Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz - Gemeinde Abstatt
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Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz zum Bauvorhaben Seestraße 40 im Gebiet der Gemeinde Abstatt Landkreis Heilbronn Auftraggeber: Herr H. Tselepidis Seestraße 38 74232 Abstatt Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile Mai 2022 Amselweg 10 74182 Obersulm
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass und Zielsetzung 3 2. Rechtliche Grundlagen 3 3. Untersuchungsgebiet und Strukturen 4 4. Vorhabenbedingte Wirkfaktoren 7 5. Planungsrelevante Arten, Konfliktermittlung und Eingriffskompensation 8 5.1 Vogelarten 8 5.2 Fledermausarten 12 5.3 Haselmaus 19 5.4 Reptilien (Zauneidechse) 19 5.5 Zielarten unter besonderer Schutzverantwortung der Gemeinde Abstatt 20 6. Zusammenfassung der empfohlenen Kompensationsmaßnahmen 25 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 1 Untersuchungsgebiet mit Plangebiet und umgebenden Wirkraum 4 2 Blick auf die Baugrube mit südlich angrenzender Bebauung von der Seestraße aus 5 3 Blick auf die Baugrube mit östlich angrenzendem Gehölz 5 4 Steile Wand der Baugrube ohne jegliche Versteckmöglichkeiten für Tiere 5 5 Baugrube und Lage der nördlich gelegenen Bodensenke 5 6 Bodensenke mit Baumstamm, Müll und Pioniergehölz nördlich des Plangebiets 6 7 Übergangsbereich zwischen Baugrube und Bodensenke 6 8 Übergangsbereich zwischen Baugrube und Bodensenke mit Ruderalvegetation 6 9 Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen 6 10 Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen 6 11 Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen 6 12 Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen 7 13 Alte, teilweise abgestorbene Weide östlich oberhalb der Baugrube 7 2
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm 1. ANLASS UND ZIELSETZUNG Der Grundstückseigentümer des Anwesens Seestraße 40 in einem gewerblich genutzten Bereich von Abstatt beabsichtigt, ein bestehendes Gebäude zu erweitern. Die Baugrube war zum Zeitpunkt einer Begehung zur Abschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz des Vorhabens am 17.05.2021 bereits ausgehoben. Ältere Luftaufnahmen belegen, dass das Plangebiet vor dem Aushub der Baugrube mit einer vollständig verbuschten, d.h. mit Sukzessionsgehölzen durchwachsene Streuobstwiese bewachsen war. Diese Nutzung ist durch den noch erhaltenen und zum Vergleich geeigneten Bewuchs nördlich des Flurstücks nachvollziehbar. Durch eine im Juli 2021 erstellte artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung ließ sich aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Heilbronn nicht hinreichend klären, ob durch den Eingriff bzgl. europarechtlich und national streng geschützten Arten (heimische Vogelarten, Arten nach Anhang IV FFH-RL) sowie den Zielarten (für die die Gemeinde gemäß dem Zielartenkonzept des Landes eine besondere Schutzverantwortung trägt) artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt wurden. Daher wurde die Erstellung einer Worst-Case-Betrachtung (ungünstigster Fall) eingefordert. Diese sollte als Grundlage für die Benennung von faunistischen Kompensationsmaßnahmen dienen. Eine Worst-Case-Betrachtung ist in Fällen angezeigt, in denen tier- und pflanzenökologische Sachver- halte nicht konkret aufklärbar sind und keine quantitativen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Es handelt sich eine konservative Form der Risikoabschätzung, bei der alle planungsrelevanten Arten ohne Bestandserhebungen als in einer maximalen Individuendichte und idealen Populationszusammenset- zung vorkommend angenommen wird, sobald sich das Untersuchungsgebiet im Verbreitungsgebiet der zu betrachtenden Art befindet und geeignete Lebensräume (auch suboptimale) vorhanden sind bzw. ihr Vorkommen auf der Grundlage der potentiellen Habitateignung der vorhandenen Strukturen nicht ausge- schlossen werden kann. Die auf diese Weise entwickelten Ergebnisse sind im vorliegenden Bericht dargelegt. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vorgaben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittel- bar geltendes Bundesrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforde- rung, eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG beziehen sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne 3
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäischen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen die Erfül- lung von Verbotstatbeständen durch ein Vorhaben ab, so kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmi- gung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Anwendung kommen. Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Eingriffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechtsgrundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hin- weis in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten betroffen sind, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in Baden-Württemberg durch das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wurde. Diese Artengruppen werden im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist auch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 3. UNTERSUCHUNGSGEBIET UND STRUKTUREN Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet östlich der Seestraße und einen umgebenden Wirk- raum, in dem planungsrelevante Arten durch das Vorhaben beeinträchtigt werden und eventuell in das Plangebiet einwandern könnten (Abb. 1). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 984/1, 1077, 1078, 8256, 8257 und 8258. Der größte Teil des Plangebiets wird von tief im Gelände liegenden Baugrube eingenommen. Die Wände der Grube bieten keine Spalten, die sich als Versteck für bodenbewohnende Insekten wie Wolfsspinnenarten (Lycosidae) oder Laufkäfer (Carabidae) oder Reptilien eignen könnten. Im Grund der Baugrube existiert keinerlei Vegetation. Nördlich der Baugrube befindet sich auf Flst.