Workshop zur Projektumsetzung und Berichterstattung im Kooperationsprogramm INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020

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Workshop zur Projektumsetzung und Berichterstattung im Kooperationsprogramm INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020
Workshop zur Projektumsetzung und Berichterstattung im
Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020

 Sächsische Kontrollinstanz für deutsche Kooperationspartner

 Görlitz, 08.11.2016
 Magdalena Döring, Kerstin Leischke, Stefanie Jähn, Anna Mitrovic
Workshop zur Projektumsetzung und Berichterstattung im Kooperationsprogramm INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020
Kontrollinstanz für deutsche Kooperationspartner

Inhalt

1.   Verlauf und Umfang der administrativen Prüfung
     - Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste und des Projektfortschrittsberichtes
     - Hinweise zur Einreichung der Unterlagen zur Stichprobe

2.   Förderfähige Ausgaben und Ihre Abrechnung

3.   Nicht förderfähige Ausgaben

4.   Publizitätsmaßnahmen
Workshop zur Projektumsetzung und Berichterstattung im Kooperationsprogramm INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020
1. Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020
                        Gruppe IK70 - Ansprechpartner

              EU-Funktionalität                EU-Funktionalität
                Verwaltung                        Kontrolle

                             Gruppenleitung IK70
                              Magdalena Döring
                            - Allgemeine
PL-SN

                              Auskünfte

           Regionaler Kontaktpunkt             Artikel 23-Prüfung
             Kamila Kozlowska                  Kerstin Leischke
          - Beratung der                   - Informationen zur
            Kooperationspartner              Projektabrechnung
          - Öffentlichkeitsarbeit
          - Projektbegleitung
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Kontaktdaten Ansprechpartner

Magdalena Döring                         Kerstin Leischke
Tel.: +49-351-4910 4870                  Tel.: +49-351-4910 4888
E-Mail:                                  E-Mail:
magdalena.doering@sab.sachsen.de         kerstin.leischke@sab.sachsen.de

Stefanie Jähn                            Anna Mitrovic
Tel.: +49-351-4910 4274                  Tel.: +49-351-4910 4899
E-Mail: stefanie.jaehn@sab.sachsen.de    E-Mail: anna.mitrovic@sab.sachsen.de

                     Kamila Kozlowska
                     Tel.: +49-351-4910 4879
                     Tel.: +48-3581-6639091
                     E-Mail:
                     kamila.kozlowska@sab.sachsen.de
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Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020
                Artikel 23 – Prüfung - Ziel der Kontrolle

Überprüfung, ob:

- die kofinanzierten Produkte und Dienstleistungen geliefert und
  erbracht wurden

- die vom Begünstigten geltend gemachten Ausgaben vorgenommen
  wurden

- die geltend gemachten Ausgaben den anwendbaren
  Rechtsvorschriften und den Bedingungen für die Unterstützung des
  Vorhabens genügen

Rechtsgrundlage: Art. 125, Abs. 4, Buchst. A), VO (EU) Nr. 1303/2013 Art.
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               Artikel 23 – Prüfung - Arbeitsmethoden

    Administrative Prüfung                  Vor-Ort-Kontrolle
- Rechtmäßigkeit und                 - korrekter Ablauf der Prozesse
  Vereinbarkeit der Ausgaben mit       innerhalb des Projekts
  gemeinschaftlichen und             - Feststellung des
  nationalen Vorschriften sowie        Projektfortschrittes vor Ort
  mit den Festlegungen des           - Einhaltung der Informations-
  Zuwendungsvertrages                  und Publizitätsvorschriften vor
- Einhaltung der Informations-         Ort
  und Publizitätsvorschriften
- Unregelmäßigkeitsmeldung an
  die Nationale Behörde
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               Artikel 23 – Prüfung - Prüfungszeiträume

               In der Regel quartalsweise Abrechnung

         10 Kalender-                   90 Kalender-
             tage                           tage

    30.06.           10.07.         10.08.        10.09.    10.10.

