Wimmer & Schlieper Steuerberater

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Wimmer & Schlieper
Steuerberater
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                                                                               Jutta Wimmer
                                                                               Steuerberaterin
                                                                               Prof. Dr. Peter Schlieper
                                                                               Steuerberater

                                                                               Schustergasse 2a
                                                                               86609 Donauwörth
                                                                               Tel. 0906 / 29 99 44 - 0
                                                                               Fax 0906 / 29 99 44 - 50
                                                                               info@wimmer-schlieper.de
                                                                               www.wimmer-schlieper.de

Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter
- Merkblatt zur Sicherung Ihres Betriebsausgabenabzugs -

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“              jemand einem anderen unentgeltlich (ohne Ge-
lautet ein altes deutsches Sprichwort. Viele Ge-          genleistung) eine Bar- oder Sachzuwendung
schäftspartner, aber auch Ihre eigenen Mitarbei-          macht. Geschenke sind beispielsweise Gele-
ter, freuen sich über kleine Präsente. Mit dieser         genheitsgeschenke (Bücher, Geschenkkörbe,
Mandanteninformation haben wir Ihnen alle                 Blumen), Geschenkgutscheine, Theaterkarten
wichtigen Punkte zusammengestellt, die zur                oder andere Eintrittskarten sowie Warenproben
Sicherung Ihres Betriebsausgabenabzuges zu                (ohne Zusammenhang mit bestimmten Ge-
beachten sind. Schließlich wollen wir Ihnen hel-          schäftsabschlüssen). Auch Dienstleistungen
fen, dass Sie bei Betriebsprüfungen keine bösen           können Gegenstand eines Geschenks sein, je-
Überraschungen erleben und sich nicht zuletzt             denfalls wenn dem Bedachten Dienstleistungen
auch der Fiskus an Ihren Geschenken freut.                Dritter verschafft werden.

Für die richtige steuerliche Beurteilung ist zu           Keine Geschenke sind dagegen Trinkgelder,
unterscheiden, wer Empfänger Ihrer Geschenke              Zugaben oder Werbeprämien zu Warenkäufen,
ist. Beschenken Sie Geschäftsfreunde, finden              Rabatte, kostenlose Bewirtungen, Preise bei
Sie die zutreffenden Erläuterungen unter I. Sind          Preisausschreiben usw. Ferner gelten Blumen
die Empfänger der Geschenke Ihre Mitarbeiter,             und Kränze anlässlich der Beerdigung eines
dann sind die Erläuterungen unter II. einschlägig.        Geschäftsfreundes nicht als Geschenk. Diese
                                                          Aufwendungen können uneingeschränkt als
                                                          Betriebsausgaben abgezogen werden. Schmier-
Aber zuerst zum Begriff des Geschenks:                    gelder und ähnliche Zahlungen sind ebenfalls
                                                          keine Geschenke, hier ist allerdings ein Be-
Maßgebend ist der zivilrechtliche Begriff der             triebsausgabenabzug ausgeschlossen.
Schenkung. Danach ist ein Geschenk jede un-
entgeltliche, den Empfänger bereichernde
Zuwendung aus dem Vermögen des Schen-
kers. Ein Geschenk liegt also dann vor, wenn

Stand November 2020
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I.   Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde              mengerechnet € 35,00 pro Empfänger
     bzw. Nichtarbeitnehmer:                          und pro Kalenderjahr steuerlich als Be-
                                                      triebsausgabe geltend gemacht werden.
     Voraussetzungen:                                 Für die Prüfung der € 35,00-Grenze sind
                                                      alle Geschenke eines Jahres an dieselbe
     Geschenke an Kunden, Lieferanten, Ge-            Person zusammenzurechnen. Zu den
     schäftsfreunde, selbständige Handelsvertre-      Kosten des Geschenks zählen dabei
     ter oder andere Geschäftspartner dürfen den      auch die Kosten für die Anbringung eines
     Gewinn des Unternehmens - zunächst ein-          Werbeträgers (z. B. Aufkleber mit Fir-
     mal - nicht mindern. Dies gilt allerdings        menlogo). Hingegen werden Verpa-
     nicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt     ckungs- und Versandkosten nicht ange-
     sind:                                            setzt.

