White Collar & Compliance - Latham & Watkins LLP
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhalt Klicken Sie auf die Überschriften unten, um zu diesem Abschnitt zu springen. Die Zukunft Compliance & Investigations im Jahr 2025 Die Verteidigung Effektive Verteidigungsstrategien in Datenschutzkonflikten Wege aus dem Labyrinth Compliance in Matrix-Organisationen Der Marathon Compliance-Monitoring: vier Ratschläge für Unternehmen
Die Zukunft Compliance & Investigations im Jahr 2025 Was ist für die Themen „Compliance & Investigations“ im Jahr 2025 zu erwarten? Fünf Thesen von Prof. Dr. Thomas Grützner und Dr. Klaus Moosmayer*. Von der EU-Hinweisgeberrichtlinie über das Finanzmarkt- Verstärkt wird diese Notwendigkeit durch die zahlreichen neuen integritätsstärkungsgesetz (FISG) bis hin zum Lieferkettengesetz: Gesetze, die aus „Soft Law“ im Laufe der Zeit harte rechtliche Auf die Wirtschaft rollt eine Welle von neuen regulatorischen Vorgaben machen. Diese Entwicklung hin zu einer breit aufgestellten Anforderungen zu, die Entscheider*innen vor erhebliche „Assurance“-Funktion ist weder abgeschlossen noch für Herausforderungen stellen. Zugleich hat die Corona-Krise die Unternehmen einfach umzusetzen. Es wird jedoch zukünftig nicht oftmals ohnehin bereits diffuse Erwartungshaltung gesetzlicher mehr ausreichen, wenn sich verschiedene Abteilungen mit einzelnen Anforderungen noch unübersichtlicher gemacht. Aspekten befassen – aber niemand einen Gesamtüberblick hat. Statt Erkenntnisse lediglich in Papierform zusammenzuführen, brauchen Wie gehen die Unternehmen mit diesen Herausforderungen um? Unternehmen Strukturen aus einem Guss. Was muss, was wird sich in Sachen Compliance, Risiko- und Krisenmanagement ändern? Darüber haben Thomas Grützner und Klaus Moosmayer im Rahmen der „Virtual White Collar & Zweitens: Transparentes Handeln gewinnt rasant an Compliance Academy“ diskutiert – am Ende standen die folgenden Bedeutung fünf Thesen: Gesetzgeber, Regulierer und Investoren fordern immer entschiedener transparentes Handeln ein. Das gilt für die Auswirkungen unternehmerischer Aktivitäten auf das Klima genauso Erstens: Compliance, Risikomanagement und Ethik wie für die Einhaltung der Menschenrechte in Lieferketten und vieles wachsen zusammen mehr. Transparentes Handeln muss deshalb elementarer Bestandteil Korruptionsprävention ist ein wichtiger, kann aber nicht der der Führungs- und Unternehmenskultur werden. einzige Baustein eines Compliance-Management-Systems sein. Unternehmen müssen in Zukunft vermehrt ganzheitlich denken – Die Compliance-Funktion kann hier eine zentrale Rolle einnehmen und eine breit aufgestellte „Assurance“-Funktion mit integriertem und Maßstäbe setzen. Um ihrer Bedeutung gerecht zu werden, Risikomanagement schaffen. Ein ganzheitlicher Ansatz vermeidet muss sie allerdings auch selbst messbarer werden. Deshalb ist Insellösungen, die sich bisweilen widersprechen. es wichtiger denn je, für eine adäquate Datenbasis zu sorgen und aussagekräftige Indikatoren für die Messbarkeit der Compliance- Bemühungen zu entwickeln.
