Why do Germans have to find meaning in everything? - ALEXANDER VON HUMBOLDT-STIFTUNG/FOUNDATION - Young Americans experience Germany and the ...

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Why do Germans have to find meaning in everything?
  Young Americans experience Germany and the Germans

                       Reflections

  by the ninth group of Bundeskanzler Scholars 1998/1999

                      Bonn, April 2000

ALEXANDER VON HUMBOLDT-STIFTUNG/FOUNDATION
LIST OF CONTENTS

                                                                                page
Dr. Manfred OSTEN        Foreword                                                1

Charles Douglas BERGER   Auszüge aus einem deutschen Tagebuch - Äuße-            3
                         rungsrechte, Informationsfreiheit und Datenschutz in
                         einer vergleichenden Perspektive

Cora Ann GRANATA         Ein multikulturelles Verständnis des Deutschseins -    10
                         Die Lehren des Holocaust aus deutsch-amerikani-
                         scher Sicht

Julie Anne HAUSMANN      A Season at the Stuttgart State Opera                  16

Cassandra Yvette JOHN-   Collective Memory and the Afro-German Experi-          20
SON                      ence

Deborah Lynn KISATSKY    Cooperation and Containment: The United States         25
                         and the German Right, 1945-1955

William Anton KRUFT      The Effects of the Euro on Trans-Atlantic Marketing    31
                         Strategy

John Vincent MACIUIKA    Architecture and National Identity in Lithuania,       38
                         1945-1999: Looking West to Germany’s New Fede-
                         ral States, France and Finland

Amy Katherine SLUCTER    Berlin: The Spontaneous Description of a Year Re-      51
                         collected in Los Angeles

Bernhard Thomas          Wir haben auch was geschafft: Former East Berlin       55
STREITWIESER             Teachers and their Public Perception Over the Post-
                         Unification Decade

Sommer Noel ULRICKSON                                                           65
Foreword

Under the patronage of the German Federal Chancellor, the Bundeskanzler Scholarship
Program was inaugurated in 1990 to promote transatlantic partnership between Germany and
the United States of America. Each year since then, a group of ten professionals and scholars
from the United States has been awarded the opportunity to conduct research during a one-
year stay in Germany. The Bundeskanzler Scholars, unlike other Humboldt fellows, come
from both academic and professional backgrounds; they have Bachelors, Masters or other
degrees in fields such as the social sciences and the humanities, the arts, music, architecture,
and law. The selection process for the Bundeskanzler Scholarship program is based not only
upon excellence in the respective field, but also on ”leadership potential.” These elite scholars
and professionals are expected to become leaders in their fields. In fact, many former
Bundeskanzler Scholars now hold positions in public administration, government, law, the
arts, journalism and academia.

At the end of their year abroad, the former Bundeskanzler Scholars submit personal reports on
their stay in Germany that have become known as Reflections. Traditionally the Humboldt
Foundation presents the Reflections at the national meeting of Bundeskanzler alumni held
each year in the United States. This meeting also serves as an orientation for the newly
selected Bundeskanzler scholars who will begin their research in the fall. The narratives
assembled this year once again show that these young Americans have made the most of their
scholarships and that they will very likely return to the United States as ”ambassadors” for
Germany in their fields.

Just as the Bundeskanzler Scholars come from a variety of professional and academic
backgrounds, the projects pursued and perspectives taken are highly diverse. In every case,
the threads of personal narrative are woven into the context of professional experience. This
year an essay on German data protection laws turns to the German obsession of finding
meaning in everything. In another, the experience of applying for a German passport as an
American citizen is linked to the larger issue of German multiculturalism. Yet another
Bundeskanzler Scholar, a fundraiser, confronts an ”art is not a business” mentality at a
German opera house. Other issues include: the Afro-German experience; the United States
and the German Right; the Euro in a transatlantic context; architecture in the Neue Länder and
in Lithuania; the filming of a play by Goethe; East German schools and teachers; and humor
in German dance theater.

The Bundeskanzler Scholarship is unique not just because of its diverse pool of applicants.
Applicants do not have to be proficient in German, nor must they have prior experience with
Germany. Immediately upon selection, however, the Foundation asks that scholars undertake
the appropriate language training in the United States in order to learn German or to build on
their existing knowledge. Language training continues in Germany prior to the start of the
research stay. Then, during a four-week introductory seminar, Bundeskanzler Scholars
familiarize themselves with social, political, cultural, economic and historical structures in
Germany. They have the chance to meet and discuss issues that interest them with experts and
decision makers. Following the introductory seminar, the scholars work on their individual
projects for eleven months. Their stay is further enhanced by a three-week study-tour of
Germany and Brussels, tailored according to the specific interests of the group. Another
highlight of the year is the opportunity to meet with the Federal Chancellor of Germany.

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For more than 45 years the Alexander von Humboldt Foundation has been engaged in the
promotion of international scientific exchange within the framework of cultural policy abroad.
Since it was re-established in 1953, more than 20,000 top-qualified scholars from 125
countries have been granted research fellowships or research awards enabling them to spend
lengthy periods of research in Germany. In the selection procedure there are no quotas with
respect to specific academic disciplines or countries of origin. With more than 4,000 former
guest researchers, the United States boasts one of the largest populations of Humboldt
scholars.

The Foundation is named after Alexander von Humboldt, the universal genius and
cosmopolitan. He had a deep understanding of and regard for foreign mentalities and cultures.
It is in this same spirit that the Alexander von Humboldt Foundation understands its mission.

Bonn - Bad Godesberg, April 2000

Dr. Manfred Osten
Secretary General

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Charles Douglas Berger

Background: B. A. in Social Studies from Wesleyan University in 1994, J. D. from
            Yale Law School in 1998

Project:      The Investigation of German Legal Responses to the Internet. Master’s
              thesis: Analysis of claims against the internet filter providers under
              German and US law

Currently:    one-year appointment as associate to Justice Susan Kenny, Federal
              Court of Australia, Melbourne; part-time instructor in torts, Monash
              University

                     Auszüge aus einem deutschen Tagebuch

             Äußerungsrechte, Informationsfreiheit und Datenschutz
                     in einer vergleichenden Perspektive

Bonn, Kunstmuseum, Ausstellung “Die Macht des Alters”

Wir, wie fast alle anderen hier, sind gekommen, um die Werke des Mannheimer Künstlers
Gunther von Hagen zu betrachten. Seine Kunst ist eigenartig: er konserviert menschliche
Leichen mit Hilfe eines bestimmten Verfahrens, der sogenannten “Plastination”. Dabei
werden die organischen Komponenten durch künstliche Stoffe ersetzt. Die Leichen verlieren
nicht an äußerer Form, sie sind nur nicht mehr flexibel und, um ganz frei zu sprechen, sie
sondern keinen Verwesungsgeruch ab. Jedenfalls nimmt von Hagen diese und andere
absonderliche Veränderungen des Rohmaterials vor – einer der Körper wird in zwei Teile
gesägt, der andere wird gehäutet – und stellt sie als Kunstwerke aus.

Ich streiche um die vier Leichen in der Halle herum. Die Besucher sind sehr leise, sogar mit
Rücksicht darauf, daß wir in einem Museum sind. Die erste Leiche steht einfach da, ganz
normal, mit der kleinen Ausnahme, daß er, denn es war ein Mann, seine Haut in einem
Bündel über dem linken Arm trägt. Ihm müßte kalt sein! Er erinnert erstaunlich an eine
Skulptur Kaiser Oktavians – sicherlich intendiert. Aus dem Körper und Kopf des Nächsten,
ebenfalls ein Mann, wurden vier Schubladen geschnitten, so daß er einer Kommode ähnelt.
Adern, Knochen, Muskeln und alles andere sind deutlich zu erkennen. Sollte das eine
Nachahmung der Skulpturen Dalis sein? Und was haben wir hier? Sechs Zahlen, ordentlich
auf den Arm tätowiert. Die Wahl dieser Leiche war wohl kaum ein Zufall. Aber was hat das
alles zu bedeuten?

