Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in der Corona-Krise - Allen & Overy

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Zugang zu Fremd- und
Eigenkapital in der Corona-Krise
Grundlegende Neuerungen für Sanierungs- und
Gesellschafterdarlehen                Stand 31 März 2020

1. Überblick                                          EUR 3 Mio, auf eine eigene Risikoprüfung, bei
                                                      Kreditbeträgen über EUR 3 Mio. bis einschließ-
Die durch Covid-19 ausgelöste Krise stellt nach
                                                      lich EUR 10 Mio. erfolgt eine vereinfachte Risiko-
Ansicht von Bundeskanzlerin Merkel die größte
                                                      überprüfung durch die KfW. Die Sonderpro-
Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg dar.
                                                      gramme der KfW gewähren teilweise Beihilfen in
Die Bundesregierung und einige Landesregie-
                                                      Form von Zinssubventionen, was jedoch vonsei-
rungen haben Maßnahmenpakete verabschie-
                                                      ten der EU-Kommission über das Temporary
det, um Unternehmen in dieser fordernden Situa-
                                                      Framework for State aid measures to support the
tion zu unterstützen. Insbesondere werden durch
                                                      economy in the current COVID-19 outbreak frei-
das am 27. März in Kraft getretene Gesetz zur
                                                      geschaltet wurde. Die möglichen Förderpro-
Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
                                                      gramme sind auf der Website der KfW
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht bei-
                                                      (www.kfw.de) zusammengefasst und werden wie
spiellose gesetzliche Änderungen u.a. im Zivil-
                                                      üblich grundsätzlich über die jeweilige Bank des
und Insolvenzrecht kurzfristige Liquiditätssiche-
                                                      Unternehmens abgewickelt.
rungs- und sonstige Stabilisierungsmaßnahmen
möglich.                                              2.1.   Praktische Nutzbarkeit der KfW-
                                                             Programme
2. KfW-Förderprogramme
                                                      Auch die modifizierten KfW-Programme sehen
Die von der Bundesregierung angekündigten             nur eine teilweise Risikoübernahme durch die
Maßnahmen zur Erleichterung der kurzfristigen         KfW vor und zwar zwischen 80% bis maximal
Liquiditätsversorgung sollen vor allem durch die      90%. Zugang zu den Programmen hat damit wei-
KfW Bank (KfW) umgesetzt werden. Dafür hat            terhin nur das Unternehmen, das Zugang auch
die KfW bereits ihre bestehenden Produkte teil-       zu privatem Fremdkapital hat. Dennoch – in der
weise angepasst und ausgeweitet. Darüber hin-         aktuellen Krisensituation sollte sich durch die
aus führt die KfW für kleinere, mittlere und grö-     KfW Mittel in vielen Fällen ein Finanzierungskon-
ßere Unternehmen ein neues Sonderprogramm             zept gemeinsam mit bereits engagierten Kredit-
mit erhöhter Risikotoleranz ein. So sehen das je-     gebern leichter entwickeln lassen.
weilige KfW-Sonderprogramm 2020 zum KfW-
                                                      Dabei erwartet die KfW in der Regel, nicht
Unternehmerkredit und zum ERP-Gründerkredit–
                                                      schlechter behandelt zu werden, als die sich an
Universell eine gestaffelte Risikoprüfung vor.
                                                      der Finanzierung beteiligenden privaten Kredit-
Konkret verzichtet die KfW bei Kreditbeträgen bis
                                                      geber; Strukturen also, bei denen der private

© Allen & Overy LLP 2020                                                                    allenovery.com
Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in der Corona-Krise | 31. März 2020