Drittens: Die Compliance-Kompetenz in Aufsichtsräten wird sein und zumindest die für das Unternehmen mit den größten steigen Risiken behafteten internen Untersuchungen maßgeblich mitsteuern. Fachleute mit Compliance- und Krisenmanagement-Expertise Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass interne Untersuchungen sind (vor allem im Vergleich zu Finanz- und Bilanzexpert*innen) in auch ressourcenschonend durchgeführt werden können: Auch vielen Aufsichtsräten unterrepräsentiert. Das dürfte sich angesichts interne Ermittlungen sind – je nach Risikoprofil der Vorwürfe und wachsender Risiken zunehmend ändern. Denn es wird immer je nach Sachlage – jedenfalls bei Sachverhalten mit niedrigeren wichtiger, dass Überwachungsgremien fachlich wie persönlich Risiken für das Unternehmen im Einzelfall „remote“ möglich. in der Lage sind, Unternehmen in Krisensituationen, die durch Fehlverhalten hervorgerufen wurden, angemessen und richtig zu beaufsichtigen – und sie professionell zu begleiten. Fünftens: Anwaltsprivileg und Beraterhaftung werden neu gedacht Nach den jüngsten Skandalen dürften auch Unternehmens- „Aufsichtsräte brauchen mehr persönliche und berater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Kanzleien stärker in den fachliche Expertise in Sachen Compliance und Fokus rücken und deren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Krisenmanagement.“ entsprechenden Krisensituation. Der Umstand, dass Compliance insgesamt ganzheitlicher gedacht werden wird, hat nicht nur die Thomas Grützner beschriebenen Auswirkungen auf den ganzheitlichen Ansatz von Compliance, Risikomanagement und Ethik in Unternehmen und Viertens: Die 20er werden das Jahrzehnt der Whistleblower die Professionalisierung der Aufsichtsräte. Ein ganzheitliches und Investigations-Abteilungen Verständnis von Compliance erfordert vielmehr auch, dass die Unternehmen werden in den nächsten Jahren noch stärker daran Tätigkeit der genannten Berater*innen von Unternehmen und deren arbeiten, Hinweisgeber*innen zu ermutigen und maßgeschneiderte Arbeit bei der Analyse eines möglichen Fehlverhaltens genauer Kanäle für Meldungen bereitzustellen. Das ist nicht nur getrieben betrachtet werden. Sie werden von Unternehmen beauftragt, beraten von regulatorischen Vorgaben wie der EU-Hinweisgeberrichtlinie, und bezahlt. Die Überprüfung ihres Verhaltens auf eine etwaige sondern auch von Mitarbeiterbefragungen. Denn sie zeigen immer Haftung gegenüber Unternehmen ist daher in Krisensituationen nur wieder: Vielerorts ist die Angst vor negativen Konsequenzen für logisch. Hinweisgeber*innen noch immer groß – selbst in Unternehmen mit Die zunehmende Internationalisierung rechtlicher Vorgaben und moderner Compliance-Kultur. die Komplexität zu untersuchender (internationaler) Sachverhalte Zudem werden sich in Unternehmen eigene Expert*innen oder werden dazu führen, dass sich die gesetzlichen Grenzen des gar Abteilungen für „Internal Investigations“ durchsetzen, um Anwaltsprivilegs in die Richtung eines „Attorney-Client-Privilege“ mögliches Fehlverhalten der Mitarbeiter*innen zu überprüfen. Diese verschieben. Der Einzug, den interne Untersuchungen in die Expert*innen werden außerhalb der Revisionsabteilung angesiedelt Tätigkeit von Unternehmen genommen haben, verdeutlicht dies.
