Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Duisburg über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-, Straßenbahn...

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Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Duisburg über
Verkehrsleistungen im Stadtbahn-, Straßenbahn-
und Busverkehr
-Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation-
Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                             Seite 1 von 29
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ................................................................................................. 4

Teil A       Verkehrlicher Leistungsumfang ................................................. 5
     A. 1    Erfasste Linien ................................................................................. 5
             Linien im Regelverkehr ..................................................................... 5
             Taxibuslinien.................................................................................... 9
     A. 2    Generelle Anforderungen ................................................................ 10
             Verkehrszeiten ............................................................................... 10
             Umsteigebeziehungen .................................................................... 11
             Linienüberlagerungen ..................................................................... 11
             Fahrzeugkapazitäten ...................................................................... 12
             Grenzüberschreitende Linien ........................................................... 12
     A. 3    Konkrete Anforderungen (Liniensteckbriefe) ..................................... 13
     A. 4    Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im
             beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag ............................ 16

Teil B       Qualitative Anforderungen an die Leistungen ......................... 16
     Fahrzeugplatzkapazitäten ......................................................................... 16
     Fahrzeugqualität...................................................................................... 17
     Betriebsdurchführung und Störungsmanagement ....................................... 17
             Betriebshöfe/Abstellorte.................................................................. 17
             Aufgaben der Verkehrslenkung (Leitstelle, Verkehrsaufsicht,
             operative Fahrwegeplanung) ........................................................... 17
     Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlüsse .................................................. 18
     Ticketvertrieb .......................................................................................... 18
             Kundencenter ................................................................................ 19
             Vertriebspartner ............................................................................. 19
     Kundenservice......................................................................................... 19
     Fahrgastinformation................................................................................. 20
     Sicherheit .............................................................................................. 21
     Fahr- und Servicepersonal ........................................................................ 21
     Infrastrukturen/Haltestellen ...................................................................... 21
     Erscheinungsbild/Design .......................................................................... 21
     Entlohnung des eingesetzten Personals ..................................................... 21
     Sonstige Anforderungen ........................................................................... 22

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Teil C    Qualitätssteuerung .................................................................. 23
    C.1   Anforderungen an Qualitätssicherung……………………………………………..23
          Qualitätsbericht.............................................................................. 23
          Gespräche zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen,
          Anhörungsgespräche ...................................................................... 24
          Steuerungskreis ............................................................................. 24
          Sonstiges....................................................................................... 24
    C.2   Messmethoden für Qualitätskriterien ................................................ 25
          Messmethoden............................................................................... 25
          Qualitätskriterien............................................................................ 26

Teil D    Tarife, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen 26

Teil E    Weitergabe von Fahrplandaten und Echtzeitinformationen .... 27

Teil F    Verkehrsinfrastruktur                                                                          27

Teil G    Investitionspflichten ............................................................... 29

Anlage
Liniensteckbriefe

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Einleitung
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 und
Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Duisburg und
die mitbedienten Nachbarkommunen (Städte Oberhausen, Krefeld, Düsseldorf, Mülheim an
der Ruhr), hat die Absicht der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
(ÖDA) über die zum Stadtverkehr Duisburg gehörenden öffentlichen Personenverkehrsdiens-
te als Gesamtleistung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2042 gemäß Art. 7
Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG im EU-Amtsblatt be-
kannt gemacht. Die Vorabbekanntmachung definiert zugleich die mit dem beabsichtigten
ÖDA verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sowie
die zur Gesamtleistung gehörenden Verkehrsdienste im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4
PBefG. Die Vorabbekanntmachung verweist diesbezüglich gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG
auf dieses Dokument.

In diesem Dokument werden gemäß § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
PBefG Anforderungen festgelegt, die mit dem ÖDA verbunden sein werden und die nach
Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden
eigenwirtschaftlichen Antrags führen können. Die nachstehenden Vorgaben enthalten we-
sentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG.

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Teil A               Verkehrlicher Leistungsumfang

A. 1 Erfasste Linien
Gegenstand der Vergabe ist das sämtliche Verkehrsträger des ÖPNV umfassende integrierte
Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ gem. Nahverkehrsplan (NVP) vom 03. Juli 2017, Kap.
9.3, bestehend aus den nachfolgend dargestellten Verkehrsdiensten. Die Vergabe ist als
Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Auf den Versagungsgrund des
§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG wird hingewiesen.

Linien im Regelverkehr

Die Linien im Regelverkehr werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben:

                          Linie                     von                       bis                      über

                                                                                                       Mitte – Wanhei-
                                                    Meiderich,                Düsseldorf     (D)-      merort – Huckingen
Stadtbahn                 U79
                                                    Bahnhof                   Bilk, Universität        – D-Wittlaer – D-
                                                                                                       Mitte

                          Linie                     von                       bis                      über

                                                                                                       Marxloh – Beeck –
                                                    Obermarxloh,              Mülheim   (MH),          Ruhrort – Stadtmit-
Straßenbahn               901
                                                    Schleife                  Hauptbahnhof             te – Zoo/Uni – MH-
                                                                                                       Speldorf

                                                    Walsum,                   Grunewald,               Hamborn – Meide-
Straßenbahn               9021
                                                    Watereck                  Betriebshof              rich – Stadtmitte

                                                                                                       Walsum – Hamborn
                                                                              Hüttenheim,
                                                    Dinslaken (DIN),                                   –     Meiderich  –
Straßenbahn               903                                                 Mannesmann Tor
                                                    Bahnhof                                            Stadtmitte – Hoch-
                                                                              2                        feld - Wanheim

                                                                                                                         […]

1
    Die Linie 902 verkehrt als ein- und ausfahrende Linie ab Platanenhof über die Bocksbarttrasse - Karl-Jarres-Straße
    (Linienweg U 79) zum Betriebshof Grunewald und als Veranstaltungsverkehr zur MSV-Arena.

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Linie                        von              bis                über
                                                Walsum,          Stadtmitte,
Bus                SB40                                                             Walsum – BAB 59
                                                Overbruch        HBF Osteingang
                   905 / 906                                                        Klinikum Nord – OB-
                                                Marxloh,         Marxloh,
Bus                (Ringlinie im Zwei-                                              Holten – DU-Wehofen –
                                                Pollmann         Pollmann
                   richtungsverkehr)                                                Walsum – Alt-Walsum

                                                Beeckerwerth,                       Beeck – Alt-Hamborn –
                                                                 Oberhausen (OB),
Bus                907                          Godesberger                         Hamborn – Klinikum
                                                                 Holten Bf.
                                                Str.                                Nord – Holten

                                                Alt-Hamborn,                        Hamborn – Neumühl –
                                                                 Oberhausen (OB),
Bus                908                          St.-Johannes-                       OB-Buschhausen – OB-
                                                                 Sterkrade Bf.
                                                Hospital                            Sterkrade

                                                Meiderich,                          Neumühl – Röttgers-
                   909 / 910                                     Meiderich,
                                                Land-                               bach – Marxloh –
Bus                (Ringlinie im Zwei-                           Landschaftspark
                                                schaftspark                         Hamborn – Alt-
                   richtungsverkehr)                             Nord               Hamborn – Meiderich
                                                Nord
                                                                                    Hochheide – Homberg
                                                Hochheide,       Obermeiderich,
Bus                916                                                              – Ruhrort – Laar –
                                                Markt            Sympher Str.
                                                                                    Beeck - Mittelmeiderich

