IMMOBILIEN AARGAU DIE VERMIETERKÜNDIGUNG - HAUSEIGENTÜMERVERBAND AARGAU WWW.HEV-AARGAU.CH - BEI DAPA MEDIA
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Hauseigentümerverband Aargau Nr. 4 www.hev-aargau.ch April 2021 WOHN WIRTSCHAFT MIETRECHT Die Vermieterkündigung THEMA Garten, Balkon, Terrassen IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten
Wenn man mit der Welt verbunden, aber in der Region verwurzelt ist, bin ich am richtigen Ort. Nr. 4–2021 | Wohnwirtschaft HEV Aargau 2
I N H A LT NIEDERSCHLAGSREKORD UND WALDSCHÄDEN 12 EDITORIAL5 POLITIK Oasen statt Wüsten schaffen 7 AKTUELL CO2-Gesetz: zusätzliche Auflagen für vier Fünftel 8 Winter 2021: Niederschlagsrekord und Waldschäden 12 IMMOBILIENANGEBOTE HEV AARGAU 14 RECHT Der vergangene Winter brachte im Kanton Aargau viel Schnee, Überschwemmungen und einen frühlingshaften Februar. Die gros- Bürgschaft oder Solidarmieter 15 sen Schneemengen hinterliessen erhebliche Schäden in den Wäl- Die Vermieterkündigung 16 dern. Auffällig war auch die extrem tiefe Zahl an Sonnenstunden. Im Dezember registrierte die Messstation Buchs-Aarau gerade ein- GARTEN mal elf Sonnenstunden. Die gemeine Hasel 19 SEKTIONEN LEBENSRÄUME NATURNAH GESTALTEN 24 Generalversammlung HEV Lenzburg-Seetal 21 DRUCKSACHEN22 THEMA Unkraut ohne Gift bekämpfen 24 Kreative Keramik für die Terrasse 28 Von Bäumen und Nachbarn 30 Frischer Ortswechsel 34 Am Grill – Männer aufgepasst! 36 Die Artenvielfalt ist in der Schweiz in einem alarmierenden Zustand. FIRMEN UND PRODUKTE 43 Ein Drittel aller untersuchten Tier- und Pflanzenarten ist bedroht. Ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt ist ein toleranterer Umgang mit BRANCHENREGISTER48 Pflanzen, die wir vielleicht nicht bevorzugen, die Insekten jedoch umso mehr. IMPRESSUM UND ADRESSEN 55 Sie regulieren den Sonnenstrahl Beratet & montiert, & Regen Sonnenstoren & Pergola’s höflich, sauber & gepflegt 056-441-5151 StorenService Schattenproduzent im Aargau
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau Zukunftsgerichtet Wärme fürs Haus generieren Wärmepumpe kombiniert mit PV-Anlage für eine nachhaltige Lösung Eine Familie in Uster hat ihr Haus Durch die höchste Energieeffizienzklasse für eine zeitgemässe Energiege- (A+++) ergeben sich sowohl für Neu- winnung angepasst. Dank einer bauer als auch für Modernisierer hohe extrem leisen und effizienten Chancen auf verschiedenste Fördermög- Luft/Wasser-Wärmepumpe sowie lichkeiten, wenn sie sich für den Einbau einer modernen PV-Anlage auf einer Biblock von Weishaupt entschei- dem Dach erfüllt sie alle Kriterien den möchten; dies ist ganz einfach er- der Nachhaltigkeit. mittelbar über www.energiefranken.ch. Schritt für Schritt findet der Energiewan- Elektronische Expansionsventile mit ih- del statt. Familie Aschwanden in Uster ren feinen Abstufungen erhöhen zu- ist dafür ein Paradebeispiel. Sie sanierte dem die Effizienz genauso wie der die bestehende Heizung ihres Hauses BlueFin-Verdampfer. Dieser ist dank durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe seiner grossen Empfangsfläche von «Biblock WBB 12-A R», die von 45 m2 enorm wirkungsvoll. Weitere Vor- Weishaupt stammt. Die modulierende teile liegen in der geringen Schmutz- Wärmepumpe verbindet Leistungsfä- haftung sowie beim Korrosionsschutz. higkeit und eine geringe Geräuschent- Ein dauerhaft zuverlässiger Betrieb ist wicklung. Sie verfügt über die Vorteile damit gesichert. einer Monoblock-Luftwärmepumpe und ist dank einem Aussen- und einem In- Komfortabel einstell- und regelbar nengerät so flexibel wie ein Splitgerät. Die Biblock-Wärmepumpe lässt sich – wie bei Weishaupt üblich – ganz intuitiv Nachbarn können ruhig schlafen am Farbdisplay des Geräts oder einfach Fotos: zvg Dabei ist sie – zur Freude der Nachbar- per App und im Web bedienen. Das neue schaft – flüsterleise. Dies verdankt sie Bediengerät mit Farbdisplay folgt dem ihrem «Eulenflüger-Ventilator» aber bewährten Prinzip des «Drücken-Dre- Die Biblock-Wärmepumpe gehört zu den leisesten Geräten am Markt. auch dem Verdichter, der sich im Innen- hen». Mithilfe des Inbetriebnahme-As- gerät befindet. Der Lärmwert liegt bei sistenten gelingt das nahezu automa- einem Abstand von 1,5 m bei bloss tisch. Die Abfrage von Einstellwerten 35 dB(A). Kein Wunder, erfüllt sie damit erfolgt über eine Klartextmeldung. Dies die höchsten Anforderungen der Lärm- spart viel Zeit und damit Kosten. schutznorm. Daher lässt sich dieses ro- buste und wetterfeste Aussengerät Biblock mit PV-Anlage kombinieren ohne Probleme auch in sehr engen Be- Das nächste Projekt von Familie bauungen platzieren. Diese Funktionen Aschwanden: Im Sommer lässt sie auf machen die Biblock zu einer der lei- dem Dach ihre bestehende thermische sesten und effizientesten Luft/Wasser- Solaranlage – die ihr Lebensalter er- Wärmepumpen am Markt. reicht hat – durch eine moderne PV-Anlage ersetzen. Somit wird zu- Familie Aschwanden bringt ihr Haus mit der hoch-effizienten Biblock auf den neusten Stand. Kraftvoll dank hoher Effizienz künftig die Luft/Wasser-Wärmepumpe Der dennoch effiziente Betrieb wird durch selber produzierte Energie be- durch die nicht vorhandenen «Trans- trieben. Eine richtige Win-Win-Situa- portverluste» von aussen nach innen tion, sowohl für die Hausbewohner als unterstützt. Ergänzend sorgt die auch die Umwelt. Dampfeinspritzung (EVI) mit Zusatzwär- metauscher im Innengerät für eine Vor- lauftemperatur von bis zu 65 °C. Der kraftvolle, laufruhige Scroll-Verdichter Weishaupt AG arbeitet zuverlässig bis zu einer Aussen- Chrummacherstrasse 8 temperatur von –22 °C. Der COP-Wert 8954 Geroldswil von 4,3 (bei A2/W35, Biblock WBB Tel. 044 749 29 29 12-A R) ist einer der besten am Markt. www.weishaupt-ag.ch Im Sommer wird die bestehende Solaranlage durch eine moderne PV-Anlage ersetzt. Nr. 4–2021 | Wohnwirtschaft HEV Aargau
