Neubau Ökihof / Recyclingzentrum der Stadt Zug Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifi kation - Stand Präqualifi kation ...

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Neubau Ökihof / Recyclingzentrum der Stadt Zug Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifi kation - Stand Präqualifi kation ...
Neubau Ökihof / Recyclingzentrum der Stadt Zug
Projektwettbewerb im selektiven Verfahren
Programm Präqualifikation

Stand Präqualifikation
Ausgeschrieben durch die Abteilung Städtebau, Baudepartment Stadt Zug
Stand: 11. August 2017
Neubau Ökihof / Recyclingzentrum der Stadt Zug Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifi kation - Stand Präqualifi kation ...
Inhaltsverzeichnis

           1    Das Wichtigste in Kürze                          3

           2    Einleitung                                       6
         2.1    Ausgangslage / Anlass der Planung                6
         2.2    Aufgabe                                          7
         2.3    Ziele des Verfahrens                             8

           3    Verfahren                                        9
         3.1    Allgemeine Verfahrensbestimmungen                9
         3.2    Präqualifikation                                11
         3.3    Projektwettbewerb                               14

           4    Rahmenbedingungen                               20
         4.1    Allgemeine und betriebliche Rahmenbedingungen   20
         4.2    Gesetzliche Rahmenbedingungen                   21
         4.3    Erschliessungstechnische Rahmenbedingungen      22
         4.4    Geologische Rahmenbedingungen                   24

           5    Planungsaufgabe                                 25
         5.1    Allgemeine Anforderungen                        25
         5.2    Perimeter                                       25
         5.3    Städtebau und Architektur                       27
         5.4    Aussenraum                                      29
         5.5    Erschliessung und Parkierung                    29
         5.6    Raumprogramm                                    32
         5.7    Erläuterungen zum Raumprogramm                  37
        5.7.1   Ökihof                                          37
        5.7.2   Brockenhaus                                     41
        5.7.3   GGZ@Work                                        42
         5.8    Betriebliche Synergien                          44
         5.9    Wirtschaftlichkeit und Kosten                   45
        5.10    Nachhaltigkeit                                  45
        5.11    Brandschutz                                     46
        5.12    Lärm                                            46
        5.13    Hindernisfreiheit                               46

           6    Genehmigung                                     47

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1 Das Wichtigste in Kürze

Einführung und Aufgabe

Die Nutzungen des städtischen Ökihofs, des Brockenhauses und der
GGZ@Work sollen an einen neuen Standort verlagert und zusammen-
gelegt werden. Der neue Standort befindet sich an der nördlichen Stadt-
grenze von Zug. Im Rahmen einer Erschliessungsstudie konnte bestätigt
werden, dass das Areal ausreichend Fläche bietet, um die Bedürfnisse
der Nutzer vollumfänglich umzusetzen. Der neue Standort lässt zudem
durch die bauliche und betriebliche Neukonzeption Synergien zwischen
den verschiedenen Nutzern zu. Die optimale Erreichbarkeit und Er-
schliessung des Areals wird durch den Ausbau der Industriestrasse und
den Anschluss an das übergeordnete Strassennetz im Rahmen des Stras-
senbauprojekts «Tangente Baar / Zug» sichergestellt.
In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2020 der kosteneffiziente Neu-
bau des Ökihofs, des Brockenhauses sowie der GGZ@Work auf dem ca.
11 000 m2 grossen Areal umgesetzt werden (Perimeter 2020). Das Raum-
programm sieht insgesamt ca. 5400 m² Nutzflächen für die Nutzungen
des Ökihof, des Brockenhauses und der GGZ@Work vor. Diese können in
einem oder mehreren Baukörpern umgesetzt werden. Langfristig sollen
am Standort weitere zusätzliche Nutzungen angesiedelt werden (Peri-
meter 2030). Eine massvolle und effiziente Nutzung der Landfläche ist
daher zwingend geboten, um die zukünftigen Nutzungen auf dem Ge-
samtareal ebenfalls sicherzustellen.

Verfahren

Es wird gemäss SIA Ordnung 142 ein einstufiger, anonymer Projektwett-
bewerb im selektiven Verfahren durchgeführt. 8 – 10 Planungsteams be-
stehend aus einem Architekten (federführend) und einem Landschaftsar-
chitekten werden für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe über eine
Präqualifikation selektioniert. Es ist vorgesehen, aus den eingegangenen
Bewerbungen maximal 2 Nachwuchsbüros (Jahrgang 1977 und jünger)
auszuwählen.

                                                                           3
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Das Wichtigste in Kürze

            Preisgericht

             Sachpreisrichter                  Fachpreisrichter
             Jascha Hager                      Christian Schnieper (Vorsitz)
             Stadtingenieur, Baudepartement,   Stadtarchitekt, Baudepartement, Stadt Zug
             Stadt Zug
             Christian Weber                   Raphael Schmid
             Leiter Immobilien Stadt Zug       Architekt, Ramser Schmid Architekten,
                                               Zürich
             Pius Wiprächtiger                 Barbara Burren
             Architekt, Bauökonom, Luzern      Architektin GFA Gruppe für Architektur GmbH,
             (Ersatz)                          Zürich
                                               Stefan Köpfli
                                               Landschaftsarchitek (Ersatz)

            Preissumme

            Aufgrund der geschätzten Bausumme wird eine Gesamtpreissumme von
            CHF 160 000.- (exkl. MWST.) ausbezahlt. Die Preissumme wird vollumfäng-
            lich ausbezahlt. Neben einer Festentschädigung in Höhe von CHF 7000.-
            an die selektionierten Teilnehmer wird die restliche Preissumme für min-
            destens 3 Preise aufgewendet.

            Weiterbearbeitung

            Es wird beabsichtigt, das Siegerteam weiter zu beauftragen. Die Projektie-
            rung und Realisierung des Siegerprojektes ist bis Ende 2020 vorgesehen

            Termine Wettbewerbsverfahren

             Publikation Präqualifikation            11. August 2017
             Entscheid Präqualifikation              Anfang Oktober 2017
             Start Projektwettbewerb                 23. Oktober 2017
             Entscheid Wettbewerb                    Mitte März 2018
             Ausstellung                             Mai 2018
             Projektierung, Realisierung             2019 – 2020
             Fertigstellung

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Das Wichtigste in Kürze

Lage

Übersichtsplan mit Bearbeitungsperimeter 2020 (blau) und Perimeter 2030 (hellblau); Schwarzplan, ohne Massstab
(Quelle: Baudepartement Stadt Zug)

                                                                                                                 5
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2 Einleitung

    2.1 Ausgangslage / Anlass der Planung

    Der heutige Standort des Ökihofs befindet sich mitten im Zentrum von
    Zug in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Der Ökihof wird an diesem Ort
    durch das Brockenhaus der Frauenzentrale ergänzt. Da die Platzverhält-
    nisse am aktuellen Standort aufgrund von Besucherzahlen und einem
    grösseren Entsorgungsvolumen immer beengter werden und die Grundei-
    gentümerin SBB das Areal umnutzen möchte, hat die Stadt Zug entschie-
    den, die Nutzungen des Ökihofs sowie des Brockenhauses an einen neuen
    Standort zu verlagern. An dem neuen Standort soll das Angebot mit den
    Nutzungen der gemeinnützigen Gesellschaft Zug (GGZ@Work) zu einem
    Recyclingzentrum ergänzt werden.
    Das Areal des neuen Recyclingzentrums befindet sich an der nördlichen
    Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Baar. Der Grossacherbach und die Be-
    bauungen entlang der Grienbachstrasse begrenzen das Areal in östlicher
    und südlicher Richtung. Im Norden schliesst das Areal an die «Tangente
    Baar / Zug» an. Die bestehende Tennisanlage auf dem Areal befindet sich
    ausserhalb des zu beplanenden Perimeters und ist Teil einer späteren Bau-
    phase (Perimeter 2030).
    Die Erschliessung und Erreichbarkeit des Areals ist aufgrund der beiden
    Strassenbauprojekte «Tangente Baar / Zug» und dem Ausbau der Indust-
    riestrasse optimal gelöst und erfolgt ausschliesslich über die neue, aus-
    gebaute Industriestrasse. Der neue Standort bietet grosszügige Platzver-
    hältnisse und lässt durch die Neukonzeption funktionale und betriebliche
    Synergien zwischen den vorgesehenen Nutzungen zu.

