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Neubau Ökihof / Recyclingzentrum der Stadt Zug Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation Stand Präqualifikation Ausgeschrieben durch die Abteilung Städtebau, Baudepartment Stadt Zug Stand: 11. August 2017
Inhaltsverzeichnis 1 Das Wichtigste in Kürze 3 2 Einleitung 6 2.1 Ausgangslage / Anlass der Planung 6 2.2 Aufgabe 7 2.3 Ziele des Verfahrens 8 3 Verfahren 9 3.1 Allgemeine Verfahrensbestimmungen 9 3.2 Präqualifikation 11 3.3 Projektwettbewerb 14 4 Rahmenbedingungen 20 4.1 Allgemeine und betriebliche Rahmenbedingungen 20 4.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen 21 4.3 Erschliessungstechnische Rahmenbedingungen 22 4.4 Geologische Rahmenbedingungen 24 5 Planungsaufgabe 25 5.1 Allgemeine Anforderungen 25 5.2 Perimeter 25 5.3 Städtebau und Architektur 27 5.4 Aussenraum 29 5.5 Erschliessung und Parkierung 29 5.6 Raumprogramm 32 5.7 Erläuterungen zum Raumprogramm 37 5.7.1 Ökihof 37 5.7.2 Brockenhaus 41 5.7.3 GGZ@Work 42 5.8 Betriebliche Synergien 44 5.9 Wirtschaftlichkeit und Kosten 45 5.10 Nachhaltigkeit 45 5.11 Brandschutz 46 5.12 Lärm 46 5.13 Hindernisfreiheit 46 6 Genehmigung 47 2
1 Das Wichtigste in Kürze Einführung und Aufgabe Die Nutzungen des städtischen Ökihofs, des Brockenhauses und der GGZ@Work sollen an einen neuen Standort verlagert und zusammen- gelegt werden. Der neue Standort befindet sich an der nördlichen Stadt- grenze von Zug. Im Rahmen einer Erschliessungsstudie konnte bestätigt werden, dass das Areal ausreichend Fläche bietet, um die Bedürfnisse der Nutzer vollumfänglich umzusetzen. Der neue Standort lässt zudem durch die bauliche und betriebliche Neukonzeption Synergien zwischen den verschiedenen Nutzern zu. Die optimale Erreichbarkeit und Er- schliessung des Areals wird durch den Ausbau der Industriestrasse und den Anschluss an das übergeordnete Strassennetz im Rahmen des Stras- senbauprojekts «Tangente Baar / Zug» sichergestellt. In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2020 der kosteneffiziente Neu- bau des Ökihofs, des Brockenhauses sowie der GGZ@Work auf dem ca. 11 000 m2 grossen Areal umgesetzt werden (Perimeter 2020). Das Raum- programm sieht insgesamt ca. 5400 m² Nutzflächen für die Nutzungen des Ökihof, des Brockenhauses und der GGZ@Work vor. Diese können in einem oder mehreren Baukörpern umgesetzt werden. Langfristig sollen am Standort weitere zusätzliche Nutzungen angesiedelt werden (Peri- meter 2030). Eine massvolle und effiziente Nutzung der Landfläche ist daher zwingend geboten, um die zukünftigen Nutzungen auf dem Ge- samtareal ebenfalls sicherzustellen. Verfahren Es wird gemäss SIA Ordnung 142 ein einstufiger, anonymer Projektwett- bewerb im selektiven Verfahren durchgeführt. 8 – 10 Planungsteams be- stehend aus einem Architekten (federführend) und einem Landschaftsar- chitekten werden für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe über eine Präqualifikation selektioniert. Es ist vorgesehen, aus den eingegangenen Bewerbungen maximal 2 Nachwuchsbüros (Jahrgang 1977 und jünger) auszuwählen. 3
Das Wichtigste in Kürze Preisgericht Sachpreisrichter Fachpreisrichter Jascha Hager Christian Schnieper (Vorsitz) Stadtingenieur, Baudepartement, Stadtarchitekt, Baudepartement, Stadt Zug Stadt Zug Christian Weber Raphael Schmid Leiter Immobilien Stadt Zug Architekt, Ramser Schmid Architekten, Zürich Pius Wiprächtiger Barbara Burren Architekt, Bauökonom, Luzern Architektin GFA Gruppe für Architektur GmbH, (Ersatz) Zürich Stefan Köpfli Landschaftsarchitek (Ersatz) Preissumme Aufgrund der geschätzten Bausumme wird eine Gesamtpreissumme von CHF 160 000.- (exkl. MWST.) ausbezahlt. Die Preissumme wird vollumfäng- lich ausbezahlt. Neben einer Festentschädigung in Höhe von CHF 7000.- an die selektionierten Teilnehmer wird die restliche Preissumme für min- destens 3 Preise aufgewendet. Weiterbearbeitung Es wird beabsichtigt, das Siegerteam weiter zu beauftragen. Die Projektie- rung und Realisierung des Siegerprojektes ist bis Ende 2020 vorgesehen Termine Wettbewerbsverfahren Publikation Präqualifikation 11. August 2017 Entscheid Präqualifikation Anfang Oktober 2017 Start Projektwettbewerb 23. Oktober 2017 Entscheid Wettbewerb Mitte März 2018 Ausstellung Mai 2018 Projektierung, Realisierung 2019 – 2020 Fertigstellung 4
Das Wichtigste in Kürze Lage Übersichtsplan mit Bearbeitungsperimeter 2020 (blau) und Perimeter 2030 (hellblau); Schwarzplan, ohne Massstab (Quelle: Baudepartement Stadt Zug) 5
2 Einleitung 2.1 Ausgangslage / Anlass der Planung Der heutige Standort des Ökihofs befindet sich mitten im Zentrum von Zug in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Der Ökihof wird an diesem Ort durch das Brockenhaus der Frauenzentrale ergänzt. Da die Platzverhält- nisse am aktuellen Standort aufgrund von Besucherzahlen und einem grösseren Entsorgungsvolumen immer beengter werden und die Grundei- gentümerin SBB das Areal umnutzen möchte, hat die Stadt Zug entschie- den, die Nutzungen des Ökihofs sowie des Brockenhauses an einen neuen Standort zu verlagern. An dem neuen Standort soll das Angebot mit den Nutzungen der gemeinnützigen Gesellschaft Zug (GGZ@Work) zu einem Recyclingzentrum ergänzt werden. Das Areal des neuen Recyclingzentrums befindet sich an der nördlichen Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Baar. Der Grossacherbach und die Be- bauungen entlang der Grienbachstrasse begrenzen das Areal in östlicher und südlicher Richtung. Im Norden schliesst das Areal an die «Tangente Baar / Zug» an. Die bestehende Tennisanlage auf dem Areal befindet sich ausserhalb des zu beplanenden Perimeters und ist Teil einer späteren Bau- phase (Perimeter 2030). Die Erschliessung und Erreichbarkeit des Areals ist aufgrund der beiden Strassenbauprojekte «Tangente Baar / Zug» und dem Ausbau der Indust- riestrasse optimal gelöst und erfolgt ausschliesslich über die neue, aus- gebaute Industriestrasse. Der neue Standort bietet grosszügige Platzver- hältnisse und lässt durch die Neukonzeption funktionale und betriebliche Synergien zwischen den vorgesehenen Nutzungen zu. Das Areal im Überblick Parzelle 3674 Parzelle 1763 Grenzt an Industriestrasse Grenzt an Grossacherbach Perimeter 2019 3142 m² 7772 m² Perimeter 2030 10 660 m² 6651 m² Fläche 15 487 m² 18 868 m² Eigentümer Einwohnergemeinde Zug WWZ AG Nutzung gemäss OeIB OeIB (16 706 m²) / OeIF (2162 m²) Zonenplan 6