Diese Frage, “Was hat das zu bedeuten?”, liegt auf Deutschland wie eine unsichtbare Last.
Immer dabei, obwohl meist unausgesprochen, ist die Zusatzklausel, “in Anbetracht der
deutschen Geschichte.” Immer wieder kommt diese Frage vor, als ob es selbstverständlich ist,
daß alles, was in Deutschland passiert, irgendeine symbolische Bedeutung haben muß. Unsere
Aufgabe wäre nur, die Bedeutung festzustellen. Was bedeutet die Verhüllung des
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Reichstages? Was bedeutet der Umzug nach Berlin? Was bedeuten die sechs Zahlen auf dem
Arm oder – genereller – die Tatsache, daß ein deutscher Künstler sich entschieden hat, die
Leiche eines Menschen, der zu seinen Lebzeiten in einem KZ war, zu plastinieren, ein paar
Stücke herauszuschneiden und vor Publikum auszustellen?

Die Antwort, so vermute ich, ist oft viel weniger, als manche es meinen. Ich bin fest davon
überzeugt, daß Christo bloß einen grossen Witz beabsichtigte, als er den Reichstag wie einen
Geist verkleidete. Ganz Deutschland, die ganze Welt, mühte sich ab, eine Bedeutung zu
finden, während sie vielleicht besser einfach die Schönheit dieses flüchtigen Gespenstes
betrachtet hätte. Das Neueste ist die Debatte über das “Silvester-Lichtspektakel” an der
Berliner Siegessäule: nach Meinung von Günther Grass, unter anderen, stellt die Lichtshow
eine “faschistische Ästhetik” dar. Um die Befürchtung Grass zu zerstreuen, wies Bausenator
Peter Strieder die Künstler an, auf eine Anstrahlung der Säule zu verzichten und sich nicht an
dem Raum rund um das Denkmal zu orientieren (Spiegel Online, 16.12.1999). Schuld an
dieser Überempfindlichkeit sind nicht nur die Deutschen, denn die restliche Welt ist auch zu
schnell, deutsches Geschehen und Kunst aufgrund zufälliger oder meistens nur eingebildeter
Zusammenhänge mit der NS-Zeit zu kritisieren.

Die Leichen übrigens fand ich von einem rein wissenschaftlichen Standpunkt aus höchst
interessant, aber von herzlich wenig künstlerischem Wert und für mich persönlich von
unerheblicher politischer und historischer Bedeutung.

Frankfurt, Johann Wolfgang Goethe–Universität, Juristisches Fakultät

Man versteht sein eigenes Rechtssystem am besten, wenn man andere studiert; insofern ist
Recht nicht viel anders als Sprache oder Religion oder viele andere Gebiete. Ich bin nach
Deutschland gekommen, um die Regulierung des Internets zu studieren. Ich wollte
insbesondere den Fall von Felix Somm untersuchen. Somm, der ehemalige Geschäftsleiter
von Compuserve Deutschland, wurde 1998 wegen Verbreitung pornographischer Inhalte
verurteilt, obwohl er selber gar nichts damit zu tun hatte und die technischen Mittel, derartige
Verbreitung über seinen Internet-Anbieter zu verhindern, gar nicht bestanden. Es schien mir
vielmehr ein Beispiel für deutsche Beamte, die mit zuviel Leidenschaft alles zu Lasten der
Wirtschaft und sogar der Menschenrechte regulieren wollen. Meine Ansicht in Bezug auf das
US-Rechtssytem ist hingegen auch nicht unkritisch – ganz im Gegenteil –, aber ich gebe zu,
daß ich damals die Worte “Kontrolle” und “Freiheit” in dieser Reihenfolge sicherlich
Deutschland bzw. den USA zugeordnet hätte und nicht umgekehrt.

Um meine Untersuchung etwas strukturierter zu gestalten, habe ich einen Magister Legum
(L.L.M.) an der Uni Frankfurt in Angriff genommen. Mein erster Tag war wie eine
Aufklärung. Mein Betreuer, Prof. Dr. Dr. h.c. Spiros Simitis, lud mich zum Mittagessen ein
und wir sprachen über Datenschutzrecht in Europa und den USA. Ich wußte kaum, was
“Datenschutzrecht” überhaupt heißt. Es ist in Amerika einfach kein spezielles Rechtsgebiet,
und ich meine, daß nur ein einziger Professor im ganzen Land (ein ehemaliger Student von
Professor Simitis) Vorlesungen über eben dieses Thema anbietet. Der Grund dafür, erklärte
Simitis beim Nachtisch, sei, daß die Amerikaner Kontrolle über personenbezogene Daten nur
als eine Art Eigentum wahrnehmen, während die Deutschen sie als ein Grundrecht verstehen,
welches sogar direkt aus dem Grundgesetz abzuleiten ist.

Dieser Unterschied ist nicht nur von theoretischer Bedeutung. Würde eine Organisation in den
USA mit personbezogene Daten Missbrauch treiben, indem sie z.B. Adressen,

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Telefonnummern und vielleicht Gehaltsklassen seiner Kunden an andere verkauft, würde den
Kunden höchstens Schadensersatz zustehen, wenn überhaupt. Nach amerikanischem Denken
ist der Wert von personbezogenen Information nur das Geld, das man durch den Verkauf der
Daten verdienen könnte. Im Gegensatz dazu ist Datenschutz unter deutschem Recht ein
Grundrecht, eine Voraussetzung für effektive Teilnahme an einer Demokratie. Es wird mit
anderen Rechten, wie dem Wahlrecht oder dem Recht auf Gleichbehandlung, gleichgesetzt.
Genauso wie das Prinzip, daß man seine Wahl (oder sein Leben) nicht verkaufen darf,
betrachten die Deutschen den Datenschutz als essentiell, als etwas, was nicht mit Geld zu
begleichen ist.
Das alles paßte natürlich nicht in das Bild von Deutschland als einem Land, in dem
aufoktroyierte Kontrolle die freie Persönlichkeitsentwicklung verhindert. Die Vorlesungen
und Seminare, die ich im ersten Semester belegte, gaben mir ebenfalls viele Gründe, dieses
Bild zu überdenken – und ebenso die zuerst erschreckende Gelegenheit, an akademischen und
technischen Gesprächen teilzunehmen und sogar Vorträge halten zu müssen.

Ich lernte zum Beispiel, daß die Deutschen ein Recht auf Information haben. Gemäß Artikel 5
des Grundgesetzes muß der Staat ein vielfältiges und umfassendes Repertoire von
Information über Politik und Kultur anbieten oder zumindest versichern, daß die privaten
Medien ausreichende Informationen anbieten. Dies ist, aus Sicht eines amerikansichen
Juristen, ein merkwürdiges Recht. Alle Rechte in der US-Verfassung sind sogennante
“Negativ-Rechte” – das heißt, sie schützen die Bürger gegenüber dem Staat. Sie sind als
Verbote zu verstehen: der Staat darf die freie Äußerung von Meinungen nicht beeinträchtigen
usw. Dagegen ist das Recht auf Information kein Verbot, sondern eine Verpflichtung des
Staates. Er muß etwas zur Verfügung stellen – in diesem Fall ausreichende Informationen –
oder mindestens Vorsorge treffen, daß private Quellen diese Aufgabe erfüllen.