                                                                                    Hochheide – Hom-
                                                Hochheide,       Meiderich,
Bus                917                                                              berg – Ruhrort –
                                                Markt            Oberhauser Str.
                                                                                    Mittelmeiderich
                                                                                    Neudorf–Stadtmitte–
                                                Neudorf,         Kaldenhausen,      Hochfeld – Rheinhau-
Bus                920
                                                Sportpark        Krölls2            sen - Bergheim –
                                                                                    Rumeln
                                                                                    Hochfeld – Rheinhau-
                                                DU-Stadtmitte,   Moers (MO),
Bus                921-1                                                            sen – Bergheim –
                                                Hauptbahnhof     Königlicher Hof
                                                                                    Asberg

                                                Friemersheim,    Beeckerwerth,      Rheinhausen – Asterla-
Bus                922                                                              gen – Homberg
                                                Markt            Godesberger Str.
                                                Friemersheim,    Baerl,             Ruhrort – Homberg –
Bus                923                                                              Rheinhausen
                                                Markt            Kirche
                                                                                    Asterlagen – Rheinhau-
                                                Winkelhausen,    Kaldenhausen,
Bus                924                                                              sen – Logport – Frie-
                                                Bruchstraße      Krölls             mersheim - Rumeln
                                                                                    Duissern – Neudorf –
                                                Neudorf,         Homberg,
Bus                926                                                              HBF – Stadtmitte –
                                                Uni Nord         Birkenstraße       BAB 40 – Homberg

                                                                                                      […]

2
    Im Schülerverkehr bis Moers (MO), Kapellen Friedhof

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
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Linie                         von                  bis                          über
                                                                                                   Businesspark – BAB 40
                                                 Winkelhausen,        Bissingheim,
Bus                928                                                                             – Stadtmitte – HBF –
                                                 Bruchstraße          Dorfplatz
                                                                                                   Neudorf

                   930 / 931                                                                       Duissern – HBF –
                                                 Duissern,            Duissern,                    Stadtmitte – Hochfeld –
Bus                (Ringlinie im Zwei-
                                                 Schnabelhuck         Schnabelhuck                 Grunewald – Neudorf -
                   richtungsverkehr)
                                                 Neuenkamp,           Neudorf,                     Kaßlerfeld – Stadtmitte
Bus                933                                                                             – HBF – Neudorf
                                                 Rheindeich           Uni Nord
                                                 Kaßlerfeld,                                       Wedau – Neudorf –
                                                                      Großenbaum,                  HBF –Stadtmitte
Bus                934                           Betriebshof
                                                                      Bahnhof
                                                 Unkelstein
                                                                                                   Neumühl – DU-
                                                 Oberhausen            Oberhausen, (OB)
                                                                                                   Röttgersbach – Ham-
Bus                935                           (OB), Ster-          Anne-Frank-
                                                                                                   born – Neumühl – OB-
                                                 krade Bf.            Realschule                   Buschhausen

                                                 Oberhausen,                                       OB-Mitte – Lirich –
                                                 (OB) Anne-           Stadtmitte,                  Altstaden – DU-
Bus                939                                                                             Obermeiderich – Duis-
                                                 Frank-               Hauptbahnhof
                                                                                                   sern - Neudorf
                                                 Realschule
                                                 Huckingen,                                        Angerhausen – Wan-
                                                                      Rahm,                        heim– Buchholz –
Bus                940                           St.-Anna-
                                                                      Bahnhof                      Großenbaum
                                                 Krankenhaus
                                                 Mündelheim,          Wedau,                       Hüttenheim – Sittards-
Bus                941                                                                             berg – Großenbaum
                                                 Ehinger Berg3        Wolfssee
                                                                                                   Serm – Ungelsheim –
                                                 Mündelheim,          Bissingheim,                 Huckingen – Sittards-
Bus                942
                                                 Ehinger Berg         Dorfplatz                    berg – Buchholz –
                                                                                                   Wedau

                                                                      Kaßlerfeld,                  HBF – Stadtmitte
                         4                       Neudorf,
Bus                945                                                Betriebshof Unkel-
                                                 MSV-Arena
                                                                      stein

                                                                                                                      […]

3
    Im Schülerverkehr bis Krefeld (KR), Uerdingen Bf.
4
    Die Linie 945 verkehrt ausschließlich an Spieltagen des MSV Duisburg als Veranstaltungsverkehr zur MSV-Arena

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                                                            Seite 7 von 29
über
               Nachtbus-Linien       von              bis
Bus            NE 1                  Neumühl,         Stadtmitte,            Obermarxloh – Marxloh
                                     Buschhauser      HBF Osteingang         – Bruckhausen – Beeck
                                     Str.                                    – Laar – Ruhrort –
                                                                             Kaßlerfeld

Bus            NE 2                  Rumeln,          Stadtmitte,            Bergheim –
                                     Markt            HBF Osteingang         Rheinhausen – Trompet
                                                                             – Hochfeld

Bus            NE 3                  Dinslaken,       Stadtmitte,            Vierlinden – Walsum
                                     Bahnhof          HBF Osteingang         Marxloh – Hamborn–
                                                                             Meiderich – BAB 59

Bus            NE 4                  Stadtmitte,      Huckingen,             Neudorf – Wedau –
                                     HBF Ost          St.-Anna-              Buchholz - Sittardsberg
                                                      Krankenhaus
Bus            NE 5                  Hochheide,       Stadtmitte,            Homberg – BAB 40
                                     Markt            HBF Osteingang
Bus            NE 6                  Stadtmitte,      Hüttenheim,            Hochfeld – Wanhei-
                                     Hauptbahnhof     Mannesmann Tor 2       merort – Wanheim –
                                                                             Angerhausen

Tabelle 1: Übersicht über den „Stadtverkehr Duisburg“ – Regelverkehr (Teil des Gesamtnetzes)

Der Betrieb des Gesamtnetzes „Stadtverkehr Duisburg“ erfordert (mit Ausnahme der nach-
frageorientierten Leistungen im TaxiBus-Verkehr) einen Einsatz von mindestens 14,4 Mio.
Nutzwagen-km p.a.

Davon umfassen 817.400 Nutzwagen-km die Einsatzwagen im Schülerverkehr und Sonder-
verkehre auf ggf. abweichenden Linienwegen als Baustellenverkehre, Messeverkehre, Veran-
staltungsverkehre, Verkehre zu Stadtfesten, Kirmessen und dem Hafenfest. Diese Verkehrs-
dienste gehören ebenfalls zur Gesamtleistung. Der Einsatz der Fahrten im Schülerverkehr ist
in Abstimmung mit dem Aufgabenträger, dem Schulträger und den Schulleitungen entspre-
chend der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu disponieren.

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                                     Seite 8 von 29
Taxibuslinien

In Ergänzung zum Regelverkehr ist innerhalb des Gesamtnetzes „Stadtverkehr Duisburg“
gem. NVP der Stadt Duisburg vom 3.7.2017, Kap. 9.3 ein nachfrageorientierter Bedarf an
TaxiBus-Fahrten sicherzustellen.

