Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
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Impressum Herausgeber: Fotonachweis Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Titelseite © iStock.com/lenets_Mikolay, S.5 © iStock. Johannesstraße 22 com/AndreyShevchuk, S.6 © sebra – stock.adobe.com, 70176 Stuttgart S.8 © iStock.com/MartinBarraud, S.10 © iStock.com/ Telefon: 0711 619 56-0 SDI Productions, S.13 © iStock.com/yavdat, S.14 © Fax: 0711 619 56-99 unsplash.com/fizkes, S.17 © unsplash.com/ baden-wuerttemberg@vdk.de IbrahimBoran, S.19 © Fotolia – Jrg Hackemann, S.21 © www.vdk-bawue.de iStock.com/andrei_r, S.22 © iStock.com/BenAkiba, S.25 © iStock.com/eakrinrasadonyindee, S.26 © Fotolia by Herstellung: Peter Steier, S.27 © marjan4782 – stock.adobe.com, ICW GmbH S.28 © Thorsten Malinowski – stock.adobe.com, S.33 © Bahnhofstr. 2, 68526 Ladenburg iStock.com/urfinguss, S.34 © unsplash.com/ PaulHanaoka Stand: April 2021 Inhaltlich Verantwortlicher für diese Broschüre ist gemäß § 5 TMG: Thomas Schärer Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weib- Konzeption licher und diverser Sprachformen verzichtet. faktor | Die Social Profit Agentur Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für www.em-faktor.de alle Geschlechter. Gestaltung, Text und Redaktion Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Inhaltsverzeichnis Patientenrechte und Ärztepflichten............................................................................4 Recht auf Selbstbestimmung.........................................................................................4 Recht auf Information und Aufklärung...........................................................................5 Recht auf Vertraulichkeit (Schweigepflicht) .................................................................6 Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl ................................................................7 Recht auf ärztliche Zweitmeinung.................................................................................9 Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen......................................................9 Dokumentationspflicht und Aufbewahrungspflicht...................................................12 Verdacht auf Behandlungsfehler...............................................................................13 Was ist ein Behandlungsfehler?..................................................................................13 Wann haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz?...........................................14 Wann verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz?..................................................15 Wer trägt die Beweislast für Behandlungsfehler?...................................................15 Gibt es Beweiserleichterungen für Patienten?...........................................................15 Woher bekommen Patienten ein Gutachten?...........................................................16 Ist eine außergerichtliche Einigung möglich?............................................................18 Was müssen Patienten bei einer Klage beachten?.................................................18 Was kann man tun, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet?.....................20 Checkliste: Vorgehen bei Behandlungsfehlern..........................................................20 Gesetzlich versichert – Privat bezahlen...................................................................23 Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL...............................................................23 Was tun, wenn IGeL angeboten werden?.....................................................................25 Ausfallhonorar in der Praxis........................................................................................26 Wahlleistungsvereinbarungen im Krankenhaus.......................................................27 Tipps und Checklisten................................................................................................29 Wie finden Sie verlässliche Gesundheitsinformationen?........................................29 Wie finden Sie „gute“ Therapeuten und „gute“ Krankenhäuser?..........................30 Wo können Sie sich beschweren?..............................................................................31 Adressen.............................................................................................................35 VdK-Patienten- und Wohnberatung..........................................................................36 3
Patientenrechte und Ärztepflichten Patientenrechte und Ärztepflichten Gut informiert in die Sprechstunde. Einen Behandlungsvertrag müssen Ärzte und Patienten weder schriftlich noch ausdrücklich mündlich abschließen. In der Praxis läuft das so: Der Patient geht zum Arzt in die Sprechstunde und der Vertrag kommt bereits durch den Arztbe- such und die Behandlung zustande. Der Behandlungsvertrag ist in § 630a Bür- gerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Beim Behandlungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten Dienstvertrag. Ärzte schulden nicht den Erfolg einer Be- handlung, da sie eine Heilung nicht garantieren können. Das liegt daran, dass eine Genesung von vielen Umständen abhängt, die ein Arzt nicht beeinflussen kann. Patienten reagieren zum Beispiel unterschiedlich auf ein und dasselbe Medikament. Ärzte können diese individuellen Reaktionen nicht immer vorausse- hen. Jede ärztliche Behandlung muss aber dem allgemein anerkannten fachli- chen Standard entsprechen. Darauf haben Patienten einen Anspruch. Um ihre Rechte durchsetzen zu können, müssen sie diese jedoch kennen. Recht auf Selbstbestimmung Aus den Grundrechten der körperli- Ludwig T. hatte einen Bandscheibenvorfall. chen Unversehrtheit und der Selbstbe- Sein behandelnder Arzt drängt ihn zu einem stimmung (Artikel 1 und 2 Grundge- operativen Eingriff an der Wirbelsäule. Herr T. setz) kann Herr T. die Behandlung ist sich wegen der möglichen Komplikationen ablehnen. Eine Behandlung darf nur nicht sicher. Er möchte wissen, ob er dem Vor- erfolgen, wenn er wirksam in die Ope- schlag des Arztes Folge leisten muss. ration einwilligt. Geregelt ist dies in § 630d BGB. Ohne Einwilligung des Thema Selbstbestimmung Patienten ist auch die fachgerecht durchgeführte Behandlung eine Körperverletzung. 4
