Was bewegt in der Krise? - Wir sind auch in außergewöhnlichen Zeiten an Ihrer Seite. Stand 25. März 2020 - Sparkasse OPR

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Was bewegt in der Krise? - Wir sind auch in außergewöhnlichen Zeiten an Ihrer Seite. Stand 25. März 2020 - Sparkasse OPR
Was bewegt in
                                     der Krise?

Wir sind auch in außergewöhnlichen
Zeiten an Ihrer Seite.

Stand 25. März 2020

  Sparkasse
  Ostprignitz-Ruppin
Was bewegt in der Krise? - Wir sind auch in außergewöhnlichen Zeiten an Ihrer Seite. Stand 25. März 2020 - Sparkasse OPR
1. Ausgangslage
                     2. Zuschussprogramm des Landes Brandenburg/ Bund

Agenda               3. Weitere Programme für Liquiditäts- und Kredithilfen
                     4. Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten
                     5. Notwendige Forderungen

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Ausgangslage

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Was bewegt in der Krise? - Wir sind auch in außergewöhnlichen Zeiten an Ihrer Seite. Stand 25. März 2020 - Sparkasse OPR
Wir haben eine              veränderte Zinsmeinung (erneute Zinssenkungen der
                             FED und für EU erwartet)
neue Lage!                  Ursprüngliche Konjunkturaussichten sind irrelevant
                             geworden – starke Eintrübung durch Umsatzwegbrüche
                            Ausweitung des „wirtschaftlichen Virus“ auf fast alle
                             Branchen erwartet
Die Corona-Krise
„verändert alle             Anhalten bzw. Verschärfung der wirtschaftlichen
bisherigen Prioritäten“.     Herausforderung kaum prognostizierbar
                            Wichtigste Aufgabe der Sparkasse OPR ist die
                             Unterstützung    unserer      gewerblichen Kunden
                             („Bewahrung vor wirtschaftlichem Absturz“)
                            Übernahme Koordination S -Leasing,   S   - Kreditpartner,
                             und S - Versicherung (FSÖL)
                            Land Brandenburg/ Bundesregierung legt Programme
                             für Liquiditäts- und Kredithilfen auf

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Zuschuss-
                                     programm des
                                     Landes
                                     Brandenburg/
                                     Bund
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legen  gemeinsam     ein
Förder-/              Land      Brandenburg/     Bund
                      Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie
Zuschuss-             Freiberufler auf, die durch die Corona-Krise in eine
                      existenzbedrohliche      wirtschaftliche    Schieflage    und
programme             Liquiditätsengpässen geraten sind.

ILB (1)                  1.    Notleidende   Unternehmen  sollen  kurzfristig und
                               unbürokratisch folgende unrückzahlbare (steuerbare)
                               Zuschüsse erhalten
                         2.    Bestehende      Programm    zur Konsolidierungs-    und
                               Standortsicherung („KoSta“) soll zur Gewährung von
                               Liquiditätshilfen   für  kleine und    mittelständische
                               Unternehmen aufgestockt werden.

                      —> vollständige Richtlinie zur Durchführung voraussichtlich ab
                         25.03.2020 auf www.ilb.de

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Ab Mittwoch, 25.03.20 um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme
Förder-/              der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen des Corona-Viurs.

Zuschuss-
programme
ILB (2)

                      Mehr Informationen erhalten Sie unter www.ilb.de
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Programme für
                                     Liquiditäts- und
                                     Kredithilfe

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Alles auf einen Blick
              Wer?                          Aktivitäten                      Ansprechpartner           Wann ?

                                      Direkte Liquiditätshilfen
1          Sparkasse                                                             Ihr Berater          Ab sofort
                               zur Verfügungstellung über das Konto
                              Ausweitung bestehender Programme, über
           KFW/ ILB         Investitionsbank Land Brandenburg durch die      Sparkasse OPR, Ihr    Antragsbeginn ab
2            (Land                       Hausbank SPK OPR                         Berater           23.3. / 25.3.20
         Brandenburg)
                         Sonderzuschussprogramm des Landes Brandenburg

         Bürgschafts-                                                        Sparkasse OPR, Ihr
                         Ausweitung/ Vereinfachung besteh. Programme, neu:
3            bank                                                            Berater bzw. direkt    baldmöglichst
                               tlw. Direkt-Kredit von Bürgschaftsbank
         Brandenburg                                                          Bürgschaftsbank

                         Steuerstundungen, Anpassung von Vorauszahlungen,
           Finanzver-
4                           Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und          Finanzämter           Ab sofort
           waltungen
                                    Vorabanforderungen möglich

