Reisen 2019 - Ambulante Hilfen + Assistenz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Reisen 2019 • Musical STARLIGHT EXPRESS Bochum • Bauernhof-Urlaub - Hof Grüneberg Löwenberger Land • Städtereise Wien • Senioren-Reise Erfurt • Urlaub im Bayerischen Wald Zwiesel • Sommerurlaub im Spreewald Fiedermannhof • Nordsee-Urlaub Bremerhaven • Planwagencamping & Bauernhofferien Grünow Feldberger Seenland • Auslandsreise Südtirol Moarhof Rodeneck • Urlaub im Havelland Potsdam • Weihnachtsmarkt Regensburg • Silvester an der Nordsee Feriendorf Schillig Horumersiel
Hier die Übersicht zu den Reisen 2019 mit allen wichtigen Hinweisen und den Informationen zu den einzelnen Angeboten. Die gedruckte Broschüre erscheint voraussichtlich im Februar 2019. Da die Broschüre in einfacher Sprache verfasst wird, sind auch die folgenden Seiten in einfacher Sprache formuliert. Anmeldungen sind mit dem beigelegten Anmeldeformular Reisen 2019 möglich. Zusätzlich zum ausgewiesenen Reisepreis stellen wir allen Teilnehmern mit einem Pflegegrad Kosten für Betreuung und Pflege in Rechnung. Es gibt wieder einige Anpassungen bei der Kostenstruktur - genaue Informationen diesbezüglich finden Sie auf den folgenden Seiten. Bitte lesen Sie auch die Teilnahmebedingungen am Ende dieses Dokumentes genau durch. Bei verschiedenen Angeboten ist der Zustieg bzw. Ausstieg in Reichenbach oder Stollberg möglich. Teilnehmer aus der Region, die selbstständig mit dem Zug zum Treffpunkt anreisen, können wir gern direkt am Chemnitzer Hauptbahnhof abholen.
Wichtige Bedingungen für eine Anmeldung So melden Sie sich an: Für die Anmeldung benutzen Sie bitte das beiliegende Anmelde-Formular. 1. Sie müssen das Anmelde-Formular komplett ausfüllen. Danach unterschreibt der gesetzliche Vertreter die Anmeldung. Wir nehmen nur Anmeldungen mit gültiger Unterschrift an! 2. Sie schicken dann die Anmeldung an die Ambulanten Hilfen + Assistenz zurück. Oder Sie geben die Anmeldung direkt bei Frau Hornemann ab. An eine schriftliche Anmeldung müssen Sie sich halten. Wir sagen dazu auch: Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich! 3. Wir verschicken per Post die Bestätigung für die Anmeldung und auch die Rechnung für die Anzahlung. Mit der Anmeldung stimmen Sie den Bedingungen für die Reise zu. Die Bedingungen stehen am Ende von diesem Dokument. Die Bedingungen für die Reise müssen Sie vorher sehr gut lesen. Wenn eine Anmeldung nicht ganz ausgefüllt ist, hat sie keine Geltung. Wir halten den Platz für Sie dann nicht frei. Das gilt auch für Anmeldungen ohne gültige Unterschrift vom gesetzlichen Vertreter. Anmeldungen und Reservierungen über das Telefon werden auch nicht beachtet. Wir erheben eine Gebühr für die Anmeldung. Diese Gebühr ist Teil vom Reisepreis. Die Gebühr wird bei Rücktritt von der Reise nicht zurückgegeben. Wir schließen keine Reise-Rücktritts-Versicherung ab.
Welche Leistungen haben Betreuung, Assistenz & Pflege? Leistungen Sie buchen eine Reise. Dann bekommen Sie: • fürsorgliche, allumfängliche Betreuung & Begleitung durch unser Personal • Grundpflege • Planung vom Reise-Programm • Transport vom Gepäck • Anmeldung der Reise und vom Hotel • erhöhte Zeiten für Beaufsichtigung und Fürsorge • Hilfe bei der Orientierung, • Hilfe beim Umgang mit Geld • Hilfe bei der Erfüllung persönlicher Wünsche Wichtig: Sie haben Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse. Aber Sie nutzen diese Leistungen anders. Dann müssen wir Ihnen die Kosten für Betreuung, Assistenz & Pflege privat in Rechnung stellen. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Team vom Reisebüro: Telefon: 0371 – 233 743 12 E-Mail: judith.hornemann@ah-assistenz.de
Kosten Kosten für die Betreuung Bitte beachten Sie, dass wir allen Teilnehmern mit einem Pflegegrad Kosten für Betreuung, Assistenz & Pflege in Rechnung stellen. Der Aufbau der Kosten ist in der Kosten-Übersicht 2019 erklärt. Veranstaltungs-Geld Das Veranstaltungs-Geld wird zum Beispiel für Ausflüge und Eintrittsgelder genutzt. Es wird spätestens bei Beginn der Reise als Bargeld abgegeben. Genaue Informationen dazu bekommen Sie beim jeweiligen Info-Nachmittag zur Reise. Taschengeld Taschengeld sollten Sie für persönliche Ausgaben einplanen. Das sind zum Beispiel Getränke, Imbiss zum Mittag, Andenken, Postkarten und anderes. Wir schlagen etwa 15 Euro pro Tag vor.
