BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM BAWAG P.S.K. eBANKING
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BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM BAWAG P.S.K. eBANKING GEGENÜBERSTELLUNG FASSUNG JÄNNER 2016 FASSUNG AUGUST 2016 1. Allgemeines 1. Allgemeines 1.1 Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings (im Folgenden 1.1 Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings (im Folgenden auch kurz „eBanking“) „BAWAG P.S.K. eBanking“) BAWAG P.S.K. eBanking kann über unterschiedliche Zugangs- BAWAG P.S.K. eBanking kann über unterschiedliche Zugangs- medien genutzt werden: medien genutzt werden: BAWAG P.S.K. eBanking per Internet BAWAG P.S.K. eBanking per Internet ermöglicht dem Kunden über Endgeräte mit Internetzugang ermöglicht dem Kunden über Endgeräte mit Internetzugang über über einen Browser durch Eingabe der persönlichen Identifikati- einen Browser durch Eingabe der persönlichen Identifikations- onsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN bzw. digitale Signa- merkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN, TAN bzw. tur) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbind- digitale Signatur) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und liche Willenserklärungen abzugeben. rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Erklärun- gen abzugeben. BAWAG P.S.K. eBanking per APP BAWAG P.S.K. eBanking per App ermöglicht dem Kunden über eine APP der Bank (wie unten de- ermöglicht dem Kunden über die eBanking App der Bank auf finiert) auf einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet), einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet), durch Ein- durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Ver- gabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfügernum- fügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu ertei- mer, PIN bzw. Einmal PIN oder Fingerprint/ Touch ID und TAN) len und rechtsverbindliche Willenserklärungen über ein mobiles Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Endgerät (z.B. Telefon, Tablet) abzugeben. Willenserklärungen sowie sonstige Erklärungen über ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) abzugeben. BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe oder Bekanntgabe der ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe oder Bekanntgabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (IBAN bzw. Teile davon, persönlichen Identifikationsmerkmale (IBAN bzw. Teile davon, Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier Stellen seiner Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier Stellen seiner PIN, TAN) telefonisch Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen PIN oder TAN) telefonisch Abfragen zu tätigen, Aufträge zu er- und rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben. teilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Erklärungen abzugeben. BAWAG P.S.K. eBanking per SMS BAWAG P.S.K eBanking per SMS ermöglicht dem Kunden, nach Eingabe der persönlichen Iden- ermöglicht dem Kunden befristet bis 31.10.2016 nach Eingabe tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN und IBAN) über ein der persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfügernummer, mobiles Endgerät Abfragen zu tätigen. PIN und IBAN) über ein mobiles Endgerät Abfragen zu tätigen; nach diesem Datum sind keine Abfragen des Kunden über BA- WAG P.S.K. eBanking per SMS mehr möglich. BAWAG P.S.K. eBanking per eps Online-Überweisung BAWAG P.S.K. eBanking per eps Online-Überweisung ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe der persönlichen Iden- ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe der persönlichen Identi- tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu fikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN und tätigen und Aufträge zu erteilen. TAN) Aufträge zu erteilen. 1.2 Begriffsbestimmungen 1.2 Begriffsbestimmungen Bank Bank BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichi- BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichi- sche Postsparkasse Aktiengesellschaft (im Folgenden „Bank“) sche Postsparkasse Aktiengesellschaft (im Folgenden „Bank“) eBanking Funktionsumfang eBanking Funktionsumfang Im BAWAG P.S.K. eBanking hat der Kunde, der Kontoinhaber Im BAWAG P.S.K. eBanking hat der Kunde, der Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigter ist, die Möglichkeit, Abfragen zu oder Zeichnungsberechtigter ist, die Möglichkeit, Abfragen zu tätigen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge, Kreditkartenabrech- tätigen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge, Kreditkartenabrech- nungen, etc.), Aufträge zu erteilen (z.B. Zahlungsaufträge, nungen, etc.), Aufträge zu erteilen (z.B. Zahlungsaufträge, Wert- Wertpapierorders, etc.) und rechtsverbindliche Willenserklä- papierorders, etc.), und rechtsverbindliche Willenserklärungen rungen abzugeben (z.B. Produkteröffnungen, Bankomatkarte (z.B. Produkteröffnungen, Kontokarte Limitänderung, etc.) so- Limitänderung, etc.). Je nach Zugangsweg (Internet, APP, Te- wie sonstige Erklärungen (z.B. Bekanntgabe seiner g eänderten lefon, SMS, oder eps Online-Überweisung) stehen dem Kunden Adressdaten) abzugeben. Je nach Zugangsweg (Internet, App, abhängig vom Stand der technischen Entwicklung der zugrun- Telefon oder eps Online-Überweisung) stehen dem Kunden ab- deliegenden Applikation alle oder einzelne Funktionen zur Ver- hängig vom Stand der technischen Entwicklung der zugrundelie- fügung. genden Applikation alle oder einzelne Funktionen zur Verfügung. eBanking App Die eBanking App ist eine App der Bank, die dem Kunden im Seite 1 / 8