Die Taxibuslinien werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben:

               Linie                  von             bis                    über
Taxibus        TB 1                   Alt-Walsum,     Vierlinden,            Overbruch
(Nachtnetz)                           Wardtstraße     Staufenbergstraße
Taxibus        TB 2                   Walsum,         OB-Holten,             Wehofen
(Nachtnetz)                           Rathaus         Markt
Taxibus        TB 3                   Meiderich,      Obermeiderich,         ---
(Nachtnetz)                           Bahnhof         Hagenshof
Taxibus        TB 4                   Meiderich,      Untermeiderich,        ---
(Nachtnetz)                           Bahnhof         Freihafen
Taxibus        TB 5                   Beeckerwerth,   Ruhrort,               Laar
(Nachtnetz)                           Godesberger     Friedrichsplatz
                                      Str.
Taxibus        TB 6                   Baerl,          Hochheide, Markt       ---
(Nachtnetz)                           Kirche
Taxibus        TB 7                   Neuenkamp,      Stadtmitte,            Kaßlerfeld
(Nachtnetz)                           Rheindeich      Fr.-Wilhelm-Platz
Taxibus        TB 8                   Winkelhausen,   Rheinhausen,           Asterlagen
(Nachtnetz)                           Bruchstraße     Markt
Taxibus        TB 9                   Friemersheim,   Rumeln,                Siedlung Borgschenhof
(Nachtnetz)                           Markt           Am Steinbrink
Taxibus        TB 10                  Buchholz,       Bissingheim,           Wedau
(Nachtnetz)                           Münchner Str.   Dorfplatz
Taxibus        TB 11                  Hüttenheim,     Mündelheim,            Ungelsheim, Serm
(Nachtnetz)                           Mannesmann      Ehinger Berg
                                      Tor 2

Tabelle 2: Übersicht über den „Stadtverkehr Duisburg“ –Taxibuslinien (Teil des Gesamtnetzes)

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
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A. 2 Generelle Anforderungen
Die mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen an den Leistungsumfang werden nachfolgend
generell sowie unter A.3 konkret linienspezifisch in sog. Liniensteckbriefen funktional be-
schrieben. Es handelt sich hierbei um Anforderungen insbesondere an Linienwege und Halte-
stellen, an die Bedienungshäufigkeit und die Abstimmung der Fahrpläne i.S.v. § 13 Abs. 2a
Sätze 3 und 4 PBefG zum Zwecke der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedie-
nung. Eine Vorgabe eines konkreten Fahrplans erfolgt im Rahmen dieser Vorinformation
nicht.

Der gemäß diesen Anforderungen vom Betreiber aufzustellende Fahrplan muss den Vorga-
ben aus Kap. 5.2, 5.3 bzw. 6.3 des Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg vom 03. Juli 2017
und darüber hinaus den in diesem Kapitel beschriebenen generellen Anforderungen entspre-
chen. Weitere linienspezifische Anforderungen sind unter A.3) beschrieben und in sogenann-
ten Liniensteckbriefen im Anhang geregelt.

Der erforderliche Fahrzeugbedarf ergibt sich aus der Durchführung des Fahrplans einschließ-
lich einer angemessenen Reserve.

Verkehrszeiten

Die Verkehrszeiten werden einheitlich auf das gesamte Stadtgebiet angewandt. Bei den zum
Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ zählenden Verkehrsdiensten werden unterschiedliche
Takte angeboten, die, mit wenigen nachfrageorientierten Ausnahmen [SB40, 928] innerhalb
einer Verkehrszeit stringent eingehalten werden müssen (vgl. Liniensteckbriefe).

Als Einteilung der Verkehrszeiten für Duisburg ergeben sich:

    Hauptverkehrszeit Tagnetz (HVZ)
    Schwachverkehrszeit Tagnetz (SVZ)
    Nachtnetz (Nachtbus-Linien [NE] und Taxibus-Linien)

Eine Nebenverkehrszeit (NVZ) im Tagnetz existiert in Duisburg nicht. Im Gesamtnetz „Stadt-
verkehr Duisburg“ sind folgende Verkehrszeiten festgelegt:

                     Tagnetz                                         Nachtnetz
                                                     So/Mo-
 HVZ   Mo-Fr   6:00-20:00 Uhr                        Do/Fr        23:30-1:30 Uhr
       Sa      7:00-20:00 Uhr                        Fr/Sa        23:30-6:30 Uhr
       So                                            Sa/So        23:30-7:30 Uhr

 SVZ   Mo-Fr   4:00-6:00 Uhr     20:00-23:30 Uhr
       Sa                        20:00-23:30 Uhr
       So      8:00-23:30 Uhr

Tabelle 2: Verkehrszeiten im Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“

Die Schwachverkehrszeit dauert an allen Tagen auf allen Linien bis 23:30 Uhr. Ab 23:30 Uhr
geht das Angebot in den Nachtbusverkehr (Nachtbus-Linien [NE]) über. Der Übergang vom

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Tag- zum Nachtnetz und umgekehrt ist ohne Bedienungslücken zu planen. Etwaige Taxibus-
leistungen im Nachtnetz sind gem. den Vorgaben des NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli
2017 in Kap. 6.3.7 nachfrageorientiert zu erbringen.

Umsteigebeziehungen

Als Bestandteil des integrierten Gesamtnetzes „Stadtverkehr Duisburg“ haben alle Linien an
bestimmten Verknüpfungspunkten Beziehungen zu anderen Linien. Verknüpfungen bestehen
aber nicht nur innerhalb des „Stadtverkehrs Duisburg“ zwischen den einzelnen, zum Stadt-
verkehr gehörenden Linien, sondern auch zwischen den Linien des „Stadtverkehrs Duisburg“
und anderen ÖPNV-Angeboten im Stadtgebiet Duisburg (z.B. VRR-Linien des Schienenperso-
nennahverkehrs). Hier sind entsprechende Umsteigebeziehungen und Anschlüsse sicherzu-
stellen. Die zentralen Umsteigepunkte sind im NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017 in
Kap. 6.5 festgelegt. Eine linienscharfe Nennung von Verknüpfungspunkten erfolgt in den sog.
Liniensteckbriefen unter A.3.

Linienüberlagerungen

Die in den einzelnen Liniensteckbriefen angegebenen Takte auf den dort genannten Linien-
abschnitten geben teilweise nicht die vollständige Bedienung des Linienabschnittes aus Sicht
des Fahrgastes an. Durch Linienüberlagerungen verschiedener Linien ergeben sich auf stark
nachgefragten Abschnitten Taktverdichtungen. Die Taktverdichtungen durch Überlagerung
sind in folgender Tabelle dargestellt. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass durch Überla-
gerung ein möglichst gleichmäßiger Takt über alle Linien auf dem entsprechenden Abschnitt
entsteht (Beispiel: zwei Linien mit jeweils 30-Minuten-Takt sollen auf dem gemeinsamen
Abschnitt möglichst einen 15-Minuten-Takt erzeugen). Im Tunnelabschnitt zwischen Meide-
rich Bf und Platanenhof ist ein für den Fahrgast möglichst gleichmäßiger und enger Takt auf
Grundlage des Fahrplanangebots der Linien U79 und 903 zu gewährleisten.