Kosten-Übersicht 2019 Reisen mit Pflegegrad und Anspruch Stundensatz für Teilnehmer mit Pflegegrad und Anspruch auf Verhinderungspflege und/oder Entlastungsbetrag Abrechnung über Pflegekasse* Wir berechnen 10 Stunden pro Tag. Stundensatz Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI): 16,50 Euro Stundensatz Entlastungsbetrag (nach § 45b SGB XI): 16,50 Euro mit Pflegegrad ohne Anspruch Tagessatz Teilnehmer mit Pflegegrad ohne Anspruch auf Verhinderungspflege und/oder Entlastungsbetrag Abrechnung über Teilnehmer! Tagessatz Urlaubsreisen: 25 Euro * Bei Reisebeginn nach 18 Uhr bzw. Reiseende bis 12 Uhr berechnen wir 6 Stunden für diesen Tag. Für den 31.12.2019 berechnen wir 15 Stunden.
Musical STARLIGHT EXPRESS – Bochum • Datum: 09.04. – 12.04.2019 • Tage: 4 Tage / 3 Übernachtungen • Teilnehmer: 8 Personen • Reisepreis: 360 Euro mit der Eintrittskarte für das Musical • Unterkunft: DJH Jugendgästehaus Bochum Halbpension Wir übernachten im modernen Jugendgästehaus „Bermuda3Eck“. Es ist zentral gelegen. Darum ist es der ideale Ausgangspunkt für viele Ausflüge. Wir sind in Doppel-Zimmern mit Dusche und WC untergebracht. Es gibt verschiedene Freizeit-Möglichkeiten im Haus. Zum Beispiel eine Bar, eine gemütliche Terrasse, Kicker und andere Spiel-Geräte. • Die An- und Abreise erfolgt mit der Bahn. In Bochum sind wir viel zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie dem Bus unterwegs. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Mitte April fahren wir zum Musical STARLIGHT EXPRESS nach Bochum. STARLIGHT EXPRESS erzählt den wunderbaren Traum von einem Kind. Es wird in dem Traum die Weltmeisterschaft der Züge veranstaltet. Alle wollen wissen: Wer ist die schnellste Lokomotive unter ihnen. Die Lokomotiven haben Namen. Eine junge Dampflok heißt Rusty. Greaseball ist eine Diesellok. Eine moderne E-Lok heißt Electra. Neu dabei ist Pearl. Pearl ist ein schöner Erste-Klasse-Wagen. Pearl und Rusty mögen sich vom ersten Augenblick an sehr. Als das Rennen beginnt, taucht plötzlich auch der berühmte Starlight Express auf. Natürlich werden wir auch die Stadt Bochum ein bisschen erkunden. Zum Beispiel besuchen wir die Zeche Zollverein. In einer Zeche wurde Kohle aus der Erde geholt. Wir fahren auch zum Deutschen Bergbau-Museum. Und wir besuchen die Zoo-Erlebniswelt in Gelsenkirchen. Abends können wir durch die bekannte Kneipen- und Veranstaltungs-Meile in Bochum bummeln. Die Kneipen-Meile in Bochum wird auch „Bermuda 3Eck“ genannt.
Bauernhof- Bauernhof -Urlaub – Hof Grüneberg • Datum: 05.05. – 10.05.2019 • Tage: 6 Tage / 5 Übernachtungen • Teilnehmer: 12 Personen • Reisepreis: 450 Euro • Unterkunft: Hof Grüneberg Halbpension Wir wohnen in 5 großen Ferienwohnungen. Die Wohnungen sind bequem und zweckmäßig ausgestattet und haben 4 Sterne. Sie haben mehrere Schlafzimmer. Die Wohnungen sind barrierefrei. Das bedeutet: ohne Hindernisse. Teilweise sind die Wohnungen sogar miteinander verbunden. Bei dieser Reise werden wir Frühstück und Abendessen selbst zubereiten. Wir können alle gemeinsam kochen. • Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe. Die Busse haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Im Mai geht es für alle Tierfreunde auf einen Bauernhof. Auch dieses Jahr bieten wir wieder einen Urlaub auf dem Bauernhof an. Im Mai fahren wir gemeinsam nach Grüneberg. Der Ort liegt im Löwenberger Land. So nennt man die Gegend. Die Stadt Berlin ist etwa 1 Stunde entfernt. Auch Potsdam ist nicht weit weg. Der 100 Jahre alte Bauernhof liegt direkt am schönen Dorfplatz. Der Hof ist barrierefrei. Das bedeutet: Hier gibt es keine Hindernisse. Auf dem Hof gibt es 20 Pferde. Und es gibt Ziegen, Schweine, Kaninchen, Enten und viele andere Bauernhof-Tiere zum Anschauen und Streicheln. Wer möchte kann sich auch beim therapeutischen Reiten ausprobieren. Wir wollen natürlich nicht nur Zeit auf dem Hof und bei den Tieren verbringen. Es werden auch interessante Ausflüge angeboten. Zum Beispiel zum Ziegeleipark Mildenberg, zum Schloss Rheinsberg oder zu einer Straußenfarm.
