Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Duisburg über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-, Straßenbahn...
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Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Duisburg über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busverkehr -Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation-
Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 1 von 29
Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................. 4 Teil A Verkehrlicher Leistungsumfang ................................................. 5 A. 1 Erfasste Linien ................................................................................. 5 Linien im Regelverkehr ..................................................................... 5 Taxibuslinien.................................................................................... 9 A. 2 Generelle Anforderungen ................................................................ 10 Verkehrszeiten ............................................................................... 10 Umsteigebeziehungen .................................................................... 11 Linienüberlagerungen ..................................................................... 11 Fahrzeugkapazitäten ...................................................................... 12 Grenzüberschreitende Linien ........................................................... 12 A. 3 Konkrete Anforderungen (Liniensteckbriefe) ..................................... 13 A. 4 Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag ............................ 16 Teil B Qualitative Anforderungen an die Leistungen ......................... 16 Fahrzeugplatzkapazitäten ......................................................................... 16 Fahrzeugqualität...................................................................................... 17 Betriebsdurchführung und Störungsmanagement ....................................... 17 Betriebshöfe/Abstellorte.................................................................. 17 Aufgaben der Verkehrslenkung (Leitstelle, Verkehrsaufsicht, operative Fahrwegeplanung) ........................................................... 17 Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlüsse .................................................. 18 Ticketvertrieb .......................................................................................... 18 Kundencenter ................................................................................ 19 Vertriebspartner ............................................................................. 19 Kundenservice......................................................................................... 19 Fahrgastinformation................................................................................. 20 Sicherheit .............................................................................................. 21 Fahr- und Servicepersonal ........................................................................ 21 Infrastrukturen/Haltestellen ...................................................................... 21 Erscheinungsbild/Design .......................................................................... 21 Entlohnung des eingesetzten Personals ..................................................... 21 Sonstige Anforderungen ........................................................................... 22 Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 2 von 29
Teil C Qualitätssteuerung .................................................................. 23 C.1 Anforderungen an Qualitätssicherung……………………………………………..23 Qualitätsbericht.............................................................................. 23 Gespräche zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Anhörungsgespräche ...................................................................... 24 Steuerungskreis ............................................................................. 24 Sonstiges....................................................................................... 24 C.2 Messmethoden für Qualitätskriterien ................................................ 25 Messmethoden............................................................................... 25 Qualitätskriterien............................................................................ 26 Teil D Tarife, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen 26 Teil E Weitergabe von Fahrplandaten und Echtzeitinformationen .... 27 Teil F Verkehrsinfrastruktur 27 Teil G Investitionspflichten ............................................................... 29 Anlage Liniensteckbriefe Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 3 von 29
Einleitung Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 und Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Duisburg und die mitbedienten Nachbarkommunen (Städte Oberhausen, Krefeld, Düsseldorf, Mülheim an der Ruhr), hat die Absicht der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über die zum Stadtverkehr Duisburg gehörenden öffentlichen Personenverkehrsdiens- te als Gesamtleistung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2042 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG im EU-Amtsblatt be- kannt gemacht. Die Vorabbekanntmachung definiert zugleich die mit dem beabsichtigten ÖDA verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sowie die zur Gesamtleistung gehörenden Verkehrsdienste im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG. Die Vorabbekanntmachung verweist diesbezüglich gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG auf dieses Dokument. In diesem Dokument werden gemäß § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG Anforderungen festgelegt, die mit dem ÖDA verbunden sein werden und die nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen können. Die nachstehenden Vorgaben enthalten we- sentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 4 von 29