Patientenrechte und Ärztepflichten mündlich Die Ärztin muss Herrn M. in einem persönlichen Gespräch aufklären. Formulare zur Erläuterung der Unter- suchung sind sinnvoll, können aber eine persönliche Aufklärung nicht ersetzen. Herr M. muss die Möglich- keit haben, der Ärztin Fragen zu stellen. verständlich Die Ärztin muss Herrn M. die Unter- suchung so erklären, dass dieser als Laie die Informationen versteht. rechtzeitig Herr M. muss seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen können. Das Aufklärungsge- Recht auf Information und Aufklärung spräch muss daher rechtzeitig vor Stefan M. wird von seiner Ärztin eine Magen- einer Behandlung stattfinden. Wann spiegelung empfohlen. Die Ärztin überreicht eine Aufklärung rechtzeitig ist, rich- ihm einen Aufklärungsbogen zum Durchlesen tet sich nach der Art und der Dring- und Unterschreiben. Herr M. will wissen, ob er lichkeit des Eingriffs. Bei einer ge- Anspruch auf ein persönliches Gespräch hat. planten Hüftgelenksoperation wird Thema Aufklärung die Aufklärung früher (in der Regel mehrere Tage vor der Operation) Die Einwilligung zur Magenspiegelung erfolgen müssen als bei einer Ma- ist nur wirksam, wenn Herr M. ord- genspiegelung. Keinesfalls darf die nungsgemäß aufgeklärt wird. Geregelt Ärztin erst dann aufklären, wenn der sind die Aufklärungspflichten in Patient bereits Schmerz- und/oder § 630e BGB. Die Aufklärung muss wie Beruhigungsmittel zur Vorbereitung folgt erfolgen: auf die Untersuchung erhalten hat. 5
Patientenrechte und Ärztepflichten umfassend Recht auf Vertraulichkeit Die Ärztin muss Herrn M. über Art, Anna F. ist sehr krank. Sie erzählt ihrer Tochter Umfang, Risiken und Durchführung aber nichts. Diese wendet sich an den Arzt der geplanten Maßnahme, die damit ihrer Mutter. Der Arzt verweigert unter Hinweis verbundenen Folgen und auch über auf die ärztliche Schweigepflicht jegliche mögliche Alternativen aufklären. Der Auskunft. Die Tochter ist darüber sehr wütend. Umfang der Aufklärung richtet sich Zu Recht? nach der Art des geplanten Eingriffs. Thema Schweigepflicht Ärzte müssen über das, was sie von ihren Patienten erfahren, schweigen – auch über deren Tod hinaus. Der Arzt darf keine Informationen oder Daten VdK-Tipp! über seine Patienten weitergeben. Er Lassen Sie sich die Durch- darf Dritten, also weder Familienange- schrift des Aufklärungs- hörigen, Ehepartnern noch Arbeitge- formulars aushändigen! bern, Auskunft über die Krankheit Sie haben das Recht darauf! oder die Behandlung seiner Patienten erteilen. Verletzt er die Schweige- pflicht, macht er sich nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. 6
Patientenrechte und Ärztepflichten Auch das Praxispersonal unterliegt der Es gilt das Prinzip der freien Arztwahl Schweigepflicht. Nur in Ausnahmefäl- – für gesetzlich Versicherte jedoch mit len darf sich der Arzt über die Schwei- Einschränkungen. Frau T. kann als gepflicht hinwegsetzen, so zum Bei- gesetzlich Versicherte nur unter den spiel, wenn die Patienten ihn von der Kassenärzten wählen. Kosten eines Schweigepflicht entbinden oder wenn Privatarztes werden von den gesetzli- es gesetzliche Offenbarungspflichten chen Krankenkassen nicht übernom- gibt (z. B. Auskunftspflichten gegen- men. Der Hautarzt muss also ein über dem Medizinischen Dienst). Kassenarzt sein, damit er Frau T. auf Kosten ihrer Krankenkasse behandeln Recht auf freie Arzt- und darf. Krankenhauswahl Wichtig: Kassenärzte müssen Kas- Nadja T. wohnt in Stuttgart. Sie leidet unter senpatienten behandeln und dürfen einer speziellen Hauterkrankung. Sie möchte diese nur aus wichtigem Grund ableh- gern zu einem Hautarzt in Heidelberg. Ihre nen, zum Beispiel bei Auslastung der Nachbarin meint, die Krankenkasse würde die Praxis oder einem gestörten Vertrau- Kosten nicht übernehmen. Stimmt das? ensverhältnis. Im Notfall darf kein Arzt Thema Freie Arztwahl die Behandlung ablehnen. Das müssen Sie beachten! Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen übernommen. Sie müssen in der Regel vor der Be- handlung beantragt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Im Fall einer Genehmigung muss die Krankenkasse die Fahrtkosten bis nach Heidelberg dann erstatten, wenn Frau T. einen medizinisch zwin- genden Grund hat, warum sie nicht den nächsterreichbaren Hautarzt aufsucht. 7
Sandra L. muss stationär aufgenommen wer- behandelt werden möchten, sollten sie den. Sie hat sich informiert und würde sich sich vor dem Krankenhausaufenthalt gerne im Klinikum Heidelberg behandeln las- die Zustimmung ihrer Krankenkasse sen. Dort möchte sie sich von der Chefärztin einholen. Bei Wahl eines anderen behandeln lassen, da sie früher schon gute Krankenhauses können nämlich Mehr- Erfahrungen gemacht hat. Kann sie sich das kosten entstehen, die die Krankenkas- Krankenhaus und die Operateurin aussuchen? se nicht übernimmt. Im Krankenhaus Thema Freie Krankenhauswahl wird Frau L. von dem diensthabenden Ärztepersonal behandelt. Gesetzlich Frau L. kann grundsätzlich das Kran- Versicherte haben grundsätzlich kenhaus wählen, in welches sie gehen keinen Anspruch auf Behandlung möchte. Voraussetzung für eine Kos- durch einen bestimmten Assistenz-, tenübernahme durch die gesetzliche Ober- oder Chefarzt. Frau L. kann eine Krankenkasse ist, dass es sich um ein Wahlleistungsvereinbarung treffen, zugelassenes Krankenhaus handelt. wenn sie von der Chefärztin behandelt Das heißt: Das Krankenhaus muss werden möchte. Dadurch können aber mit den gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Mehrkosten für sie entste- abrechnen dürfen. Der Arzt soll die hen, die ihre gesetzliche Kranken- beiden nächsterreichbaren, geeigne- kasse nicht erstattet. ten Krankenhäuser in der Einweisung benennen. Wenn gesetzlich Versicher- te in einem anderen Krankenhaus 8
