Reisen 2019 - Ambulante Hilfen + Assistenz

Die Seite wird erstellt Paul-Luca Seitz
 
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Reisen 2019

 • Musical STARLIGHT EXPRESS Bochum
 • Bauernhof-Urlaub - Hof Grüneberg Löwenberger Land
 • Städtereise Wien
 • Senioren-Reise Erfurt
 • Urlaub im Bayerischen Wald Zwiesel
 • Sommerurlaub im Spreewald Fiedermannhof
 • Nordsee-Urlaub Bremerhaven
 • Planwagencamping & Bauernhofferien Grünow Feldberger Seenland
 • Auslandsreise Südtirol Moarhof Rodeneck
 • Urlaub im Havelland Potsdam
 • Weihnachtsmarkt Regensburg
 • Silvester an der Nordsee Feriendorf Schillig Horumersiel
Hier die Übersicht zu den Reisen 2019 mit allen wichtigen Hinweisen und den
Informationen zu den einzelnen Angeboten. Die gedruckte Broschüre erscheint
voraussichtlich im Februar 2019. Da die Broschüre in einfacher Sprache verfasst
wird, sind auch die folgenden Seiten in einfacher Sprache formuliert.

Anmeldungen sind mit dem beigelegten Anmeldeformular Reisen 2019 möglich.

Zusätzlich zum ausgewiesenen Reisepreis stellen wir allen Teilnehmern mit
einem Pflegegrad Kosten für Betreuung und Pflege in Rechnung. Es gibt wieder
einige Anpassungen bei der Kostenstruktur - genaue Informationen diesbezüglich
finden     Sie   auf   den   folgenden   Seiten.   Bitte   lesen   Sie   auch   die
Teilnahmebedingungen am Ende dieses Dokumentes genau durch.

Bei verschiedenen Angeboten ist der Zustieg bzw. Ausstieg in Reichenbach oder
Stollberg möglich. Teilnehmer aus der Region, die selbstständig mit dem Zug zum
Treffpunkt anreisen, können wir gern direkt am Chemnitzer Hauptbahnhof
abholen.
Wichtige Bedingungen für eine Anmeldung

So melden Sie sich an:

Für die Anmeldung benutzen Sie bitte das beiliegende Anmelde-Formular.

1. Sie müssen das Anmelde-Formular komplett ausfüllen.
Danach unterschreibt der gesetzliche Vertreter die Anmeldung.
Wir nehmen nur Anmeldungen mit gültiger Unterschrift an!

2. Sie schicken dann die Anmeldung an die Ambulanten Hilfen + Assistenz
zurück.
Oder Sie geben die Anmeldung direkt bei Frau Hornemann ab.
An eine schriftliche Anmeldung müssen Sie sich halten.
Wir sagen dazu auch: Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich!

3. Wir verschicken per Post die Bestätigung für die Anmeldung
und auch die Rechnung für die Anzahlung.

Mit der Anmeldung stimmen Sie den Bedingungen für die Reise zu.
Die Bedingungen stehen am Ende von diesem Dokument.
Die Bedingungen für die Reise müssen Sie vorher sehr gut lesen.

Wenn eine Anmeldung nicht ganz ausgefüllt ist, hat sie keine Geltung.
Wir halten den Platz für Sie dann nicht frei.
Das gilt auch für Anmeldungen ohne gültige Unterschrift vom gesetzlichen
Vertreter.
Anmeldungen und Reservierungen über das Telefon werden auch nicht
beachtet.

Wir erheben eine Gebühr für die Anmeldung.
Diese Gebühr ist Teil vom Reisepreis.
Die Gebühr wird bei Rücktritt von der Reise nicht zurückgegeben.

Wir schließen keine Reise-Rücktritts-Versicherung ab.
Welche Leistungen haben Betreuung, Assistenz & Pflege?

Leistungen
Sie buchen eine Reise.
Dann bekommen Sie:
• fürsorgliche, allumfängliche Betreuung & Begleitung durch unser Personal
• Grundpflege
• Planung vom Reise-Programm
• Transport vom Gepäck
• Anmeldung der Reise und vom Hotel
• erhöhte Zeiten für Beaufsichtigung und Fürsorge
• Hilfe bei der Orientierung,
• Hilfe beim Umgang mit Geld
• Hilfe bei der Erfüllung persönlicher Wünsche

Wichtig:
Sie haben Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse.
Aber Sie nutzen diese Leistungen anders.
Dann müssen wir Ihnen die Kosten für Betreuung, Assistenz & Pflege
privat in Rechnung stellen.

Haben Sie noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Team vom Reisebüro:
Telefon: 0371 – 233 743 12
E-Mail: judith.hornemann@ah-assistenz.de
Kosten

Kosten für die Betreuung
Bitte beachten Sie, dass wir allen Teilnehmern mit einem Pflegegrad
Kosten für Betreuung, Assistenz & Pflege in Rechnung stellen.
Der Aufbau der Kosten ist in der Kosten-Übersicht 2019 erklärt.

Veranstaltungs-Geld
Das Veranstaltungs-Geld wird zum Beispiel
für Ausflüge und Eintrittsgelder genutzt.
Es wird spätestens bei Beginn der Reise als Bargeld abgegeben.
Genaue Informationen dazu bekommen Sie
beim jeweiligen Info-Nachmittag zur Reise.

