Fragen und Antworten zu Covid Protect der TUI Deutschland - TUI-Agent.at

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Fragen und Antworten zu Covid Protect der TUI Deutschland
1. Was ist Covid Protect?
   Covid Protect ist ein Leistungspaket, welches für den Fall einer Covid-19 Erkrankung oder einer
   anderen Pandemie-/Epidemie-Erkrankung oder für den Fall einer Quarantäne im Urlaub
   erstattet. Das Paket leistet im Schadenfall während des Aufenthalts im Zielgebiet.
   Die genauen Bedingungen hierzu finden Sie unter www.tui.com/covid-protect

    Die Leistungen von Covid Protect im Überblick:
        • Medizinische Rückführung und medizinische Heilbehandlungskosten
                o Übernahme von Heilbehandlungskosten inklusive PCR Test
                o Medizinischer Rücktransport in ein österreichisches Krankenhaus, sofern
                    keine medizinischen Gründe oder sonstigen regulatorischen Vorschriften
                    (z.B. Flugverbote) dagegen sprechen
                o Heimreise von Familienangehörigen (Übernahme von Mehrkosten und
                    Umbuchungsgebühren)
    ▪ Quarantänekosten-Garantie bei Infektion oder bei Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-
        COV-2 Virus oder ähnlicher Viren und behördlich angeordneter individueller Quarantäne
        oder auch bei Verweigerung der Einreise aufgrund einer Körpertemperaturkontrolle
                o Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne bis zu 14 Nächten
                o Kosten des Rückflugtickets, sofern der ursprünglich gebuchte Flug nicht
                    umbuchbar ist
                o Bis insgesamt max. EUR 3.500 pro Person
        • 24/7-Notfall-Hotline und App mit ärztlicher Teleberatung und medizinischer Assistenz

2. Ersetzt Covid Protect andere Reiseversicherungen?
   Nein, das Leistungspaket Covid Protect greift lediglich im Falle einer Covid-19 Erkrankung, einer
   anderen Pandemie-/Epidemie-Erkrankung oder für den Fall einer Quarantäne während des
   Aufenthalts im Zielgebiet. Dieses Produkt schließt damit eine Lücke, die bei einigen
   Auslandsreisekrankenversicherungen besteht.
   Alle anderen Gründe sind kein Bestandteil von Covid Protect. Somit empfehlen wir auch
   weiterhin dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandsreisekranken-
   versicherung.

3. Worin besteht der genaue Unterschied zu meiner allgemeinen Auslandsreisekranken-
   versicherung?
   Bei einigen Versicherern werden Pandemien generell von Leistungen ausgeschlossen. Dies ist bei
   Covid Protect nicht der Fall. Neben Covid-19 sind auch andere Epidemie-/Pandemie-
   Erkrankungen abgesichert. Unseren Kunden steht eine Assistenz-Hotline zur Verfügung.
   Außerdem gibt es die Möglichkeit einer tele-medizinischen Betreuung über eine App, wenn diese
   auf dem Endgerät installiert wurde.
   Sollten sich Gäste im Zielgebiet in Quarantäne begeben müssen, so werden die Kosten für die
   Quarantäne übernommen. Außerdem sagt die AXA eine Übernahme der Kosten für eine
   Überführung ins Heimatland bzw. in die Nähe des Wohnortes zu, wenn ein
   Krankenhausaufenthalt aus den o.g. Gründen nötig wird und der Rücktransport medizinisch
möglich und behördlich erlaubt ist. Der Gast muss also nicht zwingend erst ins Krankenhaus,
    bevor eine Rückkehr ins Heimatland geprüft wird.
    Sollte es im Zielgebiet notwendig werden einen Covid-19 Test durchzuführen, so übernimmt die
    AXA ebenfalls die Kosten dafür.

4. Für welche Reisetermine gilt Covid Protect?
   Covid Protect gilt für alle Hinreisen vom 18.07.2020 bis zum 31.12.2020, unabhängig vom Termin
   der Buchung. Die Reise muss spätestens am 31.03.2021 beendet sein.

5. Für welche TUI-Produkte ist Covid Protect inkludiert?
   Abgesichert sind alle Hotel-, Rundreisen- und Pauschalbuchungen der TUI Deutschland GmbH.
   Dazu zählen TUI,Gulet, XTUI, airtours und TUI Camper und Bootsferien.

