Artenschutzrechtliche Betrachtung - zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. 12 BauGB "Reithotel mit Mehrzweckhalle und ...

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Artenschutzrechtliche Betrachtung - zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. 12 BauGB "Reithotel mit Mehrzweckhalle und ...
Artenschutzrechtliche Betrachtung
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
                      gem. § 12 BauGB

     „Reithotel mit Mehrzweckhalle und
          Golf-Jugendleistungszentrum“
                  der Stadt Blankenhain

                              Entwurf
                    Stand: August 2019
Artenschutzrechtliche Betrachtung - zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. 12 BauGB "Reithotel mit Mehrzweckhalle und ...
Erarbeitet durch:   LEG Thüringen mbH
                    Abt. Stadt- und Regionalentwicklung
                    Mainzerhofstraße 12
                    99084 Erfurt

                    Tel. 0361 / 5603 - 0

Im Auftrag von:     Golf-Hotel Gut Krakau GmbH & Co.KG
                    Waldecker Straße 21
                    99444 Blankenhain
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                                                      Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“                                                                                Inhalt

I nha lt

A R T E N S C H U T Z R E C H T L I C H E B E T R A C H T U N G .................................................... 1
1.     Einleitung ............................................................................................... 1
       1.1      Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................... 1
       1.2      Methodik .......................................................................................................................... 2
       1.3      Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................... 2
       1.4      Verwendete Quellen/Literatur......................................................................................... 3

2.     Bestandssituation / Habitatpotenziale ................................................... 4
       2.1      Lebensraum Offenland ..................................................................................................... 5
       2.2      Lebensraum Halb-/Offenland........................................................................................... 5
       2.3      Lebensraum Wald/Waldrand ........................................................................................... 6
       2.4      Lebensraum Siedlung ....................................................................................................... 7
       2.5      Vorbelastungen im Untersuchungsraum ......................................................................... 8

3.     Wirkung des Vorhabens.......................................................................... 8
4.     Maßnahmenkonzept .............................................................................. 9
5.     Artenschutzrechtliche Prüfung ..............................................................12
       5.1      Betroffenheiten von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..................................... 13
                Fledermausarten der Wälder ..............................................................................................13

                Fledermausarten der Siedlungen .........................................................................................16

                Reptilien ............................................................................................................................19

       5.2      Betroffenheiten von Europäische Vogelarten nach VS-RL ............................................. 21
                Vogelarten des Offenlandes (Bodenbrüter) ..........................................................................21

                Vogelarten der Siedlungen (Baum-/Gehölzbrüter, Gebäudebrüter) ........................................25

                Vogelarten der Wälder (Baum-/Gehölzbrüter, Höhlenbrüter) ................................................27

6.     Zusammenfassung .................................................................................30

Anlage: Karte 1 Lebensräume und Habitatpotenziale

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                                                                0
Artenschutzrechtliche Betrachtung - zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. 12 BauGB "Reithotel mit Mehrzweckhalle und ...
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                      Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“                    Artenschutzrechtliche Betrachtung

A R TE NS C HU TZ R EC H TL IC HE B ETR AC H TU N G

1.       EINLEITUNG
1.1      ANLASS     UND    AUFGABENSTELLUNG
Mit dem Vorhaben zum Neubau des Reithotels mit Mehrzweckhalle & Golf Jugendleistungszentrum soll
das vorhandene Spa & Golfresort Weimarer Land am nördlichen Ortsrand der Stadt Blankenhain erwei-
tert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung ist ein Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) mit
Grünordnungsplan (GOP) und Umweltbericht (UB) aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst eine Flä-
che von rund 9 ha.
Die Fläche stellt sich im Bestand zum Großteil als Ackerland dar, wobei zum Zeitpunkt der ersten Bege-
                                         hung (04/2019) eine Grünlandansaat bzw. eine kleine Acker-
                                         brache zu verzeichnen war. Gequert wird die Fläche von der
                                         Karl-Liebknecht-Straße, welche aus Blankenhain kommend an
                                         die Zufahrt zum Golfresort anbindet. Das Offenland wird
                                         westlich von einem Radweg begrenzt, an den ein Mischwald-
                                         bestand anschließt. Südlich erstreckt sich die Ortslage von
                                         Blankenhain mit Wohnhäusern und Gärten sowie den Gebäu-
                                         den der ehemaligen Schule. Nördlich und westlich grenzen die
                                         Grünflächen des Golfplatzes sowie kleinere Ackerschläge an.
                                                Übersichtskarte (geoproxy)

Der Großteil mit ca. 7,4 ha wird als Grünfläche - Golfanlage festgesetzt, wobei sich dieses über Rasenflä-
chen (ca. 6,0 ha) sowie Waldflächen (ca. 1,4 ha) erstreckt. Insgesamt sollen sechs Kurzbahnen angelegt
werden, wovon zwei Kurzbahnen in bestehender Waldfläche vorgesehen sind. Neben den intensiv ge-
nutzten Sportflächen entstehen extensive Grünstrukturen (Grünland, Gehölze, Gewässer). Die Karl-
                                          Liebknecht-Straße wird ausgebaut, der Radweg in Richtung
                                          Bad Berka bleibt bestehen.
                                               Daneben werden im Rahmen des Bauvorhabens in sechs Ge-
                                               bäuden unterschiedliche Nutzungen rund um den Reit- und
                                               Golfsport untergebracht. Die baulichen Anlagen erstrecken
                                               sich auf der ausgewiesenen Sondergebietsfläche mit ca. 1,6 ha
                                               und gruppieren sich um das ehemalige Schulgebäude, welches
                                               umgebaut werden soll. Die Freiflächen werden z.B. als Dres-
                                               surplatz, Koppel und Weide gestaltet. Die Zufahrt erfolgt aus
                                               Richtung Norden über die Straße zum Golfresort.
                                               Vorentwurf VBP / schematische Darstellung

Im Zuge des Bauvorhabens mit Umsetzung des VBP sind artenschutzrechtliche Belange zu berücksichti-
gen. Im Rahmen der vorliegenden Unterlage -Artenschutzrechtliche Betrachtung- werden mögliche Be-
troffenheiten artenschutzrechtlich relevanter Arten untersucht und erforderliche Maßnahmen erarbei-
tet, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG zu verhindern. Die Ergebnisse
fließen in den Umweltbericht ein, die herausgearbeiteten Maßnahmen werden in den GOP übernom-
men und detailliert beschrieben.

