WEBINAR Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten - Umsetzung im Unternehmen - Forum Nachhaltiger Kakao
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WEBINAR des Forum Nachhaltiger Kakao Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten – Umsetzung im Unternehmen Moderation: Beate Weiskopf Geschäftsführerin Forum Nachhaltiger Kakao
WEBINAR des Forum Nachhaltiger Kakao Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten – Umsetzung im Unternehmen Katharina Hermann Sabine Peters-Halfbrodt Laura Curtze Leiterin des Helpdesk Beraterin Ernährungsindustrie Leiterin „Wirtschaft und Menschenrechte“ Wirtschaft & Menschenrechte Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Deutsches Global Compact Netzwerk
Ablauf 1. Präsentation von Katharina Hermann und Sabine Peters-Halfbrodt Einführung in die Rahmenwerke menschlicher Sorgfalt mit Fokus auf die 5 Kernelemente des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte 2. Frage-Antwort-Session 3. Präsentation von Sabine Peters-Halfbrodt Vorstellung des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte für Unternehmen 4. Präsentation von Laura Curtze Vorstellung der Unterstützungs- und Trainingsangebote des Deutschen Global Compact Netzwerks 5. Abschluss: Frage-Antwort-Session 3
Technische Hinweise ➢ Alle Teilnehmenden sind stummgeschaltet. ➢ Zum Stellen von Fragen im zweiten Teil des Webinars gibt es zwei Optionen: 1. Frage schriftlich über den Chat stellen. Die Moderatorin liest diese dann vor. 2. Wer über Telefon eingewählt ist, hat die Möglichkeit, Fragen per Email an johanna.bodewing@giz.de zu stellen. Diese werden dann von der Moderatorin mündlich verlesen. 4
Katharina Hermann Sabine Peters-Halfbrodt Leiterin Beraterin Ernährungsindustrie Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Bundesregierung in der AWE der Bundesregierung in der AWE 5
Gliederung 1. Einführung 2. Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 3. NAP Umsetzung und Monitoring 4. NAP Helpdesk: Ein Unterstützungsangebot für Unternehmen 6
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) Deutsche Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Drei-Säulen Modell: Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Akteure Unternehmerische Staatliche Schutzpflicht Zugang zu Abhilfe Verantwortung Erwartung an Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umzusetzen 7
Internationale Rahmenwerke • VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Nationale Aktionspläne) • ILO Kernarbeitsnormen • IFC Performance Standards on Environmental and Social Responsibility • IFC Environmental, Health, and Safety Guidelines • OECD Guidelines für Multinationale Konzerne (sektorspezifische Empfehlungen) • OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct • Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik 8
Steigende Erwartungen an Unternehmen weltweit In vielen Ländern verpflichtende gesetzliche Entwicklungen • EU CSR-Berichtspflichten-Richtlinie (Deutschland: CSR-RUG) • EU Verordnung zu Konfliktmineralien • UK: Modern Slavery Act • Frankreich: Loi de Vigilance • Niederlande: Gesetz gegen Kinderarbeit • Schweiz: Konzernverantwortungsinitiative 10
Welche Anforderungen stellt der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) an Unternehmen? 11
NAP Kapitel III: Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt von Unternehmen I. Grundsatzerklärung II. Auswirkungen & Risiken ermitteln III. Maßnahmen umsetzen & Wirksamkeit prüfen IV. Bericht erstatten V. Beschwerdemechanismus bereitstellen 12