Patientenrechte und Ärztepflichten Recht auf ärztliche Zweitmeinung Recht auf Einsicht in die Vera S. leidet an einer gutartigen Geschwulst Behandlungsunterlagen der Gebärmutter. Ihre Gynäkologin rät zur Ent- Ömer B. ist schon seit Jahren Patient bei fernung der Gebärmutter. Frau S. ist unsicher. seiner Orthopädin. Durch einen Umzug zu den Soll sie sich operieren lassen? Sie würde sich Kindern muss er die Orthopädin wechseln. Um gerne eine zweite Meinung einholen. Darf sie seine neue Ärztin über seinen Gesundheitszu- das und trägt ihre gesetzliche Krankenkasse stand optimal zu informieren, möchte er gerne die Kosten für die Zweitmeinung? die Krankenakte in die neue Praxis mitneh- men. Kann er das verlangen? Thema Rechtsanspruch auf Zweitmeinung Thema Einsichtsrecht Frau S. hat einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten Das Einsichtsrecht ist in § 630g BGB werden von ihrer Krankenkasse geregelt. Patienten haben das Recht, übernommen. Seit 2015 gibt es in ihre Behandlungsunterlagen einzuse- § 27b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch hen. Dazu braucht es keine besondere (SGB V) einen Rechtsanspruch auf Begründung. Herr B. kann die Patien- Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bun- tenakte auch in Kopie verlangen. Er desausschuss (G-BA) hat dazu eine muss aber die Kosten für die Kopien Richtlinie erlassen. Versicherte haben tragen. Für Kopien sollten maximal bei bestimmten planbaren Eingriffen 50 Cent pro Seite für die ersten 50 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmei- Seiten, ab der 51. Seite 15 Cent pro nung. Die Gynäkologin muss Frau S. Seite in Rechnung gestellt werden. über ihr Recht auf eine Zweitmeinung Hinzu kommen eventuelle Portokosten aufklären. für den Versand. Kopien von digitalen Bildern (Röntgen- oder CT-Aufnahmen) Einige Krankenkassen bieten über die- können auf CD gebrannt werden. Die se besondere Form der zweiten Originalunterlagen bleiben bei der Meinung hinaus Zweitmeinungen als bisherigen Orthopädin. Da Kopien von Satzungsleistung an. Grundsätzlich analogen Röntgenbildern vergleichs- können Patienten auch bei einem weise teuer sind und die Bildqualität Arztwechsel von ihrem neuen Arzt oft unbefriedigend ist, können Patien- eine zweite Meinung erhalten. ten auch um eine leihweise Überlas- 9
Patientenrechte und Ärztepflichten sung der Bilder gegen Quittung bitten. Gerade beim Arztwechsel ist es sinn- voll, vorhandene Röntgenaufnahmen zum neuen Arzt mitzunehmen. Wichtig! Wechselt ein Kassenpatient verweigert werden, wenn erhebliche seinen Hausarzt, muss der therapeutische Gründe oder sonstige bisherige Hausarzt dem erhebliche Rechte Dritter entgegenste- neuen die bei ihm über den hen. Nach § 630g Absatz 3 BGB kön- Patienten gespeicherten Un- nen auch Erben eines Verstorbenen terlagen vollständig übermit- ein Einsichtsrecht haben, wenn ein teln, wenn der Patient sein vermögensrechtliches Interesse be- Einverständnis dazu erklärt. steht, beispielsweise, wenn Erben Dies ist in § 73 Absatz 1b Schadensersatz wegen eines vermute- Satz 5 SGB V geregelt. ten Behandlungsfehlers fordern wollen. Für nächste Angehörige – wie Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel – Auch subjektive Wertungen, persönli- besteht unabhängig von der Erbenstel- che Bemerkungen und Eindrücke zur lung ein Einsichtsrecht, wenn sie ein Person des Patienten sind vom Ein- immaterielles Interesse haben, zum sichtsrecht umfasst. Ein grundsätzli- Beispiel wenn es um die Frage nach ches Recht des Arztes, solche Erbkrankheiten geht. Das Einsichts- Aufzeichnungen nicht zu offenbaren, recht der Erben oder nächsten Ange- besteht nicht. Es kommt aber immer hörigen kann jedoch ausgeschlossen auf die Umstände des Einzelfalls sein, wenn dies dem ausdrücklichen an. Die Einsicht in die Patientenakte oder mutmaßlichen Willen des Verstor- oder ihre Herausgabe kann nur benen widerspricht. 10
Patientenrechte und Ärztepflichten VdK-Musterbrief Mit folgendem Musterbrief können Sie Ihre Behandlungsunterlagen anfordern. Dieser Musterbrief erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vor Übernahme des Inhaltes sollten Sie prüfen, ob eine Anpassung erforderlich ist. Bei rechtli- chen Einzelfragen holen Sie bitte fachkundigen Rat ein. Absender: (Vorname, Nachname, Anschrift) Empfänger: (Ärztin/Arzt oder Krankenhaus, Anschrift) Einsicht in Behandlungsunterlagen (Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, evtl. Geschäftszeichen) Sehr geehrte/r ......................................................... , vom ... bis … war ich bei Ihnen in Behandlung. Ich bitte, mir die in dieser Zeit erstellten Behandlungsunterlagen in Kopie zu übersenden (§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch). Für die Kosten der Kopien komme ich selbstverständlich im üblichen Rahmen auf. Ich bitte Sie, mir die Röntgenaufnahmen als Kopie auf einem Datenträger oder leihweise im Original zu überlassen. Die Übersendung der Unterlagen mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit erbitte ich bis zum …... (14 Tage gelten in der Regel als angemessen). Mit freundlichen Grüßen (Ort, Datum, Unterschrift) VdK-Hinweis! Sie können sich anstelle von § 630g BGB auf Artikel 15 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) berufen. Artikel 15 DSGVO gewährt Perso- nen das Recht auf eine kostenfreie Kopie der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Ob Sie auf dieser Rechtsgrundlage An- spruch auf eine kostenfreie Kopie der Behandlungsunterlagen haben, ist rechtlich aber nicht eindeutig geklärt. 11
Patientenrechte und Ärztepflichten Dokumentations- und OP-Berichte, Narkoseprotokolle oder Aufbewahrungspflicht Arztbriefe. Denise F. will wissen, was ihre Ärztin in ihre Patientenakte einträgt. Muss die Ärztin Der Arzt muss die Patientenunterla- alles dokumentieren? Was passiert mit ihrer gen, auch nach Schließung der Praxis Akte, wenn ihre Ärztin in Ruhestand geht? oder im Falle eines Praxisverkaufs, mindestens 10 Jahre aufbewahren. Thema Zweck der Dokumentation Bei Tod des Arztes sind die Akten durch die Erben aufzubewahren. Der Arzt ist verpflichtet, in der Patien- Aufzeichnungen über eine Strahlenbe- tenakte sämtliche aus fachlicher Sicht handlung sind 30 Jahre aufzubewah- für die derzeitige und künftige Be- ren, Röntgenbilder 10 Jahre. handlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen (§ 630f BGB). Dies sind zum Beispiel Untersuchungen, Befunde, Medikati- on, Pflegeanweisungen, Aufklärung, Wichtig! Berichtigungen und Ände- rungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn daneben der ursprüngliche Inhalt er- kennbar bleibt und ersicht- lich ist, wann die Änderun- gen vorgenommen wurden. 12
Verdacht auf Behandlungsfehler Verdacht auf Behandlungsfehler Das können Patienten tun. Was ist ein Behandlungsfehler? Otto P. ist Handwerker. Mit starken Rücken- Wichtig! schmerzen geht er zu seinem Arzt. Die Be- handlung zeigt nur wenig Erfolg. Er meint, der Ärzte müssen ihre Patienten Arzt behandle ihn falsch – schließlich habe er fachgerecht behandeln. Sie selbst seine Arbeit auch erst erledigt, wenn schulden jedoch nicht den der tropfende Wasserhahn repariert ist. Behandlungserfolg, da die Thema Behandlungsfehler Genesung von vielen Fakto- ren abhängig ist, die sie Auch Ärzte machen Fehler. Doch nicht nicht beeinflussen können. jeder Behandlungsfehler führt zur Haf- tung. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, wenn Patienten durch den Behandlungsfehler einen Scha- den erleiden. Ein Behandlungsfehler ist ein Verstoß gegen die Regeln und den Standard der medizinischen Wis- senschaft zum Zeitpunkt der Behand- lung. Schicksalhafte unvermeidbare Behandlungsverläufe sind dagegen keine Behandlungsfehler. 13