Städte-Reise nach Wien • Datum: 19.05. – 25.05.2019 • Tage: 7 Tage / 6 Übernachtungen • Teilnehmer: 10 Personen • Reisepreis: 625 Euro • Unterkunft: Meininger Hotel Wien Downtown Sissi Halbpension Das Hotel liegt im Zentrum von Wien. Vom Hotel aus spaziert man in wenigen Minuten über den Donaukanal in die Altstadt. In der Altstadt gibt es viele weltbekannte Sehenswürdigkeiten. Auch der Hauptbahnhof ist nur 10 Minuten entfernt. Wir sind in modernen Zweibett-Zimmern und Dreibett-Zimmern untergebracht. Die Zimmer haben Fernseher, Dusche und WC. Morgens bekommen wir ein leckeres Frühstücks-Buffet bei uns im ruhigen Bettenhaus. Abends gehen wir zum Abendessen in das Haupthaus vom Hotel. • Die An- und Abreise erfolgt mit dem Zug. In Wien sind wir zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. • weitere Leistungen: Auslands-Kranken-Versicherung und Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Wien – das schöne Zentrum in Österreich Unsere Städtereise führt uns in die große und wichtige Stadt von Österreich. Wien hat viele Sehenswürdigkeiten. Sehenswert ist die Hofburg mit der weltberühmten Wiener Hofreit-Schule. Wir können eine Fahrt mit dem Schiff auf der Donau machen. Und die wichtigsten Sehenswürdigkeiten können wir bei einer Stadtrundfahrt anschauen. Besonders schön ist das Schloss Schönbrunn. Bei einem Besuch im Sisi-Museum können auch die Räume des ehemaligen Kaisers angesehen werden. Und Gäste dürfen auch die ehemaligen Privat-Räume von Sisi und Kaiser Franz Joseph anschauen. Wir können über den Prater schlendern. Das ist ein großer Vergnügungs-Park. Natürlich wollen wir auch ein richtiges Wiener Schnitzel essen und ein Wiener Kaffeehaus besuchen. Auf dem Naschmarkt können wir regionale Köstlichkeiten probieren. Der Naschmarkt ist Wiens größter Wochenmarkt.
Senioren-Reise nach Erfurt • Datum: 17.06. – 21.06.2019 • Tage: 5 Tage / 4 Übernachtungen • Teilnehmer: 12 Personen • Reisepreis: 425 Euro • Unterkunft: Gästehaus “Am Luisenpark“ Bildungs- und Begegnungsstätte LH Erfurt Halbpension Wir sind in gut und bequem ausgestatteten Doppelzimmern mit Balkon oder Terrasse und Dusche und WC untergebracht. Einige Zimmer sind barrierefrei – sie haben dann keine Hindernisse. Im Haus gibt es einen Aufzug. Auf dem schönen Außengelände, im angrenzenden Park, auf der großen Terrasse mit vielen Ruhebereichen können wir uns gemütlich erholen. Das Essen wird in der hauseigenen Küche täglich frisch zubereitet. Morgens erwartet uns ein großes Frühstücks-Buffet. Abends gibt es ein 3-Gang Menü. Bei schönem Wetter ist ein Grillabend geplant. • Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe. Die Busse haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Gemütliche Reise nach Erfurt Für alle älteren und älter werdenden Menschen mit Behinderung bieten wir diesen Sommer eine Reise nach Erfurt an. Im ganz gemütlichen Tempo wollen wir die Stadt erkunden. Auf dem Gartenschau-Gelände können wir Pflanzen und Blumen anschauen. In der Nachbar-Stadt Weimar gibt es das Bienenmuseum. Hierher lohnt sich auch ein Ausflug. Natürlich wollen wir auch gemütlich Kaffeetrinken gehen. Bei der Reise nach Erfurt können Sie entspannen und die Sonne genießen.