Den NAP erfolgreich umsetzen Kernelement I • Öffentliche Erklärung, dass Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen, von höchster Ebene Grundsatzerklärung zur verabschiedet Achtung der Menschenrechte • Berücksichtigung internationaler Rahmenwerke • Im Kern der Sorgfaltspflichten steht die Einrichtung eines Verfahrens (Risikoanalyse) • Die Risikoanalyse bezieht sich konkret auf unternehmerisches Handeln und umfasst die gesamte Kernelement II Wertschöpfungskette: Einrichtung eines Verfahrens I. direkt vom Unternehmen zu verantworten ist, zur Ermittlung nachteiliger II. durch direkte Vertragsbeziehungen mit Lieferanten dazu beiträgt, Auswirkungen auf die Menschenrechte III. indirekt aufgrund der Geschäftsbeziehungen und -tätigkeiten, trotz fehlender direkter (Risikoanalyse) Vertragsbeziehungen, auf das Unternehmen zurückgeht • Potenziell nachteilige Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte zu ermitteln, zu verhüten oder zu mindern Kernelement III • Sind die Risiken erkannt, sollten Maßnahmen identifiziert werden, die die menschenrechtliche Maßnahmen zur Abwendung Sorgfaltspflicht in die Geschäftsabläufe integrieren negativer Auswirkungen und Überprüfung der Maßnahmen • Maßnahmen beziehen sich auf die Risikoanalyse Kernelement IV • Informationen bereit halten und ggf. zu kommunizieren um darzulegen, dass sie die tatsächlichen und Berichterstattung potenziellen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte kennen und diesen in geeigneter Weise begegnen. Kernelement V • Beschwerdeverfahren einrichten, um frühzeitig potenzielle oder tatsächliche nachteilige Beschwerdemechanismus Auswirkungen zu identifizieren 13
NAP Umsetzung und Monitoring Sabine Peters-Halfbrodt Beraterin Ernährungsindustrie Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in der AWE 14
NAP Monitoring (2018-2020) 2018 2019 2020 ▪ Explorative Phase 1. Repräsentative Erhebung 2. Repräsentative Erhebung ▪ Befragung von 30 • Stichprobe von ca. 3.300 • Ausschlaggebend für Unternehmen Unternehmen Ermittlung der Quote von • Unternehmen, die NAP- ▪ Qualitative Erkenntnisse Weiterentwicklung & Anpassung der Methodik Anforderungen für die Erarbeitung des umgesetzt haben Fragebogens ▪ Stakeholder-Interviews (AG Wirtschaft & Nachvalidierung 2021: Überprüfung von Menschenrechte) Unternehmen mit geplanter NAP Umsetzung bis 2020 15
NAP Monitoring (2019) – Key Learnings • Ca. 460 Unternehmen teilgenommen 2018 2019 2020 • Ergebnisse liefern unabhängige, wissenschaftliche Daten • Fortschrittmessung durch Abgleich der repräsentativen Ergebnisse aus den Erhebungen 2019 und 2020 möglich • Reaktionen zeigen Sensibilisierung und Lerneffekt seitens der Unternehmen Quelle: NAP Monitoring Erhebung 2019 / Zwischenbericht 16
NAP Monitoring – Phase 2020 • Rund 2.200 • Die Fragen basieren auf • Der Helpdesk Wirtschaft Unternehmen 2018 per 2019 dem NAP, Kapitel III, 2020 und Menschenrechte als Zufallsstichprobe für die offizieller Ansprechpartner wie auch schon in der der Bundesregierung Befragung 2020 Erhebung 2019. Unterstützung • Die Frist zur Teilnahme bis 24. April 2020 • Die Zwischenberichte • Vertrauliche und geben transparente kostenfreie Beratung • 365 Antworten Auskunft zur Erhebung • Zwei Webinaren zum NAP notwendig für ein und helfen die Monitoring und repräsentative Anforderungen zu Fragebogen mit EY: am Ergebnisse verstehen. 16.3.2020 und 8.4.2020 17
NAP Monitoring – Ergebnisse und Konsequenzen Sommer 2020 Diese Legislaturperiode 2018 2019 2020 • Umfassende Auswertung des • Wird die Bundesregierung über Umsetzungsstandes der mögliche Folgemaßnahmen menschenrechtlichen befinden. Sorgfaltspflicht vorliegen: • Der Koalitionsvertrag sieht vor, a. Quantitative Ergebnisse im Hinblick zum Stand der dass die Bundesregierung Umsetzung der Kernelemente national gesetzlich tätig wird und b. Transparenz zu qualitativen sich für eine EU-weite Regelung Aussagen der Umsetzung, einsetzen wird, wenn die Herausforderungen und freiwillige Selbstverpflichtung der Aufwand für die Unternehmen Unternehmen nicht ausreicht. 18
