Wiederaufnahme (personennaher) Dienstleistungen - IHK ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STE | MS/AF | 30. April 2020 Comeback-Strategien für Dienstleister Wie es ist Die Corona-Pandemie hat unser Leben weiterhin fest im Griff. Trotz erster Lockerungen im Handel fehlt insbesondere personennahen Dienstleistungsunternehmen weiterhin eine klare Perspektive. Sie benötigen – genau wie Einzelhändler und Friseursalons – eine wirtschaftliche Perspektive unter Einhaltung von Gesundheits- und Hygienestandards. Die IHK setzt sich deshalb dafür ein, dass Dienstleistungsbetriebe möglichst zeitnah Ihre Arbeit - unter Einhaltung des größtmöglichen Gesundheitsschutzes - wieder aufnehmen können. Besonders betroffen sind „personennahe“ Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege und Gesundheit wie Kosmetikstudios, Massage-Studios, Tattoo-Studios, etc. Gerade diese Dienstleister mussten bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie besondere Hygienevorschriften einhalten. Aber auch weitere Dienstleister wie Fitnessstudios, Tanz- und Fahrschulen, Kinos, Dienstleister in der Erwachsenenbildung, Anbieter von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sowie damit verbundene Dienstleister könnten geeignete Vorkehrungen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden treffen. Wie es sein sollte Es sollte weniger am grünen Tisch entschieden werden, wer öffnen darf und wer nicht. Die Dienstleistungsbetriebe machen vielfältige Vorschläge für verantwortungsvolle Lösungen. Dienstleistungsunternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich 1. einen konkreten, praxistauglichen Fahrplan zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeiten, 2. klare, in der Praxis umsetzbare Hygienevorschriften. Viele Dienstleister könnten wieder öffnen bzw. tätig werden unter Auflagen zur Abstandshaltung, zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen, zur Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung, zur Terminvereinbarung, um (mögliche) Infektionsketten nachzuverfolgen, zur Sperrung kritischer Bereiche, etc. Was zu tun ist Es gilt immer, den größtmöglichen Gesundheitsschutz mit Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu verbinden. Ziel muss sein, dass auch personennahe Dienstleister wieder ihrer unternehmerischen Eigenverantwortung gerecht werden können. Die Unternehmer sind auf eindeutige Hygienevorschriften angewiesen und müssen in die Lage versetzt werden, diese vor Ort oder beim Kunden umzusetzen.
StE | AF/MS | 04/2020 Umfrage: Wiederaufnahme personennaher Dienstleistungen Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes sind in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg derzeit über 2300 Dienstleistungsbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb mit knapp 300 Auszubildenden in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt. Für die Umfrage wurden stichprobenartig über 800 Unternehmen ausgewählt. Zusätzlich wurden weitere Unternehmen über eine Pressemitteilung zur Teilnahme eingeladen. Insgesamt haben sich 202 Unternehmen aus den folgenden Branchen an der Umfrage beteiligt: Personennahe Dienstleistungen: z.B. Kosmetik- oder Nagelstudios, Saunas, Solarien, Massagestudios, Tattoostudios, Tagesbetreuung von Kindern, etc. Bildung und Sport: z.B. Erwachsenenbildung, Dozenten, Fahrschulen, Tanzschulen, Sport- und Freizeitunterricht, etc. Freizeit: z.B. Freizeit- und Kultureinrichtungen, Fitnessstudios, Busreisen, Spielhallen, Museen, Kinos, etc. Sonstige Dienstleister: z.B. Messebau, Event, Fotografie, etc. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, einen fairen Wiedereinstieg vorzubereiten und Entscheidungsträger dabei unterstützen, klare gesundheitsrelevante Vorgaben und praktikable Leitlinien für unterschiedliche Dienstleistungsbranchen zu entwickeln. Personennahe Dienstleistungen Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen? - personennahe Dienstleistungen - Vermeidung von Warteschlangen 96,7% Handdesinfektion am Arbeitsplatz 96,0% Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht… 95,3% Regelmäßiges Lüften 94,7% Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter 90,7% Zutrittssteuerung 86,7% Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht… 57,3% Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als… 51,3% Bargeldloses Zahlen 44,0% Abstand von mindestens 1,50 m 32,0% Personennahe Dienstleistungen, wie Kosmetik- oder Nagelstudios, haben grundsätzlich einen hohen hygienischen Standard. Deshalb können Vorgaben wie Handdesinfektion, Mund-Nase- Bedeckung und ähnliches, von über 90% der Betriebe gewährleistet werden. Über eine Terminvergabe können Warteschlangen vermieden und mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden. Nur weniger als die Hälfte der Betriebe kann dagegen bargeldloses Bezahlen anbieten, ein Abstand von mindestens 1,50m kann von den meisten Betrieben nicht sichergestellt werden.