6. Welche TUI Produkte sind NICHT abgesichert?
   Covid Protect gilt nicht für Buchungen von Flugeinzelplatz/TUI Ticket Shop, TUI Cars, TUI
   Veranstaltungstickets, VERS[4u], LTUR, TUI Wolters, TUI Villas, atraveo, TUI Cruises, Gebeco und
   Dr. Tigges.

7. Welche Personen sind abgesichert?
   Der Reiseanmelder und alle Mitreisenden, die auf der Buchungsbestätigung bzw. dem Reiseplan
   namentlich aufgeführt sind, können die Leistungen von Covid Protect in Anspruch nehmen.

8. Welche Reiseziele sind abgesichert?
   Alle teilnehmenden Reisen sind für alle Zielgebiete abgesichert. Dazu zählen auch Reisen
   innerhalb Deutschlands bzw. Österreichs.

9. Wieviel kostet Covid Protect?
   Das Produkt ist für Reisen der TUI Deutschland inkludiert. Wir stellen es unseren Kunden
   kostenfrei zur Verfügung .

10. Kann die Absicherung auch für andere Veranstalter hinzugebucht werden?
    Nein, derzeit ist eine kostenpflichtige Zubuchung nicht möglich.

11. Woran erkenne ich, dass Covid Protect ein Bestandteil meiner Reise ist?
    Bei allen Neubuchungen ab 18.07.2020 wird ein Hinweis auf der Buchungsbestätigung und dem
    Reiseplan abgedruckt.
    Für Bestandsbuchungen, die vor dem 18.07.2020 angelegt wurden, arbeiten wir an einer
    technischen Lösung, um einen Hinweis auf der Buchungsbestätigung oder dem Reiseplan
    abzudrucken.
    Generell ist diese Leistung inkludiert, wenn die Voraussetzungen unter Nr. 4 bis 8 erfüllt sind.

12. Wer ist der Versicherer?
    Versicherungsträgerin ist AXA Partners (Inter Partner Assistance S.A., Avenue Louise 166, 1050
    Brüssel, Belgien).
13. Warum ist in den Versicherungsbedingungen von „Holiday-Garantie“ und nicht von Covid
    Protect die Rede?
    Covid Protect und „Holiday-Garantie“ sind identisch. Für die Leistungen der TUI Deutschland
    GmbH haben wir das Produkt Covid Protect genannt. Der Versicherer AXA hat die Leistungen
    weltweit unter dem Namen „Holiday-Garantie“ zur Verfügung gestellt.

14. Wie verhalte ich mich, wenn ich als Gast im Zielgebiet an Covid-19 erkranke?
    Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschsprachigen Hotline von AXA Partners unter Tel. 0049 221
    8024 71 885 auf und halten Sie Ihre TUI Vorgangsnummer bereit. Diese finden Sie oben rechts
    auf Ihrer Buchungsbestätigung und auf dem Reiseplan.
    Im Gespräch mit der AXA werden alle weiteren Schritte und das individuelle Vorgehen
    abgestimmt.

15. Ich bin im Urlaub und weiß nicht, ob ich an Covid-19 erkrankt bin. Wie verhalte ich mich?
    Auch in diesem Fall steht Ihnen die deutschsprachige Assistance-Hotline der AXA unter 0049 221
    8024 71 885 zur Verfügung. Die Kosten für einen Covid-19 Test sind abgesichert.

16. Wann beginnt und wann endet die Leistung von Covid Protect für mich als Kunden?
    Covid Protect sichert alle teilnehmenden Reisen für die Dauer der Reise ab.

17. Ich habe lediglich ein Hotel über TUI Deutschland gebucht. Meine Reise besteht aber noch aus
    anderen Reisebestandteilen, da es sich um eine Baustein-Reise handelt. Wie bin ich
    abgesichert.
    Das Leistungspaket schützt nur für teilnehmende Reisebestandteile (siehe Nr. 4 bis 6) der TUI
    Deutschland GmbH. Darüber hinaus können wir keine anderen Produkte absichern.
Quick & Easy Infos zu Covid Protect

