Zertifikatskurs "insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz"

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Fortbildungsnummer: SF20_10

                                       Zertifikatskurs
                               „insoweit erfahrene Fachkraft im
                                        Kinderschutz“

              in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz

Termin:                         Im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII (KICK – Kinder- und Ju-
Block 1: 18./19.8.2020 im       gendhilfeweiterentwicklungsgesetz) und des Inkrafttretens des Bun-
Erbacher Hof, Mainz             deskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 ist der Schutzauftrag des
                                Jugendamtes sowie der Träger der freien/privaten Kinder- und Ju-
Block 2: 9./10.11.2020 im       gendhilfe eindeutiger gefasst worden. Danach ist das Jugendamt bei
Wilhelm-Kempf-Haus,             Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
Wiesbaden-Naurod
                                in jedem Fall zu einer konkreten Einschätzung des Gefährdungsrisi-
Block 3: 18./19.2.2021, im
                                kos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und zur Auswahl der
Wilhelm-Kempf-Haus,             notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Dabei sind die Erziehungsbe-
Wiesbaden-Naurod                rechtigten und die Kinder einzubeziehen, sofern dies den wirksamen
                                Schutz des Kindes nicht in Frage stellt, und die Fachkräfte sollen
Kursleitung                     sich, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, einen
Ursula Teupe (ism) und          unmittelbaren Eindruck von dem Kind und seiner persönlichen Umge-
Stefan Wink (DiCV Mainz)        bung verschaffen (§ 8a Abs. 1 SGB VIII). Gleichzeitig soll über Ver-
                                einbarungen sichergestellt werden, dass alle Träger und Einrichtun-
Referentinnen                   gen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, ihren spezifischen
                                Schutzauftrag wahrnehmen. Dieser beinhaltet, dass auch freie und
Frau Dr. Nura Follmann,
Fachärztin für Kinder- und
                                private Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei Vorliegen gewichtiger
Jugendmedizin                   Anhaltspunkte Risikoeinschätzungen vornehmen und hierzu eine in-
                                soweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Auch die freien
Frau Petra Ladenburger,         Träger haben hierbei sicherzustellen, dass die Eltern und jungen
Fachanwältin für Familien-      Menschen in den Einschätzungsprozess einbezogen werden. Erst
recht
                                wenn die Möglichkeiten der freien Träger erschöpft sind und eine Ge-
Frau Birgit Lattschar, Heil-    fährdung seitens des Trägers nicht abgewendet werden kann, soll
pädagogin, Dipl. Pädago-        das Jugendamt hinzugezogen werden (§ 8a Abs. 4 SGB VIII). Weiter-
gin, Systemische Beraterin      hin haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugend-
und Supervisorin (SG)           lichen stehen sowie sogenannte Berufsgeheimnisträger bei der Ein-
                                schätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem örtlichen
Ansprechpartner:                Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit er-
Stefan Wink                     fahrene Fachkraft (§ 4 KKG, § 8b SGB VIII). Um diese Vorgaben des
stefan.wink@                    Gesetzgebers umsetzen zu können, bedarf es differenzierter rechtli-
caritas-bistum-mainz.de         cher, organisatorischer, verfahrensbezogener und inhaltlicher Klä-
                                rungsprozesse sowohl intern als auch zwischen öffentlichem und
                                freiem Träger. Dazu gehört insbesondere die Auswahl und Benen-
Die Kursgebühr beträgt          nung der insoweit erfahrenen Fachkraft sowie die Konkretisierung ih-
1.080 Euro (ggf. zzgl. ÜN).
                                res Aufgabenprofils, der dafür erforderlichen Qualifikationen und ihrer
                                strukturellen Einbindung. Der Zertifikatskurs „Insoweit erfahrene
Anmeldungen bitte bis           Fachkraft im Kinderschutz“ will mit der Vermittlung und gemeinsamen
15.05.2020 online unter         Diskussion von fachlichen Anforderungen und Optionen der Umset-
                                zung sowie der Einübung methodischer Kompetenzen hierzu unter-
www.caritas-bistum-
mainz.de/zertifikatskurs        stützend beitragen.