Teil A Verkehrlicher Leistungsumfang A. 1 Erfasste Linien Gegenstand der Vergabe ist das sämtliche Verkehrsträger des ÖPNV umfassende integrierte Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ gem. Nahverkehrsplan (NVP) vom 03. Juli 2017, Kap. 9.3, bestehend aus den nachfolgend dargestellten Verkehrsdiensten. Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Auf den Versagungsgrund des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG wird hingewiesen. Linien im Regelverkehr Die Linien im Regelverkehr werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben: Linie von bis über Mitte – Wanhei- Meiderich, Düsseldorf (D)- merort – Huckingen Stadtbahn U79 Bahnhof Bilk, Universität – D-Wittlaer – D- Mitte Linie von bis über Marxloh – Beeck – Obermarxloh, Mülheim (MH), Ruhrort – Stadtmit- Straßenbahn 901 Schleife Hauptbahnhof te – Zoo/Uni – MH- Speldorf Walsum, Grunewald, Hamborn – Meide- Straßenbahn 9021 Watereck Betriebshof rich – Stadtmitte Walsum – Hamborn Hüttenheim, Dinslaken (DIN), – Meiderich – Straßenbahn 903 Mannesmann Tor Bahnhof Stadtmitte – Hoch- 2 feld - Wanheim […] 1 Die Linie 902 verkehrt als ein- und ausfahrende Linie ab Platanenhof über die Bocksbarttrasse - Karl-Jarres-Straße (Linienweg U 79) zum Betriebshof Grunewald und als Veranstaltungsverkehr zur MSV-Arena. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 5 von 29
Linie von bis über Walsum, Stadtmitte, Bus SB40 Walsum – BAB 59 Overbruch HBF Osteingang 905 / 906 Klinikum Nord – OB- Marxloh, Marxloh, Bus (Ringlinie im Zwei- Holten – DU-Wehofen – Pollmann Pollmann richtungsverkehr) Walsum – Alt-Walsum Beeckerwerth, Beeck – Alt-Hamborn – Oberhausen (OB), Bus 907 Godesberger Hamborn – Klinikum Holten Bf. Str. Nord – Holten Alt-Hamborn, Hamborn – Neumühl – Oberhausen (OB), Bus 908 St.-Johannes- OB-Buschhausen – OB- Sterkrade Bf. Hospital Sterkrade Meiderich, Neumühl – Röttgers- 909 / 910 Meiderich, Land- bach – Marxloh – Bus (Ringlinie im Zwei- Landschaftspark schaftspark Hamborn – Alt- richtungsverkehr) Nord Hamborn – Meiderich Nord Hochheide – Homberg Hochheide, Obermeiderich, Bus 916 – Ruhrort – Laar – Markt Sympher Str. Beeck - Mittelmeiderich Hochheide – Hom- Hochheide, Meiderich, Bus 917 berg – Ruhrort – Markt Oberhauser Str. Mittelmeiderich Neudorf–Stadtmitte– Neudorf, Kaldenhausen, Hochfeld – Rheinhau- Bus 920 Sportpark Krölls2 sen - Bergheim – Rumeln Hochfeld – Rheinhau- DU-Stadtmitte, Moers (MO), Bus 921-1 sen – Bergheim – Hauptbahnhof Königlicher Hof Asberg Friemersheim, Beeckerwerth, Rheinhausen – Asterla- Bus 922 gen – Homberg Markt Godesberger Str. Friemersheim, Baerl, Ruhrort – Homberg – Bus 923 Rheinhausen Markt Kirche Asterlagen – Rheinhau- Winkelhausen, Kaldenhausen, Bus 924 sen – Logport – Frie- Bruchstraße Krölls mersheim - Rumeln Duissern – Neudorf – Neudorf, Homberg, Bus 926 HBF – Stadtmitte – Uni Nord Birkenstraße BAB 40 – Homberg […] 2 Im Schülerverkehr bis Moers (MO), Kapellen Friedhof Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 6 von 29
Linie von bis über Businesspark – BAB 40 Winkelhausen, Bissingheim, Bus 928 – Stadtmitte – HBF – Bruchstraße Dorfplatz Neudorf 930 / 931 Duissern – HBF – Duissern, Duissern, Stadtmitte – Hochfeld – Bus (Ringlinie im Zwei- Schnabelhuck Schnabelhuck Grunewald – Neudorf - richtungsverkehr) Neuenkamp, Neudorf, Kaßlerfeld – Stadtmitte Bus 933 – HBF – Neudorf Rheindeich Uni Nord Kaßlerfeld, Wedau – Neudorf – Großenbaum, HBF –Stadtmitte Bus 934 Betriebshof Bahnhof Unkelstein Neumühl – DU- Oberhausen Oberhausen, (OB) Röttgersbach – Ham- Bus 935 (OB), Ster- Anne-Frank- born – Neumühl – OB- krade Bf. Realschule Buschhausen Oberhausen, OB-Mitte – Lirich – (OB) Anne- Stadtmitte, Altstaden – DU- Bus 939 Obermeiderich – Duis- Frank- Hauptbahnhof sern - Neudorf Realschule Huckingen, Angerhausen – Wan- Rahm, heim– Buchholz – Bus 940 St.-Anna- Bahnhof Großenbaum Krankenhaus Mündelheim, Wedau, Hüttenheim – Sittards- Bus 941 berg – Großenbaum Ehinger Berg3 Wolfssee Serm – Ungelsheim – Mündelheim, Bissingheim, Huckingen – Sittards- Bus 942 Ehinger Berg Dorfplatz berg – Buchholz – Wedau Kaßlerfeld, HBF – Stadtmitte 4 Neudorf, Bus 945 Betriebshof Unkel- MSV-Arena stein […] 3 Im Schülerverkehr bis Krefeld (KR), Uerdingen Bf. 4 Die Linie 945 verkehrt ausschließlich an Spieltagen des MSV Duisburg als Veranstaltungsverkehr zur MSV-Arena Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 7 von 29
über Nachtbus-Linien von bis Bus NE 1 Neumühl, Stadtmitte, Obermarxloh – Marxloh Buschhauser HBF Osteingang – Bruckhausen – Beeck Str. – Laar – Ruhrort – Kaßlerfeld Bus NE 2 Rumeln, Stadtmitte, Bergheim – Markt HBF Osteingang Rheinhausen – Trompet – Hochfeld Bus NE 3 Dinslaken, Stadtmitte, Vierlinden – Walsum Bahnhof HBF Osteingang Marxloh – Hamborn– Meiderich – BAB 59 Bus NE 4 Stadtmitte, Huckingen, Neudorf – Wedau – HBF Ost St.-Anna- Buchholz - Sittardsberg Krankenhaus Bus NE 5 Hochheide, Stadtmitte, Homberg – BAB 40 Markt HBF Osteingang Bus NE 6 Stadtmitte, Hüttenheim, Hochfeld – Wanhei- Hauptbahnhof Mannesmann Tor 2 merort – Wanheim – Angerhausen Tabelle 1: Übersicht über den „Stadtverkehr Duisburg“ – Regelverkehr (Teil des Gesamtnetzes) Der Betrieb des Gesamtnetzes „Stadtverkehr Duisburg“ erfordert (mit Ausnahme der nach- frageorientierten Leistungen im TaxiBus-Verkehr) einen Einsatz von mindestens 14,4 Mio. Nutzwagen-km p.a. Davon umfassen 817.400 Nutzwagen-km die Einsatzwagen im Schülerverkehr und Sonder- verkehre auf ggf. abweichenden Linienwegen als Baustellenverkehre, Messeverkehre, Veran- staltungsverkehre, Verkehre zu Stadtfesten, Kirmessen und dem Hafenfest. Diese Verkehrs- dienste gehören ebenfalls zur Gesamtleistung. Der Einsatz der Fahrten im Schülerverkehr ist in Abstimmung mit dem Aufgabenträger, dem Schulträger und den Schulleitungen entspre- chend der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu disponieren. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 8 von 29
