Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (kurz: Erzeugung GM) - Version 12/2012
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TÜV SÜD Standard Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (kurz: Erzeugung GM) Version 12/2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Carbon Management Service Westendstraße 199 80686 München
TÜV SÜD Standard CMS 90 (Version 12/2012) Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (Erzeugung GM) Nr.: CMS-Z: E-ZERT 90 Zertifizierstelle „klima und energie“ Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz (kurz: Erzeugung GM) Inhalt Änderungen gegenüber vorhergehenden Versionen ..................................................................2 Begriffe und Definitionen .............................................................................................................2 Vorwort.........................................................................................................................................3 Teil I Umfang und Grundlagen ....................................................................................................3 1. Umfang der Zertifizierung ....................................................................................................3 2. Gesetzliche und regulatorische Grundlagen........................................................................3 3. Gültigkeit ..............................................................................................................................3 Teil II Allgemeine Anforderungen ................................................................................................3 4. Unternehmenspolitik ............................................................................................................3 5. Kommunikation ....................................................................................................................4 6. Organisation .........................................................................................................................4 7. Legal Compliance ................................................................................................................4 Teil III Spezielle Anforderungen ..................................................................................................4 8. Vermarktungsrecht und Quellen ..........................................................................................4 9. Gasqualität ...........................................................................................................................4 10. Deckung zwischen Einspeisung und Verkauf ......................................................................4 Teil IV Optionale Anforderungen .................................................................................................4 Anhang.........................................................................................................................................6 Änderungen gegenüber vorhergehenden Versionen 12/2012 Neben allgemeineren Anforderungen in den Bereichen Legal Compliance, Vermarktungsrechte, Gasqua- lität und Bilanzierung enthält der Standard jetzt eine breite Palette an optionalen Anforderungen, die sich aus dem geltenden Recht ableiten und zur Dokumentation der Vergütungsfähigkeit des eingespeisten Biomethans im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Anrechenbarkeit im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes oder zur Dokumentation der Qualität im nicht-geförderten Markt genutzt werden. Begriffe und Definitionen Erneuerbare Wasserkraft (Speicherkraftwerke unter Abzug der Pumparbeit), Windenergie, Biomasse (im Sinne der Energie deutschen Biomasseverordnung), Biogas, Deponiegas, Solarenergie, Geothermie, sortierter biogener Anteil aus Haushalts- und Industrieabfällen. Biomasse Energieträger gemäß der zum Zeitpunkt der Zertifizierung aktuellen, gültigen deutschen Biomasse- Verordnung. Biogas Oberbegriff sowohl für Biogas aus Biomasse als auch für Klärgas und Deponiegas. Biomethan Auf Erdgasqualität aufbereitetes und ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 2 von 9
