Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
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TAGESAGENDA 1 Auswirkungen der Corona-Krise und Handlungsbedarf im Bereich von Pflegeeinrichtungen 2 Liquiditätssicherung in der Corona-Krise 3 Empfehlungen zu COVID-19 aus der Managementperspektive 2
Auswirkungen der Corona-Krise und Handlungsbedarf im Bereich von Pflegeeinrichtungen Webinar, 24. April 2020 RA Kai Tybussek Geschäftsführender Partner
AGENDA 1 Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) 2 Soforthilfeprogramm Corona des Bundes 3 Corona-Kredite der KFW 4 Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht 5 Kurzarbeitergeld (KUG) 6 Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise 4
Eckdaten: Wer – was – wann? Zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Betreuungsdienste* Mehraufwendungen und Mindereinnahmen März 2020 bis September 2020, ggf. Folgezeitraum 7
Einzelheiten zum Verfahren Richtigkeit ist zu Gegenüberstellung Auszahlung erklären – Geltendmachung der Forderungen innerhalb von 14 keine mit Januar 2020 Kalendertagen Überkompensation 8
Weitere Hinweise • Überprüfung des Nachweisverfahrens im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen ggf. Rückzahlung • Keine Berücksichtigung von Kosten zu Lasten der Pflegebedürftigen 9
AGENDA 1 Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) 2 Soforthilfeprogramm Corona des Bundes 3 Corona-Kredite der KFW 4 Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht 5 Kurzarbeitergeld (KUG) 6 Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise 10
Auszug aus den Vorgaben des Bundes: Antragsberechtigte: Sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein. Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 € für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 €, ebenfalls für drei Monate. (…) 12
Umsetzung in den Ländern Beispiel NRW: • 9.000 €: bis zu 5 Beschäftigte (Bundesmittel) • 15.000 €: bis zu 10 Beschäftigte (Bundesmittel) • 25.000 €: bis zu 50 Beschäftigte (Landesmittel) 13
Verbundene Unternehmen: Da gemeinnützige Unternehmen oftmals einen sozialen Träger haben (Verein, GmbH oder Körperschaft), muss die Soforthilfe bei verbundenen Unternehmen über den jeweiligen Träger beantragt werden. Vergleich Bayern: „Einzel“- Unternehmen antragsberechtigt, aber bei der Liquidität kommt es ggf. auf den Träger an. 14
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AGENDA 1 Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) 2 Soforthilfeprogramm Corona des Bundes 3 Corona-Kredite der KFW 4 Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht 5 Kurzarbeitergeld (KUG) 6 Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise 16
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Kredite in den Ländern (beispielsweise…) LfA Förderbank Bürgschaftsbank NRW Bank Bayern Saarland Hamburgische Bürgschaftsbank N Bank Investitions- und Berlin Förderbank Mittelständische Investitionsbank Beteiligungsgesell- Thüringer Sachsen-Anhalt schaft Schleswig- Aufbaubank Holstein 19
Voraussetzungen Sofortkredite • Tätig seit Januar 2019 • Gewinn im Durchschnitt der Jahre 2017 – 2019 • Keine Insolvenzmaßnahmen • Laufzeit 10 Jahre • Zinssatz ca. 3 % • Maximal 800.000 € (individuell maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019) 24
AGENDA 1 Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) 2 Soforthilfeprogramm Corona des Bundes 3 Corona-Kredite der KFW 4 Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht 5 Kurzarbeitergeld (KUG) 6 Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise 25
Anpassung der Arbeitszeit Durch Allgemeinverfügungen zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes sollen Arbeitszeitanpassungen möglich sein: • In systemrelevanten Berufen (Pflege, Behandlung und Betreuung): • Heraufsetzung der höchstzulässigen täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden • Heraufsetzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden • Herabsetzung der Ruhezeit auf 9 Stunden 26
Verdienstausfall bzw. Krankengeld Wenn ein Mitarbeiter aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne ist, besteht zwar kein Anspruch auf Vergütung, dafür allerdings ein Anspruch auf Verdienstausfall nach § 56 IfSG: • bis Woche 6: Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls (Netto-Arbeitsentgelt) • ab Woche 7: Entschädigung in Höhe des Krankengeldes 27
Umgang mit Sitzungen/Terminen • Sitzungen des Betriebsrats: Normalfall ist Sitzung mit persönlicher Präsenz. • Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen ist nicht explizit im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen. • Für die Dauer der Covid-19 Pandemie liegt nach Auffassung des BMAS eine Sondersituation vor, in der die Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz (einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx- Meetings oder Skype) zulässig ist, wenn eine Anwesenheit im Betrieb nicht gewährleistet werden kann. 28
Arbeitnehmer-Überlassung Ausnahmsweise ist eine Überlassung von Personal auch ohne eine AÜG-Erlaubnis möglich, wenn die Überlassung gelegentlich wegen der aktuellen Corona-Krise erfolgt. Voraussetzung: • AN stimmen der Überlassung zu bzw. es gibt eine vertragliche Vereinbarung. • Nicht dauerhaft als AN-Überlasser tätig. Damit wird der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG großzügig ausgelegt (sog. Bagatellüberlassung). 30
Weitere aktuelle Änderungen – „Geringfügigkeit“ Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozial-Paket) • Vom 01.03.2020 (rückwirkend!) bis zum 31.10.2020 vorübergehende Anhebung der Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte. • Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie innerhalb eines Zeitjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Diese Zeitgrenzen werden auf 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage angehoben. • Damit wird ein unvorhersehbares Überschreiten (Corona) bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (450 €) von 3 Monaten auf 5 Monate erhöht. 31
