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Regulierung systemrelevanter Banken – eine Bestandsaufnahme Universität Hohenheim Prof. Dr. Stefan Kirmße Geschäftsführender Partner zeb/ Stuttgart-Hohenheim, 1. Februar 2011
Agenda 1 Wer ist zeb/ 2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten 3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit oder Steuergenerierung 4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 2
1 Wer ist zeb/ 2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten 3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit oder Steuergenerierung 4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 3
zeb/ hat sich in den vergangenen neunzehn Jahren eine führende Position bei der Beratung von Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistern erarbeitet Unternehmensdaten (Stand: 01/2011) • Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 1992 • 102,6 Mio. EUR Umsatz (2009) • 47 Partner • 700 Mitarbeiter davon 332 Management-Consultants und Trainer, 210 IT-Entwickler und IT-Consultants • Projekte in Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Osteuropa • Standorte: Berlin, Budapest, Frankfurt/Main, Hamburg, Kiew, München, Münster, Prag, Ulm, Warschau, Wien und Zürich Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 4
zeb/ unterstützt als fokussierte Beratung Unternehmen und Institutionen im Finanzdienstleistungssektor in Deutschland und Europa Standorte zeb/ und Kooperationspartner zeb/-Kooperationspartner Equinox Consulting ab Januar 2011 auch in Casablanca, Marokko vertreten Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 5
Neben den Kernmärkten Deutschland, Österreich, Schweiz und CEE arbeiten zeb/-Mitarbeiter teilweise auch auf weltweiten Projekten Projektstandorte zeb/ Hamburg Warschau Berlin Münster Kiew Frankfurt Prag Ulm Wien München Budapest Zürich Kernmärkte zeb/ Projektstandorte zeb/ Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 6
Gemessen am Umsatz in Deutschland ist zeb/ die größte spezialisierte Unternehmensberatung und gehört zu den Top 5 im FDL-Bereich Management-Berater im Vergleich Umsatz in Deutschland Mitarbeiterzahl in Rang Unternehmen in Mio. EUR Deutschland 2009 2008 2009 2008 1 McKinsey & Company Inc. Deutschland, Düsseldorf >500,0 >500,0 2.300 2.300 2 The Boston Consulting Group GmbH, Düsseldorf/München 418,0 406,0 1.540 1.510 3 Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München 390,0 398,0 800 840 4 Booz & Company GmbH, Düsseldorf 260,0 262,0 595 600 5 Deloitte Consulting, Hannover 253,0 286,0 1.108 1.156 ... ... ... ... ... ... 13 zeb/rolfes.schierenbeck.associates gmbh, Münster 84,6 79,3 595 605 14 Mercer Deutschland GmbH, Frankfurt am Main 74,0 79,5 580 560 15 Management Engineers GmbH & Co. KG, Düsseldorf 70,0 77,0 130 140 16 Simon, Kucher & Partners GmbH, Bonn 68,7 80,7 270 290 17 Arthur D. Little GmbH, Wiesbaden 67,5 79,0 215 235 18 Horváth AG (Horváth & Partners-Gruppe), Stuttgart 58,0 83,1 255 267 19 Kienbaum Management Consultants GmbH, Gummersbach 56,0 57,0 245 250 Quelle: Lünendonk GmbH, Kaufbeuren 2010, http://www.luenendonk.de/management_beratung.php Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 7
zeb/ erreicht seit Gründung ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum von > 20% zeb/-Wachstum seit Gründung Umsatz In Mio. EUR Mitarbeiter Geschäftsjahr 2009 100 102,6 Mio. EUR Umsatz1, 500 80 640 Mitarbeiter 250 40 0 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Gründung in Münster durch Büros Frankfurt Büros München Integration des die Professoren Rolfes und und Berlin und Warschau SAP-Spezialisten Schierenbeck ITE computence Büros Zürich Aufbau des Bereichs und Wien 2007/2008: Büros Informationstechnologie Hamburg, Kiew, Prag Budapest 1 Bruttoumsatz (inkl. Nebenkosten) Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 8
zeb/ ist Full-Service-Anbieter von Managementberatungsleistungen im Finanzdienstleistungssektor Geschäftsmodell zeb/ Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 9
Die Referenzen von zeb/ dokumentieren die starke Marktstellung im Bereich Financial Services in allen Sektoren im Inland Ausgewählte Kunden der zeb/-Gruppe im Inland Sparkassen- Groß-, Regional- Genossenschaftliche Versicherer/ Finanzgruppe und Privatbanken Institute Finanzvertriebe Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 10
Auch in Österreich und der Schweiz ist zeb/ seit Langem bei führenden Banken tätig – CEE als Wachstumsmarkt der Zukunft ist seit einigen Jahren im Aufbau Ausgewählte Kunden der zeb/-Gruppe im Ausland Österreich Schweiz/Liechtenstein CEE Luxemburg LGT Bank in Liechtenstein Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 11
1 Wer ist zeb/ 2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten 3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit oder Steuergenerierung 4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 12
Aktiva der Banken in dieser Dekade sprunghaft gestiegen und von BIP- Entwicklung entkoppelt Bilanzwachstum westlicher Banken Bilanzsummen der Banken1 Relation Bilanzsumme zu BIP (nach nat. Bilanzierungskonventionen, in nat. Währung, Bilanzsumme/BIP in Billionen) 33,3 18,8 1,1 3,1 15,5 3,8 24,0 14,4 8,0 2,8 0,7 AT 2,7 19,1 2,5 5,7 AT 0,6 5,5 CH 2,1 6,7 7,3 CH 5,0 6,1 3,2 DE 4,0 DE 3,0 3,0 GB 2,8 13,8 GB 5,1 10,1 2,9 3,3 USA 7,5 USA 0,8 0,9 1,0 2000 2004 2008 2000 2004 2008 • Besonderer Schub im Bilanzsummenwachstum ab 2004 • Kumulierte Bilanzaktiva der Banken betragen ein Vielfaches des BIP ihrer Heimatländer • Exponierte Bankenplätze wie CH und GB besonders betroffen • Wachstum der Banken auch durch Fremdkapital gehebelt 1 Einzelabschlüsse der Banken gemäß Zentralbankerfassung; Quelle: EZB; Bundesbank; SNB; OENB; Bank of England; FDIC; IMF; zeb/research Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 13
