Wehrhafte Demokratie - Zeitschrift POLITIK & UNTERRICHT
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1 ZUSATZMATERIALIEN A11 Verstärkt die Corona-Pandemie extremistische Haltungen? Online-Material B14 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Pro & Contra C6 Mit „Lovestorm“ gegen Hass im Netz Hinweise8 Literatur- und Internethinweise zu Heft 4-2021 www.politikundunterricht.de Politik & Unterricht • 4-2021
Politik & Unterricht • 4-2021 Foto: picture alliance/dpa/Fabian Sommer Foto: picture alliance / Presse- und Wirtschaftsdienst/Bernd Kammerer Foto: picture alliance / Sammy Minkoff/Sammy Minkoff Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau A – Antidemokratische Einstellungen – eine Herausforderung für die Demokratie A11 Verstärkt die Corona-Pandemie extremistische Haltungen? Online-Material
A – Antidemokratische Einstellungen – eine Herausforderung für die Demokratie Foto: picture alliance / Daniel Kubirski Foto: picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst Foto: © Dieter Leder MICHEL auch deutscher Michel; Darstellung der Deutschen, die es schon seit der Renais- sance gibt und heute noch in Karikaturen verwendet wird; typisches Zeichen ist eine Schlaf- bzw. Zipfelmütze; teilweise verwendet, um Deutsche als naiv, einfach oder bäuerlich darzustellen Q Abkürzung für verschwörungstheoretische Bewegung QAnon; Verbreitung seit 2017 ausgehend von den USA überwiegend über das Internet; im Mittelpunkt steht erfundene Behauptung über eine angeblich weltweit agierende Elite, die Kinder entführe und gefangen halte, um aus ihrem Blut ein Verjüngungsmittel zu gewinnen Politik & Unterricht • 4-2021
B – Das Konzept der wehrhaften Demokratie B14 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Pro & Contra Pro: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war nötig und überfällig“ von Heiko Maas Wer im Internet strafbare Inhalte verbreitet, muss zur seine eigenen Standards verschärft. Es gab in den vergan- Rechenschaft gezogen werden. Der wesentliche Zweck des genen Jahren immer wieder Inhalte, die als Verstoß gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besteht darin, das bereits die jeweiligen Community-Regeln eingestuft und gesperrt vorher geltende Recht wirksam durchzusetzen, sagt Heiko worden sind. Und so hat auch die Anfang Januar beklagte Maas. Sperrung ganzer Accounts nichts mit dem Netzwerkdurch- setzungsgesetz zu tun. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war nötig und überfällig. verlangt in keiner Weise, gegen Satire-Accounts vorzugehen Twitter und Facebook sind wie jedes andere Unternehmen und diese zu sperren. […] auch gezwungen, sich an deutsches Recht zu halten. Die Plattformbetreiber waren bereits lange vor dem Netzwerk- Völlig klar ist: Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende durchsetzungsgesetz dazu verpflichtet, strafbare Inhalte und hässliche Äußerungen – sogar Lügen können von der zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Dieser Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber die Meinungsfreiheit rechtlichen Verpflichtung sind sie allerdings nur sehr unzu- endet eben da, wo das Strafrecht beginnt. reichend nachgekommen: Twitter etwa hat nur 1% der straf- Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz lässt die Verantwortung baren Inhalte gelöscht. der Justiz und die strafrechtliche Aufarbeitung völlig unbe- rührt. Unser Rechtsstaat bleibt gefordert: Wer strafbare Nachdem wir die Netzwerkbetreiber monatelang vergeblich Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent aufgefordert und gemahnt hatten, sich an geltendes deut- verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat sches und europäisches Recht zu halten, mussten wir auf weiter absolute Priorität. Jedem sollte klar sein, dass man die anhaltenden Rechtsverstöße reagieren. Der wesentliche auch im Netz nicht straflos bedrohen oder zu Straftaten auf- Zweck des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besteht darin, rufen kann. das bereits vorher geltende Recht wirksam durchzusetzen. […] Wir haben festgestellt, dass sich die Fälle von Hasskriminali- tät in