Wiederaufnahme (personennaher) Dienstleistungen - IHK ...

Die Seite wird erstellt Aaron Winkelmann
 
WEITER LESEN
Wiederaufnahme (personennaher) Dienstleistungen - IHK ...
Wiederaufnahme
(personennaher)
Dienstleistungen
Umfrage der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
STE | MS/AF | 30. April 2020

Comeback-Strategien für Dienstleister

Wie es ist
Die Corona-Pandemie hat unser Leben weiterhin fest im Griff. Trotz erster Lockerungen im
Handel fehlt insbesondere personennahen Dienstleistungsunternehmen weiterhin eine klare
Perspektive. Sie benötigen – genau wie Einzelhändler und Friseursalons – eine wirtschaftliche
Perspektive unter Einhaltung von Gesundheits- und Hygienestandards. Die IHK setzt sich
deshalb dafür ein, dass Dienstleistungsbetriebe möglichst zeitnah Ihre Arbeit - unter Einhaltung
des größtmöglichen Gesundheitsschutzes - wieder aufnehmen können.

Besonders betroffen sind „personennahe“ Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege
und Gesundheit wie Kosmetikstudios, Massage-Studios, Tattoo-Studios, etc. Gerade diese
Dienstleister mussten bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie besondere
Hygienevorschriften einhalten.

Aber auch weitere Dienstleister wie Fitnessstudios, Tanz- und Fahrschulen, Kinos, Dienstleister
in der Erwachsenenbildung, Anbieter von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sowie damit
verbundene Dienstleister könnten geeignete Vorkehrungen zum Schutz von Mitarbeitern und
Kunden treffen.

Wie es sein sollte
Es sollte weniger am grünen Tisch entschieden werden, wer öffnen darf und wer nicht. Die
Dienstleistungsbetriebe machen vielfältige Vorschläge für verantwortungsvolle Lösungen.

Dienstleistungsunternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich
   1. einen konkreten, praxistauglichen Fahrplan zur Wiederaufnahme der
       Geschäftstätigkeiten,
   2. klare, in der Praxis umsetzbare Hygienevorschriften.

Viele Dienstleister könnten wieder öffnen bzw. tätig werden unter Auflagen
     zur Abstandshaltung,
     zur Hygiene,
     zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen,
     zur Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung,
     zur Terminvereinbarung, um (mögliche) Infektionsketten nachzuverfolgen,
     zur Sperrung kritischer Bereiche,
     etc.

Was zu tun ist
Es gilt immer, den größtmöglichen Gesundheitsschutz mit Maßnahmen zur Stabilisierung der
Wirtschaft zu verbinden. Ziel muss sein, dass auch personennahe Dienstleister wieder ihrer
unternehmerischen Eigenverantwortung gerecht werden können.

Die Unternehmer sind auf eindeutige Hygienevorschriften angewiesen und müssen in die Lage
versetzt werden, diese vor Ort oder beim Kunden umzusetzen.
StE | AF/MS | 04/2020

Umfrage: Wiederaufnahme personennaher Dienstleistungen

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes sind in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
derzeit über 2300 Dienstleistungsbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb mit knapp 300
Auszubildenden in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt. Für die Umfrage wurden
stichprobenartig über 800 Unternehmen ausgewählt. Zusätzlich wurden weitere Unternehmen
über eine Pressemitteilung zur Teilnahme eingeladen. Insgesamt haben sich 202 Unternehmen
aus den folgenden Branchen an der Umfrage beteiligt:

Personennahe Dienstleistungen: z.B. Kosmetik- oder Nagelstudios, Saunas, Solarien,
Massagestudios, Tattoostudios, Tagesbetreuung von Kindern, etc.

Bildung und Sport: z.B. Erwachsenenbildung, Dozenten, Fahrschulen, Tanzschulen, Sport- und
Freizeitunterricht, etc.

Freizeit: z.B. Freizeit- und Kultureinrichtungen, Fitnessstudios, Busreisen, Spielhallen, Museen,
Kinos, etc.

Sonstige Dienstleister: z.B. Messebau, Event, Fotografie, etc.

Die Ergebnisse sollen dazu dienen, einen fairen Wiedereinstieg vorzubereiten und
Entscheidungsträger dabei unterstützen, klare gesundheitsrelevante Vorgaben und praktikable
Leitlinien für unterschiedliche Dienstleistungsbranchen zu entwickeln.

