Why do Germans have to find meaning in everything? - ALEXANDER VON HUMBOLDT-STIFTUNG/FOUNDATION - Young Americans experience Germany and the ...
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Why do Germans have to find meaning in everything? Young Americans experience Germany and the Germans Reflections by the ninth group of Bundeskanzler Scholars 1998/1999 Bonn, April 2000 ALEXANDER VON HUMBOLDT-STIFTUNG/FOUNDATION
LIST OF CONTENTS page Dr. Manfred OSTEN Foreword 1 Charles Douglas BERGER Auszüge aus einem deutschen Tagebuch - Äuße- 3 rungsrechte, Informationsfreiheit und Datenschutz in einer vergleichenden Perspektive Cora Ann GRANATA Ein multikulturelles Verständnis des Deutschseins - 10 Die Lehren des Holocaust aus deutsch-amerikani- scher Sicht Julie Anne HAUSMANN A Season at the Stuttgart State Opera 16 Cassandra Yvette JOHN- Collective Memory and the Afro-German Experi- 20 SON ence Deborah Lynn KISATSKY Cooperation and Containment: The United States 25 and the German Right, 1945-1955 William Anton KRUFT The Effects of the Euro on Trans-Atlantic Marketing 31 Strategy John Vincent MACIUIKA Architecture and National Identity in Lithuania, 38 1945-1999: Looking West to Germany’s New Fede- ral States, France and Finland Amy Katherine SLUCTER Berlin: The Spontaneous Description of a Year Re- 51 collected in Los Angeles Bernhard Thomas Wir haben auch was geschafft: Former East Berlin 55 STREITWIESER Teachers and their Public Perception Over the Post- Unification Decade Sommer Noel ULRICKSON 65
Foreword Under the patronage of the German Federal Chancellor, the Bundeskanzler Scholarship Program was inaugurated in 1990 to promote transatlantic partnership between Germany and the United States of America. Each year since then, a group of ten professionals and scholars from the United States has been awarded the opportunity to conduct research during a one- year stay in Germany. The Bundeskanzler Scholars, unlike other Humboldt fellows, come from both academic and professional backgrounds; they have Bachelors, Masters or other degrees in fields such as the social sciences and the humanities, the arts, music, architecture, and law. The selection process for the Bundeskanzler Scholarship program is based not only upon excellence in the respective field, but also on ”leadership potential.” These elite scholars and professionals are expected to become leaders in their fields. In fact, many former Bundeskanzler Scholars now hold positions in public administration, government, law, the arts, journalism and academia. At the end of their year abroad, the former Bundeskanzler Scholars submit personal reports on their stay in Germany that have become known as Reflections. Traditionally the Humboldt Foundation presents the Reflections at the national meeting of Bundeskanzler alumni held each year in the United States. This meeting also serves as an orientation for the newly selected Bundeskanzler scholars who will begin their research in the fall. The narratives assembled this year once again show that these young Americans have made the most of their scholarships and that they will very likely return to the United States as ”ambassadors” for Germany in their fields. Just as the Bundeskanzler Scholars come from a variety of professional and academic backgrounds, the projects pursued and perspectives taken are highly diverse. In every case, the threads of personal narrative are woven into the context of professional experience. This year an essay on German data protection laws turns to the German obsession of finding meaning in everything. In another, the experience of applying for a German passport as an American citizen is linked to the larger issue of German multiculturalism. Yet another Bundeskanzler Scholar, a fundraiser, confronts an ”art is not a business” mentality at a German opera house. Other issues include: the Afro-German experience; the United States and the German Right; the Euro in a transatlantic context; architecture in the Neue Länder and in Lithuania; the filming of a play by Goethe; East German schools and teachers; and humor in German dance theater. The Bundeskanzler Scholarship is unique not just because of its diverse pool of applicants. Applicants do not have to be proficient in German, nor must they have prior experience with Germany. Immediately upon selection, however, the Foundation asks that scholars undertake the appropriate language training in the United States in order to learn German or to build on their existing knowledge. Language training continues in Germany prior to the start of the research stay. Then, during a four-week introductory seminar, Bundeskanzler Scholars familiarize themselves with social, political, cultural, economic and historical structures in Germany. They have the chance to meet and discuss issues that interest them with experts and decision makers. Following the introductory seminar, the scholars work on their individual projects for eleven months. Their stay is further enhanced by a three-week study-tour of Germany and Brussels, tailored according to the specific interests of the group. Another highlight of the year is the opportunity to meet with the Federal Chancellor of Germany. 1
For more than 45 years the Alexander von Humboldt Foundation has been engaged in the promotion of international scientific exchange within the framework of cultural policy abroad. Since it was re-established in 1953, more than 20,000 top-qualified scholars from 125 countries have been granted research fellowships or research awards enabling them to spend lengthy periods of research in Germany. In the selection procedure there are no quotas with respect to specific academic disciplines or countries of origin. With more than 4,000 former guest researchers, the United States boasts one of the largest populations of Humboldt scholars. The Foundation is named after Alexander von Humboldt, the universal genius and cosmopolitan. He had a deep understanding of and regard for foreign mentalities and cultures. It is in this same spirit that the Alexander von Humboldt Foundation understands its mission. Bonn - Bad Godesberg, April 2000 Dr. Manfred Osten Secretary General 2