                   Einreichung
    Quartals                                               Abschluss
                 des PFB bei der
     -ende                                                 der Prüfung
                  Kontrollinstanz
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Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020
           Artikel 23 – Prüfung - Ablauf bei Großprojekten

     Projektpartner

     PFB + BL
+ Originalunterlagen

                                                             Vor-Ort-Kontrolle
                 SL2014
                       Protokoll Verwaltungsprüfung
                              Protokoll VOK

        Kontrollinstanz SAB
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         Artikel 23 – Prüfung - Ablauf bei Kleinprojekten

 Antragsteller
 Kleinprojekt

       PFB + BL
  + Originalunterlagen

                                                            Vor-Ort-Kontrolle
    Euroregion
                                     SL2014
    Neiße e.V.
                Protokoll          Zahlenmäßige
            Verwaltungsprüfung Ergebnisse der Prüfung

          Kontrollinstanz SAB
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      Artikel 23 – Prüfung - Protokoll Verwaltungsprüfung

   Überprüfung der sächsischen Projektteile auf

   - Übereinstimmung der abgerechneten Ausgaben mit den
     relevanten Programm-, nationalen und
     projektspezifischen Rechtsgrundlagen
   - Einhaltung von Auflagen
   - Einhaltung Ausgabenobergrenzen
   - Einhaltung der Publizitätsvorschriften
   - Einhaltung der Vorgaben zu den Querschnittszielen
   - Ausschluss der doppelten Abrechnung von Ausgaben
   - Ausschuss der Überfinanzierung des Vorhabens
     (Drittmittel, Nettoeinnahmen)
   - Ggf. Umsetzung von Beanstandungen externer
     Prüfinstitutionen
Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste
Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste

 Spalte Anmerkungen: zusätzliche beschreibende Informationen, Erläuterungen, die
                     dem Prüfer eine einfachere Prüfung ermöglichen lassen.
                      z.B.: Angabe des genutzten Wechselkurses, Bezug auf eine
                            früher abgerechnete Rechnung
Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste

Kategorie mit Limits: weitere Auswahl „Ausgabenhöhe außerhalb der Fördergebiets
                                       (20%-Regel)“
Hinweise Projektfortschrittsbericht

Sachlicher Fortschritt der Projektdurchführung: Beschreibung des Realisierungsstandes der
einzelnen Aufgaben gemäß Zuwendungsvertrag
Hinweise Projektfortschrittsbericht

Eventuell aufgetretene Probleme sind hier zu beschreiben.
Hinweise Projektfortschrittsbericht

  Produktindizes: Angabe der Anzahl der erzeugten Outputs in Bezug auf den jeweiligen
  Abrechnungszeitraum.

  Ergebnisindizes: beziehen sich auf die direkten und sofortigen Effekte, die eingetreten sind.
Hinweise Projektfortschrittsbericht

Hier soll eine Beschreibung des Maßnahmeplans im Rahmen der weiteren Umsetzung des
Projektes und der im Projekt bis zur Einreichung des nächsten Projektfortschrittsberichts
vorgesehen Aufgaben vorgenommen werden.
Wurden im aktuellen Projektfortschrittsbericht nicht alle geplanten Aufgaben realisiert, sollen hier die
Maßnahmen genannt werden, die im nächsten Berichtserstattungszeitraum getroffen werden.
Hinweise zur Einreichung Unterlagen zur Stichprobe

-    Mindestens 20% der abgerechneten Ausgaben der Belegliste wird für die Stichprobe herangezogen

-    Einreichung der Unterlagen in elektronischer Form möglich

-    Bei den Unterlagen zu Personalkosten und Vergabe ist eine Einreichung im Original erforderlich

-    Eine Nummerierung und Heftung der Unterlagen entsprechend der laufenden Nummer ist erwünscht
2. Förderfähige Ausgaben

- vgl. Gemeinsames Programmhandbuch Punkt VIII.1.5

          Personalkosten

          Sachkosten (Büro- und Verwaltungskostenpauschale, Reise- und Unterbringungskosten,
                       Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen)

          Ausrüstungskosten

          Infrastruktur und Bauarbeiten
2.1 Personalkosten

                                Personalkosten

            Tatsächliche                                      Personalkosten-
           Personalkosten                                       Pauschale

