WEBINAR Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten - Umsetzung im Unternehmen - Forum Nachhaltiger Kakao

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WEBINAR Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten - Umsetzung im Unternehmen - Forum Nachhaltiger Kakao
WEBINAR
                    des Forum Nachhaltiger Kakao
Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten –
                 Umsetzung im Unternehmen

              Moderation:
              Beate Weiskopf
              Geschäftsführerin Forum
              Nachhaltiger Kakao
WEBINAR Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten - Umsetzung im Unternehmen - Forum Nachhaltiger Kakao
WEBINAR
                              des Forum Nachhaltiger Kakao
Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten –
                 Umsetzung im Unternehmen

   Katharina Hermann                 Sabine Peters-Halfbrodt                       Laura Curtze
    Leiterin des Helpdesk           Beraterin Ernährungsindustrie      Leiterin „Wirtschaft und Menschenrechte“
Wirtschaft & Menschenrechte     Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte     Deutsches Global Compact Netzwerk
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Ablauf
1. Präsentation von Katharina Hermann und Sabine Peters-Halfbrodt
   Einführung in die Rahmenwerke menschlicher Sorgfalt mit Fokus auf die 5
   Kernelemente des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
2. Frage-Antwort-Session
3. Präsentation von Sabine Peters-Halfbrodt
   Vorstellung des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte für Unternehmen
4. Präsentation von Laura Curtze
   Vorstellung der Unterstützungs- und Trainingsangebote des Deutschen
   Global Compact Netzwerks
5. Abschluss: Frage-Antwort-Session
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Technische Hinweise
➢ Alle Teilnehmenden sind stummgeschaltet.

➢ Zum Stellen von Fragen im zweiten Teil des Webinars gibt es zwei Optionen:
1. Frage schriftlich über den Chat stellen. Die Moderatorin liest diese dann vor.
2. Wer über Telefon eingewählt ist, hat die Möglichkeit, Fragen per Email an
johanna.bodewing@giz.de zu stellen.
Diese werden dann von der Moderatorin mündlich verlesen.

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Katharina Hermann                            Sabine Peters-Halfbrodt
Leiterin                                     Beraterin Ernährungsindustrie
Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der   Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Bundesregierung in der AWE                   der Bundesregierung in der AWE

                                                                                      5
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Gliederung

1. Einführung
2. Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
   Menschenrechte (NAP)
3. NAP Umsetzung und Monitoring
4. NAP Helpdesk: Ein Unterstützungsangebot für Unternehmen

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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

    Deutsche Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

         Drei-Säulen Modell: Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Akteure

                                Unternehmerische
Staatliche Schutzpflicht                                         Zugang zu Abhilfe
                                 Verantwortung

    Erwartung an Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umzusetzen

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Internationale Rahmenwerke

• VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Nationale Aktionspläne)

• ILO Kernarbeitsnormen

• IFC Performance Standards on Environmental and Social Responsibility

• IFC Environmental, Health, and Safety Guidelines

• OECD Guidelines für Multinationale Konzerne (sektorspezifische Empfehlungen)

• OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct

• Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und
  Sozialpolitik

                                                                                 8
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Steigende Erwartungen an Unternehmen weltweit

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Steigende Erwartungen an Unternehmen weltweit

                                    In vielen Ländern verpflichtende
                                    gesetzliche Entwicklungen

                                    • EU CSR-Berichtspflichten-Richtlinie
                                      (Deutschland: CSR-RUG)
                                    • EU Verordnung zu Konfliktmineralien
                                    • UK: Modern Slavery Act
                                    • Frankreich: Loi de Vigilance
                                    • Niederlande: Gesetz gegen Kinderarbeit
                                    • Schweiz:
                                      Konzernverantwortungsinitiative

                                                                               10
Welche Anforderungen stellt der Nationale
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
an Unternehmen?

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NAP Kapitel III: Kernelemente menschenrechtlicher
Sorgfalt von Unternehmen
                       I. Grundsatzerklärung