Personennahe Dienstleistungen

               Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem
                              Betrieb sicherstellen?
                       - personennahe Dienstleistungen -
                  Vermeidung von Warteschlangen                                           96,7%
                  Handdesinfektion am Arbeitsplatz                                        96,0%
 Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht…                                         95,3%
                              Regelmäßiges Lüften                                        94,7%
   Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter                                    90,7%
                                  Zutrittssteuerung                                  86,7%
         Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht…                      57,3%
      Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als…                    51,3%
                               Bargeldloses Zahlen                 44,0%
                    Abstand von mindestens 1,50 m             32,0%

Personennahe Dienstleistungen, wie Kosmetik- oder Nagelstudios, haben grundsätzlich einen
hohen hygienischen Standard. Deshalb können Vorgaben wie Handdesinfektion, Mund-Nase-
Bedeckung und ähnliches, von über 90% der Betriebe gewährleistet werden. Über eine
Terminvergabe können Warteschlangen vermieden und mögliche Infektionsketten nachvollzogen
werden. Nur weniger als die Hälfte der Betriebe kann dagegen bargeldloses Bezahlen anbieten,
ein Abstand von mindestens 1,50m kann von den meisten Betrieben nicht sichergestellt werden.
O-Töne aus der Umfrage:
    All diese Sachen sind bei uns sowieso Standard. Da Kunden auch nur einzeln unsere
       Räumlichkeiten betreten und nur zu einer Person (immer mit Maske) Kontakt haben, ist
       das Infektionsrisiko extrem gering. Auch die Kunden haben sich bereit erklärt, Masken zu
       tragen.
    Alle Hygienemaßnahmen, die nötig sind und von Friseuren umgesetzt werden können,
       können selbstverständlich von allen anderen personennahen Dienstleistern auch
       eingehalten werden. In Kosmetik-, Nagel-, Tattoostudios z.B. ist der Hygienestandard so
       hoch wie sonst nirgends. Alle arbeiten nach den bestmöglichen hygienischen
       Bedingungen auch schon vor Corona.
    Außerdem ist die Nachverfolgung der Infektionsketten bei uns Dienstleistern im Vergleich
       zum Einzelhandel problemlos möglich. Wir kennen die Namen und Adressen von
       unseren Kunden, da sie in unserem Falle z.B. eine Einverständniserklärung vor dem
       Tätowiervorgang ausfüllen müssen.
    Somit steht einem Wiedereröffnen unter optimalen hygienischen Bedingungen nichts im
       Weg. Bisher hatten wir Verständnis, da ja viel an der Abstandsregelung festgemacht
       wurde. Nachdem aber die Friseure nun wieder öffnen dürfen (was wir ihnen
       selbstverständlich von Herzen gönnen), sehen wir hier eine willkürliche Auswahl der
       Branchen nach dem Motto, was ist wichtig und was nicht.
    Plexiglastrennscheibe zwischen mir und meiner Kundin, mit Ausschnitt zum durchreichen
       der Hände.
    Gleichberechtigung für alle. Wenn Friseure wieder öffnen, sollen Kosmetiker,
       Massagesalons sowie Tätowierer wieder öffnen dürfen.

Bildung und Sport

               Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem
                              Betrieb sicherstellen?
                                    - Bildung -
                              Regelmäßiges Lüften                                            85,7%
                  Handdesinfektion am Arbeitsplatz                                      78,6%
                                  Zutrittssteuerung                                     78,6%
 Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht…                                     71,4%
   Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter                                  71,4%
                               Bargeldloses Zahlen                                   71,4%
                    Abstand von mindestens 1,50 m                                    71,4%
                  Vermeidung von Warteschlangen                              57,1%
         Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht…                       50,0%
      Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als…        21,4%

In den Bereichen Bildung (inkl. Fahrschulen) und Sportfreizeit ist für einen Großteil der
Unternehmen der Mindestabstand kein Problem. Die niedrigen Werte bei Trennvorrichtungen und
Markierungen im Kassenbereich sind dem geschuldet, dass es oft gar keinen Kassenbereich
bzw. eine Notwendigkeit von Trennvorrichtungen gibt. Eine Sonderrolle nehmen die Fahrschulen
ein, die aber durch die Corona-Verordnung den anderen Bildungseinrichtungen gleichgesetzt
wurden. Im schulischen Bereich kann durch eine Begrenzung der Teilnehmer der
Mindestabstand garantiert werden. In Fahrschulen kann auch durch Mund-Nase-Schutz und
Handschuhe die Infektionsgefahr minimiert werden. Motorrad-Fahrstunden können mit eigener
Schutzausrüstung der Fahrschüler/innen absolviert werden.