Wann haben Patienten Anspruch Ein weiterer Anspruch, der für erlittene auf Schadensersatz? Schmerzen gezahlt wird, ist Schmer- Einen Anspruch auf Schadensersatz zensgeld ist. Eine unverbindliche haben Sie, wenn: Orientierungsgrundlage hierbei bilden Schmerzensgeldtabellen. Schmerzens- der Therapeut bei der Behandlung geld wird immer nach den Umständen einen Fehler gemacht hat, des Einzelfalls bestimmt, unter ande- Ihr Körper oder Ihre Gesundheit rem nach der Schwere der Verletzun- verletzt wurde und gen, der Dauer eines Krankenhausauf- ein Zusammenhang zwischen dem enthalts oder dem Verbleiben von Fehler und Ihrem Gesundheits- Dauerschäden. schaden besteht. Kosten, die Sie als Schadensersatz geltend machen können, sind zum Beispiel Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zuzahlungen oder Verdienstausfälle, aber auch Anwaltskosten oder die Kosten für ein medizinisches Gutach- ten. 14
Verdacht auf Behandlungsfehler Wann verjährt ein Anspruch Wer trägt die Beweislast für einen auf Schadensersatz? Behandlungsfehler? Auch wenn ein Anspruch auf Scha- In den überwiegenden Fällen müssen densersatz wegen eines Behandlungs- die Patienten beweisen, dass ein fehlers besteht, ist dieser eventuell Behandlungsfehler vorliegt und ein nicht durchsetzbar, wenn sich der Arzt Gesundheitsschaden durch einen auf die Verjährung der Ansprüche schuldhaften Behandlungsfehler des beruft. Schadensersatz- und Schmer- Arztes verursacht wurde. zensgeldansprüche aus Behandlungs- fehlern verjähren. Gibt es Beweiserleichterungen für Patienten? nach drei Jahren Die größte Hürde für Patienten ist der Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Nachweis des Behandlungsfehlers Ablauf des Jahres, in dem Sie von und des durch den Fehler verursach- einem möglichen Behandlungsfehler ten Schadens. In einigen Fällen helfen und dem Schaden erfahren haben Beweiserleichterungen (§ 630h BGB): oder hätten erfahren können. Wenn Sie im Laufe des Jahres 2020 Voll beherrschbare Risiken Kenntnis erlangten, begann Das sind Risiken, die ausschließlich die Frist am 01.01.2021 und läuft im Verantwortungsbereich des bis zum 31.12.2023. Die Verjäh- Arztes oder Krankenhauses liegen. rungsfrist wird zum Beispiel durch Beispiel: Verstöße gegen Sorgfalts- außergerichtliche Verhandlungen, pflichten, zum Beispiel: Lagerungs- durch das Einschalten einer Schlich- schäden während der Operation. tungsstelle oder durch Klageerhe- Fehlerhafte Aufklärung und bung gehemmt. Einwilligung nach spätestens 30 Jahren Die Beweislast liegt beim Arzt. Er Unabhängig davon, ob Sie Kenntnis muss die ordnungsgemäße Aufklä- vom Behandlungsfehler erlangt rung und Einwilligung des Patienten haben oder nicht. beweisen. 15
Verdacht auf Behandlungsfehler Dokumentationsfehler Woher bekommen Patienten ein Wird eine wesentliche Behandlungs- Gutachten? maßnahme nicht dokumentiert, Ein Klageverfahren vor dem Zivilge- wird vermutet, dass der Arzt diese richt kann lange dauern, sein Ausgang Maßnahme nicht durchgeführt hat. lässt sich kaum voraussagen. Daher Mangelnde Befähigung des Arztes ist es ratsam, vor einer Klage zu klä- Operiert zum Beispiel ein Anfänger, ren, ob ein Behandlungsfehler und ein so greift die Vermutung, dass die dadurch verursachter Schaden vorlie- mangelnde Qualifikation des Arztes gen könnten. Dies ist in der Regel nur die Ursache für die Komplikationen durch ein medizinisches Gutachten der Behandlung ist. möglich. Ein Gutachten erhalten Sie: Grober Behandlungsfehler – grober Befunderhebungsfehler bei Krankenkassen Grobe Fehler führen zur Umkehr der Wenn Sie gesetzlich krankenversi- Beweislast. Das heißt: Der Arzt chert sind, können Sie sich mit muss beweisen, dass der Behand- Ihrer Krankenkasse in Verbindung lungsfehler den Gesundheitsscha- setzen. Diese soll Versicherte bei den nicht verursacht hat. Beispiel: der Verfolgung von möglichen Scha- Der Arzt übersieht eindeutige Anzei- densersatzansprüchen unterstützen chen eines Schlaganfalls. (§ 66 SGB V). Der Medizinische Dienst (MD) kann im Auftrag der Krankenkasse ein Gutachten im Hin- blick auf Behandlungs- oder Aufklä- rungsfehler erstellen. Für Versicher- te ist das kostenlos. Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie sich ebenfalls an Ihre Krankenkasse wenden. Diese ist aber nicht ver- pflichtet, ihre Versicherten bei Ver- dacht auf Behandlungsfehler zu un- terstützen. 16
Verdacht auf Behandlungsfehler bei Gutachterstellen der Ärztekammern Eine andere Möglichkeit, um an ein kostenloses Gutachten zu kommen, ist die Einleitung eines Verfahrens vor der Gutachterkommission der je- weiligen Ärztekammer. Die Landes- ärztekammer Baden-Württemberg hat bei den vier Bezirksärztekam- mern Gutachterkommissionen ein- gerichtet. Der Antrag ist an diejenige Bezirksärztekammer zu richten, in deren Bezirk der Behandlungsfehler verursacht wurde. Sie möchten Näheres über das Verfahren wissen? Dann besuchen Sie die Seite der Landesärzte- kammer (Stichwort: „Bürger“ und „Behandlungs- fehler“) www.aerztekammer-bw.de Das müssen Sie beachten! Die Erstellung eines Gutachtens durch die Gutachterstelle hemmt die Verjährung, aber nur für die am Verfahren Beteiligten. Das bedeutet: Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Der Arzt und seine Versicherung sind nicht an das Ergebnis des Gutachtens gebunden. Die Erstellung eines Gutachtens durch die Krankenkassen unterbricht dagegen nicht die Verjährung. Der Arzt und seine Versicherung sind nicht an das Ergebnis des Gutachtens gebunden. 17
