Volkshochschule als Ort der Demokratie - Hilfestellungen zum Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Gruppierungen - vhs-nrw.de
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Deutscher Volkshochschul-Verband Handreichung Volkshochschule als Ort der Demokratie Hilfestellungen zum Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Gruppierungen
Impressum Erscheinungsjahr: Dezember 2017 Aktualisiert: April 2021 Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. (DVV) Erstellt vom Bundesarbeitskreis Politik – Gesellschaft – Umwelt Evelyn Dahme (Brandenburgischer Volkshochschulverband) Königswinterer Straße 552 b Lisa Freigang (Deutscher Volkshochschul-Verband) 53227 Bonn Ruth Jachertz (Bayerischer Volkshochschulverband) www.volkshochschule.de Dr. Michael Lesky (Volkshochschulverband Baden-Württemberg) Mareike Schams (Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz) Alexander Wicker (Bildungspartner Main-Kinzig-Volkshochschule) Cover: iStock-Fotografie-ID:615480682 | Fouque Michaël Seite 4: iStock-Fotografie-ID:614138202 | brazzo Seite 12: iStock-Fotografie-ID:452421227 | Florin1605 Seite 14: Volkshochschule Wismar, Baudenkmal, Badstaven 20 | Schiwago
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Volkshochschule als Ort der Demokratie 2 Volkshochschule als Veranstalterin 3 Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin 12 Volkshochschule als Vermieterin 14 Anhang Checkliste 17 Raumnutzungsvertrag 18 Volkshochschule als Ort der Demokratie 1
Volkshochschule als Ort der Demokratie Volkshochschule als Ort der Demokratie Gesellschaftliche Diversität und Vielfalt stellen den Bildungsort Profil zeigen und Grenzen benennen Volkshochschule vor besondere Aufgaben. Diesen Aufgaben entspricht sie mit zahlreichen Angeboten im Kursprogramm Um ihrem Selbstverständnis als Ort der Demokratie gerecht zu (politische und kulturelle Bildung, Fortbildungen für Ehrenamt- werden, muss die Volkshochschule Profil zeigen und auch die liche, Integrationskurse, Sprachkurse, etc.) sowie mit program- Grenzen ihrer Bildungsarbeit benennen - antidemokratischen matischen und organisatorischen Weichenstellungen (interkul- und extremistischen Äußerungen jenseits des Grundgesetzes turelle Öffnung, Willkommenskultur, Diversity-Management). darf sie keinen Raum bieten. Hier wird ( und soll ) es zwangs- Die Institution Volkshochschule versteht sich als Ort der läufig zu Diskussionen und Auseinandersetzungen über Demokratie, sie vermittelt Kompetenzen und demokratische unsere demokratische Ordnung kommen. Mitarbeiter*innen an Werte, sie stärkt den selbstbestimmten Menschen und Volkshochschulen fühlen sich jedoch häufig nicht genügend verantwortungsbewusste Bürger*innen.1 Doch in Diskussions- auf diese Herausforderungen vorbereitet. veranstaltungen und Kursen kann es immer wieder auch zu grob vereinfachenden und diskriminierenden Antworten auf Mit dieser Handreichung will der Bundesarbeitskreis Politik – Diversität und Vielfalt kommen. Die vorliegende Handreichung Gesellschaft – Umwelt die Volkshochschule als demokrati- will sich mit dieser Herausforderung für Volkshochschulen schen Bildungsort stärken und ihren Mitarbeiter*innen mehr auseinandersetzen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Handlungssicherheit geben. Die Themenbereiche „Volkshoch- schule als Veranstalterin“, „Volkshochschule als Arbeitgeberin“ und „Volkshochschule als Vermieterin“ bieten Hinweise und Offen für alle Tipps für die Praxis sowie gesetzliche Grundlagen für die angesprochenen Vorgehensweisen. Diese Handreichung Volkshochschule will alle Menschen ansprechen und offen richtet sich an alle Mitarbeiter*innen aus Leitung, Programm- für alle sein, denn „Offenheit ist Prinzip und Merkmal ihrer planung und Verwaltung, denn diese Herausforderung kann Arbeit: Volkshochschulen sind offen für Menschen aller die Volkshochschule nur als Gesamtorganisation bewältigen. sozialen Schichten und Einkommensgruppen, aller Milieus und Kulturen, für Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie sind offen für Menschen mit unterschiedlichen und gegen- Wichtiger Hinweis: sätzlichen Auffassungen.“ ( Deutscher Volkshochschul- Verband, Die Volkshochschule – Bildung in öffentlicher Die folgenden Informationen ersetzen keine rechtliche Verantwortung, 2011 ) Offenheit, ganzheitliche ( kritische ) Beratung! Bildung und demokratische Ausrichtung bieten jedoch auch Angriffsflächen für populistische, extremistische und antide- mokratische Gruppierungen jeglicher Couleur. Um dem vorzubeugen, kann als Grundlage eine demokratische Haltung innerhalb der Leitbildentwicklung der Volkshoch- schule formuliert werden. Vorgeschlagene Ergänzung für das Leitbild: "Die Volkshochschule orientiert sich an den demokra- tischen Grundwerten. Sie setzt sich für Toleranz, Offenheit und Vielfalt ein. Antidemokratischen und extremistischen Äußerungen bietet die Volkshoch- schule keinen Raum." 1 Um die ganze Bandbreite unserer Gesellschaft abzubilden und alle Geschlechteridentitäten mit einzubeziehen wird im Folgenden die Schreibweise mit * verwendet. 2 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin Volkshochschule als Veranstalterin Volkshochschulen können und wollen Orte der Aushandlung Die erforderliche Positionierung wird in vielen Volkshochschu- gesellschaftlicher Wertvorstellungen sein. Dabei kann es len bereits in der einen oder anderen Form vorliegen, bspw. auch zu Auseinandersetzungen und kontrovers geführten als Leitbild ( siehe die Einleitung zu dieser Handreichung ), als Diskussionen kommen. Als Veranstalterin ist die Volkshoch- Aussage zur Qualitätspolitik oder eben – im besten Fall – als schule in unterschiedlicher Hinsicht herausgefordert, wenn gelebte demokratische Kultur. Eine formale Verpflichtung auf sie in diesem Zusammenhang mit antidemokratischem, spezifische Gegebenheiten einer Volkshochschule als Ort extremistischem, diskriminierendem bzw. marginalisieren- der Demokratie, an dem frei von Diskriminierung und Hass dem Gedankengut oder Hate Speech konfrontiert ist. der Anspruch „Bildung für alle“ verwirklicht werden kann, ist dennoch von Nutzen. vhs-Praxis Argumentationsmuster erkennen Die Herausforderung ist zunächst eine praktische: Wer von der Volkshochschule ist überhaupt in Veranstaltungen Neben der formalen und praktischen Absicherung ist es in anwesend? Die Bandbreite von Angeboten, die in der oben einer konkreten Situation nicht immer einfach, Äußerungen beschriebenen Weise „gefährdet“ sein könnten, ist erst einmal entgegenzutreten, die diskriminierenden, marginalisierenden groß und reicht von eigenen, explizit der