Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...

Die Seite wird erstellt Linnea Held
 
WEITER LESEN
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Juli / August 2018

Vom Mitgliedstaat
zum Drittstaat?
Brexit – mögliche Folgen für die Sozialversicherung
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                       Juli / August 2018
Brexit

Liebe Leserinnen und Leser,
spätestens mit dem Brexit hat sich deutlich offenbart: Die Europäische
Union (EU) befindet sich in einem Umbruch. Sie hat bei vielen EU-Bür-
gerinnen u ­ nd Bürgern an Akzeptanz verloren. Blickt man zurück auf die
Gründerzeit der EU, zeigt sich: Genauso wie heute konnten schon damals
nicht alle von der Vision und den Vorteilen eines friedlichen, geeinten und
wirtschaftlich erfolgreichen Europas überzeugt werden. Dies hatte auch
Paul Henri Spaak, der als „europäischer Visionär mit Überzeugungskraft“
bezeichnet wurde, am 11. Dezember 1951 in Paris zutreffend formuliert:

„… zwar sind Einige nur schwer von der Notwendigkeit unserer Aktivitäten
zu überzeugen, doch für viele von uns ist das, was wir hier tun, von drin-
gender Wichtigkeit …“ 1

Rückblickend betrachtet hat das Vereinigte Königreich in den letzten Jahren
als Mitglied im europäischen Staatenverbund die Vorteile und Visionen
der EU aktiv mitgestaltet. Jetzt gilt es, bis Ende März 2019 die bislang be­ste­
henden Verbindungen zu der EU zu lösen und die künftigen Beziehungen
neu zu definieren.

Doch wie wirkt sich der Austritt auf die Sozialversicherung aus? Die Zeit
des freien Waren- und Personenverkehrs im Verhältnis zum Vereinigten
Königreich dürfte vorbei sein oder zumindest eingeschränkt werden. Es
stellt sich somit die Frage, ob britische Rentner auch nach dem Brexit
weiterhin in Deutschland Altersrenten aus dem Vereinigten Königreich
beziehen können. Wie steht es künftig um den bislang gewährten Zugang zu
notwendigen medizinischen Behandlungen für deutsche Bürgerinnen und
Bürger im Vereinigten Königreich? Wie verhält es sich mit europäischen
Zertifizierungen oder Zulassungen wie z. B. von Medizinprodukten, Arznei-
mitteln oder persönlichen Schutzausrüstungen, die bislang vom Vereinigten
Königreich uneingeschränkt anerkannt wurden?

Die Antworten auf zahlreiche Fragen hängen davon ab, welche Beziehungen
die EU und das Vereinigte Königreich für die Zeit nach dem Brexit anstre-
ben. Feststehen dürfte aber heute schon, dass die Trennung zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU insgesamt mehr Bürokratie und Kosten
für alle bedeutet, auch für die mobilen Bürgerinnen und Bürger.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre!

Ihre Ilka Wölfle

1 https://europa.eu/european-union/about-eu/history/founding-fathers_de

                                                                          2
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                 Juli / August 2018
Brexit

Briten ade, scheiden tut weh –
ein Abschied vom freien
Personen- und Warenverkehr?