AGENDA 1 Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) 2 Soforthilfeprogramm Corona des Bundes 3 Corona-Kredite der KFW 4 Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht 5 Kurzarbeitergeld (KUG) 6 Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise 32
Kurzarbeitergeld Zugang zu Kurzarbeitergeld ist erleichtert: • Der Anteil der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, ist auf bis zu 10 % abgesenkt worden (statt: mindestens 1/3 der Beschäftigten) • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes kann vollständig oder teilweise verzichtet werden. Sonst: in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, müssen diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden. 33
Kurzarbeitergeld • Dem Arbeitgeber werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise erstattet. • Auch für Leiharbeiter*innen kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. • Die Verordnungsermächtigungen sind zeitlich befristet bis zum 31.12.2020. 34
Kurzarbeitergeld • Entgelt aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen wird nicht hinzugerechnet (Grenze: KUG und Entgelt ergeben nicht mehr als normaler Verdienst). Systemrelevante Branchen oder Berufe sind z. B.: • Medizinische Versorgung, ambulant und stationär, auch Krankentransporte • Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialen • Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten • Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln • Labordiagnostik • Apotheken Güterverkehr z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel • Lebensmittelhandel – z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen • Lebensmittelherstellung, auch Landwirtschaft • Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln 36
AGENDA 1 Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) 2 Soforthilfeprogramm Corona des Bundes 3 Corona-Kredite der KFW 4 Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht 5 Kurzarbeitergeld (KUG) 6 Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise 37
Pflegesatzverhandlungen in der aktuellen Situation • Erhöhungen aufgrund gestiegener Kosten – unabhängig von den „coronabedingten“ Mehraufwendungen – müssen nach wie vor möglich sein • Die üblichen Parameter bei der Bemessung der Pflegesätze (§§ 84, 85 SGB XI ) wurden durch das Covid-19- Krankenhausentlastungsgesetz NICHT außer Kraft gesetzt • Es gelten weiterhin die Grundsätze aus § 84 Abs. 2 SGB XI, insbesondere gilt: „Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden“. 38
Pflegesatzverhandlungen in der aktuellen Situation • Nur der spezielle Fall der Möglichkeit, bei wesentlichen unvorhergesehenen Änderungen gemäß § 85 Abs. 7 SGB XI zu neuen Verhandlungen aufzufordern, wurde vorübergehend (d. h. vorläufig bis zum 30.09.2020 für die Coronakrise) außer Kraft gesetzt. 39
Länderspezifische Maßnahmen - NRW Seit dem 20. April 2020 außer Kraft und nicht verlängert Am 40
Welche Probleme gab es bei der Umsetzung der Anforderungen? „3-Zonen-Modell“ Isolationsbereich Quarantänebereich (bereits infizierte (Neu- und Regelbetrieb Wiederaufnahmen) Menschen) 41
Was gilt nun? Voraussichtlich: Erlass einer neuen Verordnung Beibehaltung „3-Zonen-Modell“? Ggf. Abweichungen möglich? Verlegung von Bewohner in Krankenhäusern bei Personalengpässen? Nur Aufnahme nach zwei Negativ-Test? 42
KONTAKT Kai Tybussek Rechtsanwalt Geschäftsführender Partner CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 02102/55858-21 0173/2667807 kai.tybussek@curacon-recht.de 43
Liquiditätssicherung in der Corona- Krise Webinar, 24. April 2020 WP StB Jan Grabow
AGENDA 1 Erste Erfahrungen in Bezug auf die Corona-Pandemie im Bereich von Pflegeeinrichtungen 2 Ermittlung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 150 SGB XI 3 Überwachung und Liquiditätssicherung/-beschaffung 4 Erstellung einer integrierten Ergebnis- und Liquiditätsplanung 5 Fazit: Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung trotz Lockerung des Insolvenzrechts 45
Erste Erfahrungen in Bezug auf die Corona-Pandemie im Bereich von Pflegeeinrichtungen Erste Erfahrungen in Bezug auf die Corona- Pandemie • Heterogenes Bild, Pflegeeinrichtungen unterschiedlich stark betroffen • Krankheits- und Todesfälle im Bereich der Bewohner und Mitarbeiter • Besuchs- und Ausgangsverbote in Pflegeeinrichtungen • Behördliche Auflagen, Betretungsverbote und Belegungsstopps • Coronabedingt reduzierte Inanspruchnahme von Leistungen oder Absagen • Abnahme von Neuaufnahmen/-kunden und Verzögerungen bei der Aufnahme • Personalmangel wird durch Krankheitsfälle verstärkt • Versorgung muss bei Schließung von Tagespflegeeinrichtungen und Fernbleiben der ausländischen Hilfskräfte neu organisiert werden • Verzicht auf eingestreute Kurzzeitpflege zur Reduzierung Infektionsrisiko • Schutzausrüstung fehlt • Kritikpunkte der Regelungen zum Kostenerstattungsanspruch nach § 150 SGB XI 46