politisch-gesellschaft- oder antidemokratischen Charakter haben. lichen Diskussion gewidmeten Sonderformaten über Regelan- gebote, beispielsweise der kulturellen, politischen, historischen Diese Äußerungen müssen zunächst als solche erkannt oder ökonomischen Bildung, bis hin zu Kooperationsveranstal- werden. Das ist, zum Beispiel im weiten Feld des Antisemitis- tungen. Nicht in allen Fällen wird ein*e Vertreter*in der mus, nicht immer ganz einfach. Generell gilt es, informiert und Volkshochschule, in deren Räumlichkeiten bzw. im Rahmen darüber auf dem Laufenden zu sein, welche Argumentations- deren Programms die Veranstaltung stattfindet, vor Ort sein. muster beispielsweise islamfeindliche, antisemitische, generell Das Angebot kann außerhalb der eigenen Räume stattfinden, rassistische, LGBTQIA 2 -diskriminierende oder sexistische was die direkte Kontrolle durch die Volkshochschule zusätzlich Positionen widerspiegeln. Alle Äußerungen, die auf die erschwert. Eigene Kursleiter*innen oder Vertreter*innen von Ungleichwertigkeit von Menschen( gruppen ) abzielen, fallen Kooperationspartnern müssen ebenso wie das hauptamtliche in diese Kategorie, zusätzliche Stichworte sind „Othering“, Personal der Volkshochschule eine gemeinsame Linie „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ ( GMF ) oder vertreten, um zu verhindern, dass Menschen im Rahmen der „Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen“ ( PAKOs ). Volkshochschul-Arbeit diskriminiert werden oder antidemo- kratisches Gedankengut bzw. Hate Speech unwidersprochen bleibt und damit von Dritten als von der Volkshochschule Populistische Argumentationen geduldet wahrgenommen wird. In der Argumentation gilt es, den von Populist*innen konstru- ierten Gegensatz zwischen „uns“ und „den anderen“ gleich Eindeutige und transparente Positionierung zu Beginn aufzubrechen, beziehungsweise erst gar nicht zuzulassen. Gleiches gilt für die damit oft einhergehende So wird schnell klar, dass eine eindeutige und transparente Vereinnahmung des „Volkes“ oder der „Bevölkerung“ für den Positionierung der Volkshochschule gegen jegliche Erschei- geäußerten Standpunkt. Populist*innen verstehen sich als nungsformen von Diskriminierung von zentraler Bedeutung ist. Alleinvertreter*innen eines scheinbaren „Volkswillens“, der Eine Absicherung ist nur möglich, wenn alle, die in der sozial eben gegen diejenigen durchzusetzen sei, die sich ihm weiträumig vernetzten Institution – die eine Volkshochschule entgegen stellten. Das können so genannte „Eliten“ ( „die heute oftmals ist – tätig sind Politik“, „die Wirtschaftsbosse“ ) sein – oder eben irgendeine als „anders“ definierte Gruppe von Menschen. Von hier ist • von dieser Positionierung wissen und es zum Antisemitismus, zur Islamfeindlichkeit, zu allen Arten • in die Lage versetzt werden, sie auch offensiv zu vertreten. der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit oder der 2 Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer / Questioning, Intersex and Asexual Volkshochschule als Ort der Demokratie 3
Volkshochschule als Veranstalterin Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Das Bielefelder Projekt GMF untersucht die Verbrei- tung von diskriminierenden Einstellungen gegenüber bestimmten Gruppen. Das Projekt hat „in Deutschland über viele Jahre hinweg in jährlichen repräsentativen Umfragen beobachtet, wie beispielsweise eine zunehmende Ökonomisierung von sozialen Bezie- hungen oder wirtschaftliche Krisen negative Vorurteile gegenüber Gruppen und Diskriminierungsabsichten befördern. [ D ]as Syndrom der GMF [ … ] basiert auf einer Ideologie der Ungleichwertigkeit, die sich in der Abwertung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen manifestiert und soziale Ungleichheit zementiert. Zentral ist hier jene Ungleichwertigkeit, die Othering sich in Stereotypen, Vorurteilen und Feindseligkeiten ausdrückt.“ (Eva Groß, Andreas Zick, Daniela Krause, Zunächst einmal kann die argumentative Technik des Von der Ungleichwertigkeit zur Ungleichheit: Gruppen- Othering ( „VerAnderung“ oder „Fremdmachung“ ) auf bezogene Menschenfeindlichkeit, in: Aus Politik und einen potenziell diskriminierenden Argumentations- Zeitgeschichte, Nr. 16-17 / 2012, S. 11–18, hier S. 11 ). strang hinweisen. Soziologisch bezeichnet „Othering“ Die letzte Mitte-Studie erschien 2019 unter dem Titel hierbei die betonte Unterscheidung und Distanzierung „Verlorene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsext- von „Anderen“ anhand tatsächlicher oder zugeschrie- reme Einstellungen in Deutschland 2018/19“ (Andreas bener Merkmale. Othering kann also zu einem besten- Zick / Beate Küpper / Wilhelm Berghan, Hg. für die falls eingeschränkten, schlimmstenfalls sogar falschen Friedrich-Ebert-Stiftung). Verständnis des*der als „anders Konstruierten“ führen bzw. dessen, was er*sie in einer gegebenen Situation repräsentiert. So werden teils mühsam Gruppen und Gruppenzugehörigkeiten konstruiert, um sich anschlie- ßend pauschalisierend und oft in abwertender Absicht Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen von ihnen absetzen zu können – und sich damit wiederum als Eigengruppe negativ zu definieren. PAKOs beziehen sich mittels Problematisierung, Distanzierung, Kontextualisierung und Eingrenzung Differenzierung und Weiterentwicklung auf das sind die Strategien des Othering, auf die es zu achten GMF-Modell, verlegen den Fokus der Betrachtung gilt ( vgl. u. a. Julia Reuter, Ordnungen des Anderen. nun aber von den abgelehnten Gruppen hin zu den Zum Problem des Eigenen in der Soziologie des ablehnenden Haltungen an sich, die sie zudem als Fremden, Bielefeld 2002 ). „undifferenziert verallgemeinernde, inhaltlich nicht haltbare und empirisch nicht belegbare Zuschrei- bung“ dekonstruieren ( siehe u. a.: Kurt Möller, Nils Schuhmacher, Eckpunkte und Elemente eines landesweiten Aktionsplans gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit [GMF] in Baden-Württemberg – eine Expertise, Esslingen 2015, Zitat S. 25 ). 