Kreditgeber z.B. vorrangigen Zugang zu Verwer-                            Kennzahlen aufgrund der EU-Definition "Unter-
tungserlösen aus Sicherheiten hat, sind nicht                             nehmen in Schwierigkeiten" sind jedenfalls bei
möglich. Im Rahmen von Konsortialfinanzierun-                             Unternehmen (die keine KMU sind), dass der
gen geht die KfW davon aus, dass sie pari                                 buchwertbasierte Verschuldungsgrad unter 7,5
passu, also gleichrangig besichert wird. 1 Für den                        liegt (wohl unter Berücksichtigung von Gesell-
KfW-Unternehmerkredit und den ERP-Gründer-                                schafterdarlehen) und das Verhältnis des E-
kredit wird von banküblichen Sicherheiten ausge-                          BITDA zur Zinsaufwendung unter 1,0 liegt,
gegangen. 2
                                                                          Zum Zeitpunkt der Antragstellung soll laut KfW
Während im Rahmen der Direktbeteiligungen an                              gemäß der aktuellen Planung auf Basis der An-
Konsortialfinanzierungen ein Mindestbetrag in                             nahme einer sich wieder normalisierenden wirt-
Höhe von EUR 25 Mio., aber keine harte Ober-                              schaftlichen Gesamtsituation („wie vor der
grenze vorgesehen ist, sondern allein auf spezifi-                        Krise“) die Durchfinanzierung des Unternehmens
sche Kennzahlen des Darlehensnehmers abge-                                bis zum 31.12.2020 voraussichtlich gegeben
stellt wird, sehen der KfW-Unternehmerkredit                              sein. Für Unternehmen, die sich – unabhängig
und der ERP-Gründerkredit eine Obergrenze von                             von Covid 19-Corona - in der Krise befinden, er-
je EUR 1 Mrd. vor (wobei auch hier auf spezifi-                           scheint eine KfW Förderung damit kaum mög-
sche Kennzahlen von nicht mehr als 25 % des                               lich. Für Unternehmen, die im Rahmen einer lau-
Jahresumsatzes, nicht mehr als das doppelte der                           fenden Sanierung von der Corona-Krise über-
Lohnkosten und nicht mehr als der aktuelle Liqui-                         rascht wurden, sollte im Einzelfall allerdings ge-
ditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei klei-                         nau geprüft werden, bspw. sollte ein bereits vor-
nen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Mona-                               liegendes Sanierungsgutachten und verbindlich
ten bei großen Unternehmen abgestellt wird) vor.                          dokumentiertes Sanierungskonzept vor der
Diese Obergrenze bezieht sich dabei nicht allein                          Corona-Epidemie gerade als Nachweis gelten
auf den jeweiligen Darlehensnehmer, sondern                               können, dass die Fortführungsprognose auf Ba-
zielt auf die ganze Unternehmensgruppe ab.                                sis der oben formulierten Annahme gestellt wer-
                                                                          den kann.
Für Unternehmen, die bereits vor der Corona-
Krise in Schwierigkeiten waren stellt sich zu-                            2.2.      Sanierungskredit und Gesellschafter-
dem die grundsätzliche Frage der Förderfähig-                                       beiträge – wichtige Modifikationen
keit. So hält des Merkblatt für das KfW-Sonder-
                                                                          Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Recht-
programm 2020 fest, dass die KfW-Mittel denje-
                                                                          sprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. Sa-
nigen Unternehmen zur Verfügung stehen, die
                                                                          nierungskredit eine große praktische Hürde für
bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend
                                                                          die zeitnahe Bereitstellung der Kredite dargestellt
Finanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret
                                                                          hätte. Für Finanzierungen in der Krise bestehen
heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum
                                                                          ggf. enorme Anfechtungs- und Haftungsrisiken
31.12.2019 nicht "in Schwierigkeiten" im Sinne
                                                                          für Kreditgeber, insbesondere dann, wenn diese
der EU-Definition waren, einen Kredit beantra-
                                                                          gläubigerbenachteiligend oder sittenwidrig
gen können. Die Prüfung und Bestätigung des-
                                                                          sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein,
sen erfolgt durch die Konsortialbank Das Unter-
                                                                          wenn Kreditgeber Unternehmen in der Krise mit
nehmen sollte also geordnete wirtschaftliche
                                                                          neuem Fremdkapital unterstützen, ohne dass
Verhältnisse ausgewiesen, der Hausbank bezie-
                                                                          das Sanierungskonzept zunächst von einem un-
hungsweise den Konsortialbanken keine Kennt-
                                                                          abhängigen Dritten gutachterlich bestätigt wurde,
nis von ungeregelten Zahlungsrückständen des
                                                                          insbesondere, dass die Kreditmittel und deren
Antragstellers von mehr als 30 Tagen vorgele-
                                                                          Laufzeit ausreichend sind, um das Unternehmen
gen haben. Ob bestehende Stundungsvereinba-
                                                                          aus der Krise herauszuführen und es erwar-
rungen oder geregelte Covenantbrüche („Wai-
                                                                          tungsgemäß wieder eine nachhaltige, marktge-
ver“) generell schädlich sind für eine Antragstel-
lung, erscheint noch ungeklärt. Maßgebliche