                                Für Rückfragen wenden Sie sich an:
                                Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
                                Stefan Wink (für inhaltliche Fragen) Tel.: 06131 2826-293
                                Christine Uplegger (für Orga-Fragen) Tel.: 06131 2826-275

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Das Curriculum
Das Curriculum orientiert sich an den aktuellen theoretischen und praktischen Anforderungen im
Handlungsfeld des Kinderschutzes. Die Inhalte werden auf drei je 2-tägige Blöcke verteilt.
Im ersten Block stehen fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen des Handelns der Fach-
kräfte im Kinderschutz in unterschiedlichen Handlungsfeldern im Mittelpunkt.
Im zweiten Block geht es um das Kerngeschäft der praktischen Kinderschutzarbeit: Die Gestaltung
des Prozesses der Gefährdungseinschätzung inklusive der Zusammenarbeit mit den betreffenden
Familien. Dabei wird insbesondere auf die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft fokussiert.
Im 3. Block werden strukturelle Aspekte der Umsetzung der §§8a/8b SGB VIII bzw. § 4 KKG sowie
die Themen „Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte“ und „Kindeswohlgefährdung durch Gleich-
altrige“ und die damit einhergehenden Herausforderungen im Zuge der Beratung einer insoweit er-
fahrenen Fachkraft aufgegriffen.

Seminarblock I – Rahmenbedingungen
   der Schutzauftrag von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, von Berufsgeheimnisträ-
     gern und anderen Menschen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen:
     Ziele, Schwellen und Verfahrensschritte, Akteure und Rollen
   rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den Vorgaben durch § 8a/8b SGB VIII und das
     Bundeskinderschutzgesetz:
          Verfahrensstandards
          datenschutzrechtliche Grundlagen
          gerichtliche Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdung
          strafrechtliche Haftung
   die insoweit erfahrene Fachkraft: Standards, Rolle und Auftrag, struktureller Rahmen, An-
     forderungen an die Qualifikation
   Informationen zur Fallarbeit/Kursaufgabe, die jede(r) Teilnehmer*in nach dem 2. Block
     schriftlich verfasst

Seminarblock II – Erkenntnisse aus problematisch verlaufenen Kinderschutzfällen,
Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Perspektive, Strukturierung des Handelns
der insoweit erfahrenen Fachkraft
    Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher Perspektive: Was kennzeichnet eine gesunde Ent-
       wicklung in verschiedenen Altersstufen, was sind mögliche Anzeichen für körperliche Miss-
       handlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch, was sind mögliche Differentialdi-
       agnosen, wie gehen Ärzte/Kliniken bei einem entsprechenden Verdacht vor, was sind Mög-
       lichkeiten und Grenzen von Medizinern im Zuge der Abklärung eines Misshandlungs- oder
       Vernachlässigungsverdachts?
    Erkenntnisse aus problematisch verlaufenen Kinderschutzfällen und ihre Bedeutung für die
       Gefährdungseinschätzung sowie die Fachberatung der insoweit erfahrenen Fachkraft
    Methodenkoffer insoweit erfahrener Fachkräfte: Leitfaden für die Beratung als insoweit er-
       fahrene Fachkraft, Instrumente zur Unterstützung und Strukturierung des Beratungsprozes-
       ses
    gemeinsame Gefährdungseinschätzung an Beispielfällen
    Bildung der Reflexionsgruppen zur Beratung der Fallarbeit/Kursaufgabe an Block 3