den vergangenen drei Jahren verdreifacht haben. Wem Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist klar und eindeutig am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht formuliert. Es schafft endlich mehr Transparenz. Die Netz- tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch werke selbst sind jetzt erstmals verpflichtet, halbjährlich strafbare Hetze, die sich ungestört im Netz verbreitet, unter- über ihre Praxis mit dem Umgang von Beschwerden zu bunden wird. Daran sollten auch die Betreiber sozialer Netz- berichten. werke kein Interesse haben. Genauso wie diese Straftaten konsequent von der Justiz verfolgt werden müssen, dürfen Es ist nicht neu, dass Netzwerke selbst darüber entscheiden, sie sich zum Schutz der Opfer nicht weiter im Netz verbrei- was auf ihren Plattformen verbreitet wird und was nicht. So ten. Hasskriminalität ist kein Ausdruck von Meinungsfrei- haben Facebook und Twitter schon lange eigene interne heit, sondern Angriff auf die Meinungsfreiheit von anderen. Lösch-Leitlinien. Die Plattformbetreiber haben früher schon Inhalte gelöscht, allerdings nach ihren eigenen weitgehend intransparenten Regeln. Twitter hat erst im Dezember 2017 Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.); www.bpb.de/dialog/netzdebatte/264134/das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-war-noetig-und-ueberfaellig (Zugriff am 1.12.2021); CC BY-NC-ND 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de). HEIKO MAAS geb. 1966; Jurist und SPD-Politiker; 2013–2018 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie 2018–2021 Bundesminister des Auswärtigen Politik & Unterricht • 4-2021
B – Das Konzept der wehrhaften Demokratie Contra: „Das NetzDG ist gut gemeint, aber schlecht gemacht“ von Christian Mihr Trotz berechtigter Kritik an den Sozialen Netzwerken dürfen staatlichen Verfahren sollen der Ausnahmefall werden. Im wir nicht vergessen, dass Regulierung auch immer Freiheit Grundsatz verpflichtet das Gesetz Soziale Netzwerke dazu, einschränkt, sagt Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen. unter Zeitdruck juristische Abwägungen zu treffen, ohne den Rechtsstaat einzubinden. Denn wenn sie systematisch Seit über einem Jahrzehnt haben Menschen auf der gesam- falsch entscheiden und eigentlich zu löschende Inhalte nicht ten Welt die Möglichkeit, sich in Sozialen Netzwerken zu löschen, müssen sie hohe Strafen zahlen. So hoch, dass informieren, zu äußern und zu vernetzen. Facebook, Google diese profitorientierten Netzwerke einen wirtschaftlichen und Twitter kennen keine nationalen Grenzen und haben Anreiz erhalten, zu löschen. Dieses Risiko des sogenannten globale Kommunikationsinfrastrukturen geschaffen, die ein Over-Blockings wird nicht mit einem Recht auf Widerspruch enormes Freiheitspotenzial bieten. […] Bei aller Kritik, die ausgeglichen: Wer meint, dass seine Äußerungen unrecht- heute den globalen Netzwerken (in einigen Fällen zu Recht) mäßig entfernt worden sind, kann sich also nicht dagegen entgegengebracht wird, sollten wir diese Potenziale nicht wehren. Hinzu kommt, dass das gesamte Lösch-Verfahren vergessen. […] nicht von einer unabhängigen Aufsicht begleitet wird. […] Dennoch ist es zwingend, nach Lösungen für einige Prob- Notwendiger als ein Gesetz, das den Plattformbetreibern leme zu suchen, die im Zusammenhang mit den Sozialen Anreize zur Löschung von Inhalten schafft, ist eher eine Prü- Netzwerken aktuell bestehen. Die sogenannte Hasskrimi- fung, inwiefern Algorithmen von Sozialen Netzwerken oder nalität und „Fake News“ soll das Netzwerkdurchsetzungs- Suchmaschinen die öffentliche Meinungsbildung beeinflus- gesetz (NetzDG) bekämpfen. Der Deutsche Bundestag hat es sen und ob diese Algorithmen reguliert werden müssen. Nur im Juni 2017 mit den Stimmen aus Union und SPD verab- so könnte man genau verstehen, wie sich „Hate Speech“ und schiedet. Das Gesetz ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. „Fake News“ verbreiten, was Grundlage für eine Regulierung Damit ist es eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfrei- sein müsste, in der das bekämpft werden sollte. heit in Deutschland. […] Das