Was ändert sich 2018? - Bundesverband der Deutschen Volksbanken ...

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Was ändert sich 2018? - Bundesverband der Deutschen Volksbanken ...
VR Aktuell Nummer 12 | Dezember 2017

Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge
Zulage für Riester-Rente steigt
Zahlungsverkehr wird in der EU weiter vereinheitlicht

Was ändert sich 2018?
Womit Sie rechnen und worauf Sie sich einstellen können
– eine Auswahl wichtiger Neuerungen
Wie gestaltet sich die Bildung einer neuen Regierung? Wo liegen die politischen
Schwerpunkte? Wie heißt der künftige Fußball-Weltmeister? Keine Frage: Das Jahr 2018
wird in vielerlei Hinsicht ein aufregendes Jahr. Auf einige Änderungen kann man sich
jetzt schon einstellen. So dürfen sich vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener
über Entlastungen freuen. Diese Ausgabe von VR Aktuell informiert über wichtige
Neuerungen – speziell auch für Bankkunden.

Angepasste Regeln                            ten Girokonten – unter Verwendung              Für Verbraucher wird bei Karten-
im Zahlungsverkehr                           der personalisierten Sicherheitsmerkmale   zahlungen die Haftungsgrenze gesenkt.
                                             und Zahlungsinstrumente (zum Beispiel      Verliert ein Kunde seine girocard (Debit-
Im Zahlungsverkehr treten zum 13. Ja-        PIN und TAN) – genutzt werden.             karte), haftet dieser nach der Verlust-
nuar 2018 aufgrund europäischer Vorga-
ben neue gesetzliche Bestimmungen für
die Erbringung von Zahlungsdiensten in
Kraft. Diese betreffen vor allem die Inha-
ber von Girokonten. Die europäische No-
velle für Zahlungsdienste gilt im gesam-
ten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Dazu zählen alle 28 EU-Mitgliedstaaten
sowie die weiteren EWR-Staaten Island,
Liechtenstein und Norwegen.
     Eine wesentliche Neuerung ergibt
sich für kontoführende Zahlungsdienst-
leister wie die Volksbanken und Raiff-
eisenbanken. So werden neue Vorschrif-
ten für Zahlungsauslösedienste und
Kontoinformationsdienste geschaffen.
Die Angebote solcher Zahlungsdiens-
te können künftig bei online-geführ-

VR Aktuell                                                                                                                     1
Was ändert sich 2018? - Bundesverband der Deutschen Volksbanken ...
Nummer 12 | Dezember 2017

