Zitationsregeln für Projekt- und Bachelorarbeiten - Quellenverzeichnis Grundsatz: eindeutige und vollständige Kennzeichnung der verwendeten Quellen

Die Seite wird erstellt Katharina Beier
 
WEITER LESEN
Studienzentrum WHC/WTD
                                                                          Januar 2022 (V 2.0)

Zitationsregeln für Projekt- und Bachelorarbeiten
Quellenverzeichnis
Grundsatz: eindeutige und vollständige Kennzeichnung der verwendeten Quellen
Quellenangaben umfassen (in dieser Reihenfolge)
 Name (nur eine der folgenden Optionen, aber Präferenz in der angegebenen Reihenfolge)
  1. Nachname der Person/en, die die Quelle verfasst hat/haben, ggf. Vorname/n:
      bei 2 Personen: Name1, Vorname1/Name2, Vorname2
      bei 3 Personen: Name1/Name2/Name3
      bei mehr als 3 Personen: Name1, Vorname1 et al. (et al. = et alii (lat.) = „und andere“)
  2. Behörde, Organisation, Firma, …, in der die Quelle verfasst wurde
      Achtung: Internetseitenbetreiber sind nicht automatisch für alle Inhalte verantwortlich.
  3. Name = O. V. (= ohne Kennung, von wem die Quelle verfasst wurde)
 Erscheinungsjahr (vierstellig in Klammern)
  Quellen mit identischer Kombination von Name und Jahr werden mit fortlaufenden
  Kleinbuchstaben hinter der Jahreszahl unterschieden, z. B. (2020a) und (2020b).
  Achtung: Ein Copyrighthinweis auf einer Internetseite entspricht nicht (unbedingt) dem
  Erstellungsjahr einer dieser Seite entnommenen Quelle.
  Ist eine Jahresangabe nicht zu ermitteln, darf die Nennung nicht unterbleiben. In diesem
  Fall ist die Angabe mit „(o. J.)“ zu formulieren (= ohne Jahresangabe).
 Titel (der zitierten Quelle)
  Achtung: Bei Sammelwerken oder Zeitschriften ist der Titel des Aufsatzes, Kapitels oder
  sonstigen Beitrages zu nennen, aus dem konkret zitiert wird.
 Link (falls zutreffend, also bei Inter- oder Intranetquellen)
 Herausgeber und Werk (falls zutreffend, z. B. bei Sammelwerken)
  Syntax: „in: …“, Name/n wie oben (Vornamen immer abgekürzt), Titel des Werkes
 Zeitschrift (falls zutreffend)
  Syntax: „in: …“, Titel der Zeitschrift/Zeitung sowie Konkretisierung (z. B. Heft-/Band-Nr.)
 Auflage (falls zutreffend)
  Syntax: „x. Aufl.“
  Achtung: Erstauflagen sind nur anzugeben, wenn es bereits Folgeauflagen gibt.
 Verlagsort/e (falls zutreffend; mehrere Orte mit Schrägstrichen getrennt)
 Seitenbereich (falls die genannte Person nur einen Teil zu einem Werk beigetragen hat)
  Syntax: „S. x-y“
 Abrufdatum (falls zutreffend, also bei Inter- oder Intranetquellen)
  Syntax: „abgerufen am xx.xx.xxxx“
Formale Aspekte
 Die Quellenangabe wird mit einem Punkt abgeschlossen.
 Die Quellen sind alphabetisch zu ordnen.
 Eine Untergliederung nach Quellenarten erfolgt nicht. (Ausnahme: Gesetze, s. u.)

