Volkshochschule als Ort der Demokratie - Hilfestellungen zum Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Gruppierungen - vhs-nrw.de

Die Seite wird erstellt Arvid Fleischmann
 
WEITER LESEN
Volkshochschule als Ort der Demokratie - Hilfestellungen zum Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Gruppierungen - vhs-nrw.de
Deutscher
              Volkshochschul-Verband

                                       Handreichung

Volkshochschule
als Ort der
Demokratie

Hilfestellungen zum Umgang mit
antidemokratischen Äußerungen
und Gruppierungen
Volkshochschule als Ort der Demokratie - Hilfestellungen zum Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Gruppierungen - vhs-nrw.de
Impressum
                                               Erscheinungsjahr: Dezember 2017
                                               Aktualisiert: April 2021

Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. (DVV)   Erstellt vom Bundesarbeitskreis Politik – Gesellschaft – Umwelt
                                               Evelyn Dahme (Brandenburgischer Volkshochschulverband)
Königswinterer Straße 552 b                    Lisa Freigang (Deutscher Volkshochschul-Verband)
53227 Bonn                                     Ruth Jachertz (Bayerischer Volkshochschulverband)
www.volkshochschule.de                         Dr. Michael Lesky (Volkshochschulverband Baden-Württemberg)
                                               Mareike Schams (Verband der Volkshochschulen von
                                               Rheinland-Pfalz)
                                               Alexander Wicker (Bildungspartner Main-Kinzig-Volkshochschule)

                                               Cover: iStock-Fotografie-ID:615480682 | Fouque Michaël
                                               Seite 4: iStock-Fotografie-ID:614138202 | brazzo
                                               Seite 12: iStock-Fotografie-ID:452421227 | Florin1605
                                               Seite 14: Volkshochschule Wismar, Baudenkmal, Badstaven 20 |
                                               				 Schiwago
Volkshochschule als Ort der Demokratie - Hilfestellungen zum Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Gruppierungen - vhs-nrw.de
Inhaltsverzeichnis

                      Inhaltsverzeichnis

                      Volkshochschule als Ort der Demokratie                  2

                      Volkshochschule als Veranstalterin                      3

                      Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin   12

                      Volkshochschule als Vermieterin                        14

                      Anhang

                      Checkliste                                             17
                      Raumnutzungsvertrag                                    18

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                            1
Volkshochschule als Ort der Demokratie - Hilfestellungen zum Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Gruppierungen - vhs-nrw.de
Volkshochschule als Ort der Demokratie

Volkshochschule als Ort der Demokratie

Gesellschaftliche Diversität und Vielfalt stellen den Bildungsort      Profil zeigen und Grenzen benennen
Volkshochschule vor besondere Aufgaben. Diesen Aufgaben
entspricht sie mit zahlreichen Angeboten im Kursprogramm               Um ihrem Selbstverständnis als Ort der Demokratie gerecht zu
(politische und kulturelle Bildung, Fortbildungen für Ehrenamt-        werden, muss die Volkshochschule Profil zeigen und auch die
liche, Integrations­kurse, Sprachkurse, etc.) sowie mit program-       Grenzen ihrer Bildungsarbeit benennen - antidemokratischen
matischen und organisatorischen Weichenstellungen (interkul-           und extremistischen Äußerungen jenseits des Grundgesetzes
turelle Öffnung, Willkommenskultur, Diversity-Management).             darf sie keinen Raum bieten. Hier wird (  und soll  ) es zwangs-
Die Institution Volkshochschule versteht sich als Ort der              läufig zu Diskussionen und Auseinandersetzungen über
Demokratie, sie vermittelt Kompetenzen und demokratische               unsere demokratische Ordnung kommen. Mitarbeiter*innen an
Werte, sie stärkt den selbstbestimmten Menschen und                    Volkshochschulen fühlen sich jedoch häufig nicht genügend
verantwortungsbewusste Bürger*innen.1 Doch in Diskussions-             auf diese Herausforderungen vorbereitet.
veranstaltungen und Kursen kann es immer wieder auch zu
grob vereinfachenden und diskriminierenden Antworten auf               Mit dieser Handreichung will der Bundesarbeitskreis Politik –
Diversität und Vielfalt kommen. Die vorliegende Handreichung           Gesellschaft – Umwelt die Volkshochschule als demokrati-
will sich mit dieser Herausforderung für Volkshochschulen              schen Bildungsort stärken und ihren Mitarbeiter*innen mehr
auseinandersetzen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.                Handlungssicherheit geben. Die Themenbereiche „Volkshoch-
                                                                       schule als Veranstalterin“, „Volkshochschule als Arbeitgeberin“
                                                                       und „Volkshochschule als Vermieterin“ bieten Hinweise und
Offen für alle                                                         Tipps für die Praxis sowie gesetzliche Grundlagen für die
                                                                       angesprochenen Vorgehensweisen. Diese Handreichung
Volkshochschule will alle Menschen ansprechen und offen                richtet sich an alle Mitarbeiter*innen aus Leitung, Programm-
für alle sein, denn „Offenheit ist Prinzip und Merkmal ihrer           planung und Verwaltung, denn diese Herausforderung kann
Arbeit: Volkshochschulen sind offen für Menschen aller                 die Volkshochschule nur als Gesamtorganisation bewältigen.
sozialen Schichten und Einkommensgruppen, aller Milieus
und Kulturen, für Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie
sind offen für Menschen mit unterschiedlichen und gegen-                 Wichtiger Hinweis:
sätzlichen Auffassungen.“ ( Deutscher Volkshochschul-
Verband, Die Volkshochschule – Bildung in öffentlicher                   Die folgenden Informationen ersetzen keine rechtliche
Verantwortung, 2011 ) Offenheit, ganzheitliche ( kritische )             Beratung!
Bildung und demokratische Ausrichtung bieten jedoch auch
Angriffsflächen für populistische, extremistische und antide-
mokratische Gruppierungen jeglicher Couleur. Um dem
vorzubeugen, kann als Grundlage eine demokratische
Haltung innerhalb der Leitbildentwicklung der Volkshoch-
schule formuliert werden.

    Vorgeschlagene Ergänzung für das Leitbild:

    "Die Volkshochschule orientiert sich an den demokra-
     tischen Grundwerten. Sie setzt sich für Toleranz,
     Offenheit und Vielfalt ein. Antidemokratischen und
     extremistischen Äußerungen bietet die Volkshoch-
     schule keinen Raum."

1
     Um die ganze Bandbreite unserer Gesellschaft abzubilden und alle Geschlechteridentitäten mit einzubeziehen wird im Folgenden die
     Schreibweise mit * verwendet.

2                                                                                                      Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin

Volkshochschule als Veranstalterin

Volkshochschulen können und wollen Orte der Aushandlung                   Die erforderliche Positionierung wird in vielen Volkshochschu-
gesellschaftlicher Wertvorstellungen sein. Dabei kann es                  len bereits in der einen oder anderen Form vorliegen, bspw.
auch zu Auseinandersetzungen und kontrovers geführten                     als Leitbild ( siehe die Einleitung zu dieser Handreichung ), als
Diskussionen kommen. Als Veranstalterin ist die Volkshoch-                Aussage zur Qualitätspolitik oder eben – im besten Fall – als
schule in unterschiedlicher Hinsicht herausgefordert, wenn                gelebte demokratische Kultur. Eine formale Verpflichtung auf
sie in diesem Zusammenhang mit antidemokratischem,                        spezifische Gegebenheiten einer Volkshochschule als Ort
extremistischem, diskriminierendem bzw. marginalisieren-                  der Demokratie, an dem frei von Diskriminierung und Hass
dem Gedankengut oder Hate Speech konfrontiert ist.                        der Anspruch „Bildung für alle“ verwirklicht werden kann, ist
                                                                          dennoch von Nutzen.