Charles Douglas Berger Background: B. A. in Social Studies from Wesleyan University in 1994, J. D. from Yale Law School in 1998 Project: The Investigation of German Legal Responses to the Internet. Master’s thesis: Analysis of claims against the internet filter providers under German and US law Currently: one-year appointment as associate to Justice Susan Kenny, Federal Court of Australia, Melbourne; part-time instructor in torts, Monash University Auszüge aus einem deutschen Tagebuch Äußerungsrechte, Informationsfreiheit und Datenschutz in einer vergleichenden Perspektive Bonn, Kunstmuseum, Ausstellung “Die Macht des Alters” Wir, wie fast alle anderen hier, sind gekommen, um die Werke des Mannheimer Künstlers Gunther von Hagen zu betrachten. Seine Kunst ist eigenartig: er konserviert menschliche Leichen mit Hilfe eines bestimmten Verfahrens, der sogenannten “Plastination”. Dabei werden die organischen Komponenten durch künstliche Stoffe ersetzt. Die Leichen verlieren nicht an äußerer Form, sie sind nur nicht mehr flexibel und, um ganz frei zu sprechen, sie sondern keinen Verwesungsgeruch ab. Jedenfalls nimmt von Hagen diese und andere absonderliche Veränderungen des Rohmaterials vor – einer der Körper wird in zwei Teile gesägt, der andere wird gehäutet – und stellt sie als Kunstwerke aus. Ich streiche um die vier Leichen in der Halle herum. Die Besucher sind sehr leise, sogar mit Rücksicht darauf, daß wir in einem Museum sind. Die erste Leiche steht einfach da, ganz normal, mit der kleinen Ausnahme, daß er, denn es war ein Mann, seine Haut in einem Bündel über dem linken Arm trägt. Ihm müßte kalt sein! Er erinnert erstaunlich an eine Skulptur Kaiser Oktavians – sicherlich intendiert. Aus dem Körper und Kopf des Nächsten, ebenfalls ein Mann, wurden vier Schubladen geschnitten, so daß er einer Kommode ähnelt. Adern, Knochen, Muskeln und alles andere sind deutlich zu erkennen. Sollte das eine Nachahmung der Skulpturen Dalis sein? Und was haben wir hier? Sechs Zahlen, ordentlich auf den Arm tätowiert. Die Wahl dieser Leiche war wohl kaum ein Zufall. Aber was hat das alles zu bedeuten? Diese Frage, “Was hat das zu bedeuten?”, liegt auf Deutschland wie eine unsichtbare Last. Immer dabei, obwohl meist unausgesprochen, ist die Zusatzklausel, “in Anbetracht der deutschen Geschichte.” Immer wieder kommt diese Frage vor, als ob es selbstverständlich ist, daß alles, was in Deutschland passiert, irgendeine symbolische Bedeutung haben muß. Unsere Aufgabe wäre nur, die Bedeutung festzustellen. Was bedeutet die Verhüllung des 3
Reichstages? Was bedeutet der Umzug nach Berlin? Was bedeuten die sechs Zahlen auf dem Arm oder – genereller – die Tatsache, daß ein deutscher Künstler sich entschieden hat, die Leiche eines Menschen, der zu seinen Lebzeiten in einem KZ war, zu plastinieren, ein paar Stücke herauszuschneiden und vor Publikum auszustellen? Die Antwort, so vermute ich, ist oft viel weniger, als manche es meinen. Ich bin fest davon überzeugt, daß Christo bloß einen grossen Witz beabsichtigte, als er den Reichstag wie einen Geist verkleidete. Ganz Deutschland, die ganze Welt, mühte sich ab, eine Bedeutung zu finden, während sie vielleicht besser einfach die Schönheit dieses flüchtigen Gespenstes betrachtet hätte. Das Neueste ist die Debatte über das “Silvester-Lichtspektakel” an der Berliner Siegessäule: nach Meinung von Günther Grass, unter anderen, stellt die Lichtshow eine “faschistische Ästhetik” dar. Um die Befürchtung Grass zu zerstreuen, wies Bausenator Peter Strieder die Künstler an, auf eine Anstrahlung der Säule zu verzichten und sich nicht an dem Raum rund um das Denkmal zu orientieren (Spiegel Online, 16.12.1999). Schuld an dieser Überempfindlichkeit sind nicht nur die Deutschen, denn die restliche Welt ist auch zu schnell, deutsches Geschehen und Kunst aufgrund zufälliger oder meistens nur eingebildeter Zusammenhänge mit der NS-Zeit zu kritisieren. Die Leichen übrigens fand ich von einem rein wissenschaftlichen Standpunkt aus höchst interessant, aber von herzlich wenig künstlerischem Wert und für mich persönlich von unerheblicher politischer und historischer Bedeutung. Frankfurt, Johann Wolfgang Goethe–Universität, Juristisches Fakultät Man versteht sein eigenes Rechtssystem am besten, wenn man andere studiert; insofern ist Recht nicht viel anders als Sprache oder Religion oder viele andere Gebiete. Ich bin nach Deutschland gekommen, um die Regulierung des Internets zu studieren. Ich wollte insbesondere den Fall von Felix Somm untersuchen. Somm, der ehemalige Geschäftsleiter von Compuserve Deutschland, wurde 1998 wegen Verbreitung pornographischer Inhalte verurteilt, obwohl er selber gar nichts damit zu tun hatte und die technischen Mittel, derartige Verbreitung über seinen Internet-Anbieter zu verhindern, gar nicht bestanden. Es schien mir vielmehr ein Beispiel für deutsche Beamte, die mit zuviel Leidenschaft alles zu Lasten der Wirtschaft und sogar der Menschenrechte regulieren wollen. Meine Ansicht in Bezug auf das US-Rechtssytem ist hingegen auch nicht unkritisch – ganz im Gegenteil –, aber ich gebe zu, daß ich damals die Worte “Kontrolle” und “Freiheit” in dieser Reihenfolge sicherlich Deutschland bzw. den USA zugeordnet hätte und nicht umgekehrt. Um meine Untersuchung etwas strukturierter zu gestalten, habe ich einen Magister Legum (L.L.M.) an der Uni Frankfurt in Angriff genommen. Mein erster Tag war wie eine Aufklärung. Mein Betreuer, Prof. Dr. Dr. h.c. Spiros Simitis, lud mich zum Mittagessen ein und wir sprachen über Datenschutzrecht in Europa und den USA. Ich wußte kaum, was “Datenschutzrecht” überhaupt heißt. Es ist in Amerika einfach kein spezielles Rechtsgebiet, und ich meine, daß nur ein einziger Professor im ganzen Land (ein ehemaliger Student von Professor Simitis) Vorlesungen über eben dieses Thema anbietet. Der Grund dafür, erklärte Simitis beim Nachtisch, sei, daß die Amerikaner Kontrolle über personenbezogene Daten nur als eine Art Eigentum wahrnehmen, während die Deutschen sie als ein Grundrecht verstehen, welches sogar direkt aus dem Grundgesetz abzuleiten ist. Dieser Unterschied ist nicht nur von theoretischer Bedeutung. Würde eine Organisation in den USA mit personbezogene Daten Missbrauch treiben, indem sie z.B. Adressen, 4
Telefonnummern und vielleicht Gehaltsklassen seiner Kunden an andere verkauft, würde den Kunden höchstens Schadensersatz zustehen, wenn überhaupt. Nach amerikanischem Denken ist der Wert von personbezogenen Information nur das Geld, das man durch den Verkauf der Daten verdienen könnte. Im Gegensatz dazu ist Datenschutz unter deutschem Recht ein Grundrecht, eine Voraussetzung für effektive Teilnahme an einer Demokratie. Es wird mit anderen Rechten, wie dem Wahlrecht oder dem Recht auf Gleichbehandlung, gleichgesetzt. Genauso wie das Prinzip, daß man seine Wahl (oder sein Leben) nicht verkaufen darf, betrachten die Deutschen den Datenschutz als essentiell, als etwas, was nicht mit Geld zu begleichen ist. Das alles paßte natürlich nicht in das Bild von Deutschland als einem Land, in dem aufoktroyierte Kontrolle die freie Persönlichkeitsentwicklung verhindert. Die Vorlesungen und Seminare, die ich im ersten Semester belegte, gaben mir ebenfalls viele Gründe, dieses Bild zu überdenken – und ebenso die zuerst erschreckende Gelegenheit, an akademischen und technischen Gesprächen teilzunehmen und sogar Vorträge halten zu müssen. Ich lernte zum Beispiel, daß die Deutschen ein Recht auf Information haben. Gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes muß der Staat ein vielfältiges und umfassendes Repertoire von Information über Politik und Kultur anbieten oder zumindest versichern, daß die privaten Medien ausreichende Informationen anbieten. Dies ist, aus Sicht eines