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                       1
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                             Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“           Artenschutzrechtliche Betrachtung

1.2      METHODIK
Im Rahmen der Trägerbeteiligung zum Vorentwurf wurde die Erarbeitung einer saP (speziellen arten-
schutzrechtlichen Prüfung) bzw. die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange gefordert.
→ planungsrelevanten Arten: für die betroffenen Wald- und Ackerflächen ebenso wie für das leerste-
  hende Schulhaus; Potenzialabschätzung: Relevanz für Avifauna und Fledermäuse;
Der Schwerpunkt der vorliegenden Unterlage liegt deshalb darin, generell mögliche Auswirkungen des
Vorhabens auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten / Artengruppen abzuschätzen bzw. zu prüfen,
ob es zu Zugriffsverboten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG kommt.
Da sich mögliche Konflikte absehbar auf einzelne Artengruppen reduzieren, erfolgt die Darstellung und
Abarbeitung relevanter Inhalte in Form einer Artenschutzrechtlichen Betrachtung (ASB). Der Untersu-
chungsraum beschränkt sich dabei weitestgehend auf das Vorhabensgebiet und dessen näheres Umfeld
(potenzieller Wirkraum). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Erarbeitung der für die Umsetzung des
Vorhabens erforderlichen Maßnahmen. Diese sind entsprechend im aufzustellenden B-Plan zu berück-
sichtigen (Festsetzungen) und als Bestandteil des Durchführungsvertrags aufzunehmen.
Die kartographische Darstellung erfolgt in Form eines Bestandsplans, auf dem die vorkommenden Bio-
tope und Lebensräume und die entsprechenden Habitatpotenziale dargestellt sind.
Die als Grundlage verwendeten Quellen sind dem Quellenverzeichnis (Pkt. 1.3) zu entnehmen. Ferner
wurden Erhebungen vor Ort / Biotoptypenkartierung durchgeführt (04 und 08/2019) sowie die Stellung-
nahmen zum Vorentwurf ausgewertet (insb. der Unteren Naturschutzbehörde und der Naturschutzver-
bände). Zur Abschätzung des Artenspektrums wurde außerdem der Standartdatenbogen des nächstge-
legenen FFH-Gebiets Nr. 58 „Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald“ (Entfernung
ca. 2 km) herangezogen.

1.3      GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG sind zur Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange folgende
Arten / Artengruppen relevant:
→ Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
→ Europäische Vogelarten (alle in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikel 1
  der Vogelschutzrichtlinie [Richtlinie 2009/147/EG])
Der zentrale Paragraph zum Artenschutz ist der § 44 BNatSchG - Besonderer Artenschutz

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„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“               Artenschutzrechtliche Betrachtung

Im Absatz 5 des § 44 BNatSchG sind die für Eingriffsvorhaben relevanten Verknüpfungen zu den arten-
schutzrechtlichen Vorschriften der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie rechtlich hergestellt. Die Zu-
lassung von Vorhaben und Planungen fordert danach eine Prüfung auf die Aufrechterhaltung der ökolo-
gischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. eine auf den Erhaltungszustand der lo-
kalen Population gerichtete Prüfung.
Die fachliche Prüfung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG wird in Verbindung mit den möglichen
Wirkungen des Vorhabens und verschiedene Maßnahmentypen durchgeführt:
→ Vermeidungsmaßnahmen, die am Vorhaben ansetzen und die Entstehung von Beeinträchtigungen
  verhindern - artspezifische Vermeidungsmaßnahmen
→ CEF - Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Fortpflan-
  zungs- und Ruhestätten - vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
Im Hinblick auf die Anforderungen an die Funktionserfüllung kann davon ausgegangen werden, dass
CEF-Maßnahmen in ausreichendem Umfang und artspezifisch vorzusehen sind sowie frühzeitig erfolgen
müssen, um zum Eingriffszeitpunkt zu funktionieren. Zur Absicherung der Zielerfüllung kann eine Funk-
tionskontrolle erforderlich werden.
Daneben können Ausgleichsmaßnahmen (ohne vorgezogene Umsetzung) einer Aufwertung und Erhal-
tung von Lebensräumen für vorkommende Tierarten beitragen.
Sofern das Eintreten von Zugriffsverboten gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG nicht
auszuschließen ist, kann ein Vorhaben nur zugelassen werden, wenn die naturschutzfachlichen Voraus-
setzungen für eine Ausnahme von den Zugriffsverboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind:
→ zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solche sozialer oder
  wirtschaftlicher Art (oder anderer in § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG genannter Gründe), die für die
  Realisierung der Planung sprechen,
→ der Nachweis einer rechtssicheren Prüfung zumutbarer Alternativen bzw. das Fehlen zumutbarer
  Alternativen,
→ der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert sich nicht, bei FFH-Anhang IV-
  Arten muss er günstig sein und bleiben.
FCS - Maßnahmen, die zur Erhaltung der Populationen der betroffenen Arten ergriffen werden, sind
oftmals identisch mit den CEF-Maßnahmen, aber ohne strikte zeitliche und räumliche Vorgaben.

1.4      VERWENDETE QUELLEN/LITERATUR
Folgende Quellen wurden im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Betrachtung verwendet:
Richtlinien, Erlasse, Literatur, Karten, anderweitige Planunterlagen
    •    M. Görner, Jena (2002): Thüringer Tierwelt
    •    Naturschutzreport Heft 27, Jena (2012): Fledermäuse in Thüringen
    •    Unterlagen zum Bauvorhaben (Baubeschreibung)
    •    Mammen, Halle (2017): Die Thüringer Feldhamster-Schwerpunktgebiete; veröffentlicht in Land-
         schaftspflege und Naturschutz in Thüringen 54 (3) 2017: S. 99-106
    •    Brinkmann et.al. (2012): Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse. - Eine
         Arbeitshilfe für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. - Sächsisches Staatsministerium für
         Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
    •    Garniel & Mierwald, Kiel (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, i.A. Bundesministerium
         für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Internetrecherche
     •   tlug-jena.de (allgemeine Umweltinformationen)
     •   thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/zoo_artenschutz (Informationen Arten-
         schutz / Tierarten)
     •   geoproxy.geoportal-th.de/ (allgemeine Umweltinformationen)
     •   thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/natura2000 (Standartdatenbögen zu an-
         grenzenden Natura 2000-Gebieten)
     •   artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de (Informationen Artenschutz/
         Tierarten / Maßnahmen)
     •   thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/Rote_Listen/ (Rote Listen)
Die im Dokument verwendeten Fotos wurden im April und August 2019 aufgenommen.

2.       BESTANDSSITUATION / HABITATPOTENZIALE
Anhand der Biotopty-
penkartierung
(UB/GOP) und der er-
folgten Begehungen
kann der Untersu-
chungsraum in vier
Habitatkomplexe un-
terteilt werden.
Nachfolgend werden
die Lebensräume im
Vorhabensgebiet mit
den potenziell vor-
kommenden Tierar-
ten / Artengruppen
beschrieben.

Lebensraumkomplexe
(siehe auch Karte 1)

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2.1      LEBENSRAUM OFFENLAND
Biotope: offene, ebene Acker- und Grünlandflächen ohne Gehölz- / Vertikalstrukturen im Plangebiet
         und südöstlich angrenzend - Anteil ca. 73% des Plangebiets

Grün-/Ackerland im Vorhabensgebiet

Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Weite Offenlandflächen stellen Brut- und Nahrungsha-
bitate insbesondere für die Avifauna dar. Hier sind Bodenbrüter wie Feldlerche (bei Begehung 04/19
wurde am östlichen Rand des Vorhabengebiets ein singendes Männchen beobachtet), Braunkehlchen,
Schafstelze und Rebhuhn zu finden, welche gegenwärtig selten geworden und auf den Roten Listen ver-
zeichnet sind. Daneben werden die Bereiche als Jagdhabitat von Greifvögeln aufgesucht (z.B. Mäusebus-
sard) sowie von typischen Tierarten der Feldflur wie dem Feldhasen (ebenfalls eine Roten Liste Art).
Aufgrund der Kleinflächigkeit der Ackerschläge sind Vorkommen des streng geschützten Feldhamsters
nicht zu erwarten bzw. sind die im Geltungsbereich sowie angrenzende Flächen nicht mehr als Feld-
hamsterlebensraum für eine überlebensfähige Population einzustufen. Des Weiteren sind die Ackerflä-
chen bereits zum Großteil in Grünland umgewandelt. Der Boden (überwiegend s1 = Sandiger Lehm) ist
in seiner Eignung als nicht relevant eingestuft.

