Stadt Arnsberg Stadtbezirk Bachum - Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Begründung gem. 9 (8) BauGB
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Stadt Arnsberg Stadtbezirk Bachum Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Begründung gem. § 9 (8) BauGB Fachdienst 4.2 Stadt- und Verkehrsplanung
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 Inhalt 1. Anlass und Zielsetzung der Planung 1.1 Entwicklungen auf dem Wohnungs- und Grundstücksmarkt 1.2 Verflechtungsbereiche des Stadtentwicklungsprogramms 1.3 Wohnstandortqualitäten und Bedarfe 1.4 Eigentumsverhältnisse und Umsetzungsabsichten 2. Lage im Stadtgebiet räumlicher Geltungsbereich 3. Planungsrechtliche Ausgangssituation Planverfahren 4. Städtebauliche Konzeption 5. Planinhalte des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" 5.1 Art der baulichen Nutzung 5.2 Maß der baulichen Nutzung 5.3 Bauweise überbaubare Grundstücksflächen Stellung baulicher Anlagen 5.4 Verkehrsflächen und Erschließung 5.5 Ver- und Entsorgung 5.6 Führung von Versorgungsleitungen 5.7 Pflanzgebote und -bindungen 6. Örtliche Bauvorschriften Gestaltung 6.1 Dachausbildung 6.2 Fassadengestaltung Gestalterische Einheit 7. Umweltschützende Belange 7.1 Umweltverträglichkeitsprüfung 7.2 Artenschutz 7.3 Überprüfung auf Folgen des Klimawandels ("climate proofing") 8. Altlasten 9. Denkmalschutz 10. Bodenordnende Maßnahmen 11. Städtebauliche Daten Flächenbilanzierung 12. Umsetzung Kosten 2
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 1. Anlass und Zielsetzung der Planung 1.1 Entwicklungen auf dem Wohnungs- und Grundstücksmarkt Nach einem durch die globale Wirtschaftskrise verursachten Tiefpunkt im Jahr 2009 kann auch in Arnsberg wieder ein Anstieg der Bautätigkeit verzeichnet werden. Sowohl die Anzahl der Baugenehmigungen im Wohnungsbau als auch der Verkäufe von Wohnbaugrundstü- cken nahmen deutlich zu. Mit 220 Baugenehmigungen im Wohnungsbau, die sich je zur Hälf- te auf Neubau- bzw. Bestandsmaßnahmen verteilen, konnte im letzten Jahr ein vorläufiger Höhepunkt erreicht werden. Ein korrespondierendes Bild zeichnet sich auf dem Grundstücks- markt ab. Ein Indiz für die Bedeutung Arnsbergs auch als Wohnstandort ist die Tatsache, dass es sich bei gut 16 % der Käufer um Auswärtige handelt. Gründe für die gestiegene Bautätigkeit sind u.a. die anhaltende Niedrigzinsphase und die veränderten und steigenden Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt. Vor allem in Neheim zeigt sich eine besondere Wachstumsdynamik. Die mit Abstand meisten Baugenehmigungen werden in diesem Stadtteil erteilt. Dabei übersteigen Bestandsmaßnah- men - wie in den anderen Zentren auch - deutlich die Neubautätigkeit. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass Bauinteressenten in den Bestand ausweichen, da ein Mangel an geeig- netem Wohnbauland besteht. Auf Marktanspannungen in Neheim mit Versorgungsengpäs- sen deuten auch steigende Grundstückspreise und Mietzinsen hin. Obwohl in den letzten 10 Jahren rd. 16 ha Grundstücksfläche bebaut wurde, verbleibt nach der dem Flächen- nutzungsplan zugrunde liegenden Wohnbauflächenprognose des Büros InWis aus dem Jahr 2006 noch ein Bedarf von 9,2 ha bis 2020. Dass zusätzlicher Bedarf speziell in Neheim besteht, lassen auch die Seitenanfragen und persönlichen Beratungsgespräche zum städtischen Wohnbaulandkataster erkennen. Aber auch Investoren und Architekten berichten über diese Situation. Aufgrund seiner urbanen Qualitäten genießt Neheim gleichermaßen bei jungen Familien für den Eigenheimbau, bei älteren Menschen in der Nachfamilienphase für den Mehrfamilien- hausbereich und bei Singles für kleinere Wohnungen große Beliebtheit. Diese diversen Nach- fragestrukturen erfordern eine sowohl nach quantitativen als auch qualitativen Aspekten ausgerichtete Wohnungsbau- und Siedlungsflächenpolitik. U.a. durch eine intensive Bau- und Gestaltungsberatung und durch die Unterstützung alterna- tiver Wohnformen wird