WERBUNG UND KOMMUNIKATION MIT OLYMPISCHEN THEMEN
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WERBUNG UND KOMMUNIKATION MIT OLYMPISCHEN THEMEN Leitfaden für Olympiateilnehmende, Verbände, Sponsoren, Unternehmen, Medien und Behörden März 2021 #SwissTeam
INHALT Wichtige Begriffe 2 Gut zu wissen 4 Zum Verständnis 4 For the Spirit of Sport 4 Was ist neu 6 Markenschutz: Das gilt es zu beachten 8 Olympiateilnehmende und deren Verbände 10 Status 10 Sponsorensuche 10 Digitale Auftritte 10 Persönliche Auftritte 16 Unternehmen und Nicht-Olympische Sponsoren 18 Werbe- und Kommunikationsmassnahmen 18 Wettbewerbe21 Olympische Partner 22 Medien 23 Behörden 23 Kontakt und Infos 24 1
WICHTIGE BEGRIFFE EOC Europäisches Olympisches Komitee Olympische Sponsoren Kommerziell orientierte Unternehmen, die sich als Förderer des IOC und/oder von Swiss Olympic engagieren IOC Internationales Olympisches Komitee Olympische Zone Die Wettkampfstätten und das olympische Dorf Kommerziell Direkte oder indirekte Absicht der Verkaufsförderung im Austragungsort von Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens oder einer Organisation Persönliche Sponsoren Kommerziell orientierte Unternehmen, die sich als Förderer von Athlet*innen engagieren und dadurch über die indivi- Nicht-olympische Kommerziell orientierte Förderer von Athlet*innen duellen Rechte an den Athlet*innen für die Umsetzung von Sponsoren und Sportverbänden, die weder zu den Partnern von Werbe-, Kommunikations- und Imagemassnahmen verfügen. Swiss Olympic noch zu denen des IOC zählen Dazu zählen nicht Partner/Förderer der Sportverbände, die über keine Einzelrechte an den Athlet*innen des entspre- Nicht-olympische Zone Gebiete ausserhalb der Wettkampfstätten und chenden Sportverbands verfügen. des olympischen Dorfes (z. B. House of Switzerland) Social-Media-Kanäle Interaktive, digitale Austauschplattformen wie Facebook, Olympiateilnehmende Alle akkreditierten Personen der Schweizer Delegation Twitter, Instagram, Snapchat, TikTok, etc. Dazu zählen nicht (Athlet*innen, Betreuer*innen, Trainer*innen, Offizielle) persönliche oder firmeneigene Webseiten. Olympische Bewegung Vereinigung aller Organisationen, Athlet*innen und Zeitraum der Dauer ab dem neunten Tag vor der Eröffnungsfeier weiterer Personen, welche die Olympische Charta Olympischen Spiele bis zum dritten Tag nach der Schlussfeier als Richtlinie anerkennen Olympische Charta Vom IOC verfasste Grundprinzipien, Regeln und Durchführungsbestimmungen der Olympischen Spiele Olympische Sämtliche geschützten Wort- und Bildmarken des Markenzeichen IOC und von Swiss Olympic (siehe Seite 8) 2 3
GUT ZU WISSEN Zum Verständnis Regel 40 Ziffer 3 der Olympischen Charta Die Olympische Charta dient dazu, den Der hier vorliegende Leitfaden zur Auslegung der Rule 40 Ziffer 3 der Olympischen Im Folgenden sind mit den Olympischen Grundgedanken der Olympischen Spiele zu Charta gilt explizit für Werbe- und Kommunikationsmassnahmen mit Schweizer Spielen auch immer die Olympischen Jugend- wahren. Im Zentrum stehen die sportlichen Olympiateilnehmenden, die ausschliesslich in der Schweiz umgesetzt werden und an spiele (Youth Olympic Games / YOG), die Leistungen der Athlet*innen, und deshalb die Schweizer Bevölkerung gerichtet sind. Bei Werbe- und Kommunikationsmassnah- European Games, die European Youth soll eine übermässige Kommerzialisierung men, die ausser in der Schweiz in mindestens einem zusätzlichen Land aktiviert werden Olympic Festivals (EYOF), beziehungsweise verhindert werden. oder Olympiateilnehmende eines anderen Landes als die Schweiz beinhalten, ist zwin- mit dem Swiss Olympic Team auch immer das Die Regel 40 Ziffer 3 der Olympischen Charta gend eine Freigabe beim IOC einzuholen. In einem solchen Fall gelten die Richtlinien Swiss Olympic Youth Team gemeint. besagt, dass Athlet*innen, Trainer*innen, des IOC und nicht die Auslegung dieses Leitfadens. Die Richtlinien des IOC sowie die Die aktuelle Version der Broschüre «Wer- Betreuer*innen, Funktionär*innen oder an- Meldeplattform für internationale Umsetzungen sind unter folgender URL