                                                      Hinweis:
     ·   Betriebliche Veranlassung:                   Die € 35,00 sind eine Freigrenze. Kostet
                                                      das Präsent im Einkauf € 35,01, ist ein
         Für den Abzug von Aufwendungen für           Betriebsausgabenabzug in voller Höhe
         Geschenke an Geschäftsfreunde ist die        nicht möglich.
         betriebliche Veranlassung eine Grundvo-
         raussetzung. Geschenke sind dann be-         Ob für diese Prüfung die Umsatzsteuer
         trieblich veranlasst, wenn sie auf der Ab-   einzubeziehen ist, hängt davon ab, ob
         sicht des Steuerpflichtigen beruhen, Ge-     das schenkende Unternehmen zum Vor-
         schäftsbeziehungen zu den beschenkten        steuerabzug berechtigt ist. Ist dies der
         Personen anzuknüpfen, zu sichern oder        Fall, ist auf den Nettowarenwert abzu-
         zu verbessern.                               stellen. Ist der Unternehmer nicht zum
                                                      Vorsteuerabzug berechtigt, ist für die
         Betrieblich veranlasste Geschenke, die       € 35,00-Grenze der Bruttobetrag maß-
         der Empfänger nur betrieblich nutzen         geblich.
         kann, fallen nicht unter die Abzugsbe-
         schränkung; sie können unabhängig von        Beispiele:
         ihrer Höhe beim Schenker als Betriebs-       Ein Unternehmer erwirbt ein Geschenk,
         ausgabe abgezogen werden (z. B. eine         dessen Einkaufspreis netto € 34,50 zu-
         Brauerei schenkt einem Gastwirt Gläser       züglich Vorsteuer in Höhe von € 6,56 be-
         mit Werbeaufdruck oder ein Pharmakon-        trägt. Ist der Unternehmer zum Vorsteu-
         zern schenkt einem Arzt einen Arztkof-       erabzug berechtigt, ist für die Prüfung
         fer).                                        des Betriebsausgabenabzugs auf den
                                                      Nettowarenwert i. H. v. € 34,50 abzustel-
         Soweit die Zuwendung eines Geschenks         len, sodass die € 35,00-Grenze nicht
         teilweise oder ganz privat veranlasst ist,   überschritten wird.
         sind die entsprechenden Aufwendungen
                                                      ð    Die Kosten für das Geschenk sind
         als Kosten der privaten Lebensführung
                                                           in voller Höhe als Betriebsausga-
         komplett nicht als Betriebsausgaben ab-
                                                           ben abzugsfähig, wenn derselbe
         ziehbar.
                                                           Empfänger im gleichen Veranla-
                                                           gungsjahr keine weiteren Ge-
                                                           schenke von dem gleichen Unter-
     ·   Gesetzlicher Höchstbetrag von
                                                           nehmer erhalten hat.
         € 35,00:

         Aufwendungen für betrieblich veranlass-
         te Geschenke an Nichtarbeitnehmer
         können nur bis zur Höhe von zusam-