O-Töne aus der Umfrage: All diese Sachen sind bei uns sowieso Standard. Da Kunden auch nur einzeln unsere Räumlichkeiten betreten und nur zu einer Person (immer mit Maske) Kontakt haben, ist das Infektionsrisiko extrem gering. Auch die Kunden haben sich bereit erklärt, Masken zu tragen. Alle Hygienemaßnahmen, die nötig sind und von Friseuren umgesetzt werden können, können selbstverständlich von allen anderen personennahen Dienstleistern auch eingehalten werden. In Kosmetik-, Nagel-, Tattoostudios z.B. ist der Hygienestandard so hoch wie sonst nirgends. Alle arbeiten nach den bestmöglichen hygienischen Bedingungen auch schon vor Corona. Außerdem ist die Nachverfolgung der Infektionsketten bei uns Dienstleistern im Vergleich zum Einzelhandel problemlos möglich. Wir kennen die Namen und Adressen von unseren Kunden, da sie in unserem Falle z.B. eine Einverständniserklärung vor dem Tätowiervorgang ausfüllen müssen. Somit steht einem Wiedereröffnen unter optimalen hygienischen Bedingungen nichts im Weg. Bisher hatten wir Verständnis, da ja viel an der Abstandsregelung festgemacht wurde. Nachdem aber die Friseure nun wieder öffnen dürfen (was wir ihnen selbstverständlich von Herzen gönnen), sehen wir hier eine willkürliche Auswahl der Branchen nach dem Motto, was ist wichtig und was nicht. Plexiglastrennscheibe zwischen mir und meiner Kundin, mit Ausschnitt zum durchreichen der Hände. Gleichberechtigung für alle. Wenn Friseure wieder öffnen, sollen Kosmetiker, Massagesalons sowie Tätowierer wieder öffnen dürfen. Bildung und Sport Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen? - Bildung - Regelmäßiges Lüften 85,7% Handdesinfektion am Arbeitsplatz 78,6% Zutrittssteuerung 78,6% Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht… 71,4% Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter 71,4% Bargeldloses Zahlen 71,4% Abstand von mindestens 1,50 m 71,4% Vermeidung von Warteschlangen 57,1% Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht… 50,0% Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als… 21,4% In den Bereichen Bildung (inkl. Fahrschulen) und Sportfreizeit ist für einen Großteil der Unternehmen der Mindestabstand kein Problem. Die niedrigen Werte bei Trennvorrichtungen und Markierungen im Kassenbereich sind dem geschuldet, dass es oft gar keinen Kassenbereich bzw. eine Notwendigkeit von Trennvorrichtungen gibt. Eine Sonderrolle nehmen die Fahrschulen ein, die aber durch die Corona-Verordnung den anderen Bildungseinrichtungen gleichgesetzt wurden. Im schulischen Bereich kann durch eine Begrenzung der Teilnehmer der Mindestabstand garantiert werden. In Fahrschulen kann auch durch Mund-Nase-Schutz und
Handschuhe die Infektionsgefahr minimiert werden. Motorrad-Fahrstunden können mit eigener Schutzausrüstung der Fahrschüler/innen absolviert werden. O-Töne aus der Umfrage: Beim Erwachsenen-Reitunterricht besteht absolut kein Bedarf sich dem Schüler zu nähern. Anzahl der Schulungs-, Seminar Teilnehmer begrenzen und Raumgröße anpassen. Freigabe zum Besuch der Reitvereine und Reitställe. Aktuell laut deutscher Reiterlicher Vereinigung sind nur Tierärzte und Hufschmiede in Notfällen gestattet, aber keine Sattler und anderen Dienstleister, obwohl Abstände gut einhaltbar wären und alles unter Frischluft stattfindet. Durch die Corona Verordnung wurde uns Fahrschulen jegliche Möglichkeit genommen, um Umsätze zu generieren. Wir wurden quasi in eine Art Quarantäne versetzt. Hier sollte es auf jeden Fall Schadensersatz geben. Der Umsatz, der in dieser Zeit