MIETSPIEGEL 2021 STADT SEHNDE
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Vorwort Sehr geehrte Leser*innen, liebe Sehnder Bürger*innen, ich freue mich, Ihnen auf den nachfolgenden Seiten den aktuellen Mietspiegel für die Stadt Sehnde präsentieren zu können. Die Mietpreisübersicht für unser Stadtgebiet wurde erstmals im Jahre 2010 nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Nunmehr ist dies bereits der sechste Mietspiegel mit aktuellen Daten zur Bestimmung der ortsüblichen Miethöhe in der Stadt Sehnde. Der qualifizierte Mietspiegel ist gemäß § 558d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung an zupassen oder nach spätestens vier Jahren neu zu erstellen. Beim Mietspiegel 2021 handelt es sich um eine Neuerstellung. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erstellung dieses Mietspiegels beteiligt waren. In erster Linie dient der Mietspiegel den Mietvertragsparteien gleichermaßen als Orientierungshilfe und zeigt eine „ortsübliche Vergleichsmiete“ auf. Der vorliegende Mietspiegel gibt Auskunft über die in Sehnde üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Beschaffenheit und Aus stattung. Durch die regelmäßige Aktualisierung bleibt der Mietspiegel aber auch ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Wohnungspolitik. Der Mietspiegel schafft Transparenz zu den Verhältnissen auf dem freien Wohnungs markt vor Ort und verfolgt das Ziel, unnötigen rechtlichen Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien entgegen zu wirken. Ich hoffe, dass Ihnen die Mietspiegelbroschüre in Ihren mietrechtlichen Angelegen heiten hilfreich ist und von allen Seiten positiv aufgenommen wird. Sehnde, im September 2021 Olaf Kruse Bürgermeister
Mietspiegel 2021 Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Mietspiegel der Stadt Sehnde 4 1 Erstellung 4 2 Geltungsbereich 4 3 Zweck des Mietspiegels 4 4 Begriffsbestimmungen 5 4.1 Mietbegriff 5 4.2 Wohnwertmerkmale 5 4.2.1 Art 5 4.2.2 Wohnungsgröße 5 4.2.3 Beschaffenheit 6 4.2.4 Ausstattung 6 4.2.5 Wohnlage 7 5 Anwendung 7 5.1 Mietspiegel der Stadt Sehnde 2021 8 Anlage 1 9 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 1. Juli 2021) 9 Anlage 2 10 Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand 25. November 2003) 10 Weitere Informationen und Ansprechpersonen 12
Hinweise zum Mietspiegel 2 Geltungsbereich der Stadt Sehnde Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermie teten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen ist 1 Erstellung folgender Wohnraum: • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, • Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurde sam und einvernehmlich neu erstellt. An dieser Kom und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung mission waren beteiligt: unterliegt, • Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für Soziale • Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich Infrastruktur, Fachbereich Soziales oder teilgewerblich genutzten Räumen, • Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und • Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, Stadtentwicklung • Wohnungen in Heimen und Anstalten, • die Städte Garbsen, Langenhagen und Springe als • Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch Vertreterinnen der weiteren regionsangehörigen vermietet ist (Zeitmietvertrag maximal ein Jahr), Städte und Gemeinden • Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel- • Deutscher Mieterbund Hannover (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b • Haus- und Grundeigentum Hannover BGB), • ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunter • Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und fes nehmen in der Region Hannover ten Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von mehr als drei Jahren, und zwar während der • IVD Nord Dauer der Mietzinsvereinbarung, • Amtsgericht Hannover • möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen1 • ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH • Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn (als Mietspiegelerstellerin) vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von werden. ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, Hamburg, im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag 1. Ja nuar 2021 bei Mieterinnen und Mietern sowie Vermie 3 Zweck des Mietspiegels terinnen und Vermietern durchgeführten, empirischen Repräsentativerhebung. Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt zu vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigen diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für gutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank, verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die sogenannte der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar. „ortsübliche Vergleichsmiete“. Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertragspar Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ teien bei bestehenden Mietverhältnissen in einem fai i. S. von § 558d BGB und wurde vom Rat der Stadt an ren Interessenausgleich über eine angemessene Miet erkannt. höhe einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu Die in dieser Mietspiegelbroschüre zugrunde gelegten müssen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein qualifi Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand vom 1. Juli zierter Mietspiegel vorhanden ist, hat die Vermieterin 2021. Ggf. später eintretende Änderungen der recht bzw. der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen die lichen Rahmenbedingungen, welche die Anwendung ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel der Miete des Mietspiegels betreffen, können nicht berücksichtigt rin bzw. dem Mieter mitzuteilen, wenn der Mietspiegel werden. Sie sind aber durch die Anwenderinnen und Angaben zu diesem Wohnraum enthält. Hierbei reicht Anwender des Mietspiegels zu beachten. es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne liegt. Diese Vor 1 Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen, Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden. 4