zu finden: bung und Kommunikation mit olympi- dere Mitglieder des Swiss Olympic Teams ihre www.olympic.org/athlete365/rule-40. schen Themen» ist jeweils online unter Person, ihren Namen, ihr Bild oder ihre sport- www.swissolympicteam.ch unter «Wer- liche Leistung nur entsprechend den Richt- berichtlinien» der jeweiligen olympischen linien des IOC für Werbezwecke während Mission abrufbar. dem Zeitraum der Olympischen Spiele einset- zen respektive zur Verfügung stellen dürfen. For the Spirit of Sport Die Regel 40 Ziffer 3 wurde primär einge- führt, um die Finanzierung der olympi- Wir setzen uns für die olympischen Werte schen Bewegung als Ganzes sicherstellen zu Höchstleistung, Freundschaft und Respekt können. Beispielsweise beinhaltet das auch ein. Das sind die Werte, die uns alle ver- die solidarische finanzielle Unterstützung von binden. Mit diesem Dokument möchten wir olympischen Teams aus Ländern, die lediglich Athlet*innen sowie Betreuer*innen, Trainer über wenige oder gar keine finanzielle Mittel *innen, Offizielle, Sportverbände, Sponsoren der öffentlichen Hand, des Staats oder von und Partner bei den Vorbereitungen für die lokalen Sponsoren verfügen. Olympischen Spiele unterstützen. Weiter erläutern wir wichtige Leitlinien und geben hilfreiche Tipps für die Werbung und Kommu- nikation mit olympischen Themen. 4 5
WAS IST NEU Die folgenden vier Punkte beschreiben zu- dementsprechend zwingend keine ge- 4. Bilder der Olympischen Spiele dürfen von sammenfassend die wichtigsten Neuerungen schützten olympischen Markenzeichen nicht-olympischen Sponsoren für Werbe- in der Auslegung der Rule 40 Ziffer 3 in der (gemäss S. 8) beinhalten. Sponsoren von und Kommunikationsmassnahmen ver- Schweiz. Für das vollständige Verständnis Sportverbänden, die über keine individuel- wendet werden, sofern auf diesen keine über die Richtlinien zu Werbe- und Kom- len Rechte an den einzelnen Athlet*innen geschützten olympischen Markenzeichen munikationsmassnahmen mit olympischen verfügen, gelten nicht als persönliche (gemäss S. 8) ersichtlich sind und die zusätz- Themen sind auch die weiteren Seiten dieses Sponsoren. Die Olympiateilnehmenden lichen Bestimmungen dieses Leitfadens Leitfadens zu lesen. oder ihr persönliches Management müs- eingehalten werden. sen Swiss Olympic vor Beginn des Zeit- 1. Während dem Zeitraum der Olympischen raums der Olympischen Spiele eine Liste Der Schutz der Olympischen Markenzeichen Spiele ist es Olympiateilnehmenden mög- ihrer persönlichen Sponsoren einreichen ist von diesen Neuerungen der Auslegung zur lich, persönlichen Sponsoren insgesamt (Meldeformular anfordern via rule40@ Rule 40 Ziffer 3 NICHT betroffen. maximal sieben Dankesbotschaften über swissolympic.ch). die eigenen Social-Media-Kanäle zu versen- den, sofern keine geschützten olympischen 3. Während dem Zeitraum der Olympischen Markenzeichen (gemäss S. 8) verwendet Spiele können laufende Werbe- und Kom- und alle übrigen Punkte des vorliegenden munikationskampagnen mit Olympiateil- Leitfadens berücksichtigt werden. nehmenden in unveränderter Intensität weitergeführt werden, sofern diese min- 2. Persönliche Sponsoren von Olympiateil- destens einen Monat vor Beginn des Zeit- nehmenden dürfen während dem Zeitraum raums der Olympischen Spiele lanciert der Olympischen Spiele pro Medaillen- wurden. Solche Massnahmen müssen wettkampf, an dem der unterstützte Olym- neutral gestaltet und formuliert sein und piateilnehmende partizipiert, maximal dürfen dementsprechend zwingend keine eine Gruss- oder Gratulationsbotschaft geschützten olympischen Markenzeichen ausschliesslich via den firmeneigenen (gemäss S. 8) beinhalten. Zum Schutz der Social-Media-Kanälen versenden. Dieselbe Olympiateilnehmenden sowie um Gewiss- Botschaft kann einmalig und zeitgleich heit über die Zulässigkeit der Umsetzung auf verschiedenen firmeneigenen Social- zu erhalten, wird um deren vorgängige Media-Kanälen gepostet werden. Solche Anmeldung bei Swiss Olympic gebeten Social-Media-Posts müssen neutral ge- (Meldeformular anfordern via rule40@ staltet und formuliert sein und dürfen swissolympic.ch). 6 7