                                                                                                1
Kurzbelege
Kurzbelege sind Quellenangaben in verkürzter Form, die eine eindeutige Auffindung der
Quelle im Verzeichnis sowie der betreffenden Passage in der Quelle selbst sicherstellen.
Angaben im Kurzbeleg (in dieser Reihenfolge)
 Name (analog zum Quellenverzeichnis)
  Vornamen werden grundsätzlich abgekürzt.
  Achtung: Wenn durch die Abkürzung von Vornamen die eindeutige Zuordnung zu einer
  Quelle verloren geht, müssen die Vornamen ausgeschrieben werden.
 Erscheinungsjahr (analog zum Quellenverzeichnis)
 Seitenangabe (falls zutreffend)
  Syntax: „S. x“ (bei Verweis auf eine Seite)
  Syntax: „S. x f.“ (bei Verweis auf eine und die folgende Seite, f. = folgende)
  Syntax: „S. x ff.“ (bei Verweis auf eine und mehrere folgende Seiten, ff. = fortfolgende)
  Seitenangaben erfolgen bei Internetquellen nur, sofern sie aus der Quelle ersichtlich sind.

Zitation
Grundsätze
 Alle in den Fußnoten, bei Abbildungen, Tabellen oder im Anhang zitierten Quellen werden
 in das Quellenverzeichnis aufgenommen.
 Auf Abbildungen und Tabellen muss im laufenden Text vor dem jeweiligen Objekt
 mindestens einmal mit der konkreten Abbildungs- bzw. Tabellennummer Bezug
 genommen werden.
 Alle im Quellenverzeichnis aufgelisteten Quellen müssen mindestens einmal in einer
 Fußnote, bei Abbildungen, Tabellen oder im Anhang zitiert werden.
Technik
 Alle Quellenangaben in den Fußnoten, bei Abbildungen, Tabellen oder in Anlagen sind
 als Kurzbeleg zu formulieren.
 Quellenverweise im laufenden Text erfolgen durch hochgestellte Fußnotenziffern hinter
 Begriffen oder Textabsätzen, nicht jedoch hinter Kapitel-, Abschnitts- oder Unterabschnitts-
 Überschriften. Die Fußnoten stehen am Blattende der jeweiligen Textseite.
 Quellenverweise bei Abbildungen oder Tabellen werden nicht durch Fußnotenziffern
 gekennzeichnet, sondern stehen in der nächsten Zeile, beginnend mit „Quelle: …“.
 Quellenverweise im Anhang erfolgen nicht durch Fußnotenziffern, sondern stehen direkt in
 der jeweiligen Anlage, beginnend mit „Quelle: …“.
Varianten
 Indirekte Zitation ist sinngemäße Übernahme von Textpassagen aus einer Quelle und
 Formulierung in eigenen Worten.
  Beim Zitieren wird in der Regel die indirekte Zitation verwendet, um neben der
  inhaltlichen Schlüssigkeit auch einen guten Lesefluss sicherzustellen.
  Bei indirekter Zitation wird der Kurzbeleg nach der Fußnotenziffer mit „vgl.“ eingeleitet.
  Bei selbst erstellten Abbildungen oder Tabellen lautet die Quellenangabe: „Quelle:
  eigene Darstellung“, ggf. auch: „Quelle: eigene Darstellung, in Anl. an: Kurzbeleg“

                                                                                               2
Direkte Zitation ist wortwörtliche, sprachgetreue Übernahme von Text aus einer Quelle.
  Wörtliche Zitate sollten die Ausnahme darstellen und nur dann verwendet werden, wenn
  nicht nur der Inhalt der Aussage, sondern auch deren Formulierung von Bedeutung ist.
  Die eigene Übersetzung eines fremdsprachigen Textes ist kein direktes Zitat.
  Die zitierte Passage wird im Textteil in Anführungszeichen gesetzt.
  Die Auslassung einzelner Wörter oder Halbsätze muss durch Auslassungszeichen in
  eckigen Klammern kenntlich gemacht werden, z. B. „Text […] Text“.
  Grammatik- oder Verständnishinweise können in eckigen Klammern ergänzt werden, z. B.
  „Text [der] Text“ oder „Text sollte es [das Lager; Anm. d. Verf.] monatlich Text“.
  Bei direkter Zitation folgt der Kurzbeleg ohne „vgl.“ unmittelbar nach der Fußnotenziffer.
  Kurzbelege zu Abbildungen, Tabellen oder Anlagen, die original aus einer Quelle
  übernommen wurden (eingescannt oder „nachgezeichnet“), beginnen mit „Quelle: …“, und
  werden wie direkte Zitate ohne „vgl.“ zitiert.

