WETTBEWERB MIT COACHING-PREISEN - für Jazzorchester Bewerbt euch jetzt! - jugendjazzt bw
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023 WETTBEWERB 28.01.2alle St a d t h c h MIT COACHING- B i b e ra PREISEN für Jazzorchester Vorentscheid zur Bundesbegegnung Jugend jazzt Bewerbt euch jetzt! Anmeldeschluss: 15.10.2022
AUSSCHREIBUNG JUGEND JAZZT SOUTH-WEST – VIEL MEHR ALS EIN WETTBEWERB Die Teilnahme am Wettbewerb Jugend jazzt south-west lohnt sich in jedem Fall! Neben Geldpreisen im Gesamtwert von 4.500 € sind Coaching-Preise für euer Orchester und der Son- derpreis der Stadt Biberach mit einem Preisgeld von 2.000 € zu gewinnen. Alle Big-Bands, die sich bis zum 15.10.2022 beim Landes musikrat Baden-Württemberg angemeldet haben, können teil- nehmen. Verpflegung gibt’s natürlich auch – und ganz viel Musik! WAS ERWARTET EUCH? • Get-In einschließlich Verpflegung • Wettbewerb – Vorentscheid für die Bundes- b egegnung Jugend jazzt der Jazzorchester • Beratungsgespräche durch die Jury nach jedem Wertungsspiel • Ergebnisbekanntgabe mit Übergabe des Sonderpreises der Stadt Biberach im Wert von 2.000 € • Coaching-Preise mit einem Juror – Jazzprofis geben euch Tipps • Preisträgerkonzert am Donnerstag, 2. März 2023 mit Übergabe der Geldpreise im Gesamtwert von 4.500 €
TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zugelassen sind Mitwirkende, die nach dem 1. Juli 1998 ge- boren sind, die ihren Erstwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zum 1. September 2022 noch nicht in einer mu- sikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Be- rufspraxis stehen. Musikstudent*innen sowie Berufsmusi- ker*innen sind damit ausgeschlossen. Alle Mitwirkenden müssen bis zum 15.10.2022 einen Nachweis über ihre Tätig- keit einreichen (Personalausweise und Schüler- oder Stu- dierendenausweise als Scan in einer Datei, maximal 5 MB) Jugend jazzt Baden-Württemberg 2017 Foto: LMR Baden-Württemberg Jazzorchester in einfacher Besetzung werden getrennt gewertet in zwei Altersgruppen: • B 1 (Altersbegrenzung 19 Jahre) • B 2 (Altersbegrenzung 24 Jahre) Aushilfen (maximal 2 Personen pro Jazzorchester) sind beim Landesmusikrat Baden- Württemberg genehmi- gungspflichtig und nur einzusetzen, wenn ein Mitglied durch Krankheit kurzfristig ausfällt. Maximal 2 ältere, langjäh- rig feste Mitglieder einer Bigband können auf Antrag zugelassen werden. Aushil- fen und ältere Mitglieder, die auf Antrag zugelassen sind, dürfen nicht solistisch auftreten. Sie dürfen auch kei- ne Lead-Funktion z. B. als 1. Trompete, 1. Posaune oder 1. Alt/Tenor oder auch Schlagzeug übernehmen. Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede Stimme aus der Partitur darf nur einfach besetzt sein. Wenn zeitgenössische Originalwerke und aktuelle Literatur gespielt werden, sind zusätzliche Instrumente zulässig.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestal- tung, Sound und improvisierte Teile nach heutigem Erkennt- nisstand als Jazz oder vorwiegend jazzgeprägt definierbar sein. Jedes Orchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters vor. Dabei sollte ein Titel aus der klassischen Swing- und Bigband-Ära entstammen. Um Chancen für den Sonderpreis der Stadt Biberach zu ha- ben, muss das Programm ein Stück von Thorsten Wollmann enthalten („The Groove“ – Orchester B 1 und „Island Groove“ – Orchester B 2) Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Jazzorchesters entscheidend und nicht allein die Leistung einzelner Solistinnen und Solisten. Die Vortragsdauer des Wettbewerbprogramms muss mindestens 15 Minuten reine Spielzeit betragen. Die Ge- samtzeit des Auftritts (inklusive Musik und Moderation) beträgt maximal 30 Minuten. Die beteiligten Orchester legen Partituren ihres Programms in einfacher Ausfertigung beim Wettbewerb vor. Die Teilnehmenden verpflichten sich, dem Veranstalter anspre- chendes Informationsmaterial in digitaler Form und ein zur Ver- öffentlichung geeignetes Foto (300 dpi inklusive Nennung des Bildurhebers) zur Verfügung zu stellen. Ein Klavier und/oder Konzertflügel, ein komplettes Jazz-Drum- set sowie ein Gitarren- und Bassverstärker werden vom Ver- anstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente sind von den Teilnehmenden mitzubringen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Jazzorchestern dieselbe Mikrofonanlage mit folgender Ausstattung zur Verfü- gung: Mikrofonabnahme des Konzertflügels/Klaviers, bis zu 4 Mikrofone für Solist*innen und zum Klangausgleich, Monitor- anlage. Für die Bedienung der Beschallungsanlage steht ton- technisches Personal zur Verfügung.