Die US-Verfassung hat das Ziel, dem Staat Grenzen zu setzen, kümmert sich aber nicht um
die Gefahren für unsere Freiheit, die private Personen oder Organisationen darstellen. Aus
unter anderem diesem Grund sind Amerikaner sehr langsam darin, private Macht zu
erkennen. Am Anfang dieses Jahrhunderts verweigerten amerikanische Gerichte, sich in die
“Freiheit” großer Monopole und deren Arbeiter einzumischen, obwohl in Wirklichkeit die
Monopole die wirtschaftliche Macht hatten, Lohn- und Arbeitsbedingungen vorzuschreiben.
Und bis zum Civil-Rights-Movement der 60er Jahre haben diese Gerichte ein System
unterstützt, in welchem die meisten Restaurants und Hotels für afro-amerikanische Bürger
geschlossen waren mit der Begründung, daß der Staat private Personen nicht zwingen kann,
mit Personen anderer Rassen zu verkehren.

Es ist einfach falsch zu behaupten, daß die Deutschen weniger Freiheit als die Amerikaner
haben. Der Unterschied liegt nicht im Freiheitsgrad, sondern vielmehr in der Art und Weise,
mit der diese zwei Staaten die jeweilige Gesellschaft regulieren. Indem die Deutschen die
Macht der privaten Medien erkennen und ihnen mißtrauen, haben sie einen Teil der
Verantwortung für Informationsverbreitung an den Staat abgetreten. Die Amerikaner
wiederum befürchten, daß der Staat seine Macht als Informationsanbieter mißbrauchen
könnte und sind demnach glücklich mit privaten Rundfunksendern und – kaum der Rede wert
– dem Public-Broadcasting-System. Es ist sicherlich wahr, daß die Deutschen mehr staatliche
Regulierungsmaßnahmen haben, aber gleichzeitig ist diese Behauptung irreführend, wenn
man nicht hinzufügt, daß das Leben in den USA viel mehr von privaten Kontrollmechanismen
beeinflußt ist. Die Frage der Zuordung von “Freiheit” und “Kontrolle” würde ich jetzt als
unbeantwortbar beurteilen.

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Berlin, Archiv des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Gauck-Behörde)

Berlin wird umgebaut. Die Knochen von künftigen oder ehemaligen Gebäuden strecken sich
himmelwärts oder klettern aus deren Fundamenten, von Baumaschinen zu Tage gefördert.
Abwasser- und Stromleitungen werden – vorübergehend fehl am Platz – über die
Bürgersteige geleitet. Die ganze Stadt ist enthäutet, seine sonst versteckten Adern und Organe
freigelegt, dem eisigen Berliner Winter dargeboten.

Auch freigelegt sind die berühmten Kilometer von Akten der ehemaligen Stasi. Hier bei der
Gauck-Behörde sieht man transparente Demokratie in ihrer atemberaubendsten Form: vierzig
Jahre geheimer Akten auf einen Schlag veröffentlicht. Die Folgen im ehemaligen
Ostdeutschland – die ehemaligen Dissidenten, die über ihr Mittagsessen von vor dreißig
Jahren lesen können, die Männer und Frauen, die erst jetzt herausfinden, daß sie zwei
Jahrzehnte lang von ihrer Frau, ihrem Mann oder Kind betrogen wurden – brauche ich nicht
zu wiederholen.

Weniger bekannt sind die Auswirkungen auf das ehemalige Westdeutschland. Es ist nicht nur,
daß auch Menschen in Westdeutschland Akten haben oder sogar für Verbrechen in der DDR
mitverantwortlich sind. Die Öffnung der Stasi-Akten verursachte generell eine Wende im
deutschen Rechtssystem. Indem alle Deutschen plötzlich mit der Frage des Zugangs zu diesen
Daten konfrontiert wurden, mußten sie sich auch Gedanken darüber machen, was die
zugrundeliegenden Prinzipien des Rechts auf Information sind.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat nicht nur westlich-demokratische Wurzeln. Schon in dem
Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) entschied das Bundesverfassungsgericht, daß jeder das
Recht hat zu erfahren, welche Daten der Staat über ihn sammelt und speichert und verbot
unnötig umfangreiche Sammlungen von personbezogenen Daten. Es ist jedoch heute leicht,
zu vergessen, daß das erste “Stasi-Unterlagen”-Gesetz nicht vom wiedervereinigten
Deutschland erlassen wurden, sondern 1990 von der ersten und letzten demokratisch
gewählten Volkskammer der DDR. Als Deutschland wiedervereinigt wurde, wollte das
ehemalige westdeutsche Innenministerium den Zugang zu den Akten stark beschränken:
Zugang für Einzelpersonen sei “eine Gefahr für den inneren Frieden.” Nur die Beharrlichkeit
der östlichen Vertreter sicherte einen relativ offenen Zugang. Nach dieser Art und Weise
bestätigte und verstärke Ostdeutschland die westliche Idee von Transparenz und das Recht auf
Information. Die Volkskammer zwang Westdeutschland, seine Ideale und Prinzipien ernst zu
nehmen und ihnen zu folgen (dazu: Joachim Gauck, “Vergangenheit als Last – Deutsche
Erfahrungen mit der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur”, in Kurt R. Spillmann
(Hrsg.): Zeitgeschichtliche Hintergründe aktueller Konflikte VI, Zürcher Beiträge zur
Sicherheitspolitik und Konfliktforschung, No. 44, Zürich 1997.).

Frankfurt, Johann Wolfgang Goethe–Universität, Juristische Fakultät

Ich entschied mich schließlich, meine Magisterarbeit über die Regulierung von Internet-
Filterverfahren zu schreiben. Das war ein Thema, womit ich mich während des letzten Jahres
meines Jurastudiums etwas beschäftigt hatte, und ein Vergleich zwischen US- und deutschem
Recht bezüglich dieses neuen Rechtsproblems leuchtete mir ein.
Ein Filter ist im Grunde genommen ein Vorgang, durch den der Zugang zu bestimmten
Inhalten im Internet kontrolliert bzw. eingeschränkt werden kann. Die bekannteste Beispiele
sind selbstständige Programme wie “NetNanny” oder “Surfwatch”, die pornographische oder

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andere angeblich anstößige Inhalte blockieren. Filter sind von allgemeinen Sperrungen zu
unterscheiden, da es der Zweck eines Filters ist, eine dezentralisierte Inhaltskontrolle zu
schaffen, womit jeder einzelnen Nutzer für sich selbst entscheidet, welche Inhalte blockiert
werden sollten. Zur Zeit werden Filter hauptsächlich zum Ziel des Jugendschutzes eingesetzt,
werden allerdings zunehmend am Arbeitsplatz und auch bei vielen öffentlichen
Zugangspunkten, z.B. Bibliotheken, Schulen und Internet-Cafes, verwendet. Die meisten
Filter stammen aus den USA. Diese Filter bewerten und blockieren deutschsprachige Seiten
nicht und sind dementsprechend nicht gerade effektiv für den deutschen Markt – obwohl viele
Schulen und Bibliotheken sie trotzdem verwenden. Es gibt jedoch schon ein Verfahren,
“SmartFilter”, das speziell für den deutschen Markt entwickelt wurde.

