Wichtige Informationen zu Zahlungskonten - PSD ...

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Wichtige Informationen zu Zahlungskonten - PSD ...
PSD Bank
                                                                          RheinNeckarSaar eG

                    Wichtige Informationen
                    zu Zahlungskonten
                    Wichtige Bedingungen und Preise für Dienstleistungen im
                    ­standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
                     und im Überweisungsverkehr sowie im kartengestützten
                     ­Zahlungsverkehr
15.08.2021 994122
Inhaltsverzeichnis

    Teil 1
    Vorvertragliche Informationen Girokonto und girocard
    I.     Allgemeine Informationen ......................................................................................................................... 3
    II.    Informationen zur girocard (Debitkarte)....................................................................................................               3
           1. Informationen zur girocard (Debitkarte).......................................................................................................         3
           2. Informationen zur digitalen girocard (Debitkarte).........................................................................................             3
           3. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages....................................................................................                  4
    III.   Informationen zum Girokonto....................................................................................................................           4
           1. Informationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt ................................                                      4
           2. Informationen zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto .............................................................................                        5
           3. Informationen zum Basiskonto....................................................................................................................       5
           4. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages....................................................................................                  6
           5. Referenzwert-Information...........................................................................................................................    6
    IV. Entgeltinformation zum Girokonto
        1. Entgeltinformationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt...................... 8
        2. Entgeltinformation zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto..................................................................... 31
        3. Entgeltinformation zum Basiskonto........................................................................................................... 33

    Teil 2:
    Wichtige Bedingungen für Zahlungskonten
    1.     Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr ..................................................................................... 38
    2.     Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr............................................................................... 41
    3.     Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen.................................................................................. 47
    4.     Sonderbedingungen für den Scheckverkehr ........................................................................................... 48
    5.     Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) ................................................................................. 49
    6.     Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) .................................................................... 54
    7.     Sonderbedingungen PSD OnlineBanking ................................................................................................ 57

    Teil 3:
    Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis
    3      Privatkonto
    3.1 Kontoführung............................................................................................................................................... 61
    3.2 Kontoauszug................................................................................................................................................. 62

    4      Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden
    4.1 Allgemeine Informationen zur Bank............................................................................................................... 63
    4.2 Lastschriftverkehr.......................................................................................................................................... 64
    4.3 Bargeldauszahlung........................................................................................................................................ 65
    4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr................................................................................................................. 66
    4.5 Überweisungsverkehr.................................................................................................................................... 68
    4.6	Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften......................................................................................... 74
    4.7	Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren
         und sonstige Beschwerdemöglichkeit............................................................................................................ 75

2
Teil 1:                                                                                                                                       PSD Bank
                                                                                                                                              RheinNeckarSaar eG

     Vorvertragliche Informationen Girokonto und girocard (Debitkarte)                                                                           Stand: August 2021

