Artenschutzrechtliche Betrachtung - zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. 12 BauGB "Reithotel mit Mehrzweckhalle und ...
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Artenschutzrechtliche Betrachtung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ der Stadt Blankenhain Entwurf Stand: August 2019
Erarbeitet durch: LEG Thüringen mbH Abt. Stadt- und Regionalentwicklung Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt Tel. 0361 / 5603 - 0 Im Auftrag von: Golf-Hotel Gut Krakau GmbH & Co.KG Waldecker Straße 21 99444 Blankenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Inhalt I nha lt A R T E N S C H U T Z R E C H T L I C H E B E T R A C H T U N G .................................................... 1 1. Einleitung ............................................................................................... 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................... 1 1.2 Methodik .......................................................................................................................... 2 1.3 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................... 2 1.4 Verwendete Quellen/Literatur......................................................................................... 3 2. Bestandssituation / Habitatpotenziale ................................................... 4 2.1 Lebensraum Offenland ..................................................................................................... 5 2.2 Lebensraum Halb-/Offenland........................................................................................... 5 2.3 Lebensraum Wald/Waldrand ........................................................................................... 6 2.4 Lebensraum Siedlung ....................................................................................................... 7 2.5 Vorbelastungen im Untersuchungsraum ......................................................................... 8 3. Wirkung des Vorhabens.......................................................................... 8 4. Maßnahmenkonzept .............................................................................. 9 5. Artenschutzrechtliche Prüfung ..............................................................12 5.1 Betroffenheiten von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..................................... 13 Fledermausarten der Wälder ..............................................................................................13 Fledermausarten der Siedlungen .........................................................................................16 Reptilien ............................................................................................................................19 5.2 Betroffenheiten von Europäische Vogelarten nach VS-RL ............................................. 21 Vogelarten des Offenlandes (Bodenbrüter) ..........................................................................21 Vogelarten der Siedlungen (Baum-/Gehölzbrüter, Gebäudebrüter) ........................................25 Vogelarten der Wälder (Baum-/Gehölzbrüter, Höhlenbrüter) ................................................27 6. Zusammenfassung .................................................................................30 Anlage: Karte 1 Lebensräume und Habitatpotenziale LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 0
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung A R TE NS C HU TZ R EC H TL IC HE B ETR AC H TU N G 1. EINLEITUNG 1.1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Mit dem Vorhaben zum Neubau des Reithotels mit Mehrzweckhalle & Golf Jugendleistungszentrum soll das vorhandene Spa & Golfresort Weimarer Land am nördlichen Ortsrand der Stadt Blankenhain erwei- tert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung ist ein Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) mit Grünordnungsplan (GOP) und Umweltbericht (UB) aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst eine Flä- che von rund 9 ha. Die Fläche stellt sich im Bestand zum Großteil als Ackerland dar, wobei zum Zeitpunkt der ersten Bege- hung (04/2019) eine Grünlandansaat bzw. eine kleine Acker- brache zu verzeichnen war. Gequert wird die Fläche von der Karl-Liebknecht-Straße, welche aus Blankenhain kommend an die Zufahrt zum Golfresort anbindet. Das Offenland wird westlich von einem Radweg begrenzt, an den ein Mischwald- bestand anschließt. Südlich erstreckt sich die Ortslage von Blankenhain mit Wohnhäusern und Gärten sowie den Gebäu- den der ehemaligen Schule. Nördlich und westlich grenzen die Grünflächen des Golfplatzes sowie kleinere Ackerschläge an. Übersichtskarte (geoproxy) Der Großteil mit ca. 7,4 ha wird als Grünfläche - Golfanlage festgesetzt, wobei sich dieses über Rasenflä- chen (ca. 6,0 ha) sowie Waldflächen (ca. 1,4 ha) erstreckt. Insgesamt sollen sechs Kurzbahnen angelegt werden, wovon zwei Kurzbahnen in bestehender Waldfläche vorgesehen sind. Neben den intensiv ge- nutzten Sportflächen entstehen extensive Grünstrukturen (Grünland, Gehölze, Gewässer). Die Karl- Liebknecht-Straße wird ausgebaut, der Radweg in Richtung Bad Berka bleibt bestehen. Daneben werden im Rahmen des Bauvorhabens in sechs Ge- bäuden unterschiedliche Nutzungen rund um den Reit- und Golfsport untergebracht. Die baulichen Anlagen erstrecken sich auf der ausgewiesenen Sondergebietsfläche mit ca. 1,6 ha und gruppieren sich um das ehemalige Schulgebäude, welches umgebaut werden soll. Die Freiflächen werden z.B. als Dres- surplatz, Koppel und Weide gestaltet. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung Norden über die Straße zum Golfresort. Vorentwurf VBP / schematische Darstellung Im Zuge des Bauvorhabens mit Umsetzung des VBP sind artenschutzrechtliche Belange zu berücksichti- gen. Im Rahmen der vorliegenden Unterlage -Artenschutzrechtliche Betrachtung- werden mögliche Be- troffenheiten artenschutzrechtlich relevanter Arten untersucht und erforderliche Maßnahmen erarbei- tet, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG zu verhindern. Die Ergebnisse fließen in den Umweltbericht ein, die herausgearbeiteten Maßnahmen werden in den GOP übernom- men und detailliert beschrieben. LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung 1.2 METHODIK Im Rahmen der Trägerbeteiligung zum Vorentwurf wurde die Erarbeitung einer saP (speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung) bzw. die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange gefordert. → planungsrelevanten Arten: für die betroffenen Wald- und Ackerflächen ebenso wie für das leerste- hende Schulhaus; Potenzialabschätzung: Relevanz für Avifauna und Fledermäuse; Der Schwerpunkt der vorliegenden Unterlage liegt deshalb darin, generell mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten / Artengruppen abzuschätzen bzw. zu prüfen, ob es zu Zugriffsverboten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG kommt. Da sich mögliche Konflikte absehbar auf einzelne Artengruppen reduzieren, erfolgt die Darstellung und Abarbeitung relevanter Inhalte in Form einer Artenschutzrechtlichen Betrachtung (ASB). Der Untersu- chungsraum beschränkt sich dabei weitestgehend auf das Vorhabensgebiet und dessen näheres Umfeld (potenzieller Wirkraum). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Erarbeitung der für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Maßnahmen. Diese sind entsprechend im aufzustellenden B-Plan zu berück- sichtigen (Festsetzungen) und als Bestandteil des Durchführungsvertrags aufzunehmen. Die kartographische Darstellung erfolgt in Form eines Bestandsplans, auf dem die vorkommenden Bio- tope und Lebensräume und die entsprechenden Habitatpotenziale dargestellt sind. Die als Grundlage verwendeten Quellen sind dem Quellenverzeichnis (Pkt. 1.3) zu entnehmen. Ferner wurden Erhebungen vor Ort / Biotoptypenkartierung durchgeführt (04 und 08/2019) sowie die Stellung- nahmen zum Vorentwurf ausgewertet (insb. der Unteren Naturschutzbehörde und der Naturschutzver- bände). Zur Abschätzung des Artenspektrums wurde außerdem der Standartdatenbogen des nächstge- legenen FFH-Gebiets Nr. 58 „Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald“ (Entfernung ca. 2 km) herangezogen. 1.3 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG sind zur Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange folgende Arten / Artengruppen relevant: → Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) → Europäische Vogelarten (alle in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie [Richtlinie 2009/147/EG]) Der zentrale Paragraph zum Artenschutz ist der § 44 BNatSchG - Besonderer Artenschutz LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Im Absatz 5 des § 44 BNatSchG sind die für Eingriffsvorhaben relevanten Verknüpfungen zu den arten- schutzrechtlichen Vorschriften der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie rechtlich hergestellt. Die Zu- lassung von Vorhaben und Planungen fordert danach eine Prüfung auf die Aufrechterhaltung der ökolo- gischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. eine auf den Erhaltungszustand der lo- kalen Population gerichtete Prüfung. Die fachliche Prüfung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG wird in Verbindung mit den möglichen Wirkungen des Vorhabens und verschiedene Maßnahmentypen durchgeführt: → Vermeidungsmaßnahmen, die am Vorhaben ansetzen und die Entstehung von Beeinträchtigungen verhindern - artspezifische Vermeidungsmaßnahmen → CEF - Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Fortpflan- zungs- und Ruhestätten - vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Im Hinblick auf die Anforderungen an die Funktionserfüllung kann davon ausgegangen werden, dass CEF-Maßnahmen in ausreichendem Umfang und artspezifisch vorzusehen sind sowie frühzeitig erfolgen müssen, um zum Eingriffszeitpunkt zu funktionieren. Zur Absicherung der Zielerfüllung kann eine Funk- tionskontrolle erforderlich werden. Daneben können Ausgleichsmaßnahmen (ohne vorgezogene Umsetzung) einer Aufwertung und Erhal- tung von Lebensräumen für vorkommende Tierarten beitragen. Sofern das Eintreten von Zugriffsverboten gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG nicht auszuschließen ist, kann ein Vorhaben nur zugelassen werden, wenn die naturschutzfachlichen Voraus- setzungen für eine Ausnahme von den Zugriffsverboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind: → zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solche sozialer oder wirtschaftlicher Art (oder anderer in § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG genannter Gründe), die für die Realisierung der Planung sprechen, → der Nachweis einer rechtssicheren Prüfung zumutbarer Alternativen bzw. das Fehlen zumutbarer Alternativen, → der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert sich nicht, bei FFH-Anhang IV- Arten muss er günstig sein und bleiben. FCS - Maßnahmen, die zur Erhaltung der Populationen der betroffenen Arten ergriffen werden, sind oftmals identisch mit den CEF-Maßnahmen, aber ohne strikte zeitliche und räumliche Vorgaben. 1.4 VERWENDETE QUELLEN/LITERATUR Folgende Quellen wurden im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Betrachtung verwendet: Richtlinien, Erlasse, Literatur, Karten, anderweitige Planunterlagen • M. Görner, Jena (2002): Thüringer Tierwelt • Naturschutzreport Heft 27, Jena (2012): Fledermäuse in Thüringen • Unterlagen zum Bauvorhaben (Baubeschreibung) • Mammen, Halle (2017): Die Thüringer Feldhamster-Schwerpunktgebiete; veröffentlicht in Land- schaftspflege und Naturschutz in Thüringen 54 (3) 2017: S. 99-106 • Brinkmann et.al. (2012): Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse. - Eine Arbeitshilfe für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. • Garniel & Mierwald, Kiel (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, i.A. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Internetrecherche • tlug-jena.de (allgemeine Umweltinformationen) • thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/zoo_artenschutz (Informationen Arten- schutz / Tierarten) • geoproxy.geoportal-th.de/ (allgemeine Umweltinformationen) • thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/natura2000 (Standartdatenbögen zu an- grenzenden Natura 2000-Gebieten) • artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de (Informationen Artenschutz/ Tierarten / Maßnahmen) • thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/Rote_Listen/ (Rote Listen) Die im Dokument verwendeten Fotos wurden im April und August 2019 aufgenommen. 