Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Steuererhöhung auf die Hotellerie

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Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Steuererhöhung auf die Hotellerie
Gutachten:

Volkswirtschaftliche Auswirkungen
der Steuererhöhung auf die
Hotellerie

Erstellt für: Österreichische Hoteliervereinigung
Erstellt von: Agnes Streissler-Führer

Datum: 8. Mai 2015

                                                                  e 2126
                                                        Prechtlgass
                                                        1090 Wien
                                                      E office@agnesstreissler.at
                                                      r +43 1 9683262
                                                    www agnesstrerssler.at
Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Steuererhöhung auf die Hotellerie
Executive Summary                                                           3
Ausgangslage                                                                6
     Tourismus als Wirtschaftsfaktor                                         6
        Wertschöpfung und Beschäftigung                                      6
        Beitrag der Hotellerie dazu                                          7
     Entwicklung des Tourismus seit Beginn der Wirtschaftskrise              8
        Entwicklung 2008 bis 2013/14                                         8
        Derzeitige Entwicklungstendenzen                                     9
     Die österreichische Hotellerie                                         10
        Hotels in Zahlen                                                    10
        Kennzahlen der österreichischen Hotellerie                          11
        Investitionstätigkeit                                               12
     Fragestellung                                                          13
Kosten der Steuern                                                      14
     Mehrwertsteuern                                                        14
     Grunderwerbsteuer                                                      18
     Verlängerung Abschreibung                                              23
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Steuerreform                     25
     Die Mehrwertsteuererhöhung                                             25
     Auswirkung auf Investitionen                                           27
     Auswirkung auf die betriebswirtschaftliche Situation                   28
Literatur                                                               32

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Executive Summary
Mit der geplanten Steuerreform sind einige Maßnahmen verbunden, die die
österreichische Hotellerie empfindlich treffen würden. Im vorliegenden Papier werden die
Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergung von zehn auf 13 Prozent, die
Verlängerung der Abschreibungsdauer für Investitionen bei Immobilien sowie die
Veränderung von Freibetrag und Steuersätzen beim unentgeltlichen Grunderwerb
hinsichtlich ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen untersucht.

Kommen alle Maßnahmen wie im Ministerratsvortrag vorgesehen, würde die
österreichische Hotellerie jährliche Mehrkosten von über 190 Mio Euro zu tragen haben,
verbunden mit einem Rückgang an Wertschöpfung und Gefährdung von Beschäftigung.

Die österreichische Hotellerie steht aufgrund starken globalen Wettbewerbs einerseits und
der Nachfrageschwäche in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise vor großen
Herausforderungen – so stagniert etwa in realen Werten der Tourismuskonsum seit 2010.
Gewinnspannen im hochqualitativen Bereich betragen bereits heute nur zwei Prozent im
Durchschnitt und fünf Prozent im Dreisterne-Bereich. Summiert man die Kosten der
Steuerreform für den einzelnen durchschnittlichen Betrieb auf, so würden die
Gewinnspanne für den durchschnittlichen Dreisterne-Betrieb von fünf Prozent auf 3,9
Prozent sinken, für einen durchschnittlichen Vier-/Fünfsterne-Betrieb von mageren zwei
auf kaum mehr wahrnehmbare 0,6 Prozent!

Die drei Maßnahmen wirken sehr unterschiedlich: Die Mehrwertsteuererhöhung löst eine
Nachfrageveränderung bei den Nächtigungen aus, die Verlängerung der Abschreibungsdauer
stellt einen negativen Investitionsanreiz dar und die Änderungen beim Grunderwerb
verteuern die Transaktionen innerhalb der Familie erheblich. Die ersten beiden Maßnahmen
verursachen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsverluste, die geplante Änderung der
Grunderwerbsteuer wirkt vor allem negativ auf das Geschäftsmodell von Hotels und
erschwert Familienübergaben.

Mehrwertsteuererhöhung führt zu Wertschöpfungs- und Beschäftigungsverlust

Wenn Nächtigungen teurer werden, kommen weniger Gäste. Bei Unterstellung einer
Elastizität von -0,75 käme es zu einem Nächtigungsrückgang von einem halben bis einem
Prozent, je nachdem wie stark die Mehrwertsteuererhöhung in die Preise überwälzt wird. Das
im Regierungsprogramm deklarierte Ziel von 140 Mio Nächtigungen im Jahr 2018 würde

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dadurch jedenfalls beeinträchtigt werden.
Das zusätzliche Mehrwertsteueraufkommen würde jährlich rund 175 Mio Euro betragen.

Für den einzelnen Betrieb würden sich die Nettoerlöse dadurch reduzieren – einerseits durch
den Nachfragerückgang, andererseits durch den Anteil der Mehrwertsteuererhöhung, der
nicht in die Bruttopreise übergewälzt wird. Im Durchschnitt würden die Nettoerlöse um ca
2,5 Prozent sinken.

Verbunden mit dem Nächtigungsrückgang sind Verluste in der Wertschöpfung, sowohl bei
den Hotels als auch bei anderen touristischen Betrieben. Wenn die Hälfte der Erhöhung von
den Hotels selbst getragen wird und die andere Hälfte an die KonsumentInnen
weitergegeben wird, so käme es in der österreichischen Volkswirtschaft zu einem
Gesamtverlust von 200 Mio Euro an jährlicher Wertschöpfung und der Gefährdung von fast
3.000 Arbeitsplätzen (was bis zu 27 Mio an zusätzlichem Arbeitslosengeld und verminderten
Lohn- und Sozialabgaben bedeuten könnte).

Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer belasten vor allem Vier- und Fünfsterne-Hotels

Die geplanten Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer würden vor allem Vier- und
Fünfsterne-Hotels stark treffen, da ihr Verkehrswert im Durchschnitt bei rund fünf Mio Euro
liegt – die Grunderwerbsteuer würde für so einen Betrieb von heute 24.000 Euro auf fast
140.000 Euro ansteigen, was bei ohnehin sehr angespannten betriebswirtschaftlichen
Gegebenheiten eine hohe Belastung darstellt, die in manchen Fällen dazu führen könnte,
dass das Hotel verkauft werden muss und nicht mehr in der Familie weitergeführt werden
kann.
Insgesamt würden die Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer für Hotels ein steuerliches
Mehraufkommen von rund sechs Mio Euro bedeuten.

Die neuerdings kolportierte Version einer Grunderwerbsteuer von 0,5 Prozent bei Erben /
Schenken würde dieses Problem auflösen und keine zusätzlichen steuerlichen Kosten für die
Hotellerie verursachen. Es wäre allerdings aufgrund der Notwendigkeit der Verifizierung der
Verkehrswerte administrativ deutlich aufwändiger als heute – es ist daher fraglich, wie
sinnvoll/realistisch ein in der Verwaltung wesentlich teureres Modell mit gleichem
Steueraufkommen ist.

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Abschreibungsraten hemmen dringend notwendige Investitionen

Bereits heute sind Abschreibungsraten für Hotelimmobilien unrealistisch hoch: Niemand
kann es sich leisten 33 Jahre lang nicht in die Bausubstanz und Immobilien-Ausstattung zu
investieren. Dies soll nun auf 40 Jahre verlängert werden, was nur dazu führt, dass
Betriebsergebnisse auf dem Papier geschönt werden (geringere Abschreibungsraten) und
damit höhere Körperschaftsteuereinnahmen erzielt werden – in Summe um ca 12 Mio Euro
im Jahr.

Die österreichische Hotellerie hat bereits heute zu niedrige Re-Investitionsraten. Die
Ertragslage erlaubt nur in sehr eingeschränktem Ausmaß Investitionen zu tätigen. Auf Dauer
kann dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen insbesondere in den hochqualitativen
Kategorien führen. Da die Investitionstätigkeit stark auf Veränderungen der Kapitalkosten
reagiert, würde die Verlängerung der Abschreibungsdauer zu einem weiteren Rückgang der
Investitionen führen – von derzeit 693 Mio Euro auf 677 Mio im Jahr.
Damit verbunden wären wiederum Wertschöpfungsverluste von jährlich rund 12 Mio Euro
und die Gefährdung von 180 weiteren Arbeitsplätzen.