Ackerschläge im Vorhabensgebiet (geoproxy) sowie Bodeneignung für Feldhamster (Mammen)

2.2      LEBENSRAUM HALB-/OFFENLAND
Biotope: Grünflächen der angrenzenden Golfanlage mit sehr geringen bis hohen Nutzungsintensitäten
         (Intensiv- / Extensivgrün, Sukzession, Gehölze, Gewässer) und dem Gut Krakau (Hotel)

Intensiv - Extensivbereiche der Golfanlage

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Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Aufgrund der diversen Lebensräume und unterschiedli-
chen Nutzungsintensitäten unmittelbar nebeneinander (reich an Grenzlinien) hat sich, im Vergleich zum
vormals gegebenen Ackerland, die Artenvielfalt insbesondere von Brutvögeln erhöht. So haben sich ak-
tuell auch seltene Arten des Halboffenlandes angesiedelt.
Stellungnahme NABU: Auf den ausgewiesenen Wiesen der Verbindung Krakau Blankenhain rasteten in
früheren Jahrzehnten Zugvögel, Wiesenpieper, Schafstelzen, Bachstelzen. Zur Brutzeit war dagegen in
früheren Jahren weniger zu beobachten. Der Golfplatz hat durch das Anlegen von kurzen Wiesen, Bü-
schen, Teichen und durch das Nichtversiegeln der Wege für Braunkehlchen, Steinschmätzer, Gartenrot-
schwänze an Attraktivität gewonnen. Diese Arten wurden in den letzten 10 Jahren zur Zugzeit oft beo-
bachtet. Bruten gab es sicher vom Braunkehlchen, einer wertgebenden Art 1. Auf den Teichen sind
Teichhühner, Blässhühner, Rohrsänger zu finden (auch Nilgänse, welche die Enten verdrängen). Auf ei-
ner Pappel wurde im letzten Winter ein Raubwürger (ebenfalls als eine wertgebende Art) beobachtet.
Auch diese Biotopkomplexe sind als Jagdhabitat für Greifvögel (z.B. Rotmilan) und auch für Fledermäuse
(z.B. Zwergfledermaus) geeignet.

2.3       LEBENSRAUM WALD/WALDRAND
Biotope: naturnaher Laub-Nadel-Mischwald mittleren Alters (u.a. mit Buche, vereinzelt Eiche, Kiefer,
         Birke, Fichte, Unterholz mit Jungaufwuchs) im Plangebiet und nördlich angrenzend - Anteil ca.
         15 % des Plangebiets

Waldbestand / Waldrand (Radweg)
aufgrund des Alters des Waldbestandes (bis ca. 80 Jahre) wurden bei den Begehungen nur vereinzelt
Höhlenbäume / Starkbäume vorgefunden;

Potenzielle Spalten-/Höhlenquartiere

1Vogelarten die entweder in der Roten Liste Deutschlands oder Thüringens oder im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie verzeichnet oder laut
Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind

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Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Insbesondere Fledermäuse nutzt alte Baumstrukturen
ganzjährig (am Standort wurden nur vereinzelt Alt- / Starkbäume vorgefunden), da einige Arten oberir-
disch überwintern. Darüber hinaus nutzen viele Fledermäuse Baumhöhlen oder abstehende Rinde als
Sommerquartier oder Zwischenquartier zwischen April und Oktober. Der Wald wie auch der Waldrand
(angrenzendes Halboffenland) kann als Jagdhabitat genutzt werden. Typische Waldfledermausarten sind
z.B. Mops-, Bechstein-, Fransen-, Großer Abendsegler und Braunes Langohr (Vorkommen im FFH-Gebiet
Nr. 58).
Daneben ist der Wald Brut- und Nahrungshabitat zahlreicher Vogelarten (Baum- / Höhlen- / Gehölzbrü-
ter z.B. Specht- / Eulenarten, Eichelhäher, Fitis, Tauben-, Meisenarten).
Der sonnenexponierte Waldrand i.V.m. den Gärten am Ortsrand kann zumindest temporär von der
streng geschützten und in Thüringen allgemein verbreiteten Zauneidechse als Wanderkorridor genutzt
werden. Das Vorhandensein von geeigneten Eiablageplätzen im Vorhabensgebiet ist dabei nicht gege-
ben (keine entsprechenden Habitate vorhanden).

2.4      LEBENSRAUM SIEDLUNG
Biotope: Gebäude (ehem. Schule), Gehölze (vorrangig Zier- / Nadelgehölze), Grünflächen im südlichen
         Teil - Anteil ca. 12 % des Plangebiets und angrenzende Gärten, Gartenanlage

Ehemalige Schule                                                 angrenzende Gartenanlage

Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Grundsätzlich sind Siedlungsbereiche bedeutende Le-
bensräume für eine Vielzahl von Tierarten geworden. Der Lebensraum wird als Brut- / Nahrungshabitat
von Vogelarten genutzt (Gebäudebrüter z.B. Rauch-, Mehlschwalbe, Sperling, Mauersegler, Hausrot-
schwanz; Gehölzbrüter wie Amsel, Star, Ringeltaube, Trauerschnäpper; Gehölzbrüter) wie auch von Fle-
dermäusen (z.B. Kleine Hufeisennase, Großes Mausohr, Zwerg-, Mops-, Breitflügelfledermaus, Graues
Langohr) als Sommer- / Winterquartier und Jagdhabitat (z.B. entlang von beleuchteten Wegen).

Gebäudevorsprünge                            Sporthalle                         Räume

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                          7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                             Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“           Artenschutzrechtliche Betrachtung

                  Keller                              Dachstuhl

Bei der Begehung des Schulgeländes einschließlich der Gebäude wurden keine aktuellen Hinweise auf
Gebäudebrüter oder Fledermäuse festgestellt. Kellerräume, welche als Winterquartier für Fledermäuse
geeignet wären, sind in der ehem. Schule nicht vorhanden (zu hell, zu feucht). Die Räumlichkeiten
(Schulzimmer, Saal, etc.) sind als Sommerquartier ebenfalls zu hell. Auch ist der Gebäudekomplex wei-
testgehend gut erhalten, sodass sich kaum Flugöffnungen finden. Im Dachstuhl wurde ein altes Vogel-
nest vorgefunden sowie zahlreiche leere Wespen- / Hornissennester. Der Bereich scheint an sich als
Sommerquartier für Fledermäuse geeignet (Hangplatz für Männchen), es wurden jedoch keine Individu-
en vorgefunden. Auch an der Außenfassade wurden keine Vogelnester (Kotspuren) festgestellt.

