Mitteilungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) - Sächsische Landesärztekammer

 
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Mitteilungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) - Sächsische Landesärztekammer
gesundheitspolitik

 Mitteilungen der
 Sächsischen Impfkommission (SIKO)
     Aktualisierung der Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission zur Durchführung von
     Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen – Impfempfehlung E 1 – ab 1. Januar 2019:
     Aktualisierungen bei Meningokokken, Pertussis, Herpes zoster und Japanischer Enzephalitis.

 Die Sächsische Impfkommission (SIKO)         zum 1. Januar 2019 forciert [2] (siehe     Empfehlung zur Impfung gegen Menin­
 beschloss auf ihrer 51. Sitzung am           Infobox 1).                                gokokken der Serogruppen C/ACWY –
 6. April 2018 und ihrer 52. Sitzung am       Die SIKO trägt dem auch dadurch Rech-      Empfehlung einer Auffrischimpfung
 2. November 2018 folgende Aktualisie-        nung, dass bei der Serogruppenvertei-      bei Jugendlichen mit einem tetrava-
 rungen:                                      lung der Impfstoffe jetzt „ACWY“ vor „C“   lenten Konjugatimpfstoff
                                              genannt ist. Monovalente MenC-Impf-
     Empfehlung zur Impfung gegen Menin­      stoffe sind nur aus pragmatischen          Die Sächsische Impfkommission be­­
     gokokken der Serogruppen ACWY/C –        Gründen (zum Beispiel Lieferengpässe,      schloss auf ihrer 51. Sitzung für alle
     bevorzugte Empfehlung tetravalenter      mögliche anfängliche Abrechnungspro-       Kinder beziehungsweise Jugendlichen,
     Konjugatimpfstoffe                       bleme) nicht ganz ausgeschlossen.          die zuvor mit einem MenC- oder
                                              Die Empfehlung betrifft sowohl die         MenACWY-Impfstoff geimpft wurden,
 Die seit Juli 2003 in Sachsen beste-         Impfungen im 1. Lebensjahr als auch        routinemäßig eine Auffrischung mit
 hende Standardimpfung aller Kinder           die Impfung im (oder ab) 2. Lebensjahr,    MenACWY-Impfstoff zu empfehlen
 und Jugendlichen vom vollendeten             unabhängig davon, ob es sich hierbei       beziehungsweise eine bisher fehlende
 2. Lebensmonat bis zum vollendeten           um eine Erstimpfung (Grundimmuni-          MenC- oder MenACWY-Impfung nach-
 18. Lebensjahr gegen Infektionen und         sierung) handelt oder um die empfoh-       zuholen [2] (siehe Infobox 2).
 invasive Erkrankungen durch Meningo-         lene Boosterung (1 Dosis) nach Grund­
 kokken der Serogruppen C bezie-              immunisierung im 1. Lebensjahr.            Begründung
 hungsweise ACWY wurde bereits vor            Ist bereits eine Impfung mit konjugier-    Während die höchsten Inzidenzen in­­
 einem Jahr, also zum 1. Januar 2018,         tem monovalentem MenC-Impfstoff            vasiver Meningokokken-Erkrankungen
 konkretisiert durch folgende Formulie-       erfolgt, soll eine weitere Impfung mit     (Meningitis, Sepsis) im Säuglings- und
 rung: „Aufgrund der epidemiologischen        MenACWY-Impfstoff erfolgen.                Kleinkindalter auftreten, kann ein zwei-
 Lage sollten die Impfungen bevorzugt         Die Nebenwirkungsprofile der tetrava-      ter (niedrigerer) Gipfel bei Jugendlichen
 mit einem tetravalenten Konjugatimpf-        lenten Meningokokken-Konjugatimpf-         beobachtet werden (Abb. 1), wobei ein
 stoff (Serogruppen A, C, W, Y) entspre-      stoffe sind vergleichbar mit denen         deutlicher Anstieg der Fallzahlen in der
 chend der Alterszulassung erfolgen.“         anderer Meningokokken- und Routine­        Altersgruppe der 10 bis 14-Jährigen
 (Impfempfehlung E 1 der SIKO vom             impfstoffe.                                gegenüber der darunter liegenden
 1. Januar 2018 [1])                                                                     Altersgruppe von Schulkindern zu ver-
 Die Empfehlung von tetravalenten Kon-        Begründung                                 zeichnen ist (Abb. 2). Das Aufrechter-
 jugatimpfstoffen (MenACWY) gegen-            Text und Grafiken zur Begründung           halten eines Impfschutzes für das
 über monovalenten Meningokokken-C-           siehe „Ärzteblatt Sachsen“, Heft           Jugendalter scheint somit notwendig.
 Konjugatimpfstoffen (MenC) wird nun          1/2018, S. 13 – 16 [3].                    Gerade enge Kontakte unter Jugendli-
                                                                                         chen (Gemeinschaftseinrichtungen, Disco
                                                                                         und andere Veranstaltungen) begüns-
          Meningokokken-Infektionen (Serogruppen ACWY/C)                                 tigen die Übertragung der Erreger und
          Die Impfungen sollten mit einem tetravalenten Konjugatimpfstoff                Ausbrüche von invasiven Erkrankungen.
          (Serogruppen A, C, W, Y) entsprechend der Alterszulassung erfolgen             In verschiedenen Ländern existieren
          (Fachinformation beachten).                                                    Empfehlungen zu allgemeiner Impfung
                                                                                         für Jugendliche oder selektiver Impfung
     Infobox 1                                                                           für Schüler/Studenten mit konjugierten