TÜV SÜD Standard CMS 90 (Version 12/2012) Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (Erzeugung GM) Nr.: CMS-Z: E-ZERT 90 Zertifizierstelle „klima und energie“ Vorwort dert worden ist, im Folgenden EEWärmeG 2011. Dieser Standard dient als Grundlage zur Zertifi- d. Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 zierung von Biogas, welches aufbereitet und ins (BGBl. I S. 1234), die zuletzt durch Artikel 5 Erdgasnetz eingespeist wird. Das auf Erdgasqua- Absatz 10 des Gesetzes vom 24. Februar lität aufbereitete und ins Erdgasnetz eingespeiste 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, im Biogas wird dabei im Folgenden als Biomethan Folgenden: BiomasseV 2012. bezeichnet. Biomethan wird in diesem Dokument als Oberbegriff sowohl für Methan aus Biomasse e. Verordnung der Bundesrepublik Deutschland als auch für Klärgas und Deponiegas verwendet. über Anforderungen an eine nachhaltige Er- Der Standard gliedert sich in einen obligatori- zeugung von Biomasse zur Verwendung als schen Teil und einen optionalen Teil. Der obliga- Kraftstoff vom 30.09.2009, im Folgenden: torische Teil besteht aus allgemeinen und spezi- Biokraft-NachV. ellen Anforderungen, welche in jedem Fall erfüllt f. Technische Regel der Deutschen Vereinigung sein müssen Der optionale Teil enthält frei wähl- des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), bare zusätzliche Anforderungen. Arbeitsblatt G 260: Gasbeschaffenheit, Mai 2008, im Folgenden: DVGW 260. Die Zertifizierung unter diesem Standard dient dem Abnehmer des Biomethans als Nachweis g. DVGW Technische Regel, Arbeitsblatt G 262: über die Eigenschaft des eingespeisten Biome- Nutzung von Gasen aus regenerativen Quel- thans. Sie kann zur Dokumentation der Vergü- len in der öffentlichen Gasversorgung, No- tungsfähigkeit im Rahmen des Erneuerbare- vember 2004, im Folgenden: DVGW 262. Energien-Gesetzes, der Anrechenbarkeit im h. Gasnetzzugangsverordnung vom 3. Septem- Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärme- ber 2010 (BGBl. I S. 1261), die durch Artikel 4 gesetzes oder zur Dokumentation der Qualität im der Verordnung vom 30. April 2012 (BGBl. I nicht-geförderten Markt genutzt werden. S. 1002) geändert worden ist, im Folgenden: GasNZV. i. Stromsteuergesetz vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 2 des Ge- setzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282) ge- Teil I Umfang und Grundlagen ändert worden ist", im Folgenden: StromStG. 1. Umfang der Zertifizierung 3. Gültigkeit Der vorliegende Standard definiert Anforderun- Der vorliegende Standard (Version 12/2012) gilt gen an die Erzeugung von Biomethan und basiert ab dem 01.12.2012. hauptsächlich auf deutscher Gesetzgebung, ist aber prinzipiell weltweit anwendbar. Zertifikatinhaber haben zwölf Monate nach der Einführung eines revidierten Standards Zeit, ihr zertifiziertes System an die Anforderungen des 2. Gesetzliche und regulatorische Grundla- revidierten Standards anzupassen. Das nach gen Ablauf dieser Frist folgende Überwachungs- oder a. Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Okto- Wiederholungsaudit wird auf Grundlage des revi- ber 2008 (BGBl. I S. 2074), das durch Artikel dierten Standards durchgeführt. Ausnahmen von 1 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I dieser Regelung können in begründeten Fällen S. 1754) geändert worden ist", im Folgenden: durch die Zertifizierstelle „klima und energie“ des EEG 2012. TÜV SÜD zugelassen werden. b. Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuer- barer Energien im Strombereich der Bundes- republik Deutschland vom 25.10.2008, im Folgenden: EEG 2009. Teil II Allgemeine Anforderungen c. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 68 des Gesetzes vom 4. Unternehmenspolitik 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geän- Klimaschutz soll ein wesentliches Ziel der Unter- nehmenspolitik des Zertifikatnehmers sein; der Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 3 von 9