MARKENSCHUTZ: DAS GILT ES ZU BEACHTEN Geschützte Markenzeichen Bildmarken Bilder und Videos der Olympischen Sind auf Bildern geschützte olympische Folgende Wort- und Bildmarken sind vom 1. Olympische Ringe Spiele Markenzeichen ersichtlich, dürfen diese IOC, EOC und von Swiss Olympic marken- 2. Logo der jeweiligen Olympischen Spiele Die Rechte an sämtlichem Bildmaterial (Bilder ausschliesslich für nicht-kommerzielle Um- rechtlich geschützt und sind nicht frei für 3. Maskottchen der jeweiligen und Videos) der Olympischen Spiele gehö- setzungen verwendet werden (Ausnahme: Werbezwecke verwendbar. Der Marken- Olympischen Spiele ren dem IOC. Es ist nicht gestattet, Bilder und Sponsoren des IOC und von Swiss Olympic). schutz gilt auch für Verfremdungen der Bild- 4. Sportpiktogramme der jeweiligen Videos, auf denen geschützte Markenzei- Für Videos gelten dieselben Bestimmungen marken und Übersetzungen der Wortmarken Olympischen Spiele chen sichtbar sind (z.B. Olympia-Medaille), wie für Bilder mit der Ausnahme, dass jegliche in andere Sprachen. Die genannten Bezeich- 5. Grafiken/Designelemente der jeweiligen für Marketingzwecke zu verwenden. Davon Videos, die innerhalb olympischer Zonen auf- nungen dürfen auch nicht als Hashtags ver- Olympischen Spiele ausgenommen sind die Partner des IOC und genommen wurden, weder für kommerzielle wendet werden. 6. Olympiabezogene Embleme (z.B. Fackel von Swiss Olympic. noch für nicht-kommerzielle Umsetzungen mit Flamme, Olympia-Medaille etc.) Professionelle Bilder der Olympischen Spiele, verwendet werden dürfen. Wortmarken 7. Swiss-Olympic-Logos die von einer akkreditierten Bildagentur – Olympische Spiele / bezogen wurden, können für kommerzielle Bei der Verwendung von Bildern und Videos Olympische Jugendspiele Umsetzungen genutzt werden, sofern auf ist in jedem Fall zu beachten, dass die Privat- 1 2 3 – olympic diesen keine geschützten olympischen sphäre und Rechte Dritter gewahrt werden. – Olympiade Markenzeichen ersichtlich sind. Bei solchen Darunter fallen unter anderem auch die Per- – Olympionike/Olympionikin Bildern ist es nicht gestattet, Veränderungen sönlichkeitsrechte sowie Bild- und Urheber- – Youth Olympic Games / YOG oder Retuschen vorzunehmen. rechte. – European Games Bilder der Olympischen Spiele, die mit The Olympic The Olympic Winter Games WinterPyeongChang Games PyeongChang 2018 2018 – European Youth Olympic Festival /EYOF Olympic Olympic Pictogram The Olympic Pictogram The Olympic Winter Games WinterPyeongChang Games PyeongChang 2018 2018 nicht-professioneller Fotoausrüstung (z.B. mit Silhouette Silhouette Version Version | A-1 | A-1 – Citius, Altius, Fortius einem Smartphone) gemacht wurden, dürfen Olympic Olympic Pictogram Pictogram Bei Verstössen gegen den Marken- Silhouette Silhouette VersionVersion | A-1 | A-1 4 5 6 – «Austragungsort» «Jahreszahl» ebenfalls für kommerzielle Umsetzungen ver- schutz drohen rechtliche Schritte, die (z.B.: Tokyo 2020, Tokyo 2021, Alpine SkiingAlpine Skiing (Speed) (Speed) Alpine SkiingAlpine Skiing (Technical) (Technical) Biathlon Biathlon Bobsleigh Bobsleigh Cross-Country Cross-Country Skiing Skiing Curling Curling wendet werden, sofern sämtliche geschütz- gegebenenfalls zu wirtschaftlichen Vuokatti 2021, Peking 2022) Alpine SkiingAlpine Skiing (Speed) (Speed) Alpine SkiingAlpine Skiing (Technical) (Technical) Biathlon Biathlon Bobsleigh Bobsleigh Cross-Country Cross-Country Skiing Skiing Curling Curling ten olympischen Markenzeichen entfernt/ Sanktionen führen. – Swiss Olympic retuschiert wurden. – Swiss Olympic Team Figure Skating Figure Skating Freestyle Skiing Aerials Freestyle Skiing Aerials Freestyle Skiing Halfpipe Freestyle Skiing Halfpipe Freestyle Skiing Moguls Freestyle Skiing Moguls Freestyle Skiing Freestyle Skiing Slopestyle Slopestyle Freestyle Skiing Ski Cross Freestyle Skiing Ski Cross – Swiss Olympic Youth Team Figure Skating Figure Skating Freestyle Skiing Aerials Freestyle Skiing Aerials Freestyle Skiing Halfpipe Freestyle Skiing Halfpipe Freestyle Skiing Moguls Freestyle Skiing Moguls Freestyle Skiing