vhs-Praxis
                                                                          Argumentationsmuster erkennen
Die Herausforderung ist zunächst eine praktische: Wer von
der Volkshochschule ist überhaupt in Veranstaltungen                      Neben der formalen und praktischen Absicherung ist es in
anwesend? Die Bandbreite von Angeboten, die in der oben                   einer konkreten Situation nicht immer einfach, Äußerungen
beschriebenen Weise „gefährdet“ sein könnten, ist erst einmal             entgegenzutreten, die diskriminierenden, marginalisierenden
groß und reicht von eigenen, explizit der politisch-gesellschaft-         oder antidemokratischen Charakter haben.
lichen Diskussion gewidmeten Sonderformaten über Regelan-
gebote, beispielsweise der kulturellen, politischen, historischen         Diese Äußerungen müssen zunächst als solche erkannt
oder ökonomischen Bildung, bis hin zu Kooperationsveranstal-              werden. Das ist, zum Beispiel im weiten Feld des Antisemitis-
tungen. Nicht in allen Fällen wird ein*e Vertreter*in der                 mus, nicht immer ganz einfach. Generell gilt es, informiert und
Volkshochschule, in deren Räumlichkeiten bzw. im Rahmen                   darüber auf dem Laufenden zu sein, welche Argumentations-
deren Programms die Veranstaltung stattfindet, vor Ort sein.              muster beispielsweise islamfeindliche, antisemitische, generell
Das Angebot kann außerhalb der eigenen Räume stattfinden,                 rassistische, LGBTQIA 2 -diskriminierende oder sexistische
was die direkte Kontrolle durch die Volkshochschule zusätzlich            Positionen widerspiegeln. Alle Äußerungen, die auf die
erschwert. Eigene Kursleiter*innen oder Vertreter*innen von               Ungleichwertigkeit von Menschen( gruppen ) abzielen, fallen
Kooperations­partnern müssen ebenso wie das hauptamtliche                 in diese Kategorie, zusätzliche Stichworte sind „Othering“,
Personal der Volkshochschule eine gemeinsame Linie                       „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ ( GMF ) oder
vertreten, um zu verhindern, dass Menschen im Rahmen der                 „Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen“ ( PAKOs ).
Volkshochschul-Arbeit diskriminiert werden oder antidemo-
kratisches Gedankengut bzw. Hate Speech unwidersprochen
bleibt und damit von Dritten als von der Volkshochschule                  Populistische Argumentationen
geduldet wahrgenommen wird.
                                                                          In der Argumentation gilt es, den von Populist*innen konstru-
                                                                          ierten Gegensatz zwischen „uns“ und „den anderen“ gleich
Eindeutige und transparente Positionierung                                zu Beginn aufzubrechen, beziehungs­weise erst gar nicht
                                                                          zuzulassen. Gleiches gilt für die damit oft einhergehende
So wird schnell klar, dass eine eindeutige und transparente               Vereinnahmung des „Volkes“ oder der „Bevölkerung“ für den
Positionierung der Volkshochschule gegen jegliche Erschei-                geäußerten Standpunkt. Populist*innen verstehen sich als
nungsformen von Diskriminierung von zentraler Bedeutung ist.              Alleinvertreter*innen eines scheinbaren „Volkswillens“, der
Eine Absicherung ist nur möglich, wenn alle, die in der sozial            eben gegen diejenigen durchzusetzen sei, die sich ihm
weiträumig vernetzten Institution – die eine Volkshochschule              entgegen stellten. Das können so genannte „Eliten“ (  „die
heute oftmals ist – tätig sind                                            Politik“, „die Wirtschaftsbosse“  ) sein – oder eben irgendeine
                                                                          als „anders“ definierte Gruppe von Menschen. Von hier ist
•     von dieser Positionierung wissen und                                es zum Antisemitismus, zur Islamfeindlichkeit, zu allen Arten
•     in die Lage versetzt werden, sie auch offensiv zu vertreten.        der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit oder der

2
    Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer / Questioning, Intersex and Asexual

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                                    3
Volkshochschule als Veranstalterin

                                                             Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

                                                              Das Bielefelder Projekt GMF untersucht die Verbrei-
                                                              tung von diskriminierenden Einstellungen gegenüber
                                                              bestimmten Gruppen. Das Projekt hat „in Deutschland
                                                              über viele Jahre hinweg in jährlichen repräsentativen
                                                              Umfragen beobachtet, wie beispielsweise eine
                                                              zunehmende Ökonomisierung von sozialen Bezie-
                                                              hungen oder wirtschaftliche Krisen negative Vorurteile
                                                              gegenüber Gruppen und Diskriminierungsabsichten
                                                              befördern. [ D ]as Syndrom der GMF [ … ] basiert auf
                                                              einer Ideologie der Ungleichwertigkeit, die sich in der
                                                              Abwertung von unterschiedlichen gesellschaftlichen
                                                              Gruppen manifestiert und soziale Ungleichheit
                                                              zementiert. Zentral ist hier jene Ungleichwertigkeit, die
    Othering
                                                              sich in Stereotypen, Vorurteilen und Feindseligkeiten
                                                              ausdrückt.“ (Eva Groß, Andreas Zick, Daniela Krause,
    Zunächst einmal kann die argumentative Technik des
                                                              Von der Ungleichwertigkeit zur Ungleichheit: Gruppen-
    Othering ( „VerAnderung“ oder „Fremdmachung“ ) auf
                                                              bezogene Menschenfeindlichkeit, in: Aus Politik und
    einen potenziell diskriminierenden Argumentations-
                                                              Zeitgeschichte, Nr. 16-17 / 2012, S. 11–18, hier S. 11 ).
    strang hinweisen. Soziologisch bezeichnet „Othering“
                                                              Die letzte Mitte-Studie erschien 2019 unter dem Titel
    hierbei die betonte Unterscheidung und Distanzierung
                                                             „Verlorene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsext-
    von „Anderen“ anhand tatsächlicher oder zugeschrie-
                                                              reme Einstellungen in Deutschland 2018/19“ (Andreas
    bener Merkmale. Othering kann also zu einem besten-
                                                              Zick / Beate Küpper / Wilhelm Berghan, Hg. für die
    falls eingeschränkten, schlimmstenfalls sogar falschen
                                                              Friedrich-Ebert-Stiftung).
    Verständnis des*der als „anders Konstruierten“ führen
    bzw. dessen, was er*sie in einer gegebenen Situation
    repräsentiert. So werden teils mühsam Gruppen und
    Gruppenzugehörigkeiten konstruiert, um sich anschlie-
    ßend pauschalisierend und oft in abwertender Absicht
                                                             Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen
    von ihnen absetzen zu können – und sich damit
    wiederum als Eigengruppe negativ zu definieren.
                                                              PAKOs beziehen sich mittels Problematisierung,
    Distanzierung, Kontextualisierung und Eingrenzung
                                                              Differenzierung und Weiterentwicklung auf das
    sind die Strategien des Othering, auf die es zu achten
                                                              GMF-Modell, verlegen den Fokus der Betrachtung
    gilt ( vgl. u. a. Julia Reuter, Ordnungen des Anderen.
                                                              nun aber von den abgelehnten Gruppen hin zu den
    Zum Problem des Eigenen in der Soziologie des
                                                              ablehnenden Haltungen an sich, die sie zudem als
    Fremden, Bielefeld 2002 ).
                                                             „undifferenziert verallgemeinernde, inhaltlich nicht
                                                              haltbare und empirisch nicht belegbare Zuschrei-
                                                              bung“ dekonstruieren ( siehe u. a.: Kurt Möller, Nils
                                                              Schuhmacher, Eckpunkte und Elemente eines
                                                              landesweiten Aktionsplans gegen Gruppenbezogene
                                                              Menschenfeindlichkeit [GMF] in Baden-Württemberg –
                                                              eine Expertise, Esslingen 2015, Zitat S. 25 ).

