Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.

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Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
Wegweiser und Lotse durch
das Gesundheitssystem
Die Patientenrechte.
Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
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                                                  Stand: April 2021
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                                                  die gleichzeitige Verwendung männlicher, weib-
Konzeption                                        licher und diverser Sprachformen verzichtet.
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Gestaltung, Text und Redaktion
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
Inhaltsverzeichnis

Patientenrechte und Ärztepflichten............................................................................4
Recht auf Selbstbestimmung.........................................................................................4
Recht auf Information und Aufklärung...........................................................................5
Recht auf Vertraulichkeit (Schweigepflicht) .................................................................6
Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl ................................................................7
Recht auf ärztliche Zweitmeinung.................................................................................9
Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen......................................................9
Dokumentationspflicht und Aufbewahrungspflicht...................................................12

Verdacht auf Behandlungsfehler...............................................................................13
Was ist ein Behandlungsfehler?..................................................................................13
Wann haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz?...........................................14
Wann verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz?..................................................15
Wer trägt die Beweislast für Behandlungsfehler?...................................................15
Gibt es Beweiserleichterungen für Patienten?...........................................................15
Woher bekommen Patienten ein Gutachten?...........................................................16
Ist eine außergerichtliche Einigung möglich?............................................................18
Was müssen Patienten bei einer Klage beachten?.................................................18
Was kann man tun, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet?.....................20
Checkliste: Vorgehen bei Behandlungsfehlern..........................................................20

Gesetzlich versichert – Privat bezahlen...................................................................23
Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL...............................................................23
Was tun, wenn IGeL angeboten werden?.....................................................................25
Ausfallhonorar in der Praxis........................................................................................26
Wahlleistungsvereinbarungen im Krankenhaus.......................................................27

Tipps und Checklisten................................................................................................29
Wie finden Sie verlässliche Gesundheitsinformationen?........................................29
Wie finden Sie „gute“ Therapeuten und „gute“ Krankenhäuser?..........................30
Wo können Sie sich beschweren?..............................................................................31

Adressen.............................................................................................................35

VdK-Patienten- und Wohnberatung..........................................................................36

                                                                                                                          3
Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
Patientenrechte und Ärztepflichten

    Patientenrechte und Ärztepflichten
    Gut informiert in die Sprechstunde.
    Einen Behandlungsvertrag müssen Ärzte und Patienten weder schriftlich noch
    ausdrücklich mündlich abschließen. In der Praxis läuft das so: Der Patient geht
    zum Arzt in die Sprechstunde und der Vertrag kommt bereits durch den Arztbe-
    such und die Behandlung zustande. Der Behandlungsvertrag ist in § 630a Bür-
    gerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Beim Behandlungsvertrag handelt es sich
    um einen sogenannten Dienstvertrag. Ärzte schulden nicht den Erfolg einer Be-
    handlung, da sie eine Heilung nicht garantieren können. Das liegt daran, dass
    eine Genesung von vielen Umständen abhängt, die ein Arzt nicht beeinflussen
    kann. Patienten reagieren zum Beispiel unterschiedlich auf ein und dasselbe
    Medikament. Ärzte können diese individuellen Reaktionen nicht immer vorausse-
    hen. Jede ärztliche Behandlung muss aber dem allgemein anerkannten fachli-
    chen Standard entsprechen. Darauf haben Patienten einen Anspruch. Um ihre
    Rechte durchsetzen zu können, müssen sie diese jedoch kennen.

    Recht auf Selbstbestimmung                        Aus den Grundrechten der körperli-
    Ludwig T. hatte einen Bandscheibenvorfall.        chen Unversehrtheit und der Selbstbe-
    Sein behandelnder Arzt drängt ihn zu einem        stimmung (Artikel 1 und 2 Grundge-
    operativen Eingriff an der Wirbelsäule. Herr T.   setz) kann Herr T. die Behandlung
    ist sich wegen der möglichen Komplikationen       ablehnen. Eine Behandlung darf nur
    nicht sicher. Er möchte wissen, ob er dem Vor-    erfolgen, wenn er wirksam in die Ope-
    schlag des Arztes Folge leisten muss.             ration einwilligt. Geregelt ist dies in
                                                      § 630d BGB. Ohne Einwilligung des
    Thema    Selbstbestimmung
                                                      Patienten ist auch die fachgerecht
                                                      durchgeführte Behandlung eine
                                                      Körperverletzung.

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Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
Patientenrechte und Ärztepflichten

                                                   mündlich
                                                   Die Ärztin muss Herrn M. in einem
                                                   persönlichen Gespräch aufklären.
                                                   Formulare zur Erläuterung der Unter-
                                                   suchung sind sinnvoll, können aber
                                                   eine persönliche Aufklärung nicht
                                                   ersetzen. Herr M. muss die Möglich-
                                                   keit haben, der Ärztin Fragen zu
                                                   stellen.
                                                   verständlich
                                                   Die Ärztin muss Herrn M. die Unter-
                                                   suchung so erklären, dass dieser als
                                                   Laie die Informationen versteht.
                                                   rechtzeitig
                                                   Herr M. muss seine Entscheidung
                                                   über die Einwilligung wohlüberlegt
                                                   treffen können. Das Aufklärungsge-
Recht auf Information und Aufklärung               spräch muss daher rechtzeitig vor
Stefan M. wird von seiner Ärztin eine Magen-
                                                   einer Behandlung stattfinden. Wann
spiegelung empfohlen. Die Ärztin überreicht
                                                   eine Aufklärung rechtzeitig ist, rich-
ihm einen Aufklärungsbogen zum Durchlesen
                                                   tet sich nach der Art und der Dring-
und Unterschreiben. Herr M. will wissen, ob er
                                                   lichkeit des Eingriffs. Bei einer ge-
Anspruch auf ein persönliches Gespräch hat.
                                                   planten Hüftgelenksoperation wird
Thema   Aufklärung                                 die Aufklärung früher (in der Regel
                                                   mehrere Tage vor der Operation)
Die Einwilligung zur Magenspiegelung               erfolgen müssen als bei einer Ma-
ist nur wirksam, wenn Herr M. ord-                 genspiegelung. Keinesfalls darf die
nungsgemäß aufgeklärt wird. Geregelt               Ärztin erst dann aufklären, wenn der
sind die Aufklärungspflichten in                   Patient bereits Schmerz- und/oder
§ 630e BGB. Die Aufklärung muss wie                Beruhigungsmittel zur Vorbereitung
folgt erfolgen:                                    auf die Untersuchung erhalten hat.

                                                                                            5
Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
Patientenrechte und Ärztepflichten

     umfassend                               Recht auf Vertraulichkeit
     Die Ärztin muss Herrn M. über Art,      Anna F. ist sehr krank. Sie erzählt ihrer Tochter
     Umfang, Risiken und Durchführung        aber nichts. Diese wendet sich an den Arzt
     der geplanten Maßnahme, die damit       ihrer Mutter. Der Arzt verweigert unter Hinweis
     verbundenen Folgen und auch über        auf die ärztliche Schweigepflicht jegliche
     mögliche Alternativen aufklären. Der    Auskunft. Die Tochter ist darüber sehr wütend.
     Umfang der Aufklärung richtet sich      Zu Recht?
     nach der Art des geplanten Eingriffs.
                                             Thema    Schweigepflicht

                                             Ärzte müssen über das, was sie von
                                             ihren Patienten erfahren, schweigen –
                                             auch über deren Tod hinaus. Der Arzt
                                             darf keine Informationen oder Daten
                 VdK-Tipp!
                                             über seine Patienten weitergeben. Er
        Lassen Sie sich die Durch-           darf Dritten, also weder Familienange-
        schrift des Aufklärungs-             hörigen, Ehepartnern noch Arbeitge-
        formulars aushändigen!               bern, Auskunft über die Krankheit
        Sie haben das Recht darauf!          oder die Behandlung seiner Patienten
                                             erteilen. Verletzt er die Schweige-
                                             pflicht, macht er sich nach § 203
                                             Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

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Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem - Die Patientenrechte.
Patientenrechte und Ärztepflichten