anzeige nicht mehr für danach – durch        banken Raiffeisenbanken legt schon             gelegte Fonds eingeführt. So ist dann
Missbrauch – eintretende Schäden. Bei        immer großen Wert auf faire und trans-         ein deutscher Fonds selbst für Erträge
Schäden vor der Sperranzeige sinkt die       parente Kundenbeziehungen und auf              aus deutschen Aktien und deutschen
gesetzlich vorgesehene Schadensbeteili-      eine kundenorientierte Beratung. Mit           Immobilienanlagen (Vermietungserträge
gung von bisher maximal 150 Euro auf         der Richtlinie wird beispielsweise das in      und Immobilien-Veräußerungsgewinne)
maximal 50 Euro. Die Volksbanken und         Deutschland bekannte Beratungsproto-           partiell körperschaftsteuerpflichtig. Der
Raiffeisenbanken verzichten ganz auf die     koll durch die „Geeignetheitserklärung“        Steuersatz beträgt 15 Prozent. Damit
Schadensbeteiligung ihrer Kunden.            ersetzt. Während das Beratungsproto-           werden im Inland aufgelegte Fonds ge-
    Für die Erstattung falsch überwie-       koll den wesentlichen Verlauf des Be-          genüber im Ausland aufgelegten Fonds
sener Beträge gelten überdies kürzere        ratungsgesprächs dokumentiert, nennt           steuerlich gleichbehandelt. Alle anderen
Fristen. Wurde das Konto durch eine          die Geeignetheitserklärung die erbrach-        Fondserträge (wie etwa Zinserträge oder
vom Inhaber nicht autorisierte Zahlung       te Beratung und erläutert, warum diese         Veräußerungsgewinne) bleiben auf der
belastet, erstattet die Bank den Betrag      für den Kunden geeignet ist. So zeigt          Fondsebene steuerfrei. Allerdings entfällt
dann bereits einen Geschäftstag nach         sich das Dokument ab 3. Januar in einem        bei Immobilienfonds künftig die Steuer-
der Anzeige. Bei einem begründeten           anderen Gewand – an der Qualität der           freiheit von Immobilienveräußerungs-
Betrugsverdacht gilt diese Frist nicht.      Bedarfsermittlung ändert sich dadurch          gewinnen nach Ablauf von zehn Jahren
Zugleich wird bei fehlerhaften Überwei-      nichts. Bietet die Bank ihren Kunden           Haltedauer. Die Steuervorbelastung des
sungen der Zahlungsdienstleister des         auch telefonisch Dienstleistungen im           Investmentfonds soll auf Anlegerebene
Empfängers verpflichtet, dem Zahlungs-       Zusammenhang mit Geschäften in Wert-           durch eine Teilfreistellung der Invest-
dienstleister des Zahlers alle Informati-    papieren oder sonstigen Finanzinstru-          menterträge kompensiert werden.
onen mitzuteilen, die zur Wiedererlan-       menten an, so sind diese Telefongesprä-
gung des Geldbetrags erforderlich sind.      che von dieser künftig aufzuzeichnen.          Entlastungen für Familien
Wichtig bleibt: Spätestens nach Ablauf       Kunden, die dies nicht wünschen, stehen
von 13 Monaten nach der Belastungs-          aber weiterhin alle anderen Kommuni-           Die bereits in 2017 begonnenen Entlas-
buchung einer Zahlung auf dem Giro-          kationswege der Bank offen. Die                tungen für Steuerzahler und Familien
konto bestehen keine Erstattungs- oder       Richtlinie enthält ebenfalls neue Be-          werden 2018 weiter ausgeweitet: Für
Schadensersatzansprüche mehr. Daher          stimmungen zur Entwicklung und zum             alle Steuerzahler steigt der Grundfrei-
ist es sehr wichtig, die Kontoumsätze        Vertrieb von auf Kunden zugeschnitte-          betrag um 180 Euro auf nun 9.000 Euro.
und Kontoauszüge regelmäßig zu kon-          nen Produkten. Bedarfsgerechte Pro-            Im Vorjahr wurde dieser bereits um 168
trollieren.                                  dukte anzubieten, gehört seit jeher zu         Euro angehoben.
                                             den Stärken der genossenschaftlichen               Zugleich wird das Kindergeld ab 2018
Adieu, 500-Euro-Schein!                      FinanzGruppe.                                  um weitere 2 Euro im Monat angehoben.
                                                                                            Für das erste und zweite Kind beträgt es
Bereits im Mai 2016 hat die Europäi-         Steuer auf inländische                         dann 194 Euro, für das dritte Kind 200
sche Zentralbank (EZB) beschlossen, die      Investmentfonds                                Euro sowie für das vierte und jedes wei-
Produktion des 500-Euro-Scheins zum                                                         tere Kind jeweils 225 Euro im Monat. Der
Jahresende 2018 einzustellen. Damit          Auch für die Besteuerung von Invest-           bereits 2017 auf maximal 170 Euro im
wird die größte der insgesamt sieben         mentfonds ändern sich mit Beginn des           Monat erhöhte Kinderzuschlag bleibt in
Euro-Banknoten nun nicht in die neue         neuen Jahres die Regeln. Durch das In-         gleicher Höhe erhalten. Davon profitie-
Europa-Serie (ES2) aufgenommen. Die          vestmentsteuerreformgesetz wird eine           ren vor allem Geringverdiener. Auch der
überarbeiteten 100- und 200-Euro-            teilweise Steuerpflicht für im Inland auf-     sächliche Kinderfreibetrag steigt – nach
Scheine der ES2-Serie – mit verbesserten
Sicherheitsmerkmalen – werden voraus-
sichtlich ab Frühjahr 2019 ausgegeben.
Die Banknote mit dem höchsten Wert
gilt allerdings weiterhin als gesetzliches
Zahlungsmittel. Die Banknoten können
also zeitlich unbefristet bei den jeweili-
gen Nationalbanken der Euroländer um-
getauscht werden.