EDITORIAL Sanierungs- und Sozialfälle Beim Verbrennen fossiler Energien entstehen Treibhausgase, die der Umwelt schaden. Um den nicht gedeckten Schaden zu reduzieren, werden Abgaben erhoben, was die Nachfrage nach dem schadenverursachenden Gut dämpft. Wer Emis- sionen verursacht, bezahlt, wer sie vermeidet, erhält Geld Martin Meili zurück. Das CO2-Gesetz, über das am 13. Juni abgestimmt wird, müsste eigentlich diesem Zweck dienen, was aber in Wirklichkeit nur teilweise der Fall ist. Erstens: Die Vorlage ist wenig umwelteffizient. Die CO2-Re- duktion soll zu 75 Prozent im Inland erfolgen. Der Umwelt- nutzen pro eingesetzten Franken ist im Ausland aber grösser als im Inland. Zweitens: Jenen, die sich umweltfreundlich verhalten, wird ein Teil ihres Anspruchs vorenthalten. Anstatt dass die CO2-Abgabe vollständig an die Bevölkerung zurückerstattet wird, soll ein neuer Subventionstopf geäufnet werden. Der neue Futtertrog lockt bereits. Marktmächtige Akteure wie die SBB haben schon Ansprüche angemeldet. Profane Ge- schäftsinteressen werden mit einem grünen Etikett verse- hen. Drittens: Branchen werden ungleich behandelt. Die Land- wirtschaft, die gleich viele Treibhausgase ausstösst wie der Flugverkehr, wird geschont. Die Luftfahrt hingegen wird über die berechtigte Anbindung an das europäische Emissi- onshandelssystem hinaus mit einer nationalen Flugticketab- gabe schikaniert – ohne Umweltgewinn. Und: mit einem Federstrich wird der Schweizer Wohnbaubestand mehrheit- lich zu einem Sanierungsfall, denn bei einem Heizungs ersatz drücken die Behörden den Eigentümern aufgrund eines verschärften CO2-Grenzwertes einen umfassenden Sanierungsbefehl aufs Auge (vgl. Beitrag ab Seite 8). Die verfassungsmässige Eigentumsfreiheit wird verwässert. Noch nicht definierte Härtefallregeln rücken Eigentümer in die Nähe von Sozialhilfeempfängern. Beides, Sanierungs- zwang und Härtefallangebote, sind eines Systems, in dem sich Staat und Bürger auf Augenhöhe begegnen, nicht wirk- lich würdig. Nur ein Nein am 13. Juni kann den Weg ebnen für ein CO2-Abgaberegime, das nicht Spielwiese von Subventions- jägern und behördlicher Exzesse wird, sondern zweckdien- lich ist: eines mit Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Bevölkerung und Staatsquotenneutralität. 5
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POLITIK Oasen statt Wüsten schaffen dem Boden schiessen, die Bienen herum- Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ihren fliegen, Primeli im Rasen blühen. Garten gestalten. Ein Eingriff in die Eigen- tumsfreiheit muss gut begründet sein. Im Herbst 2020 konnten wir in der Presse lesen, dass es immer mehr Gemeinden gibt, Bei der privaten Gartengestaltung besteht die Steingärten verbieten. Mit Verlaub, ich allerdings durchaus ein öffentliches Interesse. frage mich auch immer, wo in solchen Gärten Die Artenvielfalt in der Schweiz geht zurück die Seele, das Leben, die Freude ist. Finden und dies verstärkt im Siedlungsgebiet. Wir die Besitzer das wirklich schön oder will man Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Jeanine Glarner zwar ein Haus mit einem Garten, aber mög- haben bezüglich Biodiversität im Siedlungs- Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau lichst nichts damit zu tun haben? Also ich raum also eine sehr grosse Verantwortung lebe lieber in einer Oase als einer Wüste, so und wir sind der «Hebel» für die Gemein- sind aber die Geschmäcker unterschiedlich. den, um die Situation zu verbessern. Endlich ist Frühling, überall erwacht die Natur aus dem Winterschlaf, die Bäume, In der letzten Ausgabe habe ich von der Ich möchte keine neuen Verbote. Deshalb Hecken und Blumen blühen. Für mich ist Freiheit geschrieben, welche Stück für animiere ich Sie dazu, Oasen statt Wüsten der Frühling Lebensglück pur – es wird Stück kleiner wird. Wer Freiheit will, der zu schaffen und Massnahmen an die Hand wärmer, es wird bunter, es wird gelebt. Ich hat aber auch die Pflicht, verantwortungs- zu nehmen, mit welchen wir viel zur Biodi- schätze mich sehr glücklich, ein kleines voll mit sich selbst, dem Umfeld aber auch versität beitragen können. Denn schon nur Haus mit einem Garten zu haben, in wel- mit der Natur umzugehen. Eigentlich kann mit geringem Aufwand ist viel möglich. chem die Vögel zwitschern, die Tulpen aus es einem Gemeinwesen ja egal sein, wie die Nutzen Sie doch diesen Frühling dazu. Wir bewerten Ihre Liegenschaft Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient. Wofür eine Immobilienbewertung? Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung. Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden www.hev-aargau.ch Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch 7 Wohnwirtschaft HEV Aargau | Nr. 4–2021
AKTUELL Zusätzliche Auflagen für vier Fünftel Was das CO 2 -Gesetz fürs Hauseigentum bedeutet Mit dem neuen Bundesgesetz über die Verminderungen von Treibhausgasen (CO 2 -Gesetz) sollen neue Vorgaben über alle Sektoren eingeführt werden. Im Gebäudebereich wird insbesondere der neue CO 2 -Grenzwert zu einem aufwendigeren Heizungsersatz führen. Die Delegierten des Hausei- gentümerverbandes Schweiz haben entschieden, das Referendum, das zur Volksabstimmung vom 13.6.2021 führt, mitzutragen. Thomas Ammann, HEV Schweiz CHF 30 bis CHF 120 wird auch die Luft- be von 55 Rp./l Heizöl, was mehr als eine fahrt verpflichtet, am Emissionshandelssys- Verdoppelung der heutigen Abgabe ist. In der Herbstsession 2020 hat das Parlament tem teilzunehmen. Die bisherige Teilzweck- das neue CO2-Gesetz verabschiedet. Wäh- bindung aus der CO2-Abgabe wird neu in Auflagen beim Heizungsersatz rend das aktuell gültige CO2-Gesetz primär einen Klimafonds überführt, aus dem ver- Zusätzlich wird ab 2023 ein CO2-Grenzwert Massnahmen und Abgaben in den Sektoren schiedenste Förderprogramme alimentiert eingeführt. Dieser Grenzwert begrenzt bei Gebäude und Industrie vorsieht, soll mit werden sollen. Unter anderem sind auch einem Heizungsersatz den CO2-Ausstoss aus dem revidierten CO2-Gesetz die Last auf Förderbeiträge für den Ersatz von fossilen fossilen Brennstoffen auf 20 kg CO2 pro weitere Bereiche ausgedehnt werden. Im und elektrischen Gebäudeheizungen vorge- Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) Zentrum der öffentlichen Diskussion stand sehen. und Jahr. Die EBF entspricht der beheizten vorwiegend die Flugticketabgabe. Gleich- Bruttogeschossfläche. In Fünfjahresschritten wohl sind mittlerweile beinahe alle Bereiche Abgabenlast verdoppeln wird dieser Grenzwert sodann um je 5 kg vom CO2-Gesetz betroffen. Die Industrie Der Gebäudebereich war bereits unter dem CO2 gesenkt. Ab dem Jahr 2033 dürfen dem- wird weiterhin verpflichtet, am Emissions- bisherigen CO2-Gesetz mit der CO2-Abgabe nach neue, fossil betriebene Heizungen nur handelssystem teilzunehmen und Ausstoss- auf Brennstoffen und den Sektor-Zielen be- noch 10 kg CO2/m2 EBF ausstossen und ab senkungen zu erfüllen. Die Autobranche troffen. Dies wird mit dem neuen Gesetzes- 2043 sind keine neuen, fossil betriebenen muss beim Import von Neuwagen laufend vorschlag