amerikansichen Juristen, ein merkwürdiges Recht. Alle Rechte in der US-Verfassung sind sogennante “Negativ-Rechte” – das heißt, sie schützen die Bürger gegenüber dem Staat. Sie sind als Verbote zu verstehen: der Staat darf die freie Äußerung von Meinungen nicht beeinträchtigen usw. Dagegen ist das Recht auf Information kein Verbot, sondern eine Verpflichtung des Staates. Er muß etwas zur Verfügung stellen – in diesem Fall ausreichende Informationen – oder mindestens Vorsorge treffen, daß private Quellen diese Aufgabe erfüllen. Die US-Verfassung hat das Ziel, dem Staat Grenzen zu setzen, kümmert sich aber nicht um die Gefahren für unsere Freiheit, die private Personen oder Organisationen darstellen. Aus unter anderem diesem Grund sind Amerikaner sehr langsam darin, private Macht zu erkennen. Am Anfang dieses Jahrhunderts verweigerten amerikanische Gerichte, sich in die “Freiheit” großer Monopole und deren Arbeiter einzumischen, obwohl in Wirklichkeit die Monopole die wirtschaftliche Macht hatten, Lohn- und Arbeitsbedingungen vorzuschreiben. Und bis zum Civil-Rights-Movement der 60er Jahre haben diese Gerichte ein System unterstützt, in welchem die meisten Restaurants und Hotels für afro-amerikanische Bürger geschlossen waren mit der Begründung, daß der Staat private Personen nicht zwingen kann, mit Personen anderer Rassen zu verkehren. Es ist einfach falsch zu behaupten, daß die Deutschen weniger Freiheit als die Amerikaner haben. Der Unterschied liegt nicht im Freiheitsgrad, sondern vielmehr in der Art und Weise, mit der diese zwei Staaten die jeweilige Gesellschaft regulieren. Indem die Deutschen die Macht der privaten Medien erkennen und ihnen mißtrauen, haben sie einen Teil der Verantwortung für Informationsverbreitung an den Staat abgetreten. Die Amerikaner wiederum befürchten, daß der Staat seine Macht als Informationsanbieter mißbrauchen könnte und sind demnach glücklich mit privaten Rundfunksendern und – kaum der Rede wert – dem Public-Broadcasting-System. Es ist sicherlich wahr, daß die Deutschen mehr staatliche Regulierungsmaßnahmen haben, aber gleichzeitig ist diese Behauptung irreführend, wenn man nicht hinzufügt, daß das Leben in den USA viel mehr von privaten Kontrollmechanismen beeinflußt ist. Die Frage der Zuordung von “Freiheit” und “Kontrolle” würde ich jetzt als unbeantwortbar beurteilen. 5
Berlin, Archiv des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Gauck-Behörde) Berlin wird umgebaut. Die Knochen von künftigen oder ehemaligen Gebäuden strecken sich himmelwärts oder klettern aus deren Fundamenten, von Baumaschinen zu Tage gefördert. Abwasser- und Stromleitungen werden – vorübergehend fehl am Platz – über die Bürgersteige geleitet. Die ganze Stadt ist enthäutet, seine sonst versteckten Adern und Organe freigelegt, dem eisigen Berliner Winter dargeboten. Auch freigelegt sind die berühmten Kilometer von Akten der ehemaligen Stasi. Hier bei der Gauck-Behörde sieht man transparente Demokratie in ihrer atemberaubendsten Form: vierzig Jahre geheimer Akten auf einen Schlag veröffentlicht. Die Folgen im ehemaligen Ostdeutschland – die ehemaligen Dissidenten, die über ihr Mittagsessen von vor dreißig Jahren lesen können, die Männer und Frauen, die erst jetzt herausfinden, daß sie zwei Jahrzehnte lang von ihrer Frau, ihrem Mann oder Kind betrogen wurden – brauche ich nicht zu wiederholen. Weniger bekannt sind die Auswirkungen auf das ehemalige Westdeutschland. Es ist nicht nur, daß auch Menschen in Westdeutschland Akten haben oder sogar für Verbrechen in der DDR mitverantwortlich sind. Die Öffnung der Stasi-Akten verursachte generell eine Wende im deutschen Rechtssystem. Indem alle Deutschen plötzlich mit der Frage des Zugangs zu diesen Daten konfrontiert wurden, mußten sie sich auch Gedanken darüber machen, was die zugrundeliegenden Prinzipien des Rechts auf Information sind. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat nicht nur westlich-demokratische Wurzeln. Schon in dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) entschied das Bundesverfassungsgericht, daß jeder das Recht hat zu erfahren, welche Daten der Staat über ihn sammelt und speichert und verbot unnötig umfangreiche Sammlungen von personbezogenen Daten. Es ist jedoch heute leicht, zu vergessen, daß das erste “Stasi-Unterlagen”-Gesetz nicht vom wiedervereinigten Deutschland erlassen wurden, sondern 1990 von der ersten und letzten demokratisch gewählten Volkskammer der DDR. Als Deutschland wiedervereinigt wurde, wollte das ehemalige westdeutsche Innenministerium den Zugang zu den Akten stark beschränken: Zugang für Einzelpersonen sei “eine Gefahr für den inneren Frieden.” Nur die Beharrlichkeit der östlichen Vertreter sicherte einen relativ offenen Zugang. Nach dieser Art und Weise bestätigte und verstärke Ostdeutschland die westliche Idee von Transparenz und das Recht auf Information. Die Volkskammer zwang Westdeutschland, seine Ideale und Prinzipien ernst zu nehmen und ihnen zu folgen (dazu: Joachim Gauck, “Vergangenheit als Last – Deutsche Erfahrungen mit der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur”, in Kurt R. Spillmann (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Hintergründe aktueller Konflikte VI, Zürcher Beiträge zur Sicherheitspolitik und Konfliktforschung, No. 44, Zürich 1997.). Frankfurt, Johann Wolfgang Goethe–Universität, Juristische Fakultät Ich entschied mich schließlich, meine Magisterarbeit über die Regulierung von Internet- Filterverfahren zu schreiben. Das war ein Thema, womit ich mich während des letzten Jahres meines Jurastudiums etwas beschäftigt hatte, und ein Vergleich zwischen US- und deutschem Recht bezüglich dieses neuen Rechtsproblems leuchtete mir ein. Ein Filter ist im Grunde genommen ein Vorgang, durch den der Zugang zu bestimmten Inhalten im Internet kontrolliert bzw. eingeschränkt werden kann. Die bekannteste Beispiele sind selbstständige Programme wie “NetNanny” oder “Surfwatch”, die pornographische oder 6