Deutlich unterschiedliche Verschuldungsgrade je nach Bilanzierungskonvention erschweren internationale Regulation Leverage Ratio nach IFRS und US-GAAP – Bsp. Deutsche Bank Backup Deutsche Bank AG – Zwischenbericht zum 30.6.2010 Bilanzsumme IFRS 1.926 Bereinigung von - Derivaten -735 Leverage-Ratio nach - Nicht termingerecht abgewickelten Geschäften -139 - Wertpapier-Pensionsgeschäften -9 - IFRS 45 gemäß Nettingbestimmungen US-GAAP - US- Bereinigte Bilanzsumme US-GAAP 1.043 23 GAAP 33 Eigenkapital IFRS 42,6 Zielwert gemäß Basel III Bereinigung von Gewinnen (Verlusten) auf sämtlichen zum Fair-Value bewerteten eigenen 3,4 Verbindlichkeiten Eigenkapital US-GAAP 46,0 Quelle: Zwischenbericht der Deutschen Bank AG zum 30.6.2010; zeb/research Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 14
Finanzsektor in einigen Ländern stark exponiert – wenige Großinstitute als Treiber Größenrelation Top-5-Institute zum BIP Österreich (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1 Schweiz (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1 1 UniCredit Bank Austria AG 222 1 UBS AG 1.361 2 Erste Group Bank AG 201 2 Credit Suisse Group AG 791 3 RZB AG 156 3 EFG Bank 95 4 Österreich. Volksbanken AG 56 4 Raiffeisen Schweiz 89 5 Hypo Alpe-Adria Bank AG 43 5 Zürcher Kantonalbank 76 • Bilanzaktiva einzelner Großinstitute bereits Summe 680 Summe 2.412 größer als nationales BIP 282 BIP 542 BIP Deutschland (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1 Großbritannien (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1 • Auffanglösungen für Großinstitute können 1 Deutsche Bank AG 2.202 1 Royal Bank of Scotland Plc 2.516 Einzelstaaten bereits überfordern 2 Commerzbank AG 625 2 Barclays Plc 2.150 3 UniCredit Bank AG 459 3 HSBC Holdings Plc 1.816 4 LBBW 448 4 HBOS Plc 723 5 DZ Bank AG 427 5 Lloyds TSB Bank Plc 457 Summe 4.161 Summe 7.662 BIP 2.496 BIP 1.448 1 Konzernbilanzsummen; Quelle: Bankscope; The Banker; zeb/research Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 15
Große Einbrüche in Marktkapitalisierung der Banken in Folge der Finanzmarktkrise – kaum Krisengewinner Wertverluste europäischer Banken Marktkapitalisierung Stoxx Banken Marktkapitalisierung Einzelinstitute Stoxx Banken vs. Stoxx 600; indexiert per 06/2010; Δ 06/2007 – 06/2010 125,0 HSBC 131,6 -17% UBS 41,9 -55% 100,0 Barclays 39,8 -41% Credit Suisse 36,7 -43% DJ STOXX 600 75,0 Unicredit 35,4 -49% RBS 29,3 -67% 50,0 Deutsche Bank 28,9 -49% Erste Gruppe 10,0 -45% 25,0 DJ STOXX 600 Banks Commerzbank 6,9 -70% Postbank 5,2 -51% 0,0 Raiffeisen Int. 4,9 -71% Jul. 07 Dez. 07 Mai. 08 Okt. 08 Mrz. 09 Aug. 09 Jan. 10 Jun. 10 Valiant 2,6 +44% • Bankenkurse knapp verdreifacht ggü. Tiefpunkt im • Fast alle Banken mit deutlichen Wertverlusten März 2009 und erste Stabilisierung erreicht • Aber immer noch ca. 60% Kursverluste ggü. Juli 2007 • Negative Ausreißer wie Commerzbank, RBS oder RI mit Sonderfaktoren (Fusionen, CEE-Exposition) und deutlich schlechtere Entwicklung als Gesamtmarkt • Unterkapitalisierte Bankensysteme bleiben • Banken wie HSBC, Credit Suisse oder Barclays mit verbesserter Wettbewerbsposition Achillesferse der Wirtschaftsentwicklung Quelle: Thomson Datastream; zeb/ Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 16
Umfang der durch Finanzmarktkrise ausgelösten Wohlfahrtsverluste unterstreichen Handlungsbedarf in Bankenregulierung Bilanzierung des volkswirtschaftlichen Schadens aus Bankenkrise Kriseninduzierter Langfristige Wohlstandsverluste Direkte fiskalische Kosten Verschuldungsschub Deutschland Deutschland Staatsverschuldung in % des BIP BIP, 2008 = 100 Persistente Finale Kosten aus Bankenhilfe 115 Effekte INSM, 8/2010, in Mrd. EUR 110 Δ 1,5% B 52 110 Trend 105 vor Krise 93 91 A 77 82 78 100 Trend 26 34 65 62 nach Krise 95 8 44 90 A= B= 26 26 85 ~15% ~25% 80 DE USA GB ff. Worst Case Best Case 2007 2010 2015 A = Kurzfrist. Verluste, B = Langfrist. Verluste Belastung Länder Belastung Bund • Stark ansteigende Staatsver- • Wachstumseinbruch und Abkehr • Gesamtbelastung beträgt 1,4 bis schuldung, insb. in GB, USA und vom Potenzialpfad 2,2% des BIP PIGS-Staaten • Geschätzte kumulierte Wohlfahrts- • Mehr als 80% der Kosten sind • Wachstumskritische Schwelle von verluste in Höhe von ~40% des BIP2 öffentlichen Banken3 zuzuordnen 90% des BIP wird vielfach überschritten1 • Dies entspricht ~1,0 Billionen EUR 1 Reinhart und Rogoff (2010) schätzen, dass Staatsschulden ab der 90% Schwelle das Wirtschaftswachstum signifikant reduzieren; 2 Methodik siehe Bank of Canada/ Bundesbank 9/2010 und B. Raffelhüschen 7/2010; 3 Landesbanken und IKB; Quelle: IMF; Bank of Canada/Bundesbank; B. Raffelhüschen/J. Vatter; INSM/C. Kaserer; zeb/ Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 17
Banken haben individuell begonnen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungs- systeme anzupassen – systemische Risiken bleiben Lessons learned Banken • Primat des Kundengeschäfts/des kundeninduzierten Handels Kundengeschäft • Abgesang auf (Spezial-)Banken mit großen Aktiv- oder zuerst Passivüberhängen aufgrund ihrer Kapitalmarktabhängigkeit • Diversifikation der Geschäftsfelder nach den Kriterien Diversifikation Wachstum, Risiko und innere Synergien • Banken haben • Internationalisierung in Richtung Wachstumskerne erwartet Maßnahmen ergriffen und sich • Reduktion des Verschuldungsgrads/Verbesserung der stabilisiert. Deleveraging Bilanzstruktur, insb. durch Abbau von Investmentportfolien • Aber Krisen- und nicht strategischer Geschäftsfelder anfälligkeit bei volatilen Rahmen- Konsolidierung/ • Wiederbelebung von Fusionsinitiativen bedingungen Dekonstruktion • Abbau von Kapazitäten, insb. im Backoffice bleibt Wertkette • (Out-)Sourcingtrends gewinnen an Momentum • Methodische Anpassung und Neukalibrierung der Risikomanage- Risikomesssysteme ment • Neue Konzepte zur Liquiditätssteuerung und Risikoallokation Quelle: zeb/ Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 18
