VTFK aktuell - TÜV Seminare Saarland

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VTFK aktuell - TÜV Seminare Saarland
VTFK aktuell
                                         ®

 AUSGABE APRIL 2021

NEUES AUS ARBEITSSICHERHEIT UND TECHNIK
                                                                                                                                 Bildquelle: ©pkproject - stock.adobe.com

Guten Tag, liebe Fachkolleginnen und -kollegen,

                                                    S
bevor Sie in gewohnter Weise von uns fachlich             o fällt es uns auch nicht leicht, von         In dieser Ausgabe möchte ich Ihnen, auch wenn
auf dem Laufenden gehalten werden, möchten                solch einem traurigen Ereignis den ro-        es für Sie schon ein leidiges Thema ist, weitere
wir Sie bitten, mit uns inne zu halten.                   ten Faden wieder aufzunehmen und              Informationen sowie Arbeitshilfen dazu vermit-
                                                    Ihnen in gewohnter Weise mit dem fachli-            teln. Aber auch Neues und Aktuelles aus dem

P
       lötzlich und unerwartet erreichte uns im     chen Weitblick des erfahrenen Kollegen un-          Regelwerk sowie Themen aus dem betrieblichen
       Oktober 2020 die Nachricht, dass unser       sere erste Ausführung 2021 der VTFK aktuell         Alltag haben wir für Sie „kurz, knapp und Infor-
       geschätzter Kollege und Autor dieser         zu präsentieren.                                    mativ“ aufbereitet.
Kundenzeitschrift, Herr Horst Uhl am 27. Okto-

                                                    Z
ber 2020 aus dem Leben geschieden ist. Er war              umal Sie in der Position einer Verantwort-   Viel Spaß beim Weiterlesen
in unserem Unternehmen ein engagierter, zu-                lichen Person / Führungskraft zurzeit noch   wünscht Ihr
verlässiger und stets offener Dozent, den wir als          die Herausforderung der Pandemie /
hilfsbereiten Kollegen / Menschen schätzen ge-      SARS-CoV-2 im privaten Bereich, aber beson-         Carsten Pieper
lernt haben. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner     ders die Verantwortung im betrieblichen Bereich     Fachbereichsleiter
Familie. Wir, das gesamte Team der TÜV Semi-        auch noch „begrenzt“ mittragen müssen und           Arbeitssicherheit
nare Saarland werden ihm immer ein ehrendes         hier auch wahrscheinlich die ein oder andere Er-    TÜV Saarland Bildung +
Andenken bewahren.                                  fahrung gemacht haben.                              Consulting GmbH

  Arbeitsschutz ist gleich                            SARS-CoV-2-Regelwerk und                            Die Auswirkungen der Ände-
  Gesundheitsschutz                                   dessen Auswirkungen auf den                         rungen in der BetrSichV
  Neue Aufgaben der Führungs-                         betrieblichen Arbeitsschutz                         beim Verwenden von
  kräfte während der Pandemie?             S.2                                                 S.2        Arbeitsmitteln            S.3