Einerseits bieten Filter eine Lösung zum Problem pornographischer Inhalte, die weniger
eindringlich und freiheitsgefährdend sind als eine staatliche Zensur. Statt Angebote, die nur
für Erwachsene geeignet sind, zu verbieten, ist es möglich, derartige Inhalte für Kinder durch
einen Filter zu blockieren, aber sie immer noch für diejenigen, die daran interessiert sind,
zugänglich zu halten. Aus diesem Grund sprachen viele, auch manche Freiheitsaktivisten, für
eine sinnvolle Anwendung von Filterverfahren. Zudem sind technische Kontrollmechanismen
wie Filter effektiver als Zensur, in Anbetracht der zunehmenden Unfähigkeit des
Nationalstaates, das grenzüberschreitende Internet zu kontrollieren (dazu: Alexander
Roßnagel: Globale Datennetze: Ohnmacht des Staates – Selbstschutz der Bürger, 1997 ZRP
26-30.).

Sie sind jedoch nicht ohne erhebliche Nachteile. Die Enquête-Kommission “Zukunft der
Medien in Wirtschaft und Gesellschaft; Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft”
meinte, daß technische Lösungen ein wichtiges Hilfsmittel sein könnten, aber zugleich die
Gefahr einer Verabschiedung menschlicher Verantwortung bergen: “Technische Filter und
Sperren dürfen nicht zu einem “Loskaufen” von inhaltlicher Verantwortung führen.” Andere
befürchten, daß sogar ein dezentralisiertes Filtersystem eventuell doch Basis für eine
staatliche Zensur sein könnte. Noch schlimmer ist meiner Ansicht nach die Tatsache, daß die
Listen von blockierten Webseiten bzw. Stoppwörtern Geschäftsgeheimnisse sind. Das heißt,
daß der Nutzer nicht genau (oder nur ungefähr) weiß, welche Inhalte gesperrt werden, wenn
er einen Filter einsetzt. Da Filter also nicht transparent sind (niemand außer dem Hersteller
weiß, was gefiltert wird), besteht die Gefahr, daß private Filterhersteller selbst
unkontrollierbar sind. Sie können zum Beispiel aus politischen oder religiösen Gründen eine
Webseite auf ihre schwarze Liste eintragen, obwohl sie gar nichts Anstößiges beinhaltet, ohne
daß diese Sperrung dem Nutzer oder dem Inhaltsanbieter bewußt wird.

Ich untersuchte also die rechtlichen Ansprüche, die Inhaltsanbieter gegenüber Filterherstellern
in den USA sowie in Deutschland haben. Wäre es möglich, sich gegen eine willkürliche oder
einfach falsche Einstufung in einer Filterliste zu wehren? Die Antwort, hoffte ich, würde
sowohl die rechtswissenschaftlichen Aspekte einer neuer Technologie klären als auch mir ein
besseres Verständnis für die größeren Fragen betreffs Freiheit und Regulierung geben.

Über die technische Seite dieser Untersuchung möchte ich nicht viel sagen. Nach deutschem
Recht bietet § 824 BGB jedem Schutz gegen unwahre Tatsachenbehautptungen; zudem
kommt das aus § 823 BGB abzuleitende Recht am Gewerbebetrieb in manchen Fällen in
Betracht. Die moderne Auslegung dieser möglichen Anspruchsgrundlagen zeigt eine
vorsichtige Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz vor schädigenden
Behauptungen. Obwohl es noch keine Fälle über Filter gibt, ist die Rechtsprechung in Bezug
auf Warentestberichte ein wegweisendes Vorbild.

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Nach amerikanischem Recht bestehen auch verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel die
Common-Law-Anspruchsgrundlage, Product Defamation und Interference with Prospective
Advantage. Aber das First Amendment, welches die Redefreiheit garantiert, erlegt Schranken
hinsichtlich der Common-Law-Anspruchsgrundlage auf. In diesem Fall hat das die Folge, daß
Filterverfahren als Äußerungen viel weitgehender als in Deutschland gegen Klagen von
Inhaltsanbietern geschützt sind. Das First Amendment, welches die Amerikaner als erstes
Bollwerk gegen staatliche Macht ansehen, hat in diesem Fall eine gegensätzliche Wirkung.
Anstatt unser Recht, Meinungen im Internet frei zu verbreiten, verstärkt das First Amendment
in diesem Fall eine private Kontrollinstanz, die die Macht über den Zugang zu Online-
Inhaltsangeboten besitzt. Jeder, der noch denkt, daß Amerikaner in Freiheit leben, während
die Deutschen gefesselt sind, sollte über dieses Beispiel nachdenken.

Ich stimme mit vielem, was der deutsche Staat reguliert, nicht überein – insbesondere halte
ich es für wahrscheinlich, daß die Strafbarkeit von rechtsradikalen Äußerungen nur das
Gegenteil des Gewünschen bewirkt. Trotzdem stellte ich durch mein Magister und andere
Erfahrungen fest, daß Deutschland oft die Gefahr privater Machtzentren besser erkennt und
reguliert als die USA und dadurch die echte Freiheit seiner Bürger genauso gut sichert.

Bonn, Deutscher Bundestag, Plenargebäude

Eines der wichtigsten Merkmale einer Demokratie ist, daß die Bürger in der Lage sind, sich
über die Taten ihrer Repräsentanten und Regierung zu informieren. Offene Wahlen sind eine
leere Versprechung, wenn den Wählern der Zugang zu Informationen, die öffentliche
Mitverantwortung gewährleisten, verweigert wird. Zu oft werden Dokumente verheimlicht,
um “Staatsgeheimnisse” zu schützten, wenn die Geheimnisse in Wirklichkeit nur dem
Interesse der Politiker, nicht dem des Staates, dienen. Amerikaner kennen diese Phänomen
von Richard Nixon, aber das Problem ist ebenso eine ernsthafte Bedrohung für andere
Länder. Deshalb kann eine Demokratie nur dann florieren, wenn sie transparent ist – wenn die
Wähler wissen, was die Gewählten machen.

Die Architektur spiegelt Ideologie wieder. Das Plenargebäude, ein ehemaliges Wasserwerk,
sollte die Transparenz ihrer Demokratie verkörpern. Die Hauptelemente sind Glas und Licht.
Keine Spur von den Steinblöcken, mit denen die Regierungsgebäude in der Vergangenheit
fast ausnahmslos gebaut wurden. Demokratische Architektur ist auch Mode im ehemaligen
Osten: die externen Wände des neuen Landtagsgebäudes Sachsens in Dresden sind zum
großen Teil aus Glas. Derartige Gebäude sollten den Passanten nicht einschüchtern, sondern
ihm einen Blick auf seine Regierung gönnen. Sogar der alte Reichstag wurde mit einer
riesigen Glaskuppel ausgestattet.

Ironisch, daß das Versprechen der demokratischen Gebäude erst wirklich in die Praxis
umgesetzt wurde, als der Bundestag sich vorbereitete, aus Glas und Licht in den imposanten,
steinernen Reichstag umzuziehen. Erst jetzt werden Gesetze vorgeschlagen, die vergleichbar
mit dem amerikanischen Freedom of Information Act sind (siehe z. B. Gesetz zur Förderung
der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) von
23.09.1999). Bisher hatten die Bürger zwar das verfassungsrechtliche Recht, sich aus
“allgemein zugänglichen Quellen zu informieren". Wenn der Staat Dokumente jedoch
verbarg, waren diese nicht mehr “allgemein zugänglich.” Nur nach den neuen Gesetzen ist die
Beweislast richtig verteilt: der Staat muß alle Dateien “unmittelbar der Allgemeinheit
zugänglich . . . machen,” es sei denn, er kann Zugangsbeschränkungen begründen.