Taschengeld
Taschengeld sollten Sie für persönliche Ausgaben einplanen.
Das sind zum Beispiel Getränke, Imbiss zum Mittag,
Andenken, Postkarten und anderes.
Wir schlagen etwa 15 Euro pro Tag vor.
Kosten-Übersicht 2019

Reisen

mit Pflegegrad und Anspruch

Stundensatz für Teilnehmer mit Pflegegrad
und Anspruch auf Verhinderungspflege und/oder Entlastungsbetrag

Abrechnung über Pflegekasse*
Wir berechnen 10 Stunden pro Tag.

Stundensatz Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI):   16,50 Euro
Stundensatz Entlastungsbetrag (nach § 45b SGB XI):    16,50 Euro

mit Pflegegrad ohne Anspruch

Tagessatz Teilnehmer mit Pflegegrad ohne Anspruch auf Verhinderungspflege
und/oder Entlastungsbetrag

Abrechnung über Teilnehmer!

Tagessatz Urlaubsreisen:       25 Euro

* Bei Reisebeginn nach 18 Uhr bzw. Reiseende bis 12 Uhr
berechnen wir 6 Stunden für diesen Tag.
Für den 31.12.2019 berechnen wir 15 Stunden.
Musical STARLIGHT EXPRESS – Bochum

• Datum:        09.04. – 12.04.2019
• Tage:         4 Tage / 3 Übernachtungen
• Teilnehmer: 8 Personen
• Reisepreis: 360 Euro mit der Eintrittskarte für das Musical
• Unterkunft: DJH Jugendgästehaus Bochum
                Halbpension

Wir übernachten im modernen Jugendgästehaus „Bermuda3Eck“.
Es ist zentral gelegen.
Darum ist es der ideale Ausgangspunkt für viele Ausflüge.
Wir sind in Doppel-Zimmern mit Dusche und WC untergebracht.
Es gibt verschiedene Freizeit-Möglichkeiten im Haus.
Zum Beispiel eine Bar, eine gemütliche Terrasse,
Kicker und andere Spiel-Geräte.

• Die An- und Abreise erfolgt mit der Bahn.
   In Bochum sind wir viel zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie
   dem Bus unterwegs.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Mitte April fahren wir zum Musical STARLIGHT EXPRESS nach Bochum.

STARLIGHT EXPRESS erzählt den wunderbaren Traum von einem Kind.
Es wird in dem Traum die Weltmeisterschaft der Züge veranstaltet.
Alle wollen wissen: Wer ist die schnellste Lokomotive unter ihnen.
Die Lokomotiven haben Namen. Eine junge Dampflok heißt Rusty.
Greaseball ist eine Diesellok. Eine moderne E-Lok heißt Electra.
Neu dabei ist Pearl. Pearl ist ein schöner Erste-Klasse-Wagen.
Pearl und Rusty mögen sich vom ersten Augenblick an sehr.
Als das Rennen beginnt, taucht plötzlich auch der berühmte Starlight Express
auf.

Natürlich werden wir auch die Stadt Bochum ein bisschen erkunden.
Zum Beispiel besuchen wir die Zeche Zollverein.
In einer Zeche wurde Kohle aus der Erde geholt.
Wir fahren auch zum Deutschen Bergbau-Museum.
Und wir besuchen die Zoo-Erlebniswelt in Gelsenkirchen.
Abends können wir durch die bekannte Kneipen- und Veranstaltungs-Meile in
Bochum bummeln.
Die Kneipen-Meile in Bochum wird auch „Bermuda 3Eck“ genannt.
Bauernhof-
Bauernhof -Urlaub – Hof Grüneberg

• Datum:       05.05. – 10.05.2019
• Tage:        6 Tage / 5 Übernachtungen
• Teilnehmer: 12 Personen
• Reisepreis: 450 Euro
• Unterkunft: Hof Grüneberg
               Halbpension

Wir wohnen in 5 großen Ferienwohnungen.
Die Wohnungen sind bequem und zweckmäßig ausgestattet und haben 4
Sterne.
Sie haben mehrere Schlafzimmer.
Die Wohnungen sind barrierefrei. Das bedeutet: ohne Hindernisse.
Teilweise sind die Wohnungen sogar miteinander verbunden.
Bei dieser Reise werden wir Frühstück und Abendessen selbst zubereiten.
Wir können alle gemeinsam kochen.

• Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe.
   Die Busse haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Im Mai geht es für alle Tierfreunde auf einen Bauernhof.