Nach 44 Jahren Mitgliedschaft wird das Vereinigte König-           dem Austritt angelegt sind und in denen das Vereinigte
reich Ende März 2019 die EU verlassen. Dies war der                Königreich noch Mitglied der EU ist. Außerdem soll es für
Wunsch einer knappen Mehrheit der britischen Bürge-                die Zeit nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens
rinnen und Bürger, die sich 2016 an dem Referendum                 bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangszeit geben, in
beteiligt haben.                                                   der besondere Regelungen gelten sollen. Darauf hatten
                                                                   sich Michel Barnier, Chefunterhändler für die EU-27, und
Den Preis, den beide Seiten dafür zahlen müssen, ver-              der seinerzeitige Brexit-Unterhändler des Vereinigten
handelt die EU-Kommission für die 27 Mitgliedstaaten mit           Königreichs, David Davis, geeinigt. Eine Übergangsphase
dem Vereinigten Königreich. Ein Prozess, der sich von den          wird es damit nur geben, wenn sich die Parteien auf ein
gängigen Verfahren in der EU unterscheidet. Während die            Austrittsabkommen einigen, es soll ein Gesamtpaket
EU-Kommission sich üblicherweise um die Möglichkeiten              geschnürt werden.
der Vertiefung der wirtschaftlichen und sozialen Integration
verschiedener Staaten Europas bemüht, geht es in den
Verhandlungen zum Brexit um die Auflösung von Beste-
hendem.
                                                                   Mit der Erklärung vom 29.03.2017
Nur wenige Tage nach dem 60. Geburtstag der EU hat die             begann das Austrittsverfahren
britische Premierministerin, Theresa May, den Europä-
ischen Rat formell über die Absicht des Vereinigten König-
reichs, aus der EU auszutreten, informiert. Damit wurde
das in Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union
(EUV) vorgesehene Verfahren für den Austritt von Mit-
gliedstaaten eingeleitet. Die mit dem Vertrag von Lissabon
eingeführte Vorschrift sieht vor, dass „jeder Mitgliedstaat
im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften
beschließen kann, aus der Union auszutreten“. Es handelt
sich dabei also nicht um einen Antrag, sondern um eine
einseitige Erklärung.

Mit der Austrittserklärung begann eine Verhandlungsfrist
von zwei Jahren, in denen die Einzelheiten des Austritts
geregelt werden sollen. Konkret geht es hier um die
Behandlung von Sachverhalten, die bereits in der Zeit vor

                                                               3
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                      Juli / August 2018
Brexit

Stimmen aus Europa zu den Austrittsverhandlungen
                                  „Wir werden die Arbeit fortsetzen, wobei wir im Blick behalten,
                                   dass alle Punkte Bestandteil desselben Abkommens sind und
                                   deshalb zusammen beschlossen werden sollten. Ich möchte noch
                                   hinzufügen, dass Rechtssicherheit zu allen Punkten, einschließlich
                                   der Übergangsphase, die Bestandteil dieses Abkommens ist, erst
                                   mit der Ratifizierung des Austrittsabkommens auf beiden Seiten
Michel Barnier                     zustande kommt. Nichts ist vereinbart, bis nicht alles vereinbart ist.“
ist seit 2016 Beauftragter der
EU-Kommission für die Aus-
trittsverhandlungen mit dem
Vereinigten Königreich

                                                                                      MdEP Elmar Brok (DE, EVP)
                                 Donald Tusk                                          ist ein deutscher Politiker und Mitglied
                                 Präsident des                                        des Europäischen Parlaments und des
                                 Europäischen Rates                                   Brexit-Lenkungsausschusses

„Die EU-27 hat zur Kenntnis genommen,                             „Das Ausscheiden des Vereinigten
 was bisher erreicht worden ist.                                   Königreichs (VK) aus der EU im
Allerdings liegt noch ein gutes Stück                              März 2019 bringt sowohl für die EU
Arbeit vor uns, und die schwierigsten                              als auch für das VK große, vor allem
Aufgaben sind nach wie vor nicht                                   ökonomische Herausforderungen mit
 gelöst. Wenn wir bis Oktober zu                                   sich. Selbstverständlich ist es für die
 einer Vereinbarung kommen wollen,                                 EU einfacher, den Verlust zu verkraften,
 brauchen wir schnelle Fortschritte.                               stehen doch weiterhin 27 EU-Staaten
 Dies ist der letzte Aufruf, die Karten                            zusammen, als für das VK, das in
 auf den Tisch zu legen.“                                          Zukunft auch für die EU zum Drittland
                                                                   wird und somit automatisch aus allen
                                                                   EU-Vorteilen und dem Binnenmarkt
Präsident Donald Tusk zu den Tagungen des                          herausfällt. Gewinner wird es durch
Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2018
                                                                   den Brexit keine geben, jedoch wird
                                                                   das VK durchaus härter getroffen als
                                                                   die EU. Wir können nur versuchen,
                                                                   den Schaden so gering wie möglich zu
                                                                   halten.“

                                                              4
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                                    Juli / August 2018
Brexit