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Es ist sicherlich kein Zufall, daß das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und ähnliche
Gesetze erst nach der Erfahrung mit der Gauck-Behörde zustande gekommen sind.
Deutschland verfügt nun über eines der umfassendsten und demokratischsten Datenschutz-,
Informationsfreiheits- und informationelle Selbstbestimmungsrechte in der Welt.

Melbourne, Federal Court of Australia

Nicht einmal ein halbes Jahr nach meinem Aufenthalt in Deutschland erscheinen mir meine
Erfahrungen von meinem heutigen Standpunkt “down under” als sehr weit weg. Man vergißt
die Einzelheiten schnell, die Sprache bedauerlicherweise noch schneller. Trotzdem bringt die
Zeit auch Perspektiven mit sich, und erst jetzt erkenne ich die eigentlichen Vorteile meines
Stipendiums. Natürlich weiß ich über das zivilrechtliche System Deutschlands und auch über
das Europarecht mehr als vorher; ich verfüge über eine passable Kenntnis der Rechstquellen
und Zeitschriften. Vielmehr ermöglichte mein Studium mir aber einen Kontext, nach dem ich
mein eigenes Rechtssystem beurteilen kann. Das Common Law und das Zivilrecht spiegeln
einander wieder. Man sieht das ganze Bild erst, wenn man sich mit anderen System
beschäftigt hat. Ich freue mich über die Beziehungen (amerikanisch und deutsch,
professionell und sozial), die ich durch das Stipendium aufbauen konnte und werde meine
Arbeit in Richtung vergleichendes Recht weiterführen.

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Cora Ann Granata

Background: B.A. in Political Science, University of California, Berkeley (1992); M.A.
            in German and European Studies, Georgetown University, Washington
            DC (1996)

Project:      Celebration and Suspicion: Sorbs and Jews in the German Democratic
              Republic

Currently:    Ph.D. Candidate in Modern European History, University of North
              Carolina at Chapel Hill

                Ein multikulturelles Verständnis des Deutschseins

           Die Lehren des Holocaust aus deutsch-amerikanischer Sicht

Eines Morgens, nach einigen Monaten als BUKA in Deutschland, stehe ich früh auf, um zur
Meldestelle zu laufen. Ich weiß schon, daß ich mich auf langes Warten einrichten muß. Beim
Ausländermeldeamt mußte ich ja auch mindestens drei Stunden Schlange stehen. Ich bringe
deshalb ein Buch mit und mache es mir im Warteraum so gemütlich wie möglich. Während
ich warte, gratuliere ich mir selbst, weil ich mich mittlerweile an die “deutsche Bürokratie”
gewöhnt habe. Dann überlege ich aber weiter und erkenne, daß ich ähnliche Wartezeiten und
anonyme Behörden auch in meinem Geburtsort Los Angeles erlebt habe. Also beschließe ich,
dieses Stereotyp der “deutschen Bürokratie” beiseite zu legen und gebe zu, daß so eine große,
komplizierte Bürokratie eher ein Kennzeichen der modernen Gesellschaft ist als eine typisch
deutsche Einrichtung. Diese Gedanken beschäftigen mich, während ich weiter in der
Meldestelle warte. Ich habe hier ja viel Zeit zum Nachdenken.

Endlich bin ich an der Reihe. Ich gehe ins Sprechzimmer der Meldestelle und setze mich an
den Schreibtisch. Die Beamtin, die vor mir sitzt, sieht genauso müde aus wie ich. Auch sie
mußte heute morgen früh aufstehen, und zwar um an diesem grauen Arbeitsplatz ihr Geld zu
verdienen. “Guten Morgen”, sagt sie und lächelt. Sie weiß noch nicht, daß ich ein
komplizierter Fall sein werde. “Morgen”, sage ich. “Ich bin hier, um einen deutschen Paß zu
bekommen. Ich will Deutsche werden.” Die Beamtin sieht mich verzweifelt an, fragt nach
meinem Namen und schaut in ihrem Computer nach. “Sie sind aber hier als Amerikanerin
angemeldet”, sagt sie. “Ja, aber ich bin auch Deutsche”, erkläre ich und zeige ihr die Urkunde,
die meine Mutter mir gerade zugeschickt hat. “Hier steht, da meine Mutter Deutsche ist, habe
ich das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.” Jetzt lächelt die Beamtin
nicht mehr. Ich habe ihr ja heute schon so früh am Morgen das Leben schwer gemacht. Sie
liest die Urkunde, die ich ihr gegeben habe. “Hier steht, daß Sie Deutsche sind. Also Sie sind
nur Deutsche.”

Was danach passiert, ist ein langes Verfahren. Die Beamtin verläßt das Zimmer, um mit ihrer
Chefin zu sprechen. Während ich wieder warte, habe ich plötzlich eine irrationale Angst, daß
sie mir meinen amerikanischen Paß wegnehmen wird. Ich bin in Kalifornien aufgewachsen,

                                              10
bin dort zur Schule gegangen und habe dort studiert. Meine Freunde, Eltern und Geschwister
leben noch dort. Ich definiere mich als Amerikanerin. Aber weil meine Mutter deutsch ist, bin
ich zweisprachig erzogen worden. Ich bin als Kind in den USA immer samstags in die
deutsche Schule gegangen und war öfters in Deutschland, um meine Verwandten zu
besuchen. Als ich die Entscheidung getroffen habe, zu promovieren, wußte ich sofort, daß ich
meine Doktorarbeit über Deutschland schreiben wollte. Meine Sprachkenntnisse helfen mir
bei der Forschung, und weil ich nur einen sehr leichten Akzent habe, wissen meine
Gesprächspartner oft gar nicht, daß ich in den USA aufgewachsen bin. Also fühle ich mich
auch als Deutsche. Im Amerikanischen gibt es einen Begriff für meine Identität: “German-
American”. Ich genieße diese Zwiespältigkeit. Ich halte meinen amerikanischen Paß fest und
warte auf die Beamtin. Sie kann doch nicht meine Identität einfach löschen.

Nach dem Gespräch mit ihrer Chefin kommt die Beamtin zurück. “Alles klar”, sagt sie.
“Nach einem Gesetz von 1974/75 haben Kinder deutscher Mütter das Recht, die deutsche
Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie sind Deutsche und Amerikanerin.” Wir sind beide
erleichtert, weil wir uns einen Konflikt erspart haben. Ich verstehe auch, daß ein Fall der
doppelten Staatsbürgerschaft nicht so oft in dieser Meldestelle im Berliner Bezirk Prenzlauer
Berg vorkommt. Noch nicht. Die Beamtin setzt sich wieder an den Schreibtisch, um meinen
Fall einzutragen. “Mal sehen, ob der Computer dies jetzt akzeptiert”, sagt sie. Nun warten wir
beide auf den Computer. Ich kann nur über die Absurdität dieses Verfahrens lachen. Wir
warten darauf, daß eine Zwiespältigkeit, die ich schon seit meiner Kindheit als Wirklichkeit
empfinde, jetzt vom Computer “akzeptiert” wird. Es funktioniert. Ich bin jetzt im Computer
als Deutsche und Amerikanerin eingetragen. Einen deutschen Paß und einen Ausweis darf ich
auch beantragen. Wir freuen uns beide. Die Beamtin freut sich, weil mein Fall zum Schluß
doch nicht so schwer war, wie es am Anfang erschien. Jetzt kann sie mit ihrem normalen
Arbeitstag weitermachen. Ich freue mich, weil meine Hybridität, meine “doppelte Herkunft”,
offiziell anerkannt wurde. Ich bin eben ein multikultureller Mensch in einem multikulturellen
Deutschland. Oder?