Beispiele zur Zitation
Selbstständige Veröffentlichungen (Bücher)

  Text          „Wirtschaftsgüter sind […] Güter, die in der Lage sind, einen Nutzen zu
                stiften.“1
  Fußnote       1   Bardmann, M. (2019), S. 254
  Quellen-    Bardmann, Manfred (2019): Grundlagen der Allgemeinen
  verzeichnis Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden.

  Text          In einer landesspezifischen Betrachtung nehmen einzelne Kostenarten
                unterschiedliche Anteile an den Gesamtkosten ein.2
  Fußnote       2   vgl. Berndt/Altobelli/Sander (2020), S. 323 f.
  Quellen-    Berndt/Altobelli/Sander (2020): Internationales Marketingmanagement,
  verzeichnis 6. Aufl., Wiesbaden.

Beiträge in Sammelwerken

  Text          Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten wird es möglich,
                Preisrisiken kalkulierbar zu machen und abzusichern.3
  Fußnote       3   vgl. Braun, C./Lange, M. (2011), S. 187
  Quellen-    Braun, Christoph/Lange, Michael (2011): Optimierung des
  verzeichnis Rohstoffeinkaufs mit Derivaten, in: Gabath, C., Innovatives
              Beschaffungsmanagement, Wiesbaden, S. 185-212.

                                                                                           3
Zeitschriften-/Zeitungsartikel

  Text          Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung wird das Ziel verfolgt, das
                Unternehmen fortzuführen, wobei die bisher handelnden Personen in ihrer
                Führungsrolle bleiben.4
  Fußnote       4   vgl. Wißler, E./Walterscheid, J. (2020), S. 2633
  Quellen-    Wißler, Eva/Walterscheid, Joachim (2020): Insolvenz in Eigenverwaltung,
  verzeichnis in: Der Betrieb, Heft 49, Düsseldorf, S. 2633-2637.

  Text          The examination of sustainability is a complex challenge because the time
                aspect leaves room for the interpretation of sustainable activity.5
  Fußnote       5   vgl. Dellnitz et al. (2020), S. 1383
  Quellen-    Dellnitz, Andreas et al. (2020): Energy costs vs. carbon dioxide emissions
  verzeichnis in short-term production planning, in: Journal of Business Economics,
              Volume 90, Berlin/Heidelberg, S. 1383-1407.

Internet-Quellen

  Text          „Frauen verhalten sich oftmals gesundheitsbewusster als Männer und
                ernähren sich ausgewogener.“6
  Fußnote       6   BMG (2020a)
  Quellen-    BMG (2020a): Wie steht es um die Frauengesundheit?,
  verzeichnis https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/
              2020/4-quartal/frauengesundheit.html, abgerufen am 09.12.2020.

  Text          Die wesentlichen Ziele des GPVG sind stabile Finanzen der gesetzlichen
                Krankenkassen, mehr Personal in der Altenpflege und in der Geburtshilfe.7
  Fußnote       7   vgl. BMG (2020b)
  Quellen-    BMG (2020b): Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der
  verzeichnis Gesundheitsversorgung und Pflege,
              https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/
              2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html, abgerufen am 09.12.2020.

Unternehmenspublikationen

  Text          Im Jahr 2018 ist die seit 2013 rückläufige Anzahl der Fälle das erste Mal
                wieder gestiegen, wobei zusätzlich von einem hohen Dunkelfeld
                ausgegangen werden muss.8
  Fußnote       8   vgl. DKSB (2020), S. 34 f.
  Quellen-    DKSB (2020): Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund
  verzeichnis Bundesverband e. V., Berlin.