14                                                                                                            Ärzteblatt Sachsen 1|2019
Mitteilungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) - Sächsische Landesärztekammer
gesundheitspolitik

                                                                                            sprechend den Empfehlungen der Ziel-
    Meningokokken-Infektionen (Serogruppen ACWY)                                            länder. Eine gründliche Recherche vor
    Alle Kinder und Jugendlichen ab 11. Lebensjahr bis zum vollendeten                      Reiseantritt ist angeraten, auch um
    18. Lebensjahr.                                                                         unerwartete Probleme (sowohl ge­­
    • Auffrischimpfung für alle im Säuglings-, Kleinkind- oder Schulkind­                   sundheitlicher als auch rechtlicher Art)
      alter mit Meningokokken-C-Impfstoff (Mindestabstand: 2 Monate)                        für Jugendliche am Aufenthaltsort zu
      oder Meningokokken-ACWY-Impfstoff (Mindestabstand: 5 Jahre)                           vermeiden.
      Geimpften.
    • Erstimpfung für alle bisher nicht mit Meningokokken-ACWY-                              Auszüge aus der Studienlage:
      Konjugatimpfstoff Geimpften.                                                           Da MenC-Antikörper nach MenC-Imp-
                                                                                             fung bei Säuglingen und Kleinkindern
Infobox 2
                                                                                             relativ schnell abfallen, sind bei Jugend-
                                                                                             lichen (2. Gipfel!!) niedrige Antikörper-
                                                                                             Konzentrationen nachweisbar. Sowohl
                                                                                             nach MenC- als auch nach MenACWY-
                                                                                             Boosterimpfung im Alter von 10, 12
                                                                                             oder 15 Jahren ergaben sich robuste
                                                                                             schützende MenC-Immunantworten
                                                                                             mit hohen MenC-SBA-Titern, hohen
                                                                                             MenC-spezifischen IgG-Titern und zir-
                                                                                             kulierenden MenC-Polysaccharid-spe-
                                                                                             zifischen IgG- und IgA-Gedächtniszel-
                                                                                             len nach beiden Boosterimpfstoffen [8].
                                                                                             Vesikari et al. [9] eruierten eine Antikör-
                                                                                             per-Persistenz von 4 Jahren nach pri-
                                                                                             märer Impfung von Kleinkindern mit
                                                                                             MenACWY-Impfstoff. Eine Boosterimp-
                                                                                             fung zu diesem Zeitpunkt induzierte
                                                                                             robuste Immunantworten für alle vier
Abb. 1: Gemeldete Fälle an invasiven Meningokokken-Erkrankungen in Sachsen. Altersverteilung Serogruppen (A, C, W, Y).
(Altersgruppen) 2008 bis 2017. Datenquelle: https://survstat.rki.de, Abfragedatum: 12.2.2018 In einer weiteren Studie [10] erzeugte
                                                                                             eine MenACWY-Boosterimpfung fünf
Meningokokken-Impfstoffen. Solche Emp­ Daraus resultieren seit langem die Jahre nach Erstimpfung bei 10- bis
fehlungen gibt es beispielsweise in                    Empfehlungen der SIKO [2] und auch 25-Jährigen robuste anamnestische
• den USA: 1 Dosis im Alter von 11 oder der STIKO [4] zur diesbezüglichen Imp- Antworten unabhängig vom bei der
   12 Jahren (catch-up bis 18) und                     fung von Schülern oder Studenten vor Erstimpfung verwendeten Konjugat­
   1 Booster-Dosis im Alter von 16                     Langzeit-Aufenthalten (auch Schulbe- impfstoff. Die Auffrischimpfung wurde
   (bis 18) Jahren für Personen, die ihre              such, Studium, Auslandssemester) ent- gut toleriert.
   erste Dosis vor dem Alter von
   16 Jahren erhalten) [5],
• Großbritannien: Auffrischimpfung
   für Jugendliche „around 14 years“,
   1 Dosis im 9. Schuljahr, das heißt im
   Alter von 13 bis 15 Jahren, catch-up
   bis 18 Jahre [6],
• Österreich: Auffrischimpfung für
   Jugendliche 10 bis 12 Jahre,
   Nachholimpfung bis 17 Jahre [7],
• Neuseeland, Italien, Griechenland.