Die Behauptung, daß Deutschland ein multikulturelles Land sei, ist sehr umstritten. Öfters
wird mir vorgeworfen, daß Multikulturalismus ein “amerikanisches Konzept” sei. “Die USA
sind ja ein Einwanderungsland. Dort sind zweifache Identitäten wie deine normal”, wird mir
gesagt. “Deutschland ist eben anders. Deutschland ist kein Einwanderungsland.” Ich antworte
dann meistens mit der Tatsache, daß ein echter Multikulturalismus für viele in den USA seit
den 80er Jahren zwar ein Ziel ist, aber daß dies leider noch nicht die Realität im Lande
widerspiegelt. Obwohl die amerikanische Gesellschaft sehr vielfältig ist, gibt es noch viel
Rassismus. Die “Rodney King Riots” (Rassenunruhen im Frühjahr 1992) in meinem
Geburtsort sind dafür ein gutes Beispiel. Aber immerhin gibt es in den USA Begriffe wie
“Irish-American”, “German-American” oder “Mexican-American”. Diese Begriffe spiegeln
die Geschichte der Einwanderung in die Vereinigten Staaten wider, und hinter diesen
Begriffen verbirgt sich das Streben, eine Gesellschaft zu gestalten, die kulturelle Vielfalt
akzeptiert.

Aber die USA sind natürlich nicht das einzige Land, das Einwanderung erlebt hat, deswegen
bestreite ich auch, daß Multikulturalismus nur ein “amerikanisches Konzept” sein kann. Auch
in der deutschen Geschichte gibt es genügend Beispiele von Einwanderung und kultureller
Vielfalt: die Hugenotten, die Einwanderungen von Polen, Italienern und osteuropäischen
Juden im 19. Jahrhundert, die Tatsache, daß slawische Gruppen den östlichen Teil des
jetzigen Deutschlands um das Jahr 600 besiedelten, vor deutschsprachigen Gruppen dort
einwanderten und sie im 10. Jahrhundert unterwarfen. Dies sind alles Beispiele, die vor der

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Einwanderung von Gastarbeitern und Vertragsarbeitnehmern nach dem Zweiten Weltkrieg
passierten. Einwanderung ist nichts Neues in der deutschen Geschichte. Es wäre sehr schwer,
ein historisches Beispiel von einem “rein deutschen” Deutschland zu finden. Der Holocaust
ist das grausame Beispiel des gewaltigen Strebens nach einer ethnisch deutschen “Reinheit”.
Die Lehre des Holocaust für Deutschland heute ist deshalb meiner Meinung nach
offensichtlich. Meine Generation in Deutschland muß sich offen zu ihrer multikulturellen
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bekennen. Diese Lehre ist in den letzten zehn Jahren
nach der deutschen Vereinigung und der Ausbreitung des Nationalismus in Europa noch
wichtiger geworden. In Jugoslawien haben wir zur Zeit leider wieder ein Beispiel von dem
gewaltigen Streben nach kultureller “Reinheit”. Das “Deutschsein” muß so definiert werden,
daß es kulturelle Vielfalt einbezieht.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, die während
meiner Zeit in Deutschland von der neuen Bundesregierung durchgeführt wurde, nur ein
erster Schritt. Ich bin nicht so naiv zu glauben, daß meine Erfahrungen als “German-
American” die umstrittenen Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft in Deutschland spiegeln.
Ich bin, wie es sich auch zum Schluß in der Meldestelle erwiesen hat, ein ziemlich
unkomplizierter Fall. Meine Mutter kommt aus Deutschland und mein Vater aus den USA.
Ich habe eine weiße Hautfarbe. Obwohl ich evangelisch erzogen wurde, bin ich nicht sehr
religiös. Manche würden sagen, daß ich “deutsch” aussehe und daß ich eben nicht so sehr
“anders” bin. Umstritten sind natürlich die Menschen, die türkische Eltern haben, aber hier
geboren sind oder schon seit Jahren hier zu Hause sind. Auch wenn die neue Bundesregierung
das Staatsbürgerschaftsrecht für einige von diesen Menschen erweitert hat, wird es viel länger
dauern, bis man sie nicht mehr als “Ausländer” oder als “Türken” (als “Others”) bezeichnet,
sondern ihre türkisch-deutsche Hybridität anerkennt. Dies ist mir während des
Einführungsseminars und der Studienreise in den Diskussionen mit unseren interessanten
Gesprächspartnern sehr klar geworden. Ein Gesprächspartner erzählte unserer Gruppe mit
ironischem Ton, daß die deutsche Gesellschaft erst dann den Begriff “Ausländer” in bezug
auf in Deutschland lebende Türken beiseite legen würde, wenn ein Fußballspieler türkischer
Herkunft die Weltmeisterschaft für Deutschland gewinnt. Weil wir uns damals in Nürnberg
befanden, war dieser Kommentar besonders bedeutungsvoll.

Als jemand, der die deutsche Sprache immer noch als Fremdsprache betrachtet, finde ich es
erstaunlich, daß man Menschen als “Ausländer” bezeichnen kann, die jahrelang in
Deutschland wohnen, deutsch sprechen und vielleicht sogar in Deutschland geboren sind.
Ganz davon abgesehen, was für einen Paß sie besitzen, sind sie doch offensichtlich Teil der
deutschen Gesellschaft. Das Wort “Ausländer” bedeutet “Fremdsein”, und wie kann man sich
überhaupt in eine Gesellschaft integrieren, wenn man ständig als fremd betrachtet wird?
Hinter dem Wort verbirgt sich ein essentialistisches, ethnisches Verständnis des
“Deutschseins”. Manche in der deutschen Öffentlichkeit behaupten, daß “die Ausländer” an
Kriminalität und andere soziale Probleme schuld seien. Während meiner Zeit in Deutschland
wurde der Fall eines jungen Mannes namens Mehmet in den Medien als sensationelles
Symbol “ausländischer Gewalt” dargestellt. Gewalttaten das Etikett “ausländisch” zu geben
vereinfacht die komplexen Gründe von Kriminalität und führt zu neuen gesellschaftlichen
Konflikten. Sprache wie diese erlaubt es dem Redner, die Ursachen von Kriminalität nicht in
Problemen in der deutschen Gesellschaft zu sehen, sondern in der angeblichen ethnischen
Identität eines Täters. Kriminalität hat viel komplexere soziale, psychologische und
ökonomische Gründe. Es stimmt, daß durch das Zusammenleben verschiedenartiger
Menschen Konflikte entstehen können, aber diese Spannungen entstehen eben, sobald man
Wir-Ihr-Grenzen zieht. Mit dieser Sprache konstruiert man eine Wir-Ihr-Dichotomie und
schafft dadurch eine klare Grenze zwischen denjenigen, die zu einer Gesellschaft gehören

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(“die Deutschen”) und allen anderen, die nicht dazugehören (“die Ausländer”). Man kann die
Probleme, die beim sozialen und multikulturellen Zusammenleben hervortreten, nur dann
beseitigen, wenn man zuerst erkennt, daß alle zu derselben Gesellschaft gehören. Die
Ursachen der sozialen Probleme, die von diesen Rednern beschrieben werden, sind nicht die
Integrationsunfähigkeiten der “Ausländer”. Die Ursachen liegen eher in einer vielfältigen
Gesellschaft, die ihre kulturelle Verschiedenheit nicht ganz wahrnehmen oder akzeptieren will
und dadurch mehr soziale Spannungen konstruiert.

