Versicherungshandbuch des Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V - Stand 07/2021

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Versicherungshandbuch des Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V - Stand 07/2021
Versicherungshandbuch des

Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V.

                                       Stand 07/2021
Versicherungshandbuch des Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V - Stand 07/2021
Inhalt

 Versicherungen für den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V.

 1. Einleitung und Vorwort. ........................................................................................................................... 3

 2. Haftpflichtversicherung………………………………………………………………………………………………… ........……………..6

 3. Unfallversicherung. .................................................................................................................................. 9

 4. Rechtsschutzversicherung .................................................................................................................. 10

 5. Dienstfahrtversicherung. ......................................................................................................................11

 6. Reisegepäckversicherung. ................................................................................................................... 12

 7. Schaden melden………………………………………………………………………………… ................................................. 13

 8. Hinweise und Erläuterungen. ............................................................................................................... 13
Versicherungshandbuch des Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V - Stand 07/2021
1. Einleitung und Vorwort

Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern der vom DBS gemeldeten Personengruppen.
(z.b. Präsidiumsmitglieder, Trainer und Betreuer der Auswahlmannschaften, Mitglieder von
Kommissionen, National- und Auswahlmannschaften) während ihrer Tätigkeit für den
Verband gewährt.

Beachten Sie bitte, dass ausschließlich die vom DBS zu den einzelnen Versicherungssparten
gemeldeten Personengruppen unter den Versicherungsschutz fallen.
Grundlage des Versicherungsschutzes bildet das Versicherungspaket der Bernhard
Assekuranzmakler GmbH.
Sportler, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH) gefördert werden, sind in den
Bereichen Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung nicht über das Paket
abgesichert, sondern werden im Versicherungsschutz des DSH berücksichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass der zwischen DBS und den Vertragsgesellschaften vereinbarte
Versicherungsschutz aus Fürsorge des Verbandes entstanden ist.
Dieser kann aber keinesfalls die private Vorsorge jedes Einzelnen ersetzen.

Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH hat sich seit fast 70 Jahren auf die Absicherung von
(Sport)Vereinen spezialisiert und betreut den DBS als zuverlässiger Makler.

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Versicherungshandbuch des Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V - Stand 07/2021
Über die Bernhard Assekuranz

Die Bernhard Assekuranz stellt sich vor

Die Bernhard Assekuranz setzt sich seit 1950 für Vereine und Verbände ein und hat sich seither auf
die Absicherung der individuellen Bedürfnisse dieser spezialisiert.
Seitdem wir 1950 mit dem Bayerischen Jugendring unser erstes Mandat im Vereinswesen erhalten
hatten, konnten wir bis heute über 15.000 Vereine und Verbände aus den Bereichen Jugend, Bildung,
Kultur, Natur, Sport und Soziales von der hohen Qualität unserer Leistungen überzeugen. Grundlage
für unseren Erfolg als Vereinsversicherer ist die enorme Kompetenz, die wir uns über die Jahre
erarbeitet haben. Heute sichern wir die Vereins- und Verbandsarbeit
mit all ihren vielseitigen Facetten ab – von Fragen der Aufsichtspflicht bei Vereinsaktivitäten über
die Risiken der Haftpflicht bis hin zur Unfallversicherung. Mit unseren Versicherungslösungen
unterstützen wir Sie aktiv darin, ihren Vereins- und Verbandsmitgliedern nur das Beste zu bieten und
sehen uns als Ihr Interessenvertreter in der Versicherungswirtschaft.

Unsere Leistungsmerkmale - Bestpreisgarantie bei maximalem Service

               Ganzheitliche Prüfung Ihrer Vereins- und Haftungsrisiken. Potentielle Risiken
               erkennen, bevor sie entstehen

               Wir entwickeln individuelle, genau auf die Bedürfnisse des Vereins und seiner
               Mitglieder abgestimmte Versicherungskonzepte.

               Wir vergleichen Ihren aktuellen Versicherungsschutz mit dem Markt und finden so
               für Sie die richtige Lösung. Dabei fertigen wir individuelle Gegenüberstellungen an.
               Alle 3 Jahre erfolgt zudem eine Ausschreibung im deutschsprachigen
               Versicherungsmarkt um so immer den besten Preis am Markt zu haben.

               Online-Abschluss von Versicherungen und Online Schadenmeldung jederzeit und
               rund um die Uhr möglich durch unsere digitalen Lösungen.