4                                                                                        Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin

 pauschalisierenden Ablehnungs­konstruktionen nicht mehr weit.     3. Schweigen kann in einer solchen Situation von anwesen-
 In diesem Zusammenhang ist Vorsicht geboten, wenn von                den Dritten durchaus als konkludente Zustimmung inter-
„fremden Kulturen“ gesprochen wird. Der Hinweis auf wie auch          pretiert werden.
 immer beschaffene, abgeschlossene Kulturen oder „Kultur-
 kreise“ ist oft nicht analytisch, sondern in normativer Setzung   Auch dann, wenn niemand sonst protestiert, könnten
 gemeint und ersetzt mitunter den delegitimierten Begriff der      Besucher*innen von dieser Veranstaltung mit dem Eindruck
„Rasse“. Die Denkmuster hinter solchen Äußerungen schreiben        nach Hause gehen, dass diskriminierende Äußerungen in der
 bestimmten „Kulturen“ bestimmte „Lebensräume“ zu und              Volkshochschule zumindest geduldet werden. Das untermi-
 negieren anschließend die Möglichkeit eines Austauschs            niert – über den konkreten Vorfall hinaus – den Anspruch der
 zwischen diesen Kulturen und Lebensräumen. Insbesondere           Volkshochschule, zum einen ein diskriminierungsfreier Raum
 eine aus Frankreich stammende, zuletzt aber auch im deutsch-      und zum anderen ein Ort der Demokratie zu sein, der allen
 sprachigen Raum auftretende Spielart rechten Denkens und          Menschen gleichberechtigt Bildungszugänge ermöglicht.
 Handelns macht sich diese Denkart zu eigen: die „Identitären“.
                                                                   Der*die Vertreter*in der Volkshochschule muss sich zumindest
Relativ aktuell ins Blickfeld geraten ist außerdem die so          von der Äußerung klar distanzieren. In den meisten Fällen wird
genannte „Reichsbürger“-Bewegung: im Grunde eine Vielzahl          das zusammen mit dem Hinweis, dass eine solche Argumen-
von individuellen Klein- und Kleinstgruppierungen, denen die       tation keinen Platz bei einer vhs-Veranstaltung hat, bereits
unhaltbare Ansicht gemein ist, die Bundesrepublik würde ( im       genügen.
Gegensatz zum Deutschen Reich ) als Staat nicht existieren
oder sei zumindest nicht souverän – und stattdessen als
Unternehmen geführt. In dieser Logik werden staatliche              Ausgewogenheit bedeutet nicht, allen denkbaren
Institutionen und Gesetze, insbesondere das staatliche              Ansichten gleichen Raum zu gewähren. Falsch
Gewaltmonopol, nicht anerkannt. Auch hier gilt es, wachsam          verstandene Ausgewogenheit führt – ebenso wie eine
nach entsprechenden Argumentationsfiguren Ausschau zu               allzu nachgiebige, beschwichtigende Gegenargu-
halten und im Bedarfsfall einzuschreiten.                           mentation – zu wenigstens impliziter Anerkennung
                                                                    des Bedeutungsinhalts der beanstandeten Äußerung.
                                                                    Schon die Wiederholung der diskriminierenden
Aktiv werden!                                                       Begrifflichkeiten aus der betreffenden Äußerung,
                                                                    auch in der Negation, reproduziert und verstärkt die
Im zweiten Schritt dürfen offene, aber auch verdeckte bzw.          ausgelösten Deutungsmuster bei den Rezipient*innen.
codierte Äußerungen keinesfalls unwidersprochen bleiben.
Mit einer gezielten Nachfrage kann geklärt werden, ob der*die       Beispiel: „Das Boot ist nicht voll!“ verstärkt im
Teilnehmer*in sich bewusst und in diskriminierender oder            Zusam­ men­­hang mit Migration und Geflüchteten trotz
marginalisierender Absicht in entsprechender Weise geäußert         der Verneinung noch immer das Bild von dem zer-
hat. So kann ein mögliches Missverständnis unkompliziert            brechlichen Boot, das der See ausgeliefert und dessen
aus der Welt geschafft werden. In jedem Fall muss der*die           Aufnahmekapazität begrenzt ist.
Verantwortliche einschreiten, ggf. direkt diskriminierte
Personen in Schutz nehmen und darüber hinaus deutlich
machen, dass solche Äußerungen keinen Platz in einer
vhs-Veranstaltung haben.                                           Eskalation vermeiden – konstruktiv wenden

Einen solchen Vorfall einfach „geschehen zu lassen“, in der        Bei aller Entschlossenheit sollte die Intervention des*der
Hoffnung, die Äußerung habe vielleicht niemand mitbekom-           Kursleiter*in nicht zusätzlich eskalierende Wirkung entfalten.
men oder die Situation „werde schon vorbeigehen“, ist keine        Dabei argumentiert man im besten Fall ruhig und sachlich,
Lösung. Und das in mindestens dreifacher Hinsicht:                 legt die Äußerung in ihrem diskriminierenden Gehalt offen
                                                                   und lässt dem*derjenigen, der*die sich entsprechend geäußert
1. Genau hier kann eine Veranstaltung gänzlich aus dem             hat, die Gelegenheit, sich zu distanzieren. Ein stärkerer
   Ruder laufen.                                                   argumentativer Druck ist in der Regel nicht notwendig.
2. Die Volkshochschule wird gegenüber gegebenenfalls               Dennoch kann bei fortgesetzter oder wiederholter Störung
   direkt diskriminierten Personen ihrer Fürsorgepflicht           selbstverständlich das Hausrecht zur Anwendung gebracht
   nicht gerecht.                                                  werden ( s. u. ).

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                            5
Volkshochschule als Veranstalterin

In Lehr-Lernsituationen können solche Äußerungen natürlich           Einladung. Der bloße Vorbehalt, bestimmte Personen
auch als willkommener Lernanlass genutzt werden, ohne                auszuschließen reicht nicht aus. Ist ein Ausschluss in der
den*die Teilnehmer*in bloßzustellen. Meist kommt es jedoch           Einladung erfolgt, kann die Veranstaltungsleitung die ausge-
darauf an, sich möglichen Vorwürfen von „Meinungszensur“             schlossenen Personen daran hindern, an der Veranstaltung
oder „Political-Correctness-Wahn“ zu erwehren. Auf solche            teilzunehmen. Wollen sie den Veranstaltungsort dennoch
Diskussionen sollten sich Veranstalter*innen erst gar nicht ein-     betreten, kann die Veranstaltungsleitung die unerwünschten
lassen. „Political Correctness“ wird oft als Vorwurf miss­braucht.   Personen mit Hilfe der Polizei vom Veranstaltungsort entfer-
Sie ist das Bemühen, sich nicht-diskriminierend aus­zudrücken,       nen lassen.
und hat nichts mit dem Unterdrücken von Meinungen zu tun.
Solche Vorwürfe von Diskutant*innen sind eine bestimmte              Zum anderen können während der Veranstaltung nach § 11
Form einer als „Derailing“ (das „Zum-Entgleisen-Bringen“ einer       VersG Teilnehmer*innen, welche die Veranstaltung „gröblich
Diskussion ) bezeichneten Strategie und sollen lediglich vom         stören“, von der Veranstaltungsleitung der Räumlichkeit
diskriminierenden Charakter einer Äußerung ablenken.                 verwiesen werden. Ein Ausschluss ist hier nicht schon dann
                                                                     möglich, wenn ein*e Teilnehmer*in in der Veranstaltung
                                                                     Kritik üben will und dadurch die Versammlung stört. Der*die
Ultima Ratio:                                                        Teilnehmer*in muss vielmehr gar nicht den Willen haben, an
vom Hausrecht effektiv Gebrauch machen                               der Versammlung teilzuhaben, sondern muss beabsichtigen,
                                                                     diese zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu
Aus rechtlicher Sicht bietet das Hausrecht Möglichkeiten,            vereiteln.
Personen, die die offene Grundhaltung der Volkshochschule
nicht teilen oder demokratische Verhaltensregeln nicht               In beiden Fällen wird der Ausschluss über das Hausrecht
ein­halten, von Veranstaltungen auszuschließen. Das Haus-            umgesetzt, das die Veranstaltungsleitung hat. Der*die
recht ist aber dann eingeschränkt, wenn es sich bei Veranstal-       Veranstalter*in kann die Leitung und damit das Hausrecht
tungen um öffentliche Versammlungen handelt. Diese können            auch einer anderen Person übertragen.
auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Unter den Begriff
der öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen
fallen jedenfalls Diskussionsveranstaltungen, die der Erörte-         Mit folgender Formulierung kann ein bestimmter
rung von Angelegenheiten dienen, die im öffentlichen Interesse        Personenkreis in der Einladung ausgeschlossen
liegen. Dies müssen nicht zwingend politische sondern                 werden:
können auch lokal oder regional relevante Themen sein.
Volkshochschulveranstaltungen und insbesondere -kurse,                „Die Veranstalter*innen schließen hiermit Personen,
die der Lehre dienen und z. B. nach Anmeldung und mit                  die extremistischen, antidemokratischen oder sektie-
festem Teilnehmendenkreis durchgeführt werden, werden                  rerischen Parteien oder Organisationen angehören
hingegen in der Regel nicht unter den Versammlungsbegriff              oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische,
fallen und unterliegen auch nicht den Beschränkungen des               nationalistische, antisemitische oder sonstige aus-
Versammlungsgesetzes (VersG).                                          grenzende Äußerungen in Erscheinung getreten sind,
                                                                       von der Versammlung aus.“
Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
unterliegt das Hausrecht Einschränkungen. Der Ausschluss
von bestimmten Personen oder Personenkreisen ist dann nur            Die Musterformulierung des Teilnehmerausschlusses sollte
auf zwei Arten möglich.                                              jedoch möglichst immer auf den Einzelfall angepasst werden
                                                                     und sehr konkret die Personen oder Personenkreise bezeich-
Zum einen können bestimmte Personen oder Personenkreise              nen, die ausgeschlossen werden sollen.
gem. § 6 VersG bereits in der Einladung des Veranstalters
( bspw. in Briefen, E-Mails, auf Websites oder Plakaten ) von        Im Bundestag und verschiedenen Landtagen ist zu verschie-
der Teilnahme ausgeschlossen werden. Damit der Ausschluss            denen Anlässen im Einzelfall sogar bereits das Tragen von
wirksam ist, muss möglichst konkret benannt werden, wer von          Kleidung, z. B. der Marke „Thor Steinar“, untersagt worden, die
der Teilnahme ausgeschlossen werden soll. Soll nachträglich          eindeutig eine bestimmte Gesinnung zum Ausdruck bringt.
nach Veröffentlichung der Einladung ein Ausschluss ausge-            Dies stellt zwar keinen Straftatbestand dar, kann jedoch eine
sprochen werden, muss dies in einer neuen Einladung in               rechtsextreme oder antidemokratische Gesinnung zum
gleicher Weise veröffentlicht werden, wie die ursprüngliche          Ausdruck bringen.