                       II. Auswirkungen & Risiken ermitteln

                       III. Maßnahmen umsetzen & Wirksamkeit
                            prüfen

                       IV. Bericht erstatten

                       V. Beschwerdemechanismus
                          bereitstellen

                                                               12
Den NAP erfolgreich umsetzen

Kernelement I                  •   Öffentliche Erklärung, dass Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen, von höchster Ebene
Grundsatzerklärung zur             verabschiedet
Achtung der Menschenrechte     •   Berücksichtigung internationaler Rahmenwerke
                               •   Im Kern der Sorgfaltspflichten steht die Einrichtung eines Verfahrens (Risikoanalyse)
                               •   Die Risikoanalyse bezieht sich konkret auf unternehmerisches Handeln und umfasst die gesamte
Kernelement II                     Wertschöpfungskette:
Einrichtung eines Verfahrens          I.     direkt vom Unternehmen zu verantworten ist,
zur Ermittlung nachteiliger
                                      II.    durch direkte Vertragsbeziehungen mit Lieferanten dazu beiträgt,
Auswirkungen auf die
Menschenrechte                        III.   indirekt aufgrund der Geschäftsbeziehungen und -tätigkeiten, trotz fehlender direkter
(Risikoanalyse)                              Vertragsbeziehungen, auf das Unternehmen zurückgeht
                               •   Potenziell nachteilige Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte zu
                                   ermitteln, zu verhüten oder zu mindern
Kernelement III                •   Sind die Risiken erkannt, sollten Maßnahmen identifiziert werden, die die menschenrechtliche
Maßnahmen zur Abwendung
                                   Sorgfaltspflicht in die Geschäftsabläufe integrieren
negativer Auswirkungen und
Überprüfung der Maßnahmen      •   Maßnahmen beziehen sich auf die Risikoanalyse

Kernelement IV                 •   Informationen bereit halten und ggf. zu kommunizieren um darzulegen, dass sie die tatsächlichen und
Berichterstattung                  potenziellen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte kennen und
                                   diesen in geeigneter Weise begegnen.

Kernelement V
                               •   Beschwerdeverfahren einrichten, um frühzeitig potenzielle oder tatsächliche nachteilige
Beschwerdemechanismus
                                   Auswirkungen zu identifizieren

                                                                                                                              13
NAP Umsetzung und Monitoring

                               Sabine Peters-Halfbrodt
                               Beraterin Ernährungsindustrie
                               Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
                               der Bundesregierung in der AWE

                                                                        14
NAP Monitoring (2018-2020)

          2018                           2019                             2020
▪   Explorative Phase          1. Repräsentative Erhebung     2. Repräsentative Erhebung

▪   Befragung von 30           •   Stichprobe von ca. 3.300   •      Ausschlaggebend für
    Unternehmen                    Unternehmen                       Ermittlung der Quote von
                               •                                     Unternehmen, die NAP-
▪   Qualitative Erkenntnisse       Weiterentwicklung &
                                   Anpassung der Methodik            Anforderungen
    für die Erarbeitung des
                                                                     umgesetzt haben
    Fragebogens
▪   Stakeholder-Interviews
    (AG Wirtschaft &                                              Nachvalidierung 2021:
                                                                  Überprüfung von
    Menschenrechte)                                               Unternehmen mit geplanter
                                                                  NAP Umsetzung bis 2020

                                                                                                15
NAP Monitoring (2019) – Key Learnings

•   Ca. 460 Unternehmen
    teilgenommen   2018               2019                                2020
•   Ergebnisse liefern
    unabhängige,
    wissenschaftliche Daten
•   Fortschrittmessung durch
    Abgleich der repräsentativen
    Ergebnisse aus den
    Erhebungen 2019 und 2020
    möglich
•   Reaktionen zeigen
    Sensibilisierung und Lerneffekt
    seitens der Unternehmen
                                       Quelle: NAP Monitoring Erhebung 2019 / Zwischenbericht

                                                                                                16
NAP Monitoring – Phase 2020

•   Rund 2.200                  •   Die Fragen basieren auf   • Der Helpdesk Wirtschaft
    Unternehmen 2018
                   per                   2019
                                    dem NAP, Kapitel III,
                                                               2020
                                                                 und Menschenrechte als
    Zufallsstichprobe für die                                    offizieller Ansprechpartner
                                    wie auch schon in der        der Bundesregierung
    Befragung 2020
                                    Erhebung 2019.               Unterstützung
•   Die Frist zur Teilnahme
    bis 24. April 2020          •   Die Zwischenberichte      • Vertrauliche und
                                    geben transparente          kostenfreie Beratung
•   365 Antworten                   Auskunft zur Erhebung
                                                              • Zwei Webinaren zum NAP
    notwendig für ein               und helfen die
                                                                Monitoring und
    repräsentative                  Anforderungen zu            Fragebogen mit EY: am
    Ergebnisse                      verstehen.                  16.3.2020 und 8.4.2020