WEBINAR des Forum Nachhaltiger Kakao Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten – Umsetzung im Unternehmen FRAGE-ANTWORT-SESSION: UNGPs, Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte (NAP) und NAP-Monitoring 19
Frage 1: Was bedeutet es, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht? Wann kommt es wirklich zu einer Gesetzesinitiative? Für welche Firmen gilt der NAP? Der NAP gilt für alle Unternehmen, ebenso wie die VN Leitprinzipien für Wirtschaft & Menschenrechte. Im Monitoring werden Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern geprüft. Mindestens 50% der befragten Unternehmen sollten den NAP umgesetzt haben – bei einer geringeren Erfolgsquote behält sich die Bundesregierung vor, national tätig zu werden oder entsprechend die EU-Gesetzgebung voran zu treiben. Es werden bereits jetzt gesetzliche Regelungen diskutiert, die allerdings bisher als separater Prozess unabhängig von den Ergebnissen des NAP Monitorings stattfinden. 20
Frage 2: Gibt es die Möglichkeit einer gemeinsamen Risikoanalyse zwischen Unternehmen, also Zulieferern und Verarbeitern des Produkts, oder muss es immer eine individuelle Risikoanalyse sein? Unternehmen können zusammen mit Lieferanten, die auch im Ursprung aktiv sind, einen Teil ihrer Risikoanalyse abdecken, wobei aber die klare Verbindung zu den einzelnen Rohstoffen hergestellt und kontrolliert werden muss. Hierbei ist es hilfreich, die Verträge und Lieferketten mit Lieferanten und Händlern individuell zu betrachten. 21
Frage 3: Gibt es Unternehmen, die ihre Risikoanalyse öffentlich machen, sodass man diese als Vorbild nehmen kann? Es gibt einige Unternehmen, die Informationen im CSR-Berichtswesen öffentlich teilen, aber häufig nur in Form von unternehmensrelevanten Kennzahlen und Fakten, selten mit dem dazugehörigen Risikoanalyseprozess. Im BVE-Branchenleitfaden sind ebenfalls Unternehmen mit guten Beispielen genannt. Best Practices können Ideen und Anreize geben, allerdings dienen diese nicht als Vorlage, mit der man sicher ans Ziel kommt. Die Grundlage des gesamten Prozesses sollte grundsätzlich eine gute, eigene Risikoanalyse sein. Ein hilfreiches Instrument für eine erste Einschätzung von Risiken ist der CSR Risiko Check. 22
Frage 4: Was könnte konkret am Beispiel Kakao- o. Palmölanbau ein die Bundesregierung zufriedenstellender Beschwerdemechanismus aussehen, insbesondere wenn nicht direkt im Ursprung bezogen wird? Der Beschwerdemechanismus ist für alle Unternehmen eine besondere Herausforderung, die nicht direkt im Ursprung einkaufen. Das Forumsprojekt PRO-PLANTEURS zum Beispiel ermöglicht schon eine gute Verbindung zu den Kooperativen mit Kontakten zu einzelnen Bauern und Bäuerinnen. Das Forum Nachhaltiger Kakao könnte zu der Entwicklung eines Beispiels für einen Beschwerdemechanismus im Kakaosektor in der Côte d’Ivoire beitragen. Ein guter Ansatz ist ebenfalls das Qualitäts-Reporting, das man meist so auch auf die menschenrechtliche Sorgfalt anwenden kann. Wichtig hierbei ist es, die Lieferkette so weit wie möglich nachzuvollziehen und allen Personen dabei den Zugang zum Beschwerdemechanismus zu ermöglichen, wozu auch das Verfassen der Dokumente in der Muttersprache der jeweiligen Produzenten, Lieferanten usw. zählt. 23
Frage 5: Gibt es bereits eine öffentlich zugängliche Version des Ergebnisberichts zum 2019 Monitoring? Der Monitoringbericht von der Erhebungsphase 2019 und weitere Informationen zum NAP Prozess sind auf der Webseite https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft- menschenrechte zufinden. 24