 Streckenabschnitte mit parallelem und getaktetem Linienverkehr in Duisburg
                             Be-     Takt in Minuten ( = überlagert)
                            trof-    Mo-Fr           Sa             So
         Strecke                                                              Bemerkungen
                            fene         je             je            je
                           Linien                            
                                       Linie          Linie          Linie
Marxloh, Pollmann –         905,    15    30   15         30   30        60
Krankenhaus Nord –          906
Holten, Markt
Stadtmitte, Hauptbahnhof    920,    7,5   15   7,5        15   15        30
Ost – Rheinhausen, Markt    921
Rheinhausen Markt –         922,    15         15         30   30        60
Homberg, Bismarckplatz      923,          30

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Fahrzeugkapazitäten

Der entsprechende Fahrzeugeinsatz auf der jeweiligen Linie ist dem einzelnen Liniensteck-
brief zu entnehmen. Grundsätzlich sind folgende Fahrzeugkapazitäten vorzuhalten:

Fahrzeugart                                  Mindestfahrzeugkapazität
Stadtbahnwagen1 in Traktion                  212 Plätze, davon mindestens 72 Sitzplätze
Straßenbahnwagen5                            172 Plätze, davon mindestens 62 Sitzplätze
                         6
Gelenkniederflurbus                          144 Plätze, davon mindestens 45 Sitzplätze
Standardniederflurbus                        100 Plätze, davon mindestens 31 Sitzplätze
Tabelle 3: Mindestfahrzeugkapazitäten einzusetzender Fahrzeuge

Grenzüberschreitende Linien

Im Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ verkehren Linien, die grenzüberschreitende Verkeh-
re darstellen, d.h. die aus dem Gebiet der Stadt Duisburg hinaus- oder nach Duisburg hinein-
führen. Während die Verkehrsdienste auf einigen dieser Linien vollumfänglich Gegenstand
dieses ÖDA werden, werden die Verkehrsleistungen auf einigen Linien nur anteilig Gegen-
stand dieses ÖDA. Im letzteren Fall handelt es sich um sog. Gemeinschaftslinien (dazu näher
am Ende                                                                         von A.3).
                 Linie          Beteiligte Aufgabenträger

                 U79            Stadt Duisburg / Landeshauptstadt Düsseldorf

                 901            Stadt Duisburg / Stadt Mülheim/Ruhr

                 903            Stadt Duisburg / Kreis Wesel

                 905/906        Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen

                 907            Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen

                 908            Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen

                 920            Stadt Duisburg / Kreis Wesel (nur Fahrten Schülerverkehr)

                 921-1          Stadt Duisburg / Kreis Wesel

                 935            Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen

                 939            Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen

                 941            Stadt Duisburg / Stadt Krefeld (nur Fahrten Schülerverkehr) 7

                 NE 3           Stadt Duisburg / Kreis Wesel

                 TB 2           Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen

5
    bei Neubeschaffung von Stadtbahnfahrzeugen ist ein entsprechender Ersatz mit der genannten
    Fahrzeugkapazität Mindestvoraussetzung
6
     bei Neubeschaffung Mindeststandard Fahrzeug NF4
7
    Mit der Stadt Krefeld abgestimmt, vorbehaltlich des Ermächtigungsbeschlusses des Rates der Stadt Krefeld

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Tab. 4: Grenzüberschreitende Linien im Stadtverkehr Duisburg
                    und zuständige Aufgabenträger

Der hiesige Betreiber wird zur Durchführung der Verkehre auch in anderen Gebietskörper-
schaften verpflichtet. Der Aufgabenträger Stadt Duisburg hat hierzu mit den Nachbar-
Aufgabenträgern entsprechende Absprachen getroffen. In obenstehender Tabelle werden die
grenzüberschreitenden Linien, die (anteilig oder vollumfänglich) Gegenstand des hier be-
schriebenen ÖDA werden, dargestellt.

A. 3     Konkrete Anforderungen (Liniensteckbriefe)
Der Fahrplan für die nach dem ÖDA zu erstellende Verkehrsleistung (siehe Übersicht oben
A.1) muss den Anforderungen aus den Liniensteckbriefen im Anhang genügen. Die Linien-
steckbriefe (siehe Anhang zu diesem ergänzenden Dokument) enthalten pro Linie folgende
Informationen:

Liniennummer und grober Linienverlauf mit zu bedienenden Haltepunkten oder bedienten
Bezirken

Anzubietendes Produkt

    Stadt-, Straßenbahn, Schnell- oder Stadtbus, NachtExpress oder TaxiBus

Funktion der Linie

    Beschreibung des Zwecks der Linie

Linienabschnitte

    bei Bedarf Beschreibung der speziellen Charakteristika bestimmter Abschnitte auf
     dem Linienweg, die sich durch eine unterschiedliche Bedienung auszeichnen, z.B. in
     der Häufigkeit durch Taktsprünge oder durch eine hohe Anzahl an ein- bzw. ausset-
     zenden Fahrten an den Brechpunkten

Gesamtlänge in Km

    Gesamtangabe Streckenlänge für Linie und/oder für einzelne Abschnitte für eine
     Richtung

Ungefähre Gesamtfahrzeit in Minuten

    Gesamtangabe für Linie und/oder für einzelne Abschnitte für eine Richtung

Anzahl der anzufahrenden Haltestellen

    eine Haltestelle kann ggf. aus mehreren Steigen/Gleisen bestehen; werden mehrere
     Steige/Gleise von einer Linie bedient, wird nur eine Haltestelle gezählt

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Betriebsleistung gesamt

    Verkehrsvolumen in Nutzwagen-Km  Angabe der auf der Linie insgesamt mindes-
     tens zu erbringenden Nutzwagen-km im Jahr, bei grenzüberschreitenden Gemein-
     schaftslinien (d.h. bei zwei Betreibern) mit Ergänzung des prozentualen Anteils an der
     Verkehrsleistung, der im Rahmen des hiesigen ÖDA zu erbringen ist

Linienband

    graphische Darstellung der Abfolge der anzufahrenden Haltestellen

Relevante Kennwerte für das mindestens zu erbringende Leistungsangebot:

Tagesart zur Differenzierung des Angebots:

Kategorien:

    Montag bis Freitag,
    Samstag
    Sonn-/Feiertag
Betriebszeit; erste/letzte Fahrt

     erwartete späteste Abfahrtszeit der ersten Fahrt an der ersten Haltestelle – Ankunfts-
      zeit der frühesten letzten Fahrt an der letzten Haltestelle; frühere erste Fahrten und
      spätere letzte Fahrten sind zulässig; dabei können die Ankunfts- und Abfahrtszeiten
      um maximal +/- 10 Minuten variiert werden

Verkehrszeiten

     typische Betriebszeiträume laut Nahverkehrsplan, unterschieden nach Haupt-,
      Schwach- und Nachtverkehrszeit sowie nach Tagesart

Takt

     mindestens erforderliche Takte in Minuten pro Linienabschnitt unterschieden nach
      Verkehrszeiten und Tagesart; der im Liniensteckbrief für eine Verkehrszeit angegebe-
      ne Takt ist in der im Liniensteckbrief jeweils genannten – ggf. über die Verkehrszeit
      hinaus gehenden – Betriebszeit einzuhalten (die Betriebszeit geht im Zweifel der Ver-
      kehrszeit vor)

Fahrtenpaare

    Anzahl von Fahrtenpaaren (hin und rück), die in der Verkehrszeit mindestens einzu-
     setzen sind

Betriebsleistung in Nutzwagen-Km/Jahr

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    pro Jahr mindestens zu erbringende km-Leistung unterteilt nach Tagesarten (als Vor-
       gabe unabhängig von und zusätzlich zu den Takt- und Betriebszeiten)