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        Anders sieht es hingegen aus, wenn der          sonstige Aufwendungen wie Blumen und
        schenkende Unternehmer nicht zum                Kränze anlässlich einer Beerdigung oder
        Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil er          auch Versand- und Verpackungskosten
        z.B. als Arzt nur steuerfreie Umsätze           des Geschenks ist der Betriebsausga-
        ausführt. Hier ist der Bruttowarenwert          benabzug der tatsächlichen Geschenke
        i. H. v. € 41,05 maßgeblich und die Frei-       gefährdet! Bitte verwenden Sie hierfür
        grenze wird überschritten.                      Konten wie „Werbekosten“, „Porto“ oder
                                                        ähnliches.
        ð       Ein Betriebsausgabenabzug schei-
                det aus.
                                                        Gleichzeitig muss der Name des Emp-
        Würde der gleiche Unternehmer demsel-           fängers aus der Buchung oder dem Bu-
        ben Empfänger im gleichen Jahr noch             chungsbeleg zu ersehen sein. Bei Groß-
        ein weiteres Geschenk machen, dessen            rechnungen mit vielen Positionen oder
        Einkaufpreis bei brutto € 20,00 liegt, wä-      Präsentkörben sollte eine gesonderte
        re auch für dieses Geschenk der Be-             Geschenke-Liste mit den Namen der
        triebsausgabenabzug ausgeschlossen,             Empfänger sowie Art und Betragshöhe
        da bereits mit dem ersten Geschenk die          des Geschenks angefertigt werden.
        Freigrenze überschritten wurde. Auch
        wäre bei umgekehrter Schenkung für              Eine Ausnahme gilt für sogenannte
        beide Geschenke der Betriebsausga-              Streuwerbeartikel im Wert von bis zu
        benabzug ausgeschlossen, wenn zuerst            € 10,00 (netto bei Vorsteuerabzug, an-
        das günstigere Geschenk und danach              sonsten brutto). Wer Luftballons, Ka-
        das teuerer Geschenk im selben Veran-           lender oder Kugelschreiber mit seinem
        lagungszeitraum an denselben Empfän-            Firmenlogo verteilt, muss sich nicht die
        ger geschenkt würden.                           Namen der Empfänger notieren. Die Bu-
                                                        chung auf ein gesondertes Konto ist aber
                                                        dennoch erforderlich, da ein Betriebs-
    ·   Aufzeichnungspflicht:                           ausgabenabzug nur möglich ist, wenn
                                                        die Aufwendungen einzeln und getrennt
        Die Aufwendungen für Geschenke wer-             von sonstigen Betriebsausgaben aufge-
        den nur dann als Betriebsausgaben an-           zeichnet werden. Bitte verwenden Sie
        erkannt, wenn sie einzeln und getrennt          hierfür das Konto „Streuartikel“ (im SRK
        von den sonstigen Betriebsausgaben              04 # 6605 bzw. im SKR 03 # 4605).
        zeitnah aufgezeichnet werden. Bei Ver-
        stoß gegen die besondere Aufzeich-
        nungspflicht zählen auch Geschenke un-       Erfassung beim Empfänger:
        ter € 35,00 nicht zu den Betriebsausga-
        ben.                                         Wer als Unternehmer betrieblich veranlasste
                                                     Geschenke erhält, muss diese als Betriebs-
        Die Pflicht zur besonderen Aufzeichnung      einnahmen versteuern, auch wenn das
        ist erfüllt, wenn diese Aufwendungen bei     schenkende Unternehmen die Aufwendun-
        Bilanzierenden auf besonderen Konten         gen wegen Überschreitens der € 35,00-
        im Rahmen der Buchführung (z. B. Konto       Grenze nicht abziehen kann. Als Einnahme
        „Geschenke an Geschäftsfreunde“ im           ist der gemeine Wert des empfangenen
        SRK 04 # 6610 bzw. im SRK 03 # 4630)         Wirtschaftsguts zu erfassen. Die Erfassung
        zeitnah und fortlaufend gebucht werden.      als Betriebseinnahme kann nur dann unter-
        Bei     Einnahmen-Überschuss-Rechnern        lassen werden, wenn es sich bei dem Ge-
        sind die Aufwendungen von Anfang an          schenk um eine Kleinigkeit bzw. Gegenstän-
        getrennt von den sonstigen Betriebsaus-      de von geringem Wert bis zu € 10,00 han-
        gaben einzeln aufzuzeichnen. Buchen          delt. Maßgebend für die Bagatellgrenze sind
        Sie auf diese Konten beispielweise auch      die Anschaffungs- oder Herstellungskosten

