EBA Guidelines on loan origination and monitoring - (EBA/GL/2020/06)
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Prof. Dr. Konrad Wimmer EBA Guidelines on loan origination and monitoring (EBA/GL/2020/06) Zahlreiche Anforderungen für die Bankpraxis ÜBERBLICK UND AUFBAU DER GUIDELINES Die EBA Guidelines on loan origination and monitoring (EBA/ Dieser Artikel bespricht und bewertet die Abschnitte 4 bis 8, setzt GL/2020/06)1 – kurz GL – richten sich sowohl an die Aufsichtspraxis dabei einen Schwerpunkt auf die Abschnitte 5 (Verfahren zur Kre- als auch an die europäischen Bankinstitute (Zi. 13). Zunächst wird in ditvergabe) und 6 (Pricing). Form einer Übersicht die Struktur der GL erläutert.2 34 I NEWS 01/2021
EBA Guidelines on loan origination and monitoring (EBA/GL/2020/06) FINAL REPORT – GUIDELINES ON LOAN ORIGINATION AND MONITORING (EBA/GL/2020/06) Geltungsbeginn: für Darlehen ab 30.06.2021 30.06.2021 Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8 Einhaltung der Gegenstand, Umsetzung Interne Verfahren Pricing Bewertung Über- Vorschriften u. Anwendungs- Governance für zur Kredit- (Im-)Mobilien wachungs- Meldepflichten bereich u. Kreditvergabe vergabe system Begriffsbe- u. Überwa- stimmungen chung Anhang Kreditvergabe Kreditvergabekriterien Kreditwürdigkeitsprüfung Parameter Kreditvergabe und Überwachung Kreditvergabe an Verbraucher Kreditvergabe an Verbraucher Kreditvergabe an Verbraucher • Zum Beispiel Bonität • Nachweis Identität, Wohnsitz • Verhältnis von Kredithöhe zu Einkommen • Akzeptables Einkommen • Zweck des Darlehens • Kredit-Kapitaldienst zu Einkommen • Mindestanforderungen an Sicherheiten • Nachweis der Beschäftigung • Schuldenquote • Risikobasierte Limits (Konzentration, • Nachweis von Einkommen oder anderen • Schuldendienstquote Produkttyp usw.) Rückzahlungsquellen • Beleihungsquote • Limite Beleihungsquote und für • Mitglieder des Haushalts und Unter- Kredithöhe zu Einkommen haltsberechtigte Kreditvergabe an Unternehmen • Bescheinigung des steuerlichen Status • Eigenkapitalquote, Verschuldung zu Kreditvergabe an Unternehmen • Informationen über die Sicherheit Eigenkapital • Auswahlkriterien: zum Beispiel PD, • Gegebenenfalls Nachweis potenzieller • EBITDA Arten von Kunden, Mieteinnahmen, Genehmigungen und Kostenschätzungen für Immobiliendar- • Schuldenrendite (Debt Yield) = Netto- • Mindestanforderungen an Einnahmen, lehen betriebsergebnis/Darlehensbetrag Cashflow und Planzahlen • Verzinsliches Fremdkapital/EBITDA • Voraussetzungen für die Inanspruchnah- me des Kreditbetrags durch den Kreditvergabe an Unternehmen • Unternehmenswert Kreditnehmer • Jahresabschlüsse • Dynamischer Verschuldungsgrad • Darlehenshöchstbeträge • Geschäftsplan (Kreditnehmer und • Deckungsquote = UV/kurzfristigen • Risikobasierte Limits (Konzentration, Darlehenszweck) Verbindlichkeiten Produkttyp) • Finanzprognosen (Bilanz, GuV, Cashflow) • Analyse künftiger Cashflows • Limite für die Beleihungsquote, Schul- • Bescheinigung des steuerlichen Status • Gesamtkapitalrentabilität Schuldendienst dendienstdeckungsquote, Zinsde- und der Steuerverbindlichkeiten ckungsquote, EBITDA, Verschuldungs- • Verhältnis von Darlehen zu Kosten quote, …Cashflow zu Schuldendienst, Eigenkapitalrendite • Zinsdeckungsquote • Standards zur Bewältigung und • Eigenkapitalrentabilität Minderung von Risiken im Zusammen- • Ertrag des investierten Kapitals hang mit Umweltrisiken • Nettogewinnspanne • Umsatzentwicklung Abbildung 1: Aufbau der EBA GL on loan origination and monitoring3 NEWS 01/2021 I 35