                                                                                               17
NAP Monitoring – Ergebnisse und Konsequenzen

Sommer 2020                                 Diese Legislaturperiode
              2018                   2019                    2020
•   Umfassende Auswertung des               •   Wird die Bundesregierung über
    Umsetzungsstandes der                       mögliche Folgemaßnahmen
    menschenrechtlichen
                                                befinden.
    Sorgfaltspflicht vorliegen:

                                            •   Der Koalitionsvertrag sieht vor,
    a. Quantitative Ergebnisse im
       Hinblick zum Stand der                   dass die Bundesregierung
       Umsetzung der Kernelemente               national gesetzlich tätig wird und
    b. Transparenz zu qualitativen              sich für eine EU-weite Regelung
       Aussagen der Umsetzung,                  einsetzen wird, wenn die
       Herausforderungen und                    freiwillige Selbstverpflichtung der
       Aufwand für die Unternehmen              Unternehmen nicht ausreicht.

                                                                                      18
WEBINAR
                   des Forum Nachhaltiger Kakao
Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten –
                 Umsetzung im Unternehmen

     FRAGE-ANTWORT-SESSION:
   UNGPs, Nationaler Aktionsplan für
Menschenrechte (NAP) und NAP-Monitoring
                                                                     19
Frage 1: Was bedeutet es, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der
Unternehmen nicht ausreicht? Wann kommt es wirklich zu einer Gesetzesinitiative?
Für welche Firmen gilt der NAP?
Der NAP gilt für alle Unternehmen, ebenso wie die VN Leitprinzipien für Wirtschaft &
Menschenrechte. Im Monitoring werden Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
geprüft. Mindestens 50% der befragten Unternehmen sollten den NAP umgesetzt
haben – bei einer geringeren Erfolgsquote behält sich die Bundesregierung vor, national
tätig zu werden oder entsprechend die EU-Gesetzgebung voran zu treiben. Es werden
bereits jetzt gesetzliche Regelungen diskutiert, die allerdings bisher als separater
Prozess unabhängig von den Ergebnissen des NAP Monitorings stattfinden.

                                                                                   20
Frage 2: Gibt es die Möglichkeit einer gemeinsamen Risikoanalyse zwischen
Unternehmen, also Zulieferern und Verarbeitern des Produkts, oder muss es immer
eine individuelle Risikoanalyse sein?
Unternehmen können zusammen mit Lieferanten, die auch im Ursprung aktiv sind,
einen Teil ihrer Risikoanalyse abdecken, wobei aber die klare Verbindung zu den
einzelnen Rohstoffen hergestellt und kontrolliert werden muss. Hierbei ist es hilfreich,
die Verträge und Lieferketten mit Lieferanten und Händlern individuell zu betrachten.

                                                                                    21
Frage 3: Gibt es Unternehmen, die ihre Risikoanalyse öffentlich machen, sodass
man diese als Vorbild nehmen kann?

Es gibt einige Unternehmen, die Informationen im CSR-Berichtswesen öffentlich teilen,
aber häufig nur in Form von unternehmensrelevanten Kennzahlen und Fakten, selten mit
dem dazugehörigen Risikoanalyseprozess. Im BVE-Branchenleitfaden sind ebenfalls
Unternehmen mit guten Beispielen genannt. Best Practices können Ideen und Anreize
geben, allerdings dienen diese nicht als Vorlage, mit der man sicher ans Ziel kommt. Die
Grundlage des gesamten Prozesses sollte grundsätzlich eine gute, eigene Risikoanalyse
sein. Ein hilfreiches Instrument für eine erste Einschätzung von Risiken ist der CSR Risiko
Check.

                                                                                       22
Frage 4: Was könnte konkret am Beispiel Kakao- o. Palmölanbau ein die
Bundesregierung zufriedenstellender Beschwerdemechanismus aussehen,
insbesondere wenn nicht direkt im Ursprung bezogen wird?