BAWAG P.S.K. eBanking per App ermöglicht, Abfragen zu täti- gen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklä- rungen sowie sonstige Erklärungen abzugeben. Zur Nutzung der eBanking App ist die eBanking App der Bank auf ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu laden. Security App Die Security App ist eine App der Bank, die die Einmal PIN für den Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking und bei Ver- wendung des secTAN-Verfahrens die TAN zur Autorisierung von Transaktionen generiert sowie nach Anforderung durch den Kun- den persönliche und auf die Produkte bezogene Informationen (z.B. Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge, PIN-Änderungen) anzeigt. Zur Nutzung der Security App ist die Security App der Bank auf ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu laden. Verfügernummer Verfügernummer Jeder von der Bank zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings Jeder von der Bank zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings akzeptierte Kunde erhält nach Abschluss der Teilnahmeverein- akzeptierte Kunde erhält nach Abschluss der Teilnahmeverein- barung von der Bank eine mehrstellige Verfügernummer. Die barung von der Bank eine mehrstellige Verfügernummer. Die Verfügernummer kann vom Kunden nicht geändert werden. Verfügernummer kann vom Kunden nicht geändert werden. PIN PIN Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist ein von der Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist ein von der Bank vorgegebenes Identifikationsmerkmal, das vom Kunden Bank vorgegebenes Identifikationsmerkmal, das vom Kunden im im BAWAG P.S.K. eBanking per Internet jederzeit geändert wer- BAWAG P.S.K. eBanking per Internet jederzeit geändert werden den kann. Die PIN dient der Legitimierung des Kunden beim kann. Die PIN dient der Legitimierung des Kunden beim BAWAG BAWAG P.S.K. eBanking und ist Voraussetzung für den Einstieg P.S.K. eBanking und ist Voraussetzung für den Einstieg in das in das BAWAG P.S.K. eBanking. BAWAG P.S.K. eBanking. Einmal PIN Die Einmal PIN ist ein von der Bank vorgegebenes Identifikati- onsmerkmal, das vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking nicht geändert werden kann. Die Einmal PIN dient der Legitimierung des Kunden beim BAWAG P.S.K. eBanking per Internet, per App und per eps Online-Überweisung und ist eine alternative Mög- lichkeit zur PIN für den Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking. Die Einmal PIN ist für eine einzige Legitimierung verwendbar und verliert nach fünf Minuten ihre Gültigkeit. Die Anforderung der Einmal PIN erfolgt in der Security App und ist nur dann möglich, wenn der Kunde über ein Fingerprint/ Touch ID fähiges mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) verfügt und seinen Fingerabdruck auf dem mobilen Endgerät hinterlegt hat. Die Einmal PIN wird in die Security App zuge- stellt. Fingerprint/ Touch ID Der Fingerprint/ die Touch ID ist ein persönliches Identifikati- onsmerkmal des Kunden, das eine Identifizierung beim BAWAG P.S.K. eBanking per App mittels Fingerabdruck ermöglicht und vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking per App freigeschaltet werden muss. Der Fingerprint/ die Touch ID ist eine alternative Möglichkeit zur Identifikation des Kunden mittels Verfügernum- mer und PIN bzw. Einmal PIN beim BAWAG PSK eBanking per App. Zur Nutzung des Fingerprints/ der Touch ID muss der Kunde über ein Fingerprint/ Touch ID fähiges mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) verfügen. Die Identifikation des Kunden mittels Fingerprint/ Touch ID ist ab 09.01.2017 möglich. Folgenummer Folgenummer Um sich zum BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon einwählen Um sich zum BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon einwählen zu können, ist eine Identifizierung anhand der IBAN bzw. Teile zu können, ist eine Identifizierung anhand der IBAN bzw. Teile davon, der Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier davon, der Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier Stellen der PIN erforderlich. Stellen der PIN erforderlich. Die Folgenummer ist eine von der Bank vorgegebene Ziffern- Die Folgenummer ist eine von der Bank vorgegebene Ziffernkom- kombination, die vom Kunden nicht verändert werden kann. bination, die vom Kunden nicht verändert werden kann. Seite 2 / 8
TAN und iTAN TAN und iTAN Für die Erteilung von Aufträgen sowie für die Abgabe von sons- Für die Erteilung von Aufträgen sowie für die Abgabe von rechts- tigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen ist neben Verfü- verbindlichen Willenserklärungen oder sonstigen Erklärungen ist gernummer und PIN auch die Eingabe einer einmalig verwend- neben Verfügernummer und PIN bzw. Einmal PIN oder Finger- baren Transaktionsnummer (TAN) erforderlich. print/ Touch ID auch die Eingabe einer einmalig verwendbaren Transaktionsnummer (TAN) erforderlich. Beim indizierten TAN-Verfahren (iTAN) wird bei Aufträgen und rechtsverbindlichen Willenserklärungen die Eingabe einer be- Beim indizierten TAN-Verfahren (iTAN) wird bei Aufträgen und stimmten, von der Bank nach dem Zufallsprinzip ausgewählten rechtsverbindlichen Willenserklärungen sowie sonstigen Erklä- TAN verlangt. TANs werden in Listen mit laufender Nummerie- rungen die Eingabe einer bestimmten, von der Bank nach dem rung von der Bank erstellt und an den Kunden per Post übermit- Zufallsprinzip ausgewählten TAN verlangt. TANs werden in Lis- telt. Wurden von einer Liste 24 TANs verbraucht, wird von der ten mit laufender Nummerierung von der Bank erstellt und an Bank automatisch eine neue TAN-Liste erstellt und an die vom den Kunden per Post übermittelt. Wurden von einer Liste 24 Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse versandt. Mit Zugang TANs verbraucht, wird von der Bank automatisch eine neue TAN- der neuen TANListe wird die alte TAN-Liste nicht ungültig! Es Liste erstellt und an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene können somit gleichzeitig 2 Listen aktiv sein. Adresse versandt. Mit Zugang der neuen TAN-Liste wird die alte TAN-Liste nicht ungültig! Es können somit gleichzeitig 2 Listen Bei nicht korrekter Eingabe oder Abbruch der Transaktion ver- aktiv sein. Bei nicht korrekter Eingabe oder Abbruch der Trans- liert diese TAN nicht ihre Gültigkeit. Die nicht durchgeführte aktion verliert diese TAN nicht ihre Gültigkeit. Die nicht durchge- Transaktion wird von der Bank als Fehlversuch registriert. führte Transaktion wird von der Bank als Fehlversuch registriert. Das iTAN-Verfahren steht befristet bis 19.01.2017 zur Verfü- gung und kann danach nicht mehr genutzt werden. mobile TAN mobileTAN Beim mobile TAN-Verfahren wird bei Aufträgen und rechtsver- Beim mobileTAN-Verfahren wird bei Aufträgen und rechtsver- bindlichen Willenserklärungen die Eingabe einer TAN verlangt, bindlichen Willenserklärungen sowie sonstigen Erklärungen die die von der Bank an eine vom Kunden bekannt gegebene Mobil- Eingabe einer TAN verlangt, die von der Bank an eine vom Kun- telefonnummer per SMS gesendet wird. In der SMS werden mit den bekannt gegebene Mobiltelefonnummer per SMS gesendet