10 € • Genesungsgeld bis zum 150. Tag 10 € • Für kosmetische Operationen 50.000 € • Für Bergungskosten 50.000 € Die versicherten Leistungen (z. B. für Tod, Invalidität, Übergangsleistung, kosmetische Operationen und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld) werden zusätzlich zu Leistungen anderer Versicherungsträger (z. B. private Unfallversicherungen, gesetzliche Unfallversicherungen) gezahlt. Die Leistungen für Bergungskosten werden ergänzend zu bereits bestehenden Kranken- oder Unfallversicherungen gezahlt. 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50% übersteigt, werden zusätzlich weitere 5% aus der Versicherungssumme gezahlt. 2 Es wird eine verbesserte Übergangsleistung in Höhe von 50% der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn der Verunfallte zu 100% in der normalen körperlichen oder der geistigen Leistungsfähigkeit mind. drei/ sechs Monate beeinträchtigt ist. 9
4. Rechtsschutzversicherung Der Rechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen des Vereins und unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten. Versichert ist der Verein, die gesetzlichen Vertreter und dessen Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für die versicherte Organisation. Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet u. a. folgende Leistungen: • gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwaltes • Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie Kosten des Gerichtsvollziehers; • Kosten des für die Verteidigung erforderlichen Gutachters bei Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Prozessen: • Kosten des Rechtsgegners, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist Der Versicherungsschutz umfasst (auszugsweise): • Schadenersatz-Rechtsschutz • Straf-Rechtsschutz (nur fahrlässige Vergehen) Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung) • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte • Vertrags-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder der Ausstattung von Büro- oder sonstigen Vereinsräumen, beim Kauf von Geräten und Anlagen, Mobiliar und Material, auch bei Reparaturarbeiten an Geräten und Gebäuden. Versicherungssummen: Allg. Vereins-Rechtsschutz: • Je Schadenfall Europa 1.000.000 € • Je Schadenfall weltweit 100.000 € Strafkautionen sind beschränkt auf: • Europa 200.000 € • Weltweit 100.000 € 10
5. Dienstfahrtversicherung Sinn dieser Versicherung ist es, die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen und Präsidiumsmitglieder auf ihren Fahrten für den DBS mit dem privaten Pkw gegen Schäden auf dienstlich angeordneten Fahrten abzusichern. Zu den versicherten Personen gehören auch die DSH- geförderten Sportler. Die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte ist keine Dienstfahrt. Ein weiterer Ausschluss sind Unfälle bei Fahrten zu Privatzwecken und Fahrten, die nicht im Rahmen der Tätigkeit für die versicherte Organisation erfolgen; dies gilt auch für die Unterbrechung der Dienstfahrt für private Besorgungen. a) Vollkasko-Versicherung: beinhaltet die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadenfall. Vollkaskoschäden sind: selbstverschuldete Sachschäden an den Fahrzeugen der versicherten Mitarbeiter, mut- oder böswillige Beschädigung an den Fahrzeugen durch betriebsfremde Personen. Teilkaskoschäden sind: (Brand, Entwendung, Sturm, Hagel, Glasbruch, Überschwemmung, Haarwild), wenn keine Teilkaskoversicherung in der privaten Kfz - Versicherung vereinbart ist. Ansonsten greift die eigene private Teilkaskoversicherung. Ausschluss: Keine Fahrzeuge von gewerblichen Haltern oder Vereinen. b) Verkehrs-Rechtsschutz deckt Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen entstehen, wenn das Fahrzeug oder der Fahrer durch Dritte geschädigt werden (Schadenersatz- Rechtsschutz); die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitsrechtes (Straf-Rechtsschutz); Führerscheinrechtsschutz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei Führerscheinentzug. Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000 EUR je Versicherungsfall. Geltungsbereich: Europa (geographisch) und außereuropäisches EU-Gebiet 11
6. Reisegepäckversicherung Versichert ist das gesamte persönliche Reisegepäck des Präsidiums, der hauptberuflichen Angestellten, Teilnehmern an Tagungen und international tätigen Schiedsrichter. Was ist versichert? Das gesamte Reisegepäck • gegen Abhandenkommen, Zerstörungen und Beschädigungen, solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes befindet, • während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt. Was wird ersetzt? • Gehen versicherte Sachen verloren, ersetzt der Versicherer den Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintritts. • Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der Sachen entsprechenden Betrages. Versicherungssummen: Bezeichnung der versicherten Sachen: Reisegepäck der versicherten Personen Versicherungssumme: 1.000 € Bezeichnung der versicherten Sachen: Reisegepäck des Verbandes Versicherungssumme: 5.000 € Bezeichnung der versicherten Sachen: Reisekasse des Verbandes Versicherungssumme: 1.000 € 12
7. Schaden melden Bitte melden Sie Ihre Schadenanzeige an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen der Bundes- Geschäftsstelle. Die Weiterleitung der Schadenanzeigen erfolgt an Bernhard Assekuranzmakler GmbH Mühlweg 2b 82054 Sauerlach https://bernhard-assekuranz.com/formulare/sa-sos.html Bitte geben Sie alle verfügbaren Informationen an und senden uns alle vorhandenen Dokumente, z.B. Fotos und Kostenvoranschläge mit. Je detaillierter Ihre Schadenmeldung ist, desto schneller kann diese bearbeitet und reguliert werden. Vielen Dank! 8. Hinweise und Erläuterungen Es gilt der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz zwischen dem Deutschen Behinderten- sportverband (DBS) e.V. und den Vertragsgesellschaften. Bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des DBS. Haftungsausschluss und Urheberrecht: Bei dieser Kurzübersicht handelt es sich um eine zwecks Übersichtlichkeit verkürzte Form der Darstellung, die nicht abschließend und nicht verbindlich ist. Es gelten nur die schriftlichen Vertragsinhalte (das sind u. a. die Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen). Abdrucke und Vervielfältigungen sind genehmigt, sofern sie für ihre interne Verwendung bestimmt sind. Anderweitige stimmen Sie bitte vorher mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH ab. 13
Bernhard Assekuranzmakler GmbH www.bernhard-assekuranz.com service@bernhard-assekuranz.com Ansprechpartner: Peter Brünler Susanne Roth Tel. 08104 / 89 16-533 Tel. 08104 / 89 16-531 peter.bruenler@bernhard-assekuranz.com susanne.roth@bernhard-assekuranz.com Müllweg 2b D-82054 Sauerlach (bei München) Tel. 08140 / 89 16-530 Fax 08104 / 8917-530
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