Auch das Praxispersonal unterliegt der          Es gilt das Prinzip der freien Arztwahl
Schweigepflicht. Nur in Ausnahmefäl-            – für gesetzlich Versicherte jedoch mit
len darf sich der Arzt über die Schwei-         Einschränkungen. Frau T. kann als
gepflicht hinwegsetzen, so zum Bei-             gesetzlich Versicherte nur unter den
spiel, wenn die Patienten ihn von der           Kassenärzten wählen. Kosten eines
Schweigepflicht entbinden oder wenn             Privatarztes werden von den gesetzli-
es gesetzliche Offenbarungspflichten            chen Krankenkassen nicht übernom-
gibt (z. B. Auskunftspflichten gegen-           men. Der Hautarzt muss also ein
über dem Medizinischen Dienst).                 Kassenarzt sein, damit er Frau T. auf
                                                Kosten ihrer Krankenkasse behandeln
Recht auf freie Arzt- und                       darf.
Krankenhauswahl                                 Wichtig: Kassenärzte müssen Kas-
Nadja T. wohnt in Stuttgart. Sie leidet unter   senpatienten behandeln und dürfen
einer speziellen Hauterkrankung. Sie möchte
                                                diese nur aus wichtigem Grund ableh-
gern zu einem Hautarzt in Heidelberg. Ihre
                                                nen, zum Beispiel bei Auslastung der
Nachbarin meint, die Krankenkasse würde die
                                                Praxis oder einem gestörten Vertrau-
Kosten nicht übernehmen. Stimmt das?
                                                ensverhältnis. Im Notfall darf kein Arzt
Thema     Freie Arztwahl                        die Behandlung ablehnen.

                                 Das müssen Sie beachten!

        Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nur in
        Ausnahmefällen übernommen. Sie müssen in der Regel vor der Be-
        handlung beantragt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Im
        Fall einer Genehmigung muss die Krankenkasse die Fahrtkosten bis
        nach Heidelberg dann erstatten, wenn Frau T. einen medizinisch zwin-
        genden Grund hat, warum sie nicht den nächsterreichbaren Hautarzt
        aufsucht.

                                                                                           7
Sandra L. muss stationär aufgenommen wer-      behandelt werden möchten, sollten sie
    den. Sie hat sich informiert und würde sich    sich vor dem Krankenhausaufenthalt
    gerne im Klinikum Heidelberg behandeln las-    die Zustimmung ihrer Krankenkasse
    sen. Dort möchte sie sich von der Chefärztin   einholen. Bei Wahl eines anderen
    behandeln lassen, da sie früher schon gute     Krankenhauses können nämlich Mehr-
    Erfahrungen gemacht hat. Kann sie sich das     kosten entstehen, die die Krankenkas-
    Krankenhaus und die Operateurin aussuchen?     se nicht übernimmt. Im Krankenhaus
    Thema   Freie Krankenhauswahl
                                                   wird Frau L. von dem diensthabenden
                                                   Ärztepersonal behandelt. Gesetzlich
    Frau L. kann grundsätzlich das Kran-           Versicherte haben grundsätzlich
    kenhaus wählen, in welches sie gehen           keinen Anspruch auf Behandlung
    möchte. Voraussetzung für eine Kos-            durch einen bestimmten Assistenz-,
    tenübernahme durch die gesetzliche             Ober- oder Chefarzt. Frau L. kann eine
    Krankenkasse ist, dass es sich um ein          Wahlleistungsvereinbarung treffen,
    zugelassenes Krankenhaus handelt.              wenn sie von der Chefärztin behandelt
    Das heißt: Das Krankenhaus muss                werden möchte. Dadurch können aber
    mit den gesetzlichen Krankenkassen             erhebliche Mehrkosten für sie entste-
    abrechnen dürfen. Der Arzt soll die            hen, die ihre gesetzliche Kranken-
    beiden nächsterreich­baren, geeigne-           kasse nicht erstattet.
    ten Krankenhäuser in der Einweisung
    benennen. Wenn gesetzlich Versicher-
    te in einem anderen Krankenhaus

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Patientenrechte und Ärztepflichten

Recht auf ärztliche Zweitmeinung                 Recht auf Einsicht in die
Vera S. leidet an einer gutartigen Geschwulst    Behandlungsunterlagen
der Gebärmutter. Ihre Gynäkologin rät zur Ent-   Ömer B. ist schon seit Jahren Patient bei
fernung der Gebärmutter. Frau S. ist unsicher.   seiner Orthopädin. Durch einen Umzug zu den
Soll sie sich operieren lassen? Sie würde sich   Kindern muss er die Orthopädin wechseln. Um
gerne eine zweite Meinung einholen. Darf sie     seine neue Ärztin über seinen Gesundheitszu-
das und trägt ihre gesetzliche Krankenkasse      stand optimal zu informieren, möchte er gerne
die Kosten für die Zweitmeinung?                 die Krankenakte in die neue Praxis mitneh-
                                                 men. Kann er das verlangen?
Thema   Rechtsanspruch auf Zweitmeinung

                                                 Thema   Einsichtsrecht
Frau S. hat einen Anspruch auf eine
ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten               Das Einsichtsrecht ist in § 630g BGB
werden von ihrer Krankenkasse                    geregelt. Patienten haben das Recht,
übernommen. Seit 2015 gibt es in                 ihre Behandlungsunterlagen einzuse-
§ 27b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch              hen. Dazu braucht es keine besondere
(SGB V) einen Rechtsanspruch auf                 Begründung. Herr B. kann die Patien-
Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bun-                tenakte auch in Kopie verlangen. Er
desausschuss (G-BA) hat dazu eine                muss aber die Kosten für die Kopien
Richtlinie erlassen. Versicherte haben           tragen. Für Kopien sollten maximal
bei bestimmten planbaren Eingriffen              50 Cent pro Seite für die ersten 50
Anspruch auf eine ärztliche Zweitmei-            Seiten, ab der 51. Seite 15 Cent pro
nung. Die Gynäkologin muss Frau S.               Seite in Rechnung gestellt werden.
über ihr Recht auf eine Zweitmeinung             Hinzu kommen eventuelle Portokosten
aufklären.                                       für den Versand. Kopien von digitalen
                                                 Bildern (Röntgen- oder CT-Aufnahmen)
Einige Krankenkassen bieten über die-            können auf CD gebrannt werden. Die
se besondere Form der zweiten                    Originalunterlagen bleiben bei der
Meinung hinaus Zweitmeinungen als                bisherigen Orthopädin. Da Kopien von
Satzungsleistung an. Grundsätzlich               analogen Röntgenbildern vergleichs-
können Patienten auch bei einem                  weise teuer sind und die Bildqualität
Arztwechsel von ihrem neuen Arzt                 oft unbefriedigend ist, können Patien-
eine zweite Meinung erhalten.                    ten auch um eine leihweise Überlas-

                                                                                                 9
Patientenrechte und Ärztepflichten

     sung der Bilder gegen Quittung bitten.
     Gerade beim Arztwechsel ist es sinn-
     voll, vorhandene Röntgenaufnahmen
     zum neuen Arzt mitzunehmen.

                    Wichtig!

          Wechselt ein Kassenpatient          verweigert werden, wenn erhebliche
          seinen Hausarzt, muss der           therapeutische Gründe oder sonstige
          bisherige Hausarzt dem              erhebliche Rechte Dritter entgegenste-
          neuen die bei ihm über den          hen. Nach § 630g Absatz 3 BGB kön-
          Patienten gespeicherten Un-         nen auch Erben eines Verstorbenen
          terlagen vollständig übermit-       ein Einsichtsrecht haben, wenn ein
          teln, wenn der Patient sein         vermögensrechtliches Interesse be-
          Einverständnis dazu erklärt.        steht, beispielsweise, wenn Erben
          Dies ist in § 73 Absatz 1b          Schadensersatz wegen eines vermute-
          Satz 5 SGB V geregelt.              ten Behandlungsfehlers fordern
                                              wollen. Für nächste Angehörige – wie
                                              Ehepartner, Lebenspartner, Kinder,
                                              Eltern, Geschwister und Enkel –
     Auch subjektive Wertungen, persönli-
                                              besteht unabhängig von der Erbenstel-
     che Bemerkungen und Eindrücke zur
                                              lung ein Einsichtsrecht, wenn sie ein
     Person des Patienten sind vom Ein-
                                              immaterielles Interesse haben, zum
     sichtsrecht umfasst. Ein grundsätzli-
                                              Beispiel wenn es um die Frage nach
     ches Recht des Arztes, solche
                                              Erbkrankheiten geht. Das Einsichts-
     Aufzeichnungen nicht zu offenbaren,
                                              recht der Erben oder nächsten Ange-
     besteht nicht. Es kommt aber immer
                                              hörigen kann jedoch ausgeschlossen
     auf die Umstände des Einzelfalls
                                              sein, wenn dies dem ausdrücklichen
     an. Die Einsicht in die Patientenakte
                                              oder mutmaßlichen Willen des Verstor-
     oder ihre Herausgabe kann nur
                                              benen widerspricht.