der mobile TAN zum Zweck der Kontrolle auch Angaben über wird. In der SMS werden mit der mobileTAN zum Zweck der den zu autorisierenden Auftrag (z.B. IBAN des Empfängers) Kontrolle auch Angaben über den zu autorisierenden Auftrag oder über die rechtsverbindliche Willenserklärung übermittelt. (z.B. IBAN des Empfängers) oder über die rechtsverbindliche Bei nicht korrekter Eingabe der mobile TAN oder Abbruch der Willenserklärung bzw. sonstige Erklärung übermittelt. Bei nicht Transaktion verliert die mobile TAN ihre Gültigkeit und es wird korrekter Eingabe der mobileTAN oder Abbruch der Transaktion diese nicht durchgeführte Transaktion von der Bank als Fehlver- verliert die mobileTAN ihre Gültigkeit und es wird diese nicht such registriert. durchgeführte Transaktion von der Bank als Fehlversuch regis- triert. secTAN Beim secTAN-Verfahren wird bei Aufträgen und rechtsverbind- lichen Willenserklärungen sowie sonstigen Erklärungen die Ein- gabe einer TAN verlangt, die nach Anforderung des Kunden in der Security App in diese zugestellt wird. In die Security App werden mit der secTAN zum Zweck der Kontrolle auch Angaben über den zu autorisierenden Auftrag (z.B. IBAN des Empfängers) oder über die rechtsverbindliche Willenserklärung bzw. sonstige Erklärung übermittelt. Bei nicht korrekter Eingabe der secTAN oder Abbruch der Transaktion verliert die secTAN ihre Gültigkeit und es wird diese nicht durchgeführte Transaktion von der Bank als Fehlversuch registriert. Digitale Signatur Digitale Signatur Anstelle von Verfügernummer, PIN und TAN kann zur Legiti- Ein qualifiziertes digitales Zertifikat kann zur Legitimierung und mierung und Erteilung von Aufträgen und rechtsverbindlichen Erteilung von Aufträgen und rechtsverbindlichen Willenserklä- Willenserklärungen gegenüber der Bank im Rahmen des BA- rungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber der Bank im Rah- WAG P.S.K. eBanking per Internet ein digitales Zertifikat nach men des BAWAG P.S.K. eBanking per Internet nicht verwendet vorheriger Anmeldung durch den Kunden verwendet werden. werden; es sei denn, die Bank hat die Verwendung eines konkre- Die Bank akzeptiert das qualifizierte Zertifikat a.sign premium ten, namentlich genannten qualifizierten digitalen Zertifikats als des Zertifizierungsdiensteanbieters A-Trust Gesellschaft für Si- Alternative zu Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN oder Fin- cherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH (im gerprint/ Touch ID und TAN nach vorheriger Anmeldung durch Folgenden „A-Trust“). den Kunden mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart. 1.3 Hinweis auf Sorgfaltspflichten des Kunden 1.3 Hinweis auf Sorgfaltspflichten des Kunden Zu den vorstehend definierten Legitimations- und Autorisie- Zu den vorstehend definierten Legitimations- und Autorisie- rungsmerkmalen im Rahmen des BAWAG P.S.K. eBanking ent- rungsmerkmalen im Rahmen des BAWAG P.S.K. eBanking ent- hält Punkt 3 Sorgfaltspflichten des Kunden. hält Punkt 3 Sorgfaltspflichten des Kunden. 1.4 Voraussetzung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBan- 1.4 Voraussetzung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K. king eBanking Die Möglichkeit zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBanking setzt Die Möglichkeit zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBanking setzt das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und eine diesbezügli- das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und eine diesbezügliche che Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank vor- Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank voraus. Wird aus. Wird in dieser Vereinbarung die Geltung der Bedingungen in dieser Vereinbarung die Geltung der Bedingungen für die Teil- für die Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking (im Folgenden nahme am BAWAG P.S.K. eBanking (im Folgenden „eBanking „eBanking Bedingungen“) vereinbart, regeln die eBanking Be- Bedingungen“) vereinbart, regeln die eBanking Bedingungen die dingungen die Legitimation des Kunden und die Autorisierung Legitimation des Kunden und die Autorisierung der Funktionen der Funktionen (wie in Punkt 1.2. definiert) sowie zusammen- (wie in Punkt 1.2. definiert) sowie zusammenhängende Berei- Seite 3 / 8
hängende Bereiche wie etwa Sorgfaltspflichten des Kunden. che wie etwa Sorgfaltspflichten des Kunden. Die Geschäftsbe- Die Geschäftsbeziehung an sich wird durch den ihr zugrunde ziehung an sich wird durch den ihr zugrunde liegenden Vertrag liegenden Vertrag (etwa Kontovertrag) und die für sie geltenden (etwa Kontovertrag) und die für sie geltenden Geschäftsbedin- Geschäftsbedingungen geregelt. gungen geregelt. 2. Zugangsberechtigung / Abwicklung 2. Zugangsberechtigung / Abwicklung 2.1 Allgemeines 2.1 Allgemeines Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking erhalten nur Kunden, die Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking erhalten nur Kunden, die sich durch die Eingabe ihrer persönlichen Identifikationsmerk- sich durch die Eingabe ihrer persönlichen Identifikationsmerk- male (je nach Applikation entweder Verfügernummer und PIN male (je nach Applikation entweder Verfügernummer und PIN oder digitale Signatur, oder IBAN bzw. Teile davon, Folgenum- bzw. Einmal PIN oder Fingerprint/ Touch ID, oder IBAN bzw. mer und PIN) legitimiert haben. Die Erteilung von Aufträgen Teile davon, Folgenummer und PIN oder eine ausdrücklich ver- und die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen erfolgt einbarte digitale Signatur) legitimiert haben. Die Erteilung von durch die Eingabe einer einmal verwendbaren Transaktions- Aufträgen und die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärun- nummer (TAN) oder mittels digitaler Signatur. gen oder sonstiger Erklärungen erfolgt durch die Eingabe einer einmal verwendbaren Transaktionsnummer (TAN) oder mittels ausdrücklich vereinbarter digitaler Signatur. Die Bank ist berechtigt, die Verfahren der Zugangsberechtigung Die Bank ist berechtigt, die Verfahren der Zugangsberechtigung nach vorheriger Mitteilung an den Kunden abzuändern. nach vorheriger Mitteilung an den Kunden abzuändern. Die Entgegennahme von Aufträgen und rechtsverbindlichen Wil- Die Entgegennahme von Aufträgen und rechtsverbindlichen Wil- lenserklärungen gilt nicht als Durchführungsbestätigung. lenserklärungen gilt nicht als Durchführungsbestätigung. Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon erfolgen Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon erfolgen zu Beweiszwecken Gesprächsaufzeichnungen. zu Beweiszwecken Gesprächsaufzeichnungen. 2.2 Kommunikationsberechtigte 2.2 Kommunikationsberechtigte Der Kontoinhaber ist berechtigt hinsichtlich seines Kontos die Der Kontoinhaber ist berechtigt hinsichtlich seines Kontos die Teilnahme am eBanking für Kommunikationsberechtigte zu Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking für Kommunikationsbe- beantragen. Der Kommunikationsberechtigte erhält auftrags rechtigte zu beantragen. Der Kommunikationsberechtigte erhält des Kontoinhabers von der Bank seine persönlichen Identifika- auftrags des Kontoinhabers von der Bank seine persönlichen tionsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TANs). Der Kummuni- Identifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TANs). Der kationsberechtigte ist berechtigt, im BAWAG P.S.K. eBanking Kommunikationsberechtigte ist berechtigt, im BAWAG P.S.K. Abfragen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge) zu tätigen und Zah- eBanking Abfragen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge) zu tätigen lungsaufträge im BAWAG P.S.K. eBanking vorzubereiten. Der und Zahlungsaufträge im BAWAG P.S.K. eBanking vorzuberei- Kommunikationsberechtigte kann weder Aufträge im Namen ten. Der Kommunikationsberechtigte kann weder Aufträge im des Kontoinhabers erteilen noch rechtsverbindliche Willenser- Namen des Kontoinhabers erteilen noch rechtsverbindliche Wil- klärungen für den Kontoinhaber abgeben. Der Kommunikations- lenserklärungen oder sonstige Erklärungen für den Kontoinhaber berechtigte ist berechtigt, seine persönlichen Daten im BAWAG abgeben. Der Kommunikationsberechtigte ist berechtigt, seine P.S.K. eBanking zu ändern. Die in diesen eBanking Bedingun- persönlichen Daten im BAWAG P.S.K. eBanking zu ändern. Die gen enthaltenen Regelungen betreffen Kommunikationsberech- in diesen eBanking Bedingungen enthaltenen Regelungen be- tigte im gleichen Maße wie Kunden, außer dies würde zu einer treffen Kommunikationsberechtigte im gleichen Maße wie Kun- Überschreitung des Berechtigungsumfangs des Kommunikati- den, außer dies würde zu einer Überschreitung des Berechti- onsberechtigten führen. gungsumfangs des Kommunikationsberechtigten führen. 3. Sorgfaltspflichten und empfohlene Sicherheitsmaß 3. Sorgfaltspflichten und empfohlene Sicherheitsmaß nahmen nahmen 3.1 Einhaltung und Rechtsfolgen 3.1 Einhaltung und Rechtsfolgen Jeder Kunde ist zur Einhaltung der in diesem Punkt enthalte- Jeder Kunde ist zur Einhaltung der in diesem Punkt enthaltenen nen Sorgfaltspflichten verpflichtet. Kunden, die Unternehmer Sorgfaltspflichten verpflichtet. Kunden, die Unternehmer sind, sind, sind zusätzlich zur Einhaltung der empfohlenen Sicher- sind zusätzlich zur Einhaltung der empfohlenen Sicherheits- heitsmaßnahmen verpflichtet. Eine Verletzung dieser Verpflich- maßnahmen verpflichtet. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen tungen führt zu Schadenersatzpflichten des Kunden oder zum führt zu Schadenersatzpflichten des Kunden oder zum Entfall Entfall bzw. zur Minderung seiner Schadenersatzansprüche ge- bzw. zur Minderung seiner Schadenersatzansprüche gegenüber genüber der Bank. der Bank. 3.2 Sorgfaltspflichten 3.2 Sorgfaltspflichten 3.2.1 Einhaltung und Rechtsfolgen 3.2.1 Geheimhaltungs- und Sperrverpflichtung Der Kunde erhält auf Antrag von der Bank seine persönlichen Der Kunde erhält auf Antrag von der Bank seine persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs, die geheim zu halten sind Identifikationsmerkmale und TANs, die geheim zu halten sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, größte Sorgfalt bei Aufbewahrung al- Der Kunde ist verpflichtet, größte Sorgfalt bei Aufbewahrung ler persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs (diese dür- aller persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs (diese fen keinesfalls Dritten zugänglich gemacht werden) walten zu dürfen keinesfalls Dritten zugänglich gemacht werden) walten lassen, um einen missbräuchlichen Zugriff zu den Bankgeschäf- zu lassen, um einen missbräuchlichen Zugriff zu den Bankge- ten, für die das eBanking eingerichtet wurde, zu vermeiden, schäften, für die das eBanking eingerichtet wurde, zu vermei- insbesondere hat er darauf zu achten, dass bei Verwendung der den, insbesondere hat er darauf zu achten, dass bei Verwendung persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs diese nicht der persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs diese nicht ausgespäht werden können. ausgespäht werden können. Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs und/oder Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs und/oder wenn Anlass zur Befürchtung besteht, dass Dritte Kenntnis von wenn Anlass zur Befürchtung besteht, dass Dritte Kenntnis von diesen erlangt haben, oder wenn sonstige Umstände vorliegen, diesen erlangt haben, oder wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, hat der Kunde unverzüglich die Sperre des Zugangs zu veran- hat der Kunde unverzüglich die Sperre des Zugangs zu veran- lassen. lassen. Seite 4 / 8
3.2.2 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung 3.2.2 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und APP von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und APP Bei BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und per APP wird aus- Bei BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und per APP wird aus- drücklich auf die Verpflichtung des Kunden hingewiesen, den drücklich auf die Verpflichtung des Kunden hingewiesen, den Zugang zum Gebrauch des mobilen Endgerätes bzw. den Zu- Zugang zum Gebrauch des mobilen Endgerätes bzw. den Zu- griff auf dort gespeicherte Daten für Nichtberechtigte zu sper- griff auf dort gespeicherte Daten für Nichtberechtigte zu sper- ren. Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS ist der ren. Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS ist der Kunde verpflichtet, der Bank eine Änderung der zum Empfang Kunde verpflichtet, der Bank eine Änderung der zum Empfang der Konto-/Umsatzabfragen vorgesehenen Mobiltelefonnummer der Konto-/Umsatzabfragen vorgesehenen Mobiltelefonnummer umgehend bekanntzugeben. umgehend bekanntzugeben. 