Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben. Die anderen geplanten Jubiläums-veranstaltungen finden 2022 statt! - Evang. Kirchengemeinde ...

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Woche 34                                  Freitag, 27. August 2021
                                  Diese Ausgabe erscheint auch online

            Weitere Informationen werden
               noch bekanntgegeben.

           Die anderen geplanten Jubiläums-
           veranstaltungen finden 2022 statt!

     Evang. Kirchengemeinde Pinache-Serres
Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben. Die anderen geplanten Jubiläums-veranstaltungen finden 2022 statt! - Evang. Kirchengemeinde ...
Seite 2 / Nummer 34                                 Amtsblatt Wiernsheim                          Freitag, 27. August 2021

                                                                 wickelt werden soll. Die Machbarkeitsstudie sieht die Er­
             Bitte beachten!                                     schließung über ein Ringsystem vor, welches im Norden an
                                                                 die Öschelbronner Straße anschließt. Durch die Planung wird
                                                                 eine Mischung aus Einzel­, Doppel­ und Reihenhäuser als
        Urlaubsbedingt findet am                                 Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser auf dem Areal
                                                                 entwickelt. Die Machbarkeitsstudie ist Grundlage für die Ab­
             30. August 2021                                     grenzung des Änderungsbereiches.
                                                                 Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ge­
          bei Herrn BM Oehler                                    meindeverwaltungsverbandes Heckengäu vom 24.07.2012
     keine Abendsprechstunde statt.                              ist der betreffende Bereich zum überwiegenden Teil auch
                                                                 bereits als gemischte Baufläche/ Reservefläche bzw. beste­
                                                                 hende gemischte Baufläche ausgewiesen. Nur am nördlichen
       Wir bitten um Ihr Verständnis.                            Rand ist ein schmaler Streifen noch als landwirtschaftliche
                                                                 Fläche dargestellt.
                                                                 Der künftige Bebauungsplan „Bei den Zeitelbäumen" ist so­
 Spende für Hochwasserhilfe -                                    mit nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs.
                                                                 2 BauGB entwickelt. Daher soll gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
 Gemeinsame Spendenaktion des                                    parallel zum Bebauungsplan eine entsprechende Änderung
 Enzkreises sowie der Gemeinde                                   des Flächennutzungsplans in diesem Bereich (Gebietsgröße
                                                                 von ca. 1,4 ha) durchgeführt werden.
 Der Gemeinderat Wiernsheim hat in seiner Sitzung vom            Eine Entwicklung und Umnutzung des gesamten Areals hin
 28.07.2021 den Beschluss gefasst, sich mit 3.000 Euro           zu einer zeitgemäßen Wohnnutzung entspricht den Entwick­
 an der Spendenaktion der Enzkreiskommunen sowie des             lungszielen der Gemeinde. Um die planungsrechtlichen Vo­
 Enzkreises zu beteiligen.                                       raussetzungen für eine Baulandentwicklung am Ortsrand zu
 „Wir sind durch unseren eigenen Hochwasserschaden an            Wohnzwecken zu schaffen und zur Sicherung der städte­
 unserem neuen Rathaus noch glimpflich davon gekom­              baulichen Entwicklung und Ordnung des Plangebietes ist die
 men“ sagt Bürgermeister Oehler. Die Gemeinde Wierns­            Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
 heim kann somit aber in etwa nachvollziehen, wie es den         Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 Hochwassergeschädigten in Nordrhein­Westfalen, Rhein­           Der Vorentwurf der 7. Änderung der Fortschreibung des
 land­Pfalz und Bayern ergeht, ergänzt Hauptamtsleiter           Flächennutzungsplanes 2025 des GW Heckengäu für den
 Christoph Huber.                                                Bereich „Bei den Zeitelbäumen" vom April 2021 wurde im
 „Deshalb hoffen wir mit unserer Spende einen Beitrag            Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
 zum Wiederaufbau in den stark betroffenen Regionen              § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 10.05.2021 bis zum
 Deutschlands leisten zu können                                  09.06.2021 öffentlich ausgelegt.
                                                                 Öffentliche Auslegung
                                                                 Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverban­
                                                                 des Heckengäu hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung
  Amtliche Bekanntmachungen                                      den Entwurf der 7. Änderung der Fortschreibung des Flä­
                                                                 chennutzungsplanes 2025 des Gemeindeverwaltungsverban­
                                                                 des Heckengäu für den Bereich „Bei den Zeitelbäumen" auf
                                                                 der Gemarkung Wurmberg gebilligt und beschlossen, diesen
      Öffentliche Bekanntmachung                                 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszu­
 Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu                            legen. Dieser Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands
                                                                 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
            7. Änderung der Fortschreibung des
              Flächennutzungsplanes 2025 des                     Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung der Fort­
        Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu                   schreibung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der
          für den Bereich „Bei den Zeitelbäumen"                 beiliegenden abgedruckten Planskizze in der Fassung vom
                                                                 Juli 2021.
                    Gemarkung Wurmberg
                                                                 Der Entwurf der „7. Änderung der Fortschreibung des Flä­
                 - Öffentliche Auslegung des                     chennutzungsplans 2025 des GW Heckengäu" vom Juli
            Flächennutzungsplanentwurfs nach                     2021 mit Begründung einschließlich des Umweltberichts
            § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG -                vom 12.07.2021, der artenschutzrechtlichen Prüfung nach
Der Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu hat am                  § 44 BNatSchG sowie die nach Einschätzung des Ge­
20.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren    meindeverwaltungsverbandes weiteren wesentlichen, bereits
zur 7. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungs­          vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem.
plans 2025 des GW Heckengäu für den Bereich „Bei den             § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Planungssicherstellungsge­
Zeitelbäumen" auf der Gemarkung Wurmberg" gemäß § 2              setz (PlanSiG) in der Zeit vom
Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten.
                                                                                Montag, den 6. September 2021
Ziel und Zweck der Planung                                                    bis Dienstag, den 5. Oktober 2021
Die vorliegende 7. Änderung dient der Schaffung von pla­
nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan           jeweils einschließlich im Internet auf der Homepage der Ge­
und örtliche Bauvorschriften „Bei den Zeitelbäumen" zur          meinde Mönsheim unter www.moensheim.de öffentlich aus
Schaffung von neuer Wohnbebauung.                                und können dort heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Wurmberg verzeichnet einen stetigen Bevöl­          Die oben genannten Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2
kerungszuwachs und ist bestrebt, die wachsende Nachfrage         PlanSiG zusätzlich während des oben genannten Zeitraums
nach Wohnraum in ihrer Gemeinde zu decken und dem                in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes
Wohnraummangel entgegenzuwirken.                                 Heckengäu, dem Bürgermeisteramt Mönsheim, Rathaus,
                                                                 Trauzimmer im ersten Obergeschoss, Schulstraße 2 in 71297
Da die Nachfrage nach Wohnraum in den verfügbaren Wohn­          Mönsheim, während den üblichen Öffnungszeiten montags
baugebieten nicht gedeckt werden kann, soll dazu am nörd­        bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags,
lichen Ostrand von Wurmberg das Wohnbaugebiet „Bei den           dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Zeitelbäumen" entwickelt werden. Der Bereich ist durch Hallen    sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr öffentlich aus.
und Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes baulich be­     Wegen der Corona­Pandemie ist das Rathaus momentan für
reits vorgeprägt. Durch die Aufgabe des landwirtschaftlichen     den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Der Zutritt
Betriebes an diesem Standort ergibt sich die Möglichkeit, hier   zum Rathaus ist während des Auslegungszeitraum nur nach
die Ortslage für die benötigte Wohnnutzung zu arrondieren.       vorheriger Terminvereinbarung telefonisch (Tel. 07044/9253­
Für das Plangebiet ist eine Machbarkeitsstudie erarbeitet        13 oder 07044/9253­0) möglich oder per E­Mail (klaus.ar­
worden, auf deren Basis der künftige Bebauungsplan ent­          nold@moensheim.de oder rathaus@moensheim.de) möglich.
Freitag, 27. August 2021                           Amtsblatt Wiernsheim                                  Nummer 34 / Seite 3