2 Einleitung 2.2 Aufgabe Innerhalb des ca. 11 000 m² grossen Perimeters soll / sollen der oder die Neubauten für die Nutzungen des Ökihofs, des Brockenhauses sowie der Betriebe der GGZ@Work in einem ersten Zeithorizont bis ins Jahr 2020 geplant werden (Perimeter 2020). Das Raumprogramm sieht insgesamt rund 5400 m² Nutzflächen und rund 3800 m² Aussenflächen vor. Die Um- setzung kann in einem oder mehreren Baukörpern erfolgen. Die betriebli- chen Abläufe des Ökihofs, des Brockenhauses sowie der GGZ@Work sind anhand der Aufgabenstellung und des Raumprogramms aufzuzeigen und sinnvoll auf dem Areal umzusetzen. Die Planung des Aussenraums muss vor dem Hintergrund der späteren Entwicklung des Areals (Peri- meter 2030), der Erschliessungsvorgaben sowie der Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen geschickt gestaltet und organisiert wer- den, wobei die Entwicklung des Areals mit Blick auf potenzielle zukünf- tige Nutzungen von Süd nach Nord und von West nach Ost erfolgen soll. Die strategische Entwicklung des gesamten Perimeters (Perimeter 2030) muss deshalb in Hinblick auf Erschliessung und Aussenraum mitgedacht und aufgezeigt werden. Umgebungsplan Ökihof / Recyclingzentrum mit Bearbeitungsperimeter 2020 und Perimeter 2030, ohne Massstab (Quelle: Baudepartement Stadt Zug) 7
2 Einleitung 2.3. Ziele des Verfahrens Die folgenden Ziele sind gleichbedeutend. Die Auflistung stellt keine Ge- wichtung dar: - Erlangung eines städtebaulich-architektonisch qualitativ hochstehenden sowie betrieblich überzeugenden Projektvorschlags. - Ein flächeneffizienter Projektvorschlag, der die Entwicklung des Gesamt- areals (Perimeter 2030) nicht verunmöglicht. - Ein funktionstüchtiges, kostengünstiges Projekt, welches in Betrieb und Unterhalt die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Soziales, s. Kapitel 5.10) berücksichtigt. - Evaluation eines Planungspartners für die zielstrebige Umsetzung und Ausführung eines bewilligungsfähigen Projekts. 8
3 Verfahren 3.1 Allgemeine Verfahrensbestimmungen Beteiligte am Verfahren Eigentümer und Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stadt Zug, vertreten durch das Baudepartement der Stadt Zug Ausschreibende Stelle und Wettbewerbsorganisation: Baudepartement Stadt Zug Abteilung Städtebau St.-Oswald-Gasse 20 6300 Zug Kontakt: Dajana Bässler, Projektleiterin Städtebau T +41 41 728 21 80 E-Mail: vergabewesen@stadtzug.ch Die Präqualifikation wird von der Abteilung Städtebau des Baudeparte- ments der Stadt Zug durchgeführt. Die Fragebeantwortung sowie die wei- tere Abwicklung und die Vorprüfung der Wettbewerbsergebnisse erfolgt durch das externe Büro Planzeit (Ansprechpartner ist Martin Schmid). Verfahrensart Es wird ein anonymer Projektwettbewerb im selektiven Verfahren durch- geführt. Die Selektion der teilnehmenden Planerteams erfolgt durch ein Präqualifikationsverfahren. Der Projektwettbewerb wird gemäss SIA Ord- nung 142 Art. 7 durchgeführt. Die Ordnung SIA 142 gilt subsidiär. Die Ver- fahrenssprache ist deutsch. Aus Gründen zur Wahrung der Anonymität und Sicherstellung der Transparenz des Verfahrens werden im Rahmen des Projektwettbewerbs keine mündlichen Auskünfte erteilt. Rechtliche Grundlagen Der Wettbewerb untersteht dem öffentlichen Beschaffungswesen und folgt den aufgeführten Gesetzesgrundlagen: - GATT/WTO-Übereinkommen für das öffentliche Beschaffungswesen vom 15.4.1994 (GPA) - Submissionsverordnung (SubV) Kanton Zug vom 20. September 2005 (Stand 1. Januar 2012) - Gesetz über die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 25. November 1994 / 15. März 2001 - Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) vom 24. Oktober 2012 - Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vom 16. Dezember 1994 9
3 Verfahren Termine Verfahren Veröffentlichung PQ simap / tec2 / Amtsblatt 11. August 2017 Abgabedatum Unterlagen Präqualifikation 20. September 2017 (Posteingang massgebend) PQ – Entscheid Oktober 2017 Start Wettbewerb und Zustellung Unterlagen 23. Oktober 2017 Eingabe Wettbewerbsunterlagen 30. Januar 2018 (Poststempel massgebend) Entscheid Wettbewerbsergebnis Mitte März 2018 Kommunikation Ergebnis, Stadtratsbeschluss Ende März 2018 Ausstellung Mai 2018 Preisgericht Sachpreisrichter Fachpreisrichter Jascha Hager Christian Schnieper (Vorsitz) Stadtingenieur, Baudepartement, Stadtarchitekt, Baudepartement, Stadt Zug Stadt Zug Christian Weber Raphael Schmid Leiter Immobilien Stadt Zug Architekt, Ramser Schmid Architekten, Zürich Pius Wiprächtiger Barbara Burren Architekt, Bauökonom, Luzern Architektin GFA Gruppe für Architektur GmbH, (Ersatz) Zürich Stefan Köpfli Landschaftsarchitek (Ersatz) Experten (ohne Stimmrecht) - Harald Klein, Stadtplaner, Stadt Zug - Paul Knüsel (Kosten), Leiter Abteilung Hochbau, Stadt Zug - Christiane Krause (Städtebau, Raumprogramm, Betrieb) Projektleiterin Städtebau,Stadt Zug - Claudius Berchtold (Aussenraum und Umgebungsgestaltung), Projektleiter öffentliche Anlagen, Stadt Zug - Remy Frommenwiler (Verkehr), Raumplaner, Stadt Zug - Walter Fassbind (Nachhaltigkeit), Stadtökologe, Stadt Zug - Walter Beer (Brandschutz), städtische Feuerschau Stadt Zug - Peter Roos (Logistik), Leiter Werkhof, Stadt Zug - Benno Zimmermann (Logistik), Leiter Ökihof Zug, Stadt Zug - Hans Küttel (Logistik), Leiter Frauenzentrale und Brockenhaus - Carl Utiger (Logistik), Leiter Geschäftsstelle GGZ@Work - Stephanie Walker Projektleiterin Abfallwirtschaft, Stadt Zug - Bauingenieur / Statiker Das Preisgericht behält sich den Beizug weiterer Experten vor. 10
3 Verfahren Verbindlichkeit Die Teilnehmer des Wettbewerbs erklären sich mit der Eingabe einer Be- werbung zur Präqualifikation mit den Inhalten des vorliegenden Wett- bewerbsprogramms, der Fragebeantwortung sowie dem Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen einverstanden. Urheberrecht Das Urheberrecht der Projekte verbleibt bei den Projektverfassenden. Alle abgegebenen Unterlagen und das Nutzungsrecht dieser gehen in den Besitz des Auftraggebers über. Vertraulichkeit Eine Weitergabe von Informationen, Daten und Unterlagen, die den Teil- nehmenden im Zusammenhang mit dem Projektwettbewerb abgegeben wurden, an Dritte (z. B. Medien, Vereine, ect.) ist ohne ausdrückliche Zu- stimmung der Veranstalterin nicht erlaubt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu be- zeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizu- legen. 3.2 Präqualifikation Termine Publikation Präqualifikation 11. August 2017 Abgabedatum Unterlagen Präqualifikation 20. September 2017 (Posteingang massgebend) Entscheid Präqualifikation / Oktober 2017 Mitteilung an die Teilnehmer Allgemein Im Rahmen der Präqualifikation sollen 8 – 10 Planungsteams, davon maximal 2 Nachwuchsbüros, zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe bestimmt werden. Die Selektion der Teilnehmer erfolgt durch eine Prä- qualifikation in der Leistungsfähigkeit, Erfahrungen und Referenzen der Planungsteams beurteilt werden. 11