TÜV SÜD Standard CMS 90 (Version 12/2012) Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (Erzeugung GM) Nr.: CMS-Z: E-ZERT 90 Zertifizierstelle „klima und energie“ Ausbau der Erneuerbaren Energien soll gefördert setzte Biomassemenge ist für die produzierte werden. Diese Ziele sollen schriftlich festgelegt Biogasmenge ausreichend. sein, im Einklang mit den tatsächlichen Aktivitä- ten des Unternehmens stehen und über eventu- elle gesetzliche Anforderungen hinaus gehen. 9. Gasqualität Das eingespeiste Biomethanwurde auf Erdgas- qualität aufbereitet. Die eingespeiste Gasqualität 5. Kommunikation muss in vollem Umfang den Anforderungen der Wird die Zertifizierung öffentlich bekanntgege- DVGW 260 und 262 entsprechen. ben, so müssen sämtliche dabei getroffenen Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare Ein- Aussagen inhaltlich durch die Zertifizierung ab- speisung. Im Falle einer Anreicherung des Bio- gedeckt sein. Es ist anzustreben, die wesentli- gases mit fossilen Energieträgern wird dieser Teil chen Daten der zertifizierten Anlagen (z.B. Kapa- abgezogen. zität, Einsatzstoffe, Jahr der Inbetriebnahme) öffentlich zugänglich zu machen. 10.Deckung zwischen Einspeisung und Ver- kauf 6. Organisation Der Zertifikatnehmer nutzt ein zuverlässiges Ver- Verantwortlichkeiten und Befugnisse sind klar fahren zur kontinuierlichen Überwachung und geregelt und schriftlich festgelegt. Mindestens zu Sicherung der Einspeisung sowie zur Deckung benennen sind ein/e Auditbeauftragte/n, der/die zwischen Einspeisung und Verkauf. Die geplan- alle erforderlichen Informationen für die Zertifizie- ten Liefermengen an Abnehmer sind von beiden rung zur Verfügung stellt sowie eine für die Bilan- Parteien bestätigt, Nachweise für die tatsächli- zierung des erzeugten Biomethans verantwortli- chen Liefermengen liegen vor. che Person. Aufbereitetes und eingespeistes Gas, dessen Umweltvorteil noch vor der Einspeisung getrennt 7. Legal Compliance vom Gas in Form von Zertifikaten weitergegeben Für die Biomethanproduktion relevante rechtliche wurde, wird in der Folge als normales Erdgas Verpflichtungen und andere Anforderungen wer- betrachtet. Die getrennte Vermarktung des Um- den ermittelt und allen für die Umsetzung ver- weltvorteils ist dem Netzbetreiber rechtzeitig mit- antwortlichen Personen zugänglich gemacht. zuteilen. Der Zertifikatnehmer stellt dabei sicher, dass die Anmerkung: Der Netzbetreiber darf in einem geltenden rechtlichen Verpflichtungen und die solchen Fall das eingespeiste Gas nicht in den anderen Anforderungen, zu denen sich die Orga- Biogasbilanzkreis aufnehmen nisation verpflichtet hat, berücksichtigt werden. Teil IV Optionale Anforderungen Teil III Spezielle Anforderungen Neben den obligatorischen Anforderungen führt 8. Vermarktungsrecht und Quellen der Standard im Anhang optionale Anforderun- gen auf, die frei miteinander kombiniert werden Der Zertifikatnehmer hat das ausschließliche können. Die Notwendigkeit, verschiedene Anfor- Vermarktungsrecht an der eingespeisten Gas- derungen frei miteinander kombinieren zu kön- menge. Diese kann die Gesamteinspeisung einer nen, ergibt sich aus der Förderungssystematik Quelle umfassen oder einen genau definierten gemäß EEG, StromStG, EEWärmeG und Anteil