ausgebaut. Beträgt die CO2-Abga- Heizungen mehr zulässig. Für Neubauten tiefere Verbrauchswerte einhalten, ansonsten be heute noch CHF 96 pro Tonne CO2, was gilt das Verbot von fossilen Heizungen be- drohen Bussen. Die Kompensation des in etwa 25 Rp. pro Liter Heizöl entspricht, reits ab Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes. CO2-Ausstosses aus Treibstoffen darf ins- wird der Betrag per 2022 auf CHF 120/t Kantone, welche die neuen Energievor- künftig mit bis zu 12 Rp. pro Liter auf die CO2 erhöht werden. Dies hat der Bund mit- schriften (MuKEn 2014) und damit verbun- Benzinpreise überwälzt werden (heute 5 Rp. tels Verordnungsänderung bereits beschlos- den die Auflage zum Einsatz von erneuerba- pro Liter Benzin). Erstmals wird auch der sen. Mit dem neuen CO2-Gesetz soll die rer Energie beim Heizungsersatz umgesetzt Flugverkehr miteinbezogen. Nebst den Ab- Abgabe auf bis zu CHF 210/t CO2 erhöht haben, erhalten einen Aufschub der Grenz gaben auf die Flugtickets im Umfang von werden können. Dies entspricht einer Abga- werteinführung bis 2026. Objekt Bisherige Massnahmen Heizungsersatz nach MuKEn Heizungsersatz nach CO2-Gesetz REFH 1926 Kellerdecke gedämmt, Gasheizung und CHF 29’800 Luft-Wasser-Wärmepumpe CHF 30’000 100m2 EBF, Kategorie G 1985 Ersatz der Fenster Wärmepumpenboiler Tabelle: Thomas Ammann, HEV Schweiz Energiebedarf: 5’430 m3 Gas Photovoltaikanlage von 5 m2 CHF 5’500 Gaskessel zur Deckung Spit- CHF 25’000 CO2-Ausstoss: 108 kg CO2/m2 zenlast Total CHF 35’300 Total CHF 55’000 EFH 1970 2005 Ersatz der Fenster Ölheizung CHF 25’000 Luft-Wasser-Wärmepumpe CHF 35’000 150m2 EBF, Kategorie F Thermische Solaranlage CHF 22’000 Sanierung Dach von innen CHF 27’600 Energiebedarf: 2’900 l Öl von 8 m2 CO2-Ausstoss: 51 kg CO2/m2 Total CHF 47’000 Total CHF 62’600 EFH 1995 Keine Ölheizung CHF 27’000 Luft-Wasser-Wärmepumpe, CHF 30’000 130m2 EBF, Kategorie D neuer WW-Speicher Energiebedarf: 2’100 l Öl CO2-Ausstoss: 42 kg CO2/m2 EBF = Energiebezugsfläche (entspricht der beheizten Bruttogeschossfläche) Beispiele von drei Einfamilienhäusern und möglicher Varianten des Heizungsersatzes unter den Bedingungen der kantonalen Energiegesetze und des CO2-Gesetzes. Nr. 4–2021 | Wohnwirtschaft HEV Aargau 8
AKTUELL grenzenlose 45.5 Fernsicht... durch innovative Verglasungs- G 40.0 Systeme von mobileGlas AG, ,exible Wind- und Wetterschutzver- 35.0 F Bivalente Heizung glasung für Balkone, Sitzplätze und Wohnraumerweiterungen 30.0 E Wärmepumpe, Dachsanierung 25.0 D 20.0 Hüllenerneuerung C Wärmepumpe 15.0 Wärmepumpe 10.0 B 5.0 kg C02/m2a A 0.0 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 REFH 1926 Grafik: Thomas Ammann, HEV Schweiz Ersatz durch bivalente Heizung 25 Jahre Zeit für Hüllensanierung, anschliessend Einsatz WP möglich EFH 1970 Ersatz durch eine Wärmepumpe sowie Innendämmung Dach EFH 1990 Hülle ist genügend gut, um direkt eine Wärempumpe einsetzen zu können Grenzwert ab 2023: 20 kg CO2/m2, Senkung um 5 kg alle fünf Jahre Verzögerte Einführung ab 2026 für Kantone mit neuem kantonalem Energiegesetz Bei einem Heizungsersatz müssen die neuen CO2-Grenzwerte eingehalten werden. Der Grenzwert von 20 kg CO2 pro m2 EBF wird in Fünfjahresschritten um jeweils 5 kg CO2 tiefer angesetzt. Der neue Grenzwert gilt ab dem Zeitpunkt, an CO2 pro Liter Heizöl extraleicht beträgt an dem eine fossile Heizung ersetzt wird. 2,65 kg CO2 und beim Erdgas etwa 2,03 kg Solange die bestehende Heizung einwand- CO2 pro m3. Der eigene Verbrauch in Liter frei läuft, kann diese auch ohne neue Aufla- Heizöl oder Kubikmeter Gas kann mit dem gen betrieben werden. Wird die Heizung vorgenannten Wert multipliziert und da- jedoch ersetzt, muss der zu diesem Zeit- nach durch das Total der EBF geteilt wer- punkt gültige Grenzwert eingehalten wer- den. Zu dieser werden sämtliche beheizten den. Rund 80 Prozent des heutigen Gebäu- Wohnflächen, deren Raumhöhe mehr als deparks werden den ab 2023 bzw. 2026 einen Meter (Kniestock) beträgt, dazuge- eingeführten CO2-Grenzwert nicht einhal- zählt. Dabei wird die Fläche inklusive die ten. Die überwiegende Mehrheit der Haus- Aussenwände gemessen. Mit dem so ermit- eigentümer wird davon betroffen sein. telten CO2-Ausstoss pro Quadratmeter ist die eigene Liegenschaft einzustufen. Gege- Höhere Investitionskosten benenfalls muss der Heizungsersatz langfris- Wie die Grenzwerte genau berechnet wer- tig geplant werden. Für ein Reiheneinfami- den, ist zurzeit noch nicht klar. Bund und lienhaus aus dem Jahr 1926, bei dem in den Kantone arbeiten aktuell an der Verordnung vergangenen Jahren lediglich einmal die zum CO2-Gesetz, welche im Frühling 2021 Fenster ersetzt wurden, könnte eine bivalen- in die Vernehmlassung kommen soll. te Heizung eine mögliche Lösung sein. Mit- Eine vereinfachte Abschätzung kann bereits heute vorgenommen werden. Der Ausstoss Fortsetzung Seite 10 9 Wohnwirtschaft HEV Aargau | Nr. 4–2021
AKTUELL tels einer Wasser-Wärmepumpe wird die Gebäudehüllenbauteile ist davon auszuge- sollten sich jedoch verringern, was über den Grundlast gedeckt. Bei kalten Temperaturen hen, dass diese bis zu einem weiteren Hei- Lebenszyklus der Wärmepumpe bei den Be- springt zusätzlich ein Brennwertkessel an zungsersatz soweit ertüchtigt und wärme- triebskosten eine positive Bilanz ergeben und hilft den benötigten, eher hohen Hei- technisch verbessert sind, dass die Beheizung kann. zungsvorlauf zu erreichen. Die Kosten hier- der Liegenschaft sodann rein mit einer Wär- für dürften rund doppelt so hoch ausfallen mepumpe möglich sein könnte. Etwas einfacher ist der Umgang mit jünge- wie bei einem reinen Heizkesselersatz. In ren Bauten, wie ein Einfamilienhaus aus den Kantonen, in denen die neue Energiegesetz- Ein anderes Beispiel mit einem Gebäude aus 1990er-Jahren zeigt. Dank der bereits relativ gebung bereits umgesetzt wurde, wäre dies dem Jahr 1970 zeigt, dass hier die Verbesse- guten Gebäudehülle könnte der Wechsel jedoch nicht mehr zulässig und es würden rung der Wärmedämmung im Dach nötig von der Öl- auf eine Wärmepumpenheizung ohnehin Zusatzkosten, z. B. für einen Wär- wäre, um die gewünschte Heizleistung wirt- relativ einfach möglich sein. Die Mehrkos- mepumpenboiler und eine kleine Photovol- schaftlich mit einer Luft-Wasser-Wärme- ten lassen sich über die Lebensdauer amor- taikanlage anfallen. Nicht so hoch wie für pumpe erzielen zu können. Mit schätzungs- tisieren. Allen erwähnten Beispielen gleich eine bivalente Heizung, aber höher