Wir entlasten die Familien - Familienbonus Plus So kommen Sie zu Ihrem Geld Neu ab 2019! - ÖVP Klub
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Die Bundesräte des ÖVP-Parlamentsklubs Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, August WÖGINGER (Klubobmann), Heldenplatz 11, 1010 Wien, Tel.: +43 40110 - DW 0, office@oevpklub.at, www.oevpklub.at Redaktion: Mag. Iris Brüggler, Mag. Elisabeth Halvax Gestaltung, Satz & Layout: Gerhard Potuznik Druck: Druckerei Odysseus, Stavros Vrachoritis Ges.m.b.H., 2325 Himberg Bildnachweis: Titelseite: adobe stock/drubig-photo Seite 2: Neue Volkspartei/Christian Georgescu Seite 3: ÖVP-Parlamentsklub/Sabine Klimpt Seite 5: ÖVP-Parlamentsklub/Sabine Klimpt Seite 8: Neue Volkspartei/Philipp Monihart Die im Text verwendeten Begriffe wenden sich gleichwertig an Frauen und Männer. Eine männliche Form wurde stellenweise lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit eingesetzt, ohne ein Geschlecht bevorzugen oder benachteiligen zu wollen. 2
Das Nationalratsteam des ÖVP-Parlamentsklubs mit Bundeskanzler Sebastian Kurz Inhalt 2 Impressum, Bildnachweis 4 Vorwort Klubobmann August Wöginger: Der Familienbonus Plus – die größte Familienentlastung aller Zeiten 6 So kommen Sie zu Ihrem Geld 9 Die wichtigsten Fragen und Antworten 15 Online-Rechner: Ganz einfach die persönliche Ersparnis berechnen 3
Der Familienbonus Plus: Die größte Familienentlastung aller Zeiten Familien sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Eine wesentliche Aufgabe der Politik ist es daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen anzubieten, damit die Familien in Österreich weiter gestärkt werden. Sie sollen ihren Alltag und die Herausforderungen des Lebens bestmöglich bewältigen können. Der Familienbonus Plus ist ein zentrales Wahlversprechen von Sebastian Kurz und der neuen Volkspartei, das wir nun umgesetzt haben, und stellt die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme aller Zeiten für Familien mit Kindern dar. Mit dem Familienbonus Plus wurde eine wichtige Maßnah- me gesetzt, von der rund 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern profitieren. Die Steuerlast für Familien sinkt pro Kind um bis zu 1.500 Euro im Jahr und erhöht das Nettoeinkom- men von Familien mit Kindern. Erwerbstätige Eltern leisten einen mehrfachen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie tragen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Teil dazu bei oder schaffen als Unternehmerinnen und Unternehmer Arbeitsplätze. Gleich- zeitig sichern sie durch die Kindererziehung die Zukunft des Landes und unterstützen wesentlich die Finanzierung des Gemeinwesens und unseres Sozialsystems. Mit dem Fami- lienbonus Plus wollen wir deswegen gerade sie entlasten und ihnen die Anerkennung geben, die sie verdienen. Wer arbeitet, soll wieder mehr zum Leben haben. Ganz be- 4
wusst wurden beim Familienbonus Plus auch gering verdienende Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen berücksichtigt, die einen jährlichen Kindermehrbetrag in Höhe von 250 Euro pro Kind erhalten werden. Der Familienbonus hat die fünffache Wirkung des derzeiti- gen Kinderfreibetrags und der derzeit absetzbaren Kinder- betreuungskosten, die künftig entfallen. Der Kinderabsetzbe- trag, der auch für geringe Einkommen wirksam wird, bleibt weiterhin bestehen. Das ist ein familienpolitischer Meilenstein und zeigt einmal mehr, dass die Volkspartei weiterhin DIE Familienpartei in Österreich ist. Wie Sie am besten zu diesem hohen Familienabsetzbetrag und damit zu Ihrem Geld kommen, erfahren Sie in diesem Folder. Er gibt Antworten auf jene Fragen, die mir von Bürgerinnen und Bürgern immer wieder gestellt werden, und bietet auch Informationen über die Höhe Ihrer Ersparnis. August Wöginger Klubobmann der neuen Volkspartei 5