                                                                                            4
Text           „Das zentrale Ergebnis der Studie war, dass die Kosten für Bildung für
                 viele Familien eine zunehmend große Belastung darstellen.“9
  Fußnote        9   DKSB (2019), S. 11
  Quellen-    DKSB (2019): Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund
  verzeichnis Bundesverband e. V., Berlin.

  Text           „Bei allen Beschaffungsvorgängen […] ist das Vier-Augen-Prinzip
                 einzuhalten.“10
  Fußnote        10   Beispiel GmbH (2020), S. 2
  Quellen-    Beispiel GmbH (2020): Compliance im Einkauf, SOP Q023/17,
  verzeichnis unternehmensinterne Verfahrensanweisung.

Gesetzestexte und EU-Richtlinien

Gesetzestexte werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im
Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen. EU-Richtlinien und
internationales Recht sind wie deutsche Gesetzestexte zu behandeln.
Die Paragraphen des verwendeten Gesetzes müssen im Textteil (direkt im laufenden Text
oder ergänzend in Klammern) genannt werden. Die genaue Spezifizierung erfolgt über eine
Fußnotenziffer in der Fußnote. Im Einzelnen werden Gesetze nach ihrer jeweiligen
Gestaltung und so präzise wie möglich zitiert. Unterschieden werden Absätze,
Unterabsätze, Sätze und Halbsätze sowie Nummern, Ziffern, Buchstaben (litera),
Randnummern (Rn) und Spiegelstriche sowie schließlich gleichbedeutend Alternativen,
Varianten oder Fälle.
Gesetze sind grundsätzlich nach dem aktuellen Stand zu zitieren. Dieser ist im
Bundesgesetzblatt bzw. über die entsprechende Webseite (https://www.gesetze-im-
internet.de) zu finden. Als Zitat für das Quellenverzeichnis zählt das sogenannte Vollzitat,
das in der pdf-Fassung unter „Vollzitat“ aufgeführt ist. Der aktuelle Stand des EU-Rechts
findet sich auf der EUR-Lex-Seite der EU (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html).
Soweit ein Sachbezug zu einer Vorgängerregelung besteht, sind die unterschiedlichen
Gesetzfassungen durch die Zusätze „in der Fassung vom xx.xx.xxxx“ zu bezeichnen.
Gesetzesentwürfe (Referentenentwürfe) werden als „Entwurf eines Gesetzes zu …” unter
Angabe der Fundstelle zitiert. Wenn eine Abkürzung des Gesetzes bereits existiert, ist diese
unter Hinzufügung des Buchstabens „E” für Entwurf zu verwenden. Referentenentwürfe sind
mit ”RefE” zu zitieren.
Werden Gesetze mit ihren Abkürzungen verwendet (z. B. BGB, HGB, SGB, …), sind diese
in das Abkürzungsverzeichnis zu übernehmen.
Kommentare zu Gesetzen sowie Verwaltungsanweisungen sind Veröffentlichungen, die
in das (alphabetisch sortierte) Quellenverzeichnis aufzunehmen sind.

                                                                                               5
Beispiele

  Text          Die maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen zur
                Leistungserbringung müssen dem erweiterten Landesausschuss
                angezeigt werden (§ 116b SGB V).11
  Fußnote       11   vgl. §116b Abs. 2 SGB V in der Fassung vom 26.05.2020
  Quellen-    § 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Sozialgesetzbuch
  verzeichnis (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1
              des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) in der Fassung vom
              26.05.2020.