Die Austrittsverhandlungen nach Artikel 50 EUV sind                                 Was bedeutet der Austritt für die gesetzliche
sowohl formal- als auch materiellrechtlich eine „Premiere“                          Sozial­versicherung?
und politisches Neuland für die EU, da sie üblicherweise
mit beitrittswilligen Partnern verhandelt. In der Vergangen-                        Der Austritt des Vereinigten Königreichs hat verschiedene
heit hatte lediglich Grönland nach einer Volksabstimmung                            Facetten und wirft für die Sozialversicherung, insbeson-
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verlas-                               dere mit Blick auf die absehbare Einschränkung des freien
sen. Die Verhandlungen zogen sich seinerzeit über sieben                            Personen- und Warenverkehrs, viele rechtliche und prak-
Jahre und wurden schließlich durch die Verordnung (EWG)                             tische Fragen auf. Auch die Dienstleistungsfreiheit könnte
Nr. 1661/85 geregelt.                                                               betroffen sein – so zum Beispiel mit Auswirkungen auf die
                                                                                    Patientenfreiheit.
Das Austrittsabkommen wird von den Mitgliedstaaten im
Rat diskutiert. Auch das EU-Parlament hat eine zentrale                             Der Status quo bis zum Brexit am 29. März 2019
Rolle bei den Verhandlungen, da ein entsprechendes
Austrittsabkommen nicht nur vom Rat, sondern auch vom                               Bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU
Plenum des EU-Parlaments gebilligt werden muss (Artikel                             ist die Rechtslage eindeutig: Das Vereinigte Königreich
50 Absatz 2 EUV). Zur Vorbereitung der entsprechenden                               bleibt vollwertiges Mitglied der EU mit allen Rechten und
Positionen wurde unter dem Vorsitz von Guy Verhofstadt                              Pflichten. Versicherte, Unternehmen und Institutionen
(BE, ALDE) die Lenkungsgruppe „Brexit“ ins Leben                                    können sich deswegen weiterhin auf die Rechte und Pflich-
gerufen, die sich im Laufe des Verfahrens zu den entspre-                           ten aus den Verordnungen über die Koordinierung der
chenden Vorschlägen regelmäßig äußert.2                                             Systeme der sozialen Sicherheit berufen.

                                                                                    So können sich zum Beispiel GKV-Versicherte aus Deutsch­
2 So zum Beispiel zuletzt zum Weißbuch Großbritan­niens über die zukünftigen
  Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union.                   land bei vorübergehendem Aufenthalt im Vereinig­ten
                                                                                    Königreich, etwa im Urlaub, mit ihrer europäischen Kranken­
 http://www.epgencms.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/94472a94-0ce9-4bf8-          versicherungskarte (EHIC) behandeln lassen. Hat jemand
 b596-6815625a240a/12072018_Draft_Statement_of_the_Brexit_Steering_Group.pdf
                                                                                    beispielsweise in Deutschland, Frankreich und dem

Bis zum Austritt bleibt das Vereinigte                                                                    Der Austritt
Königreich vollwertiges Mitglied der EU
                                                                                                          wirft für die
                                                                                                          Sozialversicherung
                                                                                                          mit Blick auf
                                                                                                          die absehbare
                                                                                                          Einschränkung des
                                                                                                          freien Personen-
                                                                                                          und Warenverkehrs
                                                                                                          Fragen auf.

                                                                                5
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                    Juli / August 2018
Brexit

Im Februar 2018                          Vereinigten Königreich sozialversi-
                                         cherungspflichtig gearbeitet, werden
                                                                                  Eine Einschränkung hat die gesetzliche
                                                                                  Kranken- und Rentenversicherung mit
veröffentlichte die                      nach wie vor die gesammelten Zeiten      Blick auf den Wegfall oder die Ände-
                                         aller drei Länder nebeneinander          rung der Rechtsgrundlagen ab dem
EU-Kommission                            berücksichtigt – sowohl für den Ren-     29. März 2019 vorgenommen: Bei der
                                         tenanspruch als auch für die Renten-     Beurteilung von Sozialversicherungs-
den Entwurf eines                        berechnung. Werden etwa Beschäf-         verhältnissen begrenzen sie das noch

