Wichtige Informationen zu Zahlungskonten - PSD ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PSD Bank RheinNeckarSaar eG Wichtige Informationen zu Zahlungskonten Wichtige Bedingungen und Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und im Überweisungsverkehr sowie im kartengestützten Zahlungsverkehr 15.08.2021 994122
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Vorvertragliche Informationen Girokonto und girocard I. Allgemeine Informationen ......................................................................................................................... 3 II. Informationen zur girocard (Debitkarte).................................................................................................... 3 1. Informationen zur girocard (Debitkarte)....................................................................................................... 3 2. Informationen zur digitalen girocard (Debitkarte)......................................................................................... 3 3. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages.................................................................................... 4 III. Informationen zum Girokonto.................................................................................................................... 4 1. Informationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt ................................ 4 2. Informationen zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto ............................................................................. 5 3. Informationen zum Basiskonto.................................................................................................................... 5 4. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages.................................................................................... 6 5. Referenzwert-Information........................................................................................................................... 6 IV. Entgeltinformation zum Girokonto 1. Entgeltinformationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt...................... 8 2. Entgeltinformation zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto..................................................................... 31 3. Entgeltinformation zum Basiskonto........................................................................................................... 33 Teil 2: Wichtige Bedingungen für Zahlungskonten 1. Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr ..................................................................................... 38 2. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr............................................................................... 41 3. Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen.................................................................................. 47 4. Sonderbedingungen für den Scheckverkehr ........................................................................................... 48 5. Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) ................................................................................. 49 6. Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) .................................................................... 54 7. Sonderbedingungen PSD OnlineBanking ................................................................................................ 57 Teil 3: Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung............................................................................................................................................... 61 3.2 Kontoauszug................................................................................................................................................. 62 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank............................................................................................................... 63 4.2 Lastschriftverkehr.......................................................................................................................................... 64 4.3 Bargeldauszahlung........................................................................................................................................ 65 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr................................................................................................................. 66 4.5 Überweisungsverkehr.................................................................................................................................... 68 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften......................................................................................... 74 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit............................................................................................................ 75 2
Teil 1: PSD Bank RheinNeckarSaar eG Vorvertragliche Informationen Girokonto und girocard (Debitkarte) Stand: August 2021 Präambel Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher Bevor der Kunde im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief- für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss verkehr) mit der Bank Verträge abschließt, möchte die Bank dem Kunden gemäß eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit,den Ombudsmann für den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c BGB i.V.m. Art. 246 b § 1 und 2 EGB- die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/Service/ GB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die außer- und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben: gerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genos- senschaftlichen Bankengruppe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Übersicht Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kunden- I. Allgemeine Informationen beschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen- II. Informationen zur girocard (Debitkarte) banken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: 1. Informationen zur girocard (Debitkarte) kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. 