  Fortschritt der Technischen                         Das Lagern von Gefahrstoffen                        Arbeitsschutz Digital
  Regeln                                              nach der neuen TRGS 510                             hier der Umgang mit
                                                                                                          Gefährdungsbeurteilungen
                                           S.3                                                 S.4        und Unterweisungen                                      S.4
VTFK aktuell - TÜV Seminare Saarland
Arbeitsschutz ist gleich Gesundheitsschutz
Gibt es dadurch neue Aufgaben für die Führungskräfte während der Pandemie?
Ja und Nein                                         dungsbeurteilung und die festgelegten Maß-         Nutzten Sie diesen Hinweis?
Ziel im Arbeitsschutz ist es und war es schon im-   nahmen des Arbeitsschutzes hinsichtlich even-      Haben Sie Mustervorlagen heruntergeladen?
mer, die Gesundheit der Beschäftigten im Zu-        tuell zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des
sammenhang mit der Arbeit nicht nur vor den         betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen     Ergänzend wurde im Januar 2021 die SARS-CoV-2-
alltäglichen Gefährdungen und Belastungen,          und gegebenenfalls zu aktualisieren.               Arbeitsschutzverordnung in Kraft gesetzt, die
sondern auch durch Sonderregelungen gerade in                                                          nun auf Grund der doch zum Teil zugespitzten
der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie durch ergän-       Im Klartext: All Ihre vorhandenen Gefährdungsbe-   Lage, bestimmte Maßnahmen verschärfte. Die-
zende Maßnahmen des Arbeitsschutzes wir-            urteilungen (GBU) müssen und mussten vorran-       se wurde bis zum 30.04. verlängert.
kungsvoll zu schützen.                              gig der neuen Arbeitssituation angepasst werden.
                                                                                                       So wurden die Arbeitgeber (§2 Ziffer4) verpflich-
Dies schließt den Gesundheitsschutz mit ein. Ei-    (2) Der Arbeitgeber soll bei der Überprüfung und   tet, den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit
nige zusätzliche Aufgaben erläutern wir Ihnen       Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und      oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, die-
auf dieser Seite.                                   bei der Ableitung betriebsspezifischer Infek-      se Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen,
                                                    tionsschutzmaßnahmen die Fachkraft für Ar-         wenn keine zwingenden betriebsbedingten
Gilt die Verbindlichkeit dieser Regelwerke          beitssicherheit und die Betriebsärztin oder den    Gründe entgegenstehen.
auch für meine Arbeits- und Gesundheits-            Betriebsarzt einbeziehen.
schutzberater, wie Fachkräfte für Arbeitssi-                                                           Einige Arbeitsschutzbehörden der Länder nah-
cherheit (SiFa) und Arbeits- / Betriebsmedizi-      Zudem ist der Prozess beteiligungsorientiert       men hierzu stichprobenartig entsprechende Un-
ner (BA)?                                           unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretun-     ternehmen unter die Lupe und verhängten auch
Und auch dies ist mit einem klaren JA zu beant-     gen oder, falls diese nicht vorhanden sind, mit    Bußgelder, da dies laut Corona-VO der Länder
worten, denn die Ärztin oder der Arzt im Sinne      den Beschäftigten umzusetzen. Geeignete Gre-       als Tatbestand / Verstoß gilt.
des § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen     mien für den Austausch und die Abstimmung
Vorsorge (ArbMedVV) hat die SARS-CoV-2-Ar-          sind der Arbeitsschutzausschuss oder eingesetz-    Nach § 3 (1) hat auch der Arbeitgeber auf der Grund-
beitsschutzregel als dem Stand der Arbeitsmedi-     te Epidemie- oder Krisenstäbe.                     lage der Gefährdungsbeurteilung nach § 2 Absatz 1
zin entsprechende Regel zu berücksichtigen (§ 6                                                        und unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Ar-
Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV).                          Mit diesen beiden grundlegenden Forderungen        beitsschutzregel in einem Hygienekonzept die er-
                                                    verlangt der Gesetzgeber aktives und zeitnahes     forderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infek-
Für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist dies   Tun. D. h., Sie müssen seit letztem Sommer alle    tionsschutz festzulegen und umzusetzen.
selbsterklärend, da sie die internen und / oder     betroffenen Dokumente (GBUs) überprüft, ak-
externen Experten / Berater des Unternehmers        tualisiert und deren neuen Schutzmaßnahmen         Hier ist zu erkennen, dass die genannten SARS-
in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz nach       getestet haben! Und dies nachweislich!             CoV-2-Regelwerke seit 2020 zu unserem neuen
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind.                                                                  und ständigen Begleiter geworden sind.
                                                    Der Gesetzgeber machte aber schon 2020 deutlich,                                 Fortsetzung folgt
Konkretisiert werden diese Anforderungen in         dass zur weiteren Orientierung, was geeignete
den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften der     Maßnahmen sein können, insbesondere die bran-              Termine zum Seminar 63-174
jeweiligen Branchen-BGs, der DGUV Vorschrift 2.     chenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversi-             www.tuev-seminare.de/63-174/VTFK
                                                    cherungsträger herangezogen werden können.
Was bedeutet dies für meinen betrieblichen
Alltag?
Das grundlegende Arbeitsschutzmodell in Ihrem
Unternehmen bleibt bestehen, muss aber der          SARS-CoV-2-Regelwerk und dessen
neuen Herausforderung zum Gesundheitsschutz
aller Beteiligten überprüft und angepasst werden.   Auswirkungen auf den betrieblichen
Was verlangt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-          Arbeitsschutz
regel konkret von Ihnen?
(1) Der Arbeitgeber hat vor dem Hintergrund der     Die Herausforderungen an alle betrieblichen        werke erlassen, um den Unternehmen während
Epidemie und der Bekanntmachung des SARS-           Verantwortlichen steigen, je länger und in-        einer (der) Pandemie weitere Vorgaben zu er-
CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS ge-           tensiver die Pandemie anhält. Doch was sind        gänzenden Schutzmaßnahmen zu machen.
mäß §§ 5 und 6 ArbSchG die bestehende Gefähr-       konkret diese „speziellen“ Zusatzaufgaben
                                                    durch die Vorgaben des BMAS in Form                Ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel rechts-