als für weise CHF 55’000 fallen die Kosten für den ist, dass die Investitionskosten deutlich einen reinen Eins-zu-Eins-Ersatz der bishe- Heizungsersatz durchaus ins Gewicht. Die höher ausfallen werden. Nicht jeder Immo- rigen Gasheizung. Aufgrund des Alters der Energie-, Service- und Unterhaltskosten bilieneigentümer ist in der Lage, diese Vor- Auswirkungen für Immobilieneigentümer Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasen (CO2-Gesetz) Gesetzestext aktuell (23. Dez. 2011) Verabschiedetes Gesetz ab 2022 Auswirkungen für die Immobilieneigentümer Art. 3 Reduktionsziele Art. 3 Verminderungsziele Die global gesteckten Ziele betreffen alle Sektoren und müssen über den 1 Die Treibhausgasemissionen im Inland sind bis zum 1 Die Treibhausgasemissionen dürfen im Jahr 2030 höchstens gesamten Treibhausgasausstoss erreicht werden. Auch wenn die Immobilien Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent 50 Prozent der Treibhausgasemissionen im Jahr 1990 betragen. Im eigentümer bisher den grössten Anteil zur Reduktion beigetragen haben, ist aus zu vermindern. Der Bundesrat kann sektorielle Durchschnitt der Jahre 2021–2030 müssen die Treibhausgasemissionen um Art. 3 nicht automatisch eine grössere Absenkleistung des Gebäudesektors Zwischenziele festlegen. mindestens 35 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. abzuleiten. 4 Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit den 4 Der Bundesrat kann Ziele und Zwischenziele für einzelne Sektoren und Die Ziele und Zwischenziele werden in der Verordnung festgelegt, welche im betroffenen Kreisen Reduktionsziele für einzelne Emissionen aus fossilen Brennstoffen festlegen. Dabei werden die Frühling 2021 in die Vernehmlassung gelangen soll. Die für den Gebäude Wirtschaftszweige festlegen. Vorleistungen und das wirtschaftlich realisierbare Verminderungspotenzial bereich relevanten Zwischenziele werden die Absenkziele zur Anpassung der berücksichtigt. CO2-Abgabe sein. Weitergehende Ziele sind nicht zu erwarten, da solche bereits in Art. 9 festgehalten wurden. Art. 9 Art. 9 Grundsatz Ursprünglich wurde das Zwischenziel 2026/27 als Grundlage für die Einführung 1 Die Kantone sorgen dafür, dass die CO2-Emissionen 1 Die Kantone sorgen dafür, dass die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen, des CO2-Grenzwertes in den Gesetzesentwurf aufgenommen. aus Gebäuden, die mit fossilen Energieträgern beheizt die von der Gesamtheit der Gebäude in der Schweiz ausgestossen werden, im Mit der fixen Einführung des CO2-Grenzwertes per 2023 resp. 2026 hat das hier werden, zielkonform vermindert werden. Dafür erlassen Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 um 50 Prozent gegenüber 1990 formulierte Ziel an Bedeutung verloren. sie Gebäudestandards für Neu- und Altbauten aufgrund vermindert werden. Sie erlassen dafür Gebäudestandards für Neubauten und des aktuellen Stands der Technik. für bestehende Bauten. 2s Die Kantone können für Ersatzneubauten und umfassende energetische Dieser Absatz ist eine nette Geste, bringt jedoch nichts. Auch heute können die Gebäudesanierungen einen Bonus auf die Ausnützungsziffer bis maximal Kantone innerhalb ihrer Bau- und Energiegesetzgebung solche Ausnutzungsboni 30 Prozent gewähren. verteilen. Art. 10 CO2-Grenzwerte Der neu eingeführte Grenzwert begrenzt den CO2-Ausstoss aus fossilen 1 Ab 2023 dürfen: Brennstoffen, nach einem Heizungsersatz, auf 20 kg CO2 Energiebezugsfläche a. Altbauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser (EBF) und Jahr. Dies entspricht etwa 7,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. ersetzt wird, in einem Jahr höchstens 20 kg CO2 aus fossilen Brennstoffen In Fünfjahresschritten wird dieser Grenzwert sodann um je 5 kg CO2 gesenkt. pro m2 Energiebezugsfläche verursachen. Der Wert ist in Fünfjahresschritten Ab 2043 liegt der Grenzwert bei «Netto-Null». Der Grenzwert erhält seine um jeweils 5 kg CO2 zu reduzieren. Verbindlichkeit, sobald ein Heizungsersatz ansteht. Rund 80 Prozent des b. Neubauten durch ihre Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und heutigen Gebäudeparks werden den ab 2023 (in Kantonen mit neuen Warmwasser grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen kantonalen Energiegesetzen ab 2026) eingeführten CO2-Grenzwert nicht verursachen. einhalten. Die meisten Hauseigentümer werden deshalb sanieren müssen. Wird eine fossile Heizung nach 2023 (resp. 2026) ersetzt, muss der jeweils gültige Grenzwert bezüglich Ausstoss eingehalten werden. In den allermeisten Fällen werden hierzu bei der neuen Heizung der Einbezug von erneuerbaren Energien und gleichzeitig eine energetische Verbesserung des Gebäudes (neue Fenster, Dachdämmung usw.) notwendig sein. Eine langfristige Planung des Heizungsersatzes wird unabdingbar, um nicht plötzlich mit sehr hohen Kosten konfrontiert zu sein. Mittelfristig läuft diese Bestimmung auf ein Verbot von fossilen Heizungen hinaus. Das in lit. b genannte Verbot von fossil betriebenen Heizungen bei Neubauten ist in seiner Wirkung gering, zumal heute kaum mehr solche Heizungen in neuen Objekten eingebaut werden. 4 Der für Bauten rechtlich verbindlich gesicherte Bezug CO2-neutraler Mit diesem Absatz wird der Anteil biogener Brennstoffe begrenzt. Hier wird erneuerbarer gasförmiger oder flüssiger Energieträger, welcher die gesetzlichen fälschlicherweise ein biogener Brennstoff pönalisiert, obwohl dieser klimaneutral Anforderungen erfüllt, kann dabei zu maximal 50 Prozent zur Erreichung der ist, allenfalls gar klimaneutraler als der Strom für Wärmepumpen. Anderseits Vorgaben nach Absatz 1 Buchstabe a angerechnet werden. Der Anteil kann bis wird mit diesem Absatz verhindert, dass sich Immobilieneigentümer in falscher auf 100 Prozent erhöht werden, wenn gleichzeitig Massnahmen bezüglich Sicherheit wähnen. Kurzfristig wird es zu wenig biogene Brennstoffe zur Effizienz nachgewiesen werden. Als solche gelten insbesondere energetische Verfügung haben, um damit in grösserem Ausmass Gebäudeheizungen Gebäudehüllen- oder Gesamtsanierungen. betreiben zu können. Langfristig werden diese Energieträger in der Mobilität und bei Hochtemperaturprozessen benötigt werden. Nr. 4–2021 | Wohnwirtschaft HEV Aargau 10