Auf die Einhaltung von Hygienevorschriften in den Räumen        2. Zum Schutzgut Tiere/ Pflanzen / Biotope
der Gemeinde wird geachtet.                                     ­ Bewertungen der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter
Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Be­              und Formulierung von Vermeidungs­ und Minimierungs­
denken nicht betreten kann oder betreten möchte und ihm           maßnahmen sowie Ausgleichs­ und Ersatzmaßnahmen
die Einsicht im Internet nicht ausreicht, senden wir ihm die    – hinsichtlich Bau­ und betriebsbedingten Wirkungen,
Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten gerne auch digital,      – Informationen zu Planauswirkungen auf relevante Arten
in begründeten und glaubhaft gemachten Einzelfällen auch          (Fledermausarten, Vogelarten, Reptilien, Insekten/ Weichtiere),
postalisch oder per Boten zu.                                   – hinsichtlich Artenschutz­Vermeidungsmaßnahmen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift­    3. Zum Schutzgut Boden
lich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der    – Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formulierung
E­Mail­Adresse klaus.arnold@moensheim.de oder rathaus@            von Vermeidungs­, Minimierungs­ und Ausgleichsmaßnahmen
moensheim.de bei der Gemeinde abgegeben werden. Da              – hinsichtlich der geologischen Verhältnisse, insbesondere
das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt         des Schichtaufbaus, der Grundwasserverhältnisse, der
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.     Konsistenz, baupraktische Hinweise,
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß       – zur Erdbebenzone 0, Gründungsvorschlägen, Informationen
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Be­                zur landwirtschaftlichen Bedeutung
schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.   – Informationen zur Geotechnik
Diese Bekanntmachung wird gleichzeitig in das Internet auf      4. Zum Schutzgut Fläche
der Homepage der Gemeinde Mönsheim unter www.moens­             – Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formulierung
heim.de eingestellt.                                              von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnahmen
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezo-         5. Zum Schutzgut Wasser
genen Stellungnahmen werden ausgelegt:                          – Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formulierung
Von dem Gemeindeverwaltungsverband eingeholte                     von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnahmen
Stellungnahmen                                                  – zu Grundwasserverhältnissen
­ Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zum              6. Zum Schutzgut Luft / Klima
   Entwurf des Büros „Faktor GRÜN", Stuttgart, 12.07.2021       – Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formulie­
­ Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG im             rung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnahmen
   Zuge des parallel aufzustellenden Bebauungsplans, Pla­
   nungsbüro Beck und Partner, Karlsruhe, 23.11.2020            7. Zum Schutzgut Landschaftsbild
                                                                – Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formulie­
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
                                                                  rung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen umweltbezogenen Informationen                     8. Zum Schutzgut Kultur­ und sonstige Sachgüter
­ Landratsamt Enzkreis, vom 09.06.2021                          – Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formulie­
­ Region Nordschwarzwald Regionalverband, vom 26.05.2021          rung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnahmen
­ Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie,         Mönsheim, den 23.08.2021
   Rohstoffe und Bergbau, vom 21.05.2021
                                                                gez. Thomas Fritsch
Verfügbare umweltbezogene Informationen                         Verbandsvorsitzender
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind ver­
fügbar:                                                         A Zeichnerischer Teil
1. Zum Schutzgut Mensch                                         Da es sich vorliegend um die Änderung einer einzelnen Flä­
– Bewertungen der Eingriffe in den Bestand der Schutzgüter      che handelt, wird die 7. Änderung des FNP als Deckblatt in
   und Formulierung von Vermeidungs­ und Minimierungs­          Überzeichnung des derzeitigen FNPs dargestellt.
   maßnahmen                                                    Die nachfolgende Übersicht zeigt die Lage der Änderungsflä­
– hinsichtlich Bau­ und betriebsbedingten Wirkungen             che am Gebietsrand der Gemeinde Wurmberg, entlang der
– zum Immissionsschutz                                          Oschelbronnerstraße:
Seite 4 / Nummer 34                              Amtsblatt Wiernsheim                         Freitag, 27. August 2021