 EXPERTENWISSEN
                                                    • der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards,           verbindlich?
                                                    • der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel und            Ja; denn sie beschreibt seit August 2020 und der
 NEU für Sie: Thementag Gefährdungsbe-              • der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung?          aktuellen Änderung zum Februar 2021 den Stand
 urteilungen und Thementag Verantwor-                                                                  der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie
 tung im Arbeitsschutz                              Und was bewirken diese in Bezug auf den be-        sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Er-
                                                    trieblichen Alltag?                                kenntnisse, die der Arbeitgeber bei den Maß-
 www.tuev-seminare.de/weiterbildung/                Die Bundesregierung, hier stellvertretend über     nahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 4 Num-
 fachtagungen                                       das BMAS, hat auf Grundlage des neuen Infek-       mer 3 ArbSchG während der Epidemie berück-
                                                    tionsschutzgesetzes konkretisierende Regel-        sichtigen muss.

www.tuev-seminare.de                                                       2
Die Auswirkungen der Änderungen in der BetrSichV (03/2019)
beim Verwenden von Arbeitsmitteln
Seit dem 8. Mai 2019 haben wir nach 2015 und        Was hat sich seit Mai 2019 in der BetrSichV          Personenbezogene Maßnahmen bleiben unbe-
2017 wieder eine angepasste neue Fassung der        oder in der Struktur der TRBS geändert?              rührt, da sie auch nach der neuen BetrSichV nur
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), was                                                           zur Verringerung des akzeptablen Restrisikos
auch zur Folge hatte, dass die Konkretisierungen    Folgende Änderungen / Anpassungen gibt es in         eingesetzt werden dürfen, d. h. wenn alle vor-
in dem Technischen Regelwerk ebenfalls ange-        der novellierten BetrSichV:                          hergehenden Schutzmaßnahmen das Schutzziel
passt wurden.                                       • Anpassung an die Änderungen der CLP-Ver-           nicht ausreichend abdecken.
                                                      ordnung durch VO (EU) 2016/918
Und dies hat natürlich Auswirkungen auf Ihre        • Klarstellungen und Berichtigungen der              Konkret sind die Neuerungen in den begleiten-
vorhandene Vorgehensweise und Dokumenta-              BetrSichV; hier Stichworte Überprüfung, Kon-       den Technischen Regeln (TRBS) zu erkennen.
tion des betrieblichen Arbeitsschutzes. Für das       trolle, Grundpflichten der Arbeitgeber etc.
eine Unternehmen mehr, für das andere weni-         • Sonderregelungen für Prüfungen bestimmter          Siehe:
ger.                                                  Druckanlagen                                       https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstex-
                                                                                                         te-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/
Nachfolgend möchten wir Sie kurz-knapp-präg-        Bei den Klarstellungen und Korrekturen sind ins-     TRBS.html
nant mit den wichtigsten Änderungen der „neu-       besondere zu erwähnen:
en“ BetrSichV vertraut machen.                                                                           Denn zur Beschreibung der Aufgaben der „Zur
                                                    Es gibt nun eine saubere und klare Unterschei-       Prüfung befähigten Person“ wurden die dazu
                                                    dung sowie Vorgehen zwischen Prüfung und             geltenden und wichtigsten Technischen Regeln,
                                                    Überprüfung bzw. Kontrolle.                          hier die TRBS 1201, Teil 1 und Teil 4 2019 geän-
                                                                                                         dert sowie die TRBS 1203, in der die Anforderun-
                                                    Der Begriff »wirksam« wurde durch »geeignet und      gen zur Prüfung der Explosionsgefährdungen
                                                    funktionsfähig« ausgetauscht und konkretisiert.      herausgenommen wurden und nun nur noch in
                                                                                                         der BetrSichV Anhang 2 ABSCHNITT 3 zu finden
                                                    Die zur Prüfung befähigte Person (ZPbP) über-        sind.
                                                    prüft auch die Festlegung der Fristen für die wie-   Weiterhin sind die Querverweise in den jeweili-
                                                    derkehrenden Prüfung und passt diese ggf. an.        gen Schriften zu beachten, denn MERKE: Es sind
                                                                                                         nie nur ein § oder ein Dokument zu beachten!
                                                    Bei den technischen Maßnahmen werden zu-
                                                    künftig deren Eignung sowie Funktionsfähigkeit               Termine zum Seminar 05-861
                                                    und bei den organisatorischen Maßnahmen nur                  www.tuev-seminare.de/05-861/VTFK
Bildquelle: @beermedia.de - Fotolia                 die Eignung geprüft.