Der Beschwerdemechanismus ist für alle Unternehmen eine besondere Herausforderung, die
nicht direkt im Ursprung einkaufen. Das Forumsprojekt PRO-PLANTEURS zum Beispiel
ermöglicht schon eine gute Verbindung zu den Kooperativen mit Kontakten zu einzelnen Bauern
und Bäuerinnen. Das Forum Nachhaltiger Kakao könnte zu der Entwicklung eines Beispiels für
einen Beschwerdemechanismus im Kakaosektor in der Côte d’Ivoire beitragen.
Ein guter Ansatz ist ebenfalls das Qualitäts-Reporting, das man meist so auch auf die
menschenrechtliche Sorgfalt anwenden kann. Wichtig hierbei ist es, die Lieferkette so weit wie
möglich nachzuvollziehen und allen Personen dabei den Zugang zum Beschwerdemechanismus
zu ermöglichen, wozu auch das Verfassen der Dokumente in der Muttersprache der jeweiligen
Produzenten, Lieferanten usw. zählt.

                                                                                         23
Frage 5: Gibt es bereits eine öffentlich zugängliche Version des Ergebnisberichts
zum 2019 Monitoring?

Der Monitoringbericht von der Erhebungsphase 2019 und weitere Informationen zum
NAP Prozess sind auf der Webseite https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-
menschenrechte zufinden.

                                                                                24
Frage 6: Lassen sich aus den Ergebnissen auch Ursachen für die unzureichende
Erfüllung der Kernelemente ableiten? z.B., dass eine mangelhafte Transparenz der
Lieferkette eine Risikoanalyse über die gesamte Lieferkette hinweg erschwert?

Der Monitoringbericht gibt einen guten Überblick über die Ergebnisse der
Erhebungsphase in 2019. Zum Beispiel lässt sich aus den Antworten im Hinblick auf die
Kernelemente ableiten, dass die Risikoanalyse und die damit verbundenen Maßnahmen
eine große Herausforderung darstellt und eine enge Zusammenarbeit mit den
Zulieferern empfehlenswert ist.

                                                                                 25
Der Helpdesk Wirtschaft und
     Menschenrechte

  Ein Unterstützungsangebot für
          Unternehmen

                                  Sabine Peters-Halfbrodt
                                  Beraterin Ernährungsindustrie
                                  Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
                                  der Bundesregierung in der AWE
Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte in Kürze

                         Angebot der Bundesregierung
finanziert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
                             Entwicklung (BMZ)

Umsetzung durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
        und die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
                 In der Agentur Wirtschaft und Entwicklung

                                 Aufgaben

                                                     Sensibilisierung: Wirtschaft
     Erstberatung              Verweisberatung
                                                       und Menschenrechte

                                                                                    27
Tätigkeitsschwerpunkte
                           • Für Unternehmen und Verbände zur Umsetzung des NAP mit den fünf
 Kostenlose individuelle     Kernelementen
       Beratung            • Vertrauliche, individuelle Beratung von Unternehmen zur Umsetzung.
                           • Fokus: Entwicklungs- und Schwellenländer

                           • Umsetzungsunterstützung für Unternehmen:
  Projektunterstützung     • Vermittlung zu relevanten Partnern
                           • Zugang zu Förder- und Finanzierungsinstrumenten

                           • Eigene Veranstaltungen Austausch Wirtschaft und Politik (NAP HD
   Veranstaltung und         Frühstück) und Austausch Wirtschaft und Zivilgesellschaft
      Vernetzung           • Workshops Mitgestaltung und Durchführung
                           • Vorträge und Teilnahme an Paneldiskussionen

                           • Aktuelle Informationen zum NAP und NAP Prozess
    Online-Angebot         • Fragen und Antworten zum NAP und NAP Monitoring
                           • CSR Risiko-Check: Online Tool für die globale Risikoanalyse

                                                                                                  28
Beratung von Unternehmen

                          • Für Unternehmen und Verbände zur Umsetzung des NAP
   Ad hoc Beratung        • Telefonisch, per Email

Beratung zum Monitoring   • Offizieller Ansprechpartner der Bundesregierung
 der Bundesregierung      • Fragen zum Monitoring und dazugehörigen Dokumente

                          • Welche Aktivitäten des Unternehmens zahlen auf den NAP ein?
   Scoping (vor Ort)      • Wo bestehen Lücken?
                          • Wo liegen Prioritäten für die Umsetzung?