    Das Areal im Überblick

                       Parzelle 3674                Parzelle 1763
                       Grenzt an Industriestrasse   Grenzt an Grossacherbach

      Perimeter 2019   3142 m²                      7772 m²
      Perimeter 2030   10 660 m²                    6651 m²
     Fläche            15 487 m²                    18 868 m²
     Eigentümer        Einwohnergemeinde Zug        WWZ AG
    Nutzung gemäss     OeIB                         OeIB (16 706 m²) / OeIF (2162 m²)
    Zonenplan

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2 Einleitung

2.2 Aufgabe

Innerhalb des ca. 11 000 m² grossen Perimeters soll / sollen der oder die
Neubauten für die Nutzungen des Ökihofs, des Brockenhauses sowie der
Betriebe der GGZ@Work in einem ersten Zeithorizont bis ins Jahr 2020
geplant werden (Perimeter 2020). Das Raumprogramm sieht insgesamt
rund 5400 m² Nutzflächen und rund 3800 m² Aussenflächen vor. Die Um-
setzung kann in einem oder mehreren Baukörpern erfolgen. Die betriebli-
chen Abläufe des Ökihofs, des Brockenhauses sowie der GGZ@Work sind
anhand der Aufgabenstellung und des Raumprogramms aufzuzeigen
und sinnvoll auf dem Areal umzusetzen. Die Planung des Aussenraums
muss vor dem Hintergrund der späteren Entwicklung des Areals (Peri-
meter 2030), der Erschliessungsvorgaben sowie der Anforderungen der
verschiedenen Nutzergruppen geschickt gestaltet und organisiert wer-
den, wobei die Entwicklung des Areals mit Blick auf potenzielle zukünf-
tige Nutzungen von Süd nach Nord und von West nach Ost erfolgen soll.
Die strategische Entwicklung des gesamten Perimeters (Perimeter 2030)
muss deshalb in Hinblick auf Erschliessung und Aussenraum mitgedacht
und aufgezeigt werden.

Umgebungsplan Ökihof / Recyclingzentrum mit Bearbeitungsperimeter 2020 und
Perimeter 2030, ohne Massstab (Quelle: Baudepartement Stadt Zug)

                                                                                        7
2 Einleitung

               2.3. Ziele des Verfahrens

                Die folgenden Ziele sind gleichbedeutend. Die Auflistung stellt keine Ge-
                wichtung dar:
               - Erlangung eines städtebaulich-architektonisch qualitativ hochstehenden
                 sowie betrieblich überzeugenden Projektvorschlags.
               - Ein flächeneffizienter Projektvorschlag, der die Entwicklung des Gesamt-
                 areals (Perimeter 2030) nicht verunmöglicht.
               - Ein funktionstüchtiges, kostengünstiges Projekt, welches in Betrieb und
                 Unterhalt die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie,
                 Soziales, s. Kapitel 5.10) berücksichtigt.
               - Evaluation eines Planungspartners für die zielstrebige Umsetzung und
                 Ausführung eines bewilligungsfähigen Projekts.

8
3 Verfahren

3.1 Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Beteiligte am Verfahren
Eigentümer und Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Stadt Zug,
vertreten durch das Baudepartement der Stadt Zug

Ausschreibende Stelle und Wettbewerbsorganisation:
Baudepartement Stadt Zug
Abteilung Städtebau
St.-Oswald-Gasse 20
6300 Zug

Kontakt:
Dajana Bässler, Projektleiterin Städtebau
T +41 41 728 21 80
E-Mail: vergabewesen@stadtzug.ch

Die Präqualifikation wird von der Abteilung Städtebau des Baudeparte-
ments der Stadt Zug durchgeführt. Die Fragebeantwortung sowie die wei-
tere Abwicklung und die Vorprüfung der Wettbewerbsergebnisse erfolgt
durch das externe Büro Planzeit (Ansprechpartner ist Martin Schmid).

Verfahrensart
Es wird ein anonymer Projektwettbewerb im selektiven Verfahren durch-
geführt. Die Selektion der teilnehmenden Planerteams erfolgt durch ein
Präqualifikationsverfahren. Der Projektwettbewerb wird gemäss SIA Ord-
nung 142 Art. 7 durchgeführt. Die Ordnung SIA 142 gilt subsidiär. Die Ver-
fahrenssprache ist deutsch. Aus Gründen zur Wahrung der Anonymität
und Sicherstellung der Transparenz des Verfahrens werden im Rahmen
des Projektwettbewerbs keine mündlichen Auskünfte erteilt.

 Rechtliche Grundlagen
 Der Wettbewerb untersteht dem öffentlichen Beschaffungswesen und
 folgt den aufgeführten Gesetzesgrundlagen:
- GATT/WTO-Übereinkommen für das öffentliche Beschaffungswesen
  vom 15.4.1994 (GPA)
- Submissionsverordnung (SubV) Kanton Zug vom 20. September 2005
  (Stand 1. Januar 2012)
- Gesetz über die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche
  Beschaffungswesen (IVöB) vom 25. November 1994 / 15. März 2001
- Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) vom
  24. Oktober 2012
- Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vom
  16. Dezember 1994

                                                                             9
3 Verfahren

              Termine Verfahren

               Veröffentlichung PQ simap / tec2 / Amtsblatt              11. August 2017
               Abgabedatum Unterlagen Präqualifikation                   20. September 2017
               (Posteingang massgebend)
               PQ – Entscheid                                            Oktober 2017
               Start Wettbewerb und Zustellung Unterlagen                23. Oktober 2017
               Eingabe Wettbewerbsunterlagen		                           30. Januar 2018
               (Poststempel massgebend)
               Entscheid Wettbewerbsergebnis                             Mitte März 2018
               Kommunikation Ergebnis, Stadtratsbeschluss                Ende März 2018
               Ausstellung                                               Mai 2018

              Preisgericht

               Sachpreisrichter                       Fachpreisrichter
               Jascha Hager                          Christian Schnieper (Vorsitz)
               Stadtingenieur, Baudepartement,       Stadtarchitekt, Baudepartement, Stadt Zug
               Stadt Zug
               Christian Weber                       Raphael Schmid
               Leiter Immobilien Stadt Zug           Architekt, Ramser Schmid Architekten,
                                                     Zürich
               Pius Wiprächtiger                     Barbara Burren
               Architekt, Bauökonom, Luzern          Architektin GFA Gruppe für Architektur GmbH,
               (Ersatz)                              Zürich
                                                     Stefan Köpfli
                                                     Landschaftsarchitek (Ersatz)

               Experten (ohne Stimmrecht)
              - Harald Klein, Stadtplaner, Stadt Zug
              - Paul Knüsel (Kosten), Leiter Abteilung Hochbau, Stadt Zug
              - Christiane Krause (Städtebau, Raumprogramm, Betrieb)
                Projektleiterin Städtebau,Stadt Zug
              - Claudius Berchtold (Aussenraum und Umgebungsgestaltung),
                Projektleiter öffentliche Anlagen, Stadt Zug
              - Remy Frommenwiler (Verkehr), Raumplaner, Stadt Zug
              - Walter Fassbind (Nachhaltigkeit), Stadtökologe, Stadt Zug
              - Walter Beer (Brandschutz), städtische Feuerschau Stadt Zug
              - Peter Roos (Logistik), Leiter Werkhof, Stadt Zug
              - Benno Zimmermann (Logistik), Leiter Ökihof Zug, Stadt Zug
              - Hans Küttel (Logistik), Leiter Frauenzentrale und Brockenhaus
              - Carl Utiger (Logistik), Leiter Geschäftsstelle GGZ@Work
              - Stephanie Walker Projektleiterin Abfallwirtschaft, Stadt Zug
              - Bauingenieur / Statiker

              Das Preisgericht behält sich den Beizug weiterer Experten vor.

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3 Verfahren

Verbindlichkeit
Die Teilnehmer des Wettbewerbs erklären sich mit der Eingabe einer Be-
werbung zur Präqualifikation mit den Inhalten des vorliegenden Wett-
bewerbsprogramms, der Fragebeantwortung sowie dem Entscheid des
Preisgerichts in Ermessensfragen einverstanden.

Urheberrecht
Das Urheberrecht der Projekte verbleibt bei den Projektverfassenden.
Alle abgegebenen Unterlagen und das Nutzungsrecht dieser gehen in den
Besitz des Auftraggebers über.