Fortschritt der                                     So sind deren Sitzungsprotokolle bzw. aktueller      • Betriebsärztliche Aufgaben im Arbeitsschutz
                                                    Stand zu den ASR der ArbStättV auf der Home-           in Zeiten der Pandemie (Stellungnahme),
Technischen Regeln                                  page der baua, z. B. unter                           • Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME)
                                                                                                           "Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epi-

D
       urch die seit Anfang 2020 herrschende        https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Gescha-                demie besonders schutzbedürftigen Beschäf-
       Pandemie und die zeitweiligen Lock-          eftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/Aktuel-             tigten",
       downs kamen auch die jeweiligen Fach-        les.html                                             • Mitarbeit an der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-
ausschüsse ins Stocken und in Verzug.                                                                      regel,
                                                    und der aktuelle Stand zu den TRBS/BekBS/            • Positionspapier des AfAMed beim BMAS, zu
So waren als einziger noch der Ausschuss für        EmpfBS der BetrSichV unter                             COVID-19-Impfungen
Gefahrstoffe (AGS) und der Ausschuss für Ar-
beitsmedizin (AfAMed) aktiv und haben für ihre      https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Gescha-              Binden Sie daher aktuell noch mehr Ihre Be-
Bereiche entsprechend neue oder angepasste          eftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABS/Aktuel-            rater zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ein
Regeln veröffentlicht.                              les.html                                             und fordern Sie ein regelmäßiges Update der
                                                                                                         aktuell zu beachtenden Rechtslage ein.
Ende 2020 traten dann auch die anderen Aus-         einzusehen, um sich vorab ein Bild zu machen,
schüsse zusammen und stellten einen Fahrplan        welche Veränderungen durch ausstehende                       Termine zum Seminar 05-876
für 2021 auf.                                       Technische Regeln kommen werden, die dann                    www.tuev-seminare.de/05-876/VTFK
                                                    wiederum entsprechende Auswirkungen auf

B
       eim Ausschuss für Betriebssicherheit         Ihre Gefährdungbeurteilungen haben.
       (ABS), der auch für die Technischen Re-                                                            Kennen Sie schon unseren Newsletter?

                                                    Z
       geln Elektromagnetische Felder (TREMF)            u erwähnen sind die beiden Sitzungen des         Sichern Sie sich jetzt mit Ihrer Anmeldung
zuständig ist sowie dem Ausschuss für Arbeits-           AfAMed 2020, die sich schwerpunktmä-             zum Newsletter satte 3 % Rabatt auf Ihre
stätten (ASTA) wurden bisher Projektskizzen              ßig natürlich mit SARS-CoV-2 beschäftig-         nächste Buchung!
veröffentlicht, die beschreiben, welche Regeln in   ten und auch folgende wichtige betriebliche           www.tuev-seminare.de/newsletter/
naher Zukunft angepasst werden.                     Themen erläuterten:

www.tuev-seminare.de                                                        3
Das Lagern von Gefahrstoffen nach der neuen TRGS 510
Die TRGS 510 definiert und konkretisiert den        So ist leider nur eine Kurzbeschreibung der Än-                                                     hang 1 gelagert, gelten die Anforderungen die-
Stand der Technik für die Lagerung von Gefahr-      derungen in dieser sehr komplexen Technischen                                                       ses Abschnitts 11 als erfüllt. Alternativ können
stoffen nach GefStoffV.                             Regel möglich und wird daher 1:1 aus den Hin-                                                       Druckgaskartuschen oder Aerosolpackungen
                                                    weisen der aktuellen TRGS 510 entnommen und                                                         auch in Sicherheitsschränken der Feuerwider-
Sie fasst alle relevanten Anforderungen an die      wie folgt dargestellt:                                                                              standsklasse G90 gemäß DIN EN 14470-2 gela-
Lagerung in ortsbeweglichen Behältnissen zu-                                                                                                            gert werden.
sammen.                                             Auszug Kap. 11 (Seite 38/39):                                                                       Dabei sind auch die Anforderungen an die Lüftung
                                                    (3) Werden Druckgaskartuschen oder Aerosol-                                                         gemäß DIN EN 14470-2 sowie die vom Hersteller
Die TRGS 509 ist für die flüssigen und festen Ge-   packungen in Sicherheitsschränken gemäß An-                                                         mitzuliefernden Informationen zu beachten.
fahrstoffe ebenfalls 2020 angepasst worden                                                           TRGS 510 - Seite 54 von 54 (Fassung 16.02.2021)

