Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON

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Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
Webinar
Corona-Update Altenhilfe

24. April 2020
Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
TAGESAGENDA
1   Auswirkungen der Corona-Krise und Handlungsbedarf im Bereich von
    Pflegeeinrichtungen

2   Liquiditätssicherung in der Corona-Krise

3   Empfehlungen zu COVID-19 aus der Managementperspektive

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Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
Auswirkungen der Corona-Krise und
Handlungsbedarf im Bereich von
Pflegeeinrichtungen

Webinar, 24. April 2020

RA Kai Tybussek
Geschäftsführender Partner
Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
AGENDA
1   Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe
    (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

2   Soforthilfeprogramm Corona des Bundes

3   Corona-Kredite der KFW

4   Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht

5   Kurzarbeitergeld (KUG)

6   Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise

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Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
Erstattung von Kosten und Mindereinnahmen

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Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
Kalkulationsmuster

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Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
Eckdaten: Wer – was – wann?

        Zugelassene ambulante und stationäre
        Pflegeeinrichtungen sowie Betreuungsdienste*

          Mehraufwendungen und Mindereinnahmen

        März 2020 bis September 2020, ggf. Folgezeitraum

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Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
Einzelheiten zum Verfahren

                                       Richtigkeit ist zu
                  Gegenüberstellung                            Auszahlung
                                          erklären –
 Geltendmachung    der Forderungen                          innerhalb von 14
                                             keine
                   mit Januar 2020                           Kalendertagen
                                      Überkompensation

                                                                               8
Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
Weitere Hinweise

• Überprüfung des Nachweisverfahrens im Rahmen von
  Pflegesatzverhandlungen  ggf. Rückzahlung

• Keine Berücksichtigung von Kosten zu Lasten der
  Pflegebedürftigen

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Webinar Corona-Update Altenhilfe - April 2020 - CURACON
AGENDA
1   Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe
    (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

2   Soforthilfeprogramm Corona des Bundes

3   Corona-Kredite der KFW

4   Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht

5   Kurzarbeitergeld (KUG)

6   Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise

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Auszug aus den Vorgaben des Bundes:

Antragsberechtigte: Sind Soloselbstständige, Angehörige der
Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit
bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am
Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von
einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der
Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen
Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der
wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung
von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.
Unternehmen bzw. Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen
mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von
bis zu 9.000 € für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu
10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 €,
ebenfalls für drei Monate. (…)
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Umsetzung in den Ländern

Beispiel NRW:

• 9.000 €: bis zu 5 Beschäftigte (Bundesmittel)
• 15.000 €: bis zu 10 Beschäftigte (Bundesmittel)
• 25.000 €: bis zu 50 Beschäftigte (Landesmittel)

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Verbundene Unternehmen:

Da gemeinnützige Unternehmen oftmals einen sozialen Träger
haben (Verein, GmbH oder Körperschaft), muss die Soforthilfe bei
verbundenen Unternehmen über den jeweiligen Träger beantragt
werden.

                      Vergleich Bayern:
                   „Einzel“- Unternehmen
                   antragsberechtigt, aber
                   bei der Liquidität kommt
                  es ggf. auf den Träger an.

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AGENDA
1   Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe
    (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

2   Soforthilfeprogramm Corona des Bundes

3   Corona-Kredite der KFW

4   Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht

5   Kurzarbeitergeld (KUG)

6   Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise

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Kredite in den Ländern (beispielsweise…)

                    LfA Förderbank       Bürgschaftsbank
  NRW Bank
                        Bayern              Saarland

                     Hamburgische        Bürgschaftsbank
    N Bank          Investitions- und         Berlin
                      Förderbank

                    Mittelständische
Investitionsbank   Beteiligungsgesell-      Thüringer
Sachsen-Anhalt     schaft Schleswig-       Aufbaubank
                         Holstein
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Voraussetzungen Sofortkredite

• Tätig seit Januar 2019
• Gewinn im Durchschnitt der Jahre 2017 – 2019
• Keine Insolvenzmaßnahmen

• Laufzeit 10 Jahre
• Zinssatz ca. 3 %
• Maximal 800.000 € (individuell maximal bis zu 25 % des
  Jahresumsatzes 2019)

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AGENDA
1   Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe
    (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

2   Soforthilfeprogramm Corona des Bundes

3   Corona-Kredite der KFW

4   Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht

5   Kurzarbeitergeld (KUG)

6   Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise

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Anpassung der Arbeitszeit

Durch Allgemeinverfügungen zur Durchführung des
Arbeitszeitgesetzes sollen Arbeitszeitanpassungen möglich sein:
•   In systemrelevanten Berufen (Pflege, Behandlung und
    Betreuung):
    •   Heraufsetzung der höchstzulässigen täglichen
        Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden
    •   Heraufsetzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60
        Stunden
    •   Herabsetzung der Ruhezeit auf 9 Stunden

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Verdienstausfall bzw. Krankengeld

Wenn ein Mitarbeiter aufgrund behördlicher Anordnung in
Quarantäne ist, besteht zwar kein Anspruch auf Vergütung, dafür
allerdings ein Anspruch auf Verdienstausfall nach § 56 IfSG:
•   bis Woche 6: Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls
    (Netto-Arbeitsentgelt)
•   ab Woche 7: Entschädigung in Höhe des Krankengeldes

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Umgang mit Sitzungen/Terminen

• Sitzungen des Betriebsrats: Normalfall ist Sitzung mit persönlicher
  Präsenz.
   •   Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen ist nicht explizit
       im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen.
   •   Für die Dauer der Covid-19 Pandemie liegt nach Auffassung
       des BMAS eine Sondersituation vor, in der die
       Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz
       (einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx-
       Meetings oder Skype) zulässig ist, wenn eine Anwesenheit im
       Betrieb nicht gewährleistet werden kann.

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Arbeitnehmer-Überlassung

Ausnahmsweise ist eine Überlassung von Personal auch ohne eine
AÜG-Erlaubnis möglich, wenn die Überlassung gelegentlich wegen
der aktuellen Corona-Krise erfolgt.
Voraussetzung:
• AN stimmen der Überlassung zu bzw. es gibt eine vertragliche
  Vereinbarung.
• Nicht dauerhaft als AN-Überlasser tätig.
Damit wird der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG
großzügig ausgelegt (sog. Bagatellüberlassung).

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Weitere aktuelle Änderungen – „Geringfügigkeit“

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und
zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister
aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozial-Paket)
•   Vom 01.03.2020 (rückwirkend!) bis zum 31.10.2020
    vorübergehende Anhebung der Zeitgrenzen für kurzfristig
    Beschäftigte.
•   Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie innerhalb eines
    Zeitjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist
    und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Diese Zeitgrenzen werden
    auf 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage angehoben.
•   Damit wird ein unvorhersehbares Überschreiten (Corona) bei
    geringfügig entlohnten Beschäftigten (450 €) von 3 Monaten auf
    5 Monate erhöht.

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AGENDA
1   Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe
    (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

2   Soforthilfeprogramm Corona des Bundes

3   Corona-Kredite der KFW

4   Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht

5   Kurzarbeitergeld (KUG)

6   Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise

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Kurzarbeitergeld

Zugang zu Kurzarbeitergeld ist erleichtert:
•   Der Anteil der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall
    betroffen sein müssen, ist auf bis zu 10 % abgesenkt worden
    (statt: mindestens 1/3 der Beschäftigten)
•   Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des
    Kurzarbeitergeldes kann vollständig oder teilweise verzichtet
    werden. Sonst: in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu
    Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, müssen diese auch
    zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus
    gefahren werden.

