BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM BAWAG P.S.K. eBANKING

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BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM
BAWAG P.S.K. eBANKING
GEGENÜBERSTELLUNG

FASSUNG JÄNNER 2016                                                 FASSUNG AUGUST 2016

1. 		 Allgemeines                                                   1.		 Allgemeines
1.1 Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings (im Folgenden                1.1 Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings (im Folgenden
auch kurz „eBanking“)                                               „BAWAG P.S.K. eBanking“)

BAWAG P.S.K. eBanking kann über unterschiedliche Zugangs-           BAWAG P.S.K. eBanking kann über unterschiedliche Zugangs-
medien genutzt werden:                                              medien genutzt werden:

BAWAG P.S.K. eBanking per Internet                                  BAWAG P.S.K. eBanking per Internet
ermöglicht dem Kunden über Endgeräte mit Internetzugang             ermöglicht dem Kunden über Endgeräte mit Internetzugang über
über einen Browser durch Eingabe der persönlichen Identifikati-     einen Browser durch Eingabe der persönlichen Identifikations-
onsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN bzw. digitale Signa-          merkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN, TAN bzw.
tur) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbind-   digitale Signatur) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und
liche Willenserklärungen abzugeben.                                 rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Erklärun-
                                                                    gen abzugeben.

BAWAG P.S.K. eBanking per APP                                       BAWAG P.S.K. eBanking per App
ermöglicht dem Kunden über eine APP der Bank (wie unten de-         ermöglicht dem Kunden über die eBanking App der Bank auf
finiert) auf einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet),      einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet), durch Ein-
durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Ver-        gabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfügernum-
fügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu ertei-      mer, PIN bzw. Einmal PIN oder Fingerprint/ Touch ID und TAN)
len und rechtsverbindliche Willenserklärungen über ein mobiles      Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche
Endgerät (z.B. Telefon, Tablet) abzugeben.                          Willenserklärungen sowie sonstige Erklärungen über ein mobiles
                                                                    Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) abzugeben.

BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon                                   BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon
ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe oder Bekanntgabe der           ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe oder Bekanntgabe der
persönlichen Identifikationsmerkmale (IBAN bzw. Teile davon,        persönlichen Identifikationsmerkmale (IBAN bzw. Teile davon,
Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier Stellen seiner       Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier Stellen seiner
PIN, TAN) telefonisch Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen     PIN oder TAN) telefonisch Abfragen zu tätigen, Aufträge zu er-
und rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben.                teilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige
                                                                    Erklärungen abzugeben.

BAWAG P.S.K. eBanking per SMS                                       BAWAG P.S.K eBanking per SMS
ermöglicht dem Kunden, nach Eingabe der persönlichen Iden-          ermöglicht dem Kunden befristet bis 31.10.2016 nach Eingabe
tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN und IBAN) über ein         der persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfügernummer,
mobiles Endgerät Abfragen zu tätigen.                               PIN und IBAN) über ein mobiles Endgerät Abfragen zu tätigen;
                                                                    nach diesem Datum sind keine Abfragen des Kunden über BA-
                                                                    WAG P.S.K. eBanking per SMS mehr möglich.

BAWAG P.S.K. eBanking per eps Online-Überweisung                    BAWAG P.S.K. eBanking per eps Online-Überweisung
ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe der persönlichen Iden-         ermöglicht dem Kunden, durch Eingabe der persönlichen Identi-
tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu          fikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN und
tätigen und Aufträge zu erteilen.                                   TAN) Aufträge zu erteilen.

1.2   Begriffsbestimmungen                                          1.2   Begriffsbestimmungen

Bank                                                                Bank
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichi-        BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichi-
sche Postsparkasse Aktiengesellschaft (im Folgenden „Bank“)         sche Postsparkasse Aktiengesellschaft (im Folgenden „Bank“)

eBanking Funktionsumfang                                            eBanking Funktionsumfang
Im BAWAG P.S.K. eBanking hat der Kunde, der Kontoinhaber            Im BAWAG P.S.K. eBanking hat der Kunde, der Kontoinhaber
oder Zeichnungsberechtigter ist, die Möglichkeit, Abfragen zu       oder Zeichnungsberechtigter ist, die Möglichkeit, Abfragen zu
tätigen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge, Kreditkartenabrech-         tätigen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge, Kreditkartenabrech-
nungen, etc.), Aufträge zu erteilen (z.B. Zahlungsaufträge,         nungen, etc.), Aufträge zu erteilen (z.B. Zahlungsaufträge, Wert-
Wertpapierorders, etc.) und rechtsverbindliche Willenserklä-        papierorders, etc.), und rechtsverbindliche Willenserklärungen
rungen abzugeben (z.B. Produkteröffnungen, Bankomatkarte            (z.B. Produkteröffnungen, Kontokarte Limitänderung, etc.) so-
Limitänderung, etc.). Je nach Zugangsweg (Internet, APP, Te-        wie sonstige Erklärungen (z.B. Bekanntgabe seiner g­ eänderten
lefon, SMS, oder eps Online-Überweisung) stehen dem Kunden          Adressdaten) abzugeben. Je nach Zugangsweg (Internet, App,
abhängig vom Stand der technischen Entwicklung der zugrun-          Telefon oder eps Online-Überweisung) stehen dem Kunden ab-
deliegenden Applikation alle oder einzelne Funktionen zur Ver-      hängig vom Stand der technischen Entwicklung der zugrundelie-
fügung.                                                             genden Applikation alle oder einzelne Funktionen zur Verfügung.

                                                                    eBanking App
                                                                    Die eBanking App ist eine App der Bank, die dem Kunden im

                                                                                                                            Seite 1 / 8
BAWAG P.S.K. eBanking per App ermöglicht, Abfragen zu täti-
                                                                 gen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklä-
                                                                 rungen sowie sonstige Erklärungen abzugeben.
                                                                 Zur Nutzung der eBanking App ist die eBanking App der Bank
                                                                 auf ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu
                                                                 laden.

                                                                 Security App
                                                                 Die Security App ist eine App der Bank, die die Einmal PIN
                                                                 für den Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking und bei Ver-
                                                                 wendung des secTAN-Verfahrens die TAN zur Autorisierung von
                                                                 Transaktionen generiert sowie nach Anforderung durch den Kun-
                                                                 den persönliche und auf die Produkte bezogene Informationen
                                                                 (z.B. Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge, PIN-Änderungen)
                                                                 anzeigt.

                                                                 Zur Nutzung der Security App ist die Security App der Bank
                                                                 auf ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu
                                                                 laden.

Verfügernummer                                                   Verfügernummer
Jeder von der Bank zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings        Jeder von der Bank zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBankings
akzeptierte Kunde erhält nach Abschluss der Teilnahmeverein-     akzeptierte Kunde erhält nach Abschluss der Teilnahmeverein-
barung von der Bank eine mehrstellige Verfügernummer. Die        barung von der Bank eine mehrstellige Verfügernummer. Die
Verfügernummer kann vom Kunden nicht geändert werden.            Verfügernummer kann vom Kunden nicht geändert werden.

