Zitationsregeln für Projekt- und Bachelorarbeiten - Quellenverzeichnis Grundsatz: eindeutige und vollständige Kennzeichnung der verwendeten Quellen
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Studienzentrum WHC/WTD Januar 2022 (V 2.0) Zitationsregeln für Projekt- und Bachelorarbeiten Quellenverzeichnis Grundsatz: eindeutige und vollständige Kennzeichnung der verwendeten Quellen Quellenangaben umfassen (in dieser Reihenfolge) Name (nur eine der folgenden Optionen, aber Präferenz in der angegebenen Reihenfolge) 1. Nachname der Person/en, die die Quelle verfasst hat/haben, ggf. Vorname/n: bei 2 Personen: Name1, Vorname1/Name2, Vorname2 bei 3 Personen: Name1/Name2/Name3 bei mehr als 3 Personen: Name1, Vorname1 et al. (et al. = et alii (lat.) = „und andere“) 2. Behörde, Organisation, Firma, …, in der die Quelle verfasst wurde Achtung: Internetseitenbetreiber sind nicht automatisch für alle Inhalte verantwortlich. 3. Name = O. V. (= ohne Kennung, von wem die Quelle verfasst wurde) Erscheinungsjahr (vierstellig in Klammern) Quellen mit identischer Kombination von Name und Jahr werden mit fortlaufenden Kleinbuchstaben hinter der Jahreszahl unterschieden, z. B. (2020a) und (2020b). Achtung: Ein Copyrighthinweis auf einer Internetseite entspricht nicht (unbedingt) dem Erstellungsjahr einer dieser Seite entnommenen Quelle. Ist eine Jahresangabe nicht zu ermitteln, darf die Nennung nicht unterbleiben. In diesem Fall ist die Angabe mit „(o. J.)“ zu formulieren (= ohne Jahresangabe). Titel (der zitierten Quelle) Achtung: Bei Sammelwerken oder Zeitschriften ist der Titel des Aufsatzes, Kapitels oder sonstigen Beitrages zu nennen, aus dem konkret zitiert wird. Link (falls zutreffend, also bei Inter- oder Intranetquellen) Herausgeber und Werk (falls zutreffend, z. B. bei Sammelwerken) Syntax: „in: …“, Name/n wie oben (Vornamen immer abgekürzt), Titel des Werkes Zeitschrift (falls zutreffend) Syntax: „in: …“, Titel der Zeitschrift/Zeitung sowie Konkretisierung (z. B. Heft-/Band-Nr.) Auflage (falls zutreffend) Syntax: „x. Aufl.“ Achtung: Erstauflagen sind nur anzugeben, wenn es bereits Folgeauflagen gibt. Verlagsort/e (falls zutreffend; mehrere Orte mit Schrägstrichen getrennt) Seitenbereich (falls die genannte Person nur einen Teil zu einem Werk beigetragen hat) Syntax: „S. x-y“ Abrufdatum (falls zutreffend, also bei Inter- oder Intranetquellen) Syntax: „abgerufen am xx.xx.xxxx“ Formale Aspekte Die Quellenangabe wird mit einem Punkt abgeschlossen. Die Quellen sind alphabetisch zu ordnen. Eine Untergliederung nach Quellenarten erfolgt nicht. (Ausnahme: Gesetze, s. u.) 1
Kurzbelege Kurzbelege sind Quellenangaben in verkürzter Form, die eine eindeutige Auffindung der Quelle im Verzeichnis sowie der betreffenden Passage in der Quelle selbst sicherstellen. Angaben im Kurzbeleg (in dieser Reihenfolge) Name (analog zum Quellenverzeichnis) Vornamen werden grundsätzlich abgekürzt. Achtung: Wenn durch die Abkürzung von Vornamen die eindeutige Zuordnung zu einer Quelle verloren geht, müssen die Vornamen ausgeschrieben werden. Erscheinungsjahr (analog zum Quellenverzeichnis) Seitenangabe (falls zutreffend) Syntax: „S. x“ (bei Verweis auf eine Seite) Syntax: „S. x f.“ (bei Verweis auf eine und die folgende Seite, f. = folgende) Syntax: „S. x ff.