Auch dieses Jahr bieten wir wieder einen Urlaub auf dem Bauernhof an.
Im Mai fahren wir gemeinsam nach Grüneberg.
Der Ort liegt im Löwenberger Land. So nennt man die Gegend.
Die Stadt Berlin ist etwa 1 Stunde entfernt. Auch Potsdam ist nicht weit weg.
Der 100 Jahre alte Bauernhof liegt direkt am schönen Dorfplatz.
Der Hof ist barrierefrei. Das bedeutet: Hier gibt es keine Hindernisse.
Auf dem Hof gibt es 20 Pferde.
Und es gibt Ziegen, Schweine, Kaninchen, Enten
und viele andere Bauernhof-Tiere zum Anschauen und Streicheln.
Wer möchte kann sich auch beim therapeutischen Reiten ausprobieren.
Wir wollen natürlich nicht nur Zeit auf dem Hof und bei den Tieren verbringen.
Es werden auch interessante Ausflüge angeboten.
Zum Beispiel zum Ziegeleipark Mildenberg, zum Schloss Rheinsberg
oder zu einer Straußenfarm.
Städte-Reise nach Wien

• Datum:       19.05. – 25.05.2019
• Tage:        7 Tage / 6 Übernachtungen
• Teilnehmer: 10 Personen
• Reisepreis: 625 Euro
• Unterkunft: Meininger Hotel Wien Downtown Sissi
               Halbpension

Das Hotel liegt im Zentrum von Wien.
Vom Hotel aus spaziert man in wenigen Minuten über den Donaukanal in die
Altstadt.
In der Altstadt gibt es viele weltbekannte Sehenswürdigkeiten.
Auch der Hauptbahnhof ist nur 10 Minuten entfernt.
Wir sind in modernen Zweibett-Zimmern und Dreibett-Zimmern untergebracht.
Die Zimmer haben Fernseher, Dusche und WC.
Morgens bekommen wir ein leckeres Frühstücks-Buffet bei uns im ruhigen
Bettenhaus.
Abends gehen wir zum Abendessen in das Haupthaus vom Hotel.

• Die An- und Abreise erfolgt mit dem Zug.
   In Wien sind wir zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.
• weitere Leistungen: Auslands-Kranken-Versicherung
   und Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Wien – das schöne Zentrum in Österreich

Unsere Städtereise führt uns in die große und wichtige Stadt von Österreich.
Wien hat viele Sehenswürdigkeiten.
Sehenswert ist die Hofburg mit der weltberühmten Wiener Hofreit-Schule.
Wir können eine Fahrt mit dem Schiff auf der Donau machen.
Und die wichtigsten Sehenswürdigkeiten können wir bei einer Stadtrundfahrt
anschauen.
Besonders schön ist das Schloss Schönbrunn.
Bei einem Besuch im Sisi-Museum können auch die Räume
des ehemaligen Kaisers angesehen werden.
Und Gäste dürfen auch die ehemaligen Privat-Räume
von Sisi und Kaiser Franz Joseph anschauen.
Wir können über den Prater schlendern. Das ist ein großer Vergnügungs-Park.
Natürlich wollen wir auch ein richtiges Wiener Schnitzel essen
und ein Wiener Kaffeehaus besuchen.
Auf dem Naschmarkt können wir regionale Köstlichkeiten probieren.
Der Naschmarkt ist Wiens größter Wochenmarkt.
Senioren-Reise nach Erfurt

• Datum:       17.06. – 21.06.2019
• Tage:        5 Tage / 4 Übernachtungen
• Teilnehmer: 12 Personen
• Reisepreis: 425 Euro
• Unterkunft: Gästehaus “Am Luisenpark“
               Bildungs- und Begegnungsstätte LH Erfurt
               Halbpension

Wir sind in gut und bequem ausgestatteten Doppelzimmern
mit Balkon oder Terrasse und Dusche und WC untergebracht.
Einige Zimmer sind barrierefrei – sie haben dann keine Hindernisse.
Im Haus gibt es einen Aufzug.
Auf dem schönen Außengelände, im angrenzenden Park,
auf der großen Terrasse mit vielen Ruhebereichen können wir uns gemütlich
erholen.
Das Essen wird in der hauseigenen Küche täglich frisch zubereitet.
Morgens erwartet uns ein großes Frühstücks-Buffet.
Abends gibt es ein 3-Gang Menü.
Bei schönem Wetter ist ein Grillabend geplant.

• Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe.
   Die Busse haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Gemütliche Reise nach Erfurt

Für alle älteren und älter werdenden Menschen mit Behinderung
bieten wir diesen Sommer eine Reise nach Erfurt an.
Im ganz gemütlichen Tempo wollen wir die Stadt erkunden.
Auf dem Gartenschau-Gelände können wir Pflanzen und Blumen anschauen.
In der Nachbar-Stadt Weimar gibt es das Bienenmuseum.
Hierher lohnt sich auch ein Ausflug.
Natürlich wollen wir auch gemütlich Kaffeetrinken gehen.
Bei der Reise nach Erfurt können Sie entspannen und die Sonne genießen.
Urlaub im Bayerischen Wald – Zwiesel

• Datum:       22.06. – 29.06.2019
• Tage:        8 Tage / 7 Übernachtungen
• Teilnehmer: 20 Personen
• Reisepreis: 670 Euro
• Unterkunft: AWO Feriendorf Zwiesel
               Halbpension

Wir haben 6 schöne große Ferienwohnungen gemietet.
Jede Wohnung verfügt über mehrere Schlafzimmer.
Es gibt auch eine schöne Terrasse, eine Küche und einen gemütlichen
Wohnbereich.
Die Ferienanlage bietet uns viele Freizeitmöglichkeiten.
Zum Beispiel Tischtennis und „Bauerngolf“.
Wir können auch eine Fackelwanderung und einen gemütlichen Grillabend
machen.
Morgens gibt es ein leckeres reichhaltiges Frühstücks-Buffet.
Abends gibt es auch bayerische Spezialitäten.