2. BESTANDSSITUATION / HABITATPOTENZIALE Anhand der Biotopty- penkartierung (UB/GOP) und der er- folgten Begehungen kann der Untersu- chungsraum in vier Habitatkomplexe un- terteilt werden. Nachfolgend werden die Lebensräume im Vorhabensgebiet mit den potenziell vor- kommenden Tierar- ten / Artengruppen beschrieben. Lebensraumkomplexe (siehe auch Karte 1) LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung 2.1 LEBENSRAUM OFFENLAND Biotope: offene, ebene Acker- und Grünlandflächen ohne Gehölz- / Vertikalstrukturen im Plangebiet und südöstlich angrenzend - Anteil ca. 73% des Plangebiets Grün-/Ackerland im Vorhabensgebiet Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Weite Offenlandflächen stellen Brut- und Nahrungsha- bitate insbesondere für die Avifauna dar. Hier sind Bodenbrüter wie Feldlerche (bei Begehung 04/19 wurde am östlichen Rand des Vorhabengebiets ein singendes Männchen beobachtet), Braunkehlchen, Schafstelze und Rebhuhn zu finden, welche gegenwärtig selten geworden und auf den Roten Listen ver- zeichnet sind. Daneben werden die Bereiche als Jagdhabitat von Greifvögeln aufgesucht (z.B. Mäusebus- sard) sowie von typischen Tierarten der Feldflur wie dem Feldhasen (ebenfalls eine Roten Liste Art). Aufgrund der Kleinflächigkeit der Ackerschläge sind Vorkommen des streng geschützten Feldhamsters nicht zu erwarten bzw. sind die im Geltungsbereich sowie angrenzende Flächen nicht mehr als Feld- hamsterlebensraum für eine überlebensfähige Population einzustufen. Des Weiteren sind die Ackerflä- chen bereits zum Großteil in Grünland umgewandelt. Der Boden (überwiegend s1 = Sandiger Lehm) ist in seiner Eignung als nicht relevant eingestuft. Ackerschläge im Vorhabensgebiet (geoproxy) sowie Bodeneignung für Feldhamster (Mammen) 2.2 LEBENSRAUM HALB-/OFFENLAND Biotope: Grünflächen der angrenzenden Golfanlage mit sehr geringen bis hohen Nutzungsintensitäten (Intensiv- / Extensivgrün, Sukzession, Gehölze, Gewässer) und dem Gut Krakau (Hotel) Intensiv - Extensivbereiche der Golfanlage LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Aufgrund der diversen Lebensräume und unterschiedli- chen Nutzungsintensitäten unmittelbar nebeneinander (reich an Grenzlinien) hat sich, im Vergleich zum vormals gegebenen Ackerland, die Artenvielfalt insbesondere von Brutvögeln erhöht. So haben sich ak- tuell auch seltene Arten des Halboffenlandes angesiedelt. Stellungnahme NABU: Auf den ausgewiesenen Wiesen der Verbindung Krakau Blankenhain rasteten in früheren Jahrzehnten Zugvögel, Wiesenpieper, Schafstelzen, Bachstelzen. Zur Brutzeit war dagegen in früheren Jahren weniger zu beobachten. Der Golfplatz hat durch das Anlegen von kurzen Wiesen, Bü- schen, Teichen und durch das Nichtversiegeln der Wege für Braunkehlchen, Steinschmätzer, Gartenrot- schwänze an Attraktivität gewonnen. Diese Arten wurden in den letzten 10 Jahren zur Zugzeit oft beo- bachtet. Bruten gab es sicher vom Braunkehlchen, einer wertgebenden Art 1. Auf den Teichen sind Teichhühner, Blässhühner, Rohrsänger zu finden (auch Nilgänse, welche die Enten verdrängen). Auf ei- ner Pappel wurde im letzten Winter ein Raubwürger (ebenfalls als eine wertgebende Art) beobachtet. Auch diese Biotopkomplexe sind als Jagdhabitat für Greifvögel (z.B. Rotmilan) und auch für Fledermäuse (z.B. Zwergfledermaus) geeignet. 2.3 LEBENSRAUM WALD/WALDRAND Biotope: naturnaher Laub-Nadel-Mischwald mittleren Alters (u.a. mit Buche, vereinzelt Eiche, Kiefer, Birke, Fichte, Unterholz mit Jungaufwuchs) im Plangebiet und nördlich angrenzend - Anteil ca. 15 % des Plangebiets Waldbestand / Waldrand (Radweg) aufgrund des Alters des Waldbestandes (bis ca. 80 Jahre) wurden bei den Begehungen nur vereinzelt Höhlenbäume / Starkbäume vorgefunden; Potenzielle Spalten-/Höhlenquartiere 1Vogelarten die entweder in der Roten Liste Deutschlands oder Thüringens oder im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie verzeichnet oder laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Insbesondere Fledermäuse nutzt alte Baumstrukturen ganzjährig (am Standort wurden nur vereinzelt Alt- / Starkbäume vorgefunden), da einige Arten oberir- disch überwintern. Darüber hinaus nutzen viele Fledermäuse Baumhöhlen oder abstehende Rinde als Sommerquartier oder Zwischenquartier zwischen April und Oktober. Der Wald wie auch der Waldrand (angrenzendes Halboffenland) kann als Jagdhabitat genutzt werden. Typische Waldfledermausarten sind z.B. Mops-, Bechstein-, Fransen-, Großer Abendsegler und Braunes Langohr (Vorkommen im FFH-Gebiet Nr. 58). Daneben ist der Wald Brut- und Nahrungshabitat zahlreicher Vogelarten (Baum- / Höhlen- / Gehölzbrü- ter z.B. Specht- / Eulenarten, Eichelhäher, Fitis, Tauben-, Meisenarten). Der sonnenexponierte Waldrand i.V.m. den Gärten am Ortsrand kann zumindest temporär von der streng geschützten und in Thüringen allgemein verbreiteten Zauneidechse als Wanderkorridor genutzt werden. Das Vorhandensein von geeigneten Eiablageplätzen im Vorhabensgebiet ist dabei nicht gege- ben (keine entsprechenden Habitate vorhanden). 2.4 LEBENSRAUM SIEDLUNG Biotope: Gebäude (ehem. Schule), Gehölze (vorrangig Zier- / Nadelgehölze), Grünflächen im südlichen Teil - Anteil ca. 12 % des Plangebiets und angrenzende Gärten, Gartenanlage Ehemalige Schule angrenzende Gartenanlage Potenzielles Artenspektrum / Habitatpotenziale: Grundsätzlich sind Siedlungsbereiche bedeutende Le- bensräume für eine Vielzahl von Tierarten geworden. Der Lebensraum wird als Brut- / Nahrungshabitat von Vogelarten genutzt (Gebäudebrüter z.B. Rauch-, Mehlschwalbe, Sperling, Mauersegler, Hausrot- schwanz; Gehölzbrüter wie Amsel, Star, Ringeltaube, Trauerschnäpper; Gehölzbrüter) wie auch von Fle- dermäusen (z.B. Kleine Hufeisennase, Großes Mausohr, Zwerg-, Mops-, Breitflügelfledermaus, Graues Langohr) als Sommer- / Winterquartier und Jagdhabitat (z.B. entlang von beleuchteten Wegen). Gebäudevorsprünge Sporthalle Räume LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Keller Dachstuhl Bei der Begehung des Schulgeländes einschließlich der Gebäude wurden keine aktuellen Hinweise auf Gebäudebrüter oder Fledermäuse festgestellt. Kellerräume, welche als Winterquartier für Fledermäuse geeignet wären, sind in der ehem. Schule nicht vorhanden (zu hell, zu feucht). Die Räumlichkeiten (Schulzimmer, Saal, etc.) sind als Sommerquartier ebenfalls zu hell. Auch ist der Gebäudekomplex wei- testgehend gut erhalten, sodass sich kaum Flugöffnungen finden. Im Dachstuhl wurde ein altes Vogel- nest vorgefunden sowie zahlreiche leere Wespen- / Hornissennester. Der Bereich scheint an sich als Sommerquartier für Fledermäuse geeignet (Hangplatz für Männchen), es wurden jedoch keine Individu- en vorgefunden. Auch an der Außenfassade wurden keine Vogelnester (Kotspuren) festgestellt. 