Wehrhafte Demokratie - Zeitschrift POLITIK & UNTERRICHT

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Wehrhafte Demokratie - Zeitschrift POLITIK & UNTERRICHT
Zeitschrift für die Praxis der politischen Bildung 4-2021

www.lpb-bw.de
                Wehrhafte Demokratie
Wehrhafte Demokratie - Zeitschrift POLITIK & UNTERRICHT
1

 ZUSATZMATERIALIEN

  A11
   Verstärkt die Corona-Pandemie
   extremistische Haltungen?
   Online-Material

  B14
   Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz –
   Pro & Contra

  C6
   Mit „Lovestorm“ gegen Hass im Netz

  Hinweise8
    Literatur- und Internethinweise zu Heft 4-2021

www.politikundunterricht.de                          Politik & Unterricht • 4-2021
Wehrhafte Demokratie - Zeitschrift POLITIK & UNTERRICHT
Politik & Unterricht • 4-2021
                                Foto: picture alliance/dpa/Fabian Sommer               Foto: picture alliance / Presse- und Wirtschaftsdienst/Bernd Kammerer

                                Foto: picture alliance / Sammy Minkoff/Sammy Minkoff   Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau
                                                                                                                                                                                                                                             A – Antidemokratische Einstellungen – eine Herausforderung für die Demokratie

                                                                                                                                                               A11 Verstärkt die Corona-Pandemie extremistische Haltungen? Online-Material
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A – Antidemokratische Einstellungen – eine Herausforderung für die Demokratie

                                                                                                                          Foto: picture alliance / Daniel Kubirski
                                                                           Foto: picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst
                                                    Foto: © Dieter Leder

  MICHEL                        auch deutscher Michel; Darstellung der Deutschen, die es schon seit der Renais-
                                sance gibt und heute noch in Karikaturen verwendet wird; typisches Zeichen ist
                                eine Schlaf- bzw. Zipfelmütze; teilweise verwendet, um Deutsche als naiv, einfach
                                oder bäuerlich darzustellen
  Q                             Abkürzung für verschwörungstheoretische Bewegung QAnon; Verbreitung seit
                                2017 ausgehend von den USA überwiegend über das Internet; im Mittelpunkt
                                steht erfundene Behauptung über eine angeblich weltweit agierende Elite, die
                                Kinder entführe und gefangen halte, um aus ihrem Blut ein Verjüngungsmittel
                                zu gewinnen

Politik & Unterricht • 4-2021
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B – Das Konzept der wehrhaften Demokratie

B14 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Pro & Contra

     Pro: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war nötig und überfällig“ von Heiko Maas