6                                                                                                   Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin

Ziele vereinbaren                                                  Podiumsveranstaltungen sind grundsätzlich auch während
                                                                   der Karenzzeit möglich.
Grundvoraussetzung für eine gelingende Veranstaltung ist,
dass sich Veranstalter*innen und Akteur*innen über das Ziel        Podiumsveranstaltungen im Allgemeinen
im Rahmen der Vorbereitung verständigen. Besteht das               Auch bei Podiumsveranstaltungen, die nicht im Vorfeld von
Veranstaltungsziel zum Beispiel darin, dass sich Initiativen und   Wahlen stattfinden, sollte auf ein ausgewogenes Podium
Schulen zum Umgang mit rechtsextremen Aktivitäten in ihrem         geachtet werden. So sollte keine durch Wahlentscheidungen
Umfeld informieren oder austauschen wollen, kann dies nur          demokratisch legitimierte Partei automatisch ignoriert werden.
in Abwesenheit von Rechtextremist*innen erfolgen. In diesem
Fall sollte der Teilnehmer*innenkreis bereits im Vorfeld           Zu den Qualitätskriterien, nach denen ein Podium zusammen-
eingegrenzt werden, indem gezielt nur ein bestimmter Perso-        gestellt wird, gehört auch eine inhaltliche Betrachtung. Um
nenkreis zur Veranstaltung eingeladen wird. Dies können zum        eine Podiumsdiskussion personell nicht zu überfrachten und
Beispiel die Schüler*innen einer Schule oder die Mitglieder        inhaltlich einen Diskurs überhaupt zu ermöglichen, bietet es
einer Initiative sein.                                             sich an, die Auswahl der Diskussionsteilnehmer*innen vom
                                                                   Thema abhängig zu machen. Parteien, die sich zum Inhalt der
                                                                   geplanten Veranstaltung in der Vergangenheit differenziert
Veranstaltungen                                                    geäußert haben, sollten vorrangig berücksichtigt werden.
                                                                   Vertreter*innen von Parteien, die zum gesetzten Thema
Ausgewogene Zusammensetzung von Podiumsveran-                      keinerlei Lösungsvorschläge anbieten, können – um eine
staltungen vor Wahlen                                              Überfrachtung der Veranstaltung durch zu viele Podiums-
Um die kommunale Öffentlichkeit über die Positionen der            gäste zu vermeiden und die Diskussionsfähigkeit zu
Parteien bzw. ihrer Vertreter*innen zu informieren, organisie-     erhalten – außen vor bleiben (s. Hufer, Klaus-Peter (2018):
ren Volkshochschulen regelmäßig Podiumsveranstaltungen             Die AfD und die Volkshochschulen: Nicht flüchten, sondern
im Vorfeld von Wahlen. Grundsätzlich ist bei der Planung           standhalten. Umgang mit politischen Einmischungen in die
von Veranstaltungen im Kontext von Wahlen zu empfehlen,            Programmplanung. dis.kurs: Das Magazin der Volkshoch-
Parteien und deren Kandidat*innen nach ihrer Bedeutung             schulen 04 / 2018. S. 56–57.)
(u. a. auf Grundlage zurückliegender Wahlen) zu berücksich-
tigen. Das bedeutet, dass in der Regel die im Bundes- und          Online-Veranstaltungen
Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden sollten.            Politische Bildung findet zunehmend im digitalen Raum statt.
                                                                   Die Umsetzung von Online-Kursen und Veranstaltungen ist für
Zusätzlich sollten Parteien berücksichtigt werden, die nach        viele Programmplaner*innen und Kursleiter*innen in techni-
aktuellen Prognosen eine gute Aussicht haben, neu in die           scher wie auch pädagogischer Hinsicht eine Herausforderung.
Parlamente einzuziehen. Auch im Falle von schon geplanten          Gleichzeitig sollte die Vorbereitung einer digitalen Veranstal-
Veranstaltungen heißt das, dass Vertreter*innen entspre-           tung auch den Umgang mit potentiellen Störungen beinhalten.
chender Parteien eingeladen werden sollten, wenn eine
Teilnahme mit vertretbarem Aufwand noch organisiert
werden kann. Parteien, die vom Verfassungsschutz beob-              Die Broschüre „Auch digital sichere Räume schaffen –
achtet werden, werden bei Veranstaltungen grundsätzlich             Online-Veranstaltungen und -Seminare schützen:
nicht berücksichtigt (entsprechend der Vorgehensweise der           Zum Umgang mit rechtsextremen, rassistischen
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, vgl.       und antisemitischen Störungen und Bedrohungen“
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg /           bietet hilfreiche Informationen zur Vorbereitung von
Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. (Hg.),                Online-Veranstaltungen und zum Umgang mit
Politische Bildung und Wahlen: Grundsätze und rechtliche            digitalen Störungen. Die Broschüre wurde 2020 vom
Fragen, 2021, S. 3).                                                Verein für Demokratische Kultur in Berlin e. V. (VdK)
                                                                    und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus
In einigen Bundesländern ist bei der Vorbereitung außer-            Berlin herausgegeben und in Kooperation mit dem
dem die auf kommunaler Ebene festgelegte Karenzzeit zu              Bundesverband RIAS e.V. erstellt. Sie steht unter
berücksichtigen. Oft handelt es sich hier um eine Frist von         www.mbr-berlin.de zum Download zur Verfügung.
mehreren Wochen, in denen Parteien bzw. Politiker*innen             Die folgenden Informationen basieren teilweise auf
nicht mehr einzeln bzw. in unausgewogenen Diskussions-              den Inhalten der Broschüre.
runden auftreten können. Ausgewogen zusammengesetzte