2.5 VORBELASTUNGEN IM UNTERSUCHUNGSRAUM → folgende Störungen liegen vor: Lärm- / Lichtimmissionen (Autoverkehr), Beunruhigungen (Radfah- rer, Spaziergänger, Golfspieler) → verursacht durch: den Betrieb der Golfanlage, Landwirtschaft, Siedlungsgebiete, Straßen / Zufahrt, Radweg, Bundesstraße B88 → auch die Schulgebäude unterlagen durchgängig einer Nutzung; unmittelbar nach Nutzungsaufgabe wurde mit der Sanierung bzw. dem Innenausbau begonnen, sodass der Bereich immer gewissen Störwirkungen unterlegen hat; Im Untersuchungsraum liegt bereits ein relativ hoher Störungsgrad vor, Vorkommen störungsempfindli- cher Tierarten sind somit nicht zu erwarten. 3. WIRKUNG DES VORHABENS Beeinträchtigungen auf potenziell vorkommende Tierarten entstehen durch Störwirkungen wie auch durch Habitatverlust infolge der geplanten Umbaumaßnahmen der Schulgebäude sowie Erweiterung der Bebauung und Versiegelung, Umnutzung des Ackerlandes sowie einer Waldfläche als Golfanlage. Folgende Wirkungen können durch das Vorhaben hervorgerufen werden: → Baubedingte Wirkungen: sind Verletzen/Töten bei der Baufeldfreimachung bzw. den Umbaumaß- nahmen; Störungen auch auf das Umfeld können durch Lärm, Licht / optische Störungen, Erschütte- rungen in Erscheinung treten, diese Wirkungen sind temporär auf die Bauzeit beschränkt. Größere Schadstoffemissionen sind nur im Havariefall zu erwarten. Denkbar ist der Austritt z.B. von Ölen, die Boden, Grund- und Oberflächenwasser verunreinigen könnten. → Anlagebedingte Wirkungen: treten v.a. durch Flächeninanspruchnahmen und ein damit verbunde- ner Lebensraumverlust in Erscheinung (nicht nur durch Bebauung / Versieglung, auch bei Nutzungs- intensivierung und Umbaumaßnahmen). LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Daneben können Störwirkungen durch Baukörper auf angrenzende Lebensräume entstehen (Ab- standsverhalten Offenlandbrüter). Barriere- / Zerschneidungswirkung sind nicht zu erwarten, der Waldrand als potenzielle Leitlinie / Wanderkorridor bleibt bestehen. → Betriebsbedingte Wirkungen: sind insbesondere Störungen durch Lärm, Licht, Bewegungen / Beun- ruhigungen; Störungen durch Immissionen erfolgen durch die weiteren Nutzungen (Golf, Reiten, Hotelbetrieb) sowie infolge der künftig höheren Besucherzahlen und zunehmenden Verkehrsauf- kommens. Hier sind die Vorbelastungen (siehe Pkt. 2) zu berücksichtigen. Außerdem kann ein erhöhtes Verkehrsaufkommen (Besucher-/Lieferverkehr) zu einem potenziellen Kollisionsrisiko führen. 4. MAßNAHMENKONZEPT Die Prüfung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG wird in Verbindung mit den möglichen Wirkungen des Vorhabens und den Vermeidungsmaßnahmen / vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung bzw. Minderung sowie Maßnahmen zur Sicherung der kontinu- ierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) werden vorgesehen, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden. → Verschließen der Gebäude, Begehung - V1 → Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung - V2 → Bauzeitenregelungen - V3 → Abschirmung Autoverkehr - V4 → Erhaltung Wald / Waldrand - V5 → Ökologische Baubegleitung - V6 → Ersatzquartiere - CEF1 → Ersatzhabitate - CEF2 → Lebensraumaufwertung - A/E Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen. Für den Bereich des Halb- / Offenlandes des vorhandenen Golfplatzes werden keine Maßnahmen getrof- fen, da Beeinträchtigungen dortiger Lebensräume und nicht zu prognostizieren sind. LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung L E BE N S R A U M S I E D LU N G / G E H Ö LZ E L E BE N S R A U M W A LD / W A LD R A N D L E BE N S R A U M Offenland Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna, Reptilien Habitatpotenziale für Avifauna Vermeidungsmaßnahmen Verschließen der Gebäude, Begehung - V1 Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung - V2 Fenster, Türen, Einflugmöglichkeiten im Sep./Okt. Absteckung der Rodungsflächen, Prüfen der markierten Flä- (Schwärmphase Fledermäuse / nach Hauptbrutzeit) chen auf Baumbestand mit Baumhöhlen durch einen Sach- verschließen nach vorheriger Inspektion durch ei- kundigen ist ein Stark- / Höhlenbaum betroffen, ist die nen Sachkundigen; Rodungsfläche anzupassen; erneute Begehung vor Umbau/ Abrissmaßnahmen, ist die Erhaltung nicht möglich (Berücksichtigung Verkehrs- insb. Kontrolle der Außenhülle und des Dachs / sicherheit), kann die Rodung erst nach Kontrolle / Verschlie- Dachboden; ßen des Hohlraums erfolgen; Bauzeitenregelung - V3 Bauzeitenregelung - V3 Bauzeitenregelung - V3 Beginn Umbau-/Abrissmaßnahmen im Sept. bis spä- Rodung Wald generell im Sep./Okt. (Schwärmphase Fleder- Oberbodenfreimachung zwischen Sep.- testens Feb. (Schwärmphase Fledermäuse / außer- mäuse / außerhalb Hauptbrutzeit); Ausnahme: Bestätigung Feb. (außerhalb Brutzeit von Bodenbrü- halb Hauptbrutzeit); Ausnahme: Bestätigung durch durch Sachkundigen, dass keine Quartiere betroffen sind; tern); Ausnahme: Bestätigung durch Sach- Sachkundigen, dass keine Quartiere betroffen sind; Ausführung von Bauarbeiten während der Vegetationsperi- kundigen, dass keine Quartiere betroffen Rodung von Gehölzen (Sträucher, Bäume) zischen ode außerhalb der Nachtstunden; sind; Okt.