     Wer im Internet strafbare Inhalte verbreitet, muss zur              seine eigenen Standards verschärft. Es gab in den vergan-
     Rechenschaft gezogen werden. Der wesentliche Zweck des              genen Jahren immer wieder Inhalte, die als Verstoß gegen
     Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besteht darin, das bereits            die jeweiligen Community-Regeln eingestuft und gesperrt
     vorher geltende Recht wirksam durchzusetzen, sagt Heiko             worden sind. Und so hat auch die Anfang Januar beklagte
     Maas.                                                               Sperrung ganzer Accounts nichts mit dem Netzwerkdurch-
                                                                         setzungsgesetz zu tun. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
     Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war nötig und überfällig.           verlangt in keiner Weise, gegen Satire-Accounts vorzugehen
     Twitter und Facebook sind wie jedes andere Unternehmen              und diese zu sperren. […]
     auch gezwungen, sich an deutsches Recht zu halten. Die
     Plattformbetreiber waren bereits lange vor dem Netzwerk-            Völlig klar ist: Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende
     durchsetzungsgesetz dazu verpflichtet, strafbare Inhalte            und hässliche Äußerungen – sogar Lügen können von der
     zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Dieser              Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber die Meinungsfreiheit
     rechtlichen Verpflichtung sind sie allerdings nur sehr unzu-        endet eben da, wo das Strafrecht beginnt.
     reichend nachgekommen: Twitter etwa hat nur 1% der straf-           Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz lässt die Verantwortung
     baren Inhalte gelöscht.                                             der Justiz und die strafrechtliche Aufarbeitung völlig unbe-
                                                                         rührt. Unser Rechtsstaat bleibt gefordert: Wer strafbare
     Nachdem wir die Netzwerkbetreiber monatelang vergeblich             Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent
     aufgefordert und gemahnt hatten, sich an geltendes deut-            verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat
     sches und europäisches Recht zu halten, mussten wir auf             weiter absolute Priorität. Jedem sollte klar sein, dass man
     die anhaltenden Rechtsverstöße reagieren. Der wesentliche           auch im Netz nicht straflos bedrohen oder zu Straftaten auf-
     Zweck des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besteht darin,              rufen kann.
     das bereits vorher geltende Recht wirksam durchzusetzen.
     […]                                                                 Wir haben festgestellt, dass sich die Fälle von Hasskriminali-
                                                                         tät in den vergangenen drei Jahren verdreifacht haben. Wem
     Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist klar und eindeutig              am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht
     formuliert. Es schafft endlich mehr Transparenz. Die Netz-          tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch
     werke selbst sind jetzt erstmals verpflichtet, halbjährlich         strafbare Hetze, die sich ungestört im Netz verbreitet, unter-
     über ihre Praxis mit dem Umgang von Beschwerden zu                  bunden wird. Daran sollten auch die Betreiber sozialer Netz-
     berichten.                                                          werke kein Interesse haben. Genauso wie diese Straftaten
                                                                         konsequent von der Justiz verfolgt werden müssen, dürfen
     Es ist nicht neu, dass Netzwerke selbst darüber entscheiden,        sie sich zum Schutz der Opfer nicht weiter im Netz verbrei-
     was auf ihren Plattformen verbreitet wird und was nicht. So         ten. Hasskriminalität ist kein Ausdruck von Meinungsfrei-
     haben Facebook und Twitter schon lange eigene interne               heit, sondern Angriff auf die Meinungsfreiheit von anderen.
     Lösch-Leitlinien. Die Plattformbetreiber haben früher schon
     Inhalte gelöscht, allerdings nach ihren eigenen weitgehend
     intransparenten Regeln. Twitter hat erst im Dezember 2017

     Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.);
     www.bpb.de/dialog/netzdebatte/264134/das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-war-noetig-und-ueberfaellig
     (Zugriff am 1.12.2021); CC BY-NC-ND 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de).

      HEIKO MAAS                       geb. 1966; Jurist und SPD-Politiker; 2013–2018 Bundesminister der Justiz und für
                                       Verbraucherschutz sowie 2018–2021 Bundesminister des Auswärtigen

     Politik & Unterricht • 4-2021
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B – Das Konzept der wehrhaften Demokratie

Contra: „Das NetzDG ist gut gemeint, aber schlecht gemacht“ von Christian Mihr

Trotz berechtigter Kritik an den Sozialen Netzwerken dürfen              staatlichen Verfahren sollen der Ausnahmefall werden. Im
wir nicht vergessen, dass Regulierung auch immer Freiheit                Grundsatz verpflichtet das Gesetz Soziale Netzwerke dazu,
einschränkt, sagt Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen.              unter Zeitdruck juristische Abwägungen zu treffen, ohne
                                                                         den Rechtsstaat einzubinden. Denn wenn sie systematisch
Seit über einem Jahrzehnt haben Menschen auf der gesam-                  falsch entscheiden und eigentlich zu löschende Inhalte nicht
ten Welt die Möglichkeit, sich in Sozialen Netzwerken zu                 löschen, müssen sie hohe Strafen zahlen. So hoch, dass
informieren, zu äußern und zu vernetzen. Facebook, Google                diese profitorientierten Netzwerke einen wirtschaftlichen
und Twitter kennen keine nationalen Grenzen und haben                    Anreiz erhalten, zu löschen. Dieses Risiko des sogenannten
globale Kommunikationsinfrastrukturen geschaffen, die ein                Over-Blockings wird nicht mit einem Recht auf Widerspruch
enormes Freiheitspotenzial bieten. […] Bei aller Kritik, die             ausgeglichen: Wer meint, dass seine Äußerungen unrecht-
heute den globalen Netzwerken (in einigen Fällen zu Recht)               mäßig entfernt worden sind, kann sich also nicht dagegen
entgegengebracht wird, sollten wir diese Potenziale nicht                wehren. Hinzu kommt, dass das gesamte Lösch-Verfahren
vergessen. […]                                                           nicht von einer unabhängigen Aufsicht begleitet wird. […]