Fahrzeugtyp, der in der genannten Betriebszeit mindestens einzusetzen ist, unterschieden
nach:

      Stadtbahn: Traktion B-80 (bei Vorgabe Solofahrzeug darf auch eine Traktion einge-
       setzt werden)
      Straßenbahn: N-Wagen GT 10 NC-DU, Niederflurwagen NF (bei Neubeschaffung); al-
       les Einzelfahrzeuge
      Busse: Gelenkbus, Standardbus (bei Vorgabe Standardbus darf auch ein Gelenkbus
       eingesetzt werden), Minibus oder Taxen (alternativ zu einem Taxi kann auch ein
       Kleinbus eingesetzt werden)

Wichtige Umsteigebeziehungen

      Nennung der Haltestellen, an denen Umstiege gewährleistet werden müssen gem. ih-
       rer Priorisierung nach 1. und 2. Ordnung im NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017

Bemerkungen

    optional ausgefüllt; hier handelt es sich um linienspezifische Bemerkungen nicht all-
     gemeiner Art

Bei einigen der grenzüberschreitenden, d.h. in benachbarte Städte führenden Linien im Ge-
samtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ handelt es sich um sog. Gemeinschaftslinien. Bei die-
sen Linien erbringt der mit dem hier in Rede stehenden ÖDA betraute Betreiber die Ver-
kehrsdienste auf der Linie gemeinsam mit einem vom Nachbar-Aufgabenträger betrauten
Betreiber. Diese Gemeinschaftslinien werden in den Liniensteckbriefen als solche gekenn-
zeichnet unter „Bemerkungen“. Der Steckbrief stellt jeweils die Linie in ihrer Gesamtheit mit
allen zugehörigen Fahrten und Abschnitten bis zum Linienende dar. Hinsichtlich aller Ge-
meinschaftslinien gilt, dass der hiesige ÖDA den Betreiber zur Durchführung eines prozentual
bestimmten, im Steckbrief angegebenen Anteils der Leistungen auf der jeweiligen Gemein-
schaftslinie sowie dazu verpflichten wird, durch geeignete Regelungen mit dem vom Nach-
bar-Aufgabenträger betrauten Betreiber für einen durchgebundenen grenzüberschreitenden
Betrieb der Linie zu sorgen, der insgesamt den Anforderungen des Liniensteckbriefs ent-
spricht.

Innerhalb des durch die Liniensteckbriefe und die generellen Anforderungen (oben A.2) ge-
steckten Rahmens kann das Verkehrsunternehmen die genauen Abfahrtszeiten im eigenen
Ermessen festlegen.

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A. 4     Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im be-
         absichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag
Der ÖDA umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Perso-
nenverkehrsdiensten gleich welcher Art im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet.
Der ÖDA wird daher mit der Anforderung verbunden sein, das Bedienungsangebot nach den
Vorgaben des Aufgabenträgers fortlaufend an die jeweiligen öffentlichen Belange und verän-
derten Rahmenbedingungen anzupassen. Der ÖDA wird hierfür auch Regelungen beinhalten,
wonach das Verkehrsangebot auf Verlangen des Aufgabenträgers oder unter Berücksichti-
gung des Nahverkehrsplans innerhalb eines bestimmten Korridors auch durch den Betreiber
selbst an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine geänderte Nahverkehrsplanung oder an-
dere veränderte Umstände wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- oder
Klimaschutzes, der Stadtentwicklung o.a. anzupassen ist. Demzufolge können sich Änderun-
gen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahr-
plan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und sonstigen Anforderungen ergeben.
Beispielsweise können neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen, Verknüpfun-
gen der Linien(-äste) an den Knotenpunkten infolge von Umlaufoptimierungen und/oder
infolge von Anpassungen an die Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und
Takte verändert werden usw.

Teil B        Qualitative Anforderungen an die Leistungen
Der beabsichtigte ÖDA wird zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung mit der
Anforderung verbunden sein, dass die folgenden Qualitätsstandards einzuhalten sind.
Soweit der Betreiber nach dem ÖDA berechtigt ist, die Durchführung von Verkehrsleistungen
an Subunternehmer zu übertragen, trägt er für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung
der beauftragten Subunternehmer nach Maßgabe des ÖDA Sorge. Der Betreiber stellt sicher,
dass ihm erteilte Weisungen des Aufgabenträgers insbesondere in Bezug auf die Erbringung
von Personenverkehrsleistungen und die Inhalte des ÖDA auch gegenüber den Subunter-
nehmern durchgesetzt werden.

Grundsätzlich sind alle Standards und Richtlinien des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
einzuhalten.

(https://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/)

Das Verkehrsunternehmen hält darüber hinaus die folgenden Qualitätsstandards ein:

Fahrzeugplatzkapazitäten
Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt 5.2.2 (Quali-
tätsstandards zur Angebotsqualität), sind einzuhalten.

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Fahrzeugqualität
Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt 5.2.3 (Quali-
tätsstandards zum Betrieb im Unterpunkt Fahrzeugausstattung für Stadtbahn, Straßenbahn
und Bus) sind einzuhalten.

Betriebsdurchführung und Störungsmanagement
Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt 5.2.3 (Quali-
tätsstandards zum Betrieb im Unterpunkt Störungsmanagement) sind einzuhalten.

Darüber hinaus sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    Es ist ein Betriebsmeldungserfassungssystem vorzuhalten, in dem Störungen des täg-
     lichen Betriebsablaufes festgehalten werden. Informationen über Störungen sind un-
     verzüglich an die Fahrgäste weiterzuleiten. Die Weitergabe der Informationen erfolgt
     über Ansagen, Internetinformation, mobile Endgeräte (Apps) und, wenn vorhanden,
     die dynamische Fahrgastinformation.

Betriebshöfe/Abstellorte

Um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, hat der Betreiber einen Betriebshof und
eine Werkstatt in angemessener Größe und mit angemessener Ausstattung vorzuhalten. Der
Betriebshof muss mindestens so dimensioniert sein, dass alle erforderlichen Kraftomnibusse
und Schienenfahrzeuge sicher abgestellt werden können. Bemessen an dem aktuellen Leis-
tungsangebot hält der bisherige Betreiber derzeit einen Betriebshof in Duisburg mit einer
Werkstatt zur Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) und Fahrzeugunterstellhallen
vor. Ein vergleichbarer Betriebshof ist auch von dem neuen Betreiber vorzuhalten. Die Lage
des Betriebshofes ist so zu wählen, dass ein zeitnaher Einsatz der Fahrzeuge auch im Stö-
rungsfall gesichert ist. Die Kapazität der Fahrzeugunterstellhallen ist so vorzuhalten, dass
sämtliche Fahrzeuge dort untergestellt werden können. Derzeit können auf dem Betriebshof
in Duisburg 202 Buseinheiten, bemessen an einem Solobus mit dem Wert 1 und einem Ge-
lenkbus mit dem Wert 1,5 aufgestellt werden. Die Kapazität sinkt in Relation zur Anzahl der-
Gelenkbusse, da diese eine größere Abstellfläche benötigen.