Seminarblock III – Kindeswohlgefährdung durch grenzverletzendes Verhalten durch
Fachkräfte oder Übergriffe unter Gleichaltrigen, Beratung der Kursaufgaben,
Abschluss und Kursauswertung
    Vorgehen der insoweit erfahrenen Fachkraft bei grenzverletzendem Verhalten von Fach-
      kräften (Definition, institutionelle Dynamiken, Vorgehen der insoweit erfahrenen Fachkraft)
      sowie bei Übergriffen unter Gleichaltrigen
    Beratung der Fallarbeiten/Kursaufgaben in Reflexionsgruppen
    gemeinsamer Draufblick auf die Kursaufgaben, Bearbeitung offener Fragen
    gemeinsame Auswertung des Kurses
    Abschluss und Zertifikatsübergabe

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Zertifizierung
Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch ein Zertifikat bescheinigt,
in dem die Inhalte der Kursreihe sowie die eigenständigen Leistungen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aufgelistet sind.

Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken
sowie die Bearbeitung einer eigenständigen Fallarbeit/Kursaufgabe.

Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin krankheitsbedingt oder aus anderen dringenden Gründen
an einem Seminarblock verhindert sein, so besteht die Möglichkeit, diesen in einem regulären Zer-
tifikatskurs des ism in Mainz nachzuholen.

Die Fallarbeit/Kursaufgabe wird zwischen dem 2. und 3. Block schriftlich von den Teilnehmenden
verfasst (Umfang: 5-7 Seiten) und beinhaltet die Reflexion eines eigenen Falls aus der Praxis vor
dem Hintergrund der im Kurs vermittelten Grundlagen und Standards.

Kursleitung und Referentinnen
Die fachliche Leitung des Zertifikatskurses liegt seitens des ism bei Frau Ursula Teupe. Dies
beinhaltet die Übernahme inhaltlicher Inputs während der Fortbildung sowie das Durcharbeiten
und Verfassen eines individuellen schriftlichen Feedbacks zu den Fallarbeiten/Kursaufgaben der
Teilnehmenden. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Referentinnen und Referenten zu
ausgewählten Themenbereichen wird zudem sichergestellt, dass in allen Themenfeldern des Zerti-
fikatskurses auch zu speziellen Fragestellungen auf die aktuellsten Erfahrungs- und Wissensbe-
stände zurückgegriffen werden kann.

Referentinnen:
    Frau Dr. Nura Follmann, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin am Westpfalz-Klinikum
      GmbH, Kinderklinik und Perinatalzentrum, Kinderschutzambulanz (Kaiserslautern)

    Frau Petra Ladenburger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht (Köln)

    Frau Birgit Lattschar, Heilpädagogin, Dipl. Pädagogin, Systemische Beraterin und Supervi-
     sorin (SG)

Organisation, Kursmaterialien
Die drei Blöcke finden an folgenden Terminen statt:

    Block 1: 18./19.8.2020 im Erbacher Hof, Mainz
    Block 2: 9./10.11.2020 im Wilhelm-Kempf-Haus, Wiesbaden-Naurod
    Block 3: 18./19.2.2021 im Wilhelm-Kempf-Haus, Wiesbaden-Naurod

Die einzelnen Seminarblöcke beginnen am ersten Tag jeweils um 10.00 Uhr und enden am zwei-
ten Tag um 16.00 Uhr.

Jeder Kursteilnehmer/jede Kursteilnehmerin erhält zu Beginn des Kurses einen
umfassenden Kursordner mit Materialien wie den Präsentationen aller Referentinnen,
rechtlichen Grundlagen, Gefährdungseinschätzinstrumenten, Leitfäden, Literaturliste und
ausgewählten Fachartikeln.

Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme setzt eine pädagogische oder psychologische Ausbildung sowie
Berufserfahrung voraus – beispielsweise als Fachkraft in einer Beratungsstelle, als
Leitungskraft einer Kindertagesstätte oder im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende aus dem Bereich der Caritas in der Diözese Mainz.

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Zur Prüfung der persönlichen Eignung, wie sie in § 72 SGB VIII für Hauptamtliche in der Kinder-
und Jugendhilfe beschrieben wird, ist vor Antritt des Zertifikatskurses ein erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis vorzulegen (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate bei Beginn des Kurses,
Vorlage als Fax reicht aus). Zudem ist eine Erklärung einzureichen, in der die Teilnehmenden be-
stätigen, dass aktuell kein Verfahren wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch gegen
sie anhängig ist (s. Anhang).