Nachfolgend ist die Änderungsfläche in Gegenüberstellung
der bisherigen Ausweisung im „Fortschreibung des Flächen­               gemischte Baufläche als Reservefläche (Rf)
nutzungsplan 2025, GW Heckengäu" und der geplanten Aus­
weisung der vorliegenden 7. Änderung des Flächennutzungs­     7. Änderung FNP / geplante Darstellung
plans dargestellt. Der Änderungsbereich ist gekennzeichnet.
Erläuterungen zu den Flächenänderungen sind in der Be­                  Wohnbaufläche geplant
gründung/ Teil C enthalten.
Legende für den Änderungsbereich                                        Änderungsbereich
Bisheriger Flächennutzungsplan

 Gemeinde Wurmberg 7. Änderung des Flächennutzungsplans
 -- Änderungsbereich Mischgebiet zu Wohngebiet - Bei den Zeitelbäumen

Auszug aus der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2025 „GWHeckengäu“

Änderungen im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 2021
Freitag, 27. August 2021                          Amtsblatt Wiernsheim                               Nummer 34 / Seite 5

      Öffentliche Bekanntmachung                               Heckengäu, dem Bürgermeisteramt Mönsheim, Rathaus,
                                                               Trauzimmer im ersten Obergeschoss, Schulstraße 2 in 71297
 Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu                          Mönsheim, während den üblichen Öffnungszeiten montags
                                                               bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags,
5. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungspla-         dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
nes 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu            sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr öffentlich aus.
  für den Bereich „Hanfländer" Gemarkung Wiernsheim,
                     Ortsteil Pinache                          Wegen der Corona­Pandemie ist das Rathaus momentan für
                                                               den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Der Zutritt
- Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs        zum Rathaus ist während des Auslegungszeitraum nur nach
         nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG -            vorheriger Terminvereinbarung telefonisch (Tel. 07044/9253­13
Der Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu hat am                oder 07044/9253­0) möglich oder per E­Mail (klaus.arnold@
20.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfah­    moensheim.de oder rathaus@moensheim.de) möglich. Auf
ren zur 5. Änderung der Fortschreibung des Flächennut­         die Einhaltung von Hygienevorschriften in den Räumen der
zungsplans 2025 des GW Heckengäu für den Bereich „Han­         Gemeinde wird geachtet.
fländer" auf der Gemarkung Wiernsheim, Ortsteil Pinache,
                                                               Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Be­
gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten.
                                                               denken nicht betreten kann oder betreten möchte und ihm
Ziel und Zweck der Planung                                     die Einsicht im Internet nicht ausreicht, senden wir ihm die
Die vorliegende 5. Änderung dient der Schaffung von pla­       Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten gerne auch digital,
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der       in begründeten und glaubhaft gemachten Einzelfällen auch
bestehenden Firma Gellner GmbH & Co. KG.                       postalisch oder per Boten zu.
Die Firma Gellner GmbH & Co. KG plant, ihren Firmensitz        Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
an dem bestehenden Standort in Wiernsheim im Ortsteil Pi­      schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch un­
nache zu erweitern. Die Erweiterung umfasst einen Erweite­     ter der E­Mail­Adresse klaus.arnold@moensheim.de oder
rungsanbau an das bestehende Gebäude auf dem angren­           rathaus@moensheim.de bei der Gemeinde abgegeben wer­
zenden Grundstück, welches derzeit als Firmenparkplatz         den. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen
genutzt wird. Der Anbau dient vornehmlich zu Präsentations­    mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
und Ausstellungszwecken. Mit der Erweiterung kann das          zweckmäßig.
Familienunternehmen im Ort gehalten werden und die Ar­         Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können ge­
beitsplätze können gesichert werden.                           mäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei
Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ge­         der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
meindeverwaltungsverbandes Heckengäu vom 24.07.2012 ist        bleiben.
der überwiegende Bereich des Plangebiets als Fläche für        Diese Bekanntmachung wird gleichzeitig in das Internet auf
Landwirtschaft dargestellt. Das Grundstück mit dem beste­      der Homepage der Gemeinde Mönsheim unter www.moens­
