Was ändert sich 2018? - Bundesverband der Deutschen Volksbanken ...
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VR Aktuell Nummer 12 | Dezember 2017 Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge Zulage für Riester-Rente steigt Zahlungsverkehr wird in der EU weiter vereinheitlicht Was ändert sich 2018? Womit Sie rechnen und worauf Sie sich einstellen können – eine Auswahl wichtiger Neuerungen Wie gestaltet sich die Bildung einer neuen Regierung? Wo liegen die politischen Schwerpunkte? Wie heißt der künftige Fußball-Weltmeister? Keine Frage: Das Jahr 2018 wird in vielerlei Hinsicht ein aufregendes Jahr. Auf einige Änderungen kann man sich jetzt schon einstellen. So dürfen sich vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener über Entlastungen freuen. Diese Ausgabe von VR Aktuell informiert über wichtige Neuerungen – speziell auch für Bankkunden. Angepasste Regeln ten Girokonten – unter Verwendung Für Verbraucher wird bei Karten- im Zahlungsverkehr der personalisierten Sicherheitsmerkmale zahlungen die Haftungsgrenze gesenkt. und Zahlungsinstrumente (zum Beispiel Verliert ein Kunde seine girocard (Debit- Im Zahlungsverkehr treten zum 13. Ja- PIN und TAN) – genutzt werden. karte), haftet dieser nach der Verlust- nuar 2018 aufgrund europäischer Vorga- ben neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft. Diese betreffen vor allem die Inha- ber von Girokonten. Die europäische No- velle für Zahlungsdienste gilt im gesam- ten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dazu zählen alle 28 EU-Mitgliedstaaten sowie die weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Eine wesentliche Neuerung ergibt sich für kontoführende Zahlungsdienst- leister wie die Volksbanken und Raiff- eisenbanken. So werden neue Vorschrif- ten für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste geschaffen. Die Angebote solcher Zahlungsdiens- te können künftig bei online-geführ- VR Aktuell 1
Nummer 12 | Dezember 2017 anzeige nicht mehr für danach – durch banken Raiffeisenbanken legt schon gelegte Fonds eingeführt. So ist dann Missbrauch – eintretende Schäden. Bei immer großen Wert auf faire und trans- ein deutscher Fonds selbst für Erträge Schäden vor der Sperranzeige sinkt die parente Kundenbeziehungen und auf aus deutschen Aktien und deutschen gesetzlich vorgesehene Schadensbeteili- eine kundenorientierte Beratung. Mit Immobilienanlagen (Vermietungserträge gung von bisher maximal 150 Euro auf der Richtlinie wird beispielsweise das in und Immobilien-Veräußerungsgewinne) maximal 50 Euro. Die Volksbanken und Deutschland bekannte Beratungsproto- partiell körperschaftsteuerpflichtig. Der Raiffeisenbanken verzichten ganz auf die koll durch die „Geeignetheitserklärung“ Steuersatz beträgt 15 Prozent. Damit Schadensbeteiligung ihrer Kunden. ersetzt. Während das Beratungsproto- werden im Inland aufgelegte Fonds ge- Für die Erstattung falsch überwie- koll den wesentlichen Verlauf des Be- genüber im Ausland aufgelegten Fonds sener Beträge gelten überdies kürzere ratungsgesprächs dokumentiert, nennt steuerlich gleichbehandelt. Alle anderen Fristen. Wurde das Konto durch eine die Geeignetheitserklärung die erbrach- Fondserträge (wie etwa Zinserträge oder vom Inhaber nicht autorisierte Zahlung te Beratung und erläutert, warum diese Veräußerungsgewinne) bleiben auf der belastet, erstattet die Bank den Betrag für den Kunden geeignet ist. So zeigt Fondsebene steuerfrei. Allerdings entfällt dann bereits einen Geschäftstag nach sich das Dokument ab 3. Januar in einem bei Immobilienfonds künftig die Steuer- der Anzeige. Bei einem begründeten anderen Gewand – an der Qualität der freiheit von Immobilienveräußerungs- Betrugsverdacht gilt diese Frist nicht. Bedarfsermittlung ändert sich dadurch gewinnen nach Ablauf von zehn Jahren Zugleich wird