NetzDG hingegen wird zu Kollateralschäden wie der Richtig ist, dass Soziale Netzwerke in Zukunft regelmäßig Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, während die melden müssen, wie sie mit Löschungen von Meinungsäu- eigentlichen Probleme nicht durch eine harte Regulierung ßerungen auf ihren Plattformen umgehen. Solche Transpa- gelöst werden. Vieles von dem, was widerwärtig und absto- renzberichte sind die notwendige Grundlage, um Probleme ßend ist, wird nicht gelöscht werden können, weil sich Kom- wie „Hate Speech“ oder die bewusste Verbreitung falscher mentatoren „geschickt“ an der Grenze des Legalen bewegen. Nachrichten besser zu verstehen. […] Richtig ist ferner Vor allem aber hören Menschen nicht auf zu hassen, nur weil auch, dass Soziale Netzwerke in Zukunft einen Ansprech- ihre Kommentare gelöscht werden. Was hilft, wäre eine nicht partner für Strafverfolgungsbehörden in Deutschland von den Plattformen, sondern von rechtsstaatlichen Institu- haben müssen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die globalen tionen forcierte Verfolgung von Straftätern, welche die Mei- Technologie-Riesen den deutschen Markt dominieren, aber nungsäußerungsfreiheit für illegale Hetze missbrauchen. deutsche Staatsanwälte Briefe in die USA schicken müssen. Diese fördert das NetzDG jedoch nicht, sondern verhindert Die Ansprechpartner in Deutschland ermöglichen, das sie eher. Verfahren zur Löschung von Inhalten an rechtsstaatliche Prinzipien zu binden, etwa eine Anhörung vor Gericht. Hier liegt jedoch das Kernproblem des NetzDG: Solche rechts- Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.); www.bpb.de/dialog/netzdebatte/265013/das-netzdg-ist-gut-gemeint-aber-schlecht-gemacht (Zugriff am 1.12.2021) CC BY-NC-ND 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de). REPORTER Nichtregierungsorganisation, die sich weltweit gegen Zensur und für Pressefrei- OHNE GRENZEN heit einsetzt Politik & Unterricht • 4-2021
C – Extremismus erkennen und sich davor schützen C6 Mit „Lovestorm“ gegen Hass im Netz Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 12. September 2018 „Lovestorm: Friedensbewegung gegen Hass im Netz“ von Christoph Höland Ob in sozialen Medien oder Foren – das Internet hat fer pöbele, hilft das dem Angegriffenen ja nicht.“ ein Hatespeech-Problem. Die Initiative Love-Storm Stattdessen seien ihm die Angegriffenen und die setzt dem Konzepte der Friedensbewegung entge- Zuschauer wichtig. Stärken und aktivieren wolle er gen und will Nutzern digitale Zivilcourage beibrin- die, während „Hatern“ Grenzen aufgezeigt werden gen. sollen. […] Hass im Netz ist Gewalt, löst bei Betroffenen […] Unter anderem lernen die Teilnehmer dort, dass Leid aus und bringt Angegriffene zum Verstummen Hass im Netz unterschiedliche Ausprägungen hat. – so fasst Love-Storm das Phänomen Hatespeech Trainerin Katharine Arp differenziert zwischen zusammen. Initiiert vom Bund für Soziale Vertei- Cybermobbing gegen Einzelne sowie politisch digung (BSV), dem Fachverband der deutschen motivierter Hatespeech, die sich auf menschen- Friedensbewegung, soll Love-Storm dem etwas feindliche Art gegen Gruppen wie Frauen oder Aus- entgegensetzen. Und zwar digitale Zivilcourage, länder richte. Und schließlich Shitstorms, die darauf mit der Nutzer das Netz „von den Hetzern zurück- abzielten, Personen zum Schweigen zu bringen und erobern können“, wie es Gründer Björn Kunter for- Meinungen zu unterdrücken. muliert. Dagegenhalten sollen die Love-Storm-Aktivisten Tatsächlich ist der Ton im deutschsprachigen Netz laut Arp, indem sie sich zusammenschließen und rauer geworden: Zehntausende Beiträge mussten mit verteilten Rollen agieren: Einer könne sich soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder das darauf konzentrieren, dem Angegriffenen mit Videoportal Youtube im ersten Halbjahr 2018 wegen positiven Botschaften den Rücken zu stärken. Ein Hassbotschaften entfernen. 