• Die An- und Abreise erfolgt mit dem eigenen großen Reisebus
   Den Bus haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Luftkur-Ort Zwiesel im Bayerischen Wald

Ende Juni fahren wir in den Bayerischen Wald.
Es geht in den schönen Luftkur-Ort Zwiesel.
Die Nachbar-Länder Tschechien und Österreich sind ganz nah.
Vor Ort können wir Ausflüge zum Beispiel nach Passau machen.
Auch eine Fahrt mit dem Schiff auf der Donau ist möglich.
Außerdem lohnt sich ein Ausflug in das Museumsdorf „Bayrischer Wald“.
Zwiesel ist bekannt für besonders schöne Dinge aus Glas.
Hier gibt es viele Glashütten.
Das sind die Werkstätten, in denen Dinge aus Glas gemacht werden.
Wir können eine solche Werkstatt besuchen
und jeder kann sich selber an der Glasbläserei versuchen.
Durch die Nähe zu Tschechien können wir auch einen Abstecher
in unser schönes Nachbar-Land machen.
Sommerurlaub im Spree-Wald – Fiedermannhof

• Datum:        14.07. – 20.07.2019
• Tage:         7 Tage / 6 Übernachtungen
• Teilnehmer: 14 Personen
• Reisepreis: 580 Euro
• Unterkunft: Fiedermannhof
                Halbpension

Der Ferienhof ist größtenteils barrierefrei.
Es gibt fast keine Hindernisse.
Empfang, Gastronomie und das Kaminzimmer sind ebenerdig und ohne Stufen
zu erreichen. Die Zimmer in der oberen Etage sind über einen Fahrstuhl zu
erreichen.
Wir wohnen in hell und freundlich eingerichteten Zweibett-Zimmern mit Dusche
und WC.
Es steht uns ein rollstuhl-gerechtes Zimmer zur Verfügung.
Im ländlich rustikal eingerichteten Restaurant
werden wir mit typischen Speisen aus dem Spree-Wald und aus der Region
verwöhnt.

• Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe.
   Die Busse haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Sommerurlaub direkt am Wasser.

Mitte Juli fahren wir auf den Fiedermannhof.
Der Ferienhof liegt mitten im idyllischen Spreewald.
Die Hektik aus den Städten ist weit weg.
Der Spree-Wald ist durchzogen von den Kanälen des Flusses „Spree“.
Viele Menschen sagen: Im Spree-Wald ist es wie in einem Märchen: verzaubert
und schön.

Wir wohnen auf dem Fiedermannhof.
Der Hof ist ein idealer Ausgangspunkt für viele schöne Unternehmungen.
Natürlich wollen wir eine Kahnfahrt machen.
Und wir lassen uns die Herstellung der bekannten Spreewälder Gurken
erklären.
Weitere Ziele für die Ausflüge sind:
Storchenhof Vetschau, das Freilandmuseum Lehde
und das Flugplatz-Museum Cottbus.
Überall gibt es viel zu entdecken.
Nordsee-Urlaub – Bremerhaven

• Datum:        27.07. – 03.08.2019
• Tage:         8 Tage / 7 Übernachtungen
• Teilnehmer: 18 Personen
• Reisepreis: 610 Euro
• Unterkunft: Jugendherberge Bremerhaven
                Halbpension

Untergebracht sind wir in der Jugendherberge Bremerhaven.
Diese liegt an einem kleinen Park etwas außerhalb vom Stadtzentrum.
Wir sind in Zweibett-Zimmern im Erdgeschoss untergebracht.
Es gibt eine Rampe und einen Fahrstuhl.
Wir können 2 Zimmer mit behindertengerechter Ausstattung haben.
Wir können die Terrasse mit Grill, eine Sauna, Tischfußball, den Billardraum und
die Tischtennisplatte im Freigelände nutzen. Die hauseigene Küche der
Herberge versorgt uns mit einem abwechslungsreichen Frühstücksbuffet und
leckeren Abendessen. Ein gemütlicher Grillabend mit frischen selbstgemachten
Salaten und Grillwürsten ist fest mit eingeplant.

• Die An- und Abreise erfolgt mit dem eigenen großen Reisebus
   Den Bus haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Sommer an der Küste

Auch diesen Sommer zieht es uns wieder für einige Tage an die Küste.
Dieses Jahr fahren wir an die Nordsee.
Unser Ziel ist die Seestadt Bremerhaven.
Wir wollen gemeinsam mit euch interessante Ausflüge machen.
Zum Beispiel können wir den großen Übersee-Hafen besichtigen.
Hier halten Schiffe aus aller Welt.
Bei einem Besuch im Zoo am Meer können wir die nordische Tierwelt
bestaunen.
Es gibt ein Klima-Haus. Hier kann man die verschiedenen Klima-Zonen
von warm bis kalt hautnah erleben.
Es lohnt sich auch ein Besuch im Deutschen Schifffahrts-Museum.
Auf jeden Fall fahren wir an einen schönen Nordseestrand.
Wir wollen dann einfach mal Sonne, Sand und Meer genießen.
Und die großen vorbeifahrenden Container- und Kreuzfahrt-Schiffe bestaunen.
Camping im Planwagen und Ferien auf dem Bauernhof Grünow –
Feldberger Seenland