Verdacht auf Behandlungsfehler über Privatgutachten cherung zu einigen. In der Regel ist es Beim Privatgutachten hat man Ein- sinnvoll, sich dabei anwaltlich vertre- fluss auf die Auswahl des Gutach- ten zu lassen. Suchen Sie sich einen ters. Ein Nachteil sind die Kosten, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwer- die Sie selbst tragen müssen. Hinzu punkt Arzthaftungsrecht oder einen kommt, dass die Haftpflichtversi- Fachanwalt für Medizinrecht, der cherer des Arztes/Krankenhauses Patienten vertritt. ein Privatgutachten oft nicht aner- kennen. Was müssen Patienten bei einer über ein selbstständiges Klage beachten? Beweisverfahren Vermuten Sie einen Behandlungsfeh- Das selbstständige Beweisverfahren ler, können Sie diesen auch vor wird bei Gericht beantragt. Im Gericht geltend machen. Bei einem selbstständigen Beweisverfahren Streitwert bis einschließlich 5.000 wird ein gerichtliches Gutachten Euro ist das Amtsgericht zuständig, bei eingeholt. Es kommt dann in Be- höheren Streitwerten das Landgericht. tracht, wenn es um die Sicherung Vor dem Landgericht müssen Sie sich von Beweismitteln geht, die verloren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu gehen drohen (zum Beispiel lassen, der seinen Schwerpunkt im durch Zahnbehandlung). Ein Arzthaftungsrecht haben sollte. Nicht solches Verfahren hat Vor- und alle Fachanwälte für Medizinrecht sind Nachteile. Ob es sinnvoll ist, muss in diesem Bereich tätig oder vertreten in jedem Einzelfall gesondert ge- Patienten. prüft werden. Eine Klage ist mit Kosten verbunden. Ist eine außergerichtliche Einigung In einem Zivilprozess trägt die Partei möglich? die Kosten, die den Prozess verliert. Scheint Ihnen die Sachlage klar zu Die Kosten für die Anwälte beider Sei- sein (ob mit oder ohne Gutachten), ten und die Gerichtskosten richten können Sie versuchen, sich außerge- sich nach dem Streitwert. Die Prozess- richtlich mit dem Arzt oder dem Kran- kosten wegen Behandlungsfehler sind kenhaus bzw. deren Haftpflichtversi- in den meisten Fällen hoch. Wenn Ihr 18
Einkommen gering ist und die Klage Erfolgsaussichten bietet, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Den Antrag hierfür können Sie oder Ihr Anwalt bei dem zuständigen Gericht stellen. Vor der Gewährung von Prozesskostenhilfe prüft das Ge- VdK-Hinweis! richt, ob Erfolgsaussichten bestehen. Die PKH umfasst die Kosten Für eine aussichtslose Klage wird kei- für Ihren Anwalt und die des ne Prozesskostenhilfe bewilligt. Haben Gerichts – auch für Gutach- Sie eine Rechtsschutzversicherung, ter, die vom Gericht beauf- dann beantragen Sie eine Deckungs- tragt werden. Die Kosten für zusage für das (außer)gerichtliche den Anwalt der Gegenseite Verfahren. müssen Sie trotz PKH selbst bezahlen, wenn Sie den Pro- zess verlieren, und zwar in Höhe der gesetzlich festge- legten Gebühren. 19
Verdacht auf Behandlungsfehler Was kann man tun, wenn man Checkliste: Vorgehen bei Ent- einen Behandlungsfehler vermutet? Behandlungsfehlern n scheide Sie Die Befürchtung, man selbst oder ein Folgende Checkliste Sie, was n Angehöriger könne von einem Be- kann Ihnen die ersten erreiche handlungsfehler betroffen sein, löst Schritte erleichtern. wollen! häufig starke Gefühle wie Wut, Trauer, Angst oder Unsicherheit im Umgang Wollen Sie ein klärendes mit der Situation aus. Das sind voll- Gespräch mit dem Arzt? kommen normale und verständliche Vereinbaren Sie einen gesonderten Reaktionen. Falls dadurch jedoch Termin mit dem Arzt. Sie sollten mögliche Lösungswege beeinträchtigt Fragen und Ziele für das Gespräch oder behindert werden, kann es hilf- vorbereiten und eventuell eine Ver- reich sein, Unterstützung in Anspruch trauensperson als Begleitung mit- zu nehmen. Dazu können Sie das nehmen. Ärzte sind mittlerweile Gespräch mit Freunden oder anderen verpflichtet, Patienten über Behand- Vertrauenspersonen suchen oder sich lungsfehler auf Nachfrage oder zur an professionelle Einrichtungen Abwendung gesundheitlicher Gefah- wenden, z. B. das Beratungsangebot ren zu informieren. der VdK-Patientenberatung wahrneh- Wollen Sie einen finanziellen men. Ausgleich erhalten (also Schadens- ersatz und Schmerzensgeld)? Klären Sie, ob überhaupt ein Be- handlungsfehler vorliegt. Dies ist über Gutachten Ihrer Krankenkasse, Verfahren vor der Gutachterkommis- sion, Privatgutachten oder in bestimmten Fällen über das selbst- ständige Beweissicherungsverfahren möglich. 20
Verdacht auf Behandlungsfehler Scheint Ihnen die Sachlage klar zu sein (ob mit oder ohne Gutachten), können Sie versuchen, sich außer- gerichtlich mit dem Arzt oder dem Krankenhaus bzw. deren Haftpflicht- versicherung zu einigen. Wollen Sie, dass der Arzt für sein Handeln persönlich zur Rechen- schaft gezogen wird? Wenn Sie den Arzt zur Rechenschaft ziehen wollen, steht Ihnen der Weg über ein berufsrechtliches Verfahren bei der Ärztekammer oder über ein Strafverfahren offen. Wichtig! Eine Anzeige gegen den Arzt (bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft) kann ein zivilrechtliches Verfahren verzögern. Eine außerge- richtliche Einigung auf Scha- densersatz bzw. Schmer- zensgeld ist dadurch in den meisten Fällen so gut wie ausgeschlossen. 21
Erstellen Sie ein Gedächtnis- Nehmen Sie Einsicht in Ihre protokoll! Patientenunterlagen! Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll Fordern Sie Fotokopien der Patien- über den Behandlungsverlauf an. tenunterlagen von den beteiligten Die Verfolgung der Ansprüche kann Ärzten oder Krankenhäusern an, Jahre dauern. Das Protokoll hilft wenn Sie sich zunächst selbst, mit Ihnen, den Verlauf festzuhalten. Hilfe eines Arztes Ihres Vertrauens oder eines Anwalts ein Bild machen Überlegen Sie, wer als Zeuge für wollen. Nutzen Sie das Beratungsan- die fehlerhafte Behandlung in Be- gebot der VdK-Patientenberatung! tracht kommt, und notieren Sie sich den Namen und die Adresse(n) der Person(en). 22
Gesetzlich versichert Gesetzlich versichert Aber privat bezahlen. IGeL: Individuelle Gesundheits- Krebsfrüherkennung nützlich ist. Eine leistungen groß angelegte Untersuchung mehre- Agnes L. ist sehr verunsichert. Ihre Frauenärz- rer wissenschaftlicher Studien durch tin hat ihr als Früherkennungsuntersuchung das Deutsche Institut für Medizinische eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke Dokumentation und Information (DIM- angeboten. Diese soll sie selbst bezahlen. DI) zeigt, dass Krebs im Frühstadium „Dabei lese ich doch immer, dass meine Kran- mit dem Eierstock-Ultraschall nicht kenkasse alle Untersuchungen zur Krebsfrüh- häufiger festgestellt wird als ohne erkennung bezahlt“, sagt Frau L. diese Untersuchung. Thema IGeL Es gibt viele Krebsfrüherkennungsun- tersuchungen, die von den Kranken- kassen übernommen werden. Ärzte können jedoch zusätzliche Untersu- Wichtig! chungen oder Behandlungen anbieten, Wenn der Arzt beim Abtas- welche nicht im Leistungskatalog der ten einer Patientin mit gesetzlichen Krankenkassen enthal- Beschwerden etwas Auffälli- ten sind. Diese Angebote heißen Indi- ges findet, ist die Ultraschall- viduelle Gesundheitsleistungen, kurz untersuchung eine wichtige IGeL. Sie sind von den Versicherten Diagnosemethode zur weite- selbst zu zahlen. Frauenärzte bieten ren Abklärung. In diesem zum Beispiel die Ultraschalluntersu- Fall ist die Ultraschallunter- chung der Eierstöcke als IGeL an. Al- suchung eine Leistung der lerdings fehlt ein sicherer Nachweis, Krankenkasse. dass der Eierstock-Ultraschall bei der 23