Frage 6: Lassen sich aus den Ergebnissen auch Ursachen für die unzureichende Erfüllung der Kernelemente ableiten? z.B., dass eine mangelhafte Transparenz der Lieferkette eine Risikoanalyse über die gesamte Lieferkette hinweg erschwert? Der Monitoringbericht gibt einen guten Überblick über die Ergebnisse der Erhebungsphase in 2019. Zum Beispiel lässt sich aus den Antworten im Hinblick auf die Kernelemente ableiten, dass die Risikoanalyse und die damit verbundenen Maßnahmen eine große Herausforderung darstellt und eine enge Zusammenarbeit mit den Zulieferern empfehlenswert ist. 25
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Ein Unterstützungsangebot für Unternehmen Sabine Peters-Halfbrodt Beraterin Ernährungsindustrie Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in der AWE
Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte in Kürze Angebot der Bundesregierung finanziert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Umsetzung durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) In der Agentur Wirtschaft und Entwicklung Aufgaben Sensibilisierung: Wirtschaft Erstberatung Verweisberatung und Menschenrechte 27
Tätigkeitsschwerpunkte • Für Unternehmen und Verbände zur Umsetzung des NAP mit den fünf Kostenlose individuelle Kernelementen Beratung • Vertrauliche, individuelle Beratung von Unternehmen zur Umsetzung. • Fokus: Entwicklungs- und Schwellenländer • Umsetzungsunterstützung für Unternehmen: Projektunterstützung • Vermittlung zu relevanten Partnern • Zugang zu Förder- und Finanzierungsinstrumenten • Eigene Veranstaltungen Austausch Wirtschaft und Politik (NAP HD Veranstaltung und Frühstück) und Austausch Wirtschaft und Zivilgesellschaft Vernetzung • Workshops Mitgestaltung und Durchführung • Vorträge und Teilnahme an Paneldiskussionen • Aktuelle Informationen zum NAP und NAP Prozess Online-Angebot • Fragen und Antworten zum NAP und NAP Monitoring • CSR Risiko-Check: Online Tool für die globale Risikoanalyse 28
Beratung von Unternehmen • Für Unternehmen und Verbände zur Umsetzung des NAP Ad hoc Beratung • Telefonisch, per Email Beratung zum Monitoring • Offizieller Ansprechpartner der Bundesregierung der Bundesregierung • Fragen zum Monitoring und dazugehörigen Dokumente • Welche Aktivitäten des Unternehmens zahlen auf den NAP ein? Scoping (vor Ort) • Wo bestehen Lücken? • Wo liegen Prioritäten für die Umsetzung? • Begleitung von Unternehmen über längeren Zeitraum Sparrings Partner • z.B. Veränderungs- Prozesse im Bereich Nachhaltigkeit • mit Gruppe von Individuen aus Unternehmen Branchenspezifische • Kooperationsvereinbarung AWE, DEG mit der BVE Beratung • Für Ernährungsindustrie, Agrarsektor und Lebensmittelhandel 29
Veranstaltungen und Vernetzung Wirtschaft & Politik: NAP Helpdesk Frühstück • Themen: Beschwerdemechanismen, NAP Monitoring, Risikoanalyse und Maßnahmen, gesetzliche Sorgfaltspflichten Wirtschaft & Zivilgesellschaft: Roundtable für Unternehmen und NGOs • Themen: Kooperationen zwischen NGOs und Unternehmen, Branchenfokus E-Mobilität, Branchenfokus Ernährung Peer-to-Peer Austausch für Unternehmen • Neues Format ab 2020 Nächstes Webinar: • Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte – Erhebung 2020 • 8. April 2020, 10:00 – 11:30 Uhr 30
Online-Angebot: CSR Risiko-Check 31
Zusätzliches Beratungsangebot für die Ernährungsindustrie Eine Kooperation zwischen BVE und NAP Helpdesk 32
Branchenspezifische NAP Beratung für die Ernährungsindustrie ▪ Kooperation mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) ▪ Individuelle Beratung: Kostenlos und vertraulich (telefonisch, per Email, persönlich), Themenschwerpunkte Lieferkettentransparenz, Risikoanalyse, Beschwerde- mechanismus und Monitoring − Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen im NAP − Vorbereitung auf das Monitoring der Bundesregierung ▪ Durchführung eigener Veranstaltungen in Kooperation mit der BVE: • Austausch Politik und Wirtschaft 19.06.2019: „4. NAP Helpdesk Frühstück: NAP Kernelemente II & III“, • Austausch Zivilgesellschaft und Wirtschaft 10.12.2019: 3. NAP Helpdesk Business & NGO Roundtable. 33