Branchenführer setzt neue Konzernmaßstäbe für Performance-Messung und Value-based Management Neues Steuerungssysteme – Bsp. New Metrics der Deutschen Bank AG Backup Abkehr vom RoE als singuläre Ziel- größe Zielset reflektiert Erfahrungen aus Finanzmarktkrise Werttreiber sind empirisch validiert Quelle: Investor Day presentation Dec. 2009 by Dr. Ackermann; 1 Weitere Elemente des VBM Performance Management Systems (z. B. Business-spezifische Werttreiber) sind hier nicht dargestellt (VBM = Value-based Management) Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 19
1 Wer ist zeb/ 2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten 3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit oder Steuergenerierung 4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 20
„Bankaufsicht gebärdet sich als Drachentöter“1 – dabei ist sie Teil des Problems Beitrag der Regulierungsdefizite zur Finanzmarktkrise Systemimplosion 08/2007 Regulierungsdefizite Kurssenkungen/Austrocknen der Märkte • Einzelinstitutsorientierung – keine Berücksichtigung systemischer Effekte Fehler in der System- • Ideologie der „National architektur erzeugten Laufend neue Abschreibungen durch Champions“ Abwärtsspirale in der Mark-to-Market-Bewertung Interaktion zwischen • Mangelnde Transparenz/ Nichtregulierung von • funktionsunfähigen Erosion der schwachen EK-Basis durch Teilmärkten (SPVs, Hedge Märkten Abschreibungen – Notwendigkeit für Funds, OTC-Derivate etc.) Deleveraging und Rekapitalisierung • Fair-Value Accounting • Zulassen übermäßiger Fristentransformation/ • EK-Mangel bei Banken Deleveraging verstärkt erneut Liquiditätszusagen und Verkaufsdruck in Märkten, senkt Preise Bilanzsummenausweitung • Deleveraging weiter und erzwingt neue Abschreibungen • Insuffizienz des regula- torischen EK-Modells Liquiditäts- und Solvenzprobleme der • Prozyklizität des Regulierungs- Banken führen zur Systemimplosion systems 1M. Hellwig; Quelle: M. Hellwig: Konzeptionelle Defizite der Bankenregulierung (2008); M. Hellwig/T. Hartmann-Wendels: Arbeitsweise der Bankenaufsicht (2009); zeb/research Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 21
Gefahrenquelle „systemrelevante Banken“ entschärfen – aber welche Bank ist systemrelevant? Definition „systemrelevante Banken“ Identifizierung systemrelevanter Banken – Kriterien gem. FSB/BIZ: a) Größe (Risikoaktiva, Transaktionsvolumen, AuM1) b) Mangelnde Substituierbarkeit Einzelinstitut schädigt ganzes (Funktionen können nicht unmittelbar durch Finanzsystem mit negativen Dritte übernommen werden) Auswirkungen auf Realwirtschaft • Für Systemrelevanz c) Vernetzung im Finanzsystem (Mögliche Dominoeffekte über Gegenpartei-, gibt es keine inter- Refinanzierungs- und WP-Bewertungsrisiken) nationale/nationale Legaldefinition2 In EU als systemrelevant klassi- Weltweit als systemrelevant • Systemrelevanz fizierte Banken klassifizierte Finanzinstrumente (gem. EZB-Stresstest) (Banken/Versicherungen, gem. FSB) hängt nicht nur von der Institutsgröße ab 91 Für Deutschland: 14 71 4 2 Deutsche Bank/Allianz 30 11 6 3 6 4 Gesamt DE GB AT Sonstige Gesamt Euro- USA/ GB Japan Versiche- pa2 Kanada rungen 2 Ex GB 1 Assets under Management 2 Gemäß aktueller Beschlusslage wird zwischen globaler und nationaler Systemrelevanz (G-SIFI und SIFI) unterschieden. Bis Mitte 2011 sollen FSB und nationale Aufsichten Abgrenzung der G-SIFIs erarbeiten. Ziel: Höhere Kapitalerfordernis bei systemrelevanten Banken. Regelung zu G-SIFIs voraussichtlich ab Ende 2011 in Kraft, zu SIFIs ab Ende 2012. Quelle: EZB, FSB, FTD 11/2009 Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 22
Systemstabilität als höchstes Gut – im ersten Schritt Klarheit über Regulierungs- ziele schaffen Diskussion Regulierungsziele Wissenschaftlicher „Beitrag“ G-20-Ziele Politischer Ziele Zieltriade der G20-Reformagenda Beteiligung an Krisenkosten Finanzmarktregulierung 1 Widerstandsfähigkeit der Globale/europ. Finanzmarkt- Banken verbessern transaktionssteuer: Wreg = f (Ssys, Esys, G) opt! (Kapital- und Liquiditätsstandards, Vorstoß von Frankreich und Verschuldungsober-grenzen etc.) Deutschland auf G20-Gipfel in Toronto ohne Unterstützung Wreg = Wirkungsgrad der 2 Reduzierung Systemrisiko/ Regulation Moral Hazard Deutsche Bankensonderab- Ssys = Systemstabilität (Grenzüberschreitendes gabe/Restrukturierungsfonds: Abwicklungsregime, schärfere Als Teil des Gesetzes zur Esys = Systemeffizienz Kapitalanforderungen für Restrukturierung und geordneten (Nutzen/Kosten) systemrelevante Banken, Abwicklung von Banken beschlossen Einführung Contingent Capital G= Gläubigerschutz etc.) Gläubigerschutz über erweiterte Einlagensicherung 3 Schaffen robuster Finanz- Gesetzliche und EU-einheitliche märkte Sicherung bis max. 100 TEUR pro (zentrales Clearing von OTC- Kunde/Bank Derivaten etc.) Quelle: B. Bernet/St. Zwahlen: Kosten/Nutzen-Analyse in der Finanzmarktregulierung (2005); EZB; FSB/BIZ; zeb/research Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 23
G20-Staaten, EU, BIS, wissenschaftliche Beiträge – einige Initiativen in Diskussion und viele Maßnahmen bereits beschlossen Übersicht relevanter Regulierungsinitiativen Agenden Maßnahmen Status Widerstandsfähigkeit der BIS-Beschluss 9/2010 Basel-III-Paket Banken verbessern Umsetzung 2013-2019 Reduzierung Systemrisiko/ Grundlegende Vorschläge/Konzepte Richtungsweisung auf G-20-Staaten Moral Hazard durch BIS/FSB/EU erarbeitet G20-Gipfel in 11/2010 Handel von OTC-Derivaten über Börse/elektr. Schaffung robuster Konkrete Vorschläge Handelsplattformen; Clearing ausschließlich Finanzmärkte durch FSB in 10/2010 durch zentrale Gegenpartei etc. Neuordnung europäische Schaffung/Stärkung europ. Aufsichtsgremien1; Beschlüsse gefasst; Finanzaufsicht Durchgriffsrechte im Krisenfall Umsetzung in 2011 EU/nationale Restrukturierungsgesetz/ Geordnete Abwicklung systemrelevanter Beschlüsse gefasst; Regierung Bankenabgabe Banken; inkl. Sonderabgabefonds Dtl.: in Kraft ab 2011 EU-einheitliche Verbindliches Schutzniveau von 100 TEUR pro Beschlüsse gefasst; Einlagensicherung Kunde (PK/FK) und Bank Umsetzung 2012-2014 Behandlung systemrelevanter Wissenschaft Globaler Risikofonds Diskussionsbeitrag Banken 1 Z.B. Rat für Systemrisiken; Quelle: zeb/research Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 24