Vertraulichkeit
Eine Weitergabe von Informationen, Daten und Unterlagen, die den Teil-
nehmenden im Zusammenhang mit dem Projektwettbewerb abgegeben
wurden, an Dritte (z. B. Medien, Vereine, ect.) ist ohne ausdrückliche Zu-
stimmung der Veranstalterin nicht erlaubt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der Publikation
im Amtsblatt des Kantons Zug beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug,
Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben
werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung
enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu be-
zeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizu-
legen.

3.2 Präqualifikation

Termine

 Publikation Präqualifikation             11. August 2017
Abgabedatum Unterlagen Präqualifikation   20. September 2017
(Posteingang massgebend)
 Entscheid Präqualifikation /             Oktober 2017
 Mitteilung an die Teilnehmer

Allgemein
Im Rahmen der Präqualifikation sollen 8 – 10 Planungsteams, davon
maximal 2 Nachwuchsbüros, zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe
bestimmt werden. Die Selektion der Teilnehmer erfolgt durch eine Prä-
qualifikation in der Leistungsfähigkeit, Erfahrungen und Referenzen der
Planungsteams beurteilt werden.

                                                                                      11
3 Verfahren

              Teilnahmeberechtigung
              Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen Planungsteams mit Sitz oder
              Niederlassung in der Schweiz oder eines Vertragsstaates des GATT / WTO
              Übereinkommens (Gatt / WTO Übereinkommen) offen.
              Es werden maximal zwei Nachwuchsbüros eingeladen, die ihre Fähigkeit
              anhand ihrer bisherigen Arbeiten in Form von Referenzen (drei Referen-
              zen Architekt, eine Referenz Landschaftsarchitekt) nachweisen müssen.
              Zur Beurteilung der Nachwuchsbüros werden auch nicht ausgeführte
              Referenzen / Wettbewerbsabgaben zugelassen. Die Nachwuchsbüros
              müssen nachweisen, dass die Inhaber von Architektur- und Landschafts-
              architekturbüros nicht älter als 40 Jahre (Jahrgang 1977) alt sind und
              die Bürogründungen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die entspre-
              chenden Nachweise sind der Bewerbung beizulegen (Altersnachweis
              bspw. Kopie Ausweis oder Kopie Eintrag Handelsregister / Gründungs-
              nachweis).

              Teambildung
              Es werden ausschliesslich Planerteams bestehend aus einem Architekten
              (federführend) und einem Landschaftsarchitekten zum Wettbewerb zu-
              gelassen.
              Der Beizug von zusätzlichen Fachplanern steht dem Planungsteam frei.
              Doppel- oder Mehrfachteilnahmen des Architekten und des Landschafts-
              architekten sind ausgeschlossen.

              Entschädigung
              Die Eingaben zum Präqualifikationsverfahren werden nicht entschädigt.

              Zulassungskriterien
              Werden folgende Zulassungskriterien nicht erfüllt, führt dies zum Aus-
              schluss vom Verfahren:

               Fristgerechte Abgabe geforderter       siehe Kap. 3.2 Präqualifikation, Abschnitt
               Unterlagen                             Bewerbungsunterlagen Präqualifikation
               Vollständigkeit der geforderten        siehe Kap. 3.2 Präqualifikation, Abschnitt
               Unterlagen                             Bewerbungsunterlagen Präqualifikation
               Einhaltung der Teilnahmeberechtigung   siehe Kap. 3.2 Präqualifikation, Abschnitt
                                                      Teilnahmeberechtigung

12
3 Verfahren

Eignungskriterien
Das Preisgericht bewertet die Eignung und Erfahrung der Bewerber anhand
folgender Kriterien:

 Eignung und Erfahrung Architekturbüro                                     40%
 - fachliche und organisatorische Aufstellung Büro
 - Struktur und Kapazität Büro
 - ausgeführte und realisierte Referenzen mit Bezug zur gestellten
   Aufgabenstellung bzw. vergleichbare Projekte und Komplexität
 Eignung und Erfahrung Landschaftsarchitekturbüro                          10%
 - fachliche und organisatorische Aufstellung Büro
 - Struktur und Kapazität Büro
 - ausgeführte und realisierte Referenzen mit Bezug zur gestellten
   Aufgabenstellung bzw. vergleichbare Projekte und Komplexität
 Qualität der Referenzen (3× A3 Architekt; 1× A3 Landschaftsarchitekt)     50%
 - Ausgeführte Projekte mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung und
   Komplexität analog der im Anmeldeformular angegebenen Referenzen
 - Gesamtkonzeption und Qualität Referenzen

Nachwuchsbüros müssen die Teilnahmeberechtigung und die Zulas-
sungskriterien (siehe oben) erfüllen. Die Beurteilung ihrer Eignung wird
anhand der abgegebenen Referenzen (auch nicht ausgeführte Projekte /
Wettbewerbsteilnahmen zulässig) beurteilt. Alle Teammitglieder (Archi-
tekt und Landschaftsarchitekt) müssen die Teilnahmebedingungen eines
Nachwuchsbüros erfüllen.

Unterlagen Präqualifikation
Für die Bewerbung zur Präqualifikation werden den Bewerbern folgende
Unterlagen ausgehändigt:

Unterlage A Programm Stand Präqualifikation
Unterlage B Anmeldeformular / Bewerbungsformular /
		Selbstdeklaration (Excel-Datei)

Die Unterlagen können ab dem 11. August 2017 auf der www.simap.ch
heruntergeladen werden.

Bewerbungsunterlagen Präqualifikation
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 20. September
2017 (Posteingang massgebend), um 16.00 Uhr, in einem verschlosse-
nen Couvert mit dem gut sichtbaren Vermerk Projektwettbewerb «Neu-
bau Ökihof / Recyclingzentrum der Stadt Zug» an folgende Adresse ein-
gesandt werden:

Baudepartement Stadt Zug
Abteilung Städtebau
St.-Oswald-Gasse 20
6300 Zug

                                                                                          13
3 Verfahren

              Die Dossiers können ebenfalls bis zum genannten Datum bei genannter
              Adresse persönlich am Empfang abgegeben werden. Bitte beachten Sie
              die Öffnungszeiten:
              Montag bis Freitag        	      7.30 – 12.00 Uhr & 13.30 – 17.00 Uhr

              Folgende Unterlagen müssen in Papierform und digital auf CD – ROM oder
              USB-Stick abgegeben werden:

              Abgabe A Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes
              		       Anmeldeformular (auf Unterlage B)
              Abgabe B Vollständig ausgefüllte und unterschriebene
              		Selbstdeklaration (von allen beteiligten Planern;
              		       auf Unterlage B; nur in Papierform)
              Abgabe C Referenzen des Architekten (3× A3) und des
              		       Landschaftsarchitekten (1× A3); 1 Referenz pro A3-Blatt,
              		       Querformat; Referenzen analog Referenzliste im
              		Anmeldeformular
              Abgabe D beschriftete CD – ROM oder USB-Stick mit Unterlage B
              		       (Anmeldeformular, Bewerbungsformular, Selbst-
              		       deklaration) (.excel und .pdf) und Referenzen (.pdf)

              Nachwuchsbüros müssen einen geeigneten Nachweis über das Alter der
              Büroinhaber und der Bürogründung beilegen.

              3.3 Projektwettbewerb

              Termine

              Start Projektwettbewerb / Zustellung        23. Oktober 2017
              Wettbewerbsunterlagen

              Abgabe Fragen zum Wettbewerb                7. November 2017
              (Posteingang massgebend)
               Fragenbeantwortung                         21. November 2017
              Abgabe Wettbewerbsprojekte                  30. Januar 2018
              (Poststempel massgebend)
              Abgabe Modell                               13. Februar 2018
              (Poststempel massgebend)
              Jurierung Wettbewerb                         Mitte März 2018
               Kommunikation, Stadtratsbeschluss           Ende März 2018
              Ausstellung                                  Mai 2018

14
3 Verfahren

Fragebeantwortung
Die Fragen zum Wettbewerb können anonym bis zum 7. November 2017, bis
spätestens 16.00 Uhr, per Post unter folgender Adresse eingereicht werden:

planzeit GmbH
Rosengartenstrasse 1
CH–8037 Zürich

Die Wettbewerbsteilnehmer müssen um die Wahrung der Anonymität
auch bei der Abgabe der Fragen besorgt sein.
Die Fragebeantwortung wird am 21. November 2017 per E-Mail an alle
teilnehmenden Teams versandt.