Ärzteblatt Sachsen 1|2019                                                                                                                  15
Mitteilungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) - Sächsische Landesärztekammer
gesundheitspolitik

                                                   Anzahl Fälle
     Pertussis-Impfung bei Haushaltskon­
     taktpersonen zu Säuglingen und bei
     Schwangeren

 Wegen ungenügender Langzeitwirkung
  (maximal fünf bis zehn Jahre) der Per-
 tussis-Impfstoffe wurde auf Seite 23
  der E 1 der Zeitraum von zehn Jahren,
 nach dem wieder eine Pertussis-Imp-
  fung für Haushaltskontaktpersonen zu
 Säuglingen empfohlen wird, auf fünf
 Jahre herabgesetzt [2]. Die bereits seit                                    Altersgruppierung: 5-Jahresintervalle

 1. Januar 2015 bestehende Impfung von          Abb. 2: Invasive Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland: Serogruppen A, C, W, Y. Altersverteilung
                                                2008 bis 2017. Robert Koch-Institut: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de, Abfragedatum: 12.2.2018
 Schwangeren gegen Pertussis, vor-
 zugsweise zwischen der 27. und 36.
 SSW, bleibt davon unberührt.                   explizit in der E 1 genannt (siehe auch                von zwei bis sechs Monaten). Die Emp-
 Der SIKO ist bewusst, dass diese Emp-          Fachinformationen der Impfstoffe).                     fehlung der SIKO gilt für beide Impf-
  fehlungen noch nicht ausreichend                                                                     stoffe. Deshalb war die bisherige
 ­ m­­gesetzt werden. Deshalb wurde
 u                                              Impfung gegen Herpes zoster –                          Anmerkung „Einmalige Impfung.“ zu
  eine Anmerkung hinzugefügt (siehe             Aktualisierung auf beide Impfstoffe                    ersetzen durch „Impfschema des Her-
  Infobox 3).                                                                                          stellers beachten.“
                                                In Sachsen besteht seit 2010 eine                      Außerdem wurde auf Seite 10 [2] eine
     Immer wieder gab und gibt es Unsi-         SIKO-Empfehlung zur Impfung aller                      Erläuterung aufgenommen (siehe Info-
     cherheiten, welche Kombinationsimpf-       Personen über 50 Jahren gegen Herpes                   box 3).
     stoffe mit Pertussis-Komponente zur        zoster. Der bisher allein verfügbare
     Impfung von Schwangeren und Haus-          Lebendimpfstoff (Zostavax®) musste                     Bei Vorliegen neuer Daten kann die
     haltskontaktpersonen zu Säuglingen         einmal geimpft werden, der seit Mai                    Empfehlung zu den Abständen modifi-
     geeignet sind. Deshalb wird die Eig-       2018 neu hinzugekommene rekom-                         ziert werden.
     nung aller zugelassenen 3-fach (Tdpa-)     binante adjuvantierte Subunit-Impf-
     und 4-fach (Tdpa-IPV-) Impfstoffe          stoff (Singrix®) zweimal (im Abstand                   Impfung gegen Japanische
                                                                                                       Enzephalitis – Indikation