                          • Begleitung von Unternehmen über längeren Zeitraum
   Sparrings Partner      • z.B. Veränderungs- Prozesse im Bereich Nachhaltigkeit
                          • mit Gruppe von Individuen aus Unternehmen

  Branchenspezifische     • Kooperationsvereinbarung AWE, DEG mit der BVE
       Beratung           • Für Ernährungsindustrie, Agrarsektor und Lebensmittelhandel

                                                                                          29
Veranstaltungen und Vernetzung
Wirtschaft & Politik: NAP Helpdesk Frühstück
• Themen: Beschwerdemechanismen, NAP
  Monitoring, Risikoanalyse und Maßnahmen,
  gesetzliche Sorgfaltspflichten

Wirtschaft & Zivilgesellschaft:
Roundtable für Unternehmen und NGOs
• Themen: Kooperationen zwischen NGOs und
  Unternehmen, Branchenfokus E-Mobilität,
  Branchenfokus Ernährung

Peer-to-Peer Austausch für Unternehmen
• Neues Format ab 2020

Nächstes Webinar:
• Monitoring des Nationalen Aktionsplans
   Wirtschaft und Menschenrechte – Erhebung
   2020
• 8. April 2020, 10:00 – 11:30 Uhr             30
Online-Angebot: CSR Risiko-Check

                                   31
Zusätzliches Beratungsangebot für die
         Ernährungsindustrie

Eine Kooperation zwischen BVE und NAP Helpdesk

                                                 32
Branchenspezifische NAP Beratung für die
    Ernährungsindustrie

▪   Kooperation mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
▪   Individuelle Beratung: Kostenlos und vertraulich (telefonisch, per Email, persönlich),
    Themenschwerpunkte Lieferkettentransparenz, Risikoanalyse, Beschwerde-
    mechanismus und Monitoring
     −     Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen im NAP
     −     Vorbereitung auf das Monitoring der Bundesregierung
▪   Durchführung eigener Veranstaltungen in Kooperation mit der BVE:
     •    Austausch Politik und Wirtschaft 19.06.2019:
           „4. NAP Helpdesk Frühstück: NAP Kernelemente II & III“,
     •    Austausch Zivilgesellschaft und Wirtschaft 10.12.2019:
          3. NAP Helpdesk Business & NGO Roundtable.

                                                                                             33
Vielen Dank!

Katharina Hermann                                     Sabine Peters-Halfbrodt
Leiterin Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der   Beraterin Ernährungsindustrie
Bundesregierung in der AWE                            Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der
                                                      Bundesregierung in der AWE

hermann@wirtschaft-entwicklung.de                     naphelpdesk-ernaehrung@wirtschaft-entwicklung.de
naphelpdesk@wirtschaft-entwicklung.de                 naphelpdesk@wirtschaft-entwicklung.de
+49 30 7262 17 1192                                   +49 30 7262 17 1063

                                                                                                         34
Wirtschaft und Menschenrechte

                                            Unterstützungsangebote des
                                            Deutschen Global Compact
                                                    Netzwerks

            Laura Curtze
Leiterin „Wirtschaft und Menschenrechte“
  Deutsches Global Compact Netzwerk

                                                                           35
WIRTSCHAFT UND
                           MENSCHENRECHTE –
                           UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES
                           DGCN

                           Laura Curtze – Leiterin Wirtschaft und Menschenrechte, Deutsches Global
                           Compact Netzwerk (DGCN)

Forum nachhaltiger Kakao
Webinar, 18. März 2020
Laura Curtze

    Leiterin Wirtschaft und Menschenrechte,
    Deutsches Global Compact Netzwerk

2
UN GLOBAL COMPACT UND DAS
DEUTSCHE GLOBAL COMPACT
NETZWERK
DER UNITED NATIONS GLOBAL COMPACT
    UNTERSTÜTZT SEINE TEILNEHMER DABEI,
    VERANTWORTUNGSVOLL ZU HANDELN
    Die Vision: Eine gerechte und ressourcenschonende Weltwirtschaft.