“ (bei Verweis auf eine und mehrere folgende Seiten, ff. = fortfolgende) Seitenangaben erfolgen bei Internetquellen nur, sofern sie aus der Quelle ersichtlich sind. Zitation Grundsätze Alle in den Fußnoten, bei Abbildungen, Tabellen oder im Anhang zitierten Quellen werden in das Quellenverzeichnis aufgenommen. Auf Abbildungen und Tabellen muss im laufenden Text vor dem jeweiligen Objekt mindestens einmal mit der konkreten Abbildungs- bzw. Tabellennummer Bezug genommen werden. Alle im Quellenverzeichnis aufgelisteten Quellen müssen mindestens einmal in einer Fußnote, bei Abbildungen, Tabellen oder im Anhang zitiert werden. Technik Alle Quellenangaben in den Fußnoten, bei Abbildungen, Tabellen oder in Anlagen sind als Kurzbeleg zu formulieren. Quellenverweise im laufenden Text erfolgen durch hochgestellte Fußnotenziffern hinter Begriffen oder Textabsätzen, nicht jedoch hinter Kapitel-, Abschnitts- oder Unterabschnitts- Überschriften. Die Fußnoten stehen am Blattende der jeweiligen Textseite. Quellenverweise bei Abbildungen oder Tabellen werden nicht durch Fußnotenziffern gekennzeichnet, sondern stehen in der nächsten Zeile, beginnend mit „Quelle: …“. Quellenverweise im Anhang erfolgen nicht durch Fußnotenziffern, sondern stehen direkt in der jeweiligen Anlage, beginnend mit „Quelle: …“. Varianten Indirekte Zitation ist sinngemäße Übernahme von Textpassagen aus einer Quelle und Formulierung in eigenen Worten. Beim Zitieren wird in der Regel die indirekte Zitation verwendet, um neben der inhaltlichen Schlüssigkeit auch einen guten Lesefluss sicherzustellen. Bei indirekter Zitation wird der Kurzbeleg nach der Fußnotenziffer mit „vgl.“ eingeleitet. Bei selbst erstellten Abbildungen oder Tabellen lautet die Quellenangabe: „Quelle: eigene Darstellung“, ggf. auch: „Quelle: eigene Darstellung, in Anl. an: Kurzbeleg“ 2
Direkte Zitation ist wortwörtliche, sprachgetreue Übernahme von Text aus einer Quelle. Wörtliche Zitate sollten die Ausnahme darstellen und nur dann verwendet werden, wenn nicht nur der Inhalt der Aussage, sondern auch deren Formulierung von Bedeutung ist. Die eigene Übersetzung eines fremdsprachigen Textes ist kein direktes Zitat. Die zitierte Passage wird im Textteil in Anführungszeichen gesetzt. Die Auslassung einzelner Wörter oder Halbsätze muss durch Auslassungszeichen in eckigen Klammern kenntlich gemacht werden, z. B. „Text […] Text“. Grammatik- oder Verständnishinweise können in eckigen Klammern ergänzt werden, z. B. „Text [der] Text“ oder „Text sollte es [das Lager; Anm. d. Verf.] monatlich Text“. Bei direkter Zitation folgt der Kurzbeleg ohne „vgl.“ unmittelbar nach der Fußnotenziffer. Kurzbelege zu Abbildungen, Tabellen oder Anlagen, die original aus einer Quelle übernommen wurden (eingescannt oder „nachgezeichnet“), beginnen mit „Quelle: …“, und werden wie direkte Zitate ohne „vgl.“ zitiert. Beispiele zur Zitation Selbstständige Veröffentlichungen (Bücher) Text „Wirtschaftsgüter sind […] Güter, die in der Lage sind, einen Nutzen zu stiften.“1 Fußnote 1 Bardmann, M. (2019), S. 254 Quellen- Bardmann, Manfred (2019): Grundlagen der Allgemeinen verzeichnis Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden. Text In einer landesspezifischen Betrachtung nehmen einzelne Kostenarten unterschiedliche Anteile an den Gesamtkosten ein.2 Fußnote 2 vgl. Berndt/Altobelli/Sander (2020), S. 323 f. Quellen- Berndt/Altobelli/Sander (2020): Internationales Marketingmanagement, verzeichnis 6. Aufl., Wiesbaden. Beiträge in Sammelwerken Text Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten wird es möglich, Preisrisiken kalkulierbar zu machen und abzusichern.3 Fußnote 3 vgl. Braun, C./Lange, M. (2011), S. 187 Quellen- Braun, Christoph/Lange, Michael (2011): Optimierung des verzeichnis Rohstoffeinkaufs mit Derivaten, in: Gabath, C., Innovatives Beschaffungsmanagement, Wiesbaden, S. 185-212. 3