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Kurzarbeitergeld

•   Dem Arbeitgeber werden die Sozialversicherungsbeiträge
    vollständig oder teilweise erstattet.
•   Auch für Leiharbeiter*innen kann Kurzarbeitergeld gezahlt
    werden.
•   Die Verordnungsermächtigungen sind zeitlich befristet bis zum
    31.12.2020.

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Kurzarbeitergeld

•   Entgelt aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld
    aufgenommenen Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und
    Berufen wird nicht hinzugerechnet (Grenze: KUG und Entgelt ergeben
    nicht mehr als normaler Verdienst). Systemrelevante Branchen oder
    Berufe sind z. B.:
    •   Medizinische Versorgung, ambulant und stationär, auch
        Krankentransporte
    •   Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit
        Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialen
    •   Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und
        Geräten
    •   Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
    •   Labordiagnostik
    •   Apotheken Güterverkehr z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an
        den Groß- und Einzelhandel
    •   Lebensmittelhandel – z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen
    •   Lebensmittelherstellung, auch Landwirtschaft
    •   Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln

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AGENDA
1   Die wirtschaftlichen Rettungspakete für die Altenhilfe
    (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

2   Soforthilfeprogramm Corona des Bundes

3   Corona-Kredite der KFW

4   Aktuelle Fragen aus dem Arbeitsrecht

5   Kurzarbeitergeld (KUG)

6   Pflegesatzverhandlungen in Zeiten der Corona-Krise

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Pflegesatzverhandlungen in der aktuellen Situation

• Erhöhungen aufgrund gestiegener Kosten – unabhängig von den
  „coronabedingten“ Mehraufwendungen – müssen nach wie vor
  möglich sein
• Die üblichen Parameter bei der Bemessung der Pflegesätze
  (§§ 84, 85 SGB XI ) wurden durch das Covid-19-
  Krankenhausentlastungsgesetz NICHT außer Kraft gesetzt
• Es gelten weiterhin die Grundsätze aus § 84 Abs. 2 SGB XI,
  insbesondere gilt:

   „Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich
   vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach
   kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als
   unwirtschaftlich abgelehnt werden“.

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Pflegesatzverhandlungen in der aktuellen Situation

• Nur der spezielle Fall der Möglichkeit, bei wesentlichen
  unvorhergesehenen Änderungen gemäß § 85 Abs. 7 SGB XI zu
  neuen Verhandlungen aufzufordern, wurde vorübergehend (d. h.
  vorläufig bis zum 30.09.2020 für die Coronakrise) außer Kraft
  gesetzt.

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Länderspezifische Maßnahmen - NRW

  Seit dem 20. April 2020 außer Kraft und nicht verlängert

                      Am

                                                             40
Welche Probleme gab es bei der Umsetzung der
  Anforderungen?

                         „3-Zonen-Modell“

Isolationsbereich     Quarantänebereich
(bereits infizierte       (Neu- und         Regelbetrieb
                      Wiederaufnahmen)
   Menschen)

                                                           41
Was gilt nun?

        Voraussichtlich: Erlass einer neuen Verordnung

  Beibehaltung „3-Zonen-Modell“? Ggf. Abweichungen möglich?

        Verlegung von Bewohner in Krankenhäusern bei
                    Personalengpässen?

            Nur Aufnahme nach zwei Negativ-Test?

                                                              42
KONTAKT
 Kai Tybussek
 Rechtsanwalt
 Geschäftsführender Partner

 CURACON
 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 02102/55858-21
 0173/2667807
 kai.tybussek@curacon-recht.de

                                 43
Liquiditätssicherung in der Corona-
Krise

Webinar, 24. April 2020

WP StB Jan Grabow
AGENDA
1   Erste Erfahrungen in Bezug auf die Corona-Pandemie im Bereich
    von Pflegeeinrichtungen

2   Ermittlung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 150 SGB XI

3   Überwachung und Liquiditätssicherung/-beschaffung

4   Erstellung einer integrierten Ergebnis- und Liquiditätsplanung

5   Fazit: Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung trotz Lockerung
    des Insolvenzrechts

                                                                     45
Erste Erfahrungen in Bezug auf die Corona-Pandemie im
Bereich von Pflegeeinrichtungen

   Erste Erfahrungen in Bezug auf die Corona-
   Pandemie
   • Heterogenes Bild, Pflegeeinrichtungen unterschiedlich stark
     betroffen
   • Krankheits- und Todesfälle im Bereich der Bewohner und Mitarbeiter
   • Besuchs- und Ausgangsverbote in Pflegeeinrichtungen
   • Behördliche Auflagen, Betretungsverbote und Belegungsstopps
   • Coronabedingt reduzierte Inanspruchnahme von Leistungen oder
     Absagen
   • Abnahme von Neuaufnahmen/-kunden und Verzögerungen bei der
     Aufnahme
   • Personalmangel wird durch Krankheitsfälle verstärkt
   • Versorgung muss bei Schließung von Tagespflegeeinrichtungen und
     Fernbleiben der ausländischen Hilfskräfte neu organisiert werden
   • Verzicht auf eingestreute Kurzzeitpflege zur Reduzierung
     Infektionsrisiko
   • Schutzausrüstung fehlt
   • Kritikpunkte der Regelungen zum Kostenerstattungsanspruch nach
     § 150 SGB XI
                                                                          46
Sonderregelungen für Pflegeeinrichtungen in der Corona-
Krise
                                             Verbote
 Untersagung Gastronomie-                                            Schließung von Tagespflege-
                                           Besuchsverbote
     betriebe jeder Art                                                     einrichtungen

                                      Entgegenkommen

    Vereinfachung im Verfahren zur             Bei Unterschreitungen der in den Pflege-
  Feststellung der Pflegebedürftigkeit §       einrichtungen vereinbarten Personalausstattung
    147 SGB XI („nach Aktenlage“)              findet kein Vergütungskürzungsverfahren statt.

 Bezug von Pflegegeld im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020, ohne dass
              ein Beratungseinsatz gemäß § 37 SGB XI abgerufen werden muss.

 Kostenerstattungsregelung in § 150 SGB XI: Pflegeeinrichtungen können die durch die
 Epidemie bedingten finanziellen Mehrausgaben (z. B. Kosten für zusätzliche Schutzausrichtung)
 oder Mindereinnahmen (insbesondere bei Ausbleiben von Gästen in der Tagespflege) über die
 Pflegeversicherung erstattet bekommen, falls diese nicht anderweitig finanziert werden können.

   Aussetzung der Qualitätsprüfungen nach § 114             Fristverlängerung für die Indikatoren-
           SGB XI bis zum 30.09.2020                          erhebung gemäß § 114b SGB XI
                                                                                                     47
Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung nach
§ 150 Abs. 1 SGB XI
                                 Notstandsmeldung

                                 • Im Fall einer wesentlichen Beeinträchtigung
                                   der Leistungserbringung infolge des
                                   Coronavirus SARS-CoV-2 ist jeder Träger einer
                                   nach dem SGB XI zugelassenen
                                   Pflegeeinrichtung verpflichtet, dies umgehend
                                   den Pflegekassen mit dem Meldeformular
                                   digital mitzuteilen.

                                 Form: Ausschließlich digital

                                 • Das ausgefüllte Formular soll ausschließlich
                                   per Mail an den für die jeweilige Region
                                   zuständigen Ansprechpartner der
                                   Landesverbände der Pflegekassen gesendet
                                   werden.