Freestyle Skiing Slopestyle Slopestyle Freestyle Skiing Ski Cross Freestyle Skiing Ski Cross 7 Ice Hockey Ice Hockey Luge Luge Nordic Combined Nordic Combined Short Track Short Track Skeleton Skeleton Ski Jumping Ski Jumping Speed Skating Speed Skating Ice Hockey Ice Hockey Luge Luge Nordic Combined Nordic Combined Short Track Short Track Skeleton Skeleton Ski Jumping Ski Jumping Speed Skating Speed Skating Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Speed Skating Speed Skating Big Air Big Air Cross Cross Halfpipe Halfpipe Parallel GiantParallel SlalomGiant Slalom Slopestyle Slopestyle Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Snowboard Speed Skating Speed Skating Big Air Big Air Cross Cross Halfpipe Halfpipe Parallel GiantParallel SlalomGiant Slalom Slopestyle Slopestyle © The PyeongChang © The PyeongChang Organizing Committee Organizingfor Committee the 2018 for Olympic the 2018 andOlympic Paralympic andWinter Paralympic GamesWinter Games © The PyeongChang © The PyeongChang Organizing Committee Organizingfor Committee the 2018 for Olympic the 2018 andOlympic Paralympic andWinter Paralympic GamesWinter Games 8 9
OLYMPIATEILNEHMENDE UND DEREN VERBÄNDE Status Sponsorensuche Social Media und Blogs Ihr dürft jedoch Bilder der Olympischen Als Olympiateilnehmende ist es euch wäh- Spiele, die ihr mit nicht-professioneller Foto- Als Olympiateilnehmende dürft ihr stolz auf Bei einer Sponsoren- oder Geldsuche darf rend dem Zeitraum der Olympischen Spiele ausrüstung (z.B. mit einem Smartphone) er- eure Leistungen sein und dies auch zeigen. euer Status als Olympiateilnehmende oder erlaubt, euren persönlichen Sponsoren ins- stellt habt, verwenden, sofern ihr sämtliche Sobald ihr an den Olympischen Spielen teil- das Ziel Olympische Spiele nicht die Haupt- gesamt maximal sieben Dankesbotschaften geschützten olympischen Markenzeichen nehmt, könnt ihr den Status als Olympiateil- aussage sein. Ziele, wie beispielsweise der über eure eigenen Social-Media-Kanäle zu entfernt, resp. retuschiert. Bei solchen Dan- nehmende oder Olympionik*in (nach Gold- Anschluss an die Weltspitze, müssen eben- versenden. Diese müssen von dir nicht bei kesbotschaften ist zu beachten, dass nicht medaille auch Olympiasieger*in) wie einen falls genannt und gleich gewichtet werden. Swiss Olympic angemeldet werden. Bei sol- ausgesagt oder angedeutet wird, dass ein Titel bzw. als biografische Angabe zur Person chen Dankesbotschaften dürft ihr jedoch Produkt oder ein Angebot des Sponsors eure nutzen (z.B. in der E-Mail-Signatur sowie auf Digitale Auftritte zwingend keine geschützten olympischen Leistung verbessert hat oder ihr deswegen Autogramm- und Visitenkarten). Diese Titel Wort- und Bildmarken (gemäss S. 8) nutzen. an den Olympischen Spielen teilnehmen dürfen jedoch nicht häufiger oder prominen- Das Web bietet immer mehr interessante Ebenfalls ist es euch nicht erlaubt, Bilder der konntet. Ein solches Produkt oder Angebot ter als andere Bezeichnungen, Leistungen Kommunikationsmöglichkeiten. Wenn ihr die Olympischen Spiele mit sichtbaren geschützten zu empfehlen, ist ebenfalls verboten. und Erfolge aufgeführt werden. Den persön- folgenden Punkte beachtet, könnt ihr eure olympischen Markenzeichen zu verwenden. lichen Sponsoren ist es erlaubt, euren Status Online-Plattformen bestmöglich und ohne Siehe Beispiele Seite 12. unter denselben Bedingungen, als Erklärung Bedenken nutzen. zur Person, für Marketingzwecke einzusetzen. ERLAUBT NICHT ERLAUBT Max Muster trägt das neue Max Muster trägt das neue funktionale Shirt. funktionale Shirt in Paris 2024. Max Muster Max Muster Olympia-Sieger Paris 2024 Olympia-Sieger Paris 2024 10 11