-Nr. 8258 eine flache, langgezogene, ca. 1 m tiefe Mulde, deren Rand ca. 3 m vom nördlichen Rand der Baugrube entfernt liegt. In der Mulde liegt ein Teil eines Baumstamms und Müll, dazwischen sind erste Pioniergehölze (Roter Hartriegel) aufgekom- men, der inzwischen knapp die Hälfte der Fläche dieser Senke einnimmt. Das Geröll an der Sohle bietet nur wenige Versteckmöglichkeiten für Tiere. Im Wirkraum nördlich der Baugrube verläuft ein dichtbewachsener Streifen von Sträuchern, die durch die natürliche Sukzession aufgekommen sind (Hartriegel von maximal 1,5 m Höhe dominiert). Nördlich grenzt eine Streuobstwiese an. Östlich der Baugrube wird das Plangebiet von einem Gehölzstreifen ein- genommen, der aus noch niedrigen Bäumen und Sträuchern aufgebaut ist. An diesen Gehölzstreifen grenzt weiter östlich im Wirkraum eine Ackerfläche. Südlich grenzt die bestehende Bebauung an das Plangebiet, und westlich verläuft die Seestraße mit der anschließenden gewerblichen Bebauung. Die nachfolgenden Abbildungen vermitteln Eindrücke der örtlichen Begebenheiten: 4
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm Abb. 1: Untersuchungsgebiet mit Plan- gebiet (farbig unterlegt) und umgebenden Wirkraum (schwarz umrandet); Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Abb. 2: Blick auf die Baugrube mit südlich angren- Abb. 3: Blick auf die Baugrube mit östlich angren- zender Bebauung von der Seestraße aus. zendem Gehölz und südlicher Bebauung. Abb. 4: Steile Wand der Baugrube ohne jegliche Abb. 5: Baugrube und Lage der nördlich gelegenen Versteckmöglichkeiten für Tiere. Bodensenke. 5
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm Abb. 6: Bodensenke mit Baumstamm, Müll und Abb. 7: Übergangsbereich zwischen Baugrube und Pioniergehölz nördlich des Plangebiets. Bodensenke mit Ruderalvegetation. Abb. 8: Übergangsbereich zwischen Baugrube und Abb. 9: Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Bodensenke mit Ruderalvegetation. Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen. Abb. 10: Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Abb. 11: Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen. Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen. 6
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm Abb. 12: Wirkraum nördlich der Bodenmulde mit Abb. 13: Alte, teilweise abgestorbene Weide östlich Sukzessionsgebüsch und Obstbäumen. oberhalb der Baugrube. 4. VORHABENBEDINGTE WIRKFAKTOREN Die durch ein Vorhaben zu erwartenden Wirkungen verweisen auf die mögliche Betroffenheit von Arten. Im Fall der Umsetzung des Planungsvorhabens zeichneten sich im zeitlichen Wechsel Wirkfaktoren ab, welche planungsrelevante Arten erheblich und nachhaltig beeinträchtigen konnten. Dabei sind zeitlich befristete, reversible Beeinträchtigungen und fortwährenden Beeinträchtigungen zu unterscheiden: Baubedingte Wirkfaktoren Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Erdmodellierungsarbeiten im Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan- Haselmaus Baufeld zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten, Fledermäuse Unterbindung von Rückzug (Winterquar- Reptilien tiere in lockerer Erde), Zerstörung von Schmetterlinge Wirtspflanzen und QUartierbäumen Heuschrecken Wildbienen Laufkäfer Lärmeinträge durch Bautätig- qualitative Abwertung von Habitaten Vögel keit können zu Meide- bzw. Ausweichverhal- ten führen Anlagebedingter Wirkfaktor Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Nutzungsänderung bisher nicht Verlust von Fortpflanzungsstätten bzw. Vögel überformter Vegetationsfläche Entwicklungshabitaten, Nahrungshabita- Haselmaus ten und Winterquartieren Fledermäuse Reptilien Schmetterlinge Heuschrecken Wildbienen Laufkäfer Nutzungsbedingter Wirkfak- Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen tor Einträge von Geräuschen in Auslösung von Meide- bzw. Ausweich- Vögel Umgebung verhalten 7
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm 5. PLANUNGSRELEVANTE ARTEN, KONFLIKTERMITTLUNG UND EINGRIFFSKOMPENSATION Für die Worst-Case-Betrachtung wurden die europäischen Vogelarten, die Arten gemäß Anhang IV FFH- RL sowie die Zielarten unter besonderer Schutzverantwortung der Gemeinde Abstatt berücksichtigt. Zur plausiblen Beurteilung einer möglichen Betroffenheit dieser Arten wurden deren empirisch gesicherte Habitatansprüche bzgl. biotischer (Vorhandensein relevanter Nahrungspflanzen, Vegetationsdichte bzw. Deckungsgrad der Vegetation) und abiotischer Kriterien (siedlungstypische Störfaktoren mit Scheuchwir- kung, Beschattung, Wasserversorgung, Mikroklima). Aus einer möglichen Betroffenheit der Arten wurden entsprechende Kompensationsmaßnahmen abgeleitet. 5.1. Vogelarten Zur Findung von Kompensationserfordernissen ist wesentlich, dass durch die Beseitigung von Gehölzen Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG erfüllt werden konnten (Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entneh- men, zu beschädigen oder zu zerstören). Im Sinne des Gesetzgebers sind im vorliegenden Fall Bruthöh- len in Bäumen wesentlich, da es sich hierbei um über mehrere Jahre hinweg genutzte Nistplätze handelt, die dadurch besonders werthaltig sind. Nicht betroffen sind demgegenüber einjährig genutzte Nester frei astbrütender Arten, die saisonal an verschiedenen Orten neu angelegt werden. Berücksichtigt wurden hier Vogelarten, die vergleichbare Gehölze in Siedlungsnähe als Bruthabitat nutzen könnten und gemäß den Angaben von FURRINGTON (2002) folgenden Status im Stadt- und Landkreis Heilbronn einnehmen: Jahresvogel (= Brutvogel): Art, die alljährlich brütet und im Gebiet anwesend ist Nicht alljährlicher