3.2.3 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung 3.2.3 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking mit mobile TAN von BAWAG P.S.K. eBanking mit mobileTAN Die per SMS übermittelten Daten sind vom Kunden vor Ver- Die per SMS übermittelten Daten sind vom Kunden vor Verwen- wendung der mobilen TAN auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. dung der mobilen TAN auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Nur Nur bei Übereinstimmung der per SMS übermittelten Daten mit bei Übereinstimmung der per SMS übermittelten Daten mit dem dem gewünschten Auftrag bzw. der gewünschten rechtsverbind- gewünschten Auftrag bzw. der gewünschten rechtsverbindlichen lichen Willenserklärung darf die mobile TAN zur Auftragsbestä- Willenserklärung darf die mobileTAN zur Auftragsbestätigung tigung verwendet werden. verwendet werden. Eine Änderung der zum Empfang von mobilen TANs bekannt ge- Eine Änderung der zum Empfang von mobilen TANs bekannt ge- gebenen Mobiltelefonnummer ist vom Kunden entweder selbst gebenen Mobiltelefonnummer ist vom Kunden entweder selbst im BAWAG P.S.K. eBanking vorzunehmen oder durch Bekannt- im BAWAG P.S.K. eBanking vorzunehmen oder durch Bekannt- gabe an die Bank zu veranlassen. Die technische Einrichtung gabe an die Bank zu veranlassen. Die technische Einrichtung zum korrekten Empfang der SMS und die daraus entstehenden zum korrekten Empfang der SMS und die daraus entstehenden Kosten fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Kosten fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes oder wenn Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes oder wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen können, hat der Kunde unverzüglich Missbrauch ermöglichen können, hat der Kunde unverzüglich die Sperre seines eBanking Zuganges und des mobilen TAN-Ver- die Sperre seines eBanking Zuganges und des mobilen TAN-Ver- fahrens zu veranlassen. fahrens zu veranlassen. 3.2.4 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking mit secTAN Die in die Security App der Bank übermittelten Daten sind vom Kunden vor Verwendung der secTAN auf ihre Richtigkeit zu über- prüfen. Nur bei Übereinstimmung der in die Security App der Bank übermittelten Daten mit dem gewünschten Auftrag bzw. der gewünschten rechtsverbindlichen Willenserklärung darf die secTAN zur Auftragsbestätigung verwendet werden. Die technische Einrichtung zum korrekten Empfang der secTAN per push-Technologie und die daraus entstehenden Kosten fal- len in den Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes oder wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen können, hat der Kunde unverzüglich die Sperre seines eBanking Zuganges und des secTAN-Verfah- rens zu veranlassen. 3.2.4 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung 3.2.5 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Signatur der digitalen Signatur Bei Verlust der Signaturkarte hat der Kunde („Signator“) bei Wurde mit dem Kunden die Verwendung eines konkreten digita- A-Trust bzw. bei seinem Zertifizierungsdiensteanbieter unver- len Zertifikats ausdrücklich vereinbart, so hat der Kunde bei Ver- züglich die Sperre oder einen Widerruf des Zertifikates zu ver- lust der Signaturkarte bei seinem Zertifizierungsdiensteanbieter anlassen. unverzüglich die Sperre oder einen Widerruf des Zertifikates zu Zudem hat der Kunde die bei erstmaliger Verwendung der Si- veranlassen. gnaturkarte im BAWAG P.S.K. eBanking erfolgte Registrierung Zudem hat der Kunde die bei erstmaliger Verwendung der der Signaturkarte durch Anklicken des Buttons „Registrierung Signaturkarte im BAWAG P.S.K. eBanking erfolgte Registrierung löschen“ aufzuheben oder diese Aufhebung bei der Bank zu der Signaturkarte durch Anklicken des Buttons „Registrierung beauftragen. löschen“ aufzuheben oder diese Aufhebung bei der Bank zu be- auftragen. 3.2.6 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Fingerprint/ Touch ID beim BAWAG P.S.K. eBanking per App Bei Nutzung des Fingerprints/ der Touch ID zur Legitimierung im BAWAG P.S.K. eBanking per App wird ausdrücklich auf die Ver- pflichtung des Kunden hingewiesen, den Zugang zum G ebrauch des mobilen Endgerätes bzw. den Zugriff auf dort gespeicherte Daten für Nichtberechtigte zu sperren. Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes (z.B. Smart- phone, Tablet) oder wenn sonstige Umstände vorliegen, die ei- nem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen können, hat der Kunde unverzüglich die Sperre der Funktion „Login mit Fin- gerprint/ Touch ID“ zu veranlassen oder eigenständig durchzu- führen. Seite 5 / 8
3.3 Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung von 3.3 Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung BAWAG P.S.K. eBanking von BAWAG P.S.K. eBanking Die Bank empfiehlt jedem Kunden, die PIN regelmäßig, jedoch Die Bank empfiehlt jedem Kunden, die PIN regelmäßig, spätes- spätestens jeweils nach Ablauf von zwei Monaten, selbstständig tens alle zwei Monate, selbstständig zu ändern. zu ändern. Jedem Kunden wird empfohlen, seinen Computer hinsichtlich Jedem Kunden wird empfohlen, seinen Computer hinsichtlich Risiken aus dem Internet abzusichern, insbesondere eine Fi- Risiken aus dem Internet abzusichern, insbesondere eine Fi- rewall und einen aktuellen Virenschutz zu verwenden und diese rewall und einen aktuellen Virenschutz zu verwenden und diese am aktuellen Stand zu halten, sowie Sicherheitsupdates seines am aktuellen Stand zu halten, sowie Sicherheitsupdates seines Betriebssystems durchzuführen. Betriebssystems durchzuführen. Um ganz sicher zu sein, dass der Kunde mit der Bank verbunden Um ganz sicher zu sein, dass der Kunde mit der Bank verbun- ist, wird dem Kunden empfohlen, nach Möglichkeit die Zertifi- den ist, wird dem Kunden empfohlen, nach Möglichkeit die Zer- katsinformationen der Secure Socket Layer (SSL)-Verschlüsse- tifikatsinformationen der Secure Socket Layer (SSL)-Verschlüs- lung auf folgenden Inhalt hin zu überprüfen: selung auf folgenden Inhalt hin zu überprüfen: Eigentümer: ebanking. bawagpsk.com, Aussteller: www.verisign. Eigentümer: ebanking. bawagpsk.com, Aussteller: www.veri- com. sign.com. 4. Sperre 4. Sperre Achtung: Der Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking wird au- Achtung: Der Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking wird automa- tomatisch gesperrt, wenn während eines Zugriffes viermal auf- tisch gesperrt, wenn während eines Zugriffes viermal