4 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin pauschalisierenden Ablehnungskonstruktionen nicht mehr weit. 3. Schweigen kann in einer solchen Situation von anwesen- In diesem Zusammenhang ist Vorsicht geboten, wenn von den Dritten durchaus als konkludente Zustimmung inter- „fremden Kulturen“ gesprochen wird. Der Hinweis auf wie auch pretiert werden. immer beschaffene, abgeschlossene Kulturen oder „Kultur- kreise“ ist oft nicht analytisch, sondern in normativer Setzung Auch dann, wenn niemand sonst protestiert, könnten gemeint und ersetzt mitunter den delegitimierten Begriff der Besucher*innen von dieser Veranstaltung mit dem Eindruck „Rasse“. Die Denkmuster hinter solchen Äußerungen schreiben nach Hause gehen, dass diskriminierende Äußerungen in der bestimmten „Kulturen“ bestimmte „Lebensräume“ zu und Volkshochschule zumindest geduldet werden. Das untermi- negieren anschließend die Möglichkeit eines Austauschs niert – über den konkreten Vorfall hinaus – den Anspruch der zwischen diesen Kulturen und Lebensräumen. Insbesondere Volkshochschule, zum einen ein diskriminierungsfreier Raum eine aus Frankreich stammende, zuletzt aber auch im deutsch- und zum anderen ein Ort der Demokratie zu sein, der allen sprachigen Raum auftretende Spielart rechten Denkens und Menschen gleichberechtigt Bildungszugänge ermöglicht. Handelns macht sich diese Denkart zu eigen: die „Identitären“. Der*die Vertreter*in der Volkshochschule muss sich zumindest Relativ aktuell ins Blickfeld geraten ist außerdem die so von der Äußerung klar distanzieren. In den meisten Fällen wird genannte „Reichsbürger“-Bewegung: im Grunde eine Vielzahl das zusammen mit dem Hinweis, dass eine solche Argumen- von individuellen Klein- und Kleinstgruppierungen, denen die tation keinen Platz bei einer vhs-Veranstaltung hat, bereits unhaltbare Ansicht gemein ist, die Bundesrepublik würde ( im genügen. Gegensatz zum Deutschen Reich ) als Staat nicht existieren oder sei zumindest nicht souverän – und stattdessen als Unternehmen geführt. In dieser Logik werden staatliche Ausgewogenheit bedeutet nicht, allen denkbaren Institutionen und Gesetze, insbesondere das staatliche Ansichten gleichen Raum zu gewähren. Falsch Gewaltmonopol, nicht anerkannt. Auch hier gilt es, wachsam verstandene Ausgewogenheit führt – ebenso wie eine nach entsprechenden Argumentationsfiguren Ausschau zu allzu nachgiebige, beschwichtigende Gegenargu- halten und im Bedarfsfall einzuschreiten. mentation – zu wenigstens impliziter Anerkennung des Bedeutungsinhalts der beanstandeten Äußerung. Schon die Wiederholung der diskriminierenden Aktiv werden! Begrifflichkeiten aus der betreffenden Äußerung, auch in der Negation, reproduziert und verstärkt die Im zweiten Schritt dürfen offene, aber auch verdeckte bzw. ausgelösten Deutungsmuster bei den Rezipient*innen. codierte Äußerungen keinesfalls unwidersprochen bleiben. Mit einer gezielten Nachfrage kann geklärt werden, ob der*die Beispiel: „Das Boot ist nicht voll!“ verstärkt im Teilnehmer*in sich bewusst und in diskriminierender oder Zusam menhang mit Migration und Geflüchteten trotz marginalisierender Absicht in entsprechender Weise geäußert der Verneinung noch immer das Bild von dem zer- hat. So kann ein mögliches Missverständnis unkompliziert brechlichen Boot, das der See ausgeliefert und dessen aus der Welt geschafft werden. In jedem Fall muss der*die Aufnahmekapazität begrenzt ist. Verantwortliche einschreiten, ggf. direkt diskriminierte Personen in Schutz nehmen und darüber hinaus deutlich machen, dass solche Äußerungen keinen Platz in einer vhs-Veranstaltung haben. Eskalation vermeiden – konstruktiv wenden Einen solchen Vorfall einfach „geschehen zu lassen“, in der Bei aller Entschlossenheit sollte die Intervention des*der Hoffnung, die Äußerung habe vielleicht niemand mitbekom- Kursleiter*in nicht zusätzlich eskalierende Wirkung entfalten. men oder die Situation „werde schon vorbeigehen“, ist keine Dabei argumentiert man im besten Fall ruhig und sachlich, Lösung. Und das in mindestens dreifacher Hinsicht: legt die Äußerung in ihrem diskriminierenden Gehalt offen und lässt dem*derjenigen, der*die sich entsprechend geäußert 1. Genau hier kann eine Veranstaltung gänzlich aus dem hat, die Gelegenheit, sich zu distanzieren. Ein stärkerer Ruder laufen. argumentativer Druck ist in der Regel nicht notwendig. 2. Die Volkshochschule wird gegenüber gegebenenfalls Dennoch kann bei fortgesetzter oder wiederholter Störung direkt diskriminierten Personen ihrer Fürsorgepflicht selbstverständlich das Hausrecht zur Anwendung gebracht nicht gerecht. werden ( s. u. ). Volkshochschule als Ort der Demokratie 5
Volkshochschule als Veranstalterin In Lehr-Lernsituationen können solche Äußerungen natürlich Einladung. Der bloße Vorbehalt, bestimmte Personen auch als willkommener Lernanlass genutzt werden, ohne auszuschließen reicht nicht aus. Ist ein Ausschluss in der den*die Teilnehmer*in bloßzustellen. Meist kommt es jedoch Einladung erfolgt, kann die Veranstaltungsleitung die ausge- darauf an, sich möglichen Vorwürfen von „Meinungszensur“ schlossenen Personen daran hindern, an der Veranstaltung oder „Political-Correctness-Wahn“ zu erwehren. Auf solche teilzunehmen. Wollen sie den Veranstaltungsort dennoch Diskussionen sollten sich Veranstalter*innen erst gar nicht ein- betreten, kann die Veranstaltungsleitung die unerwünschten lassen. „Political Correctness“ wird oft als Vorwurf missbraucht. Personen mit Hilfe der Polizei vom Veranstaltungsort entfer- Sie ist das Bemühen, sich nicht-diskriminierend auszudrücken, nen lassen. und hat nichts mit dem Unterdrücken von Meinungen zu tun. Solche Vorwürfe von Diskutant*innen sind eine bestimmte Zum anderen können während der Veranstaltung nach § 11 Form einer als „Derailing“ (das „Zum-Entgleisen-Bringen“ einer VersG Teilnehmer*innen, welche die Veranstaltung „gröblich Diskussion ) bezeichneten Strategie und sollen lediglich vom stören“, von der Veranstaltungsleitung der Räumlichkeit diskriminierenden Charakter einer Äußerung ablenken. verwiesen werden. Ein Ausschluss ist hier nicht schon dann möglich, wenn ein*e Teilnehmer*in in der Veranstaltung Kritik üben will und dadurch die Versammlung stört. Der*die Ultima Ratio: Teilnehmer*in muss vielmehr gar nicht den Willen haben, an vom Hausrecht effektiv Gebrauch machen der Versammlung teilzuhaben, sondern muss beabsichtigen, diese zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu Aus rechtlicher Sicht bietet das Hausrecht Möglichkeiten, vereiteln. Personen, die die offene Grundhaltung der Volkshochschule nicht teilen oder demokratische Verhaltensregeln nicht In beiden Fällen wird der Ausschluss über das Hausrecht einhalten, von Veranstaltungen auszuschließen. Das Haus- umgesetzt, das die Veranstaltungsleitung hat. Der*die recht ist aber dann eingeschränkt, wenn es sich bei Veranstal- Veranstalter*in kann die Leitung und damit das Hausrecht tungen um öffentliche Versammlungen handelt. Diese können auch einer anderen Person übertragen. auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Unter den Begriff der öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen fallen jedenfalls Diskussionsveranstaltungen, die der Erörte- Mit folgender Formulierung kann ein bestimmter rung von Angelegenheiten dienen, die im öffentlichen Interesse Personenkreis in der Einladung ausgeschlossen liegen. Dies müssen nicht zwingend politische sondern werden: können auch lokal oder regional relevante Themen sein. Volkshochschulveranstaltungen und insbesondere -kurse, „Die Veranstalter*innen schließen hiermit Personen, die der Lehre dienen und z. B. nach Anmeldung und mit die extremistischen, antidemokratischen oder sektie- festem Teilnehmendenkreis durchgeführt werden, werden rerischen Parteien oder Organisationen angehören hingegen in der Regel nicht unter den Versammlungsbegriff oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, fallen und unterliegen auch nicht den Beschränkungen des nationalistische, antisemitische oder sonstige aus- Versammlungsgesetzes (VersG). grenzende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung aus.“ Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegt das Hausrecht Einschränkungen. Der Ausschluss von bestimmten Personen oder Personenkreisen ist dann nur Die Musterformulierung des Teilnehmerausschlusses sollte auf zwei Arten möglich. jedoch möglichst immer auf den Einzelfall angepasst werden und sehr konkret die Personen oder Personenkreise bezeich- Zum einen können bestimmte Personen oder Personenkreise nen, die ausgeschlossen werden sollen. gem. § 6 VersG bereits in der Einladung des Veranstalters ( bspw. in Briefen, E-Mails, auf Websites oder Plakaten ) von Im Bundestag und verschiedenen Landtagen ist zu verschie- der Teilnahme ausgeschlossen werden. Damit der Ausschluss denen Anlässen im Einzelfall sogar bereits das Tragen von wirksam ist, muss möglichst konkret benannt werden, wer von Kleidung, z. B. der Marke „Thor Steinar“, untersagt worden, die der Teilnahme ausgeschlossen werden soll. Soll nachträglich eindeutig eine bestimmte Gesinnung zum Ausdruck bringt. nach Veröffentlichung der Einladung ein Ausschluss ausge- Dies stellt zwar keinen Straftatbestand dar, kann jedoch eine sprochen werden, muss dies in einer neuen Einladung in rechtsextreme oder antidemokratische Gesinnung zum gleicher Weise veröffentlicht werden, wie die ursprüngliche Ausdruck bringen. 6 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin Ziele vereinbaren Podiumsveranstaltungen sind grundsätzlich auch während der Karenzzeit möglich. Grundvoraussetzung für eine gelingende Veranstaltung ist, dass sich Veranstalter*innen und Akteur*innen über das Ziel Podiumsveranstaltungen im Allgemeinen im Rahmen der Vorbereitung verständigen. Besteht das Auch bei Podiumsveranstaltungen, die nicht im Vorfeld von Veranstaltungsziel zum Beispiel darin, dass sich Initiativen und Wahlen stattfinden, sollte auf ein ausgewogenes Podium Schulen zum Umgang mit rechtsextremen Aktivitäten in ihrem geachtet werden. So sollte keine durch Wahlentscheidungen Umfeld informieren oder austauschen wollen, kann dies nur demokratisch legitimierte Partei automatisch ignoriert werden. in Abwesenheit von Rechtextremist*innen erfolgen. In diesem Fall sollte der Teilnehmer*innenkreis bereits im Vorfeld Zu den Qualitätskriterien, nach denen ein Podium zusammen- eingegrenzt werden, indem gezielt nur ein bestimmter Perso- gestellt wird, gehört auch eine inhaltliche Betrachtung. Um nenkreis zur Veranstaltung eingeladen wird. Dies können zum eine Podiumsdiskussion personell nicht zu überfrachten und Beispiel die Schüler*innen einer Schule oder die Mitglieder inhaltlich einen Diskurs überhaupt zu ermöglichen, bietet es einer Initiative sein. sich an, die Auswahl der Diskussionsteilnehmer*innen vom Thema abhängig zu machen. Parteien, die sich zum Inhalt der geplanten Veranstaltung in der Vergangenheit differenziert Veranstaltungen geäußert haben, sollten vorrangig berücksichtigt werden. Vertreter*innen von Parteien, die zum gesetzten Thema Ausgewogene Zusammensetzung von Podiumsveran- keinerlei Lösungsvorschläge anbieten, können – um eine staltungen vor Wahlen Überfrachtung der Veranstaltung durch zu viele Podiums- Um die kommunale Öffentlichkeit über die Positionen der gäste zu vermeiden und die Diskussionsfähigkeit zu Parteien bzw. ihrer Vertreter*innen zu informieren, organisie- erhalten – außen vor bleiben (s. Hufer, Klaus-Peter (2018): ren Volkshochschulen regelmäßig Podiumsveranstaltungen Die AfD und die Volkshochschulen: Nicht flüchten, sondern im Vorfeld von Wahlen. Grundsätzlich ist bei der Planung standhalten. Umgang mit politischen Einmischungen in die von Veranstaltungen im Kontext von Wahlen zu empfehlen, Programmplanung. dis.kurs: Das Magazin der Volkshoch- Parteien und deren Kandidat*innen nach ihrer Bedeutung schulen 04 / 2018. S. 56–57.) (u. a. auf Grundlage zurückliegender Wahlen) zu berücksich- tigen. Das bedeutet, dass in der Regel die im Bundes- und Online-Veranstaltungen Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden sollten. Politische Bildung findet zunehmend im digitalen Raum statt. Die Umsetzung von Online-Kursen und Veranstaltungen ist für Zusätzlich sollten Parteien berücksichtigt werden, die nach viele Programmplaner*innen und Kursleiter*innen in techni- aktuellen Prognosen eine gute Aussicht haben, neu in die scher wie auch pädagogischer Hinsicht eine Herausforderung. Parlamente einzuziehen. Auch im Falle von schon geplanten Gleichzeitig sollte die Vorbereitung einer digitalen Veranstal- Veranstaltungen heißt das, dass Vertreter*innen entspre- tung auch den Umgang mit potentiellen Störungen beinhalten. chender Parteien eingeladen werden sollten, wenn eine Teilnahme mit vertretbarem Aufwand noch organisiert werden kann. Parteien, die vom Verfassungsschutz beob- Die Broschüre „Auch digital sichere Räume schaffen – achtet werden, werden bei Veranstaltungen grundsätzlich Online-Veranstaltungen und -Seminare schützen: nicht berücksichtigt (entsprechend der Vorgehensweise der Zum Umgang mit rechtsextremen, rassistischen Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, vgl. und antisemitischen Störungen und Bedrohungen“ Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg / bietet hilfreiche Informationen zur Vorbereitung von Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. (Hg.), Online-Veranstaltungen und zum Umgang mit Politische Bildung und Wahlen: Grundsätze und rechtliche digitalen Störungen. Die Broschüre wurde 2020 vom Fragen, 2021, S. 3). Verein für Demokratische Kultur in Berlin e. V. (VdK) und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus In einigen Bundesländern ist bei der Vorbereitung außer- Berlin herausgegeben und in Kooperation mit dem dem die auf kommunaler Ebene festgelegte Karenzzeit zu Bundesverband RIAS e.V. erstellt. Sie steht unter berücksichtigen. Oft handelt es sich hier um eine Frist von www.mbr-berlin.de zum Download zur Verfügung. mehreren Wochen, in denen Parteien bzw. Politiker*innen Die folgenden Informationen basieren teilweise auf nicht mehr einzeln bzw. in unausgewogenen Diskussions- den Inhalten der Broschüre. runden auftreten können. Ausgewogen zusammengesetzte Volkshochschule als Ort der Demokratie 7