2. Informationen zur digitalen girocard (Debitkarte) Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich 3. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungs- III. Informationen zum Girokonto kontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), besteht 1. Informationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt leistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für 2. Informationen zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für 3. Informationen zum Basiskonto Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem 4. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzule- I. Allgemeine Informationen gen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder Name und Anschrift der Bank E-Mail) beantworten. Bankanschrift: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine PSD Bank RheinNeckarSaar eG Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OSPlattform) Deckerstr. 37-39 bereit. 70372 Stuttgart Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Telefon: 0711 90050-0 Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Telefax: 0711 90050-50505 Die Bank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der E-Mail: info@psd-rheinneckarsaar.de zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deut- schen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Im Internet unter: Gesetzlich Vertretungsberechtigte der PSD Bank RheinNeckarSaar eG https://www.bvr-institutssicherung.de Vorstand: Stefan Bender (Vorsitzender), Matthias Brändle Servicenummern der Bank II. Informationen zur girocard (Debitkarte) Tel.: 0711 90050-2900 bzw. -3500 (für Flatrate-Nutzer gebührenfrei, 1. Informationen zur girocard (Debitkarte) sonst reguläre Telefongebühren) Wesentliche Leistungsmerkmale: Name und Anschrift des für die Bank handelnden Vermittlers/ Der Karteninhaber kann die girocard (Debitkarte), soweit diese und die Terminals Dienstleisters entsprechend ausgestattet sind, u. a. zum Abheben von Bargeld an Geldautoma- Dienstleister: Zuständiger Vermittler:*) ten und zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automa- Bausparkasse Schwäbisch Hall *) der einzelne Vermittler wird tisierten Kassen nutzen. Crailsheimer Str. 52 gesondert mitgeteilt. Allgemeine Preise und Entgelte: 74523 Schwäbisch Hall Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank im Zusammenhang mit der Telefon: 0791 46-4646 girocard (Debitkarte) ergeben sich aus dem jeweils gültigen „Preis- und Leistungs- Telefax: 0791 46-2628 verzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leistungsverzeichnis kann in den Geschäfts- E-Mail: service@schwaebisch-hall.de räumen der Bank oder unter www.psd-rns.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. R+V Allgemeine Versicherung AG *) der einzelne Vermittler wird Raiffeisenplatz 1 gesondert mitgeteilt. Leistungsvorbehalt: 65189 Wiesbaden Grundsätzlich besteht kein Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Telefon: 0611 533-0 Telefax: 0611 533-4500 Zahlung und Erfüllung des Vertrages: E-Mail: ruv@ruv.de Der Vertrag über die girocard (Debitkarte) wird seitens der Bank durch Zurverfü- gungstellung der Karte zu den vereinbarten Konditionen erfüllt. Die girocard Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: (Debitkarte) kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Min- Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und destlaufzeit. von damit zusammenhängenden Geschäften. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde: Zuständige Aufsichtsbehörde: Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert- Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt a.M. (Postanschrift: oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü- Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt a.M., Deutschland); die für den Schutz chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin- der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bun- dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den 53117 Bonn bzw. Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a.M. Kunden zustehen. Eintragung (der Hauptniederlassung) im Genossenschaftsregister Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts- Amtsgericht Stuttgart unter GnR 529 bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen für die girocard Umsatzsteueridentifikationsnummer: (Debitkarte), die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen DE 147 849 019 Geschäftsbedingungen enthalten können. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Vertragssprache: Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit der ursprünglichen Vertragsurkunde. dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Soweit zwischen dem Kunden und der Bank PSD OnlineBanking und/oder PSD Rechtsordnung/Gerichtsstand: ServiceDirekt (TelefonBanking) und/oder die Nutzung des elektronischen Postfachs Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank“ gilt für vereinbart wurde(n), gelten darüber hinaus die zugehörigen Sonderbedingungen den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden „Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking“, die „Sonderbedingungen für und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)“ und die „Sonderbedingungen für die Nut- Außergerichtliche Streitschlichtung und Möglichkeit der Klageerhebung: zung des elektronischen Postfachs“. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre PSD Bank RheinNeckarSaar eG, 2. Informationen zur digitalen girocard (Debitkarte) Geschäftsstelle Stuttgart, Deckerstr. 37-39, 70372 Stuttgart. Die digitale girocard ist eine Debitkarte und wird zur Speicherung auf mobilen Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Endgeräten ausgegeben. 3