Basel III konfrontiert die Institute in den kommenden Jahren mit Themen, die komplex in der Umsetzung sind und massive Auswirkungen haben Beispiel: Auswirkung bei Groß-/Landesbanken Auswirkung Auswirkung Themen Geschäftsmodell Umsetzung Eigenkapital Sukzessive ab 2012 ab 2012 Stark ansteigender Anpassung von Modellen 1 Kapitalbedarf zur Steuerung Kapitalquoten, Hybridkapital, Abzugspositionen, Kapitalpuffer, Übergangsregelungen Quantifizierung notwendig Risikoaktiva ab 2011 ab 2011 Quantifizierung der Anpassung von internen 2 Auswirkungen notwendig Modellen und Verbriefungen, Handelsbuch, Kontrahentenrisiken Rechenkernen Leverage Ratio ab 2018 ab 2011 Ansteigender Kapitalbedarf Implementierung 3 – jedoch: Gleichlauf mit Berechnung Leverage Nicht-risikosensitiven Steuerungs- bzw. Überwachungsgröße, Bestimmung des Verschuldungsgrades Solvabilität Ratio Liquidität ab 2014 ab 2011 Auswirkung auf Implementierung 4 Fristentransformation Berechnung Liquidität Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio, Einführung von Überwachungsinstrumenten ab vorauss. Anfang 2011 ab vorauss. Anfang 2011 MaRisk Berücksichtigung Anpassung von 5 Ergebnisse eigener Konzepten, Prozessen, Risikotragfähigkeit, Stresstests, Liquidität (kapitalmarktorientierte Institute), Strategien, Risikokonzentration Stresstests in der RTF Modellen, Datengrundlage Insbesondere die deutlich steigenden Anforderungen an das Eigenkapital werden vor allem die großen Institute hart treffen. zeb/rolfes.schierenbeck.associates 25
Ziel der vom Basel Committee unterbreiteten Vorschläge ist es, die Qualität der Eigenmittel deutlich zu verbessern Raising Capital Quality – Umsetzungshorizont schrittweise ab 2013 – 2021 (1/3) Backup Ergänzuns- Ergänzungskapital Eigenmittel kapital Capital - Nachrangkapital ≥ Z % (8%) Gone- Kriterienkatalog für RWA Concern anrechenbare Instrumente Capital Zusätzliches Kernkapital Non- Kernkapital Hybridkapital predominant ≥ Y % (6%) Kriterienkatalog für RWA Kern- part anrechenbare Instrumente kapital - Going- Concern Hartes Kernkapital Capital Eingezahltes Kapital, Hartes Kernkapital predominant Kapital- und Gewinnrücklagen + Hybride, die Anforderungen part ≥ X % (4,5%) RWA an hartes KK erfüllen Eigenmittel • Mindestkapitalanforderungen werden angehoben (zusätzlich Etablierung eines Kapitalerhaltungspuffers und eines antizyklischen Puffers) • Komplexitätserhöhung des Kapitalmanagements durch zusätzliche Limitierung des harten Kernkapitals Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 26
Die Berücksichtigung fast aller Abzugspositionen aus dem Harten Kernkapital führt in Teilen zu einer deutlichen Absenkung des Kernkapitals Raising Capital Quality – Umsetzungshorizont schrittweise ab 2013 – 2021 (2/3) Backup Position Aktuelle Behandlung Zukünftige Behandlung Aktivischer Unterschiedsbetrag/ Wahlweise ratierlicher 100% Abzug vom harten Kernkapital Goodwill Abzug Abzug – 50% Beteiligungen an Finanzunternehmen Kernkapital 100% Abzug vom harten Kernkapital, um den Betrag, der 10% des (inkl. Versicherungen) < 10% 50% harten Kernkapitals übersteigt Beteiligungsquote Ergänzungskapital Eigene Aktien Abzug vom Kernkapital Abzug vom harten Kernkapital Abzug – 50% Kernkapital, GroMiKV-Überschreitung 1.250% RGW – Berücksichtigung in RWA 50% Ergänzungskapital Latente Steuern: Verlustvorträge Kein Abzug 100% Abzug vom harten Kernkapital Abzug – 50% Beteiligungen an Finanzunternehmen 100% Abzug vom harten Kernkapital Kernkapital, (inkl. Versicherungen) > 10% um den Betrag, der 10% des 50% um den Betrag, um die Kapitalabzug … Beteiligungsquote harten Kernkapitals übersteigt Ergänzungskapital Summe aus Beteiligungen an Finanzunternehmen, 100% Abzug vom harten Kernkapital Timing-Differenzen aus Latente Steuern: Timing-Differenzen1 Kein Abzug um den Betrag, der 10% des aktiven latenten Steuern und harten Kernkapitals übersteigt MSRs 15% des harten 100% Abzug vom harten Kernkapital Kernkapitals übersteigen Mortgages Servicing Rights Kein Abzug um den Betrag, der 10% des Common Equity übersteigt 1 in Diskussion: Temporäre Differenzen, welche sich über Restlaufzeit auflösen, werden nicht vom Kapital abgezogen; Netting nur begrenzt zulässig Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 27
Die Vielzahl der Korrekturen am regulatorischen Kapital wirkt nicht für alle Institute gleich Raising Capital Quality – Umsetzungshorizont schrittweise ab 2013 – 2021 (3/3) Backup Position Aktuelle Behandlung Zukünftige Behandlung Kein Abzug (Negative) NBRL (Ausnahmen f. EK- 100% Abzug vom harten Kernkapital Instrumente) Abzug – 50% Verbriefungen Kernkapital, 1.250% RGW – Berücksichtigung in RWA 50% Ergänzungskapital • Vollständiger Abzug für nicht-operative Einheiten Volle Berücksichtigung Minderheitenanteile • Operative Einheiten: Quotaler Abzug oberhalb der im Kernkapital Mindestkapitalanforderungen In Pensionsfonds gebundene Volle Berücksichtigung 100% Abzug vom harten Kernkapital Anspruchsüberdeckungen im Kernkapital 1250% RW oder Abzug Shortfall - 50% Kernkapital, 50% 100% Abzug vom harten Kernkapital Ergänzungskapital Anrechnung im harten Anrechnung im harten Kernkapital nur, wenn das zugrunde liegende Kapitalrücklage aus Vorzugsaktien Kernkapital Instrument hartes Kernkapital vermittelt Keine Berücksichtigung Cashflow-Hedge Reserve Keine Berücksichtigung im reg. Kapital im reg. Kapital Gains and losses due to changes in Keine Berücksichtigung Keine Berücksichtigung im reg. Kapital own credit risk im reg. Kapital Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 28