2.5      VORBELASTUNGEN            IM    UNTERSUCHUNGSRAUM
→ folgende Störungen liegen vor: Lärm- / Lichtimmissionen (Autoverkehr), Beunruhigungen (Radfah-
  rer, Spaziergänger, Golfspieler)
→ verursacht durch: den Betrieb der Golfanlage, Landwirtschaft, Siedlungsgebiete, Straßen / Zufahrt,
  Radweg, Bundesstraße B88
→ auch die Schulgebäude unterlagen durchgängig einer Nutzung; unmittelbar nach Nutzungsaufgabe
  wurde mit der Sanierung bzw. dem Innenausbau begonnen, sodass der Bereich immer gewissen
  Störwirkungen unterlegen hat;
Im Untersuchungsraum liegt bereits ein relativ hoher Störungsgrad vor, Vorkommen störungsempfindli-
cher Tierarten sind somit nicht zu erwarten.

3.       WIRKUNG           DES   VORHABENS
Beeinträchtigungen auf potenziell vorkommende Tierarten entstehen durch Störwirkungen wie auch
durch Habitatverlust infolge der geplanten Umbaumaßnahmen der Schulgebäude sowie Erweiterung
der Bebauung und Versiegelung, Umnutzung des Ackerlandes sowie einer Waldfläche als Golfanlage.
Folgende Wirkungen können durch das Vorhaben hervorgerufen werden:
→ Baubedingte Wirkungen: sind Verletzen/Töten bei der Baufeldfreimachung bzw. den Umbaumaß-
  nahmen; Störungen auch auf das Umfeld können durch Lärm, Licht / optische Störungen, Erschütte-
  rungen in Erscheinung treten, diese Wirkungen sind temporär auf die Bauzeit beschränkt. Größere
  Schadstoffemissionen sind nur im Havariefall zu erwarten. Denkbar ist der Austritt z.B. von Ölen,
  die Boden, Grund- und Oberflächenwasser verunreinigen könnten.
→ Anlagebedingte Wirkungen: treten v.a. durch Flächeninanspruchnahmen und ein damit verbunde-
  ner Lebensraumverlust in Erscheinung (nicht nur durch Bebauung / Versieglung, auch bei Nutzungs-
  intensivierung und Umbaumaßnahmen).

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                              8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                              Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“            Artenschutzrechtliche Betrachtung

     Daneben können Störwirkungen durch Baukörper auf angrenzende Lebensräume entstehen (Ab-
     standsverhalten Offenlandbrüter). Barriere- / Zerschneidungswirkung sind nicht zu erwarten, der
     Waldrand als potenzielle Leitlinie / Wanderkorridor bleibt bestehen.
→ Betriebsbedingte Wirkungen: sind insbesondere Störungen durch Lärm, Licht, Bewegungen / Beun-
  ruhigungen; Störungen durch Immissionen erfolgen durch die weiteren Nutzungen (Golf, Reiten,
  Hotelbetrieb) sowie infolge der künftig höheren Besucherzahlen und zunehmenden Verkehrsauf-
  kommens. Hier sind die Vorbelastungen (siehe Pkt. 2) zu berücksichtigen.
     Außerdem kann ein erhöhtes Verkehrsaufkommen (Besucher-/Lieferverkehr) zu einem potenziellen
     Kollisionsrisiko führen.

4.       MAßNAHMENKONZEPT
Die Prüfung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG wird in Verbindung mit den möglichen Wirkungen
des Vorhabens und den Vermeidungsmaßnahmen / vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung bzw. Minderung sowie Maßnahmen zur Sicherung der kontinu-
ierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) werden vorgesehen, um Gefährdungen lokaler
Populationen zu vermeiden.
→ Verschließen der Gebäude, Begehung - V1
→ Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung - V2
→ Bauzeitenregelungen - V3
→ Abschirmung Autoverkehr - V4
→ Erhaltung Wald / Waldrand - V5
→ Ökologische Baubegleitung - V6
→ Ersatzquartiere - CEF1
→ Ersatzhabitate - CEF2
→ Lebensraumaufwertung - A/E
Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen.
Für den Bereich des Halb- / Offenlandes des vorhandenen Golfplatzes werden keine Maßnahmen getrof-
fen, da Beeinträchtigungen dortiger Lebensräume und nicht zu prognostizieren sind.

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                               9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                            Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“                          Artenschutzrechtliche Betrachtung

L E BE N S R A U M S I E D LU N G / G E H Ö LZ E                 L E BE N S R A U M W A LD / W A LD R A N D                      L E BE N S R A U M Offenland
Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna                      Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna, Reptilien          Habitatpotenziale für Avifauna

Vermeidungsmaßnahmen
Verschließen der Gebäude, Begehung - V1                          Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung - V2
Fenster, Türen, Einflugmöglichkeiten im Sep./Okt.                Absteckung der Rodungsflächen, Prüfen der markierten Flä-
(Schwärmphase Fledermäuse / nach Hauptbrutzeit)                  chen auf Baumbestand mit Baumhöhlen durch einen Sach-
verschließen nach vorheriger Inspektion durch ei-                kundigen  ist ein Stark- / Höhlenbaum betroffen, ist die
nen Sachkundigen;                                                Rodungsfläche anzupassen;
erneute Begehung vor Umbau/ Abrissmaßnahmen,                     ist die Erhaltung nicht möglich (Berücksichtigung Verkehrs-
insb. Kontrolle der Außenhülle und des Dachs /                   sicherheit), kann die Rodung erst nach Kontrolle / Verschlie-
Dachboden;                                                       ßen des Hohlraums erfolgen;
Bauzeitenregelung - V3                                           Bauzeitenregelung - V3                                          Bauzeitenregelung - V3
Beginn Umbau-/Abrissmaßnahmen im Sept. bis spä-                  Rodung Wald generell im Sep./Okt. (Schwärmphase Fleder-         Oberbodenfreimachung zwischen Sep.-
testens Feb. (Schwärmphase Fledermäuse / außer-                  mäuse / außerhalb Hauptbrutzeit); Ausnahme: Bestätigung         Feb. (außerhalb Brutzeit von Bodenbrü-
halb Hauptbrutzeit); Ausnahme: Bestätigung durch                 durch Sachkundigen, dass keine Quartiere betroffen sind;        tern); Ausnahme: Bestätigung durch Sach-
Sachkundigen, dass keine Quartiere betroffen sind;               Ausführung von Bauarbeiten während der Vegetationsperi-         kundigen, dass keine Quartiere betroffen
Rodung von Gehölzen (Sträucher, Bäume) zischen                   ode außerhalb der Nachtstunden;                                 sind;
Okt.-Feb. (außerhalb Hauptbrutzeit);
                                                           die Maßnahmen dienen der Vermeidung bauzeitlichen Tötens
Abschirmung Autoverkehr - V4                                     Abschirmung Autoverkehr - V4                                    Abschirmung Autoverkehr - V4
Anlage von dichten Hecken entlang der Straße                     Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe         Anlage von dichten Hecken entlang der
(Wuchshöhe > 3 m) zur Abschirmung des Verkehrs                   > 3 m) zur Abschirmung des Verkehrs und als Überflughilfe;      Straße (Wuchshöhe > 3 m) zur Abschir-
und als Überflughilfe;                                                                                                           mung des Verkehrs und als Überflughilfe;
                                                                 Erhaltung Wald / Waldrand - V5
                                                                 Unterpflanzung des verbleibenden Waldbestands (Lichtung
                                                                 - Waldrand - Struktur) zur Abschirmung; Erhaltung des
                                                                 Waldrandes östlich des Radwegs als potenzieller Wander- /
                                                                 Flugkorridor (max. Gehölzschnitt für einzelne Zugänge zum
                                                                 Wald) und Erweiterung (Gehölzpflanzungen, Waldsaum), In-
                                                                 tegration von Lesesteinhaufen (Zauneidechse);
                                          die Maßnahmen dienen der Reduzierung von Störwirkungen sowie zur Vermeidung von Kollisionen

