Verbraucherinformation der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited zur Business Police für Vodafone Shops
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Verbraucherinformation der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited zur Business Police für Vodafone Shops Stand 01.05.2013 Inhalt: Allgemeine Produktinformationen Allgemeine Kundeninformationen Einwilligungsklausel nach dem BDSG Merkblatt zur Datenverarbeitung Verbraucherinformationen der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited zur Business Police für Vodafone Shops Stand 01.05.2013
Allgemeine Produktinformation Was Sie über die Business Police für Vodafone Shops wissen sollten. Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Business Police für Vodafone Shops geben, um auf einen Blick zu erkennen welchen Inhalt und Umfang diese Versicherung, die Sie bei uns abgeschlossen haben, umfasst. Dieser Überblick ist nur als grobe Darstellung zu verstehen und nicht abschließend und nicht vollständig. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Unterlagen: zur Sach-Inhaltsversicherung (sofern vereinbart) - Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung AFB 2008 - Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung AERB 2008 - Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung AGlB 2008 - Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung AStB 2008 - Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung AWB 2008 - Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung ZKBU 2008 zur Haftpflichtversicherung (sofern vereinbart) - Allgemeinen Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB WRB 10 - Stand 01.07.2010) - Haftpflichtbedingungen für Handel und Gewerbe (WRB 110 – Stand 01.10.2011) - Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung für Privatpersonen und Tierhalter (PHV WRB 300 – Stand 01.07.2011) - AKB (Stand 01.10.2010) Sach-Inhaltsversicherung Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Schäden an - Einrichtungen, Einbauten sowie Außenanlagen; - beweglichen Sachen; - Sachen von Betriebsangehörigen; und durch Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens. Versichert werden können die Gefahren und Schäden: - Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung - Leitungswasser - Sturm, Hagel - Einbruchdiebstahl, Raub Detaillierte Angaben finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Mitversichert werden können Ertragsausfallschäden, die durch Betriebsunterbrechung infolge eines entschädigungspflichtigen Sachschadens entstehen. Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 2 von 9
Haftpflichtversicherung Versichert ist – nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers; Mit dem Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Schadenersatz. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, in denen geregelt ist, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen entsprechend zu ersetzen hat. Ansprüche können zum Beispiel entstehen, wenn das Ladenlokal nicht verkehrssicher ist und dadurch jemand zu Schaden kommt. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht; wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld; wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es dann zu Rechtstreitigkeiten, führt die W.R. Berkley für Sie als Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten (siehe Ziffer 5 AHB). Steht die Verpflichtung zur Leistung fest, ersetzt Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Hinweis: Lehnt die W.R. Berkley die Zahlung unberechtigter Ansprüche ab, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass Sie (und somit auch Ihre Haftpflichtversicherung) solche Schadensersatzforderungen nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit uns abzustimmen, bevor Sie gegenüber dem Anspruchsteller ein Schuldanerkenntnis abgeben oder eine Zahlung leisten. Denn sollten wir bei der Haftungsprüfung feststellen, dass Sie gesetzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind, würde von uns kein Ersatz geleistet (siehe Ziffer 6.8 AHB). Hinweis zu Umweltrisiken: In Ihrer Haftpflichtversicherung ist sowohl die sogenannte Umwelthaftpflicht-Basisversicherung als auch die Umweltschadens-Basisversicherung enthalten. Nicht versichert in Haftpflichtversicherung sind z. B. Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen; Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden (Vorsatz); Geldstrafen und Bußgelder (hierbei handelt es sich nicht um Haftpflichtansprüche). Ansprüche aus Vertragserfüllung sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung, da es sich dabei nicht um gesetzliche Schadensersatzansprüche handelt. Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 3 von 9
Höhe der Prämie, Fälligkeit und Zeitraum, für den die Prämie zu entrichten ist Die Gesamtprämie der Versicherung entnehmen Sie dem Angebot, dem Antrag oder dem Versicherungsschein. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Prämie für ein Jahr erhoben. Es können aber auch kürzere Zeiträume (Ratenzahlung) vereinbart sein. Die Erstprämie ist unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Fälligkeit der Prämie und den Zeitraum, für den die Prämie zu entrichten ist, entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Ihre Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins/der Beitragsrechnung erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen werden kann und Sie der berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags oder eines Folgebeitrags kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Leistungs- und Risikoausschlüsse Jede Versicherungsart hat ihre speziellen Leistungs- und Risikoausschlüsse. Es kann sich dabei um generelle Leistungsausschlüsse handeln, z. B. Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art oder Kernenergie entstehen. Andere Ausschlüsse resultieren z. B. daraus, dass Sie fällige Prämie nicht bezahlen oder andere Pflichten verletzen wie z. B. Anzeigepflichten. Sie können diese Ausschlüsse in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen. Pflichten des Versicherungsnehmers Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Prüfen Sie genau, welchen Risiken Sie ausgesetzt sind. Lassen Sie sich von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Pflichten bei Vertragsschluss Beantworten Sie bei Antragstellung alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig. Pflichten während der Vertragslaufzeit Benachrichtigen Sie uns bitte bei jeder Gefahrerhöhung. Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 4 von 9