Neue Regeln für
das Wertpapiergeschäft

Ab 3. Januar 2018 gelten die Vorgaben
der europäischen Finanzmarktrichtlinie
(MiFID II) mit dem Ziel einer weiteren
Stärkung des Anlegerschutzes. Die Ge-
nossenschaftliche FinanzGruppe Volks-        Familien dürfen sich freuen: Kindergeld und Kinderfreibetrag werden weiter angehoben.

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Nummer 12 | Dezember 2017

108 Euro in 2017 – im Jahr 2018 um wei-
tere 72 Euro auf 4.788 Euro an.
    Der gesetzliche Mindestlohn hinge-
gen wird nur alle zwei Jahre neu festge-
legt. Er bleibt im Jahr 2018 bei 8,84 Euro
pro Stunde. Unterjährig wird dann die
Mindestlohn-Kommission beraten, wel-
che Höhe dieser ab 2019 haben soll und
ihre Vorschläge an die Bundesregierung
richten. Allerdings gelten in einigen Bran-
chen wie etwa der Pflegebranche oder
dem Elektrohandwerk schon ab 2018 ge-
änderte Mindestlöhne.

Krankenkassen:
Zusatzbeitragssatz sinkt                      Der Zugang zu einer Betriebsrente wird für geringfügig Beschäftigte und Angestellte in kleine-
                                              ren Unternehmen ab 2018 leichter.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz
in der gesetzlichen Krankenversiche-          Riester-Vertrag einzahlt. Bei einem Bera-       Sozialversicherung:
rung (GKV) wird für das Jahr 2018 um          tungsgespräch sollte daher geprüft wer-         Neue Rechengrößen
0,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Gesetzlich       den, ob sich ein Anpassungsbedarf für
Versicherten erleichtert dieser Richtwert     die persönlichen Sparraten ergibt oder          Für das Jahr 2018 ergeben sich auch für
den Vergleich, welche Kassen besonders        ein Riester-Vertrag noch zur Ergänzung          die Rechengrößen der Sozialversiche-
niedrige und besonders hohe Beitrags-         der persönlichen Altersvorsorgemaßnah-          rung neue Werte. Diese werden jährlich
sätze verlangen. Denn: Den konkreten          men fehlt. Apropos Riester: Zusätzlich          an die Einkommensentwicklung der
Satz legt jede Kasse selbst fest.             gibt es Kinderzulagen von jährlich bis zu       Bundesbürger angepasst. Für die Be-
                                              300 Euro pro Kind. Zudem können die             rechnung der Beiträge versicherungs-
Betriebsrente: leichterer Zugang              Beiträge zu Riester-Produkten innerhalb         pflichtiger Selbstständiger oder Pflege-
                                              der Höchstgrenzen von der Steuer ab-            personen zur gesetzlichen Rentenver-
Das neue Betriebsrentenstärkungsge-           gesetzt werden. Erkundigen Sie sich bei         sicherung bildet die Bezugsgröße die
setz soll ab 2018 auch Beschäftigten          dem Berater Ihrer Volksbank oder Raiff-         Basis. Ebenso wird diese zur Festsetzung
kleinerer Unternehmen und geringfü-           eisenbank.                                      der Mindestbeitragsbemessungsgrund-
gig Beschäftigten den Zugang zu einer                                                         lage für freiwillige Mitglieder sowie für
Betriebsrente und damit zu einer um-          Ost-West-Renten nähern sich an                  das Mindestarbeitsentgelt in der gesetz-
fassenderen Altersvorsorge erleichtern.                                                       lichen Krankenversicherung herange-