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    beim Schenker, d. h. netto bei Vorsteuerab-        Aufzeichnungspflichten nicht ordnungsge-
    zug, ansonsten brutto.                             mäß erfüllt wurden. Da in diesem Fall ein
                                                       Vorsteuerabzug für die Kosten der Ge-
                                                       schenke nicht möglich ist, unterliegt die
    Pauschalbesteuerung:                               Schenkung dann auch nicht der Umsatz-
                                                       steuer.
    Das schenkende Unternehmen kann seit
    2007 unter bestimmten Voraussetzungen die
    Steuer des Empfängers durch eine Pau-           II. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:
    schalversteuerung mit 30 % zzgl. Solidari-
    tätszuschlag und Kirchensteuer selbst über-        Aufwendungen für Geschenke an eigene Ar-
    nehmen. In diesem Fall bleiben die Zuwen-          beitnehmer sind in voller Höhe als Be-
    dungen beim Empfänger im Rahmen der                triebsausgaben abziehbar.
    Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz.
    Wichtig ist, dass das Wahlrecht zur Anwen-         Hier sind jedoch lohnsteuer- und sozial-
    dung der Pauschalierung einheitlich für alle       versicherungsrechtliche Regelungen zu
    innerhalb eines Wirtschaftsjahres gegenüber        beachten, wenn die Geschenke aufgrund
    Dritten gewährten Zuwendungen auszuüben            des Arbeitsverhältnisses gemacht werden.
    ist.                                               Während Geldzuwendungen immer lohn-
                                                       steuer- und sozialversicherungspflichtiger
    Sollten Sie für Ihre Geschäftspartner die          Arbeitslohn sind, kommt es bei Sachzuwen-
    Versteuerung übernehmen wollen, beraten            dungen auf die Art der Zuwendung an.
    wir Sie gerne hierzu näher und/oder helfen         Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier
    Ihnen bei der Durchführung der Pauschal-           Arbeitslohn ist bei Aufmerksamkeiten und
    versteuerung.                                      sonstigen Sachbezügen möglich; ebenso bei
                                                       üblichen Zuwendungen im Rahmen einer
                                                       Betriebsveranstaltung:
    Umsatzsteuerliche Behandlung:

    Bei betrieblich veranlassten Geschenken,           ·   Aufmerksamkeiten
    deren Wert pro Empfänger und Jahr nicht                (Gelegenheitsgeschenke):
    mehr als € 35,00 beträgt und die ordnungs-
    gemäß aufgezeichnet wurden, ist ein Vor-               Sachzuwendungen aus besonderem
    steuerabzug grundsätzlich möglich. Vo-                 persönlichem Anlass gehören als blo-
    raussetzung hierfür ist natürlich das Vorlie-          ße Aufmerksamkeit nicht zum Arbeits-
    gen einer ordnungsgemäßen Rechnung im                  lohn, wenn sie einen Wert von € 60,00
    Sinne des Umsatzsteuerrechtes. Bei Unter-              (einschließlich Umsatzsteuer) nicht
    nehmen mit ausschließlich nicht zum Vor-               übersteigen. Bei einer derartigen Zu-
    steuerabzug berechtigenden steuerfreien                wendung ist anzunehmen, dass der Vor-
    Umsätzen (z. B. bei Ärzten oder Versiche-              teil nicht für die Beschäftigung gewährt
    rungsvertretern) ist der Vorsteuerabzug je-            wird, sondern weil sie auch sonst im ge-
    doch ausgeschlossen. Die Schenkung selbst              sellschaftlichen Verkehr üblich ist.
    unterliegt anschließend jedoch nicht der
    Umsatzsteuer, da es sich um ein Geschenk               Beispiele hierfür sind Geschenke wie
    von geringem Wert handelt.                             Blumen, Pralinen oder Bücher aus An-
                                                           lass des Geburtstags eines Arbeitneh-
    Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei er-            mers, der Konfirmation sowie Kommuni-
    tragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe ab-           on seiner Kinder oder Feierlichkeiten wie
    zugsfähigen Geschenken, wenn also der                  der Silberhochzeit. Zu den Aufmerksam-
    Wert der Geschenke pro Empfänger und                   keiten zählen auch Getränke und Ge-
    Jahr mehr als € 35,00 beträgt oder deren               nussmittel, die der Arbeitgeber dem Ar-