Dennoch ist es zwingend, nach Lösungen für einige Prob-                  Notwendiger als ein Gesetz, das den Plattformbetreibern
leme zu suchen, die im Zusammenhang mit den Sozialen                     Anreize zur Löschung von Inhalten schafft, ist eher eine Prü-
Netzwerken aktuell bestehen. Die sogenannte Hasskrimi-                   fung, inwiefern Algorithmen von Sozialen Netzwerken oder
nalität und „Fake News“ soll das Netzwerkdurchsetzungs-                  Suchmaschinen die öffentliche Meinungsbildung beeinflus-
gesetz (NetzDG) bekämpfen. Der Deutsche Bundestag hat es                 sen und ob diese Algorithmen reguliert werden müssen. Nur
im Juni 2017 mit den Stimmen aus Union und SPD verab-                    so könnte man genau verstehen, wie sich „Hate Speech“ und
schiedet. Das Gesetz ist gut gemeint, aber schlecht gemacht.             „Fake News“ verbreiten, was Grundlage für eine Regulierung
Damit ist es eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfrei-               sein müsste, in der das bekämpft werden sollte.
heit in Deutschland. […]
                                                                         Das NetzDG hingegen wird zu Kollateralschäden wie der
Richtig ist, dass Soziale Netzwerke in Zukunft regelmäßig                Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, während die
melden müssen, wie sie mit Löschungen von Meinungsäu-                    eigentlichen Probleme nicht durch eine harte Regulierung
ßerungen auf ihren Plattformen umgehen. Solche Transpa-                  gelöst werden. Vieles von dem, was widerwärtig und absto-
renzberichte sind die notwendige Grundlage, um Probleme                  ßend ist, wird nicht gelöscht werden können, weil sich Kom-
wie „Hate Speech“ oder die bewusste Verbreitung falscher                 mentatoren „geschickt“ an der Grenze des Legalen bewegen.
Nachrichten besser zu verstehen. […] Richtig ist ferner                  Vor allem aber hören Menschen nicht auf zu hassen, nur weil
auch, dass Soziale Netzwerke in Zukunft einen Ansprech-                  ihre Kommentare gelöscht werden. Was hilft, wäre eine nicht
partner für Strafverfolgungsbehörden in Deutschland                      von den Plattformen, sondern von rechtsstaatlichen Institu-
haben müssen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die globalen                 tionen forcierte Verfolgung von Straftätern, welche die Mei-
Technologie-Riesen den deutschen Markt dominieren, aber                  nungsäußerungsfreiheit für illegale Hetze missbrauchen.
deutsche Staatsanwälte Briefe in die USA schicken müssen.                Diese fördert das NetzDG jedoch nicht, sondern verhindert
Die Ansprechpartner in Deutschland ermöglichen, das                      sie eher.
Verfahren zur Löschung von Inhalten an rechtsstaatliche
Prinzipien zu binden, etwa eine Anhörung vor Gericht. Hier
liegt jedoch das Kernproblem des NetzDG: Solche rechts-

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.);
www.bpb.de/dialog/netzdebatte/265013/das-netzdg-ist-gut-gemeint-aber-schlecht-gemacht
(Zugriff am 1.12.2021) CC BY-NC-ND 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de).

 REPORTER                            Nichtregierungsorganisation, die sich weltweit gegen Zensur und für Pressefrei-
 OHNE GRENZEN                        heit einsetzt

Politik & Unterricht • 4-2021
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C – Extremismus erkennen und sich davor schützen

C6 Mit „Lovestorm“ gegen Hass im Netz

    Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 12. September 2018
    „Lovestorm: Friedensbewegung gegen Hass im Netz“ von Christoph Höland