nicht generiert werden konnte, kann in Zukunft nicht wieder reingeholt werden. Eine Reduzierung oder Befreiung der Umsatzsteuer wäre auch denkbar. Vom EUGH wurde unlängst entschieden, dass Fahrschulen nicht gleich zu setzen sind mit Bildungseinrichtungen und daher umsatzsteuerpflichtig sind. Jetzt wurden wir mit der Corona Verordnung aber zu den Bildungseinrichtungen eingestuft. Ein Darlehen kann vielleicht momentan die Liquidität sichern, aber verschiebt das Problem nur nach hinten. Freizeit Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen? - Freizeit - Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter 93,3% Handdesinfektion am Arbeitsplatz 93,3% Regelmäßiges Lüften 86,7% Zutrittssteuerung 86,7% Abstand von mindestens 1,50 m 86,7% Bargeldloses Zahlen 80,0% Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht… 73,3% Vermeidung von Warteschlangen 73,3% Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als… 53,3% Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht… 40,0% Im Freizeitbereich (z.B. Fitnessstudios, Spielhallen, Museen, Kinos) können auch viele bestehende Hygienestandards eingehalten werden. Hier bereiten nur Trennvorrichtungen und Markierungen im Kassenbereich Probleme. Im Fitnessbereich können bei Kursen die Teilnehmerzahl limitiert und die Geräte häufig desinfiziert werden. Hier wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, dass Sport wichtig für die Gesundheit ist und das Immunsystem stärkt. Auch Kinos und Museen wünschen sich, wieder öffnen zu dürfen, ggf. mit Beschränkung der Besucherzahlen.
O-Töne aus der Umfrage Veranstaltungen, wo ausreichend Platz ist, sollten stattfinden können, in Schulen, Volkshochschulen, Konzertsälen, Kirchen, Museen, ... Man bekommt nicht mal die Chance, unter bestimmten Hygienevorschriften seinen Betrieb wieder zu öffnen. Sonstige Dienstleister Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen? - Sonstige Dienstleistungen - Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als… 31,6% Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht… 42,1% Bargeldloses Zahlen 47,4% Zutrittssteuerung 63,2% Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht… 73,7% Handdesinfektion am Arbeitsplatz 73,7% Abstand von mindestens 1,50 m 73,7% Regelmäßiges Lüften 84,2% Vermeidung von Warteschlangen 84,2% Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter 94,7% Da in diesen Bereich vor allen Dingen Messebauer und Eventagenturen fallen, zeigt sich hier deutlicher die Schwierigkeit, die Hygienestandards einzuhalten. Dennoch können von einem Großteil der Unternehmen Maßnahmen ergriffen werden. Da im Moment Veranstaltungen und Messen trotzdem nicht vorstellbar sind, zeigt sich die Branche dementsprechend pessimistisch: Im Veranstaltungsbereich ist es fast unmöglich, etwas zu unternehmen. Wir glauben, dass eine Wiederaufnahme des Messebetriebs erst im Frühjahr 2021 erfolgen kann. Ohne nicht zurückzubezahlende staatliche Zuschüsse ist die Messewirtschaft sowie die gesamte Veranstaltungsbranche kaum überlebensfähig. Wir rechnen mit einer Halbierung des Gesamtmarkts in 2021 und mit einer langsamen Erholung in den Folgejahren bis ca. 2030. Ihre Ansprechpartner: Annika Fleig Martin Schmidt Referentin für Flächenpolitik und Volkswirtschaft Stv. Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Standortpolitik Geschäftsbereich Standortpolitik Telefon: 07721 922-138 Telefon: 07721 922-207 Fax: 07721 922-9138 Fax: 07721 922-9207 E-Mail: fleig@vs.ihk.de E-Mail: martin.schmidt@vs.ihk.de
Sie können auch lesen