Entschädigung
Dem Preisgericht stehen insgesamt CHF 160 000.- (exkl. MWST.) zur Ver-
fügung. Die Gesamtpreissumme wird vollumfänglich ausbezahlt und steht
für mindestens drei Preise zur Verfügung.
Zusätzliche Kosten für Fachspezialisten, Nebenkosten etc. werden nicht
vergütet. Den selektionierten Teilnehmern wird für eine fristgerechte und
vollständige Wettbewerbsabgabe eine Festentschädigung von CHF 7000.-
auszubezahlen.

Weiterbearbeitung
Es wird beabsichtigt, vorbehältlich der Genehmigung des Baukredits
durch den Grossen Gemeinderat der Stadt Zug, das Siegerteam entspre-
chend der Empfehlung des Preisgerichts mit der Weiterbearbeitung des
Siegerprojekts zu mindestens 56 Teilleistungsprozent für die Architek-
turleistungen und 60 Teilleistungsprozent für die Landschaftsarchitek-
turleistungen zu beauftragen. Die Bauherrschaft behält sich die separa-
te Vergabe des Baumanagements oder eine GU-Vergabe vor. Diejenigen
Fachpersonen, insbesondere der Landschaftsarchitekt, die am Verfah-
renserfolg einen wesentlichen Anteil haben, werden unter den Vorausset-
zungen «gute Referenzen sowie Schlüsselperson» und «konkurrenzfähi-
ges Angebot» beauftragt. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss
des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Die Fertig-
stellung des Neubauprojekts ist 2020 geplant.

Die weitere Projektbearbeitung durch das siegreiche Planerteam richtet
sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Praxis der Stadt
Zug. Für den Auftrag zur Weiterbearbeitung richtet sich die Vergütung
grundsätzlich nach den Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102 und
105 (Ausgabe 2014) und den allgemeinen Bedingungen des Baudeparte-
ments Stadt Zug.

                                                                                      15
3 Verfahren

               Für den Architekten ist wie folgt von den nachstehenden Bedingungen
               auszugehen:
              - Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt.
              - Teilleistungen q = 100 %; Mindestanteil Architekt 56 % (Die Auftragge-
                berin behält sich eine separate Vergabe von Teilleistungen des Bauma-
                nagements (Baukostenplanung / Bauleitung) vor.)
              - Koeffizienten Z1 = 0.062, Z2 = 10.58 (SIA-Werte für das Jahr 2017)
              - Schwierigkeitsgrad n = 1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile)
              - Anpassungsfaktor r = 0.8 – 1.0
              - Stundenansatz h = max. CHF 130.- ist die Verhandlungsbasis bei der
                Vertragsklärung.

               Für den Architekten ist wie folgt von den nachstehenden Bedingungen
               auszugehen:
              - Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt.
              - Teilleistungen q = 100 %; Mindestanteil Landschaftsarchitekt 60 %
                (Die Auftraggeberin behält sich eine separate Vergabe von Teilleistungen
                des Baumanagements (Baukostenplanung / Bauleitung) vor.)
              - Koeffizienten Z1 = 0.062, Z2 = 10.58 (SIA-Werte für das Jahr 2017)
              - Schwierigkeitsgrad n = 1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile)
              - Anpassungsfaktor r = 0.8 – 1.0
              - Stundenansatz h = max. CHF 130.- ist die Verhandlungsbasis bei der
                Vertragsklärung.

              Wettbewerbsgrundlagen
              a Plangrundlage (AV-Grundlage mit Höhenlinien Gebäudehöhen,
                Perimeter, Tangentenprojekt, DWG / DXF)
              b Orthophoto, PDF
              c Erschliessungsstudie, Erläuternder Bericht zur Bestvariante,
                Oktober 2016, PDF
              d Verkehrszählung SKW, 2016, PDF
              e Übersichtsplan Projekt «Tangente Baar / Zug», PDF
              f Raumprogramm, EXCEL / PDF
              g detailliertes Raumprogramm Ökihof, EXCEL / PDF
              h detailliertes Raumprogramm Ökihof - Sperrgutannahme, PDF
              i Prinzipskizzen / Schemazeichnungen
              j Fotos / Abbildungen
              k Betriebs- und Gestaltungskonzept Industriestrasse, PDF
              l Formular Deklaration Raumprogramm, EXCEL / PDF
              m Formular Deklaration Flächennachweis, EXCEL / PDF
              n Formular Verfassernachweis, EXCEL / PDF

              Abgabe Wettbewerbsprojekte
              Es können max. 4 Pläne im A0-Format (Hochformat) abgegeben werden. Es
              ist ein zweifacher Plansatz der Pläne im A0-Format sowie der Planverkleine-
              rungen im A3-Format abzugeben. Die Pläne müssen nummeriert und mit ei-
              nem Kennwort versehen sein. Bei Abgabe der Unterlagen ist strengstens auf

16
3 Verfahren

die Einhaltung der Anonymität zu achten. Die Nichteinhaltung führt zum
Ausschluss vom Wettbewerbsverfahren. Projekt-Varianten sind nicht zuläs-
sig. Alle Wettbewerbsunterlagen müssen in einem verschlossenen Couvert
bis zum 30. Januar 2018 (Poststempel massgebend), um 16.00 Uhr, mit
dem gut sichtbaren Vermerk «Projektwettbewerb Neubau Ökihof / Recy-
clingzentrum der Stadt Zug» an folgende Adresse eingesandt (Poststempel
massgebend) oder persönlich abgegeben werden:

Baudepartement der Stadt Zug
Abteilung Städtebau
St.-Oswald-Gasse 20
6300 Zug

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag          	    7.30 – 12.00 Uhr & 13.30 – 17.00 Uhr

Das Modell muss bis spätestens zum 13. Februar 2017 (Poststempel ist
massgebend) unter Einhaltung der Anonymität bei der gleichen Adresse
eintreffen.

Die Teilnehmer sind persönlich für die fristgerechte Abgabe der Dokumen-
te verantwortlich. Sollte ein Teilnehmer die verspätete Zustellung (7 Tage
nach Poststempel) per Post feststellen, ist er dazu verpflichtet, dies entspre-
chend zu kommunizieren (anonyme E-Mail, Mitteilung an Sekretariat SIA).

Die Abgabedokumente der Teilnehmer müssen folgende Pläne, Erläute-
rungen sowie das Modell beinhalten:
1 Situationsplan, 1:500 (genordet)
   Situationsplan mit eingezeichnetem Erdgeschoss, Angaben zum Ver-
   kehrs- und Erschliessungskonzept inkl. Anschluss an das übergeordne-
   te Netz, Aussenraumgestaltung sowie der schematischen Darstellung
   möglicher Gebäude mit Planungshorizont 2030 (Etappierbarkeit).
   Der Plan ist mit einer Massstabsleiste und Nordpfeil zu versehen.
2 Erdgeschossgrundriss, 1:200
   Darzustellen ist das Zugangsgeschoss mit Eingängen, Zufahrten, An-
   lieferungs-, Umschlags- und Manövrierflächen, die Parkierungsflä-
   chen sowie die angrenzende Umgebungsgestaltung mit Angabe der
   wichtigsten Höhenlinien /-koten. Der Plan ist mit einer Massstabsleis-
   te und Nordpfeil zu versehen.
3 Grundrisse, Schnitte und Ansichten, 1:200
   Alle Grundrisse und die zum Verständnis des Projektes notwendigen
   Schnitte und Ansichten, mit Angaben der wichtigsten Höhenkoten.
   Schnitte müssen die Einbettung in den städtebaulichen Kontext zur
   Industriestrasse darstellen. Alle Räume sind gemäss Raumprogramm
   und Flächenangaben zu beschriften. In den Schnitten und Ansichten
   ist das bestehende wie auch das projektierte Terrain abzubilden. Die
   Pläne sind mit einer Massstabsleiste und Nordpfeil zu versehen.