bei fehlerhaften Überwei- nichts. Bietet die Bank ihren Kunden Haltedauer. Die Steuervorbelastung des sungen der Zahlungsdienstleister des auch telefonisch Dienstleistungen im Investmentfonds soll auf Anlegerebene Empfängers verpflichtet, dem Zahlungs- Zusammenhang mit Geschäften in Wert- durch eine Teilfreistellung der Invest- dienstleister des Zahlers alle Informati- papieren oder sonstigen Finanzinstru- menterträge kompensiert werden. onen mitzuteilen, die zur Wiedererlan- menten an, so sind diese Telefongesprä- gung des Geldbetrags erforderlich sind. che von dieser künftig aufzuzeichnen. Entlastungen für Familien Wichtig bleibt: Spätestens nach Ablauf Kunden, die dies nicht wünschen, stehen von 13 Monaten nach der Belastungs- aber weiterhin alle anderen Kommuni- Die bereits in 2017 begonnenen Entlas- buchung einer Zahlung auf dem Giro- kationswege der Bank offen. Die tungen für Steuerzahler und Familien konto bestehen keine Erstattungs- oder Richtlinie enthält ebenfalls neue Be- werden 2018 weiter ausgeweitet: Für Schadensersatzansprüche mehr. Daher stimmungen zur Entwicklung und zum alle Steuerzahler steigt der Grundfrei- ist es sehr wichtig, die Kontoumsätze Vertrieb von auf Kunden zugeschnitte- betrag um 180 Euro auf nun 9.000 Euro. und Kontoauszüge regelmäßig zu kon- nen Produkten. Bedarfsgerechte Pro- Im Vorjahr wurde dieser bereits um 168 trollieren. dukte anzubieten, gehört seit jeher zu Euro angehoben. den Stärken der genossenschaftlichen Zugleich wird das Kindergeld ab 2018 Adieu, 500-Euro-Schein! FinanzGruppe. um weitere 2 Euro im Monat angehoben. Für das erste und zweite Kind beträgt es Bereits im Mai 2016 hat die Europäi- Steuer auf inländische dann 194 Euro, für das dritte Kind 200 sche Zentralbank (EZB) beschlossen, die Investmentfonds Euro sowie für das vierte und jedes wei- Produktion des 500-Euro-Scheins zum tere Kind jeweils 225 Euro im Monat. Der Jahresende 2018 einzustellen. Damit Auch für die Besteuerung von Invest- bereits 2017 auf maximal 170 Euro im wird die größte der insgesamt sieben mentfonds ändern sich mit Beginn des Monat erhöhte Kinderzuschlag bleibt in Euro-Banknoten nun nicht in die neue neuen Jahres die Regeln. Durch das In- gleicher Höhe erhalten. Davon profitie- Europa-Serie (ES2) aufgenommen. Die vestmentsteuerreformgesetz wird eine ren vor allem Geringverdiener. Auch der überarbeiteten 100- und 200-Euro- teilweise Steuerpflicht für im Inland auf- sächliche Kinderfreibetrag steigt – nach Scheine der ES2-Serie – mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen – werden voraus- sichtlich ab Frühjahr 2019 ausgegeben. Die Banknote mit dem höchsten Wert gilt allerdings weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Banknoten können also zeitlich unbefristet bei den jeweili- gen Nationalbanken der Euroländer um- getauscht werden. Neue Regeln für das Wertpapiergeschäft Ab 3. Januar 2018 gelten die Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) mit dem Ziel einer weiteren Stärkung des Anlegerschutzes. Die Ge- nossenschaftliche FinanzGruppe Volks- Familien dürfen sich freuen: Kindergeld und Kinderfreibetrag werden weiter angehoben. 2 VR Aktuell
Nummer 12 | Dezember 2017 108 Euro in 2017 – im Jahr 2018 um wei- tere 72 Euro auf 4.788 Euro an. Der gesetzliche Mindestlohn hinge- gen wird nur alle zwei Jahre neu festge- legt. Er bleibt im Jahr 2018 bei 8,84 Euro pro Stunde. Unterjährig wird dann die Mindestlohn-Kommission beraten, wel- che Höhe dieser ab 2019 haben soll und ihre Vorschläge an die Bundesregierung richten. Allerdings gelten in einigen Bran- chen wie etwa der Pflegebranche oder dem Elektrohandwerk schon ab 2018 ge- änderte Mindestlöhne. Krankenkassen: Zusatzbeitragssatz sinkt Der Zugang zu einer Betriebsrente wird für geringfügig Beschäftigte und Angestellte in kleine- ren Unternehmen ab 2018 leichter. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversiche- Riester-Vertrag einzahlt. Bei einem Bera- Sozialversicherung: rung (GKV) wird für das Jahr 2018 um tungsgespräch sollte daher geprüft wer- Neue Rechengrößen 0,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Gesetzlich den, ob sich ein Anpassungsbedarf für Versicherten erleichtert dieser Richtwert die persönlichen Sparraten ergibt oder Für das Jahr 2018 ergeben sich auch für den Vergleich, welche Kassen besonders ein Riester-Vertrag noch zur Ergänzung die Rechengrößen der Sozialversiche- niedrige und besonders hohe Beitrags- der persönlichen Altersvorsorgemaßnah- rung neue Werte. Diese werden jährlich sätze verlangen. Denn: Den konkreten men fehlt. Apropos Riester: Zusätzlich an die Einkommensentwicklung der Satz legt jede Kasse selbst fest. gibt es Kinderzulagen von jährlich bis zu Bundesbürger angepasst. Für die Be- 300 Euro pro Kind. Zudem können die rechnung der Beiträge versicherungs- Betriebsrente: leichterer Zugang Beiträge zu Riester-Produkten innerhalb pflichtiger Selbstständiger oder Pflege- der Höchstgrenzen von der Steuer ab- personen zur gesetzlichen Rentenver- Das neue Betriebsrentenstärkungsge- gesetzt werden. Erkundigen Sie sich bei sicherung bildet die Bezugsgröße die setz soll ab 2018 auch Beschäftigten dem Berater Ihrer Volksbank oder Raiff- Basis. Ebenso wird diese zur Festsetzung kleinerer Unternehmen und geringfü- eisenbank. der Mindestbeitragsbemessungsgrund- gig Beschäftigten den Zugang zu einer lage für freiwillige Mitglieder sowie für Betriebsrente und damit zu einer um- Ost-West-Renten nähern sich an das Mindestarbeitsentgelt in der gesetz- fassenderen Altersvorsorge erleichtern. lichen Krankenversicherung herange- Kern des Gesetzes ist das sogenannte Bei der Rente startet ab Mitte des kom- zogen. „Sozialpartnermodell“. Gewerkschaften menden Jahres die schrittweise Anglei- Für 2018 erhöht sich die Bezugs- und Arbeitgeber erhalten die Möglich- chung der Rentenbezüge von Ost und größe in den alten Bundesländern auf keit, Betriebsrenten ohne die Haftung West. Das Rentenüberleitungs-Abschluss- 3.045 Euro pro Monat (2017: 2.975 Euro). von Arbeitgebern vereinbaren zu kön- gesetz sieht in jährlichen Abständen je- Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.695 nen. Arbeitgeber erhalten einen di- weils sieben Steigerungsstufen vor, so- Euro pro Monat (2017: 2.660 Euro). rekten Steuerzuschuss von 30 Prozent, dass ab 2025 die Rente deutschlandweit Parallel dazu ist die Beitragsbemes- wenn sie Beschäftigten mit weniger einheitlich berechnet wird. Ab dem 1. Juli sungsgrenze in der Sozialversicherung als 2.200 Euro brutto eine Betriebsren- 2018 wird der Rentenwert Ost zunächst besonders bedeutsam. Sie legt fest, te anbieten. Dafür müssen sie Beiträge auf 95,8 Prozent des Wertes im Westen bis zu welcher Einkommensgrenze die zwischen 240 Euro und 480 Euro jährlich angehoben. Danach steigt der Wert bis Bundesbürger Beiträge für die deut- zahlen. zum 1. Juli 2024 von Jahr zu Jahr um je- sche Sozialversicherung zahlen müssen. weils 0,7 Prozent. Alles, was darüber hinausgeht, ist bei- Höhere Zulage für Riester-Rente Für Menschen, die krankheitsbedingt tragsfrei. Zum kommenden Jahr steigt nur eingeschränkt oder gar nicht mehr die Beitragsbemessungsgrenze in der Auch die Attraktivität der Riester-Ren- arbeiten können, greift die Erwerbs- allgemeinen Rentenversicherung und te wird gesteigert. Betrug die staatliche minderungsrente. Diese wird ab dem in der Arbeitslosenversicherung für Grundzulage für jeden Riester-Sparer 1. Januar 2018 höher ausfallen. Bisher die alten Bundesländer auf 6.500 Euro bislang 154 Euro, steigt sie ab 2018 auf wurde die Rente für Erwerbsgeminder- (2017: 6.350 Euro) und in den neuen 175 Euro pro Jahr. Die höhere staatliche te so berechnet, als hätten diese bis zum Bundesländern auf 5.800 Euro (2017: Förderung für den Aufbau einer zusätzli- 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 5.700 Euro) pro Monat. In der knapp- chen privaten Altersvorsorge erhält jeder 2024 wird der Berechnungszeitraum nun schaftlichen Rentenversicherung steigen Zulagenberechtigte, der seinen persön- schrittweise um drei Jahre – von 62 auf die Beitragsbemessungsgrenzen in den lichen Mindesteigenbeitrag auf einen 65 Jahre – verlängert. west- und ostdeutschen Bundesländern VR Aktuell 3
