Einreisebedingungen: Indien - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                            Indien

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Seit März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan; Stand
   05.02.2014) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren (Äthiopien, Kenia, Somalia und Syrien;
   Stand 05.02.2014) der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs
   Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu
   wiederholen. Ein Impfnachweis nach -Standard ist mitzuführen.
   Das indische Gesundheitsministerium führte dazu erklärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche
   Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der
   Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder
   reisen. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des.
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe
   www.who.int). Impfzeugnisse, die eine Impfung in den letzten zehn Jahren vor der Einreise bescheinigen, werden anerkannt. Bei
   direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören
   auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch
   Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung
   auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Japanische Encephalitis empfohlen.

   Durchfall- und Darmerkrankungen
   Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität.
   Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss
   antibakteriell zu filtern oder zu kochen. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur
   Trinkwasser verwendet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut gegart sein.
   Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis
   A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach
   dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion
   vermindern.

   Cholera
   Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber für Touristen keine
   Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.

   Malaria
   Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft
   insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig
   tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei
   einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer
   Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica
   zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
   Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen
   mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien
   sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in den letzten Jahren
   zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen.
   Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen
   Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell
   lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
   Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken
   (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer
   Malariaerkrankung.
   - Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
   - Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
   - Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
   - Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich
   und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer
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Indien
Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (www.dtg.org)
   und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das
   Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl
   des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen
   entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen
   werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis
   auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
   Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

   Dengue-Fieber
   Dengue-Fieber wird durch tagaktive Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag
   kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen
   können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine
   wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist
   die einzige mögliche Schutzmaßnahme.
   Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor.
   Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. 2015 ist der Ausbruch in der Hauptstadt New Delhi deutlich stärker als in
   den Vorjahren.

   Chikungunya
   Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den
   Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine
   wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria
   beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der
   Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.

   Zika-Virus-Infektion
   Gemäß der Weltgesundheitsorganisation () wird Indien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h.
   Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen -Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
   Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
   In Anlehnung an die derzeitigen -Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger
   werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. -Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher
   Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für
   Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-
   Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

   Japanische Encephalitis
   Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese
   werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne
   dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und
   hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind
   ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes
   Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und
   Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht
   immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu
   einem kleinen Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist.

   Grippe (Saisonale Influenza)
   Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren in Nordindien in den
   Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. 2010/2011 und 2014/2015
   kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana,
   Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.

   Tollwut
   Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem
   Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen
   auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch
   streunende Hunde. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen,
   medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z. B. auch auf den
   Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet.
   Zuverlässigen Schutz vor Tollwut bietet die vorbeugende Impfung. Sie ist für Indienreisende besonders wichtig.

   Tuberkulose
   Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch
   über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend
   resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.

   HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten
   Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder
   Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von
   Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien
   ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft

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Indien
angestiegen.

   Geographisch bedingte Erkrankungen
   Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine
   stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich.
   Höhenkrankheit tritt besonders bei raschem Aufstieg auf über 2.300 m auf. Sie kann zu potentiell sehr gefährlichen
   Funktionsstörung von Lunge und Gehirn führen. Erkranken können auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, selbst
   wenn sie früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Todesfälle sind möglich.
   Beschwerden, die auf eine beginnende Höhenkrankheit hinweisen können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und
   Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten
   u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem
   Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb
   von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
   Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung
   durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt, der vielleicht auch ein Medikament zur Vorbeugung verordnet. Eine
   Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z. B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
   Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder
   unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende
   Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
   Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen
   Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr
   bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung
   von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen
   diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter
   dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr
   engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der
   Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste
   Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
   Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig
   gefährliche Sonnenbrände sind häufig. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss
   insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden.
   Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu
   beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein
   Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).

   Weitere Gesundheitsgefahren
   Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt. Verkehrsregeln
   werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig.
   Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet
   werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Gehwege existieren
   häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete
   Baugruben.
   Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den
   Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische
   Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
   Über die aktuellen Luftwerte kann man sich im Internet bzw. mittels Smartphone Apps informieren, bspw. auf
   www.acicn.org/map/india (Auflistung verschiedene Luftwerte Mess-Stationen in Indien) oder http://www.dpccairdata.com/ (Mess-
   Stationen der Landesregierung von Delhi).
   Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht
   abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden.
   Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen
   Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten
   mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich
   mit ihrem behandelnden Arzt.

