Verbraucherinformation der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited zur Business Police für Vodafone Shops

Die Seite wird erstellt Verena Benz
 
WEITER LESEN
Verbraucherinformation der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited zur Business Police für Vodafone Shops
Verbraucherinformation der
W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited zur Business Police
für Vodafone Shops
Stand 01.05.2013

Inhalt:

Allgemeine Produktinformationen
Allgemeine Kundeninformationen
Einwilligungsklausel nach dem BDSG
Merkblatt zur Datenverarbeitung

Verbraucherinformationen der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited zur Business Police für Vodafone Shops
Stand 01.05.2013
Allgemeine Produktinformation

Was Sie über die Business Police für Vodafone Shops wissen sollten.

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Business Police für Vodafone
Shops geben, um auf einen Blick zu erkennen welchen Inhalt und Umfang diese Versicherung, die Sie
bei uns abgeschlossen haben, umfasst. Dieser Überblick ist nur als grobe Darstellung zu verstehen
und nicht abschließend und nicht vollständig. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den
nachfolgenden Unterlagen:

zur Sach-Inhaltsversicherung (sofern vereinbart)

-     Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung AFB 2008
-     Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung AERB 2008
-     Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung AGlB 2008
-     Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung AStB 2008
-     Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung AWB 2008
-     Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung ZKBU 2008

zur Haftpflichtversicherung (sofern vereinbart)

-        Allgemeinen Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB WRB 10 - Stand 01.07.2010)
-        Haftpflichtbedingungen für Handel und Gewerbe (WRB 110 – Stand 01.10.2011)
-        Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung für
         Privatpersonen und Tierhalter (PHV WRB 300 – Stand 01.07.2011)
-        AKB (Stand 01.10.2010)
Sach-Inhaltsversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von
Schäden an

- Einrichtungen, Einbauten sowie Außenanlagen;
         - beweglichen Sachen;
         - Sachen von Betriebsangehörigen;

und durch Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens.

Versichert werden können die Gefahren und Schäden:

- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder
Ladung
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub

Detaillierte Angaben finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Mitversichert werden können Ertragsausfallschäden, die durch Betriebsunterbrechung infolge
eines entschädigungspflichtigen Sachschadens entstehen.

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB
200 Stand 01.01.2013

                                                                                          Seite 2 von 9
Haftpflichtversicherung

Versichert ist – nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht

        des Versicherungsnehmers;

Mit dem Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Schadenersatz. Diese
Verpflichtung ergibt sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, in denen geregelt ist, dass
jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen entsprechend zu ersetzen hat.

Ansprüche können zum Beispiel entstehen, wenn

        das Ladenlokal nicht verkehrssicher ist und dadurch jemand zu Schaden kommt.

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie
erhoben werden, zu schützen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in
einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine
Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;

        wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld;
        wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

Kommt es dann zu Rechtstreitigkeiten, führt die W.R. Berkley für Sie als Haftpflichtversicherer
den Prozess und trägt die Kosten (siehe Ziffer 5 AHB).

Steht die Verpflichtung zur Leistung fest, ersetzt Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den
Schaden bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen.

Hinweis: Lehnt die W.R. Berkley die Zahlung unberechtigter Ansprüche ab, heißt es oft,
die Versicherung will nicht bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass Sie (und somit auch Ihre
Haftpflichtversicherung) solche Schadensersatzforderungen nicht bezahlen müssen,
weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit uns abzustimmen, bevor Sie gegenüber dem
Anspruchsteller ein Schuldanerkenntnis abgeben oder eine Zahlung leisten. Denn sollten wir bei
der Haftungsprüfung feststellen, dass Sie gesetzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind,
würde von uns kein Ersatz geleistet (siehe Ziffer 6.8 AHB).

Hinweis zu Umweltrisiken:

In Ihrer Haftpflichtversicherung ist sowohl die sogenannte Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
als auch die Umweltschadens-Basisversicherung enthalten.

Nicht versichert in Haftpflichtversicherung sind z. B.

        Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;
        Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden (Vorsatz);
        Geldstrafen und Bußgelder (hierbei handelt es sich nicht um Haftpflichtansprüche).

Ansprüche aus Vertragserfüllung sind grundsätzlich nicht Gegenstand der
Haftpflichtversicherung, da es sich dabei nicht um gesetzliche Schadensersatzansprüche
handelt.