Präambel                                                                            Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher
Bevor der Kunde im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief-   für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss
verkehr) mit der Bank Verträge abschließt, möchte die Bank dem Kunden gemäß         eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit,den Ombudsmann für
den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c BGB i.V.m. Art. 246 b § 1 und 2 EGB-         die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/Service/­
GB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleis­tung       Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die außer-
und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben:                                        gerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genos-
                                                                                    senschaftlichen Bankengruppe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Übersicht                                                                           Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kunden-
I.    Allgemeine Informationen                                                      beschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-
II. Informationen zur girocard (Debitkarte)                                         banken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail:
    1. Informationen zur girocard (Debitkarte)                                      ­kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.
    2. Informationen zur digitalen girocard (Debitkarte)                             Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich
    3. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages                             des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art.
                                                                                     248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungs-
III. Informationen zum Girokonto
                                                                                     kontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), besteht
     1. Informationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort,                          zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienst-
         PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt                                               leistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für
     2. Informationen zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto                            Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für
     3. Informationen zum Basiskonto                                                 Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem
     4. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages                            besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzule-
I. Allgemeine Informationen                                                          gen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, T­elefax oder
Name und Anschrift der Bank                                                          E-Mail) beantworten.
Bankanschrift:                                                                       Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine
PSD Bank RheinNeckarSaar eG                                                          Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OSPlattform)
Deckerstr. 37-39                                                                     bereit.
70372 Stuttgart                                                                      Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.
Telefon: 0711 90050-0                                                               Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung
Telefax: 0711 90050-50505                                                           Die Bank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der
E-Mail: info@psd-rheinneckarsaar.de                                                 zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deut-
                                                                                    schen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Im Internet unter:
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der PSD Bank RheinNeckarSaar eG
                                                                                    https://www.bvr-institutssicherung.de
Vorstand: Stefan Bender (Vorsitzender), Matthias Brändle
Servicenummern der Bank                                                             II. Informationen zur girocard (Debitkarte)
Tel.: 0711 90050-2900 bzw. -3500	(für Flatrate-Nutzer gebührenfrei,                    1. Informationen zur girocard (Debitkarte)
                                             sonst reguläre Telefongebühren)        Wesentliche Leistungsmerkmale:
Name und Anschrift des für die Bank handelnden Vermittlers/                         Der Karteninhaber kann die girocard (Debitkarte), soweit diese und die Terminals
Dienstleisters                                                                      entsprechend ausgestattet sind, u. a. zum Abheben von Bargeld an Geldautoma-
Dienstleister:                      Zuständiger Vermittler:*)                       ten und zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automa-
Bausparkasse Schwäbisch Hall        *) der einzelne Vermittler wird                tisierten Kassen nutzen.
Crailsheimer Str. 52		 gesondert mitgeteilt.                                        Allgemeine Preise und Entgelte:
74523 Schwäbisch Hall                                                               Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank im Zusammenhang mit der
Telefon: 0791 46-4646                                                               girocard (Debitkarte) ergeben sich aus dem jeweils gültigen „Preis- und Leistungs-
Telefax: 0791 46-2628                                                               verzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leistungsverzeichnis kann in den Geschäfts-
E-Mail: service@schwaebisch-hall.de                                                 räumen der Bank oder unter www.psd-rns.de eingesehen werden. Auf Wunsch
                                                                                    wird die Bank dem Kunden dieses zusenden.
R+V Allgemeine Versicherung AG *) der einzelne Vermittler wird
Raiffeisenplatz 1 		 gesondert mitgeteilt.                                          Leistungsvorbehalt:
65189 Wiesbaden                                                                     Grundsätzlich besteht kein Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich
                                                                                    vereinbart.
Telefon: 0611 533-0
Telefax: 0611 533-4500                                                              Zahlung und Erfüllung des Vertrages:
E-Mail: ruv@ruv.de                                                                  Der Vertrag über die girocard (Debitkarte) wird seitens der Bank durch Zurverfü-
                                                                                    gungstellung der Karte zu den vereinbarten Konditionen erfüllt. Die girocard
Hauptgeschäftstätigkeit der Bank:
                                                                                    (Debitkarte) kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Min-
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und
                                                                                    destlaufzeit.
von damit zusammenhängenden Geschäften.
                                                                                    Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:
Zuständige Aufsichtsbehörde:
                                                                                    Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert-
Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die
                                                                                    papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt
Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt a.M. (Postanschrift:
                                                                                    oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü-
Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt a.M., Deutschland); die für den Schutz
                                                                                    chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin-
der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bun-
                                                                                    dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108,
                                                                                    aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den
53117 Bonn bzw. Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a.M.
                                                                                    Kunden zustehen.
Eintragung (der Hauptniederlassung) im Genossenschaftsregister                      Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts-
Amtsgericht Stuttgart unter GnR 529                                                 bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen für die girocard
Umsatzsteueridentifikationsnummer:                                                  (Debitkarte), die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen
DE 147 849 019                                                                      Geschäftsbedingungen enthalten können.
                                                                                    Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei
Vertragssprache:                                                                    Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit         der ursprünglichen Vertragsurkunde.
dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.                          Soweit zwischen dem Kunden und der Bank PSD OnlineBanking und/oder PSD
Rechtsordnung/Gerichtsstand:                                                        ServiceDirekt (TelefonBanking) und/oder die Nutzung des elektronischen Postfachs
Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank“ gilt für         vereinbart wurde(n), gelten darüber hinaus die zugehörigen Sonderbedingungen
den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden         „Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking“, die „Sonderbedingungen für
und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel.      PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)“ und die „Sonderbedingungen für die Nut-
Außergerichtliche Streitschlichtung und Möglichkeit der Klageerhebung:              zung des elektronischen Postfachs“.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre PSD Bank RheinNeckarSaar eG,              2. Informationen zur digitalen girocard (Debitkarte)
Geschäftsstelle Stuttgart, Deckerstr. 37-39, 70372 Stuttgart.                       Die digitale girocard ist eine Debitkarte und wird zur Speicherung auf mobilen
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen      Endgeräten ausgegeben.