Jahresvogel: Art, die hier nicht alljährlich brütet und anwesend ist Sommervogel (= Brutvogel): Art, die alljährlich brütet und hier nicht oder nur ausnahmsweise überwin- tert Nicht alljährlicher Sommervogel: Art, die nicht alljährlich brütet und hier nicht oder nur ausnahmswei- se überwintert Die betreffenden Arten sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Die flächenbezogenen Maximalwerte zu den Revierdichten wurden der Arbeitsanleitung der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher- schutz Nordrhein-Westfalen, 2016) und dem Handbuch der Vögel Mitteleuropas (GLUTZ VON BLOTZ- HEIM, 2004) entnommen, wobei Rezierzahlen von Biotopen herangezogen wurden, welche strukturell mit der Situation vor der Rodung der Gehölze im Plangebiet und einer ebenfalls gerodeten Zone nördlich des Plangebiets ähnlich sind. Aus diesen Größen wird entsprechend der Vorgabe einer „Worst Case“- Betrachtung die jeweilige Anzahl der maximal möglichen Reviere abgeleitet. Die gerodete Gehölzfläche nimmt insgesamt ca. 0,15 ha ein. In Fällen, in denen auf dieser theoretischen Grundlage z.B. nur 3 Brut- paare je 100 ha möglich wären und der gerodete Gehölzbereich nur einen kleinen Revieranteil bilden könnte, wurde im Sinne der „Worst Case“-Betrachtung dennoch ein vorhandenes Brutrevier postuliert. 8
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm Tabelle 1 (Teil1): Vogelarten mit potentieller Revierpräsenz im Gehölz Euring- Brutvogelart DDA- Maximale Mögliche code Kürzel Revierdichte (Teil-)Reviere (Reviere/100 ha) 15670 Aaskrähe Ak 3 1 (Corvus corone) 11870 Amsel A 124 1 (Turdus merula) 14620 Blaumeise Bm 114 1 (Parus caeruleus) 16600 Bluthänfling Hä 11 1 (Carduelis cannabina) 16360 Buchfink B 134 1 (Fringilla coelebs) 08760 Buntspecht Bs 33 1 (Dendrocopus major) 12750 Dorngrasmücke Dg 31 1 (Sylvia communis) 13590 Eichelhäher Ei 11 1 (Garrulus glandarius) 15490 Elster E 26 1 (Pica pica) 15980 Feldsperling Fe 54 1 (Passer montanus) 12760 Gartengrasmücke Gg 42 1 (Sylvia borin) 16400 Girlitz Gi 50 1 (Serinus serinus) 18570 Goldammer G 128 1 (Emberiza citrinella) 13350 Grauschnäpper Gs 26 1 (Muscicapa striata) 16490 Grünfink Gf 74 1 Carduelis chloris) 08560 Grünspecht Gü 1 1 (Picus viridis) 15910 Haussperling H 67 1 (Passer domesticus) 10840 Heckenbraunelle He 78 1 (Prunella modularis) 12740 Klappergrasmücke Kg 15 1 (Sylvia curruca) 14790 Kleiber Kl 15 1 (Sitta europaea) 14640 Kohlmeise K 15 1 (Parus major) 02870 Mäusebussard Mb 1 1 (Buteo buteo) 12020 Misteldrossel Md 11 1 (Turdus viscivorus) 12770 Mönchsgrasmücke Mg 72 1 (Sylvia atricapilla) 11040 Nachtigall N 9 1 (Luscinia megarhynchos) 9
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm Tabelle 1 (Teil2): Vogelarten mit potentieller Revierpräsenz im Gehölz Euring- Brutvogelart DDA- Maximale Reviere code Kürzel Revierdichte Bereiche (Reviere/100 ha) 1-3 06700 Ringeltaube Rt 2 1 (Columba palumbus) 10990 Rotkehlchen R 108 1 (Erithacus rubecula) 02390 Rotmilan Rm 13 1 (Milvus milvus) 02380 Schwarzmilan Sm 7 1 (Milvus migrans) 12000 Singdrossel Sd 32 1 (Turdus philomelos) 15820 Star S 29 1 (Sturnus major) 16530 Stieglitz Sti 9 1 (Carduelis carduelis) 16840 Türkentaube Tt 10 1 (Streptopelia decaocto) 11980 Wacholderdrossel Wd 23 1 (Turdus pilaris) 10660 Zaunkönig Z 80 1 (Troglodytes troglodytes) 13110 Zilpzalp Zi 31 1 (Phylloscopus collybita) Prognose von rodungsbedingten Schädigungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Nach diesem Absatz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der be- sonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Bezüglich des Vorhabens bezieht sich dies auf Baumhöhlen und Horste (von Greifvögeln), die mehrere Jahre mehr oder weniger regelmäßig als Fortpflanzungsstätte genutzt werden. Im Sinne der Worst-Case-Betrachtung müssen für die bereits gerodeten Gehölze jeweils ein Brutvor- kommen von Blaumeise (Parus caeruleus), Buntspecht (Dendrocopus major), Feldsperling (Passer mon- tanus), Grauschnäpper (Muscicapa striata), Grünspecht (Picus viridis), Haussperling (Passer domesti- cus), Kleiber (Sitta europaea), Kohlmeise (Parus major) und Star (Sturnus major) angenommen werden. Unerheblich ist nach dieser Methodik, dass diese Anzahl höhlenbrütender Arten auf die sehr kleine Flä- che bezogen empirisch unrealistisch hoch ist. Ebenso unerheblich ist weiterhin, dass die vermutlich im Rodungsbereich vormals vorhandenen Bäume nicht über eine derart hohe Zahl an Baumhöhlen verfü- gen konnten, um allen diesen Arten auf engstem Raum ein angemessenes Brutplatzangebot zu bieten. Unerheblich nach der Worst-Case-Betrachtung ist weiterhin, dass die Brutpaare größere Abstände zuei- nander einhalten, die ein Vorkommen all der angeführten Arten in der Realität in dieser Konzentration niemals auftreten lassen kann. 10
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm Abgeleitete Kompensationsmaßnahme: Es wird empfohlen, für die 7 theoretisch vorhandenen Brutpaare von Blaumeise (Parus caeruleus), Feld- sperling (Passer montanus), Grauschnäpper (Muscicapa striata), Haussperling (Passer domesticus), Kleiber (Sitta europaea), Kohlmeise (Parus major) und Star (Sturnus major) jeweils 2 geeignete Nistkäs- ten in der weiteren Umgebung des Plangebiets zu platzieren. Im Einzelnen sollten verwendet werden: 2 x Nistkasten für Höhlenbrüter mit Lochdurchmesser von 28 mm (für Blaumeise) 8 x Nistkasten für Höhlenbrüter mit Lochdurchmesser von 32 mm (für Feldsperling, Haussperling, Kleiber und Kohlmeise) 2 x Nistkasten für Höhlenbrüter mit Lochdurchmesser von 45 mm (für Star) 2 x Halbhöhlenkasten (für Grauschnäpper) Für die ebenfalls theoretisch mit jeweils einem Brutpaar im Plangebiet anzunehmenden Mäusebussard (Buteo buteo), Rotmilan (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans) wird keine Kompensations- maßnahme