andere angeblich anstößige Inhalte blockieren. Filter sind von allgemeinen Sperrungen zu unterscheiden, da es der Zweck eines Filters ist, eine dezentralisierte Inhaltskontrolle zu schaffen, womit jeder einzelnen Nutzer für sich selbst entscheidet, welche Inhalte blockiert werden sollten. Zur Zeit werden Filter hauptsächlich zum Ziel des Jugendschutzes eingesetzt, werden allerdings zunehmend am Arbeitsplatz und auch bei vielen öffentlichen Zugangspunkten, z.B. Bibliotheken, Schulen und Internet-Cafes, verwendet. Die meisten Filter stammen aus den USA. Diese Filter bewerten und blockieren deutschsprachige Seiten nicht und sind dementsprechend nicht gerade effektiv für den deutschen Markt – obwohl viele Schulen und Bibliotheken sie trotzdem verwenden. Es gibt jedoch schon ein Verfahren, “SmartFilter”, das speziell für den deutschen Markt entwickelt wurde. Einerseits bieten Filter eine Lösung zum Problem pornographischer Inhalte, die weniger eindringlich und freiheitsgefährdend sind als eine staatliche Zensur. Statt Angebote, die nur für Erwachsene geeignet sind, zu verbieten, ist es möglich, derartige Inhalte für Kinder durch einen Filter zu blockieren, aber sie immer noch für diejenigen, die daran interessiert sind, zugänglich zu halten. Aus diesem Grund sprachen viele, auch manche Freiheitsaktivisten, für eine sinnvolle Anwendung von Filterverfahren. Zudem sind technische Kontrollmechanismen wie Filter effektiver als Zensur, in Anbetracht der zunehmenden Unfähigkeit des Nationalstaates, das grenzüberschreitende Internet zu kontrollieren (dazu: Alexander Roßnagel: Globale Datennetze: Ohnmacht des Staates – Selbstschutz der Bürger, 1997 ZRP 26-30.). Sie sind jedoch nicht ohne erhebliche Nachteile. Die Enquête-Kommission “Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft; Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft” meinte, daß technische Lösungen ein wichtiges Hilfsmittel sein könnten, aber zugleich die Gefahr einer Verabschiedung menschlicher Verantwortung bergen: “Technische Filter und Sperren dürfen nicht zu einem “Loskaufen” von inhaltlicher Verantwortung führen.” Andere befürchten, daß sogar ein dezentralisiertes Filtersystem eventuell doch Basis für eine staatliche Zensur sein könnte. Noch schlimmer ist meiner Ansicht nach die Tatsache, daß die Listen von blockierten Webseiten bzw. Stoppwörtern Geschäftsgeheimnisse sind. Das heißt, daß der Nutzer nicht genau (oder nur ungefähr) weiß, welche Inhalte gesperrt werden, wenn er einen Filter einsetzt. Da Filter also nicht transparent sind (niemand außer dem Hersteller weiß, was gefiltert wird), besteht die Gefahr, daß private Filterhersteller selbst unkontrollierbar sind. Sie können zum Beispiel aus politischen oder religiösen Gründen eine Webseite auf ihre schwarze Liste eintragen, obwohl sie gar nichts Anstößiges beinhaltet, ohne daß diese Sperrung dem Nutzer oder dem Inhaltsanbieter bewußt wird. Ich untersuchte also die rechtlichen Ansprüche, die Inhaltsanbieter gegenüber Filterherstellern in den USA sowie in Deutschland haben. Wäre es möglich, sich gegen eine willkürliche oder einfach falsche Einstufung in einer Filterliste zu wehren? Die Antwort, hoffte ich, würde sowohl die rechtswissenschaftlichen Aspekte einer neuer Technologie klären als auch mir ein besseres Verständnis für die größeren Fragen betreffs Freiheit und Regulierung geben. Über die technische Seite dieser Untersuchung möchte ich nicht viel sagen. Nach deutschem Recht bietet § 824 BGB jedem Schutz gegen unwahre Tatsachenbehautptungen; zudem kommt das aus § 823 BGB abzuleitende Recht am Gewerbebetrieb in manchen Fällen in Betracht. Die moderne Auslegung dieser möglichen Anspruchsgrundlagen zeigt eine vorsichtige Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz vor schädigenden Behauptungen. Obwohl es noch keine Fälle über Filter gibt, ist die Rechtsprechung in Bezug auf Warentestberichte ein wegweisendes Vorbild. 7
Nach amerikanischem Recht bestehen auch verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel die Common-Law-Anspruchsgrundlage, Product Defamation und Interference with Prospective Advantage. Aber das First Amendment, welches die Redefreiheit garantiert, erlegt Schranken hinsichtlich der Common-Law-Anspruchsgrundlage auf. In diesem Fall hat das die Folge, daß Filterverfahren als Äußerungen viel weitgehender als in Deutschland gegen Klagen von Inhaltsanbietern geschützt sind. Das First Amendment, welches die Amerikaner als erstes Bollwerk gegen staatliche Macht ansehen, hat in diesem Fall eine gegensätzliche Wirkung. Anstatt unser Recht, Meinungen im Internet frei zu verbreiten, verstärkt das First Amendment in diesem Fall eine private Kontrollinstanz, die die Macht über den Zugang zu Online- Inhaltsangeboten besitzt. Jeder, der noch denkt, daß Amerikaner in Freiheit leben, während die Deutschen gefesselt sind, sollte über dieses Beispiel nachdenken. Ich stimme mit vielem, was der deutsche Staat reguliert, nicht überein – insbesondere halte ich es für wahrscheinlich, daß die Strafbarkeit von rechtsradikalen Äußerungen nur das Gegenteil des Gewünschen bewirkt. Trotzdem stellte ich durch mein Magister und andere Erfahrungen fest, daß Deutschland oft die Gefahr privater Machtzentren besser erkennt und reguliert als die USA und dadurch die echte Freiheit seiner Bürger genauso gut sichert. Bonn, Deutscher Bundestag, Plenargebäude Eines der wichtigsten Merkmale einer Demokratie ist, daß die Bürger in der Lage sind, sich über die Taten ihrer Repräsentanten und Regierung zu informieren. Offene Wahlen sind eine leere Versprechung, wenn den Wählern der Zugang zu Informationen, die öffentliche Mitverantwortung gewährleisten, verweigert wird. Zu oft werden Dokumente verheimlicht, um “Staatsgeheimnisse” zu schützten, wenn die Geheimnisse in Wirklichkeit nur dem Interesse der Politiker, nicht dem des Staates, dienen. Amerikaner kennen diese Phänomen von Richard Nixon, aber das Problem ist ebenso eine ernsthafte Bedrohung für andere Länder. Deshalb kann eine Demokratie nur dann florieren, wenn sie transparent ist – wenn die Wähler wissen, was die Gewählten machen. Die Architektur spiegelt Ideologie wieder. Das Plenargebäude, ein ehemaliges Wasserwerk, sollte die Transparenz ihrer Demokratie verkörpern. Die Hauptelemente sind Glas und Licht. Keine Spur von den Steinblöcken, mit denen die Regierungsgebäude in der Vergangenheit fast ausnahmslos gebaut wurden. Demokratische Architektur ist auch Mode im ehemaligen Osten: die externen Wände des neuen Landtagsgebäudes Sachsens in Dresden sind zum großen Teil aus Glas. Derartige Gebäude sollten den Passanten nicht einschüchtern, sondern ihm einen Blick auf seine Regierung gönnen. Sogar der alte Reichstag wurde mit einer riesigen Glaskuppel ausgestattet. Ironisch, daß das Versprechen der demokratischen Gebäude erst wirklich in die Praxis umgesetzt wurde, als der Bundestag sich vorbereitete, aus Glas und Licht in den imposanten, steinernen Reichstag umzuziehen. Erst jetzt werden Gesetze vorgeschlagen, die vergleichbar mit dem amerikanischen Freedom of Information Act sind (siehe z. B. Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) von 23.09.1999). Bisher hatten die Bürger zwar das verfassungsrechtliche Recht, sich aus “allgemein zugänglichen Quellen zu informieren". Wenn der Staat Dokumente jedoch verbarg, waren diese nicht mehr “allgemein zugänglich.” Nur nach den neuen Gesetzen ist die Beweislast richtig verteilt: der Staat muß alle Dateien “unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich . . . machen,” es sei denn, er kann Zugangsbeschränkungen begründen. 8