Vielen Dank! Katharina Hermann Sabine Peters-Halfbrodt Leiterin Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Beraterin Ernährungsindustrie Bundesregierung in der AWE Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in der AWE hermann@wirtschaft-entwicklung.de naphelpdesk-ernaehrung@wirtschaft-entwicklung.de naphelpdesk@wirtschaft-entwicklung.de naphelpdesk@wirtschaft-entwicklung.de +49 30 7262 17 1192 +49 30 7262 17 1063 34
Wirtschaft und Menschenrechte Unterstützungsangebote des Deutschen Global Compact Netzwerks Laura Curtze Leiterin „Wirtschaft und Menschenrechte“ Deutsches Global Compact Netzwerk 35
WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE – UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES DGCN Laura Curtze – Leiterin Wirtschaft und Menschenrechte, Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN) Forum nachhaltiger Kakao Webinar, 18. März 2020
Laura Curtze Leiterin Wirtschaft und Menschenrechte, Deutsches Global Compact Netzwerk 2
UN GLOBAL COMPACT UND DAS DEUTSCHE GLOBAL COMPACT NETZWERK
DER UNITED NATIONS GLOBAL COMPACT UNTERSTÜTZT SEINE TEILNEHMER DABEI, VERANTWORTUNGSVOLL ZU HANDELN Die Vision: Eine gerechte und ressourcenschonende Weltwirtschaft. 4
Der UN Global Compact > 10.000 Länder mit Unternehmen haben lokalem &sich Politik den 10 Prinzipien Netzwerk des United Nations Global Compact verpflichtet > 3.000 > 65 28 % Non-Business lokale Netzwerke Fortune Unterzeichner Global 500 5
SEIT DER GRÜNDUNG IM JAHR 2000 HABEN SICH ÜBER 450 UNTERNEHMEN UND RUND 60 NON-BUSINESS TEILNEHMER DEM DEUTSCHEN GLOBAL COMPACT NETZWERK (DGCN) ANGESCHLOSSEN 6
Themen und Arbeitsweise des DGCN Webinare, Publikationen Themen- schwerpunkte Trainings, Austausch SDGs Das DGCN ist eines der etabliertesten lokalen Netzwerke des UN Global PLGs, Compact. Die Vertiefung Geschäftsstelle des DGCN wird im Auftrag des BMZ von der GIZ getragen. Lern- und 7 Dialogformate
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES DGCN IM BEREICH WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE
Neue Webinarreihe – Menschenrechtliche Sorgfalt kurz erklärt Neue, fünfteilige Webinarreihe zu den Kernelementen Worum menschenrechtlicher Sorgfalt. Jeder Teil behandelt ein geht‘s hier? Kernelement . Unternehmen, die sich Erläuterungen, tiefergehende Wer sollte Informationen und Praxisbeispiele zu den teilnehmen? Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfalt wünschen. • Umfassende Informationen zum jeweiligen Kernelement Was ist • Erfahrungsberichte aus der Unternehmenspraxis besonders? • Verweise auf weiterführende Hilfsmittel und Tools Termine und Das erste Webinar findet am 23. April zum Thema Anmeldung Grundsatzerklärung statt. Hier geht es zur Anmeldung. 9
Qualifizierungsprogramm „Fit für den NAP“ – Anforderungen des NAP verstehen und umsetzen Erprobtes Schulungsprogramm des DGCN, welches bei der Worum systematischen Umsetzung der NAP-Anforderungen und dem geht‘s hier? Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements unterstützt. Unternehmen, die sich praktische Unterstützung, Wer sollte Hilfsmittel und Erfahrungsaustausch für die Umsetzung teilnehmen? menschenrechtlicher Sorgfalt wünschen. • Enge Orientierung an UN Leitprinzipien und NAP Was ist • Innovativer Methodenmix besonders? • Expertenfeedback und Austausch mit Peers 10
Qualifizierungsprogramm „Fit für den NAP“ – Anforderungen des NAP verstehen und umsetzen Ablauf Frankfurt a.M. Berlin Trainingstage am 7. Mai und Trainingstage am 22. Termine und 16. September September und 27. Januar Anmeldung Anmeldung bis 20. April Anmeldung bis 4. September hier hier 11 Hier finden sich Stimmen ehemaliger Teilnehmender & weitere Informationen