Übergangsregelungen ermöglichen es den Banken den strengeren Anforderungen durch Bildung von Gewinnrücklagen bzw. Kapitalerhöhungen gerecht zu werden Schrittweise Einführung / Übergangsregelungen1 Mindestkapital- Aufschlag system- 8% 8% 8% 8% 8% 9,25% 10,5% 11,75% 13% + relevante Banken anforderung + Puffer Hartes KK / andere vollständig Antizyklischer Puffer ≤ 2,5% verlusthaft. Kapitalformen (max. Höhe) ≤1,875% 10,5 % ≤1,25% Kapitalerhaltungs- 2,5% Hartes KK ≤0,625% 1,875% puffer 1,25% Mindest- 0,625% 8% kapital- anforderung 2,5 2% 2% 2% 2% 2% 3,5% Ergänzungskapital 4% 4% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 4,5 % 1% Anteil restliches 2% 2% Kernkapital 4% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 3,5% Minimum hartes 2% 2% Kernkapital 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Stufenweise Einführung der 20% 40% 60% 80% 100% 100% Abzugspositionen (vom harten KK) Stufenweiser Abbau von Nicht- 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% konformem Kern-/Ergänzungskapital Bestehende staatl. Kapitalzuführungen 100% 0% Grandfathering bis 1. Januar 2018 1) Prozentsätze in Relation zur risikogewichteten Aktiva zeb/rolfes.schierenbeck.associates
Die Anpassungen bezüglich Handelsbuch, Kontrahentenrisiko und Verbriefungen führt zu einem beträchtlichen Anstieg der RWA RWA-seitige Anpassungen Handelsbuch Kontrahentenrisiko Verbriefungen › VaR-Modell Erkenntnisse der Finanzkrise › Abgrenzung Verbriefungen weit gefasst Zusätzliche Berechnung Stressed VaR Verbriefungsposition im verbrieften › Ausfälle unter Finanzunternehmen sowie Risiken aus weniger liquiden Positionen Portfolio (Wiederverbriefungen) unregulierten Finanzintermediären sind stark Berücksichtigung aller Auftragsverbriefung: zu behandeln wie korrelierten Preisfindungsfaktoren eigene Originatorverbriefungen › Wesentlicher Faktor für die Realisierung von › Incremental risk Verlusten bei Finanzinstituten: sinkende › Verschärfte Bonitätsbeurteilungen Berücksichtigung von zusätzlichen Ausfall- Bonität bei Kontrahenten best. Produkten - „Führende Ratingagentur“ bestimmen / Migrationsrisiken, sofern nicht in VaR- (OTC-Derivaten) › Erhöhung Konversionsfaktoren Berechnung enthalten › Höhere Risikogewichte für › Verbriefungen Maßnahmen Wiederverbriefungen Angleichung der EK-Unterlegungspflicht › Asset Value Correlation: Exposures für Verbriefungen im Handels- und › Neue Transparenz- / Offenlegungspflichten derartiger Unternehmen sind über Bankbuch Risikogewichtung im IRB zu erhöhen Für Originator, Sponsor: Kreditprozesse, Wahlrecht: Correlation Trading Portfolio (Größenindikator Bilanzsumme, OffenlegungF Anpassungsfaktor Korrelation 1,25) › Spezifisches Aktienrisiko Für Investor: umfassende Kenntnisse › Credit Value Adjustment: Erfassung des übers Portfolio Erhöhung der EK-Anforderung von 4% Risikos einer Bonitätsverschlechterung des auf 8% für bes. Kursrisiko in liquiden und Kontrahenten bei OTC-Derivaten – Die Änderungen führen zu gut diversifizierten Aktienportfolien Berechnung eines „bond equivalent“ der erheblichem Mehraufwand ! Nettoposition eines Kontrahenten 1.113 % Ø +224 % Zusätzlichen ... darüber hinaus werden Anreize prozessualer EK- geschaffen, zum Abschluss von Mehraufwand Anforderungen -20 % Geschäften über zentrale Kontrahenten Min Max (unregulierte OTC-Märkte) zunehmender EK-Bedarf Für kapitalmarktlastige Institute ergeben sich massive Auswirkungen auf das Kapital, da von einer Verdopplung der risikogewichteten Aktiva ausgegangen werden muss. zeb/rolfes.schierenbeck.associates 30
Über die Leverage Ratio wird eine volumenbasierte Kennziffer als Ergänzung zum risikosensitiven Rahmenwerk geschaffen Leverage-Ratio-Schema nach Basel III/Baseline Proposal Leverage Ratio Adjustierte Assets … ÷ Kapital … … ausschließlich in sehr guter Qualität auf Basis der neu … Bilanzaktiva abzgl. Abschreibung/ … ohne aufsichtl. / bil. Netting (Ausn.: Derivate) definierten regulatorischen Eigenkapitaldefinition (Kernkapital) … ohne Berücksichtigung finanzieller Risikovorsorge oder physikalischen Sicherheiten … Einbezug hoch liquider Vermögensgegenstände … Berücksichtigung von Verbriefungen Nach der Bilanzierungsstandards … außerbil. Positionen mit 100%-CCF (nicht- ≤ 33! kündbar) u. 10%-CCF (unbedingte kündbar) … Derivate (inkl. Kreditderivate) anhand Basel-II-Netting und Add-on Vom regulatorischen Eigenkapital abzuziehende Posten werden weder im Zähler noch im Nenner abgebildet (Ausnahme: Beteiligungen [EK-], Verbriefungspositionen [EK+]) Die Berechnung der Leverage Ratio erfolgt mit den Durchschnittswerten des meldepflichtigen Quartals Noch offen: Überwachung auf Gruppenebene oder auf Einzelinstitutsebene, oder beides? Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 31
Das Thema Leverage Ratio ist noch nicht endgültig abgestimmt – es werden aktuell noch diverse Punkte diskutiert BCBS-Vorschlag Leverage Ratio Baseline proposal Additional options • Hartes Kernkapital oder Eigenkapital (Kern- und Kapital • Kernkapital Ergänzungskapital) Bilanzielle Geschäfte Derivate • Basel-II-Netting + Add-on Repo/Leihe • Keine Nettinganwendung • Basel-II-Netting • Kürzung der Bilanzaktiva um die hochliquiden Hochliquide Assets • Berücksichtigung als Asset CCF = 100% Assets • Berücksichtigung des zugrunde liegenden Portfolios; Verbriefungen • Behandlung nach Bilanzierungsstandards Bereinigung Bilanzsumme um die "Retained Notes" • Unkündbare Kreditzusagen: CCF = 100% • Verwendung Standard-CCFs gem. Basel-II- Außerbil. Geschäfte Framework • Unbedingt kündbar Kreditzusagen: CCF = 10% Generell gilt: • Bilanzielles Netting ist nicht zulässig (Ausnahme Derivate) • Keine Berücksichtigung physischer oder finanzieller Sicherheiten • Bereinigung der Bilanzaktiva um „regulatorische Kapitalabzugsposten“ (ungleich Verbriefungen) 2011 - 2012 2013 - 2017 ab 2018 … Zeitplan Beobachtungs- Säule-1-Implementierung Parallellauf phase 2015 Offenlegung der LR 1. Halbjahr 2017: finale Anpassung Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 32