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                            10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                            Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“                          Artenschutzrechtliche Betrachtung

L E BE N S R A U M S I E D LU N G / G E H Ö LZ E                 L E BE N S R A U M W A LD / W A LD R A N D                    L E BE N S R A U M Offenland
Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna                      Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna, Reptilien        Habitatpotenziale für Avifauna

Ökologische Baubegleitung - V6                                   Ökologische Baubegleitung - V6                                Ökologische Baubegleitung - V6
für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung                     für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maß-         für die Bauphase und fachgerechten Um-
der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung                 nahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen         setzung der Maßnahmen ist eine ökologi-
durch einen Sachkundigen vorzusehen;                             Sachkundigen vorzusehen;                                      sche Baubegleitung durch einen Sachkun-
(Einhaltung Gesetzlichkeiten, bei Erfordernis in Ab-             (Einhaltung Gesetzlichkeiten, bei Erfordernis in Abstimmung   digen vorzusehen;
stimmung UNB Anpassungen vornehmen)                              UNB Anpassungen vornehmen)                                    (Einhaltung Gesetzlichkeiten, bei Erfor-
                                                                                                                               dernis in Abstimmung UNB Anpassungen
                                                                                                                               vornehmen)
                                            die Maßnahme dient der Vermeidung unvorhergesehener Auswirkungen (Risikomanagement)
Ausgleichs- / CEF-Maßnahmen
Ersatzquartiere - (CEF1)                                         Ersatzquartiere - CEF1                                        Ersatzhabitate - CEF2
Integration Nisthilfen, Fledermauskästen an Funkti-              Aufhängen von Nisthilfen, Fledermauskästen an Alt- / Stark-   Anlage von Blühsäumen (vor Baubeginn
onsgebäuden (Funktionsfähig mit Bauende)                         bäumen (unmittelbar nach Rodung / spätestens bis Feb.)        SO) im Randbereich des Golfplatzes/ an-
                                                                                                                               grenzend zum Acker
                                           Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Lebensraumaufwertung - A/E                                       Lebensraumaufwertung - A/E                                    Lebensraumaufwertung - A/E
Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets;                       Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets;                    Anlage extensiver Grünbereiche/ Wiesen -
Anlage extensiver Grünbereiche/ Gehölzpflanzun-                  Anlage extensiver Grünbereiche / Gehölzpflanzungen - Gol-     Golfanlage
gen - Golfanlage                                                 fanlage
                              allgemeine Lebensraumaufwertung potenziell betroffener Artengruppen (vorgezogene Umsetzung nicht erforderlich)

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                            11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                   Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“                 Artenschutzrechtliche Betrachtung

5.       ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG
Der Schwerpunkt der vorliegenden Betrachtung liegt darin, mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf
artenschutzrechtlich relevante Tierarten/Artengruppen abzuprüfen (Zugriffsverboten § 44 Abs. 1 Nr. 1
bis 4 BNatSchG). Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt in Form von zusammengefassten Artengrup-
pen - Gilden bzw. jeweils mit einer typischen Leitart (Maßnahmen sind i.d.R. auch für die anderen Arten
der Gilde funktionsfähig) für die unter Pkt. 2 ermittelten potenziell betroffenen Arten.
Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
→ Fledermausarten der Wälder
→ Fledermausarten der Siedlungen
→ Reptilien (Schwerpunkt Zauneidechse)
Europäische Vogelarten nach VS-RL
→ Vogelarten des Offenlandes (Bodenbrüter - Schwerpunkt Feldlerche)
→ Vogelarten der Siedlungen (Baum- / Gehölzbrüter, Gebäudebrüter)
→ Vogelarten der Wälder (Baum- / Gehölzbrüter)
Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten des angrenzenden Halb- / Offenlandes (Golfanlage,
Gebäude) sind durch das Vorhaben „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“
nicht gegeben. Wirkungen, welche sich bis auf dortige Arten auswirken, werden nicht prognostiziert.

Legende Rote Liste:
D = Deutschland T = Thüringen
0 ausgestorben, ausgerottet oder verschollen          1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet                                     3 gefährdet
R extrem selten (rar)                                 G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
V Vorwarnliste                                        - ungefährdet
k.E. keine Einstufung

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                   12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                      Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“                    Artenschutzrechtliche Betrachtung

5.1      BETROFFENHEITEN           VON   ARTEN     NACH    ANHANG IV    DER   FFH-RICHTLINIE
 Fledermausarten der Wälder
 Schutzstatus                 Anhang IV FFH-Richtlinie                   Europäische Vogelart Art. 1 VS-RL
 Bestand
 Grundinformationen:
  Potenzielle Artvorkommen im Untersuchungsraum                  Gefährdung               Erhaltungszustand
  Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)                      Rote Liste D: 1 T: 2     günstig
  Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)                       Rote Liste D: 3 T: 1     günstig
  Fransenfledermaus (Myotis nattereri)                           Rote Liste D: 3 T: 3     günstig
  Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)                          Rote Liste D: 3 T: 3     unzureichend
  Braunes Langohr (Plecotus auritus)                             Rote Liste D: V T: 3     günstig
 Fledermäuse nutzten alte Baumstrukturen ganzjährig als Sommer- und als Winterquartier. Unterholz-
 reiche Wälder, Waldlichtungen wie auch der Waldrand und angrenzendes Halboffenland fungiert dabei
 als Jagdhabitat.
 Die Mopsfledermaus ist eine typische Waldfledermaus, die strukturreiche Parklandschaften mit Fließ-
 gewässern sowie großflächige Wälder besiedelt. Die Jagdgebiete liegen vor allem im geschlossenen
 Wald, auch in Feldgehölzen oder entlang von Waldrändern, Baumreihen sowie Feldhecken.
 Als Wochenstubenquartier benötigt die Art enge Spaltenverstecke. Bevorzugt werden Hangplätze hin-
 ter abstehender Rinde an abgestorbenen Bäumen oder Ästen. Bei Quartiermangel werden auch Baum-
 höhlen, Fledermauskästen sowie Spaltenverstecke an und in Gebäuden in Wäldern angenommen. Im
 Juni bringen die Weibchen in kleinen Kolonien ihre Jungen zur Welt. Im August lösen sich die Wochen-
 stuben wieder auf (Schwärmphase). Da die Quartiere häufig gewechselt werden, sind die Tiere auf ein
 großes Quartierangebot angewiesen. Die Männchen leben im Sommer allein oder in kleinen Gruppen
 und nutzen ebenfalls Spaltenquartiere.
 Zur Überwinterung werden Verstecke in Höhlen, Stollen, Kellern, Bunkern oder Baumquartiere aufge-
 sucht. Mopsfledermäuse gelten als kältetolerant (Hangplatz bevorzugt im Eingangsbereich, teilweise
 frostgefährdete Bereiche) und halten sich zwischen November und März oft nur bei längeren Frostper-
 ioden im unterirdischen Winterquartier auf. Sie treten meist einzeln oder in Kleingruppen auf und be-
 vorzugen ausgesprochen trockene Hangplätze mit einer Temperatur von 2-7° C (bis -4° C möglich). Da-
 bei bilden sich auch teilweise freihängende Cluster von einigen bis mehreren hundert Tieren. Einzeltie-
 re werden häufiger in Spalten gefunden.
 Vorkommen im UG                     potenziell möglich                            nachgewiesen
 Die aufgeführten Fledermausarten weisen Vorkommen im nahe gelegenen FFH-Gebiet Nr. 58 „Ilmtal
 zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald“ (Entfernung ca. 2 km) auf, sodass ein Vorkom-
 men (Quartiere, Jagdhabitate) potenziell möglich ist. Wobei aufgrund des Alters des Waldbestandes
 (bis ca. 80 Jahre) bei den Begehungen nur vereinzelt Höhlenbäume / Starkbäume vorgefunden wurden.
 Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können nicht getroffen werden.
 Prognose und Bewertung der Schädigungsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 i.V.m. (5) BNatSchG
 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
 Tötungen / Verletzungen von Tieren sind bei der Baufeldfreimachung (Rodung potenzieller Höhlen-
 bäume) möglich sowie durch Kollisionen mit Fahrzeugen, wobei der zusätzliche Fahrzeugverkehr in den
 Abend- / Nachtstunden eher gering sein dürfte (Golf- / Reitsport - tagsüber). Das Eintreten des Ver-
 botstatbestands wird durch die Maßnahme V2 - V4 und V6 vermieden.
     Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                      13
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“              Artenschutzrechtliche Betrachtung