in qualitativer Hinsicht die Schaffung eines attraktiven und zukunftsfä- higen Wohnraumangebotes durch die Stadt Arnsberg gefördert. Aber auch die Förderung des Neu- und Ersatzwohnungsbaus ist zur Anpassung des Wohnungsbestandes an veränderte Nachfragen von großer Bedeutung für die weitere Stadtentwicklung. In diesem Kontext sei auf die umfassende Neustrukturierungsmaßnahme der Arnsberger Wohnungsbaugenossen- schaft am Müggenberg hingewiesen, mit dem Ziel dort rund 260 Wohneinheiten zu schaffen. Um die prognostizierte Nachfrage nach Wohnbauland in Neheim bis zum Jahr 2020 zu de- cken, müssten zusätzlich noch rd. 9,2 ha Wohnbauland in Neheim ausgewiesen werden. Durch die Erschließung des letzten verbliebenen Bauabschnitts am Dollberg können kurzfristig weitere 25 Grundstücke dem Markt zur Verfügung gestellt werden, von denen allerdings be- reits innerhalb kürzester Zeit alle Grundstücke verkauft wurden. Um dem Mangel an Wohnbauland in zentralen Lagen in Arnsberg entgegen zu wirken, wurde Anfang 2016 als eine Maßnahme mit dem Aufbau eines aktiv-strategischen Innenbereichs- managements begonnen. In Neheim konnten insgesamt 12 größere zusammenhängende Flächen identifiziert werden, die zusammen "theoretisch" ein Nettowohnbauflächenpotential von 6,7 ha böten. Meist handelt es dabei allerdings um Flächen, die einer Vielzahl von priva- 3
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 ten Eigentümern gehören. Es ist deshalb davon auszugehen, dass diese Flächen nur in Teilen und nicht kurzfristig dem Markt zur Verfügung gestellt werden können. Zusätzliche Ausweisungen größerer Neubaugebiete in Neheim stoßen jedoch an starke natur- räumliche Restriktionen und die Grenzen des Flächennutzungsplanes. Kurzfristige Entlastungen für den Neheimer Grundstücksmarkt sind also nicht zu erwarten. Da die bereits erwähnte Wohnbauflächenprognose aus dem Jahr 2006 stammt, sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, diese sowie die Wohnbauflächen- strategie einer Überprüfung zu unterziehen und den geänderten Rahmenbedingungen anzu- passen. 1.2 Verflechtungsbereiche des Stadtentwicklungsprogramms Bereits mit dem Stadtentwicklungsprogramm 2003 sind sogenannte Verflechtungsräume um die Zentren gebildet worden, die im Fall von Engpässen Ausweichfunktionen übernehmen sollen. Zu dem Verflechtungsbereich von Neheim gehören die Ortsteile Bachum und Voßwin- kel. Aufgrund der räumlichen Nähe zu Neheim bietet sich insbesondere Bachum für eine be- grenzte Weiterentwicklung als Wohnstandort an. Das jetzt zur Planung anstehende kleine Wohngebiet soll aber nicht nur der Entlastung des Neheimer Wohnungsmarktes dienen, sondern auch den Wohnbaulandbedarf der Bachumer Bevölkerung abdecken. Aufgrund der Wohnungsbedarfsprognose des Büros InWis aus dem Jahr 2006 war deshalb diese Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dar- gestellt worden. Zwar sind noch eine Reihe planungsrechtlich gesicherter Wohnbaugrundstü- cke im Stadtteil vorhanden, diese werden jedoch seit Jahren von den Eigentümern nicht zur Verfügung gestellt. Auch bei dem 2016 geführten Dorfgespräch im Rahmen des IKEK-Projektes war das zu gerin- ge Angebot an Baugrundstücken ein großes Thema. Von jüngeren Teilnehmern wurde zudem darüber geklagt, dass es keine passenden Mietwohnungen gäbe, so dass sich viele Jugendli- che und junge Erwachsene nach Auszug aus dem Elternhaus gezwungen sähen, aus Bachum fortzuziehen. 