ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS

Die Seite wird erstellt Santiago-Stefan Rauch
 
WEITER LESEN
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
ZAHNARZT-TARIF

Was muss man wissen ?
Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
 Hintergrund

                      Zahnarzttarif

                      Zahntechnikertarif

                      Spezifische   Tarifinterpretationen

MEINE HALBE STUNDE
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
 1976:   erster gesamtschweizerischer Zahnarzttarif (Revision
 1994)
 2017/2018 Revidierter UV/MV/IV-Tarif (DENTOTAR im
 Privatbereich)

HISTORISCHES
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
   Betriebswirtschaftlicher Tarif
                  (Einzigartig)
                 Basierend auf Modellrechnungen
                 Grob gesehen Zeittarif ergänzt mit
                      Modelleinkommen
                      Personalkosten
                      Betriebskosten

HINTERGRUND           Investitionskosten
                   …
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
HINTERGRUND
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
 90%   sind private Leistungen (DENTOTAR)
und leider ein paar wenige mit altem Tarif 94 und
freier Tarifvereinbarung
 10%  sind +/- staatlich regulierte Leistungen
 (Fixtarif) über Tarifverträge und Gesetze
HINTERGRUND
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
Tarifpartner

               Unfallversicherer  /
                Militärversicherer/ IV
                Versicherung
                (UV/MV/IV)
               Krankenversicherer   (KVG)
HINTERGRUND
               (Exoten)
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
Mitläufer (gesetzliche
              Verankerung)
               Schulzahnpflege(höherer,
               aber fixer TP-Wert)
               SozialeInstitutionen (EL,
               Asyl, WSH,
               Strafverfolgung…) fixer TP-
HINTERGRUND    Wert 1 Fr. aber auch einige
               Kantone tiefer
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
HINTERGRUND
ZAHNARZT-TARIF Was muss man wissen ? - Untiefen des Zahnarzt- und Zahntechnikertarifs - VKZS
 Herausgeber ist die MTK UVG (Medizinaltarif-Kommission), TZM
 https://www.mtk-ctm.ch

 12Kapitel wovon 10 für normale Zahnarztpraxen anwendbar, aufgeteilt
 nach Fachgebieten

HINTERGRUND
Beispiel: Position 4.0000

            4.0000 Befundaufnahme   73.2 (UV/MV/IV)   62.2-84.2 (Dentotar)

            Taxpunktzahl              fix             Rahmen

AUFBAU      Taxpunktwert              1Fr             frei (Max1.70)
Urheberrechtlich geschützt: Copyright
         (Medizinaltarifkommission MTK) SSO ist
         Treuhänder
          4.XXXX  er Nr. dürfen nicht verändert
          (Text) werden
          Keineeigenen 4.XXXX er Positionen!
          Zusätzliche eigene Positionen müssen
AUFBAU    andere Bezeichnungen haben z.B.
          5.XXXX
 SSO   Mitglieder sind auch
           Tarifvertragsmitglieder
          NichtSSO-Mitglieder müssen sich
           einkaufen
          Nichtzahnärztekönnen nicht Mitglied
           sein (DH/Zahntechniker/…)
         Tarif darf ohne Mitgliedschaft nicht
AUFBAU   angewendet werden (wird es aber doch):
         Computerfirmen
 Nichtmitglieder   Tarifvertrag:

          ZSR-Nr: Berechtigung für Abrechnung
          über Krankenkasse:
          https://www.sasis.ch/zsr/de/kurzversion
          www.sso.ch   :Zahnarztsuche
AUFBAU    Nachfrage   bei SSO-Sekretariat
Grundlage für Tätigkeit im Sozialbereich ist die
Anwendung des Zahnarzttarifes. Folglich dürfen
Zahnärzte ohne Mitgliedschaft im Tarifvertrag nicht für
diesen Bereich arbeiten
Ebenso DH, Zahntechniker, Prothetiker (kantonale
Ausnahmen!)
AUFBAU
Einzelposition             Sammelposition
   4.5800 Schmelzätzung      4.6000 Totalprothese OK oder UK
Kurzfassung                Kurzfassung