                              Stellenförderung

                       Teilzeit mit flexiblem Projektbezug

                            Teilzeit mit fester Stundenzahl
2.1.1. Personalkostenpauschale

- Pauschale in Höhe von 20% der Summe der förderfähigen

     direkten Reise- und Unterbringungskosten
     direkten Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen und
     direkten Kosten für Ausrüstungskosten
     Kosten für Infrastruktur und Bauarbeiten

- keine Vorlage gesonderter Nachweise erforderlich

- keine Änderung der Abrechnungsvariante während der Projektumsetzung möglich
2.1.2. Tatsächliche Personalkosten

- Erforderliche Nachweise für alle tatsächlichen Personalkosten:
  Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, Zahlungsnachweis, Lohnjournale

- Vollständige Projektarbeit (Stellenförderung)
  Nachweis: projektbezogener Arbeitsvertrag

- Anteilige Projektarbeit mit flexibler Arbeitszeit
  Nachweis: Tätigkeitsnachweis

- Anteilige Projektarbeit mit fester Stundenzahl pro Monat
  Nachweis: Dokument mit Festlegung des Prozentsatzes der Arbeitszeit
2.2.1. Büro- und Verwaltungskosten (Pauschale)

- Abrechnung als Pauschalsatz in Höhe von 15% der förderfähigen Personalkosten

- Inhalt der Pauschale:
    Büromiete, Versicherungen, Nebenkosten, Büromaterial, Instandhaltung, Reinigung, Reparatur, IT-
   Systeme und deren Wartung, Kommunikation (z.B. Telefon, Fax, Internet), Bankgebühren für
   Kontoeröffnung und Kontoführung, Kaffee/Tee/Kekse usw. für Treffen der Projektpartner

- Keine separate Abrechnung der einzelnen Ausgaben möglich
2.2.2. Reise- und Unterbringungskosten

-   Förderfähige Reisekosten für deutsche Kooperationspartner:

      Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro Kilometer

      Der Arbeitsweg des Personals vom Wohnort zum Arbeitsort wird nicht berücksichtigt

      Übernachtungskosten inkl. Frühstück bis max. 85,00 € pro Nacht

      Verpflegungsmehraufwand bei Projekttätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte
          - 12 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden je Kalendertag
          - 24 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden je Kalendertag
2.2.3.     Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen

-   Ausgaben, die aufgrund von schriftlichen Verträgen/Vereinbarungen sowie Rechnungen mit externen
    Auftragnehmern getätigt wurden

-   umfasst u.a. direkte Kosten für:

      Studien, Konzepte und Erhebungen
      Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
      Werbung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
      Ausgaben für Veranstaltungen (Vorlage Teilnehmerlisten bei Abrechnung)
      Künstlerhonorare

-   siehe auch Programmhandbuch, Pkt. VIII.1.5 D
2.3. Kosten für Ausrüstungsgüter

-   Förderfähig sind nur die im Rahmen des Vorhabens bewilligten Ausrüstungsgüter

-   Anschaffung oder Miete bzw. Leasing der Ausrüstungsgüter

-   Die Abrechnung und Erstattung erfolgt in Form der linearen Abschreibung
    (Basis = AFA –Tabelle gemäß Steuerrecht)
2.4. Kosten für Infrastruktur und Bauarbeiten

-   Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Inbetriebnahme von Infrastruktur
    grenzübergreifender Art

-   Umgesetzte Arbeiten müssen dem jeweiligen nationalen Baurecht entsprechen

    Förderfähige Ausgaben:

-   Erwerbskosten für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Gebäude einschließlich
    Grunderwerbsnebenkosten (Notargebühren, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer)

-   Bau- und Baunebenkosten (Baunebenkosten bis zu 15 % der förderfähigen Baukosten)
2.4.       Projektvorbereitungskosten

-   Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten

-   Es muss ein klarer und direkter Zusammenhang mit dem geförderten Projekt bestehen

-   Geltend gemacht werden können projektbezogene Ausgaben wie:
                            - Vorbereitungskosten für den Projektantrag
                            - Kosten für die Erstellung des Partnerschaftsvertrages
                            - Übersetzungskosten für den Projektantrag + weitere Unterlagen
                            - Organisationskosten für gemeinsame Termine zur Vorbereitung

-   Relevant für den Zeitraum ab dem 01.01.2014 bis zum Datum der Registrierung des Projektantrages