3 Verfahren Teilnahmeberechtigung Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen Planungsteams mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz oder eines Vertragsstaates des GATT / WTO Übereinkommens (Gatt / WTO Übereinkommen) offen. Es werden maximal zwei Nachwuchsbüros eingeladen, die ihre Fähigkeit anhand ihrer bisherigen Arbeiten in Form von Referenzen (drei Referen- zen Architekt, eine Referenz Landschaftsarchitekt) nachweisen müssen. Zur Beurteilung der Nachwuchsbüros werden auch nicht ausgeführte Referenzen / Wettbewerbsabgaben zugelassen. Die Nachwuchsbüros müssen nachweisen, dass die Inhaber von Architektur- und Landschafts- architekturbüros nicht älter als 40 Jahre (Jahrgang 1977) alt sind und die Bürogründungen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die entspre- chenden Nachweise sind der Bewerbung beizulegen (Altersnachweis bspw. Kopie Ausweis oder Kopie Eintrag Handelsregister / Gründungs- nachweis). Teambildung Es werden ausschliesslich Planerteams bestehend aus einem Architekten (federführend) und einem Landschaftsarchitekten zum Wettbewerb zu- gelassen. Der Beizug von zusätzlichen Fachplanern steht dem Planungsteam frei. Doppel- oder Mehrfachteilnahmen des Architekten und des Landschafts- architekten sind ausgeschlossen. Entschädigung Die Eingaben zum Präqualifikationsverfahren werden nicht entschädigt. Zulassungskriterien Werden folgende Zulassungskriterien nicht erfüllt, führt dies zum Aus- schluss vom Verfahren: Fristgerechte Abgabe geforderter siehe Kap. 3.2 Präqualifikation, Abschnitt Unterlagen Bewerbungsunterlagen Präqualifikation Vollständigkeit der geforderten siehe Kap. 3.2 Präqualifikation, Abschnitt Unterlagen Bewerbungsunterlagen Präqualifikation Einhaltung der Teilnahmeberechtigung siehe Kap. 3.2 Präqualifikation, Abschnitt Teilnahmeberechtigung 12
3 Verfahren Eignungskriterien Das Preisgericht bewertet die Eignung und Erfahrung der Bewerber anhand folgender Kriterien: Eignung und Erfahrung Architekturbüro 40% - fachliche und organisatorische Aufstellung Büro - Struktur und Kapazität Büro - ausgeführte und realisierte Referenzen mit Bezug zur gestellten Aufgabenstellung bzw. vergleichbare Projekte und Komplexität Eignung und Erfahrung Landschaftsarchitekturbüro 10% - fachliche und organisatorische Aufstellung Büro - Struktur und Kapazität Büro - ausgeführte und realisierte Referenzen mit Bezug zur gestellten Aufgabenstellung bzw. vergleichbare Projekte und Komplexität Qualität der Referenzen (3× A3 Architekt; 1× A3 Landschaftsarchitekt) 50% - Ausgeführte Projekte mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung und Komplexität analog der im Anmeldeformular angegebenen Referenzen - Gesamtkonzeption und Qualität Referenzen Nachwuchsbüros müssen die Teilnahmeberechtigung und die Zulas- sungskriterien (siehe oben) erfüllen. Die Beurteilung ihrer Eignung wird anhand der abgegebenen Referenzen (auch nicht ausgeführte Projekte / Wettbewerbsteilnahmen zulässig) beurteilt. Alle Teammitglieder (Archi- tekt und Landschaftsarchitekt) müssen die Teilnahmebedingungen eines Nachwuchsbüros erfüllen. Unterlagen Präqualifikation Für die Bewerbung zur Präqualifikation werden den Bewerbern folgende Unterlagen ausgehändigt: Unterlage A Programm Stand Präqualifikation Unterlage B Anmeldeformular / Bewerbungsformular / Selbstdeklaration (Excel-Datei) Die Unterlagen können ab dem 11. August 2017 auf der www.simap.ch heruntergeladen werden. Bewerbungsunterlagen Präqualifikation Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 20. September 2017 (Posteingang massgebend), um 16.00 Uhr, in einem verschlosse- nen Couvert mit dem gut sichtbaren Vermerk Projektwettbewerb «Neu- bau Ökihof / Recyclingzentrum der Stadt Zug» an folgende Adresse ein- gesandt werden: Baudepartement Stadt Zug Abteilung Städtebau St.-Oswald-Gasse 20 6300 Zug 13
3 Verfahren Die Dossiers können ebenfalls bis zum genannten Datum bei genannter Adresse persönlich am Empfang abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr & 13.30 – 17.00 Uhr Folgende Unterlagen müssen in Papierform und digital auf CD – ROM oder USB-Stick abgegeben werden: Abgabe A Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (auf Unterlage B) Abgabe B Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration (von allen beteiligten Planern; auf Unterlage B; nur in Papierform) Abgabe C Referenzen des Architekten (3× A3) und des Landschaftsarchitekten (1× A3); 1 Referenz pro A3-Blatt, Querformat; Referenzen analog Referenzliste im Anmeldeformular Abgabe D beschriftete CD – ROM oder USB-Stick mit Unterlage B (Anmeldeformular, Bewerbungsformular, Selbst- deklaration) (.excel und .pdf) und Referenzen (.pdf) Nachwuchsbüros müssen einen geeigneten Nachweis über das Alter der Büroinhaber und der Bürogründung beilegen. 3.3 Projektwettbewerb Termine Start Projektwettbewerb / Zustellung 23. Oktober 2017 Wettbewerbsunterlagen Abgabe Fragen zum Wettbewerb 7. November 2017 (Posteingang massgebend) Fragenbeantwortung 21. November 2017 Abgabe Wettbewerbsprojekte 30. Januar 2018 (Poststempel massgebend) Abgabe Modell 13. Februar 2018 (Poststempel massgebend) Jurierung Wettbewerb Mitte März 2018 Kommunikation, Stadtratsbeschluss Ende März 2018 Ausstellung Mai 2018 14