Bei all euren Social-Media-Posts während nehmenspublikationen) weitergeben. Ach- ERLAUBT NICHT ERLAUBT dem Zeitraum der Olympischen Spiele, in tet bei der Nutzung von Bildern und Videos denen eure persönlichen Sponsoren weder darauf, dass alle abgebildeten Personen mit Maya Muster Maya Muster 28. Juli um 16:43 • 28. Juli um 16:43 • erwähnt werden noch deren Logo integriert der Veröffentlichung einverstanden sind. wird, seid ihr frei, geschützte olympische Beiträge mit Video- oder Tonaufnahmen Vielen Dank an @athle�nsponsor für die jahrelange Unterstützung Ich bin Olympia-Siegerin! Vielen Dank an @athle�nsponsor für die auf meinem Weg! jahrelange Unterstützung bis zu meinem Sieg an den Olympischen Spielen Wortmarken (gemäss S. 8) sowie Bilder der sind nur gestattet, wenn ihr diese ausser- in Mailand-Cor�na 2026! #athle�nsponsor Olympischen Spiele mit geschützten olym- halb der olympischen Zone aufgenommen pischen Markenzeichen zu verwenden. habt. Videos können mit Erwähnung eurer persönlichen nicht-olympischen Sponsoren Blogbeiträge müssen in der Ich-Form ge- nur dann verwendet werden, wenn sämtliche schrieben werden. Ihr könnt diese auch an geschützten olympischen Markenzeichen Medien (ausgeschlossen Marken- und Unter- nicht zu sehen oder unkenntlich gemacht worden sind. Gefällt mir Kommen�eren Teilen Gefällt mir Kommen�eren Teilen 26 Top-Kommentare ERLAUBT NICHT ERLAUBT 26 Top-Kommentare Kommen�eren ... Kommen�eren ... Drücke die Eingabetaste zum Posten. Drücke die Eingabetaste zum Posten. Maya Muster Maya Muster Alle 37 Kommentare anzeigen 28. Juli um 16:43 • 28. Juli um 16:43 • Alle 37 Kommentare anzeigen Ich bin Olympia-Siegerin! #Paris2024 Ich bin Olympia-Siegerin! #Paris2024 #athle�nsponsor! Während dem Zeitraum der Olympischen Verwendung geschützter Wort- und Spiele mit Sponsoren-Bild ohne Bildmarken während dem Zeitraum der Erwähnung geschützter Wortmarken Olympischen Spiele mit Bezugnahme auf nicht-olympischen Sponsor Wichtig ist, dass ihr oder euer Management vor Beginn des Zeitraums der Olympischen Gefällt mir Kommen�eren Teilen Gefällt mir Kommen�eren Teilen Spiele Swiss Olympic eine Liste eurer persönlichen Sponsoren einreicht. Das dafür 26 Top-Kommentare 26 Top-Kommentare bereitgestellte Meldeformular könnt ihr unter rule40@swissolympic.ch anfordern und Kommen�eren ... Kommen�eren ... ausgefüllt wieder an dieselbe E-Mail-Adresse zurücksenden. Drücke die Eingabetaste zum Posten. Drücke die Eingabetaste zum Posten. Alle 37 Kommentare anzeigen Alle 37 Kommentare anzeigen Post von Athletin mit geschützten Post von Athletin mit geschützten Marken ohne Sponsorenpräsenz Marken und Sponsorenpräsenz 12 13
START-SEITE STARTSEITE www.maxmuster.ch Allgemein dürfen vertrauliche Informationen Webseiten über die Organisation und Durchführung der Auf Webseiten von Olympiateilnehmenden Max Olympischen Spiele (z.B. über die Sicherheits- und Verbänden darf über die Teilnahme an Muster vorkehrungen) nicht veröffentlicht werden. den Olympischen Spielen berichtet werden Athlet Weiter ist es verboten, religiöse, rassistische (z.B. Zielsetzungen, Erfolge, persönliche Erleb- oder radikale Ansichten sowie Inhalte für Pro- nisse), sofern keine nicht-olympischen Spon- pagandazwecke zu posten. sorenlogos sichtbar sind oder diese sehr klar News f t von den olympischen Inhalten abgegrenzt News Olympia Informa�onen zu den sind. Am sichersten ist, wenn ihr eine Unter- Swiss Cup Olympischen Spielen seite einrichtet (z.B. www.muster-athlet.ch/ Galerie >mehr Max Muster News 1 olympia oder www.musterverband.ch/ Medien Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod �ncidunt ut laoreet olympia), auf der keine nicht-olympischen Kontakt dolore magna aliquam erat volutpat. >mehr Max Muster News 2 Sponsorenlogos abgebildet sind. Auf eurer Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod �ncidunt ut laoreet Startseite könnt ihr mittels eines Menüpunk- dolore magna aliquam erat volutpat. >mehr tes oder eines Teasers auf die Unterseite ver- Max Muster News 3 weisen. Auf der Unterseite dürft ihr Bilder der Olympischen Spiele uneingeschränkt zeigen OLYMPIA-UNTERSEITE und über die Spiele berichten. Achtet darauf, www.maxmuster.ch dass bei übrigen Bildern auf den Trikots keine Logos von nicht-olympischen Sponsoren zu Max sehen sind und keine Persönlichkeitsrechte Muster verletzt werden. Weiter ist es nicht erlaubt, Athlet eigens für die Olympischen Spiele eine neue Webseite zu erstellen (z.B. www.musterver- band-olympia.ch oder www.musterathlet- Olympia-News f t olympia.ch). News Olympia Informa�onen News 1 zu den Olympia Olympischen Spielen Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod �ncidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Swiss Cup >mehr Galerie Olympia News 2 Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod �ncidunt ut laoreet Medien dolore magna aliquam erat volutpat. >mehr Kontakt Olympia News 3 Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod �ncidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. >mehr Olympia News 4 Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod �ncidunt ut 14 15