Austrittsabkommens                       tigte vorübergehend in das Vereinigte
                                         Königreich entsendet und erleiden dort
                                                                                  geltende anzuwendende Recht auf das
                                                                                  anberaumte Austrittsdatum3. Hierzu
zwischen dem                             einen Arbeitsunfall, erhalten sie aus-   gehören zum Beispiel in Deutschland
                                         hilfsweise Leistungen aus dem System     versicherte Personen, die für einen
Vereinigten                              des Vereinigten Königreichs, die der     Zeitraum von maximal 24 Kalender­­
                                         dortige Träger mit dem deutschen         monaten in das Vereinig­te Königreich
Königreich und                           Unfallversicherungsträger abrechnet.     entsendet werden. Der er­forderliche

der EU.                                  Wird umgekehrt ein Beschäftigter
                                         vom Vereinigten Königreich nach
                                                                                  Nachweis, dass für sie wei­terhin die
                                                                                  deutschen Rechtsvorschrif­ten über
                                         Deutschland entsendet, erhält er im      soziale Sicherheit gelten (Beschei­
                                         Fall eines Arbeitsunfalls nach wie vor   nigung A1), wird nur bis zum 29. März
                                         aushilfsweise Leistungen nach den        2019 ausgestellt. Die Bescheinigung
                                         Regelungen des deutschen Unfallver-      gilt für alle Zweige der gesetzlichen
                                         sicherungssystems, das neben der         Sozialversicherung. Andere Mitglied-
                                         medizinischen Versorgung Leistungen      staaten wie Frankreich verfahren
                                         der beruflichen und sozialen Rehabili-   ebenso. Damit soll für alle Beteiligten
                                         tation einschließt.                      Rechtsklarheit geschaffen werden.

                                                                                  3h
                                                                                    ttps://www.deutsche-rentenversicherung.de/
                                                                                   Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/
                                                                                   2017_03_29_brexit_grossbritannien.html?cmst

                                         Unproblematischer Arztbesuch dank
                                         europäischer Gesundheitskarte

                                                           6
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                           Juli / August 2018
Brexit

Stand der Verhandlungen –                   Die Regeln der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Austrittsabkommen mit                       sollen noch bis Ende 2020 gelten
Übergangszeit?

Durch die Austrittserklärung Großbri-
tanniens steht die EU vor immensen
Aufgaben. Bis Ende März 2019 sollen
die bislang bestehenden Verbin-
dungen des Vereinigten Königreichs
zu der EU gelöst und die künftigen
Beziehungen neu definiert und aus­
gearbeitet sein.

Ein wichtiger Schritt auf diesem
Weg: Am 28. Februar 2018 hat die
EU-Kommission den Entwurf eines
Austrittsabkommens zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU
veröffentlicht. Danach soll sich bis
zum Ende der Übergangszeit in der                             GKV-Versicherte können sich
Umsetzung der EU-Regularien nichts
ändern, vielmehr soll der Status quo                          bei vorübergehendem
bis zum 31. Dezember 2020 verlängert
werden. Damit würden die Bürgerinnen
                                                              Aufenthalt im Vereinigten
und Bürger der EU und des Vereinig­                           Königreich, etwa im Urlaub,
ten Königreichs die bislang aus der
Arbeitnehmerfreizügigkeit abgelei-                            mit ihrer europäischen
teten Rechte behalten. Bis auf wenige
„praktische“ Änderungen, wie z. B.                            Krankenversicherungskarte
eine als formaler Schritt erforderliche
Registrierung, soll sich hier also nichts
                                                              (EHIC) behandeln lassen.
ändern. Auch die Regeln der Verord-
nungen zur Koordinierung der sozialen
Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 und (EG)
Nr. 987/2009 sollen für diejenigen, die
von diesen Regelungen betroffen sind,       vorgenommene Befristungen der
weitergelten. Dies ist insbesondere mit     Bescheinigungen A1 würden damit
Blick auf die Zusammenrechnung und          längstens bis zum 31. Dezember
Auszahlung von Rentenansprüchen             2020 verlängert. Darüber hinaus soll
aus der gesetzlichen Rentenversiche-        sich das Vereinigte Königreich weiter
rung von entscheidender Bedeutung.          an alle EU-Regeln halten und auch
Gleiches gilt für die medizinische          seine finanziellen Beiträge wie bisher
Versorgung im europäischen Ausland          leisten. Dafür behält das Land den
und die Verwendung der europäischen         Zugang zum EU-Binnen­markt und
Krankenversicherungskarte (EHIC).           bleibt Teil der Zollunion. Produkte
                                            sollen möglichst ungehindert zirkulie-
Aktuell von der gesetzlichen Ren-           ren, sofern sie vorher entsprechend
ten- und Krankenversicherung                der aktuell geltenden Regeln auf dem