henden Firmengebäude ist derzeit im Flächennutzungsplan        heim.de eingestellt.
als Wohnbaufläche dargestellt. Daher besteht die Notwen­
digkeit den Flächennutzungsplan zu ändern, um die pla­         Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezo-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Firmenerweiterung     genen Stellungnahmen werden ausgelegt:
zu schaffen.                                                   Von dem Gemeindeverwaltungsverband eingeholte Stel-
                                                               lungnahmen
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung                             ­ Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zum
Der Vorentwurf der 5. Änderung der Fortschreibung des                Entwurf 5. Änderung ­ Flächennutzungsplan 2025 GW
Flächennutzungsplanes 2025 des GW Heckengäu für den                  Heckengäu, ,,Mischgebiet Hanfländer" in Wiernsheim­
Bereich „Hanfländer" vom 05.02.2020 wurde im Rahmen                  Pinache. Boden Landschaftsarchitektur, Dipl.­Ing. B.
einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.          Finke, 24.06.2021
1 BauGB im Zeitraum vom 10.05.2021 bis zum 09.06.2021
öffentlich ausgelegt.                                          Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
                                                               der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung                                          eingegangenen umweltbezogenen Informationen
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverban­             ­ Landratsamt Enzkreis, vom 09.06.2021
des Heckengäu hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung            ­ Region Nordschwarzwald Regionalverband, vom
den Entwurf der 5. Änderung der Fortschreibung des Flä­              26.05.2021
chennutzungsplanes 2025 des Gemeindeverwaltungsverban­             ­ Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie,
des Heckengäu für den Bereich „Hanfländer" auf der Gemar­            Rohstoffe und Bergbau, vom 21.05.2021
kung Wiernsheim, Ortsteil Pinache, gebilligt und beschlossen       ­ Landesnaturschutzverband Baden­Württemberg e.V.,
diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich             Arbeitskreis Enzkreis, vom 08.06.2021
auszulegen. Dieser Beschluss des Gemeindeverwaltungsver­
bands wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                 Verfügbare umweltbezogene Informationen
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung der Fort­        Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind ver­
schreibung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der       fügbar:
beiliegenden abgedruckten Planskizze in der Fassung vom        1. Zum Schutzgut Mensch
14.07.2021.                                                        ­ Bewertungen der Eingriffe in den Bestand der Schutz­
                                                                     güter und Formulierung von Vermeidungs­ und Mini­
Der Entwurf der „5. Änderung der Fortschreibung des                  mierungsmaßnahmen
Flächennutzungsplans 2025 des GW Heckengäu" vom                    ­ hinsichtlich Bau­ und betriebsbedingten Wirkungen
14.07.2021 mit Begründung einschließlich des Umweltbe­             ­ zum Immissionsschutz
richts vom 24.06.2021 sowie die nach Einschätzung des Ge­      2. Zum Schutzgut Tiere/ Pflanzen/ Biotope
meindeverwaltungsverbandes weiteren wesentlichen, bereits          ­ Bewertungen der Eingriffe in den Bestand der Schutz­
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem.              güter und Formulierung von Vermeidungs­ und Mini­
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Planungssicherstellungsge­             mierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs­ und Ersatz­
setz (PlanSiG) in der Zeit vom                                       maßnahmen
            Montag, den 6. September 2021 bis                      ­ hinsichtlich Bau­ und betriebsbedingten Wirkungen,
              Dienstag, den 5. Oktober 2021                        ­ Informationen zu Planauswirkungen auf relevante Ar­
                                                                     ten (Fledermausarten, Vogelarten, Reptilien, Insekten/
jeweils einschließlich im Internet auf der Homepage der Ge­          Weichtiere),
meinde Mönsheim unter www.moensheim.de öffentlich aus              ­ hinsichtlich Artenschutz­Vermeidungsmaßnahmen.
und können dort heruntergeladen werden.                        3. Zum Schutzgut Boden
Die oben genannten Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2              ­ Bewertung der Eingriffe in den Bestand und For­
PlanSiG zusätzlich während des oben genannten Zeitraums              mulierung von Vermeidungs­, Minimierungs­ und Aus­
in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes              gleichsmaßnahmen
Seite 6 / Nummer 34                                 Amtsblatt Wiernsheim                          Freitag, 27. August 2021