4
Der UN Global Compact

     > 10.000                                                 Länder mit
     Unternehmen haben                                        lokalem
    &sich
      Politik
          den 10 Prinzipien                                   Netzwerk
     des United Nations
     Global Compact
     verpflichtet

       > 3.000                > 65               28 %
       Non-Business           lokale Netzwerke   Fortune
       Unterzeichner                             Global 500

5
SEIT DER GRÜNDUNG IM JAHR 2000 HABEN
    SICH ÜBER 450 UNTERNEHMEN UND RUND
    60 NON-BUSINESS TEILNEHMER DEM
    DEUTSCHEN GLOBAL COMPACT NETZWERK
    (DGCN) ANGESCHLOSSEN

6
Themen und
    Arbeitsweise des DGCN               Webinare,
                                        Publikationen

           Themen-
         schwerpunkte

                               Trainings,
                               Austausch
                        SDGs
                                                        Das DGCN ist eines der
                                                        etabliertesten lokalen
                                                        Netzwerke des UN Global
                                        PLGs,           Compact. Die
                                        Vertiefung      Geschäftsstelle des DGCN
                                                        wird im Auftrag des BMZ
                                                        von der GIZ getragen.

                                  Lern- und
7
                                Dialogformate
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES
DGCN IM BEREICH WIRTSCHAFT UND
MENSCHENRECHTE
Neue Webinarreihe – Menschenrechtliche Sorgfalt kurz
    erklärt
                                  Neue, fünfteilige Webinarreihe zu den Kernelementen
                       Worum
                                  menschenrechtlicher Sorgfalt. Jeder Teil behandelt ein
                     geht‘s hier?
                                  Kernelement .

                                 Unternehmen, die sich Erläuterungen, tiefergehende
                      Wer sollte
                                 Informationen und Praxisbeispiele zu den
                     teilnehmen?
                                 Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfalt wünschen.

                                   • Umfassende Informationen zum jeweiligen Kernelement
                       Was ist
                                   • Erfahrungsberichte aus der Unternehmenspraxis
                     besonders?
                                   • Verweise auf weiterführende Hilfsmittel und Tools

                     Termine und Das erste Webinar findet am 23. April zum Thema
                     Anmeldung Grundsatzerklärung statt. Hier geht es zur Anmeldung.

9
Qualifizierungsprogramm „Fit für den NAP“ – Anforderungen
     des NAP verstehen und umsetzen
                                    Erprobtes Schulungsprogramm des DGCN, welches bei der
                       Worum        systematischen Umsetzung der NAP-Anforderungen und dem
                     geht‘s hier?   Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements
                                    unterstützt.

                                    Unternehmen, die sich praktische Unterstützung,
                     Wer sollte
                                    Hilfsmittel und Erfahrungsaustausch für die Umsetzung
                    teilnehmen?
                                    menschenrechtlicher Sorgfalt wünschen.

                                    • Enge Orientierung an UN Leitprinzipien und NAP
                       Was ist
                                    • Innovativer Methodenmix
                     besonders?
                                    • Expertenfeedback und Austausch mit Peers

10
Qualifizierungsprogramm „Fit für den NAP“ – Anforderungen
     des NAP verstehen und umsetzen

                                        Ablauf

                                                          Frankfurt a.M.                Berlin
                                                          Trainingstage am 7. Mai und   Trainingstage am 22.
                                    Termine und
                                                          16. September                 September und 27. Januar
                                    Anmeldung
                                                          Anmeldung bis 20. April       Anmeldung bis 4. September
                                                          hier                          hier

11    Hier finden sich Stimmen ehemaliger Teilnehmender & weitere Informationen
Human Rights Capacity Diagnostic (HRCD) –
     Managementkapazitäten zur NAP-Umsetzung
     einschätzen
                            Kostenfreies Onlinetool zur Einschätzung der
                            Managementkapazitäten zur Umsetzung
                            menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne des NAP

                            Eines der Referenzinstrumente, die im Inception Report
                            des NAP-Monitorings genannt werden

                            Verfügbar als Kurzversion (11 Fragen, 2 Niveaus) und
     Hier geht‘s zum HRCD
                            Vollversion (23 Fragen, 6 Niveaus)

                            Auswertung erfolgt anonym und beinhaltet
                            Empfehlungen hinsichtlich nächster Schritte

12
Weitere Webinare

                                 Einführunsgwebinare und Vertiefungswebinare zum Thema Wirtschaft und
                                 Menschenrechte
                                 Jeweils mit Hintergründen, praktischen Informationen und Beispielen
                                 Themen z.B. gesetzliche Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte
                                 (Webinar am 26.4.), Transparenzanforderungen, moderne Sklaverei, etc.