                                 Ausschließlich bei wesentlicher
                                 Beeinträchtigung
                                 • Die Notstandsmeldung ist ausschließlich bei
                                   tatsächlicher wesentlicher Beeinträchtigung der
                                   Leistungserbringung abzugeben.

                                 Erstattungen auch ohne Anzeige

                                 • Die Anzeige ist für die Durchführung des
                                   Verfahrens nach § 150 Abs. 2 SGB XI
                                   (Rettungsschirm) nicht erforderlich.
                                                                                     48
Formular zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs
nach § 150 SGB XI

                                   Wer bekommt die Kosten erstattet?

                                   • Alle nach dem SGB XI zugelassenen
                                     Pflegedienste, Tages-, Nacht- und
                                     Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Pflegeheime,
                                     einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71
                                     Absatz 1a SGB XI, können die Kostenerstattung in
                                     Anspruch nehmen.

                                   Wann muss ich den Antrag einreichen?

                                   • Anträge für März können ab sofort gestellt werden.
                                   • Spätestens bis Jahresende 2020

                                   Wo muss ich den Antrag einreichen?

                                   • Die zuständige Pflegekasse, bei der der Anspruch
                                     auf Kostenerstattung geltend gemacht wird, findet
                                     sich nach Bundesländern sortiert auf der Webseite
                                     des GKV-Spitzenverbandes.

                                   Welche Informationen muss ein Antrag
                                   beinhalten?
                                   • Angaben zur Pflegeeinrichtung/Träger
                                   • Gesamthöhe des geltend gemachten
                                     Erstattungsbetrags
                                   • Angabe des Monats, für den der Erstattungsbetrag
                                     geltend gemacht wird
                                   • Gründe für etwaige Mindereinnahmen oder
                                     Mehraufwendungen

                                                                                          49
Berechnung des Erstattungsanspruchs nach § 150 SGB XI

                                   3. Berechnung des Erstattungsbetrags - März 2020
                                    Mehraufwendungen/Mindereinnahmen, die nicht bereits anderweitig (zum Beispiel durch staatliche Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld oder
                                    Entschädigung über Infektionsschutzgesetz oder durch Einnahmen aufgrund Arbeitnehmerüberlassung) ausgeglichen wurden

1. Angaben zu                 1.    Mehraufwendungen
Mehraufwendungen
                                                              Sachmittelmehraufwendungen                                                                                 0,00 €
                                                              Personalmehraufwendungen für Pflege und Betreuungspersonal                                                 0,00 €
2. Angaben zu                                                 Höhe der Personalmehraufwendungen für sonstiges Personal                                                   0,00 €
Mindereinnahmen
                                                              Summe Mehraufwendungen                                                                                     0,00 €

                              2.    Ausgleich für Mindereinnahmen
3. Angaben zu
anderweitigen Einnahmen                                       Einnahmen Erstattungsmonat

                                                              ggü. Pflegebedürftigen                                                                                     0,00 €
                                    Forderungen (ohne
                                                              ggü. Pflegekassen u. Krankenkassen                                                                         0,00 €
4. Keine Investitionskosten         Investitionskosten)
                                                              ggü. Sozialhilfeträger                                                                                     0,00 €
                                                              Anderweitige Einnahmen
                                                      3.      (z.B. aus Arbeitnehmerüberlassung, Kurzarbeitergeld oder anderweitige                                      0,00 €
                                                              Entschädigungen)
5. Saldo Einnahmen                                            Summe Einnahmen                                                                                            0,00 €

                                                              Einnahmen Referenzmonat Januar 2020

                                                              ggü. Pflegebedürftigen                                                                                     0,00 €
                                    Forderungen (ohne
                                                              ggü. Pflegekassen u. Krankenkassen                                                                         0,00 €
                               4.   Investitionskosten)
                                                              ggü. Sozialhilfeträger                                                                                     0,00 €
                                                              Summe Einnahmen                                                                                            0,00 €

                                                      5.      Ausgleich für Mindereinnahmen
                                                                                                                                                                         0,00 €
                                                              (Einnahmen Referenzmonat-Einnahmen Erstattungsmonat)

                                    Erstattungsbetrag                                                                                                                0,00 €

                                                                                                                                                                          50
Praxisbeispiele zum Kostenerstattungsanspruch nach
§ 150 SGB XI: Corona-bedingte Mehraufwendungen

       Zusätzliche Personalkosten

       • Überbesetzungen, wenn Mitarbeiter in Quarantäne sind oder erkrankt sind
       • Mehraufwand durch Schaffung von Quarantänestationen
       • zusätzliche Personalaufwendungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden, wenn Ausfälle
         von krankheits- oder quarantänebedingt abwesendem Personal kompensiert werden müssen.
       • zusätzlicher Einsatz von Zeitarbeit
       • Personalkosten Erschwerniszuschläge (z.B. sieht § 19 TVÖD die Zahlung von
         Erschwerniszulagen vor).
       • Steuerfreie Bonuszahlungen von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG BMF-Schreiben vom
         9.4.2020 => strittig

       Sachkosten

       • im Zusammenhang mit den infektionshygienischen Schutzvorkehrungen der Mitarbeitenden
         (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel)
       • Reinigungskosten: Mehrkosten durch aufwendigere Reinigung in den Küchen und Wohnbereichen
       • Mehrkosten durch besondere Angebote
       • Kosten für Telekommunikation (Hardware, Software und Schulungen) und virtuelles Arbeiten
       • Kosten für Mehr-Fahrten (durch trägerübergreifenden Einsatz)
       • Kosten für Fuhrpark (für trägerübergreifenden/standortübergreifenden Einsatz)
       • Verwaltungskosten/Mehraufwände für Krisenabstimmungen und Krisenkommunikation
       • Kosten für Mehraufwand bei der Dokumentation
       • Zusatzkosten für die Entsorgung infektiösen Mülls
       • Kosten für selbstorganisierte SARS-CoV-2-Testung

Quelle: Eigene Auslegung der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI         51
Praxisbeispiele zum Kostenerstattungsanspruch nach
§ 150 SGB XI: Corona-bedingte Mindereinnahmen

   Erstattungsfähige Erträge teil-/stationär

   • Pflegebedingte Aufwendungen inkl. zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI, § 8
     Abs. 6 SGB XI
   • Unterkunft und Verpflegung
   • Hospize fallen unter die Regelung, wenn sie nach § 72 SGB XI zugelassen sind.
   • Ausbildungskosten
   • Fahrtkostenerstattungen sind ebenfalls Bestandteil der erstattungsfähigen Einnahmen
   • Ausgenommen Investitionskosten: In der Regel drohen Einnahmeausfälle bei den
     Investitionskostenentgelten. In verschiedenen Bundesländern wurden Erlasse der
     Landesregierung zur Gewährung der Investitionskostenförderung angekündigt. (SodEG?)
   • Erträge aus der Besuchercafeteria, Kiosk, Friseur, etc.?
   • Erstattungen ohne Meldung von wesentlichen Beeinträchtigungen (?)