Der Basler Ausschuss führt Monitoring Tools und zwei neue Instrumente zur Messung des kurz- und langfristigen Liquiditätsrisikos ein Liquidität – Übersicht über die neuen Anforderungen betrachtet kurzfristiges Risiko: Zeithorizont < 30 Tage Liquidity Bestand an hochliquiden Aktiva LCR = ≥ 100 % Situation im Stressfall coverage Nettozahlungsmittelabfluss ratio Vertragliche Aufbaubilanz NSFR = Bestand an stabilen Passiva Konzentrationskennziffern Erforderliche stabile ReFi ≥ 100 % Bestand an unbelasteten Aktiva Marktbezogene Kennziffern betrachtet langfristiges Risiko: Zeithorizont > 1 Jahr Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 33
Die Liquidity Coverage Ratio soll zeigen, dass ein Institut einen akuten, einen Monat anhaltenden Liquiditätsstress überleben kann Liquidität – Definition der LCR und Anrechnungsfaktoren Bestand an qualitativ hochwertigen liquiden Aktiva volle Anrechenbarkeit , “Level-1-Aktiva” (100%) • Barmittel urspr. • Zentralbankreserven 80% • öffentliche Schuldtitel (mit Basel-II-0% Gewichtung) urspr. Kappung bei 50% und 60% Anrechenbarkeit mit Abschlägen, “Level-2-Aktiva” (max. 40% des Gesamtvolumens) • 85% von Unternehmensanleihen und Pfandbriefe (Abhängig von Rating, Börsennotierung, effektiver Liquidität, ...) = ÷ Netto Zahlungsmittelabfluss über 30 Tage Zahlungsmittelabflüsse Zahlungsmitteleingänge • Abrufen von Einlagen (Maturity < 30 Tage) • 100% von vertragliche Kreditrückzahlungen von urspr. 5% von “stabilen” Kunden und KMU-Einlagen Kunden und Unternehmen (gesunde Kredite) 7,5% 10% von “weniger stabilen” (Internet-) Einlagen 15% • Reverse Repo’s 25% / 75% von Institutionellen Einlagen 100% von Interbankenfinanzierung 0% von liquiden Aktiva (revolvierend) • Abfluss besicherter Finanzierung 100% von illiquiden Aktiva (nicht revolvierend) 0% von Zentralbanken/Förderbanken • 0% von Kreditlinien 100% von all anderen Positionen • Verlust von Asset-backed CP Funding, etc. • Ziehen von zugesagten Kredit- und Liquiditätslinien Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 34
Durch die Net Stable Funding Ratio muss ein Institut nachweisen, eine längerfristig stabile Liquidität für ein Jahr zu vorzuhalten Liquidität – Definition der NSFR und Anrechnungsfaktoren Bestand an stabilen Passiva volle Anrechenbarkeit (100%) zukünftige EK-Entwicklung urspr. • Komplettes Tier 1 und 2 Kapital und Vorzugsaktien unter Basel III hat Folgen für die NSFR 85% • Verpflichtungen mit einer vertraglichen Restlaufzeit > 1 Jahr und Anrechenbarkeit mit Abschlägen 70% 90% von “stabilen” Kundeneinlagen und KMU-Einlagen mit Laufzeit < 1 Jahr 80% von “weniger stabilen“Kundeneinlagen und KMU-Einlagen mit Laufzeit < 1 Jahr 50% von unbesicherten “Non financial” Einlagen mit einer Laufzeit < 1Jahr 10% von ungezogenen, zugesagten Kredit- und Überziehungslinien = ÷ Erforderliche stabile Refinanzierung Gewichte für Aktivpositionen • 0% von Barmitteln, Geldmarktinstrumenten, Wertpapieren mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr • 0% von Interbankenkrediten mit effektiver Laufzeit < 1 Jahr • 5% von unverpfändeten, hochqualitativen liquiden Wertpapieren (= EZB-fähige Sicherheiten) mit Restlaufzeit ≥ 1 Jahr • 20% von liquiden Unternehmensanleihen mit effektiver Laufzeit ≥ 1 Jahr und einem Mindestrating von AA • 50% von anderen Unternehmensanleihen, Anteilskapital und Kredite an Nicht-Finanzunternehmen mit effektiver Laufzeit < 1 Jahr urspr. 100% • 85% von Kundenkrediten mit einer Laufzeit < 1 Jahr • 65% von Baufinanzierungen mit einer Laufzeit ≥ 1 Jahr • 100% von allen anderen Aktiva Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 35
Durch die sogenannten Monitoring Tools werden neben LCR und NSFR zusätzliche Überwachungsinstrumente eingeführt Liquidität – Auflistung der geplanten zusätzlichen Überwachungsinstrumente Vertragliche Aufbaubilanz • Vertragliche Zahlungszu- und -abflüsse (Lieferung der Rohdaten - keine Annahmen) • Reporting für: overnight; 7 und 14 Tage; 1,2,3 und 6 Monate; 1,2,3 und 5 Jahre Konzentrationskennziffern • Signifikante Refinanzierungsquellen: Geschäftspartner; Instrumente/Produkte; Währungen • Materialitätsgrenze: Anteil von mind. 1% an der Bilanzsumme Bestand an unbelasteten Aktiva • Unbelastete Aktiva, die als potenzielle Sicherheit auf dem Sekundärmarkt dienen können oder zentralbankfähig sind (mit Sicherheitsabschlag) Marktbezogene Kennziffern • Marktweite Informationen, die von der Aufsicht überwacht werden können • Informationen in Form von Aktienpreisen, CDS Spreads, Geldmarktaktivitäten etc. Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 36
Die Einführung der LCR als Beobachtungskennzahl ab 2011 steht kurz bevor, die NSFR ist ein Jahr später ebenfalls an die Aufsicht zu melden Liquidität – Fahrplan der Einführung 1. Januar ... Kennzahl 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Beobachtungs- Mindest- Auswirkungsstudien LCR zeitraum anforderung beginnt Beobachtungs- Auswirkungsstudien Mindest- NSFR zeitraum anforderung beginnt Die Auswirkungsstudien sollen eine weitere Anpassung vor der endgültigen Festlegung als Mindestanforderung ermöglichen Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 37