Mietspiegel 2021 schrift gilt auch dann, wenn die Vermieterin bzw. der 4.2 Wohnwertmerkmale Vermieter sich auf ein anderes Begründungsmittel als den Mietspiegel stützen will. Im Gerichtsverfahren hat Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh der qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtig nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus keit für sich. stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen fünf sogenannten Wohnwertmerkmalen wurden drei Die Vermieterin bzw. der Vermieter kann verlangen, direkt in den Mietspiegel einbezogen: dass die Mieterin bzw. der Mieter einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu • Wohnungsgröße, stimmt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Ausstattung, • Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem • Beschaffenheit. Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder höherer Betriebskosten), Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli • eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden ausgeschlossen, Gebäude) abgebildet. • der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines Aus den zwei Merkmalen Wohnungsgröße und Baualter Zeitraums von drei Jahren nicht um mehr als 20 % ergibt sich in der Mietspiegeltabelle das Feld, mit dem erhöht (ausgenommen Mieterhöhungen wegen man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in Modernisierung oder höherer Betriebskosten). Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung inner erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti halb der Spanne entscheidet die Anzahl der in dieser sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale. Dage inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun gen werden die Kriterien „Art“ und „Wohnlage“ nur gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl indirekt berücksichtigt. marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzu Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege ordnen ist, kann erst nach eingehender Prüfung und benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller Anwendung der nachfolgenden Hinweise entschieden Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden. werden. Bei Neuvermietung können vom Mietspiegel abwei chende Mieten vereinbart werden. Dabei sind die Be 4.2.1 Art stimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes gegen Miet preisüberhöhungen und des Strafgesetzbuches gegen Dieses Wohnwertmerkmal ist im Mietspiegel nicht Mietwucher zu beachten. Diese knüpfen an eine erheb direkt einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor liche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete an. allem die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude gemeint. Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in 4 Begriffsbestimmungen Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen 4.1 Mietbegriff tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen han anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem delt es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro Mietspiegel abgelesen werden. Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung vereinbarte Mietzins für die Überlassung der Wohnung einschließ 4.2.2 Wohnungsgröße lich etwaiger in ihm enthaltener Modernisierungs- und Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne Betriebs- und Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohnflä Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten ist grundsätz che in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung lich davon auszugehen, dass seitens der Mieterin bzw. empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur des Mieters eine vertragliche Verpflichtung zur Durch Berechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 2). führung der Schönheitsreparaturen besteht. 5
Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die Wohn 4.2.4 Ausstattung fläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatzräu me außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäudeaus Bodenraum, maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien stattung, die durch die Vermieterin bzw. den Vermie und Dachgärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer ter gestellt wurde. Von der Mieterin bzw. vom Mieter Fläche bei der Ermittlung der Wohnungsgröße einge auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungsmerkmale rechnet werden. bleiben unberücksichtigt. Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise klassen eingeteilt: berücksichtigt: • bis unter 45 m² Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Wohnung seitens der Vermieterin bzw. des Vermieters mit Bad, • 45 bis unter 65 m² WC und einer Heizung ausgestattet ist, die alle Wohn • 65 bis unter 85 m² räume beheizt. Letzteres umfasst Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizungen sowie Nachtspeicherheizungen, • 85 m² und mehr falls diese in allen Wohnräumen vorhanden sind. Die Brennstoffversorgung muss dabei automatisch, also 4.2.3 Beschaffenheit nicht von Hand, erfolgen. Für Wohnungen, bei denen diese Merkmale nicht vorhanden sind, können keine Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich Werte aus dem Mietspiegel abgelesen werden. auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des Zum anderen sind 20 Ausstattungsmerkmale mit un Gebäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel terschiedlichen Gewichtungen für die Einordnung einer durch das Baualter wiedergegeben, weil die grund Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt kön sätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen nen 27 Punkte erreicht werden. wesentlich durch die während bestimmter Zeitperio den übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem. Es für das Baualter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung. werden zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale verge Dies gilt auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung, ben, die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis aus Ausbau oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden. wirken können. Alle anderen Ausstattungsmerkmale erhalten einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale und Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich deren Gewichtung sind dabei wie folgt festgelegt: tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder niedriger einzustufen. Punkte- Ausstattungsmerkmal Im Mietspiegel für Sehnde werden folgende Baualters vergabe klassen unterschieden: Küche • bis 1960 Komplett ausgestattete Küche mit Herd, • 1961 - 1994 Spüle, Kühlschrank, Arbeitsplatte sowie 2 Schränken • 1995 - 2020 Hochwertiges Küchengerät (z. B. Glas Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen in keramik- (etwa „Ceran“) oder Induk das Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine tionskochfeld, Einbaukühlschrank, Ge 1 abweichende Einordnung kann im Einzelfall dann schirrspülmaschine, Gefrierschrank oder gerechtfertigt sein, wenn der durch eine mit wesent -truhe, Mikrowellenherd) lichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung geschaffene Wohnwert dieses rechtfertigt. Warmwasserversorgung 1 Keramische Bodenfliesen oder gleich 1 wertiger Bodenbelag Bad Zusätzliches separates WC (Gäste-WC) 2 Separate Dusche zur vorhandenen Bade 1 wanne 6
Mietspiegel 2021 Neuwertige bzw. moderne Badausstat Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe 1 tung der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/(m²·a) hin zuzurechnen. Keramische Bodenfliesen oder gleich 1 Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus wertiger Bodenbelag der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine überwiegend nicht freiliegend (die Zu konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol leitungen, die sich direkt am WC, dem 1 gende Regeln: Waschbecken oder der Heizung befinden, • 0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einordnung sind damit nicht gemeint) in die untere Hälfte der Differenz zwischen Span Fußbodenheizung 2 nenunterwert und Mittelwert Bad mit Fenster 2 • 10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Wohnung allgemein Spannenunterwert und Mittelwert Parkett oder aufgearbeiteter/neuer Die 2 • 13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord lenboden in mindestens einem Raum nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Isolierverglasung 1 Mittelwert und Spannenoberwert Gegensprechanlage mit Türöffner 1 • 16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mit Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatel 1 telwert und Spannenoberwert litenanlage Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspie (Mindesttiefe 1 m, keine bauliche Beein 2 gels dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne trächtigung) können weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstat Gartennutzung (nur dem jeweiligen Mie tungsmerkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes ter zugängliche und zur Verfügung ste 1 – ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden. hende Grünfläche) Aufzug im Haus 1 4.2.5 Wohnlage Abschließbarer Fahrradabstellraum inner 1 Die Wohnlage wird im Mietspiegel nicht unmittelbar halb oder außerhalb des Gebäudes berücksichtigt, da sich Mietpreisunterschiede nach Energetik Wohnlage bislang nicht in wesentlichem Ausmaß he rausgebildet haben. Dessen ungeachtet lassen sich in Wohnungen in Gebäuden mit einem Einzelfällen unterschiedliche Wohnlagequalitäten fest Energieverbrauchswert inkl. Warmwas stellen, die unterschiedliche Miethöhen rechtfertigen. serbereitung von Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan – 130 kWh/(m²·a) oder besser in bis ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4) 1960 errichteten Gebäuden berücksichtigt werden. – 120 kWh/(m²·a) oder besser in zwi schen 1961 und 1977 errichteten Ge bäuden 2 – 90 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen 5 Anwendung 1978 und 1994 errichteten Gebäuden – 70 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen Der Mietspiegel wird durch die zwei Wohnwertmerk 1995 und 2014 errichteten Gebäuden male Größe und Baualter der Wohnung gebildet. Um – 55 kWh/(m²·a) oder besser in ab 2015 das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommen errichteten Gebäuden de Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen vor zugehen: Gesamtpunktzahl (Ausstattungspunkte) 27 1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe kann man aus den Mietvertragsunterlagen oder der Be Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener triebskostenabrechnung entnehmen.) gieverbrauchsausweis für das Gebäude entnommen 2. Feststellen des Baualters werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne 7
Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße Berechnungsbeispiel Feld B2: und Baualter ergibt sich das entsprechende Tabellen Baualtersklasse 1961 bis 1994 (Spalte B), Wohnungs feld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert und größe 45 m² bis unter 65 m² (Zeile 2) Mietpreisspanne ablesen kann. Spannenunterwert1: 4,88 €, Mittelwert2: 5,83 €, Span Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten nenoberwert3: 6,94 € spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4 Anzahl Ausstattungsmerkmale dargestellten Regelwerk einzuordnen. 0 bis 9 10 bis 12 13 bis 15* 16 bis 27 Dazu ein Beispiel: Vergleichsmiete pro m2 Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m² groß. 4,88 € 5,36 € 5,83 € 6,39 € 6,94 € Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld B2 (Baual tersklasse 1961 bis 1994, Wohnungsgröße 45 m² bis un Spannen- Mittelwert2 Spannen- ter 65 m²). Der Mittelwert in Feld B2 beträgt 5,83 €/m² unterwert1 oberwert3 Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt zwi schen 4,88 bis 6,94 €/m². * Bei 14 Ausstattungsmerkmalen liegt die ortsübliche Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet: Vergleichsmiete zwischen 5,83 €/m² und 6,39 €/m² • Warmwasserversorgung in der Küche • Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger Boden 5.1 Mietspiegel der Stadt Sehnde 2021 belag im Bad • Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad 1961 1995 überwiegend nicht freiliegend Baualtersklasse bis 1960 bis 1994 bis 2020 • Bad mit Fenster A B C Wohnungsgröße • Isolierverglasung 5,31 5,64 8,00 • Gegensprechanlage mit Türöffner Unter 45 m² 1 4,57 - 5,96 4,87 - 6,76 5,71 - 10,81 • Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage 45 m² bis 5,63 5,83 7,55 • Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest 2 unter 65 m² 4,79 - 7,04 4,88 - 6,94 5,83 - 9,61 tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung) • Aufzug im Haus 65 m² bis 5,51 5,67 7,60 3 unter 85 m² 4,78 - 6,63 4,85 - 6,59 5,62 - 9,72 • Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder außerhalb des Gebäudes 5,28 5,72 8,02 85 m² und mehr 4 • Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl. 3,98 - 6,73 4,65 - 7,15 5,58 - 10,51 Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäu den. Legende: 1. Zeile: Arithmetisches Mittel Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist 2: Zeile: Unter- und Oberwert der 4/5-Spanne in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert Das Feld C1 hat aufgrund einer geringen und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi Anzahl von Mietwerten nur eine bedingte schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld Aussagekraft (10 bis 29 Mietwerte). B2 1,11 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne zwischen 5,83 €/m² und 6,39 €/m². 8
Mietspiegel 2021 Anlage 1 (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Aus (Stand 1. Juli 2021) gleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Woh § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz nungswesen wegen des Wegfalls der öffentli chen Bindung erloschen ist und (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu eine Erhöhung der Miete vereinbaren. entrichtenden Ausgleichszahlung nicht über (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver steigt. tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Indexmiete nach § 557b vereinbaren. Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung ei Umständen ergibt. ner Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu er (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein gangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen barung ist unwirksam. Wegfalls der Mietbindung erloschen ist. (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs- auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind Dritt miete mittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle des (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö § 559a Abs. 1 mit 8 Prozent des Zuschusses. hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu barung ist unwirksam. dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder men werden auf einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum ver gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), und Lage einschließlich der energetischen Ausstat 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank tung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jah (§ 558e), ren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz öffentlich bestellten und vereidigten Sachver oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage ständigen, festgelegt worden ist. 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleich (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete in bare Wohnungen; hierbei genügt die Benen nerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den nung von drei Wohnungen. §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Pro bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 einge zentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn halten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen die Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in se Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde be Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel sonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 nach Absatz 2 stützt. bestimmt sind. Die Landesregierungen werden er mächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen. 9