Der Karteninhaber kann die digitale girocard (Debitkarte), soweit diese und die – Zinsen zum Quartalsende Terminals entsprechend ausgestattet sind, u. a. zum Abheben von Bargeld an – Verwahrentgelt (Negativzins) p.a. Geldautomaten, zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt zu automatisierten Kassen nutzen. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der berechnen. Das geltende Verwahrentgelt für den Girovertrag richtet sich nach Bank im Zusammenhang mit der digitalen girocard (Debitkarte) ergeben sich aus der Einlage und ergibt sich aus dem Preisaushang und Preis- und Leistungsver- den im Bestellprozess und nach Abschluss des Bestellprozesses in der PSD Banking zeichnis. Das Verwahrentgelt wird im Preisaushang und Preis- und Leistungsver- App angezeigten Vertragsdaten. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, zeichnis veröffentlicht. Die Bank wird das Verwahrentgelt an die des jeweiligen dieser ist ausdrücklich vereinbart. Die digitale girocard (Debitkarte) kann vom Kun- Neugeschäfts für Einlagen dieser Art anpassen, die sich an den Marktverhältnis- den jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Die Bank sen orientieren. Dadurch kann es zur Berechnung von Verwahrentgelten (Nega- erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren tivzinsen) kommen. Eine Änderung des Verwahrentgelts tritt ohne schriftliche und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch Mitteilung in Kraft. Das Verwahrentgelt wird auf Basis der Einlagen für 360 Tage erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem (gemäß der deutschen Zinsmethode 30/360) berechnet. Das Verwahrentgelt Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen wird zum vierteljährlichen Rechnungsabschluss dem Girokonto belastet. Der oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehen- Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten den, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zuste- die in Nr. 18 und 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« für den Kunden hen. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die beiliegenden All- und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit. gemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten die beiliegenden Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehenden Son- Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) und die Sonderbedingungen für derbedingungen: die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfah- „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“, ren, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“, gungen enthalten können. „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“, Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)“, Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus „Sonderbedingungen für Kontoauszugsdrucker“. der ursprünglichen Vertragsurkunde. Kontoführung Information zum Zustandekommen des Vertrags Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der Der Kontoinhaber oder ein Kontobevollmächtigter des Kontoinhabers beantragt Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträge und die digitale girocard (Debitkarte) über die PSD BankingApp. Der Kunde gibt gegen- Weisungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschriften, Bargeldeinzahlungen und über der Bank ein bindendes Angebot ab, indem er im digitalen Prozess den Bargeldauszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Bestellbutton drückt. Die Bank nimmt dieses Vertragsangebot nach Zugang und Konto. Dabei werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbar- Prüfung an. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Kunden ist zur ten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinan- Wirksamkeit nicht erforderlich und erfolgt in der Regel nicht. der verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mit- geteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Konto- 3. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages auszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung Der Vertrag ist zustandegekommen, wenn der Kunde auf das seitens der Bank über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoaus- erklärte Angebot (z.B. per PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) oder per PSD Online- züge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, elektronisches Banking), die Annahme dieses Angebots erklärt oder die Bank das von dem Kun- Postfach) übermittelt. den erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersen- Bargeldeinzahlungen/Zahlungseingänge dung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag lediglich bestätigt. Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut. Bargeldauszahlungen III. Informationen zum Girokonto Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Bargeldauszahlung am 1. Informationen zu PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, Schalter oder an Geldautomaten. PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt Wesentliche Leistungsmerkmale: Überweisung Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) ein, Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisung) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit das Konto des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zah- Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: lungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich – Kontoführung aus den „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“und die „Sonderbe- –B argeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen dingungen für Echtzeit-Überweisungen“. – Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr” und die „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“) Lastschriftbelastung – Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am den Lastschriftverkehr”) zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember) nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei- – Daueraufträge nen Geschäftsbedingungen der Bank“). Für Lastschriften aus anderen Verfahren – E ingeräumte Kontoüberziehung, gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten „Sonderbedingungen für – Verwahrung von Einlagen, den Lastschriftverkehr“. –G eduldete Kontoüberziehung, Scheckinkasso – Scheckinkasso Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Ver- – Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den pflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten Scheckverkehr”) beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezo- – girocard (Debitkarte) zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten und genen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auf- zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des electronic tragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Ein- cash-, Maestro- und V PAY-Systems (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingun- gang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur gen für die girocard (Debitkarte)“) unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäfts- Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt bedingungen der Bank“). nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank. Scheckeinlösung Die vollumfängliche Nutzung der Leistungen ist in der Regel nur bei einem PSD Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht Gehaltsgirokonto möglich. spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht Leistungsvorbehalt: wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Grundsätzlich ist kein Leistungsvorbehalt vereinbart, es sei denn eine Leistung kann Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahlt- für einzelne Geschäftsarten oder Geschäfte aus besonderen Gründen nicht ange- meldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vor- boten werden (z. B. aufgrund gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung im PSD gelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank OnlineBanking und PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)). Hinsichtlich einzelner im festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei- Zusammenhang mit dem Konto stehende Dienstleistun gen (z.B. Gutschrift bei nen Geschäftsbedingungen“). Im Übrigen gelten die „Sonderbedingungen für Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfür den Scheckverkehr“. maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbart wurden Kartenzahlung mit der girocard (Debitkarte) (z.B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes). Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonder- Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen durch den Kunden bedingungen für die girocard (Debitkarte)“). Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet: Preise: –m onatliches Kontoführungsentgelt zum Monatsende Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils (gilt nur für PSD GiroPremium, PSD GiroKomfort, PSD GiroBasic, PSD GiroDirekt) gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leistungsver- – T ransaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion zeichnis kann in den Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-rns.de einge- 4
sehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Die Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt die in Nr. 18 und 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« für den Kunden nach Maßgabe von Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehenden Son- Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Ein- derbedingungen: künfte steuerpflichtig. Verwahrentgelte sind nicht steuermindernd zu berücksich- „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“, tigen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“, oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Aus- „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“, land steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kun- „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)“, de selbst zu tragen. „Sonderbedingungen für Kontoauszugsdrucker“. Vertragliche Kündigungsregeln: Kontoführung Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrundeliegenden Aufträge und Wei- und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. sungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschriften, Bankentgelte) auf dem in laufen- der Rechnung geführten Konto. Dabei werden die jeweiligen Buchungspositionen Mindestlaufzeit des Vertrages: zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalen- Es gibt keine Mindestlaufzeit. dermonats – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde: Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert- werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstel- oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü- lung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin- Postversand, elektronisches Postfach) übermittelt. dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Siche- Überweisung (ausschließlich zugunsten eines vereinbarten Referenzkontos möglich) rung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des den Kunden zustehen. Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts- des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichun- Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zah- gen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthalten: lungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des – S onderbedingungen für den Überweisungsverkehr angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich – Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen aus den „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“und die „Sonderbe- – S onderbedingungen für den Lastschriftverkehr dingungen für Echtzeit-Überweisungen“. – S onderbedingungen für den Scheckverkehr Lastschriftbelastung – S onderbedingungen für die girocard (Debitkarte) Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am – S onderbedingungen für das PSD OnlineBanking zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember) – S onderbedingungen für PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei- – S onderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs nen Geschäftsbedingungen der Bank“). Für Lastschriften aus anderen Verfahren Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten „Sonderbedingungen für Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch den Lastschriftverkehr“. aus der ursprünglichen Vertragsurkunde. Preise: 2. Informationen zum PSD Wertpapier-Abrechnungskonto Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem Wesentliche Leistungsmerkmale: jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leis- Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) ein, tungsverzeichnis kann in den Geschäftsräumen der Bank oder unter schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlass- www.psd-rns.