Gesetzlich versichert Die Wissenschaftler fanden auch Eine „IGeL-Liste“, die alle IGeL auf- keinen Beleg dafür, dass eine frühe führt, gibt es nicht. Die häufigsten Behandlung die Sterblichkeit senken IGeL sind zum Beispiel Glaukom-Früh- kann oder mit einer höheren Lebens- erkennung und ergänzende Krebsfrüh- qualität einhergeht. Oft werden beim erkennung bei Frauen und Männern. Ultraschall Auffälligkeiten entdeckt Der IGeL-Markt ist ständig in Bewe- und die einzige verlässliche Möglich- gung. Es kommen neue Angebote hin- keit zur Abklärung ist die operative zu oder bestimmte IGeL werden nicht Entfernung der Eierstöcke. mehr angeboten. Auch Zahnärzte bieten IGeL an – wie zum Beispiel die Aber: Nur bei einer von 20 operierten professionelle Zahnreinigung. Beim Frauen wird dann auch Krebs gefun- Zahnersatz haben gesetzlich Versi- den. cherte jedoch grundsätzlich einen Eigenanteil zu zahlen (Ausnahme: Härtefallregelung). Grund dafür ist, dass gesetzliche Krankenkassen Zahnersatz lediglich bezuschussen. VdK-Hinweis! Kassenzahnärzte müssen auch die sogenannte Regel- versorgung beim Zahnersatz (Standardversorgung) anbieten. Diese ist stets die kostengünstigste Variante. 24
Gesetzlich versichert Was tun, wenn IGeL angeboten werden? Bestehen Sie bei Ihrem Arzt bzw. Zahnarzt auf eine gründliche und verständliche Aufklärung, um ent- scheiden zu können, ob die angebo- tene Leistung für Sie sinnvoll ist. Fragen Sie nach dem medizinischen Sinn sowie nach möglichen Risiken (Vor- und Nachteile der IGeL). Fragen Sie nach der Konsequenz, die sich aus dem Ergebnis der IGeL für die weitere Behandlung ergibt. Lassen Sie sich Zeit bei der Ent- scheidung! IGeL sind nie dringend! Bestehen Sie auf einen schriftlichen Vertrag, der den genauen Rahmen der IGeL und die damit verbundenen Kosten enthält. Ohne schriftliche Vereinbarung müssen gesetzlich Versicherte nicht zahlen! Sollten Sie Zweifel haben, informie- ren Sie sich bei der VdK-Patienten- VdK-Hinweis! beratung und Ihrer Krankenkasse. Einige gesetzliche Krankenkassen Eine nachträgliche Kosten- bieten bestimmte IGeL als Kassen- erstattung wird nicht leistung an. gewährt. Sie müssen die Kostenübernahme vor Sie möchten mehr hilfreiche Informationen zu IGeL? Dann besuchen Sie folgende Erbringen der Leistung mit Internetseiten: Ihrer Krankenkasse klären. www.igel-monitor.de www.gesundheitsinformation.de www.krebsinformationsdienst.de 25
Gesetzlich versichert Ausfallhonorar in der Praxis sie dieses mit dem Arzt schriftlich Olga M. hat mit ihrem Zahnarzt einen Termin vereinbart haben. Andere Gerichte sind vereinbart. Es soll eine Wurzelbehandlung wiederum der Auffassung, dass ein erfolgen. Wegen der Renovierung ihrer Woh- Termin jederzeit ohne Ausfallhonorar nung „verschwitzt“ Frau M. den Termin. Einige abgesagt werden darf. Tage später kommt eine Rechnung vom Zahn- arzt. Frau M. will wissen, ob sie die Rechnung In jedem Fall muss der Arzt nachwei- bezahlen soll. sen, dass ihm ein Schaden entstan- den ist. Dies wird in der Regel nur bei Thema Terminabsage Bestellpraxen und zeitaufwändigen Behandlungen der Fall sein. Der Arzt Ob Frau M. ein sogenanntes Ausfallho- muss sich ersparte Aufwendungen norar zahlen muss, hängt von den und anderweitigen Einsatz seiner Umständen des Einzelfalls ab. Arbeitskraft anrechnen lassen. Er könnte ja in der Zeit andere Patienten behandeln oder Verwaltungsaufgaben erledigen. VdK-Hinweis! Sagen Sie Arzttermine, die Sie nicht wahrnehmen können, wenn möglich früh- Denn: Die Rechtslage zum Ausfallho- zeitig (mindestens 24 Stun- norar ist umstritten und wird von den den vorher) und am besten Gerichten unterschiedlich beurteilt. Es schriftlich (z. B. per E-Mail handelt sich immer um eine Einzelfall- mit Lesebestätigung) ab, entscheidung. Einige Gerichte sind der damit Sie die Absage Ansicht, dass Patienten nur dann ein belegen können. Ausfallhonorar zahlen müssen, wenn 26
Wahlleistungsvereinbarungen im Krankenhaus und Krankenkasse. Sie Krankenhaus müssen lediglich die gesetzliche Zu- Hans V. muss für eine Operation ins Kranken- zahlung von 10 Euro pro Tag für maxi- haus. Er ist gesetzlich versichert und hat mal 28 Tage je Kalenderjahr leisten. gehört, dass er als Kassenpatient vom Chef- arzt operiert werden kann. Er fragt sich, ob er Wahlleistungen sind besondere Kran- die Chefarztbehandlung selbst bezahlen muss kenhausleistungen auf Wunsch des oder ob diese über seine Krankenkasse abge- Patienten. Sie gehen über das Maß rechnet wird. einer notwendigen medizinischen Ver- sorgung hinaus. Wenn Sie eine soge- Thema Wahlleistungen nannte Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben, vereinbaren Sie zu- Im Krankenhaus bekommt jeder Pati- sätzliche Leistungen wie zum Beispiel ent bei der Aufnahme einen Behand- Ein-/Zweibettzimmer oder Chefarztbe- lungsvertrag vorgelegt. Der Vertrag handlung. Die Abrechnung ärztlicher zwischen gesetzlich Versicherten und Wahlleistungen erfolgt nach der Krankenhaus ist in der Regel auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Behandlung beschränkt. Das heißt: Mit der Krankenhausrechnung haben Patienten normalerweise nichts zu tun. Die Vergütung erfolgt zwischen 27
Gesetzlich versichert Gesetzlich Versicherte werden auch ohne Wahlleistungsvereinbarung vom Chefarzt behandelt, wenn zum Bei- spiel allein der Chefarzt die fachliche Qualifikation für die Operation hat. Für diesen Fall ist keine Wahlleistungs- Vorsicht: Das Krankenhaus vereinbart vereinbarung notwendig bzw. zulässig. die Wahlleistung im Namen aller Kran- Im Übrigen haben Kassenpatienten kenhausärzte, die zur gesonderten Be- keinen Anspruch auf die Behandlung rechnung ihrer Leistungen im Kranken- durch den Chefarzt. haus berechtigt sind. Das heißt: Die Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen bezieht sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten angestell- ten Ärzte des Krankenhauses. Wenn Sie keine entsprechende private Zusatzversicherung haben, kommen durch diese „Wahlarztkette“ sehr hohe Kosten auf Sie zu. Das müssen Sie beachten! Das Krankenhaus muss vor Beginn der Behandlung die ärztlichen Wahlleistungen mit Ihnen schriftlich vereinbaren. Es genügt dabei nicht, Ihnen die Wahlleistungsvereinbarung ohne weitere Erklärungen zur Unterschrift vorzulegen. Sie müssen über die entstehenden Kosten informiert und aufgeklärt werden, auch darüber, dass Sie Einsicht in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhalten können. 28