aufeinan- einanderfolgend die persönlichen Identifikationsmerkmale oder derfolgend die persönlichen Identifikationsmerkmale oder TANs TANs falsch eingegeben wurden. Der Kunde kann den Zugang falsch eingegeben wurden. Der Kunde kann den Zugang zum zum BAWAG P.S.K. eBanking auch selbst sperren, indem er BAWAG P.S.K. eBanking auch selbst sperren, indem er viermal viermal aufeinanderfolgend die PIN oder einen TAN falsch ein- aufeinanderfolgend die PIN oder einen TAN falsch eingibt. gibt. Der Kunde kann die Sperre des Zuganges zum BAWAG P.S.K. Der Kunde kann die Sperre des Zuganges zum BAWAG P.S.K. eBanking persönlich in jeder Filiale der Bank oder telefonisch eBanking persönlich in jeder Filiale der Bank oder telefonisch unter +43 (0) 5 99 05 995 veranlassen, wobei sich der Kunde unter +43 (0) 5 99 05 995 veranlassen, wobei sich der Kunde mittels Namen, Verfügernummer und Kontonummer zu legiti- mittels Namen, Verfügernummer und Kontonummer zu legiti- mieren hat. mieren hat. Die Aufhebung einer solchen Sperre ist nur durch den Kunden Die Aufhebung einer solchen Sperre ist nur durch den Kunden selbst schriftlich oder persönlich in einer Filiale der Bank oder selbst schriftlich oder persönlich in einer Filiale der Bank oder telefonisch +43 (0)5 99 05 995 unter Angabe einer gültigen telefonisch +43 (0)5 99 05 995 unter Angabe einer gültigen TAN möglich, wobei sich der Kunde entsprechend zu legitimie- TAN möglich, wobei sich der Kunde entsprechend zu legitimie- ren hat. ren hat. Die Bank ist berechtigt, BAWAG P.S.K. eBanking zu sperren, Die Bank ist berechtigt, BAWAG P.S.K. eBanking zu sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit dies rechtfertigen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder dies rechtfertigen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung besteht oder das beträchtlich er- betrügerischen Verwendung besteht oder das beträchtlich er- höhte Risiko besteht, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten höhte Risiko besteht, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit BAWAG P.S.K. eBanking ver- im Zusammenhang mit einer mit BAWAG P.S.K. eBanking ver- bundenen Kreditlinie nicht nachkommt. bundenen Kreditlinie nicht nachkommt. Die Bank wird den Kunden – soweit eine Bekanntgabe der Die Bank wird den Kunden – soweit eine Bekanntgabe der Sperre Sperre oder der Gründe für die Sperre nicht eine gerichtliche oder der Gründe für die Sperre nicht eine gerichtliche oder ver- oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. öster- waltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen reichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde - von Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde – von einer solchen einer solchen Sperre und deren Gründen in einer der mit dem Sperre und deren Gründen in einer der mit dem Kunden verein- Kunden vereinbarten Kommunikationsformen möglichst vor, barten Kommunikationsformen möglichst vor, spätestens aber spätestens aber unverzüglich nach der Sperre informieren. unverzüglich nach der Sperre informieren. 5. Rechtsverbindliche Verfügungen 5. Rechtsverbindliche Verfügungen Aufträge und rechtsverbindliche Willenserklärungen des Kun- Aufträge und rechtsverbindliche Willenserklärungen des Kun- den im BAWAG P.S.K. eBanking gelten als abgegeben, wenn den im BAWAG P.S.K. eBanking gelten als abgegeben, wenn der Kunde diese mittels gültiger TAN oder digitaler Signatur ab- der Kunde diese mittels gültiger TAN oder digitaler Signatur ab- schließend freigegeben hat. Dadurch verliert die jeweilige TAN schließend freigegeben hat. Dadurch verliert die jeweilige TAN ihre Gültigkeit. ihre Gültigkeit. Darüber hinaus ist die Bank nicht verpflichtet, in irgendeiner Darüber hinaus ist die Bank nicht verpflichtet, in irgendeiner Form eine weitere Bestätigung über den Auftrag oder die rechts- Form eine weitere Bestätigung über den Auftrag oder die rechts- verbindliche Willenserklärung einzuholen. Bei Durchführung verbindliche Willenserklärung einzuholen. Bei Durchführung der Aufträge ist der gültige Annahmeschluss je Geschäftstag der Aufträge ist der gültige Annahmeschluss je Geschäftstag zu beachten. Bezahlung von im Internet gekauften Waren und zu beachten. Bezahlung von im Internet gekauften Waren und Dienstleistungen mittels eps Online-Überweisung sind für den Dienstleistungen mittels eps Online-Überweisung sind für den Anbieter garantierte Zahlungen und damit vom Auftraggeber Anbieter garantierte Zahlungen und damit vom Auftraggeber nicht widerrufbar. nicht widerrufbar. Die Regelungen betreffend Einzel- und Kollektivzeichnungsbe- Die Regelungen betreffend Einzel- und Kollektivzeichnungsbe- rechtigung sind auch für die Disposition mittels BAWAG.P.S.K. rechtigung sind auch für die Disposition mittels BAWAG.P.S.K. eBanking verbindlich. eBanking verbindlich. Seite 6 / 8
6. Eingangszeitpunkt / Durchführung von Aufträgen 6. Eingangszeitpunkt / Durchführung von Aufträgen Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen: Der Zeitpunkt, zu Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen: Der Zeitpunkt, zu dem ein Zahlungsauftrag via BAWAG P.S.K. eBanking bei der dem ein Zahlungsauftrag via BAWAG P.S.K. eBanking bei der Bank eingeht, gilt als Eingangszeitpunkt. Geht der Zahlungs- Bank eingeht, gilt als Eingangszeitpunkt. Geht der Zahlungsauf- auftrag an einem Geschäftstag nach der cut off-Zeit ein oder trag an einem Geschäftstag nach der cut off-Zeit ein oder nicht nicht an einem Geschäftstag der Bank ein, so wird der Auftrag an einem Geschäftstag der Bank ein, so wird der Auftrag so so behandelt, als wäre er erst am nächsten Geschäftstag bei der behandelt, als wäre er erst am nächsten Geschäftstag bei der Bank eingegangen. Bank eingegangen. Die cut off-Zeit ist Punkt 6 der „Allgemeinen Informationen der Die cut off-Zeit ist Punkt 6 der „Allgemeinen Informationen der BAWAG P.S.K. zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“ BAWAG P.S.K. zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“ zu zu entnehmen. entnehmen. Zahlungsaufträge: sofern kein in der Zukunft liegendes Durch- Zahlungsaufträge: sofern kein in der Zukunft liegendes Durch- führungsdatum vom Kunden mitgeteilt wird, erfolgt die Durch- führungsdatum vom Kunden mitgeteilt wird, erfolgt die Durch- führung taggleich, wenn die Datenbestände für den Zahlungs- führung taggleich, wenn die Datenbestände für den Zahlungs- verkehr bis spätestens