Volkshochschule als Veranstalterin Viele der Fragen, die im Vorfeld einer Online-Veranstaltung beispielsweise standardmäßig ausgestellt und nur bei geklärt werden müssen, unterscheiden sich nicht von denen Bedarf aktiviert werden. einer Präsenzveranstaltung, nämlich: Was sind die Ziele der Veranstaltung und wer soll damit erreicht werden? • Chat: Die meisten Plattformen bieten eine Chatfunktion. Wie auch bei Präsenzveranstaltungen kann bei Online-Ver- Gerade bei großen Veranstaltungen, bei denen die Teil anstaltungen bereits bei der Einladung ein Vorbehalt ausge- nehmer*innen anonym bleiben, besteht die Gefahr, dass sprochen werden (siehe Formulierungsvorschlag S. 6). im Chat unangemessene Äußerungen getätigt werden. Im Vorfeld der Veranstaltung sollte geklärt werden, ob Je nach Ausrichtung und Zielsetzung der Veranstaltung sollten der Chat ausgeschaltet, aktiviert oder nur teilweise sich Planer*innen bzw. Kursleiter*innen jedoch im Vorfeld mit aktiviert werden soll (manche Plattformen bieten die den technischen Möglichkeiten der Online-Plattform bzw. Möglichkeit, Mitteilungen nur an die Moderation zu senden) des Videokonferenztools – und dabei insbesondere mit den und vor allem, wer für die Betreuung und Kommentierung folgenden Aspekten – beschäftigen. bzw. Beantwortung der Nachrichten zuständig ist. Zu prü- fen ist außerdem, ob die Plattform das private Senden von • Einladung bzw. Teilnahmelink: Chatnachrichten zwischen einzelnen Nutzer*innen zulässt Ist die Veranstaltung öffentlich und jeder*jedem Interes- und ob diese Funktion lieber deaktiviert werden sollte. sierten zugänglich oder wird eine gezielte Gruppe ange- sprochen? Kommt es im Rahmen einer Veranstaltung zu Störungen, können folgende technische Mittel in Betracht gezogen Hier ist abzuwägen, ob der Teilnahmelink veröffentlicht werden: wird oder nach Anmeldung von der vhs an alle Interes- sierten verschickt wird. Alternativ lässt sich bei vielen • Entzug von Rechten: Die Moderation bzw. der*die Konferenztools auch ein Passwort generieren, welches Gastgeber*innen der Veranstaltung haben in der Regel zusätzlich zum Teilnahmelink für den Zugang erforder- die Möglichkeit, einzelne Teilnehmer*innen „stumm“ zu lich ist. Einige Plattformen bieten die Möglichkeit, nur schalten bzw. die Kamera zu deaktivieren. Personen, die vorab mit einer E-Mail-Adresse registriert wurden, einzulassen. • Ausschluss: Stören einzelne Teilnehmer*innen die Ver- anstaltung massiv und wiederholt, kann die Moderation • Warteraum: den*die Teilnehmende*n aus dem Veranstaltungsraum Wenn für einen Online-Seminarraum ein Warteraum oder entfernen. Auch wenn dies in einer Online-Veranstaltung eine Lobby eingerichtet wird, müssen die Teilnehmer*innen mit einem „Klick“ erledigt werden kann, sollte es Ultima von der Moderation bzw. dem*der Gastgeber*in einge- Ratio bleiben (s. o.). Kommt es zu einem Ausschluss lassen werden. Hier kann beispielsweise ein Abgleich einzelner Teilnehmer*innen, sollte die Moderation dies mit einer Teilnahmeliste erfolgen Teilnehmer*innen erklären und begründen. sollten in diesem Fall darauf hingewiesen werden, sich mit ihrem echten Namen einzuloggen. Ungebetene Wichtig ist, vorab zu klären, wer während der Veranstaltung Teilnehmer*innen können so nicht überraschend den für entsprechende Interventionen – technisch und verbal – Raum betreten. zuständig ist. Dies sollte nicht der*dem Hauptmoderator*in allein überlassen werden. Die Anzahl der erforderlichen • Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilnehmer*innen: Co-Moderator*innen hängt von der Größe und Art der Handelt es sich um ein interaktives Format in kleinerer Veranstaltung ab. Ab zehn Teilnehmer*innen sollten zwei Runde oder einen Vortrag mit größerem Publikum? Je Personen moderieren und nach Möglichkeit eine dritte nach methodisch-didaktischen Bedarfen müssen nicht Person für die Technik verantwortlich sein. So kann eine allen Teilnehmer*innen alle Mitwirkungsmöglichkeiten Person die Hauptmoderation übernehmen, eine weitere mit der Plattform zur Verfügung gestellt werden. Bei grö- einzelnen Teilnehmer*innen kommunizieren und Fragen im ßeren Veranstaltungen können die Mikrofone, Kame- Chat beantworten. Die dritte Person steht für technischen ras sowie die Bildschirmfreigabe der Teilnehmer*innen Support zur Verfügung. 8 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin Ansprechpartner*innen für Fortbildungen (Auswahl) Anbieter Thema Kontakt Amadeu Antonio Stiftung Fachstelle Gender, GMF und Fort- und Weiterbildung zu Formen www.amadeu-antonio-stiftung.de/ Rechtsextremismus Gruppenbezogener Menschenfeindlich- fachstelle/fortbildung-und-beratung/ keit und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus Projekt „Hate Speech begegnen“ Im Rahmen des bundesweit tätigen www.amadeu-antonio-stiftung.de/ Projekts „Hate Speech begegnen“ digitale-zivilgesellschaft/train-the-trainer/ werden Trainings zum Umgang mit antidemokratischen, menschenfeindli- chen sowie rechtsextremen Agitationen im digitalen Raum angeboten Bildungsstätte Anne Frank Fortbildungen für Erwachsene und www.bs-anne-frank.de/angebote/ Multiplikatoren zu den Themen erwachsenenbildung Rassismus, Antisemitismus, Diskrimi- nierung, rechte Ideologien Bundesverband Mobile Beratung Die Mobile Beratung unterstützt in allen www.bundesverband-mobile- gegen Rechtsextremismus und Bundesländern in der Auseinanderset- beratung.de/angebote/vor-ort/ deren Landesfachstellen zung mit rechtsextremistischen und rassistischen Strömungen, Übergriffen sowie menschenfeindlichen Positionen. Das Angebot kann u. a. von kommuna- len Trägern, Politik und Verwaltung, Schulen, Unternehmen sowie Einzel- personen, beispielsweise auch in Form von Fortbildungen, in Anspruch genommen werden. Gegen Vergessen – Argutraining – Widersprechen für die www.argutraining.de/allgemeine-infos/ für Demokratie e. V. Demokratie: Argumentationstrainings für Jugendliche und junge Erwachsene, Fortbildungen für pädagogisches Personal Kompetenznetzwerk Das Kompetenznetzwerk https://kompetenznetzwerk- Antisemitismus Antisemitismus ist ein Zusammen- antisemitismus.de schluss von fünf Institutionen, die über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Antisemitismusprävention, der antisemitismuskritischen Bildungsar- beit, der Beratung sowie der Dokumen- tation und Analyse antisemitischer Vorfälle verfügen Kompetenzstelle gegen Qualifizierung, Beratung und Prozess- https://geschichte-bewusst-sein.de/ Antiziganismus begleitung zum Abbau von Diskriminie- kompetenzstelle-gegen-antiziganismus rung von Sinti_ze und Rom_nja; Methodenhandbuch und Kontakte zu Trainer*innen und Vortragenden Volkshochschule als Ort der Demokratie 9