Sonderregelungen für Pflegeeinrichtungen in der Corona- Krise Verbote Untersagung Gastronomie- Schließung von Tagespflege- Besuchsverbote betriebe jeder Art einrichtungen Entgegenkommen Vereinfachung im Verfahren zur Bei Unterschreitungen der in den Pflege- Feststellung der Pflegebedürftigkeit § einrichtungen vereinbarten Personalausstattung 147 SGB XI („nach Aktenlage“) findet kein Vergütungskürzungsverfahren statt. Bezug von Pflegegeld im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020, ohne dass ein Beratungseinsatz gemäß § 37 SGB XI abgerufen werden muss. Kostenerstattungsregelung in § 150 SGB XI: Pflegeeinrichtungen können die durch die Epidemie bedingten finanziellen Mehrausgaben (z. B. Kosten für zusätzliche Schutzausrichtung) oder Mindereinnahmen (insbesondere bei Ausbleiben von Gästen in der Tagespflege) über die Pflegeversicherung erstattet bekommen, falls diese nicht anderweitig finanziert werden können. Aussetzung der Qualitätsprüfungen nach § 114 Fristverlängerung für die Indikatoren- SGB XI bis zum 30.09.2020 erhebung gemäß § 114b SGB XI 47
Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung nach § 150 Abs. 1 SGB XI Notstandsmeldung • Im Fall einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 ist jeder Träger einer nach dem SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung verpflichtet, dies umgehend den Pflegekassen mit dem Meldeformular digital mitzuteilen. Form: Ausschließlich digital • Das ausgefüllte Formular soll ausschließlich per Mail an den für die jeweilige Region zuständigen Ansprechpartner der Landesverbände der Pflegekassen gesendet werden. Ausschließlich bei wesentlicher Beeinträchtigung • Die Notstandsmeldung ist ausschließlich bei tatsächlicher wesentlicher Beeinträchtigung der Leistungserbringung abzugeben. Erstattungen auch ohne Anzeige • Die Anzeige ist für die Durchführung des Verfahrens nach § 150 Abs. 2 SGB XI (Rettungsschirm) nicht erforderlich. 48
Formular zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nach § 150 SGB XI Wer bekommt die Kosten erstattet? • Alle nach dem SGB XI zugelassenen Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Pflegeheime, einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI, können die Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Wann muss ich den Antrag einreichen? • Anträge für März können ab sofort gestellt werden. • Spätestens bis Jahresende 2020 Wo muss ich den Antrag einreichen? • Die zuständige Pflegekasse, bei der der Anspruch auf Kostenerstattung geltend gemacht wird, findet sich nach Bundesländern sortiert auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes. Welche Informationen muss ein Antrag beinhalten? • Angaben zur Pflegeeinrichtung/Träger • Gesamthöhe des geltend gemachten Erstattungsbetrags • Angabe des Monats, für den der Erstattungsbetrag geltend gemacht wird • Gründe für etwaige Mindereinnahmen oder Mehraufwendungen 49
Berechnung des Erstattungsanspruchs nach § 150 SGB XI 3. Berechnung des Erstattungsbetrags - März 2020 Mehraufwendungen/Mindereinnahmen, die nicht bereits anderweitig (zum Beispiel durch staatliche Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld oder Entschädigung über Infektionsschutzgesetz oder durch Einnahmen aufgrund Arbeitnehmerüberlassung) ausgeglichen wurden 1. Angaben zu 1. Mehraufwendungen Mehraufwendungen Sachmittelmehraufwendungen 0,00 € Personalmehraufwendungen für Pflege und Betreuungspersonal 0,00 € 2. Angaben zu Höhe der Personalmehraufwendungen für sonstiges Personal 0,00 € Mindereinnahmen Summe Mehraufwendungen 0,00 € 2. Ausgleich für Mindereinnahmen 3. Angaben zu anderweitigen Einnahmen Einnahmen Erstattungsmonat ggü. Pflegebedürftigen 0,00 € Forderungen (ohne ggü. Pflegekassen u. Krankenkassen 0,00 € 4. Keine Investitionskosten Investitionskosten) ggü. Sozialhilfeträger 0,00 € Anderweitige Einnahmen 3. (z.B. aus Arbeitnehmerüberlassung, Kurzarbeitergeld oder anderweitige 0,00 € Entschädigungen) 5. Saldo Einnahmen Summe Einnahmen 0,00 € Einnahmen Referenzmonat Januar 2020 ggü. Pflegebedürftigen 0,00 € Forderungen (ohne ggü. Pflegekassen u. Krankenkassen 0,00 € 4. Investitionskosten) ggü. Sozialhilfeträger 0,00 € Summe Einnahmen 0,00 € 5. Ausgleich für Mindereinnahmen 0,00 € (Einnahmen Referenzmonat-Einnahmen Erstattungsmonat) Erstattungsbetrag 0,00 € 50
Praxisbeispiele zum Kostenerstattungsanspruch nach § 150 SGB XI: Corona-bedingte Mehraufwendungen Zusätzliche Personalkosten • Überbesetzungen, wenn Mitarbeiter in Quarantäne sind oder erkrankt sind • Mehraufwand durch Schaffung von Quarantänestationen • zusätzliche Personalaufwendungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden, wenn Ausfälle von krankheits- oder quarantänebedingt abwesendem Personal kompensiert werden müssen. • zusätzlicher Einsatz von Zeitarbeit • Personalkosten Erschwerniszuschläge (z.B. sieht § 19 TVÖD die Zahlung von Erschwerniszulagen vor). • Steuerfreie Bonuszahlungen von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG BMF-Schreiben vom 9.4.2020 => strittig Sachkosten • im Zusammenhang mit den infektionshygienischen Schutzvorkehrungen der Mitarbeitenden (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel) • Reinigungskosten: Mehrkosten durch aufwendigere Reinigung in den Küchen und Wohnbereichen • Mehrkosten durch besondere Angebote • Kosten für Telekommunikation (Hardware, Software und Schulungen) und virtuelles Arbeiten • Kosten für Mehr-Fahrten (durch trägerübergreifenden Einsatz) • Kosten für Fuhrpark (für trägerübergreifenden/standortübergreifenden Einsatz) • Verwaltungskosten/Mehraufwände für Krisenabstimmungen und Krisenkommunikation • Kosten für Mehraufwand bei der Dokumentation • Zusatzkosten für die Entsorgung infektiösen Mülls • Kosten für selbstorganisierte SARS-CoV-2-Testung Quelle: Eigene Auslegung der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI 51