Kern des Gesetzes ist das sogenannte          Bei der Rente startet ab Mitte des kom-         zogen.
„Sozialpartnermodell“. Gewerkschaften         menden Jahres die schrittweise Anglei-              Für 2018 erhöht sich die Bezugs-
und Arbeitgeber erhalten die Möglich-         chung der Rentenbezüge von Ost und              größe in den alten Bundesländern auf
keit, Betriebsrenten ohne die Haftung         West. Das Rentenüberleitungs-Abschluss-         3.045 Euro pro Monat (2017: 2.975 Euro).
von Arbeitgebern vereinbaren zu kön-          gesetz sieht in jährlichen Abständen je-        Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.695
nen. Arbeitgeber erhalten einen di-           weils sieben Steigerungsstufen vor, so-         Euro pro Monat (2017: 2.660 Euro).
rekten Steuerzuschuss von 30 Prozent,         dass ab 2025 die Rente deutschlandweit              Parallel dazu ist die Beitragsbemes-
wenn sie Beschäftigten mit weniger            einheitlich berechnet wird. Ab dem 1. Juli      sungsgrenze in der Sozialversicherung
als 2.200 Euro brutto eine Betriebsren-       2018 wird der Rentenwert Ost zunächst           besonders bedeutsam. Sie legt fest,
te anbieten. Dafür müssen sie Beiträge        auf 95,8 Prozent des Wertes im Westen           bis zu welcher Einkommensgrenze die
zwischen 240 Euro und 480 Euro jährlich       angehoben. Danach steigt der Wert bis           Bundesbürger Beiträge für die deut-
zahlen.                                       zum 1. Juli 2024 von Jahr zu Jahr um je-        sche Sozialversicherung zahlen müssen.
                                              weils 0,7 Prozent.                              Alles, was darüber hinausgeht, ist bei-
Höhere Zulage für Riester-Rente                   Für Menschen, die krankheitsbedingt         tragsfrei. Zum kommenden Jahr steigt
                                              nur eingeschränkt oder gar nicht mehr           die Beitragsbemessungsgrenze in der
Auch die Attraktivität der Riester-Ren-       arbeiten können, greift die Erwerbs-            allgemeinen Rentenversicherung und
te wird gesteigert. Betrug die staatliche     minderungsrente. Diese wird ab dem              in der Arbeitslosenversicherung für
Grundzulage für jeden Riester-Sparer          1. Januar 2018 höher ausfallen. Bisher          die alten Bundesländer auf 6.500 Euro
bislang 154 Euro, steigt sie ab 2018 auf      wurde die Rente für Erwerbsgeminder-            (2017: 6.350 Euro) und in den neuen
175 Euro pro Jahr. Die höhere staatliche      te so berechnet, als hätten diese bis zum       Bundesländern auf 5.800 Euro (2017:
Förderung für den Aufbau einer zusätzli-      62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis         5.700 Euro) pro Monat. In der knapp-
chen privaten Altersvorsorge erhält jeder     2024 wird der Berechnungszeitraum nun           schaftlichen Rentenversicherung steigen
Zulagenberechtigte, der seinen persön-        schrittweise um drei Jahre – von 62 auf         die Beitragsbemessungsgrenzen in den
lichen Mindesteigenbeitrag auf einen          65 Jahre – verlängert.                          west- und ostdeutschen Bundesländern

VR Aktuell                                                                                                                                3
Nummer 12 | Dezember 2017