    Ob in sozialen Medien oder Foren – das Internet hat              fer pöbele, hilft das dem Angegriffenen ja nicht.“
    ein Hatespeech-Problem. Die Initiative Love-Storm                Stattdessen seien ihm die Angegriffenen und die
    setzt dem Konzepte der Friedensbewegung entge-                   Zuschauer wichtig. Stärken und aktivieren wolle er
    gen und will Nutzern digitale Zivilcourage beibrin-              die, während „Hatern“ Grenzen aufgezeigt werden
    gen.                                                             sollen.
    […] Hass im Netz ist Gewalt, löst bei Betroffenen                […] Unter anderem lernen die Teilnehmer dort, dass
    Leid aus und bringt Angegriffene zum Verstummen                  Hass im Netz unterschiedliche Ausprägungen hat.
    – so fasst Love-Storm das Phänomen Hatespeech                    Trainerin Katharine Arp differenziert zwischen
    zusammen. Initiiert vom Bund für Soziale Vertei-                 Cybermobbing gegen Einzelne sowie politisch
    digung (BSV), dem Fachverband der deutschen                      motivierter Hatespeech, die sich auf menschen-
    Friedensbewegung, soll Love-Storm dem etwas                      feindliche Art gegen Gruppen wie Frauen oder Aus-
    entgegensetzen. Und zwar digitale Zivilcourage,                  länder richte. Und schließlich Shitstorms, die darauf
    mit der Nutzer das Netz „von den Hetzern zurück-                 abzielten, Personen zum Schweigen zu bringen und
    erobern können“, wie es Gründer Björn Kunter for-                Meinungen zu unterdrücken.
    muliert.                                                         Dagegenhalten sollen die Love-Storm-Aktivisten
    Tatsächlich ist der Ton im deutschsprachigen Netz                laut Arp, indem sie sich zusammenschließen und
    rauer geworden: Zehntausende Beiträge mussten                    mit verteilten Rollen agieren: Einer könne sich
    soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder das                 darauf konzentrieren, dem Angegriffenen mit
    Videoportal Youtube im ersten Halbjahr 2018 wegen                positiven Botschaften den Rücken zu stärken. Ein
    Hassbotschaften entfernen. 2270 sogenannte Hass-                 anderer könne dem Störer Fakten entgegenhalten,
    postings zogen laut Bundesinnenministerium 2017                  um Zuschauer zu überzeugen, dass dort jemand
    Ermittlungen nach sich, großteils wegen rechtsmo-                Unsinn verbreite. Und ein Dritter könnte gezielt
    tivierter Straftaten und Volksverhetzung.                        passive Nutzer auffordern, sich gegen die Hassrede
    Love-Storm will dem ab sofort entgegentreten,                    zu positionieren. Auch Tipps zum Melden von Inhal-
    indem es Internetnutzer für Wortgefechte in Foren                ten an Plattformbetreiber und zum Erstellen von
    und Kommentarspalten vorbereitet, ihnen eine Ver-                Anzeigen bei Behörden will Arp den Teilnehmern
    netzung mit Gleichgesinnten ermöglicht und ein                   der Webinare mitgeben. […]
    Alarmsystem bereithält. […]

    Keine (verbale) Gewalt
    Zentral ist laut Kunter auch heute, dass die Aktivis-
    ten von Love-Storm ihrerseits auf (verbale) Gewalt
    verzichten wollen. „Wenn ich gegen den Angrei-
    Quelle: © 2022 RND - Alle Rechte vorbehalten;
    www.rnd.de/digital/lovestorm-friedensbewegung-gegen-hass-im-netz-HJHCOXZ5TEFHHMGNA2BJ3LH27A.html (Zugriff am 19.01.2022).

    Politik & Unterricht • 4-2021
Wehrhafte Demokratie - Zeitschrift POLITIK & UNTERRICHT
Literatur- und Internethinweise zu Heft 4-2021