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Ausgangslage

Tourismus als Wirtschaftsfaktor

Wertschöpfung und Beschäftigung

‣ Umfangreiches Datenmaterial
Der österreichische Tourismus ist ein statistisch und ökonomisch sehr gut analysierter Sektor.
Es werden hier in der Folge daher nur die wesentlichsten Eckzahlen wiedergegeben, für
weitere Darstellungen sei auf das Tourismus-Satellitenkonto zur VGR, auf den Bericht über
die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft des BMWFW, auf Tourismus und
Freizeitwirtschaft in Zahlen der Wirtschaftskammer sowie auf die zahlreichen Analysen von
Egon Smeral (WIFO) verwiesen.

‣ Tourismuswertschöpfung: Fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts …
Im Jahr 2013 (das letztaktuelle vollständige Jahr in der Statistik) gaben in- und ausländische
Gäste in Österreich für Urlaubs- und Geschäftsreisen 35,81 Mrd Euro aus.

Mit diesen Ausgaben ist eine direkte Wertschöpfung von 18,06 Mrd Euro bzw 5,5 Prozent des
BIP in den Tourismus- und Freizeitwirtschaftsunternehmen selbst verbunden. 1,12 Mrd Euro
davon (sechs Prozent der gesamten Wertschöpfung) werden durch Dienst- und
Geschäftsreisen generiert.

Diese direkte Wertschöpfung erzeugt indirekte und induzierte Effekte in der Volkswirtschaft
durch Nachfrage bei Zulieferern bzw Einkommenseffekte, so dass laut Satellitenkonto
insgesamt 25,44 Mrd Euro (7,7 Prozent des BIP) Wertschöpfung durch den Tourismus
generiert werden.

‣ … und rund acht Prozent der österreichischen Beschäftigten
Wiederum aus dem Satellitenkonto lassen sich insgesamt 334.300
Beschäftigungsverhältnisse (das sind rund acht Prozent aller Beschäftigten) direkt den
Tourismusindustrien zuordnen, in Vollzeitäquivalenten sind das 270.500.

Wiederum unter Berücksichtigung der indirekten und induzierten Effekte sichert der
Tourismus insgesamt in Österreich rund 348.200 Vollzeitarbeitsplätze – das sind etwa zehn
Prozent aller Vollzeitäquivalente in Österreich.

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Beitrag der Hotellerie dazu

‣ 30 Prozent des touristischen Konsums …
Eine erste Abschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der österreichischen Hotellerie
als wesentlichem Teil des gesamten Tourismussektor bietet ebenfalls das Satellitenkonto.
29,4 Prozent des touristischen Konsums in Österreich wird in Hotels und anderen
Unterkünften ausgegeben, das sind 10,5 Mrd Euro.

Nimmt man die Wertschöpfungsmultiplikatoren der Tourismuswirtschaft insgesamt dafür als
Schätzer, so wären mit dieser Nachfrage in etwa fünf Mrd Euro an direkter und weitere zwei
Mrd Euro an indirekter Wertschöpfung für die österreichische Volkswirtschaft verbunden
(bzw 2,3 Prozent des österreichischen BIP).

‣ … und 25 Prozent der Arbeitsplätze
Etwa ein Viertel der direkten Beschäftigungsverhältnisse im Tourismus ist in „Hotels und
ähnlichen Betrieben“, das sind 82.500 Arbeitsplätze bzw 63.800 Vollzeitäquivalente.

Wiederum mit den obigen Multiplikatoren geschätzt sind darüber hinaus indirekt und
induziert noch weitere 22.850 Vollzeitäquivalente mit der Wertschöpfung in der Hotellerie
verbunden.

Wertschöpfung und Beschäftigung durch die österreichische Hotellerie
                                   Wertschöpfung                          Beschäftigung

                                                              Kopfzahlen         Vollzeitäquivalent

 direkt                                5,31 Mrd                  82.500                 63.800

 indirekt und induziert                2,17 Mrd                  28.600                 22.850

 Summe                                 7,48 Mrd                 111.100                 86.650
Quelle: Eigene Schätzungen aufgrund der Zahlen des Tourismus-Satellitenkontos.

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Entwicklung des Tourismus seit Beginn der Wirtschaftskrise

Entwicklung 2008 bis 2013/14

‣ Einbruch durch die Wirtschaftskrise
Mit Beginn der Wirtschaftskrise erlitt auch der internationale Tourismus einen erheblichen
Dämpfer. Da sich seither die Wirtschaft insbesondere in Europa nicht wirklich erholen
konnte, hat der Tourismus nach wie vor mit einer schwächelnden Nachfrage zu kämpfen.
Vor allem die Ausgaben von ausländischen Gästen stagnieren seit Beginn der
Wirtschaftskrise, dies wird durch einen verstärkten Tourismuskonsum von InländerInnen im
Inland kompensiert. In nominellen Größen kann daher seit 2000 ein leichter Anstieg der
Tourismusausgaben verzeichnet werden.

Nominell steigen die Ausgaben im Tourismus dank inländischer Nachfrage etwas an
                                  40.000

                                  35.000
  Nominale Ausgaben in Mio Euro

                                  30.000

                                  25.000

                                  20.000

                                  15.000

                                  10.000

                                   5.000

                                      0
                                             2000    2001    2002    2003   2004   2005   2006    2007    2008    2009   2010   2011   2012    2013     2014

                                           Ausgaben ausländischer BesucherInnen    Ausgaben inländischer BesucherInnen    Ausgaben in Zweitwohnsitzen

Quelle: Tourismus-Satellitenkonto. Eigene Berechnung und Darstellung.

Wenn man die obige Grafik mit dem VPI auf reale Beträge (mit Preisniveau 2000)
abdiskontiert, zeigt sich allerdings: Die Ausgaben steigen bis Beginn der Wirtschaftskrise
schwach und seither stagnieren sie. Die Ausgaben ausländischer BesucherInnen, die sich
schon vor der Krise nicht rasend entwickelten, knickten 2008/09 ein und haben heute
gerade einmal das Niveau von 2000 (siehe auch Tourismusbericht 2013, 13).

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Real stagnieren die Ausgaben seit 2010
                                                   30.000
  Reale Ausgaben in Mio Euro, Preisniveau = 2000

                                                   25.000

                                                   20.000

                                                   15.000

                                                   10.000

                                                    5.000

                                                       0
                                                              2000    2001    2002    2003   2004   2005   2006    2007    2008    2009   2010   2011   2012      2013   2014

                                                            Ausgaben ausländischer BesucherInnen    Ausgaben inländischer BesucherInnen    Ausgaben in Zweitwohnsitzen

Quelle: Tourismus-Satellitenkonto. Eigene Berechnung und Darstellung.

Derzeitige Entwicklungstendenzen

‣ Währungen helfen ein wenig
Derzeit gibt es nicht viele Hoffnungsschimmer für eine mittelfristige Verbesserung der
Wirtschaftslage. Einen Wettbewerbsvorteil könnte die österreichische Tourismuswirtschaft
durch die Wechselkursentwicklungen des Euro gegenüber dem US-Dollar und gegenüber
dem Schweizer Franken erzielen – hier könnten unter Umständen durch attraktive Angebote
internationale Gäste für die Destination Österreich gewonnen werden.

‣ Geopolitik bringt massive Downward-Risks
Erschwerend wirkt hingegen die geopolitische Lage. Insbesondere die Russland-Ukraine
Krise und die damit verbundenen Sanktionen haben zu einem Rückgang der Gästezahlen aus
Russland geführt.