1.3 Wohnstandortqualitäten und Bedarfe Bachum verfügt über eine Grundinfrastrukturausstattung. Neben den kirchlichen Einrichtun- gen gibt es einen Kindergarten, einen Spielplatz, die Schützenhalle mit einer vereinsgetrage- nen Gastronomie sowie eine weitere Gaststätte. Ein Handarbeitsfachgeschäft zieht Kunden aus der Region nach Bachum. Das Fehlen einer eigenen Grundschule und eines Lebensmittelgeschäftes können die Bachumer relativ problemlos durch die entsprechenden Angebote im benachbarten Neheimer Stadtteil Bergheim kompensieren. Diese sind über den Dreihausener Weg mit dem PKW erreichbar oder über eine bestehende landwirtschaftliche Wegeverbindung für Radfah- rer und Fußgänger. Von der Gaststätte "Abraham" kommend sind es ca. 1000 m bis zum Le- bensmittelmarkt bzw. zur Schule. Bei dem Dorfgespräch im Rahmen des IKEK-Projektes wurde allerdings der dringende Wunsch geäußert, diese Wegeverbindung hinsichtlich der Beleuch- tungssituation komfortabler und sicherer zu gestalten. Die Beleuchtung des Weges, um die Erreichbarkeit der Schule und des Lebensmittelmarktes noch weiter zu verbessern, soll deshalb als wichtige Infrastrukturmaßnahme in das IKEK-Projekt aufgenommen werden. 4
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 1.4 Eigentumsverhältnisse und Umsetzungsabsichten Im Vorgriff auf eine spätere mögliche Bebauung im rückwärtigen Bereich der Neheimer Stra- ße wurde schon frühzeitig als Option eine Zufahrt zwischen den Flurstücken 555 und 487 her- aus parzelliert. Nachdem im Sommer 2015 eine Eigentümerübertragung erfolgte, soll die Flä- che nun als Wohnbauland entwickelt werden. Zur weiteren Realisierung und Vermarktung erfolgte durch die Eigentümer eine Übertragung an einen ortsansässigen Projektentwickler. 2. Lage im Stadtgebiet räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,2 ha große Plangebiet umfasst von der Gemarkung Bachum, Flur 1 die Flurstücke Nr. 41 tlw., 43, 230 tlw., 276 tlw., 357 tlw. , 487, 498 tlw., 514 tlw., 555, 557 und wird wie folgt räumlich begrenzt: in nördlicher Richtung durch den Bereich mit Kindergarten, Spielplatz und Schützenhalle, in südlicher Richtung durch die Neheimer Straße, in westlicher Richtung durch die vorhandene Bebauung Am Heidering, in östlicher Richtung durch die Stichstraße Am Hofacker. Die genaue Lage und Abgrenzung ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entneh- men. 3. Planungsrechtliche Ausgangsituation Planverfahren Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - östlicher Teil - (Kreis Soest und Hochsauerlandkreis) stellt diesen Bereich als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) dar. In dem seit 25.06.2010 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Arnsberg ist das Plan- gebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Ein generelles Baurecht ist für den rückwärtigen Bereich dadurch nicht ableitbar, lediglich entlang der Neheimer Straße neben der bereits herausparzellierten Zufahrt ist schon jetzt – ohne die Schaffung der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen durch ein Bauleitplanverfahren – eine Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich. Zur Anwendung kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB, welches den "Bebauungsplan der Innenentwicklung" definiert. Da bei dem Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" die festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt (Fallgruppe 1), ist weder eine Umweltprüfung noch ein Monitoring erforderlich. Das beschleunigte Verfahren stellt eine verfahrensmäßige Erleichterung und Verkürzung dar, sodass auf die frühzeitige Un- terrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung des Planes gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden kann. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" sollen die planungsrechtlichen Vorausssetzungen zur Entwickung des Baugebietes zu Wohnbauland geschaffen werden. 5
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 - nach Vorbe- ratung durch Bezirksausschuss Voßwinkel / Bachum - den Beschluss zur Aufstellung und öffentli- chen Auslegung des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" gefasst. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 22.11.2016 bis zum 23.12.2016 im Rathaus der Stadt Arnsberg statt. Zeitgleich wurde in diesem Zeitraum den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Stellung zu nehmen bzw. eigene Be- lange geltend zu machen. 