10
Patientenrechte und Ärztepflichten

VdK-Musterbrief
Mit folgendem Musterbrief können Sie Ihre Behandlungsunterlagen anfordern.
Dieser Musterbrief erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vor Übernahme
des Inhaltes sollten Sie prüfen, ob eine Anpassung erforderlich ist. Bei rechtli-
chen Einzelfragen holen Sie bitte fachkundigen Rat ein.

Absender: (Vorname, Nachname, Anschrift)

Empfänger: (Ärztin/Arzt oder Krankenhaus, Anschrift)

Einsicht in Behandlungsunterlagen
(Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, evtl. Geschäftszeichen)

Sehr geehrte/r ......................................................... ,

vom ... bis … war ich bei Ihnen in Behandlung. Ich bitte, mir die in dieser Zeit erstellten
Behandlungsunterlagen in Kopie zu übersenden (§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch). Für die
Kosten der Kopien komme ich selbstverständlich im üblichen Rahmen auf. Ich bitte Sie, mir die
Röntgenaufnahmen als Kopie auf einem Datenträger oder leihweise im Original zu überlassen.

Die Übersendung der Unterlagen mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit erbitte ich bis zum
…... (14 Tage gelten in der Regel als angemessen).

Mit freundlichen Grüßen
(Ort, Datum, Unterschrift)

                                                             VdK-Hinweis!

         Sie können sich anstelle von § 630g BGB auf Artikel 15 Datenschutz-
         Grundverordnung (DSGVO) berufen. Artikel 15 DSGVO gewährt Perso-
         nen das Recht auf eine kostenfreie Kopie der über sie gespeicherten
         personenbezogenen Daten. Ob Sie auf dieser Rechtsgrundlage An-
         spruch auf eine kostenfreie Kopie der Behandlungsunterlagen haben,
         ist rechtlich aber nicht eindeutig geklärt.

                                                                                                             11
Patientenrechte und Ärztepflichten

     Dokumentations- und                              OP-Berichte, Narkoseprotokolle oder
     Aufbewahrungspflicht                             Arztbriefe.
     Denise F. will wissen, was ihre Ärztin in ihre
     Patientenakte einträgt. Muss die Ärztin          Der Arzt muss die Patientenunterla-
     alles dokumentieren? Was passiert mit ihrer      gen, auch nach Schließung der Praxis
     Akte, wenn ihre Ärztin in Ruhestand geht?        oder im Falle eines Praxisverkaufs,
                                                      mindestens 10 Jahre aufbewahren.
     Thema     Zweck der Dokumentation                Bei Tod des Arztes sind die Akten
                                                      durch die Erben aufzubewahren.
     Der Arzt ist verpflichtet, in der Patien-
                                                      Aufzeichnungen über eine Strahlenbe-
     tenakte sämtliche aus fachlicher Sicht
                                                      handlung sind 30 Jahre aufzubewah-
     für die derzeitige und künftige Be-
                                                      ren, Röntgenbilder 10 Jahre.
     handlung wesentlichen Maßnahmen
     und deren Ergebnisse aufzuzeichnen
     (§ 630f BGB). Dies sind zum Beispiel
     Untersuchungen, Befunde, Medikati-
     on, Pflegeanweisungen, Aufklärung,

                        Wichtig!

             Berichtigungen und Ände-
             rungen von Eintragungen in
             der Patientenakte sind
             nur zulässig, wenn daneben
             der ursprüngliche Inhalt er-
             kennbar bleibt und ersicht-
             lich ist, wann die Änderun-
             gen vorgenommen wurden.

12
Verdacht auf Behandlungsfehler

Verdacht auf Behandlungsfehler
Das können Patienten tun.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Otto P. ist Handwerker. Mit starken Rücken-
                                                            Wichtig!
schmerzen geht er zu seinem Arzt. Die Be-
handlung zeigt nur wenig Erfolg. Er meint, der     Ärzte müssen ihre Patienten
Arzt behandle ihn falsch – schließlich habe er     fachgerecht behandeln. Sie
selbst seine Arbeit auch erst erledigt, wenn       schulden jedoch nicht den
der tropfende Wasserhahn repariert ist.            Behandlungserfolg, da die
Thema   Behandlungsfehler
                                                   Genesung von vielen Fakto-
                                                   ren abhängig ist, die sie
Auch Ärzte machen Fehler. Doch nicht               nicht beeinflussen können.
jeder Behandlungsfehler führt zur Haf-
tung. Anspruch auf Schadensersatz
besteht nur, wenn Patienten durch
den Behandlungsfehler einen Scha-
den erleiden. Ein Behandlungsfehler
ist ein Verstoß gegen die Regeln und
den Standard der medizinischen Wis-
senschaft zum Zeitpunkt der Behand-
lung. Schicksalhafte unvermeidbare
Behandlungsverläufe sind dagegen
keine Behandlungsfehler.

                                                                                 13
Wann haben Patienten Anspruch           Ein weiterer Anspruch, der für erlittene
     auf Schadensersatz?                     Schmerzen gezahlt wird, ist Schmer-
     Einen Anspruch auf Schadensersatz       zensgeld ist. Eine unverbindliche
     haben Sie, wenn:                        Orientierungsgrundlage hierbei bilden
                                             Schmerzensgeldtabellen. Schmerzens-
      der Therapeut bei der Behandlung       geld wird immer nach den Umständen
      einen Fehler gemacht hat,              des Einzelfalls bestimmt, unter ande-
      Ihr Körper oder Ihre Gesundheit        rem nach der Schwere der Verletzun-
      verletzt wurde und                     gen, der Dauer eines Krankenhausauf-
      ein Zusammenhang zwischen dem          enthalts oder dem Verbleiben von
      Fehler und Ihrem Gesundheits-          Dauerschäden.
      schaden besteht.

     Kosten, die Sie als Schadensersatz
     geltend machen können, sind zum
     Beispiel Fahrtkosten, Haushaltshilfe,
     Zuzahlungen oder Verdienstausfälle,
     aber auch Anwaltskosten oder die
     Kosten für ein medizinisches Gutach-
     ten.

14
Verdacht auf Behandlungsfehler

Wann verjährt ein Anspruch               Wer trägt die Beweislast für einen
auf Schadensersatz?                      Behandlungsfehler?
Auch wenn ein Anspruch auf Scha-         In den überwiegenden Fällen müssen
densersatz wegen eines Behandlungs-      die Patienten beweisen, dass ein
fehlers besteht, ist dieser eventuell    Behandlungsfehler vorliegt und ein
nicht durchsetzbar, wenn sich der Arzt   Gesundheitsschaden durch einen
auf die Verjährung der Ansprüche         schuldhaften Behandlungsfehler des
beruft. Schadensersatz- und Schmer-      Arztes verursacht wurde.
zensgeldansprüche aus Behandlungs-
fehlern verjähren.                       Gibt es Beweiserleichterungen
                                         für Patienten?
 nach drei Jahren                        Die größte Hürde für Patienten ist der
 Die Verjährungsfrist beginnt erst mit   Nachweis des Behandlungsfehlers
 Ablauf des Jahres, in dem Sie von       und des durch den Fehler verursach-
 einem möglichen Behandlungsfehler       ten Schadens. In einigen Fällen helfen
 und dem Schaden erfahren haben          Beweiserleichterungen (§ 630h BGB):
 oder hätten erfahren können. Wenn
 Sie im Laufe des Jahres 2020             Voll beherrschbare Risiken
 Kenntnis erlangten, begann               Das sind Risiken, die ausschließlich
 die Frist am 01.01.2021 und läuft        im Verantwortungsbereich des
 bis zum 31.12.2023. Die Verjäh-          Arztes oder Krankenhauses liegen.
 rungsfrist wird zum Beispiel durch       Beispiel: Verstöße gegen Sorgfalts-
 außergerichtliche Verhandlungen,         pflichten, zum Beispiel: Lagerungs-
 durch das Einschalten einer Schlich-     schäden während der Operation.
 tungsstelle oder durch Klageerhe-        Fehlerhafte Aufklärung und
 bung gehemmt.                            Einwilligung
 nach spätestens 30 Jahren                Die Beweislast liegt beim Arzt. Er
 Unabhängig davon, ob Sie Kenntnis        muss die ordnungsgemäße Aufklä-
 vom Behandlungsfehler erlangt            rung und Einwilligung des Patienten
 haben oder nicht.                        beweisen.