                                                                                                                                                    Lassen Sie sich beraten!
    Rechengrößen der Sozialversicherung 2018
                                                                                   West                                  Ost                        Diese Ausgabe von VR Aktuell kann nur
                                                                        Monat                Jahr              Monat             Jahr               einen groben Überblick über die be-
    Beitragsbemessungsgrenze:                                                                                                                       schlossenen oder zu erwartenden Re-
                                                                        6.500 €           78.000 €             5.800 €         69.600 €
    allgemeine Rentenversicherung                                                                                                                   gelungen für das Jahr 2018 geben. Sie
    Beitragsbemessungsgrenze:                                                                                                                       kann die persönliche Beratung durch
                                                                        8.000 €           96.000 €             7.150 €         85.800 €
    knappschaftliche Rentenversicherung                                                                                                             Ihre Volksbank oder Raiffeisenbank oder
    Beitragsbemessungsgrenze:                                                                                                                       Ihren Steuerberater nicht ersetzen. Für
                                                                        6.500 €           78.000 €             5.800 €         69.600 €
    Arbeitslosenversicherung                                                                                                                        Fragen rund um die Erfüllung Ihrer fi-
    Versicherungspflichtgrenze:                                                                                                                     nanziellen Ziele und Wünsche sowie zur
                                                                        4.950 €           59.400 €             4.950 €         59.400 €             Ermittlung Ihrer finanziellen Spielräume
    Kranken- u. Pflegeversicherung
    Beitragsbemessungsgrenze:                                                                                                                       wenden Sie sich gerne an einen Berater
                                                                        4.425 €           53.100 €             4.425 €         53.100 €             Ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank.
    Kranken- u. Pflegeversicherung
    Bezugsgröße in der
                                                                        3.045 €*         36.540 €*             2.695 €         32.340 €
    Sozialversicherung
    vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
                                                                                                    37.873 €                                           Redaktioneller Hinweis
    in der Rentenversicherung
    * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.                                                          Die Ausgabe wurde Anfang November
    Quelle: Bundesregierung, Bundesamt für Arbeit und Soziales                                                                                         2017 fertiggestellt. Darauffolgende Neu-
                                                                                                                                                       erungen konnten nicht berücksichtigt
                                                                                                                                                       werden. Bei Redaktionsschluss befanden
um 150 Euro auf 8.000 Euro (West) und                                         und gesetzlicher Krankenversicherung
                                                                                                                                                       sich einige hier beschriebene Regelungen
7.150 Euro (Ost). Die bundesweit ein-                                         wählen können („Versicherungspflicht-
                                                                                                                                                       noch im Gesetzgebungsverfahren. Bitte
heitliche Beitragsbemessungsgrenze in                                         grenze“), liegt ab 2018 bei einem Jah-                                   wenden Sie sich daher an Ihren Berater,
der gesetzlichen Kranken- und Pflege-                                         reseinkommen von 59.400 Euro (2017:                                      um sicherzugehen, dass die Pläne des Ge-
versicherung liegt ab 2018 bei monatlich                                      57.600 Euro). Für Bestandsfälle gilt die                                 setzgebers am Ende so umgesetzt wur-
4.425 Euro (2017: 4.350 Euro). Die Gren-                                      Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von                                   den, wie sie hier beschrieben sind.
ze, ab der Bürger frei zwischen privater                                      53.100 Euro.

    IMPRESSUM
     Herausgeber und                                                                                                            Herstellung:         Görres-Druckerei und Verlag GmbH, Niederbieberer Str. 124,
     verantwortlich für den Inhalt:   Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR, Berlin                                     56567 Neuwied
     Redaktion für diese Ausgabe:     Tim Zuchiatti, BVR – Geschäftspolitik/Kommunikation –                                     Bildnachweis:        BVR; shutterstock.com
     Autor:                           Tim Zuchiatti; Co-Autor: Fabian Steinlein                                                 Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.
     Objektleitung:                   Manuela Nägel, DG VERLAG, Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden,                             Das Manuskript für diese Ausgabe wurde Mitte November 2017 abgeschlossen.
                                      E-Mail: mnaegel@dgverlag.de                                                               Für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
     Verlag und Vertrieb:             Deutscher Genossenschafts-Verlag eG, vertreten durch den Vorstand:
                                      Peter Erlebach (Vorsitzender), Franz-J. Köllner und Mark Wülfinghoff,
                                      Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden

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