                                                               7
Vom Mitgliedstaat zum Drittstaat? - Brexit - mögliche Folgen für die Sozialversicherung - Deutsche ...
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                               Juli / August 2018
Brexit

                                         europäischen oder britischen Markt        dieser Zeit hat das Vereinigte König-
                                         zugelassen wurden. Die Re­geln zur        reich aber keine Mitbestimmungs-
                                         gegenseitigen Anerkennung von­­  Arz-     rechte mehr, muss also neue Vorschrif­
                                         neimittelzulassungen, zur Arzneimittel-   ten der EU umsetzen, die ohne
                                         sicherheit und -überwachung würden        formelles Zutun der Briten entstehen.
                                         damit zumindest bis zum Ende der
                                         Übergangszeit weitergelten. Gleiches      Ziel der EU-Kommission ist es, sich
                                         gilt, wenn Produkte, die zum Beispiel     mit dem Vereinigten Königreich bis
                                         für die Sicherheit und Gesundheit der     Oktober 2018 zu einigen, damit die
                                         Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer        an­schließende Ratifizierung des Aus-
                                         wichtig sind, europäischen Normen,        trittsabkommens durch den Rat und
                                         Zertifizierungsverfahren oder Konformi-   das EU-Parlament sowie des b   ­ ritischen
                                         tätsverfahren entsprechen.                Parlaments bis zum 29. März 2019
                                                                                   erfolgen kann. Einer Ratifizierung ­
                                         Auf diese Weise erhofft man sich, die     in den anderen Mitgliedstaaten bedarf
                                         Wirkungen des Brexits auf die Bürger      es nicht.
                                         und Wirtschaft abzufedern. Während
                                                                                   Rechtslage nach dem Austritt –
                                                                                   Vereinigtes Königreich als
                    Produkte sollen möglichst                                      Drittstaat?

                    ungehindert zirkulieren,                                       Bislang steht nur das Austrittsdatum
                                                                                   des Vereinigten Königreichs am ­
                    sofern sie nach den                                            29. März 2019 fest. Bis zum Abschluss

                    geltenden Regeln auf dem                                       des Austrittsabkommens ist die
                                                                                   Rechtslage für die Zeit danach in
                    europäischen oder                                              vielen Punkten noch offen. Unklar ist
                                                                                   derzeit auch noch, welcher Art die
                    britischen Markt zugelassen                                    Beziehungen zwischen der EU und
                                                                                   dem Vereinigten Königreich danach
                    wurden.                                                        bzw. nach Ablauf einer möglichen
                                                                                   Übergangsphase sein werden.

                                                                                   Sollte es zu einer Übergangsphase
                                                                                   kommen, soll während dieses Zeit-
                    Die Regeln zu Arzneimittelzulassungen würden                   raums geklärt werden, wie die
                    bis zum Ende der Übergangszeit weitergelten                    langfris­tige Partnerschaft zwischen
                                                                                   beiden Seiten aussehen kann. Es
                                                                                   wird aber schon jetzt – parallel zu den
                                                                                   Gesprächen über die Austrittsverein-
                                                                                   barungen – über die künftigen Bezie-
                                                                                   hungen zwischen der EU und dem
                                                                                   Vereinigten Königreich diskutiert. Die
                                                                                   sozialversicherungsrechtliche Beurtei-
                                                                                   lung von Sachverhalten hängt insoweit
                                                                                   ganz entscheidend davon ab, welchen
                                                                                   Status das Vereinigte Königreich nach
                                                                                   dem EU-Austritt haben wird.