Zeitschriften-/Zeitungsartikel Text Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung wird das Ziel verfolgt, das Unternehmen fortzuführen, wobei die bisher handelnden Personen in ihrer Führungsrolle bleiben.4 Fußnote 4 vgl. Wißler, E./Walterscheid, J. (2020), S. 2633 Quellen- Wißler, Eva/Walterscheid, Joachim (2020): Insolvenz in Eigenverwaltung, verzeichnis in: Der Betrieb, Heft 49, Düsseldorf, S. 2633-2637. Text The examination of sustainability is a complex challenge because the time aspect leaves room for the interpretation of sustainable activity.5 Fußnote 5 vgl. Dellnitz et al. (2020), S. 1383 Quellen- Dellnitz, Andreas et al. (2020): Energy costs vs. carbon dioxide emissions verzeichnis in short-term production planning, in: Journal of Business Economics, Volume 90, Berlin/Heidelberg, S. 1383-1407. Internet-Quellen Text „Frauen verhalten sich oftmals gesundheitsbewusster als Männer und ernähren sich ausgewogener.“6 Fußnote 6 BMG (2020a) Quellen- BMG (2020a): Wie steht es um die Frauengesundheit?, verzeichnis https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/ 2020/4-quartal/frauengesundheit.html, abgerufen am 09.12.2020. Text Die wesentlichen Ziele des GPVG sind stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen, mehr Personal in der Altenpflege und in der Geburtshilfe.7 Fußnote 7 vgl. BMG (2020b) Quellen- BMG (2020b): Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der verzeichnis Gesundheitsversorgung und Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/ 2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html, abgerufen am 09.12.2020. Unternehmenspublikationen Text Im Jahr 2018 ist die seit 2013 rückläufige Anzahl der Fälle das erste Mal wieder gestiegen, wobei zusätzlich von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden muss.8 Fußnote 8 vgl. DKSB (2020), S. 34 f. Quellen- DKSB (2020): Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund verzeichnis Bundesverband e. V., Berlin. 4
Text „Das zentrale Ergebnis der Studie war, dass die Kosten für Bildung für viele Familien eine zunehmend große Belastung darstellen.“9 Fußnote 9 DKSB (2019), S. 11 Quellen- DKSB (2019): Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund verzeichnis Bundesverband e. V., Berlin. Text „Bei allen Beschaffungsvorgängen […] ist das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten.“10 Fußnote 10 Beispiel GmbH (2020), S. 2 Quellen- Beispiel GmbH (2020): Compliance im Einkauf, SOP Q023/17, verzeichnis unternehmensinterne Verfahrensanweisung. Gesetzestexte und EU-Richtlinien Gesetzestexte werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen. EU-Richtlinien und internationales Recht sind wie deutsche Gesetzestexte zu behandeln. Die Paragraphen des verwendeten Gesetzes müssen im Textteil (direkt im laufenden Text oder ergänzend in Klammern) genannt werden. Die genaue Spezifizierung erfolgt über eine Fußnotenziffer in der Fußnote. Im Einzelnen werden Gesetze nach ihrer jeweiligen Gestaltung und so präzise wie möglich zitiert. Unterschieden werden Absätze, Unterabsätze, Sätze und Halbsätze sowie Nummern, Ziffern, Buchstaben (litera), Randnummern (Rn) und Spiegelstriche sowie schließlich gleichbedeutend Alternativen, Varianten oder Fälle. Gesetze sind grundsätzlich nach dem aktuellen Stand zu zitieren. Dieser ist im Bundesgesetzblatt bzw. über die entsprechende Webseite (https://www.gesetze-im- internet.de) zu finden. Als Zitat für das Quellenverzeichnis zählt das sogenannte Vollzitat, das in der pdf-Fassung unter „Vollzitat“ aufgeführt ist. Der aktuelle Stand des EU-Rechts findet sich auf der EUR-Lex-Seite der EU (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html). Soweit ein Sachbezug zu einer Vorgängerregelung besteht, sind die unterschiedlichen Gesetzfassungen durch die