  Text          Im Referentenentwurf zur Änderung des SGB II (RefE 9-SGB-II-ÄNDG)
                wird die Erlaubnis zur Verarbeitung und Nutzung von Daten zur
                Ausbildungsvermittlung eingefügt.12
  Fußnote       12   vgl. RefE 9-SGB-II-ÄNDG, 01.10.2015, S. 3
  Quellen-    RefE Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
  verzeichnis Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, 01.10.2015, http://www.portal-
              sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2015/2015-12-
              02_9_SGB_II_AendG_Referentenentwurf.pdf, abgerufen am 20.01.2022.

Urteile, Rechtsprechung

Urteile und Dokumente der Rechtsprechung werden am Ende des Quellenverzeichnisses
aufgeführt, also gesammelt im Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen.
Anzugeben sind Gericht und Fundstelle (bei einer amtlichen Sammlung der Bundesgerichte
genügt die Kurzform der Sammlung), Band der amtlichen Sammlung, Anfangsseite der
Entscheidung, Seite mit zitierter Textstelle sowie ggf. die Randnummer (Rn., bei neueren
Entscheidungen des BGH), neben der die zitierte Aussage steht.
Alternativ kann auch eine Variante mit Nennung des Entscheidungsdatums und des
Aktenzeichens gewählt werden.
Bei mehreren Fundstellen hat die amtliche Sammlung (z. B. BGHZ, BverfGE) Vorrang vor
anderen Fundstellen.
Beispiele

  Text          Der Schadenersatzanspruch wurde in einer einschlägigen
                Rechtsprechung zu einer Zusicherungsfähigen Eigenschaft durch das
                BGH niedergelegt (BGHZ 111, 75, 82). In der St. Rspr. des
                Bundesgerichtshofes in Zivilsachen wurden die unmittelbaren
                Herausgabeansprüche an mittelbare Besitzer geregelt (BGHZ 34, 27, 30;
                67, 122, 127; 82, 301, 303; 146, 231, 235).13
                oder Klammer abgekürzt: (St. Rspr. seit BGHZ 34, 27, 30).13
  Fußnote       13   vgl. BverfGE 135, 259, Rn. 19
  Quellen-    BGH, Beschluss vom 10.10.2018 – 4 StR 591/17, NJW 2018, 3598,
  verzeichnis OLG Koblenz, Urteil vom 1.6.2015 – 12 U 991/14, NJW 2016, 331
              BGH NJW 2011, 1203 Rn. 18 oder BVerfGE 100, 313, 322,
              BVerfG v. 12.10.1993, BVerfGE 89, 155, 209 f. – Maastricht.

                                                                                           6
Text            Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil festgelegt, dass eine
                  Krankenkasse dem Grunde nach einen Patienten auf einen vermuteten
                  Behandlungsfehler des Arztes hinweisen darf (OLG Köln 22.08.2018 - Az.
                  5 U 26/18).14
                  14 vgl.
                        OLG Köln, Urteile vom 25.06.2018 und 22.08.2018 - Az. 5 U 26/18,
  Fußnote
                  S. 7 – 12, Rn 7 - 12
  Quellen-    OLG Köln, Urteile vom 25.06.2018 und 22.08.2018 - Az. 5 U 26/18.
  verzeichnis

Normen

Normen werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im
Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen.
Normen sind keine Gesetze, sondern Übereinkünfte der Wirtschaft. Somit ist die
Normungsorganisation, die für eine konkrete Norm verantwortlich ist, wesentlicher Teil der
Quellenangabe:
        DIN: Eine DIN-Norm geht auf das Deutsche Institut für Normung e.V. zurück.
        EN: Hier handelt es sich um eine Norm mit europaweiter Geltung. Diese wird von
         einer der drei Stellen CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC
         (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) oder ETSI (Europäisches
         Institut für Telekommunikationsnormen) in Kraft gesetzt.
        ISO: Eine ISO-Norm ist eine Norm mit internationaler Geltung, die meist von der
         International Organisation for Standardisation (IOS) verabschiedet wird.
Die aktuellen Normen sind in der PERINORM-Datenbank der DHBW-Bibliothek zu finden
(http://www-fr.redi-bw.de/shib/login.php?PSID=a6c24cc25cbddcef0520a0c58901674e9).
Anzugeben sind Herausgeber, Norm (so präzise wie möglich spezifiziert), Fundstelle sowie
Fassung/Stand. Im Text ist die Norm in der Normierungssystematik (s. Beispiel) zu
benennen.
Hinweis: In Deutschland ist in der Regel der Beuth-Verlag in Berlin für das Publizieren
zuständig.
Kommentare zu Normen sind Veröffentlichungen, die in das (alphabetisch sortierte)
Quellenverzeichnis aufzunehmen sind.
Beispiel