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Versicherungshandbuch des Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V - Stand 07/2021
Ausgezeichneter Versicherungsmakler

Bei unserer täglichen Arbeit haben wir schon immer großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kun-
den gelegt. Jetzt hat eine unabhängige Studie im Auftrag des Focus Magazins (Deutschlandtest)
bewiesen, dass dies unsere Kunden auch zu schätzen wissen.

Wir für Sie

Unser Ziel ist es, ihren Versicherungsschutz optimal zu gestalten und auf Ihre Bedürfnisse
anzupassen- sen. Hierfür überprüfen wir gerne auch Ihre bestehenden Vertrage auf Deckungslücken
und vergleichen Ihre Versicherungsprämien mit dem Markt. Lücken im Versicherungsschutz können
über das Versicherungskonzept des Landesverbandes geschlossen werden. Profitieren auch Sie
von unseren exklusiven Rahmenverträgen und Sonderkonzepten.

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2. Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung benötigt jeder!

Vor allem auch Sportler und Sportvereine! Denn Schäden an anderen Personen oder
deren Eigentum sind sehr schnell passiert.

Im Rahmen und Umfang der Haftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden
abgedeckt, die eine versicherte Person in der Vereinstätigkeit einem Dritten schuldhaft
zugefügt hat (der Vorsatz ist aber ausgeschlossen).

In der Haftpflichtversicherung sind alle satzungsgemäße Tätigkeiten abgedeckt.

Eine Haftpflichtversicherung:
   • prüft, ob die Forderungen der Geschädigten berechtigt sind,
   • leistet, wenn die Forderungen gerechtfertigt sind,
   • oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Beispiele:
1. Ein Radfahrer übersieht in den Bergen bei einer Radtour mit dem Verein einen Wanderer
   und kollidiert mit diesem.
2. Ein Fußballspieler schießt den Ball über den Sportplatz und trifft ein dort geparktes Auto
   eines Anwohners.

Hinweis: im Schadenfall wird der Zeitwert ersetzt.

Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung (Württembergische Versicherung AG):

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a) Haftpflichtversicherung über den DBS

 Die Versicherungssummen betragen je Ereignis

    •   für Personen- und/oder Sachschäden pauschal                                    5.000.000 €
    •   für Vermögensschäden                                                             500.000 €

 Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Dreifache der o.g. Summen im
 Versicherungsjahr.

Hinweis zu Veranstaltungen des DBS:

Gewöhnliche satzungsgemäße oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen
sind mitversichert ohne eine Begrenzung der Besucheranzahl und der Veranstaltungsdauer
(darunter fallen die Veranstaltungen gemäß Ihrer Satzung § 2, Punkt 3.4)

Nicht satzungsgemäße Veranstaltungen sind bis zu einer Anzahl von 61 Veranstaltungen pro
Versicherungsjahr mitversichert. Hierbei beträgt die maximale Veranstaltungsdauer 5 Tage.
Versicherungsschutz besteht bis zu einer Besucheranzahl von 1.000 Besuchern pro
Veranstaltungstag.

Bei Überschreitung der Mengenschwellen, entfällt der Versicherungsschutz!

 b) Haftpflichtversicherung für Physiotherapeuten, Masseure, med. Bademeister im Sinne des
    Vereinszwecks

 Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
    •   für Personen- und/oder Sachschäden pauschal                                   3.000.000 €
    •   für Vermögensschäden                                                          2.000.000 €

 Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Dreifache der o. g. Summen im
 Versicherungsjahr.

 Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. Bei Vorliegen einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung
 geht diese dem vorliegenden Versicherungsschutz vor.

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c) Haftpflichtversicherung für Ärzte

 Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
     •   für Personen- und/oder Sachschäden pauschal                                 2.000.000 €
     •   für Vermögensschäden                                                        2.000.000 €

 Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Dreifache der o.g. Summen im
 Versicherungsjahr.

Folgende Fachrichtungen der ambulant tätigen Ärzte sind vom Versicherungsumfang umfasst (bei
Sportveranstaltungen ausschließlich für die teilnehmenden Ärzte an den Sportveranstaltungen):
    • Allgemeinmedizin
    • Augenheilkunde
    • Dermatologie
    • Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
    • Innere Medizin
    • Kardiologie
    • Orthopäden ohne Unfallchirurgie

Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. Bei Vorliegen einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung
geht diese dem vorliegenden Versicherungsschutz vor.