INTERNE GOVERNANCE FÜR KREDITVERGABE VERFAHREN ZUR KREDITVERGABE (ABSCHNITT 5) UND ÜBERWACHUNG (ABSCHNITT 4) Abschnitt 5 beschäftigt sich mit dem Verfahren zur Kreditvergabe Abschnitt 4 bezieht sich auf die interne Governance für Kreditver- mit drei Untergliederungen: gabe und Überwachung. Dabei werden folgende Abschnitte unter- schieden (vgl. auch Abbildung 2): 1. Informationen und Dokumentation 2. Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers • Kreditrisiko-Governance und Risikokultur, 3. Kreditentscheidung und Darlehensvertrag. • Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits, • Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko, Nachfolgend werden einige Regelungsbereiche herausgegriffen. Die • Kreditentscheidungen, GL legen ihr Augenmerk auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit des • Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die Kreditnehmers. interne Kontrolle, • Ressourcen und Qualifikationen, Prüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern • Vergütung. Bei der Kreditvergabe an Verbraucher ist das Institut verpflichtet, zu prüfen, inwieweit der Kreditnehmer fähig ist und auch künftig in Bemerkenswert ist Ziffer 76, denn: „Die Verantwortung für die Steu- der Lage sein wird, den Kapitaldienst zu leisten. erung des Kreditrisikos sollte während der gesamten Laufzeit des Kredits in erster Linie bei den Geschäftsfeldern und Einheiten lie- Bei besicherten Darlehen darf die Kreditwürdigkeit nicht allein an gen, die das Kreditrisiko eingehen.“ Dies widerspricht der üblichen die Sicherheit als Kriterium für die Genehmigung eines Darlehens Vorgehensweise in der Banksteuerung, wonach sich der Markt- geknüpft werden. Sicherheiten dürfen nicht als primäre Rückzah- bereich durch Entrichtung einer Bonitätsprämie (Expected Loss lungsquelle angesehen werden. Kriterien zur Beurteilung der gegen- zuzüglich Eigenkapitalverzinsung auf den Unexpected Loss) gegen wärtigen und zukünftigen Rückzahlungsfähigkeit sind: sonstige Kreditausfälle bankintern „versichert“ und das Adressausfallrisiko Schulden und Kredite, die Restlaufzeit, die Zinssatzhöhe und vor im Gegenzug zur Steuerung auf das Risikomanagement übergeht. allem das Rückzahlungsverhalten. INTERNE GOVERNANCE FÜR KREDITVERGABE UND ÜBERWACHUNG Kreditrisiko-Governance Kreditrisikoappetit, Strategien und Verfahren und Risikokultur -strategie, -limits für das Kreditrisiko • Verantwortlichkeit Leitungsorgan • Risikobereitschaft • Kriterien für Quantifizierung und Überwa- (KR-Strategie, Limitsystem, ICAAP, chung des KR, Wertberichtigungen • KR-Politik und Abgleich Kreditprozesse, Qualifikation • Strategien für Kreditvergabeentscheidung, … mit Risikoappetit über alle Mitarbeiter, Vergütungsrahmen) Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfung Risikofelder • KR-Kultur: Zahlungsfähigkeit • Verantwortungsvolle Kreditvergabe, Produkte • KR-Konzentrationen; Kreditnehmer, Konsequenzen für Verbraucher verantwortungsvoll gestalten Korrelation bei Aggregation? beachten: Eigenkapital, Margen, • ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken Nachhaltigkeit und ESG-Faktoren in die KR-Strategie aufnehmen; physische und transitorische Risiken bei Kreditnehmern • Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe Kreditentscheidungen Rahmen für KR-Manage- Ressourcen und Vergütung ment und interne Kontrolle Qualifikationen • Vermeidung • Entscheiderhierarchie und • Funktionstrennungs- • Angemessene Quantität Interessenkonflikte Entscheidungsbefugnisse prinzip • keine Anreize für • Angemessene Qualität („Seniorität“) Risikoüberschreitung • Verantwortung KR • Vetorechte und Eskalations- • Weiterbildungsgebot im Marktbereich: • Kreditqualität: angemes- verfahren abweichend von MaRisk sene Parameter • Objektivität der Kredit- entscheidung KR = Kreditrisiko Abbildung 2: Inhalte „Interne Governance für Kreditvergabe und Überwachung“ – Auszüge 36 I NEWS 01/2021
