Offene Gesprächsrunde zwischen Planungsteams und Expert*innen - in Vorbereitung zur 4. Gremiumssitzung 17.02.2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Offene Gesprächsrunde zwischen
Planungsteams und Expert*innen
in Vorbereitung zur
4. Gremiumssitzung
17.02.2020Tagesordnung
Uhrzeit TOP Inhalt
17:00 Uhr TOP 1 Begrüßung
17:10 Uhr TOP 2 Protokollfreigabe und Projektvereinbarungen
17:30 Uhr TOP 3 Aktuelles zum Verfahren
▪ Arbeitsgruppe Quartiersvereinbarungen
▪ Vorstellung EDEKA Projekt Rüdersdorfer Straße
▪ Vorstellung form follows you
17:50 Uhr TOP 4 Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030: Rolle der Innen-
entwicklung für den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau
18:00 Uhr TOP 5 Planungsteams und LK Argus:
▪ Vorstellung Arbeitsstand
▪ Diskussion der nächsten Aufgaben
20:50 Uhr Ausblick weiteres Verfahren und Verabschiedung
4Protokollverabschiedung § 6 Abs. 5 Geschäftsordnung: Das Protokoll bedarf der Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Gremiumsmitglieder in der jeweiligen Folgesitzung. 5
Projektvereinbarungen (I)
Hinweis/ Vorschlag Stellungnahme Vereinbarung Vorgehen
WBM: WBM:
Die Wohnungsbaugesellschaft Hinweis zu den Die WBM kommuniziert und legt dem
Berlin-Mitte mbh (WBM) hat Unternehmens- Gremium transparent
ein Einspruchsrecht, das für zielen der WBM (die entscheidungsrelevante Eckdaten zu
Projekte auf Grundstücken der Unternehmensziele den Projekten dar, damit die
WBM gilt, die sich liegen der Entscheidung über Projekte bzw. die
wirtschaftlich nicht darstellen Projektvereinbarung Bewertung von Projekten/ Planungen
lassen. Darüber hinaus sollten als Anhang bei). für die Gremiumsmitglieder
die Projekte mit den nachvollziehbar ist und gewährleistet
Unternehmenszielen der wird, dass alle Gremiumsmitglieder auf
WBM vereinbar sein. Augenhöhe arbeiten.
7Projektvereinbarungen (II)
Hinweis/ Vorschlag Stellungnahme Vereinbarung Vorgehen
ALDI/ EDEKA: ALDI/ EDEKA:
Für Projekte auf den Oberstes Ziel des Die Planungen der Planungsteams
Flächen im Besitz der ALDI Unternehmens ist die auf den Grundstücken im Besitz von
Immobilienverwaltung Schaffung von ALDI/ EDEKA haben den Charakter
GmbH & Co. KG (kurz: ALDI) Einzelhandels- und von Empfehlungen. Sie werden in der
bzw. der EDEKA-MIHA Nahversorgungsangeboten weiteren Beplanung der Grundstücke
Immobilien-Service GmbH (Märkte des durch ALDI/ EDEKA Berücksichtigung
(kurz: EDEKA) und ihrer Einzelhandels). Projekte finden und bei einer Abwägung
Tochterunternehmen im Wohnungsbau, für einbezogen werden. Dabei können
können keine verbindlichen Dienstleistung oder soziale alle Themen angesprochen werden,
Verpflichtungen Infrastrukturen sind Wohnungsbau, aber auch soziale
ausgesprochen werden. ergänzend möglich. Infrastruktur oder
Dienstleistungsangebote.
8Projektvereinbarungen (III)
Hinweis/ Vorschlag Stellungnahme Vereinbarung Vorgehen
WBM:
Alle Grundstücks- Neu in das Verfahren eingebundene
eigentümer*innen, die als neue Akteur*innen sollen bereit sein, ihre
Partner*innen im Bewertung und Entscheidung zu
Beteiligungsverfahren zur Planungen nachvollziehbar zu
Weiterentwicklung des Gebietes machen. Dazu können bspw.