Stand November 2020
Wimmer & Schlieper
Steuerberater                                                                        Seite 5 von 6

        beitnehmer zum Verzehr im Betrieb un-         ·   Sonstige Sachbezüge:
        entgeltlich oder teilentgeltlich überlässt.
        Dasselbe gilt auch für Speisen, die der           Neben der Freigrenze für Aufmerksam-
        Arbeitgeber den Arbeitnehmern anläss-             keiten aus besonderem persönlichem
        lich und während eines außergewöhnli-             Anlass gibt es eine (allgemeine) Frei-
        chen Arbeitseinsatzes (z. B. während ei-          grenze von monatlich € 44,00 (brutto)
        ner außergewöhnlichen betrieblichen               für sonstige Sachbezüge ohne besonde-
        Sitzung oder Besprechung), im ganz                ren persönlichen Anlass, die ebenfalls
        überwiegenden Interesse unentgeltlich             zur Steuer- und Sozialversicherungsfrei-
        oder teilentgeltlich überlässt und deren          heit führt.
        Wert € 60,00 pro Person nicht übersteigt.
                                                          Auf Geldzuwendungen ist diese Frei-
        Geldzuwendungen sind von dieser Re-               grenze grundsätzlich nicht anwendbar.
        gelung gänzlich ausgenommen und sind              Begünstigt sind Sachbezüge in Form von
        damit stets und unabhängig von Ihrer              Sachgeschenken aller Art. Vorsicht bei
        Höhe lohnsteuer- und sozialversiche-              Gutscheinen: Diese sind seit dem
        rungspflichtig. Geburtsbeihilfen und Hei-         01.01.2020 sehr streng geregelt, je-
        ratsbeihilfen sind ebenfalls stets steuer-        doch herrscht immer noch keine Si-
        pflichtig.                                        cherheit in der Rechtsanwendung. Es
                                                          wird nach wie vor auf eine Stellung-
        Der Betrag von brutto € 60,00 stellt eine         nahme des Bundesministeriums für
        Freigrenze dar. Überschreitet der Wert            Finanzen gewartet und empfohlen
        der Sachzuwendung diesen Betrag auch              vorerst zumindest an Minijobber keine
        nur um € 0,01, ist die Zuwendung in vol-          Gutscheine auszugeben.
        lem Umfang steuer- und beitragspflichtig.
        Die Freigrenze kann allerdings - im Ge-           Hinweis: Die Freigrenze für sonstige
        gensatz zu Geschenken an Geschäfts-               Sachbezüge und diejenige für Gelegen-
        freunde - auch mehrfach pro Jahr aus-             heitsgeschenke aus besonderem per-
        geschöpft werden, wenn mehrere be-                sönlichen Anlass können nebeneinander
        sondere persönliche Anlässe gegeben               angewendet werden.
        sind.
                                                          Für die Prüfung der Freigrenze ist der
        Um Ihre Mitarbeiter bei Geschenken, die           um übliche Preisnachlässe geminderte
        die Freigrenze übersteigen, wenigstens            Endpreis der Zuwendungen heranzuzie-
        im Bereich der Lohnsteuer nicht zu be-            hen. Wird der Betrag von € 44,00 in ei-
        lasten, können Sie auch hier die Pau-             nem Monat überschritten, ist der gesam-
        schalversteuerung mit einem Steuersatz            te Wert der Sachzuwendungen für die-
        von 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und           sen Monat steuer- und beitragspflichtig
        Kirchensteuer wählen. Das Pauschalisie-           und nicht lediglich der die Freigrenze
        rungswahlrecht kann dabei pro Kalender-           übersteigende Betrag („Fallbeileffekt“).
        jahr nur für alle Arbeitnehmer einheitlich        Zu beachten ist auch, dass der Betrag,
        ausgeübt und nicht widerrufen werden.             wenn er in einigen Monaten nicht voll
        Im Gegensatz zu vielen anderen Pau-               ausgeschöpft wurde, nicht auf die fol-
        schalierungsmöglichkeiten führt die Pau-          genden Monate übertragen werden
        schalierung hier jedoch nicht zur Sozial-         kann; auch eine Nachholung ist nicht
        versicherungsfreiheit. Gerne beraten wir          möglich. Es kann also der Monatsbetrag
        Sie hierzu persönlich bzw. nehmen für             nicht generell auf einen Jahresbetrag
        Sie die Pauschalversteuerung im Rah-              von 12 x € 44,00 hochgerechnet werden.
        men der Lohnabrechnung vor. Kommen                Es muss auch darauf geachtet werden,
        Sie bitte einfach auf uns zu!                     dass dem Arbeitnehmer pro Monat nur
                                                          einmal ein Betrag in Höhe von € 44,00