Zusätze „in der Fassung vom xx.xx.xxxx“ zu bezeichnen. Gesetzesentwürfe (Referentenentwürfe) werden als „Entwurf eines Gesetzes zu …” unter Angabe der Fundstelle zitiert. Wenn eine Abkürzung des Gesetzes bereits existiert, ist diese unter Hinzufügung des Buchstabens „E” für Entwurf zu verwenden. Referentenentwürfe sind mit ”RefE” zu zitieren. Werden Gesetze mit ihren Abkürzungen verwendet (z. B. BGB, HGB, SGB, …), sind diese in das Abkürzungsverzeichnis zu übernehmen. Kommentare zu Gesetzen sowie Verwaltungsanweisungen sind Veröffentlichungen, die in das (alphabetisch sortierte) Quellenverzeichnis aufzunehmen sind. 5
Beispiele Text Die maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen zur Leistungserbringung müssen dem erweiterten Landesausschuss angezeigt werden (§ 116b SGB V).11 Fußnote 11 vgl. §116b Abs. 2 SGB V in der Fassung vom 26.05.2020 Quellen- § 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Sozialgesetzbuch verzeichnis (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) in der Fassung vom 26.05.2020. Text Im Referentenentwurf zur Änderung des SGB II (RefE 9-SGB-II-ÄNDG) wird die Erlaubnis zur Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Ausbildungsvermittlung eingefügt.12 Fußnote 12 vgl. RefE 9-SGB-II-ÄNDG, 01.10.2015, S. 3 Quellen- RefE Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches verzeichnis Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, 01.10.2015, http://www.portal- sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2015/2015-12- 02_9_SGB_II_AendG_Referentenentwurf.pdf, abgerufen am 20.01.2022. Urteile, Rechtsprechung Urteile und Dokumente der Rechtsprechung werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen. Anzugeben sind Gericht und Fundstelle (bei einer amtlichen Sammlung der Bundesgerichte genügt die Kurzform der Sammlung), Band der amtlichen Sammlung, Anfangsseite der Entscheidung, Seite mit zitierter Textstelle sowie ggf. die Randnummer (Rn., bei neueren Entscheidungen des BGH), neben der die zitierte Aussage steht. Alternativ kann auch eine Variante mit Nennung des Entscheidungsdatums und des Aktenzeichens gewählt werden. Bei mehreren Fundstellen hat die amtliche Sammlung (z. B. BGHZ, BverfGE) Vorrang vor anderen Fundstellen. Beispiele Text Der Schadenersatzanspruch wurde in einer einschlägigen Rechtsprechung zu einer Zusicherungsfähigen Eigenschaft durch das BGH niedergelegt (BGHZ 111, 75, 82). In der St. Rspr. des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen wurden die unmittelbaren Herausgabeansprüche an mittelbare Besitzer geregelt (BGHZ 34, 27, 30; 67, 122, 127; 82, 301, 303; 146, 231, 235).13 oder Klammer abgekürzt: (St. Rspr. seit BGHZ 34, 27, 30).13 Fußnote 13 vgl. BverfGE 135, 259, Rn. 19 Quellen- BGH, Beschluss vom 10.10.2018 – 4 StR 591/17, NJW 2018, 3598, verzeichnis OLG Koblenz, Urteil vom 1.6.2015 – 12 U 991/14, NJW 2016, 331 BGH NJW 2011, 1203 Rn. 18 oder BVerfGE 100, 313, 322, BVerfG v. 12.10.1993, BVerfGE 89, 155, 209 f. – Maastricht. 6
Text Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil festgelegt, dass eine Krankenkasse dem Grunde nach einen Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hinweisen darf (OLG Köln 22.08.2018 - Az. 5 U 26/18).14 14 vgl. OLG Köln, Urteile vom 25.06.2018 und 22.08.2018 - Az. 5 U 26/18, Fußnote S. 7 – 12, Rn 7 - 12 Quellen- OLG Köln, Urteile vom 25.06.2018 und 22.08.2018 - Az. 5 U 26/18. verzeichnis Normen Normen werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen. Normen sind keine Gesetze, sondern Übereinkünfte der Wirtschaft. Somit ist die Normungsorganisation, die für eine konkrete Norm verantwortlich ist, wesentlicher Teil