 Fledermausarten der Wälder
 V2: Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung
 Da im Bereich des Waldbestandes nur vereinzelt Höhlenbäume / Starkbäume vorgefunden wurden, ist
 nach Absteckung der Rodungsflächen erneut durch einen Sachkundigen zu prüfen, ob Höhlenbäume
 betroffen sind - in dem Fall ist die Rodungsfläche anzupassen. Sollte die Erhaltung potenzieller Quar-
 tierbäume nicht möglich sein (Berücksichtigung Verkehrssicherheit), kann die Rodung erst nach Kon-
 trolle und Verschließen des Hohlraums erfolgen.
 V3: Bauzeitenregelung
 Rodung von Wald ist prinzipiell nur im Sep./Okt. (in der Schwärmphase der Fledermäuse) möglich; Aus-
 nahme: es wird vorab durch einen Sachkundigen bestätigt, dass eindeutig keine Quartiere betroffen
 sind. Ferner sind Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden zuläs-
 sig.
 V4: Abschirmung Autoverkehr
 Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und am Waldrand zur Abschirmung
 des Verkehrs sowie als Überflughilfe (hop over). Damit sollen Kollisionen mit dem Fahrzeugverkehr bei
 der Jagd bzw. beim Flug in die Jagdhabitate (insb. entlang der Waldkante) vermieden werden. Eine vor-
 gezogene Umsetzung wird als nicht erforderlich erachtet, da der Verkehr vorrangig am Tag erfolgt und
 auch nicht mit einer sprunghaften Erhöhung der Verkehrszahlen zu rechnen ist.
 V6: Ökologische Baubegleitung
 Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung
 durch einen Sachkundigen vorzusehen.
       CEF-Maßnahmen erforderlich
 Der Verbotstatbestand tritt ein:              ja             nein
 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
 Potenziell können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Sommer- / Winterquartiere) der Fledermausarten
 vom Vorhaben betroffen sein. Aufgrund dessen sind Ersatzhabitate zu schaffen.
      Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich
 V2: Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung
 Zunächst sind potenzielle Quartiere durch die Anpassung der Rodungsflächen zu erhalten. Sollte die Er-
 haltung potenzieller Quartierbäume nicht möglich sein (Berücksichtigung Verkehrssicherheit), kann die
 Rodung erst nach Kontrolle und Verschließen des Hohlraums erfolgen.
 V6: Ökologische Baubegleitung
 Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung
 durch einen Sachkundigen vorzusehen.
      CEF-Maßnahmen erforderlich
 CEF1: Ersatzquartiere
 Für den Wegfall von Quartierbäumen (auch künftiger) sind an Alt- / Starkbäumen im Umfeld mind. 10
 Fledermauskästen unterschiedlicher Kastentypen anzubringen; sind mehr Quartierbäume betroffen
 (siehe V2), ist die Stückzahl adäquat (mind. im Verhältnis 1:2) zu erhöhen. Die Maßnahme ist unmittel-
 bar nach der Rodung / spätestens bis Feb. (vor dem Bezug der Sommerquartiere) umzusetzen.
 Der Verbotstatbestand tritt ein:              ja              nein
 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
 Einzelne Arten wie die Mopsfledermaus sind empfindlich gegenüber Licht, z.B. die Bechsteinfledermaus
 auch gegenüber Lärm (BRINKMANN et al. 2012). Damit sind Störungen potenzieller Quartiere und
 Jagdhabitate möglich. Eine erhebliche Störung liegt jedoch nur dann vor, wenn sich durch die Störung
 der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Zur Reduzierung von Lärm- / Lichtimmis-
 sionen auf angrenzende Habitat sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen.

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                14
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                              Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“            Artenschutzrechtliche Betrachtung

 Fledermausarten der Wälder
       Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich
 V4: Abschirmung Autoverkehr
 Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und insbesondere am Waldrand zur
 Abschirmung des Verkehrs.
 V5: Erhaltung Wald / Waldrand
 Unterpflanzung des verbleibenden Waldbestands mit Sträuchern (Lichtung - Waldrand - Struktur) sowie
 Erhaltung des Waldrandes östlich des Radwegs als potenzieller Flugkorridor (max. Gehölzschnitt für
 einzelne Zugänge zum Wald) und Erweiterung durch Gehölzpflanzungen zur Abschirmung und Lebens-
 raumaufwertung von Jagdhabitaten.
 V6: Ökologische Baubegleitung
 Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung
 durch einen Sachkundigen vorzusehen.
       CEF-Maßnahmen erforderlich
 A/E: Lebensraumaufwertung
 Im Rahmen des Vorhabens sind umfangreiche Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets sowie die
 Anlage extensiver Grünbereiche und Gehölzpflanzungen im Bereich der Golfanlage vorgesehen - diese
 schaffen gleichzeitig potenzielle Jagdhabitate (eine vorgezogene Umsetzung ist dabei nicht erforder-
 lich).
 Der Verbotstatbestand tritt ein:             ja              nein
 Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung
 Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
     treffen zu (Darlegung der Gründe für eine Ausnahme erforderlich)
     treffen nicht zu (Artenschutzrechtliche Prüfung endet hiermit)