zur cut off-Zeit der Bank zur Bearbeitung verkehr bis spätestens zur cut off-Zeit der Bank zur Bearbeitung vorliegen. Andernfalls erfolgt die Durchführung spätestens an vorliegen. Andernfalls erfolgt die Durchführung spätestens an dem Geschäftstag, der dem Tag der Datenübertragung durch dem Geschäftstag, der dem Tag der Datenübertragung durch den Auftraggeber folgt. Voraussetzung für die Durchführung ist den Auftraggeber folgt. Voraussetzung für die Durchführung ist die entsprechende Kontodeckung. die entsprechende Kontodeckung. Wertpapierorders: Die Weiterleitung einer Order an die Börse Wertpapierorders: Die Weiterleitung einer Order an die Börse richtet sich sowohl nach den Öffnungszeiten der Handelsstellen richtet sich sowohl nach den Öffnungszeiten der Handelsstellen der Bank als auch nach den Öffnungszeiten des Börsenplatzes. der Bank als auch nach den Öffnungszeiten des Börsenplatzes. Die taggleiche Weiterleitung einer Order kann nur dann sicher- Die taggleiche Weiterleitung einer Order kann nur dann sicher- gestellt werden, wenn die Order mindestens eine halbe Stunde gestellt werden, wenn die Order mindestens eine halbe Stunde vor Handelsschluss der jeweiligen Börse und mindestens eine vor Handelsschluss der jeweiligen Börse und mindestens eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten der Handelsstellen halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten der Handelsstellen der Bank einlangt. Eine Wertpapierorder hat alle erforderlichen der Bank einlangt. Eine Wertpapierorder hat alle erforderlichen Daten wie Wertpapierkennnummer (ISIN), Stückanzahl bzw. Daten wie Wertpapierkennnummer (ISIN), Stückanzahl bzw. No- Nominale, Limit (in der entsprechenden Währung) und Gültig- minale, Limit (in der entsprechenden Währung) und Gültigkeits- keitsdauer zu enthalten. Die Kaufsumme bzw. der Verkaufserlös dauer zu enthalten. Die Kaufsumme bzw. der Verkaufserlös der der durchgeführten Aufträge werden dem vereinbarten Konto durchgeführten Aufträge werden dem vereinbarten Konto des des Kunden angelastet bzw. gutgeschrieben. Kunden angelastet bzw. gutgeschrieben. 7. Haftung gegenüber Unternehmern 7. Haftung gegenüber Unternehmern Im Verhältnis zu Unternehmern ist die Haftung der Bank für Im Verhältnis zu Unternehmern ist die Haftung der Bank für leicht fahrlässig verursachte Schäden generell ausgeschlossen. leicht fahrlässig verursachte Schäden generell ausgeschlossen. Für jene Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder Für jene Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder Software des Kunden, oder die durch das Nichtzustandekom- Software des Kunden, oder die durch das Nichtzustandekom- men des Verbindungsaufbaues mit dem Rechenzentrum der men des Verbindungsaufbaues mit dem Rechenzentrum der Bank, oder die durch einen vorübergehenden Ausfall der Ein- Bank, oder die durch einen vorübergehenden Ausfall der Einrich- richtungen der Bank zur Abwicklung des BAWAG P.S.K. eBan- tungen der Bank zur Abwicklung des BAWAG P.S.K. eBanking king entstehen sowie dann, wenn der Unternehmer die in Punkt entstehen sowie dann, wenn der Unternehmer die in Punkt 3. 3. festgelegten Sorgfaltspflichten verletzt hat oder wenn der festgelegten Sorgfaltspflichten verletzt hat oder wenn der Unter- Unternehmer den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen Sicher- nehmer den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen Sicherheits- heitsmaßnahmen nicht entsprochen hat, ist die Haftung der maßnahmen nicht entsprochen hat, ist die Haftung der Bank Bank unabhängig vom Grad des Verschuldens ausgeschlossen. unabhängig vom Grad des Verschuldens ausgeschlossen. Hat Hat der Unternehmer die in Punkt 3. festgelegten Sorgfalts- der Unternehmer die in Punkt 3. festgelegten Sorgfaltspflichten pflichten verletzt oder den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen verletzt oder den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen Sicher- Sicherheitsmaßnahmen nicht entsprochen, haftet er der Bank heitsmaßnahmen nicht entsprochen, haftet er der Bank für den für den daraus resultierenden Schaden. daraus resultierenden Schaden. 8. Kündigung 8. Kündigung Jeder Kunde ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teil- Jeder Kunde ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teilnahme nahme am BAWAG P.S.K. eBanking jederzeit ohne Angabe von am BAWAG P.S.K. eBanking jederzeit ohne Angabe von Gründen Gründen und ohne Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. und ohne Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Nach Einlan- Nach Einlangen der Kündigung wird die Bank den Zugriff auf gen der Kündigung wird die Bank den Zugriff auf das Konto mit- das Konto mittels BAWAG P.S.K. eBanking sperren. Verfügt der tels BAWAG P.S.K. eBanking sperren. Verfügt der Kunde über Kunde über ein Bankgeschäft, dessen Kontoauszug nur über ein Bankgeschäft, dessen Kontoauszug nur über eBanking ab- eBanking abrufbar ist, ist vor der Kündigung dieser Vereinba- rufbar ist, ist vor der Kündigung dieser Vereinbarung die Auflö- rung die Auflösung des Bankgeschäftes zu veranlassen. sung des Bankgeschäftes zu veranlassen. Die Bank ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teilnahme Die Bank ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teilnahme am eBanking jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Mo- am eBanking jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Mo- naten ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die naten ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die Bank hat darüber hinaus das Recht, die Vereinbarung über die Bank hat darüber hinaus das Recht, die Vereinbarung über die Teilnahme am eBanking jederzeit bei Vorliegen eines wichti- Teilnahme am eBanking jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen gen Grundes mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Als Grundes mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Überlassung der persönli- wichtiger Grund gilt insbesondere die Überlassung der persönli- chen Identifikationsmerkmale an unberechtigte dritte Personen. chen Identifikationsmerkmale an unberechtigte dritte Personen. 9. Zustellung von Mitteilungen und Erklärungen 9. Zustellung von Mitteilungen und Erklärungen Mitteilungen und Erklärungen (insbesondere Kontonachrichten, Mitteilungen und Erklärungen (insbesondere Kontonachrichten, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Änderungsmittei- Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Änderungsmittei- lungen, etc.), die die Bank dem Kunden zu übermitteln oder lungen, etc.), die die Bank dem Kunden zu übermitteln oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde, der eBanking ver- zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde, der eBanking ver- einbart hat, per Post oder durch Abrufbarkeit oder Übermittlung einbart hat, per Post oder durch Abrufbarkeit oder Übermittlung Seite 7 / 8