     ­ hinsichtlich der geologischen Verhältnisse, insbesonde­       ­ Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formu­
       re des Schichtaufbaus, der Grundwasserverhältnisse,             lierung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnah­
       der Konsistenz, baupraktische Hinweise,                         men
     ­ zur Erdbebenzone 0, Gründungsvorschlägen,                 7. Zum Schutzgut Landschaftsbild
     ­    Informationen zur landwirtschaftlichen Bedeutung           ­ Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formu­
     ­    Informationen zur Geotechnik                                 lierung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnah­
4.   Zum Schutzgut Fläche                                              men
     ­ Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formulie­      8. Zum Schutzgut Kultur­ und sonstige Sachgüter
       rung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnahmen               ­ Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formu­
5.   Zum Schutzgut Wasser                                              lierung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnah­
     ­ Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formulie­            men
       rung von Vermeidungs­ und Minimierungsmaßnahmen           Mönsheim, den 23.08.2021
     ­ zu Grundwasserverhältnissen                               gez. Thomas Fritsch
6.   Zum Schutzgut Luft/ Klima                                   Verbandsvorsitzender

      Öffentliche Bekanntmachung                                 Freiflächenanlagen können, neben kleineren Anlagen auf pri­
                                                                 vaten und öffentlichen Dachflächen, einen nennenswerten
 Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu                            Beitrag zur Energiewende leisten und durch eine sachge­
      9. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 des              rechte Integration in die Landschaft negative ökologische
  GVV Heckengäu für den Bereich „Solarpark Zwergberg“,           Auswirkungen minimieren.
                    Gemarkung Wiernsheim                         Gemäß der Freiflächenöffnungsverordnung des Landes Ba­
– Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Unterrichtung der        den­Württemberg aus dem Jahr 2017 können benachteiligte
   Öffentlichkelt –                                              Gebiete, die sich aufgrund der Hangneigung oder mangeln­
1. Aufstellungsbeschluss                                         der Bodenqualität nur bedingt zum Ackerbau eignen, zur
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverban­           Nutzung solarer Strahlungsenergie freigegeben werden. Die
des Heckengäu hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung          Gemarkung Wiernsheim liegt vollständig in diesem benach­
beschlossen, das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennut­       teiligten Gebiet, wodurch die Voraussetzung gegeben ist.
zungsplans 2025 des GVV Heckengäu für den Bereich „So­           Aufgrund ihrer Größe sind photovoltaische Freiflächenanla­
larpark Zwergberg" auf der Gemarkung Wiernsheim gemäß            gen nur im Außenbereich sinnvoll unterzubrtngen. Gemäß §
§ 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten. Die Flächen­       35 Baugesetzbuch handelt es sich nicht um privilegierte An­
nutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß §        lagen, weshalb sie der Bauleitplanung in Form von Bebau­
8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Aufstellung des Be­           ungsplänen bedürfen und durch ein Sondergebiet festgesetzt
bauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark        werden müssen.
Wiernsheim Zwergberg".                                           Die zu überplanenden Flurstücke sind als landwirtschaftliche
Der zeichnerische Teil vom 26.04.2021 mit dem dargestellten      Flächen im gültigen Flächennutzungsplan des Gemeindever­
Geltungsbereich „Solarpark Zwergberg“ ist als Anlage zu          waltungsverbandes Heckengäu dargestellt.
dieser öffentlichen Bekanntmachung abgedruckt.                   Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat in seiner
                                                                 Sitzung am 17.02.2021 die Aufstellung des vorhabenbezo­
Ziele und Zwecke der Planung                                     genen Bebauungsplans „Solarpark Wiernsheim Zwergberg"
Durch den beschlossenen Ausstieg Deutschlands aus der            nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Baugesetz­
Energiegewinnung durch Kohleverbrennung bis zum Jahr             buch beschlossen.
2038 und den Ausstieg aus der Atomstromproduktion im             Der Bebauungsplan „Solarpark Wiernsheim Zwergberg" ist
Jahr 2021 findet die Wende zur Stromgewinnung durch              gemäß § 8 Abs. 2 BauGB damit nicht aus dem Flächennut­
regenerative Energien statt. Um die zukünftige Stromver­         zungsplan entwickelt. Somit besteht die Notwendigkeit, den
sorgung flächendeckend zu gewährleisten, muss die Infra­         Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Paral­
struktur dezentral aufgebaut werden. Neben Wasser­ und           lelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu ändern.
Windkraft bildet die Solarenergie ein Schlüsselelement unter
den regenerativen Energren.                                                                  (Fortsetzung Seite 8/Plan Seite 7)
Bisherige Darstellung:                                             Verfahrensvermerke
                                                                    a)   Der Änderungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der GVV Heckengäu im Bereich des Vorhabenbezogenen
                                                                         Bebauungsplanes "Solarpark Wiernsheim Zwergberg" erfolgte in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
                                                                         Heckengäu am __.__.2021. Der Beschluss wurde am__.__.2021 ortsüblich bekanntgemacht.
                                                                    b)   Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den
                                                                         Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der GVV Heckengäu in der Fassung vom __.__.2021 hat in der Zeit vom
                                                                         __.__.2021 bis einschließlich __.__.2021 stattgefunden.
                                                                    c)   Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2
                                                                         BauGB für den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der GVV Heckengäu in der Fassung vom __.__.2021 hat
                                                                         in der Zeit vom __.__.2021 bis einschließlich __.__.2021 stattgefunden.
                                                                    d)   Zu dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der GVV Heckengäu in der Fassung vom __.__.2021 wurden die
                                                                         Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.2021 bis einschließlich
                                                                         __.__.20201beteiligt.
                                                                    e)   Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der GVV Heckengäu in der Fassung vom __.__.2021 wurde mit der
                                                                         Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.2021 bis einschließlich __.__.2021 öffentlich
                                                                         ausgelegt.
                                                                    f)   Der Feststellungsbeschluss erfolgte in der Verbandsversammlung der Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu am
                                                                         __.__.2021 über die Entwurfsfassung vom __.__.2021
                                                                                                                                                                                                      Freitag, 27. August 2021

                                                                         Mönsheim, den __.__.2021                              ______________________
                                                                                                                                (Verbandsvorsitzender)
                                                                                                                                      (Siegel)

                                                                    g)   Die Kreisverwaltung Enzkreis hat mit Bescheid vom __.__.2021, Az: ____________, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
                                                                         gemäß § 6 BauGB genehmigt.

                                                                         Pforzheim, den __.__.2021                 ____________________            _____________________
                                                                                                                   (Genehmigungsbehörde)                  (Landrat)
                                                                                                                          (Siegel)                         (Siegel)

                                                                    h)                          Die Erteilung der Genehmigung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der GVV Heckengäu
                                                                         wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB am __.__.2021 ortsüblich bekanntgemacht.

                                                                         Wiernsheim, den __.__.2021                            ______________________
                                                                                                                                   (Bürgermeister)

                                                                                   9. Änderung des Flächennutzungsplanes
                                                       M 1:5.000                      der GVV Heckengäu im Bereich des
                                                                                    Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Geplante Darstellung:
                                                                                      "Solarpark Wiernsheim Zwergberg"
                                                                                                                                                                                                      Amtsblatt Wiernsheim

                              S
                                                                                                                                                                         © GeoBasis - DE / BKG 2021
                         Photovoltaik
                                                                   Übersichtskarte
                                             S
                                        Photovoltaik

                                                                                                                                    Flächennutzungsplanänderung
                                                                                                                                                                            (26.04.2021)

                                                                                                                                                                         gutschker & dongus GmbH
                                                                                                                                                                 Hauptstraße 34, 55571 Odernheim
                                                                                                                                                               Tel.:(06755) 96936-0 Fax 96936-60
                                                        N                                                                                                        E-Mail: info@gutschker-dongus.de
                                                                                                                                                                          www.gutschker-dongus.de

                                                       M 1:5.000
                                                                                                                                                                               Plangröße 420*594
                                                                                                                                                                                                      Nummer 34 / Seite 7
Seite 8 / Nummer 34                                  Amtsblatt Wiernsheim                                  Freitag, 27. August 2021