PIN                                                              PIN
Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist ein von der      Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist ein von der
Bank vorgegebenes Identifikationsmerkmal, das vom Kunden         Bank vorgegebenes Identifikationsmerkmal, das vom Kunden im
im BAWAG P.S.K. eBanking per Internet jederzeit geändert wer-    BAWAG P.S.K. eBanking per Internet jederzeit geändert werden
den kann. Die PIN dient der Legitimierung des Kunden beim        kann. Die PIN dient der Legitimierung des Kunden beim BAWAG
BAWAG P.S.K. eBanking und ist Voraussetzung für den Einstieg     P.S.K. eBanking und ist Voraussetzung für den Einstieg in das
in das BAWAG P.S.K. eBanking.                                    BAWAG P.S.K. eBanking.

                                                                 Einmal PIN
                                                                 Die Einmal PIN ist ein von der Bank vorgegebenes Identifikati-
                                                                 onsmerkmal, das vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking nicht
                                                                 geändert werden kann. Die Einmal PIN dient der Legitimierung
                                                                 des Kunden beim BAWAG P.S.K. eBanking per Internet, per App
                                                                 und per eps Online-Überweisung und ist eine alternative Mög-
                                                                 lichkeit zur PIN für den Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking.
                                                                 Die Einmal PIN ist für eine einzige Legitimierung verwendbar
                                                                 und verliert nach fünf Minuten ihre Gültigkeit.

                                                                 Die Anforderung der Einmal PIN erfolgt in der Security App
                                                                 und ist nur dann möglich, wenn der Kunde über ein Fingerprint/
                                                                 Touch ID fähiges mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet)
                                                                 verfügt und seinen Fingerabdruck auf dem mobilen Endgerät
                                                                 hinterlegt hat. Die Einmal PIN wird in die Security App zuge-
                                                                 stellt.

                                                                 Fingerprint/ Touch ID
                                                                 Der Fingerprint/ die Touch ID ist ein persönliches Identifikati-
                                                                 onsmerkmal des Kunden, das eine Identifizierung beim BAWAG
                                                                 P.S.K. eBanking per App mittels Fingerabdruck ermöglicht und
                                                                 vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking per App freigeschaltet
                                                                 werden muss. Der Fingerprint/ die Touch ID ist eine alternative
                                                                 Möglichkeit zur Identifikation des Kunden mittels Verfügernum-
                                                                 mer und PIN bzw. Einmal PIN beim BAWAG PSK eBanking per
                                                                 App.

                                                                 Zur Nutzung des Fingerprints/ der Touch ID muss der Kunde
                                                                 über ein Fingerprint/ Touch ID fähiges mobiles Endgerät (z.B.
                                                                 Smartphone, Tablet) verfügen.

                                                                 Die Identifikation des Kunden mittels Fingerprint/ Touch ID ist
                                                                 ab 09.01.2017 möglich.

Folgenummer                                                      Folgenummer
Um sich zum BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon einwählen          Um sich zum BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon einwählen
zu können, ist eine Identifizierung anhand der IBAN bzw. Teile   zu können, ist eine Identifizierung anhand der IBAN bzw. Teile
davon, der Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier        davon, der Folgenummer sowie – nach Aufforderung – zweier
Stellen der PIN erforderlich.                                    Stellen der PIN erforderlich.
Die Folgenummer ist eine von der Bank vorgegebene Ziffern-       Die Folgenummer ist eine von der Bank vorgegebene Ziffernkom-
kombination, die vom Kunden nicht verändert werden kann.         bination, die vom Kunden nicht verändert werden kann.

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TAN und iTAN                                                       TAN und iTAN
Für die Erteilung von Aufträgen sowie für die Abgabe von sons-     Für die Erteilung von Aufträgen sowie für die Abgabe von rechts-
tigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen ist neben Verfü-      verbindlichen Willenserklärungen oder sonstigen Erklärungen ist
gernummer und PIN auch die Eingabe einer einmalig verwend-         neben Verfügernummer und PIN bzw. Einmal PIN oder Finger-
baren Transaktionsnummer (TAN) erforderlich.                       print/ Touch ID auch die Eingabe einer einmalig verwendbaren
                                                                   Transaktionsnummer (TAN) erforderlich.
Beim indizierten TAN-Verfahren (iTAN) wird bei Aufträgen und
rechtsverbindlichen Willenserklärungen die Eingabe einer be-       Beim indizierten TAN-Verfahren (iTAN) wird bei Aufträgen und
stimmten, von der Bank nach dem Zufallsprinzip ausgewählten        rechtsverbindlichen Willenserklärungen sowie sonstigen Erklä-
TAN verlangt. TANs werden in Listen mit laufender Nummerie-        rungen die Eingabe einer bestimmten, von der Bank nach dem
rung von der Bank erstellt und an den Kunden per Post übermit-     Zufallsprinzip ausgewählten TAN verlangt. TANs werden in Lis-
telt. Wurden von einer Liste 24 TANs verbraucht, wird von der      ten mit laufender Nummerierung von der Bank erstellt und an
Bank automatisch eine neue TAN-Liste erstellt und an die vom       den Kunden per Post übermittelt. Wurden von einer Liste 24
Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse versandt. Mit Zugang       TANs verbraucht, wird von der Bank automatisch eine neue TAN-
der neuen TANListe wird die alte TAN-Liste nicht ungültig! Es      Liste erstellt und an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene
können somit gleichzeitig 2 Listen aktiv sein.                     Adresse versandt. Mit Zugang der neuen TAN-Liste wird die alte
                                                                   TAN-Liste nicht ungültig! Es können somit gleichzeitig 2 Listen
Bei nicht korrekter Eingabe oder Abbruch der Transaktion ver-      aktiv sein. Bei nicht korrekter Eingabe oder Abbruch der Trans-
liert diese TAN nicht ihre Gültigkeit. Die nicht durchgeführte     aktion verliert diese TAN nicht ihre Gültigkeit. Die nicht durchge-
Transaktion wird von der Bank als Fehlversuch registriert.         führte Transaktion wird von der Bank als Fehlversuch registriert.