G-20-Maßnahmen zur Bändigung der Kapitalmärkte und der systemrelevanten Banken noch nicht operationalisiert G-20-Agenda „Finanzmarktstabilität/Behandlung systemrelevanter Banken“ Umsetzung Ende 2011 EU-Gesetzgebungs- (G-SIFIs) bzw. Ende Schaffung robuster Märkte prozess im Gange Too big to fail-Thematik 2012 (SIFIs) Maßnahmen 5-Punkte-Plan des FSB Kontrolle von Hedgefonds und Private- 1. Höhere Kapitalanforderungen, insb. bei Equity-Gesellschaften (Umsetzung in Kapitalpuffern und ggf. Einführung von nationales Recht bis 2013), Richtlinie von EU- Contingent Capital Parlament beschlossen 2. Mechanismen zur Abwicklung von Banken Regulierung Derivatemarkt/Leerverkäufe auf nationaler Ebene - Zentrale Abwicklung aller standardisierten 3. Verbesserung der Abwicklung international Derivate über CCP operierender Banken - Zulassung/Überwachung der CCPs durch jeweilige Heimataufsicht 4. Stärkung und besonderer Fokus der Finanz- marktaufsicht auf systemrelevante Banken - Erfassung sämtlicher Derivategeschäfte1 in Datensammelstellen2 5. Stärkung der Finanzmarktinfrastruktur zur - Obergrenzen für spekulative Warenderivate Vermeidung von Dominoeffekten - Verbesserte Transparenz über Leerverkäufe Regulierungsansätze auf den Weg gebracht „Unsere größten Bedenken gelten derzeit (EU und USA) – Operationalisierung steht dem Thema Too big to fail“3 teilweise noch aus Axel Weber, Bundesbankpräsident, 30.9.2010 1 Standardisierte und nicht-standardisierte Geschäfte; 2 „Trade Repositories“; 3 Börsenzeitung vom 30.9.2010; Quelle: zeb/ Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 38
Globaler Risikofonds für systemrelevante Banken – mehr als eine nationale Bankensonderabgabe Diskussion Risikofonds Globaler Risikofonds für systemrelevante Institute Notwendigkeit • Garantie für Verbindlichkeiten systemrelevanter Banken bisher implizit und kostenlos (Marktdefekt/Moral Hazard) • Vermeidung von Fehlallokation erfordert ex ante an der Vorteile Garantieleistung bemessene Risikoprämie • Durch Risikoprämie folgt Übergang von impliziter zu expliziter • Geregelte Abwicklung Haftung systemrelevanter „Having banks that are Institute möglich Too big to fail is giving Ziel • Wettbewerbsneutralität them a license to Bereitstellen eines Fonds außerhalb der Staatshaushalte für increase risk; where the zukünftige Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten aller • Keine Inanspruchnahme taxpayers will bear the systemrelevanter Institute1 von Steuergeldern downside and firms will • Wegfall von bear the upside“. Konstruktionsmerkmale Bankensonderabgabe/ Eugene Fama (2010) • Aufbau analog bestehender Einlagensicherungssysteme als Einlagensicherung beaufsichtigtes Gemeinschaftsinstitut • Refi-Vorteile für • Aber weitreichender in Umfang, Zahlungsmodalitäten und beteiligte Institute Regelwerk • Indikation Prämienaufkommen für die von der FSB als systemrelevant klassifizierten Institute: 30 Mrd. EUR p. a. • Nur Absicherung der Verbindlichkeiten und danach geregelte Abwicklung2 1 Banken, Versicherungen, Hege-Fonds etc.; 2 Bei Insolvenz Ausscheiden aus dem Markt; Quelle: ECFS - Rolfes/Land, zfgk 9/2010; zeb/research Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 39
Die Bankenabgabe ist Teil des Ende November 2010 verabschiedeten Restrukturierungsgesetzes zur deutschen Kreditwirtschaft Einordnung in Gesamtkontext Gesetz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet, trat 1. Januar 2011 in Kraft Politische Ausgangslage1 Politische Konsequenz1 • „Eine der wesentlichen Lehren aus Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, der Finanzmarktkrise ist, dass zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur geeignete Instrumente entwickelt Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung werden müssen, um Banken, die in (Restrukturierungsgesetz) Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren entweder zu sanieren oder Implementierung eines Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von 1 abzuwickeln“ Kreditinstituten (KredReorgG) • „Der Staat ist aber in seinem Einführung aufsichtsrechtlicher Instrumente zum frühzeitigen Eingriff bei 2 Krisenbewältigungspotenzial Krisen beschränkt, wenn eine Restrukturierung oder geordnete Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute zur 3 Abwicklung von systemrelevanten Finanzierung zukünftiger Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen Banken nicht möglich ist“ Übertragung neuer Aufgaben auf die Bundesanstalt für • „Ziel muss es daher sein, die 4 Finanzmarktstabilisierung Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung des Finanzsystems zu bewältigen 5 (Vorstand, Aufsichtsrat) und dafür Sorge zu tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung 6 Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes so weit wie möglich selbst tragen“ 1 Zitiert aus Gesetzesvorlage Restrukturierungsgesetz (BT 17/3024). Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 40
Die Bankenabgabe dient zur Finanzierung eines Restrukturierungsfonds, der zukünftig die Stabilität des Finanzmarktes gewährleisten soll Ausgestaltung des Restrukturierungsfonds • Restrukturierungsgesetz beinhaltet u. a. Einrichtung eines Restrukturierungsfonds (Artikel 3: Gesetz Konzeption zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute, Restrukturierungsfondsgesetz – RStruktFG) • Restrukturierungsfonds wird als Sondervermögen des Bundes bei Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angebunden, FMSA wird dadurch zur dauerhaften Einrichtung • Fonds versteht sich nicht als Rettungsfonds, sondern als Restrukturierungsfonds • Gelder werden von FMSA verwaltet, über Mittelvergabe entscheidet Lenkungsausschuss • Ziel: Stabilisierung des Finanzmarktes durch gezielte Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen (Gründung von Brückeninstituten, Anteilserwerb, Gewährung von Garantien, Rekapitalisierungen) • Finanzierung des Fonds über Erhebung einer jährlichen Bankenabgabe Finanzierung • Bankenabgabe muss so bemessen sein, dass Mittelbedarf des Fonds gedeckt ist • Sollten Mittel des Fonds nicht zur Deckung des Mittelbedarfs ausreichen (z. B. Bei außerordentlichem Mittelbedarf), können über die jährliche Abgabe hinaus Sonderbeiträge erhoben werden • Zielgröße des Fonds: 70 Mrd. EUR Quelle: Beschluss des Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, Drucksache 681/10. Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 41