Wenn ich mich als “Deutsch-Amerikanerin” identifizieren kann, sollte man auch den Begriff
“Türkisch-Deutscher” verwenden können. Kulturelle Identitäten sind hybride, fluide
Konstrukte; sie wandeln sich je nach unseren Erfahrungen und unserer Umgebung. Ich fühlte
mich schon seit meiner Kindheit als “Deutsch-Amerikanerin”, obwohl ich erst seit einigen
Monaten “offiziell” den deutschen Paß bekommen habe. Manchmal fühle ich mich aber mehr
“deutsch” und manchmal mehr “amerikanisch” – je nach meiner Umgebung. Es gibt auch
Momente, in denen meine nationale Identitäten gar nicht wichtig sind, sondern dann spielt die
Tatsache, daß ich aus Kalifornien komme oder daß ich eine Frau bin eine größere Rolle. Dies
ist auch der Fall für viele sogenannten “Ausländer” in Deutschland; sie bewegen sich
zwischen unterschiedlichen Kontexten und Kulturen. Es dient natürlich dem Interesse von
Nationalstaaten wie der Türkei oder Deutschlands oder den USA, Identitäten mit einem Paß
zu festigen, um Menschen ein Zugehörigkeitsgefühl zu vermitteln, aber diese Praxis spiegelt
nicht die sich wandelnde hybride kulturelle Identität der meisten Menschen wieder. 1

Eine sehr wichtige Lehre des Holocaust ist die Tatsache, daß Assimilation keine Lösung sein
kann. Assimilation ist ein Traum der Aufklärung. Assimilation bedeutet, daß man sein
“Anderssein” abgeben muß, um sich als Individuum in einer Gesellschaft anzupassen. Dieser
Traum existiert auch in den USA, wo man von “the American melting pot” spricht. Nach
dieser Idee sollen alle Formen kultureller Vielfalt ineinander verschmelzen, bis man am Ende
“einfach” eine moderne Gesellschaft hat. Aber die Geschichte des Judentums in Deutschland
beweist, daß Anpassung nicht zu weniger Rassismus geführt hat. Es waren die assimilierten
Juden, die von den Nationalsozialisten als besonders “subversiv” und “gefährlich” betrachtet
wurden. In ähnlichem Sinne kann man jetzt den “Türkisch-Deutschen” nicht sagen, daß sie
sich einfach an “die deutsche Kultur” anpassen sollen. Würde dies passieren, hätte dies einen
Verlust an kultureller Vielfalt in der deutschen Gesellschaft zur Folge; das Problem der
Intoleranz wäre auch nicht beseitigt.

Diejenigen, die die islamischen Fundamentalisten als Beweis dafür heranziehen, daß ein
hybrides “türkisch-deutsches” Zusammenleben nicht funktionieren würde, machen es sich zu
einfach. Es stimmt, daß Extremismus die Werte der gegenwärtigen deutschen Gesellschaft
gefährdet. Aber Extremismen aller Art sind allgemein ein Problem, egal ob es um extreme
religiöse oder nationalistische Bekenntnisse geht. Wer ständig von islamischen
Fundamentalisten spricht, wenn er über türkische Kultur redet, hat bestimmt nie eine
“türkisch-deutsche” Familie näher kennengelernt. Der hat sicher die Zwiespältigkeit des
gleichzeitigen “Türkischseins” und “Deutschseins” nie miterlebt und kein Verständnis dafür,

1
 Die wissenschaftliche Diskussion über Ethnizität und kulturelle Identität existiert schon seit langem. Ich will
hier nur einige Werke zitieren, die diese Debatte in den letzten Jahren geprägt haben. Anthony Smith: The Ethnic
Origins of Nations. (Oxford 1991), sieht Ethnien als feste, biologische Kategorien. In seinem Werk Die
Erfindung der Nation: zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, (Frankfurt/M. 1996), betonte Benedict
Anderson, daß nationale Identitäten fiktive, erfundene Konstrukte sind. Ich beziehe mich hier in diesem Text
besonders auf poststrukturalistische Wissenschaftler wie Homi K. Bhabha (Hrsg.) Nation and Narration.
(London 1990) und Stuart Hall Ausgewählte Schriften. (Hamburg, Berlin 1994). Diese Wissenschaftler betonen,
daß Identitäten subjektive, heterogene Konstrukte sind; sie sind von Kontexten geprägt und enstehen durch
Konfrontationen mit dem “Anderen” (the Other).

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wie es ist, sich in zwei Kulturen gleichzeitig zu bewegen. Der islamische Fundamentalismus
spiegelt nicht die wirklichen alltäglichen Erfahrungen von einem großen Teil der “Türkisch-
Deutschen” wider.

Obwohl Fundamentalismus zweifellos Gefahren mit sich bringt, ist der Islam ein Teil der
europäischen Kultur. Der Islam ist, genau wie Christentum und Judentum, ein
monotheistischer Glaube. Der Islam akzeptiert auch einige derselben Propheten wie das
Judentum und das Christentum und hat deshalb viele ähnliche Grundwerte. Moslems haben
die altgriechischen Werke aufbewahrt, während sie im Mittelalter in Westeuropa in
Vergessenheit gerieten und erst nach Jahrhunderten als “europäisches Kulturerbe”
wiederentdeckt wurden. Die Geschichte des Islam ist eng mit der Geschichte Europas
verbunden, und man kann islamischen Fundamentalismus nicht mit der ganzen islamischen
Kultur gleichsetzen. Sicher, die deutsche Gesellschaft sollte Extremismus bekämpfen, doch
vereinfachte Feindbilder wie “die Fundamentalisten” sollte sie vermeiden und “Anderssein”
akzeptieren.

Die berühmte Debatte zwischen Ignatz Bubis und Martin Walser über die Bedeutung des
Holocaust im heutigen Deutschland hat meine Zeit als BUKA sehr geprägt (unsere BUKA-
Gruppe hatte die Ehre, mit Ignatz Bubis nur wenige Monaten vor seinem Tod zu sprechen).
Einige Lehren, die ich aus der Walser-Bubis-Debatte und meinen Erfahrungen in Deutschland
ziehen kann, sind folgende: Die neue Berliner Republik kann, trotz der heutigen Sehnsucht
nach “Normalität”, immer noch etwas vom Holocaust lernen. Statt “Normalität” zu suchen,
sollte man akzeptieren, daß der Holocaust ein wichtiger Teil der deutschen Geschichte ist, aus
dem man wichtige Lehren ziehen kann. Die Sehnsucht nach “Normalität” ist sinnlos, weil es
eben keine “Norm” gibt, von der Deutschland in diesem Fall abweicht. Fast jede Gesellschaft,
jede Gruppe, hat einige wichtige historische Ereignisse, die für die jeweilige Gruppe eine
bedeutende Rolle als “defining moments” spielen. Es gibt kein Modell, keinen “normalen
Weg”, was den Umgang mit solchen “defining moments” angeht. Für die USA ist die
Geschichte der Sklaverei solch ein historischer Tatbestand. Obwohl manche Amerikaner
diesen Teil der Geschichte gern vergessen würden, ist die Sklaverei immerhin ein wichtiger
Bestandteil der amerikanischen nationalen Identität. Die Bedeutung der Geschichte wird sich
wandeln, man wird sie in vielen Fällen vergessen und bisweilen betonen – je nach
Generationswechsel und sozialen oder politischen Entwicklungen, aber sie wird immer noch
ein wichtiger Teil der Nationalkultur sein. Für Großbritannien ist die Geschichte des
Kolonialismus sicherlich auch so ein “defining moment”, und für Frankreich spielen Algerien
oder Vichy eine solche Rolle.2 Jedes Land hat seinen eigenen, spezifischen Umgang mit
seiner Geschichte. Die These eines deutschen Sonderweges, der Glaube, daß es einen
“normalen” Weg der nationalen Entwicklung gegeben habe, von dem Deutschland
abgewichen sei, ist unter Historikern umstritten.3 Es gab kein Modell, dem Großbritannien,
Frankreich oder die USA gefolgt sind. Deswegen sollte man jetzt dem Ruf nach einem
“normalen” Umgang mit der Geschichte widersprechen. Kein Land hat eine “normale”
Beziehung zu den dunklen Abschnitten seiner Vergangenheit. Der Holocaust wurde in
Deutschland konzipiert und durchgeführt und ist deshalb Teil der deutschen Geschichte.
Daran kann man nichts ändern, deshalb kann man den Holocaust nicht “beseitigen” oder
“bewältigen”. Die Bedeutung des Holocaust wird sich immer analog zu den gesellschaftlichen
Entwicklungen in Deutschland wandeln, aber die Tatsache, daß er Teil der deutschen
Geschichte ist, bleibt.