Praxisbeispiele zum Kostenerstattungsanspruch nach § 150 SGB XI: Corona-bedingte Mindereinnahmen Erstattungsfähige Erträge teil-/stationär • Pflegebedingte Aufwendungen inkl. zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI, § 8 Abs. 6 SGB XI • Unterkunft und Verpflegung • Hospize fallen unter die Regelung, wenn sie nach § 72 SGB XI zugelassen sind. • Ausbildungskosten • Fahrtkostenerstattungen sind ebenfalls Bestandteil der erstattungsfähigen Einnahmen • Ausgenommen Investitionskosten: In der Regel drohen Einnahmeausfälle bei den Investitionskostenentgelten. In verschiedenen Bundesländern wurden Erlasse der Landesregierung zur Gewährung der Investitionskostenförderung angekündigt. (SodEG?) • Erträge aus der Besuchercafeteria, Kiosk, Friseur, etc.? • Erstattungen ohne Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen (?) Mindereinahmen teil-/stationär • Mindereinnahmen, wenn z. B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre geplanten Aufenthalte in Einrichtungen dauerhaft absagen • Belegungseinbruch durch Quarantänemaßnamen oder Schließungen • Belegungsausfälle • Belegungssperre, wenn Personal krank ist und die Versorgung nicht sichergestellt werden kann • Punktuelle Ausfälle, wenn Doppelzimmer wegen Corona nicht belegt werden kann • Abnahme bei den Neuaufnahmen /-kunden (?) 52
Prognose und Abgleich mit dem Plan sind elementare Bestandteile der Ergebnis- und Liquiditätssteuerung Welche Erlöse sind in der „Shutdown- Phase“ und dann im Anschluss sicher? CURACON Business Planner Welche Erlöse werden mit welcher Ertragslage - Muster Pflegeeinrichtung Wahrscheinlichkeit entfallen? Ertragslage 2017 2018 2019 2020 2020 Welche Mindererlöse sind erstattungsfähig? IST IST Bereinigt PLAN HR T€ T€ T€ T€ T€ Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen 3.032 3.168 3.231 3.328 3.162 Erträge aus Tagespflege 196 205 215 221 133 Vergütungszuschläge § 87b SGB XI 259 277 278 286 284 Mieterträge Altenwohnungen 495 495 498 513 514 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 1.549 1.593 1.641 1.690 1.606 Erlöse aus ambulanten Leistungen 342 276 311 327 284 Erträge aus der gesonderten Berechnung von 774 822 819 819 778 Investitionskosten ggü. Pflegebedürftigen Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben Zuweisungen und Zuschüsse 254 225 231 231 229 Sonstige betriebliche Erträge 318 308 334 334 331 Betriebliche Erträge 7.219 7.369 7.557 7.750 7.320 Personalaufwand 4.179 4.364 4.495 4.652 4.788 Materialaufwand 1.225 1.268 1.293 1.319 1.512 Investive Aufwendungen Pflegebereich 794 793 810 797 801 Investive Aufwendungen Wohnungen 249 310 251 249 248 Corona-bedinge Mehrausgaben Sonstige betriebliche Aufwendungen 471 479 480 490 545 Betriebliche Aufwendungen 6.918 7.214 7.330 7.507 7.894 Betriebsergebnis + 301 + 155 + 228 + 242 – 574 Finanzergebnis + 130 – 50 – 33 – 31 – 31 CURACON Business Planner Neuaufnahmen Periodenfremdes Ergebnis + 54 + 2 3 + 2 + 2 Entwicklung Anzahl der Neuaufnahmen + 40 März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Jahresergebnis + 485 + 107 + 198 + 213 – 603 2020 2019 4 1 0 2 2 2 2 3 3 1 6 5 4 6 5 4 5 6 6 3 53
Planungsparameter ambulante Pflege Mindereinahmen ambulant CURACON Business Planner • Einnahmeausfälle, sofern Einsätze nicht 2019 2020 2020 IST PLAN HR durchgeführt werden können 2020 Plan HR 2020 • Absage COVID-19-erkrankter pflegebedürftiger Personen Erlöse im Bereich Pflege nach SGB XI T€ 5.539 5.706 5.600 • SARS-CoV-2-bedingter Personalausfall Erlöse Leistungen SGB V T€ 4.976 5.000 4.900 • SARS-CoV-2-bedingte Sonstige T€ 24 29 25 Nichtinanspruchnahme von Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen T€ Pflegeleistungen: Kunden ambulanter Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben T€ Pflege- und Betreuungsdienste Umsatzerlöse gesamt T€ 10.539 10.735 10.525 reduzieren ihre Leistungsinanspruch- Betriebskostenzuschüsse T€ 573 602 590 nahme zum Zwecke der sozialen Sonstige betriebliche Erträge T€ 55 53 50 Distanzierung Betriebliche Erträge T€ 11.167 11.389 11.165 • Rückgang Neukunden Personalaufwand T€ 8.935 9.204 9.199 • Einschränkung der Beratungsgespräche Materialaufwand T€ 815 830 880 nach § 37 Abs. 3 SGB XI Abschreibungen T€ 89 91 89 • Angebote zur Unterstützung im Alltag Sonstiger betrieblicher Aufwand T€ 1.199 1.150 1.210 nach § 45a SGB XI Betriebliche Aufwendungen T€ 11.038 11.274 11.378 • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI Betriebsergebnis T€ + 129 + 115 – 213 • Individuelle Schulungen in der Anzahl Pantienten SGB XI Anzahl Häuslichkeit nach § 45 SGB XI Umsatz pro Patient SGB XI T€ • Offen: Investitionsförderung Anzahl Pantienten SGB V Anzahl Umsatz pro Patient SGB V T€ • Strittig: Für einzelne Leistungsbereiche Anteil Umsatzerlöse SGB XI in % 52,6 53,2 53,2 (SAPV, § 38 SGB V Haushaltshilfe sowie Anteil Umsatzerlöse SGB V in % 47,2 46,6 46,6 nach Landesrecht zugelassene Personalaufwandsquote in % 84,8 85,7 87,4 niederschwellige Angebote nach § 45 a Summe Personaleinsatz 186,5 185,8 189,1 SGB XI) gibt es zurzeit keine davon Pflegeteams VK 168,0 167,5 166,9 Erstattungsmöglichkeit über § 150 SGB davon Verwaltung VK 17,0 16,9 16,8 XI davon bezogene Pflegeleistung VK 1,5 1,4 5,4 54
Ermittlung Kostenerstattungsanspruch nach § 150 SGB XI Was ist von der Erstattung ausgenommen? Wann sind Mehrausgaben oder Mindereinnahmen Corona-bedingt? Schadensminderungspflicht ? Kurzarbeitergeld Keine Doppel- finanzierung: Ausgenommen sind Positionen, Entschädigung über Infektionsschutzgesetz die anderweitig finanziert werden. Versicherungsschutz bei angeordneten Betriebsschließungen Einnahmen aus der Flexibilisierung der Personaleinsatzmöglichkeiten 55