‣ Anhaltende Wachstumsschwäche
Insgesamt ist in Europa und insbesondere in Österreich auch für die kommenden Jahre mit
einer anhaltenden Wachstumsschwäche zu rechnen. Gäste werden preissensibler werden,
wobei mit länger dauerndem Konjunkturtal bei den Urlaubsausgaben nicht nur gespart wird,
sondern ganz auf den Urlaub verzichtet wird (Smeral 2009b, 13).
Ein wenig kann hier noch gegenwirken, dass zunächst eher auf Flug- und Fernreisen
verzichtet und daher die inländische Nachfrage stabil bleiben wird.

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Die österreichische Hotellerie

Hotels in Zahlen

‣ Fast zwei Drittel aller Hotels mit mindestens drei Sternen
In Österreich gibt es 12.613 Hotels, 20 Prozent davon sind Vier-/Fünfsterne-Betriebe, weitere
42 Prozent Dreisterne-Hotels.

Ein- und Zweisterne-Hotels sind nur mehr Minderheit
                                      Betriebe            Betten         Übernachtungen

 Vier-/Fünfsterne                        2.519            254.846           47.586.429

 Dreisterne                              5.267            207.853           27.655.699

 Ein-/Zweisterne                        4.827             111.063            10.529.912

 Summe                                  12.613            573.762           85.772.040
Quelle: Tourismus und Freizeitwirtschaft in Zahlen, 35.

Dieses Verhältnis verschiebt sich sowohl bei Betten, vor allem aber bei den Übernachtungen
immer stärker in den Bereich der höheren Kategorien: 62 Prozent aller Betriebe haben drei
oder mehr Sterne, in diesen Betrieben stehen 80 Prozent aller Betten mit 87 Prozent aller
Übernachtungen.

Allerdings: Laut Tourismusbericht 2013 gab es bis 2008 in Österreich einen positiven
Strukturwandel hin zu steigender Bedeutung von Vier- und Fünfsterne-Betrieben, dieser hat
sich seit Beginn der Krise verlangsamt – und würde, wie in der Folge gezeigt werden wird,
durch die geplanten Maßnahmen der Steuerreform weiter gefährdet werden.

‣ Ein Vergleich mit der Schweiz
Zum Vergleich – laut Schweizerischem Bundesamt für Statistik sind die Anteile bei den
hotelleriesuisse klassierten Betrieben folgendermaßen: 79 Prozent aller Betriebe haben drei
und mehr Sterne, mit 86 Prozent aller Betten und 87 Prozent aller Übernachtungen.

Das Angebot in Österreich ist laut diesen Zahlen also im Durchschnitt noch etwas stärker in
niedrigeren Kategorien, die Nachfrage (=Übernachtungen) sind hingegen in beiden Ländern
gleich stark in den oberen Kategorien.

ÖHV Steuerreform                                                       Seite 10
‣ Methodik: Schätzungen mit Drei- bzw Vier-/Fünfsterne-Hotels
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank stellt auf ihrer Website für Drei- und Vier-/
Fünfsterne-Hotels typische Bilanzvergleiche dar. Diese werden in der Folge den meisten
Schätzungen von Steuerbelastungen zugrunde gelegt, obgleich damit nicht die gesamte
Hotel-Landschaft abgedeckt ist.

Während Investitionen und Grunderwerbsfälle oberhalb der Pauschalierungsgrenze zur
Gänze den Drei- und Vier-/Fünfsterne-Betrieben zugerechnet werden, wird bei den
Beherbergungs-Umsätzen für Urlaubsreisende davon ausgegangen, dass die Umsätze in
Drei- und Vier-/Fünfsterne-Hotels nur rund 90 Prozent aller Umsätze ausmachen und die
errechnete Zahl dementsprechend hochgerechnet.

Kennzahlen der österreichischen Hotellerie

‣ Auslastung im oberen Segment vergleichsweise gut
Die Auslastung in den österreichischen Vier- und Fünfsterne-Betrieben ist mit 51,2 Prozent
etwas höher als in den vergleichbaren Schweizer Hotels (47,1 Prozent), in den Kategorien
darunter haben hingegen Schweizer Hotels eine höhere Auslastung: Dreisterne-Hotels in
Österreich haben eine durchschnittliche Auslastung von 36,5 Prozent, in der Schweiz 42,3
Prozent, im Ein- und Zweisterne-Bereich liegt Österreich mit 26 Prozent Auslastung deutlich
unter den Schweizer Betrieben (42,4 Prozent).

‣ Eigenkapitalschwäche
Der österreichische Tourismus leidet bekanntermaßen unter Eigenkapitalschwäche. Während
laut den Jahresabschlusskennzahlen der Oesterreichischen Nationalbank die
Eigenkapitalquote sowohl von durchschnittlichen Dienstleistungs- als auch
Industrieunternehmen bei knapp über 25 Prozent liegt, ist diese in der Abteilung
„Beherbergung“ nur 10,52 Prozent.

Dies wird auch durch den Bilanzvergleich der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank in
etwa bestätigt: Demzufolge haben Dreisterne-Hotels im Median eine Eigenkapitalquote von
13 Prozent, Vier- und Fünfsterne-Hotels elf Prozent!

‣ Geringe Gewinnspanne
Österreichische Hotels sind nicht sehr profitabel: Das EGT beträgt für Dreisterne-Betriebe
fünf Prozent der Betriebseinnahmen, für Vier-/Fünfsterne-Betriebe überhaupt nur zwei
Prozent. Der Handlungsspielraum ist daher nicht sehr groß, Einschränkungen des

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Geschäftsmodells würden viele Unternehmen sehr rasch in die Verlustzone und damit
mittelfristig in die Schließung treiben.

Laut Tourismusbericht 2013 sinken die realen Umsätze pro Übernachtung seit 2008 stetig: In
Preisen von 2005 betrug der Umsatz im Jahr 2008 165 Euro, 2013 aber nur mehr 141 Euro.

Investitionstätigkeit

‣ Fast 700 Mio Euro an Investitionen
Das IHS (Hochmuth et al 2014) hat für 2011 das Investitionsvolumen im
Beherbergungsbereich mit 693,2 Mio Euro geschätzt. Auch mit dieser Nachfrage ist ein
Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekt verbunden:

 Investitionen          Bruttowertschöpfung                   Beschäftigte

                                                   Kopfzahlen                VZÄ

 693,2 Mio                    525 Mio                 8.000                  7.000

‣ Re-Investitionen sind zu gering
Betrachtet man in den OeNB Jahresabschlusskennzahlen nur die Investitionsquoten, so
würde man Beherbergungsbetriebe als durchaus investitionsaktiv bezeichnen: Während
sowohl in Industrie als auch im Dienstleistungssektor insgesamt die Investitionsquote
zwischen zwei und 2,5 Prozent liegt, ist sie bei Beherbergungsbetrieben 4,25 Prozent.
Aussagekräftiger ist allerdings die Re-Investitionsquote, die das Verhältnis von
Nettoinvestitionen zu Abschreibungen angibt (und daher angibt, wie viel alte Anlagen ersetzt
und neue Möglichkeiten aufgebaut werden): Diese beträgt in der Industrie 76 Prozent, bei
Dienstleistungsunternehmen 67 Prozent, aber bei Beherbergungsbetrieben nur 46 Prozent!