                                                            8
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                                       Juli / August 2018
Brexit

Ein „harter“ Austritt – Wieder­                        In der Sozialversicherung könnte auf              eine enge Partnerschaft zwischen der
belebung alter Sozialversicherung­s­                   das noch bestehende, derzeit aber                 EU und dem Vereinigten Königreich
abkommen                                               nur für die „Isle of Man“ geltende bila-          ausgesprochen. Damit betont die EU,
                                                       terale Sozialversicherungsabkommen                dass sie nach dem Ausstieg weiterhin
Sollten sich die EU und das Verei-                     aus dem Jahr 1960 zurückgegriffen                 an einer vertieften Zusammenarbeit mit
nigte Königreich nicht auf ein Aus-                    werden, das aber hinsichtlich der                 dem Vereinigten Königreich interessiert
trittsabkommen einigen können, käme                    seit 1960 in den nationalen Rechts-               ist, das Vereinigte Königreich könne
es zu einem unkontrollierten Austritt,                 systemen eingetretenen Änderungen                 aber nicht die gleichen Rechte haben
einem Austritt ohne Abkommen („har-                    geprüft werden müsste.                            wie die anderen EU-Mitgliedstaaten.
ter Brexit“). Damit wäre das Verei-
nigte Königreich nach dem 29. März                     Der bevorzugte Weg – eine enge                    Eine besonders tiefe und enge Part-
2019 kein EU-Mitglied mehr und –                       Partnerschaft                                     nerschaft, die über ein herkömmliches
abhängig von der Geltung bestehen-                                                                       Freihandelsabkommen hinausgehen
der Sozialversicherungsabkommen                        Der Europäische Rat hat sich in sei-              soll, wünschen sich auch die Briten.
– entweder ein Vertragsstaat oder                      nen politischen Leitlinien zu den                 Allerdings sollen einige Bereiche wie
vertragsloses Ausland („Drittstaat“).                  Verhandlungen am 23. März 2018 für                zum Beispiel die Arbeitnehmerfreizü-

Bereits heute ist die EU durch Vereinbarungen mit Drittstaaten
verbunden – allerdings unterschiedlich eng.
    Keine Optionen für Großbritannien                                                            Verbleibende Optionen für Großbritannien

          –                             –                          –                        –                    –
 Norwegen, Island           Die Schweiz                Die Ukraine                Die Türkei           Um überhaupt mit       Keine
 und Liechtenstein          gehört der                 hat ein „Assoziati-        hat mit der          einem Abkommen         Vereinbarung
 halten sich als            europäischen               onsabkommen” mit           Europäischen         aus den Verhand-
 Mitglieder der             Freihandels-               der Europäischen           Union seit           lungen herauszuge-
 europäischen               zone an.                   Union.                     1996 eine            hen, bliebe Groß-
 Wirtschaftszone an                                                               Zollunion.           britannien demnach
 die Entscheidungen                                                                                    nichts anderes
 des europäischen                                                                                      übrig, als ein Frei-
 Gerichtshofs und                                                                                      handelsabkommen
 die Handelsbe-                                                                                        zu unterzeichnen.
 stimmungen des                                                                                        So haben es auch
 Staatenbunds.                                                                                         Südkorea und
                                                                                                       Kanada gemacht.

Quelle: https://www.huffingtonpost.de/entry/brexit-deal-chart_de_5a3a448be4b025f99e136692

                                                                                 9
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                     Juli / August 2018
Brexit