4. Städtebauliche Konzeption Zielsetzung des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" ist es, die Innenentwicklung zu för- dern und gleichzeitig dem Nachfragedruck nach qualitativ hochwertigem Wohnbauland im Nahbereich des Stadtbezirkes Neheim und dem Ortsteil Bergheim gerecht zu werden. Zudem besteht die Chance, durch die Ausweisung dieses Baugebietes, die vorhandene Infrastruktur des Dorfes zu stärken. Dem städtebaulichen Konzept (Abb. 1) liegen folgende wichtige Entwurfsprinzipien und Leit- vorstellungen zugrunde: Verkehrliche Erschließung Die Erschließung des Baugebietes erfolgt durch eine Stichstraße über die parzellierte Zufahrt an der Neheimer Straße nach Nordwesten, wo sie am Erschließungsende in einem kleinen Wendehammer endet. Von dieser Stichstraße zweigt eine weitere Straße nach Südwesten ab, die ebenfalls in einem kleinen Wendehammer endet. Von dem nordöstlichen Wendehammer wird eine Fuß- und Radwegverbindung zur Stichstra- ße Am Hofacker und der bestehenden Wegeverbindung zum Kindergarten / Schützenhalle geschaffen. Baustruktur Grundstücksparzellierung Die Gebäude orientieren sich am Verlauf der beiden geplanten Stichstraßen und bilden um den jeweiligen Wendehammer eine Wohnhofsituation. Insgesamt sind 13 freistehende Einfami- lienhäuser vorgesehen, wobei das Gebäude am nord-östlichen Rand des Geltungsbereiches noch über die Straße Am Hofacker erschlossen wird. Die Grundstücksgrößen schwanken zwi- schen ca. 470 m² und 960 m². Die zulässige Höhe der zukünftigen Bebauung orientiert sich an der angrenzenden Baustruktur und wird auf maximal zwei Geschosse begrenzt. 6
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 Abb. 1: Städtebauliches Konzept 5. Planinhalte des Bebauungsplanes BA "Bachumer Heide" 5.1 Art der baulichen Nutzung Wohngebiet (WA) Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt. Das Gebiet soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Dabei sollen auch solche Anlagen, Einrichtun- gen und Nutzungen allgemein zulässig sein, die der Versorgung der Wohnbevölkerung mit Waren und Dienstleistungen dienen. Damit wird die Ansiedlung von Schank- und Speisewirt- 7
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 schaften sowie nicht störender Handwerksbetriebe, die auf einen gebietsbezogenen Ein- zugsbereich ausgelegt sind, ermöglicht. Da das Gebiet der vorwiegenden Schaffung von Wohnraum dient, werden die ausnahms- weise zulässigen Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) ausgeschlossen. Diese Anlagen bzw. Nutzungen sind nicht als direkte Wohnfolge- einrichtungen anzusehen und stellen keine unmittelbare Ergänzung der Wohnfunktion dar. Zudem geht von ihnen üblicherweise eine für das Plangebiet unzumutbare Störung aus. Auch sind sie von ihrem Charakter her nicht mit der vorhandenen städtebaulichen Struktur im direk- ten Umfeld des Plangebietes vereinbar. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 16 BauNVO wird die Grundflä- chenzahl (GRZ) in dem Allgemeinen Wohngebiet mit 0,4 festgesetzt. Dieses entspricht der in einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 17 BauNVO zulässigen Obergrenze. Dieses Maß ge- währleistet, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt blei- ben und dass eine ausreichende Ausnutzung der Grundstücke gewährleistet ist, ohne das Orts- und Landschaftsbild zu beeinträchtigen. Gem. § 19 (4) Satz 3 BauNVO wird die textliche Festsetzung getroffen, dass die Überschreitung der Grundflächenzahl in dem Allgemeinen Wohngebiet bis zu dem Maß von 0,6 nur dann zulässig ist, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens zu erwarten sind. Mit dieser Maßnahme wird gem. § 1 a (2) BauGB die Bodenschutzklausel in die Bauleitplanung eingebunden und eine übermäßige Versiegelung des Baugebietes verhin- dert. Wasserdurchlässige Materialien, mit denen Zufahrten und Zuwegungen ausgefüllt wer- den können, sind beispielsweise wassergebundene Wegedecken, Rasengittersteine, Mosaik- und Kleinpflaster mit breiten und offenen Fugen. Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung wird neben der Grundflächenzahl die Höhe der Gebäude in den Teilgebieten festgesetzt. Damit sich die neu entstehende Bebau- ung in das bestehende Siedlungsgefüge einfügt und dessen Charakter nicht beeinträchtigt, sieht der Bebauungsplan eine zweigeschossige Bauweise (als Höchstzahl der zulässigen Voll- geschosse) mit einer Höhenbegrenzung der Baukörper vor. Durch die Festsetzung der maxi- mal zulässigen Gebäudehöhe in dem Allgemeinen Wohngebiet von 10,00 m soll die Integra- tion der Neubebauung in das vorhandene Siedlungsbild und eine möglichst geringe Beein- trächtigung des Landschaftsbildes (z.B. durch überhöhte Baukörper) erzielt werden. 5.3. Bauweise überbaubare Grundstücksfläche Stellung baulicher Anlagen Aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur der angrenzenden Wohnbebauung, die über- wiegend geprägt ist durch freistehende Einfamilienhäuser, wird im Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" eine offene Bauweise festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Diese soge- nannten "Baufenster" gestatten mit Bautiefen von 12 m bis 14 m und der Möglichkeit einer Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um bis zu 2 m bei untergeordneten Bauteilen den notwendigen Spielraum für die Gestaltung und Stellung der baulichen Anlagen. Der Bebauungsplan enthält weiterhin die Festsetzung, dass Garagen bzw. überdachte Stell- plätze (Carports) nur innerhalb der überbaubaren Flächen bzw. der dafür festgesetzten Flä- chen zulässig sind. 8
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 5.4 Verkehrsflächen Erschließung Äußere Erschließung ÖPNV Die Auffahrt zur A 46 befindet sich 4 km Entfernung. Die nächste Bushaltestelle befindet sich unmittelbar an der Neheimer Straße - Haltestelle "Am Hofacker" - (Buslinien: C 5 Neheim - Bergheim - Voßwinkel und N 5 Arnsberg - Neheim - Voß- winkel), die Bachum im stündlichen Takt an Neheim anbindet. Des Weiteren besteht eine Radwegeverbindung ins Ruhrtal sowie zum (geplanten) RadeX- pressweg (RXA) in Richtung Neheim. Innere Erschließung Die Dimensionierung der Fahrbahn der Erschließungsstraßen ist mit 5,50 m (zzgl. 0,50 m Rü- ckenstützen) festgesetzt und damit ausreichend, da aufgrund der ausschließlichen Wohnbe- bauung bis auf Versorgungsfahrzeuge kein LKW-Verkehr zu erwarten ist. 5.5 Ver- und Entsorgung Eine Versorgung des Plangebietes mit Strom, Gas, Telekommunikationsleitungen und Trinkwas- ser kann durch die zuständigen Versorgungsträger sichergestellt werden. Die neue Branchenregelung "Abfallsammlung" (2016) legt fest, dass erst alle anderen Mög- lichkeiten auszuschöpfen sind, bevor der Fahrer eines Müllfahrzeuges den Rückwärtsgang einlegt. Auch bauliche Veränderungen an den Abfallsammelstellen oder Änderungen der Verkehrsführung sind vorrangig. Wenn aber alle Möglichkeiten zur Minimierung des Rückwärts- fahrens nach intensiver Prüfung ausgeschöpft sind, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wie möglichst gefahrlos in einer bestimmten Situation rückwärts gefahren werden kann wie zum Beispiel durch ein Fahrerassistenzsystem (FAS) oder einen Einweiser. Die Wendeanlagen in Verlängerung der geplanten Stichstraßen sind mit einem Raumange- bot von 12 x 14 m für die Befahrung eines Müllfahrzeuges nicht geeignet. In Abstimmung mit dem zuständigen Fachdienst 6.3 - Abfallwirtschaft wird deshalb an zwei Stellen im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" eine Aufstellfläche für Müllcontainer festgesetzt, zu dem die Anwohner der jeweiligen Stichstraße ihre Behältnisse am Tage der Entsorgung transportieren und aufstellen können. Das Müllfahrzeug hat dadurch die Möglich- keit, zunächst gerade in die Stichstraße zu fahren, dann rückwärts in die südwestliche Stich- straße zu fahren - dabei die Entsorgung vorzunehmen - und schließlich vorwärts wieder in die Neheimer Str. aufzufahren. Umgang mit Niederschlagswasser und Entwässerung Der § 51 a Landeswassergesetz (LWG NW) schreibt eine gesetzliche Grundpflicht zur Versicke- rung oder Verrieselung vor Ort oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Ge- wässer vor. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne ist der § 51 a LWG eine "sonstige Rechtsvor- schrift" im Sinne von § 6 Abs. 2 BauGB, die nicht der gemeindlichen Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB unterliegt und somit zu beachten ist. Das Plangebiet wird gemäß dem Entwässerungsplan im Mischsystem entwässert werden. Zur Ableitung der zusätzlichen Abwassermengen müssen in der Neheimer Straße 3 Haltungen mit einer Länge von 140 m vergrößert werden. 9
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 5.6 Führung von Versorgungsleitungen Seit geraumer Zeit weist die Deutsche Telekom AG darauf hin, dass sie künftig in Neubauge- bieten ihre Leitungen aus wirtschaftlichen Gründen oberirdisch verlegen will. Die Mehrkosten für eine gewünschte unterirdische Verkabelung habe daher die Gemeinde bzw. der private Erschließungsträger zu übernehmen. Im Rahmen der Berücksichtigung der städtebaulichen Belange ist jedoch eine oberirdische Verlegung in den Städten und Gemeinden seit Jahr- zehnten nicht mehr als Standard anzusehen. Es sind nicht nur städtebauliche Gründe ("Verun- staltungen"), die einer oberirdischen Verlegung entgegenstehen, sondern durch diese Art der Verlegung wird auch das Interesse der Kommune als Wegebaulastträger nachhaltig berührt. So führt eine oberirdische Leitungsverlegung zu einer gravierenden Einschränkung der kom- munalen Gestaltungsmöglichkeit im Bereich des Straßenraumes. Es wird daher gem. § 9 (1) Nr. 13 BauGB die planungsrechtliche Festsetzung getroffen, dass im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" die Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen nur unterirdisch zulässig ist. 5.7 Pflanzgebote Bedingt durch die Lage des Geltungsbereiches in unmittelbarer Nachbarschaft zu vorhande- ner Wohnbebauung sind verschiedene Pflanzgebote im Geltungsbereich erforderlich. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern auf den Baugrundstücken Um eine erkennbare Durchgrünung der Baugrundstücke zu erzielen, ist auf jedem Grundstück mindestens ein heimischer, standortgerechter Obst- oder Laubbaum zu pflanzen. Zudem sind mindestens 5 % der überbaubaren Grundstücksfläche mit heimischen Gehölzen in einer Dich- te von 1 Pflanze pro 1 m² zu bepflanzen. Die Beschränkung einer flächenhaften Bepflanzung auf das Mindestmaß von 5 % der Grundstücksfläche lässt den Grundstücksbesitzern genü- gend gestalterischen Spielraum für eigene Bedürfnisse, wie z. B für das Anlegen von Rasenflä- chen oder Gemüse- und Blumenbeeten. Des Weiteren geht ein solcher Grünanteil mit den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes konform und fließt in die Eingriffs- und Aus- gleichsbilanzierung mit ein. Im Sinne einer praxisgerechten Anwendung wird für die Erfüllung des Pflanzgebotes gem. § 178 BauGB eine Frist von zwei Vegetationsperioden nach Fertigstel- lung des Gebäudes eingeräumt - nach spätestens 7 Jahren muss die geforderte Fläche überdeckt sein. Baumpflanzung im Bereich der Wendeanlage Zur Gliederung und Gestaltung des Straßenraumes werden im Bereich der beiden Wendean- lage Baumstandorte festgesetzt, an denen ein hochstämmiger, einheimischer, standortge- rechter Laubbaum zu pflanzen ist. Um ein Mindestmaß an Raumwirkung schon direkt nach dem Anpflanzen sicherzustellen, müssen die Bäume im Bereich der Wendeanlage einen Stammumfang von mind. 18 cm - gemessen in 1 m Höhe über der Bodenoberfläche - aufwei- sen. Die im Plan angeführte Pflanzliste ist als Empfehlung anzusehen und keinesfalls als abschlie- ßend bzw. verbindlich zu betrachten. Andere heimische, standortgerechte Sträucher und Bäume, die nicht in der Liste aufgeführt sind, können selbstverständlich auch angepflanzt werden. Buchenhecke als Einfriedung Im nordöstlichen Bereich wird entlang des Fuß- und Radweg an der rückwärtigen Grund- stückgrenze eine einreihige Buchenhecke mit mindestens 3 Pflanzen je lfd. Meter mit einer Höhe bis zu 1,60 m festgesetzt. In die Hecke können Metallzäune (Drahtflecht- oder Stabgit- terzäune) mit der gleichen Höhe integriert oder kombiniert werden. Mit diesem Pflanzgebot soll aus stadtgestalterischen Gründen entlang des öffentlichen Fußweges eine Homogenität 10