-Feb. (außerhalb Hauptbrutzeit); die Maßnahmen dienen der Vermeidung bauzeitlichen Tötens Abschirmung Autoverkehr - V4 Abschirmung Autoverkehr - V4 Abschirmung Autoverkehr - V4 Anlage von dichten Hecken entlang der Straße Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe Anlage von dichten Hecken entlang der (Wuchshöhe > 3 m) zur Abschirmung des Verkehrs > 3 m) zur Abschirmung des Verkehrs und als Überflughilfe; Straße (Wuchshöhe > 3 m) zur Abschir- und als Überflughilfe; mung des Verkehrs und als Überflughilfe; Erhaltung Wald / Waldrand - V5 Unterpflanzung des verbleibenden Waldbestands (Lichtung - Waldrand - Struktur) zur Abschirmung; Erhaltung des Waldrandes östlich des Radwegs als potenzieller Wander- / Flugkorridor (max. Gehölzschnitt für einzelne Zugänge zum Wald) und Erweiterung (Gehölzpflanzungen, Waldsaum), In- tegration von Lesesteinhaufen (Zauneidechse); die Maßnahmen dienen der Reduzierung von Störwirkungen sowie zur Vermeidung von Kollisionen LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung L E BE N S R A U M S I E D LU N G / G E H Ö LZ E L E BE N S R A U M W A LD / W A LD R A N D L E BE N S R A U M Offenland Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna Habitatpotenziale für Fledermäuse, Avifauna, Reptilien Habitatpotenziale für Avifauna Ökologische Baubegleitung - V6 Ökologische Baubegleitung - V6 Ökologische Baubegleitung - V6 für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maß- für die Bauphase und fachgerechten Um- der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung nahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen setzung der Maßnahmen ist eine ökologi- durch einen Sachkundigen vorzusehen; Sachkundigen vorzusehen; sche Baubegleitung durch einen Sachkun- (Einhaltung Gesetzlichkeiten, bei Erfordernis in Ab- (Einhaltung Gesetzlichkeiten, bei Erfordernis in Abstimmung digen vorzusehen; stimmung UNB Anpassungen vornehmen) UNB Anpassungen vornehmen) (Einhaltung Gesetzlichkeiten, bei Erfor- dernis in Abstimmung UNB Anpassungen vornehmen) die Maßnahme dient der Vermeidung unvorhergesehener Auswirkungen (Risikomanagement) Ausgleichs- / CEF-Maßnahmen Ersatzquartiere - (CEF1) Ersatzquartiere - CEF1 Ersatzhabitate - CEF2 Integration Nisthilfen, Fledermauskästen an Funkti- Aufhängen von Nisthilfen, Fledermauskästen an Alt- / Stark- Anlage von Blühsäumen (vor Baubeginn onsgebäuden (Funktionsfähig mit Bauende) bäumen (unmittelbar nach Rodung / spätestens bis Feb.) SO) im Randbereich des Golfplatzes/ an- grenzend zum Acker Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Lebensraumaufwertung - A/E Lebensraumaufwertung - A/E Lebensraumaufwertung - A/E Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets; Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets; Anlage extensiver Grünbereiche/ Wiesen - Anlage extensiver Grünbereiche/ Gehölzpflanzun- Anlage extensiver Grünbereiche / Gehölzpflanzungen - Gol- Golfanlage gen - Golfanlage fanlage allgemeine Lebensraumaufwertung potenziell betroffener Artengruppen (vorgezogene Umsetzung nicht erforderlich) LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung 5. ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG Der Schwerpunkt der vorliegenden Betrachtung liegt darin, mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten/Artengruppen abzuprüfen (Zugriffsverboten § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG). Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt in Form von zusammengefassten Artengrup- pen - Gilden bzw. jeweils mit einer typischen Leitart (Maßnahmen sind i.d.R. auch für die anderen Arten der Gilde funktionsfähig) für die unter Pkt. 2 ermittelten potenziell betroffenen Arten. Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie → Fledermausarten der Wälder → Fledermausarten der Siedlungen → Reptilien (Schwerpunkt Zauneidechse) Europäische Vogelarten nach VS-RL → Vogelarten des Offenlandes (Bodenbrüter - Schwerpunkt Feldlerche) → Vogelarten der Siedlungen (Baum- / Gehölzbrüter, Gebäudebrüter) → Vogelarten der Wälder (Baum- / Gehölzbrüter) Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten des angrenzenden Halb- / Offenlandes (Golfanlage, Gebäude) sind durch das Vorhaben „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ nicht gegeben. Wirkungen, welche sich bis auf dortige Arten auswirken, werden nicht prognostiziert. Legende Rote Liste: D = Deutschland T = Thüringen 0 ausgestorben, ausgerottet oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet R extrem selten (rar) G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt V Vorwarnliste - ungefährdet k.E. keine Einstufung LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung 5.1 BETROFFENHEITEN VON ARTEN NACH ANHANG IV DER FFH-RICHTLINIE Fledermausarten der Wälder Schutzstatus Anhang IV FFH-Richtlinie Europäische Vogelart Art. 1 VS-RL Bestand Grundinformationen: Potenzielle Artvorkommen im Untersuchungsraum Gefährdung Erhaltungszustand Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Rote Liste D: 1 T: 2 günstig Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Rote Liste D: 3 T: 1 günstig Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Rote Liste D: 3 T: 3 günstig Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Rote Liste D: 3 T: 3 unzureichend Braunes Langohr (Plecotus auritus) Rote Liste D: V T: 3 günstig Fledermäuse nutzten alte Baumstrukturen ganzjährig als Sommer- und als Winterquartier. Unterholz- reiche Wälder, Waldlichtungen wie auch der Waldrand und angrenzendes Halboffenland fungiert dabei als Jagdhabitat. Die Mopsfledermaus ist eine typische Waldfledermaus, die strukturreiche Parklandschaften mit Fließ- gewässern sowie großflächige Wälder besiedelt. Die Jagdgebiete liegen vor allem im geschlossenen Wald, auch in Feldgehölzen oder entlang von Waldrändern, Baumreihen sowie Feldhecken. Als Wochenstubenquartier benötigt die Art enge Spaltenverstecke. Bevorzugt werden Hangplätze hin- ter abstehender Rinde an abgestorbenen Bäumen oder Ästen. Bei Quartiermangel werden auch Baum- höhlen, Fledermauskästen sowie Spaltenverstecke an und in Gebäuden in Wäldern angenommen. Im Juni bringen die Weibchen in kleinen Kolonien ihre Jungen zur Welt. Im August lösen sich die Wochen- stuben wieder auf (Schwärmphase). Da die Quartiere häufig gewechselt werden, sind die Tiere auf ein großes Quartierangebot angewiesen. Die Männchen leben im Sommer allein oder in kleinen Gruppen und nutzen ebenfalls Spaltenquartiere. Zur Überwinterung werden Verstecke