                                                                   Das iTAN-Verfahren steht befristet bis 19.01.2017 zur Verfü-
                                                                   gung und kann danach nicht mehr genutzt werden.

mobile TAN                                                         mobileTAN
Beim mobile TAN-Verfahren wird bei Aufträgen und rechtsver-        Beim mobileTAN-Verfahren wird bei Aufträgen und rechtsver-
bindlichen Willenserklärungen die Eingabe einer TAN verlangt,      bindlichen Willenserklärungen sowie sonstigen Erklärungen die
die von der Bank an eine vom Kunden bekannt gegebene Mobil-        Eingabe einer TAN verlangt, die von der Bank an eine vom Kun-
telefonnummer per SMS gesendet wird. In der SMS werden mit         den bekannt gegebene Mobiltelefonnummer per SMS gesendet
der mobile TAN zum Zweck der Kontrolle auch Angaben über           wird. In der SMS werden mit der mobileTAN zum Zweck der
den zu autorisierenden Auftrag (z.B. IBAN des Empfängers)          Kontrolle auch Angaben über den zu autorisierenden Auftrag
oder über die rechtsverbindliche Willenserklärung übermittelt.     (z.B. IBAN des Empfängers) oder über die rechtsverbindliche
Bei nicht korrekter Eingabe der mobile TAN oder Abbruch der        Willenserklärung bzw. sonstige Erklärung übermittelt. Bei nicht
Transaktion verliert die mobile TAN ihre Gültigkeit und es wird    korrekter Eingabe der mobileTAN oder Abbruch der Transaktion
diese nicht durchgeführte Transaktion von der Bank als Fehlver-    verliert die mobileTAN ihre Gültigkeit und es wird diese nicht
such registriert.                                                  durchgeführte Transaktion von der Bank als Fehlversuch regis-
                                                                   triert.

                                                                   secTAN
                                                                   Beim secTAN-Verfahren wird bei Aufträgen und rechtsverbind-
                                                                   lichen Willenserklärungen sowie sonstigen Erklärungen die Ein-
                                                                   gabe einer TAN verlangt, die nach Anforderung des Kunden in
                                                                   der Security App in diese zugestellt wird. In die Security App
                                                                   werden mit der secTAN zum Zweck der Kontrolle auch Angaben
                                                                   über den zu autorisierenden Auftrag (z.B. IBAN des Empfängers)
                                                                   oder über die rechtsverbindliche Willenserklärung bzw. sonstige
                                                                   Erklärung übermittelt. Bei nicht korrekter Eingabe der secTAN
                                                                   oder Abbruch der Transaktion verliert die secTAN ihre Gültigkeit
                                                                   und es wird diese nicht durchgeführte Transaktion von der Bank
                                                                   als Fehlversuch registriert.

Digitale Signatur                                                  Digitale Signatur
Anstelle von Verfügernummer, PIN und TAN kann zur Legiti-          Ein qualifiziertes digitales Zertifikat kann zur Legitimierung und
mierung und Erteilung von Aufträgen und rechtsverbindlichen        Erteilung von Aufträgen und rechtsverbindlichen Willenserklä-
Willenserklärungen gegenüber der Bank im Rahmen des BA-            rungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber der Bank im Rah-
WAG P.S.K. eBanking per Internet ein digitales Zertifikat nach     men des BAWAG P.S.K. eBanking per Internet nicht verwendet
vorheriger Anmeldung durch den Kunden verwendet werden.            werden; es sei denn, die Bank hat die Verwendung eines konkre-
Die Bank akzeptiert das qualifizierte Zertifikat a.sign premium    ten, namentlich genannten qualifizierten digitalen Zertifikats als
des Zertifizierungsdiensteanbieters A-Trust Gesellschaft für Si-   Alternative zu Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN oder Fin-
cherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH (im           gerprint/ Touch ID und TAN nach vorheriger Anmeldung durch
Folgenden „A-Trust“).                                              den Kunden mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart.

1.3 Hinweis auf Sorgfaltspflichten des Kunden                      1.3 Hinweis auf Sorgfaltspflichten des Kunden
Zu den vorstehend definierten Legitimations- und Autorisie-        Zu den vorstehend definierten Legitimations- und Autorisie-
rungsmerkmalen im Rahmen des BAWAG P.S.K. eBanking ent-            rungsmerkmalen im Rahmen des BAWAG P.S.K. eBanking ent-
hält Punkt 3 Sorgfaltspflichten des Kunden.                        hält Punkt 3 Sorgfaltspflichten des Kunden.

1.4 Voraussetzung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBan-              1.4 Voraussetzung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K.
king                                                               ­eBanking
Die Möglichkeit zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBanking setzt         Die Möglichkeit zur Nutzung des BAWAG P.S.K. eBanking setzt
das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und eine diesbezügli-         das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und eine diesbezügliche
che Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank vor-              Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank voraus. Wird
aus. Wird in dieser Vereinbarung die Geltung der Bedingungen        in dieser Vereinbarung die Geltung der Bedingungen für die Teil-
für die Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking (im Folgenden            nahme am BAWAG P.S.K. eBanking (im Folgenden „eBanking
„eBanking Bedingungen“) vereinbart, regeln die eBanking Be-         Bedingungen“) vereinbart, regeln die eBanking Bedingungen die
dingungen die Legitimation des Kunden und die Autorisierung         Legitimation des Kunden und die Autorisierung der Funktionen
der Funktionen (wie in Punkt 1.2. definiert) sowie zusammen-        (wie in Punkt 1.2. definiert) sowie zusammenhängende Berei-

                                                                                                                            Seite 3 / 8
hängende Bereiche wie etwa Sorgfaltspflichten des Kunden.          che wie etwa Sorgfaltspflichten des Kunden. Die Geschäftsbe-
Die Geschäftsbeziehung an sich wird durch den ihr zugrunde         ziehung an sich wird durch den ihr zugrunde liegenden Vertrag
liegenden Vertrag (etwa Kontovertrag) und die für sie geltenden    (etwa Kontovertrag) und die für sie geltenden Geschäftsbedin-
Geschäftsbedingungen geregelt.                                     gungen geregelt.

2. 		 Zugangsberechtigung / Abwicklung                             2. 		 Zugangsberechtigung / Abwicklung
2.1 Allgemeines                                                    2.1 Allgemeines
Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking erhalten nur Kunden, die          Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking erhalten nur Kunden, die
sich durch die Eingabe ihrer persönlichen Identifikationsmerk-     sich durch die Eingabe ihrer persönlichen Identifikationsmerk-
male (je nach Applikation entweder Verfügernummer und PIN          male (je nach Applikation entweder Verfügernummer und PIN
oder digitale Signatur, oder IBAN bzw. Teile davon, Folgenum-      bzw. Einmal PIN oder Fingerprint/ Touch ID, oder IBAN bzw.
mer und PIN) legitimiert haben. Die Erteilung von Aufträgen        Teile davon, Folgenummer und PIN oder eine ausdrücklich ver-
und die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen erfolgt      einbarte digitale Signatur) legitimiert haben. Die Erteilung von
durch die Eingabe einer einmal verwendbaren Transaktions-          Aufträgen und die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärun-
nummer (TAN) oder mittels digitaler Signatur.                      gen oder sonstiger Erklärungen erfolgt durch die Eingabe einer
                                                                   einmal verwendbaren Transaktionsnummer (TAN) oder mittels
                                                                   ausdrücklich vereinbarter digitaler Signatur.

Die Bank ist berechtigt, die Verfahren der Zugangsberechtigung     Die Bank ist berechtigt, die Verfahren der Zugangsberechtigung
nach vorheriger Mitteilung an den Kunden abzuändern.               nach vorheriger Mitteilung an den Kunden abzuändern.

Die Entgegennahme von Aufträgen und rechtsverbindlichen Wil-       Die Entgegennahme von Aufträgen und rechtsverbindlichen Wil-
lenserklärungen gilt nicht als Durchführungsbestätigung.           lenserklärungen gilt nicht als Durchführungsbestätigung.

Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon erfolgen         Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon erfolgen
zu Beweiszwecken Gesprächsaufzeichnungen.                          zu Beweiszwecken Gesprächsaufzeichnungen.

2.2 Kommunikationsberechtigte                                      2.2 Kommunikationsberechtigte
Der Kontoinhaber ist berechtigt hinsichtlich seines Kontos die     Der Kontoinhaber ist berechtigt hinsichtlich seines Kontos die
Teilnahme am eBanking für Kommunikationsberechtigte zu             Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking für Kommunikationsbe-
beantragen. Der Kommunikationsberechtigte erhält auftrags          rechtigte zu beantragen. Der Kommunikationsberechtigte erhält
des Kontoinhabers von der Bank seine persönlichen Identifika-      auftrags des Kontoinhabers von der Bank seine persönlichen
tionsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TANs). Der Kummuni-            Identifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TANs). Der
kationsberechtigte ist berechtigt, im BAWAG P.S.K. eBanking        Kommunikationsberechtigte ist berechtigt, im BAWAG P.S.K.
Abfragen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge) zu tätigen und Zah-       eBanking Abfragen (z.B. Kontostand, Kontoauszüge) zu tätigen
lungsaufträge im BAWAG P.S.K. eBanking vorzubereiten. Der          und Zahlungsaufträge im BAWAG P.S.K. eBanking vorzuberei-
Kommunikationsberechtigte kann weder Aufträge im Namen             ten. Der Kommunikationsberechtigte kann weder Aufträge im
des Kontoinhabers erteilen noch rechtsverbindliche Willenser-      Namen des Kontoinhabers erteilen noch rechtsverbindliche Wil-
klärungen für den Kontoinhaber abgeben. Der Kommunikations-        lenserklärungen oder sonstige Erklärungen für den Kontoinhaber
berechtigte ist berechtigt, seine persönlichen Daten im BAWAG      abgeben. Der Kommunikationsberechtigte ist berechtigt, seine
P.S.K. eBanking zu ändern. Die in diesen eBanking Bedingun-        persönlichen Daten im BAWAG P.S.K. eBanking zu ändern. Die
gen enthaltenen Regelungen betreffen Kommunikationsberech-         in diesen eBanking Bedingungen enthaltenen Regelungen be-
tigte im gleichen Maße wie Kunden, außer dies würde zu einer       treffen Kommunikationsberechtigte im gleichen Maße wie Kun-
Überschreitung des Berechtigungsumfangs des Kommunikati-           den, außer dies würde zu einer Überschreitung des Berechti-
onsberechtigten führen.                                            gungsumfangs des Kommunikationsberechtigten führen.

3. 		 Sorgfaltspflichten und empfohlene Sicherheitsmaß­            3. 		 Sorgfaltspflichten und empfohlene Sicherheitsmaß­
nahmen                                                             nahmen
3.1 Einhaltung und Rechtsfolgen                                    3.1 Einhaltung und Rechtsfolgen
Jeder Kunde ist zur Einhaltung der in diesem Punkt enthalte-       Jeder Kunde ist zur Einhaltung der in diesem Punkt enthaltenen
nen Sorgfaltspflichten verpflichtet. Kunden, die Unternehmer       Sorgfaltspflichten verpflichtet. Kunden, die Unternehmer sind,
sind, sind zusätzlich zur Einhaltung der empfohlenen Sicher-       sind zusätzlich zur Einhaltung der empfohlenen Sicherheits-
heitsmaßnahmen verpflichtet. Eine Verletzung dieser Verpflich-     maßnahmen verpflichtet. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen
tungen führt zu Schadenersatzpflichten des Kunden oder zum         führt zu Schadenersatzpflichten des Kunden oder zum Entfall
Entfall bzw. zur Minderung seiner Schadenersatzansprüche ge-       bzw. zur Minderung seiner Schadenersatzansprüche gegenüber
genüber der Bank.                                                  der Bank.

3.2 Sorgfaltspflichten                                             3.2 Sorgfaltspflichten
3.2.1 Einhaltung und Rechtsfolgen                                  3.2.1 Geheimhaltungs- und Sperrverpflichtung
Der Kunde erhält auf Antrag von der Bank seine persönlichen        Der Kunde erhält auf Antrag von der Bank seine persönlichen
Identifikationsmerkmale und TANs, die geheim zu halten sind        Identifikationsmerkmale und TANs, die geheim zu halten sind
und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.                   und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Der Kunde ist verpflichtet, größte Sorgfalt bei Aufbewahrung al-   Der Kunde ist verpflichtet, größte Sorgfalt bei Aufbewahrung
ler persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs (diese dür-      aller persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs (diese
fen keinesfalls Dritten zugänglich gemacht werden) walten zu       dürfen keinesfalls Dritten zugänglich gemacht werden) walten
lassen, um einen missbräuchlichen Zugriff zu den Bankgeschäf-      zu lassen, um einen missbräuchlichen Zugriff zu den Bankge-
ten, für die das eBanking eingerichtet wurde, zu vermeiden,        schäften, für die das eBanking eingerichtet wurde, zu vermei-
insbesondere hat er darauf zu achten, dass bei Verwendung der      den, insbesondere hat er darauf zu achten, dass bei Verwendung
persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs diese nicht          der persönlichen Identifikationsmerkmale und TANs diese nicht
ausgespäht werden können.                                          ausgespäht werden können.
Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs und/oder         Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs und/oder
wenn Anlass zur Befürchtung besteht, dass Dritte Kenntnis von      wenn Anlass zur Befürchtung besteht, dass Dritte Kenntnis von
diesen erlangt haben, oder wenn sonstige Umstände vorliegen,       diesen erlangt haben, oder wenn sonstige Umstände vorliegen,
die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten,       die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten,
hat der Kunde unverzüglich die Sperre des Zugangs zu veran-        hat der Kunde unverzüglich die Sperre des Zugangs zu veran-
lassen.                                                            lassen.

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3.2.2 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung          3.2.2 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung
von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und APP                         von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und APP
Bei BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und per APP wird aus-           Bei BAWAG P.S.K. eBanking per SMS und per APP wird aus-
drücklich auf die Verpflichtung des Kunden hingewiesen, den       drücklich auf die Verpflichtung des Kunden hingewiesen, den
Zugang zum Gebrauch des mobilen Endgerätes bzw. den Zu-           Zugang zum Gebrauch des mobilen Endgerätes bzw. den Zu-
griff auf dort gespeicherte Daten für Nichtberechtigte zu sper-   griff auf dort gespeicherte Daten für Nichtberechtigte zu sper-
ren. Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS ist der        ren. Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per SMS ist der
Kunde verpflichtet, der Bank eine Änderung der zum Empfang        Kunde verpflichtet, der Bank eine Änderung der zum Empfang
der Konto-/Umsatzabfragen vorgesehenen Mobiltelefonnummer         der Konto-/Umsatzabfragen vorgesehenen Mobiltelefonnummer
umgehend bekanntzugeben.                                          umgehend bekanntzugeben.