                                                                                  15
Verdacht auf Behandlungsfehler

     Dokumentationsfehler                   Woher bekommen Patienten ein
     Wird eine wesentliche Behandlungs-     Gutachten?
     maßnahme nicht dokumentiert,           Ein Klageverfahren vor dem Zivilge-
     wird vermutet, dass der Arzt diese     richt kann lange dauern, sein Ausgang
     Maßnahme nicht durchgeführt hat.       lässt sich kaum voraussagen. Daher
     Mangelnde Befähigung des Arztes        ist es ratsam, vor einer Klage zu klä-
     Operiert zum Beispiel ein Anfänger,    ren, ob ein Behandlungsfehler und ein
     so greift die Vermutung, dass die      dadurch verursachter Schaden vorlie-
     mangelnde Qualifikation des Arztes     gen könnten. Dies ist in der Regel nur
     die Ursache für die Komplikationen     durch ein medizinisches Gutachten
     der Behandlung ist.                    möglich. Ein Gutachten erhalten Sie:
     Grober Behandlungsfehler –
     grober Befunderhebungsfehler            bei Krankenkassen
     Grobe Fehler führen zur Umkehr der      Wenn Sie gesetzlich krankenversi-
     Beweislast. Das heißt: Der Arzt         chert sind, können Sie sich mit
     muss beweisen, dass der Behand-         Ihrer Krankenkasse in Verbindung
     lungsfehler den Gesundheitsscha-        setzen. Diese soll Versicherte bei
     den nicht verursacht hat. Beispiel:     der Verfolgung von möglichen Scha-
     Der Arzt übersieht eindeutige Anzei-    densersatzansprüchen unterstützen
     chen eines Schlaganfalls.               (§ 66 SGB V). Der Medizinische
                                             Dienst (MD) kann im Auftrag der
                                             Krankenkasse ein Gutachten im Hin-
                                             blick auf Behandlungs- oder Aufklä-
                                             rungsfehler erstellen. Für Versicher-
                                             te ist das kostenlos. Wenn Sie privat
                                             krankenversichert sind, können Sie
                                             sich ebenfalls an Ihre Krankenkasse
                                             wenden. Diese ist aber nicht ver-
                                             pflichtet, ihre Versicherten bei Ver-
                                             dacht auf Behandlungsfehler zu un-
                                             terstützen.

16
Verdacht auf Behandlungsfehler

                                      bei Gutachterstellen der
                                      Ärztekammern
                                      Eine andere Möglichkeit, um an ein
                                      kostenloses Gutachten zu kommen,
                                      ist die Einleitung eines Verfahrens
                                      vor der Gutachterkommission der je-
                                      weiligen Ärztekammer. Die Landes-
                                      ärztekammer Baden-Württemberg
                                      hat bei den vier Bezirksärztekam-
                                      mern Gutachterkommissionen ein-
                                      gerichtet. Der Antrag ist an diejenige
                                      Bezirksärztekammer zu richten, in
                                      deren Bezirk der Behandlungsfehler
                                      verursacht wurde.

                                      Sie möchten Näheres über das Verfahren wissen?
                                      Dann besuchen Sie die Seite der Landesärzte-
                                      kammer (Stichwort: „Bürger“ und „Behandlungs-
                                      fehler“) www.aerztekammer-bw.de

                    Das müssen Sie beachten!

Die Erstellung eines Gutachtens durch die Gutachterstelle hemmt die
Verjährung, aber nur für die am Verfahren Beteiligten. Das bedeutet:
Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die
Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Der Arzt und seine Versicherung
sind nicht an das Ergebnis des Gutachtens gebunden. Die Erstellung
eines Gutachtens durch die Krankenkassen unterbricht dagegen nicht
die Verjährung. Der Arzt und seine Versicherung sind nicht an das
Ergebnis des Gutachtens gebunden.

                                                                                       17
Verdacht auf Behandlungsfehler

      über Privatgutachten                   cherung zu einigen. In der Regel ist es
      Beim Privatgutachten hat man Ein-      sinnvoll, sich dabei anwaltlich vertre-
      fluss auf die Auswahl des Gutach-      ten zu lassen. Suchen Sie sich einen
      ters. Ein Nachteil sind die Kosten,    Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwer-
      die Sie selbst tragen müssen. Hinzu    punkt Arzthaftungsrecht oder einen
      kommt, dass die Haftpflichtversi-      Fachanwalt für Medizinrecht, der
      cherer des Arztes/Krankenhauses        Patienten vertritt.
      ein Privatgutachten oft nicht aner-
      kennen.                                Was müssen Patienten bei einer
      über ein selbstständiges               Klage beachten?
      Beweisverfahren                        Vermuten Sie einen Behandlungsfeh-
      Das selbstständige Beweisverfahren     ler, können Sie diesen auch vor
      wird bei Gericht beantragt. Im         Gericht geltend machen. Bei einem
      selbstständigen Beweisverfahren        Streitwert bis einschließlich 5.000
      wird ein gerichtliches Gutachten       Euro ist das Amtsgericht zuständig, bei
      eingeholt. Es kommt dann in Be-        höheren Streitwerten das Landgericht.
      tracht, wenn es um die Sicherung       Vor dem Landgericht müssen Sie sich
      von Beweismitteln geht, die verloren   durch einen Rechtsanwalt vertreten
      zu gehen drohen (zum Beispiel          lassen, der seinen Schwerpunkt im
      durch Zahnbehandlung). Ein             Arzthaftungsrecht haben sollte. Nicht
      solches Verfahren hat Vor- und         alle Fachanwälte für Medizinrecht sind
      Nachteile. Ob es sinnvoll ist, muss    in diesem Bereich tätig oder vertreten
      in jedem Einzelfall gesondert ge-      Patienten.
      prüft werden.
                                             Eine Klage ist mit Kosten verbunden.
     Ist eine außergerichtliche Einigung     In einem Zivilprozess trägt die Partei
     möglich?                                die Kosten, die den Prozess verliert.
     Scheint Ihnen die Sachlage klar zu      Die Kosten für die Anwälte beider Sei-
     sein (ob mit oder ohne Gutachten),      ten und die Gerichtskosten richten
     können Sie versuchen, sich außerge-     sich nach dem Streitwert. Die Prozess-
     richtlich mit dem Arzt oder dem Kran-   kosten wegen Behandlungsfehler sind
     kenhaus bzw. deren Haftpflichtversi-    in den meisten Fällen hoch. Wenn Ihr

18
Einkommen gering ist und die Klage
Erfolgsaussichten bietet, haben Sie
Anspruch auf Prozesskostenhilfe
(PKH). Den Antrag hierfür können Sie
oder Ihr Anwalt bei dem zuständigen
Gericht stellen. Vor der Gewährung
von Prozesskostenhilfe prüft das Ge-            VdK-Hinweis!
richt, ob Erfolgsaussichten bestehen.
                                         Die PKH umfasst die Kosten
Für eine aussichtslose Klage wird kei-
                                         für Ihren Anwalt und die des
ne Prozesskostenhilfe bewilligt. Haben
                                         Gerichts – auch für Gutach-
Sie eine Rechtsschutzversicherung,
                                         ter, die vom Gericht beauf-
dann beantragen Sie eine Deckungs-
                                         tragt werden. Die Kosten für
zusage für das (außer)gerichtliche
                                         den Anwalt der Gegenseite
Verfahren.
                                         müssen Sie trotz PKH selbst
                                         bezahlen, wenn Sie den Pro-
                                         zess verlieren, und zwar in
                                         Höhe der gesetzlich festge-
                                         legten Gebühren.