                                      (Fortsetzung von Seite 6)    de Mönsheim unter www.moensheim.de ab Montag, den
Gegenstand der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025          6. September 2021 eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2025 des Gemein­            Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation wird darauf
deverwaltungsverbandes Heckengäu vom 24.07.2012 wurde              hingewiesen:
am 31.10.2012 genehmigt und weist das Plangebiet als               1. Die Vorentwurfsunterlagen können von interessierten Per­
Fläche für die Landwirtschaft aus.                                    sonen per E­Mail oder telefonisch bei der Geschäftsstelle
Durch die 9. Anderung des Flächennutzungsplans und dem pa­            des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu im Rathaus
rallel dazu aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan           Mönsheim angefordert werden (klaus.arnold@moensheim.
„Solarpark Wiernsheim Zwergberg" sollen die planungsrechtli­          de oder rathaus@moensheim.de bzw. Tel.: 07044 9253­
chen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenpho­         13 oder 07044 9253­0). Die Anfragenden erhalten dann die
tovoltaikanIage zur Gewinnung und Nutzung und gegebenen­              Entwurfsunterlagen als PDF per E­Mail oder ausnahmeweise
falls Speicherung solarer Strahlungsenergie geschaffen werden.        auch in Papierform auf dem Postweg.
                                                                   2. Wer die Vorentwurfsunterlagen bei der Geschäftsstelle
Der Vorhabenträger für den geplanten „Solarpark Wiernsheim            des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu im Rat­
Zwergberg ist die EnBW Solar GmbH. Diese möchte im                    haus Mönsheim persönlich einsehen möchte, wird darum
Zuge der Energiewende eine Photovoltaikfreiflächenanlage,             gebeten, zuvor telefonisch oder per E­Mail einen Ter­
aufgeteilt auf zwei Teilflächen, in den Gewannen                      min für die Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren.
,.Mönsheimer Weg“ und „Zwergberg“ errichten.                          Während der Einsichtnahme im Rathaus ist eine Mund­
Die Teilbereiche West und Ost werden durch den im Zentrum             Nasen­Bedeckung zu tragen.
in Nord­Süd­Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg voneinan­         Hinweis:
der getrennt. Der Standort entspricht durch Einstufung der         Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentli­
Gemarkung als landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet so­        che Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu
wohl den Anforderungen des Erneuerbare­Energien­Gesetzes,          gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
als auch der Freiflächenöffnungsverordnung des Landes B­W
hinsichtlich der Förderfähigkeit des produzierten Stroms.          Mönsheim, den 24.08.2021
Entsprechend erfolgt die Darstellung dieser Fläche in der          gez. Thomas Fritsch
vorliegenden 9. Änderung der Fortschreibung des Flächen­           Verbandsvorsitzender
nutzungsplans 2025 als „Sonderbaufläche Photovoltaik“.
Plangebiet                                                           Die Gemeindeverwaltung informiert
Das Plangebiert befindet sich auf Gemarkung Wiernsheim
(südlich vom Ortsteil Serres und westlich vom Ortsteil lpt­
ingen). Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grund­
stücke Fist. 15600, 15601, 15602, 15603 und 18045 in den
Gewannen „Mönsheimer Weg" und „Zwergberg".
Die westlicheTeilfläche hat einen Flächeninhalt von rund 3,3
Hektar und die östliche Teilfläche hat einen Flächeninhalt
                                                                       Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
von rund 2,8 Hektar. Die Summe aus beiden Teilflächen
ergibt somit eine Gesamtfläche mit einem Flächeninhalt von             Integrationshilfe (m/w/d)
rund 6,1 Hektar.                                                       mit 20 Stunden wöchentlich
2. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit                        Ihre Aufgaben:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst                ■    Umsetzung von Hilfeplänen
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,          ■    Begleitung in Alltagssituationen und bei Spielaktionen
sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraus­               ■    Förderung der sozialen und emotionalen Entwicklung
sichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.       ■    Anregung der Sprachfähigkeit, Erweiterung der
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes                    kommunikativen Kompetenzen
Heckengäu hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund
des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für die 9. Änderung des              Ihre Qualifikationen:
Flächennutzungsplans 2025 des GW Heckengäu für den Bereich             ■    Erfahrung im pädagogischen Bereich und/oder mit
„Solarpark Zwergberg" auf Gemarkung Wiernsheim eine                         Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit auf der Grundlage         ■    Freude am Umgang mit Kindern
des gebilligten Vorentwurfs der 9. Ffächennutzungsplanände­            ■    Eine selbständige und verlässliche Arbeitsweise
rung vom 26.04.2021 durchzuführen.
                                                                       Interesse? Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit
Der Vorentwurf der 9. Anderung des Flächennutzungsplans                den üblichen Unterlagen bis spätestens 12.09.2021 im
2025 vom 26.04.2021 und die Begründung können in der                   PDF-Format an: bewerbung@wiernsheim.de.
Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Hecken­               Alle weiteren Informationen zur Stelle finden Sie unter
gäu, dem Bürgermeisteramt Mönsheim, Rathaus, Bespre­                   www.wiernsheim.de.
chungszimmer bzw. Trauzimmer im ersten Obergeschoss,
Schulstraße 2 in 71297 Mönsheim in der Zeit vom                        Gemeinde Wiernsheim
                                                                       Marktplatz 1 I 75446 Wiernsheim I www.wiernsheim.de
            Montag, den 6. September 2021 bis
              Dienstag, den 5. Oktober 2021
jeweils einschließlich während der Dienststunden (montags bis       Impressum                           Verantwortlich für den amtlichen
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, diens­                                                Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
tags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie              Herausgeber:                        und mitteilungen:
mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr) eingesehen werden.           Gemeinde Wiernsheim                 Bürgermeister Karlheinz Oehler,
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über In­      Druck und Verlag: Nussbaum Medien   75446 Wiernsheim, Marktplatz 1,
halt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu            Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       oder sein Vertreter im Amt.
erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und         71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                    Merklinger Str. 20,
Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich                                           interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                    Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle          www.nussbaum-medien.de
des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu, dem Bür­                                                    68789 St. Leon-Rot
germeisteramt Mönsheim, Rathaus, Schulstraße 2, 71297               InformATIonen                       Tel.: 07033 6924-0,
Mönsheim, abgegeben werden.                                                                             E-Mail: info@gsvertrieb.de
Gemäߧ 4a Abs. 4 BauGB werden die Unterlagen des Vor­               Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
                                                                    Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2025              Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
und die Begründung in das Internet eingestellt. Die Unterla­        71263 Weil der Stadt,               wds@nussbaum-medien.de
gen des Vorentwurfs können auf der Homepage der Gemein­
Freitag, 27. August 2021                           Amtsblatt Wiernsheim                                Nummer 34 / Seite 9