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden te Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisung) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit das dieses zusenden. Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesonde- des Girovertrags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbe- re folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: dingungen“. – Kontoführung – Verwahrung von Einlagen Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten – Überweisungen auf das vereinbarte Referenzkonto (vgl. hierzu im Einzelnen die Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Ein- „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr” und die „Sonderbedin- künfte steuerpflichtig. Verwahrentgelte sind nicht steuermindernd zu berücksich- gungen für Echtzeit-Überweisungen“) tigen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde – Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Aus- den Lastschriftverkehr”) land steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kun- Verfügungen sind nur unbar durch interne Umbuchungen oder institutsübergrei- de selbst zu tragen. fende Überweisung auf das vereinbarte Referenzkonto möglich. Vertragliche Kündigungsregeln: Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden Bank. und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Leistungsvorbehalt: Mindestlaufzeit des Vertrages: Grundsätzlich ist kein Leistungsvorbehalt vereinbart, es sei denn eine Leistung Es gibt keine Mindestlaufzeit. kann für einzelne Geschäftsarten oder Geschäfte aus besonderen Gründen nicht Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde: angeboten werden (z. B. aufgrund gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert- im PSD OnlineBanking und PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)). Das PSD Wertpa- papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt pier-Abrechnungskonto dient ausschließlich zur Abwicklung der Aufträge eines oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü- bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG geführten Wertpapierdepots sowie den chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin- Produkten der Verbundunternehmen der Bank. Verfügungen sind ausschließlich dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung zugunsten eines vereinbarten Referenzkontos möglich. Die Einlösung von Last- aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den schriften erfolgt nur bei Lastschriften der Verbundunternehmen der Bank. Kunden zustehen. Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts- Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen durch den Kunden bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichun- Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet: gen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthalten: – Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion – Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr – Zinsen zum Quartalsende – Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen – Verwahrentgelt (Negativzins) p.a. – Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt zu – Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking berechnen. Das geltende Verwahrentgelt für den Girovertrag richtet sich nach – Sonderbedingungen für PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) der Einlage und ergibt sich aus dem Preisaushang und Preis- und Leistungsver- – Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs zeichnis. Das Verwahrentgelt wird im Preisaushang und Preis- und Leistungsver- Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. zeichnis veröffentlicht. Die Bank wird das Verwahrentgelt an die des jeweiligen Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch Neugeschäfts für Einlagen dieser Art anpassen, die sich an den Marktverhältnis- aus der ursprünglichen Vertragsurkunde. sen orientieren. Dadurch kann es zur Berechnung von Verwahrentgelten (Nega- tivzinsen) kommen. Eine Änderung des Verwahrentgelts tritt ohne schriftliche 3. Informationen zum Basiskonto Mitteilung in Kraft. Das Verwahrentgelt wird auf Basis der Einlagen für 360 Tage Wesentliche Leistungsmerkmale: (gemäß der deutschen Zinsmethode 30/360) berechnet. Das Verwahrentgelt Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) als wird zum vierteljährlichen Rechnungsabschluss dem Girokonto belastet. Der Basiskonto ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt 5
von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisung) zu Lasten dieses Kon- Lastschriftbelastung tos ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzel- Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am nen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember) – Kontoführung nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei- – Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen nen Geschäftsbedingungen der Bank“). Für Lastschriften aus anderen Verfahren – Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den Über- gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten „Sonderbedingungen für weisungsverkehr” und die „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“) den Lastschriftverkehr“. – Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für Scheckinkasso den Lastschriftverkehr”) Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Ver- – Daueraufträge pflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten – Scheckinkasso beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezo- – Verwahrung von Einlagen genen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auf- – Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonderbedingungen für den tragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Ein- Scheckverkehr”) gang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur – girocard (Debitkarte) zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäfts- und zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des elec- bedingungen der Bank“). tronic cash, M aestro- und V PAY-Systems (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonder- bedingungen für die girocard“) Scheckeinlösung Die vollumfängliche Nutzung der Leistungen ist in der Regel nur bei einem PSD Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht Gehaltsgirokonto möglich. spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Basiskontover- wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. trags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahlt- « der Bank. meldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vor- gelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank Leistungsvorbehalt: festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei- Grundsätzlich ist kein Leistungsvorbehalt vereinbart, es sei denn eine Leistung nen Geschäftsbedingungen“). Im Übrigen gelten die „Sonderbedingungen für kann für einzelne Geschäftsarten oder Geschäfte aus besonderen Gründen nicht den Scheckverkehr“. angeboten werden (z. B. aufgrund gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung im PSD OnlineBanking und PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)). Hinsichtlich ein- Kartenzahlung mit der girocard (Debitkarte) zelner im Zusammenhang mit dem Konto stehende Dienstleistungen (z.B. Gut- Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den schrift bei Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung (vgl. hierzu im Einzelnen die „Sonder- die hierfür maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen verein- bedingungen für die girocard (Debitkarte)“). bart wurden (z.B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes). Preise: Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Die Kontoführung selbst kostet 4,90 Euro monatlich. Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen durch den Kunden Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils Entgelte und Zinsen werden auf dem Basiskonto wie folgt belastet: gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Das Preis- und Leistungsver- – Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion zeichnis kann in den Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-rns.de einge- – Zinsen zum Quartalsende sehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Die – Verwahrentgelt (Negativzins) p.a. Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Basiskontovertrags Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt zu erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. berechnen. Das geltende Verwahrentgelt für den Basiskontovertrag richtet sich Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten nach der Einlage und ergibt sich aus dem Preisaushang und Preis- und Leistungs- Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Ein- verzeichnis. Das Verwahrentgelt wird im Preisaushang und Preis- und Leistungs- künfte steuerpflichtig. Verwahrentgelte sind nicht steuermindernd zu berücksich- verzeichnis veröffentlicht. Die Bank wird das Verwahrentgelt an die des jeweili- tigen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde gen Neugeschäfts für Einlagen dieser Art anpassen, die sich an den Marktver- oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Aus- hältnissen orientieren. Dadurch kann es zur Berechnung von Verwahrentgelten land steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kun- (Negativzinsen) kommen. Eine Änderung des Verwahrentgelts tritt ohne schriftli- de selbst zu tragen. che Mitteilung in Kraft. Das Verwahrentgelt wird auf Basis der Einlagen für 360 Tage (gemäß der deutschen Zinsmethode 30/360) berechnet. Das Verwahrent- Vertragliche Kündigungsregeln: gelt wird zum vierteljährlichen Rechnungsabschluss dem Basiskonto belastet. Der Basiskontovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es gelten Der Basiskontovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es gelten die Bestimmungen von Nr. 18 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«. Die die Bestimmungen von Nr. 18 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Die Bank kann den Basiskontovertrag gemäß Nr. 19 (5) der »Allgemeinen Geschäfts- Bank kann den Basiskontovertrag gemäß Nr. 19 (5) der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen« nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergän- bedingungen“ nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergän- zend nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. zend nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Es besteht keine Mindest- Mindestlaufzeit des Vertrages: laufzeit. Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehen- Es gibt keine Mindestlaufzeit. den Sonderbedingungen: „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“, Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde: „Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen“, Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wert- „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“, papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)“, oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprü- „Sonderbedingungen für Kontoauszugsdrucker“. chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbin- dung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung Kontoführung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Basiskontovertrag durch Verbu- Kunden zustehen. chung der Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträ- Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts- ge und Weisungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlun- bedingungen der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichun- gen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto. Dabei wer- gen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthal- den