1   Vgl. Merkblatt "Sonderprogramm "Direktbeteiligung für Konsortialfi-   2   Vgl. Merkblätter "KfW-Unternehmerkredit" und "ERP-Gründerkredit –
        nanzierung"" unter Konditionen.                                           Universell" unter Sicherheiten.

2                                                                                                                   © Allen & Overy LLP 2020
Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in der Corona-Krise| 31. März 2020

rechte Rendite erwirtschaftet. Eine solche Stel-             Hin- und Herzahlens. Auch eine Stundung o-
lungnahme wird aber angesichts der mit der                   der der Verzicht auf einen aufgrund einer
Corona Pandemie verbundenen Unsicherheiten                   Vertragsverletzung eingetretenen Ziehungs-
nur in Ausnahmefällen zu erhalten sein.                      stopp sollten erfasst sein. Da das bloße „Still-
                                                             halten in der Krise“ jedoch nach ganz über-
Im als Teil des Gesetzespakets zur Covid-19-
                                                             wiegender Meinung stets möglich ist, sollten
Pandemie rückwirkend zum 01. März 2020 in
                                                             den Kreditgebern jedenfalls Möglichkeiten
Kraft getretenen Covid-19-Insolvenzausset-
                                                             zur Verfügung stehen, die Situation ohne Er-
zungsgesetz – COVInsAG sind deshalb u.a. fol-
                                                             höhung des Haftungsrisikos zu stabilisieren.
gende einschneidende Änderungen und Er-
leichterungen für die Gewährung von neuen               3) Die vorgenannten Anfechtungs- und Haf-
Krediten sowie Gesellschafterdarlehen vorgese-             tungsprivilegien gelten auch für Kredite, die
hen, die sowohl für antragspflichtige als auch für         von der KfW und ihren Finanzierungspart-
nicht antragspflichtige Schuldner, mithin für alle         nern oder anderen Institutionen im Rahmen
Unternehmen gelten:                                        staatlicher Hilfsprgoramme anlässlich der
                                                           Covid-19-Pandemie gewährt werden, und
1) Zins- und Tilgungsleistungen bis zum
                                                           zwar auch dann, wenn der Kredit nach dem
   30. September 2023 auf im Aussetzungs-
                                                           30. September 2020 gewährt oder besichert
   zeitraum (1. April bis 30. September 2020)
                                                           wird und unbefristet für deren Rückgewähr.
   neu gewährte Kredite von Kreditgebern
   und Gesellschaftern gelten nicht als gläubi-         4) Neu ausgereichte Gesellschafterdarlehen
   gerbenachteiligend und sind somit der An-               sind der ansonsten geltenden Nachrangigkeit
   fechtung entzogen. Dieses Anfechtungsprivi-             in der Insolvenz des Schuldners entzogen
   leg gilt für Kredite von Nicht-Gesellschaftern          (§§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 44a, 135 InsO). Dies gilt
   auch für bis zu diesem Zeitpunkt gewährte               für alle im Aussetzungszeitraum (1. April bis
   Besicherungen. Als neu gewährter Kredit gilt            30. September 2020) neu ausgereichten Ge-
   aber nicht die Prolongation, Novation oder              sellschafterdarlehen, wenn für das Schuld-
   wohl auch vorübergehende Stundung, da es                nervermögen bis zum 30. September 2023
   für das Anfechtungsprivileg gerade auf die              ein Insolvenzverfahren angemeldet wurde.
   Zuführung neuer Liquidität ankommt.                     Ein wichtiger Unterschied besteht allerdings
                                                           zu Krediten von Nicht-Gesellschaftern: Der
2) Während des Aussetzungszeitraums ge-
                                                           Gesellschafter-Kreditgeber kann sich keine
   währte Kredite und Besicherungen sind auch
                                                           anfechtungssichere Besicherung aus dem
   nicht als sittenwidrig anzusehen, so dass der
                                                           Vermögen der Gesellschaft einräumen las-
   Sanierungskreditgeber keine Schadenser-
                                                           sen. Solche unterliegt weiterhin einer 10-jäh-
   satzforderungen fürchten muss. Dies gilt of-
                                                           rigen Anfechtungsfrist.
   fensichtlich unabhängig davon, ob eine ver-
   lässliche Prognose oder Planung bspw. in
                                                        3. Kredit-Förderprogramme in den Ländern
   Form eines Sanierungskonzepts oder Sanie-
   rungsgutachten erstellt werden kann. Aller-          Neben den KfW-Programmen auf Bundesebene
   dings: Eine Ausnahme besteht, wenn dem               werden auch weiterhin Bürgschaften von den
   Kreditgeber bekannt war, dass die Sanie-             Staatsbanken der jeweiligen Bundesländer zur
   rungs- und Finanzierungsbemühungen des               Verfügung gestellt, die ihrerseits ihre Programme
   Schuldners nicht zur Beseitigung einer ein-          und Bedingungen bereits (teilweise) angepasst
   getretenen Zahlungsunfähigkeit geeignet ge-          haben. Dies betrifft vor allem Bürgschaften im
   wesen sind. Eine angemessene Liquiditäts-            Bereich bis zu 2,5 Millionen Euro sowie Ange-
   planung sollte also stets vorbereitet werden.        bote für Bürgschaften direkt über die jeweilige
                                                        Bürgschaftsbank (Bürgschaft ohne Bank).
    Dieses Haftungsprivileg gilt auch für Prolon-
    gationen oder Novationen bereits existie-           Auf Seiten größerer Unternehmen ist mit hö-
    render Kredite oder andere Formen des               herem Bürgschaftsbedarf zu rechnen. Um
                                                        diese Zielgruppe abzudecken, wird neben den in