2
  Zur Diskussion über die Bedeutung von Vichy für die französische nationale Identität siehe Henry Rousso The
Vichy Syndrome: History and Memory in France since 1944. Cambridge 1994.
3
  David Blackbourn; Geoff Eley Mythen deutscher Geschichtsschreibung: die gescheiterte bürgerliche
Revolution von 1848. (Frankfurt/M. 1980).

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Statt eine unerreichbare “Normalität” anzustreben, sollte jede Generation versuchen, aus der
grausamen Geschichte für die Gegenwart zu lernen. Die wichtigste Lehre, die meine
Generation aus dem Holocaust ziehen kann, ist das Bekenntnis zu einer multikulturellen
deutschen Gesellschaft. Statt einer ethnischen Definition des “Deutschseins” sollten wir
versuchen, ein erweitertes, vielfältiges Verständnis der deutschen Identität zu pflegen.

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Julie Anne Hausmann

Background: B. A. in Music/Theater from Smith College in Northampton, MA in
            1992; M. M. in Vocal Performance from Boston University School for
            Arts, MA in 1998

Project:       The Arts in Germany and America - 2000 and Beyond

Currently:     Stewardship Program Coordinator, Boston Symphony Orchestra

                         A Season at the Stuttgart State Opera

Having heard, studied, analyzed and performed countless pieces of music in my lifetime, I
often find it difficult to attend a live musical performance without a critical ear. At times, it is
almost impossible to turn off the voice in my head which points out “the orchestra is
overpowering the singer” or “the staging is making it hard for the singer to see the
conductor.” It takes an exceptional ensemble effort to capture my attention and carry me
through the magic and beauty a live performance can offer. This is what I experienced in the
winter of 1997, when I saw my first opera at the Stuttgart State Opera. A world-class
performance of Moussorgsky’s Boris Godounov not only surprised and entertained me, it was
the catalyst that drove me to investigate internship possibilities with the opera. I was certain
that an ensemble which could produce such a wonderful product must have a great
administrative team behind it.

The State Theater in Stuttgart is the largest theater of its kind in Europe and consists of a
ballet, opera and theater ensemble. With over 600,000 visitors each year to approximately
1,000 performances, it is also the most attended theater in Germany. Seven different
performing spaces are utilized by the State Theater, the largest being the Große Haus (with
1,400 seats) in which the operas are performed. The State Theater has an annual operating
budget of approximately 138 million DM, the majority of which is funded by the city and
state government. The ticket sale revenue covers about 20% of their annual expenses, versus
the 66% a comparable non-profit in the U.S. would have to generate. The State Theater’s
artistic and administrative staff consists of 1,100 individuals who represent over 40 different
nations. The opera specifically has 35 ensemble members, 72 chorus members, and 130
orchestra members and is widely recognized for its artistic excellence by critics throughout
Europe and the world. SWR, ZDF, Deutsche Welle TV, 3Sat, Sat1, RTL, Vox, and arte
report regularly on the work of the Stuttgart Opera and articles reviewing the Opera have
appeared in papers from New York to New Zealand.

The original goal of my project in Germany was to work as an intern in the Press Office of the
Stuttgart State Opera, and to compare and contrast my experience with my previous work in
Development/Fundraising at the Boston Symphony Orchestra. I chose the Press Office
because as “Öffentlichkeitsarbeit,” it was most closely related to the field in which I was
working. I was also very interested in the Youth Opera program in Stuttgart and wanted to
learn more about the structure of their educational programs. Most importantly, I hoped to

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gain additional knowledge and practical experience in International Theater/Music
Management, Marketing, Press and Public Relations.

During the 1998/1999 season, I spent a challenging year working as an intern at the Stuttgart
State Opera. Being there enabled me to have a real “behind the scenes” look at daily
operations of a German opera house, to learn an entirely new aspect of arts management, and
to be immersed on a daily basis in a professional German speaking environment.

Upon my arrival, the Stuttgart Opera was proudly celebrating the honor of being named
“Opera House of the Year 1998” by Opernwelt Magazine’s annual critic’s poll. The
following months were a whirlwind of activity and afforded me many opportunities to grow
professionally. One of my main responsibilities throughout the season was to assist in
building the international recognition of the Stuttgart Opera. My projects to achieve goal this
included: translating the press releases of the opera’s five season premiers and the Youth
Opera productions into English and sending them to numerous European critics, building a
database of American newspapers and arts publications, designing a print ad in English for
the international British publication Opera Now, and creating an English description of the
Young Opera program in Stuttgart for a European conference of opera Intendants/Artistic
Directors in Milan, Italy.

Other work at the opera, on a daily basis, was in the Press Office and included: proofreading
printed brochures and correspondence in German, working with the manager of the Archives
to compile press clippings, attending interviews with the opera singers, assisting with the set-
up and running of press conferences, attending department meetings and assisting with the
protocol, maintaining the artist’s biographical files, and working on all aspects involved with
the premieres at the opera. This included: attending conceptual meetings and rehearsals,
working with photographers, labeling and selecting photos for the press, compiling press
packets, labeling and distributing recordings to the press, and assembling press clippings for
the artists. The woman who runs the Press Office, Frau Schwinger, was an incredible
resource and taught me many new skills throughout the internship. Although the daily tasks
were not always intellectually challenging, I found the sheer volume of work for a two person
office impressive and, at times, overwhelming.

While working at the opera, I had the opportunity to witness seven new productions from start
to finish. Two of these premieres, “Das Kind und die Zauberdinge” and “Der 35. Mai oder
Konrad reitet in die Südsee”, were productions of the Youth Opera program in Stuttgart. The
Youth Opera program is a model project in which children and young adults have the
opportunity to become directly involved in the professional opera world. The program is
divided into two facets:
• “Exploring Opera” is the music and theater educational project, in cooperation with
    schools, in which students are actively involved in studying all aspects of an opera.
• “Youth Opera” produces two main stage productions, consisting of over 40 performances
    per season, in which the students are either onstage or backstage playing a substantial role
    in the realization of an actual opera.
The main focus of the “Exploring Opera” program is dramatic interpretation. Each student
brings his own life history, background and ideas to the project. The program is designed for
students at the middle and high school levels. Extensive teaching materials incorporating
operas from the current season’s repertoire are developed in cooperation with the teachers.
These materials have been borrowed by other German opera houses, including Ulm, Freiburg
and Berlin, and incorporated into music education programs throughout Germany. In the
second facet of the program, the Youth Opera productions, children and young adults between

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