  Text            In der einschlägigen Norm DIN 69901-1:2009-01 sind unter 4.6 die
                  Bedingungen der Unterstützungen durch die Trägerorganisation
                  festgelegt.15
  Fußnote         15   vgl. DIN 69901-1:2009-01, S. 7
  Quellen-    DIN e.V. (2009): DIN 69901-1:2009-01, Projektmanagement –
  verzeichnis Projektmanagementsysteme, Teil 1: Grundlagen, Berlin.

                                                                                             7
Leitlinien

Leitlinien werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im
Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen.
Leitlinien sind in der offiziellen letztgültigen Fassung unter Angabe der Registernummer
zu zitieren. Die Art der Fassung (Lang- oder Kurzfassung) sowie die Entwicklungsstufe der
Leitlinie (siehe Beispiel) sind mit anzugeben. Sollten diese nicht mehr gelten, ist dies durch
das „gültig bis“-Datum zu kennzeichnen.
Als Herausgeber bei Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaften) sind grundsätzlich die im Impressum der jeweiligen
Leitlinie angegebenen Hauptherausgeber (BÄK, KBV, AWMF) anzuführen. Die jeweils
mitarbeitenden Fachgesellschaften sind nicht zu nennen.
Kommentare zu Leitlinien sind Veröffentlichungen, die in das (alphabetisch sortierte)
Quellenverzeichnis aufzunehmen sind.
Beispiel

  Text           In der Nationalen Versorgungsleitlinie S3 zu COPD (NVL COPD) werden
                 unter 6.1 die Indikationen zur pneumologischen Rehabilitation
                 zusammengefasst und bewertet.16
  Fußnote        16   vgl. NVL COPD, Langfassung, S. 78
  Quellen-    BÄK, KBV, AWMF: Nationale Versorgungsleitlinien COPD, Langfassung,
  verzeichnis Stand 25.06.2021, Reg.Nr. nvl-003, Entwicklungsstufe S3.

Verträge und andere offizielle Dokumente

Verträge, vertragsähnliche Dokumente sowie offizielle Dokumente (z. B. Verordnungen,
Rahmenvereinbarungen) werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also
gesammelt im Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen.
Der Zitierverweis beginnt mit dem Namen des Vertrages, Vertragspartner, gefolgt von
Abschlussdatum, ggf. Fundstelle, ggf. Ratifikationsstatus, Datum Inkrafttreten, ggf. Land.
Offizielle Dokumente werden mit vollständigem amtlichem Titel unter Angabe ihrer
Dokumentennummer oder Signatur zitiert. Falls vorhanden sind auch Veröffentlichungs-
/Kundmachungsort (z. B. Amtsblatt), Autorenschaft und Datum anzugeben.
Beispiele

  Text           Die Informationspflicht der AOK gegenüber den Hausärzten wird im neuen
                 Hausarztvertrag (Hausarztvertrag BaWü, 2021) in einer dezidierten
                 fachkompetenten Bringschuld formuliert.17
  Fußnote        17   vgl. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden, 2021, S. 17
  Quellen-    Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg vom
  verzeichnis 08.05.2008 i.d.F. vom 01.10.2021 gemäß § 73 b SGB V zwischen AOK
              Baden-Württemberg, Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, Medi-
              Verbund Baden-Württemberg AG, Medi-Verbund e.V., Hausärzteverband
              Baden-Württemberg, BVKJ.Service GmbH und teilnehmenden
              Hausärzten.