AKTUELL leistungen erbringen zu können. Ob und zug der Mittel aus der CO2-Abgabe mög- Heizungsersatz mit sich bringen. Die mit welchen Härtefallregelungen gerechnet lich. Die Fördermittel für zusätzliche Mass- Investitionskosten werden steigen. Es ist werden kann, wird sich erst in der Verord- nahmen werden auf CHF 60 Mio. anzunehmen, dass diese über die Lebens- nung zum CO2-Gesetz zeigen. verdoppelt. Neu fallen hierunter auch dauer hinweg durch Energieeinsparungen Massnahmen, die direkt den Immobilienei- und allenfalls geringerem Unterhalt kom- Verknüpfung mit Förderprogrammen gentümer zugute kommen. Dies betrifft pensiert werden können. Die Teilzweckbindung wird in einen neu- zum Beispiel die Förderung des Heizungs- en, mit den Lenkungsabgaben alimentier- ersatzes oder die Installation von Ladeinfra- Für Immobilieneigentümer wird damit in ten Fonds umgewandelt. Weiterhin sollen strukturen für Elektrofahrzeuge. Sobald Zukunft auch der Heizungsersatz zu einem CHF 450 Mio. pro Jahr zur Förderung von diese Massnahmen globalbeitragsberechtigt grösseren, kostspieligeren Unterfangen als energetischen Massnahmen im Gebäude- sind, dürften weitere Kantone diese in ihre das bisher der Fall war. Eine langfristige bereich zur Verfügung stehen. Das Aus- Förderprogramme aufnehmen. Planung und der Einbezug weiterer Erneu- schöpfen dieses Betrages hängt nach wie erungsschritte wird unabdingbar werden. vor massgeblich von den Förderprogram- Heizungsersatz wird aufwendiger Dies geht nicht ohne auch eine langfristige men der Kantone ab. Nur wenn diese ihre Die Änderungen mit dem neuen CO2- Finanzierungsstrategie. Beiträge ebenfalls leisten, ist der volle Be- Gesetz werden Auswirkungen auf den Gesetzestext aktuell (23. Dez. 2011) Verabschiedetes Gesetz ab 2022 Auswirkungen für die Immobilieneigentümer Art. 82 Technische Massnahmen zur Verminderung der Mit dieser Regelung erhalten die Kantone, welche die MuKEn-Regelung zum CO2-Emissionen bei Gebäuden Heizungsersatz bis Ende 2021 eingeführt haben, einen Aufschub bei der In Kantonen, welche bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Teil F des Einführung des CO2-Grenzwertes. Dies vergrössert den Spielraum für die Basismoduls der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich vom Eigentümer schlecht gedämmter Liegenschaften, ihre Heizung vor der 9. Januar 2015 oder eine strengere Regelung in Bezug auf den Anteil Einführung des neuen Grenzwertes nochmals zu ersetzen. erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz in Kraft gesetzt haben, gelten die Vorschriften nach Artikel 10 Absätze 1–4 ab dem Jahr 2026. Art. 29 CO2-Abgabe Art. 34 CO2-Abgabe Die CO2-Abgabe beträgt ab 1.1.2022 CHF 120 pro Tonne CO2 (ca. 1 Der Bund erhebt eine CO2-Abgabe auf der Herstellung, 1 Der Bund erhebt eine Abgabe auf der Herstellung, Erzeugung, Gewinnung 31 Rp./l Heizöl). Mit dem neuen Gesetz wird diese Abgabe ausgebaut und soll Gewinnung und Einfuhr von Brennstoffen. und Einfuhr von fossilen Brennstoffen (CO2-Abgabe). bis auf CHF 210 pro Tonne CO2 (ca. 55 Rp./l Heizöl) erhöht werden können. 2 Der Abgabesatz beträgt je Tonne CO2 36 Franken. Der 2 Der Bundesrat setzt den Abgabesatz zwischen 96 Franken und 210 Franken Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat in der Verordnung wieder Ziele in Bundesrat kann ihn bis auf höchstens 120 Franken pro Tonne CO2 fest. Zweijahresschritten definieren wird, anhand derer in ebensolchen Schritten die erhöhen, falls die gemäss Artikel 3 für die Brennstoffe Abgabe erhöht werden kann. festgelegten Zwischenziele nicht erreicht werden. Art. 34 Verminderung der CO2-Emissionen bei Art. 53 Klimafonds Die Teilzweckbindung wird in einen neuen, mit den Lenkungsabgaben Gebäuden 2 Ein Drittel des Ertrags der CO2-Abgabe, höchstens aber 450 Millionen alimentierten Fonds, umgewandelt. Weiterhin sollen CHF 450 Mio. pro Jahr zur 1 Ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens Franken pro Jahr, und weniger als die Hälfte des Ertrags aus der Förderung von energetischen Massnahmen im Gebäudebereich zur Verfügung aber 450 Millionen Franken pro Jahr, wird für Flugticketabgabe und aus der Abgabe Allgemeine Luftfahrt werden für stehen. Das Ausschöpfen dieses Betrages hängt nach wie vor massgeblich von Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2- Massnahmen zur wesentlichen Verminderung von Treibhausgasemissionen den Förderprogrammen der Kantone ab. Nur wenn diese ihre Beiträge ebenfalls Emissionen bei Gebäuden einschliesslich Senkung des eingesetzt. leisten, ist der volle Bezug der Mittel aus der CO2-Abgabe möglich. Stromverbrauchs im Winterhalbjahr verwendet. Zu Art. 55 Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden diesem Zweck gewährt der Bund den Kantonen 1 Aus dem Klimafonds werden höchstens im Umfang der Mittel, die aus der Globalbeiträge an Massnahmen nach den Artikeln 47, CO2-Abgabe in den Klimafonds eingelegt wurden, für Massnahmen zur 48 und 50 des Energiegesetzes vom 30. September langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden, einschliesslich 2016 (EnG). Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von Elektrizität im Winterhalbjahr, verwendet. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Kantonen Globalbeiträge an Massnahmen nach den Artikeln 47, 48 und 50 EnG. 2 Der Bund unterstützt zur langfristigen Verminderung 2 Mit jährlich 60 Millionen Franken aus den Mitteln nach Absatz 1 sowie den Die Fördermittel für zusätzliche Massnahmen werden auf CHF 60 Mio. Franken der CO2-Emissionen bei Gebäuden Projekte zur direkten von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen finanziert der Bund verdoppelt. Neu fallen hierunter auch Massnahmen, die direkt den Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung. Er insbesondere Massnahmen für: Immobilieneigentümer zugute kommen. Dies betrifft zum Beispiel die Förderung setzt dafür einen kleinen Teil der in Absatz 1 vorgesehe a. kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen des Heizungsersatzes oder die Installation von Ladeinfrastrukturen für nen Mittel ein, höchstens aber 30 Millionen Franken. für erneuerbare Energiequellen; Elektrofahrzeuge. Sobald diese Massnahmen globalbeitragsberechtigt sind, Der Bundesrat legt die Kriterien und Einzelheiten der b. Projekte zur direkten Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung; dürften weitere Kantone diese in ihre Förderprogramme aufnehmen. Tabelle: Thomas Ammann, HEV Schweiz Unterstützung sowie den jährlichen Höchstbetrag der c. Ersatz fossil betreibbarer Heizungen und ortsfester elektrischer Finanzhilfen fest. Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien; d. Überwindung der in Spezialfällen aus Artikel 10 entstehenden Liquiditätsengpässen durch Absicherung und Standardisierung von Energie- Contracting-Lösungen, um Marktangebote für kleinere Gebäude zu stimulieren; e. Absicherungen von Risiken von Investitionen in den Neubau und Ausbau thermischer Netze und der dazugehörenden Wärmeerzeugungsanlage, die mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden; f. Absicherungen von langfristigen Risiken von Investitionen in die klimaverträgliche Modernisierung von Gebäuden; g. Installationen von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden; h. Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase. 11 Wohnwirtschaft HEV Aargau | Nr. 4–2021