3 Verfahren Fragebeantwortung Die Fragen zum Wettbewerb können anonym bis zum 7. November 2017, bis spätestens 16.00 Uhr, per Post unter folgender Adresse eingereicht werden: planzeit GmbH Rosengartenstrasse 1 CH–8037 Zürich Die Wettbewerbsteilnehmer müssen um die Wahrung der Anonymität auch bei der Abgabe der Fragen besorgt sein. Die Fragebeantwortung wird am 21. November 2017 per E-Mail an alle teilnehmenden Teams versandt. Entschädigung Dem Preisgericht stehen insgesamt CHF 160 000.- (exkl. MWST.) zur Ver- fügung. Die Gesamtpreissumme wird vollumfänglich ausbezahlt und steht für mindestens drei Preise zur Verfügung. Zusätzliche Kosten für Fachspezialisten, Nebenkosten etc. werden nicht vergütet. Den selektionierten Teilnehmern wird für eine fristgerechte und vollständige Wettbewerbsabgabe eine Festentschädigung von CHF 7000.- auszubezahlen. Weiterbearbeitung Es wird beabsichtigt, vorbehältlich der Genehmigung des Baukredits durch den Grossen Gemeinderat der Stadt Zug, das Siegerteam entspre- chend der Empfehlung des Preisgerichts mit der Weiterbearbeitung des Siegerprojekts zu mindestens 56 Teilleistungsprozent für die Architek- turleistungen und 60 Teilleistungsprozent für die Landschaftsarchitek- turleistungen zu beauftragen. Die Bauherrschaft behält sich die separa- te Vergabe des Baumanagements oder eine GU-Vergabe vor. Diejenigen Fachpersonen, insbesondere der Landschaftsarchitekt, die am Verfah- renserfolg einen wesentlichen Anteil haben, werden unter den Vorausset- zungen «gute Referenzen sowie Schlüsselperson» und «konkurrenzfähi- ges Angebot» beauftragt. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Die Fertig- stellung des Neubauprojekts ist 2020 geplant. Die weitere Projektbearbeitung durch das siegreiche Planerteam richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Praxis der Stadt Zug. Für den Auftrag zur Weiterbearbeitung richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach den Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102 und 105 (Ausgabe 2014) und den allgemeinen Bedingungen des Baudeparte- ments Stadt Zug. 15
3 Verfahren Für den Architekten ist wie folgt von den nachstehenden Bedingungen auszugehen: - Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. - Teilleistungen q = 100 %; Mindestanteil Architekt 56 % (Die Auftragge- berin behält sich eine separate Vergabe von Teilleistungen des Bauma- nagements (Baukostenplanung / Bauleitung) vor.) - Koeffizienten Z1 = 0.062, Z2 = 10.58 (SIA-Werte für das Jahr 2017) - Schwierigkeitsgrad n = 1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile) - Anpassungsfaktor r = 0.8 – 1.0 - Stundenansatz h = max. CHF 130.- ist die Verhandlungsbasis bei der Vertragsklärung. Für den Architekten ist wie folgt von den nachstehenden Bedingungen auszugehen: - Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. - Teilleistungen q = 100 %; Mindestanteil Landschaftsarchitekt 60 % (Die Auftraggeberin behält sich eine separate Vergabe von Teilleistungen des Baumanagements (Baukostenplanung / Bauleitung) vor.) - Koeffizienten Z1 = 0.062, Z2 = 10.58 (SIA-Werte für das Jahr 2017) - Schwierigkeitsgrad n = 1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile) - Anpassungsfaktor r = 0.8 – 1.0 - Stundenansatz h = max. CHF 130.- ist die Verhandlungsbasis bei der Vertragsklärung. Wettbewerbsgrundlagen a Plangrundlage (AV-Grundlage mit Höhenlinien Gebäudehöhen, Perimeter, Tangentenprojekt, DWG / DXF) b Orthophoto, PDF c Erschliessungsstudie, Erläuternder Bericht zur Bestvariante, Oktober 2016, PDF d Verkehrszählung SKW, 2016, PDF e Übersichtsplan Projekt «Tangente Baar / Zug», PDF f Raumprogramm, EXCEL / PDF g detailliertes Raumprogramm Ökihof, EXCEL / PDF h detailliertes Raumprogramm Ökihof - Sperrgutannahme, PDF i Prinzipskizzen / Schemazeichnungen j Fotos / Abbildungen k Betriebs- und Gestaltungskonzept Industriestrasse, PDF l Formular Deklaration Raumprogramm, EXCEL / PDF m Formular Deklaration Flächennachweis, EXCEL / PDF n Formular Verfassernachweis, EXCEL / PDF Abgabe Wettbewerbsprojekte Es können max. 4 Pläne im A0-Format (Hochformat) abgegeben werden. Es ist ein zweifacher Plansatz der Pläne im A0-Format sowie der Planverkleine- rungen im A3-Format abzugeben. Die Pläne müssen nummeriert und mit ei- nem Kennwort versehen sein. Bei Abgabe der Unterlagen ist strengstens auf 16
3 Verfahren die Einhaltung der Anonymität zu achten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss vom Wettbewerbsverfahren. Projekt-Varianten sind nicht zuläs- sig. Alle Wettbewerbsunterlagen müssen in einem verschlossenen Couvert bis zum 30. Januar 2018 (Poststempel massgebend), um 16.00 Uhr, mit dem gut sichtbaren Vermerk «Projektwettbewerb Neubau Ökihof / Recy- clingzentrum der Stadt Zug» an folgende Adresse eingesandt (Poststempel massgebend) oder persönlich abgegeben werden: Baudepartement der Stadt Zug Abteilung Städtebau St.-Oswald-Gasse 20 6300 Zug Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr & 13.30 – 17.00 Uhr Das Modell muss bis spätestens zum 13. Februar 2017 (Poststempel ist massgebend) unter Einhaltung der Anonymität bei der gleichen Adresse eintreffen. Die Teilnehmer sind persönlich für die fristgerechte Abgabe der Dokumen- te verantwortlich. Sollte ein Teilnehmer die verspätete Zustellung (7 Tage nach Poststempel) per Post feststellen, ist er dazu verpflichtet, dies entspre- chend zu kommunizieren (anonyme E-Mail, Mitteilung an Sekretariat SIA). Die Abgabedokumente der Teilnehmer müssen folgende Pläne, Erläute- rungen sowie das Modell beinhalten: 1 Situationsplan, 1:500 (genordet) Situationsplan mit eingezeichnetem Erdgeschoss, Angaben zum Ver- kehrs- und Erschliessungskonzept inkl. Anschluss an das übergeordne- te Netz, Aussenraumgestaltung sowie der schematischen Darstellung möglicher Gebäude mit Planungshorizont 2030 (Etappierbarkeit). Der Plan ist mit einer Massstabsleiste und Nordpfeil zu versehen. 2 Erdgeschossgrundriss, 1:200 Darzustellen ist das Zugangsgeschoss mit Eingängen, Zufahrten, An- lieferungs-, Umschlags- und Manövrierflächen, die Parkierungsflä- chen sowie die angrenzende Umgebungsgestaltung mit Angabe der wichtigsten Höhenlinien /-koten. Der Plan ist mit einer Massstabsleis- te und Nordpfeil zu versehen. 3 Grundrisse, Schnitte und Ansichten, 1:200 Alle Grundrisse und die zum Verständnis des Projektes notwendigen Schnitte und Ansichten, mit Angaben der wichtigsten Höhenkoten. Schnitte müssen die Einbettung in den städtebaulichen Kontext zur Industriestrasse darstellen. Alle Räume sind gemäss Raumprogramm und Flächenangaben zu beschriften. In den Schnitten und Ansichten ist das bestehende wie auch das projektierte Terrain abzubilden. Die Pläne sind mit einer Massstabsleiste und Nordpfeil zu versehen. 17