Urlaub im Bayerischen Wald – Zwiesel • Datum: 22.06. – 29.06.2019 • Tage: 8 Tage / 7 Übernachtungen • Teilnehmer: 20 Personen • Reisepreis: 670 Euro • Unterkunft: AWO Feriendorf Zwiesel Halbpension Wir haben 6 schöne große Ferienwohnungen gemietet. Jede Wohnung verfügt über mehrere Schlafzimmer. Es gibt auch eine schöne Terrasse, eine Küche und einen gemütlichen Wohnbereich. Die Ferienanlage bietet uns viele Freizeitmöglichkeiten. Zum Beispiel Tischtennis und „Bauerngolf“. Wir können auch eine Fackelwanderung und einen gemütlichen Grillabend machen. Morgens gibt es ein leckeres reichhaltiges Frühstücks-Buffet. Abends gibt es auch bayerische Spezialitäten. • Die An- und Abreise erfolgt mit dem eigenen großen Reisebus Den Bus haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Luftkur-Ort Zwiesel im Bayerischen Wald Ende Juni fahren wir in den Bayerischen Wald. Es geht in den schönen Luftkur-Ort Zwiesel. Die Nachbar-Länder Tschechien und Österreich sind ganz nah. Vor Ort können wir Ausflüge zum Beispiel nach Passau machen. Auch eine Fahrt mit dem Schiff auf der Donau ist möglich. Außerdem lohnt sich ein Ausflug in das Museumsdorf „Bayrischer Wald“. Zwiesel ist bekannt für besonders schöne Dinge aus Glas. Hier gibt es viele Glashütten. Das sind die Werkstätten, in denen Dinge aus Glas gemacht werden. Wir können eine solche Werkstatt besuchen und jeder kann sich selber an der Glasbläserei versuchen. Durch die Nähe zu Tschechien können wir auch einen Abstecher in unser schönes Nachbar-Land machen.
Sommerurlaub im Spree-Wald – Fiedermannhof • Datum: 14.07. – 20.07.2019 • Tage: 7 Tage / 6 Übernachtungen • Teilnehmer: 14 Personen • Reisepreis: 580 Euro • Unterkunft: Fiedermannhof Halbpension Der Ferienhof ist größtenteils barrierefrei. Es gibt fast keine Hindernisse. Empfang, Gastronomie und das Kaminzimmer sind ebenerdig und ohne Stufen zu erreichen. Die Zimmer in der oberen Etage sind über einen Fahrstuhl zu erreichen. Wir wohnen in hell und freundlich eingerichteten Zweibett-Zimmern mit Dusche und WC. Es steht uns ein rollstuhl-gerechtes Zimmer zur Verfügung. Im ländlich rustikal eingerichteten Restaurant werden wir mit typischen Speisen aus dem Spree-Wald und aus der Region verwöhnt. • Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe. Die Busse haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Sommerurlaub direkt am Wasser. Mitte Juli fahren wir auf den Fiedermannhof. Der Ferienhof liegt mitten im idyllischen Spreewald. Die Hektik aus den Städten ist weit weg. Der Spree-Wald ist durchzogen von den Kanälen des Flusses „Spree“. Viele Menschen sagen: Im Spree-Wald ist es wie in einem Märchen: verzaubert und schön. Wir wohnen auf dem Fiedermannhof. Der Hof ist ein idealer Ausgangspunkt für viele schöne Unternehmungen. Natürlich wollen wir eine Kahnfahrt machen. Und wir lassen uns die Herstellung der bekannten Spreewälder Gurken erklären. Weitere Ziele für die Ausflüge sind: Storchenhof Vetschau, das Freilandmuseum Lehde und das Flugplatz-Museum Cottbus. Überall gibt es viel zu entdecken.