O-Töne aus der Umfrage:

          Beim Erwachsenen-Reitunterricht besteht absolut kein Bedarf sich dem Schüler zu
           nähern.
          Anzahl der Schulungs-, Seminar Teilnehmer begrenzen und Raumgröße anpassen.
          Freigabe zum Besuch der Reitvereine und Reitställe. Aktuell laut deutscher Reiterlicher
           Vereinigung sind nur Tierärzte und Hufschmiede in Notfällen gestattet, aber keine Sattler
           und anderen Dienstleister, obwohl Abstände gut einhaltbar wären und alles unter
           Frischluft stattfindet.
          Durch die Corona Verordnung wurde uns Fahrschulen jegliche Möglichkeit genommen,
           um Umsätze zu generieren. Wir wurden quasi in eine Art Quarantäne versetzt. Hier sollte
           es auf jeden Fall Schadensersatz geben. Der Umsatz, der in dieser Zeit nicht generiert
           werden konnte, kann in Zukunft nicht wieder reingeholt werden. Eine Reduzierung oder
           Befreiung der Umsatzsteuer wäre auch denkbar. Vom EUGH wurde unlängst
           entschieden, dass Fahrschulen nicht gleich zu setzen sind mit Bildungseinrichtungen und
           daher umsatzsteuerpflichtig sind. Jetzt wurden wir mit der Corona Verordnung aber zu
           den Bildungseinrichtungen eingestuft. Ein Darlehen kann vielleicht momentan die
           Liquidität sichern, aber verschiebt das Problem nur nach hinten.

Freizeit

                 Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem
                                Betrieb sicherstellen?
                                      - Freizeit -
   Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter                                              93,3%
                   Handdesinfektion am Arbeitsplatz                                              93,3%
                                Regelmäßiges Lüften                                           86,7%
                                   Zutrittssteuerung                                          86,7%
                     Abstand von mindestens 1,50 m                                            86,7%
                                 Bargeldloses Zahlen                                     80,0%
 Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht…                                      73,3%
                    Vermeidung von Warteschlangen                                     73,3%
        Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als…                          53,3%
            Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht…                 40,0%

Im Freizeitbereich (z.B. Fitnessstudios, Spielhallen, Museen, Kinos) können auch viele
bestehende Hygienestandards eingehalten werden. Hier bereiten nur Trennvorrichtungen und
Markierungen im Kassenbereich Probleme. Im Fitnessbereich können bei Kursen die
Teilnehmerzahl limitiert und die Geräte häufig desinfiziert werden. Hier wurde auch mehrfach
darauf hingewiesen, dass Sport wichtig für die Gesundheit ist und das Immunsystem stärkt. Auch
Kinos und Museen wünschen sich, wieder öffnen zu dürfen, ggf. mit Beschränkung der
Besucherzahlen.
O-Töne aus der Umfrage
    Veranstaltungen, wo ausreichend Platz ist, sollten stattfinden können, in Schulen,
       Volkshochschulen, Konzertsälen, Kirchen, Museen, ...
    Man bekommt nicht mal die Chance, unter bestimmten Hygienevorschriften seinen
       Betrieb wieder zu öffnen.

Sonstige Dienstleister

                 Welche dieser Hygienestandards können Sie in Ihrem
                                Betrieb sicherstellen?
                            - Sonstige Dienstleistungen -
        Im Kassenbereich Markierungen am Boden, als…           31,6%
           Trennvorrichtungen, wo der Abstand nicht…                   42,1%
                                Bargeldloses Zahlen                      47,4%
                                  Zutrittssteuerung                              63,2%
 Mund-Nase-Bedeckung, wenn Mindestabstand nicht…                                         73,7%
                   Handdesinfektion am Arbeitsplatz                                      73,7%
                     Abstand von mindestens 1,50 m                                       73,7%
                               Regelmäßiges Lüften                                               84,2%
                    Vermeidung von Warteschlangen                                                84,2%
   Flüssigseife und Handtuchspender für Mitarbeiter                                                94,7%

Da in diesen Bereich vor allen Dingen Messebauer und Eventagenturen fallen, zeigt sich hier
deutlicher die Schwierigkeit, die Hygienestandards einzuhalten. Dennoch können von einem
Großteil der Unternehmen Maßnahmen ergriffen werden. Da im Moment Veranstaltungen und
Messen trotzdem nicht vorstellbar sind, zeigt sich die Branche dementsprechend pessimistisch:

         Im Veranstaltungsbereich ist es fast unmöglich, etwas zu unternehmen.
         Wir glauben, dass eine Wiederaufnahme des Messebetriebs erst im Frühjahr 2021
          erfolgen kann.
         Ohne nicht zurückzubezahlende staatliche Zuschüsse ist die Messewirtschaft sowie die
          gesamte Veranstaltungsbranche kaum überlebensfähig. Wir rechnen mit einer
          Halbierung des Gesamtmarkts in 2021 und mit einer langsamen Erholung in den
          Folgejahren bis ca. 2030.

Ihre Ansprechpartner:

Annika Fleig                                            Martin Schmidt
Referentin für Flächenpolitik und Volkswirtschaft       Stv. Geschäftsbereichsleiter
Geschäftsbereich Standortpolitik                        Geschäftsbereich Standortpolitik
Telefon: 07721 922-138                                  Telefon: 07721 922-207
Fax: 07721 922-9138                                     Fax: 07721 922-9207
E-Mail: fleig@vs.ihk.de                                 E-Mail: martin.schmidt@vs.ihk.de
Sie können auch lesen