13
      Alle aktuellen Termine finden sich im DGCN-Veranstaltungskalender und Newsletter
Publikationen und Leitfäden
     Praktische Leitfäden und Handreichungen zu verschiedenen Themen, u.a. menschenrechtliche
     Sorgfalt umsetzen, effektive Beschwerdemechanismen aufbauen, Risikoanalyse, etc.
     Jeweils mit konkreten Handlungsanleitungen, Hintergrundinformationen und
     Praxisbeispielen

                                                                                                                          Diese und weitere
                                                                                                                          Publikationen finden sich in der
                                                                                                                          Online-Bibliothek des DGCN

14
      Weitere Materialien in anderen Sprachen (insbes. ENG, FRA, SPA) gibt es außerdem in der UN Global Compact library
Angebote besonders für KMU
     Der Großteil der Angebote des DGCN eignet sich auch für KMU, einige sind auch spezifisch für KMU konzipiert.

     Dazu gehören:

                                 Einstiegswebinar zum NAP                                    Kurzversion des HRCD
                                 – enthält auch KMU-Beispiele                                für eine
                                 (aktuelle Termine immer in                                  Schnelleinschätzung
      Einstiegsleitfaden         unserem Veranstaltungs-            Einstiegsleitfaden
      zum Thema                  kalender)                          zur Relevanz von
      menschen-                                                     Menschenrechten
      rechtliche Sorgfalt                                           auch für kleine
                                                                    Unternehmen

15
Laura Curtze
                      laura.curtze@giz.de
                    T + 49 (0)30 7261 4239
                    M + 49 (0)152 90058622

         www.globalcompact.de | www.unglobalcompact.org
https://www.linkedin.com/company/global-compact-network-germany/
WEBINAR
                        des NAP Helpdesk
Webinar zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft
           und Menschenrechte – Erhebung 2020
               - 08. April 2020, 10:00 – 11:30 Uhr -

                          WEBINAR
              des Deutschen Global Compact Netzwerk

Verbindliche Regelungen menschenrechtlicher Sorgfalt – was bedeutet
                      das für Unternehmen?
                 - 16. April 2020, 10:00 – 11:00 Uhr -

                                                                      52
WEBINAR
                     des Forum Nachhaltiger Kakao
  Menschenrechtliche Sorgfalt entlang internationaler Lieferketten –
                   Umsetzung im Unternehmen

        FRAGE-ANTWORT-SESSION:
Beratungsangebote NAP Helpdesk Wirtschaft und
Menschenrechte und Deutsches Global Compact
                  Netzwerk
                                                                       53
Frage 1: Wie sieht eine individuelle Beratung z.B. bei der Durchführung der
Risikoanalyse im Rahmen der Beratung des NAP Helpdesk aus?

Auf Grundlage einer Anfrage von Seiten des Unternehmens schaut man sich gemeinsam
die Lieferkette an. Der NAP Helpdesk unterstützt Unternehmen dabei eine Risikoanalyse
durchzuführen. Dabei ist wichtig, die kompletten Rohstoffströme nachzuvollziehen, also
die gesamte Lieferkette zu betrachten. Hilfreich für die Erstellung einer Risikoanalyse ist
auch der Dialog mit Lieferanten, wenn möglich bis zum Anbau. Das kostenlose Online-
Tool, der CSR Risiko-Check, erleichtert den Einstieg in die Risikoanalyse und bietet auch
Lösungsansätze.

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Frage 2: Wie arbeitet man im NAP-Helpdesk speziell mit KMUs zusammen, die
möglicherweise nicht die Ressourcen haben, aber dennoch weiterkommen wollen
mit Blick auf das Thema menschenrechtliche Sorgfalt?
Grundsätzlich steht das Angebot des NAP-Helpdesk allen Unternehmen und
insbesondere auch KMU offen. In der individuellen Beratung bietet der Helpdesk für den
Einzelfall Unterstützung. Gemeinsam können Ansatzpunkte identifiziert werden, so dass
pragmatische Prozesse etabliert werden können. Die Risikoanalyse ist dabei ein
wichtiges Instrument. Für eine erste Einschätzung gibt es den Risikocheck im Internet -
mit diesem Tool erhält man einen erste Einschätzung der Risiken. Für kleinere
Unternehmen ist dies besonders interessant, hier gibt es auch bereits gute Beispiele. Bei
der NAP Umsetzung ist für KMUs das Thema der Angemessenheit sehr wichtig. So ist zu
schauen, was jedes Unternehmen leisten kann und welche Prozesse,
Verantwortlichkeiten, Berichtslinien etc. bereits vorhanden sind.