vorgeschlagen, da aufgrund der unmittelbaren Nähe zur bestehenden Bebauung im Ro- dungsbereich und den damit verbundenen Meideeffekte keine Brut stattfinden konnte. Durch die vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme wird durch das Vorhaben keine verbleibende Schädigung bezüglich Fortpflanzungsstätten vollzogen. Prognose von rodungsbedingten Schädigungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Nach diesem Absatz ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäi- schen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs- zeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhal- tungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen im Plangebiet und dessen Umfeld werden nicht zur weiträumigen Abwanderung brutwilliger Individuen führen, da sich die Habitatqualität im Umfeld des Plangebiets nicht nachhaltig verschlechtert. Eine erhebliche Störung dieser Arten erfolgte durch die Ro- dung damit nicht. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen, die eine erhebliche Störung dieser Artengruppe darstellten, traten nicht ein. Es erfolgte kein Verstoß gegen § 44 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG. Konfliktvermeidende Maßnahmen sind nicht erforderlich, ein Schädigungsverbot wurde durch das Vor- haben nicht erfüllt. Prognose von rodungsbedingten Schädigungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Nach diesem Absatz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustel- len, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Wären die Rodungen der im Plangebiet befindlichen Gehölze wäh- rend der Brutzeit erfolgt, so wären Tierverluste (Eier, fluchtunfähige Jungvögel) nicht auszuschließen gewesen. Da die Arbeiten jedoch im Winterhalbjahr vollzogen wurden, ist die Erfüllung von Tötungsver- botstatbeständen ausgeschlossen. 11
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm 5.2. Fledermausarten Für die nachfolgend angeführten Fledermausarten wurden auf der Grundlage der tierökologischen An- gaben des Bundesamtes für Naturschutz und der vor der Rodung vorhandenen Gehölzstruktur Kompen- sationsmaßnahmen abgeleitet, soweit eine mögliche Betroffenheit vorlag. Fledermausart Lebensraum und Habitatstrukturspruch Verbotstatbestände Kompensationsmaßnahme Bechsteinfledermaus Die Bechsteinfledermaus ist eine typische Waldfle- Gehölzstruktur und Höh- (Myotis bechsteinii) dermaus. Ihre Lebensräume befinden sich in alten, lenangebote entsprachen mehrschichtigen, geschlossenen Laubwäldern (mit nicht den Habitatansprü- Buchen und Eichen ) mit einem hohen Alt- und chen der Art, Vorkommen Totholzanteil, die sie gegenüber nadelholzreichen der Art waren daher aus- Misch- oder Nadelwäldern bevorzugt. Vorzugswei- geschlossen. se werden feuchte Laub- und Laub-Mischwälder Verbotstatbestände gegen mit kleinen Wasserläufen, Blößen und Lichtungen § 44 Abs. 1 BNatSchG und einem höhlenreichen Altholzbestand besiedelt. wurden nicht erfüllt. Im Sommer bezieht die Art ihre Wochenstuben- quartiere in Baumhöhlen. Da sich die Wochenstu- Kompensationsmaßnahme: ben häufig in kleinere Untergruppen teilen und Nicht erforderlich noch dazu häufig ihre Quartiere wechseln, benötigt die Bechsteinfledermaus ein besonders hohes Quartierangebot von bis zu 50 Baumhöhlen in einem Sommer. In einigen Regionen nutzt die Art auch Streuobst- wiesen und andere halboffene Landschaften zur Jagd. Braunes Langohr Das Braune Langohr ist eine sowohl baum- als Vorkommen waren ausge- (Plecotus auritus) auch gebäudebewohnende Fledermausart. Trotz schlossen, da die Habi- der regelmäßig in Gebäuden nachgewiesenen tatansprüche mit komple- Quartiere ist sie als Waldfledermaus einzuordnen. xen Anforderungen an den Das Braune Langohr kommt in lockeren Nadel-, Gehölzaufbau nicht erfüllt Misch-, Laub- und Auwäldern vor. Dabei weist es waren. eine deutliche Bindung an Waldbestände mit aus- Verbotstatbestände gegen geprägten, mehrstufigen Schichten auf. In Aus- § 44 Abs. 1 BNatSchG nahmefällen können sogar Kiefernmonokulturen wurden nicht erfüllt. besiedelt werden, wenn einzelne alte Bäume mit Quartiermöglichkeiten vorhanden sind. Im Sied- Kompensationsmaßnahme: lungsbereich werden Parks, Gartenanlagen, Fried- Nicht erforderlich höfe und Obstbaumanlagen besiedelt. Als Jagdge- biete dienen ihm Wälder, Obstwiesen, Gebüsch- gruppen, Hecken und insektenreiche Wiesen. Breitflügelfledermaus Die Breitflügelfledermaus ist eine typische Gebäu- Gehölze stellen für die Art (Eptesicus serotinus) defledermaus, die in Deutschland ihre Quartiere im nur Strukturelemente ihres Sommer fast ausschließlich an und in Gebäuden Jagdlebensraums dar, als bezieht. Dabei leben die Tiere meist sehr gut ver- Quartier sind sie jedoch steckt (z.B. hinter Wandverkleidungen unterschied- irrelevant. lichster Art, im Zwischendach, in Dehnungsfugen). Verbotstatbestände gegen Die Breitflügelfledermaus bevorzugt offene sowie § 44 Abs. 1 BNatSchG durch Gehölzbestände gegliederte, halboffene wurden nicht erfüllt. Landschaften als Jagdgebiete. Sie jagt überwie- gend über Grünland, entlang von Baumreihen, an Kompensationsmaßnahme: Waldrändern und nahe von Baumgruppen oder Nicht erforderlich Einzelbäumen, sowie in hochstämmigen Buchen- wäldern unter dem Blätterdach. Die Breitflügelfle- 12