Persönliche Auftritte Laut der Olympischen Charta dürfen Olympia- Kleidung Auf der Wettkampfausrüstung und Team- teilnehmende während dem Zeitraum der Die Swiss-Olympic-Team-Kollektion ist die bekleidung sind keine zusätzlichen Logos Interviews und Medienauftritte Olympischen Spiele nicht journalistisch tä- offizielle Teambekleidung. Diese tragt ihr und Bezeichnungen zulässig. Bei falscher Innerhalb der olympischen Zone werdet ihr tig sein. Es ist euch also nicht erlaubt, wäh- während dem Zeitraum der Olympischen Anwendung müssen die unerlaubten Mar- neben den Print- und Online-Journalisten rend dieser Zeit als Fotograf*in, schreibende Spiele bei allen Interviews und Fotoshootings kenzeichen abgedeckt werden. Das Design nur von elektronischen Medien (TV /Radio) Journalist*in, Radio- oder TV-Reporter*in zu (siehe auch Bekleidungsmanual der entspre- ist via Swiss Olympic beim IOC zur Genehmi- interviewt, die auch die Übertragungsrechte arbeiten. Davon ausgenommen sind eure chenden Mission). gung einzureichen. Die Richtlinien betreffend besitzen (aus der Schweiz: SRG-Medien). eigenen Social-Media-Kanäle und Blogs. Für die Wettkampfbekleidung und Aus- Herstellerbezeichnungen sind Teil der Olym- Ausserhalb der olympischen Zone dürfen rüstung sind die Verbände verantwortlich. pischen Charta. Es liegt in der Verantwortung auch elektronische Medien, die keine Über- Autogrammkarte Ein Swiss Team Logo wird den Verbänden der Verbände, dass die Logoanwendungen tragungsrechte besitzen (Lokal-TV-Statio- Falls ihr für die Olympischen Spiele eine für die Verbandsbekleidung / Ausrüstung in auch die «Guidelines Regarding Authorised nen) nach Vereinbarung mit euch Interviews spezielle Autogrammkarte anfertigen lässt, Zusammenhang mit den von Swiss Olympic Identifications» (Rule 50 der Olympischen machen. Für Interviews ohne Kameras oder die in irgendeiner Weise geschützte olympi- geführten Missionen zur Verfügung gestellt. Charta) berücksichtigen. Radiomikrofone treffen diese Leitlinien nicht sche Markenzeichen beinhaltet, dürfen we- Für genauere Anwendungsinformationen zu. Das bedeutet, sofern das Interview in der im Layout noch auf dem Bild Logos von wie auch die Anforderung des Swiss Team- Rücksprache mit der Teamchef*in erfolgt, nicht-olympischen Sponsoren sichtbar sein. Logos wird euch unter gutzumdruck@ dass es keine weiteren Vorschriften zu be- Auch nicht auf der Rückseite der Autogramm- swissolympic.ch weitergeholfen. achten gibt. karte. Für neutrale Autogrammkarten (ohne Nach Beendigung eurer Wettkämpfe dürft Logos von nicht-olympischen Sponsoren) ihr – bei entsprechender Anfrage – unent- dürft ihr selbst nicht die geschützten olym- geltlich als Co-Kommentator*in bei akkre- pischen Bildmarken (gemäss S. 8) einfügen. ditierten Radio- und TV-Sendern auftreten. Sind diese Bildmarken jedoch auf einem Bild Vorausgesetzt, ihr werdet dabei von einer der Olympischen Spiele ersichtlich, welches Reporter*in interviewt und habt die Erlaubnis ihr für eine neutrale Autogrammkarte ver- der Teamchef*in sowie des Chef de Mission. wendet, ist es erlaubt. Ihr könnt auch an Internet-Chats teilnehmen, wenn die Fragen und Antworten von einer Journalist*in aufgezeichnet werden. 16 17