Aufgaben der Verkehrslenkung
(Leitstelle, Verkehrsaufsicht, operative Fahrwegeplanung)

Die Leitstelle des Betreibers hat im Rahmen der Steuerung und Durchführung der mobilen
und stationären Betriebs- bzw. Verkehrslenkung zu erfüllen:
    Steuerung und Durchführung eines ordnungsgemäßen Fahrbetriebes
    Planung und Umsetzung von Maßnahmen bei Abweichungen vom Regelfahrplan
    Steuerung und Durchführung der Verkehrsüberwachung (mobile Verkehrsaufsicht)
    Sicherstellung aktueller Fahrgastinformation bei Störungen
    Einrichtung und Verlegung von Haltestellen bei Umleitungen

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 Überwachung und Koordination des internen und extern beauftragten Sicherheitsper-
     sonals auf Bahnhöfen/U-Bahnhöfen
    Einbindung des/der Betriebsleiter/s bei Auswahl, Ausbildung und Beaufsichtigung von
     Betriebsbediensteten
    Beteiligung des/der Betriebsleiter/s bei Entscheidungen, die die Betriebsführung be-
     einflussen
    Koordination von Verkehren bei Sonderveranstaltungen/Baumaßnahmen einschließlich
     notwendiger Abstimmungen mit Polizei, Ordnungsamt bzw. sonstigen städtischen Äm-
     tern
    Pflege, Weiterentwicklung und Neueinrichtung der eingesetzten Systeme (Betriebs-
     lagedatenbank, Stellwerk, Fahrgastinformationssysteme, Intermodal Transport Control
     System etc. in Zusammenarbeit mit technischen Bereichen)
    Kommunikation zum Fahrpersonals mittels digitalem Funk
    Unfallaufnahme und das Einleiten von Sofortmaßnahmen vor Ort bei Störungen im
     Betriebsablauf und bei Unfällen
    Einleiten von verkehrssicheren Maßnahmen an der Störungsstelle; Leisten von Erster
     Hilfe; Sichern von Unfallspuren
    Besetzen eines Entstördienstes zur schnelleren Abwicklung von Vor-Ort-Reparaturen
     auf der Strecke
    Durchführung von dispositiven Maßnahmen auf der Strecke, Personaleinsatz und Wa-
     gentausch
    Überwachen von Fahrstraßenbildung und Eingreifen in den Stellbetrieb von Weichen
     und Signalen bei Erfordernis
    Durchführung aller Zugfahrten im Zugsicherungs- und Stellwerksbereich mittels
     Zuglenksystem und Stellbetrieb sowie über die Stellwerkfernsteuerung
    Auswertungen von Videodateien im Zuge von Unfallermittlungen und Beweissicherun-
     gen im Nachgang von Straftaten

Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlüsse
Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg, Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum
Betrieb, Unterpunkt Pünktlichkeit) sind einzuhalten.

Ticketvertrieb
Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Abschnitt 5.2.3 (Qualitätsstandards
zum Betrieb, Unterpunkt Ticketvertrieb) sind einzuhalten. Darüber hinaus gilt:

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                             Seite 18 von 29
Kundencenter

Es ist mindestens ein Kundencenter vorzuhalten, das an Werktagen mindestens 10 und an
Samstagen mindestens 5 Stunden geöffnet haben soll. Folgende Dienstleistungen müssen im
Kundencenter erbracht werden:

    Informationen zu Abfahrtszeiten und Tarifen
    Fahrpläne
    Verkauf Monatswertmarken für Ticket2000, Ticket1000, YoungTicket und SozialTicket
     sowie Kundenkarten-Neuausstellungen
    Verkauf von EinzelTickets, 4erTickets, TagesTickets, ZusatzTickets
    Verkauf von NRW-Tickets
    Neuausstellung, Änderung oder Kündigung aller Abonnements
    Umtausch und Rückerstattung von Tickets aufgrund von Tarifwechsel
    Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt
    Annahme und Aushändigen von Fundsachen
    Ein Fundbüro ist zentral vom Auftragnehmer vorzuhalten

Vertriebspartner

Gesamtstädtisch sind mindestens 40 Partner vorzuhalten.
Die Vertriebspartner sind vom Verkehrsunternehmen auszuwählen, zu schulen, mit Material
und Informationen zu versorgen und abzurechnen.
Die Vertriebspartner sollen in den Stadtteilen Anlaufstellen den Kunden zur Verfügung stellen
(mindestens ein Vertriebspartner je Stadtbezirk)
Zu den Leistungen der Vertriebspartner gehören:
      Vertrieb des VRR-Ticketsortiments
      Abo-Annahme (bis drei Werktage vor Monatsende)
      Fahrplanauskünfte (auch Ausdruck)
      Verkauf verschiedener KombiTickets
Bestehende Kooperationen mit Vertriebspartnern, die aber nur über ein eingeschränktes
Ticketsortiment verfügen, sind fortzuführen und ggf. auszuweiten.

Kundenservice
Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum
Betrieb, Unterpunkte Kundencenter und Telefonische Kundenbetreuung) sind einzuhalten.

Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:

Begleitservice

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                               Seite 19 von 29
Das Verkehrsunternehmen hat einen für die Nutzer kostenlosen Begleitservice vorzuhalten.
Der Begleitservice hat die Aufgabe mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicher an ihr Ziel zu
bringen. Die Begleiter helfen bei der Nutzung des ÖPNV, insbesondere bei:
    Verlassen der Wohnung zur vereinbarten Zeit

    Sichere Begleitung auf dem Weg zur Haltestelle

    Unterstützung bei der Wahl der Fahrtlinie

    Unterstützung bei Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug

    Unterstützung beim Kauf der Fahrkarte

    Begleitung bis zum vereinbarten Ziel

Der Begleitservice des Verkehrsunternehmensmuss mindestens einen Tag vorher telefonisch
oder schriftlich (Fax/E-Mail) bei der Servicezentrale des Verkehrsunternehmens bestellt wer-
den. Der Einsatz der Mitarbeiter des Begleitservice erfolgt nach Verfügbarkeit.

Fahrgastinformation
Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Abschnitt 5.2.3 (Quali-
tätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Fahrgastinformation) sind einzuhalten.

Des Weiteren sind folgende Fahrgastinformationen durchzuführen:

    Durchführung von akustischen Ansagen in Fahrzeugen und an Haltestellen zur Infor-
     mation zur Wegeführung der Kunden und Störungsmitteilung

    Pflege von Störungen in einem Content-Management-System zur Weiterleitung der
     Informationen an die Webseite des Betreibers, der Webseite bzw. der App des VRR
     und der regionalen und örtlichen Radiostationen

      Erstellung von Aushängen, insbesondere bei planbaren Abweichungen vom Regel-
       fahrplan (Veranstaltungen und Baumaßnahmen mit mittlerer und langer Bauzeit)

    Besetzen eines Infotelefons und der Notrufanfrage von Haltestellen

Bei Änderungen des Fahrplans und Neuauflage eines Fahrplanbuches sind die Vorgaben der
entsprechenden Richtlinie des VRR („Die Fahrplanbücher und Produktfahrpläne für den Ver-
kehrsverbund Rhein-Ruhr“) zu entnehmen.
(http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/richtlinie_fahrplanbuecher.pdf)

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                              Seite 20 von 29
Sicherheit
Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitäts-
standards zum Betrieb, Unterpunkt Sicherheitspersonal) sind einzuhalten.