AKTUELL Niederschlagsrekord und Waldschäden Der vergangene Winter brachte im Aargau viel Schnee, Überschwemmungen und einen frühlings- haften Februar. Die grossen Schneemengen hinterliessen ausgedehnte Schäden in den Wäldern. Fotos: Andreas Walker Überschwemmung Hallwilersee Ende Januar. Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil ten zu einer über 30 Zentimeter hohen wilersees den Höchststand von 449,065 Me- Schneedecke, die bei winterlichen Tempera- tern, was 39,5 Zentimetern über dem lang- Der Winter war nicht nur gefühlt trüb und turen vorerst liegen blieb. Ab dem 28. Januar jährigen Mittel entspricht. nass, die meteorologischen Daten bestätigen brachten stürmische Winde aus dem Sektor diese Tatsache sogar in aller Deutlichkeit. Be- West bis Südwest deutlich mildere Luft in Der letzte ähnlich hohe Pegelstand wurde reits im Dezember war im Aargau eine extrem unser Land. In den tieferen Lagen regnete es mit 449,169 Metern am 14. April 2006 re- tiefe Zahl an Sonnenstunden gemessen wor- ausgiebig, während in den Bergen abermals gistriert, was 49,9 Zentimetern über dem den. Die Messstation in Buchs-Aarau regis beträchtliche Schneemengen fielen. Am langjährigen Mittel entspricht. trierte in diesem Monat gerade einmal 11 nördlichen Ende des Hallwilersees sowie im Sonnenstunden – der zweittiefste Dezem- Bereich des Aabaches führte der viele Regen In den Monaten März und April 2006 be- ber-Wert seit den Aufzeichnungen 1984. zusammen mit dem schmelzenden Schnee trugen die Niederschläge mehr als das Dop- bereits Ende Januar zu grossräumigen Über- pelte des langjährigen Mittels, was diesen Der Winter erreichte seinen Höhepunkt schwemmungen. In der Nacht vom 4. auf Pegelhöchststand erklärt. Allein am 4. und Mitte Januar. Anhaltende Schneefälle führ- den 5. Februar erreichte der Pegel des Hall- 5. März 2006 fielen im Aargau 29 Zentime- Nr. 4–2021 | Wohnwirtschaft HEV Aargau 12
AKTUELL ter Schnee (siehe auch «Schneereiche Win- ter im Aargau»). Extrem nass und zu wenig Sonne Die Bilanz für die Monate Dezember bis Fe- bruar fällt wie folgt aus: Nach Angaben von MeteoSchweiz war der Winter in Buchs-Aa- rau mit einer Temperatur von 2,5 Grad 1,4 Grad zu warm. Mit 129 Sonnenstunden ent- sprach die Sonnenscheindauer gerade einmal 94 Prozent der Norm. Von Dezember bis Februar fielen 320 Liter pro Quadratmeter Niederschlag, knapp anderthalb mal so viel wie sonst üblich. Dieser hohe Wert kommt vor allem durch das Januar-Mittel zustande, das mit 202 Litern Niederschlag pro Quad- ratmeter rund das Dreifache des Normwertes betrug. Es waren die höchsten Januar-Nieder- schläge seit den Aufzeichnungen 1959. Grosse Schäden an den Bäumen Die ausgiebigen Schneefälle Mitte Januar hinterliessen grosse Schäden an den Bäu- men. Da während des Niederschlages eine Abkühlung erfolgte, ging der Regen in Schnee über und gefror schliesslich an den Bäumen. Danach blieb der Schnee lange liegen. Das Gewicht des Nassschnees sorgte für eine ungewöhnliche Belastung, sodass an den Bäumen die Äste oder ganze Wipfel abbrachen oder der Baum sogar umkippte. Nach Angaben von Alex Arnet, Leiter der Sektion Waldbewirtschaftung des Kantons Seltener Anblick: Vollständig schneebedeckte Seetalstrasse und Bahnlinie in Hallwil am 14. Januar. Aargau, verursachte der Schnee im vergan- genen Winter im Kanton Aargau einen Schneereiche Winter im Aargau geschätzten Schaden von 40’000 bis 80’000 Kubikmeter Holz. Es ist möglich, dass die Nach Angaben von MeteoSchweiz brachte die Wetterlage dem Kanton Aargau am 14. und effektiven Schäden sogar bis 100’000 Ku- 15. Januar eine Schneemenge von 32 Zentimetern. Damit wurde die gesamte Landschaft in bikmeter betragen könnten. Dies würde winterliches Weiss gehüllt und die tiefen Lagen erlebten wieder einmal einen richtigen Winter. etwa einem Viertel der jährlichen Holznut- Wegen der Schneemassen und vielen umgestürzten Bäumen war das Schweizer Strassen- und zung im Kanton Aargau entsprechen. Schienennetz stark beeinträchtigt. Einige Ortschaften waren sogar von der Aussenwelt abge- schnitten. In Zürich wurde der Tram- und Busverkehr sogar vollständig eingestellt. Im Aargau Zu Beginn des Ereignisses kamen die Förs- sorgte der Schnee für Probleme auf den Strassen, es gab einige Unfälle und gewisse Strecken ter kaum in den Wald, um die Schäden zu waren gesperrt. Bei den Zügen traten Ausfälle und Verspätungen auf. Davon war auch die See- begutachten, da grosse Mengen Schnee talbahn betroffen. und liegende Bäume die Wege blockierten. Zudem waren sie zuerst damit beschäftigt, Während in der Westschweiz kaum Schnee fiel, wurden die grössten Mengen in der Ostschweiz die wichtigsten Verkehrsachsen wieder zu verzeichnet. Der Kanton Aargau lag ziemlich genau in der Mitte dieser beiden Extreme. öffnen. Danach waren die Waldarbeiter vor Am 4. und 5. März 2006 erlebte der Aargau eine ähnliche Situation. Damals fielen in diesen allem damit beschäftigt, das geschädigte zwei Tagen 29 Zentimeter Schnee, was zu erheblichen Verkehrsproblemen führte. Noch extremer Fichtenholz aus den Wäldern zu räumen, war die Situation am 13. und 14. Februar 1985. An diesen zwei Tagen fielen sogar 40 Zentime- damit der Ausbreitung des Borkenkäfers ter Neuschnee. Einhalt geboten wird. 13 Wohnwirtschaft HEV Aargau | Nr. 4–2021