   Medizinische Versorgung
   Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und
   organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich
   erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr
   hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen
   und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen
   urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das
   Budget eines Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Lassen Sie sich vor
   einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren
   Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B.:
   http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen
   sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.
   Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss
   damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft
   werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für
   die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten

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Indien
ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten
   Antibiotika auf.
   Die deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den
   Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
   Bitte beachten Sie neben unseren generellen Haftungsausschluss den folgenden Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

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   Allgemeine Reiseinformationen

   Geld/Kreditkarten
   Reisenden wird außerdem empfohlen, Kreditkarten mit sich zu führen, da es besonders in ländlichen Bereichen zu Problemen
   bei der Bargeldversorgung kommen kann.

   Nothilfe
   Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe - insbesondere für Such- und
   Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge - zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv
   über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.

   Leihmutterschaft
   Wer erwägt, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, sollte folgende Hinweise beachten: Leihmutterschaft
   ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen
   Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden
   (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Indien erteilt zudem keine Visa mehr an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft
   einreisen wollen. Weitere Informationen sind in den zur Leihmutterschaft zu finden.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   [20637]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und
   mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete,
   Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit
   hohem Standard. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten.

   Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und
   Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine wesentliche gesundheitliche Vorsorge für
   jede Indienreise.

   Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
   Hinweis: Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.
   Achtung: Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseapotheke mit Einmalspritzen auszustatten, da nach Schätzungen des Indian
   Clinical Epidemiology Network in Indien jede dritte Injektion mit gebrauchtem Material durchgeführt wird.

   Essen und Trinken
   Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser
   sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert
   oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-
   Verpackung nicht angebrochen ist.
   Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit
   keimfreiem Wasser angerührt werden. In größeren Städten ist H-Milch erhältlich. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten
   vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und
   Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Einreisebedingungen:                                                                                                       Seite 4 von 18
Indien
Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                        Gesundheitszeugnis erforderlich

      Gelbfieber                  1                                                  -

      Typhus & Polio              3                                                  -

      Cholera                     2                                                  -

      Malaria                     4                                                  -

      Essen & Trinken             -                                                  -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Alle Reisenden, die über sechs Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO
   ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Gelbfieberimpfung kann
   gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den
   endemischen Gebieten gehören.

   Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der
   Reisende:

   (a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat,

   (b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum
   wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird),

   (c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen ist
   oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und

   (d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder
   WHO-Standards desinfiziert worden ist.

   [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit.
   Dennoch ist die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich,
   rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

   [3] In Indien besteht ein erhöhtes Polioerkrankungsrisiko. Reisenden wird empfohlen, nur mit gültigem Polioimpfschutz
   einzureisen. Eine Pflichtimpfung gegen Polio besteht für Reisende, die aus Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (z. B.
   Pakistan, Afghanistan, Nigeria, u. a.) nach Indien einreisen. Bei der Einreise muss die Impfung mindestens sechs Wochen und
   maximal ein Jahr her sein. Für deutsche Staatsbürger tritt diese Bestimmung jedoch nicht in Kraft. Außerdem ist ein
   Impfnachweis nach WHO-Standard mitzuführen. Deutsche Reisende benötigen jedoch keinen Impfnachweis.
   Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Rucksacktourist u.a.) kann Impfschutz gegen Typhus sinnvoll sein.

   [4] Ein ganzjähriges mittleres Malariarisiko besteht in Gebieten unter 1500 m Höhe auch in den Großstädten besonders Mumbai
   und Delhi. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
   Im Nordosten Indiens werden jährlich ca. 500 bis 600 Malaria-Todesfälle registriert. Reisenden nach Goa wird neben einem
   sorgfältigen Mückenschutz auch weiterhin eine vorbeugende Tabletteneinnahme empfohlen. Im Süden des Landes ist das
   Malariarisiko geringer als im Norden. Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall
   zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch qualifizierten Arzt
   wird vor der Reise nach Indien, speziell nach Goa, derzeit dringend empfohlen.

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in
   diesen Gewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

   Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten
   und unmittelbar nach dem Monsun muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, besonders in den Großstädten und an
   den Küsten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt während der Regenzeit und in den Monaten nach der Regenzeit

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 5 von 18
Indien
landesweit vor, zurzeit besonders an den Küsten und in den großen Ballungsräumen. Es empfiehlt sich ein wirksamer
   Insektenschutz.

   In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende sollten einen
   wirksamen Insektenschutz benutzen.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen
   Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

   HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen,
   unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
   Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und
   Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.

   Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht landesweit während der Regenzeit in den ländlichen
   Regionen. Höhere Fallzahlen von Japanischer Enzephalitis treten vor allem in Bihar, in Uttar Pradesh und im Distrikt von
   Muzaffarpur (Region Bajjikanchal) auf. Um sich zu schützen, sollte man einen wirksamen Insektenschutz und hautbedeckende
   Kleidung benutzen.

   Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten, die ebenfalls durch Mücken übertragene
   Krankheit Kala Azar kommt dagegen vereinzelt im Nordwesten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und
   insektenabweisende Mittel.

   Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Risikogruppen
   und Reisende, die einen Langzeitaufenthalt planen, über eine mögliche Impfung beraten lassen.

   Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde, aber auch Katzen und andere
   Tiere. Eine Impfung wird für alle Reisenden empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
   nehmen.
   Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
   In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur
   Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub,
   Erdlöcher oder in Steinspalten fassen.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Fri, 17 Aug 2018 08:45:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Fri, 17 Aug 2018 08:37:54 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Aktuelle Hinweise

    AKTUELLE HINWEISE
   Ungewöhnlich starke Monsunregenfälle im Bundesstaat Kerala haben in den letzten Tagen zu Überschwemmungen und
   Erdrutschen mit Todesopfern geführt. Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrsverbindungen. Der
   internationale Flughafen in Kochi ist bis zum 26.08.2018 geschlossen. Flüge werden nach Trivandrum umgeleitet. Für die
   nächsten Tage sind weitere Regenfälle vorhergesagt.
   Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die von den Fluten betroffenen Landesteile des Bundesstaates Kerala wird
   abgeraten.
   Reisenden wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen, sich über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen
   lokaler Behörden unbedingt Folge zu leisten.

   Landesteil Kaschmir
   Bei Demonstrationen in Kaschmir kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften.
   Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
   Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.
   Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich
   unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei
   Straßensperren, Folge zu leisten.