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB
200 Stand 01.01.2013

                                                                                         Seite 3 von 9
Höhe der Prämie, Fälligkeit und Zeitraum, für den die Prämie zu entrichten ist

Die Gesamtprämie der Versicherung entnehmen Sie dem Angebot, dem Antrag
oder dem Versicherungsschein.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Prämie für ein Jahr erhoben. Es können aber
auch kürzere Zeiträume (Ratenzahlung) vereinbart sein. Die Erstprämie ist unverzüglich nach
Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

Die Fälligkeit der Prämie und den Zeitraum, für den die Prämie zu entrichten ist, entnehmen Sie
bitte dem Versicherungsschein.
Ihre Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach
Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins/der Beitragsrechnung erfolgt.
Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im
Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden.

Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung
jeweils als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen
werden kann und Sie der berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Nicht rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags oder eines Folgebeitrags kann
zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Leistungs- und Risikoausschlüsse

Jede Versicherungsart hat ihre speziellen Leistungs- und Risikoausschlüsse. Es kann sich dabei
um generelle Leistungsausschlüsse handeln, z. B. Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder
Art oder Kernenergie entstehen. Andere Ausschlüsse resultieren z. B. daraus, dass Sie fällige
Prämie nicht bezahlen oder andere Pflichten verletzen wie z. B. Anzeigepflichten. Sie können
diese Ausschlüsse in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei
Eintritt des Versicherungsfalles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen.

Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem
berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen
bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen.

Prüfen Sie genau, welchen Risiken Sie ausgesetzt sind. Lassen Sie sich von uns beraten. Bei
Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform
Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und
vollständig zu beantworten.

Pflichten bei Vertragsschluss

Beantworten Sie bei Antragstellung alle Fragen wahrheitsgemäß und

vollständig. Pflichten während der Vertragslaufzeit

Benachrichtigen Sie uns bitte bei jeder Gefahrerhöhung.

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB
200 Stand 01.01.2013

                                                                                         Seite 4 von 9
Eine Gefahrerhöhung ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss vorhandenen
gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles, eine Vergrößerung des
Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher
machen. Die detaillierten Bestimmungen sind in Abschnitt A der Versicherungsbedingungen
enthalten.

Pflichten im Schadenfall zur

Sach-Inhaltsversicherung

Im Schadenfall tun Sie bitte alles, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung
des Schadens erforderlich ist.
Rufen Sie im Falle eines Brandes sofort die Feuerwehr.
Holen Sie Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung ein, wenn
die Umstände dies gestatten.
Benachrichtigen Sie bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Abhandenkommen
die Polizei und legen Sie ihr eine Liste der abhanden gekommenen Sachen vor.
Belassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis die Schadenstelle oder die
beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen
unumgänglich, so sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch
Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer
aufzubewahren. Lassen Sie abhanden gekommene Wertpapiere, Sparbücher und andere
Urkunden sofort sperren.
Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. durch einen Fachmann auftauen.
Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
Bitte sorgen Sie dafür, dass durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen
baldmöglichst wieder geschlossen werden.
Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn der Verbleib abhanden gekommener
Sachen ermittelt wurde.
Weitere Einzelheiten bitten wir den Versicherungsbedingungen unter Abschnitt A zu entnehmen.

zur Haftpflichtversicherung

Melden Sie schriftlich jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben
könnte, unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Schildern Sie genau die Umstände,
die zu dem Schaden geführt haben.

Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an
den Geschädigten und geben insbesondere kein Schuldanerkenntnis ab.

Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid.
Informieren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle
gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort
an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt
oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer
einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.

Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Verletzen Sie die Pflichten bei Vertragsschluss, während der Vertragslaufzeit oder
im Schadenfall,
riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Je nach Art Ihrer Pflichtverletzung kann dies zur
Leistungsfreiheit oder zur Leistungskürzung führen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte
den Versicherungsbedingungen.

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB
200 Stand 01.01.2013

                                                                                         Seite 5 von 9
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem
Versicherungsschein sowie den Versicherungsbedingungen. Auch die
Bestimmungen       zum     Kündigungsrecht    können    Sie   den
Versicherungsbedingungen entnehmen.

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB
200 Stand 01.01.2013

                                                                                         Seite 6 von 9
Allgemeine Kundeninformationen

Risikoträger Ihres Versicherungsschutzes

W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited
Zweigniederlassung für Deutschland
Clever Straße 13-15
50668 Köln

Wir sind eine Niederlassung der W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited, 40 Lime
Street, London, EC3M 7 AW

Gesellschaftsrechtliche Angaben

Sitz der Gesellschaft:                Köln
Registergericht:                      Amtsgericht Köln
                                      HRB 70015

Hauptbevollmächtigter:                Bertin von Dewitz

Kundenberatung

Sollten Sie Fragen oder Beschwerden haben, dann richten Sie diese bitte an
unsere Kundenberatung:

Tel:     0221 99386-0
Fax:     0221 99386-181
E-Mail: wrbvd_info@wrberkley.com
Internet:       www.wrberkley.com

Hauptgeschäftstätigkeit

Die W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited, London betreibt die Schaden-, Unfall- und
Rückversicherung. Die deutsche Niederlassung betreibt aktuell die Bereiche Sach-, Unfall-,
Kfz-, Kautions- und Sonderversicherungen.