 Bürgermeisteramt Wiernsheim                                     Sprechzeiten
 Vorwahl                                             07044       Rathaus Wiernsheim                        Tel. 07044 23­0
 Zentrale (8)*                                          230      Montag bis Freitag                   9.00 Uhr ­ 12.00 Uhr
 Bürgermeister, Vorzimmer (1)*            23­171 u. 23­172       außerdem Montagnachmittag           17.00 Uhr ­ 19.00 Uhr
 Hauptamt (6)*                                      23­122       Donnerstagnachmittag                14.00 Uhr ­ 16.00 Uhr
 Ordnungsamt                                        23­136       Gemeindebücherei
 Meldeamt (2)*                                      23­155       Montag                              16.00 Uhr ­ 18.30 Uhr
 Standesamt/Sozialamt (5)*                          23­135       Donnerstag                          10.00 Uhr ­ 12.00 Uhr
 Gemeindekasse (7)*                                 23­175                                           15.00 Uhr ­ 18.00 Uhr
 Steuerabteilung                                    23­133       Notrufe
 Bauamt (4)*                                        23­142       Polizei                                              110
 Bauanträge (3)*                                    23­164       Polizeiposten Niefern­Öschelbronn             07233 3399
 Bauhof                                             23­144
 Wassermeister                                      23­140       Deutsches Rotes Kreuz
 * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektro­     Rettungsdienst, Notarztwagen                         112
 nischen Ansage                                                  Krankenwagen                                       19222
 Die E­Mail­Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie
 auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wierns­               Feuerwehr                                            112
 heim.de nachfragen.                                             Feuerwehrkommandant                        0172­7140279
 Elektroschrott-Abgabe:                                          Feuerwehr Wiernsheim                      0151 64970209
 jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr,                          Feuerwehr Pinache                          0171 6228791
 zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat                            Feuerwehr Serres                             07044 7803
 von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim               Feuerwehr Iptingen                        0160 95722453
 ­ keine Kühlschränke, Leuchtmittel, Farben ­                    Feuerwehrhaus Wiernsheim                   07044 901390
 Mehrzweckhallen:                                                Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversor­
 "Lindenhalle" Wiernsheim                     0172 7441140       gungsengpässen ist
 "Waldenserhalle" Pinache                      07041 84950       Herr Uwe Schaber, Tel. 0172 7341436, oder sein Stell­
 "Kreuzbachhalle" Iptingen                         9096636       vertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172 7627523, zuständig.
                                                       8213      Zuständigkeitsliste der bevollmächtigten Bezirksschorn-
 Bürgersaal Wiernsheim                                 7340      steinfegermeister Wiernsheim, Serres und Iptingen:
 Klärwerk Iptingen                                     5287      Manfred Mumm, Scheffelstr. 26, 75446 Wiernsheim,
 Klärwerk Großglattbach                        07042 98190       Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 916857
 Feuerwehr                                              112      Pinache:
                                                                 Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen,
 Revierförster Hailer                          07044 48110
                                                                 Tel. 07231 4297060, Fax: 07231 4297061,
 Kindergärten:                                                   Mobil: 0160 90936056, Mail: info@rosenfeger.de
 Wiernsheim, Lindenstr. 38/1                        916220       Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
 Serres                                                7799      Tel. 07231 3080
 Iptingen                                              5311
                                                                 Sprechzeiten
 Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816
                                                                 Montag                                  8.00 ­ 12.30 Uhr
 Bürgermeisteramt Wiernsheim                                     Dienstag         8.00 ­ 12.30 Uhr und 13.30 ­ 18.00 Uhr
 ­ Hauptamt ­                                                    Mittwoch                                     geschlossen
                                                                 Donnerstag                              8.00 ­ 14.00 Uhr
                                                                 Freitag                                 8.00 ­ 12.00 Uhr
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl                       Diakonie­ und Sozialstation Heckengäu e.V.
am 26.09.2021                                                    in Mönsheim, Lehmgrube 1/1
                                                                 Sprechzeiten: Mo. ­ Fr. von 8:30 – 14:00 Uhr
Sie können die Briefwahl wie folgt beantragen:                   Tel: 07044 905080, E­Mail: info@diakonie­heckengaeu.de
­ auf unserer Gemeinde­Homepage www.wiernsheim.de auf            Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeant­
  der rechten Seite unter „Wahlschein online beantragen“         worter.
  (sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt)
­ schriftlich mit Antragsvordruck auf Wahlbenachrichtigung
­ formlos (mit Angabe des Vor­ und Nachnamens, des Geburts­
  datums, der Anschrift sowie Wahlbezirk/Wählernummer) per E­   Vorbefragung zur Gebäude- und
  Mail an a.schaber@wiernsheim.de oder shum@wiernsheim.de       Wohnungszählung in Baden-Württemberg
­ persönlich im Meldeamt                                        ab September 2021
Aufgrund der derzeitigen Situation wird eine kontaktlose
Briefwahlbeantragung bevorzugt.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung Wiernsheim

Bundestagswahl am 26.09.2021
Hinweise für die Briefwähler:                                   Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl enthalten        durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks­, Gebäude­
folgende Bestandteile:                                          und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten
• einen weißen Stimmzettel                                      der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen
• ein Merkblatt für Briefwähler/innen für die Bundestagswahl    Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland
• einen Wahlschein                                              leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in
• einen blauen Stimmzettelumschlag                              Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs­
• einen roten Wahlbriefumschlag                                 und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Pla­
Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen und     nungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme
verfahren Sie bei Ihrer Briefwahl entsprechend der Hinweise     der Einwohnerzahl notwendig.
bezüglich der Briefwahl bei der Bundestagswahl.                 Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt
Bürgermeisteramt Wiernsheim                                     Baden­Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Ge-
Hauptamt                                                        bäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022
Seite 10 / Nummer 34                              Amtsblatt Wiernsheim                          Freitag, 27. August 2021

Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigen-
tümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum               Altersjubilare
bzw. Wohnungen in Baden­Württemberg auf. Diese Vorbe­
fragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu
Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität
und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu
den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden          Pinache:
und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen             29.08.2021      70 Jahre    Gisela Liesegang
und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird.
Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunfts-            Serres:
pflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und         31.08.2021      70 Jahre    Martin Schuler
Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt         Iptingen:
Baden­Württemberg vorliegen.                                     29.08.2021      85 Jahre    Elsbeth Hannelore Pisch
Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer
bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein An­
schreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen
und werden gebeten Auskünfte zu ihrem Gebäude oder ihrer
Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefra-
gung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden.         Standesamt
Dies nimmt nur etwa 5 – 10 Minuten in Anspruch. Wer
zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur
GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende
Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigen­       Die Ehe haben geschlossen
tümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und          am 21.08.2021
Wohnungen befragt werden.                                       Dirk Pascal Walz und Sarah Walz, geb. Fischer
                                                                aus Iptingen
Lesen Sie mehr unter
https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Vorbe-
fragung-gebaeude-undwohnungszaehlung.html
Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das      Verstorben ist
Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsge­      am 24.08.2021
setz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022).        Frau Sofie Antl, geb. Moderer aus Iptingen,
Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht.          im Alter von 93 Jahren
Für das Statistische Landesamt Baden­Württemberg hat der
Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die On­
line­Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen
Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt,     Deutsche Rentenversicherung
Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe
von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.
                                                               Berufsstarter bekommen ihren
                                                               Sozialversicherungsausweis
                                                               Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Be­
                                                               rufsleben. Mit dem Beginn ihrer ersten Beschäftigung erhal­
WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.V.                                ten die Berufsanfängerinnen und ­anfänger ein Anschreiben
                                                               mit ihrem Sozialversicherungsausweis. In diesem wichtigen
                                                               Dokument steht unter anderem die Versicherungsnummer
                                                               und welcher Rentenversicherungsträger für die Empfängerin
                                                               oder den Empfänger zuständig ist.
                                                               Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden­Württemberg
                                                               weist darauf hin, dass in der Versicherungsnummer das
                                                               korrekte Geburtsdatum enthalten sein muss. Alle persönli­
                                                               chen Angaben im Ausweis sollten genau überprüft werden.
                                                               Denn nur so ist gewährleistet, dass alle Beiträge für die
                                                               spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind.
                                                               Sollten Daten nicht korrekt sein, dann muss umgehend eine
                                                               Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragt
                                                               werden, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde.
                                                               Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als
                                                               QR­Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversiche­
                                                               rungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversiche­
                                                               rungsausweis muss genauso sorgfältig behandelt werden
                                                               wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn
                                                               oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosen­
                                                               geld) beantragt wird, dann benötigt man diesen Ausweis
                                                               zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer. Geht
                                                               der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die
                                                               personenbezogenen Daten, dann kann man kostenlos einen
                                                               neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entwe­
                                                               der über die Krankenkasse oder über die Online­Dienste der
                                                               Deutschen Rentenversicherung unter www.eservice­drv.de
                                                               Weitere Informationen gibt es in den Broschüren »Die Ren­
                                                               tenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an« und
                                                               »Berufsstarter und ihre Sozialversicherung«. Sie können kos­
                                                               tenlos unter der Telefonnummer 0721 825­ 23888 oder per
                                                               E­Mail (presse@drv­bw.de) bestellt werden. Im Internet unter
                                                               www.deutsche­rentenversicherung.de stehen die Broschüren
                                     Plakat: Bürgerbusverein   ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Freitag, 27. August 2021             Amtsblatt Wiernsheim                             Nummer 34 / Seite 11

  Müllabfuhr                                      Praxisdienste

                                                Bereitschaftsdienst der Ärzte
                                                der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern-
                                                Öschelbronn/Eutingen
                                                Notfallpraxis Mühlacker
                                                Hermann­Hesse­Str. 34, 75417 Mühlacker, Tel. 116 117
                                                Montag bis Freitag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr
                                                Sa, So., Feiertage von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr
                                                Kinderärztliche Notfallpraxis Helios-Klinikum Pforzheim
                                                Kanzlerstr. 2­6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117
                                                Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
                                                Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
                                                Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
                                                Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert-Klinikum
                                                Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117
                                                Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                                                Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu
                                                Tel. 07044/905080
                                                Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation.
                                                Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört.
                                                Bereitschaftsdienst der Hebamme
                                                Geburts­ und Stillhilfe
                                                Frau Enning, Tel. 07042 15536
                                                Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
                                                Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Ruf­
                                                nummer 0621 38000816 erfragt werden.
                                                Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr
                                                tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110
                                                Pflege & mehr
                                                Ambulanter Pflegedienst
                                                75223 Öschelbronn, Obere Bachstrasse 6
                                                Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr
                                                Tel. 07233 / 944678
                                                Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar.
                                                Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
                                                Anne Marie Rouvière­Petruzzi
                                                Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
                                                Telefon: 07231 308 9692
                                                E­Mail: Anne.Marie.Rouviere.Petruzzi@enzkreis.de
                                                Homepage: www.enzkreis.de/behindertenbeauftragte
                                                Informations-, Beratungs- und Beschwerde (IBB)-Stelle
                                                Enzkreis I Pforzheim
                                                Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren
                                                Angehörige
                                                Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16­18 Uhr
                                                Terminvereinbarung per Tel.: 07231/391086 oder per E­Mail:
                                                ibb­enkreis@pforzheim.de.
                                                Caritasverband e.V. Pforzheim
                                                Frühe Hilfen des Caritasverband e.V. Pforzheim für den Enzkreis
                                                Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Heil­
                                                pädagogische und Psychosoziale Begleitung.
                                                Wir bieten Unterstützung für Familien mit Kindern unter drei
                                                Jahren.
                                                Kontakt: 07231­128 844
                                                E­Mail: fruehe.hilfen@caritas­pforzheim.de

                                                Bereitschaftsdienst Tierarzt
                                                Sa., 28. + So., 29.08.2021
                                                Dr. Birkle, Maulbronn, Tel. 07043/6204

                                                Bereitschaftsdienst der Apotheken
 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?             Samstag, 28.08.2021:
                                                Central­Apotheke Mühlacker, Bahnhofstr. 42,

                                    112
                                                Tel. 07041­8106946
 Im Notfall entscheiden sekunden!               Sonntag, 29.08.2021:
                                                Apotheke im Centrum Illingen, Ortszentrum 3,
                                                Tel. 07042­2955
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