Taxibuslinien In Ergänzung zum Regelverkehr ist innerhalb des Gesamtnetzes „Stadtverkehr Duisburg“ gem. NVP der Stadt Duisburg vom 3.7.2017, Kap. 9.3 ein nachfrageorientierter Bedarf an TaxiBus-Fahrten sicherzustellen. Die Taxibuslinien werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben: Linie von bis über Taxibus TB 1 Alt-Walsum, Vierlinden, Overbruch (Nachtnetz) Wardtstraße Staufenbergstraße Taxibus TB 2 Walsum, OB-Holten, Wehofen (Nachtnetz) Rathaus Markt Taxibus TB 3 Meiderich, Obermeiderich, --- (Nachtnetz) Bahnhof Hagenshof Taxibus TB 4 Meiderich, Untermeiderich, --- (Nachtnetz) Bahnhof Freihafen Taxibus TB 5 Beeckerwerth, Ruhrort, Laar (Nachtnetz) Godesberger Friedrichsplatz Str. Taxibus TB 6 Baerl, Hochheide, Markt --- (Nachtnetz) Kirche Taxibus TB 7 Neuenkamp, Stadtmitte, Kaßlerfeld (Nachtnetz) Rheindeich Fr.-Wilhelm-Platz Taxibus TB 8 Winkelhausen, Rheinhausen, Asterlagen (Nachtnetz) Bruchstraße Markt Taxibus TB 9 Friemersheim, Rumeln, Siedlung Borgschenhof (Nachtnetz) Markt Am Steinbrink Taxibus TB 10 Buchholz, Bissingheim, Wedau (Nachtnetz) Münchner Str. Dorfplatz Taxibus TB 11 Hüttenheim, Mündelheim, Ungelsheim, Serm (Nachtnetz) Mannesmann Ehinger Berg Tor 2 Tabelle 2: Übersicht über den „Stadtverkehr Duisburg“ –Taxibuslinien (Teil des Gesamtnetzes) Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 9 von 29
A. 2 Generelle Anforderungen Die mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen an den Leistungsumfang werden nachfolgend generell sowie unter A.3 konkret linienspezifisch in sog. Liniensteckbriefen funktional be- schrieben. Es handelt sich hierbei um Anforderungen insbesondere an Linienwege und Halte- stellen, an die Bedienungshäufigkeit und die Abstimmung der Fahrpläne i.S.v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 und 4 PBefG zum Zwecke der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedie- nung. Eine Vorgabe eines konkreten Fahrplans erfolgt im Rahmen dieser Vorinformation nicht. Der gemäß diesen Anforderungen vom Betreiber aufzustellende Fahrplan muss den Vorga- ben aus Kap. 5.2, 5.3 bzw. 6.3 des Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg vom 03. Juli 2017 und darüber hinaus den in diesem Kapitel beschriebenen generellen Anforderungen entspre- chen. Weitere linienspezifische Anforderungen sind unter A.3) beschrieben und in sogenann- ten Liniensteckbriefen im Anhang geregelt. Der erforderliche Fahrzeugbedarf ergibt sich aus der Durchführung des Fahrplans einschließ- lich einer angemessenen Reserve. Verkehrszeiten Die Verkehrszeiten werden einheitlich auf das gesamte Stadtgebiet angewandt. Bei den zum Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ zählenden Verkehrsdiensten werden unterschiedliche Takte angeboten, die, mit wenigen nachfrageorientierten Ausnahmen [SB40, 928] innerhalb einer Verkehrszeit stringent eingehalten werden müssen (vgl. Liniensteckbriefe). Als Einteilung der Verkehrszeiten für Duisburg ergeben sich: Hauptverkehrszeit Tagnetz (HVZ) Schwachverkehrszeit Tagnetz (SVZ) Nachtnetz (Nachtbus-Linien [NE] und Taxibus-Linien) Eine Nebenverkehrszeit (NVZ) im Tagnetz existiert in Duisburg nicht. Im Gesamtnetz „Stadt- verkehr Duisburg“ sind folgende Verkehrszeiten festgelegt: Tagnetz Nachtnetz So/Mo- HVZ Mo-Fr 6:00-20:00 Uhr Do/Fr 23:30-1:30 Uhr Sa 7:00-20:00 Uhr Fr/Sa 23:30-6:30 Uhr So Sa/So 23:30-7:30 Uhr SVZ Mo-Fr 4:00-6:00 Uhr 20:00-23:30 Uhr Sa 20:00-23:30 Uhr So 8:00-23:30 Uhr Tabelle 2: Verkehrszeiten im Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ Die Schwachverkehrszeit dauert an allen Tagen auf allen Linien bis 23:30 Uhr. Ab 23:30 Uhr geht das Angebot in den Nachtbusverkehr (Nachtbus-Linien [NE]) über. Der Übergang vom Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 10 von 29
Tag- zum Nachtnetz und umgekehrt ist ohne Bedienungslücken zu planen. Etwaige Taxibus- leistungen im Nachtnetz sind gem. den Vorgaben des NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017 in Kap. 6.3.7 nachfrageorientiert zu erbringen. Umsteigebeziehungen Als Bestandteil des integrierten Gesamtnetzes „Stadtverkehr Duisburg“ haben alle Linien an bestimmten Verknüpfungspunkten Beziehungen zu anderen Linien. Verknüpfungen bestehen aber nicht nur innerhalb des „Stadtverkehrs Duisburg“ zwischen den einzelnen, zum Stadt- verkehr gehörenden Linien, sondern auch zwischen den Linien des „Stadtverkehrs Duisburg“ und anderen ÖPNV-Angeboten im Stadtgebiet Duisburg (z.B. VRR-Linien des Schienenperso- nennahverkehrs). Hier sind entsprechende Umsteigebeziehungen und Anschlüsse sicherzu- stellen. Die zentralen Umsteigepunkte sind im NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017 in Kap. 6.5 festgelegt. Eine linienscharfe Nennung von Verknüpfungspunkten erfolgt in den sog. Liniensteckbriefen unter A.3. Linienüberlagerungen Die in den einzelnen Liniensteckbriefen angegebenen Takte auf den dort genannten Linien- abschnitten geben teilweise nicht die vollständige Bedienung des Linienabschnittes aus Sicht des Fahrgastes an. Durch Linienüberlagerungen verschiedener Linien ergeben sich auf stark nachgefragten Abschnitten Taktverdichtungen. Die Taktverdichtungen durch Überlagerung sind in folgender Tabelle dargestellt. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass durch Überla- gerung ein möglichst gleichmäßiger Takt über alle Linien auf dem entsprechenden Abschnitt entsteht (Beispiel: zwei Linien mit jeweils 30-Minuten-Takt sollen auf dem gemeinsamen Abschnitt möglichst einen 15-Minuten-Takt erzeugen). Im Tunnelabschnitt zwischen Meide- rich Bf und Platanenhof ist ein für den Fahrgast möglichst gleichmäßiger und enger Takt auf Grundlage des Fahrplanangebots der Linien U79 und 903 zu gewährleisten. Streckenabschnitte mit parallelem und getaktetem Linienverkehr in Duisburg Be- Takt in Minuten ( = überlagert) trof- Mo-Fr Sa So Strecke Bemerkungen fene je je je Linien Linie Linie Linie Marxloh, Pollmann – 905, 15 30 15 30 30 60 Krankenhaus Nord – 906 Holten, Markt Stadtmitte, Hauptbahnhof 920, 7,5 15 7,5 15 15 30 Ost – Rheinhausen, Markt 921 Rheinhausen Markt – 922, 15 15 30 30 60 Homberg, Bismarckplatz 923, 30 Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 11 von 29