3.2.3 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung          3.2.3 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung
von BAWAG P.S.K. eBanking mit mobile TAN                          von BAWAG P.S.K. eBanking mit mobileTAN
Die per SMS übermittelten Daten sind vom Kunden vor Ver-          Die per SMS übermittelten Daten sind vom Kunden vor Verwen-
wendung der mobilen TAN auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.       dung der mobilen TAN auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Nur
Nur bei Übereinstimmung der per SMS übermittelten Daten mit       bei Übereinstimmung der per SMS übermittelten Daten mit dem
dem gewünschten Auftrag bzw. der gewünschten rechtsverbind-       gewünschten Auftrag bzw. der gewünschten rechtsverbindlichen
lichen Willenserklärung darf die mobile TAN zur Auftragsbestä-    Willenserklärung darf die mobileTAN zur Auftragsbestätigung
tigung verwendet werden.                                          verwendet werden.
Eine Änderung der zum Empfang von mobilen TANs bekannt ge-        Eine Änderung der zum Empfang von mobilen TANs bekannt ge-
gebenen Mobiltelefonnummer ist vom Kunden entweder selbst         gebenen Mobiltelefonnummer ist vom Kunden entweder selbst
im BAWAG P.S.K. eBanking vorzunehmen oder durch Bekannt-          im BAWAG P.S.K. eBanking vorzunehmen oder durch Bekannt-
gabe an die Bank zu veranlassen. Die technische Einrichtung       gabe an die Bank zu veranlassen. Die technische Einrichtung
zum korrekten Empfang der SMS und die daraus entstehenden         zum korrekten Empfang der SMS und die daraus entstehenden
Kosten fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.            Kosten fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.

Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes oder wenn       Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes oder wenn
sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten         sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten
Missbrauch ermöglichen können, hat der Kunde unverzüglich         Missbrauch ermöglichen können, hat der Kunde unverzüglich
die Sperre seines eBanking Zuganges und des mobilen TAN-Ver-      die Sperre seines eBanking Zuganges und des mobilen TAN-Ver-
fahrens zu veranlassen.                                           fahrens zu veranlassen.

                                                                  3.2.4 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung
                                                                  von BAWAG P.S.K. eBanking mit secTAN
                                                                  Die in die Security App der Bank übermittelten Daten sind vom
                                                                  Kunden vor Verwendung der secTAN auf ihre Richtigkeit zu über-
                                                                  prüfen. Nur bei Übereinstimmung der in die Security App der
                                                                  Bank übermittelten Daten mit dem gewünschten Auftrag bzw.
                                                                  der gewünschten rechtsverbindlichen Willenserklärung darf die
                                                                  secTAN zur Auftragsbestätigung verwendet werden.
                                                                  Die technische Einrichtung zum korrekten Empfang der secTAN
                                                                  per push-Technologie und die daraus entstehenden Kosten fal-
                                                                  len in den Verantwortungsbereich des Kunden.

                                                                  Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes oder wenn
                                                                  sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten
                                                                  Missbrauch ermöglichen können, hat der Kunde unverzüglich
                                                                  die Sperre seines eBanking Zuganges und des secTAN-Verfah-
                                                                  rens zu veranlassen.

3.2.4 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung          3.2.5 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung
der digitalen Signatur                                            der digitalen Signatur
Bei Verlust der Signaturkarte hat der Kunde („Signator“) bei      Wurde mit dem Kunden die Verwendung eines konkreten digita-
A-Trust bzw. bei seinem Zertifizierungsdiensteanbieter unver-     len Zertifikats ausdrücklich vereinbart, so hat der Kunde bei Ver-
züglich die Sperre oder einen Widerruf des Zertifikates zu ver-   lust der Signaturkarte bei seinem Zertifizierungsdienste­anbieter
anlassen.                                                         unverzüglich die Sperre oder einen Widerruf des Zertifikates zu
Zudem hat der Kunde die bei erstmaliger Verwendung der Si-        veranlassen.
gnaturkarte im BAWAG P.S.K. eBanking erfolgte Registrierung       Zudem hat der Kunde die bei erstmaliger Verwendung der
der Signaturkarte durch Anklicken des Buttons „Registrierung      ­Signaturkarte im BAWAG P.S.K. eBanking erfolgte Registrierung
löschen“ aufzuheben oder diese Aufhebung bei der Bank zu           der Signaturkarte durch Anklicken des Buttons „Registrierung
beauftragen.                                                       löschen“ aufzuheben oder diese Aufhebung bei der Bank zu be-
                                                                   auftragen.

                                                                  3.2.6 Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung
                                                                  von Fingerprint/ Touch ID beim BAWAG P.S.K. eBanking per
                                                                  App
                                                                  Bei Nutzung des Fingerprints/ der Touch ID zur Legitimierung im
                                                                  BAWAG P.S.K. eBanking per App wird ausdrücklich auf die Ver-
                                                                  pflichtung des Kunden hingewiesen, den Zugang zum G   ­ ebrauch
                                                                  des mobilen Endgerätes bzw. den Zugriff auf dort gespeicherte
                                                                  Daten für Nichtberechtigte zu sperren.
                                                                  Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes (z.B. Smart-
                                                                  phone, Tablet) oder wenn sonstige Umstände vorliegen, die ei-
                                                                  nem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen können, hat
                                                                  der Kunde unverzüglich die Sperre der Funktion „Login mit Fin-
                                                                  gerprint/ Touch ID“ zu veranlassen oder eigenständig durchzu-
                                                                  führen.

                                                                                                                           Seite 5 / 8
3.3 Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung von             3.3 Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung
BAWAG P.S.K. eBanking                                               von BAWAG P.S.K. eBanking
Die Bank empfiehlt jedem Kunden, die PIN regelmäßig, jedoch         Die Bank empfiehlt jedem Kunden, die PIN regelmäßig, spätes-
spätestens jeweils nach Ablauf von zwei Monaten, selbstständig      tens alle zwei Monate, selbstständig zu ändern.
zu ändern.
                                                                    Jedem Kunden wird empfohlen, seinen Computer hinsichtlich
Jedem Kunden wird empfohlen, seinen Computer hinsichtlich           Risiken aus dem Internet abzusichern, insbesondere eine Fi-
Risiken aus dem Internet abzusichern, insbesondere eine Fi-         rewall und einen aktuellen Virenschutz zu verwenden und diese
rewall und einen aktuellen Virenschutz zu verwenden und diese       am aktuellen Stand zu halten, sowie Sicherheitsupdates seines
am aktuellen Stand zu halten, sowie Sicherheitsupdates seines       Betriebssystems durchzuführen.
Betriebssystems durchzuführen.
                                                                    Um ganz sicher zu sein, dass der Kunde mit der Bank verbunden
Um ganz sicher zu sein, dass der Kunde mit der Bank verbun-         ist, wird dem Kunden empfohlen, nach Möglichkeit die Zertifi-
den ist, wird dem Kunden empfohlen, nach Möglichkeit die Zer-       katsinformationen der Secure Socket Layer (SSL)-Verschlüsse-
tifikatsinformationen der Secure Socket Layer (SSL)-Verschlüs-      lung auf folgenden Inhalt hin zu überprüfen:
selung auf folgenden Inhalt hin zu überprüfen:                      Eigentümer: ebanking. bawagpsk.com, Aussteller: www.verisign.
Eigentümer: ebanking. bawagpsk.com, Aussteller: www.veri-           com.
sign.com.