‣ Zu geringe Investitionen schwächen Wettbewerbsposition
Es wurde gezeigt, dass die touristische Nachfrage hinter der gesamtwirtschaftlichen
zurückbleibt. Dies kann mittelfristig zu Strukturproblemen führen, wie auch im
Tourismusbericht ausgeführt wird:
   Wegen des bereits sehr hohen Niveaus der Tourismuswertschöpfung in Österreich mag
   dies tolerierbar erscheinen, jedoch erzeugt ein längeres Nachhinken eines Sektors hinter
   der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einen wachsenden Kosten- und Gewinndruck,
   der sich negativ auf die Investitionskraft der Betriebe auswirkt. Eventuell fehlende
   Investitionen könnten in der Folge die Wettbewerbsfähigkeit erodieren,
   Marktanteilsverluste entstehen. (Tourismusbericht 2013, 14)

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Auch Smeral sieht die Notwendigkeit eines Ausbaus von Angeboten um auf den sich
ändernden Markt besser reagieren zu können:
   Das Zurückbleiben der touristischen Entwicklung im ländlichen Raum dürfte zu einem
   guten Teil mit Angebotsproblemen zusammenhängen bzw auch mit der Tatsache, dass
   die Anbieter das Wachstumspotenzial der rasch expandierenden Kurzreisesegmente nur
   zum Teil nützen können. Das bedeutet aber nicht, dass das Angebot im ländlichen Raum
   „schlecht“, sondern eben nicht umfangreich genug ist, um die Potenziale relativ rasch
   wachsender Märkte bzw Segmente entsprechend auszuschöpfen. (Smeral 2014, 7)

Fragestellung

Der Tourismus als wichtiger Wirtschafts- und Arbeitgebersektor steht somit derzeit vor der
großen Herausforderung in einem nachfrageschwachen Umfeld bei traditionell schwierigen
Geschäftsmodellen einen Strukturwandel in Richtung mehr Qualität und individuellere
Angebote zu schaffen.
Insofern werden – nicht überraschend – die Vorschläge in der Steuerreform, die die
Hotellerie betreffen, seitens der Branchenvertretung sehr kritisch gesehen.

Es soll im Folgenden nun herausgearbeitet werden, welche Kosten auf den einzelnen Betrieb
sowie auf die Hotellerie insgesamt durch drei spezifische Vorschläge aus dem
Ministerratsvortrag entstehen würden und welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen dies
mit sich brächte.

Analysiert werden hierfür:
- die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergung von zehn auf 13 Prozent
- die Verlängerung der Abschreibungsdauer für Investitionen bei Immobilien
- die Änderung von Freibetrag und Steuersätzen beim unentgeltlichen Grunderwerb.

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Kosten der Steuern

Mehrwertsteuern

‣ Geplante Maßnahme: Erhöhung des Umsatzsteuersatzes
Laut Ministerratsvortrag soll ab 1. April 2016 der Umsatzsteuersatz für Beherbergung von
bisher zehn auf 13 Prozent angehoben werden.

Diese Erhöhung betrifft dabei nicht nur reine Leistungen der Beherbergung, sondern laut
geltender Gesetzespraxis auch All-Inclusive-Leistungen (Nebenleistungen, die regelmäßig
mit der Hauptleistung der Beherbergung verbunden sind, wie etwa Parkplätze,
Kinderbetreuung, Sportgeräteverleih, Massagen und dgl, soweit sie im All Inclusive Package
bereits enthalten sind).

Laut Steuerverein betrifft dies weiters jene Mahlzeiten, die in Pauschalpreisen enthalten sind:
   Zu den mit der Beherbergung regelmäßig verbundenen Nebenleistungen zählt kraft
   gesetzlicher Fiktion auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks, wenn der Preis
   hierfür im Beherbergungsentgelt enthalten ist. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die
   im Hotel- und Gaststättengewerbe häufig vorkommenden Pauschalpreise (Vollpension,
   Halbpension, Zimmer mit Frühstück) zur Gänze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
   Ein Sektfrühstück wird in aller Regel nicht als ortsübliches Frühstück angesehen werden
   können.

Damit kann davon ausgegangen werden, dass jedenfalls für alle als „Beherbergungserlöse“
ausgewiesene Umsätze die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes gilt.

‣ Schätzung der Beherbergungserlöse in Österreich
Aus dem Satellitenkonto ist bekannt, dass die Bruttoumsätze für Hotels und andere
Unterkünfte 10,53 Mrd Euro betragen.

Aus den Bilanzzahlen der ÖHT Bank wiederum lässt sich (tendenziell eher als Untergrenze)
ableiten, dass die reinen Betreuungserlöse für Urlaubsgäste etwas über sieben Mrd Euro
liegen – wie die Tabelle darstellt:

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Beherbergungserlöse durch Urlaubsgäste
                                      Zahl              Beherbergungserlös                 Summe
                                                            pro Betrieb

 Dreisterne                           5.267                     528.754                    2,75 Mrd

 Vier-/Fünfsterne                     2.519                    1.466.946                   3,70 Mrd

 Schätzer für andere                                                                       0,85 Mrd
 Hotels

 Summe                                                                                     7,30 Mrd
Quelle: Schätzungen aus Bilanzzahlen der ÖHT Bank sowie dem Satellitenkonto. Die geschätzten Umsätze für
Dienst- und Geschäftsreisen wurden von den Beherbergungserlösen abgezogen.

Diese Bottom-up Berechnung der Erlöse dürfte tendenziell eher eine Untergrenze darstellen.

‣ Mehrwertsteuererhöhung führt zu Nächtigungsrückgang
Was passiert, wenn ein Mehrwertsteuersatz erhöht wird? Ein Unternehmen kann den
erhöhten Satz in voller Höhe an seine KundInnen weitergeben, dann tragen diese in Form
von erhöhten Konsumausgaben die Steuerlast in Form gestiegener Preise – bei einer
Erhöhung des Satzes von zehn auf 13 Prozent ist das eine Preiserhöhung um 2,7 Prozent. In
diesem Fall würde bei den oben geschätzten Beherbergungserlösen das zusätzliche
Mehrwertsteueraufkommen 197 Mio Euro betragen.

Es ist allerdings anzunehmen, dass eine derartige Preiserhöhung eine Nachfragereaktion
auslöst. KonsumentInnen werden von dem entsprechenden Gut weniger konsumieren. Diese
Reaktion wird in der Ökonomie mit der Elastizität gemessen: Um wie viel verändert sich die
Nachfrage, wenn sich der Preis um ein Prozent erhöht? Eine Nachfrage von -1 würde dann
heißen, dass die Nachfrage um ein Prozent sänke. Sinkt die Nachfrage, sinkt nicht nur der
Umsatz für das Hotel, sondern auch das Steueraufkommen daraus.

In Antizipation einer solchen Reaktion ist anzunehmen, dass die Unternehmen einen Teil der
Kosten selbst übernehmen werden, indem sich ihre Nettoerlöse verringern. Im Extremfall
reduziert der Hotelier seine Nettoerlöse so stark, dass die Bruttoerlöse gleich bleiben und der
Konsument gar keine Preiserhöhung hat.

Die Grafik veranschaulicht, wie sich das Volumen der Nächtigungen verändert, in
Abhängigkeit von der Nachfrageelastizität der Gäste sowie dem Anteil der Preiserhöhung, die
seitens des Hotels an die Gäste weitergegeben wird.

ÖHV Steuerreform                                                                    Seite 15
Geschätzte Veränderung der Nächtigungsnachfrage durch die Mehrwertsteuererhöhung
in Abhängigkeit von Elastizität und Überwälzung

Quelle: Schätzung aus Bilanzvergleich. Eigene Rechnungen, eigene Darstellung.

Bei einer Elastizität von -2,5 würde das Urlaubsnächtigungsvolumen um rund sechs Prozent
zurückgehen (bzw um knapp fünf Mio Nächtigungen), unter der Annahme, dass die Hotels
die Preiserhöhung voll auf die Gäste überwälzen. Bei einer Elastizität von -0,75 fällt der
Nächtigungsrückgang deutlich geringer aus, würde aber noch immer – je nach Überwälzung
– zwischen einem halben und einem Prozent betragen.

‣ … mit unterschiedlicher Auswirkung auf das Mehrwertsteueraufkommen
Die folgende Grafik stellt die Höhe des Mehraufkommens der Steuer in Abhängigkeit von der
Höhe der Elastizität und dem Anteil, den der Hotelbetrieb selbst übernimmt, dar. Da es sich
jeweils um eine unterschiedliche Preis-Mengen-Kombination handelt, schwanken die
errechneten Aufkommen – im Durchschnitt machen sie etwa 177 Mio Euro aus.