© Allen & Overy LLP 2020                                                                                               3
Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in der Corona-Krise | 31. März 2020

den einzelnen Ländern ggf. bestehenden Bürg-                               5. Verschiebung von Zahlungspflichten; Zi-
schaftsprogrammen das bisher nur in struktur-                                 vilrecht und Insolvenzanmeldepflichten
schwachen Regionen ausgerollte Großbürg-
                                                                           Mit Wirkung ab 1. April 2020 treten einige ver-
schaftsprogramm, im Rahmen dessen parallel
                                                                           tragsrechtliche Regelungen aus Anlass der
Bund und die jeweiligen Länder Bürgschaften
                                                                           Covid-19-Pandemie in Kraft, um vor allem Ver-
gewähren, auf ganz Deutschland ausgeweitet.
                                                                           brauchern vorübergehende Entlastung zu ver-
Damit wird beabsichtigt, insbesondere auch Be-
                                                                           schaffen. Verbraucher, z.T. aber auch Unterneh-
triebsmittelfinanzierungen ab einem Bürgschafts-
                                                                           men, haben im Ergebnis ggf. die befristete Mög-
bedarf in Höhe von EUR 50 Mio. abzusichern,
                                                                           lichkeit, Zahlungen zu verzögern und Kosten
wobei die Bürgschaftsquote zwar bis zu 90% be-                             zeitlich zu verlagern.
tragen darf, aber das kreditgewährende Institut
ein Eigenrisiko von mindestens 10% ohne Vor-                               Hierdurch treten zwar nur liquiditätswirksame
abbefriediegungsrecht und Sondersicherheiten                               Verschiebeeffekte ein (die Verbindlichkeiten ad-
übernehmen und die Investoren/anteilseigner                                dieren sich über die Zeit auf und müssen
sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der                              schließlich gezahlt werden) und werden Rechte
Finanzierung beteiligen müssen. 3 Diese Maß-                               zeitweilig suspendiert (die Kündigung bleibt
nahmen sind bereits durch die bisherigen beihil-                           grundsätzlich später möglich); dennoch könnten
ferechtlichen Regelungen abgedeckt, bedürfen                               diese außergewöhnlichen zivilrechtlichen Wei-
also keiner Genehmigung durch die EU-Kommis-                               chenstellungen zu einer Stabilisierung der Situa-
sion. Ansprechpartner sind die jeweilige Haus-                             tion beitragen. Allerdings werden hierdurch für
bank zusammen mit den Bürgschaftsbanken und                                die Gegenseite (Vermieter, Darlehensgeber, Lie-
Landesförderbanken bzw. PwC als Mandatar der                               ferant etc.) ggf. schwierige neue
Länder bzw. des Bundes 4.                                                  (Finanzierungs-)Fragen hervorgerufen.
                                                                           5.1.   Dauerschuldverhältnisse (außer Miet-
4. Staatliche Eigenkapitalbeteiligungen
                                                                                  verträge und Darlehensverträge)
Neben finanziellen Unterstützungsmaßnahmen
                                                                           Zunächst bis 30. Juni 2020 soll ein befristetes
bei der Kreditbeschaffung hat das Bundesfinanz-
                                                                           Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher
ministerium insbesondere Unternehmen der
                                                                           und Kleinstunternehmer gelten, die infolge der
Realwirtschaft auch Unterstützung in Form von
                                                                           Corona-Epidemie ihren Zahlungspflichten aus
Eigen- oder Nachrangkapital bis hin zu einer
                                                                           Verbraucherverträgen, die Dauerschuldverhält-
staatlichen Beteiligung über den sog. Wirt-
                                                                           nisse darstellen, nicht mehr nachkommen kön-
schaftsstabilisierungsfonds in Aussicht ge-
                                                                           nen. Das gilt jedoch nur für sog. Wesentliche
stellt. Details hierzu im Allen & Overy Bulletin
                                                                           Dauerschuldverhältnisse, die zur Eindeckung mit
„Rettungsschirm für betroffene Unternehmen ist
                                                                           Leistungen der angemessenen Darlehensvor-
aufgespannt“ vom 27. März 2020.
                                                                           sorge erforderlich sind, wobei Arbeitsverhältnisse
In eine ähnliche Richtung ging auch die Ankündi-                           ausgenommen sind.
gung vom bayerischen Ministerpräsidenten, sich
                                                                           Im Einzelnen wird für viele Schuldverhältnisse in
direkt an betroffenen Unternehmen zu beteiligen
                                                                           Artikel 240 EGBGB § 1 bis zum 30. Juni 2020
oder Kredite solcher Unternehmen teilweise zu
                                                                           ein Leistungsverweigerungsrecht für Verbrau-
übernehmen und so die finanzielle Belastung zu
                                                                           cher und Kleinstunternehmen begründet, die die
verringern (und deutsche Unternehmen nicht zu
                                                                           Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen, die
Übernahmekandidaten werden zu lassen). Noch
                                                                           vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden, der-
sind die genauen Rahmenbedingungen unklar,
                                                                           zeit wegen der Folgen der Covid-19-Pandemie
es gilt die weiteren Entwicklungen genau zu ver-
                                                                           nicht erfüllen können. Der seit 1900 geltende
folgen und gegebenenfalls schnell zu reagieren.
                                                                           Grundsatz des BGB „Geld hat man zu haben“