UNTERNEHMEN UND NICHT- OLYMPISCHE SPONSOREN Werbe- und Kommunikations- firmeneigenen Social-Media-Kanälen gepos- ERLAUBT NICHT ERLAUBT massnahmen tet werden. Solche Social-Media-Posts dürfen zwingend keine geschützten olympischen Athlet Sponsor Athlet Sponsor Werbe- und Kommunikationskampagnen mit Markenzeichen (gemäss S. 8) beinhalten und 14. Februar um 16:43 • 14. Februar um 16:43 • Olympiateilnehmenden dürfen in unverän- es darf kein direkter Bezug auf Swiss Olym- derter Intensität auch während dem Zeitraum pic, das Swiss Olympic Team als Ganzes, das Herzliche Gratula�on zur Medaille! Herzliche Gratula�on zur Medaille an den Olympischen Spielen! der Olympischen Spiele fortgeführt werden, IOC oder die Olympischen Spiele genommen wenn diese mindestens einen Monat vor Be- werden. Sponsoren von Sportverbänden, die ginn des Zeitraums der Olympischen Spiele über keine individuellen Rechte an den ein- lanciert wurden. Solche Massnahmen dürfen zelnen Athlet*innen verfügen, gelten nicht zwingend keine geschützten olympischen als persönliche Sponsoren. Die Olympiateil- Markenzeichen (gemäss S. 8) beinhalten und nehmenden oder ihr persönliches Manage- es darf kein direkter Bezug auf Swiss Olympic, ment müssen Swiss Olympic vor Beginn des das Swiss Olympic Team als Ganzes, das IOC Zeitraums der Olympischen Spiele eine Liste Gefällt mir Kommen�eren Teilen Gefällt mir Kommen�eren Teilen oder die Olympischen Spiele genommen ihrer persönlichen Sponsoren einreichen. 26 Top-Kommentare 26 Top-Kommentare werden. Zum Schutz der Olympiateilneh- Das dafür bereitgestellte Meldeformular kann Kommen�eren ... Kommen�eren ... menden sowie um Gewissheit über die Zu- unter rule40@swissolympic.ch angefordert Drücke die Eingabetaste zum Posten. Drücke die Eingabetaste zum Posten. lässigkeit der Umsetzung zu erhalten, wird und ausgefüllt an dieselbe E-Mail-Adresse Alle 37 Kommentare anzeigen Alle 37 Kommentare anzeigen um deren vorgängige Anmeldung bei Swiss zurückgesendet werden. Olympic gebeten. Ein entsprechendes Melde- Gratulations-Post zur Medaille während Gratulations-Post zur Medaille während formular kann via rule40@swissolympic.ch Bilder der Olympischen Spiele, auf denen dem Zeitraum der Olympischen Spiele dem Zeitraum der Olympischen Spiele mit bei Swiss Olympic angefordert werden. geschützte olympische Markenzeichen er- ohne Erwähnung/Präsenz geschützter geschützten olympischen Markenzeichen sichtlich sind, dürfen von nicht-olympischen olympischer Markenzeichen Persönliche Sponsoren dürfen während dem Sponsoren zu keinem Zeitpunkt verwendet Zeitraum der Olympischen Spiele pro Medail- werden. Zu beachten ist, dass professionelle Bei Umsetzungen während dem Zeitraum Bei sämtlichen Umsetzungen ist darauf zu lenwettkampf, an dem der unterstützte Olym- Bilder von akkreditierten Bildagenturen nicht der Olympischen Spiele gemäss obigem Be- achten, dass vorgängig immer eine Freigabe piateilnehmende partizipiert, maximal eine verändert/retuschiert werden dürfen. Wird schrieb darf nicht ausgesagt oder angedeutet der betroffenen Olympiateilnehmenden ein- Gruss- oder Gratulationsbotschaft ausschliess- jedoch ein Bildausschnitt gewählt, der keine werden, dass ein Produkt oder ein Angebot geholt wird. lich via den firmeneigenen Social-Media- geschützten olympischen Markenzeichen die Leistung des Teilnehmers verbessert hat Kanälen versenden. Dieselbe Botschaft kann beinhaltet, ist dessen Verwendung erlaubt. oder dass er deswegen an den Olympischen einmalig und zeitgleich auf verschiedenen Spielen teilnehmen konnte. 18 19
Mit Bezugnahme auf das Bundesgesetz ge- Das Kommentieren von Social-Media-Posts Vor und nach dem Zeitraum der Olympischen Wettbewerbe gen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist von Olympiateilnehmenden ist erlaubt, so- Spiele können Unternehmen und nicht-olym- eine übermässige Anlehnung an die Olympi- fern diese Posts keine geschützten olympi- pische Sponsoren bei neutral gestalteten und Wettbewerbe im Zusammenhang mit den schen Spiele auch ohne Nutzung geschützter schen Markenzeichen beinhalten. Dies trifft formulierten Werbeumsetzungen Bezug auf Olympischen Spielen (Quizfragen zu den olympischer Markenzeichen nicht gestattet, auch auf das Markieren des eigenen Unter- die Leistungen von Olympiateilnehmenden Olympischen Spielen, Ticketverlosungen, Rei- wenn die Betrachter*in der Umsetzung zur