                                              „Ihre“ eigenen Maßnahmen
                                                                                 Jobcenter
                                             Kurzarbeit                                              Ggfs. bereits
                                                                                 Finanzamt
5        Eigene Firma           Beantragung von Steuerstundungen                                    begonnen bzw.
                                                                             Ggfs. Steuerberater
    Sparkasse                   Prüfung/ Verschieben v. Investitionen                                   sofort
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Wie kann die            1. Kurzfristige Entlastung durch Angebot von
                           Ratenaussetzungen bis 31.12.2020
Sparkasse OPR              bestehende Kreditlinien werden ohne Prüfung
                            prolongiert
unterstützen?
                           notwendige    zusätzliche  Liquidität,  mit
                            erwarteten Länderzuschuss verrechnet, für 3
                            Monate zinslos, ggf. mit Überführung in
Wir sind auch in
                            Programmkredite
schwierigen Zeiten an
Ihrer Seite.
                        2. Schnelle      Prüfung        von      möglichen
                           Liquiditätsdarlehen; auch in Zusammenarbeit
                           mit sowie als Vorarbeit für die Förderbanken

                         Grundsätzliche Prämisse: Das Unternehmen
                          muss vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich
                          tragfähig gewesen sein.
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Bestehende KfW-Programmkredite werden vereinfacht bzw.
Förder-                  
                              stark ausgeweitet:
programme             Förderprogramm      Was und für wen?                                    Verfüg-
                                                                                              barkeit
KfW                   ERP-Gründerkredit   Darlehen mit 80% Haftungsfreistellungen für die       jetzt
                      Startgeld           Hausbank, z. B. zur Deckung eines
                                          Liquiditätsbedarfs bis zu 30.000,00 €
                                          (Betriebsmittel) für kleine Unternehmen, die noch
                                          keine 5 Jahre bestehen
                      ERP-Gründerkredit   Darlehen mit bis zu 80% Haftungsfreistellungen        jetzt
                      universell          für die Hausbank, z.B. Investitionen und
                                          Betriebsmittel bis zu 200 Mio. Euro für alle
                                          Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
                      KfW-Unternehmer-    Konsortialdarlehen mit anteiliger                     jetzt
                      kredit              Risikoübernahme bis zu 80% für größere
                                          Unternehmen und größere Vorhaben
                      KfW-Kredit für      Konsortialdarlehen mit anteiliger                     jetzt
                      Wachstum            Risikoübernahme bis zu 70% für größere
                                          Unternehmen und größere Vorhaben

                             Neu: Ausweitung der Haftungsfreistellung auf 90%
 Sparkasse
 Ostprignitz-Ruppin      25. März 2020                                                           13
Erweiterung der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften,
Unterstützung         
                           z. Bsp.:
der                        Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio EUR
                            (bisher 1,5 Mio. EUR)
Bürgschafts-               Höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der
                            Rückbürgschaft (80%)
bank                       Verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der
                            Entscheidungen,   u.a. Risiko 250,0 TEUR ohne
                            Bürgschaftsausschuss

                          Raten-Stundungen bis 31.12.2020

                          Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann
                           online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
                           gestellt werden.

 Sparkasse
 Ostprignitz-Ruppin   25. März 2020                                                14
Kurzfristig verabredete Maßnahmen der Finanzverwaltungen:
Maßnahmen              Beantragung    von   zinsfreien    Steuerstundungen     ohne
der Finanz-             Anforderung von Nachweisen bis 31.12.2020 ab sofort möglich
                       Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können einen
verwaltungen            Antrag auf Anpassung der Höhe der Vorauszahlung auf die
                        Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen, sofern Einkünfte im
                        laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der
                        Corona-Pandemie
                       Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-
                        Vorauszahlungen
                       Finanzämter      sind      angehalten,    bei     betroffenen
                        Vollstreckungsschuldnern     bis    zum    31.12.2020     von
                        Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen; die in der Zeit vom 19.03.
                        bis 31.12.2020 verwirkten Säumniszuschläge werden erlassen
                       Vereinfachter     Antrag     zur     Steuerstundung       unter
                        https://mdfe.brandenburg.de abrufbar
                       Keine zentrale Vorabanforderung von Steuererklärungen
                       Verlängerung der Abgabefrist von Steuererklärungen möglich
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                        (bei entsprechendem Vortrag bei Finanzämtern)
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Rahmen-
                                     bedingungen und
                                     Notwendigkeiten

Sparkasse
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Modus „Kurzarbeit“ in Zusammenarbeit mit Bundesagentur für
“Ihre”                
                           Arbeit

erforderlichen            Kritische Prüfung und ggf. Verschiebung von Investitionen