                                                                                           17
3 Verfahren

              4 Fassadenschnitt / -ansicht inkl. Grundrissausschnitt, 1:20
                 Fassadenausschnitt mit den zum Verständnis der Konstruktion und der
                 Materialisierung notwendigen Angaben über die gesamte Gebäudehöhe
                 in Schnitt und Ansicht und zugehörigem Grundrissausschnitt. Der Fas-
                 sadenschnitt ist mit einer Massstabsleiste zu versehen.
              5 Erläuterungen
                 Zum Verständnis der Projektidee erforderliche Erläuterungen (Be-
                 triebskonzept, Verkehrsregime, Nutzungsverteilung, städtebauliche
                 Anordnung, potenzielle Nutzungssynergien 2020 und Planungssyner-
                 gien 2030).
              6 Funktionsschemen / Ablaufdiagramme
                 Zum Verständnis der Projektidee erforderliche Schemata und Diagram-
                 me (Betriebskonzept, Verkehrsregime, Nutzungsverteilung, potenzielle
                 Nutzungssynergien 2020 und Planungssynergien 2030).
              7 Raumprogramm
                 Ausgefülltes Formular des Raumprogramms als Excel-Datei und als
                 PDF auf abgegebener Unterlage (l).
              8 Flächennachweis
                 Ausgefülltes Formular des Flächennachweis auf abgegebener Unterlage
                 (m) mit Schemata zur Nachvollziehbarkeit der angegebenen Flächen.
              9 Verfassercouvert
                 Verschlossenes, mit dem Kennwort versehenes Couvert mit folgenden
                 Unterlagen:
                 a ausgefüllter und unterschriebener Verfassernachweis auf abgege-
                     bener Unterlage (n)
                 b Einzahlungsschein mit Angaben zur Bankverbindung.
              10 USB-Stick oder CD-ROM
                 USB-Stick oder CD-ROM mit allen Plänen in Originalgrösse (pdf Format)
                 und als massstabsgerechte A3-Verkleinerung (pdf Format), Grundrisse
                 oder Schemata zur Nachvollziehbarkeit der angegebenen Flächen
                 (Pdf-Format), Formular Raumprogramm (Excel-Datei), Erläuterun-
                 gen (Word-Format).
              11 Modell Mst. 1:500
                 Auf abgegebener Modellgrundlage, in weissen, einfachen Volumen
                 und eingeritzten Umgebungs- und Erschliessungsflächen.

              Eine räumliche Darstellung der Projektidee in Form von Skizzen, zeich-
              nerischen Darstellungen, Visualisierungen und Modellfotos ist gestattet
              und wird begrüsst.

              Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Die abzugebenden Unterla-
              gen (Pläne, Dokumente, Modell etc.) sind mit der Aufschrift «Neubau
              Ökihof/Recyclingzentrum der Stadt Zug» und einem Kennwort zu ver-
              sehen. Versteckte Hinweise auf die Verfassenden in elektronischen Da-
              ten können vermieden werden, wenn die letzte Speicherung der Dateien
              und Erstellung der PDF-Dokumente auf einem Computer vorgenommen
              wird, dessen Einstellungen nicht auf die Verfassenden schliessen lassen.

18
3 Verfahren

Die Wettbewerbsteilnehmer müssen um die Wahrung der Anonymität
besorgt sein. Willentliche Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen
zum Ausschluss des Verfahrens. Die digitalen Daten werden für die Vor-
prüfung und zur Dokumentation der Projekte benötigt.

 Ausschlusskriterien
 Werden folgende Kriterien nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss vom
 Verfahren:
- Einhaltung der Anonymität
- fristgerechte Abgabe der Pläne und des Modells
- Vollständigkeit der verlangten Unterlagen

Beurteilungskriterien

 Architektur / Städtebau
 Städtebauliche Einpassung in die Umgebung / Volumetrie / Gesamtkonzept
 Architektonische Qualität / Umsetzung Raumprogramm / Flexibilität /
 Nutzungsverteilung
 Aussenraum / Landschaft
 Konzept, Gestaltung und Nutzungszuweisung Aussenräume / Eingliederung
 in die bestehende Situation
 Betrieb / Funktionalität / Verkehr
 Qualität der betrieblichen Abläufe / Umsetzung Zugangs- und Erschliessungs-
 konzept / Erschliessungs- und Parkierungskonzept / Etappierungskonzept /
 Konzeption Betrieb Gesamtareal inkl. Perimeter 2030
 Nutzung
 Verteilung Nutzungen / Flexibilität gegenüber Nutzungsanpassungen
 Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
 Kosteneffizienz / Nachhaltigkeitskonzept

Die Darstellung der Beurteilungskriterien beinhaltet keine Gewichtung.
Die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge findet im Rahmen einer integ-
ralen Beurteilung durch das Preisgericht statt.

                                                                                        19
4 Rahmenbedingungen
        (provisorisch bis Wettbewerbsstart)

     4.1 Allgemeine und betriebliche Rahmenbedingungen

     Die Einwohnerzahlen der Stadt Zug sowie des gesamten Kantons sind
     in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich auch
     langfristig fortsetzen. Das BFS 1 prognostiziert, ausgegangen von einem
     mittleren Wachstumsszenario, dass die Stadt Zug im Jahr 2040 bis zu
     37 000 Einwohner zählen könnte (vgl. 2015 = 29 252 Einwohner). Das
     bedeutet, dass die Kapazitäten des neuen Recyclingzentrums auf die-
     sen Zuwachs ausgelegt sein müssen. Es muss sichergestellt sein, dass im
     neuen Recyclingzentrum Raumreserven bereitstehen, um die wachsende
     Bevölkerung und damit die steigenden Kundenfrequenzen langfristig ab-
     decken zu können.

     Zurzeit entsorgen monatlich rund 40 000 Kunden ihren Abfall, bestehend
     aus rund 35 verschiedenen Wertstoffen, im Ökihof der Stadt Zug. Nicht
     mehr Gebrauchtes wird zur Wiederverwertung oder endgültigen Ent-
     sorgung in den Ökihof gebracht. Der Ökihof wird am aktuellen Standort
     durch das Brockenhaus ergänzt. Das Brockenhaus wird von der Frauen-
     zentrale Zug betrieben. Auch hier können nicht mehr gebrauchte Waren
     zur Wiederverwertung abgegeben werden und gleichzeitig im Laden Wa-
     ren aus zweiter Hand erworben werden. Damit kann der Lebenszyklus
     von Waren aller Art verlängert und wertvolle natürliche Ressourcen ge-
     schont werden. Dank der schweizweit einzigartigen Kombination dieser
     beiden Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort, hat der Kanton
     Zug die höchste Recyclingrate in der Schweiz. Mit dem neuen Recycling-
     zentrum soll ein hocheffizienter Entsorgungsbetrieb entstehen, welcher
     gleichzeitig für die Kunden den gewohnten Entsorgungskomfort garan-
     tiert. Ein hoher Entsorgungskomfort erhöht die Akzeptanz für die Benut-
     zung des Ökihofs und somit die Wiederverwertungsquote der entsorgten
     Wertstoffe.

     Mit einer zeitgemässen Entsorgungslogistik soll das Angebot für die Be-
     völkerung am neuen Standort ausgebaut und die Recyclingquoten wei-
     ter verbessert werden. Durch die neue, zusätzliche Nutzerin GGZ erhofft
     sich die Stadt Zug weitere Synergien für die Entsorgungsbetriebe. Das
     erhöht die Attraktivität des Angebots für die Bevölkerung zusätzlich.

     1
         BFS = Bundesamt für Statistik

20
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart)

4.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Allgemein
Bewilligende Behörde ist die Stadt Zug. Es gilt die Bauordnung der Stadt
Zug vom 7. April 2009 in ihrer Fassung vom 25. Februar 2014. Des Weite-
ren sind alle Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien zu berück-
sichtigen, die für eine sach- und fachgerechte Realisierung der Neubau-
ten massgebend sind.

Zonenplan / Bauordnung
Das Areal befindet sich in der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten
und Anlagen (OeIB). Entlang der westlichen, nördlichen und östlichen
Grenzen des Areals (BDB vom 30.09.2014) sind Baulinien definiert. Ge-
genüber den benachbarten Parzellen 3467 und 4965 sind für Bauten und
Anlagen die ordentlichen Grenzabstände der Wohn- und Arbeitszone B
einzuhalten. Das heisst zu diesen Parzellen ist ein Grenzabstand von 5 m
gemäss V PBG einzuhalten.

Ausschnitt Zonenplan der Stadt Zug, ohne Massstab (Quelle: Baudepartement Stadt Zug)
                                                                                       21
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart)

            Emissionen
            Das Areal des neuen Recyclingzentrums befindet sind in der Lärmemp-
            findlichkeitsstufe III (s. Kapitel 5.12).