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der schriften über den näheren Inhalt und das Verfahren Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit erlassen. punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 § 558d Qualifizierter Mietspiegel oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspie (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der gel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Ge nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen meinde verwendet werden. erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt barung ist unwirksam. worden ist. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preis schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des drit indexes für die Lebenshaltung aller privaten Haus ten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhö halte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach hungsverlangens. vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermie vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel be ter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage zeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben wiedergeben. werden. (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Miet- gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht erhöhung entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu. Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außer (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein ordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats barung ist unwirksam. kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhö hung nicht ein. § 558c Mietspiegel (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein barung ist unwirksam. (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübli che Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver Anlage 2 mieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder an erkannt worden ist. Auszug aus der Verordnung zur Berechnung (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge (Stand 25. November 2003) meinden erstellt werden. § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die (4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hier Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser für ein Bedürfnis besteht und dies mit einem ver Verordnung anzuwenden. tretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vor anzurechnen. 10
Mietspiegel 2021 § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen 5. Einbaumöbeln und 6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumtei (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund lern. flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur Betracht die Grundflächen von alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch 1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, die Bewohner bestimmt sind. freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratme 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen ter beträgt, nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, Treppenabsätze, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem 3. Türnischen und Wohnheim gehören. 4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol bis zum Fußboden herunterreichen oder bis gender Räume: zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Me 1. Zubehörräume, insbesondere: ter oder weniger tief sind. a. Kellerräume, (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich b. Abstellräume und Kellerersatzräume nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund außerhalb der Wohnung, einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese c. Waschküchen, 1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmi d. Bodenräume, gungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder ge e. Trockenräume, fertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches f. Heizungsräume und Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und g. Garagen, 2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stel Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen. lenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung 3. Geschäftsräume. gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer § 3 Ermittlung der Grundfläche berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln. (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der § 4 Anrechnung der Grundflächen Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge Die Grundflächen hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen. 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig, (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Metern sind zur Hälfte, Fensterumrahmungen, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern 2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Räumen sind zur Hälfte, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen Duschwannen, sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch 4. freiliegenden Installationen, zur Hälfte anzurechnen. 11
Weitere Informationen und Ansprechpersonen Stadt Sehnde Reimund Seifert Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon (0 51 38) 7 07 -2 52 E-Mail reimund.seifert@sehnde.de Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– IMPRESSUM Herausgeber Stadt Sehnde Der Bürgermeister Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon (0 51 38) 7 07 - 0 Telefax (0 51 38) 7 07 - 2 62 E-Mail rathaus@sehnde.de Internet www.sehnde.de Foto Seite 2: Stadt Sehnde Druck Region Hannover, Team Medienservice
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