                                                                                                 8
Text                Die Rahmenvereinbarung (Rahmenvereinbarung Logopädie,
                      01.08.2021) in Österreich legt im Gegensatz zu den in Deutschland
                      gültigen Rahmenverträgen das Ökonomiegebot in § 13 expressis verbis
                      fest.18
  Fußnote             18   vgl. Rahmenvereinbarung Logopädie (logopädieaustria, ÖGK), S. 9
  Quellen-            Rahmenvereinbarung Logopädie über die Erbringung logopädisch-
  verzeichnis         phoniatrischer Leistungen durch freiberuflich tätige Logopädinnen und
                      Logopäden zwischen logopädieaustria und der ÖGK, 01.01.2022,
                      https://logopaedieaustria.at/sites/default/files/downloads/Rahmenverein
                      barung%20logop%C3%A4dieaustria_%C3%96GK_0.pdf, abgerufen
                      am 20.01.2022.

Experteninterviews

Grundsatz: Für die Arbeit relevante, wichtige mündliche Aussagen und Informationen, zu
denen es keine schriftliche Quelle gibt, müssen durch ein Gesprächsprotokoll im Anhang
dokumentiert werden.
Angaben in der Anlage umfassen:
 Beteiligte
  In der Regel ist Funktion und Name zu nennen, wichtiger ist dabei die Funktion, die
  deshalb auch im Titel der Anlage bevorzugt aufzuführen ist.
  Bei unternehmensexternen Personen ist anzugeben, aus welcher Beschäftigung oder
  Tätigkeit heraus sie befragt wurden.
    Gesprächsleitung
    Teilnehmende
    ggf. Protokollführung (falls nicht die Gesprächsleitung das Protokoll führt)
 Gesprächsthema/-gegenstand
 Eckdaten
    Datum, Uhrzeit
    ggf. Ort
    Kommunikationsform (z. B. persönlich, telefonisch, per Videokonferenz, …)
Durch Unterschreiben können die Teilnehmenden zum Ausdruck bringen, dass die
Gesprächsinhalte im Protokoll korrekt wiedergegeben sind.
Beispiel

  Text           Die größten Probleme im Prozessdurchlauf verursachen die
                 Zwischenlagerbestände auf Lagerplatz ZL017.19
  Fußnote        19   vgl. Anlage 3
  Quellen-    kein Eintrag!
  verzeichnis
  Anhang         Anlage 3: Gesprächsprotokoll Produktionsleitung

                                                                                                9
Abgabe eines Datenträgers (CD oder USB-Stick)
Bei sämtlichen wissenschaftlichen Arbeiten besteht die Verpflichtung, einen Datenträger (CD
oder USB-Stick) zusätzlich zur Papierform mit abzugeben. Der Datenträger sollte (z. B.
eingesteckt in eine eingeklebte Hülle) mit der Arbeit verbunden und idealerweise beschriftet
sein (Kurs, Name, Kennung: PA1, PA2 oder BA).
Inhalt des Datenträgers
     Arbeit als Word-Datei
     alle Internetquellen in einem separaten Verzeichnis als html- oder pdf-Dateien oder
      als Screenshot in einem Grafikformat abgespeichert
     ggf. weitere Dokumente, die zum Verständnis der Arbeit beitragen bzw. die Arbeit in
      sinnvoller Weise ergänzen (z. B. Kalkulationsdateien, deren Ergebnisse in die Arbeit
      eingegangen sind)

Beispielhafte Formatierungen von Quellenverzeichnissen
Grundsatz: Die Formatierung sollte das schnelle Auffinden von Quellen unterstützen.