Beitragspflichtig sind alle Kreditinstitute nach 1 KWG inklusive Sparkassen und Genossenschaftsbanken Regelungen zur Bankensonderabgabe • „Beitragspflichtige Unternehmen sind alle Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 1 des Beitragspflicht Kreditwesengesetzes mit einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, die die Vorgaben der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung einhalten müssen. Kreditinstitute, die gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit sind, und Brückeninstitute nach § 5 Absatz 1 sind nicht beitragspflichtig.“ (§2 RStruktFG) • Damit beitragspflichtig: Alle deutschen Kreditinstitute (inkl. rechtlich unselbständige Auslandsniederlassungen) und Niederlassungen ausländischer Banken in Deutschland • Sparkassen und Genossenschaftsbanken ebenfalls beitragspflichtig (Initiative der Länder Hessen und Niedersachsen zur Schaffung einer Ausnahmeregelung vor Abstimmung im Bundesrat gescheitert) • Nicht beitragspflichtig: Bürgschaftsbanken und Förderbanken (sofern Patronatserklärung des Bundeslandes existiert), Leasing-/Factoringgesellschaften • Genaue Höhe der Jahresbeiträge und Sonderbeiträge regelt Bundesregierung im Benehmen Details mit Bundesbank durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausgestaltung Höhe muss sich aber an Größe und Vernetzung der Bank im Finanzsystem orientieren • Zahlung des Beitrags jeweils zum 30. September auf Basis des Jahresabschlusses des Vorjahres, erstmalige Erhebung zum 30. September 2011 • Bankenabgabe ist nicht von der Steuer als Betriebsausgabe absetzbar • Grundlage der Berechnung: HGB-Bilanz Quelle: Beschluss des Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, Drucksache 681/10. Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 42
Der zu entrichtende reguläre Jahresbeitrag ermittelt sich aus zwei unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen Berechnung des jährlichen Gesamtbeitrags1 vorläufig Exakte Höhe der Sätze noch nicht fix1 1. Bemessungsgrundlage Progressive Sätze Bilanzsumme - Haftendes Eigenkapital 0,02% bis 10 Mrd. EUR - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - Genussrechtskapital Laufzeit 2 Jahre oder mehr X 0,03% 10-100 Mrd. EUR - Fonds für allgemeine Bankrisiken (340g HGB) 0,04% über 100 Mrd. EUR = Bilanzielle Bemessungsgrundlage Jährlicher = Gesamtbeitrag 2. Bemessungsgrundlage Fixer Beitragssatz Nominalvolumen der außerbilanziellen Derivate Beitragshöchstgrenze Maximal 15% des (der nach §36 RechKredV in den Anhang zum X 0,00015% Jahresüberschusses Jahresabschluss aufzunehmenden Aktuell: Höchstgrenze Termingeschäfte) wieder unsicher2 Beitragsmindesthöhe Mindestens 5% des Jahresbeitrags 1 Das beschlossene Gesetz regelt bisher nur die Zusammensetzung der bilanziellen Bemessungsgrundlage und legt fest, dass die Sätze progressiv verlaufen müssen. Die Höhe der Sätze bzw. die Grenzen für Höchst- und Mindestbeiträge werden von einer separaten Verordnung festgelegt. Die hier dargestellten Sätze/Beträge stammen aus einem vorab veröffentlichten Referentenentwurf. Quellen: Beschluss des Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, Drucksache 681/10, Bundesministerium der Finanzen: Diskussionsentwurf für eine Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute. 2 Gemäß aktueller Berichte soll Höchstgrenze durch Nachschusspflicht umgangen werden (nur Höchstbetrag wird aktuell bezahlt, Rest anschließend), Quelle: FTD 12.01.2011. Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 43
Nach Schätzungen kann die Bankenabgabe jährlich maximal 1,3 Mrd. EUR einbringen – der Hauptteil wird von privaten Banken geleistet Schätzungen zum jährlichen Gesamtaufkommen Schätzung Gesamtaufkommen auf Basis 2006 (in Mio. EUR)1 Grobschätzung Einzelbeiträge 2010 (in Mio. EUR)3 Deutsche Bank 390 Übrige Banken ( inkl. DZ/WGZ Bank) Private Geschäftsbanken Commerzbank 190 Genobanken 268 27 2006: 60 ca. 1.364 690 Sparkassen + Genos 100 ges. Mio. EUR Sparkassen 319 UniCredit Bank (HVB) 70 Beitrag je Bank (z. B. 5 Mrd. EUR Landesbanken Bilanzsumme): Gesamtaufkommen in ca. 250 TEUR Krisenjahren2: Postbank 24 2008: 300 Mio. EUR 2009: 500 Mio. EUR 1 Berechnungen des Bundesfinanzministeriums auf Basis der Jahresabschlussdaten 2006. Quelle: Börsenzeitung, 24.08.2010. 2 Berechnungen des Bundesfinanzministeriums. Quelle: Rede Dr. Carsten Sieling (Mitglied des Bundestages) in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages am 01.10.2010. 3 Grobschätzung Basis Gewinnprognosen 2010 unter Berücksichtigung der Beitragshöchstgrenze. Quelle: Handelsblatt, 30.06.2010. Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 44
Die Auswirkungen der Abgabe sind für kleinere Institute und Banken mit negativem Jahresüberschuss eher gering Schätzung Modellrechnungen auf Basis Jahresabschlüsse 20091 Ohne Höchstgrenze: Abgabe Jahresüb. v. St. Betr.erg.- RoE vor CIR 532,87 Mio. EUR3 (Mio. EUR.) (Mio. EUR) spanne Steuern 4.973,00 0,30% 16,3% 67,8% Deutsche Bank -3,5% 175,95 Konzern2,3 4.797,05 0,29% 15,7% 68,5% -4.537,00 -0,46% -19,1% 101,1% Commerzbank -0,2% 7,84 Konzern2,4 -4.544,84 -0,46% -19,1% 101,1% -1.482,00 0,11% -19,8% 49,0% LBBW2,4 5,33 -0,4% -1.487,33 0,11% -19,9% 49,1% 10,94 0,48% 8,4% 66,6% Ø-Sparkasse5 0,12 -1,1% 10,81 0,48% 8,3% 66,7% 1 Schätzungen auf Basis der Jahresabschlüsse 2009. Berücksichtigung der Bankenabgabe in den sonstigen Verwaltungsaufwendungen. 2 Schätzung der Höhe der Abgabe auf Basis der relevanten HGB-Abschlüsse, dargestellte Überschüsse und Spannen beziehen sich auf Konzernabschluss nach IFRS. 3 Dargestellte Abgabe entspricht Beitragshöchstgrenze (15% des Jahresüberschusses). Beitrag sonst 532,87 Mio. EUR. 4 Aufgrund der Jahresfehlbeträge entspricht die Höhe der Abgabe dem Mindestbeitragssatz (5% des eigentlich zu entrichtenden Jahresbeitrags), Beiträge sonst bis zu 156,82 Mio. EUR (Commerzbank) oder 106,52 Mio. EUR (LBBW). 5 Betrachtet wurde eine durchschnittliche Sparkasse mit einer durchschnittlichen Bilanzsumme von 2,4 Mrd. EUR. Quelle: Jahresabschlüsse, Bundesbank, zeb/research. Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 45
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