                                                                                                                                                                     3
Der Karteninhaber kann die digitale girocard (Debitkarte), soweit diese und die         – Zinsen zum Quartalsende
Terminals entsprechend ausgestattet sind, u. a. zum Abheben von Bargeld an              – Verwahrentgelt (Negativzins) p.a.
Geldautomaten, zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an              	Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt zu
automatisierten Kassen nutzen. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der          berechnen. Das geltende Verwahrentgelt für den Girovertrag richtet sich nach
Bank im Zusammenhang mit der digitalen girocard (Debitkarte) ergeben sich aus             der Einlage und ergibt sich aus dem Preisaushang und Preis- und Leistungsver-
den im Bestellprozess und nach Abschluss des Bestellprozesses in der PSD Banking­         zeichnis. Das Verwahrentgelt wird im Preisaushang und Preis- und Leistungsver-
App angezeigten Vertragsdaten. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn,            zeichnis veröffentlicht. Die Bank wird das Verwahrentgelt an die des jeweiligen
dieser ist ausdrücklich vereinbart. Die digitale girocard (Debitkarte) kann vom Kun-      Neugeschäfts für Einlagen dieser Art anpassen, die sich an den Marktverhältnis-
den jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Die Bank                sen orientieren. Dadurch kann es zur Berechnung von Verwahrentgelten (Nega-
erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren            tivzinsen) kommen. Eine Änderung des Verwahrentgelts tritt ohne schriftliche
und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch            Mitteilung in Kraft. Das Verwahrentgelt wird auf Basis der Einlagen für 360 Tage
erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem            (gemäß der deutschen Zinsmethode 30/360) berechnet. Das Verwahrentgelt
Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen                    wird zum vierteljährlichen Rechnungsabschluss dem Girokonto belastet. Der
oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehen-          Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten
den, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zuste-              die in Nr. 18 und 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« für den Kunden
hen. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die beiliegenden All-             und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
gemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten die beiliegenden                   Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehenden Son-
Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) und die Sonderbedingungen für             derbedingungen:
die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfah-       „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“,
ren, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedin-              „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“,
gungen enthalten können.                                                                  „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“,
Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei              „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)“,
Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus                „Sonderbedingungen für Kontoauszugsdrucker“.
der ursprünglichen Vertragsurkunde.
                                                                                        Kontoführung
Information zum Zustandekommen des Vertrags
                                                                                        Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der
Der Kontoinhaber oder ein Kontobevollmächtigter des Kontoinhabers beantragt
                                                                                        Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträge und
die digitale girocard (Debitkarte) über die PSD BankingApp. Der Kunde gibt gegen-
                                                                                        Weisungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschriften, Bargeldeinzahlungen und
über der Bank ein bindendes Angebot ab, indem er im digitalen Prozess den
                                                                                        Bargeldauszahlungen, Bank­entgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten
Bestellbutton drückt. Die Bank nimmt dieses Vertragsangebot nach Zugang und
                                                                                        Konto. Dabei werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbar-
Prüfung an. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Kunden ist zur
                                                                                        ten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinan-
Wirksamkeit nicht erforderlich und erfolgt in der Regel nicht.
                                                                                        der verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mit-
                                                                                        geteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Konto-
    3. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages
                                                                                        auszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung
Der Vertrag ist zustandegekommen, wenn der Kunde auf das seitens der Bank               über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoaus-
erklärte Angebot (z.B. per PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) oder per PSD Online-      züge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, elektronisches
Banking), die Annahme dieses Angebots erklärt oder die Bank das von dem Kun-            Postfach) übermittelt.
den erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersen-
                                                                                        Bargeldeinzahlungen/Zahlungseingänge
dung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag lediglich bestätigt.
                                                                                        Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut.
                                                                                        Bargeldauszahlungen
III. Informationen zum Girokonto
                                                                                        Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Bargeldauszahlung am
      1. Informationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort,