die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungspe- ten: riode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der – Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des – Sonderbedingungen für Echtzeit-Überweisungen Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäf- – Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr tes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der – Sonderbedingungen für den Scheckverkehr jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, elektronisches Postfach) übermittelt. – Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) – Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking Bargeldeinzahlungen/Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut. – Sonderbedingungen für PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) – Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs Bargeldauszahlungen Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Bargeldauszahlung am Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch Schalter oder an Geldautomaten. aus der ursprünglichen Vertragsurkunde. Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des 4. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Information zum Zustandekommen des Vertrages Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zah- Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein lungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank das angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenom- aus den „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“und die „Sonderbe- mene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag dingungen für Echtzeit-Überweisungen“. lediglich bestätigt. 6
5. Referenzwert-Information Der effektive Jahreszins des Kredits wird anhand des angenommenen Zinssatzes In unseren als Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ausgestalten Überzie- berechnet. Da es sich bei dem Kredit um einen Kredit mit variablem Zinssatz han- hungsmöglichkeiten lautet der Referenzzins Zinssatz der Europäischen Zentral- delt, kann der tatsächliche effektive Jahreszins von dem angegebenen effektiven bank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (EZB-Leitzins) und wird administriert von Jahreszins abweichen, falls sich der Zinssatz des Kredits ändert. der Europäischen Zentralbank (EZB). Falls sich der Zinssatz beispielsweise auf den Sollzinssatz – falls die der Berechnung Der Referenzzins wird im Rahmen der Zinsänderungsklausel verwendet, die in den des Sollzinssatzes zugrunde liegenden Daten nur für einen Zeitraum von weniger Europäischen Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungskrediten und im als 20 Jahren vorliegen – des längsten Zeitraums, für den solche Daten vorliegen, Vertrag abgedruckt ist. von 11,74 % erhöht, kann der effektive Jahreszins auf 12,27 % ansteigen. Widerrufsbelehrung Kontoüberziehung, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingun- gen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Finanzdienstleistungen: Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Widerrufsrecht: Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 in Verbindung mit § 1 Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs- Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen EGBGB. müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von bei- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des den Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit PSD Bank RheinNeckarSaar eG deren Empfang. Geschäftsstelle Stuttgart Deckerstr. 37-39, 70372 Stuttgart Besondere Hinweise: Keine Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Ende der Widerrufsbelehrung Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne einge- räumte Kontoüberziehung oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Gültigkeitsdauer dieser Information Die Informationen (Stand: 15. August 2021) sind bis auf Weiteres gültig. 7
PSD Bank Entgeltinformation RheinNeckarSaar eG Name des Kontoanbieters: PSD Bank RheinNeckarSaar eG Kontobezeichnung: PSD GiroPremium Datum: 01.08.2021 Hiermit informieren wir Sie über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungs- konto verbundenen Dienste anfallen, damit Sie diese mit anderen Konten vergleichen können. Darüber hinaus können auch Entgelte für hier nicht aufgeführte Dienste anfallen. Umfassende Informationen erhalten Sie in dem Preisaushang sowie Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Ein Glossar der hier verwendeten Begriffe ist kostenfrei erhältlich. 134 300 01.21 65815 Seite 1 von 6 8
Dienst Entgelt Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste Kontoführung Kontoführung im 9,90 EUR Klassik-Status Jährliche Gesamtentgelte 118,80 EUR Kontoführung im Silber- 7,40 EUR Status Jährliche Gesamtentgelte 88,80 EUR Kontoführung im Gold- 6,40 EUR Status Jährliche Gesamtentgelte 76,80 EUR Kontoführung im Platin- 4,90 EUR Status Jährliche Gesamtentgelte 58,80 EUR Umfasst ein Dienstleistungspaket bestehend aus: - Ausgabe einer Debitkarte [girocard VPAY] je Kontoinhaber - 25 Bargeldabhebungen mit der Debitkarte [girocard V PAY] pro Kalenderjahr im BankCard Servicenetz - Entgelt für die Verwahrung von Einlagen von Kontokorrentkonten 0,00% p.a. Ab Überschreiten eines Guthabenbetrages von 0,00 EURO (Freibetrag) Das Verwahrentgelt ist variabel und ist an die Änderung eines Referenzzinssatzes gekoppelt. Referenzzinssatz ist der „Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (EZB-Zinssatz). Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig vierteljährlich jeweils zum Quartalsultimo überprüfen. Die Höhe des aktuellen Verwahrentgeltes können Sie http://www.psd-rns.de einsehen. Über diese Anzahl hinausgehende Dienste werden getrennt in Rechnung gestellt. Zahlungen (ohne Karten) Überweisung In Euro innerhalb der EWR-Staaten Überweisung mit IBAN innerhalb der Bank online/SB-Terminal je 0,00 EUR Auftrag telefonisch/beleghaft je 0,00 EUR Auftrag formlos je Auftrag 5,00 EUR Echtzeit-Überweisung 0,00 EUR 134 300 01.21 65815 Seite 2 von 6 9
Sie können auch lesen