Tagsüber sind mindestens 3 Sicherheitsteams für akute Vorfälle vorzusehen. Mit Beginn des
Nachtnetzes sind mindestens 2 Sicherheitsteams zu besetzen.

Alle Sicherheits- und Aufsichtspersonale sind mit Kommunikationsmitteln (Funkgeräte/
Smartphone) auszustatten.

Folgende Ausstattungen an Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen sind vorzuhalten:

     Videoüberwachung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen)
     Notruf-Anlage/ Gegensprechanlage zur Leitstelle (mindestens an Stadtbahnhaltestel-
      len)
     Sicherheitsinsel; auffällige Fläche mit Notruf-Anlage/ Gegensprechanlage zur Leitstelle
      sowie Videoüberwachung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen)
     Notbeleuchtung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen)

Fahr- und Servicepersonal
Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum
Betrieb, Unterpunkt Fahrpersonal und Kundenservice) sind einzuhalten.

Infrastrukturen/Haltestellen
Die Ausstattung der Haltestellen in Duisburg erfolgt mindestens nach der Richtlinie zur
„ÖSPV-Haltestellenausstattung im VRR“ (Stand: 10.02.2012). Ausnahmen sind nur unter
besonderen Voraussetzungen möglich und durch den Aufgabenträger zu genehmi-
gen.
(https://vrr.de/imperia/md/content/dervrr/Betaetigungsfelder/12OEPNV/2012-02-
10_richtlinie_haltestellenausstattung.pdf)

Erscheinungsbild/Design
Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum
Betrieb, Unterpunkt Erscheinungsbild und Design) sind einzuhalten.

Entlohnung des eingesetzten Personals
Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitäts-
standards zum Betrieb, Unterpunkt Personal) sind einzuhalten.

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
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Sonstige Anforderungen
Das Pünktlichkeitsversprechen, die Anschlussgarantie und die NRW Mobilitätsgarantie sind
zwingend anzuwenden:

Pünktlichkeitsversprechen

Das Pünktlichkeitsversprechen wird in die Tarifbestimmungen aufgenommen und gilt für alle
Verkehrsunternehmen im VRR-Raum. Es greift ab einer Zielankunftsverspätung von zehn und
mehr Minuten. Betroffenen Fahrgästen wird auf Basis der lokalen Angebote der Fahrpreis der
Preisstufe A erstattet. Zur Abwicklung stellt der VRR den teilnehmenden Verkehrsunterneh-
men eine entsprechende Software zur Verfügung.

Anschlussgarantie

Täglich ab 20 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen gilt eine Anschlussgarantie an
bestimmten Haltestellen bzw. zu bestimmten Anschlussfahrten, die von den Verkehrsunter-
nehmen bekanntgegeben werden. Wird die Anschlussfahrt nicht erreicht, so erstattet das
Verkehrsunternehmen Taxikosten in Höhe von bis zu 15 Euro (bei Inhabern eines Ticket2000
oder BärenTickets bis zu 30 Euro).

NRW Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie des VRR ist Bestandteil der Tarifbestimmungen. Sie tritt bei einer Ab-
weichung von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von
mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft. Der Fahrgast kann alternativ zu
seinem gewählten Verkehrsmittel ein Taxi oder einen Fernverkehrszug nutzen, um sein Ziel
zu erreichen. Bei Nutzung von Fernverkehrszügen werden die hierdurch entstehenden zu-
sätzlichen Kosten erstattet. Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei einer
planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr auf 25 Euro je Fahrgast, bei
einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr auf 50 Euro je Fahrgast.
Bei höherer Gewalt, also durch eine nicht vom Verkehrsunternehmen beeinflussbare Ver-
spätung wie Streik, Sturm etc., kommt die Mobilitätsgarantie jedoch nicht zur Geltung.

Betriebsleiter

Der Betreiber hat zwingend einen Betriebsleiter nach BOStrab und BOKraft zu stellen.

Teilnahme und Mitarbeit an Gremien des ÖPNV

Der Betreiber ist verpflichtet an folgenden, durch den Aufgabenträger koordinierten Gremien
teilzunehmen:

    AK Barrierefreiheit der Stadt Duisburg
    Gremien der Nachbar-Aufgabenträger (bei Bedarf)
    VRR-Gremien
    Ratsgremien der Stadt Duisburg (bei Bedarf)
    AK ÖPNV der Stadt Duisburg

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                               Seite 22 von 29
 Runder Tisch ÖPNV der Stadt Duisburg.

Teil C          Qualitätssteuerung
Die Stadt Duisburg hat als zuständige Behörde die grundsätzlichen Anforderungen an die
Qualitätssteuerung des ÖPNV in ihrem NVP vom 3.7.2017 in Kap.8 niedergelegt. Ihr ist wich-
tig, einen Prozess in Gang zu setzen, der eine ständige Überprüfung der Leistungserbringung
und Qualitätsstandards im ÖPNV nach sich zieht. Hierzu dokumentiert der Betreiber die er-
brachte Leistung in Leistungs- und Qualitätsberichten und nimmt regelmäßige Abstimmun-
gen mit dem Aufgabenträger über Entwicklungsmöglichkeiten der Qualitätsstandards wahr.
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung sind im Abschnitt C.1) zu fin-
den.

Der beabsichtigte ÖDA setzt diese Anforderungen genauer um. Zum Nachweis der Einhal-
tung der o.g. Qualitätsstandards führt das Verkehrsunternehmen regelmäßig Qualitätserhe-
bungen und Qualitätsmessungen durch – diese Qualitätssteuerung im öffentlichen Dienstleis-
tungsauftrag wird mit den zugehörigen Zielwerten und Messmethoden im Folgenden unter
C.2) genauer beschrieben. Hierzu soll eine zentrale Qualitätsvereinbarung zwischen Aufga-
benträger und Unternehmen abgeschlossen werden. Grundsätzliche Aufgabe der Vereinba-
rung ist es, Verbindlichkeit herzustellen.

Der ÖDA wird mit der justiziablen Verpflichtung verbunden sein, die Anforderungen an Quali-
tätsstandards und -steuerung einzuhalten.

C.1       Anforderungen an Qualitätssicherung
Anforderungen an die Qualitätssicherung und -steuerung sind:

Qualitätsbericht

In einem Qualitätsbericht werden durch das Verkehrsunternehmen die Qualitätsleistungen
bezogen auf einen bestimmten Zeitraum dargestellt. Die Ergebnisse sämtlicher Qualitätsmes-
sungen werden mit den vereinbarten Zielwerten verglichen und dokumentiert. Bei signifikan-
ten Abweichungen sind Erläuterungen anzufügen. Die zeitliche Betrachtung ermöglicht die
Beschreibung von Entwicklungen:
          In einem jährlichen Leistungs- und Qualitätsbericht sind neben den Leistungsdaten
           (Fahrplan-km Ist gegenüber Soll) die Leistungs- und Qualitätsmängel aus dem be-
           trachteten Jahr aufzuführen. Diese Mängel können sich auf nicht erbrachte Leistun-
           gen (z.B. Fahrtausfälle) oder auf Qualitätsmängel im Hinblick auf die Anforderungen
           des Verkehrsvertrages bzw. der Vorabbekanntmachung beziehen.
          Grundlage des Berichtes sind u.a. die Ergebnisse, die auf der Basis der Messmetho-
           den zu den definierten Qualitätskriterien (siehe C.2) aufgezeigt werden können.