                                                                        19
Verdacht auf Behandlungsfehler

     Was kann man tun, wenn man               Checkliste: Vorgehen bei
                                                                            Ent-
     einen Behandlungsfehler vermutet?        Behandlungsfehlern                  n
                                                                          scheide
                                                                                  Sie
     Die Befürchtung, man selbst oder ein     Folgende Checkliste        Sie, was
                                                                                   n
     Angehöriger könne von einem Be-          kann Ihnen die ersten        erreiche
     handlungsfehler betroffen sein, löst     Schritte erleichtern.          wollen!
     häufig starke Gefühle wie Wut, Trauer,
     Angst oder Unsicherheit im Umgang         Wollen Sie ein klärendes
     mit der Situation aus. Das sind voll-     Gespräch mit dem Arzt?
     kommen normale und verständliche          Vereinbaren Sie einen gesonderten
     Reaktionen. Falls dadurch jedoch          Termin mit dem Arzt. Sie sollten
     mögliche Lösungswege beeinträchtigt       Fragen und Ziele für das Gespräch
     oder behindert werden, kann es hilf-      vorbereiten und eventuell eine Ver-
     reich sein, Unterstützung in Anspruch     trauensperson als Begleitung mit-
     zu nehmen. Dazu können Sie das            nehmen. Ärzte sind mittlerweile
     Gespräch mit Freunden oder anderen        verpflichtet, Patienten über Behand-
     Vertrauenspersonen suchen oder sich       lungsfehler auf Nachfrage oder zur
     an professionelle Einrichtungen           Abwendung gesundheitlicher Gefah-
     wenden, z. B. das Beratungsangebot        ren zu informieren.
     der VdK-Patientenberatung wahrneh-        Wollen Sie einen finanziellen
     men.                                      Ausgleich erhalten (also Schadens-
                                               ersatz und Schmerzensgeld)?
                                               Klären Sie, ob überhaupt ein Be-
                                               handlungsfehler vorliegt. Dies ist
                                               über Gutachten Ihrer Krankenkasse,
                                               Verfahren vor der Gutachterkommis-
                                               sion, Privatgutachten oder in
                                               bestimmten Fällen über das selbst-
                                               ständige Beweissicherungsverfahren
                                               möglich.

20
Verdacht auf Behandlungsfehler

Scheint Ihnen die Sachlage klar zu
sein (ob mit oder ohne Gutachten),
können Sie versuchen, sich außer-
gerichtlich mit dem Arzt oder dem
Krankenhaus bzw. deren Haftpflicht-
versicherung zu einigen.
Wollen Sie, dass der Arzt für sein
Handeln persönlich zur Rechen-
schaft gezogen wird?
Wenn Sie den Arzt zur Rechenschaft
ziehen wollen, steht Ihnen der Weg
über ein berufsrechtliches Verfahren
bei der Ärztekammer oder über ein
Strafverfahren offen.

              Wichtig!

    Eine Anzeige gegen den Arzt
    (bei der Polizei oder der
    Staatsanwaltschaft) kann
    ein zivilrechtliches Verfahren
    verzögern. Eine außerge-
    richtliche Einigung auf Scha-
    densersatz bzw. Schmer-
    zensgeld ist dadurch in den
    meisten Fällen so gut wie
    ausgeschlossen.

                                       21
Erstellen Sie ein Gedächtnis-          Nehmen Sie Einsicht in Ihre
     protokoll!                             Patientenunterlagen!
     Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll   Fordern Sie Fotokopien der Patien-
     über den Behandlungsverlauf an.        tenunterlagen von den beteiligten
     Die Verfolgung der Ansprüche kann      Ärzten oder Krankenhäusern an,
     Jahre dauern. Das Protokoll hilft      wenn Sie sich zunächst selbst, mit
     Ihnen, den Verlauf festzuhalten.       Hilfe eines Arztes Ihres Vertrauens
                                            oder eines Anwalts ein Bild machen
     Überlegen Sie, wer als Zeuge für       wollen. Nutzen Sie das Beratungsan-
     die fehlerhafte Behandlung in Be-      gebot der VdK-Patientenberatung!
     tracht kommt, und notieren Sie sich
     den Namen und die Adresse(n) der
     Person(en).

22
Gesetzlich versichert

Gesetzlich versichert
Aber privat bezahlen.
IGeL: Individuelle Gesundheits-                   Krebsfrüherkennung nützlich ist. Eine
leistungen                                        groß angelegte Untersuchung mehre-
Agnes L. ist sehr verunsichert. Ihre Frauenärz-   rer wissenschaftlicher Studien durch
tin hat ihr als Früherkennungsuntersuchung        das Deutsche Institut für Medizinische
eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke       Dokumentation und Information (DIM-
angeboten. Diese soll sie selbst bezahlen.        DI) zeigt, dass Krebs im Frühstadium
„Dabei lese ich doch immer, dass meine Kran-      mit dem Eierstock-Ultraschall nicht
kenkasse alle Untersuchungen zur Krebsfrüh-       häufiger festgestellt wird als ohne
erkennung bezahlt“, sagt Frau L.                  diese Untersuchung.
Thema    IGeL

Es gibt viele Krebsfrüherkennungsun-
tersuchungen, die von den Kranken-
kassen übernommen werden. Ärzte
können jedoch zusätzliche Untersu-                               Wichtig!
chungen oder Behandlungen anbieten,                   Wenn der Arzt beim Abtas-
welche nicht im Leistungskatalog der                  ten einer Patientin mit
gesetzlichen Krankenkassen enthal-                    Beschwerden etwas Auffälli-
ten sind. Diese Angebote heißen Indi-                 ges findet, ist die Ultraschall-
viduelle Gesundheitsleistungen, kurz                  untersuchung eine wichtige
IGeL. Sie sind von den Versicherten                   Diagnosemethode zur weite-
selbst zu zahlen. Frauenärzte bieten                  ren Abklärung. In diesem
zum Beispiel die Ultraschalluntersu-                  Fall ist die Ultraschallunter-
chung der Eierstöcke als IGeL an. Al-                 suchung eine Leistung der
lerdings fehlt ein sicherer Nachweis,                 Krankenkasse.
dass der Eierstock-Ultraschall bei der

                                                                                           23
Gesetzlich versichert

     Die Wissenschaftler fanden auch         Eine „IGeL-Liste“, die alle IGeL auf-
     keinen Beleg dafür, dass eine frühe     führt, gibt es nicht. Die häufigsten
     Behandlung die Sterblichkeit senken     IGeL sind zum Beispiel Glaukom-Früh-
     kann oder mit einer höheren Lebens-     erkennung und ergänzende Krebsfrüh-
     qualität einhergeht. Oft werden beim    erkennung bei Frauen und Männern.
     Ultraschall Auffälligkeiten entdeckt    Der IGeL-Markt ist ständig in Bewe-
     und die einzige verlässliche Möglich-   gung. Es kommen neue Angebote hin-
     keit zur Abklärung ist die operative    zu oder bestimmte IGeL werden nicht
     Entfernung der Eierstöcke.              mehr angeboten. Auch Zahnärzte
                                             bieten IGeL an – wie zum Beispiel die
     Aber: Nur bei einer von 20 operierten   professionelle Zahnreinigung. Beim
     Frauen wird dann auch Krebs gefun-      Zahnersatz haben gesetzlich Versi-
     den.                                    cherte jedoch grundsätzlich einen
                                             Eigenanteil zu zahlen (Ausnahme:
                                             Härtefallregelung). Grund dafür ist,
                                             dass gesetzliche Krankenkassen
                                             Zahnersatz lediglich bezuschussen.

                 VdK-Hinweis!

          Kassenzahnärzte müssen
          auch die sogenannte Regel-
          versorgung beim Zahnersatz
          (Standardversorgung)
          anbieten. Diese ist stets die
          kostengünstigste Variante.