• Datum:       25.08. – 30.08.2019
• Tage:        6 Tage / 5 Übernachtungen
• Teilnehmer: 7 Personen
• Reisepreis: 385 Euro
• Unterkunft: Planwagen-Camping Grünow
               Halbpension

Neben den Wagen gehören zum Camp auch Sitzgelegenheiten im Freien.
Ebenso gehören dazu ein Küchengebäude, ein modernes Sanitärgebäude
und ein großes Festzelt als Aufenthaltsbereich.
In der eigenen Küche auf dem Hof wird für uns Frühstück und Abendessen
zubereitet.
Verschiedene Freizeitmöglichkeiten bieten Abwechslung.
Zum Beispiel gibt es Tischtennis, Volleyball und eine Kegelbahn.
Ein Badesee und ein Angelteich sind auch in der Nähe.

• Die An- und Abreise erfolgt mit einem kleinen Bus.
   Den Bus haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
• Wichtig: Beim Ein- und Aussteigen aus dem Planwagen gibt es 2
   Treppenstufen. Alle Teilnehmer müssen selbstständig und sicher Treppen
   steigen können.
Urlaub für Abenteuerlustige

Für die Abenteuerlustigen unter Euch haben wir uns dieses Jahr
mal wieder was ganz Neues überlegt: Ein Camping im Planwagen.
Wir haben zwei große Planwagen gemietet.
Übernachtet wird in den mit Betten ausgestatteten Planwagen.
Wir müssen nur einen Schlafsack, ein kleines Kissen und eine Taschenlampe
mitbringen!
Auf dem großen Ferienhof im Feldberger Seenland erwarten uns viele
Bauernhoftiere.
Die Tiere können gefüttert und umsorgt werden.
Wenn ihr möchtet, können wir eine knusprige Pizza backen
und abends den Grill heiß machen und ein Lagerfeuer anzünden.
Wir können verschiedene schöne Ausflüge machen.
Zum Beispiel zum Slawendorf Neustrelitz. Oder eine Schifffahrt auf der Müritz.
Auslandsreise Südtirol – Moarhof Rodeneck

• Datum:       08.09. – 15.09.2019
• Tage:        8 Tage / 7 Übernachtungen
• Teilnehmer: 18 Personen
• Reisepreis: 610 Euro
• Unterkunft: Moarhof Rodeneck
               Halbpension

Der Moarhof liegt ganz ruhig in dem kleinen Ort Nauders.
Hier haben wir einen herrlichen Blick auf blühende Almwiesen
und auf beeindruckende Berge.
Untergebracht sind wir in Doppel- und Mehrbett-Zimmern mit Balkon.
Die Zimmer haben Dusche und WC.
Im Haus gibt es einen Aufzug.
Wir können uns im großen Garten und auf der Sonnenterrasse entspannen.
Und am Pool in den Sonnenliegen können wir uns gut ausruhen.
Auch abends kann man im beleuchteten Pool baden.
Der Stall ist immer offen und wir können die Kühe streicheln und füttern.
Familie Mair verwöhnt uns wieder mit selbstgemachten Südtiroler Köstlichkeiten.

• Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe.
   Die Busse haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Auslands-Kranken-Versicherung
   und Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Es geht in die Berge nach Südtirol

Im September machen wir eine Woche Urlaub in den Bergen in Südtirol.
Wir fahren wieder zu Familie Mair auf den Moarhof.
Die kleine Berggemeinde Nauders liegt auf ca. 1000 m Höhe.
Wir wollen verschiedene schöne Ausflüge machen.
Zum Beispiel zu einem Messner Mountain Museum und zum Ötzi-Museum in
Bozen.
Wir wollen uns die ganz hohen Berge bei einer Dolomiten-Rundfahrt
anschauen.
Und wir wollen mit der Bergbahn fahren.
Ein Besuch in einer Schaukäserei wird besonders interessant.
Und natürlich darf ein Essen in einer Almhütte nicht fehlen.
Hier sollen Köstlichkeiten aus Südtirol probiert werden.
Urlaub im Havelland - Potsdam

• Datum:       30.09. – 04.10.2019
• Tage:        5 Tage / 4 Übernachtungen
• Teilnehmer: 10 Personen
• Reisepreis: 400 Euro
• Unterkunft: Jugendherberge Potsdam
               Halbpension

Die Jugendherberge liegt im charmanten Babelsberger Kiez.
In der Nachbarschaft stehen elegante Gründerzeitvillen
und alten Backsteinhäuser.
Nicht weit entfernt gibt es verschiedene schöne Cafés und Eisdielen.
Das neue Gebäude hat einen Aufzug und eine moderne Ausstattung.
Im großen Außenbereich gibt einen Garten mit Sonnenterrasse.
Und es gibt einen Basketballplatz und Tischtennisplatten.
Wir schlafen in Doppel-Zimmern mit Dusche und WC.
Die hauseigene Küche versorgt uns
mit einem abwechslungsreichen Buffet zum Frühstück und zum Abendessen.

• Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe.
   Die Busse haben wir auch für Ausflüge.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Immer eine Reise wert: Potsdam

Im Spätsommer fahren wir eine Woche in das Havelland nach Potsdam.
Potsdam ist die Landeshauptstadt in Brandenburg.
Potsdam ist auf einer Insel erbaut und von einer großen Flusslandschaft
und vielen Havelseen umgeben.
In Potsdam gibt es viele Schlösser, Parks und Gärten.
Es gibt auch eine schöne Altstadt. Ein Stadtbummel lohnt sich.
Geplant ist ein Besuch im Filmpark Babelsberg.
Wir wollen auch das Schloss und den Park Sanssouci besichtigen.
Und wir wollen eine Schifffahrt auf der Havel machen.
Andere schöne Ausflüge sind zum Beispiel möglich
zum Wannsee oder ins Slawendorf Brandenburg.
Weihnachtsmarkt – Regensburg

• Datum:        14.12. – 17.12.2019
• Tage:         4 Tage / 3 Übernachtungen
• Teilnehmer: 12 Personen
• Reisepreis: 250 Euro
• Unterkunft: Jugendherberge Regensburg
                Halbpension

Die Jugendherberge befindet sich auf der Donauinsel "Unterer Wöhrd".
Sie liegt etwa 15 Minuten vom Stadtzentrum entfernt.
Wir übernachten in Zweibett-Zimmern und Dreibett-Zimmern mit
Waschgelegenheit.
Im Haus gibt es verschiedene Aufenthaltsbereiche und Sitzgelegenheiten.
Die hauseigene Küche versorgt uns mit einem Frühstücks-Buffet.
Abends erwartet uns ein "ALL YOU CAN EAT"-Buffet.
Es darf nach Lust und Laune gegessen werden.

• Die An- und Abreise erfolgt mit dem Zug.
   In Regensburg sind wir zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln
   unterwegs.
• weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Zu den Regensburger Christkindl-Märkten

Dieses Jahr besuchen wir gemeinsam die Regensburger Christkindlmärkte.
Der Weihnachtsmarkt ist ein traditioneller bayerischer Weihnachtsmarkt.
Er findet rund um die Neupfarrkirche statt.
Der romantische Weihnachtsmarkt in malerischer Schlosskulisse
auf Schloss Thurn und Taxis zählt zu den 10 schönsten Weihnachtsmärkten der
Welt.
Dort erwartet uns traditionelles Handwerkstreiben.
Der Lucrezia-Markt bietet selbstgefertigtes Kunsthandwerk.
Es gibt ein schönes Programm mit Musik, Theater, Pantomime und Zauberei.
Der gemütliche Adventsmarkt im Katharinenspital ist etwas ganz Besonderes.
Wir können Regensburger Glühwein, das Spital-Glühbier oder andere
Spezialitäten probieren. Und wir haben einen einmaligen Blick auf den Dom.
Selbstverständlich sind auch ein Stadtrundgang,
eine Schifffahrt auf der Donau und ein gemütliches Kaffeetrinken fest
eingeplant.
Silvester an der Nordsee – Feriendorf Schillig Horumersiel

• Datum:             28.12. – 02.01.2019
• Tage:              6 Tage / 5 Übernachtungen
• Teilnehmer:               14 Personen
• Reisepreis:        685 Euro
• Unterkunft:        AWO Familienferiendorf Schillig
                     Halbpension

    Das großzügige autofreie Gelände
    ist nur 100 Meter vom Sandstrand entfernt.
    Wir wohnen in 4 barrierefreien Holzhäusern im skandinavischen Stil.
    Barrierefrei bedeutet: Ohne Hindernisse.
    Die Häuser haben mehrere Schlafzimmer.
    Sie haben einen großen Wohnbereich mit Fernseher und eine schöne
    Terrasse.
    Wir können das Schwimmbad mit Hub-Lift kostenfrei nutzen
    und an verschiedenen Freizeitangeboten teilnehmen.
    Es gibt auch eine Sauna.
    Im Restaurant erwartet uns täglich ein leckeres Buffet zum Frühstück und
    zum Abend.

• Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe.
    Die Busse haben wir auch für Ausflüge.
•   weitere Leistungen:
    - Unfall- / Haftpflicht-Versicherung,
    - Silvesterabend mit Buffet & Neujahrsbrunch,
    - geführte Fackelwanderung,
    - Winterwatt-Exkursion mit Glühwein oder Punsch ohne Alkohol
• Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Silvester 2019 - gemeinsam an der Nordsee

Zum Jahresende fahren wir hoch in den Norden bis kurz vor die Ostfriesischen
Inseln.
Silvester wollen wir uns abends gemeinsam das leckere Silvester-Buffet
schmecken lassen.
Anschließend wird eine schöne Party gefeiert.
Am Strand wird es ein großes Silvester-Feuerwerk geben.
Am Neujahrstag können wir nach dem Ausschlafen gemütlich im Restaurant
essen.
Wir wollen auch schöne Ausflüge machen.
Zum Beispiel zum Brauereimuseum und den Weihnachts-Winter-Markt in Jever.
Und zu einer der Ostfriesischen Inseln fahren und Seehunde in freier Natur
bei einer Schifffahrt bestaunen.
Reisebedingungen 2019 - Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V.