Volkshochschule als Veranstalterin Kompetenznetzwerk Islam- und Information, Beratung, Studien, https://kompetenznetzwerk-imf.de/ueber- Muslimfeindlichkeit Fortbildungen das-kompetenznetzwerk/wer-wir-sind/ Kompetenznetzwerk Netzwerk von Bildungsträgern, die sich https://kompetenznetzwerk- Rechtsextremismus Prävention gegen Rechtsextremismus engagieren; rechtsextremismuspraevention.de/ Fortbildung, Beratung und Meldestellen für Betroffene Kompetenzzentrum Rassismus Informationen und Beratung https://kompetenzzentrum-asr.de/ gegen schwarzen Menschen waswirtun Kompetenznetzwerk zum Abbau Studien, Material und Fortbildungen www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/ von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit Netzwerk für Demokratie und Argumentationstrainings gegen www.netzwerk-courage.de Courage e. V., Dresden menschenverachtende Äußerungen und Diskriminierung auch für Multiplikator*innen, Vereine und Bildungseinrichtungen Recherche und Informationsstelle Meldestelle für antisemitische https://report-antisemitism.de Antisemitismus (RIAS) Übergriffe Ufuq e. V. Ufuq ist als anerkannter Träger der freien www.ufuq.de/lernmaterialien/ Jugendhilfe in der politischen Bildung und Prävention zu den Themen Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus aktiv Informationen und Bildungsmaterial Herausgeber / Autor Titel Bezug Verein für Demokratische Kultur in Handlungssicher im digitalen Raum. https://mbr-berlin.de/ Berlin (VDK) e. V. und Mobile Betreuung von Social Media Kanälen, publikationen-und-handreichungen/ Beratung gegen Rechtsextremismus 1. Auflage, 2020. Berlin (MBR) ABqueer e. V. – Aufklärung und Informationen und Bildungsangebote https://abqueer.de/ Beratung zu geschlechtlicher und zu LGBTQI-Lebensweisen sexueller Vielfalt, Berlin Alte Feuerwache e. V., Berlin „Methodenhandbuch zum Thema http://methodenhandbuch- Antiziganismus“ antiziganismus.de/Start Amadeu Antonio Stiftung, Berlin Broschüre „Demokratie verteidigen. www.amadeu-antonio-stiftung.de/ Handlungsempfehlungen zum Umgang publikationen mit der AfD“ Agentur für soziale Website und Broschüre „Das Versteck- www.dasversteckspiel.de Perspektiven e. V., Berlin spiel. Lifestyle, Symbole und Codes von neonazistischen und extrem rechten Gruppen“ Belltower News, Berlin Lexikoneintrag „Identitäre Bewegung“ www.belltower.news (Amadeu Antonio Stiftung) 10 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin Bundeszentrale für politische Reihe „Was sage ich, wenn…“ zu Broschüren und Plakate zu bestellen Bildung (bpb), Bonn Rassismus, Homophobie, Antiziganis- über den Webshop auf mus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit www.bpb.de/shop/buecher/ einzelpublikationen/206948/ wandzeitung-rassismus-begegnen Bundeszentrale für politische Online Dossiers zu Rechtsextremismus, www.bpb.de Bildung (bpb), Bonn Verschwörungstheorien cultures interactive e. V. – Quiz „Rechte Einstellungen (selbst) www.braunerpeter.de Verein zur interkulturellen Bildung erkennen, Codes entschlüsseln“ und Gewaltprävention Der goldene Aluhut gUG, Berlin Broschüre „Der Reichsbürger-Leitfaden“ www.dergoldenealuhut.de/downloads/ Schule ohne Rassismus – Themenhefte zu Klassismus, www.schule-ohne-rassismus.org/ Schule mit Courage, Berlin Rassismus, Rechtspopulismus und produkt-kategorie/publikationen/ Geschlechterrollen themenhefte Informations- und Dokumentations- Vielfalt Mediathek – Bildungsmedien www.vielfalt-mediathek.de zentrum für Antirassismusarbeit gegen Rechtsextremismus, Menschen- (IDA) e. V., Düsseldorf feindlichkeit und Gewalt Hufer, Klaus-Peter / Deutscher Artikelserie www.volkshochschule.de/ Volkshochschul-Verband e. V. „Wenn die Worte fehlen – Argumente verbandswelt/projekte/PGZ/ gegen Stammtischparolen“ journal/argumente-gegen- stammtischparolen.php Hufer, Klaus-Peter „Argumentationstraining gegen Leitfaden erhältlich im Buchhandel, Stammtischparolen: Materialien und 10. Auflage 2016, Anleitungen für Bildungsarbeit und ISBN 978-3879200542 Selbstlernen“ Boeser-Schnebel, Christian „Politik wagen. Ein Argumentations- www.politikwagen.de training“ (in Verbindung mit Klaus- Peter Hufer s. o.) Volkshochschule als Ort der Demokratie 11
Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin Qualifizierte Fortbildungen Veranstaltungen, z. B. solchen aus der politischen Bildung, auftreten, benötigen spezielle Moderationskompetenzen. Jede vhs-Leitungskraft sollte alle Mitarbeiter*innen für das Thema sensibilisieren und dafür Sorge tragen, dass hauptamt- liches Personal wie auch Honorarkräfte sich im Umgang mit Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes ausgrenzendem und diskriminierendem Verhalten weiterbilden. (KJP) kann der DVV Fortbildungsveranstaltungen und Dabei sollte nicht ausschließlich die Sensibilisierung im Arbeitstagungen fördern, die Volkshochschulen oder Umgang mit Außenstehenden in den Blick genommen, Landesverbände für ehren-, neben- oder hauptamtlich sondern auch der kritische Umgang mit bzw. die Reflexion in der Jugendhilfe tätige Personen anbieten. von eigenen Vorurteilen behandelt werden. www.volkshochschule.de/verbandswelt/projekte/ Kursleiter*innen und Fachbereichsleiter*innen – insbesondere, politische_jugendbildung/ aber nicht nur aus dem Bereich „Politik – Gesellschaft – Umwelt“ – sollte die Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbil- dungen empfohlen werden, die im Umgang mit ausgrenzenden, marginalisierenden oder antidemokratischen Äußerungen im Selbstverpflichtungs- oder Dienstvereinbarungen Kursgeschehen unterstützen (Informationen zu Fortbildungen s. S. 9 bis 10). Eine Möglichkeit für Volkshochschulen, ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen, Auch andere hauptamtliche Mitarbeiter*innen in Leitung, bieten Dienstvereinbarungen, Selbstverpflichtungen oder Planung und Verwaltung können auf unterschiedliche Weise auch Verhaltenskodizes, die geltende rechtliche Grundlagen mit dem Thema konfrontiert werden, sei es in Form von (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG], Grundgesetz politisch motivierten Versuchen der Einflussnahme auf die und Betriebsverfassungsgesetz ) ergänzen. Programmplanung von außen oder durch Äußerungen von vhs-Besucher*innen außerhalb des Kursgeschehens. Neben der reinen Symbolkraft können mit Dienstvereinbarun- gen auch Verhaltenspflichten von Beschäftigten begründet Insbesondere pädagogische Mitarbeiter*innen, die als oder konkretisiert werden. Verstößt ein*e Beschäftigte*r gegen Moderator*innen von öffentlichkeitswirksamen die Vorgaben, können nach den arbeitsrechtlichen Vorgaben 12 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin Sanktionen gegen ihn erhoben werden. Ob und welche Trotz Einbindung von Verhaltensverpflichtungen gilt jedoch Sanktionen in Betracht kommen, muss in jedem konkreten das Kündigungsschutzgesetz. Außerdienstliches Verhalten Fall einzeln geprüft werden. bleibt – von schweren Straftaten einmal abgesehen – von solchen Klauseln und den oben genannten Dienstvereinba- Ein solches Dokument kann nicht nur nach innen genutzt rungen unberührt. Dennoch wird ein Arbeitsgericht mitbe- werden, sondern durch seine Veröffentlichung auch Partner, rücksichtigen, wenn Arbeitsverträge oder eine Betriebsord- Dienstleister und Teilnehmer*innen zu einem respektvollen nung besondere Verhaltenspflichten der Mitarbeiter*innen Umgang miteinander auffordern. enthalten. Die Position eines Arbeitgebers wird dadurch also gestärkt ( vgl. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Wahrnehmen – Deuten – Handeln: Beispielformulierungen für Dienstvereinbarungen: Rechtsextremismus in der Sozialen Arbeit keinen Raum bieten, 2016 ). „Wir verurteilen jede Form von diskriminierenden Äußerungen und Gewalttaten. Formulierungsvorschlag für eine Wir bekennen uns zu Menschlichkeit, Toleranz und Verhaltensverpflichtung in Honorarverträgen: Demokratie und fordern alle Beschäftigten der Volkshochschule auf, sich für die Werte unseres „Der*die Vertragspartner*in verpflichtet sich, weder in Grundgesetzes einzusetzen. [...] Intoleranz und Wort noch Schrift extremistische, rassistische, Fremdenfeindlichkeit gefährden nicht nur die Werte antisemitische oder antidemokratische Inhalte zu der Demokratie und die Regeln des zivilen Zusammen verbreiten.“ lebens, sondern auch unsere Zukunftschancen und unser Ansehen in der Welt. Es darf nicht sein, dass Menschen in unserer Mitte wegen ihrer Abstammung, Ausschlussklauseln in Religion, Nationalität und Herkunft benachteiligt, Kooperationsvereinbarungen diskriminiert, misshandelt oder verfolgt werden. In ihrer Rolle als öffentlich verantwortete und demokratische Die Volkshochschule stellt ihr Dienstleistungsangebot Organisation bzw. Institution sollte jede Volkshochschule bei allen Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig Kooperationen und Auftragsmaßnahmen (sowohl als Auftrag- ihrer Abstammung, Religion, Nationalität oder geberin, als auch als Auftragnehmerin ) auf die Werthaltung Herkunft zur Verfügung.“ ihrer Partner achten. Neben der Information über die jeweiligen Einrichtungen in Leitbildern, Jahresberichten und im Internet Formulierungen in Anlehnung an: „Dienstvereinba- ist auch in diesem Fall eine Klausel in Kooperationsverträgen rung gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und und -vereinbarungen sinnvoll, die antidemokratische, Intoleranz des Landkreises Groß-Gerau“. rassistische, extremistische und marginalisierende Inhalte und Tätigkeiten bei den Vertragsparteien ausschließt. Es gilt weiterhin, darauf zu achten, sich als Volkshochschule nicht für kommerzielle oder imagebezogene Zwecke benutzen zu Verhaltensverpflichtung in Arbeits- und lassen, um zweifelhafte Aktivitäten oder Inhalte anderer zu Honorarverträgen legitimieren. Eine Verhaltensverpflichtung in Verträgen, Rahmenvereinba- rungen oder Lehrauftragserteilungen mit Kursleiter*innen, die eine Distanzierung von demokratiefeindlichen oder diskrimi- nierenden Bekenntnissen, Inhalten, Mitgliedschaften und Verhaltensweisen zum Gegenstand hat, ist eine Möglichkeit, Mitarbeiter*innen zur Einhaltung demokratischer Grundwerte anzuhalten und Verstöße dienstrechtlich oder zivilrechtlich ahnden zu können. Aufgrund aktueller Vorkommnisse wird die Einbindung solcher Verhaltensverpflichtungs-Klauseln in die Honorarverträge der Kursleiter*innen ausdrücklich empfohlen. Volkshochschule als Ort der Demokratie 13
Volkshochschule als Vermieterin Volkshochschule als Vermieterin Wenn die Volkshochschule als Vermieterin von Räumlichkeiten Vorsichtsmaßnahmen gegen unliebsame auftritt, sollte sie ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen, um Überraschungen: einen Missbrauch zu verhindern. • Bei Mietanfragen für Veranstaltungen von Menschen / Gruppen, die der Volkshochschule nicht bekannt sind, Das Gleichheitsgebot sollte im Vorfeld etwas gründlicher recherchiert werden, um wen es sich genau handelt. Dazu können eine Reihe Als öffentliche Bildungseinrichtungen sind Volkshochschulen von Angaben schriftlich abgefragt werden (Checkliste im dem Gleichheitsgebot unterworfen: Eine missbräuchliche Anhang). Eine Prüfung erfolgt mit Hilfe von Internet / sozi- Anmietung kann grundsätzlich nur verhindert werden, wenn alen Netzwerken, in begründeten Verdachtsfällen können Kommunen bzw. die Volkshochschul-Träger*innen Vermie- ggf. Ordnungsamt, Polizei oder sogar Verfassungsschutz tungen generell ausschließen. Sind Vermietungen erlaubt hinzugezogen werden. Potenzielle Mieter*innen sollten und üblich, müssen potenzielle Nutzer*innen gleich behan- darlegen, wer sie sind, ob es sich um eine private Nutzung delt werden. Eine Benachteiligung aufgrund einer bestimm- handelt, und besonders ausführlich, welchem Bildungs ten politischen Gesinnung oder populistischen Auftretens zweck die Veranstaltung dienen soll. Falsche Angaben verbieten das Grundgesetz und das Parteiengesetz, soweit können später eine Handhabe für eine Kündigung der es sich nicht um verbotene Parteien bzw. Gruppierungen Räume liefern. handelt. • Darüber hinaus kann die Volkshochschule Regelungen Um ihre politische Unabhängigkeit zu wahren, sollten in Mietverträge aufnehmen (s. Muster im Anhang), nach Volkshochschulen mit ihrer Trägerorganisation klären, ob denen beispielsweise ausgehend vom Leitbild der Ein- sie für den Fall der Vermietung Veranstaltungen in ihrer richtung und mit Rücksicht auf andere Teilnehmer*innen Satzung von vornherein ausschließen dürfen, bei denen jegliche Nutzung unerwünscht ist, die eine rassistische, einzelne Parteien als alleinige Mieter*innen auftreten oder diskriminierende oder Gewalt verherrlichende Haltung eine einzelne Partei vor allem ihre parteipolitischen Interessen erkennen lässt oder verbreitet. Die Mietinteressent*innen verfolgen