Fahrzeugkapazitäten Der entsprechende Fahrzeugeinsatz auf der jeweiligen Linie ist dem einzelnen Liniensteck- brief zu entnehmen. Grundsätzlich sind folgende Fahrzeugkapazitäten vorzuhalten: Fahrzeugart Mindestfahrzeugkapazität Stadtbahnwagen1 in Traktion 212 Plätze, davon mindestens 72 Sitzplätze Straßenbahnwagen5 172 Plätze, davon mindestens 62 Sitzplätze 6 Gelenkniederflurbus 144 Plätze, davon mindestens 45 Sitzplätze Standardniederflurbus 100 Plätze, davon mindestens 31 Sitzplätze Tabelle 3: Mindestfahrzeugkapazitäten einzusetzender Fahrzeuge Grenzüberschreitende Linien Im Gesamtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ verkehren Linien, die grenzüberschreitende Verkeh- re darstellen, d.h. die aus dem Gebiet der Stadt Duisburg hinaus- oder nach Duisburg hinein- führen. Während die Verkehrsdienste auf einigen dieser Linien vollumfänglich Gegenstand dieses ÖDA werden, werden die Verkehrsleistungen auf einigen Linien nur anteilig Gegen- stand dieses ÖDA. Im letzteren Fall handelt es sich um sog. Gemeinschaftslinien (dazu näher am Ende von A.3). Linie Beteiligte Aufgabenträger U79 Stadt Duisburg / Landeshauptstadt Düsseldorf 901 Stadt Duisburg / Stadt Mülheim/Ruhr 903 Stadt Duisburg / Kreis Wesel 905/906 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 907 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 908 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 920 Stadt Duisburg / Kreis Wesel (nur Fahrten Schülerverkehr) 921-1 Stadt Duisburg / Kreis Wesel 935 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 939 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 941 Stadt Duisburg / Stadt Krefeld (nur Fahrten Schülerverkehr) 7 NE 3 Stadt Duisburg / Kreis Wesel TB 2 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 5 bei Neubeschaffung von Stadtbahnfahrzeugen ist ein entsprechender Ersatz mit der genannten Fahrzeugkapazität Mindestvoraussetzung 6 bei Neubeschaffung Mindeststandard Fahrzeug NF4 7 Mit der Stadt Krefeld abgestimmt, vorbehaltlich des Ermächtigungsbeschlusses des Rates der Stadt Krefeld Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 12 von 29
Tab. 4: Grenzüberschreitende Linien im Stadtverkehr Duisburg und zuständige Aufgabenträger Der hiesige Betreiber wird zur Durchführung der Verkehre auch in anderen Gebietskörper- schaften verpflichtet. Der Aufgabenträger Stadt Duisburg hat hierzu mit den Nachbar- Aufgabenträgern entsprechende Absprachen getroffen. In obenstehender Tabelle werden die grenzüberschreitenden Linien, die (anteilig oder vollumfänglich) Gegenstand des hier be- schriebenen ÖDA werden, dargestellt. A. 3 Konkrete Anforderungen (Liniensteckbriefe) Der Fahrplan für die nach dem ÖDA zu erstellende Verkehrsleistung (siehe Übersicht oben A.1) muss den Anforderungen aus den Liniensteckbriefen im Anhang genügen. Die Linien- steckbriefe (siehe Anhang zu diesem ergänzenden Dokument) enthalten pro Linie folgende Informationen: Liniennummer und grober Linienverlauf mit zu bedienenden Haltepunkten oder bedienten Bezirken Anzubietendes Produkt Stadt-, Straßenbahn, Schnell- oder Stadtbus, NachtExpress oder TaxiBus Funktion der Linie Beschreibung des Zwecks der Linie Linienabschnitte bei Bedarf Beschreibung der speziellen Charakteristika bestimmter Abschnitte auf dem Linienweg, die sich durch eine unterschiedliche Bedienung auszeichnen, z.B. in der Häufigkeit durch Taktsprünge oder durch eine hohe Anzahl an ein- bzw. ausset- zenden Fahrten an den Brechpunkten Gesamtlänge in Km Gesamtangabe Streckenlänge für Linie und/oder für einzelne Abschnitte für eine Richtung Ungefähre Gesamtfahrzeit in Minuten Gesamtangabe für Linie und/oder für einzelne Abschnitte für eine Richtung Anzahl der anzufahrenden Haltestellen eine Haltestelle kann ggf. aus mehreren Steigen/Gleisen bestehen; werden mehrere Steige/Gleise von einer Linie bedient, wird nur eine Haltestelle gezählt Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 13 von 29
Betriebsleistung gesamt Verkehrsvolumen in Nutzwagen-Km Angabe der auf der Linie insgesamt mindes- tens zu erbringenden Nutzwagen-km im Jahr, bei grenzüberschreitenden Gemein- schaftslinien (d.h. bei zwei Betreibern) mit Ergänzung des prozentualen Anteils an der Verkehrsleistung, der im Rahmen des hiesigen ÖDA zu erbringen ist Linienband graphische Darstellung der Abfolge der anzufahrenden Haltestellen Relevante Kennwerte für das mindestens zu erbringende Leistungsangebot: Tagesart zur Differenzierung des Angebots: Kategorien: Montag bis Freitag, Samstag Sonn-/Feiertag Betriebszeit; erste/letzte Fahrt erwartete späteste Abfahrtszeit der ersten Fahrt an der ersten Haltestelle – Ankunfts- zeit der frühesten letzten Fahrt an der letzten Haltestelle; frühere erste Fahrten und spätere letzte Fahrten sind zulässig; dabei können die Ankunfts- und Abfahrtszeiten um maximal +/- 10 Minuten variiert werden Verkehrszeiten typische Betriebszeiträume laut Nahverkehrsplan, unterschieden nach Haupt-, Schwach- und Nachtverkehrszeit sowie nach Tagesart Takt mindestens erforderliche Takte in Minuten pro Linienabschnitt unterschieden nach Verkehrszeiten und Tagesart; der im Liniensteckbrief für eine Verkehrszeit angegebe- ne Takt ist in der im Liniensteckbrief jeweils genannten – ggf. über die Verkehrszeit hinaus gehenden – Betriebszeit einzuhalten (die Betriebszeit geht im Zweifel der Ver- kehrszeit vor) Fahrtenpaare Anzahl von Fahrtenpaaren (hin und rück), die in der Verkehrszeit mindestens einzu- setzen sind Betriebsleistung in Nutzwagen-Km/Jahr Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 14 von 29
pro Jahr mindestens zu erbringende km-Leistung unterteilt nach Tagesarten (als Vor- gabe unabhängig von und zusätzlich zu den Takt- und Betriebszeiten) Fahrzeugtyp, der in der genannten Betriebszeit mindestens einzusetzen ist, unterschieden nach: Stadtbahn: Traktion B-80 (bei Vorgabe Solofahrzeug darf auch eine Traktion einge- setzt werden) Straßenbahn: N-Wagen GT 10 NC-DU, Niederflurwagen NF (bei Neubeschaffung); al- les Einzelfahrzeuge Busse: Gelenkbus, Standardbus (bei Vorgabe Standardbus darf auch ein Gelenkbus eingesetzt werden), Minibus oder Taxen (alternativ zu einem Taxi kann auch ein Kleinbus eingesetzt werden) Wichtige Umsteigebeziehungen Nennung der Haltestellen, an denen Umstiege gewährleistet werden müssen gem. ih- rer Priorisierung nach 1. und 2. Ordnung im NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017 Bemerkungen optional ausgefüllt; hier handelt es sich um linienspezifische Bemerkungen nicht all- gemeiner Art Bei einigen der grenzüberschreitenden, d.h. in benachbarte Städte führenden Linien im Ge- samtnetz „Stadtverkehr Duisburg“ handelt es sich um sog. Gemeinschaftslinien. Bei die- sen Linien erbringt der mit dem hier in Rede stehenden ÖDA betraute Betreiber die Ver- kehrsdienste auf der Linie gemeinsam mit einem vom Nachbar-Aufgabenträger betrauten Betreiber. Diese Gemeinschaftslinien werden in den Liniensteckbriefen als solche gekenn- zeichnet unter „Bemerkungen“. Der Steckbrief stellt jeweils die Linie in ihrer Gesamtheit mit allen zugehörigen Fahrten und Abschnitten bis zum Linienende dar. Hinsichtlich aller Ge- meinschaftslinien gilt, dass der hiesige ÖDA den Betreiber zur Durchführung eines prozentual bestimmten, im Steckbrief angegebenen Anteils der Leistungen auf der jeweiligen Gemein- schaftslinie sowie dazu verpflichten wird, durch geeignete Regelungen mit dem vom Nach- bar-Aufgabenträger betrauten Betreiber für einen durchgebundenen grenzüberschreitenden Betrieb der Linie zu sorgen, der insgesamt den Anforderungen des Liniensteckbriefs ent- spricht. Innerhalb des durch die Liniensteckbriefe und die generellen Anforderungen (oben A.2) ge- steckten Rahmens kann das Verkehrsunternehmen die genauen Abfahrtszeiten im eigenen Ermessen festlegen. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 15 von 29