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                            7
Volkshochschule als Veranstalterin

Viele der Fragen, die im Vorfeld einer Online-Veranstaltung         beispielsweise standardmäßig ausgestellt und nur bei
geklärt werden müssen, unterscheiden sich nicht von denen           Bedarf aktiviert werden.
einer Präsenzveranstaltung, nämlich: Was sind die Ziele der
Veranstaltung und wer soll damit erreicht werden?               •   Chat:
                                                                    Die meisten Plattformen bieten eine Chatfunktion.
Wie auch bei Präsenzveranstaltungen kann bei Online-Ver-            Gerade bei großen Veranstaltungen, bei denen die Teil­
anstaltungen bereits bei der Einladung ein Vorbehalt ausge-         nehmer*innen anonym bleiben, besteht die Gefahr, dass
sprochen werden (siehe Formulierungsvorschlag S. 6).                im Chat unangemessene Äußerungen getätigt werden.
                                                                    Im Vorfeld der Veranstaltung sollte geklärt werden, ob
Je nach Ausrichtung und Zielsetzung der Veranstaltung sollten       der Chat ausgeschaltet, aktiviert oder nur teilweise
sich Planer*innen bzw. Kursleiter*innen jedoch im Vorfeld mit       aktiviert werden soll (manche Plattformen bieten die
den technischen Möglichkeiten der Online-Plattform bzw.             Möglichkeit, Mitteilungen nur an die Moderation zu senden)
des Videokonferenztools – und dabei insbesondere mit den            und vor allem, wer für die Betreuung und Kommentierung
folgenden Aspekten – beschäftigen.                                  bzw. Beantwortung der Nachrichten zuständig ist. Zu prü-
                                                                    fen ist außerdem, ob die Plattform das private Senden von
•   Einladung bzw. Teilnahmelink:                                   Chatnachrichten zwischen einzelnen Nutzer*innen zulässt
    Ist die Veranstaltung öffentlich und jeder*jedem Interes-       und ob diese Funktion lieber deaktiviert werden sollte.
    sierten zugänglich oder wird eine gezielte Gruppe ange-
    sprochen?                                                   Kommt es im Rahmen einer Veranstaltung zu Störungen,
                                                                können folgende technische Mittel in Betracht gezogen
    Hier ist abzuwägen, ob der Teilnahmelink veröffentlicht     werden:
    wird oder nach Anmeldung von der vhs an alle Interes-
    sierten verschickt wird. Alternativ lässt sich bei vielen   •   Entzug von Rechten: Die Moderation bzw. der*die
    Konferenztools auch ein Passwort generieren, welches            Gastgeber*innen der Veranstaltung haben in der Regel
    zusätzlich zum Teilnahmelink für den Zugang erforder-           die Möglichkeit, einzelne Teilnehmer*innen „stumm“ zu
    lich ist. Einige Plattformen bieten die Möglichkeit, nur        schalten bzw. die Kamera zu deaktivieren.
    Personen, die vorab mit einer E-Mail-Adresse registriert
    wurden, einzulassen.                                        •   Ausschluss: Stören einzelne Teilnehmer*innen die Ver-
                                                                    anstaltung massiv und wiederholt, kann die Moderation
•   Warteraum:                                                      den*die Teilnehmende*n aus dem Veranstaltungsraum
    Wenn für einen Online-Seminarraum ein Warteraum oder            entfernen. Auch wenn dies in einer Online-Veranstaltung
    eine Lobby eingerichtet wird, müssen die Teilnehmer*innen       mit einem „Klick“ erledigt werden kann, sollte es Ultima
    von der Moderation bzw. dem*der Gastgeber*in einge-             Ratio bleiben (s. o.). Kommt es zu einem Ausschluss
    lassen werden. Hier kann beispielsweise ein Abgleich            einzelner Teilnehmer*innen, sollte die Moderation dies
    mit einer Teilnahmeliste erfolgen Teilnehmer*innen              erklären und begründen.
    sollten in diesem Fall darauf hingewiesen werden, sich
    mit ihrem echten Namen einzuloggen. Ungebetene              Wichtig ist, vorab zu klären, wer während der Veranstaltung
    Teilnehmer*innen können so nicht überraschend den           für entsprechende Interventionen – technisch und verbal –
    Raum betreten.                                              zuständig ist. Dies sollte nicht der*dem Hauptmoderator*in
                                                                allein überlassen werden. Die Anzahl der erforderlichen
•   Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilnehmer*innen:              Co-Mode­rator*innen hängt von der Größe und Art der
    Handelt es sich um ein interaktives Format in kleinerer     Veran­staltung ab. Ab zehn Teilnehmer*innen sollten zwei
    Runde oder einen Vortrag mit größerem Publikum? Je          Personen moderieren und nach Möglichkeit eine dritte
    nach methodisch-didaktischen Bedarfen müssen nicht          Person für die Technik verantwortlich sein. So kann eine
    allen Teilnehmer*innen alle Mitwirkungsmöglichkeiten        Person die Hauptmoderation übernehmen, eine weitere mit
    der Plattform zur Verfügung gestellt werden. Bei grö-       einzelnen Teilnehmer*innen kommunizieren und Fragen im
    ßeren Veranstaltungen können die Mikrofone, Kame-           Chat beantworten. Die dritte Person steht für technischen
    ras sowie die Bildschirmfreigabe der Teilnehmer*innen       Support zur Verfügung.

8                                                                                             Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin

Ansprechpartner*innen für Fortbildungen (Auswahl)

 Anbieter                                Thema                                      Kontakt

 Amadeu Antonio Stiftung

 Fachstelle Gender, GMF und              Fort- und Weiterbildung zu Formen   www.amadeu-antonio-stiftung.de/
 Rechtsextremismus                       Gruppenbezogener Menschenfeindlich- fachstelle/fortbildung-und-beratung/
                                         keit und Erscheinungsformen des
                                         Rechtsextremismus

 Projekt „Hate Speech begegnen“          Im Rahmen des bundesweit tätigen           www.amadeu-antonio-stiftung.de/
                                         Projekts „Hate Speech begegnen“            digitale-zivilgesellschaft/train-the-trainer/
                                         werden Trainings zum Umgang mit
                                         antidemokratischen, menschenfeindli-
                                         chen sowie rechtsextremen Agitationen
                                         im digitalen Raum angeboten

 Bildungsstätte Anne Frank               Fortbildungen für Erwachsene und           www.bs-anne-frank.de/angebote/
                                         Multiplikatoren zu den Themen              erwachsenenbildung
                                         Rassismus, Antisemitismus, Diskrimi-
                                         nierung, rechte Ideologien

 Bundesverband Mobile Beratung           Die Mobile Beratung unterstützt in allen   www.bundesverband-mobile-
 gegen Rechtsextremismus und             Bundesländern in der Auseinanderset-       beratung.de/angebote/vor-ort/
 deren Landesfachstellen                 zung mit rechtsextremistischen und
                                         rassistischen Strömungen, Übergriffen
                                         sowie menschenfeindlichen Positionen.
                                         Das Angebot kann u. a. von kommuna-
                                         len Trägern, Politik und Verwaltung,
                                         Schulen, Unternehmen sowie Einzel-
                                         personen, beispielsweise auch in Form
                                         von Fortbildungen, in Anspruch
                                         genommen werden.