gigkeit beschränkt werden. ⁴ Solches     mit dem Vereinigten Königreich          werden. Entsprechende Vereinba-
„Rosinenpicken“ möchte die EU ­nicht     herbeizuführen hätte den Vorteil,       rungen sollten berücksichtigen, dass
akzeptieren. Die vier Grundfreiheiten    dass keine bilateralen Abkommen         das aktuell bestehende Schutzniveau
der EU seien unteilbar. Das bedeutet,    zwischen dem Vereinigten König-         erhalten bleiben muss.
eine selektive Beteiligung am Binnen-    reich und den EU-Mitgliedstaaten
markt lediglich in einzelnen Sektoren,   abgeschlossen werden müssten. Der       Auch für den Arbeits- und Gesund-
z. B. am freien Warenverkehr, aber       Abschluss solcher Abkommen würde        heitsschutz würde sich eine enge
nicht am freien Personenverkehr, ist     viel Zeit beanspruchen und insbe-       Partnerschaft positiv auswirken. So
nicht möglich.                           sondere für die Sozialversicherung      orientieren sich Präventionsmaß-
                                         Beratungsaufwand mit sich bringen.      nahmen der gesetzlichen Unfall-
Nach Ansicht des Europäischen                                                    versicherung an den europäischen
Rates soll eine künftige Partnerschaft   Antworten müssen auch für den Han-      Arbeitsschutzregelungen. Wenn das
vor allem umfassende Regelungen          del von Arzneimitteln, Medizinpro­      Vereinigte Königreich aus der EU
über die Personenfreizügigkeit ent­-     dukten oder Produkten, die für die      austritt, ist es nicht mehr an diese
­halten einschließlich der damit ver-    Sicherheit und Gesundheit der Arbeit-   gemeinsamen Arbeitsschutzregelun­
 bundenen Bereiche wie zum Bei-          nehmerinnen und Arbeitnehmer wich-      gen gebunden, es sei denn, es wer-
 spiel der Koordinierung der sozialen    tig sind, gefunden werden. Gleiches     den auch auf diesem Feld besondere
 Sicherheit.                             gilt für die gegenseitige Anerkennung   Vereinbarungen etwa im Rahmen
                                         von Arzneimittelzulassungen. Fehlt      eines Freihandels- oder Partner-
Einheitliche Regelungen zur Koor-        es an entsprechenden Regelungen,        schaftsabkommens getroffen. Sollte
dinierung der Systeme der sozialen       kann die Zulassung oder das Inver-      es nicht zu einer Einigung kommen,
Sicherheit auf europäischer Ebene        kehrbringen von Produkten erschwert     könnte ein unterschiedliches Arbeits-
                                                                                 schutzniveau die Folge sein, dies
                                                                                 wiederum mit Auswirkungen auf ent-
                                                                                 sandte Beschäftigte. Entsprechende
                                                                                 Hinweise hatte die gesetzliche Sozial-
Die vier Grundfreiheiten der                                                     versicherung bereits im Rahmen von
Europäischen Union                                                               Diskussionen zu weiteren Freihan-
                                                                                 delsabkommen gegeben.

                    Freier                                                       Eine weitere Option wäre, dass das ­
           Personenverkehr                                                       Vereinigte Königreich nach dem
                                                          Freier                 Vorbild der drei EFTA-Staaten
                                                          Warenverkehr
                                                                                 Norwegen, Island und Liechtenstein
                                                                                 dem Europäischen Wirtschaftsraum
                                                                                 (EWR) beitritt. Dann würden alle vier
                                                                                 Grundfreiheiten gelten, auch die EU-
                                                                                 Verordnungen zur Koordinierung der
                                                                                 sozia­len Sicherheit würden Anwen-
                                                                                 dung finden.

                                                                                 4 Siehe hierzu das Weißbuch Großbritanniens über die
                                                                                  zukünftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs
                                                                                  zur Europäischen Union https://assets.publishing.
                 Freier                                                           service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/
 Dienstleistungsverkehr                                                           attachment_data/file/724982/The_future_relation-
                                                    Freier                        ship_between_the_United_Kingdom_and_the_Euro-
                                                    Kapitalverkehr                pean_Union_WEB_VERSION.pdf

                                                          10
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                  Juli / August 2018
Brexit

Herausforderungen für die                      Die Austrittsverhandlungen – eine „Premiere“
Sozialversicherungsträger                      und politisches Neuland für die EU

Für die gesetzliche Renten-, Unfall-
und Krankenversicherung wäre die
beste Option für die Zukunft eine
unveränderte Weitergeltung des EU-
Rechts auf unbestimmte Zeit. Unab-
hängig davon, welche Lösung am
Ende zustande kommt, wäre es wich-
tig, sich so nahe wie möglich an dem
bisherigen EU-Recht zu orientieren.