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Frage 3: Warum gibt es kein konkretes und explizites KMU-Beratungsangebot?
Warum wird das nicht explizit von der Bundesregierung angeboten?

Die meisten Unternehmen, die der NAP Helpdesk berät, haben 250 bis 1000 Mitarbeiter.
Das Angebot soll natürlich auch von KMUs genutzt werden. Wobei allerdings die
Sichtbarkeit des Angebotes noch verstärkt werden kann, so dass möglichst viele KMUs
die Angebote wahr- und annehmen können. Mit der GIZ wird momentan ein neues Tool,
der „KMU-Kompass“, erstellt, der die Prozessschritte und einzelnen Anforderungen
insbesondere für KMU anleitet. Dieses Instrument soll dieses Jahr noch online gehen.
Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) bietet verschiedene Angebote an, die
so konzipiert sind, dass explizit auch KMU angesprochen werden. Dazu gehören z.B.
Webinare, Leitfäden oder auch die Informationsplattform mr-sorgfalt.de.

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Frage 4: Wie soll in Zukunft geklärt werden, was ausreichend ist? Sollen künftig
Gerichte klären, was die Gesetzgebung angeht, ob angemessen und ausreichend
gehandelt wurde, oder wie kann das am Ende verhindert werden?
Der NAP legt seinen Fokus auf Prozesse. Die Themen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht
sollen systematisch erfasst werden und im Falle eines Verstoßes sollen dann konkrete
Handlungsschritte umgesetzt werden. Dem Zwischenbericht des NAP-Monitoring kann man
entnehmen, wie die Prozesse, die initiiert werden, ineinandergreifen sollen. Auch beim
Monitoring handelt es sich um ein Prozess- und kein Ergebnismonitoring. Es ist gut, wenn die
Prozesse auch gewisse Ergebnisse erzielen, allerdings kann es nicht der Anspruch der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sein, dass man immer und zu jeder Zeit alles garantiert hat.
Dreh- und Angelpunktdabei für diese Prozesse ist die Risikoanalyse, um wirklich die genauen
Anforderungen sehen zu können. Unternehmen sollten ihre Risiken kennen und in der Lage sein,
Maßnahmen zu ergreifen. Der NAP erläutert auch die Angemessenheit - dabei kommt es u. a. auf
Branche, Unternehmensgröße und Position in der Lieferkette an.
In Bezug auf eine mögliche Gesetzgebung, sei es auf nationaler oder EU-Ebene, kann derzeit
noch keine Aussage zu konkreten Inhalten getroffen werden.
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Frage 5: Wie effizient sind die Peer-Learnings, bei denen sich Firmen
untereinander austauschen? Können sich die Firmen da freiwillig zur Verfügung
stellen? Was sind die Erfahrungen mit diesem Instrument?

Sowohl beim Peer-Learning-Gruppe des DGCN (nur für Global Compact-Unterzeichner)
als auch beim Peer-to-Peer-Austausch des NAP-Helpdesk handelt es sich um eine
Gruppe von Unternehmen, die über Themen/Inhalte für Treffen selbst entscheidet und
diese gestaltet. Die Geschäftsstelle des DGCN bzw. der NAP-Helpdesk helfen hier bei
der Kooperation und Kommunikation, sowie bei Organisation und Durchführung der
Inhalte. Von den Unternehmen wird es sehr geschätzt, da es auch als Netzwerk dient
und die Möglichkeit bietet, Best Practices untereinander zu teilen.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
         Forum Nachhaltiger Kakao e.V.
                    Geschäftsstelle Berlin
c/o Repräsentanz der Deutschen Gesellschaft für Internationale
               Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
                     Reichpietschufer 20
                       D-10785 Berlin
                 T +49 (0) 6196 - 79 1462
                  E info@kakaoforum.de
                  I www.kakaoforum.de

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