Je höher die angenommene Elastizität ist, um so geringer ist das Mehraufkommen.
Umgekehrt steigt das Aufkommen bis zu einer Elastizität von -1 mit dem Grad der
Überwälzung an die Gäste. Wenn die Nachfrage hingegen prozentuell stärker sinkt als die

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Preiserhöhung, kann bei Überwälzung das Steueraufkommen unter denjenigen Betrag
sinken, bei dem nichts überwälzt wird.

Schätzung des Mehraufkommens der Mehrwertsteuererhöhung von 10% auf 13% in
Abhängigkeit der Nachfrageelastizität und der preislichen Überwälzung

                                                             -2,5
  Elastizitäten, die jeweils der Schätzung unterlegt sind

                                                             -1,5

                                                               -1

                                                            -0,75

                                                             -0,5

                                                               0

                                                                    155   160        165       170         175   180       185        190       195       200         205

                                                                Hotel überwälzt alle Kosten an die Gäste         Hotel überwälzt die Hälfte der Kosten an die Gäste
                                                                Hotel überwälzt 25% der Kosten an die Gäste      Hotel überwälzt nichts an Gäste

Quelle: Schätzung aus Bilanzvergleich. Eigene Rechnungen, eigene Darstellung.

‣ Elastizität der Nachfrage nach Beherbergungsleistungen eher gering
In seiner Studie aus 2010 unterstellt Schneider Elastizitäten zwischen -1,5 und -2,5. Er stellt
dabei selbst fest, dass es dazu wenig gesicherte Evidenzen gibt. Aus Enz; Canina (2009) oder
Konovalova; Vidishcheva (2013) lässt sich ableiten, dass die Elastizitäten für Hotelzimmer,
insbesondere im etwas gehobeneren Bereich, eher zwischen Null und minus Eins liegen
dürften.
Es wird in der Folge daher konservativer geschätzt und von einer Preiselastizität der
Beherbergungsnachfrage von -0,75 ausgegangen

‣ Auswirkung auf den einzelnen Betrieb
Welche Auswirkung dies auf den einzelnen Betrieb hat, ist wiederum von den Elastizitäten
und dem Überwälzungsgrad abhängig.

ÖHV Steuerreform                                                                                                                               Seite 17
Es wird hier dargestellt, wie sich bei einer Elastizität von -0,75 die Nettoerlöse (und damit
auch das EGT) in einem typischen Vier-/Fünfstern-Hotel in Abhängigkeit der
Überwälzungsstrategie verändern würden:

Reduktion der Nettoerlöse durch eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, die nicht
vollständig an Gäste weitergegeben wird (Vier-/Fünfstern-Hotel)
                                         Veränderung Nettoerlöse                          in Prozent

 100% der Kosten bei Hotel                          -35.405                                 -2,7 %

 75% der Kosten bei Hotel                           -33.482                                 -2,5 %

 50% der Kosten bei Hotel                           -25.685                                 -1,9 %
Quelle: Eigene Berechnungen aus Bilanzdaten ÖHT Bank. Unterstellte Elastizität: -0,75.

Grunderwerbsteuer

‣ Geplante Maßnahme: Verteuerung der Betriebsübergabe in der Familie
Laut Ministerratsvortrag ist geplant die Grunderwerbsteuer bei der unentgeltlichen
Grundstücksübertragung zu reformieren. Bislang war die Bemessungsgrundlage das
Dreifache des Einheitswertes und bei der altersbedingten unentgeltlichen
Betriebsübertragung kam ein Freibetrag von 365.000 Euro zum Tragen.
Der Steuersatz betrug im Familienverband zwei Prozent.

Geplant ist nun, dass die Bemessungsgrundlage dem Verkehrswert entspricht. Bei der
altersbedingten unentgeltlichen Betriebsübergabe soll nun ein Freibetrag von 900.000 Euro
gelten Der Tarif wird dafür auf einen Stufentarif umgestellt: 0,5 Prozent bis 250.000 Euro,
zwei Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für die über 400.000 Euro
liegenden Teile der Bemessungsgrundlage (Szenario 1).
Die Hotellerie schlägt zur leichteren Berechnung und Administrierbarkeit als Alternative
hierzu vor, statt des Verkehrswertes den sechsfachen Einheitswert heranzuziehen (Szenario
2).

Neu kolportiert wird nun zusätzlich (Szenario 3), dass bei der Weitergabe innerhalb der
Familie (Erben / Schenken) ein Grunderwerbsteuersatz von einheitlich 0,5 Prozent auf den
Verkehrswert gelten solle (mit einem Freibetrag von 900.000 Euro).

ÖHV Steuerreform                                                                         Seite 18
Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlicher, altersbedingter
Betriebsübertragung
                      Grunderwerb-                Grunderwerbsteuer neu
                        steuer alt

                                         Szenario 1      Szenario 2           Szenario 3

 Bemessungs-             3-facher      Verkehrswert       6-facher        Verkehrswert
 grundlage             Einheitswert                     Einheitswert

 Freibetrag            365.000 Euro                     900.000 Euro

 Steuersatz                2%                bis 250.000: 0,5%                  0,5 %
                                           zwischen 250.000 und
                                                400.000: 2%
                                            über 400.000: 3,5%

‣ Mit steigendem Verkehrswert steigende Mehrbelastung
Unter der Annahme, dass im nicht-landwirtschaftlichen Bereich Einheitswerte ca zehn
Prozent des Verkehrswertes ausmachen (für diese Annahme siehe Arbeiterkammer 2012,
würde dieses neue Modell folgende Auswirkung, abhängig vom Verkehrswert haben:

ÖHV Steuerreform                                                   Seite 19
Grunderwerbsteuerbelastung in Abhängigkeit vom Verkehrswert
 350.000

 300.000

 250.000

 200.000

 150.000

 100.000

  50.000

      0
                                         1.000.000

                                                                                                                                                     3.700.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     7.300.000
                                                                 1.600.000
                                                                             1.900.000

                                                                                                                                                                                                                                                     6.100.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             9.100.000
           100.000

                                                                                                                                                                 4.000.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 10.000.000
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 8.800.000
                                                     1.300.000

                                                                                                                             3.100.000

                                                                                                                                                                                         4.600.000
                                                                                                                                                                                                     4.900.000

                                                                                                                                                                                                                                                                 6.400.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         9.400.000
                     400.000

                                                                                                                 2.800.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         8.200.000
                                                                                                                                         3.400.000

                                                                                                                                                                             4.300.000

                                                                                                                                                                                                                                         5.800.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     8.500.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              10.300.000
                                                                                                                                                                                                                                                                                         7.000.000
                                                                                         2.200.000
                                                                                                     2.500.000

                                                                                                                                                                                                                 5.200.000
                                                                                                                                                                                                                             5.500.000

                                                                                                                                                                                                                                                                             6.700.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 7.600.000
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             7.900.000

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     9.700.000
                               700.000

                                                 Grunderwerbsteuer ALT                                                                                           Grunderwerbsteuer NEU                                                                                       NEU mit 6fachem Einheitswert

Quelle: eigene Berechnung und Darstellung.

Bis 900.000 Euro wäre die Belastung in allen Modellen nahe null, danach steigt die Steuerlast
im vom BMF ursprünglich vorgeschlagenen Modell stark an, im Modell der Hotellerie
(Sechsfacher Einheitswert) etwas weniger. Im neu kolportierten Modell mit einem Steuersatz
von 0,5 Prozent (Szenario 3) würde sich gegenüber heute wenig ändern – es wäre nur
aufgrund Beeinspruchungen und aufwändigen Gutachten die Administration dieses Modells
deutlich höher, daher ist es auch nicht in der Grafik dargestellt.