Nordsee-Urlaub – Bremerhaven • Datum: 27.07. – 03.08.2019 • Tage: 8 Tage / 7 Übernachtungen • Teilnehmer: 18 Personen • Reisepreis: 610 Euro • Unterkunft: Jugendherberge Bremerhaven Halbpension Untergebracht sind wir in der Jugendherberge Bremerhaven. Diese liegt an einem kleinen Park etwas außerhalb vom Stadtzentrum. Wir sind in Zweibett-Zimmern im Erdgeschoss untergebracht. Es gibt eine Rampe und einen Fahrstuhl. Wir können 2 Zimmer mit behindertengerechter Ausstattung haben. Wir können die Terrasse mit Grill, eine Sauna, Tischfußball, den Billardraum und die Tischtennisplatte im Freigelände nutzen. Die hauseigene Küche der Herberge versorgt uns mit einem abwechslungsreichen Frühstücksbuffet und leckeren Abendessen. Ein gemütlicher Grillabend mit frischen selbstgemachten Salaten und Grillwürsten ist fest mit eingeplant. • Die An- und Abreise erfolgt mit dem eigenen großen Reisebus Den Bus haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Sommer an der Küste Auch diesen Sommer zieht es uns wieder für einige Tage an die Küste. Dieses Jahr fahren wir an die Nordsee. Unser Ziel ist die Seestadt Bremerhaven. Wir wollen gemeinsam mit euch interessante Ausflüge machen. Zum Beispiel können wir den großen Übersee-Hafen besichtigen. Hier halten Schiffe aus aller Welt. Bei einem Besuch im Zoo am Meer können wir die nordische Tierwelt bestaunen. Es gibt ein Klima-Haus. Hier kann man die verschiedenen Klima-Zonen von warm bis kalt hautnah erleben. Es lohnt sich auch ein Besuch im Deutschen Schifffahrts-Museum. Auf jeden Fall fahren wir an einen schönen Nordseestrand. Wir wollen dann einfach mal Sonne, Sand und Meer genießen. Und die großen vorbeifahrenden Container- und Kreuzfahrt-Schiffe bestaunen.
Camping im Planwagen und Ferien auf dem Bauernhof Grünow – Feldberger Seenland • Datum: 25.08. – 30.08.2019 • Tage: 6 Tage / 5 Übernachtungen • Teilnehmer: 7 Personen • Reisepreis: 385 Euro • Unterkunft: Planwagen-Camping Grünow Halbpension Neben den Wagen gehören zum Camp auch Sitzgelegenheiten im Freien. Ebenso gehören dazu ein Küchengebäude, ein modernes Sanitärgebäude und ein großes Festzelt als Aufenthaltsbereich. In der eigenen Küche auf dem Hof wird für uns Frühstück und Abendessen zubereitet. Verschiedene Freizeitmöglichkeiten bieten Abwechslung. Zum Beispiel gibt es Tischtennis, Volleyball und eine Kegelbahn. Ein Badesee und ein Angelteich sind auch in der Nähe. • Die An- und Abreise erfolgt mit einem kleinen Bus. Den Bus haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro • Wichtig: Beim Ein- und Aussteigen aus dem Planwagen gibt es 2 Treppenstufen. Alle Teilnehmer müssen selbstständig und sicher Treppen steigen können.
Urlaub für Abenteuerlustige Für die Abenteuerlustigen unter Euch haben wir uns dieses Jahr mal wieder was ganz Neues überlegt: Ein Camping im Planwagen. Wir haben zwei große Planwagen gemietet. Übernachtet wird in den mit Betten ausgestatteten Planwagen. Wir müssen nur einen Schlafsack, ein kleines Kissen und eine Taschenlampe mitbringen! Auf dem großen Ferienhof im Feldberger Seenland erwarten uns viele Bauernhoftiere. Die Tiere können gefüttert und umsorgt werden. Wenn ihr möchtet, können wir eine knusprige Pizza backen und abends den Grill heiß machen und ein Lagerfeuer anzünden. Wir können verschiedene schöne Ausflüge machen. Zum Beispiel zum Slawendorf Neustrelitz. Oder eine Schifffahrt auf der Müritz.
Auslandsreise Südtirol – Moarhof Rodeneck • Datum: 08.09. – 15.09.2019 • Tage: 8 Tage / 7 Übernachtungen • Teilnehmer: 18 Personen • Reisepreis: 610 Euro • Unterkunft: Moarhof Rodeneck Halbpension Der Moarhof liegt ganz ruhig in dem kleinen Ort Nauders. Hier haben wir einen herrlichen Blick auf blühende Almwiesen und auf beeindruckende Berge. Untergebracht sind wir in Doppel- und Mehrbett-Zimmern mit Balkon. Die Zimmer haben Dusche und WC. Im Haus gibt es einen Aufzug. Wir können uns im großen Garten und auf der Sonnenterrasse entspannen. Und am Pool in den Sonnenliegen können wir uns gut ausruhen. Auch abends kann man im beleuchteten Pool baden. Der Stall ist immer offen und wir können die Kühe streicheln und füttern. Familie Mair verwöhnt uns wieder mit selbstgemachten Südtiroler Köstlichkeiten. • Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe. Die Busse haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Auslands-Kranken-Versicherung und Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Es geht in die Berge nach Südtirol Im September machen wir eine Woche Urlaub in den Bergen in Südtirol. Wir fahren wieder zu Familie Mair auf den Moarhof. Die kleine Berggemeinde Nauders liegt auf ca. 1000 m Höhe. Wir wollen verschiedene schöne Ausflüge machen. Zum Beispiel zu einem Messner Mountain Museum und zum Ötzi-Museum in Bozen. Wir wollen uns die ganz hohen Berge bei einer Dolomiten-Rundfahrt anschauen. Und wir wollen mit der Bergbahn fahren. Ein Besuch in einer Schaukäserei wird besonders interessant. Und natürlich darf ein Essen in einer Almhütte nicht fehlen. Hier sollen Köstlichkeiten aus Südtirol probiert werden.