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                              15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                     Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“                   Artenschutzrechtliche Betrachtung

 Fledermausarten der Siedlungen
 Schutzstatus                 Anhang IV FFH-Richtlinie                  Europäische Vogelart Art. 1 VS-RL
 Bestand
 Grundinformationen:
  Potenzielle Artvorkommen                                       Gefährdung              Erhaltungszustand
  Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)                 Rote Liste D: 1 T: 2    schlecht
  Großes Mausohr (Myotis myotis)                                 Rote Liste D: 3 T: 3    unzureichend
  Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)                    Rote Liste D: - T: 3    günstig
  Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)                      Rote Liste D: 1 T: 2    günstig
  Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)                    Rote Liste D: V T: 2    unzureichend
  Graues Langohr (Plecotus austriacus)                           Rote Liste D: V T: 3    unzureichend
 Grundsätzlich stellen Siedlungsbereiche bedeutende Lebensräume in Form von Sommer- / Winterquar-
 tieren und Jagdhabitaten (z.B. Gärten, entlang von beleuchteten Wegen) für verschiedene Fledermaus-
 arten bereit.
 Der Sommerlebensraum der Kleinen Hufeisennase, als typische Siedlungsart, besteht aus einem Biotop-
 komplex von Gebäuden sowie einer sie umgebenden reich strukturierten Landschaft mit extensiv ge-
 nutzten Kulturflächen und Wäldern. Ein durchgängiges System von Leitstrukturen zu den Jagdgebieten
 ist essenziell (hoher Grenzlinienanteil; Flug stark strukturgebunden). Offene Flächen und Vegetationslü-
 cken, welche die Echoortungsreichweite (< 20 m) überschreiten, werden von der Art gemieden; Lücken
 bis zu etwa 200 m zwischen Gehölzstrukturen bzw. Waldjagdhabitaten werden noch überflogen. Neben
 siedlungstypischen Biotopen (Hecken, Weiden, Streuobst, begrünte Hausfassaden) haben Wälder
 (Laubwald, locker bestandene Nadelwälder) eine herausragende Bedeutung als Jagdgebiete (Jagd im
 Kronenbereich). Die Kleine Hufeisennase gehört zu den unterirdisch überwinternden Arten (Stollen,
 Keller, Höhlen, etc.), die im Herbst bereits ab Oktober in die Winterquartiere einfliegen. Die letzten Tie-
 re verlassen das Winterquartier oft erst Ende April, wobei die meisten unterirdischen Quartiere in un-
 terschiedlicher Weise das ganze Jahr über genutzt werden.
 Die Geburt findet Ende Juni/ Anfang Juli statt, die Wochenstuben lösen sich Ende August auf. Anschlie-
 ßend beginnt die Paarungszeit (Schwärmphase), bei der die Tiere regelmäßig unterirdische Quartiere in
 ihrem Sommerlebensraum anfliegen.
 Im Sommer besiedelt die Fledermausart bevorzugt Quartiere in Gebäuden (Dachböden, Heizungskel-
 ler). Dachbodenquartiere sind meist vielfältig strukturiert mit unterschiedlichen Raumebenen bzw.
 Kammern, beliebte Hangplätze sind in der Nähe von Schornsteinen zu finden. Wochenstuben/ Som-
 merquartiere finden sich häufig in ruinösen Gebäuden. Hier besiedeln sie kleine, nischenreiche Räume
 bzw. zugluftfreie, warme und ungestörte Rückzugsbereiche.
 Viele Wochenstuben sind klein (Kolonien mit < 21 Tieren). Eine Wochenstube verteilt sich jedoch
 manchmal auf mehrere Quartiergebäude zwischen denen ein ständiger Austausch herrscht. In Abhän-
 gigkeit von kleinklimatischen Faktoren werden innerhalb eines Gebäudes mehrere Hangplätze genutzt
 (z.B. warme Bereich im Dachstuhl / First + Ausweichhangplätze in kleineren Räumen). Ein ausgeprägtes
 Wechselverhalten bei witterungsabhängigen Sommerquartieren ist für die Kleine Hufeisennase typisch.
 Die Art wird als sehr erkundungsfreudig (erkundet ungenutzte Räume) aber wenig wanderfreudig
 (standorttreu) beschrieben. Im Sommerquartier wird die Kleine Hufeisennase häufig mit dem Braunen
 Langohr und dem Großen Mausohr angetroffen.
 Charakteristisch für die Wochenstubenquartiere sind die Nähe zum Waldrand sowie ihre Eingrünung
 durch Vegetation bis unmittelbar an das Gebäude. Bevorzugt werden Quartiere mit freier Einflugmög-
 lichkeit, speziell Öffnungen in beschatteten Gebäudebereichen. Meist grenzen unmittelbar großkronige
 Bäume an die Quartiergebäude bzw. Ausflugöffnungen an.

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                     16
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“              Artenschutzrechtliche Betrachtung

 Fledermausarten der Siedlungen
 Vorkommen im UG                         potenziell möglich        nachgewiesen
 Die aufgeführten Fledermausarten weisen Vorkommen im nahe gelegenen FFH-Gebiet Nr. 58 „Ilmtal
 zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald“ (Entfernung ca. 2 km) auf, sodass ein Vorkom-
 men (Quartiere, Jagdhabitate) potenziell möglich ist.
 Bei der Begehung der Schulgebäude (08/19) wurden keine aktuellen Hinweise auf Fledermäuse festge-
 stellt. Kellerräume, welche als Winterquartier für Fledermäuse geeignet wären, sind in der ehem. Schu-
 le nicht vorhanden (zu hell, zu feucht). Die Räumlichkeiten (Schulzimmer, Saal, etc.) sind als Sommer-
 quartier ebenfalls zu hell. Auch ist der Gebäudekomplex weitestgehend gut erhalten, sodass sich kaum
 Flugöffnungen finden. Im Dachstuhl wurden zahlreiche leere Wespen- / Hornissennester. Der Bereich
 scheint an sich als Sommerquartier für Fledermäuse geeignet (Hangplatz für Männchen), es wurden je-
 doch keine Individuen vorgefunden.
 Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können nicht getroffen werden.
 Prognose und Bewertung der Schädigungsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 i.V.m. (5) BNatSchG
 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
 Tötungen/Verletzungen von Tieren sind bei der Baufeldfreimachung (Abriss bzw. Umbau der Gebäude)
 möglich sowie durch Kollisionen mit Fahrzeugen, wobei der zusätzliche Fahrzeugverkehr in den Abend-
 / Nachtstunden eher gering sein dürfte (Golf- / Reitsport - tagsüber). Das Eintreten des Verbotstatbe-
 stands wird durch die Maßnahme V1, V3, V4 und V6 vermieden.
      Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich
 V1: Verschließen der Gebäude, Begehung
 Fenster, Türen, Einflugmöglichkeiten sind im Sep./Okt. (Schwärmphase Fledermäuse) zu verschließen
 nach vorheriger Inspektion durch einen Sachkundigen; eine erneute Begehung erfolgt unmittelbar vor
 Beginn der Umbau- / Abrissmaßnahmen, insb. die Kontrolle des Dachs / Dachbodens.
 V3: Bauzeitenregelung
 Beginn der Umbau- und Abrissmaßnahmen im Sept. bis spätestens Feb. (Schwärmphase Fledermäuse /
 vor Bezug Sommerquartier; von einer Nutzung als Winterquartier ist nicht auszugehen); Ausnahme: es
 wird vorab durch einen Sachkundigen bestätigt, dass eindeutig keine Quartiere betroffen sind. Ferner
 sind Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden zulässig.
 V4: Abschirmung Autoverkehr
 Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und am Waldrand zur Abschirmung
 des Verkehrs sowie als Überflughilfe (hop over). Damit sollen Kollisionen mit dem Fahrzeugverkehr bei
 der Jagd bzw. beim Flug in die Jagdhabitate (insb. entlang der Waldkante, beleuchtete Straße) vermie-
 den werden. Insbesondere für strukturgebunden fliegende Arten wie die Hufeisennase besteht eine
 hohe Kollisionsgefahr. Eine vorgezogene Umsetzung wird als nicht erforderlich erachtet, da der Verkehr
 vorrangig am Tag erfolgt und auch nicht mit einer sprunghaften Erhöhung der Verkehrszahlen zu rech-
 nen ist.
 V6: Ökologische Baubegleitung
 Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung
 durch einen Sachkundigen vorzusehen.
      CEF-Maßnahmen erforderlich
 Der Verbotstatbestand tritt ein:             ja               nein
 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
 Potenziell können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Fledermausarten vom Vorhaben betroffen sein
 (Sommerquartiere; von einer Nutzung als Winterquartier ist nicht auszugehen). Aufgrund dessen sind
 Ersatzhabitate zu schaffen.
      Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                17
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                               Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“             Artenschutzrechtliche Betrachtung