Immobilienangebote HEV Aargau Einfamilienhaus Unterentfelden Gastronomie mit Mehrfamilienhaus 5½ Zimmer, 125.5 m2 Wohnfläche in Kleindöttingen 728 m2 Grundstück, schöner Garten Ein Restaurant, 4x 3½ Zimmer mit Teich, Schwedenofen 1x 4 Zimmer, 10x Studios inkl. 2 Garagen, 2 Aussenabstellplätze inkl. 2 Einzelgarage, Kundenparkplätze Verkaufspreis CHF 950’000.– Verkaufspreis CHF 4’990’000.– 2-Generationenhaus Würenlos Doppel-Einfamilienhaus Würenlos 1’050 m2 Grundstück 6½ Zimmer, 217 m2 Wohnfläche 4½-Zimmer-Einfamilienhaus mit Fernsicht in die Alpen 2-Zimmer-Einliegerwohnung ruhige Lage, Sackgasse inkl. Garage und Aussenabstellplätze inkl. Doppelgarage und Verkaufspreis CHF 1’650’000.– Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 1’695’000.– Ein- und Zweifamilienhaus Generationenhaus Schinznach Dorf Ennetbaden 7½ Zimmer, 179.2 m2 Wohnfläche 5-Zimmer-Einfamilienhaus 1’150 m2 Grundstück, Dorfzone 5½-Zimmer-Gartenwohnung Baulandreserve (W2) mit Weitsicht 5½-Zimmer-Dachwohnung 6 Aussen-Parkplätze 454 m2 Grundstück Verkaufspreis CHF 825’000.– 3 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 1’600’000.– Einfamilienhaus Brugg Einfamilienhaus in Hunzenschwil 6½ Zimmer, 148 m2 Wohnfläche 7½ Zimmer, 213 m2 Wohnfläche 420 m2 Grundstück, gedeckter Sitzplatz 1’428 m2 Grundstück mit toller Fernsicht zu den Alpen Gartenanlage, Baulandreserve inkl. Garage und Vorplatz Werkstattschopf und ein Gartenhaus Verkaufspreis auf Anfrage inkl. Doppelgarage Verkaufspreis CHF 1’200’000.– Zweifamilienhaus Etzgen Einfamilienhaus in Kölliken 2x 3½ Wohnung 5½ Zimmer, 130 m2 Wohnfläche 1’019 m2 Grundstück mit 467 m2 Grundstück Wald in der Dorfzone ruhig und nahe am Waldrand 3x Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 720’000.– inkl. Garage Verkaufspreis CHF 550’000.– Mittelreihenhaus Leuggern Maisonettewohnung Birmenstorf AG 5½ Zimmer, 134 m Wohnfläche 2 5½ Zimmer, 129.5 m2 Wohnfläche 155 m2 Grundstück Dachgeschoss mit Galerie, Duschzimmer, grosses Dachzimmer Schlafzimmer und Ankleide inkl. 2 Garagen und Aussenabstellplätze Balkon mit Weitsicht, familienfreundlich Verkaufspreis CHF 650’000.– inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 560’000.– Einfamilienhaus Lengnau AG Villa Rosenheim Beinwil am See 6 Zimmer, 170 m2 Wohnfläche 11 Zimmer, 350 m2 Wohnfläche 267 m2 Grundstück, schöner Kachelofen 2’955 m2 Grundstück 2 Badezimmer mit Tageslicht antike Parkett- und Steinböden 50 m2 Dachzimmer mit Cheminée grosszügige Parkanlage grosse Garage mit toller Werkstatt Verkaufspreis auf Anfrage Verkaufspreis CHF 570’000.– Weitere Angebote www.hev-aargau.ch Hauseigentümerverband Aargau Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Wir verkaufen Ihre Liegenschaft Kontakt Verkauf verkauf@hev-aargau.ch Nr. 4–2021 | Wohnwirtschaft HEV Aargau 14 056 200 50 60
RECHT SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET Bürgschaft oder Solidarmieter geholt werden! Bestehen weiterhin Zwei- und Schäden am Mietobjekt. Dass die fel an der Zahlungsmoral des Mieters, Schwester selbst als Mieterin nicht im kann man sich dennoch gegen das Risiko Mietobjekt wohnt, spielt keine Rolle. ausbleibender Mietzinszahlungen absi- Folge dieser Solidarmieterschaft ist, dass chern. Sie nun zwei Vertragspartner haben. Das bedeutet, dass beispielsweise Mietzinsan- Bürgschaft mit Vorbehalten passungen oder eine Kündigung auch Die Bürgschaft begründet eine eigene beiden Mietern formell korrekt mitge- Schuld des Bürgen gegenüber dem teilt werden müssen. Lena Waldmeier Vermieter. Doch obwohl im Alltag im MLaw, Rechtsanwältin, Zusammenhang mit Mietverhältnissen Kaution als weitere Sicherheit Rechtsberaterin HEV Aargau häufig von Bürgschaft gesprochen wird, Eine zusätzliche Sicherheit für Mietzins- ist diese wenig geeignet, um einen allfäl- forderungen und Forderungen aufgrund Frage: ligen Mietzinsausfall abzusichern. Die von Schäden am Mietobjekt ist die Miet- Für meine Wohnung hat sich ein Bürgschaft muss schriftlich vereinbart kaution. Es ist, gerade bei Mietern mit Mietinteressent gemeldet, der bereits werden und den Maximalbetrag, für den bereits eingetragenen Betreibungen, einige Betreibungen hat. Ich befürchte, gebürgt wird, enthalten. Bei Bürgschaf- empfehlenswert, diese auf die maximal dass es in Zukunft Schwierigkeiten ge- ten für Beträge über Fr. 2000.– muss der zulässige Höhe (drei Brutto-Monatsmie- ben wird mit der Bezahlung der Miete. Vertrag zudem öffentlich beurkundet ten) festzusetzen. Die Übergabe des Nun hat seine Schwester, welche ein werden. Dieser Gang zum Notar ist mit Mietobjekts kann, bei entsprechender hohes Einkommen und keine Betrei- Kosten verbunden und aufgrund des vertraglicher Vereinbarung, verweigert bungen hat, angeboten, für ihn zu bür- Aufwands wenig geeignet für die Vermie- werden, solange die Kaution nicht voll- gen. Kann ich den Mietvertrag so einge- tungspraxis. ständig bezahlt wurde. hen? Schwester als Solidarmieterin Zudem ist es stets ratsam, bei einem Antwort: Eine gute Möglichkeit, um sich abzusi- allfälligen Zahlungsverzug des Mieters Hat ein Mietinteressent bei der Bewer- chern, ist die Aufnahme der Schwester in rasch zu handeln und sich allenfalls auch bung bereits eingetragene Betreibungen, den Mietvertrag als Solidarmieterin. Da- juristische Unterstützung dafür zu holen. kann dies ein Hinweis auf eine schlechte für führen Sie die Schwester des Mietin- Zahlungsmoral sein, weshalb es sich teressenten mit deren Einverständnis im lohnt, genauer hinzuschauen. So kann Mietvertrag als weitere Mieterin auf und beispielsweise eine Referenzauskunft des lassen sie den Mietvertrag mitunterzeich- letzten Vermieters Aufschluss geben, ob nen. Dies führt dazu, dass sie als vollwer- der Mietzins in der Vergangenheit jeweils tige Mieterin für sämtliche Forderungen (pünktlich) bezahlt wurde. Aber aufge- aus dem Mietverhältnis mithaftet. Ins Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau passt: Referenzauskünfte dürfen nur mit besondere auch für ausbleibende Miet- beantworten telefonisch Rechtsfragen werk- Zustimmung des Mietinteressenten ein- zinszahlungen, Nebenkostenforderungen tags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70. 15 Wohnwirtschaft HEV Aargau | Nr. 4–2021