                                                                                        Schalter oder an Geldautomaten.
          PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt
Wesentliche Leistungsmerkmale:                                                          Überweisung
Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) ein,        Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des
schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste         Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und
Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisung) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit das Konto       des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden
ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesondere folgende      Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zah-
Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst:                                               lungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des
                                                                                        angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich
– Kontoführung
                                                                                        aus den „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“und die „Sonderbe-
–B  argeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen
                                                                                        dingungen für Echtzeit-Überweisungen“.
– Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den Über-
   weisungsverkehr” und die „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“)             Lastschriftbelastung
– Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für          Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am
   den Lastschriftverkehr”)                                                             zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember)
                                                                                        nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei-
– Daueraufträge
                                                                                        nen Geschäftsbedingungen der Bank“). Für Lastschriften aus anderen Verfahren
– E ingeräumte Kontoüberziehung,
                                                                                        gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten „Sonderbedingungen für
– Verwahrung von Einlagen,
                                                                                        den Lastschriftverkehr“.
–G  eduldete Kontoüberziehung,
                                                                                        Scheckinkasso
– Scheckinkasso
                                                                                        Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Ver-
– Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den
                                                                                        pflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten
   Scheckverkehr”)
                                                                                        beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezo-
– girocard (Debitkarte) zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten und
                                                                                        genen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auf-
   zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des electronic
                                                                                        tragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Ein-
   cash-, Maestro- und V PAY-Systems (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingun-
                                                                                        gang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur
   gen für die girocard (Debitkarte)“)
                                                                                        unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäfts-
Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt     bedingungen der Bank“).
nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank.
                                                                                        Scheckeinlösung
Die vollumfängliche Nutzung der Leistungen ist in der Regel nur bei einem PSD           Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht
Gehaltsgirokonto möglich.                                                               spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht
Leistungsvorbehalt:                                                                     wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.
Grundsätzlich ist kein Leistungsvorbehalt vereinbart, es sei denn eine Leistung kann    Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahlt-
für einzelne Geschäftsarten oder Geschäfte aus besonderen Gründen nicht ange-           meldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vor-
boten werden (z. B. aufgrund gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung im PSD           gelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank
OnlineBanking und PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)). Hinsichtlich einzelner im        festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei-
Zusammenhang mit dem Konto stehende Dienstleistun­           gen (z.B. Gutschrift bei   nen Geschäftsbedingungen“). Im Übrigen gelten die „Sonderbedingungen für
Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfür         den Scheckverkehr“.
maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedin­gungen vereinbart wurden              Kartenzahlung mit der girocard (Debitkarte)
(z.B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes).                        Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den
Zahlung und Erfüllung des Vertrages:                                                    Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonder-
Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen durch den Kunden                      bedingungen für die girocard (Debitkarte)“).
Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet:                        Preise:
–m  onatliches Kontoführungsentgelt zum Monatsende                                     Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils
   (gilt nur für PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt)       gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leistungsver-
– T ransaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion                 zeichnis kann in den Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-rns.de einge-