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 in Bezug auf die Einfriedung erzielt werden und es soll verhindern, dass nicht standortgerechte bzw. nicht heimische Pflanzen wie z. B. Scheinzypressen zum Einsatz kommen. 6. Örtliche BauvorschriftenGestaltung Im Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften in Form von Gestaltungsfestsetzungen getroffen. Hiermit soll eine harmonische Gestaltung des Baugebietes erzielt werden, die Be- zug auf die vorhandene Bebauung der unmittelbaren Umgebung nimmt. Durch die Gestaltungsfestsetzungen werden Bauherr und Architekt veranlasst, innerhalb der vorgegebenen Materialien und Formen eine zeitgemäße Architektur zu schaffen. Ziel ist es, dass sich die einzelnen Gebäude in den Kontext der engeren Nachbarschaft und der weite- ren Umgebung einfügen und so eine schnellere Akzeptanz schaffen. Es werden deshalb Re- gelungen in Bezug auf die Dachausbildung, die Fassadengestaltung und die Einfriedung ge- troffen. 6.1 Dachausbildung Entsprechend der stadtgestalterischen Zielsetzung, ein qualitativ und dorfverträgliches Wohn- quartier mit einer dennoch modernen, zeitgemäßen und homogenen Architektursprache zu entwickeln, sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" neben dem klassischen Satteldach (bzw. Walmdach) auch solche Dachformen wie das Pult- und Zeltdach zulässig. Krüppelwalmdächer sind jedoch nicht zulässig. Aus statischen, bauphysikalischen oder – konstruktiven Gründen lassen sich keine Vorteile herleiten, warum aus vermeintlich ästheti- schen, modischen Gründen ein Satteldach einen "Pseudowalm" benötigt. Die Festsetzungen gelten auch für Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) und Nebenan- lagen. 6.2 Fassadengestaltung Gestalterische Einheit Als Außenwandflächen sind glatte oder homogen strukturierte Putze oder Schlämme sowie Beton, helles Sichtmauerwerk und Holz zulässig. Nicht zulässig sind regional untypische weiße bis beige und rote bis rotbraune Klinkerfassaden sowie strukturierte Putze und bossierte, kera- mische oder glasierte Materialien / Fassadenverkleidungen. Aus gestalterisch-architektonischen Gründen ist die einheitliche Gestaltung von Doppelhäu- sern bzw. Hausgruppen besonders wichtig. Es soll künftig verhindert werden, dass durch unter- schiedliche Gebäudehöhen, nicht zueinander passende Materialien (Fassade und Dach) und Farben die städtebauliche und architektonische Einheit gestört wird. 6.3 Einfriedung der Müllcontaineraufstellflächen Zur gestalterischen Einbindung und als Sichtschutz für die angrenzende Bebauung wird zur Einfassung der beiden Müllcontaineraufstellflächen die Anpflanzung einer einreihigen Hain- buchenhecke in Kombination mit einer baulichen Vorkehrung festgesetzt. 11
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 7. Umweltschützende BelangeAusgleichsmaßnahmen 7.1 Umweltverträglichkeitsprüfung Die Bebauungspläne der Innenentwicklung bedürfen keiner förmlichen Umweltprüfung. Sie dürfen dann jedoch im Hinblick auf die Vorgaben der EU-UVP-Richtlinie in ihrem Geltungsbe- reich grundsätzlich nur weniger als 20.000 m² überbaubare Grundfläche festsetzen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" trifft dies mit einer Größe von ca. 13.000 m² zu. Entsprechend den verfahrensmäßigen Erleichterungen des § 13 a BauGB ist im beschleunigten Verfahren die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde vorgenommen und ist der Begründung sepa- rat beigefügt. 