Optionen am Beispiel von Tagespflegeeinrichtungen CURACON Business Planner Ertragslage - Muster Tagespflegeeinrichtung Option1: Tagespflege 2017 2018 2019 2020 2020 • Betretungsverbot im Bereich einer IST IST IST PLAN HR Tagespflegeeinrichtung ist kein € € € € € Tätigkeitsverbot im Sinne des IfSG Ertr. aus Pflegelstg. 260 266 271 280 210 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 193 197 198 200 150 Option 2: Ertr. a. Zusatz/Transp-Lstg 86 88 89 90 68 Erträge Berechnung von Investitionskosten 58 60 62 60 45 • Kostenerstattung bei vollständiger Schließung oder Aufrechterhaltung einer Sonstige Umsatzerlöse, § 277 HGB 21 21 22 22 17 Notversorgung Zuw. / Zuschüsse zu BK Erstattungen im Sinne des IfSG Option 3: Einnahmen aus Kurzarbeitergeld Einnahmen aus Personalverschiebung trägerintern • Freiwillige Schließung ohne Verfügung Einnahmen aus Personalverschiebung aufgrund fernbleibender Gäste trägerübergeifend Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen Option 4: Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben Zuweisungen und Zuschüsse • Keine Schließung, Tagespflege bleibt geöffnet, aber es bleiben Gäste aufgrund Sonstige betriebliche Erträge 2 2 3 3 2 der Covid-19 bedingten Infektionsgefahr Betriebliche Erträge 621 633 645 655 491 fern Personalaufwand 269 276 281 289 265 Materialaufwand 146 150 156 160 128 Option 5: Aufw. f. zentrale DL 29 30 32 30 30 Steuern, Abgaben, Vers. 9 9 10 10 10 • Personalverschiebung trägerintern Mieten, Pacht, Leasing 35 36 38 40 40 Abschreibungen 43 44 46 46 45 Option 6: Corona-bedinge Mehrausgaben Aufw. Instandh., Instands. • Personalverschiebung trägerübergreifend Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 5 6 6 6 Betriebliche Aufwendungen 537 550 569 581 524 Option 7: Betriebsergebnis + 84 + 83 + 76 + 74 – 33 • Möglichkeiten von Kurzarbeit Finanzergebnis + 2 + 2 2 + 2 + 2 Periodenfremdes Ergebnis + 4 + 4 + 4 + 4 + 4 Jahresergebnis + 90 + 89 + 82 + 80 – 27 56
Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Corona- Effekte sowie Inanspruchnahme finanzieller Hilfen CURACON Business Planner CashFlow & Liquidität - Muster Altenhilfeeinrichtung + 40 Cash-Flow- und 2019 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 Liquiditätsplanung Bereinigt PLAN HR HR HR HR HR HR HR HR HR HR HR März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gesamt T€ T€ T€ T€ Liquide Mittel + 1.530 + 1.318 + 1.420 + 1.605 + 1.581 + 1.552 + 1.261 + 1.240 + 1.209 + 1.188 + 1.172 + 823 + 1.420 am Anfang der Periode Jahresergebnisse + 198 + 213 + 53 – 57 – 56 – 60 – 40 – 50 – 40 – 35 – 368 + 50 – 603 Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben (+) Abschreibungen / (-) Zuschreibungen auf + 571 + 582 + 146 + 49 + 49 + 49 + 49 + 49 + 49 + 49 + 49 + 49 + 587 Gegenstände des Anlagevermögens (+) Zunahme / (-) Abnahme der – 55 – 10 – 60 – 60 Rückstellungen (-) Erträge / (+) Aufwendungen aus der – 27 – 27 – 27 – 27 Auflösung von Sonderposten (+/-) Übrige Veränderung Working Capital + 2 + 2 + 2 Cash-Flow aus der laufenden + 689 + 758 + 199 – 8 – 7 – 11 + 9 – 1 + 9 + 14 – 319 + 14 – 101 Geschäftstätigkeit (-) Auszahlungen aus dem Zugang von – 749 – 300 – 14 – 16 – 22 – 70 – 30 – 30 – 30 – 30 – 30 – 30 – 302 Anlagevermögen Cash-Flow aus der Investitionstätigket – 746 – 300 – 14 – 16 – 22 – 70 – 30 – 30 – 30 – 30 – 30 – 30 – 302 (+) Einzahlungen Eigenkapital durch 0 0 0 0 Gesellschafter (+) Einzahlungen von KfW-(Betriebsmittel-) 0 0 0 0 Krediten (+) Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten / + 250 0 0 0 Gesellschafterdarlehen (-) Auszahlungen für Tilgung von Krediten / – 404 – 408 – 210 – 210 – 420 Gesellschafterdarlehen (+) Einzahlungen von Zuschüssen aus 0 0 0 0 sonstigen Fördermaßnahmen Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit – 154 – 408 0 0 0– 210 0 0 0 0 0– 210 – 420 Summe Cash-Flow – 211 + 50 + 185 – 24 – 29 – 291 – 21 – 31 – 21 – 16 – 349 – 226 – 823 Liquide Mittel + 1.318 + 1.368 + 1.605 + 1.581 + 1.552 + 1.261 + 1.240 + 1.209 + 1.188 + 1.172 + 823 + 597 + 597 am Ende der Periode 57
Fazit: Erhöhte Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung zur Liquiditätsüberwachung und - steuerung Aussetzung Insolvenzantragspflicht • Gesetzgeber hat Insolvenzantragpflicht von grundsätzlich drei Wochen ausgesetzt. • Aussetzung der Antragspflicht gilt jedoch nur für Unternehmen, die wegen der Epidemie und ihrer Folgen in Schieflage geraten. • Hausaufgabe: Regelmäßig die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens überwachen und zeitnah etwaige Corona- bedingte Auswirkungen auf die Liquiditätssituation in 2020 bewerten. • Dokumentieren, dass das Unternehmen tatsächlich nur wegen der Corona-Epidemie und ihrer Folgen in Schieflage geraten ist. Geltendmachung Erstattungsanspruch § 150 SGB XI • Liquiditätssicherung • Schadensminderungspflicht (?) • Nachweis der Zuverlässigkeit • Abrechnungsbetrug • Neues „Fibu-Konto“ oder Erfassung in Kostenstelle? • Spitzabrechnung in einem nachgelagerten Verfahren Beantragung eines Corona-Liquiditätsdarlehens • Auch für die Beantragung eines Corona-Liquiditätsdarlehens z.B. der KFW-Bank über die jeweilige Hausbank ist die Vorlage einer auf einen 12 Monatszeitraum angelegten Liquiditätsplanung obligatorisch. Die Liquiditätsplanung sollte zahlungsstromorientiert auch Kosten und Erlöse, Auszahlungen für Investitionen, Einzahlungen aus der Finanzierung berücksichtigen und sich an entsprechenden Vorgaben und Kalkulationsschemata der Banken orientieren. Realisierung Investitionsvorhaben • Corona-bedingte Mindereinnahmen können die verfügbaren Eigenmittel reduzieren und die Realisierung von Investitionsprojekten in Frage stellen. 58
KONTAKT Jan Grabow Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vielen Dank Geschäftsführender Partner Curacon GmbH für Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aufmerksamkeit! Calor-Emag-Strasse 1 40878 Ratingen 02102/1669-0 0172/2159159 jan.grabow@curacon.de Corona-Pandemie: Maßnahmen und weitere Hinweise unter https://www.curacon.de/impulse/themen/corona-pandemie/ 59
Empfehlungen zu COVID-19 aus der Managementperspektive Webinar, 24. April 2020 Annemarie Fajardo, M.Sc. Managerin Unternehmensberatung