Wer hätte vor 15 Jahren schon gedacht, dass es einmal zu einer Diskussion um die Einführung gesetzlicher Vorgaben für interne Weiterführende Informationen Untersuchungen kommen könnte. “Under Investigation: A GC Guide to White Collar and Sanctions Trends in 2021” „Entscheider*innen müssen Compliance, Wachsende Bedeutung der Unternehmenskultur Risikomanagement und Ethik zusammenführen.“ Are Changes in Store for US White Collar Enforcement? Klaus Moosmayer A comprehensive anti-bribery policy is essential, but not enough *Dr. Klaus Moosmayer ist einer der führenden europäischen Compliance-Experten. Er arbeitete mehr als zehn Jahre bei Siemens, zuletzt als Chief Compliance Officer. Seit 2019 ist er Mitglied der Konzerngeschäftsleitung und Chief Ethics, Risk and Compliance Officer bei der Novartis AG. Now is the perfect time to expand the role of compliance officers
Die Verteidigung Effektive Verteidigungsstrategien in Datenschutzkonflikten Unternehmen drohen bei möglichen Datenschutzverstößen mittlerweile hohe Bußgelder und Schadensersatzklagen. Mit welchen Strategien und Argumenten können sich Verantwortliche erfolgreich verteidigen – und was sollten sie jetzt vorbeugend auf den Weg bringen? Von Tim Wybitul und Dr. Isabelle Brams Es begann vergleichsweise harmlos: Die ersten Bußgelder für welche sich in der Summe zu erheblichen Gesamtbeträgen Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) summieren können. Die damit verbundenen finanziellen Risiken sind bewegten sich meist im niedrigen fünfstelligen Bereich. Doch nicht zu unterschätzen. inzwischen mussten etliche Unternehmen deutlich höhere Summen zahlen, wiederholt waren zweistellige Millionen-Bußgelder fällig – Angesichts dieser Entwicklungen gewinnen effektive und das nicht nur in Deutschland. Verteidigungsstrategien gegen Bußgeldbescheide und Schadensersatzforderungen erheblich an Bedeutung. Ebenfalls Zugleich steigt das Risiko hoher Schadensersatzforderungen wichtiger werden interne Prozesse, die das Risiko von wegen tatsächlicher oder behaupteter DSGVO-Verstöße. So Datenschutzverstößen minimieren und Verantwortliche zugleich vor rufen beispielsweise Datenpannen vermehrt kommerzielle dem Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung schützen. Prozessfinanzierer*innen und spezialisierte Verbraucher- Anwält*innen auf den Plan, die Betroffene unterstützen, Ansprüche Entscheider*innen sollten deshalb … geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen. Einige dieser Anbieter agieren sehr professionell und werben über verschiedene … die Schwächen der gegnerischen Argumentation kennen Medienkanäle aktiv für ihre Leistungen. Klägeranwält*innen bewegen sich in juristischer Hinsicht nicht selten Zudem beobachten wir bei den Gerichten eine Tendenz zu auf eher dünnem Eis. So begründen sie Schadensersatzforderungen durchaus hohen Schadensersatzsummen. Zwar bewegen sich die oftmals mit der angeblich „abschreckenden Wirkung“ von DSGVO- zugesprochenen Summen pro Fall meist im drei- oder vierstelligen Schadensersatz. Einige Gerichte sind dieser Argumentation Bereich (siehe dazu unsere DSGVO-Schadensersatztabelle mit einer zuletzt gefolgt, und das, obwohl die DSGVO lediglich mit Blick auf Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung). In der Praxis betreffen Bußgelder auf eine „abschreckende Wirkung“ abzielt. Dieser Hinweis Datenschutzverstöße jedoch häufig eine Vielzahl von betroffenen hat sich in der Praxis als gutes Verteidigungsargument gegen Personen. In derartigen Fällen wächst das Risiko von Massenklagen, überzogene Schadensersatzforderungen erwiesen.