Es ist sicherlich kein Zufall, daß das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und ähnliche Gesetze erst nach der Erfahrung mit der Gauck-Behörde zustande gekommen sind. Deutschland verfügt nun über eines der umfassendsten und demokratischsten Datenschutz-, Informationsfreiheits- und informationelle Selbstbestimmungsrechte in der Welt. Melbourne, Federal Court of Australia Nicht einmal ein halbes Jahr nach meinem Aufenthalt in Deutschland erscheinen mir meine Erfahrungen von meinem heutigen Standpunkt “down under” als sehr weit weg. Man vergißt die Einzelheiten schnell, die Sprache bedauerlicherweise noch schneller. Trotzdem bringt die Zeit auch Perspektiven mit sich, und erst jetzt erkenne ich die eigentlichen Vorteile meines Stipendiums. Natürlich weiß ich über das zivilrechtliche System Deutschlands und auch über das Europarecht mehr als vorher; ich verfüge über eine passable Kenntnis der Rechstquellen und Zeitschriften. Vielmehr ermöglichte mein Studium mir aber einen Kontext, nach dem ich mein eigenes Rechtssystem beurteilen kann. Das Common Law und das Zivilrecht spiegeln einander wieder. Man sieht das ganze Bild erst, wenn man sich mit anderen System beschäftigt hat. Ich freue mich über die Beziehungen (amerikanisch und deutsch, professionell und sozial), die ich durch das Stipendium aufbauen konnte und werde meine Arbeit in Richtung vergleichendes Recht weiterführen. 9
Cora Ann Granata Background: B.A. in Political Science, University of California, Berkeley (1992); M.A. in German and European Studies, Georgetown University, Washington DC (1996) Project: Celebration and Suspicion: Sorbs and Jews in the German Democratic Republic Currently: Ph.D. Candidate in Modern European History, University of North Carolina at Chapel Hill Ein multikulturelles Verständnis des Deutschseins Die Lehren des Holocaust aus deutsch-amerikanischer Sicht Eines Morgens, nach einigen Monaten als BUKA in Deutschland, stehe ich früh auf, um zur Meldestelle zu laufen. Ich weiß schon, daß ich mich auf langes Warten einrichten muß. Beim Ausländermeldeamt mußte ich ja auch mindestens drei Stunden Schlange stehen. Ich bringe deshalb ein Buch mit und mache es mir im Warteraum so gemütlich wie möglich. Während ich warte, gratuliere ich mir selbst, weil ich mich mittlerweile an die “deutsche Bürokratie” gewöhnt habe. Dann überlege ich aber weiter und erkenne, daß ich ähnliche Wartezeiten und anonyme Behörden auch in meinem Geburtsort Los Angeles erlebt habe. Also beschließe ich, dieses Stereotyp der “deutschen Bürokratie” beiseite zu legen und gebe zu, daß so eine große, komplizierte Bürokratie eher ein Kennzeichen der modernen Gesellschaft ist als eine typisch deutsche Einrichtung. Diese Gedanken beschäftigen mich, während ich weiter in der Meldestelle warte. Ich habe hier ja viel Zeit zum Nachdenken. Endlich bin ich an der Reihe. Ich gehe ins Sprechzimmer der Meldestelle und setze mich an den Schreibtisch. Die Beamtin, die vor mir sitzt, sieht genauso müde aus wie ich. Auch sie mußte heute morgen früh aufstehen, und zwar um an diesem grauen Arbeitsplatz ihr Geld zu verdienen. “Guten Morgen”, sagt sie und lächelt. Sie weiß noch nicht, daß ich ein komplizierter Fall sein werde. “Morgen”, sage ich. “Ich bin hier, um einen deutschen Paß zu bekommen. Ich will Deutsche werden.” Die Beamtin sieht mich verzweifelt an, fragt nach meinem Namen und schaut in ihrem Computer nach. “Sie sind aber hier als Amerikanerin angemeldet”, sagt sie. “Ja, aber ich bin auch Deutsche”, erkläre ich und zeige ihr die Urkunde, die meine Mutter mir gerade zugeschickt hat. “Hier steht, da meine Mutter Deutsche ist, habe ich das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.” Jetzt lächelt die Beamtin nicht mehr. Ich habe ihr ja heute schon so früh am Morgen das Leben schwer gemacht. Sie liest die Urkunde, die ich ihr gegeben habe. “Hier steht, daß Sie Deutsche sind. Also Sie sind nur Deutsche.” Was danach passiert, ist ein langes Verfahren. Die Beamtin verläßt das Zimmer, um mit ihrer Chefin zu sprechen. Während ich wieder warte, habe ich plötzlich eine irrationale Angst, daß sie mir meinen amerikanischen Paß wegnehmen wird. Ich bin in Kalifornien aufgewachsen, 10
bin dort zur Schule gegangen und habe dort studiert. Meine Freunde, Eltern und Geschwister leben noch dort. Ich definiere mich als Amerikanerin. Aber weil meine Mutter deutsch ist, bin ich zweisprachig erzogen worden. Ich bin als Kind in den USA immer samstags in die deutsche Schule gegangen und war öfters in Deutschland, um meine Verwandten zu besuchen. Als ich die Entscheidung getroffen habe, zu promovieren, wußte ich sofort, daß ich meine Doktorarbeit über Deutschland schreiben wollte. Meine Sprachkenntnisse helfen mir bei der Forschung, und weil ich nur einen sehr leichten Akzent habe, wissen meine Gesprächspartner oft gar nicht, daß ich in den USA aufgewachsen bin. Also fühle ich mich auch als Deutsche. Im Amerikanischen gibt es einen Begriff für meine Identität: “German- American”. Ich genieße diese Zwiespältigkeit. Ich halte meinen amerikanischen Paß fest und warte auf die Beamtin. Sie kann doch nicht meine Identität einfach löschen. Nach dem Gespräch mit ihrer Chefin kommt die Beamtin zurück. “Alles klar”, sagt sie. “Nach einem Gesetz von 1974/75 haben Kinder deutscher Mütter das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie sind Deutsche und Amerikanerin.” Wir sind beide erleichtert, weil wir uns einen Konflikt erspart haben. Ich verstehe auch, daß ein Fall der doppelten Staatsbürgerschaft nicht so oft in dieser Meldestelle im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg vorkommt. Noch nicht. Die Beamtin setzt sich wieder an den Schreibtisch, um meinen Fall einzutragen. “Mal sehen, ob der Computer dies jetzt akzeptiert”, sagt sie. Nun warten wir beide auf den Computer. Ich kann nur über die Absurdität dieses Verfahrens lachen. Wir warten darauf, daß eine Zwiespältigkeit, die ich schon seit meiner Kindheit als Wirklichkeit empfinde, jetzt vom Computer “akzeptiert” wird. Es funktioniert. Ich bin jetzt im Computer als Deutsche und Amerikanerin eingetragen. Einen deutschen Paß und einen Ausweis darf ich auch beantragen. Wir freuen uns beide. Die Beamtin freut sich, weil mein Fall zum Schluß doch nicht so schwer war, wie es am Anfang erschien. Jetzt kann sie mit ihrem normalen Arbeitstag weitermachen. Ich freue mich, weil meine Hybridität, meine “doppelte Herkunft”, offiziell anerkannt wurde. Ich bin eben ein multikultureller Mensch in einem multikulturellen Deutschland. Oder? Die Behauptung, daß Deutschland ein multikulturelles Land sei, ist sehr umstritten. Öfters wird mir vorgeworfen, daß Multikulturalismus ein “amerikanisches Konzept” sei. “Die USA sind ja ein Einwanderungsland. Dort sind zweifache Identitäten wie deine normal”, wird mir gesagt. “Deutschland ist eben anders. Deutschland ist kein Einwanderungsland.” Ich antworte dann meistens mit der Tatsache, daß ein echter Multikulturalismus für viele in den USA seit den 80er Jahren zwar ein Ziel ist, aber daß dies leider noch nicht die Realität im Lande widerspiegelt. Obwohl die amerikanische Gesellschaft sehr vielfältig ist, gibt es noch viel Rassismus. Die “Rodney King Riots” (Rassenunruhen im Frühjahr 1992) in meinem Geburtsort sind dafür ein gutes Beispiel. Aber immerhin gibt es in den USA Begriffe wie “Irish-American”, “German-American” oder “Mexican-American”. Diese Begriffe spiegeln die Geschichte der Einwanderung in die Vereinigten Staaten wider, und hinter diesen Begriffen verbirgt sich das Streben, eine Gesellschaft zu gestalten, die kulturelle Vielfalt akzeptiert. Aber die USA sind natürlich nicht das einzige Land, das Einwanderung erlebt hat, deswegen bestreite ich auch, daß Multikulturalismus nur ein “amerikanisches Konzept” sein kann. Auch in der deutschen Geschichte gibt es genügend Beispiele von Einwanderung und kultureller Vielfalt: die Hugenotten, die Einwanderungen von Polen, Italienern und osteuropäischen Juden im 19. Jahrhundert, die Tatsache, daß slawische Gruppen den östlichen Teil des jetzigen Deutschlands um das Jahr 600 besiedelten, vor deutschsprachigen Gruppen dort einwanderten und sie im 10. Jahrhundert unterwarfen. Dies sind alles Beispiele, die vor der 11