RECHT Die Vermieterkündigung vom Kanton genehmigte Formular zu ver- ausserordentliche Kündigungsgründe zur wenden, bei Familienwohnungen ist dieses Verfügung. Bei diesen ausserordentlichen jedem Ehepartner separat zuzustellen. Die Gründen sind die Kündigungsfristen kür- eingeschriebene Zustellung ist empfehlens- zer und der Mieter kann das Mietverhältnis wert. Die Kündigung sollte möglichst früh- nicht erstrecken lassen. Auch eine ausseror- zeitig erfolgen. dentliche Kündigung ist anfechtbar. Nach- stehend einige Beispiele: Grundsätzlich kann ein Vermieter jederzeit kündigen, wobei er die Kündigung nicht Eine ausserordentliche Kündigung durch begründen muss. Der Mieter kann aber den Vermieter ist unter anderem bei Zah- Antonia Florin MLaw, Rechtsanwältin, eine Begründung verlangen (Art. 271 Abs. 2 lungsrückstand möglich. Ist der Mieter mit Notter Advokatur und Notariat, OR). Das Gesetz äussert sich nicht zum der Zahlung fälliger Mietzinse im Baden Inhalt und zur Ausführlichkeit der Begrün- Rückstand, kann ihm der Vermieter bei dung. Ein guter Grund liegt etwa vor, wenn Wohn- und Geschäftsräumen eine Zah- Die Ansicht, dass ohne wichtige Gründe der Mieter die Mietzinse nicht pünktlich lungsfrist von mindestens 30 Tagen anset- eine Kündigung des Mietverhältnisses bezahlt, den Hausfrieden stört oder dem zen und androhen, dass bei unbenütztem nicht möglich ist, ist verbreitet aber unzu- Vermieter verunmöglicht, Mängel zu behe- Ablauf dieser Frist das Mietverhältnis ge- treffend. ben. Die aufgeführten Gründe müssen der kündigt werde (Art. 257d Abs. 1 OR). Be- Wahrheit entsprechen und im Zeitpunkt zahlt der Mieter innert dieser Frist nicht, Ordentliche Kündigung der Kündigung bestehen. Die Kündigung kann ihm die Wohnung oder der Ge- Eine ordentliche Kündigung setzt voraus, durch den Vermieter ist erfolgreich anfecht- schäftsraum mit einer verkürzten Frist von dass die Fristen und Termine sowie die vor- bar, wenn sie gegen Treu und Glauben ver- 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt geschriebenen Formalitäten beachtet wer- stösst (vgl. dazu Ziffer 3 hiernach). werden. den. Ist nichts anderes vereinbart worden, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Ausserordentliche Kündigungsgründe Gebraucht der Mieter die Mietsache nicht Wohnungen drei und für Geschäftsräume Verstösst der Mieter gegen seine Pflichten, sorgfältig oder nimmt er auf Hausbewoh- sechs Monate. Für die Kündigung ist das stehen dem Vermieter unter Umständen ner und Nachbarn keine Rücksicht (verur- Ist Ihr Gebäude genügend vor Hochwasser geschützt? Machen Sie jetzt den 7punktecheck.ch Nr. 4–2021 | Wohnwirtschaft HEV Aargau 16
RECHT sacht er beispielsweise konstant übermässi- dere möglich, wenn sie ausgesprochen gen Lärm, bedroht er Nachbarn oder worden ist: beschädigt er die Wohnung absichtlich), • weil der Mieter nach Treu und Glauben kann ihn der Vermieter abmahnen, er solle Ansprüche aus dem Mietverhältnis gel- das pflichtwidrige Verhalten zukünftig un- tend macht, beispielsweise wenn der terlassen (Art. 257f OR). Mieter wegen Mängeln an der Mietsache energieberatungAARGAU die ihm zustehenden Rechte ausübt. Verletzt der Mieter trotz schriftlicher Mah- • weil der Vermieter eine einseitige Ver- nung seine Pflichten weiter und ist dadurch tragsänderung zu Lasten des Mieters oder die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzu- eine Mietzinsanpassung durchsetzen will. mutbar, kann ihm der Vermieter mit einer • weil der Vermieter alleine deshalb kün- Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende digt, um den Mieter zum Erwerb der ge- eines Monats kündigen. Verletzt der Mieter mieteten Wohnung zu veranlassen. allerdings eine andere, nicht abgemahnte • wegen Änderungen in der familiären Si- Sorgfaltspflicht, ist eine erneute Mahnung tuation des Mieters, aus denen dem Ver- nötig. Fügt der Mieter der Mietsache mieter keine wesentlichen Nachteile ent- schweren Schaden zu, kann der Vermieter stehen. Dies ist beispielsweise dann der von Wohn- oder Geschäftsräumen sogar Fall, wenn eine Familie ein (weiteres) fristlos, d. h. ohne die Einhaltung einer Kind bekommt oder wenn der Le- 30-tägigen Frist, kündigen. benspartner des Mieters in die Wohnung einzieht, sofern die Wohnung dadurch Ein schutzwürdiges Interesse für eine Kün- nicht überbelegt ist. digung liegt insbesondere bei Eigenbedarf vor, weil der Vermieter die Wohnung künf- Anfechtbar ist die Kündigung auch, wenn tig selber bewohnen oder einem Familien- sie während eines mit dem Mietverhältnis Es lohnt sich! mitglied zur Verfügung stellen möchte. Zu zusammenhängenden Schlichtungs- oder Wir beraten Sie gerne bei berücksichtigen ist, dass die Kündigung Gerichtsverfahrens ausgesprochen wird, allen Fragen rund um das Thema Gebäude und missbräuchlich ist, wenn dieser Eigenbe- ausser wenn der Mieter das Verfahren miss- Energie, zum Beispiel zu: darf nur vorgeschoben ist, d. h. wenn der bräuchlich eingeleitet hat. Wird eine Kün- – Gebäudeerneuerungen Vermieter nicht wirklich beabsichtigt, die digung vor Ablauf von drei Jahren nach – Fensterersatz Wohnung selber zu bewohnen. Wegen Ei- Abschluss eines solchen Verfahrens ausge- – Heizungs- und Boilerersatz genbedarfs kann allerdings nur unter Be- sprochen, kann der Mieter sie ebenfalls – Solaranlagen achtung der ordentlichen Fristen gekündigt anfechten, wenn der Vermieter zu einem – elektrischen Verbrauchern werden. erheblichen Teil unterlegen ist, seine Forde- und Beleuchtung – Neubauten rung oder Klage zurückgezogen bzw. er sich – Förderprogrammen Jedoch kann eine Kündigung wegen Eigen- mit dem Mieter geeinigt hat. bedarfs auch während eines mit dem Miet- energieberatungAARGAU – verhältnis zusammenhängenden Schlich- Zusammenfassung eine Dienstleistung des tungs- oder Gerichtsverfahren und während Grundsätzlich kann der Vermieter jederzeit Kantons Aargau einer dreijährigen Sperrfrist ausgesprochen und aus einem beliebigen Grund kündigen. Kostenlose Beratung am werden (Art. 271a Abs. 3 lit. a OR; vgl. dazu Der Mieter hat Anspruch darauf, dass ihm Telefon und per Mail: Ziffer 3 hiernach). Zudem kann bei einer die Kündigung begründet wird. Er kann 062 835 45 40 Handänderung der neue Eigentümer we- die Kündigung anfechten und deren Miss- energieberatung@ag.ch gen Eigenbedarfs ausserordentlich auf den bräuchlichkeit geltend machen. Aus diesem Beratungen vor Ort durch nächsten gesetzlichen Termin kündigen, Grund sollte die Begründung gut überlegt, unabhängige Fachleute auch wenn der Mietvertrag eine lange klar formuliert und nachvollziehbar sein. Weitere Informationen Mietdauer vorsieht (Art. 261 Abs. 2 lit. a Obsiegt der Mieter, zieht dies für den Ver- finden Sie unter OR). mieter eine dreijährige Sperrfrist nach sich, www.ag.ch /energieberatung während welcher eine weitere (ordentliche) Anfechtbarkeit der Kündigung Kündigung missbräuchlich wäre. Liegen Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie ausserordentliche Kündigungsgründe vor, gegen Treu und Glauben verstösst. Die An- kann hingegen auch während der Sperrfrist fechtung ist gemäss Art. 271a OR insbeson- gekündigt werden. 17 Wohnwirtschaft HEV Aargau | Nr. 4–2021 Departement Bau, Verkehr und Umwelt
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