   Mindereinahmen teil-/stationär

   • Mindereinnahmen, wenn z. B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre geplanten
     Aufenthalte in Einrichtungen dauerhaft absagen
   • Belegungseinbruch durch Quarantänemaßnamen oder Schließungen
   • Belegungsausfälle
   • Belegungssperre, wenn Personal krank ist und die Versorgung nicht sichergestellt werden
     kann
   • Punktuelle Ausfälle, wenn Doppelzimmer wegen Corona nicht belegt werden kann
   • Abnahme bei den Neuaufnahmen /-kunden (?)
                                                                                               52
Prognose und Abgleich mit dem Plan sind elementare Bestandteile
  der Ergebnis- und Liquiditätssteuerung
                                                                                                                                      Welche Erlöse sind in der „Shutdown-
                                                                                                                                      Phase“ und dann im Anschluss sicher?
CURACON Business Planner                                                                                                              Welche Erlöse werden mit welcher
Ertragslage - Muster Pflegeeinrichtung                                                                                                Wahrscheinlichkeit entfallen?

                  Ertragslage                      2017        2018         2019        2020        2020                              Welche Mindererlöse sind
                                                                                                                                      erstattungsfähig?
                                                    IST         IST        Bereinigt    PLAN         HR
                                                     T€          T€           T€         T€          T€
Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen          3.032       3.168        3.231      3.328       3.162
Erträge aus Tagespflege                                196         205          215         221        133
Vergütungszuschläge § 87b SGB XI                       259         277          278         286        284
Mieterträge Altenwohnungen                             495         495           498        513         514
Erträge aus Unterkunft und Verpflegung               1.549       1.593         1.641      1.690       1.606
Erlöse aus ambulanten Leistungen                       342         276          311         327        284
Erträge aus der gesonderten Berechnung von             774         822          819         819        778
Investitionskosten ggü. Pflegebedürftigen
Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen
Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse                              254         225          231         231        229
Sonstige betriebliche Erträge                          318         308          334         334        331
Betriebliche Erträge                                 7.219       7.369         7.557      7.750       7.320
Personalaufwand                                      4.179       4.364         4.495      4.652       4.788
Materialaufwand                                      1.225       1.268         1.293      1.319       1.512
Investive Aufwendungen Pflegebereich                   794         793          810         797        801
Investive Aufwendungen Wohnungen                       249         310          251         249        248
Corona-bedinge Mehrausgaben
Sonstige betriebliche Aufwendungen                     471         479          480         490        545
Betriebliche Aufwendungen                            6.918       7.214         7.330      7.507       7.894
Betriebsergebnis                               +       301 +       155 +        228 +       242 –      574
Finanzergebnis                                 +       130 –        50 –         33 –        31 –       31             CURACON Business Planner Neuaufnahmen

Periodenfremdes Ergebnis                       +        54 +         2            3 +         2 +        2    Entwicklung Anzahl der Neuaufnahmen                                   +        40
                                                                                                                           März         April       Mai       Juni       Juli           August   September   Oktober       November Dezember
Jahresergebnis                                 +       485 +       107 +        198 +       213 –      603      2020
                                                                                                                2019
                                                                                                                                  4             1         0          2          2              2         2             3           3        1
                                                                                                                                  6             5         4          6          5              4         5             6           6        3

                                                                                                                                                                                                                                      53
Planungsparameter ambulante Pflege
                                                                                             Mindereinahmen ambulant
CURACON Business Planner                                                                     • Einnahmeausfälle, sofern Einsätze nicht
                                                          2019        2020        2020
                                                           IST        PLAN         HR
                                                                                               durchgeführt werden können
                                                                    2020 Plan    HR 2020     • Absage COVID-19-erkrankter
                                                                                               pflegebedürftiger Personen
Erlöse im Bereich Pflege nach SGB XI         T€            5.539        5.706       5.600    • SARS-CoV-2-bedingter Personalausfall
Erlöse Leistungen SGB V                      T€            4.976        5.000       4.900    • SARS-CoV-2-bedingte
Sonstige                                     T€               24           29          25      Nichtinanspruchnahme von
Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen   T€                                                Pflegeleistungen: Kunden ambulanter
Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben      T€                                                Pflege- und Betreuungsdienste
Umsatzerlöse gesamt                          T€           10.539      10.735      10.525       reduzieren ihre Leistungsinanspruch-
Betriebskostenzuschüsse                      T€              573         602         590       nahme zum Zwecke der sozialen
Sonstige betriebliche Erträge                T€               55          53          50       Distanzierung
Betriebliche Erträge                         T€           11.167      11.389      11.165     • Rückgang Neukunden
Personalaufwand                              T€            8.935       9.204       9.199     • Einschränkung der Beratungsgespräche
Materialaufwand                              T€              815         830         880       nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Abschreibungen                               T€               89          91          89     • Angebote zur Unterstützung im Alltag
Sonstiger betrieblicher Aufwand              T€            1.199       1.150       1.210       nach § 45a SGB XI
Betriebliche Aufwendungen                    T€           11.038      11.274      11.378
                                                                                             • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Betriebsergebnis                             T€       +      129 +       115 –       213
                                                                                             • Individuelle Schulungen in der
Anzahl Pantienten SGB XI                     Anzahl                                            Häuslichkeit nach § 45 SGB XI
Umsatz pro Patient SGB XI                    T€
                                                                                             • Offen: Investitionsförderung
Anzahl Pantienten SGB V                      Anzahl
Umsatz pro Patient SGB V                     T€                                              • Strittig: Für einzelne Leistungsbereiche
Anteil Umsatzerlöse SGB XI                   in %            52,6         53,2        53,2     (SAPV, § 38 SGB V Haushaltshilfe sowie
Anteil Umsatzerlöse SGB V                    in %            47,2         46,6        46,6     nach Landesrecht zugelassene
Personalaufwandsquote                        in %            84,8         85,7        87,4     niederschwellige Angebote nach § 45 a
Summe Personaleinsatz                                       186,5        185,8       189,1     SGB XI) gibt es zurzeit keine
davon Pflegeteams                            VK             168,0        167,5       166,9     Erstattungsmöglichkeit über § 150 SGB
davon Verwaltung                             VK              17,0         16,9        16,8     XI
davon bezogene Pflegeleistung                VK               1,5          1,4         5,4

                                                                                                                                          54
Ermittlung Kostenerstattungsanspruch nach § 150 SGB XI
Was ist von der Erstattung ausgenommen?

                                 Wann sind Mehrausgaben oder
                                Mindereinnahmen Corona-bedingt?

                                                                         Schadensminderungspflicht ?
                                          Kurzarbeitergeld

  Keine Doppel-
   finanzierung:
 Ausgenommen
 sind Positionen,            Entschädigung über Infektionsschutzgesetz
 die anderweitig
     finanziert
      werden.
                               Versicherungsschutz bei angeordneten
                                       Betriebsschließungen

                               Einnahmen aus der Flexibilisierung der
                                   Personaleinsatzmöglichkeiten

                                                                                                       55
Optionen am Beispiel von Tagespflegeeinrichtungen
                                             CURACON Business Planner
                                             Ertragslage - Muster Tagespflegeeinrichtung
Option1:
                                                                Tagespflege                        2017          2018          2019          2020          2020
• Betretungsverbot im Bereich einer                                                                 IST           IST           IST          PLAN           HR
  Tagespflegeeinrichtung ist kein                                                                    €             €             €             €             €
  Tätigkeitsverbot im Sinne des IfSG         Ertr. aus Pflegelstg.                                        260       266           271           280           210