    3 S. Hinw eise für die Beantragung von Bundesbürgschaften unter Ein-    4Laut Homepage/Hinw eisblatt können die Anträge bei der Pricew ater-
    bindung paralleler Landesbürgschaften; abrufbar unter                   houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kapelle-Ufer 4,
    https://w w w.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Dow n-                 10117 Berlin, eingereicht w erden
    load/Anlage/hinw eise-buergschaften-bund-laender.html

4                                                                                                                  © Allen & Overy LLP 2020
Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in der Corona-Krise| 31. März 2020

wird damit grundsätzlich (unter dem Vorbehalt           Flankiert wird dies von einem gesetzlichen Kün-
unabdingbarer Grenzen, bspw. Unzumutbarkeit             digungsschutz. Die Bundesregierung wird er-
für den Gläubiger) suspendiert, wenn der                mächtigt, mit Zustimmung des Bundestages
Schuldner darlegen und beweisen kann, dass in-          (ohne Zustimmung des Bundesrates), dies durch
folge der Corona-Epidemie die Leistung nicht er-        Verordnung auf weitere Grupppen von Darle-
bracht werden kann oder die Erbringung der              hensnehmern zu erstrecken, wobei dies "ins-
Leistung nicht möglich wäre, ohne Gefährdung            besondere" für kleinere und mittlere Unterneh-
der wirtschaftlichen Grundlagen seines Erwerbs-         men möglich sein soll. Im Einzelnen:
betriebs.
                                                        Für Verbraucherdarlehens verträge, die vor dem
5.2.   Mietverträge                                     15. März 2020 abgeschlossen wurden, gilt, dass
                                                        Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzah-
Miet- und Pachtverbindlichkeiten bleiben weiter-
                                                        lung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwi-
hin fällig und zahlbar. Aber Achtung: Das we-
                                                        schen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020
sentliche Schwert des Vermieters, bei Nichtzah-
                                                        fällig werden, mit Eintritt der Fälligkeit für die
lung das Mietverhältnis zu kündigen, ist ihm aus
                                                        Dauer von drei Monaten gestundet werden. Ein
der Hand genommen: Wegen Nichtzahlung der
                                                        Anspruch, der am 2. Mai 2020 fällig würde, wäre
Miete für die Monate April 2020 bis Juni 2020 ist
                                                        somit bis zum Ablauf des 1. August 2020 gestun-
das Recht des Vermieters zur Kündigung bis
                                                        det; seine Fälligkeit wäre auf den 3. August 2020
zum 30. Juni 2022 ausgeschlossen. Dabei ist
                                                        verschoben. Ein Anspruch, der nach der vertrag-
der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pande-
                                                        lichen Vereinbarung am 2. Juni 2020 fällig, wird
mie und der Nichtleistung glaubhaft zu machen.
                                                        somit erst am 2. September 2020 fällig.
Zahlt ein Mieter also nicht, so gerät er in Verzug
                                                        Das gilt aber nur, wenn der Darlehensnehmer