Kosten und Kursgebühren
Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insg. € 1.080,00 Euro.
Hierin ist die Verpflegung während der Seminarblöcke enthalten.

Für eventuelle Übernachtungen fallen weitere Kosten an. Ein Rücktritt von dieser Anmeldung ist
bis zum 15.05.2020 kostenfrei möglich. Nach dieser Frist werden die Kursgebühr und die Über-
nachtungskosten in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern keine Ersatzperson für den Kurs ge-
funden werden kann.

Anmeldungen bitte online über www.caritas-bistum-mainz.de/zertifikatskurs oder mit dem ange-
hängten Formular per Email (christine.uplegger@caritas-bistum-mainz.de) oder
per Fax: 06131 2826-205

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Anmeldung zum Zertifikatskurs „Insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz
                                                               Fortbildungsnummer: SF20_10
Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
Frau Christine Uplegger
Bahnstraße 32
55128 Mainz
Online: www.caritas-bistum-mainz.de/zertifikatskurs
Email: christine.uplegger@caritas-bistum-mainz.de (mit Scan des Anmeldeformulares)
Fax: 06131 2826-205

Hiermit melde ich mich verbindlich an zum Zertifikatskurs „Kinderschutzfachkraft“ 2020/21 an.

Name, Vorname:                             ____________________________________________

Institution (Name, Adresse, Telefon):      ____________________________________________

                                           ____________________________________________

                                           ____________________________________________

Privat (Adresse):                          ____________________________________________

                                           ____________________________________________

Email-Adresse:                             ____________________________________________

Ich wünsche (bitte ankreuzen)

Anmeldebestätigung und sonstiger Schriftverkehr:          Privat Arbeitgeber

Rechnungsanschrift:                                       Privat Arbeitgeber

Die Kursgebühren betragen € 1.080,00 und sind vor Kursbeginn zu entrichten. Für eventuelle
Übernachtungen fallen weitere Kosten an. Ein Rücktritt von dieser Anmeldung ist bis zum
15.05.2020 kostenfrei möglich. Nach dieser Frist werden die Kursgebühr und die Übernachtungs-
kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern keine Ersatzperson für den Kurs gefunden wer-
den kann. Rücktrittswünsche richten Sie bitte schriftlich an uns. Die An- und Abmeldung wird erst
mit einer schriftlichen Bestätigung unsererseits verbindlich.

Ich buche verbindlich eine Übernachtung (inkl. Abendessen/Frühstück) für den folgenden Block:

 Block 1                          Block 2                         Block 3
 18./19.8.2020                    9./10.11.2020                   18./19.2.2021
 Erbacher Hof,                    Wilhelm-Kempf-Haus,             Wilhelm-Kempf-Haus,
 Mainz                            Wiesbaden-Naurod                Wiesbaden-Naurod

 Preis: 71,50 Euro                Preis: 60,00 Euro               Preis: 64,00 Euro

 Bitte hier ankreuzen:      Ο     Bitte hier ankreuzen:     Ο     Bitte hier ankreuzen:         Ο

______________________________                     _______________________________
(Ort, Datum)                                       (Unterschrift)

                                                                                                    5
Anhang zur Anmeldung
                                                            Fortbildungsnummer: SF20_10

Anmeldung zum Zertifikatskurs „Insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz

Erklärung bzgl. des Nicht-Vorliegens eines Verfahrens wegen Körperverletzung oder
sexuellem Missbrauch

Ich, ___________________________________________________________________,
       (Name, Geburtsdatum),

erkläre hiermit, dass gegen mich aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
oder gerichtliches Strafverfahren wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch an-
hängig ist.

____________________________                  _____________________________________
(Ort, Datum)                                  (Unterschrift)

                                                                                         6
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