Einführung Hintergrund • Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen und Patienten im häuslichen und teilstationären Setting gehören aufgrund ihres Alters und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz- Kreislauferkrankungen) zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. • Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in einer Pflegeeinrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und z.T. nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion. • Der Einsatz breitgefächerter Strategien für die Prävention des Auftretens und der Weiterverbreitung einer COVID-19-Erkrankung innerhalb der Einrichtung sowie nach extern ist dadurch erforderlich. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 61
Einführung Vorbereitung • Erarbeitung eines Betrieblichen-Pandemieplans, möglichst in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden, sofern noch nicht geschehen (vgl. § 3 Abs. 1 ArbSchG) • Entsprechende Bestimmungen der jeweiligen Landesregierung sollten dabei umgesetzt werden • Neben den Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen können organisatorische Maßnahmen entscheidend dazu beitragen, dass SARS- CoV-2 nicht in die Einrichtung hineingetragen und ggf. innerhalb der Einrichtung weiterverbreitet wird. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 62
AGENDA 1 Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen 2 Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten 3 Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung 63
AGENDA 1 Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen 2 Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten 3 Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung 64
Organisationspflichten der Geschäftsführung/ Betriebsleitungen zur Vermeidung von Haftungsfällen Information & Dokumentation von Erkrankten Hygienemaßnahmen Hygienebelehrung von implementieren Bewohnern, Personal und Besuchern Infektionskontrollmaßnahmen Besuchsregelungen implementieren Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 65
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen Information & Hygienebelehrung von Bewohnern/ Patienten, Personal und Besuchern • Generelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner/ Patienten und deren Besucher, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Bewohner und Patienten zu schützen • Anbringung von Hinweisen für Besucher (z. B. Aushang), dass sie die Einrichtung nicht aufsuchen sollen, wenn sie eine akute Atemwegserkrankung haben • Belehrung des Pflege- und Hauswirtschaftspersonals (von Hygienebeauftragtem) • Platzierung von Schutzausrüstung und Hinweisen zu deren Benutzung unmittelbar vor den Wohnbereichen • Auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19-Bewohnern wird das generelle Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) durch sämtliches Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen aus Gründen des Bewohner-/ Patientenschutzes während der Pandemie empfohlen. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 66
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen Information & Hygienebelehrung von Bewohnern/ Patienten, Personal und Besuchern • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen werden • Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen Dokumentation von Erkrankten • Führung einer Fall-Liste erkrankter Bewohner/ Patienten und Mitarbeiter • Bei neu aufgenommenen Bewohnern/ Patienten sollte der Gesundheitsstatus erhoben werden, Personen mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten dem betreuenden Arzt vorgestellt werden. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 67
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen Hygienemaßnahmen implementieren • Einbezug einer Hygienefachberatung • Verstärkte Händehygiene • Bereitstellung von Hände-Desinfektionsmitteln und Einmaltaschentüchern in allen Bereichen, auch auf den Wohnbereichen der Bewohner, ggf. in der Wohnung des Patienten • Aufstellung von Mülleimern zur Entsorgung von Einmalartikeln im Innenbereich vor der Tür • Schutzausrüstung (PSA) und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden • Verstärkte Geschirr- und Wäschereinigung • Generelles Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) durch das pflegerische Personal bei der Versorgung vulnerabler Bewohnergruppen, FFP2/ FFP3-Masken bei COVID-19-Patienten • Verwendung von entsprechender Schutzausrüstung bei der Pflege von Bewohnern mit Fieber oder Atemwegserkrankungen Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 68
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen Hygienemaßnahmen implementieren • Benutzung von Einmaltaschentüchern, • Beachtung der Abstandsregelung (1,5 - 2 m) • Kontaktreduzierung (Mitbewohner, Besucher, Arbeitsteams) • Bewohner: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Transport/Verlegung in medizinische Einrichtung, wenn medizinisch vertretbar und sofern toleriert wird • Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten im Zimmer versorgt werden • Medizinprodukte mit direktem Kontakt zu Bewohnern/ Patienten personenbezogen verwenden (z.B. Fieberthermometer, Stethoskope, Blutdruckmanschetten etc.) • Tägliche Wischdesinfektion von häufig berührten (Handkontakt-) Flächen (z.B. Türklinken) bzw. sensiblen Räumlichkeiten (z.B. Nassbereich) • Dokumentation der Hygiene Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 69
RKI: Checkliste für die Gesundheitsämter und/oder Pflegeeinrichtungen um herauszufinden, welche Maßnahme im einzelnen Ausbruch durchgeführt werden soll oder nicht Checkliste auf der Internetseite des RKI Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Checkliste_Respiratorischer_Ausbruch.pdf?__blob=publicationFile 70