Human Rights Capacity Diagnostic (HRCD) – Managementkapazitäten zur NAP-Umsetzung einschätzen Kostenfreies Onlinetool zur Einschätzung der Managementkapazitäten zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne des NAP Eines der Referenzinstrumente, die im Inception Report des NAP-Monitorings genannt werden Verfügbar als Kurzversion (11 Fragen, 2 Niveaus) und Hier geht‘s zum HRCD Vollversion (23 Fragen, 6 Niveaus) Auswertung erfolgt anonym und beinhaltet Empfehlungen hinsichtlich nächster Schritte 12
Weitere Webinare Einführunsgwebinare und Vertiefungswebinare zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte Jeweils mit Hintergründen, praktischen Informationen und Beispielen Themen z.B. gesetzliche Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte (Webinar am 26.4.), Transparenzanforderungen, moderne Sklaverei, etc. 13 Alle aktuellen Termine finden sich im DGCN-Veranstaltungskalender und Newsletter
Publikationen und Leitfäden Praktische Leitfäden und Handreichungen zu verschiedenen Themen, u.a. menschenrechtliche Sorgfalt umsetzen, effektive Beschwerdemechanismen aufbauen, Risikoanalyse, etc. Jeweils mit konkreten Handlungsanleitungen, Hintergrundinformationen und Praxisbeispielen Diese und weitere Publikationen finden sich in der Online-Bibliothek des DGCN 14 Weitere Materialien in anderen Sprachen (insbes. ENG, FRA, SPA) gibt es außerdem in der UN Global Compact library
Angebote besonders für KMU Der Großteil der Angebote des DGCN eignet sich auch für KMU, einige sind auch spezifisch für KMU konzipiert. Dazu gehören: Einstiegswebinar zum NAP Kurzversion des HRCD – enthält auch KMU-Beispiele für eine (aktuelle Termine immer in Schnelleinschätzung Einstiegsleitfaden unserem Veranstaltungs- Einstiegsleitfaden zum Thema kalender) zur Relevanz von menschen- Menschenrechten rechtliche Sorgfalt auch für kleine Unternehmen 15
Laura Curtze laura.curtze@giz.de T + 49 (0)30 7261 4239 M + 49 (0)152 90058622 www.globalcompact.de | www.unglobalcompact.org https://www.linkedin.com/company/global-compact-network-germany/
WEBINAR des NAP Helpdesk Webinar zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte – Erhebung 2020 - 08. April 2020, 10:00 – 11:30 Uhr - WEBINAR des Deutschen Global Compact Netzwerk Verbindliche Regelungen menschenrechtlicher Sorgfalt – was bedeutet das für Unternehmen? - 16. April 2020, 10:00 – 11:00 Uhr - 52
WEBINAR des Forum Nachhaltiger Kakao Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten – Umsetzung im Unternehmen FRAGE-ANTWORT-SESSION: Beratungsangebote NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte und Deutsches Global Compact Netzwerk 53
Frage 1: Wie sieht eine individuelle Beratung z.B. bei der Durchführung der Risikoanalyse im Rahmen der Beratung des NAP Helpdesk aus? Auf Grundlage einer Anfrage von Seiten des Unternehmens schaut man sich gemeinsam die Lieferkette an. Der NAP Helpdesk unterstützt Unternehmen dabei eine Risikoanalyse durchzuführen. Dabei ist wichtig, die kompletten Rohstoffströme nachzuvollziehen, also die gesamte Lieferkette zu betrachten. Hilfreich für die Erstellung einer Risikoanalyse ist auch der Dialog mit Lieferanten, wenn möglich bis zum Anbau. Das kostenlose Online- Tool, der CSR Risiko-Check, erleichtert den Einstieg in die Risikoanalyse und bietet auch Lösungsansätze. 54
Frage 2: Wie arbeitet man im NAP-Helpdesk speziell mit KMUs zusammen, die möglicherweise nicht die Ressourcen haben, aber dennoch weiterkommen wollen mit Blick auf das Thema menschenrechtliche Sorgfalt? Grundsätzlich steht das Angebot des NAP-Helpdesk allen Unternehmen und insbesondere auch KMU offen. In der individuellen Beratung bietet der Helpdesk für den Einzelfall Unterstützung. Gemeinsam können Ansatzpunkte identifiziert werden, so dass pragmatische Prozesse etabliert werden können. Die Risikoanalyse ist dabei ein wichtiges Instrument. Für eine erste Einschätzung gibt es den Risikocheck im Internet - mit diesem Tool erhält man einen erste Einschätzung der Risiken. Für kleinere Unternehmen ist dies besonders interessant, hier gibt es auch bereits gute Beispiele. Bei der NAP Umsetzung ist für KMUs das Thema der Angemessenheit sehr wichtig. So ist zu schauen, was jedes Unternehmen leisten kann und welche Prozesse, Verantwortlichkeiten, Berichtslinien etc. bereits vorhanden sind. 55