Zudem konnten wir Gerichte bislang in der Regel davon überzeugen, es – sozusagen als vorbereitende Verteidigung – interne Prozesse den Schadensbegriff eng auszulegen. Wir meinen: Eine Haftung auf den Prüfstand zu stellen. von Unternehmen für unbedeutende oder nur subjektiv empfundene Verletzungen des Rechts auf Datenschutz wäre nicht angemessen. … Datenschutz-Management-Systeme verbessern Eine solche Haftung für Bagatellverstöße ginge auch mit einem Aber was macht ein gutes Datenschutz-Management-System aus? erheblichen Missbrauchsrisiko einher. Wann gilt eine Datenschutz-Organisation als effektiv und hinreichend In Bußgeldverfahren wiederum vertreten Datenschutzaufsichts- ausgestattet? Dazu gibt es bisher kaum Urteile. Unternehmen behörden mehrheitlich die Auffassung, dass Unternehmen pauschal können sich jedoch an der Rechtsprechung zur Reichweite von für Verstöße ihrer Beschäftigten haften müssen. Demnach träfe Aufsichtspflichten nach § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sie auch dann eine Haftung, wenn Vorstandsmitglieder und (OWiG) orientieren. Geschäftsführer*innen weder von dem Verstoß wussten noch ihre Unabdingbar ist demnach unter anderem eine unternehmens- Aufsichtspflicht verletzt haben. Doch auch diese Argumentation ist spezifische Risikoanalyse, eine sorgfältige Auswahl, Instruktion und nach unserer Auffassung von der DSGVO nicht gedeckt. Kontrolle von Mitarbeiter*innen und die tatsächliche Durchsetzung dieser Vorgaben. … stringente Verteidigungsstrategien entwickeln – auch vorbeugend Doch Vorsicht: All das bringt Entscheider*innen wenig, wenn sie die Die weitreichende Auffassung vieler Behörden ist eine Steilvorlage Einhaltung der genannten Vorgaben vor Gericht nicht nachweisen für die Verteidigung. Denn es steht nicht im Einklang mit dem können. Sie sollten deshalb dafür sorgen, dass sämtliche Strukturen Schuldprinzip, wenn Unternehmen für Verstöße geradestehen und Prozesse sorgfältig dokumentiert werden. müssen, die auch durch „gehörige“ Aufsicht nicht zu verhindern gewesen wären. Zudem führt die Rechtsauffassung der Behörden zu Bußgeldbescheiden, die Täter*innen und Tat nicht klar umreißen. Weiterführende Informationen Das ist rechtsstaatlich hochgradig fragwürdig. Denn gegen vage Strategien zur erfolgreichen Verteidigung gegen Vorwürfe kann man sich bekanntlich nur schwer verteidigen. DSGVO-Bußgelder Die Rechtsprechung vertritt zu dieser Rechtsfrage bislang noch Das Bundesverfassungsgericht ebnet den Weg für keine einheitliche Linie. Wir gehen dennoch davon aus, dass Schadensersatzklagen wegen Datenschutzverstößen Gerichte in Zukunft höhere Anforderungen an die Wirksamkeit von Bußgeldbescheiden stellen werden. Insbesondere könnten Behörden Data Privacy Litigation und kein Ende? verpflichtet sein, nachzuweisen, dass der gerügte Verstoß gerade Latham-DSGVO-Schadensersatztabelle durch eine Aufsichtspflichtverletzung verursacht wurde. Lathams globaler und deutscher Datenschutzblog Entscheider*innen sollten daher im „Ernstfall“ nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflichten hinreichend erfüllt haben. Deshalb gilt
Wege aus dem Labyrinth Compliance in Matrix-Organisationen In Matrix-Organisationen stehen Compliance-Verantwortliche vor besonderen Herausforderungen. Wie sich diese meistern lassen, haben Dr. Tobias Larisch und Dr. Julia Schenkel mit hochkarätigen Expert*innen aus Dax-Konzernen diskutiert. Hier ausgewählte Statements ... … zur Herausforderung für Entscheider*innen Dr. Tobias Larisch (Latham Watkins): „Compliance in Matrix-Organisationen ist ein komplexes Thema, weil wir bei globalen Konzernen häufig nicht nur über Landesorganisationen, Tochter- und Enkelgesellschaften gestaffelte Matrixstrukturen sehen: In der Regel sind auch einzelne Unternehmensfunktionen (z. B. HR, Internal Audit etc.) als Matrix organisiert. Das stellt Praktiker regelmäßig vor große Herausforderungen – gerade, was Verantwortlichkeiten und Berichtswege angeht.“ Muttergesellschaft Compliance Dokumentation Personal Interne Hinweis Interviews Datenerhebung Bericht Behördenkontakt Ahndung Remediation Untersuchung Recht R E G Tochtergesellschaft Tochtergesellschaft Tochtergesellschaft Revision I O N Enkelgesellschaft Enkelgesellschaft Enkelgesellschaft E Finanzen N