                                             Erträge aus Unterkunft und Verpflegung                       193       197           198           200           150
Option 2:                                    Ertr. a. Zusatz/Transp-Lstg                                  86            88            89            90            68
                                             Erträge Berechnung von Investitionskosten                    58            60            62            60            45
• Kostenerstattung bei vollständiger
  Schließung oder Aufrechterhaltung einer    Sonstige Umsatzerlöse, § 277 HGB                             21            21            22            22            17
  Notversorgung                              Zuw. / Zuschüsse zu BK
                                             Erstattungen im Sinne des IfSG
Option 3:                                    Einnahmen aus Kurzarbeitergeld
                                             Einnahmen aus Personalverschiebung trägerintern
• Freiwillige Schließung ohne Verfügung      Einnahmen aus Personalverschiebung
  aufgrund fernbleibender Gäste              trägerübergeifend
                                             Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen
Option 4:                                    Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben

                                             Zuweisungen und Zuschüsse
• Keine Schließung, Tagespflege bleibt
  geöffnet, aber es bleiben Gäste aufgrund   Sonstige betriebliche Erträge                                 2             2             3             3             2
  der Covid-19 bedingten Infektionsgefahr    Betriebliche Erträge                                     621           633           645           655           491
  fern
                                             Personalaufwand                                          269           276           281           289           265
                                             Materialaufwand                                          146           150           156           160           128
Option 5:                                    Aufw. f. zentrale DL                                      29            30            32            30            30
                                             Steuern, Abgaben, Vers.                                       9             9            10            10            10
• Personalverschiebung trägerintern
                                             Mieten, Pacht, Leasing                                       35            36            38            40            40
                                             Abschreibungen                                               43            44            46            46            45
Option 6:                                    Corona-bedinge Mehrausgaben
                                             Aufw. Instandh., Instands.
• Personalverschiebung trägerübergreifend
                                             Sonstige betriebliche Aufwendungen                            5             5             6             6             6
                                             Betriebliche Aufwendungen                                537           550           569           581           524
Option 7:
                                             Betriebsergebnis                                  +          84 +          83 +          76 +          74 –          33
• Möglichkeiten von Kurzarbeit               Finanzergebnis                                    +           2 +          2             2 +           2 +           2
                                             Periodenfremdes Ergebnis                          +           4 +          4 +           4 +           4 +           4
                                             Jahresergebnis                                    +          90 +          89 +          82 +          80 –          27

                                                                                                                                                                       56
Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Corona-
   Effekte sowie Inanspruchnahme finanzieller Hilfen
CURACON Business Planner
CashFlow & Liquidität - Muster Altenhilfeeinrichtung
                                                                                                                                                      +          40
             Cash-Flow- und                          2019          2020          2020          2020           2020          2020          2020            2020           2020           2020           2020          2020          2020
            Liquiditätsplanung
                                                   Bereinigt       PLAN          HR            HR             HR            HR            HR               HR             HR             HR             HR          HR        HR
                                                                                 März          April          Mai           Juni          Juli            August       September       Oktober       November    Dezember    Gesamt
                                                      T€            T€                                                                                                                                              T€         T€
Liquide Mittel                                 +       1.530 +       1.318 +       1.420 +       1.605 +        1.581 +       1.552 +       1.261 +          1.240 +       1.209 +        1.188 +        1.172 +       823 +    1.420
am Anfang der Periode
Jahresergebnisse                               +         198 +        213 +             53 –           57 –          56 –          60 –          40 –            50 –           40 –           35 –       368 +             50 –      603
Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen
Ausgleich Corona-bedingter Mehrausgaben
(+) Abschreibungen / (-) Zuschreibungen auf    +         571 +        582 +         146 +              49 +          49 +          49 +          49 +            49 +           49 +           49 +           49 +          49 +      587
Gegenstände des Anlagevermögens
(+) Zunahme / (-) Abnahme der                  –            55 –          10                                                                                                                                     –          60 –          60
Rückstellungen
(-) Erträge / (+) Aufwendungen aus der         –            27 –          27                                                                                                                                     –          27 –          27
Auflösung von Sonderposten
(+/-) Übrige Veränderung Working Capital       +            2                                                                                                                                                    +           2 +          2

Cash-Flow aus der laufenden                    +         689 +        758 +         199 –              8 –           7 –           11 +           9 –              1 +           9 +           14 –       319 +             14 –      101
Geschäftstätigkeit
(-) Auszahlungen aus dem Zugang von            –         749 –        300 –             14 –           16 –          22 –          70 –          30 –            30 –           30 –           30 –           30 –          30 –      302
Anlagevermögen
Cash-Flow aus der Investitionstätigket         –         746 –        300 –             14 –           16 –          22 –          70 –          30 –            30 –           30 –           30 –           30 –          30 –      302
(+) Einzahlungen Eigenkapital durch                         0             0                                                                                                                                                  0            0
Gesellschafter
(+) Einzahlungen von KfW-(Betriebsmittel-)                  0             0                                                                                                                                                  0            0
Krediten
(+) Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten /   +         250              0                                                                                                                                                  0            0
Gesellschafterdarlehen
(-) Auszahlungen für Tilgung von Krediten /    –         404 –        408                                               –      210                                                                               –      210 –         420
Gesellschafterdarlehen
(+) Einzahlungen von Zuschüssen aus                         0             0                                                                                                                                                  0            0
sonstigen Fördermaßnahmen
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit       –         154 –        408                0              0             0–       210                0                0             0               0             0–       210 –         420

Summe Cash-Flow                                –         211 +            50 +      185 –              24 –          29 –      291 –             21 –            31 –           21 –           16 –       349 –         226 –         823

Liquide Mittel                                 +       1.318 +       1.368 +       1.605 +       1.581 +        1.552 +       1.261 +       1.240 +          1.209 +       1.188 +        1.172 +         823 +         597 +         597
am Ende der Periode

                                                                                                                                                                                                                                               57
Fazit: Erhöhte Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung
zur Liquiditätsüberwachung und - steuerung

   Aussetzung Insolvenzantragspflicht
   • Gesetzgeber hat Insolvenzantragpflicht von grundsätzlich drei Wochen ausgesetzt.
   • Aussetzung der Antragspflicht gilt jedoch nur für Unternehmen, die wegen der Epidemie und ihrer Folgen in Schieflage
     geraten.
   • Hausaufgabe: Regelmäßig die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens überwachen und zeitnah etwaige Corona-
     bedingte Auswirkungen auf die Liquiditätssituation in 2020 bewerten.
   • Dokumentieren, dass das Unternehmen tatsächlich nur wegen der Corona-Epidemie und ihrer Folgen in Schieflage
     geraten ist.

   Geltendmachung Erstattungsanspruch § 150 SGB XI
   • Liquiditätssicherung
   • Schadensminderungspflicht (?)
   • Nachweis der Zuverlässigkeit
   • Abrechnungsbetrug
   • Neues „Fibu-Konto“ oder Erfassung in Kostenstelle?
   • Spitzabrechnung in einem nachgelagerten Verfahren

   Beantragung eines Corona-Liquiditätsdarlehens
   • Auch für die Beantragung eines Corona-Liquiditätsdarlehens z.B. der KFW-Bank über die jeweilige Hausbank ist die
     Vorlage einer auf einen 12 Monatszeitraum angelegten Liquiditätsplanung obligatorisch. Die Liquiditätsplanung sollte
     zahlungsstromorientiert auch Kosten und Erlöse, Auszahlungen für Investitionen, Einzahlungen aus der Finanzierung
     berücksichtigen und sich an entsprechenden Vorgaben und Kalkulationsschemata der Banken orientieren.