A. 4 Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im be- absichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag Der ÖDA umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Perso- nenverkehrsdiensten gleich welcher Art im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der ÖDA wird daher mit der Anforderung verbunden sein, das Bedienungsangebot nach den Vorgaben des Aufgabenträgers fortlaufend an die jeweiligen öffentlichen Belange und verän- derten Rahmenbedingungen anzupassen. Der ÖDA wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot auf Verlangen des Aufgabenträgers oder unter Berücksichti- gung des Nahverkehrsplans innerhalb eines bestimmten Korridors auch durch den Betreiber selbst an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine geänderte Nahverkehrsplanung oder an- dere veränderte Umstände wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- oder Klimaschutzes, der Stadtentwicklung o.a. anzupassen ist. Demzufolge können sich Änderun- gen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahr- plan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und sonstigen Anforderungen ergeben. Beispielsweise können neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen, Verknüpfun- gen der Linien(-äste) an den Knotenpunkten infolge von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert werden usw. Teil B Qualitative Anforderungen an die Leistungen Der beabsichtigte ÖDA wird zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung mit der Anforderung verbunden sein, dass die folgenden Qualitätsstandards einzuhalten sind. Soweit der Betreiber nach dem ÖDA berechtigt ist, die Durchführung von Verkehrsleistungen an Subunternehmer zu übertragen, trägt er für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der beauftragten Subunternehmer nach Maßgabe des ÖDA Sorge. Der Betreiber stellt sicher, dass ihm erteilte Weisungen des Aufgabenträgers insbesondere in Bezug auf die Erbringung von Personenverkehrsleistungen und die Inhalte des ÖDA auch gegenüber den Subunter- nehmern durchgesetzt werden. Grundsätzlich sind alle Standards und Richtlinien des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einzuhalten. (https://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/) Das Verkehrsunternehmen hält darüber hinaus die folgenden Qualitätsstandards ein: Fahrzeugplatzkapazitäten Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt 5.2.2 (Quali- tätsstandards zur Angebotsqualität), sind einzuhalten. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 16 von 29
Fahrzeugqualität Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt 5.2.3 (Quali- tätsstandards zum Betrieb im Unterpunkt Fahrzeugausstattung für Stadtbahn, Straßenbahn und Bus) sind einzuhalten. Betriebsdurchführung und Störungsmanagement Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt 5.2.3 (Quali- tätsstandards zum Betrieb im Unterpunkt Störungsmanagement) sind einzuhalten. Darüber hinaus sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Es ist ein Betriebsmeldungserfassungssystem vorzuhalten, in dem Störungen des täg- lichen Betriebsablaufes festgehalten werden. Informationen über Störungen sind un- verzüglich an die Fahrgäste weiterzuleiten. Die Weitergabe der Informationen erfolgt über Ansagen, Internetinformation, mobile Endgeräte (Apps) und, wenn vorhanden, die dynamische Fahrgastinformation. Betriebshöfe/Abstellorte Um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, hat der Betreiber einen Betriebshof und eine Werkstatt in angemessener Größe und mit angemessener Ausstattung vorzuhalten. Der Betriebshof muss mindestens so dimensioniert sein, dass alle erforderlichen Kraftomnibusse und Schienenfahrzeuge sicher abgestellt werden können. Bemessen an dem aktuellen Leis- tungsangebot hält der bisherige Betreiber derzeit einen Betriebshof in Duisburg mit einer Werkstatt zur Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) und Fahrzeugunterstellhallen vor. Ein vergleichbarer Betriebshof ist auch von dem neuen Betreiber vorzuhalten. Die Lage des Betriebshofes ist so zu wählen, dass ein zeitnaher Einsatz der Fahrzeuge auch im Stö- rungsfall gesichert ist. Die Kapazität der Fahrzeugunterstellhallen ist so vorzuhalten, dass sämtliche Fahrzeuge dort untergestellt werden können. Derzeit können auf dem Betriebshof in Duisburg 202 Buseinheiten, bemessen an einem Solobus mit dem Wert 1 und einem Ge- lenkbus mit dem Wert 1,5 aufgestellt werden. Die Kapazität sinkt in Relation zur Anzahl der- Gelenkbusse, da diese eine größere Abstellfläche benötigen. Aufgaben der Verkehrslenkung (Leitstelle, Verkehrsaufsicht, operative Fahrwegeplanung) Die Leitstelle des Betreibers hat im Rahmen der Steuerung und Durchführung der mobilen und stationären Betriebs- bzw. Verkehrslenkung zu erfüllen: Steuerung und Durchführung eines ordnungsgemäßen Fahrbetriebes Planung und Umsetzung von Maßnahmen bei Abweichungen vom Regelfahrplan Steuerung und Durchführung der Verkehrsüberwachung (mobile Verkehrsaufsicht) Sicherstellung aktueller Fahrgastinformation bei Störungen Einrichtung und Verlegung von Haltestellen bei Umleitungen Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 17 von 29