            Gewässer
            Gegenüber dem zu renaturierenden Grossacherbach ist für Bauten und An-
            lagen gemäss dem Gesetz über die Gewässer (GewG) ausserhalb von Bauzo-
            nen ab Gewässerraum der vorgeschriebene Gewässerabstand einzuhalten.

            4.3 Erschliessungstechnische Rahmenbedingungen

            Allgemein
            Der Anschluss des Areals an das Strassennetz erfolgt von der ausgebau-
            ten Industriestrasse. Die verlängerte Industriestrasse ist Bestandteil des
            kantonalen Bauprojekts «Tangente Baar / Zug». Mit der Verlängerung
            der Strasse wird der Anschluss der Industriestrasse an das übergeordne-
            te Strassennetz vollzogen. Die Fertigstellung der Verlängerung inkl. der
            Erschliessungspunkte ist für 2018 und die Fertigstellung des Gesamtpro-
            jekts «Tangente Baar / Zug» für 2021 geplant. Die Gebäude der Grien-
            bachstrasse 11, 15 und 17 sind ebenfalls von der Planung betroffen, da im
            Zuge der Strassenverlängerung eine neue Kreuzung an der Industrie- und
            Grienbachstrasse erstellt wird. Die bestehenden Ein- und Ausfahrten lie-
            gen im Rückstauraum der neuen Kreuzung. Aus diesem Grund wird die
            Erschliessung reorganisiert und ist im Zuge der Erschliessungsplanung
            des Recyclingzentrums integral betrachtet worden.
            Diese übergeordneten verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen sind
            bei der Planung des Recyclingzentrums zwingend zu beachten.

            Die Rahmenbedingungen der beiden genannten Infrastrukturprojekte
            definieren die Anordnung der Zufahrtspunkte zum Areal. Die Verkehrs-
            studie des Planungsbüros SKW ging aus einem Variantenstudium als
            Bestvariante hervor (s. Wettbewerbsgrundlage (c)). Die Erkenntnisse der
            Studie liegen den erschliessungstechnischen Anforderungen des Wettbe-
            werbs zu Grunde. Die Erschliessungsvariante ist zwingend umzusetzen.

            Interne Erschliessung
            Die Zu- und Ausfahrt des Areals erfolgt über die Industriestrasse, wobei
            die beiden Zufahrtspunkte in ihrer Lage fix definiert sind.

22
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart)

Arealerschliessung gemäss Bestvariante Planungsbüro SKW und Tangentenprojekt Zug Nord,
ohne Massstab (Quelle: Studie SKW)

Parkierung
Am jetzigen Standort stehen Ökihof-Kunden und Brockenhaus Besu-
chern 16 Parkplätze sowie 20 Parkplätze auf dem benachbarten SBB Are-
al zur Verfügung. Durch die unterschiedliche Belegungsdauer (Ökihof =
kurz, Brockenhaus = lang) kommt es vor allem in Spitzenzeiten immer
wieder zu Engpässen und Rückstaus. Eine im Jahr 2016 durchgeführ-
te Verkehrszählung (s. Wettbewerbsgrundlage (d)) hat ergeben, dass
zu Spitzenzeiten bis zu 225 Personenwagen pro Stunde das Areal des
Ökihofs besuchen. Die detaillierten Anforderungen zur arealinternen
Erschliessung sind im Kapitel 5.5 aufgeführt.

                                                                                         23
4 Rahmenbedingungen (provisorisch bis Wettbewerbsstart)

            4.4 Geologische Rahmenbedingungen

            Grundwasser
            Die Parzellen befinden sich im Gewässerschutzbereich Au (Nutzbares Grund-
            wasser) und Zuströmbereich Zo (Einzugsgebiet Zugersee). Der Grund-
            wasserspiegel liegt hoch und beträgt im Mittel ca. +428.32 m ü. M. Der
            Wert wurde 2015 am Messpunkt 0021 an der Grienbachstrasse erhoben
            (OK Terrain +429.93 m ü. M., Koordinaten 682 270 / 226 385), welcher
            sich in unmittelbarer Nähe der südöstlichen Parzellengrenze befindet.
            Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels ist es aus wirtschaftlicher
            Sicht nicht zu empfehlen Untergeschosse umzusetzen.

            Bodenbeschaffenheit
            Vorherrschender Bodentyp ist Braunerde-Gley, grund- oder hangwasserge-
            prägt, selten bis zur Oberfläche porengesättigt.

            Bodenbelastungen
            Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte sind auf beiden Parzellen
            keine Altlasten eingetragen.

24
5 Planungsaufgabe
   (provisorisch bis Wettbewerbsstart)

5.1 Allgemeine Anforderungen

Die Anforderungen dieses Wettbewerbs beziehen sich auf den Neubau
eines städtischen Recyclingzentrums für die Nutzungen des Ökihofs, des
Brockenhauses und der GGZ@Work sowie deren Umgebungsplanung.
Die Nutzungen sollen auf dem Areal so angeordnet werden, dass alle
drei Betriebe bestmöglich von potenziellen Nutzungssynergien bei einer
gleichzeitig hohen Flächeneffizienz profitieren können (s. Kapitel 5.8).
Die konkrete Planung zukünftiger Nutzungen ist nicht Bestandteil der
Wettbewerbsanforderungen. Flächen für spätere Nutzungen (Perimeter
2030) sind aber in die planerischen Überlegungen, vor allem in Bezug auf
deren Erschliessung und die städtebauliche Setzung, mit einzubeziehen.

5.2 Perimeter

Für den Wettbewerb ist ein Gesamtperimeter ausgewiesen, welcher zwei
Zeithorizonte umfasst: Bearbeitungsperimeter 2020 (blau) und Perimeter
2030 (hellblau).
Der Perimeter 2020 umfasst den südlichen Teil der beiden Parzellen 3674
und 1763 und stellt das Areal zur Umsetzung der Nutzungsanforderun-
gen für das Recyclingzentrum dar. Die Bebauung ist auf dem gesamten
Areal des Perimeters 2020, unter Berücksichtigung der regulären Ab-
standsbestimmungen (Gewässerabstand, Grenz- und Gebäudeabstand),
denkbar. Vorzugsweise erfolgt die bauliche Entwicklung möglichst res-
sourcenschonend. Sie soll den Rahmenbedingungen der Haupterschlies-
sung folgen und von Süd nach Nord und von West nach Ost erfolgen. Der
Perimeter 2030 ist als strategische Landreserve zukünftigen, stadteige-
nen Nutzungen vorbehalten und soll konzeptionell mit dem Perimeter
2020 verbunden sein. Für die weitere qualitätsvolle Entwicklung sind da-
her möglichst zusammenhängende Restflächen anzustreben.

                                                                           25
5 Planungsaufgabe

Perimeterplan (Quelle: Baudepartement Stadt Zug); Bearbeitungsperimeter 2020 (blau) und Perimeter 2030 (hellblau), ohne Massstab

26
5 Planungsaufgabe

5.3 Städtebau und Architektur

Das zu beplanende Areal befindet sich an der Stadtgrenze Zug / Baar. Das
Gebiet ist durch eine heterogene Bebauung sowie unterschiedliche Nut-
zungstypologien geprägt.
Westlich des Areals finden sich auf Baarer Stadtgebiet kleinteilige Be-
bauungsstrukturen. Freistehende Einfamilienhäuser oder kleinere Mehr-
familienhäuser aus der Mitte des 20. Jahrhunderts kennzeichnen das
Gebiet. Vereinzelt finden sich Mehrfamilienhäuser neueren Datums und
Gebäude mit Büronutzungen.
Auf Zuger Seite schliessen im Süden grossmassstäbliche Bauvolumen
mit gewerblich-industrieller Nutzung an das Areal an (Industrie- und
Grienbachstrasse). Im Osten geht das Areal jenseits des Grossacherbachs
in den unbebauten Landschaftsraum Göbli und im Norden in den Land-
schaftsraum Sternen (Gemeinde Baar) über.
Durch das Strassenprojekt «Tangente Baar / Zug» wird das Gebiet in den
kommenden Jahren einen starken Wandel erfahren. Der neue Abschnitt
der Industriestrasse verläuft entlang der westlichen Arealgrenze und
wird nördlich an das übergeordnete Netz angeschlossen. Dadurch wird
ein neuer Zugang, ein «Eingang», zur Stadt geschaffen, so dass die neue
Bebauung eine städtebauliche markante Position einnehmen wird.