an einer Quelle bzw. ein genau definiertes BImSchG. Die Anforderungen unterscheiden sich Erzeugungsvolumen aus einer Quelle. danach, ob eine Förderung im Strom-, Wärme Das eingespeiste Gas kann auf eindeutig be- oder Kraftstoffsektor erreicht werden soll und schriebene, identifizierbare und quantifizierbare welches Bezugsjahr der Gesetzgebung für die Quellen zurückgeführt werden. Das Mengenge- jeweilige Biomethananlage maßgeblich ist. Der rüst ist plausibel, d.h. die zur Erzeugung einge- vorliegende Standard ermöglicht es, die Einhal- tung der jeweils geltenden Anforderungen zu Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 4 von 9
TÜV SÜD Standard CMS 90 (Version 12/2012) Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (Erzeugung GM) Nr.: CMS-Z: E-ZERT 90 Zertifizierstelle „klima und energie“ dokumentieren. Die Anforderungen unterteilen sich in Anforderungen welche auf die Anlage bezogen sind sowie Anforderungen, welche auf den Betrieb bezogen sind. Betriebsbezogenen Anforderungen können lediglich unter der Vo- raussetzung verifiziert werden, dass die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wird. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 5 von 9
TÜV SÜD Standard CMS 90 (Version 12/2012) Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (Erzeugung GM) Nr.: CMS-Z: E-ZERT 90 Zertifizierstelle „klima und energie“ Anhang Erläuterung Kategorie: a = anlagenbezogen, b = betriebsbezogen Nr. Kate- Kriterium Erläuterung Gesetzesverweise gorie 1 b Biomasse Bei der Herstellung des Biogases wurde nur vgl. § 27 Abs. 1 EEG i.S.d.BiomasseV Biomasse im Sinne der BiomasseV einge- 2009/2012 setzt 2 b Ausschließlichkeit Für den vergütungsfähigen Anteil wurden § 16 Abs. 1 EEG 2009/2012, keine anderen Substanzen als Biomasse im § 27 Abs. 1 EEG 2009/2012; Sinne der BiomasseV eingesetzt 3 b sonstige Biomasse Es wurde Biomasse im Sinne von § 2 Nr. 7 § 2 Nr. 7 StromStG StromStG eigesetzt 4 b Einsatzstofftagebuch Die zur Biogasproduktion genutzten Rohstof- vgl. § 27 Abs. 3 Nr. 2 und Ziff. fe wurden lückenlos und vollständig in einem I Nr. 1.b Anlage 2 EEG2009; § Einsatzstofftagebuch dokumentiert. 27 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 4 EEG 2012; § 8 5 b max. Methanemission Seit dem 01.05.2012 beträgt der sog. Me- Anlage 1 Ziff. I Nr. 1.a EEG (EEG2009) thanschlupf auch für Bestandsanlagen 0,2 2009 %, d.h. die bei der Aufbereitung verursachte Methanemission in die Atmosphäre von 0,2% darf nicht überschritten werden (siehe Krite- rium 31) Der Grenzwert von 0,5% ist zum 30.04.2012 ausgelaufen, vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 7 EEG 2012. 6 b max. Stromverbrauch Bei der Aufbereitung wurde ein Stromver- Anlage 1 Ziff. I Nr. (EEG2009/2012 und brauch von max. 0,5 kWh pro Nm³ Rohgas 1.bEEG2009/2012; Anlage EEWärmeG2009/2011) nicht überschritten. Ziff. II.1.b)bb) EEWärmeG 2009; Anlage Ziff. II Nr. 1.c) aa) EEWärmeG2011 7 b regenerative Prozess- Die für die Erzeugung und Aufbereitung Anlage 1 Ziff. I Nr. 1.c EEG wärme EEG2009/2012 benötigte Prozesswärme wurde vollständig 2009/2012 aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder aus der Abwärme der Gasaufbereitungs- oder Einspeiseanlage ohne Einsatz zusätzli- cher fossiler Energie bereitgestellt. 8 a Kapazität bis Die Produktionskapazität der Anlage ist vgl. Anlage 1 Ziff. I Nr. 2.a 350 Nm³/ h kleiner 350 Nm³/h (Outputmenge aus Gas- EEG 2009 aufbereitungsprozess) 9 a Kapazität Die Produktionskapazität der Anlage liegt vgl. Anlage 1 Ziff. I Nr. 2.b 350-700 Nm³/h zwischen 350 Nm³/h und 700 Nm³/h EEG 2009 (Outputmenge aus Gasauf- bereitungsprozess). 10 a Verklammerung von Keine Verklammerung von mehreren Aufbe- Anlage 1 Ziff. I. 2. i. V. m. § 19 Anlagen lag nicht vor reitungsanlagen durch Lage auf einem Abs. 1 EEG 2009/2012 Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe. 11 b Nawaro/Gülle Alle Rohstoffe für die Biogasproduktion erfül- Anlage 2 Ziff. I Nr. 1a), Ziff.II.- Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 6 von 9
