Wir entlasten die Familien - Familienbonus Plus So kommen Sie zu Ihrem Geld Neu ab 2019! - ÖVP Klub

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Wir entlasten die Familien - Familienbonus Plus So kommen Sie zu Ihrem Geld Neu ab 2019! - ÖVP Klub
Neu ab
                      2019!

Familienbonus Plus

Wir entlasten
die Familien
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Wir entlasten die Familien - Familienbonus Plus So kommen Sie zu Ihrem Geld Neu ab 2019! - ÖVP Klub
Die Bundesräte des ÖVP-Parlamentsklubs

Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Parlamentsklub
der Österreichischen Volkspartei, August WÖGINGER
(Klubobmann), Heldenplatz 11, 1010 Wien, Tel.: +43 40110 - DW 0,
office@oevpklub.at, www.oevpklub.at
Redaktion: Mag. Iris Brüggler, Mag. Elisabeth Halvax
Gestaltung, Satz & Layout: Gerhard Potuznik
Druck: Druckerei Odysseus, Stavros Vrachoritis Ges.m.b.H., 2325 Himberg

Bildnachweis:
Titelseite: adobe stock/drubig-photo
Seite 2: Neue Volkspartei/Christian Georgescu
Seite 3: ÖVP-Parlamentsklub/Sabine Klimpt
Seite 5: ÖVP-Parlamentsklub/Sabine Klimpt
Seite 8: Neue Volkspartei/Philipp Monihart

Die im Text verwendeten Begriffe wenden sich gleichwertig an Frauen und Männer.
Eine männliche Form wurde stellenweise lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit
eingesetzt, ohne ein Geschlecht bevorzugen oder benachteiligen zu wollen.

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Das Nationalratsteam des ÖVP-Parlamentsklubs mit Bundeskanzler Sebastian Kurz

   Inhalt
 2 Impressum, Bildnachweis
 4 Vorwort Klubobmann August Wöginger: Der Familienbonus
   Plus – die größte Familienentlastung aller Zeiten
 6 So kommen Sie zu Ihrem Geld
 9 Die wichtigsten Fragen und Antworten
15 Online-Rechner: Ganz einfach die persönliche Ersparnis berechnen
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Wir entlasten die Familien - Familienbonus Plus So kommen Sie zu Ihrem Geld Neu ab 2019! - ÖVP Klub
Der Familienbonus Plus:
Die größte
Familienentlastung
aller Zeiten
Familien sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer
Gesellschaft. Eine wesentliche Aufgabe der Politik ist es
daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen anzubieten,
damit die Familien in Österreich weiter gestärkt werden. Sie
sollen ihren Alltag und die Herausforderungen des Lebens
bestmöglich bewältigen können. Der Familienbonus Plus ist
ein zentrales Wahlversprechen von Sebastian Kurz und der
neuen Volkspartei, das wir nun umgesetzt haben, und stellt
die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme aller Zeiten für
Familien mit Kindern dar.
Mit dem Familienbonus Plus wurde eine wichtige Maßnah-
me gesetzt, von der rund 950.000 Familien mit 1,6 Millionen
Kindern profitieren. Die Steuerlast für Familien sinkt pro Kind
um bis zu 1.500 Euro im Jahr und erhöht das Nettoeinkom-
men von Familien mit Kindern.
Erwerbstätige Eltern leisten einen mehrfachen Beitrag für
unsere Gesellschaft. Sie tragen als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ihren Teil dazu bei oder schaffen als
Unternehmerinnen und Unternehmer Arbeitsplätze. Gleich-
zeitig sichern sie durch die Kindererziehung die Zukunft des
Landes und unterstützen wesentlich die Finanzierung des
Gemeinwesens und unseres Sozialsystems. Mit dem Fami-
lienbonus Plus wollen wir deswegen gerade sie entlasten
und ihnen die Anerkennung geben, die sie verdienen.
Wer arbeitet, soll wieder mehr zum Leben haben. Ganz be-
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wusst wurden beim Familienbonus Plus auch gering
verdienende Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen
berücksichtigt, die einen jährlichen Kindermehrbetrag in
Höhe von 250 Euro pro Kind erhalten werden.
Der Familienbonus hat die fünffache Wirkung des derzeiti-
gen Kinderfreibetrags und der derzeit absetzbaren Kinder-
betreuungskosten, die künftig entfallen. Der Kinderabsetzbe-
trag, der auch für geringe Einkommen wirksam wird, bleibt
weiterhin bestehen. Das ist ein familienpolitischer Meilenstein
und zeigt einmal mehr, dass die Volkspartei weiterhin DIE
Familienpartei in Österreich ist.
Wie Sie am besten zu diesem hohen Familienabsetzbetrag
und damit zu Ihrem Geld kommen, erfahren Sie in diesem
Folder. Er gibt Antworten auf jene Fragen, die mir von
Bürgerinnen und Bürgern immer wieder gestellt werden,
und bietet auch Informationen über die Höhe Ihrer Ersparnis.