Überwachung und Koordination des internen und extern beauftragten Sicherheitsper- sonals auf Bahnhöfen/U-Bahnhöfen Einbindung des/der Betriebsleiter/s bei Auswahl, Ausbildung und Beaufsichtigung von Betriebsbediensteten Beteiligung des/der Betriebsleiter/s bei Entscheidungen, die die Betriebsführung be- einflussen Koordination von Verkehren bei Sonderveranstaltungen/Baumaßnahmen einschließlich notwendiger Abstimmungen mit Polizei, Ordnungsamt bzw. sonstigen städtischen Äm- tern Pflege, Weiterentwicklung und Neueinrichtung der eingesetzten Systeme (Betriebs- lagedatenbank, Stellwerk, Fahrgastinformationssysteme, Intermodal Transport Control System etc. in Zusammenarbeit mit technischen Bereichen) Kommunikation zum Fahrpersonals mittels digitalem Funk Unfallaufnahme und das Einleiten von Sofortmaßnahmen vor Ort bei Störungen im Betriebsablauf und bei Unfällen Einleiten von verkehrssicheren Maßnahmen an der Störungsstelle; Leisten von Erster Hilfe; Sichern von Unfallspuren Besetzen eines Entstördienstes zur schnelleren Abwicklung von Vor-Ort-Reparaturen auf der Strecke Durchführung von dispositiven Maßnahmen auf der Strecke, Personaleinsatz und Wa- gentausch Überwachen von Fahrstraßenbildung und Eingreifen in den Stellbetrieb von Weichen und Signalen bei Erfordernis Durchführung aller Zugfahrten im Zugsicherungs- und Stellwerksbereich mittels Zuglenksystem und Stellbetrieb sowie über die Stellwerkfernsteuerung Auswertungen von Videodateien im Zuge von Unfallermittlungen und Beweissicherun- gen im Nachgang von Straftaten Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlüsse Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg, Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Pünktlichkeit) sind einzuhalten. Ticketvertrieb Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Abschnitt 5.2.3 (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Ticketvertrieb) sind einzuhalten. Darüber hinaus gilt: Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 18 von 29
Kundencenter Es ist mindestens ein Kundencenter vorzuhalten, das an Werktagen mindestens 10 und an Samstagen mindestens 5 Stunden geöffnet haben soll. Folgende Dienstleistungen müssen im Kundencenter erbracht werden: Informationen zu Abfahrtszeiten und Tarifen Fahrpläne Verkauf Monatswertmarken für Ticket2000, Ticket1000, YoungTicket und SozialTicket sowie Kundenkarten-Neuausstellungen Verkauf von EinzelTickets, 4erTickets, TagesTickets, ZusatzTickets Verkauf von NRW-Tickets Neuausstellung, Änderung oder Kündigung aller Abonnements Umtausch und Rückerstattung von Tickets aufgrund von Tarifwechsel Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt Annahme und Aushändigen von Fundsachen Ein Fundbüro ist zentral vom Auftragnehmer vorzuhalten Vertriebspartner Gesamtstädtisch sind mindestens 40 Partner vorzuhalten. Die Vertriebspartner sind vom Verkehrsunternehmen auszuwählen, zu schulen, mit Material und Informationen zu versorgen und abzurechnen. Die Vertriebspartner sollen in den Stadtteilen Anlaufstellen den Kunden zur Verfügung stellen (mindestens ein Vertriebspartner je Stadtbezirk) Zu den Leistungen der Vertriebspartner gehören: Vertrieb des VRR-Ticketsortiments Abo-Annahme (bis drei Werktage vor Monatsende) Fahrplanauskünfte (auch Ausdruck) Verkauf verschiedener KombiTickets Bestehende Kooperationen mit Vertriebspartnern, die aber nur über ein eingeschränktes Ticketsortiment verfügen, sind fortzuführen und ggf. auszuweiten. Kundenservice Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkte Kundencenter und Telefonische Kundenbetreuung) sind einzuhalten. Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen: Begleitservice Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 19 von 29
Das Verkehrsunternehmen hat einen für die Nutzer kostenlosen Begleitservice vorzuhalten. Der Begleitservice hat die Aufgabe mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicher an ihr Ziel zu bringen. Die Begleiter helfen bei der Nutzung des ÖPNV, insbesondere bei: Verlassen der Wohnung zur vereinbarten Zeit Sichere Begleitung auf dem Weg zur Haltestelle Unterstützung bei der Wahl der Fahrtlinie Unterstützung bei Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug Unterstützung beim Kauf der Fahrkarte Begleitung bis zum vereinbarten Ziel Der Begleitservice des Verkehrsunternehmensmuss mindestens einen Tag vorher telefonisch oder schriftlich (Fax/E-Mail) bei der Servicezentrale des Verkehrsunternehmens bestellt wer- den. Der Einsatz der Mitarbeiter des Begleitservice erfolgt nach Verfügbarkeit. Fahrgastinformation Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Abschnitt 5.2.3 (Quali- tätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Fahrgastinformation) sind einzuhalten. Des Weiteren sind folgende Fahrgastinformationen durchzuführen: Durchführung von akustischen Ansagen in Fahrzeugen und an Haltestellen zur Infor- mation zur Wegeführung der Kunden und Störungsmitteilung Pflege von Störungen in einem Content-Management-System zur Weiterleitung der Informationen an die Webseite des Betreibers, der Webseite bzw. der App des VRR und der regionalen und örtlichen Radiostationen Erstellung von Aushängen, insbesondere bei planbaren Abweichungen vom Regel- fahrplan (Veranstaltungen und Baumaßnahmen mit mittlerer und langer Bauzeit) Besetzen eines Infotelefons und der Notrufanfrage von Haltestellen Bei Änderungen des Fahrplans und Neuauflage eines Fahrplanbuches sind die Vorgaben der entsprechenden Richtlinie des VRR („Die Fahrplanbücher und Produktfahrpläne für den Ver- kehrsverbund Rhein-Ruhr“) zu entnehmen. (http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/richtlinie_fahrplanbuecher.pdf) Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 20 von 29