EBA Guidelines on loan origination and monitoring (EBA/GL/2020/06) Speziell für Ausleihungen an Verbraucher im Kontext von Wohn Spezielle Regelungen betreffen die Finanzierung von Gewerbeim- immobilien gilt: Sofern die Kreditlaufzeit in die voraussichtliche mobilien, die Finanzierung der Immobilienentwicklung, gehebelte Rentenzeit des Kreditnehmers hineinreicht, ist zu prüfen, ob der Transaktionen, die Schiffsfinanzierung und die Projektfinanzierung. Kreditnehmer auch im Ruhestand bei dann regelmäßig verminder- tem Einkommen den Kapitaldienst noch leisten kann. Hervorzuhe- Vergleichsweise kurz ist der Abschnitt zur Kreditentscheidung und ben ist die auch gegenüber den MaRisk neue Anforderung, Sensiti- zum Darlehensvertrag ausgefallen. Hier ist eine geeignete Doku- vitätsanalysen durchzuführen. Diese müssen für den Kreditnehmer mentation der Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung vorzuse- negative Zukunftsszenarien beinhalten: zum Beispiel die Reduktion hen, denn es soll Dritten möglich sein, die Kreditgenehmigung oder des Einkommens, ein Zinsanstieg bei Darlehensprolongation oder auch -ablehnung nachzuvollziehen. die Problematik hoher Rückzahlungsbeträge im Falle von Ballonkre- diten oder endfälligen Krediten. PRICING (ABSCHNITT 6) Bei im Bau befindlichen Immobilien müssen die Kreditnehmer Dem Themenbereich Pricing widmet sich Abschnitt 6 und greift damit Pläne für das Bauprojekt und insbesondere auch die für den Bau sogar ins Bankcontrolling und in die Banksteuerung ein. Ziffer 199 erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen vorlegen regelt den Preisrahmen. Hier sollen der Risikoappetit (und folglich beziehungsweise in der Zukunft beschaffen können. Sofern die auch die Risikotragfähigkeit), die Geschäftsstrategie inklusive Ren- Immobilie vermietet wird, soll sich das Institut einen Einblick ver- tabilitäts- und Risikoaspekte, Merkmale des Kreditprodukts und schaffen bezüglich der Relationen der künftigen Mieteinnahmen im die Wettbewerbssituation einfließen. Gefordert ist explizit – wie in Verhältnis zum Kapitaldienst. Mit anderen Worten sollte sich das den MaRisk – das Risk-Adjusted-Pricing. Für eine ausreichende Institut darüber klar werden, dass möglicherweise der Kapitaldienst Dokumentation des Preisrahmens ist zu sorgen. Für die Zwecke der ausschließlich oder in einem hohen Ausmaß von den künftigen Bepreisung soll prinzipiell differenziert werden nach Darlehensart Mieterträgen abhängig ist. Dies führt zu einem erhöhten Ausfallri- und Kreditnehmerart. siko, falls der Mieter seinerseits in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Auch hier sind Sensitivitätsanalysen notwendig, zum Beispiel eine Im Retailgeschäft (Verbraucher, Kleinunternehmen) kann die Verschlechterung des Marktwerts der Immobilie, mögliche Leer- Bepreisung portfolio- beziehungsweise produktbezogen erfolgen, stände oder auch ein Mietpreisverfall. während die Aufsicht bei mittleren und großen Unternehmen von einer Einzelgeschäftsbetrachtung ausgeht. Ein weiteres Pricingseg- Prüfung der Kreditwürdigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen ment können Förderdarlehen sein, für die das Risk-Adjusted-Pricing Hier heben die GL hervor, dass naturgemäß der Cashflow aus der lau- weniger von Bedeutung ist. fenden Geschäftstätigkeit als ausschlaggebend anzusehen ist. Die Kreditwürdigkeitsprüfung richtet sich insbesondere auf die folgenden Details zur Bepreisung finden sich in Ziffer 202, wobei impli- Punkte: a) die Finanzlage, b) das Geschäftsmodell und die Geschäfts- zit einerseits auf die Portfolio- beziehungsweise Produktebene strategie sowie c) das bankinterne Rating des Kreditnehmers und d) (Retailgeschäft) und andererseits auf die Einzelgeschäftsebene die weiteren finanziellen Verpflichtungen des Kreditnehmers. Bezug genommen wird. Mit Wirkung auf den Zinsbindungszeit- raum sind die folgenden kalkulatorischen Aspekte im Preisrahmen Explizit wird unter Ziffer 127 festgehalten, dass die Institute berück- einzubeziehen: sichtigen müssen, inwieweit der Kreditnehmer klima- beziehungs- a. Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten: diese sollen sowohl weise umweltbezogenen Risiken ausgesetzt ist. aufsichtsrechtlich als auch ökonomisch berechnet werden, b. Costs of Funding (Liquiditätskosten), wobei explizit nicht nur Bei mittleren und großen Unternehmen stellt sich die Kreditwür- die Vertragsdauer, sondern auch die erwartete Vertragslaufzeit digkeitsprüfung analog dar. Ziffer 146 fordert die Einbeziehung der heranzuziehen sind, von den ESG-Faktoren (ESG – Environmental Social Governance) c. Betriebs- und Verwaltungskosten gemäß Kostenallokation, hervorgerufenen Risiken des Kreditnehmers in die Kreditvergabe- d. Adressausfallrisikokosten nach der Methode des erwarteten entscheidung. Verlusts, e. weitere Kosten, insbesondere steuerliche Wirkungen und Breiten Raum nehmen in den Ziffern 156 bis 158 die Anforderungen f. Wettbewerbs- und vorherrschende Marktbedingungen. an die als Ein- oder Mehrfaktormodell aufgebaute Sensitivitäts- analyse der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers ein. Bei Bei dieser Auflistung stechen vor allem b) und e) ins Auge. Der den potenziell zu berücksichtigenden nachteiligen Ereignissen wird Aspekt b) fordert unmissverständlich, auch den Expected Cashflow unterschieden zwischen: zu berücksichtigen und nicht nur den vertragsmäßig abgeleiteten a. kreditbezogenen Ereignissen (Umsatzrückgang; Margenrück- Cashflow (Contractual Cashflow). gang; Ausfall wichtiger Handelspartner, Kunden oder Lieferanten; Reputationsrisiken; ein unerwarteter Liquiditätsabfluss; nach- Interessant ist unter e) der Hinweis auf steuerliche Erwägungen, teilige Preisentwicklung auf den relevanten Beschaffungs- und denn bislang wird im Bereich des Bankcontrollings die Margenkal- Absatzmärkten) und kulation ohne steuerliche Wirkungen durchgeführt. Dies ist in der b. Marktereignissen (unter anderem: starker Einbruch in speziellen Tat eine bemerkenswerte Lücke, die die Institute jetzt schließen Branchen, in denen der Kreditnehmer tätig ist – hier drängt sich die sollten. Insofern werden Kalkulationsinstrumente perspektivisch aktuelle Situation im Coronakontext auf, denn hier sind ebenfalls zwischen Margen vor und nach Steuern unterschieden. Die damit ausgewählte Branchen stark von der Pandemie betroffen, während verbundene Problematik kann hier in diesem Rahmen nur angedeu- andere Branchen sogar profitieren; stark steigende Kreditzinsen). tet werden. » NEWS 01/2021 I 37
So ist zu klären, welche Steuerarten herangezogen werden BEWERTUNG VON IMMOBILIEN UND BEWEGLICHEN (insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer), inwieweit VERMÖGENSWERTEN (ABSCHNITT 7) ein kombinierter Ertragssteuersatz verwendet wird, ob ein Durch- schnitts- oder ein Grenzsteuersatz verwendet wird und auf welche Mit dieser Thematik setzt sich Abschnitt 7 auseinander – und zwar Bemessungsgrundlage der Ertragssteuersatz zu beziehen ist. Es unter den Aspekten Bewertung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe, liegt nahe, hier auf die Nettomarge p. a. (Konditionsbeitrag) abzu- Überwachung und Neubewertung der Sicherheiten, Anforderungen stellen, wobei die oben unter a) bis e) gelisteten Aufwandskompo- an sachverständige Bewerter und schließlich den Kriterien, die an nenten zu berücksichtigen sind. fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle zu stellen sind. Insofern gilt es, die aus der klassischen Investitionsrechnung Die Bewertung soll internationalen Standards genügen, wobei die bekannten Verfahren zur Berücksichtigung von steuerlichen Wir- GL insbesondere auf die Standards des International Valuation kungen analog in die Bankkalkulation (Fokus Methodik) und somit Standards Council (IVSC) referenzieren. Weiter sind nach Ziffer auch in die gängigen