 Gegen Vergessen –                       Argutraining – Widersprechen für die  www.argutraining.de/allgemeine-infos/
 für Demokratie e. V.                    Demokratie: Argumentationstrainings
                                         für Jugendliche und junge Erwachsene,
                                         Fortbildungen für pädagogisches
                                         Personal

 Kompetenznetzwerk                       Das Kompetenznetzwerk                      https://kompetenznetzwerk-
 Antisemitismus                          Antisemitismus ist ein Zusammen-           antisemitismus.de
                                         schluss von fünf Institutionen, die über
                                         eine langjährige Erfahrung im Bereich
                                         der Antisemitismusprävention, der
                                         antisemitismuskritischen Bildungsar-
                                         beit, der Beratung sowie der Dokumen-
                                         tation und Analyse antisemitischer
                                         Vorfälle verfügen

 Kompetenzstelle gegen                   Qualifizierung, Beratung und Prozess-      https://geschichte-bewusst-sein.de/
 Antiziganismus                          begleitung zum Abbau von Diskriminie-      kompetenzstelle-gegen-antiziganismus
                                         rung von Sinti_ze und Rom_nja;
                                         Methodenhandbuch und Kontakte zu
                                         Trainer*innen und Vortragenden

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                              9
Volkshochschule als Veranstalterin

 Kompetenznetzwerk Islam- und         Information, Beratung, Studien,              https://kompetenznetzwerk-imf.de/ueber-
 Muslimfeindlichkeit                  Fortbildungen                                das-kompetenznetzwerk/wer-wir-sind/

 Kompetenznetzwerk                    Netzwerk von Bildungsträgern, die sich       https://kompetenznetzwerk-
 Rechtsextremismus Prävention         gegen Rechtsextremismus engagieren;          rechtsextremismuspraevention.de/
                                      Fortbildung, Beratung und Meldestellen
                                      für Betroffene

 Kompetenzzentrum Rassismus           Informationen und Beratung                   https://kompetenzzentrum-asr.de/
 gegen schwarzen Menschen                                                          waswirtun

 Kompetenznetzwerk zum Abbau          Studien, Material und Fortbildungen          www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/
 von Homosexuellen- und
 Trans*feindlichkeit

 Netzwerk für Demokratie und          Argumentationstrainings gegen                www.netzwerk-courage.de
 Courage e. V., Dresden               menschenverachtende Äußerungen
                                      und Diskriminierung auch für
                                      Multiplikator*innen, Vereine und
                                      Bildungseinrichtungen

 Recherche und Informationsstelle     Meldestelle für antisemitische               https://report-antisemitism.de
 Antisemitismus (RIAS)                Übergriffe

 Ufuq e. V.                           Ufuq ist als anerkannter Träger der freien   www.ufuq.de/lernmaterialien/
                                      Jugendhilfe in der politischen Bildung
                                      und Prävention zu den Themen Islam,
                                      Islamfeindlichkeit und Islamismus aktiv

Informationen und Bildungsmaterial

 Herausgeber / Autor                  Titel                                        Bezug

 Verein für Demokratische Kultur in   Handlungssicher im digitalen Raum.           https://mbr-berlin.de/
 Berlin (VDK) e. V. und Mobile        Betreuung von Social Media Kanälen,          publikationen-und-handreichungen/
 Beratung gegen Rechtsextremismus     1. Auflage, 2020.
 Berlin (MBR)

 ABqueer e. V. – Aufklärung und       Informationen und Bildungsangebote           https://abqueer.de/
 Beratung zu geschlechtlicher und     zu LGBTQI-Lebensweisen
 sexueller Vielfalt, Berlin

 Alte Feuerwache e. V., Berlin        „Methodenhandbuch zum Thema                  http://methodenhandbuch-
                                      Antiziganismus“                              antiziganismus.de/Start

 Amadeu Antonio Stiftung, Berlin      Broschüre „Demokratie verteidigen.           www.amadeu-antonio-stiftung.de/
                                      Handlungsempfehlungen zum Umgang             publikationen
                                      mit der AfD“

 Agentur für soziale                  Website und Broschüre „Das Versteck-         www.dasversteckspiel.de
 Perspektiven e. V., Berlin           spiel. Lifestyle, Symbole und Codes von
                                      neonazistischen und extrem rechten
                                      Gruppen“

 Belltower News, Berlin               Lexikoneintrag „Identitäre Bewegung“         www.belltower.news
 (Amadeu Antonio Stiftung)

10                                                                                           Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Veranstalterin

 Bundeszentrale für politische           Reihe „Was sage ich, wenn…“ zu            Broschüren und Plakate zu bestellen
 Bildung (bpb), Bonn                     Rassismus, Homophobie, Antiziganis-       über den Webshop auf
                                         mus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit   www.bpb.de/shop/buecher/
                                                                                   einzelpublikationen/206948/
                                                                                   wandzeitung-rassismus-begegnen

 Bundeszentrale für politische           Online Dossiers zu Rechtsextremismus,     www.bpb.de
 Bildung (bpb), Bonn                     Verschwörungstheorien

 cultures interactive e. V. –            Quiz „Rechte Einstellungen (selbst)       www.braunerpeter.de
 Verein zur interkulturellen Bildung     erkennen, Codes entschlüsseln“
 und Gewaltprävention

 Der goldene Aluhut gUG, Berlin          Broschüre „Der Reichsbürger-Leitfaden“    www.dergoldenealuhut.de/downloads/

 Schule ohne Rassismus –                 Themenhefte zu Klassismus,                www.schule-ohne-rassismus.org/
 Schule mit Courage, Berlin              Rassismus, Rechtspopulismus und           produkt-kategorie/publikationen/
                                         Geschlechterrollen                        themenhefte

 Informations- und Dokumentations-       Vielfalt Mediathek – Bildungsmedien       www.vielfalt-mediathek.de
 zentrum für Antirassismusarbeit         gegen Rechtsextremismus, Menschen-
 (IDA) e. V., Düsseldorf                 feindlichkeit und Gewalt

 Hufer, Klaus-Peter / Deutscher          Artikelserie                              www.volkshochschule.de/
 Volkshochschul-Verband e. V.            „Wenn die Worte fehlen – Argumente        verbandswelt/projekte/PGZ/
                                         gegen Stammtischparolen“                  journal/argumente-gegen-
                                                                                   stammtischparolen.php

 Hufer, Klaus-Peter                      „Argumentationstraining gegen             Leitfaden erhältlich im Buchhandel,
                                         Stammtischparolen: Materialien und        10. Auflage 2016,
                                         Anleitungen für Bildungsarbeit und        ISBN  978-3879200542
                                         Selbstlernen“

 Boeser-Schnebel, Christian              „Politik wagen. Ein Argumentations-       www.politikwagen.de
                                         training“ (in Verbindung mit Klaus-
                                         Peter Hufer s. o.)

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                      11
Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin

Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin

Qualifizierte Fortbildungen                                     Veranstaltungen, z. B. solchen aus der politischen Bildung,
                                                                auf­treten, benötigen spezielle Moderations­kompetenzen.
Jede vhs-Leitungskraft sollte alle Mitarbeiter*innen für das
Thema sensibilisieren und dafür Sorge tragen, dass hauptamt-
liches Personal wie auch Honorarkräfte sich im Umgang mit        Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes
ausgrenzendem und diskriminierendem Verhalten weiterbilden.      (KJP) kann der DVV Fortbildungsveranstaltungen und
Dabei sollte nicht ausschließlich die Sensibilisierung im        Arbeitstagungen fördern, die Volkshochschulen oder
Umgang mit Außenstehenden in den Blick genommen,                 Landesverbände für ehren-, neben- oder hauptamtlich
sondern auch der kritische Umgang mit bzw. die Reflexion         in der Jugendhilfe tätige Personen anbieten.
von eigenen Vorurteilen behandelt werden.
                                                                 www.volkshochschule.de/verbandswelt/projekte/
Kursleiter*innen und Fachbereichsleiter*innen – insbesondere,    politische_jugendbildung/
aber nicht nur aus dem Bereich „Politik – Gesellschaft –
Umwelt“ – sollte die Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbil-
dungen empfohlen werden, die im Umgang mit ausgrenzenden,
marginalisierenden oder antidemokratischen Äußerungen im        Selbstverpflichtungs- oder Dienstvereinbarungen
Kursgeschehen unterstützen (Informationen zu Fortbildungen
s. S. 9 bis 10).                                                Eine Möglichkeit für Volkshochschulen, ein deutliches
                                                                Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen,
Auch andere hauptamtliche Mitarbeiter*innen in Leitung,         bieten Dienstvereinbarungen, Selbstverpflichtungen oder
Planung und Verwaltung können auf unterschiedliche Weise        auch Verhaltenskodizes, die geltende rechtliche Grundlagen
mit dem Thema konfrontiert werden, sei es in Form von           (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG], Grundgesetz
politisch motivierten Versuchen der Einflussnahme auf die       und Betriebsverfassungsgesetz ) ergänzen.
Programmplanung von außen oder durch Äußerungen von
vhs-Besucher*innen außerhalb des Kursgeschehens.                Neben der reinen Symbolkraft können mit Dienstvereinbarun-
                                                                gen auch Verhaltenspflichten von Beschäftigten begründet
Insbesondere pädagogische Mitarbeiter*innen, die als            oder konkretisiert werden. Verstößt ein*e Beschäftigte*r gegen
Moderator*innen von öffentlichkeitswirksamen                    die Vorgaben, können nach den arbeitsrechtlichen Vorgaben