nehmens oder nicht-olympischen Sponsors an Olympischen Spielen nehmen. Dies darf se an den Austragungsort als Gewinn usw.) Annahme gelangen könnte, dass das Unter- innerhalb eines Beitrages zu. Das Liken und aber ausschliesslich eine Erklärung zur Person sind nur den Partnern von Swiss Olympic und nehmen ein Sponsor der Olympischen Spiele, unkommentierte Teilen von Social-Media- im Sinne einer Bildlegende sein und nicht die jenen des IOC gestattet. des IOC oder von Swiss Olympic ist. Posts ist in jedem Fall erlaubt. Hauptaussage oder der Blickfang der Wer- beumsetzung. ERLAUBT NICHT ERLAUBT ERLAUBT NICHT ERLAUBT Maya Muster Maya Muster 28. Juli um 16:43 • 28. Juli um 16:43 • Endlich habe ich mein Ziel erreicht! Gold an den Olympischen Spielen Tokyo 2020! Maya Muster Maya Muster trägt das neue trägt das neue funktionale Shirt. funktionale Shirt in Paris 2024. Maya Muster Maya Muster Olympia-Siegerin Paris 2024 Olympia-Siegerin Paris 2024 Gefällt mir Kommen�eren Teilen Gefällt mir Kommen�eren Teilen 26 Top-Kommentare 26 Top-Kommentare Kommen�eren ... Kommen�eren ... Drücke die Eingabetaste zum Posten. Drücke die Eingabetaste zum Posten. Athle�n Sponsor Toll! Was für eine Leistung! Wir gratulieren dir! Athle�n Sponsor Toll! Was für eine Leistung! Wir gratulieren dir! Like • Antworten • 1 • 30. Juli um 18:24 Like • Antworten • 1 • 30. Juli um 18:24 Kommentierter Gratulations-Post oder Kommentierter Gratulations-Post oder -Repost ohne geschützten olympischen -Repost mit geschützten olympischen Markenzeichen während dem Zeitraum Markenzeichen der Olympischen Spiele 20 21
OLYMPISCHE PARTNER MEDIEN BEHÖRDEN Olympische Partner dürfen ihre Marken, Pro- Einlaufbilder des Swiss Olympic Teams von Medien dürfen im Rahmen der redaktionellen Für Willkommensfeste zu Ehren von Olympia- dukte und Dienstleistungen mit den Olym- der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele, Berichterstattung die geschützten Logos und teilnehmenden dürfen geschützte Wort- und pischen Spielen in Verbindung bringen. Sie auf denen mehrere Athlet*innen verschie- Begriffe sowie Bildmaterial von den Olym- Bildmarken sowie Bildmaterial der Olympi- verfügen zudem über Rechte an geschützten dener Sportarten ersichtlich sind, dürfen die pischen Spielen verwenden (z. B. «Olympia- schen Spiele verwendet werden, solange olympischen Markenzeichen und können die- olympischen Partner auch ohne das Einver- Beilage»). Die Wort- und Bildmarken können keine nicht-olympischen Sponsoren des Fes- se in Werbe- und Kommunikationsmassnah- ständnis der abgebildeten Athlet*innen für jedoch nicht für die Produktvermarktung tes oder andere Unternehmen präsent sind. men vor während und nach den Olympischen Werbe- und Kommunikationsmassnahmen (z. B. Olympia-Abonnement) eingesetzt wer- Dies gilt auch für Flyer, Inserate und Plakate Spielen einsetzen. Ihnen ist es während dem nutzen. Es darf jedoch nur auf das Swiss den. Weiter ist es nicht erlaubt, Werbung von zur Bewerbung der Feier. Zeitraum der Olympischen Spiele gestattet, Olympic Team als Ganzes Bezug genommen nicht-olympischen Sponsoren ohne deutliche Olympiateilnehmende für Werbe- und Kom- werden und nicht auf einzelne Athlet*innen. Abtrennung von der Berichterstattung zu den munikationsmassnahmen zu nutzen, wenn Spielen zu platzieren. Die zuvor genannten sie deren Einverständnis eingeholt haben. Rechte gelten nicht für Unternehmens- und Markenpublikationen. 22 23
KONTAKTE UND INFOS Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung: Auskünfte betreffend Werbung & Marketingaktivitäten: Gian-Carlo Schmid Leiter Sponsoring +41 31 359 71 28 rule40@swissolympic.ch Cyrill Woodtli Mitarbeiter Sponsoring +41 31 359 71 49 rule40@swissolympic.ch Auskünfte betreffend Medienarbeit: Alexander Wäfler Leiter Medien und Information +41 31 359 72 16 +41 76 436 38 40 alexander.waefler@swissolympic.ch Auskünfte betreffend Teambekleidung: Leiterin Kommunikation Franziska Wehrle +41 31 359 71 48 franziska.wehrle@swissolympic.ch Weitere Informationen www.swissolympicteam.ch 24 25
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