24
Gesetzlich versichert

                             Was tun, wenn IGeL angeboten
                             werden?
                              Bestehen Sie bei Ihrem Arzt bzw.
                              Zahnarzt auf eine gründliche und
                              verständliche Aufklärung, um ent-
                              scheiden zu können, ob die angebo-
                              tene Leistung für Sie sinnvoll ist.
                              Fragen Sie nach dem medizinischen
                              Sinn sowie nach möglichen Risiken
                              (Vor- und Nachteile der IGeL).
                              Fragen Sie nach der Konsequenz,
                              die sich aus dem Ergebnis der IGeL
                              für die weitere Behandlung ergibt.
                              Lassen Sie sich Zeit bei der Ent-
                              scheidung! IGeL sind nie dringend!
                              Bestehen Sie auf einen schriftlichen
                              Vertrag, der den genauen Rahmen
                              der IGeL und die damit verbundenen
                              Kosten enthält. Ohne schriftliche
                              Vereinbarung müssen gesetzlich
                              Versicherte nicht zahlen!
                              Sollten Sie Zweifel haben, informie-
                              ren Sie sich bei der VdK-Patienten-
       VdK-Hinweis!           beratung und Ihrer Krankenkasse.
                              Einige gesetzliche Krankenkassen
Eine nachträgliche Kosten-    bieten bestimmte IGeL als Kassen-
erstattung wird nicht         leistung an.
gewährt. Sie müssen die
Kostenübernahme vor           Sie möchten mehr hilfreiche Informationen zu
                              IGeL? Dann besuchen Sie folgende
Erbringen der Leistung mit    Internetseiten:
Ihrer Krankenkasse klären.      www.igel-monitor.de
                                www.gesundheitsinformation.de
                                www.krebsinformationsdienst.de

                                                                             25
Gesetzlich versichert

     Ausfallhonorar in der Praxis                     sie dieses mit dem Arzt schriftlich
     Olga M. hat mit ihrem Zahnarzt einen Termin      vereinbart haben. Andere Gerichte sind
     vereinbart. Es soll eine Wurzelbehandlung        wiederum der Auffassung, dass ein
     erfolgen. Wegen der Renovierung ihrer Woh-       Termin jederzeit ohne Ausfallhonorar
     nung „verschwitzt“ Frau M. den Termin. Einige    abgesagt werden darf.
     Tage später kommt eine Rechnung vom Zahn-
     arzt. Frau M. will wissen, ob sie die Rechnung   In jedem Fall muss der Arzt nachwei-
     bezahlen soll.                                   sen, dass ihm ein Schaden entstan-
                                                      den ist. Dies wird in der Regel nur bei
     Thema   Terminabsage
                                                      Bestellpraxen und zeitaufwändigen
                                                      Behandlungen der Fall sein. Der Arzt
     Ob Frau M. ein sogenanntes Ausfallho-
                                                      muss sich ersparte Aufwendungen
     norar zahlen muss, hängt von den
                                                      und anderweitigen Einsatz seiner
     Umständen des Einzelfalls ab.
                                                      Arbeitskraft anrechnen lassen. Er
                                                      könnte ja in der Zeit andere Patienten
                                                      behandeln oder Verwaltungsaufgaben
                                                      erledigen.

                                                                   VdK-Hinweis!

                                                           Sagen Sie Arzttermine, die
                                                           Sie nicht wahrnehmen
                                                           können, wenn möglich früh-
     Denn: Die Rechtslage zum Ausfallho-                   zeitig (mindestens 24 Stun-
     norar ist umstritten und wird von den                 den vorher) und am besten
     Gerichten unterschiedlich beurteilt. Es               schriftlich (z. B. per E-Mail
     handelt sich immer um eine Einzelfall-                mit Lesebestätigung) ab,
     entscheidung. Einige Gerichte sind der                damit Sie die Absage
     Ansicht, dass Patienten nur dann ein                  belegen können.
     Ausfallhonorar zahlen müssen, wenn

26
Wahlleistungsvereinbarungen im                    Krankenhaus und Krankenkasse. Sie
Krankenhaus                                       müssen lediglich die gesetzliche Zu-
Hans V. muss für eine Operation ins Kranken-      zahlung von 10 Euro pro Tag für maxi-
haus. Er ist gesetzlich versichert und hat        mal 28 Tage je Kalenderjahr leisten.
gehört, dass er als Kassenpatient vom Chef-
arzt operiert werden kann. Er fragt sich, ob er   Wahlleistungen sind besondere Kran-
die Chefarztbehandlung selbst bezahlen muss       kenhausleistungen auf Wunsch des
oder ob diese über seine Krankenkasse abge-       Patienten. Sie gehen über das Maß
rechnet wird.                                     einer notwendigen medizinischen Ver-
                                                  sorgung hinaus. Wenn Sie eine soge-
Thema    Wahlleistungen
                                                  nannte Wahlleistungsvereinbarung
                                                  unterschreiben, vereinbaren Sie zu-
Im Krankenhaus bekommt jeder Pati-
                                                  sätzliche Leistungen wie zum Beispiel
ent bei der Aufnahme einen Behand-
                                                  Ein-/Zweibettzimmer oder Chefarztbe-
lungsvertrag vorgelegt. Der Vertrag
                                                  handlung. Die Abrechnung ärztlicher
zwischen gesetzlich Versicherten und
                                                  Wahlleistungen erfolgt nach der
Krankenhaus ist in der Regel auf die
                                                  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Behandlung beschränkt. Das heißt:
Mit der Krankenhausrechnung haben
Patienten normalerweise nichts zu
tun. Die Vergütung erfolgt zwischen
                                                                                          27
Gesetzlich versichert

     Gesetzlich Versicherte werden auch
     ohne Wahlleistungsvereinbarung vom
     Chefarzt behandelt, wenn zum Bei-
     spiel allein der Chefarzt die fachliche
     Qualifikation für die Operation hat. Für
     diesen Fall ist keine Wahlleistungs-
                                                Vorsicht: Das Krankenhaus vereinbart
     vereinbarung notwendig bzw. zulässig.
                                                die Wahlleistung im Namen aller Kran-
     Im Übrigen haben Kassenpatienten
                                                kenhausärzte, die zur gesonderten Be-
     keinen Anspruch auf die Behandlung
                                                rechnung ihrer Leistungen im Kranken-
     durch den Chefarzt.
                                                haus berechtigt sind. Das heißt:
                                                Die Vereinbarung über wahlärztliche
                                                Leistungen bezieht sich auf alle an
                                                Ihrer Behandlung beteiligten angestell-
                                                ten Ärzte des Krankenhauses. Wenn
                                                Sie keine entsprechende private
                                                Zusatzversicherung haben, kommen
                                                durch diese „Wahlarztkette“ sehr hohe
                                                Kosten auf Sie zu.

                                Das müssen Sie beachten!

          Das Krankenhaus muss vor Beginn der Behandlung die ärztlichen
          Wahlleistungen mit Ihnen schriftlich vereinbaren. Es genügt dabei
          nicht, Ihnen die Wahlleistungsvereinbarung ohne weitere Erklärungen
          zur Unterschrift vorzulegen. Sie müssen über die entstehenden Kosten
          informiert und aufgeklärt werden, auch darüber, dass Sie Einsicht in
          die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhalten können.

28
Tipps und Checklisten

Tipps und Checklisten
Alles Wichtige auf einen Blick.
Wie finden Sie verlässliche                 Siegel wie HONcode (www.hon.ch) und
Gesundheitsinformationen?                   afgis (www.afgis.de) bestätigen, dass
Im Internet finden sich sehr viele Infor-   die zertifizierten Seiten bestimmte
mationen zum Thema Gesundheit und           Kriterien wie Transparenz und Offenle-
Krankheit. Es ist aber nicht immer ein-     gung der Finanzierung erfüllen. Gute
fach, gute von schlechten Informatio-       Seiten erstellen ihre Informationen
nen zu unterscheiden. Schauen Sie           nach den Grundsätzen des Deutschen
sich die Internetseiten insbesondere        Netzwerks Evidenzbasierte Medizin
unter folgenden Gesichtspunkten an:         e.V. (www.ebm-netzwerk.de).