Einwanderung von Gastarbeitern und Vertragsarbeitnehmern nach dem Zweiten Weltkrieg passierten. Einwanderung ist nichts Neues in der deutschen Geschichte. Es wäre sehr schwer, ein historisches Beispiel von einem “rein deutschen” Deutschland zu finden. Der Holocaust ist das grausame Beispiel des gewaltigen Strebens nach einer ethnisch deutschen “Reinheit”. Die Lehre des Holocaust für Deutschland heute ist deshalb meiner Meinung nach offensichtlich. Meine Generation in Deutschland muß sich offen zu ihrer multikulturellen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bekennen. Diese Lehre ist in den letzten zehn Jahren nach der deutschen Vereinigung und der Ausbreitung des Nationalismus in Europa noch wichtiger geworden. In Jugoslawien haben wir zur Zeit leider wieder ein Beispiel von dem gewaltigen Streben nach kultureller “Reinheit”. Das “Deutschsein” muß so definiert werden, daß es kulturelle Vielfalt einbezieht. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, die während meiner Zeit in Deutschland von der neuen Bundesregierung durchgeführt wurde, nur ein erster Schritt. Ich bin nicht so naiv zu glauben, daß meine Erfahrungen als “German- American” die umstrittenen Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft in Deutschland spiegeln. Ich bin, wie es sich auch zum Schluß in der Meldestelle erwiesen hat, ein ziemlich unkomplizierter Fall. Meine Mutter kommt aus Deutschland und mein Vater aus den USA. Ich habe eine weiße Hautfarbe. Obwohl ich evangelisch erzogen wurde, bin ich nicht sehr religiös. Manche würden sagen, daß ich “deutsch” aussehe und daß ich eben nicht so sehr “anders” bin. Umstritten sind natürlich die Menschen, die türkische Eltern haben, aber hier geboren sind oder schon seit Jahren hier zu Hause sind. Auch wenn die neue Bundesregierung das Staatsbürgerschaftsrecht für einige von diesen Menschen erweitert hat, wird es viel länger dauern, bis man sie nicht mehr als “Ausländer” oder als “Türken” (als “Others”) bezeichnet, sondern ihre türkisch-deutsche Hybridität anerkennt. Dies ist mir während des Einführungsseminars und der Studienreise in den Diskussionen mit unseren interessanten Gesprächspartnern sehr klar geworden. Ein Gesprächspartner erzählte unserer Gruppe mit ironischem Ton, daß die deutsche Gesellschaft erst dann den Begriff “Ausländer” in bezug auf in Deutschland lebende Türken beiseite legen würde, wenn ein Fußballspieler türkischer Herkunft die Weltmeisterschaft für Deutschland gewinnt. Weil wir uns damals in Nürnberg befanden, war dieser Kommentar besonders bedeutungsvoll. Als jemand, der die deutsche Sprache immer noch als Fremdsprache betrachtet, finde ich es erstaunlich, daß man Menschen als “Ausländer” bezeichnen kann, die jahrelang in Deutschland wohnen, deutsch sprechen und vielleicht sogar in Deutschland geboren sind. Ganz davon abgesehen, was für einen Paß sie besitzen, sind sie doch offensichtlich Teil der deutschen Gesellschaft. Das Wort “Ausländer” bedeutet “Fremdsein”, und wie kann man sich überhaupt in eine Gesellschaft integrieren, wenn man ständig als fremd betrachtet wird? Hinter dem Wort verbirgt sich ein essentialistisches, ethnisches Verständnis des “Deutschseins”. Manche in der deutschen Öffentlichkeit behaupten, daß “die Ausländer” an Kriminalität und andere soziale Probleme schuld seien. Während meiner Zeit in Deutschland wurde der Fall eines jungen Mannes namens Mehmet in den Medien als sensationelles Symbol “ausländischer Gewalt” dargestellt. Gewalttaten das Etikett “ausländisch” zu geben vereinfacht die komplexen Gründe von Kriminalität und führt zu neuen gesellschaftlichen Konflikten. Sprache wie diese erlaubt es dem Redner, die Ursachen von Kriminalität nicht in Problemen in der deutschen Gesellschaft zu sehen, sondern in der angeblichen ethnischen Identität eines Täters. Kriminalität hat viel komplexere soziale, psychologische und ökonomische Gründe. Es stimmt, daß durch das Zusammenleben verschiedenartiger Menschen Konflikte entstehen können, aber diese Spannungen entstehen eben, sobald man Wir-Ihr-Grenzen zieht. Mit dieser Sprache konstruiert man eine Wir-Ihr-Dichotomie und schafft dadurch eine klare Grenze zwischen denjenigen, die zu einer Gesellschaft gehören 12
(“die Deutschen”) und allen anderen, die nicht dazugehören (“die Ausländer”). Man kann die Probleme, die beim sozialen und multikulturellen Zusammenleben hervortreten, nur dann beseitigen, wenn man zuerst erkennt, daß alle zu derselben Gesellschaft gehören. Die Ursachen der sozialen Probleme, die von diesen Rednern beschrieben werden, sind nicht die Integrationsunfähigkeiten der “Ausländer”. Die Ursachen liegen eher in einer vielfältigen Gesellschaft, die ihre kulturelle Verschiedenheit nicht ganz wahrnehmen oder akzeptieren will und dadurch mehr soziale Spannungen konstruiert. Wenn ich mich als “Deutsch-Amerikanerin” identifizieren kann, sollte man auch den Begriff “Türkisch-Deutscher” verwenden können. Kulturelle Identitäten sind hybride, fluide Konstrukte; sie wandeln sich je nach unseren Erfahrungen und unserer Umgebung. Ich fühlte mich schon seit meiner Kindheit als “Deutsch-Amerikanerin”, obwohl ich erst seit einigen Monaten “offiziell” den deutschen Paß bekommen habe. Manchmal fühle ich mich aber mehr “deutsch” und manchmal mehr “amerikanisch” – je nach meiner Umgebung. Es gibt auch Momente, in denen meine nationale Identitäten gar nicht wichtig sind, sondern dann spielt die Tatsache, daß ich aus Kalifornien komme oder daß ich eine Frau bin eine größere Rolle. Dies ist auch der Fall für viele sogenannten “Ausländer” in Deutschland; sie bewegen sich zwischen unterschiedlichen Kontexten und Kulturen. Es dient natürlich dem Interesse von Nationalstaaten wie der Türkei oder Deutschlands oder den USA, Identitäten mit einem Paß zu festigen, um Menschen ein Zugehörigkeitsgefühl zu vermitteln, aber diese Praxis spiegelt nicht die sich wandelnde hybride kulturelle Identität der meisten Menschen wieder. 