3 Verfahren 4 Fassadenschnitt / -ansicht inkl. Grundrissausschnitt, 1:20 Fassadenausschnitt mit den zum Verständnis der Konstruktion und der Materialisierung notwendigen Angaben über die gesamte Gebäudehöhe in Schnitt und Ansicht und zugehörigem Grundrissausschnitt. Der Fas- sadenschnitt ist mit einer Massstabsleiste zu versehen. 5 Erläuterungen Zum Verständnis der Projektidee erforderliche Erläuterungen (Be- triebskonzept, Verkehrsregime, Nutzungsverteilung, städtebauliche Anordnung, potenzielle Nutzungssynergien 2020 und Planungssyner- gien 2030). 6 Funktionsschemen / Ablaufdiagramme Zum Verständnis der Projektidee erforderliche Schemata und Diagram- me (Betriebskonzept, Verkehrsregime, Nutzungsverteilung, potenzielle Nutzungssynergien 2020 und Planungssynergien 2030). 7 Raumprogramm Ausgefülltes Formular des Raumprogramms als Excel-Datei und als PDF auf abgegebener Unterlage (l). 8 Flächennachweis Ausgefülltes Formular des Flächennachweis auf abgegebener Unterlage (m) mit Schemata zur Nachvollziehbarkeit der angegebenen Flächen. 9 Verfassercouvert Verschlossenes, mit dem Kennwort versehenes Couvert mit folgenden Unterlagen: a ausgefüllter und unterschriebener Verfassernachweis auf abgege- bener Unterlage (n) b Einzahlungsschein mit Angaben zur Bankverbindung. 10 USB-Stick oder CD-ROM USB-Stick oder CD-ROM mit allen Plänen in Originalgrösse (pdf Format) und als massstabsgerechte A3-Verkleinerung (pdf Format), Grundrisse oder Schemata zur Nachvollziehbarkeit der angegebenen Flächen (Pdf-Format), Formular Raumprogramm (Excel-Datei), Erläuterun- gen (Word-Format). 11 Modell Mst. 1:500 Auf abgegebener Modellgrundlage, in weissen, einfachen Volumen und eingeritzten Umgebungs- und Erschliessungsflächen. Eine räumliche Darstellung der Projektidee in Form von Skizzen, zeich- nerischen Darstellungen, Visualisierungen und Modellfotos ist gestattet und wird begrüsst. Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Die abzugebenden Unterla- gen (Pläne, Dokumente, Modell etc.) sind mit der Aufschrift «Neubau Ökihof/Recyclingzentrum der Stadt Zug» und einem Kennwort zu ver- sehen. Versteckte Hinweise auf die Verfassenden in elektronischen Da- ten können vermieden werden, wenn die letzte Speicherung der Dateien und Erstellung der PDF-Dokumente auf einem Computer vorgenommen wird, dessen Einstellungen nicht auf die Verfassenden schliessen lassen. 18
3 Verfahren Die Wettbewerbsteilnehmer müssen um die Wahrung der Anonymität besorgt sein. Willentliche Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss des Verfahrens. Die digitalen Daten werden für die Vor- prüfung und zur Dokumentation der Projekte benötigt. Ausschlusskriterien Werden folgende Kriterien nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren: - Einhaltung der Anonymität - fristgerechte Abgabe der Pläne und des Modells - Vollständigkeit der verlangten Unterlagen Beurteilungskriterien Architektur / Städtebau Städtebauliche Einpassung in die Umgebung / Volumetrie / Gesamtkonzept Architektonische Qualität / Umsetzung Raumprogramm / Flexibilität / Nutzungsverteilung Aussenraum / Landschaft Konzept, Gestaltung und Nutzungszuweisung Aussenräume / Eingliederung in die bestehende Situation Betrieb / Funktionalität / Verkehr Qualität der betrieblichen Abläufe / Umsetzung Zugangs- und Erschliessungs- konzept / Erschliessungs- und Parkierungskonzept / Etappierungskonzept / Konzeption Betrieb Gesamtareal inkl. Perimeter 2030 Nutzung Verteilung Nutzungen / Flexibilität gegenüber Nutzungsanpassungen Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit Kosteneffizienz / Nachhaltigkeitskonzept Die Darstellung der Beurteilungskriterien beinhaltet keine Gewichtung. Die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge findet im Rahmen einer integ- ralen Beurteilung durch das Preisgericht statt. 19
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart) 4.1 Allgemeine und betriebliche Rahmenbedingungen Die Einwohnerzahlen der Stadt Zug sowie des gesamten Kantons sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich auch langfristig fortsetzen. Das BFS 1 prognostiziert, ausgegangen von einem mittleren Wachstumsszenario, dass die Stadt Zug im Jahr 2040 bis zu 37 000 Einwohner zählen könnte (vgl. 2015 = 29 252 Einwohner). Das bedeutet, dass die Kapazitäten des neuen Recyclingzentrums auf die- sen Zuwachs ausgelegt sein müssen. Es muss sichergestellt sein, dass im neuen Recyclingzentrum Raumreserven bereitstehen, um die wachsende Bevölkerung und damit die steigenden Kundenfrequenzen langfristig ab- decken zu können. Zurzeit entsorgen monatlich rund 40 000 Kunden ihren Abfall, bestehend aus rund 35 verschiedenen Wertstoffen, im Ökihof der Stadt Zug. Nicht mehr Gebrauchtes wird zur Wiederverwertung oder endgültigen Ent- sorgung in den Ökihof gebracht. Der Ökihof wird am aktuellen Standort durch das Brockenhaus ergänzt. Das Brockenhaus wird von der Frauen- zentrale Zug betrieben. Auch hier können nicht mehr gebrauchte Waren zur Wiederverwertung abgegeben werden und gleichzeitig im Laden Wa- ren aus zweiter Hand erworben werden. Damit kann der Lebenszyklus von Waren aller Art verlängert und wertvolle natürliche Ressourcen ge- schont werden. Dank der schweizweit einzigartigen Kombination dieser beiden Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort, hat der Kanton Zug die höchste Recyclingrate in der Schweiz. Mit dem neuen Recycling- zentrum soll ein hocheffizienter Entsorgungsbetrieb entstehen, welcher gleichzeitig für die Kunden den gewohnten Entsorgungskomfort garan- tiert. Ein hoher Entsorgungskomfort erhöht die Akzeptanz für die Benut- zung des Ökihofs und somit die Wiederverwertungsquote der entsorgten Wertstoffe. Mit einer zeitgemässen Entsorgungslogistik soll das Angebot für die Be- völkerung am neuen Standort ausgebaut und die Recyclingquoten wei- ter verbessert werden. Durch die neue, zusätzliche Nutzerin GGZ erhofft sich die Stadt Zug weitere Synergien für die Entsorgungsbetriebe. Das erhöht die Attraktivität des Angebots für die Bevölkerung zusätzlich. 1 BFS = Bundesamt für Statistik 20