12                                                                                            Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Arbeitgeberin und Auftraggeberin

Sanktionen gegen ihn er­hoben werden. Ob und welche             Trotz Einbindung von Verhaltensverpflichtungen gilt jedoch
Sanktionen in Betracht kommen, muss in jedem konkreten          das Kündigungsschutzgesetz. Außerdienstliches Verhalten
Fall einzeln geprüft werden.                                    bleibt – von schweren Straftaten einmal abgesehen – von
                                                                solchen Klauseln und den oben genannten Dienstvereinba-
Ein solches Dokument kann nicht nur nach innen genutzt          rungen un­berührt. Dennoch wird ein Arbeitsgericht mitbe-
werden, sondern durch seine Veröffentlichung auch Partner,      rücksichtigen, wenn Arbeitsverträge oder eine Betriebsord-
Dienstleister und Teilnehmer*innen zu einem respektvollen       nung besondere Verhaltenspflichten der Mitarbeiter*innen
Umgang miteinander auffordern.                                  enthalten. Die Position eines Arbeitgebers wird dadurch also
                                                                gestärkt ( vgl. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –
                                                                Gesamtverband e. V., Wahrnehmen – Deuten – Handeln:
  Beispielformulierungen für Dienstvereinbarungen:              Rechtsextremismus in der Sozialen Arbeit keinen Raum
                                                                bieten, 2016 ).
 „Wir verurteilen jede Form von diskriminierenden
  Äußerungen und Gewalttaten.
                                                                 Formulierungsvorschlag für eine
 Wir bekennen uns zu Menschlichkeit, Toleranz und                Verhaltensverpflichtung in Honorarverträgen:
 Demokratie und fordern alle Beschäftigten der
 Volkshochschule auf, sich für die Werte unseres                 „Der*die Vertragspartner*in verpflichtet sich, weder in
 Grundgesetzes einzusetzen. [...] Intoleranz und                  Wort noch Schrift extremistische, rassistische,
 Fremdenfeindlichkeit gefährden nicht nur die Werte               antisemitische oder antidemokratische Inhalte zu
 der Demokratie und die Regeln des zivilen Zusammen­              verbreiten.“
 lebens, sondern auch unsere Zukunftschancen und
 unser Ansehen in der Welt. Es darf nicht sein, dass
 Menschen in unserer Mitte wegen ihrer Abstammung,
                                                                Ausschlussklauseln in
 Religion, Nationalität und Herkunft benachteiligt,
                                                                Kooperationsvereinbarungen
 diskriminiert, misshandelt oder verfolgt werden.
                                                                In ihrer Rolle als öffentlich verantwortete und demokratische
  Die Volkshochschule stellt ihr Dienstleistungsangebot
                                                                Organisation bzw. Institution sollte jede Volkshochschule bei
  allen Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig
                                                                Kooperationen und Auftragsmaß­nahmen (sowohl als Auftrag-
  ihrer Abstammung, Religion, Nationalität oder
                                                                geberin, als auch als Auftragnehmerin ) auf die Werthaltung
  Herkunft zur Verfügung.“
                                                                ihrer Partner achten. Neben der Information über die jeweiligen
                                                                Einrichtungen in Leitbildern, Jahresberichten und im Internet
  Formulierungen in Anlehnung an: „Dienstvereinba-
                                                                ist auch in diesem Fall eine Klausel in Kooperationsverträgen
  rung gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
                                                                und -vereinbarungen sinnvoll, die antidemokratische,
  Intoleranz des Landkreises Groß-Gerau“.
                                                                rassistische, extremistische und marginalisierende Inhalte
                                                                und Tätigkeiten bei den Vertragsparteien ausschließt. Es gilt
                                                                weiterhin, darauf zu achten, sich als Volkshochschule nicht
                                                                für kommerzielle oder imagebezogene Zwecke benutzen zu
Verhaltensverpflichtung in Arbeits- und
                                                                lassen, um zweifelhafte Aktivitäten oder Inhalte anderer zu
Honorarverträgen
                                                                legitimieren.

Eine Verhaltensverpflichtung in Verträgen, Rahmenvereinba-
rungen oder Lehrauftragserteilungen mit Kursleiter*innen, die
eine Distanzierung von demokratiefeindlichen oder diskrimi-
nierenden Bekenntnissen, Inhalten, Mitgliedschaften und
Verhaltensweisen zum Gegenstand hat, ist eine Möglichkeit,
Mitarbeiter*innen zur Einhaltung demokratischer Grundwerte
anzuhalten und Verstöße dienstrechtlich oder zivilrechtlich
ahnden zu können. Aufgrund aktueller Vorkommnisse wird die
Einbindung solcher Verhaltensverpflichtungs-Klauseln in die
Honorarverträge der Kursleiter*innen ausdrücklich empfohlen.

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                         13
Volkshochschule als Vermieterin

Volkshochschule als Vermieterin

Wenn die Volkshochschule als Vermieterin von Räumlichkeiten        Vorsichtsmaßnahmen gegen unliebsame
auftritt, sollte sie ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen, um     Überraschungen:
einen Missbrauch zu verhindern.
                                                                   •   Bei Mietanfragen für Veranstaltungen von Menschen /
                                                                       Gruppen, die der Volkshochschule nicht bekannt sind,
Das Gleichheitsgebot                                                   sollte im Vorfeld etwas gründlicher recherchiert werden,
                                                                       um wen es sich genau handelt. Dazu können eine Reihe
Als öffentliche Bildungseinrichtungen sind Volkshochschulen            von Angaben schriftlich abgefragt werden (Checkliste im
dem Gleichheitsgebot unterworfen: Eine missbräuchliche                 Anhang). Eine Prüfung erfolgt mit Hilfe von Internet / sozi-
Anmietung kann grundsätzlich nur verhindert werden, wenn               alen Netzwerken, in begründeten Verdachtsfällen können
Kommunen bzw. die Volkshochschul-Träger*innen Vermie-                  ggf. Ordnungsamt, Polizei oder sogar Verfassungsschutz
tungen generell ausschließen. Sind Vermietungen erlaubt                hinzugezogen werden. Potenzielle Mieter*innen sollten
und üblich, müssen potenzielle Nutzer*innen gleich behan-              darlegen, wer sie sind, ob es sich um eine private Nutzung
delt werden. Eine Benachteiligung aufgrund einer bestimm-              handelt, und besonders ausführlich, welchem Bildungs­
ten politischen Gesinnung oder populistischen Auftretens               zweck die Veranstaltung dienen soll. Falsche Angaben
verbieten das Grundgesetz und das Parteiengesetz, soweit               können später eine Handhabe für eine Kündigung der
es sich nicht um verbotene Parteien bzw. Gruppierungen                 Räume liefern.
handelt.
                                                                   •   Darüber hinaus kann die Volkshochschule Regelungen
Um ihre politische Unabhängigkeit zu wahren, sollten                   in Mietverträge aufnehmen (s. Muster im Anhang), nach
Volkshochschulen mit ihrer Trägerorganisation klären, ob               denen beispielsweise ausgehend vom Leitbild der Ein-
sie für den Fall der Vermietung Veranstaltungen in ihrer               richtung und mit Rücksicht auf andere Teilnehmer*innen
Satzung von vornherein ausschließen dürfen, bei denen                  jegliche Nutzung unerwünscht ist, die eine rassistische,
einzelne Parteien als alleinige Mieter*innen auftreten oder            diskriminierende oder Gewalt verherrlichende Haltung
eine einzelne Partei vor allem ihre parteipolitischen Interessen       erkennen lässt oder verbreitet. Die Mietinteressent*innen
verfolgen will.                                                        verpflichten sich, die Volkshochschule ausdrücklich darauf
                                                                       hinzuweisen, wenn im Zusammenhang mit den beabsich-
                                                                       tigten Veranstaltungen Umstände auftreten können, die