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm dermaus besiedelt aber auch größere Städte, mit- unter sogar Großstädte, wenn die Nahrungsver- sorgung durch entsprechende Anteile an Grünan- lagen gewährleistet ist. Fransenfledermaus Sie kommt sowohl in Wäldern, als auch in Siedlun- Es ist nicht auszuschlie- (Myotis nattereri) gen vor. Die Fransenfledermaus ist eine Fleder- ßen, dass die gerodeten mausart mit sehr variabler Lebensraumnutzung. In Bäume Höhlen mit Quartie- Mittel- und Nordeuropa nutzt sie häufig Wälder und reignung für die Art enthiel- locker mit Bäumen bestandene Flächen wie Parks ten. und Obstwiesen zur Jagd. Häufig findet man sie Verbotstatbestände gegen entlang von gehölzreichen Bachläufen und § 44 Abs. 1 BNatSchG Feuchtgebieten. Die Fransenfledermaus besiedelt konnten theoretisch erfüllt von den Tieflagen bis zur Baumgrenze nahezu alle werden. Waldtypen. Offenland wird besonders in der Nähe von Obstwiesen und Wäldern zur Jagd aufgesucht. Vor allem über frisch gemähten Wiesen kann man Kompensationsmaßnahme: die Fransenfledermaus häufig beobachten. Wo- Fledermaushöhle 2F (Fa. chenstubenquartiere der Fransenfledermaus be- SCHWEGLER) im Umfeld finden sich in Baumhöhlen, Rindenspalten und des Plangebiets bereitstel- Fledermauskästen, in Spalten in und an Gebäuden len. und Brücken. Eine Besonderheit der Art ist ihr Vor- kommen in Kuhställen, wo sie Fliegen jagt, und wenn möglich auch ihre Wochenstubenquartiere bezieht. Graues Langohr Das Graue Langohr ist eine typische Dorffleder- Gehölze stellen für die Art (Plecotus austriacus) maus, die vor allem Kulturlandschaften besiedelt. nur Strukturelemente ihres Als Jagdgebiete nutzt es in Mitteleuropa Wiesen, Jagdlebensraums dar, als Weiden, Brachen, Haus- und Obstgärten sowie Quartier sind sie jedoch Gehölzränder und Wälder. Das Graue Langohr irrelevant. kommt hauptsächlich in Ebenen und im Hügelland Verbotstatbestände gegen vor, wo es trocken-warme landwirtschaftlich ge- § 44 Abs. 1 BNatSchG prägte Lebensräume findet. Als Jagdgebiete nutzt wurden nicht erfüllt. es in Mitteleuropa vor allem Wiesen, Weiden und Brachen, aber auch Haus- und Obstgärten sowie Kompensationsmaßnahme: Gehölzränder und Wälder, wobei es Laubwälder Nicht erforderlich manchmal bevorzugt. Das Graue Langohr benötigt möglichst warme, windgeschützte und insektenrei- che Jagdflächen. Diese sollten kleinräumig bewirt- schaftet und mit linienförmigen Landschaftsbe- standteilen z.B. Hecken, Gehölzzügen, Schneisen, die der Orientierung dienen, durchzogen sein. Die Quartiere zur Jungenaufzucht (sog. Wochen- stubenquartiere) befinden sich fast ausschließlich in und an Gebäuden z.B. in Dachstühlen. Große Bartfleder- Die Große Bartfledermaus bevorzugt Waldlebens- Es ist nicht auszuschlie- maus räume, die in enger räumlicher Nähe zu Gewäs- ßen, dass die gerodeten (Myotis brandtii) sern stehen. So sucht sie ihre Jagdgebiete vor Bäume Höhlen mit Quartie- allem in lichten Wäldern, besonders in Laubwäl- reignung für die Art enthiel- dern, die feucht oder staunass sind (z.B. Au- und ten. Bruchwälder), und an Gewässern, in Feuchtgebie- Verbotstatbestände gegen ten und Mooren. Ebenso jagt die Große Bartfle- § 44 Abs. 1 BNatSchG dermaus entlang von Waldrändern, Hecken, konnten theoretisch erfüllt Baumreihen, Feldgehölzen, Gräben und Bächen werden. sowie in Gärten. Auf dem Weg in ihre Jagdgebiete orientiert sie sich eng an Leitelementen wie He- Kompensationsmaßnahme: cken und Baumreihen. Fledermaushöhle 2F (Fa. Die Quartiere der Großen Bartfledermaus befinden SCHWEGLER) im Umfeld 13
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm sich sowohl in Siedlungen als auch im Wald. So des Plangebiets bereitstel- nutzt sie Dachböden und Spaltenquartiere an Ge- len. bäuden oder Baumhöhlen und Spaltenquartiere an Bäumen. Ihre Wochenstubenquartiere befinden sich jedoch in der Mehrzahl in und an Gebäuden. Große Hufeisennase Die Große Hufeisennase tritt in Mitteleuropa aus- Gehölze stellen für die Art (Rhinolophus schließlich in wärmebegünstigten Gegenden auf. nur Strukturelemente ihres ferrumequinum) Die Art bevorzugt reich gegliederte und vielfältige Jagdlebensraums dar, als Lebensräume. Hierzu gehören vor allem Laubwäl- Quartier sind sie jedoch der, Waldränder, Waldwiesen, lichte Altkiefernwäl- irrelevant. Die Art ist ext- der, fließgewässerbegleitende Gehölze, Hecken, rem selten, kein Vorkom- Baumreihen, Weiden und Obstwiesen. Da die men in Nord-Württemberg Große Hufeisennase ihr Wochenstubenquartier auf bekannt. Dachböden von Gebäuden bezieht und bevorzugt Verbotstatbestände gegen in der Umgebung ihres Quartiers in bis zu 3,5 km § 44 Abs. 1 BNatSchG Entfernung jagt, besteht eine hohe Bindung der Art wurden nicht erfüllt. an Siedlungen und an ortsnahe, kleinflächig ge- gliederte Lebensräume. Auf dem Weg vom Quar- Kompensationsmaßnahme: tier ins Jagdgebiet ist die Große Hufeisennase auf Nicht erforderlich lineare Landschaftselemente wie Hecken, Baum- reihen und Waldränder zur Orientierung angewie- sen. Großer Abendsegler Der Große Abendsegler wird aufgrund einer engen Gehölzstruktur und Höh- (Nyctalus noctula) Bindung an höhlenreiche Altholzbestände den lenangebote entsprachen Waldfledermäusen zugeordnet. Er besiedelt in nicht den Habitatansprü- erster Linie Laubwälder, weniger häufig Kiefern- chen der Art. Typische wälder, altholzreiche Parkanlagen, baumbestan- Quartiere, die sich empi- dene Fluss- und Teichufer, Auwälder, Alleen und risch in relativ großvolumi- Einzelbäume im Siedlungsbereich. Große Abend- gen Höhlen (z.B. Schwarz- segler werden während der Wochenstubenzeit spechthöhlen) in größerer hauptsächlich in Quartieren in Wäldern oder Parks Höhe in Altbäumen befin- gefunden. Als Jagdgebiete nutzen sie bevorzugt den, konnten im Gehölzbe- Ränder von Laubwäldern in der Nähe von Gewäs- stand nicht vorhanden sein. sern, Still- und Fließgewässer im Wald, Flussauen, Vorkommen der Art waren Randsäume von Waldwiesen, Flussufer und Städ- daher ausgeschlossen. te. Besonders für ziehende Große Abendsegler Verbotstatbestände gegen spielen Gewässer (vor allem Auen) wegen ihres § 44 Abs. 1 BNatSchG hohen Nahrungsangebotes eine bedeutende Rolle. wurden nicht erfüllt. Kompensationsmaßnahme: Nicht erforderlich Großes Mausohr Das wärmeliebende Große Mausohr kommt im Gehölze stellen für die Art (Myotis myotis) Sommer, außer in wärmebegünstigten Zonen, nur Strukturelemente ihres kaum über 800 m Höhe vor. Als Jagdgebiet bevor- Jagdlebensraums dar, als zugt es unterwuchsarme Waldtypen, in erster Linie Quartier sind sie jedoch Laub- und Laubmischwälder. Außerdem nutzt es irrelevant. Nadelwälder ohne oder mit nur geringem Boden- Verbotstatbestände gegen bewuchs. Bei entsprechender Beschaffenheit eig- § 44 Abs. 1 BNatSchG nen sich auch Parks, Wiesen, Weiden und Acker- wurden nicht erfüllt. flächen zur Jagd. Das Große Mausohr ist ein typischer Untermieter Kompensationsmaßnahme: in Kirchendachböden und anderen großen Dach- Nicht erforderlich stühlen. Dort befinden sich die meisten der, oft sehr großen, Wochenstuben. Die Tiere nutzen häufig ein Leben lang dasselbe Wochenstuben- quartier. Auf dem Weg vom Wochenstubenquar- tier, das sich meist auf Dachböden von Kirchen 14