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart) 4.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen Allgemein Bewilligende Behörde ist die Stadt Zug. Es gilt die Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 in ihrer Fassung vom 25. Februar 2014. Des Weite- ren sind alle Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien zu berück- sichtigen, die für eine sach- und fachgerechte Realisierung der Neubau- ten massgebend sind. Zonenplan / Bauordnung Das Areal befindet sich in der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB). Entlang der westlichen, nördlichen und östlichen Grenzen des Areals (BDB vom 30.09.2014) sind Baulinien definiert. Ge- genüber den benachbarten Parzellen 3467 und 4965 sind für Bauten und Anlagen die ordentlichen Grenzabstände der Wohn- und Arbeitszone B einzuhalten. Das heisst zu diesen Parzellen ist ein Grenzabstand von 5 m gemäss V PBG einzuhalten. Ausschnitt Zonenplan der Stadt Zug, ohne Massstab (Quelle: Baudepartement Stadt Zug) 21
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart) Emissionen Das Areal des neuen Recyclingzentrums befindet sind in der Lärmemp- findlichkeitsstufe III (s. Kapitel 5.12). Gewässer Gegenüber dem zu renaturierenden Grossacherbach ist für Bauten und An- lagen gemäss dem Gesetz über die Gewässer (GewG) ausserhalb von Bauzo- nen ab Gewässerraum der vorgeschriebene Gewässerabstand einzuhalten. 4.3 Erschliessungstechnische Rahmenbedingungen Allgemein Der Anschluss des Areals an das Strassennetz erfolgt von der ausgebau- ten Industriestrasse. Die verlängerte Industriestrasse ist Bestandteil des kantonalen Bauprojekts «Tangente Baar / Zug». Mit der Verlängerung der Strasse wird der Anschluss der Industriestrasse an das übergeordne- te Strassennetz vollzogen. Die Fertigstellung der Verlängerung inkl. der Erschliessungspunkte ist für 2018 und die Fertigstellung des Gesamtpro- jekts «Tangente Baar / Zug» für 2021 geplant. Die Gebäude der Grien- bachstrasse 11, 15 und 17 sind ebenfalls von der Planung betroffen, da im Zuge der Strassenverlängerung eine neue Kreuzung an der Industrie- und Grienbachstrasse erstellt wird. Die bestehenden Ein- und Ausfahrten lie- gen im Rückstauraum der neuen Kreuzung. Aus diesem Grund wird die Erschliessung reorganisiert und ist im Zuge der Erschliessungsplanung des Recyclingzentrums integral betrachtet worden. Diese übergeordneten verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen sind bei der Planung des Recyclingzentrums zwingend zu beachten. Die Rahmenbedingungen der beiden genannten Infrastrukturprojekte definieren die Anordnung der Zufahrtspunkte zum Areal. Die Verkehrs- studie des Planungsbüros SKW ging aus einem Variantenstudium als Bestvariante hervor (s. Wettbewerbsgrundlage (c)). Die Erkenntnisse der Studie liegen den erschliessungstechnischen Anforderungen des Wettbe- werbs zu Grunde. Die Erschliessungsvariante ist zwingend umzusetzen. Interne Erschliessung Die Zu- und Ausfahrt des Areals erfolgt über die Industriestrasse, wobei die beiden Zufahrtspunkte in ihrer Lage fix definiert sind. 22
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart) Arealerschliessung gemäss Bestvariante Planungsbüro SKW und Tangentenprojekt Zug Nord, ohne Massstab (Quelle: Studie SKW) Parkierung Am jetzigen Standort stehen Ökihof-Kunden und Brockenhaus Besu- chern 16 Parkplätze sowie 20 Parkplätze auf dem benachbarten SBB Are- al zur Verfügung. Durch die unterschiedliche Belegungsdauer (Ökihof = kurz, Brockenhaus = lang) kommt es vor allem in Spitzenzeiten immer wieder zu Engpässen und Rückstaus. Eine im Jahr 2016 durchgeführ- te Verkehrszählung (s. Wettbewerbsgrundlage (d)) hat ergeben, dass zu Spitzenzeiten bis zu 225 Personenwagen pro Stunde das Areal des Ökihofs besuchen. Die detaillierten Anforderungen zur arealinternen Erschliessung sind im Kapitel 5.5 aufgeführt. 23
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart) 4.4 Geologische Rahmenbedingungen Grundwasser Die Parzellen befinden sich im Gewässerschutzbereich Au (Nutzbares Grund- wasser) und Zuströmbereich Zo (Einzugsgebiet Zugersee). Der Grund- wasserspiegel liegt hoch und beträgt im Mittel ca. +428.32 m ü. M. Der Wert wurde 2015 am Messpunkt 0021 an der Grienbachstrasse erhoben (OK Terrain +429.93 m ü. M., Koordinaten 682 270 / 226 385), welcher sich in unmittelbarer Nähe der südöstlichen Parzellengrenze befindet. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels ist es aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu empfehlen Untergeschosse umzusetzen. Bodenbeschaffenheit Vorherrschender Bodentyp ist Braunerde-Gley, grund- oder hangwasserge- prägt, selten bis zur Oberfläche porengesättigt. Bodenbelastungen Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte sind auf beiden Parzellen keine Altlasten eingetragen. 24
5 Planungsaufgabe (provisorisch bis Wettbewerbsstart) 5.1 Allgemeine Anforderungen Die Anforderungen dieses Wettbewerbs beziehen sich auf den Neubau eines städtischen Recyclingzentrums für die Nutzungen des Ökihofs, des Brockenhauses und der GGZ@Work sowie deren Umgebungsplanung. Die Nutzungen sollen auf dem Areal so angeordnet werden, dass alle drei Betriebe bestmöglich von potenziellen Nutzungssynergien bei einer gleichzeitig hohen Flächeneffizienz profitieren können (s. Kapitel 5.8). Die konkrete Planung zukünftiger Nutzungen ist nicht Bestandteil der Wettbewerbsanforderungen. Flächen für spätere Nutzungen (Perimeter 2030) sind aber in die planerischen Überlegungen, vor allem in Bezug auf deren Erschliessung und die städtebauliche Setzung, mit einzubeziehen. 5.2 Perimeter Für den Wettbewerb ist ein Gesamtperimeter ausgewiesen, welcher zwei Zeithorizonte umfasst: Bearbeitungsperimeter 2020 (blau) und Perimeter 2030 (hellblau). Der Perimeter 2020 umfasst den südlichen Teil der beiden Parzellen 3674 und 1763 und stellt das Areal zur Umsetzung der Nutzungsanforderun- gen für das Recyclingzentrum dar. Die Bebauung ist auf dem gesamten Areal des Perimeters 2020, unter Berücksichtigung der regulären Ab- standsbestimmungen (Gewässerabstand, Grenz- und Gebäudeabstand), denkbar. Vorzugsweise erfolgt die bauliche Entwicklung möglichst res- sourcenschonend. Sie soll den Rahmenbedingungen der Haupterschlies- sung folgen und von Süd nach Nord und von West nach Ost erfolgen. Der Perimeter 2030 ist als strategische Landreserve zukünftigen, stadteige- nen Nutzungen vorbehalten und soll konzeptionell mit dem Perimeter 2020 verbunden sein. Für die weitere qualitätsvolle Entwicklung sind da- her möglichst zusammenhängende Restflächen anzustreben. 25
5 Planungsaufgabe Perimeterplan (Quelle: Baudepartement Stadt Zug); Bearbeitungsperimeter 2020 (blau) und Perimeter 2030 (hellblau), ohne Massstab 26