Bardmann, Manfred (2019)
          Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden.
Berndt/Altobelli/Sander (2020)
          Internationales Marketingmanagement, 6. Aufl., Wiesbaden.
BMG (2020a)
          Wie steht es um die Frauengesundheit?,
          https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/4-
          quartal/frauengesundheit.html, abgerufen am 09.12.2020.
BMG (2020b)
          Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und
          Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/
          2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html, abgerufen am 09.12.2020.
Braun, Christoph/Lange, Michael (2011)
          Optimierung des Rohstoffeinkaufs mit Derivaten, in: Gabath, C., Innovatives
          Beschaffungsmanagement, Wiesbaden, S. 185-212.
Dellnitz, Andreas et al. (2020)
          Energy costs vs. carbon dioxide emissions in short-term production planning, in:
          Journal of Business Economics, Volume 90, Berlin/Heidelberg, S. 1383-1407.
DKSB (2019)
          Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin.
DKSB (2020)
          Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin.
Wißler, Eva/Walterscheid, Joachim (2020)
          Insolvenz in Eigenverwaltung, in: Der Betrieb, Heft 49, Düsseldorf, S. 2633-2637.

                                                                                             10
Bardmann, Manfred (2019): Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl.,
Wiesbaden.
Berndt/Altobelli/Sander (2020): Internationales Marketingmanagement, 6. Aufl.,
Wiesbaden.
BMG (2020a): Wie steht es um die Frauengesundheit?,
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/4-
quartal/frauengesundheit.html, abgerufen am 09.12.2020.
BMG (2020b): Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
und Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/
2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html, abgerufen am 09.12.2020.
Braun, Christoph/Lange, Michael (2011): Optimierung des Rohstoffeinkaufs mit Derivaten,
in: Gabath, C., Innovatives Beschaffungsmanagement, Wiesbaden, S. 185-212.
Dellnitz, Andreas et al. (2020): Energy costs vs. carbon dioxide emissions in short-term
production planning, in: Journal of Business Economics, Volume 90, Berlin/Heidelberg, S.
1383-1407.
DKSB (2019): Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V.,
Berlin.
DKSB (2020): Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V.,
Berlin.
Wißler, Eva/Walterscheid, Joachim (2020): Insolvenz in Eigenverwaltung, in: Der Betrieb,
Heft 49, Düsseldorf, S. 2633-2637.

 Bardmann, Manfred          Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl.,
 (2019)                     Wiesbaden.
 Berndt/Altobelli/Sander    Internationales Marketingmanagement, 6. Aufl., Wiesbaden.
 (2020)
 BMG (2020a)                Wie steht es um die Frauengesundheit?,
                            https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/
                            pressemitteilungen/2020/4-quartal/frauengesundheit.html,
                            abgerufen am 09.12.2020.
 BMG (2020b)                Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der
                            Gesundheitsversorgung und Pflege,
                            https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/
                            pressemitteilungen/2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html,
                            abgerufen am 09.12.2020.
 Braun, Christoph/          Optimierung des Rohstoffeinkaufs mit Derivaten, in:
 Lange, Michael (2011)      Gabath, C., Innovatives Beschaffungsmanagement,
                            Wiesbaden, S. 185-212.
 Dellnitz, Andreas et al.   Energy costs vs. carbon dioxide emissions in short-term
 (2020)                     production planning, in: Journal of Business Economics,
                            Volume 90, Berlin/Heidelberg, S. 1383-1407.

                                                                                           11
DKSB (2019)             Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund
                        Bundesverband e. V., Berlin.
DKSB (2020)             Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund
                        Bundesverband e. V., Berlin.
Wißler, Eva/            Insolvenz in Eigenverwaltung, in: Der Betrieb, Heft 49,
Walterscheid, Joachim   Düsseldorf, S. 2633-2637.
(2020)

                                                                                  12
Sie können auch lesen