… zum Umgang mit Hinweisen … zur Einschaltung der Behörden Annette Kraus (Siemens)*: „Egal, auf welchem Kanal und aus Hinzmann: „Ob und wann wir Kontakt zu den zuständigen Behörden welcher Region eine Meldung eingeht: Bei Siemens ist ein zentrales aufnehmen, ist eine Tandem-Entscheidung von Compliance- und Team dafür zuständig, Meldungen zu prüfen und über das weitere Rechtsabteilung. Das Vorgehen hängt stark von der Region ab: Vorgehen zu entscheiden. Im Rahmen der Plausibilisierung ziehen In einigen Ländern ist es sinnvoll, Behörden möglichst frühzeitig wir gegebenenfalls Compliance-Kolleg*innen vor Ort hinzu.“ einzubinden – in anderen kann das dagegen riskant sein. Das wägen wir sehr genau ab und nutzen dabei oft auch die Expertise Hanno Hinzmann (SAP)**: „Für uns ist die Vertraulichkeit und lokaler Kanzleien.“ die Integrität der Untersuchung extrem wichtig. Wir versuchen, gerade am Anfang möglichst wenig Personen einzubinden, um die Reputation der Betroffenen zu schützen.“ … zu disziplinarischen Maßnahmen und persönlichen Konsequenzen Hinzmann: „Bei SAP fällt die Entscheidung in einem Dreiklang: … zu Untersuchungen & Befragungen ein*e Vertreter*in der Personal- und der Compliance-Abteilung Hinzmann: „Auch hier verfolgen wir einen zentralen Ansatz: sowie der*die Vorgesetzte der*des Betroffenen stimmen sich ab Hauptakteur*innen sind diejenigen Mitarbeiter*innen des und sprechen eine gemeinsame Empfehlung aus. Im Fall von Untersuchungsteams, die im Rahmen unserer Hub-Struktur für die Unstimmigkeiten hat die Chief Compliance Officerin das letzte Wort. jeweilige Region zuständig sind. Da die Komplexität von Befragungen Sollte es um hochrangige Führungskräfte gehen, wird der CEO ein hohes Maß an Konsistenz erforderlich macht, ziehen wir nur noch einbezogen.“ selten Kolleg*innen aus anderen Abteilungen hinzu.“ Kraus: „Wenn es um hochrangige Führungskräfte oder schwere Kraus: „Wir haben ein weltweit gültiges Rundschreiben erarbeitet, Regelverstöße geht, entscheidet bei Siemens ein Komitee, das das klare Verantwortlichkeiten definiert. In klassischen Compliance- aus zwei Vorstandsmitgliedern, dem Chief Compliance Officer und Fällen ist in aller Regel ein zentrales Team für die Durchführung der der*dem jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten besteht. Über weltweiten Untersuchung zuständig.“ andere Fälle entscheiden lokale Komitees. Die Compliance hat ein Veto-Recht, von dem wir aber in aller Regel nicht Gebrauch machen … zur Datenerhebung müssen.“ Kraus: „Zunächst wägen wir sorgfältig ab, ob die Datenerhebung voraussichtlich einen Mehrwert bringt. Schließlich gelten zunehmend strenge Regularien und bisweilen ist es unwahrscheinlich, dass wir überhaupt Zugriff auf kritische Informationen haben. In klassischen Compliance-Fällen entscheiden wir uns aber typischerweise für eine Datenerhebung. Das Ziel ist dann stets, Daten Daten zu unseren E-Discovery-Tools zu übertragen. Dafür haben wir einen klaren, transparenten und rechtssicheren Prozess entwickelt.“ * Annette Kraus Kraus ist Chief Compliance Officerin und Leiterin der Compliance Organisation der Siemens AG ** Hanno Hinzmann ist Global Field Compliance Officer bei der SAP Group
Fünf Thesen von Dr. Tobias Larisch und Dr. Julia Schenkel Weiterführende Informationen Matrixstrukturen haben sich bei großen und “Under Investigation: A GC Guide to White Collar and grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in Sanctions Trends in 2021” der Praxis bewährt. Es gibt rechtssichere Wege durch das „Labyrinth“ der mehrdimensionalen Matrixstrukturen, die effektive Compliance- Strukturen und wirksame interne Untersuchungen gewährleisten. Entscheider*innen müssen allerdings berücksichtigen, dass die Delegation von Compliance-Aufgaben Grenzen hat. Der konzernweiten Risikoanalyse kommt hier eine bedeutende Scharnierfunktion zu. Unternehmen müssen die Delegation von Compliance-Aufgaben sorgfältig dokumentieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Zudem sind klare Berichtswege einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Geschäftsleitung ausreichend informiert wird. Auch in Matrixstrukturen gibt es Bereiche, in denen es die rechtliche Selbstständigkeit einer Konzerngesellschaft gebietet, diese gesondert einzubeziehen.