2270 sogenannte Hass- anderer könne dem Störer Fakten entgegenhalten, postings zogen laut Bundesinnenministerium 2017 um Zuschauer zu überzeugen, dass dort jemand Ermittlungen nach sich, großteils wegen rechtsmo- Unsinn verbreite. Und ein Dritter könnte gezielt tivierter Straftaten und Volksverhetzung. passive Nutzer auffordern, sich gegen die Hassrede Love-Storm will dem ab sofort entgegentreten, zu positionieren. Auch Tipps zum Melden von Inhal- indem es Internetnutzer für Wortgefechte in Foren ten an Plattformbetreiber und zum Erstellen von und Kommentarspalten vorbereitet, ihnen eine Ver- Anzeigen bei Behörden will Arp den Teilnehmern netzung mit Gleichgesinnten ermöglicht und ein der Webinare mitgeben. […] Alarmsystem bereithält. […] Keine (verbale) Gewalt Zentral ist laut Kunter auch heute, dass die Aktivis- ten von Love-Storm ihrerseits auf (verbale) Gewalt verzichten wollen. „Wenn ich gegen den Angrei- Quelle: © 2022 RND - Alle Rechte vorbehalten; www.rnd.de/digital/lovestorm-friedensbewegung-gegen-hass-im-netz-HJHCOXZ5TEFHHMGNA2BJ3LH27A.html (Zugriff am 19.01.2022). Politik & Unterricht • 4-2021
Literatur- und Internethinweise zu Heft 4-2021 Literaturhinweise Benz, Wolfgang (2021): Alltags-Rassismus. Feindschaft Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- gegen „Fremde“ und „Andere“, Frankfurt/Main, 2. Aufl. Württemberg (Hrsg.) (2016): Bildungsplan 2016. (erhältlich als ZpB-Auflage unter www.lpb-bw.de/ Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I, sonstigepublikationen). Gemeinschaftskunde, Stuttgart (online unter www. bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/ Bruckermann, Jan-Friedrich/Jung, Karsten (Hrsg.) SEK1/GK). (2017): Islamismus in der Schule. Handlungsoptionen für Pädagoginnen und Pädagogen, Göttingen. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Hrsg.) (2019): Demokratiebildung: Schule für Demokratie, De- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mokratie für Schule, Stuttgart (online unter www.bil- (Hrsg.) (2021): Verfassungsschutzbericht 2020, Berlin dungsplaene-bw.de/,Lde/5709361). (auch online unter www.bmi.bund.de). Pfahl-Traughber, Armin (2020): Linksextremismus in Edler, Kurt (2016): Umgang mit Radikalisierungsten- Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme, Wiesba- denzen in Schulen – Rechtliche und pädagogische den (erhältlich als ZpB-Auflage unter www.lpb-bw.de/ Hinweise für die Praxis (online unter www.ufuq.de/ sonstigepublikationen). umgang-mit-radikalisierungstendenzen-in-schulen- rechtliche-und-paedagogische-hinweise-fuer-die- Reumschüssel, Anja (2018): Extremismus, Hamburg. praxis/; Zugriff am 12.08.2021). Salzborn, Samuel (2017): Angriff der Antidemokraten. El-Mafaalani, Aladin/Fathi, Alma/Mansour, Ahmad/ Die völkische Rebellion der Neuen Rechten, Weinheim. Müller, Jochen/Nordbruch, Götz/Waleciak, Juli- an (2016): Ansätze und Erfahrungen der Präventions- Schmitt, Josephine (2021): Jugendliche und junge Er- und Deradikalisierungsarbeit, HSFK-Report Nr. 6/2016, wachsene als beliebte Zielgruppe extremistischer Frankfurt/Main. Ideologie (online unter www.lmz-bw.de/medien- und-bildung/jugendmedienschutz/extremismus/ Glaser, Stefan/Pfeiffer, Thomas (2013): Erlebniswelt extremismus-in-deutschland-gestern-und-heute/#/ Rechtsextremismus. Menschenverachtung mit Unterhal- medien-und-bildung/jugendmedienschutz/extre- tungswert. Hintergründe – Methoden – Praxis der Prä- mismus/extremismus-in-deutschland-gestern-und- vention, Bonn. heute/#c69687). Höhne, Valerie (2018): „Der Kampf der Worte“ in: Spiegel Séville, Astrid (2019): „Vom Sagbaren zum Machbaren? Online vom 7. Juli 2018 (online unter www.spiegel.de/ Rechtspopulistische Sprache und Gewalt“ in: Aus Po- politik/deutschland/zuwanderung-und-asylstreit- litik und Zeitgeschichte APUZ 49-50/2019 (online unter wie-verrohung-der-sprache-zur-eskalation-bei- www.bpb.de/apuz/301138/vom-sagbaren-zum- traegt-a-1216754.html). machbaren-rechtspopulistische-sprache-und-ge- walt). Kultusministerkonferenz (KMK) (Hrsg.) (2018): De- mokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch- Speit, Andreas (2021): Verqueres Denken. Gefährliche politischer Bildung und Erziehung in der Schu- Weltbilder in alternativen Milieus, Berlin (erhältlich als le [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ZpB-Auflage unter www.lpb-bw.de/sonstigepublika- 