   Realisierung Investitionsvorhaben
   • Corona-bedingte Mindereinnahmen können die verfügbaren Eigenmittel reduzieren und die Realisierung von
     Investitionsprojekten in Frage stellen.

                                                                                                                            58
KONTAKT                                          Jan Grabow
                                                 Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

       Vielen Dank                               Geschäftsführender Partner

                                                 Curacon GmbH
         für Ihre                                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

     Aufmerksamkeit!                             Calor-Emag-Strasse 1
                                                 40878 Ratingen
                                                 02102/1669-0
                                                 0172/2159159
                                                 jan.grabow@curacon.de

Corona-Pandemie: Maßnahmen und weitere Hinweise unter

https://www.curacon.de/impulse/themen/corona-pandemie/

                                                                                   59
Empfehlungen zu COVID-19 aus
der Managementperspektive

Webinar, 24. April 2020

Annemarie Fajardo, M.Sc.
Managerin Unternehmensberatung
Einführung

    Hintergrund

•     Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen und Patienten im
      häuslichen und teilstationären Setting gehören aufgrund ihres Alters
      und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-
      Kreislauferkrankungen) zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für
      einen schweren Krankheitsverlauf.
•     Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in
      einer Pflegeeinrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen
      Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und z.T.
      nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes
      Risiko für den Erwerb einer Infektion.
•     Der Einsatz breitgefächerter Strategien für die Prävention des Auftretens
      und der Weiterverbreitung einer COVID-19-Erkrankung innerhalb der
      Einrichtung sowie nach extern ist dadurch erforderlich.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     61
Einführung

    Vorbereitung

•     Erarbeitung eines Betrieblichen-Pandemieplans, möglichst in
      Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden, sofern noch nicht
      geschehen (vgl. § 3 Abs. 1 ArbSchG)
•     Entsprechende Bestimmungen der jeweiligen Landesregierung sollten
      dabei umgesetzt werden
•     Neben den Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen können
      organisatorische Maßnahmen entscheidend dazu beitragen, dass SARS-
      CoV-2 nicht in die Einrichtung hineingetragen und ggf. innerhalb der
      Einrichtung weiterverbreitet wird.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     62
AGENDA
1   Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung
    von Haftungsfällen

2   Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten

3   Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung

                                                                 63
AGENDA
1   Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung
    von Haftungsfällen

2   Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten

3   Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung

                                                                 64
Organisationspflichten der Geschäftsführung/
 Betriebsleitungen zur Vermeidung von Haftungsfällen

    Information &                                 Dokumentation von Erkrankten                                       Hygienemaßnahmen
Hygienebelehrung von                                                                                                   implementieren
Bewohnern, Personal
   und Besuchern

                    Infektionskontrollmaßnahmen
                                                                                           Besuchsregelungen
                            implementieren
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                        65
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur
Vermeidung von Haftungsfällen

                     Information & Hygienebelehrung von Bewohnern/ Patienten,
                     Personal und Besuchern
                     •     Generelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner/ Patienten und
                           deren Besucher, welche Anstrengungen unternommen werden, um
                           die Bewohner und Patienten zu schützen
                     •     Anbringung von Hinweisen für Besucher (z. B. Aushang), dass sie
                           die Einrichtung nicht aufsuchen sollen, wenn sie eine akute
                           Atemwegserkrankung haben
                     •     Belehrung des Pflege- und Hauswirtschaftspersonals (von
                           Hygienebeauftragtem)
                     •     Platzierung von Schutzausrüstung und Hinweisen zu deren
                           Benutzung unmittelbar vor den Wohnbereichen
                     •     Auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19-Bewohnern
                           wird das generelle Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) durch
                           sämtliches Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen
                           Personengruppen aus Gründen des Bewohner-/ Patientenschutzes
                           während der Pandemie empfohlen.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     66
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur
Vermeidung von Haftungsfällen

                     Information & Hygienebelehrung von Bewohnern/ Patienten,
                     Personal und Besuchern
                     •     Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften
                           Erkrankungen sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen
                           werden
                     •     Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte
                           eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf
                           COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen

                     Dokumentation von Erkrankten
                     •     Führung einer Fall-Liste erkrankter Bewohner/ Patienten und
                           Mitarbeiter
                     •     Bei neu aufgenommenen Bewohnern/ Patienten sollte der
                           Gesundheitsstatus erhoben werden, Personen mit
                           Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten dem
                           betreuenden Arzt vorgestellt werden.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     67
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur
Vermeidung von Haftungsfällen

                     Hygienemaßnahmen implementieren
                     •     Einbezug einer Hygienefachberatung
                     •     Verstärkte Händehygiene
                     •     Bereitstellung von Hände-Desinfektionsmitteln und
                           Einmaltaschentüchern in allen Bereichen, auch auf den
                           Wohnbereichen der Bewohner, ggf. in der Wohnung des Patienten
                     •     Aufstellung von Mülleimern zur Entsorgung von Einmalartikeln im
                           Innenbereich vor der Tür
                     •     Schutzausrüstung (PSA) und Hinweise zu deren Benutzung
                           sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
                     •     Verstärkte Geschirr- und Wäschereinigung
                     •     Generelles Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) durch das
                           pflegerische Personal bei der Versorgung vulnerabler
                           Bewohnergruppen, FFP2/ FFP3-Masken bei COVID-19-Patienten
                     •     Verwendung von entsprechender Schutzausrüstung bei der Pflege
                           von Bewohnern mit Fieber oder Atemwegserkrankungen
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     68
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur
Vermeidung von Haftungsfällen

                     Hygienemaßnahmen implementieren
                     •     Benutzung von Einmaltaschentüchern,
                     •     Beachtung der Abstandsregelung (1,5 - 2 m)
                     •     Kontaktreduzierung (Mitbewohner, Besucher, Arbeitsteams)
                     •     Bewohner: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei
                           Transport/Verlegung in medizinische Einrichtung, wenn medizinisch
                           vertretbar und sofern toleriert wird
                     •     Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften
                           Erkrankungen sollten im Zimmer versorgt werden
                     •     Medizinprodukte mit direktem Kontakt zu Bewohnern/ Patienten
                           personenbezogen verwenden (z.B. Fieberthermometer, Stethoskope,
                           Blutdruckmanschetten etc.)
                     •     Tägliche Wischdesinfektion von häufig berührten (Handkontakt-)
                           Flächen (z.B. Türklinken) bzw. sensiblen Räumlichkeiten (z.B.
                           Nassbereich)
                     •     Dokumentation der Hygiene
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     69
RKI: Checkliste für die Gesundheitsämter und/oder Pflegeeinrichtungen um
herauszufinden, welche Maßnahme im einzelnen Ausbruch durchgeführt
werden soll oder nicht

                                                                                         Checkliste auf der
                                                                                         Internetseite des RKI

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Checkliste_Respiratorischer_Ausbruch.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                              70
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur
Vermeidung von Haftungsfällen

                     Infektionskontrollmaßnahmen implementieren
                     •    Bewohner isolieren: Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder
                          Fieber sollten im Zimmer versorgt werden.
                     •    Bewohner kohortieren
                     •    Hausinterne Veranstaltungen beschränken/absagen
                     •    Neuaufnahmen/Verlegungen von Bewohnern einschränken
                     •    Festes Personal festen Bereichen zuordnen (Bereichspflege)
                     •    Täglich eine Liste führen, welche Pflegeperson welchem Bewohner
                          zugeteilt ist
                     •    Erkranktem Personal das Fernbleiben von der Arbeit nahelegen:
                          Mitarbeiter mit akuten Atemwegskrankheiten sollten zu Hause bleiben
                     •    Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     71
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur
Vermeidung von Haftungsfällen