INTERPRETATION
Einzelposition                    Sammelposition
   4.5800 Schmelzätzung             4.6000 Totalprothese OK oder UK
Schmelzätzung und Anbringen des   Planung, Besprechung, Erstabformung,
Haftvermittlers                   Abformung Gegenkiefer, Bestimmung der
                                  vertikalen Relation, Farb-Formauswahl,
                                  individuelles Aufstellen, Frontzahn-,
                                  Gesamteinprobe, Abgabe, Instruktion über
                                  Handhabung und Hygiene
INTERPRETATION
   Pos 4.6000, 4.6010 (Totalprothektik)
   Pos 4.6100, 4.6110, 4.6120 (Teilprothetik)
   Reparaturen…
   Pos 4.1100, 4.1110, 4.1120 PA/DH (Ausnahme: Röntgen und Abdrücke)
   Pos 4.0650 pro Sitzung und Quadrant

INTERPRETATION
Ein Blick mehr lohnt sich

INTERPRETATION
Ein Blick mehr lohnt sich!
Bei Unklarheiten:
Rücksprache mit dem Vertrauenszahnarzt!

INTERPRETATION
Für die Beurteilung - das richtige Werkzeug

INTERPRETATION
Kurztarif ist nicht ausreichend zur Beurteilung der Grundposition:
 Arbeitswerkzeug  ist der UV/MV/IV-Tarif in der Vollversion:
  https://www.mtk-ctm.ch
 Unddies nur zusammen mit den Begutachtungsempfehlungen VKZS:
  www.kantonszahnaertze.ch

INTERPRETATION
Datumdetaillierte Rechnungen verlangen: vereinfacht
Tarifinterpretation… oder ermöglicht sie erst.

Verstecken von nicht kumulierbaren Leistungen, speziell bei
grösseren Arbeiten wird erschwert.

INTERPRETATION
   Materialkosten:
Alles in der zahnärztlichen Praxis verwendete Material ist in der
Grundausstattung der Praxis enthalten und kann nicht separat vergütet
werden (Ausnahmen sind im Tarif deklariert oder mit M gekennzeichnet
4.XXXXX.M)
   Wurzelkanalinstrumente, chirurgisches Material, chir. Abdeckungen etc.

INTERPRETATION
Kleine Auswahl der kleinen Sünden      4.0110 / 4.0120 Routineaufklärung,
                                        Planungsgespräche
                                       4.2120 Mundschleimhautbehandlung bei
                                        Extraktionen
                                       4.2070 Verband bei Extraktionen
                                       4.0930 Desensibilisierung
                                       4.0500 Ausgedehnte Röntgen > 4-6

INTERPRETATION                         4.0530 / 4.0570 grosse Röntgen bei
                                        Ersttkonsultationen
                                       ….
   Kleine Auswahl der kleinen Sünden   Aber:
                                           4.0300 Arbeitsplatzdesinfektion kann bei
                                            jeder Sitzung verrechnet werden.

INTERPRETATION
   Kleine Auswahl der kleinen Sünden   Auch Kleinvieh gibt Mist

INTERPRETATION
 Ähnliches System wie
                      Zahnarzttarif

                     Tarif
                          alt (KVG, teilweise privat)
                      Taxpunktwert 5.55 Fr.
                     Tarif
                          neu (UV/MV/IV)
ZAHNTECHNIK-TARIF     Taxpunktwert 1Fr.
 Tarife
                           dürfen nicht gemischt
                      werden (UVG-KVG-Privat)
                     ImBereich der sozialen
                      Zahnmedizin nur UV/MV/IV-Tarif
                     Abrechnung   ist Teil der
                      zahnärztlichen Abrechnung
                      (Lieferschein)
ZAHNTECHNIK-TARIF    Zahnarzt  ist verantwortlich für
                      korrekte Tarifanwendung
Knackpunkte:

                     Keine   Zuschläge
                     z.T.   MwSt. 7.7%
                     Auslandarbeitenzu gleichen
                      Bedingungen (MepV) und mit
ZAHNTECHNIK-TARIF     gleichem Tarif
   Nicht alles was in Tarif steht muss            Ein Blick in den Tarif lohnt sich immer
    vergütet werden
                                                   Bei Unklarheiten: Vertrauenszahnarzt
   Notfallbehandlungen kosten meist                fragen
    weniger als 500 Fr.
   Jahreskontrollen sind meist günstiger als
    300 Fr.
   Datumdetaillierte Rechnungen verlangen

TAKE HOME
Sie können auch lesen