Durch die vorgegebene Erschliessungssituation ist das neue Areal ein-
deutig zur Industriestrasse adressiert. Die neuen Bauvolumen sollen in
die bestehende Situation einfügen und gleichzeitig einen Bezug zu der
kleinteiligen Bebauung im Westen herstellen. Dies bedingt einen sen-
siblen Umgang gegenüber der bestehenden Bebauung genauso wie der
neuen Situation des «Eingangs» in die Stadt. Die neuen Bauvolumen sol-
len, auch mit Blick auf die öffentliche Nutzung, im öffentlichen Raum der
Industriestrasse präsent sein. Es ist vorstellbar, diese Anforderung durch
eine geschickte Setzung eines oder mehrerer Baukörper oder aber durch
eine qualitätsvolle raumbildende Aussenraumgestaltung zu erfüllen. Die
ausschliessliche Anordnung der Parkierungsflächen als raumbildendes
Element ist nicht erwünscht.

Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein qualitativ hochstehendes Projekt
gesucht, das einerseits dem neuen Stadteingang Rechnung trägt und an-
dererseits in seiner städtebaulichen Setzung und architektonischem Aus-
druck eine präzise und nachvollziehbare Haltung gegenüber den beste-
henden Bebauungen der Umgebung einnimmt.

                                                                               27
5 Planungsaufgabe

Schwarzplan Stadt Zug (Ausschnitt, ohne Massstab) (Quelle: Baudepartement Stadt Zug)

28
5 Planungsaufgabe

5.4 Aussenraum

Das gesamte Areal soll sich optimal in das örtliche Siedlungs- und Land-
schaftsbild einfügen. Das bestehende «Betriebs- und Gestaltungskonzept
Industriestrasse» ist zu berücksichtigen (s. Wettbewerbsgrundlage (k)). So-
weit es die betrieblichen Abläufe zulassen, sind versiegelte Flächen zu mini-
mieren. Dachflächen sind zu begrünen und gestalterisch in das Gesamtkon-
zept einzubinden. Wo sinnvoll, können diese als Aufenthaltsbereiche für die
Mitarbeitenden dienen.

Einfriedungen
Ausserhalb der betrieblichen Öffnungszeiten muss das gesamte Areal ab-
geschlossen werden können. Eine ortsverträgliche Lösung der Areal-Ein-
friedungen, vor allem im landschaftlich sensiblen östlichen Teil des Peri-
meters, muss als Teil der Aussenraumgestaltung aufgezeigt werden. Die
unterschiedlichen Zugänglichkeiten des Areals aufgrund der unterschied-
lichen Öffnungszeiten (s. Kapitel 5.7.1, 5.7.2, 5.7.3) müssen entsprechend
berücksichtigt werden. Die Zufahrt für die Feuerwehr muss auch bei einer
Umzäunung des Areals, oder Teilen davon, möglich sein.

5.5 Erschliessung und Parkierung

Allgemein
Der bestehende Ökihof und das Brockenhaus werden stark frequentiert.
Das Areal wird überwiegend mit dem Personenwagen besucht (ca. 90 %),
die übrigen 10 % erreichen das heute mitten in der Stadt gelegene Are-
al zu Fuss oder per öffentlichen Verkehrsmitteln. Obwohl sich der neue
Standort ausserhalb der Innenstadt, an der Stadtgrenze zu Baar befindet,
eine Bushaltestelle in der Nähe ist und der Radweg durch das Gelände
geführt wird, sind ähnlich hohe, wenn nicht höhere, Personenwagen-Fre-
quenzen zu erwarten. Besucherspitzen treten am Samstagvormittag und
Mittwochnachmittag auf, wenn der Ökihof, die Warenannahme des Bro-
ckenhauses sowie der Verkauf im Brockenhaus geöffnet haben (s. Wettbe-
werbsgrundlage(d)).

Arealerschliessung
Das Areal des neuen Ökihofs ist für den Individual- sowie für den Schwer-
verkehr optimal an das übergeordnete Strassennetz angeschlossen. Die
Arealerschliessung erfolgt über zwei Anschlusspunkte an die Industrie-
strasse (nördlicher und südlicher Anschlusspunkt). Der Schwerverkehr
(Logistikfahrzeuge, Ökibus) darf den Besucherverkehr nicht behindern.
Dies gilt auch für den umgekehrten Fall. Die Schleppkurven von Lastfahr-
zeugen mit Anhängern sind zu beachten.

                                                                                  29
5 Planungsaufgabe

           Nördlicher Anschlusspunkt
           Der nördliche Anschlusspunkt soll als Zufahrt für den Schwerverkehr die-
           nen (Stichwort Schleppkurven). Da das Recyclingzentrum zu Spitzenzei-
           ten der Kundenfrequenzen von Schwerlastfahrzeugen nicht angefahren
           wird, kann über den nördlichen Anschlusspunkt auch die Wegfahrt des
           Individualverkehrs erfolgen. Durch diese zeitliche Entflechtung kann die
           gegenseitige Behinderung auf ein Minimum beschränkt werden. Die Po-
           sition des nördlichen Anschlusspunkts wurde so definiert, dass der etap-
           pierten Entwicklung des Areals mit Planungshorizont 2030 Rechnung
           getragen werden kann.

           Südlicher Anschlusspunkt
           Der südliche Anschlusspunkt ist ausschliesslich dem Individualverkehr
           vorbehalten. Über diese Zufahrt soll auch der Parkplatz des Gebäudes
           Grienbachstrasse 11 neu erschlossen werden. Es ist sowohl das Rechts–
           als auch das Linksabbiegen von der Industriestrasse in das Areal möglich.

           Interne Erschliessung
           Die Länge der Zufahrtsstrecke innerhalb des Perimeters ist so geplant,
           dass auch zu Spitzenzeiten der Fahrzeugrückstau nicht in den Verkehrs-
           raum der Industriestrasse reicht. Die Zufahrtsstrasse ist als Rückstau-
           bereich zu konzipieren, nach dessen Durchfahrung die Parkplätze er-
           reicht werden. Ausserhalb der Spitzenzeiten ist es denkbar, das Konzept
           anzupassen. Dieses Verkehrsregime ist entsprechend aufzuzeigen. Die
           Ausfahrt aus dem Parkierungsbereich und auch aus dem gesamten Are-
           al muss über den nördlichen Zufahrtspunkt erfolgen. Die Nutzer des
           Parkplatzes der Liegenschaft Grienbachstrasse 11 müssen jederzeit ihre
           Parkplätze erreichen oder verlassen können, ohne die gesamte Länge des
           Rückstaubereichs oder das Gelände des Recyclingzentrums durchfahren
           zu müssen.

           Langsamverkehr
           Es ist eine gleichberechtigte Funktionenunterteilung vom Langsamverkehr
           gegenüber dem motorisierten Verkehr zu beachten. Der Fuss- und Radver-
           kehr sollen ebenfalls in das Areal geführt werden. Die Fuss- und Radwege
           müssen zweckmässig an das übergeordnete Netz angeschlossen sein. Der
           kantonale Radweg quert das Areal (s. Wettbewerbsgrundlage (e)) und
           wird entlang des Grossacherbachs weitergeführt. Dabei ist auf eine hohe
           Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und eine klare Funktionenzuteilung zu
           achten. Fussgänger, die mit öffentlichen Verkehr das Areal besuchen, soll-
           ten sich gut orientieren können und sicher ihr Ziel erreichen.

           Parkierung
           Um den Parkplatzbedarf für den zukünftigen Standort zu ermitteln, fand
           im Jahr 2016 eine Verkehrserhebung am jetzigen Standort des Ökihofs
           statt (s. Wettbewerbsgrundlage (d)). Auf Basis dieser Erhebung wurde

30
5 Planungsaufgabe

für das Recyclingzentrum ein Bedarf von maximal 134 Parkplätzen (Spit-
zenzeiten) ausgewiesen. Da die Zufahrtstrasse zum Areal als Rückstau-
bereich genutzt werden soll, kann die ermittelte Parkplatzzahl reduziert
werden.