Sicherheit Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitäts- standards zum Betrieb, Unterpunkt Sicherheitspersonal) sind einzuhalten. Tagsüber sind mindestens 3 Sicherheitsteams für akute Vorfälle vorzusehen. Mit Beginn des Nachtnetzes sind mindestens 2 Sicherheitsteams zu besetzen. Alle Sicherheits- und Aufsichtspersonale sind mit Kommunikationsmitteln (Funkgeräte/ Smartphone) auszustatten. Folgende Ausstattungen an Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen sind vorzuhalten: Videoüberwachung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen) Notruf-Anlage/ Gegensprechanlage zur Leitstelle (mindestens an Stadtbahnhaltestel- len) Sicherheitsinsel; auffällige Fläche mit Notruf-Anlage/ Gegensprechanlage zur Leitstelle sowie Videoüberwachung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen) Notbeleuchtung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen) Fahr- und Servicepersonal Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Fahrpersonal und Kundenservice) sind einzuhalten. Infrastrukturen/Haltestellen Die Ausstattung der Haltestellen in Duisburg erfolgt mindestens nach der Richtlinie zur „ÖSPV-Haltestellenausstattung im VRR“ (Stand: 10.02.2012). Ausnahmen sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich und durch den Aufgabenträger zu genehmi- gen. (https://vrr.de/imperia/md/content/dervrr/Betaetigungsfelder/12OEPNV/2012-02- 10_richtlinie_haltestellenausstattung.pdf) Erscheinungsbild/Design Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Erscheinungsbild und Design) sind einzuhalten. Entlohnung des eingesetzten Personals Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Kap. 5.2.3 (Qualitäts- standards zum Betrieb, Unterpunkt Personal) sind einzuhalten. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 21 von 29
Sonstige Anforderungen Das Pünktlichkeitsversprechen, die Anschlussgarantie und die NRW Mobilitätsgarantie sind zwingend anzuwenden: Pünktlichkeitsversprechen Das Pünktlichkeitsversprechen wird in die Tarifbestimmungen aufgenommen und gilt für alle Verkehrsunternehmen im VRR-Raum. Es greift ab einer Zielankunftsverspätung von zehn und mehr Minuten. Betroffenen Fahrgästen wird auf Basis der lokalen Angebote der Fahrpreis der Preisstufe A erstattet. Zur Abwicklung stellt der VRR den teilnehmenden Verkehrsunterneh- men eine entsprechende Software zur Verfügung. Anschlussgarantie Täglich ab 20 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen gilt eine Anschlussgarantie an bestimmten Haltestellen bzw. zu bestimmten Anschlussfahrten, die von den Verkehrsunter- nehmen bekanntgegeben werden. Wird die Anschlussfahrt nicht erreicht, so erstattet das Verkehrsunternehmen Taxikosten in Höhe von bis zu 15 Euro (bei Inhabern eines Ticket2000 oder BärenTickets bis zu 30 Euro). NRW Mobilitätsgarantie Die Mobilitätsgarantie des VRR ist Bestandteil der Tarifbestimmungen. Sie tritt bei einer Ab- weichung von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft. Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel ein Taxi oder einen Fernverkehrszug nutzen, um sein Ziel zu erreichen. Bei Nutzung von Fernverkehrszügen werden die hierdurch entstehenden zu- sätzlichen Kosten erstattet. Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr auf 25 Euro je Fahrgast, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr auf 50 Euro je Fahrgast. Bei höherer Gewalt, also durch eine nicht vom Verkehrsunternehmen beeinflussbare Ver- spätung wie Streik, Sturm etc., kommt die Mobilitätsgarantie jedoch nicht zur Geltung. Betriebsleiter Der Betreiber hat zwingend einen Betriebsleiter nach BOStrab und BOKraft zu stellen. Teilnahme und Mitarbeit an Gremien des ÖPNV Der Betreiber ist verpflichtet an folgenden, durch den Aufgabenträger koordinierten Gremien teilzunehmen: AK Barrierefreiheit der Stadt Duisburg Gremien der Nachbar-Aufgabenträger (bei Bedarf) VRR-Gremien Ratsgremien der Stadt Duisburg (bei Bedarf) AK ÖPNV der Stadt Duisburg Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 22 von 29
Runder Tisch ÖPNV der Stadt Duisburg. Teil C Qualitätssteuerung Die Stadt Duisburg hat als zuständige Behörde die grundsätzlichen Anforderungen an die Qualitätssteuerung des ÖPNV in ihrem NVP vom 3.7.2017 in Kap.8 niedergelegt. Ihr ist wich- tig, einen Prozess in Gang zu setzen, der eine ständige Überprüfung der Leistungserbringung und Qualitätsstandards im ÖPNV nach sich zieht. Hierzu dokumentiert der Betreiber die er- brachte Leistung in Leistungs- und Qualitätsberichten und nimmt regelmäßige Abstimmun- gen mit dem Aufgabenträger über Entwicklungsmöglichkeiten der Qualitätsstandards wahr. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung sind im Abschnitt C.1) zu fin- den. Der beabsichtigte ÖDA setzt diese Anforderungen genauer um. Zum Nachweis der Einhal- tung der o.g. Qualitätsstandards führt das Verkehrsunternehmen regelmäßig Qualitätserhe- bungen und Qualitätsmessungen durch – diese Qualitätssteuerung im öffentlichen Dienstleis- tungsauftrag wird mit den zugehörigen Zielwerten und Messmethoden im Folgenden unter C.2) genauer beschrieben. Hierzu soll eine zentrale Qualitätsvereinbarung zwischen Aufga- benträger und Unternehmen abgeschlossen werden. Grundsätzliche Aufgabe der Vereinba- rung ist es, Verbindlichkeit herzustellen. Der ÖDA wird mit der justiziablen Verpflichtung verbunden sein, die Anforderungen an Quali- tätsstandards und -steuerung einzuhalten. C.1 Anforderungen an Qualitätssicherung Anforderungen an die Qualitätssicherung und -steuerung sind: Qualitätsbericht In einem Qualitätsbericht werden durch das Verkehrsunternehmen die Qualitätsleistungen bezogen auf einen bestimmten Zeitraum dargestellt. Die Ergebnisse sämtlicher Qualitätsmes- sungen werden mit den vereinbarten Zielwerten verglichen und dokumentiert. Bei signifikan- ten Abweichungen sind Erläuterungen anzufügen. Die zeitliche Betrachtung ermöglicht die Beschreibung von Entwicklungen: In einem jährlichen Leistungs- und Qualitätsbericht sind neben den Leistungsdaten (Fahrplan-km Ist gegenüber Soll) die Leistungs- und Qualitätsmängel aus dem be- trachteten Jahr aufzuführen. Diese Mängel können sich auf nicht erbrachte Leistun- gen (z.B. Fahrtausfälle) oder auf Qualitätsmängel im Hinblick auf die Anforderungen des Verkehrsvertrages bzw. der Vorabbekanntmachung beziehen. Grundlage des Berichtes sind u.a. die Ergebnisse, die auf der Basis der Messmetho- den zu den definierten Qualitätskriterien (siehe C.2) aufgezeigt werden können. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 23 von 29