5 Planungsaufgabe 5.3 Städtebau und Architektur Das zu beplanende Areal befindet sich an der Stadtgrenze Zug / Baar. Das Gebiet ist durch eine heterogene Bebauung sowie unterschiedliche Nut- zungstypologien geprägt. Westlich des Areals finden sich auf Baarer Stadtgebiet kleinteilige Be- bauungsstrukturen. Freistehende Einfamilienhäuser oder kleinere Mehr- familienhäuser aus der Mitte des 20. Jahrhunderts kennzeichnen das Gebiet. Vereinzelt finden sich Mehrfamilienhäuser neueren Datums und Gebäude mit Büronutzungen. Auf Zuger Seite schliessen im Süden grossmassstäbliche Bauvolumen mit gewerblich-industrieller Nutzung an das Areal an (Industrie- und Grienbachstrasse). Im Osten geht das Areal jenseits des Grossacherbachs in den unbebauten Landschaftsraum Göbli und im Norden in den Land- schaftsraum Sternen (Gemeinde Baar) über. Durch das Strassenprojekt «Tangente Baar / Zug» wird das Gebiet in den kommenden Jahren einen starken Wandel erfahren. Der neue Abschnitt der Industriestrasse verläuft entlang der westlichen Arealgrenze und wird nördlich an das übergeordnete Netz angeschlossen. Dadurch wird ein neuer Zugang, ein «Eingang», zur Stadt geschaffen, so dass die neue Bebauung eine städtebauliche markante Position einnehmen wird. Durch die vorgegebene Erschliessungssituation ist das neue Areal ein- deutig zur Industriestrasse adressiert. Die neuen Bauvolumen sollen in die bestehende Situation einfügen und gleichzeitig einen Bezug zu der kleinteiligen Bebauung im Westen herstellen. Dies bedingt einen sen- siblen Umgang gegenüber der bestehenden Bebauung genauso wie der neuen Situation des «Eingangs» in die Stadt. Die neuen Bauvolumen sol- len, auch mit Blick auf die öffentliche Nutzung, im öffentlichen Raum der Industriestrasse präsent sein. Es ist vorstellbar, diese Anforderung durch eine geschickte Setzung eines oder mehrerer Baukörper oder aber durch eine qualitätsvolle raumbildende Aussenraumgestaltung zu erfüllen. Die ausschliessliche Anordnung der Parkierungsflächen als raumbildendes Element ist nicht erwünscht. Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein qualitativ hochstehendes Projekt gesucht, das einerseits dem neuen Stadteingang Rechnung trägt und an- dererseits in seiner städtebaulichen Setzung und architektonischem Aus- druck eine präzise und nachvollziehbare Haltung gegenüber den beste- henden Bebauungen der Umgebung einnimmt. 27
5 Planungsaufgabe Schwarzplan Stadt Zug (Ausschnitt, ohne Massstab) (Quelle: Baudepartement Stadt Zug) 28
5 Planungsaufgabe 5.4 Aussenraum Das gesamte Areal soll sich optimal in das örtliche Siedlungs- und Land- schaftsbild einfügen. Das bestehende «Betriebs- und Gestaltungskonzept Industriestrasse» ist zu berücksichtigen (s. Wettbewerbsgrundlage (k)). So- weit es die betrieblichen Abläufe zulassen, sind versiegelte Flächen zu mini- mieren. Dachflächen sind zu begrünen und gestalterisch in das Gesamtkon- zept einzubinden. Wo sinnvoll, können diese als Aufenthaltsbereiche für die Mitarbeitenden dienen. Einfriedungen Ausserhalb der betrieblichen Öffnungszeiten muss das gesamte Areal ab- geschlossen werden können. Eine ortsverträgliche Lösung der Areal-Ein- friedungen, vor allem im landschaftlich sensiblen östlichen Teil des Peri- meters, muss als Teil der Aussenraumgestaltung aufgezeigt werden. Die unterschiedlichen Zugänglichkeiten des Areals aufgrund der unterschied- lichen Öffnungszeiten (s. Kapitel 5.7.1, 5.7.2, 5.7.3) müssen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zufahrt für die Feuerwehr muss auch bei einer Umzäunung des Areals, oder Teilen davon, möglich sein. 5.5 Erschliessung und Parkierung Allgemein Der bestehende Ökihof und das Brockenhaus werden stark frequentiert. Das Areal wird überwiegend mit dem Personenwagen besucht (ca. 90 %), die übrigen 10 % erreichen das heute mitten in der Stadt gelegene Are- al zu Fuss oder per öffentlichen Verkehrsmitteln. Obwohl sich der neue Standort ausserhalb der Innenstadt, an der Stadtgrenze zu Baar befindet, eine Bushaltestelle in der Nähe ist und der Radweg durch das Gelände geführt wird, sind ähnlich hohe, wenn nicht höhere, Personenwagen-Fre- quenzen zu erwarten. Besucherspitzen treten am Samstagvormittag und Mittwochnachmittag auf, wenn der Ökihof, die Warenannahme des Bro- ckenhauses sowie der Verkauf im Brockenhaus geöffnet haben (s. Wettbe- werbsgrundlage(d)). Arealerschliessung Das Areal des neuen Ökihofs ist für den Individual- sowie für den Schwer- verkehr optimal an das übergeordnete Strassennetz angeschlossen. Die Arealerschliessung erfolgt über zwei Anschlusspunkte an die Industrie- strasse (nördlicher und südlicher Anschlusspunkt). Der Schwerverkehr (Logistikfahrzeuge, Ökibus) darf den Besucherverkehr nicht behindern. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall. Die Schleppkurven von Lastfahr- zeugen mit Anhängern sind zu beachten. 29
5 Planungsaufgabe Nördlicher Anschlusspunkt Der nördliche Anschlusspunkt soll als Zufahrt für den Schwerverkehr die- nen (Stichwort Schleppkurven). Da das Recyclingzentrum zu Spitzenzei- ten der Kundenfrequenzen von Schwerlastfahrzeugen nicht angefahren wird, kann über den nördlichen Anschlusspunkt auch die Wegfahrt des Individualverkehrs erfolgen. Durch diese zeitliche Entflechtung kann die gegenseitige Behinderung auf ein Minimum beschränkt werden. Die Po- sition des nördlichen Anschlusspunkts wurde so definiert, dass der etap- pierten Entwicklung des Areals mit Planungshorizont 2030 Rechnung getragen werden kann. Südlicher Anschlusspunkt Der südliche Anschlusspunkt ist ausschliesslich dem Individualverkehr vorbehalten. Über diese Zufahrt soll auch der Parkplatz des Gebäudes Grienbachstrasse 11 neu erschlossen werden. Es ist sowohl das Rechts– als auch das Linksabbiegen von der Industriestrasse in das Areal möglich. Interne Erschliessung Die Länge der Zufahrtsstrecke innerhalb des Perimeters ist so geplant, dass auch zu Spitzenzeiten der Fahrzeugrückstau nicht in den Verkehrs- raum der Industriestrasse reicht. Die Zufahrtsstrasse ist als Rückstau- bereich zu konzipieren, nach dessen Durchfahrung die Parkplätze er- reicht werden. Ausserhalb der Spitzenzeiten ist es denkbar, das Konzept anzupassen. Dieses Verkehrsregime ist entsprechend aufzuzeigen. Die Ausfahrt aus dem Parkierungsbereich und auch aus dem gesamten Are- al muss über den nördlichen Zufahrtspunkt erfolgen. Die Nutzer des Parkplatzes der Liegenschaft Grienbachstrasse 11 müssen jederzeit ihre Parkplätze erreichen oder verlassen können, ohne die gesamte Länge des Rückstaubereichs oder