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm oder anderen exponierten Gebäuden befindet, in die Jagdgebiete orientiert sich das Große Mausohr an Hecken, Bächen, Waldrändern, Gebäuden und Feldrainen. Kleine Bartfleder- Die Kleine Bartfledermaus ist eine typische Sied- Gehölze stellen für die Art maus lungsfledermaus. Es gibt allerdings regelmäßig nur Strukturelemente ihres (Myotis mystacinus) Nachweise von Kolonien im Wald oder in Waldnä- Jagdlebensraums dar, als he außerhalb von Siedlungen, wenn ein entspre- Quartier sind sie jedoch chendes Angebot an Baumhöhlen oder Borken- irrelevant. spalten vorhanden ist. Die Kleine Bartfledermaus Verbotstatbestände gegen erweist sich hinsichtlich ihrer Jagdlebensräume als § 44 Abs. 1 BNatSchG sehr anpassungsfähige Art. Ihre Jagdgebiete fin- wurden nicht erfüllt. den sich sowohl im Wald, als auch in der halboffe- nen, kleinräumig gegliederten und gehölzreichen Kompensationsmaßnahme: Kulturlandschaft. Eine weitere Vorliebe zeigt sie Nicht erforderlich offenbar für Fließgewässer mit Uferrandbewuchs. Für ihre Wochenstuben nutzt sie als typische spal- tenbewohnende Fledermaus vor allem Quartiere in Hohlräumen in und an Gebäuden hinter Fensterlä- den, Wandverkleidungen, in Fugen oder Rissen, weiterhin auch in Baumhöhlen oder hinter abste- hender Borke. Die Winterquartiere liegen in unter- irdischen Stollen, Kellern und aufgelassenen Bergwerken. Kleine Hufeisennase Die bevorzugten Lebensräume der Kleinen Hufei- Gehölze stellen für die Art (Rhinolophus hippo- sennase bestehen aus waldreichen und naturna- nur Strukturelemente ihres sideros) hen Regionen mit einem hohen Anteil an linearen Jagdlebensraums dar, als Elementen (z.B. Hecken, Gehölzreihen und Streu- Quartier sind sie jedoch obstwiesen), insbesondere in der unmittelbaren irrelevant. Die Art ist ext- Quartierumgebung. Diese werden als Orientie- rem selten, kein Vorkom- rungshilfe zu den Jagdgebieten genutzt. Die Kleine men in Nord-Württemberg Hufeisennase jagt bevorzugt in Wäldern, wobei bekannt. Laub- und Laubmischwaldbestände dominieren. Verbotstatbestände gegen Generell dienen wärmebegünstigte Lagen, wie § 44 Abs. 1 BNatSchG tiefer gelegene Regionen und südexponierte Tal- wurden nicht erfüllt. hänge als Lebensräume. Die Keine Hufeisennase besiedelt, vermutlich durch die Verstärkung der Kompensationsmaßnahme: landwirtschaftlichen Nutzung in den Niederungen, Nicht erforderlich immer höher gelegene Regionen. Wie die aktuelle Besiedelung des Alpenraumes zeigt, werden küh- lere Lagen toleriert. Kleiner Abendsegler Als typische Waldfledermaus benötigt er Waldbe- Gehölzstruktur und Höh- (Nyctalus leisleri) stände mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen-, lenangebote entsprachen Spalten- und Rindenquartieren, wobei er alte nicht den Habitatansprü- Laubwald- und Laubmischwaldbestände bevor- chen der Art. Vorkommen zugt. Lichte Nadelwälder werden offenbar nur be- der Art waren daher aus- siedelt, wenn Fledermauskästen vorhanden sind. geschlossen. Besonders im nördlichen Teil des Verbreitungsge- Verbotstatbestände gegen bietes werden allerdings auch immer wieder Quar- § 44 Abs. 1 BNatSchG tiere in Gebäuden nachgewiesen. wurden nicht erfüllt. Kompensationsmaßnahme: Nicht erforderlich Mopsfledermaus Die Mopsfledermaus lebt bevorzugt in waldreichen Gehölzstruktur und Höh- (Barbastella barbas- Gebieten und hat ihre Kolonien in der Nähe von lenangebote entsprachen tellus) oder in Wäldern. Natürliche bzw. naturnahe Wälder nicht den Habitatansprü- 15
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm haben für die Mopsfledermaus eine hohe Bedeu- chen der Art. Vorkommen tung als Lebensraum. Sie bewohnt insbesondere der Art waren daher aus- reich gegliederte Wälder mit hohem Anteil an geschlossen. Laubwaldarten und vollständigem Kronenschluss, Verbotstatbestände gegen einer im Sinne von Artenvielfalt, Höhe und Abstu- § 44 Abs. 1 BNatSchG fung abwechslungsreichen Strauchschicht, sowie wurden nicht erfüllt. einem großen Insektenvorkommen. Außerdem stellen Grenzlinien im Inneren oder am Rand der Kompensationsmaßnahme: Waldbestände z.B. durch Felsen, Gewässer, Nicht erforderlich Schneisen und Wege ein häufiges Merkmal ihres Lebensraumes dar. Die Mopsfledermaus kommt aber ebenfalls in Gebieten mit mosaikartigem Vor- kommen von Waldstücken und in von baumreichen Gärten und Parks geprägten Randbereichen von Ortschaften vor. Lediglich stark genutzte Kiefern- und Fichtenwälder meidet sie Die Wochenstubenquartiere befinden sich in erster Linie im Wald in Baumspalten und hinter abste- hender Borke an abgestorbenen Bäumen. An Ge- bäuden nutzt sie regelmäßig Versteckmöglichkei- ten hinter Fensterläden und Hausverkleidungen als Quartiere. Mückenfledermaus Die Mückenfledermaus besiedelt vor allem natur- Gehölzstruktur und Höh- (Pipistrellus pygma- nahe Auwälder und gewässernahe Laubwälder. lenangebote entsprachen eus) Kleinräumig gegliederte, gewässer- und