in Höhlen, Stollen, Kellern, Bunkern oder Baumquartiere aufge- sucht. Mopsfledermäuse gelten als kältetolerant (Hangplatz bevorzugt im Eingangsbereich, teilweise frostgefährdete Bereiche) und halten sich zwischen November und März oft nur bei längeren Frostper- ioden im unterirdischen Winterquartier auf. Sie treten meist einzeln oder in Kleingruppen auf und be- vorzugen ausgesprochen trockene Hangplätze mit einer Temperatur von 2-7° C (bis -4° C möglich). Da- bei bilden sich auch teilweise freihängende Cluster von einigen bis mehreren hundert Tieren. Einzeltie- re werden häufiger in Spalten gefunden. Vorkommen im UG potenziell möglich nachgewiesen Die aufgeführten Fledermausarten weisen Vorkommen im nahe gelegenen FFH-Gebiet Nr. 58 „Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald“ (Entfernung ca. 2 km) auf, sodass ein Vorkom- men (Quartiere, Jagdhabitate) potenziell möglich ist. Wobei aufgrund des Alters des Waldbestandes (bis ca. 80 Jahre) bei den Begehungen nur vereinzelt Höhlenbäume / Starkbäume vorgefunden wurden. Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können nicht getroffen werden. Prognose und Bewertung der Schädigungsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 i.V.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Tötungen / Verletzungen von Tieren sind bei der Baufeldfreimachung (Rodung potenzieller Höhlen- bäume) möglich sowie durch Kollisionen mit Fahrzeugen, wobei der zusätzliche Fahrzeugverkehr in den Abend- / Nachtstunden eher gering sein dürfte (Golf- / Reitsport - tagsüber). Das Eintreten des Ver- botstatbestands wird durch die Maßnahme V2 - V4 und V6 vermieden. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 13
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Fledermausarten der Wälder V2: Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung Da im Bereich des Waldbestandes nur vereinzelt Höhlenbäume / Starkbäume vorgefunden wurden, ist nach Absteckung der Rodungsflächen erneut durch einen Sachkundigen zu prüfen, ob Höhlenbäume betroffen sind - in dem Fall ist die Rodungsfläche anzupassen. Sollte die Erhaltung potenzieller Quar- tierbäume nicht möglich sein (Berücksichtigung Verkehrssicherheit), kann die Rodung erst nach Kon- trolle und Verschließen des Hohlraums erfolgen. V3: Bauzeitenregelung Rodung von Wald ist prinzipiell nur im Sep./Okt. (in der Schwärmphase der Fledermäuse) möglich; Aus- nahme: es wird vorab durch einen Sachkundigen bestätigt, dass eindeutig keine Quartiere betroffen sind. Ferner sind Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden zuläs- sig. V4: Abschirmung Autoverkehr Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und am Waldrand zur Abschirmung des Verkehrs sowie als Überflughilfe (hop over). Damit sollen Kollisionen mit dem Fahrzeugverkehr bei der Jagd bzw. beim Flug in die Jagdhabitate (insb. entlang der Waldkante) vermieden werden. Eine vor- gezogene Umsetzung wird als nicht erforderlich erachtet, da der Verkehr vorrangig am Tag erfolgt und auch nicht mit einer sprunghaften Erhöhung der Verkehrszahlen zu rechnen ist. V6: Ökologische Baubegleitung Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen Sachkundigen vorzusehen. CEF-Maßnahmen erforderlich Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Potenziell können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Sommer- / Winterquartiere) der Fledermausarten vom Vorhaben betroffen sein. Aufgrund dessen sind Ersatzhabitate zu schaffen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich V2: Erhaltung von Höhlenbäumen, Begehung Zunächst sind potenzielle Quartiere durch die Anpassung der Rodungsflächen zu erhalten. Sollte die Er- haltung potenzieller Quartierbäume nicht möglich sein (Berücksichtigung Verkehrssicherheit), kann die Rodung erst nach Kontrolle und Verschließen des Hohlraums erfolgen. V6: Ökologische Baubegleitung Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen Sachkundigen vorzusehen. CEF-Maßnahmen erforderlich CEF1: Ersatzquartiere Für den Wegfall von Quartierbäumen (auch künftiger) sind an Alt- / Starkbäumen im Umfeld mind. 10 Fledermauskästen unterschiedlicher Kastentypen anzubringen; sind mehr Quartierbäume betroffen (siehe V2), ist die Stückzahl adäquat (mind. im Verhältnis 1:2) zu erhöhen. Die Maßnahme ist unmittel- bar nach der Rodung / spätestens bis Feb. (vor dem Bezug der Sommerquartiere) umzusetzen. Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Einzelne Arten wie die Mopsfledermaus sind empfindlich gegenüber Licht, z.B. die Bechsteinfledermaus auch gegenüber Lärm (BRINKMANN et al. 2012). Damit sind Störungen potenzieller Quartiere und Jagdhabitate möglich. Eine erhebliche Störung liegt jedoch nur dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Zur Reduzierung von Lärm- / Lichtimmis- sionen auf angrenzende Habitat sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 14
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Fledermausarten der Wälder Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich V4: Abschirmung Autoverkehr Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und insbesondere am Waldrand zur Abschirmung des Verkehrs. V5: Erhaltung Wald / Waldrand Unterpflanzung des verbleibenden Waldbestands mit Sträuchern (Lichtung - Waldrand - Struktur) sowie Erhaltung des Waldrandes östlich des Radwegs als potenzieller Flugkorridor (max. Gehölzschnitt für einzelne Zugänge zum Wald) und Erweiterung durch Gehölzpflanzungen zur Abschirmung und Lebens- raumaufwertung von Jagdhabitaten. V6: Ökologische Baubegleitung Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen Sachkundigen vorzusehen. CEF-Maßnahmen erforderlich A/E: Lebensraumaufwertung Im Rahmen des Vorhabens sind umfangreiche Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets sowie die Anlage extensiver Grünbereiche und Gehölzpflanzungen im Bereich der Golfanlage vorgesehen - diese schaffen gleichzeitig potenzielle Jagdhabitate (eine vorgezogene Umsetzung ist dabei nicht erforder- lich). Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu (Darlegung der Gründe für eine Ausnahme erforderlich) treffen nicht zu (Artenschutzrechtliche Prüfung endet hiermit) LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Fledermausarten der Siedlungen Schutzstatus Anhang IV FFH-Richtlinie Europäische Vogelart Art. 1 VS-RL Bestand Grundinformationen: Potenzielle Artvorkommen Gefährdung Erhaltungszustand Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Rote Liste D: 1 T: 2 schlecht Großes Mausohr (Myotis myotis) Rote Liste D: 3 T: 3 unzureichend Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Rote Liste D: - T: 3 günstig Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Rote Liste D: 1 T: 2 günstig Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Rote Liste D: V T: 2 unzureichend Graues Langohr (Plecotus austriacus) Rote Liste D: V T: 3 unzureichend Grundsätzlich stellen Siedlungsbereiche bedeutende Lebensräume in Form von Sommer- / Winterquar- tieren und Jagdhabitaten (z.B. Gärten, entlang von beleuchteten Wegen) für verschiedene Fledermaus- arten bereit. Der Sommerlebensraum der Kleinen Hufeisennase, als typische Siedlungsart, besteht aus einem Biotop- komplex von Gebäuden sowie einer sie umgebenden reich strukturierten Landschaft mit extensiv ge- nutzten Kulturflächen und Wäldern. Ein durchgängiges System von Leitstrukturen zu den Jagdgebieten ist essenziell (hoher Grenzlinienanteil; Flug stark strukturgebunden). Offene Flächen und Vegetationslü- cken, welche die Echoortungsreichweite (< 20 m) überschreiten, werden von der Art gemieden; Lücken bis zu etwa 200 m zwischen Gehölzstrukturen bzw. Waldjagdhabitaten werden noch überflogen. Neben siedlungstypischen Biotopen (Hecken, Weiden, Streuobst, begrünte Hausfassaden) haben Wälder (Laubwald, locker bestandene Nadelwälder) eine herausragende Bedeutung als Jagdgebiete (Jagd im Kronenbereich). Die Kleine Hufeisennase gehört zu den unterirdisch überwinternden Arten (Stollen, Keller, Höhlen, etc.), die im Herbst bereits ab Oktober in die Winterquartiere einfliegen. Die letzten Tie- re verlassen das Winterquartier oft erst Ende April, wobei die meisten unterirdischen Quartiere in un- terschiedlicher Weise das ganze Jahr über genutzt werden. Die Geburt findet Ende Juni/ Anfang Juli statt, die Wochenstuben lösen sich Ende August auf. Anschlie- ßend beginnt die Paarungszeit (Schwärmphase), bei der die Tiere regelmäßig unterirdische Quartiere in ihrem Sommerlebensraum anfliegen. Im Sommer besiedelt die Fledermausart bevorzugt Quartiere in Gebäuden (Dachböden, Heizungskel- ler). Dachbodenquartiere sind meist vielfältig strukturiert mit unterschiedlichen Raumebenen bzw. Kammern, beliebte Hangplätze sind in der Nähe von Schornsteinen zu finden. Wochenstuben/ Som- merquartiere finden sich häufig in ruinösen Gebäuden. Hier besiedeln sie kleine, nischenreiche Räume bzw. zugluftfreie, warme und ungestörte Rückzugsbereiche. Viele Wochenstuben sind klein (Kolonien mit < 21 Tieren). Eine Wochenstube verteilt sich jedoch manchmal auf mehrere Quartiergebäude zwischen denen ein ständiger Austausch herrscht. In Abhän- gigkeit von kleinklimatischen Faktoren werden innerhalb eines Gebäudes mehrere Hangplätze genutzt (z.B. warme Bereich im Dachstuhl / First + Ausweichhangplätze in kleineren Räumen). Ein ausgeprägtes Wechselverhalten bei witterungsabhängigen Sommerquartieren ist für die Kleine Hufeisennase typisch. Die Art wird als sehr erkundungsfreudig (erkundet ungenutzte Räume) aber wenig wanderfreudig (standorttreu) beschrieben. Im Sommerquartier wird die Kleine Hufeisennase häufig mit dem Braunen Langohr und dem Großen Mausohr angetroffen. Charakteristisch für die Wochenstubenquartiere sind die Nähe zum Waldrand sowie ihre Eingrünung durch Vegetation bis unmittelbar an das Gebäude. Bevorzugt werden Quartiere mit freier Einflugmög- lichkeit, speziell Öffnungen in beschatteten Gebäudebereichen. Meist grenzen unmittelbar großkronige Bäume an die Quartiergebäude bzw. Ausflugöffnungen an. LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 16
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Fledermausarten der Siedlungen Vorkommen im UG potenziell möglich nachgewiesen Die aufgeführten Fledermausarten weisen Vorkommen im nahe gelegenen FFH-Gebiet Nr. 58 „Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald“ (Entfernung ca. 2 km) auf, sodass ein Vorkom- men (Quartiere, Jagdhabitate) potenziell möglich ist. Bei der Begehung der Schulgebäude (08/19) wurden keine aktuellen Hinweise auf Fledermäuse festge- stellt. Kellerräume, welche als Winterquartier für Fledermäuse geeignet wären, sind in der ehem. Schu- le nicht vorhanden (zu hell, zu feucht). Die Räumlichkeiten (Schulzimmer, Saal, etc.) sind als Sommer- quartier ebenfalls zu hell. Auch ist der Gebäudekomplex weitestgehend gut erhalten, sodass sich kaum Flugöffnungen finden. Im Dachstuhl wurden zahlreiche leere Wespen- / Hornissennester. Der Bereich scheint an sich als Sommerquartier für Fledermäuse geeignet (Hangplatz für Männchen), es wurden je- doch keine Individuen vorgefunden. Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Populationen können nicht getroffen werden. Prognose und Bewertung der Schädigungsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 i.V.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Tötungen/Verletzungen von Tieren sind bei der Baufeldfreimachung (Abriss bzw. Umbau der Gebäude) möglich sowie durch Kollisionen mit Fahrzeugen, wobei der zusätzliche Fahrzeugverkehr in den Abend- / Nachtstunden eher gering sein dürfte (Golf- / Reitsport - tagsüber). Das Eintreten des Verbotstatbe- stands wird durch die Maßnahme V1, V3, V4 und V6 vermieden. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich V1: Verschließen der Gebäude, Begehung Fenster, Türen, Einflugmöglichkeiten sind im Sep./Okt. (Schwärmphase Fledermäuse) zu verschließen nach vorheriger Inspektion durch einen Sachkundigen; eine erneute Begehung erfolgt unmittelbar vor Beginn der Umbau- / Abrissmaßnahmen, insb. die Kontrolle des Dachs / Dachbodens. V3: Bauzeitenregelung Beginn der Umbau- und Abrissmaßnahmen im Sept. bis spätestens Feb. (Schwärmphase Fledermäuse / vor Bezug Sommerquartier; von einer Nutzung als Winterquartier ist nicht auszugehen); Ausnahme: es wird vorab durch einen Sachkundigen bestätigt, dass eindeutig keine Quartiere betroffen sind. Ferner sind Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden zulässig. V4: Abschirmung Autoverkehr Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und am Waldrand zur Abschirmung des Verkehrs sowie als Überflughilfe (hop over). Damit sollen Kollisionen mit dem Fahrzeugverkehr bei der Jagd bzw. beim Flug in die Jagdhabitate (insb. entlang der Waldkante, beleuchtete Straße) vermie- den werden. Insbesondere für strukturgebunden fliegende Arten wie die Hufeisennase besteht eine hohe Kollisionsgefahr. Eine vorgezogene Umsetzung wird als nicht erforderlich erachtet, da der Verkehr vorrangig am Tag erfolgt und auch nicht mit einer sprunghaften Erhöhung der Verkehrszahlen zu rech- nen ist. V6: Ökologische Baubegleitung Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen Sachkundigen vorzusehen. CEF-Maßnahmen erforderlich Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Potenziell können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Fledermausarten vom Vorhaben betroffen sein (Sommerquartiere; von einer Nutzung als Winterquartier ist nicht auszugehen). Aufgrund dessen sind Ersatzhabitate zu schaffen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 17
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Fledermausarten der Siedlungen V6: Ökologische Baubegleitung Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen Sachkundigen vorzusehen. CEF-Maßnahmen erforderlich CEF1: Ersatzquartiere Für den Wegfall von potenziellen Quartieren sind insb. an Funktionsgebäuden / Rückseite von Gebäu- den mind. 10 Fledermauskästen unterschiedlicher Kastentypen anzubringen; sind mehr Quartierbäume betroffen (siehe V1), ist die Stückzahl adäquat (mind. im Verhältnis 1:2) zu erhöhen. Die Maßnahme ist unmittelbar nach Fertigstellung der Gebäude umzusetzen (Funktionsfähig mit Bauende). Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Einzelne Arten wie die Hufeisennase sind empfindlich gegenüber Licht, das Graue Langohr auch gegen- über Lärm (Brinkmann et al. 2012). Damit sind Störungen potenzieller Quartiere und Jagdhabitate mög- lich. Eine erhebliche Störung liegt jedoch nur dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszu- stand der lokalen Population verschlechtert. Zur Reduzierung von Lärm- / Lichtimmissionen auf angren- zende Habitat sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich V4: Abschirmung Autoverkehr Anlage von dichten Hecken entlang der Straße (Wuchshöhe > 3 m) und am Waldrand zur Abschirmung des Verkehrs. V6: Ökologische Baubegleitung Für die Bauphase und fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung durch einen Sachkundigen vorzusehen. CEF-Maßnahmen erforderlich A/E: Lebensraumaufwertung Im Rahmen des Vorhabens sind umfangreiche Baumpflanzungen im Bereich des SO-Gebiets sowie die Anlage extensiver Grünbereiche und Gehölzpflanzungen im Bereich der Golfanlage vorgesehen - diese schaffen gleichzeitig potenzielle Jagdhabitate bzw. Leitstrukturen nahe der anzubringenden Fleder- mauskästen (eine vorgezogene Umsetzung ist dabei nicht erforderlich). Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu (Darlegung der Gründe für eine Ausnahme erforderlich) treffen nicht zu (Artenschutzrechtliche Prüfung endet hiermit) LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 18
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stand: Entwurf „Reithotel mit Mehrzweckhalle und Golf-Jugendleistungszentrum“ Artenschutzrechtliche Betrachtung Reptilien Schutzstatus Anhang IV FFH-Richtlinie Europäische Vogelart Art. 1 VS-RL Bestand Grundinformationen: Potenzielle Artvorkommen Gefährdung Erhaltungszustand Zauneidechse (Lacerta agilis) Rote Liste D: 3 T: - ungünstig - unzureichend Die Zauneidechse bewohnt relativ offene, reich strukturierte Lebensräume mit einem Mosaik aus vege- tationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenflu- ren. Die von der Art besiedelten Flächen weisen eine sonnenexponierte Lage, ein lockeres und gut drai- niertes Substrat, vegetationslose Teilflächen mit geeigneten Eiablageplätzen, spärliche bis mittelstarke Vegetation sowie das Vorhandensein von Kleinstrukturen wie Steine, Totholz usw. als Sonnplätze auf. Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen, sowie an sonnenex- ponierte Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Art auch anthropogene Le- bensräume wie Gärten. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken wie Kleinsäuger- bauen, Fels- und Erdspalten, vermoderten Baumstubben, aber auch in selbst gegrabenen Quartieren. Vorkommen im UG potenziell möglich nachgewiesen Die Zauneidechse ist in Thüringen mit Ausnahme der Hochlagen der Mittelgebirge allgemein verbreitet. Der sonnenexponierte Waldrand i.V.m. den Gärten am Ortsrand kann zumindest temporär von der streng geschützten und in Thüringen allgemein verbreiteten Zauneidechse als Wanderkorridor genutzt werden. Das Vorhandensein von geeigneten Eiablageplätzen im Vorhabensgebiet ist dabei nicht gege- ben (keine entsprechenden Habitate vorhanden). Bei den mehrmaligen Begehungen der Flächen wur- den keine Zufallsfunde gemacht. Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population können nicht getroffen werden. Prognose und Bewertung der Schädigungsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 i.V.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Es ist maximal davon auszugehen, dass die Reptilienart den Waldrand als Wanderkorridor nutzt. Da hier keine baulichen Maßnahmen vorgesehen sind (max. Gehölzschnitt für einzelne Zugänge zum Wald), ist ein Töten / Verletzen von Individuen nicht zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben nicht berührt. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Der Verbotstatbestand tritt ein: ja nein Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Es ist maximal davon auszugehen, dass die Reptilienart den Waldrand als Wanderkorridor nutzt. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich V5: Erhaltung Wald / Waldrand Der Waldrand östlich des Radwegs ist zu erhalten (potenzieller Wanderkorridor) und zu erweitern (Ge- hölzpflanzungen, Waldsaum) einschließlich der Anlage von Lesesteinhaufen. So können Störungen des potenziellen Wanderkorridors vermieden werden. LEG Thüringen, Abt. SRE, Stand 08/2019 19
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