Urlaub im Havelland - Potsdam • Datum: 30.09. – 04.10.2019 • Tage: 5 Tage / 4 Übernachtungen • Teilnehmer: 10 Personen • Reisepreis: 400 Euro • Unterkunft: Jugendherberge Potsdam Halbpension Die Jugendherberge liegt im charmanten Babelsberger Kiez. In der Nachbarschaft stehen elegante Gründerzeitvillen und alten Backsteinhäuser. Nicht weit entfernt gibt es verschiedene schöne Cafés und Eisdielen. Das neue Gebäude hat einen Aufzug und eine moderne Ausstattung. Im großen Außenbereich gibt einen Garten mit Sonnenterrasse. Und es gibt einen Basketballplatz und Tischtennisplatten. Wir schlafen in Doppel-Zimmern mit Dusche und WC. Die hauseigene Küche versorgt uns mit einem abwechslungsreichen Buffet zum Frühstück und zum Abendessen. • Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe. Die Busse haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Immer eine Reise wert: Potsdam Im Spätsommer fahren wir eine Woche in das Havelland nach Potsdam. Potsdam ist die Landeshauptstadt in Brandenburg. Potsdam ist auf einer Insel erbaut und von einer großen Flusslandschaft und vielen Havelseen umgeben. In Potsdam gibt es viele Schlösser, Parks und Gärten. Es gibt auch eine schöne Altstadt. Ein Stadtbummel lohnt sich. Geplant ist ein Besuch im Filmpark Babelsberg. Wir wollen auch das Schloss und den Park Sanssouci besichtigen. Und wir wollen eine Schifffahrt auf der Havel machen. Andere schöne Ausflüge sind zum Beispiel möglich zum Wannsee oder ins Slawendorf Brandenburg.
Weihnachtsmarkt – Regensburg • Datum: 14.12. – 17.12.2019 • Tage: 4 Tage / 3 Übernachtungen • Teilnehmer: 12 Personen • Reisepreis: 250 Euro • Unterkunft: Jugendherberge Regensburg Halbpension Die Jugendherberge befindet sich auf der Donauinsel "Unterer Wöhrd". Sie liegt etwa 15 Minuten vom Stadtzentrum entfernt. Wir übernachten in Zweibett-Zimmern und Dreibett-Zimmern mit Waschgelegenheit. Im Haus gibt es verschiedene Aufenthaltsbereiche und Sitzgelegenheiten. Die hauseigene Küche versorgt uns mit einem Frühstücks-Buffet. Abends erwartet uns ein "ALL YOU CAN EAT"-Buffet. Es darf nach Lust und Laune gegessen werden. • Die An- und Abreise erfolgt mit dem Zug. In Regensburg sind wir zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 80 Euro
Zu den Regensburger Christkindl-Märkten Dieses Jahr besuchen wir gemeinsam die Regensburger Christkindlmärkte. Der Weihnachtsmarkt ist ein traditioneller bayerischer Weihnachtsmarkt. Er findet rund um die Neupfarrkirche statt. Der romantische Weihnachtsmarkt in malerischer Schlosskulisse auf Schloss Thurn und Taxis zählt zu den 10 schönsten Weihnachtsmärkten der Welt. Dort erwartet uns traditionelles Handwerkstreiben. Der Lucrezia-Markt bietet selbstgefertigtes Kunsthandwerk. Es gibt ein schönes Programm mit Musik, Theater, Pantomime und Zauberei. Der gemütliche Adventsmarkt im Katharinenspital ist etwas ganz Besonderes. Wir können Regensburger Glühwein, das Spital-Glühbier oder andere Spezialitäten probieren. Und wir haben einen einmaligen Blick auf den Dom. Selbstverständlich sind auch ein Stadtrundgang, eine Schifffahrt auf der Donau und ein gemütliches Kaffeetrinken fest eingeplant.