Jugend jazzt Baden-Württemberg 2017 Foto: LMR Baden-Württemberg KOSTENÜBERNAHME Pro teilnehmendem Orchester können bis zu 600 € Fahrtkos- tenzuschuss beantragt werden. Die Antragsstellung muss über die Orchesterleitung erfolgen. JURY Die Jury besteht aus renommierten Jazzmusiker*innen, Do- zent*innen und Persönlichkeiten der Jazzszene. Die Entschei- dung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein Beratungsgespräch ist nach vorheriger Anmeldung direkt nach dem Wertungsspiel möglich. PREISE UND AUSZEICHNUNGEN Jedes teilnehmende Jazzorchester erhält eine Urkunde. Jazzpreis der Stadt Biberach – Sonderpreis der Stadt Bibe- rach in Höhe von 2.000 €. Um Chancen auf diesen Preis zu haben, muss das Orchester ein Stück des aus Biberach stam- menden Komponisten Thorsten Wollmann vortragen: • B 1 – The Groove • B 2 – Island Groove Folgende Preise werden während des Preisträgerkonzerts am Donnerstag, 2. März 2023 in Karlsruhe übergeben: 4 Coaching-Preise – Euer Jazzorchester wird von einem Jury- mitglied als Mentor*in besucht! Bei einer gemeinsamen, drei- stündigen Probe bekommt ihr professionelle Tipps und indivi duelle Ratschläge. Preis des BGV für Jugend jazzt south-west Baden- Württemb erg – Preisgelder in Höhe von 4.500 €. Die Preisträger*innen verpflichten sich zur Teilnahme am Preis- trägerkonzert, eine Auftrittsgarantie besteht jedoch nicht.
ANMELDUNG Mit ihrer Anmeldung erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zu de- ren Einhaltung. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Anmel deformular (https://form.jotform.com/221873528981366). Angemeldete Orchester, die, gleich aus welchen Gründen, nicht am Wettbewerb teilnehmen können, haben dies unver- züglich zu melden. Anmeldeschluss ist der 15. Oktober 2022 (24:00 Uhr). Veranstaltungsort: Stadthalle Biberach Theaterstraße 6 88400 Biberach an der Riß UNTERRICHTUNG NACH DATENSCHUTZG RUNDV ERORDNUNG Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten der Teil- nehmenden an Jugend jazzt south-west erhoben werden, zum Beispiel Name, Alter bzw. Jahrgang, Wohnort, Instrument, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden von den durchführenden Trägern und Organisationen erhoben, ver- arbeitet und genutzt, um Jugend jazzt south-west zu organi- sieren. Die Daten können sowohl online (Internet, E-Mail) als auch off- line (z. B. Printprodukte) und in anderen Medien zu Zwecken der Kommunikation, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Dokumentation und der Organisation (z. B. Ergebnislisten und Zeitpläne für Teilnehmende) veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen sind einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme vom Veranstalter aufgenommene Fotos, Musik- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Durchführung von Jugend
jazzt south-west und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters und der Jugend jazzt south-west durchführenden Träger und Organisatoren erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten und Fotos sowie Musik- und Filmaufnahmen kön- nen auch online (z. B. Internet, E-Mail), offline (z. B. Print, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z. B. Radio) zu Zwecken der Werbung, zur Kommunikation und zur Doku- mentation von Jugend jazzt south-west veröffentlicht werden. FÖRDERUNG UND ZUSAMMENARBEIT Der Landesmusikrat Baden-Württemberg wird bei der Ausrich- tung des Landeswettbewerbs Jugend jazzt south-west 2023 unterstützt von: der Versicherungsgruppe BGV Badische Ver- sicherungen (BGV) als Hauptsponsor des Wettbewerbs, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden- Württemberg, den Oberschwäbischen Elektrizitätswerken und den Heimattagen Baden-Württemberg 2023. KONTAKT Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. Ortsstraße 6 | 76228 Karlsruhe Telefon 0721 94767-12 | E-Mail weber@lmr-bw.de www.lmr-bw.de
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