4. 		 Sperre                                                        4.		 Sperre
Achtung: Der Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking wird au-              Achtung: Der Zugang zum BAWAG P.S.K. eBanking wird automa-
tomatisch gesperrt, wenn während eines Zugriffes viermal auf-       tisch gesperrt, wenn während eines Zugriffes viermal aufeinan-
einanderfolgend die persönlichen Identifikationsmerkmale oder       derfolgend die persönlichen Identifikationsmerkmale oder TANs
TANs falsch eingegeben wurden. Der Kunde kann den Zugang            falsch eingegeben wurden. Der Kunde kann den Zugang zum
zum BAWAG P.S.K. eBanking auch selbst sperren, indem er             BAWAG P.S.K. eBanking auch selbst sperren, indem er viermal
viermal aufeinanderfolgend die PIN oder einen TAN falsch ein-       aufeinanderfolgend die PIN oder einen TAN falsch eingibt.
gibt.

Der Kunde kann die Sperre des Zuganges zum BAWAG P.S.K.             Der Kunde kann die Sperre des Zuganges zum BAWAG P.S.K.
eBanking persönlich in jeder Filiale der Bank oder telefonisch      eBanking persönlich in jeder Filiale der Bank oder telefonisch
unter +43 (0) 5 99 05 995 veranlassen, wobei sich der Kunde         unter +43 (0) 5 99 05 995 veranlassen, wobei sich der Kunde
mittels Namen, Verfügernummer und Kontonummer zu legiti-            mittels Namen, Verfügernummer und Kontonummer zu legiti-
mieren hat.                                                         mieren hat.

Die Aufhebung einer solchen Sperre ist nur durch den Kunden         Die Aufhebung einer solchen Sperre ist nur durch den Kunden
selbst schriftlich oder persönlich in einer Filiale der Bank oder   selbst schriftlich oder persönlich in einer Filiale der Bank oder
telefonisch +43 (0)5 99 05 995 unter Angabe einer gültigen          telefonisch +43 (0)5 99 05 995 unter Angabe einer gültigen
TAN möglich, wobei sich der Kunde entsprechend zu legitimie-        TAN möglich, wobei sich der Kunde entsprechend zu legitimie-
ren hat.                                                            ren hat.

Die Bank ist berechtigt, BAWAG P.S.K. eBanking zu sperren,          Die Bank ist berechtigt, BAWAG P.S.K. eBanking zu sperren,
wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit            wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit
dies rechtfertigen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder     dies rechtfertigen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder
betrügerischen Verwendung besteht oder das beträchtlich er-         betrügerischen Verwendung besteht oder das beträchtlich er-
höhte Risiko besteht, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten       höhte Risiko besteht, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten
im Zusammenhang mit einer mit BAWAG P.S.K. eBanking ver-            im Zusammenhang mit einer mit BAWAG P.S.K. eBanking ver-
bundenen Kreditlinie nicht nachkommt.                               bundenen Kreditlinie nicht nachkommt.

Die Bank wird den Kunden – soweit eine Bekanntgabe der              Die Bank wird den Kunden – soweit eine Bekanntgabe der Sperre
Sperre oder der Gründe für die Sperre nicht eine gerichtliche       oder der Gründe für die Sperre nicht eine gerichtliche oder ver-
oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. öster-         waltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. öster­reichischen
reichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder         oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven
objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde - von          Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde – von einer solchen
einer solchen Sperre und deren Gründen in einer der mit dem         Sperre und deren Gründen in einer der mit dem Kunden verein-
Kunden vereinbarten Kommunikationsformen möglichst vor,             barten Kommunikationsformen möglichst vor, spätestens aber
spätestens aber unverzüglich nach der Sperre informieren.           unverzüglich nach der Sperre informieren.

5. 		 Rechtsverbindliche Verfügungen                                5.		 Rechtsverbindliche Verfügungen
Aufträge und rechtsverbindliche Willenserklärungen des Kun-         Aufträge und rechtsverbindliche Willenserklärungen des Kun-
den im BAWAG P.S.K. eBanking gelten als abgegeben, wenn             den im BAWAG P.S.K. eBanking gelten als abgegeben, wenn
der Kunde diese mittels gültiger TAN oder digitaler Signatur ab-    der Kunde diese mittels gültiger TAN oder digitaler Signatur ab-
schließend freigegeben hat. Dadurch verliert die jeweilige TAN      schließend freigegeben hat. Dadurch verliert die jeweilige TAN
ihre Gültigkeit.                                                    ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus ist die Bank nicht verpflichtet, in irgendeiner      Darüber hinaus ist die Bank nicht verpflichtet, in irgendeiner
Form eine weitere Bestätigung über den Auftrag oder die rechts-     Form eine weitere Bestätigung über den Auftrag oder die rechts-
verbindliche Willenserklärung einzuholen. Bei Durchführung          verbindliche Willenserklärung einzuholen. Bei Durchführung
der Aufträge ist der gültige Annahmeschluss je Geschäftstag         der Aufträge ist der gültige Annahmeschluss je Geschäftstag
zu beachten. Bezahlung von im Internet gekauften Waren und          zu beachten. Bezahlung von im Internet gekauften Waren und
Dienstleistungen mittels eps Online-Überweisung sind für den        Dienstleistungen mittels eps Online-Überweisung sind für den
Anbieter garantierte Zahlungen und damit vom Auftraggeber           Anbieter garantierte Zahlungen und damit vom Auftraggeber
nicht widerrufbar.                                                  nicht widerrufbar.

Die Regelungen betreffend Einzel- und Kollektivzeichnungsbe-        Die Regelungen betreffend Einzel- und Kollektivzeichnungsbe-
rechtigung sind auch für die Disposition mittels BAWAG.P.S.K.       rechtigung sind auch für die Disposition mittels BAWAG.P.S.K.
eBanking verbindlich.                                               eBanking verbindlich.