                                                                                                       Die SIKO hat die berufliche und reise-
          Pertussis                                                                                    medizinische Indikation zur Impfung
          Erfolgte die Impfung nicht in der Schwangerschaft und nicht                                  gegen Japanische Enzephalitis (s. Seite
          innerhalb der letzten fünf Jahre, sollte die Mutter in den ersten Tagen                      20 der E 1 und Abb. 3) an die Empfehlun-
          nach der Geburt des Kindes geimpft werden.                                                   gen der Deut­schen Gesellschaft für Tro-
                                                                                                       penmedizin und Internationale Gesund-
          Herpes zoster                                                                                heit (DTG) vom Mai 2018 angepasst
          Bei bereits mit Lebendimpfstoff geimpften Personen kann frühes­                              (siehe Infobox 3).
          tens nach fünf Jahren eine Nachimpfung mit adjuvantiertem Impf­
          stoff in Erwägung gezogen werden, bei im Alter von ab 70 Jahren mit                          Publikationen und Fortbildung
          Lebendimpfstoff geimpften Personen möglicherweise auch früher.                               Die novellierte Impfempfehlung E 1
                                                                                                       liegt als Sonderdruck des „Ärzteblatt
          Japanische Enzephalitis – Indikation beziehungsweise Reiseziele                              Sachsen“, Heft 1/2019, bei. Sie ist
          Aufenthalte in Endemiegebieten (Süd-, Südost- und Ostasien), insbe­                          außerdem auf der Homepage der Säch-
          sondere längere Aufenthalte oder bei erhöhter Exposition, speziell                           sischen Landesärztekammer:
          während der Hauptübertragungszeit (individuelle Risikoabschätzung).                          www.slaek.de ➝ Ärzte ➝ Informatio-
                                                                                                       nen / Leitlinien ➝ Impfen
     Infobox 3                                                                                         veröffentlicht.

16                                                                                                                               Ärzteblatt Sachsen 1|2019
gesundheitspolitik

                                                                                              Hinweis: Nicht alle Kosten für im Frei-
                                                                                              staat Sachsen öffentlich empfohlene
                                                                                              Schutzimpfungen, die sich gemäß Ver-
                                                                                              waltungsvorschrift Schutzimpfungen
                                                                                              des Sächsischen Staatsministeriums
                                                                                              für Soziales und Verbraucherschutz auf
                                                                                              die fachlich-wissenschaftlich begrün-
                                                                                              deten SIKO-Empfehlungen beziehen,
                                                                                              werden von allen Kassen automatisch
                                                                                              übernommen.
                                                                                              Siehe dazu auch www.kvs-sachsen.de
                                                                                              ➝ Mitglieder ➝ Impfen ➝ Gesamtüber-
                                                                                              sicht Schutzimpfungen (PDF). 

                                                                                                                         Literatur beim Autor

                                                                                                                       Dr. med. Dietmar Beier
                                                                                               Vorsitzender der Sächsischen Impfkommission
Abb. 3: Endemie- und Risikogebiete der Japanischen Enzephalitis – modifiziert nach WHO 2012                       Elisabeth-Reichelt-Weg 35
                                                                                                                              09116 Chemnitz
                                                                                                               E-Mail: siko.beier@t-online.de
 Die Sächsische Impfkommission weist                Chemnitz, Dresden und Leipzig statt.                  dietmar.beier@lua.sms.sachsen.de
 in diesem Zusammenhang auch auf die                Sie werden monatlich in den grünen
 von der Sächsischen Landesärztekam-                Seiten des „Ärzteblatt Sachsen“ und
 mer und der SIKO veranstalteten Impf-              auf der Website www.slaek.de ➝ Ärzte
 kurse Teil 1 und 2 zur Erlangung des               ➝ Fortbildung ➝ Fort- und Weiterbil-
„Zertifikates Schutzimpfungen“ der                  dungsangebote ➝ Impfkurse angekün-
 Sächsischen Landesärztekammer hin.                 digt.
 Jährlich finden drei Impfkurse, jeweils in

Ärzteblatt Sachsen 1|2019                                                                                                                       17
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