und haftet dem Vermieter gegenüber neben der
                                                        aufgrund der durch die Ausbreitung der Covid-
Miete auch für etwaige diesem entstehende
                                                        19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnli-
Schäden (auch mit der Mietkaution oder -aval);
                                                        chen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat, die
gekündigt werden kann ihm jedoch nicht. Dies
                                                        dazu führen, dass ihm die Erbringung der ge-
gilt für private und gewerbliche Miet- sowie
                                                        schuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Nicht zu-
Pachtverhältnisse. Bis zum 30. Juni 2022 müs-
                                                        mutbar ist ihm die Erbringung der Leistung u.a.
sen die Mietschulden zudem ausgeglichen sein,
                                                        dann, wenn die wirtschaftliche Grundlage sei-
sonst ist der Vermieter wieder zur Kündigung be-
                                                        nes Erwerbsbetriebs gefährdet ist.
rechtigt.
                                                        Kündigungen des Darlehensgebers wegen Zah-
Nach bisheriger Rechtslage wäre ein Unterneh-
                                                        lungsverzugs oder wesentlicher Verschlechte-
men unter diesen Umständen ggf. wegen Zah-
                                                        rung der Vermögensverhältnisse des Darlehens-
lungsunfähigkeit verpflichtet gewesen, Insolvenz
                                                        nehmers sind in diesen Fällen bis zum Ablauf
anzumelden. Der Gesetzgeber hat aber eben-
                                                        der jeweiligen Stundung von drei Monaten aus-
falls im Zuge der Corona-Krise auch die Insol-
                                                        geschlossen.
venzanmeldepflichten zunächst bis 30. Septem-
ber 2020 suspendiert. Näheres hierzu oben be-           Der Kündigungsschutz hindert die Vertragspar-
reits und im Allen & Overy Bulletin „Covid-19           teien nicht, abweichende Vereinbarungen, insbe-
Coronavirus: Vorübergehende Aussetzung der              sondere über mögliche Teilleistungen, Zins- und
Insolvenzantragspflicht“ vom 31. März 2020.             Tilgungsanpassungen oder Umschuldungen zu
                                                        treffen. Insbesondere wenn bis zum 30. Juni
5.3.   (Verbraucher-)Darlehensverträge
                                                        2020 keine Einigung zustande kommt, verlängert
Im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge            sich die Vertragslaufzeit und die Fälligkeit der
soll nach Artikel 240 BGB § 3 eine gesetzliche          vertraglichen Leistungen um drei Monate.
Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung
                                                        Für Darlehensverträge mit Unternehmen finden
nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt wer-
                                                        die neuen Regelungen keine Anwendung. Hier
den, mit der Möglichkeit für die Vertragsparteien,
                                                        werden die Vertragsparteien für anstehende Fra-
eine abweichende Vertragslösung zu finden.