  Wer betreibt und finanziert die Seite     Sie sind auf der Suche nach verlässlichen Informati-
                                            onen? Dann besuchen Sie folgende Internetseiten:
  (Angaben über „Impressum“, „Kon-
                                            Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
  takt“)?
                                            Gesundheitswesen (IQWiG)
  Sind die Motive und Ziele genannt           www.gesundheitsinformation.de
  (Angaben über „Wir über uns“)?            Deutsches Krebsforschungszentrum
                                             www.krebsinformationsdienst.de
  Wird Werbung für inhaltlich passen-
                                            Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
  de Gesundheitsprodukte betrieben?
                                            www.patienten-information.de Patientenleitlinien
  Werden übertriebene Heilungsver-          Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin,
  sprechen gemacht?                         Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
                                              www.akf-info.de
  Werden die Quellen der
                                            Medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften
  Informationen genannt?                    www.awmf.org Leitlinien Patienteninformation
  Wie alt sind die Informationen?           Zusammenfassungen klinischer Studien
                                              www.cochrane.org/de/evidence
Gute Seiten nennen die Namen der            Die Checkliste „Wie finde ich gute Gesundheitsinfor-
Betreiber, der Autoren und deren            mationen im Internet?“ finden Sie auf der Seite des
                                            IQWiG unter dem Themengebiet (EbM)“
Qualifikation sowie die Finanzierung        www.gesundheitsinformation.de Evidenzbasierte
der Seite.                                  Medizin

                                                                                                   29
Tipps und Checklisten

     Wie finden Sie „gute“ Therapeuten                       Hört Ihnen der Arzt zu? Nimmt er
     und „gute“ Krankenhäuser?                               Ihre Fragen ernst?
     Welcher Arzt der richtige oder welches
     Krankenhaus das passende ist, hängt                   Natürlich spielt die fachliche Qualifika-
     von vielen Faktoren ab – oft auch von                 tion eine herausragende Rolle bei der
     persönlichen Vorstellungen. Sie kön-                  Wahl eines Arztes. In Arztbewertungs-
     nen Ärzte auf vielen Wegen finden –                   portalen bewerten Patienten ihre
     beispielsweise über das Telefonbuch                   Ärzte.
     oder die Suchmaschinen regionaler
                                                           Das ÄZQ hat eine Checkliste erarbeitet, mit der Sie
     Ärztekammern, Kassen(zahn)ärztli-                     die Qualität eines Bewertungsportals ermitteln
     cher Vereinigungen oder Psychothera-                  können. Die Checkliste „Gute Praxis Bewertungs-
                                                           portale“ finden Sie unter:
     peutenkammern. Viele Patienten                          www.arztbewertungsportale.de
     fragen Angehörige, Freunde und Nach-
     barn (z. B. über Nachbarschaftsporta-
     le) nach Erfahrungen mit Ärzten oder
     tauschen sich in Selbsthilfegruppen
     aus.

     Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin
     (ÄZQ) hat eine Checkliste zur Arztsuche erarbeitet:
     www.patienten-information.de Checklisten

     Hier einige Fragen, die Ihnen helfen
     können, sich für oder gegen eine Arzt-
                                                                            VdK-Hinweis!
     praxis zu entscheiden:
       Lässt sich die Arztpraxis gut                             Vorsicht ist geboten: Bei den
       erreichen? Ist sie barrierefrei?                          Bewertungen auf Online-
       Werden Sie freundlich und                                 Portalen handelt es sich um
       respektvoll behandelt?                                    rein subjektive Einschätzun-
       Achtet man schon bei der Anmel-                           gen. Die Qualität der Bewer-
       dung auf den Schutz Ihrer persönli-                       tungen ist daher unterschied-
       chen Daten?                                               schiedlich hoch.

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Tipps und Checklisten

VdK-Tipps:                              Wo können Sie sich beschweren?
  Krankenkassen bieten oft selbst        Beschwerde über Kranken-/
  Portale an, in denen man Ärzte oder    Pflegekassen
  Krankenhäuser suchen oder eigene       Sie können sich über einzelne Sach-
  Erfahrungen mit Ärzten weitergeben     bearbeiter der Krankenkassen mit
  sowie die Bewertung anderer Patien-    einer Dienstaufsichtsbeschwerde
  ten einsehen kann.                     beim Vorgesetzten oder beim Vor-
  Die „Weisse Liste“ unterstützt bei     stand der Krankenkasse beschwe-
  der Suche nach einem geeigneten        ren. Eine Beschwerde über eine
  Hausarzt, Facharzt oder dem            Kranken-/Pflegekasse ist bei den
  passenden Krankenhaus auf der          Aufsichtsbehörden möglich. Die
  Grundlage der gesetzlich vorge-        Rechtsaufsicht über die AOK Baden-
  schriebenen Qualitätsberichte und      Württemberg hat z. B. das Ministeri-
  Patientenerfahrungen:                  um für Soziales und Integration
    www.weisse-liste.de                  Baden-Württemberg.
 Orphanet stellt Informationen über      Die Aufsicht über die bundesunmit-
 Expertenzentren zur Verfügung, die      telbaren gesetzlichen Krankenkas-
 sich auf die medizinische Versor-       sen sowie die bei ihnen jeweils
 gung und/oder genetische Beratung       errichteten Pflegekassen führt das
 für eine seltene Krankheit speziali-    Bundesamt für Soziale Sicherung.
 siert haben:                            Bundesunmittelbar sind die Kassen,
 www.orphanet.de Verzeichnis der         deren Zuständigkeitsbereich sich
 Expertenzentren
                                         über mehr als drei Bundesländer
                                         erstreckt. Die Aufsichtsbehörde
                                         finden Sie unter „Impressum“ auf
                                         der Internetseite der jeweiligen
                                         Krankenkasse.

                                                                                31
Tipps und Checklisten

     Beschwerde über Ärzte bzw. Zahn-         Beschwerde über Krankenhäuser
     ärzte und Psychotherapeuten              Die meisten Krankenhäuser haben
     Vertragsärzte, Vertragszahnärzte         ein internes Beschwerdemanage-
     und Vertragspsychotherapeuten            ment. Dort können Beschwerden
     sind durch Kassenzulassung be-           gegen das Krankenhauspersonal
     rechtigt, gesetzlich Krankenversi-       eingereicht werden. Über ärztliche
     cherte zu behandeln. Wenn das            Mitarbeiter können Beschwerden
     Fehlverhalten einen Verstoß gegen        bei der jeweiligen Ärztekammer
     vertrags(zahn)ärztliche Pflichten        eingereicht werden, wenn es sich bei
     darstellt, sind die jeweiligen Kassen-   dem Fehlverhalten um eine Verlet-
     ärztlichen bzw. Kassenzahnärztli-        zung von ärztlichen Berufspflichten
     chen Vereinigungen für Beschwer-         handelt. Bei Beschwerden gegen
     den zuständig. Wenn das Fehlver-         nichtärztliches Krankenhausperso-
     halten einen Verstoß gegen Berufs-       nal bleibt nur der Weg über den
     pflichten darstellt, sind die jeweili-   jeweiligen Vorgesetzten, die Kliniklei-
     gen Ärzte-, Zahnärzte- und Psycho-       tung oder die interne Beschwerde-
     therapeutenkammern (bei psycho-          stelle des Krankenhauses.
     logischen Psychotherapeuten) für
     Beschwerden zuständig.                   In einigen Krankenhäusern gibt es
                                              sogenannte Patientenfürsprecher,
     Beim Verdacht auf eine falsche           die Patienten als unabhängige
     Abrechnung ist auch eine Beschwer-       Ansprechpartner für Fragen und Be-
     de bei der Krankenkasse möglich.         schwerden zur Verfügung stehen.
     Bei Ärzten, Zahnärzten und Psycho-       Wenn nötig, vermitteln sie bei Kon-
     therapeuten, die nur privatärztlich      flikten zwischen Patienten und
     bzw. privat psychotherapeutisch          Klinikpersonal. Bei Beschwerden
     tätig sind, müssen Sie sich an die       gegen das Krankenhaus kann auch
     zuständige Ärzte-, Zahnärzte- oder       die Krankenhausaufsicht einge-
     Psychotherapeutenkammer                  schaltet werden.
     wenden.