und wird in der nächsten VTFK®aktuell behan-          Hinweise zu den wesentlichen Änderungen der TRGS 510                                              Auszug Anhang 1
delt.                                                                                                                                                   A.1.1 Anwendungsbereich
                                                      • Ergänzung des Anwendungsbereichs um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren
                                                        Mengen.

                                                                                                                                                        (1) Dieser Anhang konkretisiert die Anforderun-
                                                      • Anpassung und Ergänzung von Tabelle 1 zur Anwendung der Abschnitte 5 bis 13; insbe-
                                                        sondere für Gase, Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen, oxidierende Flüssigkeiten
                                                        und Feststoffe, entzündbare Feststoffe, selbstzersetzliche Gefahrstoffe, pyrophore Flüssig-

Was ist jetzt neu?                                      keiten und Feststoffe, selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe und desensibilisierte explosive
                                                        Gefahrstoffe.                                                                                   gen der Abschnitte 4, 5 und 12 bei der Lagerung
                                                                                                                                                        von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheits-
                                                      • Streichung aller Verweise auf alte Einstufungen nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG.
                                                      • Zusammenfassung der Regelungen zu Zugangsbeschränkungen in Abschnitt 4.3.

• Neue Gliederung und formelle Anpassungen            • Ergänzung von Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks in Abschnitt
                                                        4.3.                                                                                            schränken. Weitere Konkretisierungen finden
  (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP))               • Verschiebung der Anforderungen für die Lagerung im Lager in einen eigenen Abschnitt 5.
                                                      • Der bisherige Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 7 und der bisherige Abschnitt 7 wird zu Abschnitt
                                                                                                                                                        sich auch im Beispiel 2.11.2 der Beispielsammlung
• Neue Mengenschwellen – Anpassung / Ergän-                                                                                                             zur DGUV Regel 113-001 (ExSchutz-RL).
                                                        13, so dass die Nummerierungen der gefahrstoffspezifischen Abschnitte beibehalten wer-
                                                        den.

  zung Tabelle 1 zur Anwendung der Abschnitte                                                                                                           (2) Dieser Anhang gilt auch für andere flüssige
                                                      • Eröffnung der Möglichkeit zur Erfüllung der Anforderungen der Abschnitte 5 bis 13 durch
                                                        Lagerung in Sicherheitsschränken für alle Gefahrstoffe; die entsprechenden Regelungen
                                                        finden sich am Anfang der jeweiligen Abschnitte.

  5 bis 13                                            • Die Anforderungen an die Zusammenlagerung gemäß Abschnitt 13 gelten erst, wenn auch
                                                        im Lager gelagert werden muss.
                                                                                                                                                        Gefahrstoffe, die keine entzündbaren Flüssigkei-
• Lagerung in Sicherheitsschränken – Erfüllung        • Die Bezeichnungen der Lagerklassen wurden aus der Zusammenlagerungstabelle in Ab-
                                                        schnitt 13 gestrichen, um die korrekte Zuordnung der Lagerklassen, die nur basierend auf
                                                                                                                                                        ten sind, für feste Gefahrstoffe sowie für Druck-
  der Anforderungen (Abschn. 5 - 13) für alle                                                                                                           gaskartuschen und Aerosolpackungen.
                                                        dem Fließschema in Anhang 2 erfolgen soll, zu fördern.
                                                      • Anlage 1 wurde gestrichen; die noch nicht im Hauptteil abgedeckten Aspekte dieser Anlage

  Gefahrstoffe
                                                        wurden in Form von Schutzmaßnahmen in den Hauptteil überführt.
                                                      • Anlage 2 wurde gestrichen.

• Zusammenlagerung (Abschnitt 13) – Neue                                                                                                                Daher sind alle eingelagerten Stoffe in Ihren
                                                      • Anlage 3 ist jetzt Anhang 1.
                                                      • Anlage 4 ist jetzt Anhang 2.