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sehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Die                   Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten
Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt          die in Nr. 18 und 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« für den Kunden
nach Maßgabe von Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.                          und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten                               Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehenden Son-
Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Ein-               derbedingungen:
künfte steuerpflichtig. Verwahrentgelte sind nicht steuermindernd zu berücksich-         „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“,
tigen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde          „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“,
oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Aus-         „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“,
land steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kun-    „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)“,
de selbst zu tragen.                                                                     „Sonderbedingungen für Kontoauszugsdrucker“.

Vertragliche Kündigungsregeln:                                                          Kontoführung
Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten           Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der
die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden              Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrundeliegenden Aufträge und Wei-
und die Bank festgelegten Kündigungsregeln.                                             sungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschriften, Bankentgelte) auf dem in laufen-
                                                                                        der Rechnung geführten Konto. Dabei werden die jeweiligen Buchungspositionen
Mindestlaufzeit des Vertrages:
                                                                                        zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalen-
Es gibt keine Mindestlaufzeit.
                                                                                        dermonats – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als
Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:                                       Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen
Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert-        werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags,
papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt           einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstel-
oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü-            lung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B.
chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin-                Postversand, elektronisches Postfach) übermittelt.
dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Siche-
                                                                                        Überweisung (ausschließlich zugunsten eines vereinbarten Referenzkontos möglich)
rung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen
                                                                                        Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des
den Kunden zustehen.
                                                                                        Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und
Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts-           des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden
bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichun-              Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zah-
gen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthalten:            lungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des
– S onderbedingungen für den Überweisungsverkehr                                       angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich
– Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen                                          aus den „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“und die „Sonderbe-
– S onderbedingungen für den Lastschriftverkehr                                        dingungen für Echtzeit-Überweisungen“.
– S onderbedingungen für den Scheckverkehr
                                                                                        Lastschriftbelastung
– S onderbedingungen für die girocard (Debitkarte)                                     Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am
– S onderbedingungen für das PSD OnlineBanking                                         zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember)
– S onderbedingungen für PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)                            nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei-
– S onderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs                      nen Geschäftsbedingungen der Bank“). Für Lastschriften aus anderen Verfahren
Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.                gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten „Sonderbedingungen für
Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch              den Lastschriftverkehr“.
aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.                                                 Preise:
    2. Informationen zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto                                Die Kontoführung selbst ist kostenfrei.
                                                                                        Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem
Wesentliche Leistungsmerkmale:                                                          jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leis-
Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) ein,        tungsverzeichnis kann in den Geschäftsräumen der Bank oder unter
schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlass-          www.psd-rns.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden
te Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisung) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit das          dieses zusenden. Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit
Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesonde-          des Girovertrags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbe-
re folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst:                                   dingungen“.
– Kontoführung
– Verwahrung von Einlagen                                                               Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten
– Überweisungen auf das vereinbarte Referenzkonto (vgl. hierzu im Einzelnen die        Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Ein-
   „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr” und die „Sonderbedin-                künfte steuerpflichtig. Verwahrentgelte sind nicht steuermindernd zu berücksich-
   gungen für Echtzeit-Überweisungen“)                                                  tigen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde
– Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für          oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Aus-
   den Lastschriftverkehr”)                                                             land steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kun-
Verfügungen sind nur unbar durch interne Umbuchungen oder institutsübergrei-            de selbst zu tragen.
fende Überweisung auf das vereinbarte Referenzkonto möglich.                            Vertragliche Kündigungsregeln:
Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags             Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten
erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der              die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden
Bank.                                                                                   und die Bank festgelegten Kündigungsregeln.
Leistungsvorbehalt:                                                                     Mindestlaufzeit des Vertrages:
Grundsätzlich ist kein Leistungsvorbehalt vereinbart, es sei denn eine Leistung         Es gibt keine Mindestlaufzeit.
kann für einzelne Geschäftsarten oder Geschäfte aus besonderen Gründen nicht            Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:
angeboten werden (z. B. aufgrund gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung              Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert-
im PSD OnlineBanking und PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)). Das PSD Wertpa-           papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt
pier-Abrechnungskonto dient ausschließlich zur Abwicklung der Aufträge eines            oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü-
bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG geführten Wertpapierdepots sowie den                chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin-
Produkten der Verbundunternehmen der Bank. Verfügungen sind ausschließlich              dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung
zugunsten eines vereinbarten Referenzkontos möglich. Die Einlösung von Last-            aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den
schriften erfolgt nur bei Lastschriften der Verbundunternehmen der Bank.                Kunden zustehen.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages:                                                    Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts-
Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen durch den Kunden                      bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichun-
Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet:                        gen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthalten:
– Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion                   – Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
– Zinsen zum Quartalsende                                                               – Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen
– Verwahrentgelt (Negativzins) p.a.                                                     – Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
	Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt zu        – Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking
  berechnen. Das geltende Verwahrentgelt für den Girovertrag richtet sich nach          – Sonderbedingungen für PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)
  der Einlage und ergibt sich aus dem Preisaushang und Preis- und Leistungsver-         – Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs
  zeichnis. Das Verwahrentgelt wird im Preisaushang und Preis- und Leistungsver-        Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
  zeichnis veröffentlicht. Die Bank wird das Verwahrentgelt an die des jeweiligen       Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch
  Neugeschäfts für Einlagen dieser Art anpassen, die sich an den Marktverhältnis-       aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.
  sen orientieren. Dadurch kann es zur Berechnung von Verwahrentgelten (Nega-
  tivzinsen) kommen. Eine Änderung des Verwahrentgelts tritt ohne schriftliche              3. Informationen zum Basiskonto
  Mitteilung in Kraft. Das Verwahrentgelt wird auf Basis der Einlagen für 360 Tage      Wesentliche Leistungsmerkmale:
  (gemäß der deutschen Zinsmethode 30/360) berechnet. Das Verwahrentgelt                Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) als
  wird zum vierteljährlichen Rechnungsabschluss dem Girokonto belastet. Der             Basiskonto ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt

                                                                                                                                                                           5
von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisung) zu Lasten dieses Kon-        Lastschriftbelastung
tos ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzel-        Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am
nen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst:              zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember)
– Kontoführung                                                                        nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei-
– Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen                                         nen Geschäftsbedingungen der Bank“). Für Lastschriften aus anderen Verfahren
– Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den Über-       gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten „Sonderbedingungen für
   weisungsverkehr” und die „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“)           den Lastschriftverkehr“.
– Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für        Scheckinkasso
   den Lastschriftverkehr”)                                                           Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Ver-
– Daueraufträge                                                                       pflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten
– Scheckinkasso                                                                       beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezo-
– Verwahrung von Einlagen                                                             genen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auf-
– Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den         tragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Ein-
   Scheckverkehr”)                                                                    gang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur
– girocard (Debitkarte) zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten          unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäfts-
   und zur bargeld­losen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des elec-        bedingungen der Bank“).
   tronic cash, M
                ­ aestro- und V PAY-Systems (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonder-
   bedingungen für die girocard“)                                                     Scheckeinlösung
Die vollumfängliche Nutzung der Leistungen ist in der Regel nur bei einem PSD         Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht
Gehaltsgirokonto möglich.                                                             spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht
Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Basiskontover-         wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.
trags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen           Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahlt-
« der Bank.                                                                           meldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vor-
                                                                                      gelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank
Leistungsvorbehalt:
                                                                                      festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei-
Grundsätzlich ist kein Leistungsvorbehalt vereinbart, es sei denn eine Leistung
                                                                                      nen Geschäftsbedingungen“). Im Übrigen gelten die „Sonderbedingungen für
kann für einzelne Geschäftsarten oder Geschäfte aus besonderen Gründen nicht
                                                                                      den Scheckverkehr“.
angeboten werden (z. B. aufgrund gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung
im PSD OnlineBanking und PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)). Hinsichtlich ein-       Kartenzahlung mit der girocard (Debitkarte)
zelner im Zusammenhang mit dem Konto stehende Dienstleistungen (z.B. Gut-             Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den
schrift bei Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über       Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonder-
die hierfür maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen verein-           bedingungen für die girocard (Debitkarte)“).
bart wurden (z.B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes).          Preise:
Zahlung und Erfüllung des Vertrages:                                                  Die Kontoführung selbst kostet 4,90 Euro monatlich.
Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen durch den Kunden                    Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils
Entgelte und Zinsen werden auf dem Basiskonto wie folgt belastet:                     gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leistungsver-
– Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion                 zeichnis kann in den Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-rns.de einge-
– Zinsen zum Quartalsende                                                             sehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Die
– Verwahrentgelt (Negativzins) p.a.                                                   Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Basiskontovertrags
	Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt zu      erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
  berechnen. Das geltende Verwahrentgelt für den Basiskontovertrag richtet sich       Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten
  nach der Einlage und ergibt sich aus dem Preisaushang und Preis- und Leistungs-     Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Ein-
  verzeichnis. Das Verwahrentgelt wird im Preisaushang und Preis- und Leistungs-      künfte steuerpflichtig. Verwahrentgelte sind nicht steuermindernd zu berücksich-
  verzeichnis veröffentlicht. Die Bank wird das Verwahrentgelt an die des jeweili-    tigen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde
  gen Neugeschäfts für Einlagen dieser Art anpassen, die sich an den Marktver-        oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Aus-
  hältnissen orientieren. Dadurch kann es zur Berechnung von Verwahrentgelten         land steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kun-
  (Negativzinsen) kommen. Eine Änderung des Verwahrentgelts tritt ohne schriftli-     de selbst zu tragen.
  che Mitteilung in Kraft. Das Verwahrentgelt wird auf Basis der Einlagen für 360
  Tage (gemäß der deutschen Zinsmethode 30/360) berechnet. Das Verwahrent-            Vertragliche Kündigungsregeln:
  gelt wird zum vierteljährlichen Rechnungsabschluss dem Basiskonto belastet.         Der Basiskontovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es gelten
  Der Basiskontovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es gelten         die Bestimmungen von Nr. 18 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«. Die
  die Bestimmungen von Nr. 18 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Die             Bank kann den Basiskontovertrag gemäß Nr. 19 (5) der »Allgemeinen Geschäfts-
  Bank kann den Basiskontovertrag gemäß Nr. 19 (5) der Allgemeinen Geschäfts-         bedingungen« nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergän-
  bedingungen“ nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergän-          zend nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
  zend nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Es besteht keine Mindest-         Mindestlaufzeit des Vertrages:
  laufzeit. Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehen-       Es gibt keine Mindestlaufzeit.
  den Sonderbedingungen:
  „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“,                                    Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:
  „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“,                                     Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert-
  „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“,                                     papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt
  „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)“,                                  oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü-
  „Sonderbedingungen für Kontoauszugsdrucker“.                                        chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin-
                                                                                      dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung
Kontoführung
                                                                                      aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den
Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Basiskontovertrag durch Verbu-
                                                                                      Kunden zustehen.
chung der Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträ-
                                                                                      Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts-
ge und Weisungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlun-
                                                                                      bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichun-
gen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto. Dabei wer-
                                                                                      gen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthal-
den die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungspe-
                                                                                      ten:
riode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und
das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der       – Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des                – Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen
Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäf-       – Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
tes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der           – Sonderbedingungen für den Scheckverkehr
jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, elektronisches Postfach) übermittelt.   – Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
                                                                                      – Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking
Bargeldeinzahlungen/Zahlungseingänge
Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut.         – Sonderbedingungen für PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)
                                                                                      – Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs
Bargeldauszahlungen
                                                                                      Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Bargeldauszahlung am
                                                                                      Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch
Schalter oder an Geldautomaten.
                                                                                      aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.
Überweisung
Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des        4. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages
Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und
des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden          Information zum Zustandekommen des Vertrages
Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zah-       Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein
lungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des           unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank das
angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich         von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenom-
aus den „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“und die „Sonderbe-             mene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag
dingungen für Echtzeit-Überweisungen“.                                                lediglich bestätigt.