Silvester an der Nordsee – Feriendorf Schillig Horumersiel • Datum: 28.12. – 02.01.2019 • Tage: 6 Tage / 5 Übernachtungen • Teilnehmer: 14 Personen • Reisepreis: 685 Euro • Unterkunft: AWO Familienferiendorf Schillig Halbpension Das großzügige autofreie Gelände ist nur 100 Meter vom Sandstrand entfernt. Wir wohnen in 4 barrierefreien Holzhäusern im skandinavischen Stil. Barrierefrei bedeutet: Ohne Hindernisse. Die Häuser haben mehrere Schlafzimmer. Sie haben einen großen Wohnbereich mit Fernseher und eine schöne Terrasse. Wir können das Schwimmbad mit Hub-Lift kostenfrei nutzen und an verschiedenen Freizeitangeboten teilnehmen. Es gibt auch eine Sauna. Im Restaurant erwartet uns täglich ein leckeres Buffet zum Frühstück und zum Abend. • Die An- und Abreise erfolgt mit 2 kleinen Bussen mit Rolli-Rampe. Die Busse haben wir auch für Ausflüge. • weitere Leistungen: - Unfall- / Haftpflicht-Versicherung, - Silvesterabend mit Buffet & Neujahrsbrunch, - geführte Fackelwanderung, - Winterwatt-Exkursion mit Glühwein oder Punsch ohne Alkohol • Bitte nehmen Sie für Veranstaltungen mit: 100 Euro
Silvester 2019 - gemeinsam an der Nordsee Zum Jahresende fahren wir hoch in den Norden bis kurz vor die Ostfriesischen Inseln. Silvester wollen wir uns abends gemeinsam das leckere Silvester-Buffet schmecken lassen. Anschließend wird eine schöne Party gefeiert. Am Strand wird es ein großes Silvester-Feuerwerk geben. Am Neujahrstag können wir nach dem Ausschlafen gemütlich im Restaurant essen. Wir wollen auch schöne Ausflüge machen. Zum Beispiel zum Brauereimuseum und den Weihnachts-Winter-Markt in Jever. Und zu einer der Ostfriesischen Inseln fahren und Seehunde in freier Natur bei einer Schifffahrt bestaunen.
Reisebedingungen 2019 - Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. § 1 Abschluss des Reisevertrages (1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Ambulanten Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. (Im Weiteren Ambulante Hilfen + Assistenz genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung zur Teilnahme wird ausschließlich schriftlich auf beiliegendem Anmeldeformular von der in der Ausschreibung angegebenen Stelle entgegengenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat. (2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden die Ambulanten Hilfen + Assistenz dem Kunden die schriftliche Reisebestätigung aushändigen. § 2 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Die angegebenen Preise beinhalten die tatsächlichen Reisekosten. Die Preise beziehen sich auf Euro/Person. (2) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von zwanzig vom Hundert des Reisepreises, höchstens jedoch 250 Euro pro Person gefordert werden, sofern kein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. (3) Die Zahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k abs. 3 BGB erfolgen. Sie wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in § 8 b oder § 8 c genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. (4) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. 4 Wochen vor Reisebeginn ausgehändigt. (5) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz erheben eine Anmeldegebühr von 60 Euro. Die Anmeldegebühr wird auf den Reisepreis angerechnet. Im Fall eines Rücktritts durch den Kunden gemäß § 6 wird diese Gebühr nicht erstattet bzw. in Rechnung gestellt. § 3 Leistungen (1) Die Reisen der Ambulanten Hilfen + Assistenz orientieren sich inhaltlich und organisatorisch an den Bedürfnissen von Menschen aller Altersgruppen mit vorwiegend geistigen Behinderungen. (2) Die vereinbarten Leistungen sind für beide Vertragspartner bindend. (3) Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für die Ambulanten Hilfen + Assistenz bindend. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz behalten sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungsangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. § 4 Bedingungen für Kunden mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf Um eine angemessene Betreuung und Pflege zu gewährleisten, stellen die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Kunden bei Vorliegen eines Pflegegrades die entsprechenden Kosten in Rechnung. Genaue Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte der aktuellen Angebotsbroschüre. § 5 Leistungs- und Preisänderungen (1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise verändern. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. (3) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz behalten sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. (4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Ambulanten Hilfen + Assistenz in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. (5) Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Ambulanten Hilfen + Assistenz über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesen gegenüber geltend zu machen. § 6 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen (1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei den Ambulanten Hilfen + Assistenz. Der Rücktritt ist ausschließlich schriftlich zu erklären. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz schließen keine Reiserücktrittversicherung für den Kunden ab. (2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können die Ambulanten Hilfen + Assistenz Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind der Reisepreis unter Abzug des Wertes, der von den Ambulanten Hilfen + Assistenz ersparten Aufwendungen und dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können, zu berücksichtigen. (3) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in folgendem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Vom Abschluss des Reisevertrages: Ab Anmeldung bis 90 Tage vor der Reise 20% 90 Tage bis 30 Tage vor der Reise 75% 30 Tage vor der Reise oder später 100% (4) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner, ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. § 7 Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden sich die Ambulanten Hilfen + Assistenz bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. § 8 Rücktritt und Kündigung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen die Ambulanten Hilfen + Assistenz, so behalten sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie müssen sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangen, einschließlich der ihnen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge b) bis zwei Wochen vor Reisebeginn Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindesteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind die Ambulanten Hilfen + Assistenz verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird, haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. c) bis vier Wochen vor Reisebeginn, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Ambulanten Hilfen + Assistenz deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die den Ambulanten Hilfen + Assistenz im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Ambulanten Hilfen + Assistenz besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und wenn sie die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn sie dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der Ambulanten Hilfen + Assistenz keinen Gebrauch macht.