August Wöginger
Klubobmann der neuen Volkspartei

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Wir entlasten die Familien - Familienbonus Plus So kommen Sie zu Ihrem Geld Neu ab 2019! - ÖVP Klub
So kommen
Sie zu Ihrem
Geld:

• Einfacher Ansatz: Mit dem Familienbonus Plus wird für
Familien die Einkommensteuer direkt vermindert. Damit sind
bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr „cash-wirksam“.

• Bei Kindern über 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen
wird, beträgt der Bonus bis zu 500 Euro im Jahr. Das betrifft
also jene Jugendliche, die schon 18 sind, aber sich z.B. noch
in einer Aus- oder Fortbildung (Lehre, Schule, Studium,
Fachhochschule etc.) befinden. Die maximale Bezugsdauer
für die Familienbeihilfe ist – wie auch der Familienbonus Plus
– mit dem vollendeten 24. Lebensjahr begrenzt.

• Der Familienbonus Plus kann wahlweise über die Lohnver-
rechnung 2019 (also über den Arbeitgeber) – dann wirkt er
bereits monatlich ab Jänner 2019 – oder die Steuererklärung
bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 in
Anspruch genommen werden.

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• Wenn Sie sich für die Berücksichtigung des Familienbonus
Plus über die Lohnverrechnung entscheiden, müssen Sie
dies beim Arbeitgeber beantragen. Dazu muss das Formular
E 30 ausgefüllt und beim Arbeitgeber abgegeben werden.
Das aktuelle Formular steht Ihnen auf der Homepage des
Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at, „Formula-
re“ bzw. unter dem Link https://formulare.bmf.gv.at/service/
formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf) oder in den
Finanzämtern zur Verfügung. Andernfalls können Sie den
Familienbonus Plus in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitneh-
merveranlagung mittels Beilage L1k beantragen.

• Gleichzeitig werden die Lebensumstände von gering
verdienenden Alleinerziehern und Alleinverdienern berück-
sichtigt. Auch wenn sie keine Steuer zahlen, erhalten diese
künftig eine Mindestentlastung von 250 Euro pro Kind und
Jahr („Kindermehrbetrag“). Wird mindestens elf Monate
(330 Tage) Arbeitslosengeld/Mindestsicherung oder eine
Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser
Kindermehrbetrag nicht zu.

• Vom Familienbonus Plus profitieren nicht weniger als
950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern, speziell mit
kleinen und mittleren Einkommen.

• Was bringt der Familienbonus Plus konkret? Ein Beispiel:
Eine junge Familie mit einem Kind, in der ein Elternteil etwa
als Büroangestellter arbeitet und 1.750 Euro brutto verdient,
zahlt künftig überhaupt keine Einkommensteuer mehr und
hat damit 1.500 Euro pro Jahr mehr in der Tasche!

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Familienbonus Plus: Insgesamt
  profitieren 950.000 Familien
  und 1,6 Mio. Kinder
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                                 283.434 Kinder         298.853 Kinder
                    Oberösterreich
                    255.450 Kinder

                Salzburg
                92.120 Kinder

                                                               Burgenland
                                                               44.406 Kinder

                  Tirol                                    Steiermark
Vorarlberg        121.912 Kinder
71.158 Kinder                                              191.910 Kinder
                                               Kärnten
                                               90.756 Kinder

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So kommen Sie zu Ihrem Geld:
Die wichtigsten
Fragen und
Antworten
Ab welchem Bruttoeinkommen
wirkt der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus wirkt schon ab
dem ersten Steuereuro. Voll ausgeschöpft
werden kann er ab einem monatlichen
Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro bei einem
Kind. Bei gering verdienenden Steuerzahlern
entfällt daher die Steuerlast komplett, wenn sie
niedriger ist als der Familienbonus Plus.

Gilt der Familienbonus Plus
auch für Selbstständige?
Was für Arbeitnehmer gilt, gilt auch für
Selbstständige. Selbstständige können den
Familienbonus Plus im Wege der
Veranlagung geltend machen.

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Fragen &
     Antworten
     Was passiert, wenn bei getrennt lebenden
     Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner
     keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem
     der Familienbonus Plus zu?
     Ein Unterhaltsverpflichteter kann den
     Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate
     beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt
     und ihm ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
     Wird der Unterhalt während des Jahres zur Gänze
     bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zur
     Gänze zu. Wird der Unterhalt während des Jahres
     aber nicht zur Gänze bezahlt, steht er dem
     Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu.
     Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem
     Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus
     zu. Der andere Elternteil kann in diesem Fall den
     vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500
     Euro) beanspruchen.