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                                Seite 23 von 29
Gespräche zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Anhörungsge-
       spräche

Es finden regelmäßige Besprechungen zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
über die Qualitätsentwicklung und möglicherweise zu ergreifende Maßnahmen statt. Zusätz-
lich können bei akuten gravierenden Mängeln auf Initiative des Verkehrsunternehmens o-
der/und Aufgabenträgers anlassbezogene und lösungsorientierte Gespräche stattfinden.

Da sich die Verkehrsbedürfnisse über die Dauer der Vertragslaufzeit bzw. Genehmigungs-
dauer weiterentwickeln werden, ist dem Aufgabenträger an einer regelmäßigen Kommunika-
tion zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger gelegen („Anhörungsgespräche“).
Er ist der Überzeugung, dass eine Weiterentwicklung sinnhaft nur gemeinsam angegangen
werden kann. Dafür ist Folgendes zu gewährleisten:
     Zur Information und zur Abstimmung bzgl. der Verkehrsleistung im Bedienungsgebiet
      sind regelmäßige Gespräche zwischen dem Unternehmen und dem Aufgabenträger
      obligatorisch.
     Der Unternehmer benennt hierzu einen zentralen Ansprechpartner.
     Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger verpflichten sich, sich zum Zwecke der
      gegenseitigen Information über Ziele und Maßnahmen in Bezug auf ÖPNV sowie zur
      Weiterentwicklung des Verkehrs regelmäßig im Rahmen einer Arbeitsgruppe auszu-
      tauschen.

Im Fall akuter Mängel, die ein Abweichen von den Mindeststandards der Vorabbekanntma-
chung bedeuten, kann der Aufgabenträger
     weiterführende Erläuterungen, Berichte oder Daten vom Verkehrsunternehmen ver-
      langen, sofern sie der Nachvollziehbarkeit des Sachverhaltes dienen
     eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Unternehmen und Aufgabenträger – und ggf.
      Genehmigungsbehörde – ins Leben rufen, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung
      der Mindeststandards erarbeitet bzw. der verbindlichen Zusicherungen; das Ver-
      kehrsunternehmen ist zu einer aktiven Teilnahme verpflichtet.

Steuerungskreis

Neben den bilateralen und anlassbezogenen Gesprächen wird ein jährlicher Steuerungskreis
gebildet, in dem die Stadt Duisburg als Aufgabenträger mit dem Verkehrsunternehmen und
ggf. benachbarten Aufgabenträgern das Qualitätsmanagementsystem überprüft und weiter-
entwickelt.

Sonstiges

    Der Aufgabenträger oder von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, etwa durch
     Stichproben im Verkehrsgebiet die angegebenen Daten zu verifizieren (Instrument:
     Testkunden/Qualitätssurfer). Die Nachweispflicht trifft in jedem Fall das Verkehrsun-
     ternehmen.

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                             Seite 24 von 29
 Der Aufgabenträger oder von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, Fahrgastbe-
     fragungen und -zählungen auf den genehmigten Linien durchzuführen.

C.2     Messmethoden für Qualitätskriterien
Die Grundlage bildet Kap. 8.2 des NVP der Stadt Duisburg vom 3.7.2017. In der Qualitäts-
vereinbarung zum ÖDA werden zwischen dem Aufgabenträger und dem Verkehrsunterneh-
men Messverfahren und konkrete Qualitätsziele/Erfüllungsgrade festgelegt sowie notwendige
Anpassungen und Konkretisierungen für den weiteren Prozess dokumentiert.

Messmethoden

Als Messmethoden werden die Direkte Leistungsmessung (Direct Performance Measures –
DPM), die Leistungsmessung durch Testkunden (Mystery Shopping Surveys – MSS) und die
Messung der Kundenzufriedenheit durch Umfragen (Customer Satisfaction Surveys – CSS)
entsprechend der Norm DIN EN 13816 angewendet.
Ergänzt werden die so gewonnenen Messergebnisse durch die Erfassung von Beschwerden
und Kundengarantien, die ebenfalls Indikatoren für die Kundenzufriedenheit sind, wenn auch
nicht repräsentativ für alle Fahrgäste.

  Messmethode 1: Direkte Leistungsmessung

  Mit der direkten Leistungsmessung wird die tatsächliche Ausführung einer Leistung unter
  Nutzung geeigneter technischer Messsysteme nachgewiesen. Die so erhaltenen Daten-
  mengen werden mit entsprechender Auswertesoftware anhand festgelegter Parameter
  ausgewertet bzw. für weitere Berechnungen genutzt, z. B. Messung der Verkehrsleistung
  mit Hilfe eines Systems zur Betriebsmeldungserfassung oder eines RBL für Pünktlich-
  keitsmessungen.
  Vorgehen: Monatliche und jährliche Auswertung, Durchschnittswerte, Angaben in Prozent

  Messmethode 2: Messung der Leistung durch Testkunden

  Qualitätsmessungen auf der Grundlage objektiver Beobachtungen durch unabhängig ar-
  beitende, geschulte, interne oder externe Erhebungsteams. Als Testkunden ermitteln die
  Teams auf der Basis definierter Merkmale und Maßstäbe vor allem Funktion/Zustand von
  Fahrzeug- und Haltestellenausstattungen sowie Fahrzeug- und Haltestellensauberkeit.
  Vorgehen: Angaben in Prozent „Erwartung erfüllt“.

  Messmethode 3: Umfragen zur Kundenzufriedenheit (KZM)

  Durch dieses Verfahren wird der Grad der Zufriedenheit der Fahrgäste mit der durch das
  Verkehrsunternehmen erbrachten Leistung ermittelt. Die Ergebnisse sind durch die sub-
  jektive Einschätzung der befragten Personen geprägt und dadurch nicht mit den objekti-
  ven Ergebnissen der Leistungsmessung gleichzusetzen. Durch die Erhebungsmethodik
  und Stichprobengröße ergeben sich repräsentative Aussagen zur Kundenzufriedenheit.
  Vorgehen: Stichprobe ca. 1.000, Angaben in Prozent „Zufriedene Kunden“.

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
                                                                             Seite 25 von 29
Qualitätskriterien

Mit den drei Messmethoden wird im ÖDA die Erfüllung der Qualitätskriterien Leistung, Perso-
nal, Vertrieb/Vertriebswege, Fahrzeuge, Haltestellen, Information und Sicherheit überwacht.

Teil D      Tarife, Beförderungsentgelte und Beförderungsbe-
            dingungen
Anzuwenden sind die Tarifangebote des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Es handelt
sich dabei um Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und -
bedingungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 5 PBefG. Damit verbunden sind die Verpflichtung des
Verkehrsunternehmens zur Teilnahme an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (vgl. die Finanzierungsrichtlinie des Verkehrsverbunden, abrufbar unter:
http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html) und zum Abschluss eines Grund-
vertrages mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (entsprechend dem Muster unter
http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html).

Ferner sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes
Rhein-Ruhr     anzuwenden      und    an     entsprechenden     Gremien    teilzunehmen
(https://www.vrr.de/de/service/downloads/tarifinformationen). Die Beförderungsbedingun-
gen sind dem VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb, Teil A Beförderungsbedingungen NRW,
zu entnehmen.

(http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/teil_a_befbed_nrw.pdf)

Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
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