Tipps und Checklisten Tipps und Checklisten Alles Wichtige auf einen Blick. Wie finden Sie verlässliche Siegel wie HONcode (www.hon.ch) und Gesundheitsinformationen? afgis (www.afgis.de) bestätigen, dass Im Internet finden sich sehr viele Infor- die zertifizierten Seiten bestimmte mationen zum Thema Gesundheit und Kriterien wie Transparenz und Offenle- Krankheit. Es ist aber nicht immer ein- gung der Finanzierung erfüllen. Gute fach, gute von schlechten Informatio- Seiten erstellen ihre Informationen nen zu unterscheiden. Schauen Sie nach den Grundsätzen des Deutschen sich die Internetseiten insbesondere Netzwerks Evidenzbasierte Medizin unter folgenden Gesichtspunkten an: e.V. (www.ebm-netzwerk.de). Wer betreibt und finanziert die Seite Sie sind auf der Suche nach verlässlichen Informati- onen? Dann besuchen Sie folgende Internetseiten: (Angaben über „Impressum“, „Kon- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im takt“)? Gesundheitswesen (IQWiG) Sind die Motive und Ziele genannt www.gesundheitsinformation.de (Angaben über „Wir über uns“)? Deutsches Krebsforschungszentrum www.krebsinformationsdienst.de Wird Werbung für inhaltlich passen- Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin de Gesundheitsprodukte betrieben? www.patienten-information.de Patientenleitlinien Werden übertriebene Heilungsver- Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, sprechen gemacht? Psychotherapie und Gesellschaft e.V. www.akf-info.de Werden die Quellen der Medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften Informationen genannt? www.awmf.org Leitlinien Patienteninformation Wie alt sind die Informationen? Zusammenfassungen klinischer Studien www.cochrane.org/de/evidence Gute Seiten nennen die Namen der Die Checkliste „Wie finde ich gute Gesundheitsinfor- Betreiber, der Autoren und deren mationen im Internet?“ finden Sie auf der Seite des IQWiG unter dem Themengebiet (EbM)“ Qualifikation sowie die Finanzierung www.gesundheitsinformation.de Evidenzbasierte der Seite. Medizin 29
Tipps und Checklisten Wie finden Sie „gute“ Therapeuten Hört Ihnen der Arzt zu? Nimmt er und „gute“ Krankenhäuser? Ihre Fragen ernst? Welcher Arzt der richtige oder welches Krankenhaus das passende ist, hängt Natürlich spielt die fachliche Qualifika- von vielen Faktoren ab – oft auch von tion eine herausragende Rolle bei der persönlichen Vorstellungen. Sie kön- Wahl eines Arztes. In Arztbewertungs- nen Ärzte auf vielen Wegen finden – portalen bewerten Patienten ihre beispielsweise über das Telefonbuch Ärzte. oder die Suchmaschinen regionaler Das ÄZQ hat eine Checkliste erarbeitet, mit der Sie Ärztekammern, Kassen(zahn)ärztli- die Qualität eines Bewertungsportals ermitteln cher Vereinigungen oder Psychothera- können. Die Checkliste „Gute Praxis Bewertungs- portale“ finden Sie unter: peutenkammern. Viele Patienten www.arztbewertungsportale.de fragen Angehörige, Freunde und Nach- barn (z. B. über Nachbarschaftsporta- le) nach Erfahrungen mit Ärzten oder tauschen sich in Selbsthilfegruppen aus. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine Checkliste zur Arztsuche erarbeitet: www.patienten-information.de Checklisten Hier einige Fragen, die Ihnen helfen können, sich für oder gegen eine Arzt- VdK-Hinweis! praxis zu entscheiden: Lässt sich die Arztpraxis gut Vorsicht ist geboten: Bei den erreichen? Ist sie barrierefrei? Bewertungen auf Online- Werden Sie freundlich und Portalen handelt es sich um respektvoll behandelt? rein subjektive Einschätzun- Achtet man schon bei der Anmel- gen. Die Qualität der Bewer- dung auf den Schutz Ihrer persönli- tungen ist daher unterschied- chen Daten? schiedlich hoch. 30
Tipps und Checklisten VdK-Tipps: Wo können Sie sich beschweren? Krankenkassen bieten oft selbst Beschwerde über Kranken-/ Portale an, in denen man Ärzte oder Pflegekassen Krankenhäuser suchen oder eigene Sie können sich über einzelne Sach- Erfahrungen mit Ärzten weitergeben bearbeiter der Krankenkassen mit sowie die Bewertung anderer Patien- einer Dienstaufsichtsbeschwerde ten einsehen kann. beim Vorgesetzten oder beim Vor- Die „Weisse Liste“ unterstützt bei stand der Krankenkasse beschwe- der Suche nach einem geeigneten ren. Eine Beschwerde über eine Hausarzt, Facharzt oder dem Kranken-/Pflegekasse ist bei den passenden Krankenhaus auf der Aufsichtsbehörden möglich. Die Grundlage der gesetzlich vorge- Rechtsaufsicht über die AOK Baden- schriebenen Qualitätsberichte und Württemberg hat z. B. das Ministeri- Patientenerfahrungen: um für Soziales und Integration www.weisse-liste.de Baden-Württemberg. Orphanet stellt Informationen über Die Aufsicht über die bundesunmit- Expertenzentren zur Verfügung, die telbaren gesetzlichen Krankenkas- sich auf die medizinische Versor- sen sowie die bei ihnen jeweils gung und/oder genetische Beratung errichteten Pflegekassen führt das für eine seltene Krankheit speziali- Bundesamt für Soziale Sicherung. siert haben: Bundesunmittelbar sind die Kassen, www.orphanet.de Verzeichnis der deren Zuständigkeitsbereich sich Expertenzentren über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Die Aufsichtsbehörde finden Sie unter „Impressum“ auf der Internetseite der jeweiligen Krankenkasse. 31
Tipps und Checklisten Beschwerde über Ärzte bzw. Zahn- Beschwerde über Krankenhäuser ärzte und Psychotherapeuten Die meisten Krankenhäuser haben Vertragsärzte, Vertragszahnärzte ein internes Beschwerdemanage- und Vertragspsychotherapeuten ment. Dort können Beschwerden sind durch Kassenzulassung be- gegen das Krankenhauspersonal rechtigt, gesetzlich Krankenversi- eingereicht werden. Über ärztliche cherte zu behandeln. Wenn das Mitarbeiter können Beschwerden Fehlverhalten einen Verstoß gegen bei der jeweiligen Ärztekammer vertrags(zahn)ärztliche Pflichten eingereicht werden, wenn es sich bei darstellt, sind die jeweiligen Kassen- dem Fehlverhalten um eine Verlet- ärztlichen bzw. Kassenzahnärztli- zung von ärztlichen Berufspflichten chen Vereinigungen für Beschwer- handelt. Bei Beschwerden gegen den zuständig. Wenn das Fehlver- nichtärztliches Krankenhausperso- halten einen Verstoß gegen Berufs- nal bleibt nur der Weg über den pflichten darstellt, sind die jeweili- jeweiligen Vorgesetzten, die Kliniklei- gen Ärzte-, Zahnärzte- und Psycho- tung oder die interne Beschwerde- therapeutenkammern (bei psycho- stelle des Krankenhauses. logischen Psychotherapeuten) für Beschwerden zuständig. In einigen Krankenhäusern gibt es sogenannte Patientenfürsprecher, Beim Verdacht auf eine falsche die Patienten als unabhängige Abrechnung ist auch eine Beschwer- Ansprechpartner für Fragen und Be- de bei der Krankenkasse möglich. schwerden zur Verfügung stehen. Bei Ärzten, Zahnärzten und Psycho- Wenn nötig, vermitteln sie bei Kon- therapeuten, die nur privatärztlich flikten zwischen Patienten und bzw. privat psychotherapeutisch Klinikpersonal. Bei Beschwerden tätig sind, müssen Sie sich an die gegen das Krankenhaus kann auch zuständige Ärzte-, Zahnärzte- oder die Krankenhausaufsicht einge- Psychotherapeutenkammer schaltet werden. wenden. 32