Nummer 12 | Dezember 2017 Lassen Sie sich beraten! Rechengrößen der Sozialversicherung 2018 West Ost Diese Ausgabe von VR Aktuell kann nur Monat Jahr Monat Jahr einen groben Überblick über die be- Beitragsbemessungsgrenze: schlossenen oder zu erwartenden Re- 6.500 € 78.000 € 5.800 € 69.600 € allgemeine Rentenversicherung gelungen für das Jahr 2018 geben. Sie Beitragsbemessungsgrenze: kann die persönliche Beratung durch 8.000 € 96.000 € 7.150 € 85.800 € knappschaftliche Rentenversicherung Ihre Volksbank oder Raiffeisenbank oder Beitragsbemessungsgrenze: Ihren Steuerberater nicht ersetzen. Für 6.500 € 78.000 € 5.800 € 69.600 € Arbeitslosenversicherung Fragen rund um die Erfüllung Ihrer fi- Versicherungspflichtgrenze: nanziellen Ziele und Wünsche sowie zur 4.950 € 59.400 € 4.950 € 59.400 € Ermittlung Ihrer finanziellen Spielräume Kranken- u. Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze: wenden Sie sich gerne an einen Berater 4.425 € 53.100 € 4.425 € 53.100 € Ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank. Kranken- u. Pflegeversicherung Bezugsgröße in der 3.045 €* 36.540 €* 2.695 € 32.340 € Sozialversicherung vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr 37.873 € Redaktioneller Hinweis in der Rentenversicherung * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die Ausgabe wurde Anfang November Quelle: Bundesregierung, Bundesamt für Arbeit und Soziales 2017 fertiggestellt. Darauffolgende Neu- erungen konnten nicht berücksichtigt werden. Bei Redaktionsschluss befanden um 150 Euro auf 8.000 Euro (West) und und gesetzlicher Krankenversicherung sich einige hier beschriebene Regelungen 7.150 Euro (Ost). Die bundesweit ein- wählen können („Versicherungspflicht- noch im Gesetzgebungsverfahren. Bitte heitliche Beitragsbemessungsgrenze in grenze“), liegt ab 2018 bei einem Jah- wenden Sie sich daher an Ihren Berater, der gesetzlichen Kranken- und Pflege- reseinkommen von 59.400 Euro (2017: um sicherzugehen, dass die Pläne des Ge- versicherung liegt ab 2018 bei monatlich 57.600 Euro). Für Bestandsfälle gilt die setzgebers am Ende so umgesetzt wur- 4.425 Euro (2017: 4.350 Euro). Die Gren- Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von den, wie sie hier beschrieben sind. ze, ab der Bürger frei zwischen privater 53.100 Euro. IMPRESSUM Herausgeber und Herstellung: Görres-Druckerei und Verlag GmbH, Niederbieberer Str. 124, verantwortlich für den Inhalt: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR, Berlin 56567 Neuwied Redaktion für diese Ausgabe: Tim Zuchiatti, BVR – Geschäftspolitik/Kommunikation – Bildnachweis: BVR; shutterstock.com Autor: Tim Zuchiatti; Co-Autor: Fabian Steinlein Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. Objektleitung: Manuela Nägel, DG VERLAG, Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden, Das Manuskript für diese Ausgabe wurde Mitte November 2017 abgeschlossen. E-Mail: mnaegel@dgverlag.de Für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Verlag und Vertrieb: Deutscher Genossenschafts-Verlag eG, vertreten durch den Vorstand: Peter Erlebach (Vorsitzender), Franz-J. Köllner und Mark Wülfinghoff, Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden 4 VR Aktuell
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