der Quellenangabe: DIN: Eine DIN-Norm geht auf das Deutsche Institut für Normung e.V. zurück. EN: Hier handelt es sich um eine Norm mit europaweiter Geltung. Diese wird von einer der drei Stellen CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) oder ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) in Kraft gesetzt. ISO: Eine ISO-Norm ist eine Norm mit internationaler Geltung, die meist von der International Organisation for Standardisation (IOS) verabschiedet wird. Die aktuellen Normen sind in der PERINORM-Datenbank der DHBW-Bibliothek zu finden (http://www-fr.redi-bw.de/shib/login.php?PSID=a6c24cc25cbddcef0520a0c58901674e9). Anzugeben sind Herausgeber, Norm (so präzise wie möglich spezifiziert), Fundstelle sowie Fassung/Stand. Im Text ist die Norm in der Normierungssystematik (s. Beispiel) zu benennen. Hinweis: In Deutschland ist in der Regel der Beuth-Verlag in Berlin für das Publizieren zuständig. Kommentare zu Normen sind Veröffentlichungen, die in das (alphabetisch sortierte) Quellenverzeichnis aufzunehmen sind. Beispiel Text In der einschlägigen Norm DIN 69901-1:2009-01 sind unter 4.6 die Bedingungen der Unterstützungen durch die Trägerorganisation festgelegt.15 Fußnote 15 vgl. DIN 69901-1:2009-01, S. 7 Quellen- DIN e.V. (2009): DIN 69901-1:2009-01, Projektmanagement – verzeichnis Projektmanagementsysteme, Teil 1: Grundlagen, Berlin. 7
Leitlinien Leitlinien werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen. Leitlinien sind in der offiziellen letztgültigen Fassung unter Angabe der Registernummer zu zitieren. Die Art der Fassung (Lang- oder Kurzfassung) sowie die Entwicklungsstufe der Leitlinie (siehe Beispiel) sind mit anzugeben. Sollten diese nicht mehr gelten, ist dies durch das „gültig bis“-Datum zu kennzeichnen. Als Herausgeber bei Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften) sind grundsätzlich die im Impressum der jeweiligen Leitlinie angegebenen Hauptherausgeber (BÄK, KBV, AWMF) anzuführen. Die jeweils mitarbeitenden Fachgesellschaften sind nicht zu nennen. Kommentare zu Leitlinien sind Veröffentlichungen, die in das (alphabetisch sortierte) Quellenverzeichnis aufzunehmen sind. Beispiel Text In der Nationalen Versorgungsleitlinie S3 zu COPD (NVL COPD) werden unter 6.1 die Indikationen zur pneumologischen Rehabilitation zusammengefasst und bewertet.16 Fußnote 16 vgl. NVL COPD, Langfassung, S. 78 Quellen- BÄK, KBV, AWMF: Nationale Versorgungsleitlinien COPD, Langfassung, verzeichnis Stand 25.06.2021, Reg.Nr. nvl-003, Entwicklungsstufe S3. Verträge und andere offizielle Dokumente Verträge, vertragsähnliche Dokumente sowie offizielle Dokumente (z. B. Verordnungen, Rahmenvereinbarungen) werden am Ende des Quellenverzeichnisses aufgeführt, also gesammelt im Anschluss an die alphabetische Reihung der übrigen Quellen. Der Zitierverweis beginnt mit dem Namen des Vertrages, Vertragspartner, gefolgt von Abschlussdatum, ggf. Fundstelle, ggf. Ratifikationsstatus, Datum Inkrafttreten, ggf. Land. Offizielle Dokumente werden mit vollständigem amtlichem Titel unter Angabe ihrer Dokumentennummer oder Signatur zitiert. Falls vorhanden sind auch Veröffentlichungs- /Kundmachungsort (z. B. Amtsblatt), Autorenschaft und Datum anzugeben. Beispiele Text Die Informationspflicht der AOK gegenüber den Hausärzten wird im neuen Hausarztvertrag (Hausarztvertrag BaWü, 2021) in einer dezidierten fachkompetenten Bringschuld formuliert.17 Fußnote 17 vgl. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden, 2021, S. 17 Quellen- Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg vom verzeichnis 08.05.2008 i.d.F. vom 01.10.2021 gemäß § 73 b SGB V zwischen AOK Baden-Württemberg, Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, Medi- Verbund Baden-Württemberg AG, Medi-Verbund e.V., Hausärzteverband Baden-Württemberg, BVKJ.Service GmbH und teilnehmenden Hausärzten. 8