  Drop-off-Zone (Parkplätze überbreit)*                                                  14 PP
  Kunden Ökihof & Brockenhaus                                                            50 PP
  Kunden GGZ                                                                             10 PP
  Wartebereich bei Möbelrampe Brocki/ GGZ                                                 2 PP
  Mitarbeiter Ökihof                                                                     10 PP
  Mitarbeiter Brockenhaus                                                                10 PP
  Mitarbeiter GGZ                                                                         4 PP
 Total                                                                                  100 PP

* Die detaillierte Beschreibung der Drop-off-Zone ist unter Kapitel 5.7.1 aufgeführt.

Die Parkierungsanlage ist ökonomisch zu lösen. Innovative Parkkonzepte
sind erwünscht, ebenso wie eine mögliche weitere Reduktion der Parkplat-
zanzahl durch Nutzungssynergien. Die Organisation der Parkierungsflä-
chen ist freigestellt. Die Anordnung der regulären Parkplätze und der Drop-
off-Zone muss einen effizienten Verkehrsfluss gewährleisten. Innerhalb der
Parkierungsfläche soll daher möglichst nicht rückwärtsgefahren werden.
Die Drop-off-Zone muss in unmittelbarere Nähe des Kundenbereichs im
Aussenraum angeordnet sein. Zusätzlich sind an die Drop-off-Zone zwei
Stellplätze für wartende Personenwagen bei der Möbelrampe von Bro-
ckenhaus und GGZ anzugliedern. Die Parkplätze der Drop-off-Zone sind
überbreit zu projektieren. Überbreite Rollstuhl- und Familienparkplätze
sind ebenfalls einzuplanen und nah der Drop-off-Zone auszuweisen. Die
Betriebe des Ökihofs, Brockenhaus und GGZ haben zu unterschiedlichen
Zeiten geöffnet (s. Kapitel 5.7). Die Parkplatznutzung muss für die Kun-
den zu den jeweiligen Öffnungszeiten gewährleistet sein. Ausserhalb der
Öffnungszeiten des Ökihofs müssen die Parkplätze des Brockenhauses er-
reichbar sein.

Velos
Für das Abstellen von Fahrrädern sind 30 Plätze einzuplanen. Die Plät-
ze sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe der Drop-off-Zone vorzusehen.
Aufgrund der erwarteten grossen Anzahl von Velos mit Anhängern sind
Doppelstock-Parkierungsanlagen ausgeschlossen. Ausreichend Manöv-
rierraum für Velos mit Anhängern ist zu berücksichtigen.

Transportwägelchen
Innerhalb der gesamten Parkierungsfläche sind Abstellflächen für Trans-
portwägelchen einzuplanen.

                                                                                                                31
5 Planungsaufgabe

          5.6 Raumprogramm

          Nr.    Raumposition        Öki   GGZ   Brocki    m²    Anzahl   m² total   Bemerkung

          1      Hauptnutzflächen                                           2995
          1.1    Einzelbüro, gross                 ×        20        1        20
          1.2    Einzelbüro, klein   ×                      15        2        30
          1.3    Büro Grossraum             ×              160        1       160 8 – 10 Personen
          1.4    Sitzungszimmer             ×               40        1        40 10 Personen
          1.5    Warenannahme               ×      ×        75        1        75 mit Rampe erschlossen, Lager-
                                                                                  zugang für GGZ und Brocki,
                                                                                  beheizt, Raumbezug zu 2.2 und
                                                                                  4.4
          1.6    Arbeitsräume /             ×             1000        1     1000 inkl. Garderoben, als zusammen-
                 Werkstätten                                                     hängende unterteilbare Fläche,
                 GGZ                                                             Raumbezug zu 1.9
          1.7    Arbeitsräume                      ×       100        1       100 inkl. Garderoben,
                 Brocki                                                           Raumbezug zu 1.8, 1.9
          1.8    Ausstellungs-                     ×       450        1       450 mit integrierter Caféecke und
                 bereich                                                          Spielecke, Raumbezug zu 1.8
          1.9    Verkaufsbereich            ×      ×       500        2     1000 Raumbezug zu 1.8, 1.9, 1.6
          1.10   Aufenthaltsraum     ×             ×        30        2        60 inkl. Küche
                 klein
          1.11   Aufenthaltsraum            ×               60        1        60 für 50 Personen
                 gross

          2      Nebennutzflächen                                           3010
          2.1    Lagerraum           ×                      50        1        50 4 m Raumhöhe 5.0 m bzw. min
                                                                                  4.5 m i.L. inkl. Abstellfläche für
                                                                                  2 Gabelstapler
          2.2    Lager                      ×      ×       370        1       370 unbeheizt, Raumhöhe min 3.5 m,
                 (unbeheizt)                                                      Brocki = 200, GGZ = 170
          2.3    Lagerfläche         ×                     200        1       210 Unmittelbarer Raumbezug zu
                                                                                  Arbeitsräume GGZ, Raumhöhe
                                                                                  min. 3.5 m
          2.4    Halle Wertstoff-    ×                     210        1       210 Kundenbereich des Ökihofs
                 annahme                                                          Unmittelbarer Raumbezug zu
                 (Kundenbereich)                                                  Halle (2.5) und Drop-off-Zone
                                                                                  (4.7 & 4.9), bediente bzw. assis-
                                                                                  tierte Annahme von Wertstoffen,
                                                                                  übedacht, aber nicht zwingend
                                                                                  im Gebäude, Raumhöhe min.
                                                                                  5.0 m bzw. 4.5 m i.L.
                                                                                  s. detailliertes Raumprogramm
                                                                                  Ökihof «Wertstoffannahme»,
                                                                                  Wettbewerbsgrundlage (g)

32
5 Planungsaufgabe

Nr.     Raumposition         Öki   GGZ   Brocki    m²    Anzahl   m² total   Bemerkung

2.4.1   Halle                ×                     145        1       145 Separate Zone des Kundenbe-
        (Sperrgutzone)                                                    reichs
                                                                          Raumbezug zu Wertstoffannahme
                                                                          (2.4) und Betriebsbereich (2.5)
                                                                          7.50 m lichte Raumhöhe
                                                                          Abmessungen 14.5 m x 10 m
                                                                          Manövrierfläche für LW mit
                                                                          Hakengerät nötig
                                                                          s. detaillierte Beschreibung,
                                                                          Wettbewerbsgrundlage (h)
2.5     Halle                ×                    1750        1     1750 Unmittelbarer Raumbezug zu
        (Betriebsbereich)                                                Wertstoffannahme (2.4) und Ma-
                                                                         növrierflächen im Aussenbereich,
                                                                         7.50 m lichte Raumhöhe,
                                                                         Manövrierflächen im Betriebs-
                                                                         bereich s. 4.5.1, s. detailliertes
                                                                         Raumprogramm Ökihof
                                                                         «Betreibsbereich»,
                                                                         Wettbewerbsgrundlage (g)

                                                                             Wichtig:
                                                                             Die Flächenangaben berücksich-
                                                                             tigen die Möglichkeit, Wertstoff-
                                                                             container zu stapeln.
                                                                             D.h., es ist ein prozentualer
                                                                             Anteil anstelle der 100% Flä-
                                                                             chen eingerechnet. Sollte diese
                                                                             Logistik nicht umsetzbar sein,
                                                                             vergrössern sich die Flächen gem.
                                                                             Bedarfsangaben des Bestellers/
                                                                             Betreibers! Dies würde sich eben-
                                                                             falls unmittelbar auf Punkt 3.4
                                                                             auswirken, da dieser Zahlenwert
                                                                             als prozentualer Anteil der Fläche
                                                                             Betriebsbereich ausgewiesen ist.
2.6     Werkstatt            ×                      50        1        50 Raumhöhe 5.0 m bzw. min
                                                                          4.50 m i.L.
                                                                          Synergien möglich
2.7     Putzraum             ×      ×      ×         5        3        15 pro Geschoss / Nutzungseinheit
2.8     Waschraum            ×                      20        1        20 für Betriebsbekleidung, je 2× WM
                                                                          und TU + Secomat und Ablage-
                                                                          flächen
2.9     Technikraum          ×      ×      ×        10        3        30 pro Geschoss / Nutzungseinheit
2.10    Technikzentrale I    ×      ×      ×        50        1        50 Technikzentrale Ökihof
2.11    Technikzentrale II   ×      ×      ×       250        1       250 Energieversorgung WWZ
2.12    Wartungsraum         ×                      10        1        10 zu 2.11, Wartungsraum des
                                                                          Filterbrunnens WWZ, falls
                                                                          Filterbrunnen im Bauvolumen
                                                                          zu liegen kommt

                                                                                                                  33
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