Literaturhinweise
Benz, Wolfgang (2021): Alltags-Rassismus. Feindschaft      Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-
  gegen „Fremde“ und „Andere“, Frankfurt/Main, 2. Aufl.      Württemberg (Hrsg.) (2016): Bildungsplan 2016.
  (erhältlich als ZpB-Auflage unter www.lpb-bw.de/           Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I,
  sonstigepublikationen).                                    Gemeinschaftskunde, Stuttgart (online unter www.
                                                             bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/
Bruckermann, Jan-Friedrich/Jung, Karsten (Hrsg.)             SEK1/GK).
  (2017): Islamismus in der Schule. Handlungsoptionen
  für Pädagoginnen und Pädagogen, Göttingen.               Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Hrsg.)
                                                             (2019): Demokratiebildung: Schule für Demokratie, De-
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat             mokratie für Schule, Stuttgart (online unter www.bil-
  (Hrsg.) (2021): Verfassungsschutzbericht 2020, Berlin      dungsplaene-bw.de/,Lde/5709361).
  (auch online unter www.bmi.bund.de).
                                                           Pfahl-Traughber, Armin (2020): Linksextremismus in
Edler, Kurt (2016): Umgang mit Radikalisierungsten-          Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme, Wiesba-
  denzen in Schulen – Rechtliche und pädagogische            den (erhältlich als ZpB-Auflage unter www.lpb-bw.de/
  Hinweise für die Praxis (online unter www.ufuq.de/         sonstigepublikationen).
  umgang-mit-radikalisierungstendenzen-in-schulen-
  rechtliche-und-paedagogische-hinweise-fuer-die-          Reumschüssel, Anja (2018): Extremismus, Hamburg.
  praxis/; Zugriff am 12.08.2021).
                                                           Salzborn, Samuel (2017): Angriff der Antidemokraten.
El-Mafaalani, Aladin/Fathi, Alma/Mansour, Ahmad/             Die völkische Rebellion der Neuen Rechten, Weinheim.
  Müller, Jochen/Nordbruch, Götz/Waleciak, Juli-
  an (2016): Ansätze und Erfahrungen der Präventions-      Schmitt, Josephine (2021): Jugendliche und junge Er-
  und Deradikalisierungsarbeit, HSFK-Report Nr. 6/2016,      wachsene als beliebte Zielgruppe extremistischer
  Frankfurt/Main.                                            Ideologie (online unter www.lmz-bw.de/medien-
                                                             und-bildung/jugendmedienschutz/extremismus/
Glaser, Stefan/Pfeiffer, Thomas (2013): Erlebniswelt         extremismus-in-deutschland-gestern-und-heute/#/
  Rechtsextremismus. Menschenverachtung mit Unterhal-        medien-und-bildung/jugendmedienschutz/extre-
  tungswert. Hintergründe – Methoden – Praxis der Prä-       mismus/extremismus-in-deutschland-gestern-und-
  vention, Bonn.                                             heute/#c69687).

Höhne, Valerie (2018): „Der Kampf der Worte“ in: Spiegel   Séville, Astrid (2019): „Vom Sagbaren zum Machbaren?
  Online vom 7. Juli 2018 (online unter www.spiegel.de/      Rechtspopulistische Sprache und Gewalt“ in: Aus Po-
  politik/deutschland/zuwanderung-und-asylstreit-            litik und Zeitgeschichte APUZ 49-50/2019 (online unter
  wie-verrohung-der-sprache-zur-eskalation-bei-              www.bpb.de/apuz/301138/vom-sagbaren-zum-
  traegt-a-1216754.html).                                    machbaren-rechtspopulistische-sprache-und-ge-
                                                             walt).
Kultusministerkonferenz (KMK) (Hrsg.) (2018): De-
  mokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-     Speit, Andreas (2021): Verqueres Denken. Gefährliche
  politischer Bildung und Erziehung in der Schu-             Weltbilder in alternativen Milieus, Berlin (erhältlich als
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  06.03.2009 i. d. F. vom 11.10.2018] (online unter www.     tionen).
  kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_
  beschluesse/2009/2009_03_06-Staerkung_Demo-              Spenlen, Klaus (2017): „Schulische Handlungsoptionen
  kratieerziehung.pdf).                                      gegen islamistischen Fundamentalismus“ in: Müller,
                                                             Wolf-Ulrich/Reip, Stefan/Riedling, Karl-Josef (Hrsg.):
Mannewitz, Tom u. a. (Hrsg.) (2019): Was ist politischer     SchulVerwaltung Baden-Württemberg Heft 12/2017,
 Extremismus? Grundlagen – Erscheinungsformen – In-          S. 324-327.
 terventionsansätze, Frankfurt/Main (erhältlich als ZpB-
 Auflage unter www.lpb-bw.de/sonstigepublikatio-           Starzmann, Paul (2019): „‚Mitte‘-Studie. Jeder zweite
 nen).                                                       Deutsche hat Vorbehalte gegenüber Asylsuchenden“
                                                             in: Der Tagesspiegel vom 25. April 2019 (online unter
Meinhardt, Anne-Kathrin/Redlich, Birgit (Hrsg.)              www.tagesspiegel.de/politik/mitte-studie-jeder-
 (2020): Linke Militanz. Pädagogische Arbeit in Theorie      zweite-deutsche-hat-vorbehalte-gegenüber-asyl-
 und Praxis, Frankfurt/Main (erhältlich als ZpB-Auflage      suchenden/24251866.html).
 unter www.lpb-bw.de/sonstigepublikationen).