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Wimmer & Schlieper
Steuerberater                                                                           Seite 6 von 6

        zufließt. Hat der Arbeitnehmer also bei-
        spielsweise schon einen Benzingut-                  Zu weiteren Informationen zum Thema
        schein erhalten, bleibt wenig Spielraum             „Betriebsveranstaltung“ verweisen wir
        z. B. für ein Weihnachtsgeschenk. In                auf unser Merkblatt „Betriebsausflüge,
        diesem Zusammenhang ist noch zu be-                 Weihnachtsfeiern & Co“.
        achten, dass Gutscheine, die bei einem
        fremden Dritten einzulösen sind, mit Hin-
        gabe des Gutscheins an den Arbeitneh-            Umsatzsteuerliche Behandlung:
        mer als zugeflossen gelten; nicht erst
                                                        Handelt es sich bei der Zuwendung um eine
        wenn der Gutschein beim Dritter einge-
                                                        sog. Aufmerksamkeit bzw. eine Zuwendung
        löst wird.
                                                        aus überwiegend betrieblichem Interesse,
                                                        unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Die
        Auch hier kann der Arbeitgeber, bei
                                                        Vorsteuer aus der Anschaffung der Zuwen-
        Überschreiten der Freigrenze von
                                                        dung ist bei Ihnen als Unternehmer abzugs-
        € 44,00 die Pauschalbesteuerung mit
                                                        fähig (sofern Sie zum Vorsteuerabzug be-
        30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kir-
                                                        rechtigt sind und eine ordnungsgemäße Ein-
        chensteuer wählen. Pauschalbesteuerte
                                                        gangsrechnung vorliegt).
        Sachzuwendungen an Arbeitnehmer im
        Sinne des § 37b EStG sind in der Sozial-
                                                        Aus der Hingabe von Warengutscheinen hat
        versicherung als sonstiger Bezug sozial-
                                                        der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Vor-
        versicherungspflichtig abzurechnen.
                                                        steuerabzug, da die Lieferung oder sonstige
                                                        Leistung durch den Dritten nicht an das Un-
    ·   Übliche Zuwendungen im Rahmen ei-               ternehmen des Arbeitgebers erfolgt, sondern
        ner Betriebsveranstaltung:                      der Arbeitnehmer Leistungsempfänger ist.
                                                        Mangels Vorsteuerabzug ist die unentgeltli-
        Sobald Geschenke an Arbeitnehmer bis            che Wertabgabe nicht umsatzsteuerpflichtig.
        zu einem Wert von € 60,00 (brutto) im
        Rahmen einer Betriebsveranstaltung
                                                     Bitte beachten Sie, dass dieses Informations-
        verschenkt werden, ist zudem darauf zu
                                                     schreiben eine individuelle Beratung nicht erset-
        achten, dass die Kosten für das Präsent
                                                     zen kann! Trotz sorgfältiger und gewissenhafter
        sowie der auf den Mitarbeiter entfallende
                                                     Beratung übernehmen wir keine Haftung für den
        Anteil der Veranstaltungskosten brutto
                                                     Inhalt.
        zusammen nicht mehr als € 110,00 be-
        tragen. Bei den Zuwendungen, die die-
        sen Freibetrag überschreiten liegt ein
                                                     Andere nützliche Tipps und Infos finden Sie auch
        steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. In die-
                                                     auf unserer Homepage unter
        sem Falle wäre eine Pauschalversteue-

                                                                                       ç
        rung mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag
        und Kirchensteuer anwendbar. Bei Be-
        triebsveranstaltungen fallen bei dieser        www.wimmer-schlieper.de
        Pauschalierung nicht zusätzlich Sozial-
        versicherungsbeiträge an.
        Werden Geschenke unabhängig von
        der Betriebsveranstaltung nur „zufällig“
        auf der Betriebsveranstaltung an die Ar-
        beitnehmer überreicht, stellen die Ge-
        schenke lohnsteuer- und sozialabgaben-
        pflichtigen Arbeitslohn dar, wenn sie
        nicht als sog. Aufmerksamkeiten (siehe
        oben) beurteilt werden können.

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