  § 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Ambulanten Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. (Im Weiteren
     Ambulante Hilfen + Assistenz genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
     zur Teilnahme wird ausschließlich schriftlich auf beiliegendem Anmeldeformular von der in der
     Ausschreibung angegebenen Stelle entgegengenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch
     für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie
     für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
     ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner
     bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden die Ambulanten Hilfen + Assistenz
     dem Kunden die schriftliche Reisebestätigung aushändigen.
  § 2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise beinhalten die tatsächlichen Reisekosten. Die Preise beziehen sich auf
     Euro/Person.
(2) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
     Sicherungsscheines nach § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung bis zur
     Höhe von zwanzig vom Hundert des Reisepreises, höchstens jedoch 250 Euro pro Person gefordert werden,
     sofern kein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
(3) Die Zahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k abs. 3 BGB erfolgen.
     Sie wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn
     die Reise nicht mehr aus den in § 8 b oder § 8 c genannten Gründen abgesagt werden kann und dem
     Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dauert die Reise nicht
     länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so
     darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
(4) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. 4 Wochen vor Reisebeginn ausgehändigt.
(5) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz erheben eine Anmeldegebühr von 60 Euro. Die Anmeldegebühr wird auf
     den Reisepreis angerechnet. Im Fall eines Rücktritts durch den Kunden gemäß § 6 wird diese Gebühr nicht
     erstattet bzw. in Rechnung gestellt.
  § 3 Leistungen
(1) Die Reisen der Ambulanten Hilfen + Assistenz orientieren sich inhaltlich und organisatorisch an den
     Bedürfnissen von Menschen aller Altersgruppen mit vorwiegend geistigen Behinderungen.
(2) Die vereinbarten Leistungen sind für beide Vertragspartner bindend.
(3) Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für die Ambulanten Hilfen + Assistenz bindend. Die
     Ambulanten Hilfen + Assistenz behalten sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
     erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
     Ausschreibungsangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
  § 4 Bedingungen für Kunden mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf
  Um eine angemessene Betreuung und Pflege zu gewährleisten, stellen die Ambulanten Hilfen + Assistenz den
  Kunden bei Vorliegen eines Pflegegrades die entsprechenden Kosten in Rechnung. Genaue Informationen
  diesbezüglich entnehmen Sie bitte der aktuellen Angebotsbroschüre.
  § 5 Leistungs- und Preisänderungen
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
    die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben
    herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen erheblich sind und den
    Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise verändern. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
    soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
(2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -
    abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden sie dem Kunden eine kostenlose
    Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
(3) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz behalten sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
    Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
    Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
    in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
    Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
(4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
    Reiseleistung haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21
    Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind
    unzulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder
     die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Ambulanten Hilfen +
     Assistenz in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
     anzubieten.
(5) Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Ambulanten Hilfen + Assistenz über die
     Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesen gegenüber geltend zu machen.
  § 6 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
     schriftlichen Rücktrittserklärung bei den Ambulanten Hilfen + Assistenz. Der Rücktritt ist ausschließlich
     schriftlich zu erklären. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz schließen keine Reiserücktrittversicherung für
     den Kunden ab.
(2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können die Ambulanten Hilfen
     + Assistenz Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der
     Berechnung des Ersatzes sind der Reisepreis unter Abzug des Wertes, der von den Ambulanten Hilfen +
     Assistenz ersparten Aufwendungen und dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung
     erwerben können, zu berücksichtigen.
(3) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
     nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
     Reisebeginn in folgendem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Vom Abschluss des
     Reisevertrages:
     Ab Anmeldung bis 90 Tage vor der Reise                     20%
     90 Tage bis 30 Tage vor der Reise                          75%
     30 Tage vor der Reise oder später                         100%
(4) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner, ein Dritter in die Rechte und Pflichten
     aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn
     dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
     oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
     Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
     entstehenden Mehrkosten.
  § 7 Nicht in Anspruch genommene Leistung
  Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
  Gründen nicht in Anspruch, so werden sich die Ambulanten Hilfen + Assistenz bei den Leistungsträgern um
  Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche
  Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
  § 8 Rücktritt und Kündigung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz
  Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten
  oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:
  a) ohne Einhaltung einer Frist,
  wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, die Durchführung der Reise ungeachtet
  einer Abmahnung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
  Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen die
  Ambulanten Hilfen + Assistenz, so behalten sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie müssen sich jedoch
  den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer
  anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangen, einschließlich der ihnen von
  den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge
  b) bis zwei Wochen vor Reisebeginn
  Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindesteilnehmerzahl, wenn in der
  Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem
  Fall sind die Ambulanten Hilfen + Assistenz verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
  Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
  Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
  zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht
  erreicht werden wird, haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
  c) bis vier Wochen vor Reisebeginn,
  wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Ambulanten Hilfen +
  Assistenz deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die
  den Ambulanten Hilfen + Assistenz im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der
  wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Ambulanten
  Hilfen + Assistenz besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und
  wenn sie die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn sie dem Kunden ein vergleichbares
  Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den
  eingezahlten Reisepreis zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von
  einem Ersatzangebot der Ambulanten Hilfen + Assistenz keinen Gebrauch macht.
§ 9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
     gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Ambulanten Hilfen + Assistenz, als auch der Kunde
     den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung des Vertrages, können die Ambulanten Hilfen + Assistenz
     für die bereits erbrachten Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
(2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
     insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die
     Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
     Mehrkosten dem Kunden zur Last.
  § 10 Haftung der Ambulanten Hilfen + Assistenz
(1) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
     1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
     2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
     3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Ausschreibungen angegebenen Reiseleistungen, sofern
          die Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht gemäß § 3 Abs. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der
          Ausschreibungsunterlagen erklärt haben
     4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
(2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
     Personen.
(3) Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und
     dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen die Ambulanten
     Hilfen + Assistenz insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reise-
     bestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungs-
     leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
     Unternehmen, auf die der Kunde ausführlich hinzuweisen ist.
  § 11 Gewährleistung
(1) Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde unverzüglich Abhilfe verlangen. Die
     Ambulanten Hilfen + Assistenz können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
     Aufwand erfordert. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie
     eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
(2) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende
     Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem
     zum Zeitpunkt des Verkaufs der Reise der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
     gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den
     Mangel anzuzeigen.
(3) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten die Ambulanten Hilfen +
     Assistenz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der
     gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die
     Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, den Ambulanten Hilfen + Assistenz erkennbaren Grund nicht
     zuzumuten ist. Einer Fristbestimmung zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
     ist, von den Ambulanten Hilfen + Assistenz verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
     Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Er schuldet den Ambulanten Hilfen
     + Assistenz den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
(4) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
     verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Ambulanten Hilfen +
     Assistenz nicht zu vertreten haben.
  § 12 Beschränkung der Haftung
(1) Die vertragliche Haftung der Ambulanten Hilfen + Assistenz richtet sich nach den Bedingungen der
     kombinierten Unfall- Haftpflichtversicherung, welche im Reisepreis eingeschlossen ist. Die Ambulanten
     Hilfen + Assistenz haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als
     Fremdleistungen vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
     gekennzeichnet werden (Auslandskrankenversicherung).
(2) Ein Schadenersatzanspruch gegen die Ambulanten Hilfen + Assistenz ist beschränkt bzw. ausgeschlossen,
     wie aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solcher beruhender gesetzlichen Vorschriften, die
     auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, sowie ein Anspruch auf
     Schadenersatz gegen die Ambulanten Hilfen + Assistenz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
     Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
     ist.
  § 13 Haftungsausschluss
  Bei Einbruch und Diebstahl besteht keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und
  Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch ihn sowie die von ihm mitgeführten
  Sachen verursacht werden.
§ 14 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
      Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
      zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es
      der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die örtliche
      Reiseleitung ist nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
(3) Der Kunde bzw. sein gesetzlicher Betreuer ist verpflichtet, die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz
      abgeforderten Unterlagen mit Angaben zur Person des Reiseteilnehmers, zu gesundheitlichen
      Besonderheiten, pflegerischem Aufwand, Verhaltensbesonderheiten u.a. zum angegebenen Termin
      abzugeben. Der Kunde bzw. sein gesetzlicher Betreuer verpflichten sich zur vollständigen und
      wahrheitsgemäßen Aussage ihrerseits. Die Unterlagen sind Bestandteil des Reisevertrages.
  § 15 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
     vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise den Ambulanten Hilfen + Assistenz gegenüber geltend zu
     machen. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
     der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
(2) Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c - 651 j BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der
     vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Schweben zwischen dem Kunden und den Ambulanten
     Hilfen + Assistenz Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Tatsachen, so
     ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Fortsetzung der
     Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens nach drei Monaten ein. Dies gilt nicht für
     deliktische Ansprüche. Diese verjähren in der gesetzlichen Frist von drei Jahren.
  § 16 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
     angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
     Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
     Auskunft.
(2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
     Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Ambulanten Hilfen + Assistenz mit
     der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Verzögerung zu
     vertreten haben.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
     verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
     dieser Vorschriften, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
     Nichtinformation der Ambulanten Hilfen + Assistenz bedingt ist.
  § 17 Datenschutz
  Die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz erhobenen Daten werden nur zum Zwecke der im Reisevertrag
  geschlossenen Reise erhoben und nur an Dritte weitergegeben, wenn es für die Reisedurchführung
  unerlässlich ist (z.B. Fördermittelgeber, Reduzierung Kurtaxe, Leistungspartner).
  Während der Reisen und Veranstaltungen entstandenes Bild- und Tonmaterial kann von den Ambulanten
  Hilfen + Assistenz zu Zwecken des Marketings genutzt werden.
  Der Kunde tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an die Ambulanten Hilfen + Assistenz ab.
  Ist der Kunde mit der Verwendung dieser Bilder nicht einverstanden, hat er dies dem Veranstalter in
  schriftlicher Form mitzuteilen.
  § 18 Gerichtsstand
  Der Kunde kann die Ambulanten Hilfen + Assistenz am Gerichtsstand Chemnitz verklagen.
  § 19 Allgemeine Bestimmungen
  Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz übernehmen keine
  Haftung für Druckfehler.
  § 20 Salvatorische Klausel
(1) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, soll hierdurch die Gültigkeit
     der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bzw. bei Bestehen von Vertragslücken, sind die Parteien
     verpflichtet, eine ergänzende Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn des Gewollten am nächsten kommt.
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