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6. Eingangszeitpunkt / Durchführung von Aufträgen                  6. Eingangszeitpunkt / Durchführung von Aufträgen
Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen: Der Zeitpunkt, zu         Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen: Der Zeitpunkt, zu
dem ein Zahlungsauftrag via BAWAG P.S.K. eBanking bei der          dem ein Zahlungsauftrag via BAWAG P.S.K. eBanking bei der
Bank eingeht, gilt als Eingangszeitpunkt. Geht der Zahlungs-       Bank eingeht, gilt als Eingangszeitpunkt. Geht der Zahlungsauf-
auftrag an einem Geschäftstag nach der cut off-Zeit ein oder       trag an einem Geschäftstag nach der cut off-Zeit ein oder nicht
nicht an einem Geschäftstag der Bank ein, so wird der Auftrag      an einem Geschäftstag der Bank ein, so wird der Auftrag so
so behandelt, als wäre er erst am nächsten Geschäftstag bei der    behandelt, als wäre er erst am nächsten Geschäftstag bei der
Bank eingegangen.                                                  Bank eingegangen.
Die cut off-Zeit ist Punkt 6 der „Allgemeinen Informationen der    Die cut off-Zeit ist Punkt 6 der „Allgemeinen Informationen der
BAWAG P.S.K. zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“          BAWAG P.S.K. zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“ zu
zu entnehmen.                                                      entnehmen.

Zahlungsaufträge: sofern kein in der Zukunft liegendes Durch-      Zahlungsaufträge: sofern kein in der Zukunft liegendes Durch-
führungsdatum vom Kunden mitgeteilt wird, erfolgt die Durch-       führungsdatum vom Kunden mitgeteilt wird, erfolgt die Durch-
führung taggleich, wenn die Datenbestände für den Zahlungs-        führung taggleich, wenn die Datenbestände für den Zahlungs-
verkehr bis spätestens zur cut off-Zeit der Bank zur Bearbeitung   verkehr bis spätestens zur cut off-Zeit der Bank zur Bearbeitung
vorliegen. Andernfalls erfolgt die Durchführung spätestens an      vorliegen. Andernfalls erfolgt die Durchführung spätestens an
dem Geschäftstag, der dem Tag der Datenübertragung durch           dem Geschäftstag, der dem Tag der Datenübertragung durch
den Auftraggeber folgt. Voraussetzung für die Durchführung ist     den Auftraggeber folgt. Voraussetzung für die Durchführung ist
die entsprechende Kontodeckung.                                    die entsprechende Kontodeckung.

Wertpapierorders: Die Weiterleitung einer Order an die Börse       Wertpapierorders: Die Weiterleitung einer Order an die Börse
richtet sich sowohl nach den Öffnungszeiten der Handelsstellen     richtet sich sowohl nach den Öffnungszeiten der Handelsstellen
der Bank als auch nach den Öffnungszeiten des Börsenplatzes.       der Bank als auch nach den Öffnungszeiten des Börsenplatzes.
Die taggleiche Weiterleitung einer Order kann nur dann sicher-     Die taggleiche Weiterleitung einer Order kann nur dann sicher-
gestellt werden, wenn die Order mindestens eine halbe Stunde       gestellt werden, wenn die Order mindestens eine halbe Stunde
vor Handelsschluss der jeweiligen Börse und mindestens eine        vor Handelsschluss der jeweiligen Börse und mindestens eine
halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten der Handelsstellen        halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten der Handelsstellen
der Bank einlangt. Eine Wertpapierorder hat alle erforderlichen    der Bank einlangt. Eine Wertpapierorder hat alle erforderlichen
Daten wie Wertpapierkennnummer (ISIN), Stückanzahl bzw.            Daten wie Wertpapierkennnummer (ISIN), Stückanzahl bzw. No-
Nominale, Limit (in der entsprechenden Währung) und Gültig-        minale, Limit (in der entsprechenden Währung) und Gültigkeits-
keitsdauer zu enthalten. Die Kaufsumme bzw. der Verkaufserlös      dauer zu enthalten. Die Kaufsumme bzw. der Verkaufserlös der
der durchgeführten Aufträge werden dem vereinbarten Konto          durchgeführten Aufträge werden dem vereinbarten Konto des
des Kunden angelastet bzw. gutgeschrieben.                         Kunden angelastet bzw. gutgeschrieben.

7. Haftung gegenüber Unternehmern                                  7. Haftung gegenüber Unternehmern
Im Verhältnis zu Unternehmern ist die Haftung der Bank für         Im Verhältnis zu Unternehmern ist die Haftung der Bank für
leicht fahrlässig verursachte Schäden generell ausgeschlossen.     leicht fahrlässig verursachte Schäden generell ausgeschlossen.
Für jene Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder           Für jene Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder
Software des Kunden, oder die durch das Nichtzustandekom-          Software des Kunden, oder die durch das Nichtzustandekom-
men des Verbindungsaufbaues mit dem Rechenzentrum der              men des Verbindungsaufbaues mit dem Rechenzentrum der
Bank, oder die durch einen vorübergehenden Ausfall der Ein-        Bank, oder die durch einen vorübergehenden Ausfall der Einrich-
richtungen der Bank zur Abwicklung des BAWAG P.S.K. eBan-          tungen der Bank zur Abwicklung des BAWAG P.S.K. eBanking
king entstehen sowie dann, wenn der Unternehmer die in Punkt       entstehen sowie dann, wenn der Unternehmer die in Punkt 3.
3. festgelegten Sorgfaltspflichten verletzt hat oder wenn der      festgelegten Sorgfaltspflichten verletzt hat oder wenn der Unter-
Unternehmer den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen Sicher-        nehmer den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen Sicherheits-
heitsmaßnahmen nicht entsprochen hat, ist die Haftung der          maßnahmen nicht entsprochen hat, ist die Haftung der Bank
Bank unabhängig vom Grad des Verschuldens ausgeschlossen.          unabhängig vom Grad des Verschuldens ausgeschlossen. Hat
Hat der Unternehmer die in Punkt 3. festgelegten Sorgfalts-        der Unternehmer die in Punkt 3. festgelegten Sorgfaltspflichten
pflichten verletzt oder den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen    verletzt oder den in Punkt 3. enthaltenen empfohlenen Sicher-
Sicherheitsmaßnahmen nicht entsprochen, haftet er der Bank         heitsmaßnahmen nicht entsprochen, haftet er der Bank für den
für den daraus resultierenden Schaden.                             daraus resultierenden Schaden.

8. Kündigung                                                       8. Kündigung
Jeder Kunde ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teil-        Jeder Kunde ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teilnahme
nahme am BAWAG P.S.K. eBanking jederzeit ohne Angabe von           am BAWAG P.S.K. eBanking jederzeit ohne Angabe von Gründen
Gründen und ohne Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen.          und ohne Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Nach Einlan-
Nach Einlangen der Kündigung wird die Bank den Zugriff auf         gen der Kündigung wird die Bank den Zugriff auf das Konto mit-
das Konto mittels BAWAG P.S.K. eBanking sperren. Verfügt der       tels BAWAG P.S.K. eBanking sperren. Verfügt der Kunde über
Kunde über ein Bankgeschäft, dessen Kontoauszug nur über           ein Bankgeschäft, dessen Kontoauszug nur über eBanking ab-
eBanking abrufbar ist, ist vor der Kündigung dieser Vereinba-      rufbar ist, ist vor der Kündigung dieser Vereinbarung die Auflö-
rung die Auflösung des Bankgeschäftes zu veranlassen.              sung des Bankgeschäftes zu veranlassen.
Die Bank ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teilnahme       Die Bank ist berechtigt, die Vereinbarung über die Teilnahme
am eBanking jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Mo-    am eBanking jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Mo-
naten ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die         naten ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die
Bank hat darüber hinaus das Recht, die Vereinbarung über die       Bank hat darüber hinaus das Recht, die Vereinbarung über die
Teilnahme am eBanking jederzeit bei Vorliegen eines wichti-        Teilnahme am eBanking jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen
gen Grundes mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Als    Grundes mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Als
wichtiger Grund gilt insbesondere die Überlassung der persönli-    wichtiger Grund gilt insbesondere die Überlassung der persönli-
chen Identifikationsmerkmale an unberechtigte dritte Personen.     chen Identifikationsmerkmale an unberechtigte dritte Personen.