möglichst nicht den Habitatansprü- naturnahe Landschaften mit abwechslungsreichen chen der Art. Vorkommen Landschaftselementen werden ebenfalls regelmä- der Art waren daher aus- ßig als Lebensraum genutzt. In flussnahen Le- geschlossen. bensräumen mit stufenreichen Uferrandstreifen, Verbotstatbestände gegen sowie in der Umgebung von Gewässern in Laub- § 44 Abs. 1 BNatSchG wäldern kommt die Mückenfledermaus besonders wurden nicht erfüllt. häufig vor. Dabei nutzt sie die Flussauen nicht nur als Nahrungsraum, sondern teilweise auch als Kompensationsmaßnahme: Quartiergebiet (häufig Männchen- und Paarungs- Nicht erforderlich quartiere). Die Habitatpräferenz ist im Nahrungs- spektrum der Art begründet: sie ernährt sich von kleineren, fliegenden, hauptsächlich am Wasser vorkommenden Insekten wie Eintagsfliegen oder Zuckmücken. Ihre Wochenstubenquartiere sind häufig in Außen- verkleidungen von Häusern, Zwischendächern und Hohlwänden, aber auch in Baumhöhlen zu finden. Nordfledermaus Die bevorzugten Lebensräume der Nordfleder- Gehölze stellen für die Art (Eptesicus nilssonii) maus sind waldreiche, mit verschiedenen Freiflä- nur Strukturelemente ihres chen wie Lichtungen, Forstschneisen oder Gewäs- Jagdlebensraums dar, als sern durchsetzte Gebiete. Die Verbreitung der Quartier sind sie jedoch Nordfledermaus ist, aufgrund der Quartierwahl an irrelevant. Gebäuden, von der Bindung an Siedlungen ge- Verbotstatbestände gegen prägt. Während der Jungenaufzucht befinden sich § 44 Abs. 1 BNatSchG die Jagdgebiete in der nahegelegenen Umgebung wurden nicht erfüllt. der Quartiere, für gewöhnlich in gewässerreichen Nadel- und Laubwäldern, teilweise auch in Kie- Kompensationsmaßnahme: fernmonokulturen. Dabei wird an Seen und Bä- Nicht erforderlich chen, ebenso wie über Hochmoorflächen, Wiesen, entlang von Alleen, Waldrändern und in Siedlun- gen an Straßenlampen gejagt. Erst im Spätsom- mer liegen die Jagdgebiete teilweise 15 km und 16
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm mehr entfernt. Die Wochenstubenquartiere befinden sich häufig in Spalten hinter Wandverkleidungen und Zwischen- dächern von Häusern. Nymphenfledermaus Die Nymphenfledermaus ist eine Waldfledermaus, Gehölzstruktur und Feuch- (Myotis alcathoe) die alte, feuchte Eichen-Hainbuchen-altholz- tigkeitsversorgung entspra- bestände (v.a. Eichen-Hain-buchenwälder, Eichen- chen nicht den Habitatan- Erlenwälder) und Auenwälder in forstwirtschaftlich sprüchen der Art. Vorkom- wenig beeinflussten Gebieten mit nahegelegenen men der Art waren daher Still- oder Fließgewässern (immer mit begleiten- ausgeschlossen. dem Pflanzenbewuchs, der zum Teil über das Verbotstatbestände gegen Wasser ragt) als Lebensraum nutzt. Als Jagdge- § 44 Abs. 1 BNatSchG biete werden der Luftraum über den Stillwasserbe- wurden nicht erfüllt. reichen, die dicht bewachsenen Bereiche entlang der Gewässer und die Kronenbereiche der Laub- Kompensationsmaßnahme: bäume genutzt. Nicht erforderlich Als Wochenstubenquartiere nutzt die Nymphenfle- dermaus Spalten (Risse, abstehende Borke) und kleine Hohlräume an sehr alten Bäumen, insbe- sondere Eichen. Rauhautfledermaus Die Rauhautfledermaus gehört zu den typischen Gehölzstruktur und Feuch- (Pipistrellus nathusii) Waldfledermausarten (Hochrein 1999). Sie besie- tigkeitsversorgung entspra- delt abwechslungs-, tümpel- und gewässerreiche chen nicht den Habitatan- Wälder im Tiefland (z.B. die Wälder in der nord- sprüchen der Art. Vorkom- deutschen Moränenlandschaft). Dabei können von men der Art waren daher Bruch- und Moorwäldern bis hin zu reinen Kiefern- ausgeschlossen. beständen verschiedenste Waldtypen genutzt wer- Verbotstatbestände gegen den, wenn in ihrer unmittelbaren Umgebung kleine § 44 Abs. 1 BNatSchG Seen, Tümpel und Weiher vorhanden sind. Ledig- wurden nicht erfüllt. lich einzeln lebende Männchen kommen auch in Waldgebieten ohne Gewässer vor. Die Jagdgebie- Kompensationsmaßnahme: te der Rauhautfledermaus befinden sich typi- Nicht erforderlich scherweise an kleinen und großen Stillgewässern bzw. deren Uferbewuchs. Jedoch nutzt sie auch Feuchtwiesen, Waldränder, aufgelockerte Waldbe- reiche (Buchenaltbestände) und Kiefernwälder. Im Siedlungsbereich befinden sich die Jagdgebiete in Parkanlagen, an hohen Hecken und Büschen oder an Straßenlampen. Ihre Wochenstubenquartiere bezieht sie in Baum- höhlen, Stammrissen, Spalten hinter loser Borke oder in Spalten an Gebäuden z.B. in Rollladenkäs- ten, unter Dachziegeln, in Mauerritzen. Als Winter- quartier nutzt die Rauhautfledermaus Baumhöhlen, Felsspalten, Mauerrisse, Höhlen und manchmal sogar auch Holzstapel. Wasserfledermaus Die Wasserfledermaus verdankt ihren Namen dem Gehölzstruktur und Feuch- (Myotis daubentonii) speziellen Jagdverhalten an Stillgewässern oder tigkeitsversorgung entspra- langsam fließenden Flüssen und Bächen. Dort chen nicht den Habitatan- findet sie ausreichend Nahrung, hauptsächlich sprüchen der Art. Vorkom- Zuckmücken, daneben auch Köcherfliegen, Ein- men der Art waren daher tagsfliegen und Schmetterlinge. Da sie überwie- ausgeschlossen. gend an Stillgewässern oder langsam fließenden Verbotstatbestände gegen Flüssen und Bächen jagt, besitzen vor allem ge- § 44 Abs. 1 BNatSchG wässernahe Wälder eine hohe Bedeutung als wurden nicht erfüllt. Quartierstandorte für die Wasserfledermaus. Die Sommerquartiere der Wasserfledermaus be- Kompensationsmaßnahme: 17