Der Marathon Compliance-Monitoring: vier Ratschläge für Unternehmen Wenn die US-Justiz eine*n Kontrolleur*in einsetzt, wird es für alle Beteiligten anstrengend. Wie ein Compliance- Monitoring abläuft – und worauf es dabei ankommt. Ein Gespräch mit Dr. Kurt Michels, Group Chief Compliance Officer des Volkswagen-Konzerns. Von Prof. Dr. Thomas Grützner Derzeit laufen weltweit neun US-Monitorships, von denen drei deren Herausgabe zu dokumentieren. Angesichts der Vielzahl deutsche Unternehmen betreffen. Das zeigt, dass das Thema für von Dokumenten, die ein Monitor anfordert, lässt sich das nur mit Entscheider*innen hochrelevant ist. Aber was genau geschieht ausgereifter Technik organisieren. bei einem Compliance-Monitoring? Und vor allem: Wie sorgen Verantwortliche dafür, dass es reibungslos und erfolgreich verläuft? Entwickeln Sie klare eigene Vorstellungen zu Ihrem CMS! Im Austausch mit Dr. Kurt Michels haben sich vier Ratschläge Ein Monitor erwartet nicht, dass Ihr Compliance-Management- herauskristallisiert, die betroffene Entscheider*innen beherzigen System und Ihre Governance schon perfekt sind. Aber sie*er sollten. erwartet eine ehrliche und fundierte Analyse, ein klares Zielbild sowie eine realistische Roadmap, wie dieses Zielbild erreicht werden soll. Zu einer guten Vorbereitung gehört deshalb auch, klare Verschenken Sie keine Zeit! Vorstellungen von der angestrebten unabhängigen Compliance- Viele entscheidenden Weichen werden gleich am Anfang eines Organisation, deren Zuständigkeiten sowie deren Strukturen Monitoring-Verfahrens gestellt. Deshalb gilt es, so schnell wie zu entwickeln. Denn je fundierter und strukturierter der eigene möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen und frühzeitig für Vorschlag ist, desto größer sind die Erfolgsaussichten, dass mit ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zu sorgen. der Unterstützung des Monitors die für das Unternehmen beste Compliance-Struktur entwickelt und umgesetzt wird. Einer der wichtigsten ersten Schritte ist der Aufbau einer Projekt- Management-Organisation, die den US-Monitor und ihr*sein Wer ohne eigene Vorstellungen auf Initiativen des Monitors wartet, Team betreut. Dazu gehören neben einem IT-System eine im riskiert dagegen Zeitverlust sowie einen nicht optimalen Verlauf Unternehmen vernetzte Organisation von Expert*innen, dies es des Monitorships. Als unternehmensfremde*r Dritte*r benötigt jeder erlauben, dem Monitor die benötigten Informationen und Dokumente Monitor Zeit, das Unternehmen und seine Kultur kennenzulernen. zeitnah in der erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen und
Zudem ist es nicht die Aufgabe des Monitors, das Compliance- Denn nur auf dieser Basis können tragfähige und zukunftsorientierte Management-System eines Unternehmens zu konzipieren und zu Vorschläge bzw. Konzepte entstehen, die durch die kritische implementieren. objektive Begleitung und Bewertung durch das Monitoring-Team noch besser werden. Das gilt etwa für den Auf- bzw. Ausbau von Hinweisgeber-Systemen, die US-Expert*innen erfahrungsgemäß Kommunizieren Sie transparent! besonders wichtig sind. Zudem haben Monitoring-Teams Eine intensive, transparente und strukturierte Kommunikation mit Unternehmen zuletzt ermutigt, umfassende Compliance- dem Monitoring-Team ist essentiell für den Erfolg des Monitorships. Risikoanalysen vorzunehmen und es nicht bei Insellösungen zu Entscheider*innen sollten deshalb sicherstellen, dass