Friedrichshain-West auftreten, entscheidungsrelevante Eckdaten
sollen ähnlich wie die zuvor oder die Kongruenz/ Inkongruenz mit
genannten Immobilien- den Unternehmenszielen dargelegt
akteur*innen ihre Entscheidung werden.
von Planungen auf den eigenen
Grundstücksflächen transparent
machen.
9Aktuelles zum Verfahren
▪ die dritten öffentlichen Veranstaltungen
„Pla e it der Na h ars haft II“ ha e stattgefu de
26.11.19 Andreasviertel
05.12.19 Barnimkiez & Friedenstraße
© AG die raumplaner & raumscript © AG die raumplaner & raumscript
10Aktuelles zum Verfahren
▪ die dritten öffentlichen Veranstaltungen
„Pla e it der Na h ars haft II“ ha e stattgefu de
26.11.19 Andreasviertel
05.12.19 Barnimkiez & Friedenstraße
▪ 5. Kommunaler Fachkreis am 29.11.2019 (Fachämter)
▪ die Ausstellung ist ab dem 18.03.2020 wieder im FMP1 zu
sehen → mit den aktuellen Zwischenergebnissen der
Planungsteams
Sprechstunde zur Wiedereröffnung (18.03.) von 17:00 bis 19:00 Uhr
11AG Quartiersvereinbarungen
▪ Aufgabe der AG:
Festlegung eines Rahmens der Quartiersvereinbarungen auf der
vorbereiteten Grundlage
(die Inhalte werden seitens der Planungsteams erarbeitet)
▪ Vorgesehene Besetzung:
− Sprecher*innen des Gremiums
(Frau Geib, Frau Wendrock, Herr Trappen)
− Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
− Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
− 2-3 Expert*innen als beratende Mitglieder (Fr. Sack, Nägliarchitekten; Hr.
Micke, ST raum a. Landschaftsarchitektur; Hr. Reeg, Rundzwei Architekten)
− Arbeitsgemeinschaft die raumplaner + raumscript
▪ Anzahl der Sitzungen: 2-3 Sitzungen à ca. 3 Stunden
− vsl. erster Termin: 13.03.2020
12Vorstellung EDEKA-Projekt Rüdersdorfer
Straße
Dennis Krüger
13EDEKA Minden-Hannover
EDEKA
Franz Mehring Platz, Berlin
1
04.12.2019 Testfußzeile über ->Menüleiste ->Ansicht ->Kopf- und FußzeileEdeka Franz Mehring Platz – Bestand EDEKA Minden-Hannover
04.12.2019 Testfußzeile über ->Menüleiste ->Ansicht ->Kopf- und Fußzeile 2Studie Edeka Franz Mehring Platz–Neubau mit Wohnungen
EDEKA Minden-Hannover
Planungsvariante die in der
Abstimmung mit den Ämtern
verworfen wurde
04.12.2019 Testfußzeile über ->Menüleiste ->Ansicht ->Kopf- und Fußzeile 3Studie Edeka Franz Mehring Platz–Neubau mit Wohnungen
EDEKA Minden-Hannover
Stand Bauvoranfrage v.7/2019
04.12.2019 Testfußzeile über ->Menüleiste ->Ansicht ->Kopf- und Fußzeile 4EDEKA Minden-Hannover 04.12.2019 Testfußzeile über ->Menüleiste ->Ansicht ->Kopf- und Fußzeile 5
Vorstellung form follows you
Martin Dennemark & Max Rudolph
14Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030:
Rolle der Innenentwicklung für den
gemeinwohlorientierten Wohnungsbau
Henning Roser (SenSW)
15Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030:
Rolle der Innenentwicklung für den
gemeinwohlorientierten Wohnungsbau
Henning Roser, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungGesetzliche Grundlagen der Innenentwicklung
Innenentwicklungsgebot gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung
unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie
sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die
Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie
die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu
erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig
durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungBerlin wächst: Einwohner- und Erwerbstätigenentwicklung seit 2005
… nur die Fläche wächst nicht mit.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungMengengerüst Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030
Wohnungsbedarf und Potenziale 2017-2030
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungWohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, Stadtentwicklungsplanung
StEP Wohnen 2030 - Räumliche Schwerpunkte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, Stadtentwicklungsplanung
Vertiefungsplan
Potenzialtypen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungVertiefungsplan
Zeitliche Realisierbarkeit
der Neubaustandorte
kurzfristig (binnen 3 Jahren)
mittelfristig (binnen 7 Jahren)
langfristig (binnen 12 Jahren)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungVertiefungsplan
Weiterentwicklung
bestehender
Siedlungen
- Priorität I:
Untersuchungsgebiete
- Priorität II:
Prüfgebiete
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungHandlungsansatz
Gemeinwohlorientierung
Neubaupotenziale (2017 - 2030)
44.000 WE konkrete Projekte der
städtischen Wohnungsbau-
gesellschaften und der
Wohnungsbaugenossenschaften.