                                                                                    ist
                                                                               abgesichert/
Fragen
                                                                                ist NICHT
                                                                               abgesichert
Bin ich mit Covid Protect abgesichert, wenn
...ich meine Hinreise aufgrund von Quaratäne Beschränkungen nicht antreten
kann?                                                                             
...zum Zeitpunkt meiner Einreise für mein Reiseland noch eine Reisewarnung
des Auswärtigen Amts gilt, ich dennoch reise und vor Ort an Covid-19
erkranke?
                                                                                  
...zum Zeitpunkt meiner Einreise für mein Reiseland ein Reisehinweis des
Auswärtigen Amts gilt, ich dennoch reise und vor Ort an Covid-19 erkranke?        
...nach Antritt meiner Reise für das Reiseland eine Reisewarnung
ausgesprochen wird?                                                               
...ich in meinem Reiseland aufgrund von Covid-19 bzw. einer Quarantäne-
Anordnung meine Reise unfreiwillig verlängern muss?                               
...ich früher nach Hause reisen möchte, wenn daheim jemand krank
geworden ist?                                                                     
...ein Corona-Schnelltest während der Reise kostenpflichtig veranlasst wird?      
...ich ein Krankenhaus aufgrund von Covid-19 Symptomen aufsuche und kein
COVID-19 diagnostiziert wird?                                                     
«Holiday-Garantie» Versicherung - Das Wichtigste in Kürze
Dieser Überblick informiert über den wesentlichen Inhalt des Gruppenversicherungsvertrags zwischen
der Inter Partner Assistance S.A. und der TUI AG zur «Holiday-Garantie» Versicherung. Die Rechte
und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich nach Abschluss des Versicherungsvertrags namentlich
aus den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Angeboten wird ein Reise-Versicherungspaket über einen Gruppenversicherungsvertrag mit der TUI
AG als Versicherungsnehmerin. Wenn Sie im Zeitraum vom 11.07.2020 bis zum 31.12.2020 eine bei
TUI oder einem Reiseveranstalter innerhalb der TUI Gruppe gebuchte Reise antreten oder bereits
angetreten haben, werden Sie automatisch versicherte Person dieses Gruppenversicherungsvertrages.
Damit können Sie die unten beschriebenen Leistungen in Anspruch nehmen.

Wer ist der Versicherer?
Versicherungsträgerin ist die Inter Partner Assistance S.A., Avenue Louise 166, 1050 Brüssel, Belgien.

Wer ist Versicherungsnehmerin?
Versicherungsnehmerin ist die TUI AG (nachfolgend als «TUI» bezeichnet), Karl-Wiechert-Allee 4,
30625 Hannover.

Welche Personen sind versichert?
Wenn Sie Ihren offiziellen Wohnsitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben und Sie im
Zeitraum vom 11.07.2020 bis zum 31.12.2020 eine bei TUI oder einem Reiseveranstalter innerhalb der
TUI Gruppe gebuchte Reise antreten oder bereits angetreten haben, sind Sie eine versicherte Person.
Als mitversicherte Personen gelten Familienangehörige der versicherten Person, sofern Sie die Reise
gemeinsam buchen und antreten. Familienangehörige im Sinne dieser Versicherung sind
Ehepartner/Lebenspartner/Lebensgefährten, sofern Sie mit der versicherten Person am gemeinsamen
Hauptwohnsitz wohnen und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind, sowie unterhaltsberechtigte Kinder der
versicherten Person oder dessen Ehepartners/Lebenspartners/Lebensgefährtens, bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres. Diese unterhaltsberechtigten Kinder müssen nicht am gleichen Erstwohnsitz
gemeldet sein wie die Eltern.

Was ist versichert?

Medizinische Rückführung und medizinische Heilbehandlungskosten
• Greift im Falle von Infizierung mit dem SARS-COV-2 Virus und der daraus resultierenden Covid-19
  Erkrankung sowie vergleichbarer Epidemien oder Pandemien.
• Übernahme von Heilbehandlungskosten für ambulante/stationäre Heilbehandlung inkl. PCR Test.
• Medizinischer Rücktransport in ein Krankenhaus im Falle einer Infizierung mit dem SARS-COV-2
  Virus und der daraus resultierenden Covid-19 Erkrankung in das Land Ihres Wohnsitzes (innerhalb
  des Europäischen Wirtschaftraums), sofern keine medizinischen oder legalen Gründe (zB.
  Flugverbote) dagegen sprechen. Das Urteil über die medizinischen Gründe obliegt unserem
  medizinischem Personal.
• Überführung sterblicher Überreste oder Bestattung vor Ort im Todesfall
• Heimreise von Familienangehörigen (Übernahme von Mehrkosten und Umbuchungsgebühren).
• Max. Entschädigungsleistung EUR 150.000.