will. verpflichten sich, die Volkshochschule ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn im Zusammenhang mit den beabsich- tigten Veranstaltungen Umstände auftreten können, die 14 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Vermieterin zu vertragswidrigen Nutzungen führen können. Dazu emp- gegen eine „Kulturveranstaltung“ zur Verherrlichung der fiehlt es sich, im Mietvertrag ein Feld vorzusehen, in dem Nazikultur oder gegen eine „Vortragsveranstaltung“ zur die Interessent*innen explizit zu einer Äußerung aufge- Verbreitung der Scientology-Lehren nichts tun. Bei kleinen fordert werden. Enthalten die Angaben oder Erklärungen Vertragsverletzungen muss zunächst eine Abmahnung belastbare Hinweise darauf, dass durch die Veranstaltung ausgesprochen werden, so dass der*die Mieter*in sein*ihr in den Mieträumen die mietvertraglichen Vorgaben ver- Verhalten anpassen kann. Schwerwiegende Vertragsver- letzt werden könnten oder sonst erhebliche Rechtsverlet- letzungen wie irreführende oder falsche Angaben bspw. zungen begangen werden, kann die Nutzung verweigert zum Mietenden oder Veranstaltungszweck, eine nichtöf- werden bzw. die Volkshochschule kann den Mietvertrag fentliche Nutzung bei vereinbarter Öffentlichkeit, Beleidi- kündigen. Dazu müssen aber handfeste Anhaltspunkte gungen, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung oder die Beläs- dafür vorliegen, dass beispielsweise Propaganda für ver- tigung anderer rechtfertigen eine fristlose Kündigung, weil fassungswidrige Organisationen oder Volksverhetzung sie eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar betrieben oder Symbole verfassungswidriger Organisatio- machen. Eine ausdrückliche Ankündigung im Vertrag, dass nen gezeigt werden sollen. irreführende Angaben eine Kündigung nach sich ziehen können, kann in einer rechtlichen Auseinandersetzung • Sind die vom Mietenden unterzeichneten Angaben nicht hilfreich sein. In diesem Fall muss der*die Nutzer*in unver- zu beanstanden, müssen ihm*ihr die Räume in der Regel züglich zur Räumung aufgefordert werden. Wird diese Räu- überlassen werden. Lediglich nachweisbare zwingende mung infolge der Aufforderung nicht unverzüglich vollzogen, Hinderungsgründe könnten dann noch eine Nichtüberlas- gilt das als Hausfriedensbruch und stellt eine Straftat dar, sung unangreifbar machen. Das wäre beispielsweise der so dass man die Polizei informieren sollte. Fall, wenn die Räume bereits vorher anderweitig ver- mietet worden sind oder fehlende technische / personelle Betreuungskapazitäten den Betrieb nicht erlauben. Nützliche Checklisten, Beispiele aus der Recht- sprechung und Mustertexte hat die Fachstelle für Vorsorge gegen unerwünschte Nutzung Demokratie der Stadt München in Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Kräften in der Broschüre Aber auch mit unterzeichneten Mietverträgen können „Informationen zu Anmietungen durch Rechtsextreme“ Veranstalter*innen nicht machen, was sie wollen. Zwar haben zusammengestellt, die als kostenloser Download zur Vermieter*innen grundsätzlich während der Vermietung keine Verfügung stehen: Zutrittsrechte zu den eigenen Räumen, wenn sie das nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart haben. Dennoch kann www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Fach- Vorsorge getroffen werden, um unerwünschte Nutzungen zu stelle-fuer-Demokratie/Materialien-und-Brosch-ren/ erschweren: anmietungen.html • Die Volkshochschule kann ihre Hausordnung beispiels- Wir danken für die Erlaubnis, hier die Checkliste für weise mit dem Verbot des Tragens von diskriminierenden, Mietinteressent*innen und ein Raumnutzungsvertrags- antidemokratischen oder extremistischen Symbolen / muster (im Anhang) abdrucken zu dürfen. Sprüchen für vorgenannte unerwünschte Nutzungen unattraktiv gestalten. • Die Volkshochschule sollte Pflichten der Mieter*innen vertraglich in klarer und eindeutiger Form festhalten und Ansprechpartner*innen mit Kontaktdaten auch für die Zeit der Veranstaltung benennen lassen. • Begeht der*die Mieterin einen erheblichen Vertragsbruch, kann die Volkshochschule den Mietvertrag fristlos kündi- gen. Die rechtlichen Hürden für ein nicht vertragsgemäßes Verhalten sind allerdings hoch und dieses muss belegt werden ( am besten durch Zeugen ). Deshalb sollten die Angaben im Vertrag sehr konkret sein, sonst kann man Volkshochschule als Ort der Demokratie 15
Anhang Anhang 16 Volkshochschule als Ort der Demokratie
Anhang – Checkliste Versammlungsräume (Veranstaltungen, Tagungsräume, Schulungs- und Gaststätten) erfolgt die Nutzung der Räume für kulturelle Zwecke .................................... ❑ ja ............❑ nein für politische Zwecke .................................... ❑ ja ............❑ nein für berufliche / kommerzielle Zwecke ........... ❑ ja ............❑ nein für private Zwecke ....................................... ❑ ja ............❑ nein Falls kulturelle / politische / kommerzielle Zwecke: Welchen Dachverbänden, Vereinigungen, politischen Parteien oder gesellschaftlichen Gruppierungen ist die in den Mieträumen erfolgende Veranstaltung zuzurechnen:............................................................. ..................................................... Der Vermieter erklärt, dass aufgrund der Rücksicht auf die anderen Mieter / der Rücksicht auf die Umgebung (Lage des Mietobjektes) / seiner eigenen religiösen und / oder weltanschaulichen Bindungen jegliche Versammlungen und Nutzungen, die eine rechtsextreme oder gewaltverherrlichende oder Bevölkerungsteile diskriminierende Haltung nach außen erkennbar werden lassen, unerwünscht sind. Eine Überlassung der Mieträume für derartige Nutzungen wird ausgeschlossen, da diese mit seinen persönlichen Wertvorstellungen nicht vereinbar sind und ihn als Vermieter sowohl in seinem Ansehen der Person wie in seinem Vermögen schädigen können. Dies gilt sowohl für Versammlungen als auch für die Verteilung oder Versendung von Medien mit solchen Inhalten ausgehend von seinem Anwesen. Der Vermieter fordert den Mietinteressenten ausdrücklich auf, ihn auf Umstände bei den beabsichtigten Veranstaltungen hinzuweisen, die mit den in den Mieträumen nicht erwünschten Nutzungen im Zusammenhang stehen oder in der Bevölkerung mit derartigen Nutzungen in Zusammenhang gebracht werden. Hierzu erklärt der Mietinteressent: ................................................................................................................................................................................................. Volkshochschule als Ort der Demokratie 17
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