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3. Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung unterstützt die verunfallte Person finanziell mit einer Einmalzahlung,
    wenn sie durch einen Unfall eine bleibende körperliche Beeinträchtigung erleidet.
    Nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der
    versicherten Personen durch ein plötzlich von Außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis
    unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
    Bleibt die Gesundheitsschädigung dauerhaft, so spricht man von Invalidität – diese ist in der
    Unfallversicherung der Kernpunkt.
    Für Sachschäden (z. B. für Beschädigung oder Verlust von Brillen, Kontaktlinsen,
    Körperersatzstücken) wird kein Ersatz geleistet!

    Versicherungssummen:
        • Für den Todesfall                                                                              10.000 €

        •   Erhöhung je hinterbliebenes unterhaltsberechtigtes Kind                                       1.000 €

        •   Für den Invaliditätsfall mit 500% Progression1                                               50.000 €

        •   Invaliditäts-Höchstleistung                                                                250.000 €

        •   Übergangsleistung nach 3 Monaten zu 50% der Leistung2                                         1.000 €

        •   Übergangsleistung nach 6 Monaten zu 100% der Leistung2                                        2.000 €

        •   Für Krankenhaustagegeld ab 1. Tag                                                                 10 €
        •   Genesungsgeld bis zum 150. Tag                                                                    10 €

        •   Für kosmetische Operationen                                                                  50.000 €
        •   Für Bergungskosten                                                                          50.000 €

Die versicherten Leistungen (z. B. für Tod, Invalidität, Übergangsleistung, kosmetische Operationen
und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld) werden zusätzlich zu Leistungen anderer
Versicherungsträger (z. B. private Unfallversicherungen, gesetzliche Unfallversicherungen) gezahlt.
Die Leistungen für Bergungskosten werden ergänzend zu bereits bestehenden Kranken- oder
Unfallversicherungen gezahlt.

1
  Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50% übersteigt, werden zusätzlich weitere 5% aus
der Versicherungssumme gezahlt.
2
  Es wird eine verbesserte Übergangsleistung in Höhe von 50% der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn der
Verunfallte zu 100% in der normalen körperlichen oder der geistigen Leistungsfähigkeit mind. drei/ sechs Monate
beeinträchtigt ist.
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4. Rechtsschutzversicherung

 Der Rechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen des Vereins und unterstützt Sie bei
 Rechtsstreitigkeiten. Versichert ist der Verein, die gesetzlichen Vertreter und dessen
 Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für die versicherte Organisation.

 Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
   • gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwaltes
   • Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die
       vom Gericht herangezogen werden, sowie Kosten des Gerichtsvollziehers;
   • Kosten des für die Verteidigung erforderlichen Gutachters bei Straf- oder
       Ordnungswidrigkeiten-Prozessen:
   • Kosten des Rechtsgegners, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung
       verpflichtet ist

 Der Versicherungsschutz umfasst (auszugsweise):

 •   Schadenersatz-Rechtsschutz
 •   Straf-Rechtsschutz (nur fahrlässige Vergehen)
     Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder
     Ordnungswidrigkeiten-Rechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung)
 •   Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
 •   Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
 •   Vertrags-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
     der Einrichtung oder der Ausstattung von Büro- oder sonstigen Vereinsräumen, beim Kauf von
     Geräten und Anlagen, Mobiliar und Material, auch bei Reparaturarbeiten an Geräten und
     Gebäuden.

Versicherungssummen:

Allg. Vereins-Rechtsschutz:
    • Je Schadenfall Europa                                                        1.000.000 €
    • Je Schadenfall weltweit                                                        100.000 €

Strafkautionen sind beschränkt auf:
   • Europa                                                                          200.000 €
   • Weltweit                                                                        100.000 €

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5. Dienstfahrtversicherung

Sinn dieser Versicherung ist es, die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen und
Präsidiumsmitglieder auf ihren Fahrten für den DBS mit dem privaten Pkw gegen Schäden auf
dienstlich angeordneten Fahrten abzusichern. Zu den versicherten Personen gehören auch die
DSH- geförderten Sportler.