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm finden sich hauptsächlich in Baumhöhlen, bevor- Nicht erforderlich zugt in der Nähe von Lichtungen, Waldrändern oder Wegen und häufig in der Nähe von Gewäs- sern. Wimperfledermaus Die Wimperfledermaus kommt hauptsächlich in Gehölzstruktur und Höh- (Myotis emarginatus) laubwaldreichen, wärmebegünstigten Gebieten lenangebote entsprachen vor. Zu den bevorzugten Lebensräumen gehören nicht den Habitatansprü- vor allem unterwuchsreiche Laubwälder. Ihre Wo- chen der Art. Vorkommen chenstubenquartiere bezieht die Wimperfleder- der Art waren daher aus- maus meist in Dachstühlen von Gebäuden, im geschlossen. Süden des Verbreitungsgebietes, also außerhalb Verbotstatbestände gegen Deutschlands, auch in Höhlen. Als Jagdgebiete § 44 Abs. 1 BNatSchG werden Laubwälder, Auwälder, Obstwiesen, He- wurden nicht erfüllt. cken, Gehölzstreifen entlang von Gewässern, Parks und Gärten genutzt. Darüber hinaus werden Kompensationsmaßnahme: regelmäßig Kuhställe zur Jagd nach Fliegen auf- Nicht erforderlich gesucht. Auf dem Weg in ihre Jagdgebiete fliegt die Wimperfledermaus entlang von Leitelementen wie Hecken, linearen Feldgehölzen, Baumreihen und Ufergehölzen. Als Gebäude bewohnende Art bezieht die Wimper- fledermaus im Sommer ihr Wochenstubenquartier auf großen Dachböden. Zweifarbfledermaus Die Zweifarbfledermaus nutzt sowohl im Sommer Gehölze stellen für die Art (Vespertilio murinus) als auch im Winter hauptsächlich Spaltenquartiere nur Strukturelemente ihres an und in Häusern(z.B. zwischen Balken und Bret- Jagdlebensraums dar, als tern auf Dachböden oder hinter Holzwandverscha- Quartier sind sie jedoch lungen). Die Wochenstubenquartiere sind über- irrelevant. wiegend in niedrigen Wohnhäusern in eher ländli- Verbotstatbestände gegen cheren Regionen, häufig in der Nähe von Stillge- § 44 Abs. 1 BNatSchG wässern zu finden. Weibchen und auch Männchen wurden nicht erfüllt. können im Sommer große Kolonien bilden, die bis zu mehrere hundert Tiere umfassen. Kompensationsmaßnahme: Zur Paarungszeit und im Winter ist die Zweifarbfle- Nicht erforderlich dermaus vor allem an sehr hohen Gebäuden wie Kirchen oder Hochhäusern, auch in Städten, zu finden. Die Jagdgebiete befinden sich größtenteils über Gewässern und deren Uferzonen, sowie in Offenlandbereichen und Siedlungen. Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus bewohnt eine Vielzahl von Gehölze stellen für die Art (Pipistrellus pipistrel- Lebensräumen. Da sie ihre Quartiere häufig in nur Strukturelemente ihres lus) Gebäuden bezieht, liegen ihre Hauptlebensräume Jagdlebensraums dar, als in Siedlungen und deren direktem Umfeld. Die Quartier sind sie jedoch Zwergfledermaus gilt als sehr anpassungsfähig irrelevant. und nutzt Waldränder, Laub- und Mischwälder, Verbotstatbestände gegen Gewässer, Siedlungen, Hecken, Streuobstbestän- § 44 Abs. 1 BNatSchG de, Wiesen, Weiden und Äcker zur Jagd. Bevor- wurden nicht erfüllt. zugte Jagdgebiete sind Uferbereiche von Gewäs- sern (entlang von überhängendem Uferbewuchs, Kompensationsmaßnahme: gewässerbegleitenden Baumreihen) und Wald- Nicht erforderlich randbereiche. Für die meisten Fledermausarten konnte nachträglich eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Doch bzgl. der Fransenfledermaus (Myotis nattereri) und der Großen Bartfledermaus (Myotis brandtii) wäre die 18
Arbeitsgemeinschaft Wasser Worst-Case-Betrachtung zum Artenschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Dieter Veile zum Bauvorhaben Seestraße 40 Amselweg 10 Gemeinde Abstatt, Landkreis Heilbronn Mai 2022 74182 Obersulm Erfüllung von Verbotstatbeständen gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG möglich gewesen. Zur Kompensation des Eingriffs wird empfohlen, insgesamt zwei Fledermaushöhle 2F (Fa. SCHWEGLER) im Umfeld des Plangebiets an Bäumen in sicherer Höhe (mindestens 4 m) zu positionieren. 5.3. Haselmaus Für die Haselmaus wurde auf der Grundlage der tierökologischen Angaben des Bundesamtes für Natur- schutz und der vor der Rodung vorhandenen Gehölzstruktur Kompensationsmaßnahmen abgeleitet. Lebensraum und Habitatstrukturspruch Verbotstatbestände Kompensationsmaßnahme Haselmaus Die Haselmaus gilt als streng an Gehölze gebun- Gehölzstruktur und Nah- (Muscardinus avel- dene Art. rungsangebot in Form von lanarius) Beeren und Früchten ent- Sie bevorzugt Lebensräume mit einer hohen Viel- sprachen ideal den Lebens- falt Arten- und Strukturvielfalt. Dies sind meist raumansprüchen der Ha- Laubwälder oder Laub-Nadel-Mischwälder mit gut selmaus. Da für die Art Zu- entwickeltem Unterholz. Die geeignetsten Lebens- wanderungsmöglichkeiten in räume haben eine arten- und blütenreiche Form linearer, mit einander Strauchschicht. Haselnüsse sind eine sehr be- vernetzter Gehölzstrukturen gehrte Nahrung, Haselmäuse kommen aber auch als Ausbreitungskorridore in Wäldern und Hecken vor, in denen es keine existieren (Gehölze an der Haselsträucher gibt. umgebenden Straßen, Ge- hölz am Happenbach), ist Bei der Auswahl des Lebensraumes durch die ein Vorkommen der Art im Haselmaus gibt es regionale Unterschiede: zum Plangebiet vor dessen Ver- Beispiel kommt die Art im Teutoburger Wald, im änderung wahrscheinlich. Solling, im Reinhardswald oder im Osterzgebirge in Buchen-Altholzbeständen vor, wo der Unter- Verbotstatbestände gegen § wuchs von untergeordneter Bedeutung ist. Dage- 44 Abs. 1 BNatSchG konn- gen existieren Vorkommen beispielsweise in den ten theoretisch erfüllt wer- nördlichen Kalkalpen und im Alpenvorland höchs- den. tens zeitweise im reinen Hochwald. Die Schwer- punktvorkommen sind dort auf Kahlschlag- und Kompensationsmaßnahme: Jungwuchsflächen mit nicht zu hohem Pflanzen- In den Gehölzen nördlich bewuchs zu finden. Die Art wird nur sehr selten und östlich des Plangebiets als Kulturfolger festgestellt. Bereitstellung von einem Haselmauskobel 2KS (Fa. SCHWEGLER). 5.4. Reptilien (Zauneidechse) Für die Zauneidechse wurde auf der Grundlage der tierökologischen Angaben des Bundesamtes für Naturschutz und der vor der Rodung vorhandenen Vegetation Kompensationsmaßnahmen abgeleitet. Vorkommen anderer Arten kamen nicht in Betracht. 19
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