§ 9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Ambulanten Hilfen + Assistenz, als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung des Vertrages, können die Ambulanten Hilfen + Assistenz für die bereits erbrachten Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. § 10 Haftung der Ambulanten Hilfen + Assistenz (1) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für: 1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Ausschreibungen angegebenen Reiseleistungen, sofern die Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht gemäß § 3 Abs. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen erklärt haben 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. (3) Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen die Ambulanten Hilfen + Assistenz insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reise- bestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungs- leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Kunde ausführlich hinzuweisen ist. § 11 Gewährleistung (1) Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde unverzüglich Abhilfe verlangen. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. (2) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Verkaufs der Reise der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. (3) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten die Ambulanten Hilfen + Assistenz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, den Ambulanten Hilfen + Assistenz erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Einer Fristbestimmung zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von den Ambulanten Hilfen + Assistenz verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Er schuldet den Ambulanten Hilfen + Assistenz den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. (4) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht zu vertreten haben. § 12 Beschränkung der Haftung (1) Die vertragliche Haftung der Ambulanten Hilfen + Assistenz richtet sich nach den Bedingungen der kombinierten Unfall- Haftpflichtversicherung, welche im Reisepreis eingeschlossen ist. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (Auslandskrankenversicherung). (2) Ein Schadenersatzanspruch gegen die Ambulanten Hilfen + Assistenz ist beschränkt bzw. ausgeschlossen, wie aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solcher beruhender gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, sowie ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Ambulanten Hilfen + Assistenz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. § 13 Haftungsausschluss Bei Einbruch und Diebstahl besteht keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch ihn sowie die von ihm mitgeführten Sachen verursacht werden.
§ 14 Mitwirkungspflicht (1) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. (2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die örtliche Reiseleitung ist nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. (3) Der Kunde bzw. sein gesetzlicher Betreuer ist verpflichtet, die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz abgeforderten Unterlagen mit Angaben zur Person des Reiseteilnehmers, zu gesundheitlichen Besonderheiten, pflegerischem Aufwand, Verhaltensbesonderheiten u.a. zum angegebenen Termin abzugeben. Der Kunde bzw. sein gesetzlicher Betreuer verpflichten sich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage ihrerseits. Die Unterlagen sind Bestandteil des Reisevertrages. § 15 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung (1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise den Ambulanten Hilfen + Assistenz gegenüber geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. (2) Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c - 651 j BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Schweben zwischen dem Kunden und den Ambulanten Hilfen + Assistenz Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Tatsachen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens nach drei Monaten ein. Dies gilt nicht für deliktische Ansprüche. Diese verjähren in der gesetzlichen Frist von drei Jahren. § 16 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften (1) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Ambulanten Hilfen + Assistenz mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Verzögerung zu vertreten haben. (3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ambulanten Hilfen + Assistenz bedingt ist. § 17 Datenschutz Die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz erhobenen Daten werden nur zum Zwecke der im Reisevertrag geschlossenen Reise erhoben und nur an Dritte weitergegeben, wenn es für die Reisedurchführung unerlässlich ist (z.B. Fördermittelgeber, Reduzierung Kurtaxe, Leistungspartner). Während der Reisen und Veranstaltungen entstandenes Bild- und Tonmaterial kann von den Ambulanten Hilfen + Assistenz zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Kunde tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an die Ambulanten Hilfen + Assistenz ab. Ist der Kunde mit der Verwendung dieser Bilder nicht einverstanden, hat er dies dem Veranstalter in schriftlicher Form mitzuteilen. § 18 Gerichtsstand Der Kunde kann die Ambulanten Hilfen + Assistenz am Gerichtsstand Chemnitz verklagen. § 19 Allgemeine Bestimmungen Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz übernehmen keine Haftung für Druckfehler. § 20 Salvatorische Klausel (1) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. (2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bzw. bei Bestehen von Vertragslücken, sind die Parteien verpflichtet, eine ergänzende Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn des Gewollten am nächsten kommt.
Sie können auch lesen