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Mein 18jähriges Kind bezieht nur bis zum
Sommer Familienbeihilfe und wird
dann arbeiten oder studieren. Kann ich
trotzdem schon den Familienbonus Plus
beim Arbeitgeber beantragen?
Wie bereits erwähnt, wird der Familienbonus Plus
auch anteilig – je nach Länge der Familienbeihilfe
– ausbezahlt. Der Arbeitgeber darf einen Familien-
bonus Plus nur bis zu dem Monat berücksichtigen,
in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Nach Ablauf dieses Monats darf er nur
berücksichtigt werden, wenn dem Arbeitgeber
neuerlich eine entsprechende Erklärung über
den Bezug der Familienbeihilfe mit Nachweisen
vorgelegt wird. In der Zeit zwischen Matura und
Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst gibt es
Familienbeihilfe, wenn die Berufsausbildung
dann so rasch wie möglich fortgesetzt wird.

Wie kann der Familienbonus Plus unter (Ehe-)
Partnern aufgeteilt werden?
Eine Person kann entweder den vollen Familien-
bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für
das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird
zwischen den (Ehe-)Partnern aufgeteilt (750/750
Euro bzw. 250/250 Euro). Bei getrennt lebenden
Partnern kann ebenfalls eine Aufteilung erfolgen.

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Fragen &
     Antworten
     Erhalten auch Mindestsicherungsempfänger
     oder Arbeitslose einen Familienbonus Plus?
     Mindestsicherungsempfänger und Arbeitslose
     sind nicht steuerpflichtig, sodass ihnen auch kein
     Familienbonus Plus zusteht.

     Wie erhalte ich meinen Familienbonus konkret?
     So einfach geht‘s: Das Formular E 30 (https://for-
     mulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/
     pdfs/9999/E30.pdf) ausdrucken, ausfüllen und
     beim Dienstgeber/Personalbüro abgeben. Bereits
     ab Jänner 2019 können monatlich bis zu 125 Euro
     (1.500 Euro pro Jahr) netto pro Kind mehr am Ge-
     halts- oder Lohnzettel sein. Oder Sie beantragen
     den Familienbonus Plus mit der Steuererklärung
     bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019. Dann erhal-
     ten Sie die Auszahlung auf einmal im Jahr 2020.

     Wenn mein Kind erst im Dezember 2019 auf die
     Welt kommt, wieviel Geld erhalte ich dann?
     Der Familienbonus kommt immer anteilig zur
     Anwendung. Für 2019 wird daher ein Monat
     berücksichtigt.

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Steht auch für Kinder im Ausland
der Familienbonus Plus zu?
Der Familienbonus Plus in voller Höhe steht für
Kinder im Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum
bzw. der Schweiz wird der Familienbonus Plus
indexiert (erhöht oder vermindert) und damit an
das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst.
Für Kinder in Drittstaaten, das heißt außerhalb des
EU/EWR-Raumes oder der Schweiz, gibt es keinen
Familienbonus.

Was passiert, wenn ein Elternteil den
Großteil der Kinderbetreuungskosten trägt?
Im Rahmen einer Übergangsfrist von drei
Jahren ist für getrennt lebende Partner eine ergän-
zende Aufteilungsvariante vorgesehen. Diese er-
folgt dann, wenn ein Elternteil überwiegend (neben
dem Unterhalt) bis zum zehnten Lebensjahr des
Kindes für die Kinderbetreuung aufkommt. Die Kin-
derbetreuungskosten müssen zudem mindestens
1.000 Euro im Jahr betragen. Dann erfolgt eine Auf-
teilung des Familienbonus Plus im Verhältnis 1.350 :
150 Euro (90 Prozent zu 10 Prozent). Damit wird eine
Schlechterstellung von jenen getrennt Lebenden
verhindert, die bisher zusätzlich Betreuungskosten
getragen haben. Diese Aufteilungsvariante können
Sie ausschließlich im Nachhinein im Zuge der
Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

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Familien-
bonus
               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr
               Zahlt keine

Entlastung
             Lohnsteuer mehr

pro Jahr

               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr
               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr
               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr

               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr
               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr
               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr
               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr
               Zahlt keine
             Lohnsteuer mehr

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Online-Rechner:
Ganz einfach die
persönliche Ersparnis
berechnen
Der Brutto-Netto-Rechner auf der Homepage des
Bundesministeriums für Finanzen zeigt Ihnen Ihre
Steuerersparnis im Rahmen des Familienbonus Plus
beziehungsweise des Kindermehrbetrages:

              www.familienbonusplus.at bzw.
              www.bmf.gv.at
              • Berechnungsprogramme
              • Brutto-Netto-Rechner
                (inkl. Familienbonus Plus)

Jeder kann individuell berechnen, wie sich seine Steuerlast
auswirkt – und das in einfachen Schritten: Dazu ist es nur
notwendig, sein Bruttogehalt monatlich oder jährlich
einzugeben, sowie Angaben wie beispielsweise die Anzahl
der Kinder und deren Alter, Sozialversicherungsgruppe,
Sachbezug oder Lohnsteuerfreibetrag zu machen. Dann
erhält man sofort in der rechten Spalte sein zusätzliches
Nettoeinkommen pro Monat und Jahr angezeigt.
Voll ausgeschöpft werden kann der Familienbonus Plus
ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa
1.700 Euro bei einem Kind.
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