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen –
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
Telefax: 0228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de

Wesentliche Merkmale der Versicherung

Die wesentlichen Merkmale (wie z. B. Art, Umfang, Beginn des Versicherungsschutzes und
Fälligkeit unserer Leistungen) entnehmen Sie bitte dem Antrag, dem Versicherungsschein,
den detaillierten Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen.

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB
200 Stand 01.01.2013

                                                                                         Seite 7 von 9
Steuern, Gebühren und Kosten

Ihre Gesamtprämie enthält die Versicherungsteuer. Der Prozentsatz der Versicherungsteuer
richtet
sich nach dem Versicherungssteuergesetz.

Im Falle einer Prämienanmahnung berechnen wir eine Mahngebühr von derzeit 5,00

EUR. Zahlung und Erfüllung

Die Bestimmungen zur Zahlung Ihrer Prämie und zum Beginn des Versicherungsschutzes
entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.

Zustandekommen des Vertrags

Mit dem Absenden Ihres Antrags unterbreiten Sie das Angebot zum Abschluss eines
Versicherungsvertrags. Den Versicherungsschein erhalten Sie in elektronischer Form. Mit
dem Zugang des Versicherungsscheins ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie
nicht Ihr Widerrufsrecht (siehe weiter unten) ausüben.

Den genauen Beginn des Versicherungsvertrags entnehmen Sie bitte dem Angebot, dem Antrag
bzw. dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz abhängig ist
von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags. Wenn Sie nicht unverzüglich nach 14 Tagen nach
Erhalt des Versicherungsscheins den Erstbeitrag zahlen, geht der Versicherungsschutz verloren.

Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der
Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen (Produktinformationsblatt
und Versicherungsinformationen) und diese Belehrung zugegangen sind.

Der Widerruf ist zu richten an die W.R. Berkley Insurance (Europe) Limited, Clever Straße 13-
15, 50668 Köln,
Fax: +49 221 99386-181, E-Mail: wrbvd_info@wrberkley.com.

Widerspruchsrecht

Für den Fall, dass der Versicherungsschein oder Nachtrag vom Antrag abweichen sollte,
werden wir die Abweichungen rot und/oder mit # kenntlich machen. Die mit der Abweichung
verbundenen Rechtsfolgen entnehmen Sie bitte den unten angegebenen Erläuterungsziffern.
#1 Der Versicherungsschutz beginnt zu einem anderen Zeitpunkt als beantragt.
#2 Der Versicherungsschutz endet zu einem anderen Zeitpunkt als beantragt.
#3 Hieraus ergibt sich ein anderer zu zahlender Beitrag.
#4 Hieraus ergibt sich ein eingeschränkter Versicherungsschutz.

Die Abweichungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des
Versicherungsscheins/Nachtrags schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen.

Besondere Hinweise

Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir
einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB
200 Stand 01.01.2013

                                                                                         Seite 8 von 9
Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der
Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten
Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
Widerrufs.

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

Laufzeit des Vertrags

Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Versicherungsschein
sowie den Versicherungsbedingungen.

Kündigungsrecht

Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte den

Versicherungsbedingungen. Geltendes Recht

Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Allgemeinen Bedingungen, sowie die Einwilligungsklausel nach dem
Bundesdatenschutzgesetz und das Merkblatt zur Datenverarbeitung sind neben den zwingenden
gesetzlichen Vorschriften Vertragsgrundlagen der Sach- und Ertragsausfallversicherung.

Sprache

Die Vertragsbedingungen und sämtliche Informationen werden in deutscher Sprache
mitgeteilt, die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird in deutscher Sprache
geführt.

Schlichtungsverfahren (nur für private Versicherungsnehmer)

Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann. Sie können deshalb
das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Sollten
Sie im Laufe des Vertragsverhältnisses mit einer unserer Entscheidungen nicht
einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit den Versicherungsombudsmann als
neutralen Schlichter zu kontaktieren.

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, D-10006 Berlin, Telefon: 0180 4 224424
(0,20 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG, höchstens 42 Cent/min
aus Mobilfunknetzen), Telefax: 0180 4 224425 (0,20 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der
Deutsche Telekom AG, höchstens 42 Cent/min aus Mobilfunknetzen), E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de.

Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung (Haftpflicht und Unfall) – WRB 200
Stand 01.01.2013

                                                                                             Seite 9 von 9
Sie können auch lesen