Eine Gefahrerhöhung ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss vorhandenen gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles, eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher machen. Die detaillierten Bestimmungen sind in Abschnitt A der Versicherungsbedingungen enthalten. Pflichten im Schadenfall zur Sach-Inhaltsversicherung Im Schadenfall tun Sie bitte alles, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens erforderlich ist. Rufen Sie im Falle eines Brandes sofort die Feuerwehr. Holen Sie Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung ein, wenn die Umstände dies gestatten. Benachrichtigen Sie bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Abhandenkommen die Polizei und legen Sie ihr eine Liste der abhanden gekommenen Sachen vor. Belassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, so sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren. Lassen Sie abhanden gekommene Wertpapiere, Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren. Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. durch einen Fachmann auftauen. Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn. Bitte sorgen Sie dafür, dass durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen baldmöglichst wieder geschlossen werden. Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt wurde. Weitere Einzelheiten bitten wir den Versicherungsbedingungen unter Abschnitt A zu entnehmen. zur Haftpflichtversicherung Melden Sie schriftlich jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und geben insbesondere kein Schuldanerkenntnis ab. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen Verletzen Sie die Pflichten bei Vertragsschluss, während der Vertragslaufzeit oder im Schadenfall, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Je nach Art Ihrer Pflichtverletzung kann dies zur Leistungsfreiheit oder zur Leistungskürzung führen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 5 von 9
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein sowie den Versicherungsbedingungen. Auch die Bestimmungen zum Kündigungsrecht können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 6 von 9
Allgemeine Kundeninformationen Risikoträger Ihres Versicherungsschutzes W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited Zweigniederlassung für Deutschland Clever Straße 13-15 50668 Köln Wir sind eine Niederlassung der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited, 40 Lime Street, London, EC3M 7 AW Gesellschaftsrechtliche Angaben Sitz der Gesellschaft: Köln Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 70015 Hauptbevollmächtigter: Bertin von Dewitz Kundenberatung Sollten Sie Fragen oder Beschwerden haben, dann richten Sie diese bitte an unsere Kundenberatung: Tel: 0221 99386-0 Fax: 0221 99386-181 E-Mail: wrbvd_info@wrberkley.com Internet: www.wrberkley.com Hauptgeschäftstätigkeit Die W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited, London betreibt die Schaden-, Unfall- und Rückversicherung. Die deutsche Niederlassung betreibt aktuell die Bereiche Sach-, Unfall-, Kfz-, Kautions- und Sonderversicherungen. Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen – Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Telefon: 0228 4108-0 Telefax: 0228 4108-1550 E-Mail: poststelle@bafin.de Wesentliche Merkmale der Versicherung Die wesentlichen Merkmale (wie z. B. Art, Umfang, Beginn des Versicherungsschutzes und Fälligkeit unserer Leistungen) entnehmen Sie bitte dem Antrag, dem Versicherungsschein, den detaillierten Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 7 von 9
Steuern, Gebühren und Kosten Ihre Gesamtprämie enthält die Versicherungsteuer. Der Prozentsatz der Versicherungsteuer richtet sich nach dem Versicherungssteuergesetz. Im Falle einer Prämienanmahnung berechnen wir eine Mahngebühr von derzeit 5,00 EUR. Zahlung und Erfüllung Die Bestimmungen zur Zahlung Ihrer Prämie und zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Zustandekommen des Vertrags Mit dem Absenden Ihres Antrags unterbreiten Sie das Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrags. Den Versicherungsschein erhalten Sie in elektronischer Form. Mit dem Zugang des Versicherungsscheins ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht (siehe weiter unten) ausüben. Den genauen Beginn des Versicherungsvertrags entnehmen Sie bitte dem Angebot, dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz abhängig ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags. Wenn Sie nicht unverzüglich nach 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins den Erstbeitrag zahlen, geht der Versicherungsschutz verloren. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen (Produktinformationsblatt und Versicherungsinformationen) und diese Belehrung zugegangen sind. Der Widerruf ist zu richten an die W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited, Clever Straße 13- 15, 50668 Köln, Fax: +49 221 99386-181, E-Mail: wrbvd_info@wrberkley.com. Widerspruchsrecht Für den Fall, dass der Versicherungsschein oder Nachtrag vom Antrag abweichen sollte, werden wir die Abweichungen rot und/oder mit # kenntlich machen. Die mit der Abweichung verbundenen Rechtsfolgen entnehmen Sie bitte den unten angegebenen Erläuterungsziffern. #1 Der Versicherungsschutz beginnt zu einem anderen Zeitpunkt als beantragt. #2 Der Versicherungsschutz endet zu einem anderen Zeitpunkt als beantragt. #3 Hieraus ergibt sich ein anderer zu zahlender Beitrag. #4 Hieraus ergibt sich ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Die Abweichungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Versicherungsscheins/Nachtrags schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen. Besondere Hinweise Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 8 von 9
Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Versicherungsschein sowie den Versicherungsbedingungen. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Geltendes Recht Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Allgemeinen Bedingungen, sowie die Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz und das Merkblatt zur Datenverarbeitung sind neben den zwingenden gesetzlichen Vorschriften Vertragsgrundlagen der Sach- und Ertragsausfallversicherung. Sprache Die Vertragsbedingungen und sämtliche Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt, die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird in deutscher Sprache geführt. Schlichtungsverfahren (nur für private Versicherungsnehmer) Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann. Sie können deshalb das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Sollten Sie im Laufe des Vertragsverhältnisses mit einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit den Versicherungsombudsmann als neutralen Schlichter zu kontaktieren. Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, D-10006 Berlin, Telefon: 0180 4 224424 (0,20 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG, höchstens 42 Cent/min aus Mobilfunknetzen), Telefax: 0180 4 224425 (0,20 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG, höchstens 42 Cent/min aus Mobilfunknetzen), E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, den Rechtsweg zu beschreiten. Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200 Stand 01.01.2013 Seite 9 von 9
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