das Gelände des Recyclingzentrums durchfahren zu müssen. Langsamverkehr Es ist eine gleichberechtigte Funktionenunterteilung vom Langsamverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr zu beachten. Der Fuss- und Radver- kehr sollen ebenfalls in das Areal geführt werden. Die Fuss- und Radwege müssen zweckmässig an das übergeordnete Netz angeschlossen sein. Der kantonale Radweg quert das Areal (s. Wettbewerbsgrundlage (e)) und wird entlang des Grossacherbachs weitergeführt. Dabei ist auf eine hohe Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und eine klare Funktionenzuteilung zu achten. Fussgänger, die mit öffentlichen Verkehr das Areal besuchen, soll- ten sich gut orientieren können und sicher ihr Ziel erreichen. Parkierung Um den Parkplatzbedarf für den zukünftigen Standort zu ermitteln, fand im Jahr 2016 eine Verkehrserhebung am jetzigen Standort des Ökihofs statt (s. Wettbewerbsgrundlage (d)). Auf Basis dieser Erhebung wurde 30
5 Planungsaufgabe für das Recyclingzentrum ein Bedarf von maximal 134 Parkplätzen (Spit- zenzeiten) ausgewiesen. Da die Zufahrtstrasse zum Areal als Rückstau- bereich genutzt werden soll, kann die ermittelte Parkplatzzahl reduziert werden. Drop-off-Zone (Parkplätze überbreit)* 14 PP Kunden Ökihof & Brockenhaus 50 PP Kunden GGZ 10 PP Wartebereich bei Möbelrampe Brocki/ GGZ 2 PP Mitarbeiter Ökihof 10 PP Mitarbeiter Brockenhaus 10 PP Mitarbeiter GGZ 4 PP Total 100 PP * Die detaillierte Beschreibung der Drop-off-Zone ist unter Kapitel 5.7.1 aufgeführt. Die Parkierungsanlage ist ökonomisch zu lösen. Innovative Parkkonzepte sind erwünscht, ebenso wie eine mögliche weitere Reduktion der Parkplat- zanzahl durch Nutzungssynergien. Die Organisation der Parkierungsflä- chen ist freigestellt. Die Anordnung der regulären Parkplätze und der Drop- off-Zone muss einen effizienten Verkehrsfluss gewährleisten. Innerhalb der Parkierungsfläche soll daher möglichst nicht rückwärtsgefahren werden. Die Drop-off-Zone muss in unmittelbarere Nähe des Kundenbereichs im Aussenraum angeordnet sein. Zusätzlich sind an die Drop-off-Zone zwei Stellplätze für wartende Personenwagen bei der Möbelrampe von Bro- ckenhaus und GGZ anzugliedern. Die Parkplätze der Drop-off-Zone sind überbreit zu projektieren. Überbreite Rollstuhl- und Familienparkplätze sind ebenfalls einzuplanen und nah der Drop-off-Zone auszuweisen. Die Betriebe des Ökihofs, Brockenhaus und GGZ haben zu unterschiedlichen Zeiten geöffnet (s. Kapitel 5.7). Die Parkplatznutzung muss für die Kun- den zu den jeweiligen Öffnungszeiten gewährleistet sein. Ausserhalb der Öffnungszeiten des Ökihofs müssen die Parkplätze des Brockenhauses er- reichbar sein. Velos Für das Abstellen von Fahrrädern sind 30 Plätze einzuplanen. Die Plät- ze sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe der Drop-off-Zone vorzusehen. Aufgrund der erwarteten grossen Anzahl von Velos mit Anhängern sind Doppelstock-Parkierungsanlagen ausgeschlossen. Ausreichend Manöv- rierraum für Velos mit Anhängern ist zu berücksichtigen. Transportwägelchen Innerhalb der gesamten Parkierungsfläche sind Abstellflächen für Trans- portwägelchen einzuplanen. 31
5 Planungsaufgabe 5.6 Raumprogramm Nr. Raumposition Öki GGZ Brocki m² Anzahl m² total Bemerkung 1 Hauptnutzflächen 2995 1.1 Einzelbüro, gross × 20 1 20 1.2 Einzelbüro, klein × 15 2 30 1.3 Büro Grossraum × 160 1 160 8 – 10 Personen 1.4 Sitzungszimmer × 40 1 40 10 Personen 1.5 Warenannahme × × 75 1 75 mit Rampe erschlossen, Lager- zugang für GGZ und Brocki, beheizt, Raumbezug zu 2.2 und 4.4 1.6 Arbeitsräume / × 1000 1 1000 inkl. Garderoben, als zusammen- Werkstätten hängende unterteilbare Fläche, GGZ Raumbezug zu 1.9 1.7 Arbeitsräume × 100 1 100 inkl. Garderoben, Brocki Raumbezug zu 1.8, 1.9 1.8 Ausstellungs- × 450 1 450 mit integrierter Caféecke und bereich Spielecke, Raumbezug zu 1.8 1.9 Verkaufsbereich × × 500 2 1000 Raumbezug zu 1.8, 1.9, 1.6 1.10 Aufenthaltsraum × × 30 2 60 inkl. Küche klein 1.11 Aufenthaltsraum × 60 1 60 für 50 Personen gross 2 Nebennutzflächen 3010 2.1 Lagerraum × 50 1 50 4 m Raumhöhe 5.0 m bzw. min 4.5 m i.L. inkl. Abstellfläche für 2 Gabelstapler 2.2 Lager × × 370 1 370 unbeheizt, Raumhöhe min 3.5 m, (unbeheizt) Brocki = 200, GGZ = 170 2.3 Lagerfläche × 200 1 210 Unmittelbarer Raumbezug zu Arbeitsräume GGZ, Raumhöhe min. 3.5 m 2.4 Halle Wertstoff- × 210 1 210 Kundenbereich des Ökihofs annahme Unmittelbarer Raumbezug zu (Kundenbereich) Halle (2.5) und Drop-off-Zone (4.7 & 4.9), bediente bzw. assis- tierte Annahme von Wertstoffen, übedacht, aber nicht zwingend im Gebäude, Raumhöhe min. 5.0 m bzw. 4.5 m i.L. s. detailliertes Raumprogramm Ökihof «Wertstoffannahme», Wettbewerbsgrundlage (g) 32
5 Planungsaufgabe Nr. Raumposition Öki GGZ Brocki m² Anzahl m² total Bemerkung 2.4.1 Halle × 145 1 145 Separate Zone des Kundenbe- (Sperrgutzone) reichs Raumbezug zu Wertstoffannahme (2.4) und Betriebsbereich (2.5) 7.50 m lichte Raumhöhe Abmessungen 14.5 m x 10 m Manövrierfläche für LW mit Hakengerät nötig s. detaillierte Beschreibung, Wettbewerbsgrundlage (h) 2.5 Halle × 1750 1 1750 Unmittelbarer Raumbezug zu (Betriebsbereich) Wertstoffannahme (2.4) und Ma- növrierflächen im Aussenbereich, 7.50 m lichte Raumhöhe, Manövrierflächen im Betriebs- bereich s. 4.5.1, s. detailliertes Raumprogramm Ökihof «Betreibsbereich», Wettbewerbsgrundlage (g) Wichtig: Die Flächenangaben berücksich- tigen die Möglichkeit, Wertstoff- container zu stapeln. D.h., es ist ein prozentualer Anteil anstelle der 100% Flä- chen eingerechnet. Sollte diese Logistik nicht umsetzbar sein, vergrössern sich die Flächen gem. Bedarfsangaben des Bestellers/ Betreibers! Dies würde sich eben- falls unmittelbar auf Punkt 3.4 auswirken, da dieser Zahlenwert als prozentualer Anteil der Fläche Betriebsbereich ausgewiesen ist. 2.6 Werkstatt × 50 1 50 Raumhöhe 5.0 m bzw. min 4.50 m i.L. Synergien möglich 2.7 Putzraum × × × 5 3 15 pro Geschoss / Nutzungseinheit 2.8 Waschraum × 20 1 20 für Betriebsbekleidung, je 2× WM und TU + Secomat und Ablage- flächen 2.9 Technikraum × × × 10 3 30 pro Geschoss / Nutzungseinheit 2.10 Technikzentrale I × × × 50 1 50 Technikzentrale Ökihof 2.11 Technikzentrale II × × × 250 1 250 Energieversorgung WWZ 2.12 Wartungsraum × 10 1 10 zu 2.11, Wartungsraum des Filterbrunnens WWZ, falls Filterbrunnen im Bauvolumen zu liegen kommt 33
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