32
Die Krankenhausaufsicht überwacht      Beschwerde über Rehakliniken
den ordnungsgemäßen Betrieb des        Sollten Sie mit der Behandlung oder
Krankenhauses, insbesondere die        den Abläufen in der Rehaklinik nicht
Einhaltung der Mindeststandards.       zufrieden sein, können Sie sich an
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das    das Beschwerdemanagement der
jeweilige Landesministerium für Ge-    Klinik wenden. Über ärztliche Mitar-
sundheit bzw. Soziales. Die unterste   beiter können Beschwerden bei der
Aufsichtsbehörde ist das jeweilige     jeweiligen Ärztekammer eingereicht
Gesundheitsamt. Bei diesem kön-        werden. Beschweren können Sie
nen insbesondere Hygienemängel         sich auch bei dem Kostenträger der
angezeigt werden.                      Reha-Maßnahme oder dem jeweili-
                                       gen Träger der Rehaklinik. Sie kön-
                                       nen sich auch an die Aufsichtsbe-
                                       hörde wenden. Diese finden Sie in
                                       der Regel im „Impressum“ auf der
                                       jeweiligen Internetseite der Reha-
                                       klinik.
                                                                              33
Tipps und Checklisten

     Beschwerde über psychiatrische         Beschwerde über Pflegeeinrich-
     Einrichtungen und Dienste              tungen
     In Baden-Württemberg sind in den       Ansprechpartner für Beschwerden
     Stadt- und Landkreisen unabhängi-      sind der Heimbeirat und die Heimlei-
     ge Informations-, Beratungs- und       tung der jeweiligen Pflegeinrichtung.
     Beschwerdestellen (IBB-Stellen) ein-   Beschweren können Sie sich auch
     gerichtet. Diese unterstützen psy-     bei der Pflegekasse und der Heim-
     chisch erkrankte Menschen und          aufsichtsbehörde. Die Heimaufsicht
     deren Angehörige bei der Wahrneh-      ist bei den Land- und Stadtkreisen
     mung ihrer Rechte.                     angesiedelt. Die Beschwerde wird
                                            streng vertraulich behandelt, wenn
     Sie vermitteln kostenfrei bei Be-      Sie dies wünschen. Bei Konflikten
     schwerden zwischen Betroffenen         können Sie sich außerdem an die
     und den psychiatrischen Einrichtun-    Universalschlichtungsstelle des
     gen. Zum Team der IBB gehört in        Bundes wenden:
     der Regel auch der jeweilige             www.verbraucher-schlichter.de
     Patientenfürsprecher im Kreis bzw.
     im psychiatrischen Krankenhaus.

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Adressen

   Adressen
Wichtige Kontaktinformationen
MINISTERIUM FÜR                    GUTACHTERKOMMISSIO-         LANDESZAHNÄRZTE-
SOZIALES UND                       NEN DER LANDESÄRZTE-        KAMMER BW
INTEGRATION BW                     KAMMER BW                   Albstadtweg 9, 70567 Stgt
Else-Josenhans-Str. 6              Bei Verdacht auf            Telefon: 0711 228 45-0
70173 Stuttgart                    Behandlungsfehler           Fax: 0711 228 45-40
Telefon: 0711 123-0                Bezirksärztekammer NoWü     info@lzk-bw.de
Fax: 0711 123 39-99                Jahnstraße 5, 70597 Stgt.   www.lzk-bw.de
poststelle@sm.bwl.de
                                   Bezirksärztekammer NB       KASSENÄRZTLICHE
www.sozialministerium-bw.de
                                   Zimmerstr. 4, 76187 KA      VEREINIGUNG BW
BUNDESAMT FÜR SOZIALE              Bezirksärztekammer SB       Albstadtweg 11
SICHERUNG (BAS)                    Sundgauallee 27             70567 Stuttgart
Friedrich-Ebert-Allee 38           79114 Freiburg              Telefon: 0711 78 75-0
53113 Bonn                                                     Fax: 0711 78 75-3274
                                   Bezirksärztekammer SüWü
Telefon: 0228 619-0                                            info@kvbawue.de
                                   Haldenhaustr. 11
Fax: 0228 619 18-70                                            www.kvbawue.de
                                   72770 Reutlingen
poststelle@bas.bund.de
                                                               SEKIS BW SELBSTHILFE-
www.bundesamtsozialesicherung.de   LANDESÄRZTEKAMMER           KONTAKTSTELLEN BADEN-
LANDESPSYCHOTHERA-                 BADEN-WÜRTTEMBERG           WÜRTTEMBERG E.V.
PEUTENKAMMER BW (LPK               Jahnstr. 40, 70597 Stgt     Tübinger Str. 15
BW) – KÖRPERSCHAFT                 Telefon: 0711 769 89-0      70178 Stuttgart
DES ÖFFENTLICHEN                   Fax: 0711 769 89-50         Telefon: 0711 451 492-90
RECHTS                             info@laek-bw.de             info@sekis-bw.de
                                   www.aerztekammer-bw.de
Jägerstr. 40, 70174 Stgt                                       www.sekis-bw.de
Telefon: 0711 674 470-0            KASSENZAHNÄRZTLICHE
Fax: 0711 674 470-15               VEREINIGUNG BW
info@lpk-bw.de                     Albstadtweg 9, 70567 Stgt
www.lpk-bw.de                      Telefon: 0711 78 77-0
                                   Fax: 0711 78 77-264
                                   info@kzvbw.de
                                   www.kzvbw.de
                                                                                           35
VdK-Patientenberatung

          Patientenberatung
     Rezeptfrei und wirksam!
     Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg bietet eine kompetente und unab-
     hängige Patientenberatung an. Unsere Beratungsstelle versteht sich als Wegwei-
     ser für alle Ratsuchenden, die Hilfe und Unterstützung brauchen, um sich im
     komplizierten Gesundheitswesen besser zurechtzufinden.

         Wir sind für Sie da:                 Telefonische Erreichbarkeit:
     VdK-Patientenberatung                    Montag:
     Gaisburgstraße 27                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
     70182 Stuttgart                          13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
     Telefon: 0711 248 33-95                  Dienstag und Mittwoch:
     patienten-wohnberatung-bw@vdk.de         9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
     www.vdk-bawue.de Angebote
                                              Donnerstag:
                                              10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                              14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                                              Direkt ins Ohr!
                                              Im Podcast „Reingehört beim Sozial-
                                              verband VdK Baden-Württemberg.“
                                              erfahren Sie noch mehr von der VdK-
                                              Patientenberatung.
                                              Zu finden über die bekannten Streaminganbieter
                                              Spotify, apple podcasts, Amazon Music, Deezer,
                                              Podimo, YouTube oder über:
                                              www.vdk-bawue.de Angebote

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VdK-Wohnberatung

     Wohnberatung
Zu Hause wohnen trotz Handicap!
Sicher haben auch Sie den Wunsch, so lange wie möglich in der vertrauten
Umgebung wohnen zu bleiben. Um auch bei zunehmender Mobilitätseinschrän-
kung und Pflegebedürftigkeit länger mobil und selbstbestimmt zuhause leben zu
können, ist es oftmals erforderlich, die Wohnung oder das Haus an die veränder-
ten Bedürfnisse anzupassen.

Hilfe zur Selbsthilfe                        Wir sind für Sie da:
Ihre Wünsche und individuellen Anfor-    VdK-Wohnberatung
derungen stehen bei der VdK-Wohn-        Bleichwiesenstr. 1/1
beratung im Mittelpunkt. Wir schauen     78315 Radolfzell
uns Ihre Wohnbereiche genau an           Telefon: 07732 92 36-36
und geben Ihnen praktische Tipps.        u.werner@vdk.de
Schließlich wollen Sie sich in Ihrem     patienten-wohnberatung-bw@vdk.de
Zuhause gut bewegen. Dafür können        www.vdk-bawue.de Angebote
bereits kleine technische Hilfsmittel
große Wirkung zeigen. Oft reicht es
schon, wenn Türschwellen entfernt
oder Türen verbreitert werden. Damit
Ihr Zuhause auch Ihr Zuhause bleibt.          Nutzen Sie die kostenlose
                                              Wohn­beratung!

                                              Wir erarbeiten gemeinsam
                                              mit Ihnen Vorschläge, wie
                                              Sie in Ihrem Zuhause woh-
                                              nen bleiben können.

                                                                                  37
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