Bei einem Verkehrswert von fünf Millionen Euro wären im alten Modell 22.700 Euro
Grunderwerbsteuer fällig gewesen, im Ministerratsvortrags-Modell wären es 133.750 Euro (in
dem Modell mit sechsfachem Einheitswert 63.750, bei einem Steuersatz von 0,5 Prozent
wären es 20.500 Euro). Bei zehn Mio Euro Einheitswert würde die Steuerlast statt bisher
52.700 Euro auf 308.750 Euro (bzw 168.750 Euro bei sechsfachem Einheitswert und 45.500
bei einem Steuersatz von 0,5 Prozent) ansteigen.

‣ Schätzung von Verkehrswerten
Um eine erste Einschätzung zu bekommen, wurde folgende grobe Schätzung genommen:

ÖHV Steuerreform                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Seite 20
Laut Angaben der Hoteliervereinigung beträgt der durchschnittliche Verkehrswert eines
Dreisterne-Hotels mit 50 Betten 1,5 bis zwei Mio Euro, eines Viersterne-Hotels mit 90 Betten
vier bis fünf Mio Euro und eines Fünfsterne-Hotels mit 150 Betten zehn Mio Euro.
Diese Angaben lassen sich durch eine Internetabfrage auf immobilien.net für gewerbliche
Beherbergungsbetriebe gut plausibilisieren.

‣ Anzahl der Betriebe, Anzahl der Betriebsübergaben
Aus „Tourismus und Freizeitwirtschaft in Zahlen“ ist bekannt, dass es 2013 2.519 Betriebe mit
vier bzw fünf Sternen (im Durchschnitt 101 Betten pro Betrieb) gegeben hat. Der Großteil
dieser Betriebe hat vier Sterne, so dass die oben genannten Verkehrswerte entsprechend
gewichtet werden.
Weiters gibt es 5.267 Dreisterne-Betriebe (mit im Durchschnitt 39 Betten pro Betrieb). Es ist
anzunehmen, dass Betriebe mit niedrigerer Kategorie unterhalb des Freibetrags von 900.000
liegen würden, daher werden sie hier nicht weiter erfasst.

Die Wirtschaftstreuhänder stellen auf ihrer Website fest, dass es in den kommenden fünf
Jahren zu rund 60.000 Betriebsübergaben kommen würde, das wären also 12.000 im Jahr
bzw eine Quote von 3,8 Prozent.

Wenn man annimmt, dass diese Quote auch für Hotels gilt, so würden pro Jahr knapp 300
Hotels übergeben werden.

Es konnten keine Daten gefunden werden, wie viele dieser Übergaben üblicherweise
unentgeltlich innerhalb der Familie stattfinden. Es wurde daher als Schätzer angenommen,
dass 50 Prozent aller Betriebsübergaben unentgeltliche Übergaben sind.

Die Tabelle zeigt die Ergebnisse:

ÖHV Steuerreform                                                       Seite 21
Schätzung der Auswirkungen der Maßnahmen der Grunderwerbsteuer bei der
unentgeltlichen Betriebsübergabe – für jeweils Durchschnittsbetriebe gerechnet
                                       Dreisterne-Hotels     Vier- und Fünfsterne-
                                                                     Hotels

 Verkehrswert pro Bett                        35.000                 51.000

 Durchschnittliche Zahl                         39                    101
 der Betten

 Grunderwerbsteuer alt                         1.136                 23.608
 pro Betrieb

 Grunderwerbsteuer neu                         6.525                139.049
 pro Betrieb

 Unentgeltliche                                 100                    48
 Betriebsübergabe –
 Fallzahl

 Unterschied im                              539.323               5.525.000
 Steueraufkommen alt und
 neu
Quelle: Eigene Schätzungen mit den dargestellten Annahmen.

Die zusätzliche durchschnittliche Belastung im Dreisterne-Bereich dürfte demnach rund
5.400 Euro betragen, im Vier- und Fünfsterne-Bereich 115.000 Euro. In Summe würde die
Grunderwerbsteuer neu bei den Dreisterne-Hotels etwas mehr als eine halbe Million Euro
generieren, von Vier- und Fünfstern-Hotels würden 5,5 Mio Euro in die Staatskasse gespielt
werden.

Bei der neu kolportierten Variante eines einheitlichen Steuersatzes von 0,5 Prozent würde
sich das Steueraufkommen gegenüber heute geringfügig reduzieren. Da es aber gleichzeitig
aufgrund der aufwändigen Ermittlung der Verkehrswerte in der Administration deutlich teurer
sein dürfte, erscheint es eher unwahrscheinlich, dass tatsächlich diese Variante gewählt wird.

Anmerkung: Der Ministerratsvortrag geht von einem Gesamtvolumen von 35 Mio Euro an
zusätzlichen Einnahmen aus. Unter der Schätzung, dass das durchschnittliche Unternehmen
mit Immobilien- bzw Grundbesitz einen Verkehrswert von 2,5 Mio Euro hat, würde dies
bedeuten, dass das Ministerium von nicht einmal 780 Betriebsübergaben im Jahr ausgeht
(bei einem Durchschnittsverkehrswert von 1,5 Mio Euro wären es auch nur 957

ÖHV Steuerreform                                                        Seite 22
Betriebsübergaben). Nun hat sicher nur ein Teil aller Unternehmen Grund- und
Immobilienbesitz, aber diese Zahlen erscheinen doch relativ gering.

Verlängerung Abschreibung

‣ Berechnung der Kapitalkosten
In Österreich gibt es die lineare Abschreibung. Für Wirtschaftsgebäude hat diese bislang drei
Prozent pro Jahr betragen, was einer Abschreibungsdauer von 33 Jahren entspricht. Nun soll
die Abschreibungsrate auf 2,5 Prozent gesenkt werden, womit die Abschreibungsdauer auf
40 Jahre verlängert wird. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent verringert sich
damit die jährliche Steuerentlastung von bisher 0,75 Prozent der Investitionssumme auf 0,625
Prozent bzw um 17 Prozent.

‣ Kürzer und längere Lebensdauer von Investitionen
Aus den Daten der Tourismusbank lässt sich ablesen, dass das Anlagevermögen bei Vier- und
Fünfsterne-Hotels im Durchschnitt ca 3,7 Mio Euro beträgt, bei Dreisterne-Hotels 1,2 Mio
Euro. Die zugehörigen jährlichen Abschreibungen sind im Durchschnitt bei Vier- und
Fünfsterne-Hotels 273.000 und bei Dreisterne-Hotels 95.000 1.

Ein Teil dieses Anlagevermögens hat kurze Abschreibungsdauern, der Rest sind
Gebäudeinvestitionen mit längerer Abschreibungsdauer. Schätzt man mittels Kalibrierung der
Einfachheit halber nur mit zwei möglichen Abschreibungssätzen (15 Prozent für
kürzerfristige, drei Prozent für längerfristige), so erhält man folgende Aufteilung:

Schätzung der Aufteilung des Anlagevermögens je nach Abschreibungsdauer
                                                 Dreisterne-Hotels           Vier- und Fünfsterne-Hotels

    kürzerfristiges Anlagevermögen                     490.000                          1.350.000

    längerfristiges Anlagevermögen                     740.000                          2.330.000

    Summe                                             1.230.000                         3.680.000
Quelle: Schätzung aus ÖHT Bilanzvergleich. Unterstellte Abschreibungsraten: Drei Prozent für längerfristiges und 15
Prozent für kürzerfristiges Anlagevermögen.