Politik & Unterricht • 4-2021
Literatur- und Internethinweise zu Heft 4-2021

Steinbrenner, Felix (2016): Gruppenbezogene Men-                Zick, Andreas/Küpper, Beate/Berghan, Wilhelm
  schenfeindlichkeit – eine Einführung, in: Landesinstitut        (2019): Verlorene Mitte – Feindselige Zustände: Rechts-
  für Schulentwicklung u. a. (Hrsg.): Jugendliche im Fokus        extreme Einstellungen in Deutschland 2018/19, Bonn
  salafistischer Propaganda. Was kann schulische Präven-          (online unter www.fes.de/referat-demokratie-gesell-
  tion leisten? (Teilband 1), Stuttgart, S. 42-46 (online un-     schaft-und-innovation/gegen-rechtsextremismus/
  ter www.lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/                mitte-studie).
  publikationen/jugend_salafismus.pdf).
                                                                Zick, Andreas/Küpper, Beate (2021): Die geforderte
Widmaier, Benedikt (2021): „Wehrhaft statt neutral.               Mitte: Rechtsextreme und demokratiegefährdende Ein-
 Kann sich die politische Bildung mit einem Leitbild aus          stellungen in Deutschland 2020/21, Bonn (online unter
 den 1950er-Jahren im 21. Jahrhundert profilieren?“               www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und-
 in: Drerup, Johannes/Zulaica y Mugica, Miguel/Yacek,             innovation/gegen-rechtsextremismus/mitte-stu-
 Douglas (Hrsg.): Dürfen Lehrer ihre Meinung sagen?,              die-2021).
 Stuttgart, S. 130-144.

Internethinweise
Demokratie stärken                                              Innere Sicherheit
  Homepage des bei der Landeszentrale Baden-                      Online-Dossier mit zahlreichen Artikeln und Informa-
  Württemberg angesiedelten Landesprogramms gegen                 tionen, u. a. zu Extremismus und Sicherheitsbehörden
  Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus;                oder politisch-motivierter Gewalt
  u. a. mit Dossiers zu den verschiedenen Formen von              www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/
  Extremismus sowie Gruppenbezogene Menschen-
  feindlichkeit (GMF) und Rassismus                             Team meX – Mit Zivilcourage gegen Extremismus
  www.demokratie-bw.de                                            Informationen zu den Angeboten von Team meX, einem
                                                                  Fachbereich der Landeszentrale für politische Bildung
Demokratiezentrum Baden-Württemberg                               Baden-Württemberg (LpB) zur Extremismuspräventi-
  Homepage des Demokratiezentrums als Bildungs-,                  on und gegen verschiedene Formen von Diskriminie-
  Dienstleistungs- und Vernetzungszentrum im Hand-                rung
  lungsfeld Extremismus, präventiver Bildungsarbeit               www.team-mex.de/
  und Menschenrechtsbildung mit Informationen zu des-
  sen Angeboten                                                 Wehrhafte Demokratie
  https://demokratiezentrum-bw.de/                               Informationsseite zu den verschiedenen Aspekten von
                                                                 wehrhafter Demokratie auf der Homepage der Bran-
Extremismus und Radikalisierung                                  denburgischen Landeszentrale für politische Bildung
  Themenseiten der Bundeszentrale für politische Bil-            www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/
  dung mit zahlreichen Online-Dossiers, u. a. zu Rechts-         extremismus-bei-uns/wehrhafte-demokratie
  extremismus, Islamismus, Linksextremismus oder
  Antisemitismus sowie Informationen zur Präventions-
  arbeit
  www.bpb.de/politik/extremismus/

Politik & Unterricht • 4-2021
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