Viele Fragen können deswegen erst
im Zeitverlauf auf der Grundlage
noch zu erarbeitender vertraglicher
Regelungen beantwortet werden. Wie
werden z. B. Renten mit deutschen
und britischen und ggf. weiteren
Zeiten eines europäischen Mitglied-                         Für die gesetzliche
staats Bestand haben? In welcher
Weise werden bereits zurückgelegte                          Renten-, Unfall und
britische Versicherungszeiten künf-
tig berücksichtigt? In welcher Weise                        Krankenversicherung wäre
werden Ansprüche und Anwartschaf-
ten gewahrt bleiben? Wie werden
                                                            die beste Option für die
Expositionen bei Berufskrankheiten                          Zukunft eine unveränderte
oder Arbeitsunfällen in der Unfallver-
sicherung im jeweils anderen Staat                          Weitergeltung des EU-Rechts
berücksichtigt werden?
                                                            auf unbestimmte Zeit.
Andererseits bestehen umfassende
Erfahrungen im Umgang mit Sach-
verhalten aus den Beziehungen
zu Nicht-EU-Staaten, die dann auf
das Verhältnis zum Nicht-EU-Staat        zum Vereinigten Königreich danach
Großbritannien angewendet werden         betrifft. Nach der Devise „Nichts
können. Für die Einschätzung der         ist vereinbart, bis alles vereinbart
künftig entstehenden Prozesse und        ist“ kann sich im Laufe der Verhand-
Strukturen kann man sich somit           lungen noch viel ändern. Festhalten
an bestehenden Vereinbarungen mit        kann man derzeit nur: Bis zum Brexit-
anderen Drittstaaten orientieren.        Stichtag, dem 29. März 2019, ändert
                                         sich für die Sozialversicherungen
Der aktuelle Verfahrensstand und die     praktisch nichts.
voraussichtlichen Folgen des Brexits
sind von Unsicherheit geprägt, was       Ob eine Übergangsphase vom
den Ablauf des Brexits überhaupt und     30. März 2019 bis zum 31. Dezember
die Ausgestaltung der Beziehungen        2020 mit der angestrebten weitgehen-

                                                           11
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                 Juli / August 2018
Brexit

den Verlängerung des Status quo kommt, ist unsicher, weil          Kontakt
die Übergangsphase mit dem Austrittsabkommen insge-
samt verbunden ist. Sollte es jedoch dazu kommen, werden           Deutsche Sozialversicherung
die großen Veränderungen erst im Jahr 2021 eintreten.              Europavertretung
Ohne weitere Regelung wäre das Vereinigte Königreich, ab-
hängig von der Geltung bestehender Sozialversicherungs-            Rue d’Arlon 50
abkommen, entweder ein Vertragsstaat oder vertragsloses            B-1000 Brüssel
Ausland („Drittstaat“). Die Beziehungen können durch               Fon: +32 (2) 282 05 50
bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen oder durch            Fax: +32 (2) 282 04 79
Regularien von Organisationen, in denen gemeinsame Mit-            E-Mail: info@dsv-europa.de
gliedschaften bestehen (wie z. B. der Welthandelsorganisa-         www.dsv-europa.de
tion), geregelt werden. Die Diskussionen über solche künf-
tigen Beziehungen wurden bereits aufgenommen, jedoch
ist der Abschluss eines Abkommens über die künftigen
Beziehungen erst möglich, wenn das Vereinigte Königreich           Impressum
nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist.
                                                                   Verantwortlich für den Inhalt:
Ziel der deutschen Sozialversicherung ist es, den für viele        Deutsche Sozialversicherung
Versicherte mit Unsicherheit verbundenen Brexitprozess             Europavertretung im Auftrag
durch aktuelle Informationen und praktische Hinweise zu            der Spitzenverbände der
begleiten.                                                         Deutschen Sozialversicherung
                                                                   Direktorin: Ilka Wölfle, LL.M.

                                                                   Redaktion: Ilka Wölfle, LL.M.,
Die voraussichtlichen Folgen des Brexit                            Günter Danner, Ph.D.,
sind von Unsicherheit geprägt                                      Marina Schmidt, MBA,
                                                                   Stefani Wolfgarten,
                                                                   Dr. Wolfgang Schulz-Weidner,
                                                                   Katja Lippock

                                                                   Produktion: Raufeld Medien GmbH
                                                                   Projektleitung: Nina Koch
                                                                   Graphic Designer: Lotte Rosa Buchholz,
                                                                   Juliana Hesse

                                                                   Bildnachweis:
                                                                   Fotolia (Titel, S. 1, 3, 5, 6, 7, 8, 12),
                                                                   European Union, 2018 / Dario
                                                                   Pignatelli (S. 4),
                                                                   Mauro Bottaro (S. 4),
                                                                   Dominik Butzmann (S. 4)

                                                              12
Sie können auch lesen