 Fledermausarten der Siedlungen
 V6: Ökologische Baubegleitung
 Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung
 durch einen Sachkundigen vorzusehen.
      CEF-Maßnahmen erforderlich
 CEF1: Ersatzquartiere
 Für den Wegfall von potenziellen Quartieren sind insb. an Funktionsgebäuden / Rückseite von Gebäu-
 den mind. 10 Fledermauskästen unterschiedlicher Kastentypen anzubringen; sind mehr Quartierbäume
 betroffen (siehe V1), ist die Stückzahl adäquat (mind. im Verhältnis 1:2) zu erhöhen. Die Maßnahme ist
 unmittelbar nach Fertigstellung der Gebäude umzusetzen (Funktionsfähig mit Bauende).
 Der Verbotstatbestand tritt ein:             ja              nein
 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
 Einzelne Arten wie die Hufeisennase sind empfindlich gegenüber Licht, das Graue Langohr auch gegen-
 über Lärm (Brinkmann et al. 2012). Damit sind Störungen potenzieller Quartiere und Jagdhabitate mög-
 lich. Eine erhebliche Störung liegt jedoch nur dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszu-
 stand der lokalen Population verschlechtert. Zur Reduzierung von Lärm- / Lichtimmissionen auf angren-
 zende Habitat sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen.
       Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich
 V4: Abschirmung Autoverkehr
 Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und am Waldrand zur Abschirmung
 des Verkehrs.
 V6: Ökologische Baubegleitung
 Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung
 durch einen Sachkundigen vorzusehen.
       CEF-Maßnahmen erforderlich
 A/E: Lebensraumaufwertung
 Im Rahmen des Vorhabens sind umfangreiche Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets sowie die
 Anlage extensiver Grünbereiche und Gehölzpflanzungen im Bereich der Golfanlage vorgesehen - diese
 schaffen gleichzeitig potenzielle Jagdhabitate bzw. Leitstrukturen nahe der anzubringenden Fleder-
 mauskästen (eine vorgezogene Umsetzung ist dabei nicht erforderlich).
 Der Verbotstatbestand tritt ein:             ja               nein
 Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung
 Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
     treffen zu (Darlegung der Gründe für eine Ausnahme erforderlich)
     treffen nicht zu (Artenschutzrechtliche Prüfung endet hiermit)

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                               18
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                 Stand: Entwurf
„Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“               Artenschutzrechtliche Betrachtung

 Reptilien
 Schutzstatus                 Anhang IV FFH-Richtlinie              Europäische Vogelart Art. 1 VS-RL
 Bestand
 Grundinformationen:
  Potenzielle Artvorkommen               Gefährdung                    Erhaltungszustand
  Zauneidechse (Lacerta agilis)          Rote Liste D: 3 T: -          ungünstig - unzureichend
 Die Zauneidechse bewohnt relativ offene, reich strukturierte Lebensräume mit einem Mosaik aus vege-
 tationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenflu-
 ren. Die von der Art besiedelten Flächen weisen eine sonnenexponierte Lage, ein lockeres und gut drai-
 niertes Substrat, vegetationslose Teilflächen mit geeigneten Eiablageplätzen, spärliche bis mittelstarke
 Vegetation sowie das Vorhandensein von Kleinstrukturen wie Steine, Totholz usw. als Sonnplätze auf.
 Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen, sowie an sonnenex-
 ponierte Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Art auch anthropogene Le-
 bensräume wie Gärten. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken wie Kleinsäuger-
 bauen, Fels- und Erdspalten, vermoderten Baumstubben, aber auch in selbst gegrabenen Quartieren.
 Vorkommen im UG                     potenziell möglich             nachgewiesen
 Die Zauneidechse ist in Thüringen mit Ausnahme der Hochlagen der Mittelgebirge allgemein verbreitet.
 Der sonnenexponierte Waldrand i.V.m. den Gärten am Ortsrand kann zumindest temporär von der
 streng geschützten und in Thüringen allgemein verbreiteten Zauneidechse als Wanderkorridor genutzt
 werden. Das Vorhandensein von geeigneten Eiablageplätzen im Vorhabensgebiet ist dabei nicht gege-
 ben (keine entsprechenden Habitate vorhanden). Bei den mehrmaligen Begehungen der Flächen wur-
 den keine Zufallsfunde gemacht.
 Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population können nicht getroffen werden.
 Prognose und Bewertung der Schädigungsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 i.V.m. (5) BNatSchG
 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
 Es ist maximal davon auszugehen, dass die Reptilienart den Waldrand als Wanderkorridor nutzt. Da hier
 keine baulichen Maßnahmen vorgesehen sind (max. Gehölzschnitt für einzelne Zugänge zum Wald), ist
 ein Töten / Verletzen von Individuen nicht zu erwarten.
       Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich
       CEF-Maßnahmen erforderlich
 Der Verbotstatbestand tritt ein:             ja            nein
 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben nicht berührt.
     Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich
     CEF-Maßnahmen erforderlich
 Der Verbotstatbestand tritt ein:           ja            nein
 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
 Es ist maximal davon auszugehen, dass die Reptilienart den Waldrand als Wanderkorridor nutzt.
       Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich
 V5: Erhaltung Wald / Waldrand
 Der Waldrand östlich des Radwegs ist zu erhalten (potenzieller Wanderkorridor) und zu erweitern (Ge-
 hölzpflanzungen, Waldsaum) einschließlich der Anlage von Lesesteinhaufen. So können Störungen des
 potenziellen Wanderkorridors vermieden werden.

LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019                                                                 19
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