-   PVK sind bis zu 5% der gesamten zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen des Projektes förderfähig
2.5.       Eigenleistungen als Eigenkapitalersatz

- Arbeitsleistungen in Form der unbezahlten freiwilligen Arbeit (max. 8,50 € pro Stunde)

- Sachleistungen – z.B. Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücke und Immobilien

- Abrechnung bis zur Höhe des Eigenanteils möglich

- Im Kleinprojektfonds – Arbeitsleistung des Geschäftsführers bis zu 5 % der förderfähigen Ausgaben
3.           Nicht förderfähige Ausgaben

(vgl. Programmhandbuch , Punkt VIII.1.7)

Beispiele:

-    Bußen, Geldstrafen, sowie Ausgaben im Zusammenhang von Gerichtsverfahren
-    Kosten der Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungen
-    Provisionen, die bei Geldwechsel erhoben werden
-    Darlehens- und Kreditkosten
-    Success Fee
-    Vergütung für Mitglieder der in der Satzung des Begünstigten genannten Gremien, im
     Zusammenhang mit den üblichen Satzungspflichten der Einrichtung
-    Abfindungen
4. Publizitätsmaßnahmen

-   Mit Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages ist der Begünstigte verpflichtet, die Öffentlichkeit in
    Kenntnis zu setzen, dass das Projekt von der Europäischen Union gefördert wird

-   Alle Kommunikationsmaßnahmen müssen einen Hinweis auf die Förderung haben

-   Mögliche Kommunikationsmaßnahmen:

                    - Webseite
                    - Plakate, Hinweisschilder, Erläuterungstafeln
                    - Veranstaltungen
                    - Veröffentlichungen (Flyer, Broschüren,…)
                    - Pressemitteilungen
                    - Werbematerial
Publizitätsmaßnahmen – Merkmale Logo

-   Das Logo des Programms mit dem EU-Emblem soll immer an sichtbarer Stelle in allen Informations-
    und Werbeartikeln angebracht werden

-   Bei der Darstellung von weiteren Logos, soll das Programmlogo mindestens genauso groß sein wie
    das größte der anderen Logos
Kennzeichnung der Projekte

Publizitätspflicht – Plakat

    Während der Durchführung des Projektes
    ist der Begünstigte verpflichtet, ein Plakat an einer
    gut sichtbaren Stelle anzubringen
    (vom Anfang bis zum Ende der Projektrealisierung)

  Folgende Daten müssen mindestens vorhanden sein:
        - das Logo (Fläche mindestens 25% des Plakates)
        - Bezeichnung des Projekts
        - mindestens A3 Größe
Hinweisschild

-   Beträgt der öffentliche Gesamtbeitrag mehr als 500.000 Euro, muss ein Hinweisschild an jedem
    Investitionsstandort angebracht werden.

-   Mindestgröße 90x70cm mit folgenden Angaben:
                    - das Logo
                    - Hauptziel der Investition
                    - Bezeichnung Projekt

-   Schriftart: Calibri oder notfalls Ubuntu
    (Kursivschrift, Unterstreichungen und
    Schrifteffekte sind nicht zulässig!)

-   Das Logo zusammen mit allen Informationen müssen mindestens 25% der Fläche der Tafel
    einnehmen
Erläuterungstafel

-   Vorgeschrieben, wenn der öffentliche Gesamtbeitrag mehr als 500.000 Euro beträgt und ein
    materieller Gegenstand angekauft bzw. Infrastruktur- oder Bauvorhaben finanziert werden

-   Spätestens 3 Monate nach Projektabrechnung sind permanente Erläuterungstafeln anzubringen

-   Format A3 ausreichend (Ausnahme: Linienprojekten (Straßen, Radwege) Mindestgröße 90x70 cm)

 Als Nachweis sind die Plakate / Hinweisschilder zu fotografieren und den Projektunterlagen
    beizulegen
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

           Abteilung Infrastruktur und Kommunales
           Pirnaische Straße 9
           01069 Dresden

           Tel.: +49-351-4910 4870
           Fax: +49-351-4910 4205
           E-Mail: magdalena.doering@sab.sachsen.de
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