Maßnahmen                 Beantragung      Steuerstundung     und     Aussetzung
                           Steuervorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt
                                                                                              der

                          Aktualisierung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen (BWA, E/Ü)
                           Erstellung für 12/2019 nebst Summen- und Saldenlisten

                          Kritische Würdigung Kostentreiber (Sach- und Personalkosten)

                          Grobplanung für das Geschäftsjahr 2020 unter Berücksichtigung der
                           Corona-Einflüsse (Umsatzverluste, Kosteneinsparungen aufgrund
                           Kurzarbeit, fehlendem/ geringerem Materialeinsatz, usw.) zur
                           Ermittlung der benötigten zusätzlichen Betriebsmittel bis
                           31.12.2020

                          Link zu unserer Internetfiliale „Firmenkunden“
                      https://www.sparkasse-
                      opr.de/de/home/firmenkunden/dokumentendownload.html?n=true&stref=hnav

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“Ihre

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 Ostprignitz-Ruppin                  25. März 2020                                                 18
Grundsätzliche Prämisse:
Voraussetzung         Das Unternehmen muss vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich
für Bewilligung       tragfähig gewesen sein.

von Mitteln,          Einzureichende Unterlagen:

insbesondere              Nachweis über die erfolgte Beantragung von Kurzarbeitergeld bzw.
                           Erklärung, warum Kurzarbeitergeld nicht beantragt wurde
(öffentliche)             Nachweis über die erfolgte Beantragung von Steuerstundungen und
                           Aussetzung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt
Kreditmittel              betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA, E/Ü) per 12/2019 inkl.
                           Summen- und Saldenliste als Nachweis zur Kapitaldienstfähigkeit
                          aktuelle Selbstauskunft des Unternehmers
                          Grobplanung für das Geschäftsjahr 2020 unter Berücksichtigung der
                           Corona-Einflüsse (Umsatzverluste, Kosteneinsparungen aufgrund
                           Kurzarbeit, fehlendem/ geringerem Materialeinsatz, usw.) zur
                           Ermittlung der benötigten zusätzlichen Betriebsmittel
                          plausibler Liquiditätsplan, welche Sachverhalte führen zu direkten
                           Zu- und Abflüssen auf ihrem Konto
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Notwendige
                                     Forderungen

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Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin wird auch weiterhin für ihre
“Alle Kräfte          Hausbankkunden sowie die regionale Wirtschaft ein verlässlicher
                      Partner sein.
mobilisieren,         Notwendig ist dabei:

um die Krise           „Gleichbehandlung“ aller Beteiligten und Gläubiger
                       Steuerstundungen und Aussetzung der Vorauszahlungen durch
zu                      die Finanzämter 
                       Stundung bzw. Aussetzung Gebührenerlasse der kommunalen
überwinden”             Verwaltungen
(1)                    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen 
                       Gleichgerichtete Vorgehensweise aller Banken
                       Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie
                        geschädigte Unternehmen soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt
                        werden 
                      Forderung an die Bundes-/Landesregierung:
                       Prüfung der Möglichkeiten von Zuschüssen 
                       Schnelle, unkomplizierte Abwicklung der Liquiditäts- und
                        Kredithilfen (in Arbeit)
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Wir kümmern uns um:
“Alle Kräfte           Leasingverpflichtungen bei der Deutschen Leasing (DL)
mobilisieren,          Ratenberücksichtigungen der S - Kreditpartner

um die Krise           Versicherungsabbuchungen der Feuersozietät, Öffentliche Leben
                        (FSÖL)
zu
überwinden”           Hinweis in eigener Sache:

(2)                    Prioritär werden unsere Hausbankkunden betreut, aber unsere
                        Unterstützung gilt der Gesamtwirtschaft im Landkreis

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Ihre Fragen, Hinweise und Wünsche?
                     an unsere Firmenkundenberater:

                    Philipp Göhlich   Katja Timm               Stefan Gortner         Christian Lück
                    Tel. 81-1206      Tel. 81-1219             Tel. 81-1204           Tel. 81-1214

                     an unsere Geschäftskundenberater:         an unsere Gewerbekundenberater:
Michael
                                                                                                        Holger Hünsche
Maiwald
                                                                                                        Tel. 81-1207
Bereichsleiter
Firmenkunden-
center
Tel. 81-1202

                    Daria Forschner   Sarah Schäl              Karl-Robert Henschel   Felix Steinbeck
                    Tel. 81-1210      Tel. 81-1217             Tel. 81-1205           Tel. 81-1221
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                     Telefon: 03391 81-0
                     E-Mail: info@sparkasse-opr.de

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