06.03.2009 i. d. F. vom 11.10.2018] (online unter www. tionen). kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_ beschluesse/2009/2009_03_06-Staerkung_Demo- Spenlen, Klaus (2017): „Schulische Handlungsoptionen kratieerziehung.pdf). gegen islamistischen Fundamentalismus“ in: Müller, Wolf-Ulrich/Reip, Stefan/Riedling, Karl-Josef (Hrsg.): Mannewitz, Tom u. a. (Hrsg.) (2019): Was ist politischer SchulVerwaltung Baden-Württemberg Heft 12/2017, Extremismus? Grundlagen – Erscheinungsformen – In- S. 324-327. terventionsansätze, Frankfurt/Main (erhältlich als ZpB- Auflage unter www.lpb-bw.de/sonstigepublikatio- Starzmann, Paul (2019): „‚Mitte‘-Studie. Jeder zweite nen). Deutsche hat Vorbehalte gegenüber Asylsuchenden“ in: Der Tagesspiegel vom 25. April 2019 (online unter Meinhardt, Anne-Kathrin/Redlich, Birgit (Hrsg.) www.tagesspiegel.de/politik/mitte-studie-jeder- (2020): Linke Militanz. Pädagogische Arbeit in Theorie zweite-deutsche-hat-vorbehalte-gegenüber-asyl- und Praxis, Frankfurt/Main (erhältlich als ZpB-Auflage suchenden/24251866.html). unter www.lpb-bw.de/sonstigepublikationen). Politik & Unterricht • 4-2021
Literatur- und Internethinweise zu Heft 4-2021 Steinbrenner, Felix (2016): Gruppenbezogene Men- Zick, Andreas/Küpper, Beate/Berghan, Wilhelm schenfeindlichkeit – eine Einführung, in: Landesinstitut (2019): Verlorene Mitte – Feindselige Zustände: Rechts- für Schulentwicklung u. a. (Hrsg.): Jugendliche im Fokus extreme Einstellungen in Deutschland 2018/19, Bonn salafistischer Propaganda. Was kann schulische Präven- (online unter www.fes.de/referat-demokratie-gesell- tion leisten? (Teilband 1), Stuttgart, S. 42-46 (online un- schaft-und-innovation/gegen-rechtsextremismus/ ter www.lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/ mitte-studie). publikationen/jugend_salafismus.pdf). Zick, Andreas/Küpper, Beate (2021): Die geforderte Widmaier, Benedikt (2021): „Wehrhaft statt neutral. Mitte: Rechtsextreme und demokratiegefährdende Ein- Kann sich die politische Bildung mit einem Leitbild aus stellungen in Deutschland 2020/21, Bonn (online unter den 1950er-Jahren im 21. Jahrhundert profilieren?“ www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und- in: Drerup, Johannes/Zulaica y Mugica, Miguel/Yacek, innovation/gegen-rechtsextremismus/mitte-stu- Douglas (Hrsg.): Dürfen Lehrer ihre Meinung sagen?, die-2021). Stuttgart, S. 130-144. Internethinweise Demokratie stärken Innere Sicherheit Homepage des bei der Landeszentrale Baden- Online-Dossier mit zahlreichen Artikeln und Informa- Württemberg angesiedelten Landesprogramms gegen tionen, u. a. zu Extremismus und Sicherheitsbehörden Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus; oder politisch-motivierter Gewalt u. a. mit Dossiers zu den verschiedenen Formen von www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/ Extremismus sowie Gruppenbezogene Menschen- feindlichkeit (GMF) und Rassismus Team meX – Mit Zivilcourage gegen Extremismus www.demokratie-bw.de Informationen zu den Angeboten von Team meX, einem Fachbereich der Landeszentrale für politische Bildung Demokratiezentrum Baden-Württemberg Baden-Württemberg (LpB) zur Extremismuspräventi- Homepage des Demokratiezentrums als Bildungs-, on und gegen verschiedene Formen von Diskriminie- Dienstleistungs- und Vernetzungszentrum im Hand- rung lungsfeld Extremismus, präventiver Bildungsarbeit www.team-mex.de/ und Menschenrechtsbildung mit Informationen zu des- sen Angeboten Wehrhafte Demokratie https://demokratiezentrum-bw.de/ Informationsseite zu den verschiedenen Aspekten von wehrhafter Demokratie auf der Homepage der Bran- Extremismus und Radikalisierung denburgischen Landeszentrale für politische Bildung Themenseiten der Bundeszentrale für politische Bil- www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/ dung mit zahlreichen Online-Dossiers, u. a. zu Rechts- extremismus-bei-uns/wehrhafte-demokratie extremismus, Islamismus, Linksextremismus oder Antisemitismus sowie Informationen zur Präventions- arbeit www.bpb.de/politik/extremismus/ Politik & Unterricht • 4-2021
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