1 Eine sehr wichtige Lehre des Holocaust ist die Tatsache, daß Assimilation keine Lösung sein kann. Assimilation ist ein Traum der Aufklärung. Assimilation bedeutet, daß man sein “Anderssein” abgeben muß, um sich als Individuum in einer Gesellschaft anzupassen. Dieser Traum existiert auch in den USA, wo man von “the American melting pot” spricht. Nach dieser Idee sollen alle Formen kultureller Vielfalt ineinander verschmelzen, bis man am Ende “einfach” eine moderne Gesellschaft hat. Aber die Geschichte des Judentums in Deutschland beweist, daß Anpassung nicht zu weniger Rassismus geführt hat. Es waren die assimilierten Juden, die von den Nationalsozialisten als besonders “subversiv” und “gefährlich” betrachtet wurden. In ähnlichem Sinne kann man jetzt den “Türkisch-Deutschen” nicht sagen, daß sie sich einfach an “die deutsche Kultur” anpassen sollen. Würde dies passieren, hätte dies einen Verlust an kultureller Vielfalt in der deutschen Gesellschaft zur Folge; das Problem der Intoleranz wäre auch nicht beseitigt. Diejenigen, die die islamischen Fundamentalisten als Beweis dafür heranziehen, daß ein hybrides “türkisch-deutsches” Zusammenleben nicht funktionieren würde, machen es sich zu einfach. Es stimmt, daß Extremismus die Werte der gegenwärtigen deutschen Gesellschaft gefährdet. Aber Extremismen aller Art sind allgemein ein Problem, egal ob es um extreme religiöse oder nationalistische Bekenntnisse geht. Wer ständig von islamischen Fundamentalisten spricht, wenn er über türkische Kultur redet, hat bestimmt nie eine “türkisch-deutsche” Familie näher kennengelernt. Der hat sicher die Zwiespältigkeit des gleichzeitigen “Türkischseins” und “Deutschseins” nie miterlebt und kein Verständnis dafür, 1 Die wissenschaftliche Diskussion über Ethnizität und kulturelle Identität existiert schon seit langem. Ich will hier nur einige Werke zitieren, die diese Debatte in den letzten Jahren geprägt haben. Anthony Smith: The Ethnic Origins of Nations. (Oxford 1991), sieht Ethnien als feste, biologische Kategorien. In seinem Werk Die Erfindung der Nation: zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, (Frankfurt/M. 1996), betonte Benedict Anderson, daß nationale Identitäten fiktive, erfundene Konstrukte sind. Ich beziehe mich hier in diesem Text besonders auf poststrukturalistische Wissenschaftler wie Homi K. Bhabha (Hrsg.) Nation and Narration. (London 1990) und Stuart Hall Ausgewählte Schriften. (Hamburg, Berlin 1994). Diese Wissenschaftler betonen, daß Identitäten subjektive, heterogene Konstrukte sind; sie sind von Kontexten geprägt und enstehen durch Konfrontationen mit dem “Anderen” (the Other). 13
wie es ist, sich in zwei Kulturen gleichzeitig zu bewegen. Der islamische Fundamentalismus spiegelt nicht die wirklichen alltäglichen Erfahrungen von einem großen Teil der “Türkisch- Deutschen” wider. Obwohl Fundamentalismus zweifellos Gefahren mit sich bringt, ist der Islam ein Teil der europäischen Kultur. Der Islam ist, genau wie Christentum und Judentum, ein monotheistischer Glaube. Der Islam akzeptiert auch einige derselben Propheten wie das Judentum und das Christentum und hat deshalb viele ähnliche Grundwerte. Moslems haben die altgriechischen Werke aufbewahrt, während sie im Mittelalter in Westeuropa in Vergessenheit gerieten und erst nach Jahrhunderten als “europäisches Kulturerbe” wiederentdeckt wurden. Die Geschichte des Islam ist eng mit der Geschichte Europas verbunden, und man kann islamischen Fundamentalismus nicht mit der ganzen islamischen Kultur gleichsetzen. Sicher, die deutsche Gesellschaft sollte Extremismus bekämpfen, doch vereinfachte Feindbilder wie “die Fundamentalisten” sollte sie vermeiden und “Anderssein” akzeptieren. Die berühmte Debatte zwischen Ignatz Bubis und Martin Walser über die Bedeutung des Holocaust im heutigen Deutschland hat meine Zeit als BUKA sehr geprägt (unsere BUKA- Gruppe hatte die Ehre, mit Ignatz Bubis nur wenige Monaten vor seinem Tod zu sprechen). Einige Lehren, die ich aus der Walser-Bubis-Debatte und meinen Erfahrungen in Deutschland ziehen kann, sind folgende: Die neue Berliner Republik kann, trotz der heutigen Sehnsucht nach “Normalität”, immer noch etwas vom Holocaust lernen. Statt “Normalität” zu suchen, sollte man akzeptieren, daß der Holocaust ein wichtiger Teil der deutschen Geschichte ist, aus dem man wichtige Lehren ziehen kann. Die Sehnsucht nach “Normalität” ist sinnlos, weil es eben keine “Norm” gibt, von der Deutschland in diesem Fall abweicht. Fast jede Gesellschaft, jede Gruppe, hat einige wichtige historische Ereignisse, die für die jeweilige Gruppe eine bedeutende Rolle als “defining moments” spielen. Es gibt kein Modell, keinen “normalen Weg”, was den Umgang mit solchen “defining moments” angeht. Für die USA ist die Geschichte der Sklaverei solch ein historischer Tatbestand. Obwohl manche Amerikaner diesen Teil der Geschichte gern vergessen würden, ist die Sklaverei immerhin ein wichtiger Bestandteil der amerikanischen nationalen Identität. Die Bedeutung der Geschichte wird sich wandeln, man wird sie in vielen Fällen vergessen und bisweilen betonen – je nach Generationswechsel und sozialen oder politischen Entwicklungen, aber sie wird immer noch ein wichtiger Teil der Nationalkultur sein. Für Großbritannien ist die Geschichte des Kolonialismus sicherlich auch so ein “defining moment”, und für Frankreich spielen Algerien oder Vichy eine solche Rolle.2 Jedes Land hat seinen eigenen, spezifischen Umgang mit seiner Geschichte. Die These eines deutschen Sonderweges, der Glaube, daß es einen “normalen” Weg der nationalen Entwicklung gegeben habe, von dem Deutschland abgewichen sei, ist unter Historikern umstritten.3 Es gab kein Modell, dem Großbritannien, Frankreich oder die USA gefolgt sind. Deswegen sollte man jetzt dem Ruf nach einem “normalen” Umgang mit der Geschichte widersprechen. Kein Land hat eine “normale” Beziehung zu den dunklen Abschnitten seiner Vergangenheit. Der Holocaust wurde in Deutschland konzipiert und durchgeführt und ist deshalb Teil der deutschen Geschichte. Daran kann man nichts ändern, deshalb kann man den Holocaust nicht “beseitigen” oder “bewältigen”. Die Bedeutung des Holocaust wird sich immer analog zu den gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland wandeln, aber die Tatsache, daß er Teil der deutschen Geschichte ist, bleibt. 2 Zur Diskussion über die Bedeutung von Vichy für die französische nationale Identität siehe Henry Rousso The Vichy Syndrome: History and Memory in France since 1944. Cambridge 1994. 3 David Blackbourn; Geoff Eley Mythen deutscher Geschichtsschreibung: die gescheiterte bürgerliche Revolution von 1848. (Frankfurt/M. 1980). 14
Statt eine unerreichbare “Normalität” anzustreben, sollte jede Generation versuchen, aus der grausamen Geschichte für die Gegenwart zu lernen. Die wichtigste Lehre, die meine Generation aus dem Holocaust ziehen kann, ist das Bekenntnis zu einer multikulturellen deutschen Gesellschaft. Statt einer ethnischen Definition des “Deutschseins” sollten wir versuchen, ein erweitertes, vielfältiges Verständnis der deutschen Identität zu pflegen. 15