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Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in der Corona-Krise | 31. März 2020

gen, bspw. Kündigungsgrund aufgrund einer We-                                                              Hinsichtlich der Aussetzung der Insolvenzan-
sentlichen Vermögensverschlechterung ("MAC"),                                                              tragspflicht ist die Verlängerung bis 31. März
Ziehungsstopp oder anstehende Tilgungsleistun-                                                             2021 ermöglicht.
gen trotz Liquiditätskrise, vertragliche Lösungen
finden müssen, um das Unternehmen zu stabili-                                                              6. Zusammenfassung
sieren.
                                                                                                           Das in größter Eile von einer Formulierungshilfe
5.4.       Weitere Fristverlängerung                                                                       der Bundesregierung zur Verkündigung im Bun-
                                                                                                           desgesetzblatt vorangetriebene Gesetz zeigt den
Die aktuelle Befristung der o.g. Maßnahmen auf
                                                                                                           großen politischen Willen, Privatpersonen und
den 30. Juni 2020 kann je nach Fortgang der
                                                                                                           Unternehmen in der gegenwärtigen Krisensitua-
Pandemie und deren Auswirkungen auf das Wirt-
                                                                                                           tion zu unterstützen. Dabei wird eine Vielzahl
schaftsleben in Deutschland durch Entscheidung
                                                                                                           von Förderprogrammen angeboten.
der Bundesregierung hinsichtlich des Leistungs-
verweigerungsrechts bis längstens 30. Septem-                                                              Darüber hinaus scheut sich der Gesetzgeber
ber 2020, hinsichtlich der Kündigungsbeschän-                                                              nicht, zum Teil seit Jahrzehnten existierende zi-
kungen aus Miet- und Pachtverhältnissen, die bis                                                           vil- und insolvenzrechtliche Prinzipien vorüberge-
längstens 30.September 2020 entstanden sind.                                                               hend außer Kraft zu setzen. Zum Teil wurden
Sofern innerhalb dieser Fristen, eine Beeinträch-                                                          diese schon in der Vergangenheit kritisch be-
tigung fortbesteht, sind weitere Verlängerungen                                                            trachtet. Es wird nun abzuwarten sein, ob sich
in Abstimmung mit dem Bundestag möglich.                                                                   die neuen Regelungen in der Praxis bewähren
                                                                                                           und ob sich Missbrauchsfälle häufen.

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