Quarantänekosten-Garantie
• Greift bei Infektion mit dem SARS-COV-2 Virus sowie einer Infektion mit einem vergleichbaren
  epidemischen oder pandemischen Virus, Quarantäne und Verweigerung der Einreise aufgrund von
  Körpertemperaturkontrolle.
• Kosten für zusätzliche Transportmittel bis EUR 250.
• Umbuchungsgebühren bis EUR 50.
• Kosten des Rückflugtickets, sofern der ursprünglich gebuchte Flug nicht umbuchbar ist, bis EUR
  500.
• Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne bis zu 14 Nächten und bis zu EUR 250 pro Nacht.
• Max. Entschädigungsleistung EUR 3.500.

Medizinische Assistance
• Telefonische Auskünfte zu den Themen Impfen, Krankheiten am Reiseort, Reiseapotheke,
medizinische  Vorsichtsmassnahmen,           Medikamente,      ambulante      und     stationäre
   Behandlungsmöglichkeiten.

Telemedizinische Assistance
• Möglichkeit einer ärztlichen Beratung per Telefon oder via App während Ihrer Reise.
• Verfügbar auf Englisch (24/7) und Deutsch (wochentags 8 bis 21 Uhr).

Was ist nicht versichert?

• Kosten, welche bereits durch andere Parteien abgedeckt werden (Subsidiarität).
• Reisen, welche länger als 90 Tage dauern.
• Reisen, bei denen die planmäßige Abreise nach dem 31.12.2020 oder die planmäßige Rückreise
  nach dem 31.03.2021 erfolgt.

Medizinische Rückführung und medizinische Heilbehandlungskosten
• Rücktransporte, welche nicht in Zusammenhang mit den versicherten Krankheiten stehen.
• Rücktransporte in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftraums.
• Heilbehandlungskosten, die nicht infolge einer Infektion mit dem SARS-COV-2 Virus, der daraus
  resultierenden Covid-19 Erkrankung oder vergleichbarer Epidemie oder Pandemien entstehen.

Quarantänekosten-Garantie
• Kosten, für welche dritte Parteien (z.B. Behörden) aufkommen.
• Kosten für Hotelzimmer oder Rückreisekosten, welche sich in Qualität und Preis wesentlich von der
  ursprünglich gebuchten Unterkunft unterscheiden.
• Kosten, welche durch staatlich konzertierte Rückholaktionen entstehen.

Weitere Deckungseinschränkungen
• Die Leistung ist in Bezug auf Gebiete ausgeschlossen, für welche das Auswärtige Amt (oder die
  jeweilige offizielle Stelle des Landes, in welchem sich der Wohnsitz der versicherten Person
  befindet) eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
• Die Leistung ist ausgeschlossen, wenn Sie einen Schaden selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig
  herbeigeführt haben.
• Die Leistung ist ausgeschlossen für Schäden, die für den Reisenden vorhersehbar waren, es sei
  denn er hat die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

Wo gelten die Versicherungen?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Wie hoch ist die Prämie und wann ist sie fällig?
Die oben beschriebenen Leistungen sind für Sie mit keinerlei Kosten verbunden, diese werden von TUI
für Sie getragen.

Welche Pflichten hat die versicherte Person?

Schadenminderungs- und Informationspflicht
Im Versicherungsfall haben Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
sorgen und den Versicherer unverzüglich über den Versicherungsfall zu informieren.

Mitwirkungspflicht
Sie haben Weisungen des Versicherers zu beachten und die für die Ermittlung der Leistung
maßgeblichen Informationen zuzusenden. Wenn notwendig, müssen Sie Ihre Ärzte von der ärztlichen
Schweigepflicht entbinden.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der wirksamen Buchung einer Reise bei einem Reiseveranstalter
innerhalb der TUI Gruppe, frühestens aber 48 Stunden vor Abreise. Der Versicherungsschutz endet mit
dem Abschluss der Reise oder spätestens nach 90 Tagen ab Antritt der Reise, sowie wenn die Reise
storniert wird.
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