Gespräche zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Anhörungsge- spräche Es finden regelmäßige Besprechungen zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen über die Qualitätsentwicklung und möglicherweise zu ergreifende Maßnahmen statt. Zusätz- lich können bei akuten gravierenden Mängeln auf Initiative des Verkehrsunternehmens o- der/und Aufgabenträgers anlassbezogene und lösungsorientierte Gespräche stattfinden. Da sich die Verkehrsbedürfnisse über die Dauer der Vertragslaufzeit bzw. Genehmigungs- dauer weiterentwickeln werden, ist dem Aufgabenträger an einer regelmäßigen Kommunika- tion zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger gelegen („Anhörungsgespräche“). Er ist der Überzeugung, dass eine Weiterentwicklung sinnhaft nur gemeinsam angegangen werden kann. Dafür ist Folgendes zu gewährleisten: Zur Information und zur Abstimmung bzgl. der Verkehrsleistung im Bedienungsgebiet sind regelmäßige Gespräche zwischen dem Unternehmen und dem Aufgabenträger obligatorisch. Der Unternehmer benennt hierzu einen zentralen Ansprechpartner. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger verpflichten sich, sich zum Zwecke der gegenseitigen Information über Ziele und Maßnahmen in Bezug auf ÖPNV sowie zur Weiterentwicklung des Verkehrs regelmäßig im Rahmen einer Arbeitsgruppe auszu- tauschen. Im Fall akuter Mängel, die ein Abweichen von den Mindeststandards der Vorabbekanntma- chung bedeuten, kann der Aufgabenträger weiterführende Erläuterungen, Berichte oder Daten vom Verkehrsunternehmen ver- langen, sofern sie der Nachvollziehbarkeit des Sachverhaltes dienen eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Unternehmen und Aufgabenträger – und ggf. Genehmigungsbehörde – ins Leben rufen, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Mindeststandards erarbeitet bzw. der verbindlichen Zusicherungen; das Ver- kehrsunternehmen ist zu einer aktiven Teilnahme verpflichtet. Steuerungskreis Neben den bilateralen und anlassbezogenen Gesprächen wird ein jährlicher Steuerungskreis gebildet, in dem die Stadt Duisburg als Aufgabenträger mit dem Verkehrsunternehmen und ggf. benachbarten Aufgabenträgern das Qualitätsmanagementsystem überprüft und weiter- entwickelt. Sonstiges Der Aufgabenträger oder von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, etwa durch Stichproben im Verkehrsgebiet die angegebenen Daten zu verifizieren (Instrument: Testkunden/Qualitätssurfer). Die Nachweispflicht trifft in jedem Fall das Verkehrsun- ternehmen. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 24 von 29
Der Aufgabenträger oder von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, Fahrgastbe- fragungen und -zählungen auf den genehmigten Linien durchzuführen. C.2 Messmethoden für Qualitätskriterien Die Grundlage bildet Kap. 8.2 des NVP der Stadt Duisburg vom 3.7.2017. In der Qualitäts- vereinbarung zum ÖDA werden zwischen dem Aufgabenträger und dem Verkehrsunterneh- men Messverfahren und konkrete Qualitätsziele/Erfüllungsgrade festgelegt sowie notwendige Anpassungen und Konkretisierungen für den weiteren Prozess dokumentiert. Messmethoden Als Messmethoden werden die Direkte Leistungsmessung (Direct Performance Measures – DPM), die Leistungsmessung durch Testkunden (Mystery Shopping Surveys – MSS) und die Messung der Kundenzufriedenheit durch Umfragen (Customer Satisfaction Surveys – CSS) entsprechend der Norm DIN EN 13816 angewendet. Ergänzt werden die so gewonnenen Messergebnisse durch die Erfassung von Beschwerden und Kundengarantien, die ebenfalls Indikatoren für die Kundenzufriedenheit sind, wenn auch nicht repräsentativ für alle Fahrgäste. Messmethode 1: Direkte Leistungsmessung Mit der direkten Leistungsmessung wird die tatsächliche Ausführung einer Leistung unter Nutzung geeigneter technischer Messsysteme nachgewiesen. Die so erhaltenen Daten- mengen werden mit entsprechender Auswertesoftware anhand festgelegter Parameter ausgewertet bzw. für weitere Berechnungen genutzt, z. B. Messung der Verkehrsleistung mit Hilfe eines Systems zur Betriebsmeldungserfassung oder eines RBL für Pünktlich- keitsmessungen. Vorgehen: Monatliche und jährliche Auswertung, Durchschnittswerte, Angaben in Prozent Messmethode 2: Messung der Leistung durch Testkunden Qualitätsmessungen auf der Grundlage objektiver Beobachtungen durch unabhängig ar- beitende, geschulte, interne oder externe Erhebungsteams. Als Testkunden ermitteln die Teams auf der Basis definierter Merkmale und Maßstäbe vor allem Funktion/Zustand von Fahrzeug- und Haltestellenausstattungen sowie Fahrzeug- und Haltestellensauberkeit. Vorgehen: Angaben in Prozent „Erwartung erfüllt“. Messmethode 3: Umfragen zur Kundenzufriedenheit (KZM) Durch dieses Verfahren wird der Grad der Zufriedenheit der Fahrgäste mit der durch das Verkehrsunternehmen erbrachten Leistung ermittelt. Die Ergebnisse sind durch die sub- jektive Einschätzung der befragten Personen geprägt und dadurch nicht mit den objekti- ven Ergebnissen der Leistungsmessung gleichzusetzen. Durch die Erhebungsmethodik und Stichprobengröße ergeben sich repräsentative Aussagen zur Kundenzufriedenheit. Vorgehen: Stichprobe ca. 1.000, Angaben in Prozent „Zufriedene Kunden“. Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 25 von 29
Qualitätskriterien Mit den drei Messmethoden wird im ÖDA die Erfüllung der Qualitätskriterien Leistung, Perso- nal, Vertrieb/Vertriebswege, Fahrzeuge, Haltestellen, Information und Sicherheit überwacht. Teil D Tarife, Beförderungsentgelte und Beförderungsbe- dingungen Anzuwenden sind die Tarifangebote des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Es handelt sich dabei um Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und - bedingungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 5 PBefG. Damit verbunden sind die Verpflichtung des Verkehrsunternehmens zur Teilnahme an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (vgl. die Finanzierungsrichtlinie des Verkehrsverbunden, abrufbar unter: http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html) und zum Abschluss eines Grund- vertrages mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (entsprechend dem Muster unter http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html). Ferner sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr anzuwenden und an entsprechenden Gremien teilzunehmen (https://www.vrr.de/de/service/downloads/tarifinformationen). Die Beförderungsbedingun- gen sind dem VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb, Teil A Beförderungsbedingungen NRW, zu entnehmen. (http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/teil_a_befbed_nrw.pdf) Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Seite 26 von 29
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