Frage 3: Warum gibt es kein konkretes und explizites KMU-Beratungsangebot? Warum wird das nicht explizit von der Bundesregierung angeboten? Die meisten Unternehmen, die der NAP Helpdesk berät, haben 250 bis 1000 Mitarbeiter. Das Angebot soll natürlich auch von KMUs genutzt werden. Wobei allerdings die Sichtbarkeit des Angebotes noch verstärkt werden kann, so dass möglichst viele KMUs die Angebote wahr- und annehmen können. Mit der GIZ wird momentan ein neues Tool, der „KMU-Kompass“, erstellt, der die Prozessschritte und einzelnen Anforderungen insbesondere für KMU anleitet. Dieses Instrument soll dieses Jahr noch online gehen. Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) bietet verschiedene Angebote an, die so konzipiert sind, dass explizit auch KMU angesprochen werden. Dazu gehören z.B. Webinare, Leitfäden oder auch die Informationsplattform mr-sorgfalt.de. 56
Frage 4: Wie soll in Zukunft geklärt werden, was ausreichend ist? Sollen künftig Gerichte klären, was die Gesetzgebung angeht, ob angemessen und ausreichend gehandelt wurde, oder wie kann das am Ende verhindert werden? Der NAP legt seinen Fokus auf Prozesse. Die Themen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sollen systematisch erfasst werden und im Falle eines Verstoßes sollen dann konkrete Handlungsschritte umgesetzt werden. Dem Zwischenbericht des NAP-Monitoring kann man entnehmen, wie die Prozesse, die initiiert werden, ineinandergreifen sollen. Auch beim Monitoring handelt es sich um ein Prozess- und kein Ergebnismonitoring. Es ist gut, wenn die Prozesse auch gewisse Ergebnisse erzielen, allerdings kann es nicht der Anspruch der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sein, dass man immer und zu jeder Zeit alles garantiert hat. Dreh- und Angelpunktdabei für diese Prozesse ist die Risikoanalyse, um wirklich die genauen Anforderungen sehen zu können. Unternehmen sollten ihre Risiken kennen und in der Lage sein, Maßnahmen zu ergreifen. Der NAP erläutert auch die Angemessenheit - dabei kommt es u. a. auf Branche, Unternehmensgröße und Position in der Lieferkette an. In Bezug auf eine mögliche Gesetzgebung, sei es auf nationaler oder EU-Ebene, kann derzeit noch keine Aussage zu konkreten Inhalten getroffen werden. 57
Frage 5: Wie effizient sind die Peer-Learnings, bei denen sich Firmen untereinander austauschen? Können sich die Firmen da freiwillig zur Verfügung stellen? Was sind die Erfahrungen mit diesem Instrument? Sowohl beim Peer-Learning-Gruppe des DGCN (nur für Global Compact-Unterzeichner) als auch beim Peer-to-Peer-Austausch des NAP-Helpdesk handelt es sich um eine Gruppe von Unternehmen, die über Themen/Inhalte für Treffen selbst entscheidet und diese gestaltet. Die Geschäftsstelle des DGCN bzw. der NAP-Helpdesk helfen hier bei der Kooperation und Kommunikation, sowie bei Organisation und Durchführung der Inhalte. Von den Unternehmen wird es sehr geschätzt, da es auch als Netzwerk dient und die Möglichkeit bietet, Best Practices untereinander zu teilen. 58
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Forum Nachhaltiger Kakao e.V. Geschäftsstelle Berlin c/o Repräsentanz der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Reichpietschufer 20 D-10785 Berlin T +49 (0) 6196 - 79 1462 E info@kakaoforum.de I www.kakaoforum.de 59
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