So kommen Sie zu Ihrem Geld: • Einfacher Ansatz: Mit dem Familienbonus Plus wird für Familien die Einkommensteuer direkt vermindert. Damit sind bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr „cash-wirksam“. • Bei Kindern über 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, beträgt der Bonus bis zu 500 Euro im Jahr. Das betrifft also jene Jugendliche, die schon 18 sind, aber sich z.B. noch in einer Aus- oder Fortbildung (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.) befinden. Die maximale Bezugsdauer für die Familienbeihilfe ist – wie auch der Familienbonus Plus – mit dem vollendeten 24. Lebensjahr begrenzt. • Der Familienbonus Plus kann wahlweise über die Lohnver- rechnung 2019 (also über den Arbeitgeber) – dann wirkt er bereits monatlich ab Jänner 2019 – oder die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 in Anspruch genommen werden. 6
• Wenn Sie sich für die Berücksichtigung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung entscheiden, müssen Sie dies beim Arbeitgeber beantragen. Dazu muss das Formular E 30 ausgefüllt und beim Arbeitgeber abgegeben werden. Das aktuelle Formular steht Ihnen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at, „Formula- re“ bzw. unter dem Link https://formulare.bmf.gv.at/service/ formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf) oder in den Finanzämtern zur Verfügung. Andernfalls können Sie den Familienbonus Plus in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitneh- merveranlagung mittels Beilage L1k beantragen. • Gleichzeitig werden die Lebensumstände von gering verdienenden Alleinerziehern und Alleinverdienern berück- sichtigt. Auch wenn sie keine Steuer zahlen, erhalten diese künftig eine Mindestentlastung von 250 Euro pro Kind und Jahr („Kindermehrbetrag“). Wird mindestens elf Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld/Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu. • Vom Familienbonus Plus profitieren nicht weniger als 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern, speziell mit kleinen und mittleren Einkommen. • Was bringt der Familienbonus Plus konkret? Ein Beispiel: Eine junge Familie mit einem Kind, in der ein Elternteil etwa als Büroangestellter arbeitet und 1.750 Euro brutto verdient, zahlt künftig überhaupt keine Einkommensteuer mehr und hat damit 1.500 Euro pro Jahr mehr in der Tasche! 7
Familienbonus Plus: Insgesamt profitieren 950.000 Familien und 1,6 Mio. Kinder Niederösterreich Wien 283.434 Kinder 298.853 Kinder Oberösterreich 255.450 Kinder Salzburg 92.120 Kinder Burgenland 44.406 Kinder Tirol Steiermark Vorarlberg 121.912 Kinder 71.158 Kinder 191.910 Kinder Kärnten 90.756 Kinder 8
So kommen Sie zu Ihrem Geld: Die wichtigsten Fragen und Antworten Ab welchem Bruttoeinkommen wirkt der Familienbonus Plus? Der Familienbonus Plus wirkt schon ab dem ersten Steuereuro. Voll ausgeschöpft werden kann er ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro bei einem Kind. Bei gering verdienenden Steuerzahlern entfällt daher die Steuerlast komplett, wenn sie niedriger ist als der Familienbonus Plus. Gilt der Familienbonus Plus auch für Selbstständige? Was für Arbeitnehmer gilt, gilt auch für Selbstständige. Selbstständige können den Familienbonus Plus im Wege der Veranlagung geltend machen. 9
Fragen & Antworten Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem der Familienbonus Plus zu? Ein Unterhaltsverpflichteter kann den Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zur Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zur Gänze zu. Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zur Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu. Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Elternteil kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen. 10