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5. Referenzwert-Information                                                    Der effektive Jahreszins des Kredits wird anhand des angenommenen Zinssatzes
In unseren als Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ausgestalten Überzie-       berechnet. Da es sich bei dem Kredit um einen Kredit mit variablem Zinssatz han-
hungsmöglichkeiten lautet der Referenzzins Zinssatz der Europäischen Zentral-      delt, kann der tatsächliche effektive Jahreszins von dem angegebenen effektiven
bank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (EZB-Leitzins) und wird administriert von   Jahreszins abweichen, falls sich der Zinssatz des Kredits ändert.
der Europäischen Zentralbank (EZB).                                                Falls sich der Zinssatz beispielsweise auf den Sollzinssatz – falls die der Berechnung
Der Referenzzins wird im Rahmen der Zinsänderungsklausel verwendet, die in den     des Sollzinssatzes zugrunde liegenden Daten nur für einen Zeitraum von weniger
Europäischen Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungskrediten und im        als 20 Jahren vorliegen – des längsten Zeitraums, für den solche Daten vorliegen,
Vertrag abgedruckt ist.                                                            von 11,74 % erhöht, kann der effektive Jahreszins auf 12,27 % ansteigen.

   Widerrufsbelehrung                                                                  Kontoüberziehung, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des
   bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen                                     Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch
   Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über                                          Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingun-
                                                                                       gen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer
   Finanzdienstleistungen:                                                             Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.

   Widerrufsrecht:                                                                     Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe                Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
   von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist               auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt
   beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger,             haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der
   jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer               Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von
   Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 in Verbindung mit § 1                  Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-
   Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1                  verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen
   EGBGB.                                                                              müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von bei-
   Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des                den Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor
   Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.              Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung
   Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:                    von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
                                                                                       beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit
   PSD Bank RheinNeckarSaar eG                                                         deren Empfang.
   Geschäftsstelle Stuttgart
   Deckerstr. 37-39, 70372 Stuttgart                                                   Besondere Hinweise:
                                                                                       Keine
   Widerrufsfolgen:
   Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen                 Ende der Widerrufsbelehrung
   Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne einge-
   räumte Kontoüberziehung oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte            Gültigkeitsdauer dieser Information
                                                                                   Die Informationen (Stand: 15. August 2021) sind bis auf Weiteres gültig.

                                                                                                                                                                       7
PSD Bank
                                    Entgeltinformation
                               RheinNeckarSaar eG
 Name des Kontoanbieters:             PSD Bank RheinNeckarSaar eG

 Kontobezeichnung:                    PSD GiroPremium
 Datum:                               01.08.2021

          Hiermit informieren wir Sie über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungs-
           konto verbundenen Dienste anfallen, damit Sie diese mit anderen Konten vergleichen können.

          Darüber hinaus können auch Entgelte für hier nicht aufgeführte Dienste anfallen. Umfassende
           Informationen erhalten Sie in dem Preisaushang sowie Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.

          Ein Glossar der hier verwendeten Begriffe ist kostenfrei erhältlich.

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Dienst                                            Entgelt
 Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste
 Kontoführung                                      Kontoführung im              9,90 EUR
                                                   Klassik-Status
                                                   Jährliche Gesamtentgelte   118,80 EUR
                                                   Kontoführung im Silber-      7,40 EUR
                                                   Status
                                                   Jährliche Gesamtentgelte    88,80 EUR
                                                   Kontoführung im Gold-        6,40 EUR
                                                   Status
                                                   Jährliche Gesamtentgelte    76,80 EUR
                                                   Kontoführung im Platin-      4,90 EUR
                                                   Status
                                                   Jährliche Gesamtentgelte    58,80 EUR
 Umfasst ein Dienstleistungspaket bestehend
 aus:
 - Ausgabe einer Debitkarte [girocard VPAY]
   je Kontoinhaber
 - 25 Bargeldabhebungen mit der Debitkarte
   [girocard V PAY] pro Kalenderjahr
   im BankCard Servicenetz
 - Entgelt für die Verwahrung von Einlagen von
   Kontokorrentkonten 0,00% p.a.
   Ab Überschreiten eines Guthabenbetrages
   von 0,00 EURO (Freibetrag)

 Das Verwahrentgelt ist variabel und ist an die
 Änderung eines Referenzzinssatzes gekoppelt.
 Referenzzinssatz ist der „Zinssatz der
 Europäischen Zentralbank für
 Hauptrefinanzierungsgeschäfte (EZB-Zinssatz).
 Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird
 die Bank regelmäßig vierteljährlich jeweils zum
 Quartalsultimo überprüfen.
 Die Höhe des aktuellen Verwahrentgeltes
 können Sie http://www.psd-rns.de einsehen.

 Über diese Anzahl hinausgehende Dienste
 werden getrennt in Rechnung gestellt.
 Zahlungen (ohne Karten)
 Überweisung                                       In Euro innerhalb der
                                                   EWR-Staaten
                                                   Überweisung mit IBAN
                                                   innerhalb der Bank

                                                   online/SB-Terminal je        0,00 EUR
                                                   Auftrag
                                                   telefonisch/beleghaft je     0,00 EUR
                                                   Auftrag
                                                   formlos je Auftrag           5,00 EUR
                                                   Echtzeit-Überweisung         0,00 EUR

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