klare einzelnen klassischen Compliance-Themenfeldern (wie z. B. Anti- Kommunikationsregeln und Kommunikationsstrukturen aufgesetzt Bribery/-Corruption) oder Bereichen zu belassen. und eingehalten werden. Wichtig ist insbesondere, offen und proaktiv mit dem Monitor zu reden und keine Scheu zu haben, eigene Solche ganzheitlichen Betrachtungen sind wichtig und die Erfahrung Konzepte und Argumente vorzutragen. Zudem gilt das Prinzip: zeigt, dass gerade hier der Rückenwind und die Unterstützung von Lieber sich einmal zu oft als einmal zu wenig auszutauschen, um unabhängigen Dritten hilft, das Unternehmen wetterfest aufzustellen Missverständnissen und Überraschungen vorzubeugen. und gestärkt in eine bessere Zukunft zu führen. Auch unternehmensintern ist eine umfassende, regelmäßige und transparente Kommunikation und Hilfestellung angezeigt. So sollten Mitarbeiter*innen möglichst früh erfahren, was ein US- Weiterführende Informationen Monitor ist, was sie*er erwartet und wie sie*er agiert. Zudem gilt “Under Investigation: A GC Guide to White Collar and es, alle Stakeholder und insbesondere Vorstände und Aufsichtsräte Sanctions Trends in 2021” regelmäßig zu informieren. Das schafft Vertrauen, Akzeptanz und vermeidet Missverständnisse. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – Handbuch für Unternehmens- und Anwaltspraxis Begreifen Sie das Monitorship als Chance! Are Changes in Store for US White Collar Enforcement? Entscheider*innen sollten das Monitorship nicht als ärgerliche Auflage, sondern als einzigartige Chance und wichtige Aktuelle Entwicklungen in den USA – Jahresrückblick externe Unterstützung für einen tiefgreifenden Wandel der 2020 und Ausblick für 2021 Unternehmenskultur und der Compliance-Systeme begreifen und akzeptieren. Als unabhängige*r Partner*in hilft der Monitor Aktuelle Entwicklungen in den USA – Zweite Auflage des unternehmensinterne Prozesse zu verbessern sowie wichtige FCPA-Guide kulturelle und strukturelle Veränderungen anzugehen und diese nachhaltig mit hoher Geschwindigkeit im Unternehmen voranzutreiben. Deshalb darf die Leitfrage nicht lauten: Was erwartet der Monitor von uns? Sondern: Was ist das Beste für das Unternehmen und seine Beschäftigten?
Kontakte Latham & Watkins Externe Referent*innen Prof. Dr. Thomas Grützner Hanno Hinzmann Partner, Latham & Watkins, München Global Field Compliance Officer, SAP SE Dr. Isabelle Brams Annette Kraus Associate, Latham & Watkins, Frankfurt Chief Compliance Officerin und Leiterin der Compliance Organisation, Siemens AG Dr. Tobias Larisch Partner, Latham & Watkins, Düsseldorf Dr. Kurt Michels Chief Compliance Officer, Volkswagen AG Dr. Julia Schenkel Associate, Latham & Watkins, Düsseldorf Dr. Klaus Moosmayer Member of the Executive Committee and Chief Ethics, Risk and Compliance Officer, Novartis AG Tim Wybitul Partner, Latham & Watkins, Frankfurt Latham & Watkins ist weltweit als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (LLP) nach dem Recht des Staates Delaware (USA) tätig, wobei die Niederlassungen in Großbritannien, Frankreich, Italien und Singapur als LLPs und die Niederlassungen in Hongkong und Japan als Partnerschaften angeschlossen sind. Zudem verfügt Latham & Watkins über eine Repräsentanz (Foreign Legal Consultant Office (FLC Office)) in Seoul. Für unsere Praxis in Saudi-Arabien sind wir mit der Kanzlei Salman M. Al-Sudairi assoziiert. © Copyright 2021 Latham & Watkins. Alle Rechte vorbehalten.
Sie können auch lesen