Mein 18jähriges Kind bezieht nur bis zum Sommer Familienbeihilfe und wird dann arbeiten oder studieren. Kann ich trotzdem schon den Familienbonus Plus beim Arbeitgeber beantragen? Wie bereits erwähnt, wird der Familienbonus Plus auch anteilig – je nach Länge der Familienbeihilfe – ausbezahlt. Der Arbeitgeber darf einen Familien- bonus Plus nur bis zu dem Monat berücksichtigen, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Nach Ablauf dieses Monats darf er nur berücksichtigt werden, wenn dem Arbeitgeber neuerlich eine entsprechende Erklärung über den Bezug der Familienbeihilfe mit Nachweisen vorgelegt wird. In der Zeit zwischen Matura und Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst gibt es Familienbeihilfe, wenn die Berufsausbildung dann so rasch wie möglich fortgesetzt wird. Wie kann der Familienbonus Plus unter (Ehe-) Partnern aufgeteilt werden? Eine Person kann entweder den vollen Familien- bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird zwischen den (Ehe-)Partnern aufgeteilt (750/750 Euro bzw. 250/250 Euro). Bei getrennt lebenden Partnern kann ebenfalls eine Aufteilung erfolgen. 11
Fragen & Antworten Erhalten auch Mindestsicherungsempfänger oder Arbeitslose einen Familienbonus Plus? Mindestsicherungsempfänger und Arbeitslose sind nicht steuerpflichtig, sodass ihnen auch kein Familienbonus Plus zusteht. Wie erhalte ich meinen Familienbonus konkret? So einfach geht‘s: Das Formular E 30 (https://for- mulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/ pdfs/9999/E30.pdf) ausdrucken, ausfüllen und beim Dienstgeber/Personalbüro abgeben. Bereits ab Jänner 2019 können monatlich bis zu 125 Euro (1.500 Euro pro Jahr) netto pro Kind mehr am Ge- halts- oder Lohnzettel sein. Oder Sie beantragen den Familienbonus Plus mit der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019. Dann erhal- ten Sie die Auszahlung auf einmal im Jahr 2020. Wenn mein Kind erst im Dezember 2019 auf die Welt kommt, wieviel Geld erhalte ich dann? Der Familienbonus kommt immer anteilig zur Anwendung. Für 2019 wird daher ein Monat berücksichtigt. 12
Steht auch für Kinder im Ausland der Familienbonus Plus zu? Der Familienbonus Plus in voller Höhe steht für Kinder im Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird der Familienbonus Plus indexiert (erhöht oder vermindert) und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Für Kinder in Drittstaaten, das heißt außerhalb des EU/EWR-Raumes oder der Schweiz, gibt es keinen Familienbonus. Was passiert, wenn ein Elternteil den Großteil der Kinderbetreuungskosten trägt? Im Rahmen einer Übergangsfrist von drei Jahren ist für getrennt lebende Partner eine ergän- zende Aufteilungsvariante vorgesehen. Diese er- folgt dann, wenn ein Elternteil überwiegend (neben dem Unterhalt) bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes für die Kinderbetreuung aufkommt. Die Kin- derbetreuungskosten müssen zudem mindestens 1.000 Euro im Jahr betragen. Dann erfolgt eine Auf- teilung des Familienbonus Plus im Verhältnis 1.350 : 150 Euro (90 Prozent zu 10 Prozent). Damit wird eine Schlechterstellung von jenen getrennt Lebenden verhindert, die bisher zusätzlich Betreuungskosten getragen haben. Diese Aufteilungsvariante können Sie ausschließlich im Nachhinein im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. 13
Familien- bonus Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Entlastung Lohnsteuer mehr pro Jahr Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Lohnsteuer mehr Zahlt keine Lohnsteuer mehr 14
Online-Rechner: Ganz einfach die persönliche Ersparnis berechnen Der Brutto-Netto-Rechner auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zeigt Ihnen Ihre Steuerersparnis im Rahmen des Familienbonus Plus beziehungsweise des Kindermehrbetrages: www.familienbonusplus.at bzw. www.bmf.gv.at • Berechnungsprogramme • Brutto-Netto-Rechner (inkl. Familienbonus Plus) Jeder kann individuell berechnen, wie sich seine Steuerlast auswirkt – und das in einfachen Schritten: Dazu ist es nur notwendig, sein Bruttogehalt monatlich oder jährlich einzugeben, sowie Angaben wie beispielsweise die Anzahl der Kinder und deren Alter, Sozialversicherungsgruppe, Sachbezug oder Lohnsteuerfreibetrag zu machen. Dann erhält man sofort in der rechten Spalte sein zusätzliches Nettoeinkommen pro Monat und Jahr angezeigt. Voll ausgeschöpft werden kann der Familienbonus Plus ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro bei einem Kind. 15
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