Julie Anne Hausmann Background: B. A. in Music/Theater from Smith College in Northampton, MA in 1992; M. M. in Vocal Performance from Boston University School for Arts, MA in 1998 Project: The Arts in Germany and America - 2000 and Beyond Currently: Stewardship Program Coordinator, Boston Symphony Orchestra A Season at the Stuttgart State Opera Having heard, studied, analyzed and performed countless pieces of music in my lifetime, I often find it difficult to attend a live musical performance without a critical ear. At times, it is almost impossible to turn off the voice in my head which points out “the orchestra is overpowering the singer” or “the staging is making it hard for the singer to see the conductor.” It takes an exceptional ensemble effort to capture my attention and carry me through the magic and beauty a live performance can offer. This is what I experienced in the winter of 1997, when I saw my first opera at the Stuttgart State Opera. A world-class performance of Moussorgsky’s Boris Godounov not only surprised and entertained me, it was the catalyst that drove me to investigate internship possibilities with the opera. I was certain that an ensemble which could produce such a wonderful product must have a great administrative team behind it. The State Theater in Stuttgart is the largest theater of its kind in Europe and consists of a ballet, opera and theater ensemble. With over 600,000 visitors each year to approximately 1,000 performances, it is also the most attended theater in Germany. Seven different performing spaces are utilized by the State Theater, the largest being the Große Haus (with 1,400 seats) in which the operas are performed. The State Theater has an annual operating budget of approximately 138 million DM, the majority of which is funded by the city and state government. The ticket sale revenue covers about 20% of their annual expenses, versus the 66% a comparable non-profit in the U.S. would have to generate. The State Theater’s artistic and administrative staff consists of 1,100 individuals who represent over 40 different nations. The opera specifically has 35 ensemble members, 72 chorus members, and 130 orchestra members and is widely recognized for its artistic excellence by critics throughout Europe and the world. SWR, ZDF, Deutsche Welle TV, 3Sat, Sat1, RTL, Vox, and arte report regularly on the work of the Stuttgart Opera and articles reviewing the Opera have appeared in papers from New York to New Zealand. The original goal of my project in Germany was to work as an intern in the Press Office of the Stuttgart State Opera, and to compare and contrast my experience with my previous work in Development/Fundraising at the Boston Symphony Orchestra. I chose the Press Office because as “Öffentlichkeitsarbeit,” it was most closely related to the field in which I was working. I was also very interested in the Youth Opera program in Stuttgart and wanted to learn more about the structure of their educational programs. Most importantly, I hoped to 16
gain additional knowledge and practical experience in International Theater/Music Management, Marketing, Press and Public Relations. During the 1998/1999 season, I spent a challenging year working as an intern at the Stuttgart State Opera. Being there enabled me to have a real “behind the scenes” look at daily operations of a German opera house, to learn an entirely new aspect of arts management, and to be immersed on a daily basis in a professional German speaking environment. Upon my arrival, the Stuttgart Opera was proudly celebrating the honor of being named “Opera House of the Year 1998” by Opernwelt Magazine’s annual critic’s poll. The following months were a whirlwind of activity and afforded me many opportunities to grow professionally. One of my main responsibilities throughout the season was to assist in building the international recognition of the Stuttgart Opera. My projects to achieve goal this included: translating the press releases of the opera’s five season premiers and the Youth Opera productions into English and sending them to numerous European critics, building a database of American newspapers and arts publications, designing a print ad in English for the international British publication Opera Now, and creating an English description of the Young Opera program in Stuttgart for a European conference of opera Intendants/Artistic Directors in Milan, Italy. Other work at the opera, on a daily basis, was in the Press Office and included: proofreading printed brochures and correspondence in German, working with the manager of the Archives to compile press clippings, attending interviews with the opera singers, assisting with the set- up and running of press conferences, attending department meetings and assisting with the protocol, maintaining the artist’s biographical files, and working on all aspects involved with the premieres at the opera. This included: attending conceptual meetings and rehearsals, working with photographers, labeling and selecting photos for the press, compiling press packets, labeling and distributing recordings to the press, and assembling press clippings for the artists. The woman who runs the Press Office, Frau Schwinger, was an incredible resource and taught me many new skills throughout the internship. Although the daily tasks were not always intellectually challenging, I found the sheer volume of work for a two person office impressive and, at times, overwhelming. While working at the opera, I had the opportunity to witness seven new productions from start to finish. Two of these premieres, “Das Kind und die Zauberdinge” and “Der 35. Mai oder Konrad reitet in die Südsee”, were productions of the Youth Opera program in Stuttgart. The Youth Opera program is a model project in which children and young adults have the opportunity to become directly involved in the professional opera world. The program is divided into two facets: • “Exploring Opera” is the music and theater educational project, in cooperation with schools, in which students are actively involved in studying all aspects of an opera. • “Youth Opera” produces two main stage productions, consisting of over 40 performances per season, in which the students are either onstage or backstage playing a substantial role in the realization of an actual opera. The main focus of the “Exploring Opera” program is dramatic interpretation. Each student brings his own life history, background and ideas to the project. The program is designed for students at the middle and high school levels. Extensive teaching materials incorporating operas from the current season’s repertoire are developed in cooperation with the teachers. These materials have been borrowed by other German opera houses, including Ulm, Freiburg and Berlin, and incorporated into music education programs throughout Germany. In the second facet of the program, the Youth Opera productions, children and young adults between 17
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