1   Dem gegenüber steht die Schätzung von Hochmuth et al (2014), dass Hotels etwa 693 Mio jährlich investieren.

ÖHV Steuerreform                                                                         Seite 23
‣ Durch die Verlängerung der Abschreibungsdauer steigt die
   Körperschaftsteuerbelastung
Die Tabelle zeigt den Effekt einer Verlängerung der langfristigen Abschreibungsraten von 33
auf 40 Jahre auf die Abschreibungsrate und die damit verbundene steuerliche Mehrbelastung
aufgrund einer höheren jährlichen Körperschaftsteuerlast.
Effekt der Verlängerung der Abschreibungsdauer auf durchschnittliche Betriebe
                                            Dreisterne-Hotels          Vier- und Fünfsterne-Hotels

 jährliche Abschreibung bisher                     95.370                           271.310

 davon Abschreibung für                            22.100                           70.000
 Immobilien (geschätzt)

 Abschreibung neu (geschätzt)                      18.400                           58.000

 steuerliche Mehrbelastung                           920                             2.900
 (geschätzt)

 Steuerlicher Mehrertrag                           4,9 Mio                          7,3 Mio
Quelle: Tourismusbank, durchschnittliche Kennzahlen. Eigene Berechnungen und Schätzungen.

Die Verlängerung der Abschreibungsdauer führt dazu, dass auf dem Papier die
Betriebsergebnisse „schöner“ werden, womit die Körperschaftsteuerlast steigt – für
Dreisterne-Betriebe im Durchschnitt um ca 900 Euro, für Vier- und Fünfsterne-Hotels im
Durchschnitt um ca 2.900 Euro.
Für Vier-/Fünfsterne-Betriebe macht diese Erhöhung sieben Prozent des EGT aus!

Aus der Erhöhung der Körperschaftsteuer ergibt sich für den Finanzminister ein Mehrertrag
von 12 Mio Euro.
Es wird im nächsten Abschnitt gezeigt werden, welche negativen Investitionsanreize durch
diese Maßnahme entstehen und was davon die volkswirtschaftlichen Kosten sind.

ÖHV Steuerreform                                                                   Seite 24
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der
Steuerreform

Die Mehrwertsteuererhöhung

‣ Nachfragerückgang durch Mehrwertsteuererhöhung
Es wurde gezeigt, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen aller
Wahrscheinlichkeit nach zu einem Rückgang der Nächtigungen führen wird. Unter der
vorsichtigen Annahme, dass die Elastizität der Nachfrage -0,75 beträgt, kommt es zu
folgenden aggregierten Rückgängen, die sich aus der erhöhten Mehrwertsteuerlast, die das
Hotel selbst trägt und durch geringere Erlöse bei den Nächtigungen, ausgelöst durch eine
Preissteigerung, zusammensetzen.

Geschätzter Rückgang der Gesamtnächtigungszahlen sowie der Nettoerlöse in
österreichischen Hotels
                              keine Überwälzung           25% Überwälzung             50% Überwälzung

 Rückgang                                0                      -370.000                    -740.000
 Nächtigungen

 Rückgang                           -177 Mio                    -168 Mio                    -129 Mio
 Nettoerlöse
Schätzung aus ÖHT Bilanzvergleich und Tourismus in Zahlen, hochgerechnet auf alle Hotels.

Wie vorne gezeigt wurde, sind die Beträge höher, wenn höhere Elastizitäten unterstellt
werden. Dieser Effekt eines Nächtigungsrückgang trägt jedenfalls nicht zur Erreichung des im
Regierungsprogramms deklarierten Ziels von 140 Mio Nächtigungen im Jahr 2018 (das wären
plus 7,4 Mio gegenüber 2013) bei.

‣ Wertschöpfungsverlust durch weniger Nächtigungen
Während sich eine Kostenerhöhung für Hotels nicht unmittelbar auf die Wertschöpfung
auswirkt, bedeutet ein Rückgang der Nächtigungen selbstverständlich einen
Wertschöpfungsverlust. Dieser betrifft nicht nur einen Rückgang an Umsätzen aus der
Beherbergung selbst sondern auch der Nebenausgaben.
Nebenausgaben fallen in den Hotels selbst an – Gäste konsumieren nicht nur
„Beherbergung“, sondern generieren über Packages hinaus Verpflegungsumsatz.

ÖHV Steuerreform                                                                     Seite 25
Zudem lässt sich aus Tourismus in Zahlen (2013, 17) ablesen, dass jeder Gast pro Tag
zusätzlich zu Reise-, Unterkunft- und Packagekosten im Durchschnitt (über Winter und
Sommer gemittelt) ca 60 Euro ausgibt. Auch diese Ausgaben würden bei einem
Nächtigungsrückgang wegfallen.

Wertschöpfungsverlust durch einen mehrwertsteuerbedingten Nächtigungsrückgang, in
Mio Euro
                                            25% Überwälzung                      50% Überwälzung

 Beherbergung                                         31                                 63

 Nebenkosten Hotel                                    17                                 33

 weitere Gästeausgaben                                22                                 44

 Summe                                                70                                140
Quelle: Eigene Schätzungen und Rechnungen wie dargestellt.

Wie gezeigt wurde, sind mit der Wertschöpfung im Tourismus indirekte und induzierte
Effekte verbunden – geht man davon aus, dass die Hotels zu 50 Prozent die Preiserhöhung
an die Gäste weitergeben (was bei einer so niedrigen Elastizität sehr wahrscheinlich ist),
ergeben sich folgende volkswirtschaftliche Effekte:

Damit verbundene Effekte bei 50% Überwälzung
                                   Wertschöpfung                          Beschäftigung

                                                              Kopfzahlen          Vollzeitäquivalent

 direkt                                 140 Mio                   2.175                  1.682

 indirekt und induziert                 60 Mio                     754                    602

 Summe                                 200 Mio                    2.929                  2.284
Quelle: Eigene Schätzungen aufgrund der Zahlen des Tourismus-Satellitenkontos.

Insgesamt würden der Volkswirtschaft so 200 Mio an Wertschöpfung verloren gehen, womit
fast 3.000 Arbeitsplätze gefährdet würden. Würden diese Arbeitsplätze tatsächlich zur Gänze
verloren gehen (und bewertet man sie mit einem durchschnittlichen Einkommen im
Tourismus), so bedeutete dies einen Entgang an Lohnsteuer und Sozialabgaben von 13,5 Mio
Euro und einem zusätzlichen Aufwand an Arbeitslosengeld von 13,8 Mio Euro pro Jahr.

ÖHV Steuerreform                                                                   Seite 26
Auswirkung auf Investitionen

‣ Steuerliche Investitionsanreize in der ökonomischen Literatur …
Die ökonomische Literatur hat eine lange Tradition der Untersuchung von Investitionen und
wie die Wirtschaftspolitik Investitionen anregen kann.
Die wesentlichsten Erkenntnisse (siehe etwa Hassett; Hubbard 1996 oder Hall; Jorgenson
1967) dabei waren und bleiben:
- Die Höhe der Kapitalkosten beeinflusst die Investitionsentscheidung.
- Die Investitionsnachfrage reagiert daher deutlich auf Besteuerung.

‣ … und speziell für Österreich
Für Österreich hat Kaniovski (2002) eine Untersuchung gemacht mit folgenden Ergebnissen:
   Aus der Analyse folgt, dass die Begünstigung der Abschreibungsbedingungen durch eine
   Anhebung des Abschreibungssatzes um einen Prozentpunkt aufgrund der hohen
   Elastizität einen vergleichsweise starken positiven Effekt auf die realen Investitionen
   ausüben sollte. Dieser Effekt beträgt im Durchschnitt über alle Investitionsgüter rund
   2,5%. Da die daraus folgende Entlastung der Kapitalkosten erst allmählich anfällt, kann ihr
   Wirkungsgrad in der Praxis, im Gegensatz zu einer unmittelbar spürbaren
   Steuertarifsenkung, unterschätzt werden.
   In der Regel nimmt das Ausmaß dieser Effekte mit steigender Lebensdauer des
   Investitionsgutes zu. Dies bedeutet insbesondere, dass in der Folge einer Steuererhöhung
   für langlebige Investitionsgüter wie Bauten ein stärkerer Rückgang der Investitionstätigkeit
   zu erwarten wäre. (Kaniovski 2002, 344).