14                                                                                                Volkshochschule als Ort der Demokratie
Volkshochschule als Vermieterin

    zu vertragswidrigen Nutzungen führen können. Dazu emp-         gegen eine „Kulturveranstaltung“ zur Verherrlichung der
    fiehlt es sich, im Mietvertrag ein Feld vorzusehen, in dem     Nazikultur oder gegen eine „Vortragsveranstaltung“ zur
    die Interessent*innen explizit zu einer Äußerung aufge-        Verbreitung der Scientology-Lehren nichts tun. Bei kleinen
    fordert werden. Enthalten die Angaben oder Erklärungen         Vertragsverletzungen muss zunächst eine Abmahnung
    belastbare Hinweise darauf, dass durch die Veranstaltung       ausgesprochen werden, so dass der*die Mieter*in sein*ihr
    in den Mieträumen die mietvertraglichen Vorgaben ver-          Verhalten anpassen kann. Schwerwiegende Vertragsver-
    letzt werden könnten oder sonst erhebliche Rechtsverlet-       letzungen wie irreführende oder falsche Angaben bspw.
    zungen begangen werden, kann die Nutzung verweigert            zum Mietenden oder Veranstaltungszweck, eine nichtöf-
    werden bzw. die Volkshochschule kann den Mietvertrag           fentliche Nutzung bei vereinbarter Öffentlichkeit, Beleidi-
    kündigen. Dazu müssen aber handfeste Anhaltspunkte             gungen, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung oder die Beläs-
    dafür vorliegen, dass beispielsweise Propaganda für ver-       tigung anderer rechtfertigen eine fristlose Kündigung, weil
    fassungswidrige Organisationen oder Volksverhetzung            sie eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar
    betrieben oder Symbole verfassungswidriger Organisatio-        machen. Eine ausdrückliche Ankündigung im Vertrag, dass
    nen gezeigt werden sollen.                                     irreführende Angaben eine Kündigung nach sich ziehen
                                                                   können, kann in einer rechtlichen Auseinandersetzung
•   Sind die vom Mietenden unterzeichneten Angaben nicht           hilfreich sein. In diesem Fall muss der*die Nutzer*in unver-
    zu beanstanden, müssen ihm*ihr die Räume in der Regel          züglich zur Räumung aufgefordert werden. Wird diese Räu-
    überlassen werden. Lediglich nachweisbare zwingende            mung infolge der Aufforderung nicht unverzüglich vollzogen,
    Hinderungsgründe könnten dann noch eine Nichtüberlas-          gilt das als Hausfriedensbruch und stellt eine Straftat dar,
    sung unangreifbar machen. Das wäre beispielsweise der          so dass man die Polizei informieren sollte.
    Fall, wenn die Räume bereits vorher anderweitig ver-
    mietet worden sind oder fehlende technische / personelle
    Betreuungskapazitäten den Betrieb nicht erlauben.             Nützliche Checklisten, Beispiele aus der Recht-
                                                                  sprechung und Mustertexte hat die Fachstelle für
Vorsorge gegen unerwünschte Nutzung                               Demokratie der Stadt München in Zusammenarbeit
                                                                  mit anderen demokratischen Kräften in der Broschüre
Aber auch mit unterzeichneten Mietverträgen können               „Informationen zu Anmietungen durch Rechtsextreme“
Veranstalter*innen nicht machen, was sie wollen. Zwar haben       zusammengestellt, die als kostenloser Download zur
Vermieter*innen grundsätzlich während der Vermietung keine        Verfügung stehen:
Zutrittsrechte zu den eigenen Räumen, wenn sie das nicht
ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart haben. Dennoch kann       www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Fach-
Vorsorge getroffen werden, um unerwünschte Nutzungen zu          stelle-fuer-Demokratie/Materialien-und-Brosch-ren/
erschweren:                                                      anmietungen.html

•   Die Volkshochschule kann ihre Hausordnung beispiels-         Wir danken für die Erlaubnis, hier die Checkliste für
    weise mit dem Verbot des Tragens von diskriminierenden,      Mietinteressent*innen und ein Raumnutzungsvertrags-
    antidemokratischen oder extremistischen Symbolen /           muster (im Anhang) abdrucken zu dürfen.
    Sprüchen für vorgenannte unerwünschte Nutzungen
    unattraktiv gestalten.

•   Die Volkshochschule sollte Pflichten der Mieter*innen
    vertraglich in klarer und eindeutiger Form festhalten und
    Ansprechpartner*innen mit Kontaktdaten auch für die Zeit
    der Veranstaltung benennen lassen.

•   Begeht der*die Mieterin einen erheblichen Vertrags­bruch,
    kann die Volkshochschule den Mietvertrag fristlos kündi-
    gen. Die rechtlichen Hürden für ein nicht vertragsgemäßes
    Verhalten sind allerdings hoch und dieses muss belegt
    werden ( am besten durch Zeugen ). Deshalb sollten die
    Angaben im Vertrag sehr konkret sein, sonst kann man

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                       15
Anhang

Anhang

16       Volkshochschule als Ort der Demokratie
Anhang – Checkliste

   Versammlungsräume

   (Veranstaltungen, Tagungsräume, Schulungs- und Gaststätten)

   erfolgt die Nutzung der Räume

   für kulturelle Zwecke .................................... ❑ ja ............❑ nein

   für politische Zwecke .................................... ❑ ja ............❑ nein

   für berufliche / kommerzielle Zwecke ........... ❑ ja ............❑ nein

   für private Zwecke ....................................... ❑ ja ............❑ nein

   Falls kulturelle / politische / kommerzielle Zwecke:
   Welchen Dachverbänden, Vereinigungen, politischen Parteien oder gesellschaftlichen Gruppierungen ist die in den
   Mieträumen erfolgende Veranstaltung zuzurechnen:............................................................. .....................................................

   Der Vermieter erklärt, dass aufgrund der Rücksicht auf die anderen Mieter / der Rücksicht auf die Umgebung (Lage
   des Mietobjektes) / seiner eigenen religiösen und / oder weltanschaulichen Bindungen jegliche Versammlungen und
   Nutzungen, die eine rechtsextreme oder gewaltverherrlichende oder Bevölkerungsteile diskriminierende Haltung nach
   außen erkennbar werden lassen, unerwünscht sind. Eine Überlassung der Mieträume für derartige Nutzungen wird
   ausgeschlossen, da diese mit seinen persönlichen Wertvorstellungen nicht vereinbar sind und ihn als Vermieter sowohl in
   seinem Ansehen der Person wie in seinem Vermögen schädigen können. Dies gilt sowohl für Versammlungen als auch
   für die Verteilung oder Versendung von Medien mit solchen Inhalten ausgehend von seinem Anwesen.

   Der Vermieter fordert den Mietinteressenten ausdrücklich auf, ihn auf Umstände bei den beabsichtigten Veranstaltungen
   hinzuweisen, die mit den in den Mieträumen nicht erwünschten Nutzungen im Zusammenhang stehen oder in der
   Bevölkerung mit derartigen Nutzungen in Zusammenhang gebracht werden. Hierzu erklärt der Mietinteressent:

   .................................................................................................................................................................................................

Volkshochschule als Ort der Demokratie                                                                                                                                                                 17
Sie können auch lesen