7.2 Berücksichtigung des Artenschutzes Mit der artenschutzrechtlichen Vorprüfung wurde durch den Projektentwickler das Planungs- büro Bühner, Arnsberg, beauftragt. Das Bauvorhaben liegt im 2. (nord-östlichen) Quadranten des Messtischblattes 4513 Arnsberg- Neheim. Innerhalb dieses Messtischblattes 4513 Arnsberg-Neheim (gemäß den Grunddaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW). Bezogen auf den im Plan- gebiet anzutreffenden Lebensraumtyp "Fettwiesen und -weiden" sind aktuell 21 streng ge- schützte Arten als planungsrelevant nachgewiesen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Tierarten. Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe 1) wurden die Auswirkungen der Bauleitplanung auf alle im Messtischblatt Arnsberg nachgewiesenen streng geschützten Tierarten behandelt. Auf Grundlage der Prüfung (April 2016) kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Be- bauungsplan als unbedenklich einzustufen ist. Eine intensive Prüfung ist nicht erforderlich. Da ein Brutvorkommen von Bodenbrütern ausgeschlossen wird und auch Gehölzelemente (als potenzielle Bruthabitate) vollständig fehlen, sind auch keine Bauzeitenregelungen zu beach- ten. 7.3 Überprüfung auf Folgen des Klimawandels ("climate proofing") Die regionalen Auswirkungen des Klimawandels werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Stadt Arnsberg betreffen. Dabei ist für Arnsberg von einer Zunahme des Niederschlags insbesondere in den Wintermonaten, einer Zunahme der mittleren Jahrestemperatur sowie der allgemeinen Zunahme der Häufigkeit von Wetterextremereignissen (Hitze, Niederschlag, Sturm) auszugehen. Das Ziel des "climate proofing" ist es, das Baugebiet Bachumer Heide auf diese Wirkfolgen des Klimawandels hin abzuprüfen und ggf. Korrekturen an der städtischen Planung herbeizufüh- ren. Es zielt insbesondere darauf hin ab, in bestimmten Bereichen die Gefährdung durch Ext- remereignisse zu reduzieren und evtl. Beeinträchtigungen des Mikroklimas in der Zukunft ab- zumildern. Daher wurden im Rahmen des Bebauungsplanes Bachumer Heide folgende möglichen Aus- wirkungen des Klimawandels berücksichtigt: - Erhöhte Gefahr durch Niederschlags-Extremereignisse (Starkregen) - Erhöhte Gefahr durch Sturm-Ereignisse - Zunahme des Sturmwurfrisikos in Siedlungsgebieten - Evtl. erhöhte Beeinträchtigung des Menschen sowie von Flora und Fauna durch länge- re Hitzeperioden 12
Stadt Arnsberg Bebauungsplan BA 4 "Bachumer Heide" Januar 2017 8. Altlasten Im Verzeichnis der Altstandorte und Altablagerungen des Hochsauerlandkreises liegen keine Hinweise auf Altablagerungen vor. 9. Denkmalschutz Im Plangebiet befinden sich keine Baudenkmäler oder beweglichen Denkmäler. Boden- denkmäler sind nicht bekannt. Dennoch können bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler ent- deckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Arnsberg als Unterer Denkmalbehörde so wie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten. 10. Bodenordnende Maßnahmen Die Grundstücke, die künftig Wohnbauland werden, befinden sich – bis auf eine Teilfläche – Im Eigentum des Projektentwicklers. Auf Basis der Planung muss im Detail eine Anpassung der Grundstücke und Eigentumsverhältnisse vorgenommen werden. 11. Städtebauliche DatenFlächenbilanzierung Zahl der Baugrundstücke ca. 13 Überbaubare Grundstücksfläche (WA) 4.078 m² 35,1 % Nicht überbaubare Grundstücksfläche 5.446 m² 46,7 % Verkehrsfläche 424 m² 3,6 % Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung 1.706 m² 14,6 % Summe 11.653 m² 100 % 12. UmsetzungKosten Die Umsetzung des Bebauungsplanes BA 4 "Bachumer Heide" zieht für die Stadt Arnsberg keine Kosten nach sich. Zwischen der Stadt und dem Projektentwickler wird nach den Kriterien des städtischen Boden- managements ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der unter anderem Regelungen zu Kostenübernahmen und zur Erschließung beinhaltet. Die Erschließungsmaßnahmen werden durch ein beauftragtes Ingenieurbüro realisiert. Hierzu wird vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Arnsberg, im Januar 2017 Martina Bergmeier Stadtplanerin 13
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