elektronisch im Wege des BAWAG P.S.K. eBankings. elektronisch im Wege des BAWAG P.S.K. eBankings. 10. ePostfach 10. ePostfach Für jeden Kunden wird im BAWAG P.S.K. eBanking per Internet Für jeden Kunden wird im BAWAG P.S.K. eBanking per Internet ein individuelles ePostfach eingerichtet, welches für Mitteilun- ein individuelles ePostfach eingerichtet, welches für Mitteilun- gen und Erklärungen der Bank an den Kunden dient. Über das gen und Erklärungen der Bank an den Kunden dient. Über das Vorhandensein einer derartigen Mitteilung oder Erklärung im Vorhandensein einer derartigen Mitteilung oder Erklärung im ePostfach wird der Kunde von der Bank vor dem ersten Öffnen ePostfach wird der Kunde von der Bank vor dem ersten Öffnen der Mitteilung oder Erklärung mit einem besonderen Hinweis der Mitteilung oder Erklärung mit einem besonderen Hinweis beim Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking per Internet auf- beim Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking per Internet auf- merksam gemacht. merksam gemacht. 11. Änderung der Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG 11. Änderung der Bedingungen für die Teilnahme am BA- P.S.K. eBanking WAG P.S.K. eBanking (1) Änderungen dieser zwischen dem Kunden und der Bank (1) Änderungen dieser zwischen dem Kunden und der Bank vereinbarten Bedingungen gelten nach Ablauf von zwei Mona- vereinbarten Bedingungen gelten nach Ablauf von zwei Mona- ten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an ten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kunden als vereinbart, sofern bis dahin kein schriftlicher den Kunden als vereinbart, sofern bis dahin kein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt. Die Bank wird Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt. Die Bank wird den Kunden in der Mitteilung auf die Änderungen hinweisen den Kunden in der Mitteilung auf die Änderungen hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf der zwei Monate ab Zugang der Mitteilung durch das Ablauf der zwei Monate ab Zugang der Mitteilung durch das Unterlassen eines Widerspruchs in Schriftform als Zustimmung Unterlassen eines Widerspruchs in Schriftform als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie dass der Kunde das Recht hat, zu den Änderungen gilt, sowie dass der Kunde das Recht hat, die Vereinbarung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking die Vereinbarung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking vor Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen. vor Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen. Außerdem wird die Bank eine Gegenüberstellung über die von Außerdem wird die Bank eine Gegenüberstellung über die von der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröf- Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröf- fentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein fentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Ver- Verlangen zur Verfügung stellen; auch darauf wird die Bank in langen zur Verfügung stellen; auch darauf wird die Bank in der der Mitteilung hinweisen. Mitteilung hinweisen. (2) Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das (2) Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer verein- Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer verein- barte Weise zum Abruf bereit zu halten. barte Weise zum Abruf bereit zu halten. (3) Die Mitteilung über die angebotenen Änderungen an den (3) Die Mitteilung über die angebotenen Änderungen an den Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart worden ist. Eine solche Form ist auch die Erklärung über das worden ist. Eine solche Form ist auch die Erklärung über das gemäß Punkt 10. für den Kunden eingerichtete ePostfach. Eine gemäß Punkt 10. für den Kunden eingerichtete ePostfach. Eine mit dem Kunden getroffene Vereinbarung über den Zugang von mit dem Kunden getroffene Vereinbarung über den Zugang von Erklärungen der Bank gilt auch für das Angebot zu Änderungen Erklärungen der Bank gilt auch für das Angebot zu Änderungen der Bedingungen. der Bedingungen. (4) Die Änderungen von Leistungen der Bank durch eine Än- (4) Die Änderungen von Leistungen der Bank durch eine Än- derung dieser Bedingungen nach Punkt 11.1 dieser Bedingung derung dieser Bedingungen nach Punkt 11.1 dieser Bedingung ist auf sachlich gerechtfertigte Fälle beschränkt; eine sachliche ist auf sachlich gerechtfertigte Fälle beschränkt; eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Ände- Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung rung durch gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen durch gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen not- notwendig ist, die Änderung die Sicherheit des Bankbetriebs wendig ist, die Änderung die Sicherheit des Bankbetriebs oder oder die Abwicklung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden die Abwicklung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden för- fördert, die Änderung zur Umsetzung technischer Entwicklun- dert, die Änderung zur Umsetzung technischer Entwicklungen gen erforderlich ist, vereinbarte Leistungen nicht mehr kos- erforderlich ist, vereinbarte Leistungen nicht mehr kostende- tendeckend erbracht werden können oder die Leistungen auf ckend erbracht werden können oder die Leistungen auf Grund Grund geänderter Kundenbedürfnisse nur mehr von wenigen geänderter Kundenbedürfnisse nur mehr von wenigen Kunden Kunden nachgefragt werden. Es wird ausdrücklich festgehalten, nachgefragt werden. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dass Änderungen der Verfahren der Zugangsberechtigung keine Änderungen der Verfahren der Zugangsberechtigung keine Än- Änderungen der Leistungen der Bank im Sinne dieser Klausel derungen der Leistungen der Bank im Sinne dieser Klausel sind. sind. Seite 8 / 8 8.2016 / Änderungen vorbehalten
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