9. Zustellung von Mitteilungen und Erklärungen                     9. Zustellung von Mitteilungen und Erklärungen
Mitteilungen und Erklärungen (insbesondere Kontonachrichten,       Mitteilungen und Erklärungen (insbesondere Kontonachrichten,
Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Änderungsmittei-           Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Änderungsmittei-
lungen, etc.), die die Bank dem Kunden zu übermitteln oder         lungen, etc.), die die Bank dem Kunden zu übermitteln oder
zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde, der eBanking ver-      zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde, der eBanking ver-
einbart hat, per Post oder durch Abrufbarkeit oder Übermittlung    einbart hat, per Post oder durch Abrufbarkeit oder Übermittlung

                                                                                                                           Seite 7 / 8
elektronisch im Wege des BAWAG P.S.K. eBankings.                    elektronisch im Wege des BAWAG P.S.K. eBankings.

10. ePostfach                                                       10. ePostfach
Für jeden Kunden wird im BAWAG P.S.K. eBanking per Internet         Für jeden Kunden wird im BAWAG P.S.K. eBanking per Internet
ein individuelles ePostfach eingerichtet, welches für Mitteilun-    ein individuelles ePostfach eingerichtet, welches für Mitteilun-
gen und Erklärungen der Bank an den Kunden dient. Über das          gen und Erklärungen der Bank an den Kunden dient. Über das
Vorhandensein einer derartigen Mitteilung oder Erklärung im         Vorhandensein einer derartigen Mitteilung oder Erklärung im
ePostfach wird der Kunde von der Bank vor dem ersten Öffnen         ePostfach wird der Kunde von der Bank vor dem ersten Öffnen
der Mitteilung oder Erklärung mit einem besonderen Hinweis          der Mitteilung oder Erklärung mit einem besonderen Hinweis
beim Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking per Internet auf-        beim Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking per Internet auf-
merksam gemacht.                                                    merksam gemacht.

11. Änderung der Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG             11. Änderung der Bedingungen für die Teilnahme am BA-
P.S.K. eBanking                                                     WAG P.S.K. eBanking
(1)		 Änderungen dieser zwischen dem Kunden und der Bank            (1) Änderungen dieser zwischen dem Kunden und der Bank
vereinbarten Bedingungen gelten nach Ablauf von zwei Mona-          vereinbarten Bedingungen gelten nach Ablauf von zwei Mona-
ten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an          ten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an
den Kunden als vereinbart, sofern bis dahin kein schriftlicher      den Kunden als vereinbart, sofern bis dahin kein schriftlicher
Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt. Die Bank wird         Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt. Die Bank wird
den Kunden in der Mitteilung auf die Änderungen hinweisen           den Kunden in der Mitteilung auf die Änderungen hinweisen
und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach         und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach
Ablauf der zwei Monate ab Zugang der Mitteilung durch das           Ablauf der zwei Monate ab Zugang der Mitteilung durch das
Unterlassen eines Widerspruchs in Schriftform als Zustimmung        Unterlassen eines Widerspruchs in Schriftform als Zustimmung
zu den Änderungen gilt, sowie dass der Kunde das Recht hat,         zu den Änderungen gilt, sowie dass der Kunde das Recht hat,
die Vereinbarung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking             die Vereinbarung zur Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking
vor Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen.    vor Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen.
Außerdem wird die Bank eine Gegenüberstellung über die von          Außerdem wird die Bank eine Gegenüberstellung über die von
der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige        der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige
Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröf-        Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröf-
fentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein            fentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Ver-
Verlangen zur Verfügung stellen; auch darauf wird die Bank in       langen zur Verfügung stellen; auch darauf wird die Bank in der
der Mitteilung hinweisen.                                           Mitteilung hinweisen.

(2)		 Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das           (2) Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das
Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer verein-        Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer verein-
barte Weise zum Abruf bereit zu halten.                             barte Weise zum Abruf bereit zu halten.

(3)		 Die Mitteilung über die angebotenen Änderungen an den         (3) Die Mitteilung über die angebotenen Änderungen an den
Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart          Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart
worden ist. Eine solche Form ist auch die Erklärung über das        worden ist. Eine solche Form ist auch die Erklärung über das
gemäß Punkt 10. für den Kunden eingerichtete ePostfach. Eine        gemäß Punkt 10. für den Kunden eingerichtete ePostfach. Eine
mit dem Kunden getroffene Vereinbarung über den Zugang von          mit dem Kunden getroffene Vereinbarung über den Zugang von
Erklärungen der Bank gilt auch für das Angebot zu Änderungen        Erklärungen der Bank gilt auch für das Angebot zu Änderungen
der Bedingungen.                                                    der Bedingungen.

(4)		 Die Änderungen von Leistungen der Bank durch eine Än-         (4) Die Änderungen von Leistungen der Bank durch eine Än-
derung dieser Bedingungen nach Punkt 11.1 dieser Bedingung          derung dieser Bedingungen nach Punkt 11.1 dieser Bedingung
ist auf sachlich gerechtfertigte Fälle beschränkt; eine sachliche   ist auf sachlich gerechtfertigte Fälle beschränkt; eine sachliche
Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Ände-          Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung
rung durch gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen          durch gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen not-
notwendig ist, die Änderung die Sicherheit des Bankbetriebs         wendig ist, die Änderung die Sicherheit des Bankbetriebs oder
oder die Abwicklung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden          die Abwicklung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden för-
fördert, die Änderung zur Umsetzung technischer Entwicklun-         dert, die Änderung zur Umsetzung technischer Entwicklungen
gen erforderlich ist, vereinbarte Leistungen nicht mehr kos-        erforderlich ist, vereinbarte Leistungen nicht mehr kostende-
tendeckend erbracht werden können oder die Leistungen auf           ckend erbracht werden können oder die Leistungen auf Grund
Grund geänderter Kundenbedürfnisse nur mehr von wenigen             geänderter Kundenbedürfnisse nur mehr von wenigen Kunden
Kunden nachgefragt werden. Es wird ausdrücklich festgehalten,       nachgefragt werden. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass
dass Änderungen der Verfahren der Zugangsberechtigung keine         Änderungen der Verfahren der Zugangsberechtigung keine Än-
Änderungen der Leistungen der Bank im Sinne dieser Klausel          derungen der Leistungen der Bank im Sinne dieser Klausel sind.
sind.

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