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Terrorismus
   Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt.
   Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von
Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 6 von 18
Indien
Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und
   nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von
   Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im
   Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch
   frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
   Allgemeine Kriminalität
   Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten
   Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und
   kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für
   alleinreisende Frauen.
   Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im
   Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt.
   Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche
   Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin,
   insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi, unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei.
   Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros deshalb besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis
   geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist
   Police", Notruf 100) bestehen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger
   geworden sind, u. a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
   Bundesstaat Jammu und Kaschmir (siehe auch Aktuelle Hinweise)
   Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und
   Polizei bzw. Armee wird in Kaschmir stets zu besonderer Vorsicht geraten In den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst
   kam eszu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch
   Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
   Seit September 2016 kommt es wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen
   Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie
   (LoC).
   Unmittelbar vor und während der Reise in den Landesteil Kaschmir sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und
   Infrastrukturlage eingeholt werden. Den Anweisungen der Behörden ist Folge zu leisten.
   Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen.
   Landesteil Jammu
   In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen
   Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach
   Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
   Landesteil Ladakh
   Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und
   ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen
   Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
   Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf
   die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
   Nordosten
   In der Region um Darjeeling, im Bundesstaat Westbengalen hatten Mitte 2017 Auseinandersetzungen mit separatistischen
   Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens
   geführt. Auch nach offizieller Beendigung des 100-tägigen Generalstreiks ist sporadisches, lokal begrenztes Aufflammen der
   Auseinandersetzungen weiterhin nicht völlig auszuschließen.
   In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in
   einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel
   von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
   Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner
   (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind
   zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen
   besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von
   lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
   Andere Regionen
   Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra
   Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten
   einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher
   Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall
   gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
   Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und
   touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
   Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep
   Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die
   Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach
   Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
   Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
   Naturkatastrophen
   Verschiedene Teile Indiens liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum
   Verhalten bei Erdbeben gibt es im Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 7 von 18
Indien
Während der Haupt-Monsunzeit (Juli bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes
   immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen
   unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
   Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht
   ungewöhnlich, in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu
   Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
   Aktuelle amtliche Wetterwarnungen enthält die Webseite des indischen meteorologischen Departments. Den
   Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Geld/Kreditkarten
   Reisenden wird außerdem empfohlen, Kreditkarten mit sich zu führen, da es besonders in ländlichen Bereichen zu Problemen
   bei der Bargeldversorgung kommen kann.
   Nothilfe
   Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und
   Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv
   über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
   Leihmutterschaft
   Wer erwägt, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, sollte folgende Hinweise beachten: Leihmutterschaft
   ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen
   Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden
   (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Indien erteilt zudem keine Visa mehr an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft
   einreisen wollen. Weitere Informationen sind in den FAQ zur Leihmutterschaft zu finden.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen: -
   Visum
   Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe
   können unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss
   bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt in den meisten Fällen zur
   zweimaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
   Auf der Homepage indianvisaonline sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-
   TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird
   deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV
   mit sich zu führen.
   Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in
   eingerichtet.
   Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der
   zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht
   möglich.
   Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums
   ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa).
   Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das
   zuständige örtliche Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) möglich.
   Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum
   (z. B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine
   Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional
   Registration Office (FRRO). Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung
   führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim örtlich
   zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung
   mit sich bringt und bei geplanter Ausreise, z. B. von New Delhi, eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort erforderlich macht.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 8 von 18
Indien
Diese Formalitäten sind zudem sehr umständlich und führen regelmäßig zu substanziellen Problemen. Eine Einflussnahme der
   zuständigen deutschen Auslandsvertretung ist in derartigen Fällen erfahrungsgemäß nicht möglich. Bei Aufenthalt von mehr als
   180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance
   Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß gelegentlich noch verlangt wird, obgleich dies nicht mehr gesetzlich
   vorgeschrieben ist.
   Auf der Webseite des indischen Innenministeriums bzw. des Bureau of Immigration sind nähere Angaben zum Thema Touristen-
   und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden.
   Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot
   rechnen.
   Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie
   unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie Ihren Reisepass sicher! Ohne Einreisestempel
   kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis
   beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des
   Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
   Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach
   Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret
   anlassbezogene Visa zu beantragen, z. B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Devisen ab einem Betrag von 5000,- US-$ (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere
   hochwertige Gegenstände (z. B. Videokameras) müssen deklariert werden.
   Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO)
   gelten besondere Bestimmungen.
   Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt. Verbindliche
   Informationen dazu können der Webseite der Reserve Bank of India entnommen werden.
   Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen finden Sie auf der Webseite von eIndia Tourism.
   Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
   Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten.
   Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften drohen hohe Geldstrafen oder gar Verhaftung bei der Ausreise.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Der Besitz - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die
   Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
   In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das
   Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren. Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich
   für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich.
   Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein. Reisenden wird empfohlen, sich in
   den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr zu informieren.
   Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung
   des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht (vgl. unter Einreisebestimmungen) – kann mit
   langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit
   Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch
   interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
   Gem. § 377 des indischen Strafgesetzbuches ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar (Urteil des Supreme Court vom
   11.12.2013), die Höchststrafe beträgt lebenslange Freiheitsstrafe. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der
   Öffentlichkeit diskret und zurückhaltend auftreten.
   Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und wird ebenfalls strafrechtlich geahndet.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Impfschutz
   Seit März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan; Stand
   05.02.2014) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren (Äthiopien, Kenia, Somalia und Syrien;
   Stand 05.02.2014) der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs
   Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu
   wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen.
   Das indische Gesundheitsministerium führte dazu erklärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche
   Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der

Einreisebedingungen:                                                                                                        Seite 9 von 18
Indien
Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder
   reisen. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des .
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe
   www.who.int). Impfzeugnisse, die eine Impfung in den letzten zehn Jahren vor der Einreise bescheinigen, werden anerkannt. Bei
   direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören
   auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch
   Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung
   auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Japanische Encephalitis empfohlen.
   Durchfall- und Darmerkrankungen
   Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität.
   Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss
   antibakteriell zu filtern oder zu kochen. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur
   Trinkwasser verwendet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut gegart sein.
   Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis
   A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach
   dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion
   vermindern.
   Cholera
   Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber für Touristen keine
   Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
   Malaria
   Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft
   insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig
   tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei
   einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer
   Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica
   zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
   Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen
   mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien
   sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in den letzten Jahren
   zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen.
   Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen
   Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell
   lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
   Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken
   (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer
   Malariaerkrankung.
   · Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
   · Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
   · Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
   · Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich
   und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer
   Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (www.dtg.org)
   und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das
   Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl
   des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen
   entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen
   werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis
   auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
   Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
   Dengue-Fieber
   Dengue-Fieber wird durch tagaktive Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag
   kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen
   können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine
   wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist
   die einzige mögliche Schutzmaßnahme.
   Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor.
   Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. 2015 ist der Ausbruch in der Hauptstadt New Delhi deutlich stärker als in
   den Vorjahren.
   Chikungunya
   Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den
   Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine
   wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria
   beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der
   Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.
   Nipah-Virus-Infektion
   Gelegentlich wurden kleinere Nipah-Virus Ausbrüche in Westbengalen beschrieben; 2018 auch erstmals im südlichen

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 10 von 18
Indien
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