TÜV SÜD Standard CMS 90 (Version 12/2012) Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (Erzeugung GM) Nr.: CMS-Z: E-ZERT 90 Zertifizierstelle „klima und energie“ Nr. Kate- Kriterium Erläuterung Gesetzesverweise gorie len die Anforderungen an nachwachsende IV.EEG 2009 Rohstoffe oder Gülle 12 b Nebenprodukte Es wurden neben Nawaro und Gülle nur Anlage 2 Ziff. I Nr. 3, Ziff V zulässige pflanzliche Nebenprodukte einge- EEG 2009 setzt (Bestätigung durch Umweltgutachter) 13 a eine Anlage/ Betriebs- Es besteht nur eine Anlage auf dem Be- Anlage 2 Ziff. I Nr. 1.c EEG gelände triebsgelände. 2009 ( muss seit dem 01.01.2012 nicht mehr für die Stromerzeugung in Bestands-oder Neu- anlagen angewandt werden) 14 b Gärrestabdeckung/ Das Gärrestlager ist gasdicht abgedeckt und Anlage 2 Ziff. I Nr. 4 EEG Gasfackel eine zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung 2009 für Störfall oder für eine Überproduktion ist vorhanden 15 b Landschaftspflege Es wurden überwiegend Rohstoffe aus Res- Anlage 2 Ziff. VI Nr. 2.c EEG ten aus der Landschaftspflege eingesetzt 2009 (Bestätigung durch Umweltgutachter) 16 b Deponiegas aus- Es handelt sich ausschließlich um Deponie- § 24 Abs. 1 EEG 2009/2012; schließlich gas. § 2 Nr. 4.c) EEWärmeG, § 2 Nr. 7 StromStG 17 b Klärgas ausschließlich Es handelt sich ausschließlich um Klärgas. § 25 Abs. 1 EEG 2009/2012; § 2 Abs. 1 Nr. 4.d) EEWärmeG; § 2 Nr. 7 StromStG 18 b Methanemission Methanemissionen und Stromverbrauch Anlage Ziff. II Nr. 1.c) aa) EE- EEWärmeG 2009 wurden nach jeweils bester verfügbarer WärmeG 2009 Technik gesenkt. 19 b Regenerative Prozess- Prozesswärmebedarf wurde aus erneuerba- Anlage Ziff. II Nr. 1.b) bb) EE- wärme/ Abwärme ren Energien oder aus Abwärme gedeckt. WärmeG 2009 EEWärmeG 2009 20 b Massenbilanzierung bis Von der Herstellung bzw. Einspeisung des § 27cAbs. 1 Nr. 2 EEG zur Einspeisung in das Biomethans über den Handel im Erdgasnetz 2012i.V.m. § 66 Abs. 10 EEG Erdgasnetz bis zur Entnahme aus dem Erdgasnetz kann 2012, § 5 Abs. 2 EEWärmeG; eine massenbilanzielle Dokumentation vor- Ziff II.Nr1. c) bb) Anlage gelegt werden. EEWärmeG2011, Ausle- gungshilfe zur Massenbilan- zierung nach §27c Absatz 1Num-mer 2 EEG 2012 des BMU vom 29.06.2012 21 b Einsatzstoffvergü- Als Substrate wurde Biomasse im Sinne der § 27 Abs. 1 EEG 2012; Anla- tungsklasse 0 BiomasseV eingesetzt, die keinen Anspruch ge 1 BiomasseV auf eine einsatzstoff-bezogene Vergütung begründet 22 b Einsatzstoff- Als Substrat wurden Stoffeder Einsatzstoff- § 27 Abs 2 Nr. 1 EEG 2012; Vergütungsklasse 1 klasse 1 gemäß Anlage 2 der BiomasseV Anlage 2 BiomasseV eingesetzt. 23 b Einsatzstoff- Als Substrat wurden Stoffe der Einsatzstoff- § 27 Abs 2 a) EEG 2012; Vergütungsklasse 2a klasse 2 gemäß Anlage 3 der BiomasseV Anlage 3 BiomasseV eingesetzt, jedoch keine Gülle. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 7 von 9
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TÜV SÜD Standard CMS 90 (Version 12/2012) Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz (Erzeugung GM) Nr.: CMS-Z: E-ZERT 90 Zertifizierstelle „klima und energie“ ______________________________ Übersicht TÜV SÜD GreenMethane Standards GreenMethane Erzeugungszertifizierungen Erzeugung Zertifizierung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz GM GreenMethane Produktzertifizierungen Produkt GM Zertifizierung von GreenMethane-Endkundenprodukten Handelszertifizierungen Handel EE Zertifizierung des Handels Erneuerbarer Energie Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 9 von 9
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