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen Infektionskontrollmaßnahmen implementieren • Bewohner isolieren: Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder Fieber sollten im Zimmer versorgt werden. • Bewohner kohortieren • Hausinterne Veranstaltungen beschränken/absagen • Neuaufnahmen/Verlegungen von Bewohnern einschränken • Festes Personal festen Bereichen zuordnen (Bereichspflege) • Täglich eine Liste führen, welche Pflegeperson welchem Bewohner zugeteilt ist • Erkranktem Personal das Fernbleiben von der Arbeit nahelegen: Mitarbeiter mit akuten Atemwegskrankheiten sollten zu Hause bleiben • Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 71
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen Besuchsregelungen • Ggf. Abstimmung der Besuchsregelungen mit den Gesundheitsbehörden • Nur unbedingt notwendige Besuche • Besucher nach Symptomen fragen und ggf. abweisen • Besucher in Hygienemaßnahmen einweisen: Regelmäßig Hände desinfizieren • Ausreichend Abstand zu anderen Personen halten • Körperkontakt (Handgeben, Umarmungen) mit Personen generell vermeiden • In die Armbeuge/Taschentuch niesen oder husten, anschließend in einem Mülleimer entsorgen • Hände vom Gesicht fernhalten, nicht mit den Händen den Mund, die Augen oder die Nase berühren Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 72
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen Neue Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen • Schutzausrüstung ist weiterhin ein knappes Gut • Daher: pragmatische, zielführende und dennoch sichere Lösung, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten Ordnungsgemäße Personifizierung 2x Sammeln der Masken • In Ausnahmefällen Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen • Atemschutzmasken mit Filterfunktion Quelle: Pressemitteilung BMAS und BMG vom 01. April 2020 73
Richtige Wiederverwendung der Masken – Empfehlungen des RKI Die Wiederverwendung von FFP-Masken bzw. von MNS erfordert eine sichere Handhabung. Bei Nichteinhaltung steigt das Infektionsrisiko für Beschäftigte! Das Absetzen der Maske/des MNS muss so erfolgen, dass hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird Benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel reinigen oder desinfizieren, da dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder patientenübergreifende Wiederverwendung während einer Schicht nur durch dieselbe Person Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile 74
Das RKI aktualisiert täglich seine Internetseite zum neuartigen Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html;jsessionid=5A75FA8B03212E7F7A5AA11DF45AC62D.i nternet101?cms_box=1&cms_current=Neuartiges+Coronavirus+%28COVID-19%2C+SARS-CoV-2%29&cms_lv2=13490882 75
AGENDA 1 Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen 2 Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten 3 Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung 76
Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten Im mittleren Management: Tagesaktuelle Updates unter Einhaltung des Sicherheitsabstands Unter der Woche mehrere Telefonkonferenzen zur Abstimmung verschiedener Bereiche einer Einrichtung Regelmäßig neue Informationen einholen Vordrucke und Merkblätter mit Informationen zum Infektionsschutz (z. B. vom RKI oder der BZgA) Betrieblichen Pandemieplan aufstellen, z.B. Festlegung der Zusammensetzung eines verantwortlichen Gremiums Bewohner über notwendige Hygienemaßnahmen aufklären RKI = Robert-Koch-Institut BZgA = Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 77
Beispielhafte Inhalte für einen Betrieblichen Pandemieplan Betrieblicher Pandemieplan z.B. mit folgenden Gliederungspunkten: • Festlegung der Zusammensetzung eines verantwortlichen Gremiums • Festlegung des Personalmanagements im Pandemiefall Einheitlicher • Organisation des Schutzes für das Personal Informations- stand aller • Schulung des Personals bezüglich des Vorgehens Mitarbeiter bei einer Pandemie • Organisation der medizinischen/ pflegerischen Versorgung • Organisation des Umgangs mit erkrankten Bewohnern/ Patienten • Sicherung der jährlichen (regulären) Influenza- Schutzimpfung, ggf. Impfung mit Pandemie- Impfstoff Quelle: https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/BUND/Corona/Arbeitshilfe_Umgang_mit_Corona_Krise.pdf 78
• Qualitätsmanagement: Organisation der medizinischen/ pflegerischen Versorgung konkret Beschaffung von Hilfsmitteln und Produkten • Der Ein- und Ausgang der Materialien wird der Verwaltung gemeldet. Die Verwaltung führt eine Bestandsliste und bestellt entsprechend nach. Der Bestand, Bedarf und die Verfügbarkeit von Schutzmaterial ist Tagesordnungspunkt in jeder Leitungsteambesprechung. • Das Material wird unter Verschluss aufbewahrt – die Schlüssel hat ausschließlich die prozessverantwortliche Pflegefachkraft. • Für hauswirtschaftliche Verrichtungen werden handelsübliche Haushalts-Handschuhe getragen und handelsüblicher Haushaltsreiniger genutzt. • Usw. Quelle: https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/BUND/Corona/Arbeitshilfe_Umgang_mit_Corona_Krise.pdf 79
Aufklärung der Bewohner über notwendige Hygienemaßnahmen Plakat zu den Hygienetipps auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Quelle: https://www.bzga.de/infomaterialien/impfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/plakat-10-hygienetipps/ 80
Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten Belehrung des Pflege- und Hauswirtschaftspersonals (von Hygienebeauftragtem) Erkranktem Personal das Fernbleiben von der Arbeit nahelegen Aufklärung, Beratung und persönliche Unterstützung der Mitarbeiter Balance: Sorgen ernst nehmen, „Über-Befürchtungen“ entkräften und eine positive Stimmung verbreiten Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität Führung einer Fall-Liste erkrankter Bewohner und Mitarbeiter 81
Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/Grafik_CT_Altenpflege.jpg?__blob=poster&v=3 82
AGENDA 1 Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungsfällen 2 Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten 3 Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung 83
Zukunftssicherung: Ergebnisse einer Studie zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung vom 16.04.2020 INFORMATIONSSTAND ZUM VERUNSICHERUNG DURCH DIE CORONAVIRUS UND COVID-19 INFORMATIONSFLUT sehr gut gut weniger gut gar nicht gut nein, kaum/ gar nicht verunsichert ja, etwas verunsichert ja, sehr verunsichert 1% 9% 11% 29% 44% 45% 61% Quelle: https://ekvv.uni-bielefeld.de/blog/pressemitteilungen/resource/Gesundheitskompetenz_in_der_Coronavirus-Pandemie_2020_Endbericht.pdf (abgerufen am 20.04.2020) 84
Zukunftssicherung: Berücksichtigung von Psychosozialen Aspekten in der Mitarbeiterführung Psychische Gesundheit schützen Kontakt suchen Um auch nach der Pandemie gesunde Gezielt auf die Mitarbeiter zugehen und und zufriedene Mitarbeiter zu haben, regelmäßige Gespräche führen, in denen sollte auch in schweren Zeiten mit Hilfe die Wertschätzung ausgedrückt wird. von persönlichen Gesprächen auf die psychische Gesundheit geachtet werden. Einzel- gespräche mit den Mitarbeitern führen Ängste wahrnehmen Informieren Ängste der Mitarbeiter sollten wahr- und Zudem sind diese Gespräche, neben den ernst genommen werden. Es geht vor täglichen Updates für alle Mitarbeiter, ein allem um eine gute Balance: Sorgen ernst weiteres Mittel, um neue Informationen nehmen, „Über-Befürchtungen“ entkräften mitzuteilen. und eine positive Stimmung verbreiten. Aufklärung, Beratung und persönliche Unterstützung der Mitarbeiter 85
Zukunftssicherung: Planungshilfen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen • Einrichtung von separaten Zimmern oder Stationen • Personal mit Symptomen aus der zur Betreuung der Erkrankten Patientenversorgung nehmen • Verstärkte Überwachung der Erkrankten • Prüfung, inwieweit eine Verstärkung der • Parenterale Ernährung und Sauerstoffversorgung Personalressourcen (z. B. Pflegekräfte in kann erforderlich sein Ausbildung, Medizinstudenten etc.) möglich ist • Personalbindung Allgemeine Maßnahmen Personalmanagement • Einmalhandschuhe • Regelmäßige Auffrischung des Informationsstands • Schutzkittel des Personals bezüglich der organisatorischen • Mund-Nasen-Schutz Vorbereitungen sowie der Abläufe im Pandemiefall • FFP2-/ FFP3-Masken • Im Rahmen von Schulungen sollte auch die Pflege von Corona-Patienten sowie Hygienemanagement thematisiert werden Bevorratung bzw. Managementkonzept Information und Schulung des Personals Organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von Erkrankten in der Gemeinschaftseinrichtung 86
Zukunftssicherung: Personalbindung kann durch entsprechende Maßnahmen verstärkt werden Verschärfte Vorschriften Ggf. Mehrarbeit, Kurzarbeit Erhöhter Organisationsaufwand Personalbindungs- maßnahmen Angst Überlastung Schulungen Unsicherheit Trauer Bereitstellung von Überforderung Schutzkleidung 87
Das BMG unterstützt Maßnahmen zur Konvergenzsteigerung von Beruf, Pflege und Familie Pflege Finanzielle Unterstützung Familie • von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsauftrag Jährliche Fördersumme • von maximale 7.500 € Maßnahmen zur • bis zu 50 % der Ausgaben für Beruf Förderung von Fördermöglichkeiten werden Beruf Vereinbarkeit übernommen werden vom BMG gefördert. Innovationsbeispiele • individuelle oder gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Eckdaten beruflich Pflegenden ausgerichtet sind • Investitionsförderung im Zeitraum vom • Schulungen und Fortbildungen für 01.01.2019 - 31.12.2024 Leitungskräfte und Mitarbeitern zur • Antragsstellung bis zum 31.12.2024 möglich Stärkung der Familienfreundlichkeit • Unbürokratisches Antragsverfahren Quelle: https://www.gkv- spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp 88
Das BMG unterstützt Pflegeeinrichtungen bei der Digitalisierung (§ 8 Absatz 8 SGB XI) Ziele der Digitalisierung Verringerung der Arbeitsverdichtung; Entlastung der Pflegekräfte und mehr Zeit für Pflege und Betreuung Finanzielle Unterstützung Eckdaten von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit • Investitionsförderung im Versorgungsauftrag Zeitraum vom 01.01.2019 - 31.12.2021 Einmaliger Zuschuss bei Investitionen von max. 12.000 € bzw. 40 % für digitale oder technische • Antragsstellung bis zum Ausrüstungen und damit zusammenhängende Schulungen. 31.12.2021 möglich • Unbürokratisches Investitionsbeispiele Antragsverfahren Digitale Pflegedokumentation; elektronische Abrechnung von Pflegeleistungen; Touren- und Dienstplanprogramme Quelle: https://www.gkv- spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp 89
Zukunftssicherung: Smartphones für die Kommunikation zwischen Bewohnern und Angehörigen „[Aufgrund von Besuchsverboten fehlt] gerade den älteren Menschen in einem Alten- oder Pflegeheim der direkte Austausch mit ihren Lieben und engsten Freunden*innen“ (Deutsche Telekom AG). Die Telekom hat eine Aktion gestartet und stellt Altenheimen und Pflegeeinrichtungen 10.000 Smartphones zu einem symbolischen Preis von jeweils 1 € zur Verfügung. Corona- Auflagen Konditionen: • Bis zu 3 Smartphones pro • Einmalig 10 GB Einrichtung Highspeed Datenvolumen • Vertragslaufzeit 24 • Keine Bestellkosten Monate • Keine Grundgebühr Quelle: https://www.mobiflip.de/shortnews/telekom-10-000-smartphones-fuer-alten-und-pflegeheime 90
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