                     Besuchsregelungen
                     •    Ggf. Abstimmung der Besuchsregelungen mit den
                          Gesundheitsbehörden
                     •    Nur unbedingt notwendige Besuche
                     •    Besucher nach Symptomen fragen und ggf. abweisen
                     •    Besucher in Hygienemaßnahmen einweisen: Regelmäßig Hände
                          desinfizieren
                     •    Ausreichend Abstand zu anderen Personen halten
                     •    Körperkontakt (Handgeben, Umarmungen) mit Personen generell
                          vermeiden
                     •    In die Armbeuge/Taschentuch niesen oder husten, anschließend in
                          einem Mülleimer entsorgen
                     •    Hände vom Gesicht fernhalten, nicht mit den Händen den Mund, die
                          Augen oder die Nase berühren

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     72
Organisationspflichten der Geschäftsführung zur
Vermeidung von Haftungsfällen

                    Neue Wiederverwendungsverfahren für medizinische
                    Schutzmasken in Ausnahmefällen
                    •    Schutzausrüstung ist weiterhin ein knappes Gut
                    •    Daher: pragmatische, zielführende und dennoch sichere Lösung,
                         um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken
                         mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten

                                                           Ordnungsgemäße Personifizierung

                 2x
                                                           Sammeln der Masken

•    In Ausnahmefällen                                     Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen
•    Atemschutzmasken mit
     Filterfunktion

Quelle: Pressemitteilung BMAS und BMG vom 01. April 2020

                                                                                                       73
Richtige Wiederverwendung der Masken – Empfehlungen
des RKI

                 Die Wiederverwendung von FFP-Masken bzw. von MNS erfordert eine
                 sichere Handhabung. Bei Nichteinhaltung steigt das Infektionsrisiko für
                 Beschäftigte!

                  Das Absetzen der Maske/des MNS muss so erfolgen, dass hierdurch eine
                  Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine
                  Kontamination des Gesichtes verhindert wird

                  Benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel
                  reinigen oder desinfizieren, da dies die Funktionalität der Maske negativ
                  beeinflussen kann

                  Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder
                  patientenübergreifende Wiederverwendung während einer Schicht nur
                  durch dieselbe Person

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

                                                                                                                                     74
Das RKI aktualisiert täglich seine Internetseite zum
neuartigen Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2)

Quelle:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html;jsessionid=5A75FA8B03212E7F7A5AA11DF45AC62D.i
nternet101?cms_box=1&cms_current=Neuartiges+Coronavirus+%28COVID-19%2C+SARS-CoV-2%29&cms_lv2=13490882                  75
AGENDA
1   Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung
    von Haftungsfällen

2   Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten

3   Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung

                                                                 76
Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in
Corona-Zeiten

                              Im mittleren Management: Tagesaktuelle Updates unter
                                        Einhaltung des Sicherheitsabstands

                                Unter der Woche mehrere Telefonkonferenzen zur
                              Abstimmung verschiedener Bereiche einer Einrichtung

                                         Regelmäßig neue Informationen einholen

                                  Vordrucke und Merkblätter mit Informationen zum
                                   Infektionsschutz (z. B. vom RKI oder der BZgA)

                             Betrieblichen Pandemieplan aufstellen, z.B. Festlegung der
                                       Zusammensetzung eines verantwortlichen Gremiums

                                   Bewohner über notwendige Hygienemaßnahmen
                                                    aufklären
RKI = Robert-Koch-Institut
BZgA = Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
                                                                                          77
Beispielhafte Inhalte für einen Betrieblichen
Pandemieplan

                        Betrieblicher Pandemieplan

                   z.B. mit folgenden Gliederungspunkten:

      •    Festlegung der Zusammensetzung eines
           verantwortlichen Gremiums
      •    Festlegung des Personalmanagements im
           Pandemiefall                                                                                               Einheitlicher
      •    Organisation des Schutzes für das Personal                                                                Informations-
                                                                                                                       stand aller
      •    Schulung des Personals bezüglich des Vorgehens
                                                                                                                       Mitarbeiter
           bei einer Pandemie
      •    Organisation der medizinischen/ pflegerischen
           Versorgung
      •    Organisation des Umgangs mit erkrankten
           Bewohnern/ Patienten
      •    Sicherung der jährlichen (regulären) Influenza-
           Schutzimpfung, ggf. Impfung mit Pandemie-
           Impfstoff
Quelle: https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/BUND/Corona/Arbeitshilfe_Umgang_mit_Corona_Krise.pdf

                                                                                                                                      78
• Qualitätsmanagement: Organisation der
  medizinischen/ pflegerischen Versorgung konkret

                                                   Beschaffung von Hilfsmitteln und Produkten

                                                   •    Der Ein- und Ausgang der Materialien wird der
                                                        Verwaltung gemeldet. Die Verwaltung führt eine
                                                        Bestandsliste und bestellt entsprechend nach. Der
                                                        Bestand, Bedarf und die Verfügbarkeit von
                                                        Schutzmaterial ist Tagesordnungspunkt in jeder
                                                        Leitungsteambesprechung.
                                                   •    Das Material wird unter Verschluss aufbewahrt –
                                                        die Schlüssel hat ausschließlich die
                                                        prozessverantwortliche Pflegefachkraft.
                                                   •    Für hauswirtschaftliche Verrichtungen werden
                                                        handelsübliche Haushalts-Handschuhe getragen
                                                        und handelsüblicher Haushaltsreiniger genutzt.
                                                   •    Usw.

Quelle: https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/BUND/Corona/Arbeitshilfe_Umgang_mit_Corona_Krise.pdf

                                                                                                                     79
Aufklärung der Bewohner über notwendige
Hygienemaßnahmen

                                                                                     Plakat zu den Hygienetipps auf
                                                                                     der Internetseite der
                                                                                     Bundeszentrale für
                                                                                     gesundheitliche Aufklärung

Quelle: https://www.bzga.de/infomaterialien/impfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/plakat-10-hygienetipps/

                                                                                                                      80
Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in
Corona-Zeiten

          Belehrung des Pflege- und Hauswirtschaftspersonals (von
                           Hygienebeauftragtem)

             Erkranktem Personal das Fernbleiben von der Arbeit
                                nahelegen

           Aufklärung, Beratung und persönliche Unterstützung der
                                 Mitarbeiter

            Balance: Sorgen ernst nehmen, „Über-Befürchtungen“
              entkräften und eine positive Stimmung verbreiten

               Der Schutz des Personals im Gesundheits- und
                     Pflegebereich hat oberste Priorität

              Führung einer Fall-Liste erkrankter Bewohner und
                                 Mitarbeiter

                                                                    81
Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in
Corona-Zeiten

Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/Grafik_CT_Altenpflege.jpg?__blob=poster&v=3

                                                                                                                        82
AGENDA
1   Organisationspflichten der Geschäftsführung zur Vermeidung
    von Haftungsfällen

2   Qualitätsmanagement und Personalsteuerung in Corona-Zeiten

3   Umsetzung/Organisation zur Zukunftssicherung

                                                                 83
Zukunftssicherung: Ergebnisse einer Studie zur
Gesundheitskompetenz der Bevölkerung vom 16.04.2020

         INFORMATIONSSTAND ZUM                                                      VERUNSICHERUNG DURCH DIE
        CORONAVIRUS UND COVID-19                                                        INFORMATIONSFLUT
            sehr gut        gut    weniger gut   gar nicht gut                                  nein, kaum/ gar nicht verunsichert
                                                                                                ja, etwas verunsichert
                                                                                                ja, sehr verunsichert
                                  1%
                       9%