bis zu 33.000 WE zusätzliches
Potenzial auf landeseigenen
Flächen.
zusätzlich:
- weitere Potenziale gemeinwohl-
orientierter Träger (v.a. Weiter-
entwicklung bestehender
Siedlungen).
- geförderte Wohnungen privater
Bauherren (z.B. nach dem
Berliner Modell).
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungFazit
• Bis 2030 braucht Berlin fast 200.000 neue Wohnungen.
• Über 90% der verfügbaren Potenziale liegen auf bestehenden Siedlungsflächen –
Stadterweiterungen bieten Raum für weniger als 10% der Potenziale.
• Grundsätzlich gilt der (gesetzlich vorgegebene) Vorrang der Innenentwicklung!
Vorteile: kurzfristige Erschließung von Baupotenzial möglich, geringerer
Flächenverbrauch, Nutzung bestehender Infrastruktur, weniger Verkehr…
• Berlin braucht vor allem bezahlbaren Wohnraum. Deshalb soll die Hälfte des
Neubaus im gemeinwohlorientierten Sektor errichtet werden.
• Flächen im Eigentum des Landes Berlin oder landeseigener Unternehmen
übernehmen angesichts der stark gestiegenen Baulandpreise eine besondere
Bedeutung.
• Die städtebauliche Weiterentwicklung bestehender Siedlungen kann einen
wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten – erforderlich ist ein Ausgleich
zwischen gesamtstädtischen und lokalen Interessen.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungVielen Dank!
www.stadtentwicklung.berlin.de
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin | Referat I A, StadtentwicklungsplanungVorstellung des Arbeitsstands der
Planungsteams und Diskussion der
nächsten Aufgaben
18:00 Uhr Planungsteam Nord (Vorstellung + Diskussion)
19:00 Uhr Mobilitätsteam
19:45 Uhr Planungsteam Süd (Vorstellung + Diskussion)
16Vorstellung Gebiet Nord
(Barnimkiez & Friedenstraße):
Arbeitsstand
17Vorstellung LK Argus:
Arbeitsstand Mobilitätskonzept
18Vorstellung Gebiet Süd (Andreasviertel):
Arbeitsstand
19Zusammenfassung
und Ausblick weiteres Verfahren
20Nächste Termine
▪ Wachsende Ausstellung im Foyer des FMP1
Ausstellungszeitraum: 18.03.2020 bis 15.05.2020
Wiedereröffnung am 18.03.2020 mit einer Sprechstunde 17–19 Uhr
▪ Öffentliche Veranstaltungen Planen mit der Nachbarschaft III
Mo, 30.03.2020 Andreasviertel
FMP1 (Franz-Mehring-Platz 1), Münzenbergsaal
Do, 02.04.2020 Barnimkiez & Friedenstraße
Margarethe-von-Witzleben-Schule (Palisadenstraße 76)
▪ 5. Gremiumssitzung
Mi, 08.04.2020
voraussichtlich 17:00 bis 21:00 Uhr in der Palisa.de
21Vielen Dank für Ihr Mitwirken!
Informationen zum Verfahren:
www.friedrichshain-west.berlin.de
Bei Fragen und Anregungen:
kontakt@entwicklung-fhw.de
22Sie können auch lesen