Kalkulationstools zu übertragen (Umsetzung 208 auch die ESG-Faktoren zu berücksichtigen, da sie den Wert in der IT). der Sicherheiten beeinflussen (zum Beispiel CO2-Fußabdruck oder Abbildung der Energieeffizienz von Gebäuden). Wenig konkret sind die Ausführungen in Ziffer 203. Denn der Hin- weis, dass für die Bepreisung und Rentabilitätsmessung auch eine Es ist ein Bewertungsbericht zu erstellen, der transparent machen risikoadjustierte Performancemessung heranzuziehen ist, wirft soll, auf welchen Annahmen und Parametern die Bewertung die Frage auf, welche Kennzahlen hier herangezogen werden sollen. beruht. Auch soll bei Immobilien ein Referenzwert (Benchmarkwert) Die beispielhaft genannten Kennzahlen der Aufsicht sind: Economic genannt werden. Dieser Bewertungsbericht ist auch für Sicherhei- Value Added (EVA), RORAC, RAROC, die in der Bankpraxis bislang ten im Sinne von beweglichen Vermögenswerten zu erstellen. weniger übliche Kennziffer RORWA (Return on Risk-Weighted Assets) und die Gesamtrentabilität. Bei der Überwachung und Neubewertung von Sicherheiten sollen einige wichtige Elemente berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Ebenfalls wenig konkret sind die in Ziffer 204 enthaltenen Anforde- die Orientierung an der Art der Immobilie, der Wert der Immobilie rungen an die Kostenverteilung. Denn die geforderte faire Kosten oder die Marktveränderungen. Die Häufigkeit der Neubewertung soll verteilung setzt einen Kostenverteilungsschlüssel voraus, der nicht sich unter anderem an der Beleihungsquote orientieren, das heißt, als willkürlich empfunden wird. Jedenfalls landet man hier bei bei einer hohen Beleihungsquote soll häufiger bewertet werden als dem altbekannten Problem der Schlüsselung fixer Gemeinkosten. bei einer niedrigen Beleihungsquote. Für die Neubewertung können Letztlich läuft es also auf den Einsatz der Prozesskostenrechnung verschiedene Verfahren verwendet werden. Die GL nennen unter hinaus, die eine plausible Kostenschlüsselung liefern kann. anderem die Desktop-Bewertung (über Internetportale) oder die Drive-by-Bewertung. Ein ähnliches Regelwerk gilt für die Besiche- Gemäß Ziffer 205 sollten die Institute sowohl über eine Vorkalkula- rung mit beweglichen Vermögenswerten. tion (ex-ante transaction tool) als auch über eine Nachkalkulation (ex-post monitoring) verfügen. Damit soll sichergestellt werden, Bei der Einbeziehung von Sachverständigen ist darauf achten, dass auf aggregierter Basis (Geschäftsfelder) die selbst gesteckten dass diese über eine entsprechende Kompetenz und Erfahrung Margenziele auch umgesetzt werden. verfügen, sie unabhängig von den Vergabeentscheidungen sind und 38 I NEWS 01/2021
EBA Guidelines on loan origination and monitoring (EBA/GL/2020/06) schließlich soll das Rotationsprinzip beachtet werden. Das heißt, Die Aufsicht sieht hier offensichtlich das Problem, die während der dass derselbe Sachverständige nicht jahrelang dieselbe Immobilie Kreditlaufzeit planmäßig erfolgten Zahlungen nicht schon als zuver- bewerten soll. lässigen Indikator für die Fähigkeit des Kreditnehmers, die hohe Schlussrate leisten zu können, ansehen zu können. Spezielle Anforderungen gelten für statistische Bewertungsmodelle, bei denen unter anderem auf eine hinreichend große und repräsen- Ebenfalls zu überwachen sind sogenannte Financial Covenants, tative Stichprobe zu achten ist. also Zusatzklauseln, die in Kreditverträge eingearbeitet sind und die zum Beispiel spezielle Anforderungen an Sicherheiten/Nachbesi- ÜBERWACHUNGSSYSTEM (ABSCHNITT 8) cherungen oder einzuhaltende Bilanzkennzahlen beinhalten. Zentrale Bedeutung hat das in Abschnitt 8 geregelte Überwa- Ähnlich wie in den MaRisk wird die Bedeutung von Frühwarnindika- chungssystem, das dazu dienen soll, die eingegangenen Kredit- toren hervorgehoben, zu denen unter anderem zählen: risiken zu steuern und zu überwachen, wobei unter anderem die • negative makroökonomische Entwicklungen, Limitierung und die Kreditrisikostrategie zu beachten sind. Her- • ein wesentlicher Rückgang des operativen Cashflows des Kunden, vorzuheben ist die in Ziffer 243 verankerte Anforderung an die IT, • ein wesentlicher Rückgang der Gewinnmarge, die kreditrisikorelevanten Daten möglichst ohne manuelle Eingriffe • eine erhebliche Verschlechterung des Zugangs des Firmenkunden erfassen und automatisch verarbeiten zu können. zu Beschaffungs- und Absatzmärkten oder • die voraussichtliche Herabsetzung der Ratingnote – hier drängt Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung soll nach Ziffer 245 sich ebenfalls der aktuelle Pandemiezusammenhang auf. insbesondere folgende Aspekte abdecken: a. das Rückzahlungsverhalten des Kunden, FAZIT b. das kreditnehmer- beziehungsweise transaktionsverbundene Kreditrisiko bezüglich LGD und PD (in der Kombination somit der Die EBA GL gehen in einigen Teilen weit über die aktuellen erwartete Verlust), Kundenverbünde und der Risikobeitrag zum MaRisk-Vorgaben hinaus, an einigen Stellen wiederum sind die Portfolio (angesprochen werden damit der unerwartete Verlust MaRisk detaillierter. und das Konzentrationsrisiko) sowie c. Wertminderungen und Wertaufholungen. Es ist geplant, die GL im Zuge der nächsten MaRisk-Novelle (2022) in die MaRisk einzuarbeiten. Insofern sollten die Institute baldmög- Die Dateninfrastruktur soll immer auch den sogenannten Single lichst ihren Handlungsbedarf ableiten und Maßnahmen zum Schlie- Customer View ermöglichen. ßen etwaiger Lücken inklusive einer Zeitplanung aufsetzen. Die Aggregation der Kreditrisikopositionen gemäß Ziffer 249 soll nach unterschiedlichen Aspekten erfolgen, zum Beispiel nach Produktgruppen, Branchen, geografischen Aspekten oder Kunden- gruppen. Unklar ist jedoch, ob hierbei Korrelationen zwischen den Kreditnehmern zu berücksichtigen sind. Die Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern Ansprechpartner zielt unter anderem auf die laufende Überwachung der als zentral eingeschätzten Finanzlage der Kreditnehmer oder eventuellen festzustellenden Kreditrisikokonzentrationen (etwa in Bezug auf Prof. Dr. Konrad Wimmer Produktgruppen, Regionen oder Branchen). Hier ist der unmittelbare Executive Business Consultant Bezug zur aktuellen Pandemiesituation erkennbar, da bekanntlich konrad.wimmer@msg-gillardon.de das Kreditrisiko sehr stark von der Branchenzugehörigkeit abhängt. Vorgesehen ist weiterhin eine regelmäßige Überprüfung der Kre- ditnehmer, mindestens aber bei mittleren oder großen Unterneh- men, um rechtzeitig negative Veränderungen des Risikoprofils, der Finanzlage oder allgemein der Kreditwürdigkeit zu erkennen. Hervorgehoben wird das erhöhte Risiko bei Krediten mit endfälliger Tilgung beziehungsweise bei Ballonkrediten, die von anderen Kre- diten getrennt in einer eigenen Gruppe überwacht werden müssen. 1 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2020/Guidelines%20on%20loan%20origination%20and%20 monitoring/Translations/886677/Final%20Report%20on%20GL%20on%20loan%20origination%20and%20monitoring_COR_DE.pdf. 2 Im Anhang 1 wird unterschieden zwischen der Kreditvergabe an Verbraucher, an Unternehmen, der Finanzierung von Gewerbeimmobilien und der Schiffsfinanzierung. Anhang 2 differenziert zwischen der Kreditvergabe an Verbraucher, an Unternehmen, der Finanzierung von Gewerbeimmobilien, der Finanzierung der Immobilienentwicklung, der Schiffsfinanzierung und Projektfinanzierung. Anhang 3 erstreckt sich auf die Aspekte Kreditvergabe an Verbraucher, an Unternehmen, Finanzierung der Immobilienentwicklung, Leveraged Finance, Asset-Based Lending und Projektfinanzierung. 3 Anhänge in Auszügen. NEWS 01/2021 I 39
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