In Anerkennung des deutlichen Zusammenhangs zwischen Abschreibung und
Investitionsverhaltens wurden 2009/10 in der Steuerreform die Vornahme einer vorzeitigen
Absetzung für körperliche Anlagegüter, nicht aber für Grund und Boden und Gebäude
eingeführt.

‣ Auswirkung der Senkung des Abschreibungssatzes für Investitionen in Hotels
Laut WIFO (Kaniovski 2002) reagieren Bauinvestitionen besonders stark: Die Veränderung der
Investitionen in Nichtwohnbauten verändern sich bei Veränderung des Abschreibungssatzes
um einen Prozentpunkt um 4,52 Prozent.

Statt 693 Mio Euro würden die heimischen Hotels also bei einer Veränderung von drei
Prozent auf 2,5 Prozent Abschreibungssatz nur mehr 677 Mio Euro (also um 15,7 Mio Euro
weniger) investieren.

ÖHV Steuerreform                                                        Seite 27
Entsprechend den Wertschöpfungsberechnungen des IHS (2013) wären damit folgende
Effekte verbunden:

Wertschöpfungs-, und Beschäftigungsverluste durch den Rückgang an Investitionen
                                       Wertschöpfung                  Beschäftigung

 693 Mio                                   525 Mio                         8.000

 - 16 Mio                                  -12 Mio                          -180

Die österreichische Wertschöpfung würde dadurch um zwölf Mio Euro sinken, 180
Arbeitsplätze wären gefährdet. Gewichtet mit den Durchschnittseinkommen der
Bauwirtschaft (als der am meisten betroffenen Branche) bedeuten 180 verlorene
Arbeitsplätze zwei Mio zusätzliches Arbeitslosengeld und drei Mio weniger Lohn- und
Sozialabgaben.

‣ Doppelt problematisch, da ohnehin zu geringe Investitionen
Es wurde bereits die Unterinvestition österreichischer Hotels erwähnt. Diese bestätigt sich
auch, wenn man aus dem Bilanzvergleich der ÖHT-Bank die Abschreibungen hochrechnet.
Multipliziert mit der Gesamtzahl der Hotels würden die österreichische Hotels somit
geschätzterweise ca 1,2 Mr Euro an Abschreibungen jährlich haben – gleichzeitig betragen
die Investitionen aber nur 693 Mio. Es wird also deutlich weniger investiert als jährlich
abgeschrieben werden muss. Abgesehen davon also, dass in der derzeitigen
Konjunktursituation Investitionsimpulse dringend notwendig wären, kann der negative
Investitionsanreiz zu einer dauerhaften Schädigung der Wettbewerbsposition der
österreichischen Hotellerie führen.

Auswirkung auf die betriebswirtschaftliche Situation

‣ Veränderung bei EGT und dem Ergebnis nach Steuern
Die geplanten Steuermaßnahmen haben nicht nur negative volkswirtschaftliche Effekte für
Wertschöpfung und Investitionen, sondern sie beeinträchtigen auch erheblich die
betriebswirtschaftliche Situation der österreichischen Hotels.

Die beiden Tabellen stellen exemplarisch für jeweils ein durchschnittliches Dreistern- bzw ein
Vier-/Fünfstern-Hotel die Auswirkungen auf das EGT und das Ergebnis nach (Körperschafts-)
Steuer dar. Es wurden dabei die Kosten der Mehrwertsteuererhöhung, die erhöhten

ÖHV Steuerreform                                                        Seite 28
Ausgaben bei der KöST sowie das zu erwartende Mehraufkommen bei der
Grunderwerbsteuer, aufgeteilt auf alle Hotels, in Rechnung gestellt.
Zudem wird ein so genanntes „wahres“ Ergebnis nach Steuer ausgewiesen, da – wie
dargestellt – die Veränderung der Abschreibungsrate ja nicht wirklich etwas an der
betriebswirtschaftlichen Situation verändert, obwohl das Ergebnis nach Steuern verbessert
wird. Das „wahre“ Ergebnis stellt somit das Ergebnis nach Steuern dar mit Unterstellung der
alten Abschreibungsraten.

Auswirkungen auf ein durchschnittliches Dreisterne-Hotel
                            keine Überwälzung          25% Überwälzung             50% Überwälzung

                                                                heute

 EGT                                 43.350

 Ergebnis nach
                                     32.513
 Steuern

                                                         nach Steuerreform

 EGT                                 33.246                     33.156                         32.791

 Ergebnis nach
                                     24.935                     24.867                         24.593
 Steuern

 "wahres" Ergebnis
                                     21.249                     21.182                         20.908
 nach Steuern
Quelle: Schätzungen aufgrund des Bilanzvergleichs der ÖHT und den dargestellten Rechnungen.

ÖHV Steuerreform                                                                    Seite 29
Auswirkungen auf ein durchschnittliches Vier-/Fünfsterne-Hotel
                            keine Überwälzung          25% Überwälzung             50% Überwälzung

                                                                 heute

 EGT                                 41.740

 Ergebnis nach
                                     31.305
 Steuern

                                                         nach Steuerreform

 EGT                                 13.167                     12.917                         11.903

 Ergebnis nach
                                     9.875                       9.687                         8.927
 Steuern

 "wahres" Ergebnis
                                     -1.717                     -1.905                         -2.665
 nach Steuern
Quelle: Schätzungen aufgrund des Bilanzvergleichs der ÖHT und den dargestellten Rechnungen. Das „wahre“
Ergebnis nach Steuern ist das neue Ergebnis nach Steuern aber mit alten Abschreibungsraten gerechnet.

‣ Vier- und Fünfsterne-Hotels werden unwirtschaftlich
Die geplanten Maßnahmen haben für beide Kategorien maßgebliche Auswirkungen, für Vier-
und Fünfsterne-Hotels sind diese allerdings deutlich höher. Dies liegt daran, dass alle drei
Steuerarten in dieser Kategorie stark wirken: Die Mehrwertsteuererhöhung wirkt auf die
Beherbergungserlöse, die Grunderwerbsteuererhöhung trifft Hotels mit höherem Verkehrs
wesentlich stärker und die Höhe der jährlichen Abschreibungen ist hier auch höher.

Wenn Investitionen nicht tatsächlich auf 40 Jahre hinausgezögert werden sollen (was für die
Wettbewerbsfähigkeit von High Quality Hotels denkunmöglich ist), führen die drei geplanten
Maßnahmen für Vier- und Fünfsterne-Hotels dazu, dass sie vollkommen unwirtschaftlich
werden bzw sich notwendige Ersatzinvestitionen nicht mehr leisten können.

‣ Eine veränderte Form der Grunderwerbsteuer ändert nur wenig
Die neu kolportierte Variante einer Grunderwerbsteuer bei Erben / Schenken mit einem
Steuersatz von 0,5 Prozent würde an diesen Ergebnissen nur relativ wenig ändern. Für den
einzelnen tatsächlichen Erbfall ergäbe sich natürlich eine Erleichterung, wenn man aber das
zu erwartende Steueraufkommen auf alle Hotels als Durchschnittswert aufteilt, so sind die
jährlichen Steuerkosten im Vergleich zu den anderen Belastungen relativ gering: 102 Euro im
Dreistern-Hotel und 2.193 Euro für Vier-/Fünfsterne-Betriebe.

ÖHV Steuerreform                                                                    Seite 30
Die größte Belastung entsteht jedenfalls durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, gefolgt von
der Veränderung der Abschreibungsraten.

‣ Gewinnspannen sinken gegen Null
Die Gewinnspannen, die selbst für Unternehmen im Median schon heute nicht wirklich
tragfähig sind, würden durch die geplanten Maßnahmen noch weiter sinken:
Für Dreisterne-Hotels würden die durchschnittlichen Gewinnspannen von derzeit fünf
Prozent auf 3,8 Prozent sinken, für Vier- und Fünfsterne-Betriebe von zwei Prozent auf 0,6
Prozent!

ÖHV Steuerreform                                                       Seite 31
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ÖHV Steuerreform                                                       Seite 32
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