                                                                                                   11%

                                                     29%

                                                                                                                                      44%

                                                                                      45%
              61%

Quelle: https://ekvv.uni-bielefeld.de/blog/pressemitteilungen/resource/Gesundheitskompetenz_in_der_Coronavirus-Pandemie_2020_Endbericht.pdf
(abgerufen am 20.04.2020)
                                                                                                                                              84
Zukunftssicherung: Berücksichtigung von Psychosozialen
Aspekten in der Mitarbeiterführung

         Psychische Gesundheit
               schützen                                                   Kontakt suchen
    Um auch nach der Pandemie gesunde                            Gezielt auf die Mitarbeiter zugehen und
     und zufriedene Mitarbeiter zu haben,                       regelmäßige Gespräche führen, in denen
    sollte auch in schweren Zeiten mit Hilfe                      die Wertschätzung ausgedrückt wird.
     von persönlichen Gesprächen auf die
   psychische Gesundheit geachtet werden.          Einzel-
                                                 gespräche
                                                   mit den
                                                 Mitarbeitern
                                                    führen             Ängste wahrnehmen
                Informieren
                                                                 Ängste der Mitarbeiter sollten wahr- und
   Zudem sind diese Gespräche, neben den                           ernst genommen werden. Es geht vor
   täglichen Updates für alle Mitarbeiter, ein                  allem um eine gute Balance: Sorgen ernst
    weiteres Mittel, um neue Informationen                      nehmen, „Über-Befürchtungen“ entkräften
                  mitzuteilen.                                   und eine positive Stimmung verbreiten.

Aufklärung, Beratung und persönliche Unterstützung der Mitarbeiter

                                                                                                            85
Zukunftssicherung: Planungshilfen für ambulante und
stationäre Pflegeeinrichtungen

• Einrichtung von separaten Zimmern oder Stationen          •    Personal mit Symptomen aus der
             zur Betreuung der Erkrankten                          Patientenversorgung nehmen
     • Verstärkte Überwachung der Erkrankten             •   Prüfung, inwieweit eine Verstärkung der
 • Parenterale Ernährung und Sauerstoffversorgung            Personalressourcen (z. B. Pflegekräfte in
                 kann erforderlich sein                    Ausbildung, Medizinstudenten etc.) möglich ist
                                                                    •   Personalbindung

          Allgemeine Maßnahmen                                   Personalmanagement

             •   Einmalhandschuhe                    • Regelmäßige Auffrischung des Informationsstands
             •   Schutzkittel                            des Personals bezüglich der organisatorischen
             •   Mund-Nasen-Schutz                     Vorbereitungen sowie der Abläufe im Pandemiefall
             •   FFP2-/ FFP3-Masken                  • Im Rahmen von Schulungen sollte auch die Pflege
                                                       von Corona-Patienten sowie Hygienemanagement
                                                                     thematisiert werden

  Bevorratung bzw. Managementkonzept                 Information und Schulung des Personals

 Organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von
             Erkrankten in der Gemeinschaftseinrichtung

                                                                                                            86
Zukunftssicherung: Personalbindung kann durch
entsprechende Maßnahmen verstärkt werden

                 Verschärfte
                 Vorschriften

            Ggf. Mehrarbeit,
              Kurzarbeit

                Erhöhter
          Organisationsaufwand

                                          Personalbindungs-
                                             maßnahmen

                             Angst
   Überlastung                               Schulungen

                          Unsicherheit
       Trauer
                                          Bereitstellung von
             Überforderung                 Schutzkleidung

                                                               87
Das BMG unterstützt Maßnahmen zur
Konvergenzsteigerung von Beruf, Pflege und Familie

                                  Pflege
                                                                                  Finanzielle Unterstützung
      Familie                                                                     • von stationären und ambulanten
                                                                                    Pflegeeinrichtungen mit
                                                                                    Versorgungsauftrag

                                                                                   Jährliche Fördersumme
                                                                                  • von maximale 7.500 €
                                  Maßnahmen zur                                   • bis zu 50 % der Ausgaben für
    Beruf                         Förderung von                                      Fördermöglichkeiten werden
   Beruf
                                   Vereinbarkeit                                     übernommen
                                 werden vom BMG
                                    gefördert.                                    Innovationsbeispiele
                                                                                  • individuelle oder gemeinschaftliche
                                                                                     Betreuungsangebote, die auf die
                                                                                     besonderen Arbeitszeiten von
Eckdaten                                                                             beruflich Pflegenden ausgerichtet
                                                                                     sind
• Investitionsförderung im Zeitraum vom
                                                                                  • Schulungen und Fortbildungen für
   01.01.2019 - 31.12.2024
                                                                                     Leitungskräfte und Mitarbeitern zur
• Antragsstellung bis zum 31.12.2024 möglich
                                                                                     Stärkung der Familienfreundlichkeit
• Unbürokratisches Antragsverfahren
Quelle: https://www.gkv-
spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp
                                                                                                                           88
Das BMG unterstützt Pflegeeinrichtungen bei der
Digitalisierung (§ 8 Absatz 8 SGB XI)

                                                                           Ziele der Digitalisierung
                                                             Verringerung der Arbeitsverdichtung; Entlastung der
                                                             Pflegekräfte und mehr Zeit für Pflege und Betreuung

                                                                        Finanzielle Unterstützung
               Eckdaten                                   von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit
•    Investitionsförderung im                                               Versorgungsauftrag

     Zeitraum vom 01.01.2019 -
     31.12.2021                                                 Einmaliger Zuschuss bei Investitionen
                                                         von max. 12.000 € bzw. 40 % für digitale oder technische
•    Antragsstellung bis zum
                                                        Ausrüstungen und damit zusammenhängende Schulungen.
     31.12.2021 möglich
•    Unbürokratisches
                                                                          Investitionsbeispiele
     Antragsverfahren                                  Digitale Pflegedokumentation; elektronische Abrechnung von
                                                           Pflegeleistungen; Touren- und Dienstplanprogramme

Quelle: https://www.gkv-
spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp             89
Zukunftssicherung: Smartphones für die Kommunikation
zwischen Bewohnern und Angehörigen

   „[Aufgrund von Besuchsverboten fehlt] gerade den älteren
 Menschen in einem Alten- oder Pflegeheim der direkte Austausch
         mit ihren Lieben und engsten Freunden*innen“
                     (Deutsche Telekom AG).

 Die Telekom hat eine Aktion gestartet und stellt Altenheimen und
 Pflegeeinrichtungen 10.000 Smartphones zu einem symbolischen
                Preis von jeweils 1 € zur Verfügung.
                                                                                                  Corona-
                                                                                                  Auflagen
                                        Konditionen:
         •    Bis zu 3 Smartphones pro                   •    Einmalig 10 GB
              Einrichtung                                     Highspeed Datenvolumen
         •    Vertragslaufzeit 24                        •    Keine Bestellkosten
              Monate                                     •    Keine Grundgebühr

Quelle: https://www.mobiflip.de/shortnews/telekom-10-000-smartphones-fuer-alten-und-pflegeheime
                                                                                                             90
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