  Mengenschwellen                                     • Anlage 5 wurde in Abschnitt 12 integriert.
                                                      • Anlage 6 wurde gestrichen; ein Hinweis zu Chloraten und Perchloraten wurde in Abschnitt
                                                                                                                                                        Sicherheitsschränken auf regelkonforme La-
• Anlage wird zu Anhang                                                                                                                                 gerung zu überprüfen!
                                                        13.4 ergänzt.
                                                      • Insgesamt erfolgte eine gründliche Überarbeitung mit dem Ziel möglichst klarer und einfa-

• Vereinfachung der Zusammenlagerung an-
                                                        cher Formulierungen; dabei wurden auch die zahlreichen Hinweise von Anwendern an die
                                                        Geschäftsführung des AGS berücksichtigt.

  hand einem Fließschema (Zuordnung Lager-          Quelle:                                                                                                     Termine zum Seminar 03-121
  klassen) im neuen Anhang 2                        https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-                                                            www.tuev-seminare.de/03-121/ VTFK
• Klare und einfache Formulierungen                 Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html

Arbeitsschutz DIGITAL
Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
Ist Ihr Unternehmen im Bereich der Gefähr-          und zu integrieren, dann sind Sie auf dem richti-                                                   stellen“ sind! Die TRGS 555 verwendet hier die
dungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen             gen Weg.                                                                                            Begrifflichkeiten „…eine schriftliche Betriebsan-
und Unterweisungen digitalisiert und ver-           Was der Gesetzgeber aber mit jeder Novellierung                                                     weisung zugänglich gemacht wird und sie ist an
netzt?                                              der Arbeitsschutzverordnungen klar beschreibt,                                                      geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte - mög-
Auch wenn viele Unternehmer diese Fragen            ist, dass Sie alle Dokumente elektronisch verwal-                                                   lichst in Arbeitsplatznähe - zugänglich zu ma-
nicht komplett mit einem JA beantworten kön-        ten, beschreiben und ablegen dürfen.                                                                chen.
nen, verlässt sich schon ein Großteil der Unter-    Ausnahmen sind Standorte, an denen der Zugriff
nehmen und hier besonders die Verantwortli-         auf wichtige Dokumente von vor Ort befindli-                                                        Dies lässt Platz zur freien Interpretation.
chen Personen (FüK) auf das digitale elektroni-     chen Anlagen erforderlich ist, um sicher zu arbei-
sche Abbild zu den geforderten GBUs und ihren       ten oder umfassende technische Informationen                                                        Wichtig ist hier immer, dass Sie bei der Weiter-
Workflows.                                          abzurufen.                                                                                          entwicklung der Digitalisierung nie aus den Au-
                                                                                                                                                        gen verlieren dürfen, dass es hierzu immer eine
Ist dies aber alles regelkonform und ausrei-        Wie wird das mit digitalen Betriebsanweisun-                                                        saubere Begründung geben sollte, warum Sie
chend?                                              gen und Unterweisungen gesehen?                                                                     komplett auf „Papier“ verzichten sowie einen
Auch hier ist eine klare Aussage mit JA oder        Das Regelwerk zum Erstellen, Vermitteln, Aus-                                                       Plan B, wenn das System ausfällt, also auch hier
NEIN nicht möglich, da es davon abhängt, wie        hängen und Einsehen von Betriebsanweisungen                                                         die entsprechend geeigneten Redundanzen be-
individuell jeder die Grunddaten eingibt, pflegt    jeglicher Art erwähnt hier kein vorgegebenes                                                        reithalten.
und vor allem betriebsspezifisch verfasst und       Format. Es beschreibt in den meisten Verord-                                                        Der Grundsatz der Durchführung von „mündli-
verknüpft. Denn wenn jedes auf dem Markt            nungen und technischem Regelwerk, dass Be-                                                          chen“ Unterweisungen besteht weiterhin, Hin-
existierende System Ihnen garantiert, alle zu be-   triebsanweisungen „in verständlicher Form und                                                       weise, wie es die DGUV Regel 100-001 in Kap. 2.3
achtenden Rechtsvorgaben zeitnah zu beachten        Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu                                                       Seite 26 aber macht, sollten beachtet werden.

                                                                                                                                     Verantwortlich für den Inhalt: Carsten Pieper
UMLAUF

                         쎲 Abt. Arbeitssicherheit             쎲 Abt. Elektro
                                                                                                                                     Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit,
                         쎲 Abt. Umweltschutz                  쎲 Abt. Brandschutz
                                                                                                                                     TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
                         쎲 Abt. Instandsetzung                쎲 Umlauf                                                               vtfk-aktuell@tuev-seminare.de, Tel. 0 68 97 / 5 06 - 5 14

www.tuev-seminare.de                                                                                 4
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