Die Krankenhausaufsicht überwacht Beschwerde über Rehakliniken den ordnungsgemäßen Betrieb des Sollten Sie mit der Behandlung oder Krankenhauses, insbesondere die den Abläufen in der Rehaklinik nicht Einhaltung der Mindeststandards. zufrieden sein, können Sie sich an Zuständige Aufsichtsbehörde ist das das Beschwerdemanagement der jeweilige Landesministerium für Ge- Klinik wenden. Über ärztliche Mitar- sundheit bzw. Soziales. Die unterste beiter können Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde ist das jeweilige jeweiligen Ärztekammer eingereicht Gesundheitsamt. Bei diesem kön- werden. Beschweren können Sie nen insbesondere Hygienemängel sich auch bei dem Kostenträger der angezeigt werden. Reha-Maßnahme oder dem jeweili- gen Träger der Rehaklinik. Sie kön- nen sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden. Diese finden Sie in der Regel im „Impressum“ auf der jeweiligen Internetseite der Reha- klinik. 33
Tipps und Checklisten Beschwerde über psychiatrische Beschwerde über Pflegeeinrich- Einrichtungen und Dienste tungen In Baden-Württemberg sind in den Ansprechpartner für Beschwerden Stadt- und Landkreisen unabhängi- sind der Heimbeirat und die Heimlei- ge Informations-, Beratungs- und tung der jeweiligen Pflegeinrichtung. Beschwerdestellen (IBB-Stellen) ein- Beschweren können Sie sich auch gerichtet. Diese unterstützen psy- bei der Pflegekasse und der Heim- chisch erkrankte Menschen und aufsichtsbehörde. Die Heimaufsicht deren Angehörige bei der Wahrneh- ist bei den Land- und Stadtkreisen mung ihrer Rechte. angesiedelt. Die Beschwerde wird streng vertraulich behandelt, wenn Sie vermitteln kostenfrei bei Be- Sie dies wünschen. Bei Konflikten schwerden zwischen Betroffenen können Sie sich außerdem an die und den psychiatrischen Einrichtun- Universalschlichtungsstelle des gen. Zum Team der IBB gehört in Bundes wenden: der Regel auch der jeweilige www.verbraucher-schlichter.de Patientenfürsprecher im Kreis bzw. im psychiatrischen Krankenhaus. 34
Adressen Adressen Wichtige Kontaktinformationen MINISTERIUM FÜR GUTACHTERKOMMISSIO- LANDESZAHNÄRZTE- SOZIALES UND NEN DER LANDESÄRZTE- KAMMER BW INTEGRATION BW KAMMER BW Albstadtweg 9, 70567 Stgt Else-Josenhans-Str. 6 Bei Verdacht auf Telefon: 0711 228 45-0 70173 Stuttgart Behandlungsfehler Fax: 0711 228 45-40 Telefon: 0711 123-0 Bezirksärztekammer NoWü info@lzk-bw.de Fax: 0711 123 39-99 Jahnstraße 5, 70597 Stgt. www.lzk-bw.de poststelle@sm.bwl.de Bezirksärztekammer NB KASSENÄRZTLICHE www.sozialministerium-bw.de Zimmerstr. 4, 76187 KA VEREINIGUNG BW BUNDESAMT FÜR SOZIALE Bezirksärztekammer SB Albstadtweg 11 SICHERUNG (BAS) Sundgauallee 27 70567 Stuttgart Friedrich-Ebert-Allee 38 79114 Freiburg Telefon: 0711 78 75-0 53113 Bonn Fax: 0711 78 75-3274 Bezirksärztekammer SüWü Telefon: 0228 619-0 info@kvbawue.de Haldenhaustr. 11 Fax: 0228 619 18-70 www.kvbawue.de 72770 Reutlingen poststelle@bas.bund.de SEKIS BW SELBSTHILFE- www.bundesamtsozialesicherung.de LANDESÄRZTEKAMMER KONTAKTSTELLEN BADEN- LANDESPSYCHOTHERA- BADEN-WÜRTTEMBERG WÜRTTEMBERG E.V. PEUTENKAMMER BW (LPK Jahnstr. 40, 70597 Stgt Tübinger Str. 15 BW) – KÖRPERSCHAFT Telefon: 0711 769 89-0 70178 Stuttgart DES ÖFFENTLICHEN Fax: 0711 769 89-50 Telefon: 0711 451 492-90 RECHTS info@laek-bw.de info@sekis-bw.de www.aerztekammer-bw.de Jägerstr. 40, 70174 Stgt www.sekis-bw.de Telefon: 0711 674 470-0 KASSENZAHNÄRZTLICHE Fax: 0711 674 470-15 VEREINIGUNG BW info@lpk-bw.de Albstadtweg 9, 70567 Stgt www.lpk-bw.de Telefon: 0711 78 77-0 Fax: 0711 78 77-264 info@kzvbw.de www.kzvbw.de 35
VdK-Patientenberatung Patientenberatung Rezeptfrei und wirksam! Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg bietet eine kompetente und unab- hängige Patientenberatung an. Unsere Beratungsstelle versteht sich als Wegwei- ser für alle Ratsuchenden, die Hilfe und Unterstützung brauchen, um sich im komplizierten Gesundheitswesen besser zurechtzufinden. Wir sind für Sie da: Telefonische Erreichbarkeit: VdK-Patientenberatung Montag: Gaisburgstraße 27 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 70182 Stuttgart 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Telefon: 0711 248 33-95 Dienstag und Mittwoch: patienten-wohnberatung-bw@vdk.de 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr www.vdk-bawue.de Angebote Donnerstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Direkt ins Ohr! Im Podcast „Reingehört beim Sozial- verband VdK Baden-Württemberg.“ erfahren Sie noch mehr von der VdK- Patientenberatung. Zu finden über die bekannten Streaminganbieter Spotify, apple podcasts, Amazon Music, Deezer, Podimo, YouTube oder über: www.vdk-bawue.de Angebote 36
VdK-Wohnberatung Wohnberatung Zu Hause wohnen trotz Handicap! Sicher haben auch Sie den Wunsch, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Um auch bei zunehmender Mobilitätseinschrän- kung und Pflegebedürftigkeit länger mobil und selbstbestimmt zuhause leben zu können, ist es oftmals erforderlich, die Wohnung oder das Haus an die veränder- ten Bedürfnisse anzupassen. Hilfe zur Selbsthilfe Wir sind für Sie da: Ihre Wünsche und individuellen Anfor- VdK-Wohnberatung derungen stehen bei der VdK-Wohn- Bleichwiesenstr. 1/1 beratung im Mittelpunkt. Wir schauen 78315 Radolfzell uns Ihre Wohnbereiche genau an Telefon: 07732 92 36-36 und geben Ihnen praktische Tipps. u.werner@vdk.de Schließlich wollen Sie sich in Ihrem patienten-wohnberatung-bw@vdk.de Zuhause gut bewegen. Dafür können www.vdk-bawue.de Angebote bereits kleine technische Hilfsmittel große Wirkung zeigen. Oft reicht es schon, wenn Türschwellen entfernt oder Türen verbreitert werden. Damit Ihr Zuhause auch Ihr Zuhause bleibt. Nutzen Sie die kostenlose Wohnberatung! Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Vorschläge, wie Sie in Ihrem Zuhause woh- nen bleiben können. 37
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