Die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte ist keine Dienstfahrt. Ein weiterer Ausschluss
sind Unfälle bei Fahrten zu Privatzwecken und Fahrten, die nicht im Rahmen der Tätigkeit für die
versicherte Organisation erfolgen; dies gilt auch für die Unterbrechung der Dienstfahrt für private
Besorgungen.

a) Vollkasko-Versicherung:
beinhaltet die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 € je
Schadenfall.

Vollkaskoschäden sind:
selbstverschuldete Sachschäden an den Fahrzeugen der versicherten Mitarbeiter,
mut- oder böswillige Beschädigung an den Fahrzeugen durch betriebsfremde Personen.

Teilkaskoschäden sind:
(Brand, Entwendung, Sturm, Hagel, Glasbruch, Überschwemmung, Haarwild), wenn keine
Teilkaskoversicherung in der privaten Kfz - Versicherung vereinbart ist. Ansonsten greift die eigene
private Teilkaskoversicherung.

Ausschluss: Keine Fahrzeuge von gewerblichen Haltern oder Vereinen.

b) Verkehrs-Rechtsschutz
deckt Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen entstehen,
wenn das Fahrzeug oder der Fahrer durch Dritte geschädigt werden (Schadenersatz-
Rechtsschutz); die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer
verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitsrechtes (Straf-Rechtsschutz);
Führerscheinrechtsschutz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei Führerscheinentzug.

Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000 EUR je Versicherungsfall.

Geltungsbereich:
Europa (geographisch) und außereuropäisches EU-Gebiet

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6. Reisegepäckversicherung

Versichert ist das gesamte persönliche Reisegepäck des Präsidiums, der hauptberuflichen
Angestellten, Teilnehmern an Tagungen und international tätigen Schiedsrichter.

Was ist versichert?
Das gesamte Reisegepäck

   •   gegen Abhandenkommen, Zerstörungen und Beschädigungen, solange sich das Gepäck im
       Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes befindet,

   •   während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub,
       Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt.

Was wird ersetzt?

   •   Gehen versicherte Sachen verloren, ersetzt der Versicherer den Versicherungswert zur Zeit
       des Schadeneintritts.

   •   Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art
       und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der Sachen entsprechenden Betrages.

Versicherungssummen:

Bezeichnung der versicherten Sachen:                    Reisegepäck der versicherten Personen
Versicherungssumme:                                     1.000 €

Bezeichnung der versicherten Sachen:                    Reisegepäck des Verbandes
Versicherungssumme:                                     5.000 €

Bezeichnung der versicherten Sachen:                    Reisekasse des Verbandes
Versicherungssumme:                                     1.000 €

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7. Schaden melden

Bitte melden Sie Ihre Schadenanzeige an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen der Bundes-
Geschäftsstelle. Die Weiterleitung der Schadenanzeigen erfolgt an

Bernhard Assekuranzmakler GmbH
Mühlweg 2b
82054 Sauerlach
https://bernhard-assekuranz.com/formulare/sa-sos.html
Bitte geben Sie alle verfügbaren Informationen an und senden uns alle
vorhandenen Dokumente, z.B. Fotos und Kostenvoranschläge mit.
Je detaillierter Ihre Schadenmeldung ist, desto schneller kann diese bearbeitet und reguliert werden.

Vielen Dank!

8. Hinweise und Erläuterungen
Es gilt der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz zwischen dem Deutschen Behinderten-
sportverband (DBS) e.V. und den Vertragsgesellschaften.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des DBS.

Haftungsausschluss und Urheberrecht:
Bei dieser Kurzübersicht handelt es sich um eine zwecks Übersichtlichkeit verkürzte Form der
Darstellung, die nicht abschließend und nicht verbindlich ist. Es gelten nur die schriftlichen
Vertragsinhalte (das sind u. a. die Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen).
Abdrucke und Vervielfältigungen sind genehmigt, sofern sie für ihre interne Verwendung bestimmt
sind. Anderweitige stimmen Sie bitte vorher mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH ab.

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Bernhard Assekuranzmakler GmbH

                          www.bernhard-assekuranz.com

                          service@bernhard-assekuranz.com

                             Ansprechpartner:

            Peter Brünler                               Susanne Roth
        Tel. 08104 / 89 16-533                       Tel. 08104 / 89 16-531
peter.bruenler@bernhard-assekuranz.com      susanne.roth@bernhard-assekuranz.com

                                    Müllweg 2b
                         D-82054 Sauerlach (bei München)
                              Tel. 08140 / 89 16-530
                              Fax 08104 / 8917-530
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