Text Die Rahmenvereinbarung (Rahmenvereinbarung Logopädie, 01.08.2021) in Österreich legt im Gegensatz zu den in Deutschland gültigen Rahmenverträgen das Ökonomiegebot in § 13 expressis verbis fest.18 Fußnote 18 vgl. Rahmenvereinbarung Logopädie (logopädieaustria, ÖGK), S. 9 Quellen- Rahmenvereinbarung Logopädie über die Erbringung logopädisch- verzeichnis phoniatrischer Leistungen durch freiberuflich tätige Logopädinnen und Logopäden zwischen logopädieaustria und der ÖGK, 01.01.2022, https://logopaedieaustria.at/sites/default/files/downloads/Rahmenverein barung%20logop%C3%A4dieaustria_%C3%96GK_0.pdf, abgerufen am 20.01.2022. Experteninterviews Grundsatz: Für die Arbeit relevante, wichtige mündliche Aussagen und Informationen, zu denen es keine schriftliche Quelle gibt, müssen durch ein Gesprächsprotokoll im Anhang dokumentiert werden. Angaben in der Anlage umfassen: Beteiligte In der Regel ist Funktion und Name zu nennen, wichtiger ist dabei die Funktion, die deshalb auch im Titel der Anlage bevorzugt aufzuführen ist. Bei unternehmensexternen Personen ist anzugeben, aus welcher Beschäftigung oder Tätigkeit heraus sie befragt wurden. Gesprächsleitung Teilnehmende ggf. Protokollführung (falls nicht die Gesprächsleitung das Protokoll führt) Gesprächsthema/-gegenstand Eckdaten Datum, Uhrzeit ggf. Ort Kommunikationsform (z. B. persönlich, telefonisch, per Videokonferenz, …) Durch Unterschreiben können die Teilnehmenden zum Ausdruck bringen, dass die Gesprächsinhalte im Protokoll korrekt wiedergegeben sind. Beispiel Text Die größten Probleme im Prozessdurchlauf verursachen die Zwischenlagerbestände auf Lagerplatz ZL017.19 Fußnote 19 vgl. Anlage 3 Quellen- kein Eintrag! verzeichnis Anhang Anlage 3: Gesprächsprotokoll Produktionsleitung 9
Abgabe eines Datenträgers (CD oder USB-Stick) Bei sämtlichen wissenschaftlichen Arbeiten besteht die Verpflichtung, einen Datenträger (CD oder USB-Stick) zusätzlich zur Papierform mit abzugeben. Der Datenträger sollte (z. B. eingesteckt in eine eingeklebte Hülle) mit der Arbeit verbunden und idealerweise beschriftet sein (Kurs, Name, Kennung: PA1, PA2 oder BA). Inhalt des Datenträgers Arbeit als Word-Datei alle Internetquellen in einem separaten Verzeichnis als html- oder pdf-Dateien oder als Screenshot in einem Grafikformat abgespeichert ggf. weitere Dokumente, die zum Verständnis der Arbeit beitragen bzw. die Arbeit in sinnvoller Weise ergänzen (z. B. Kalkulationsdateien, deren Ergebnisse in die Arbeit eingegangen sind) Beispielhafte Formatierungen von Quellenverzeichnissen Grundsatz: Die Formatierung sollte das schnelle Auffinden von Quellen unterstützen. Bardmann, Manfred (2019) Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden. Berndt/Altobelli/Sander (2020) Internationales Marketingmanagement, 6. Aufl., Wiesbaden. BMG (2020a) Wie steht es um die Frauengesundheit?, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/4- quartal/frauengesundheit.html, abgerufen am 09.12.2020. BMG (2020b) Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/ 2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html, abgerufen am 09.12.2020. Braun, Christoph/Lange, Michael (2011) Optimierung des Rohstoffeinkaufs mit Derivaten, in: Gabath, C., Innovatives Beschaffungsmanagement, Wiesbaden, S. 185-212. Dellnitz, Andreas et al. (2020) Energy costs vs. carbon dioxide emissions in short-term production planning, in: Journal of Business Economics, Volume 90, Berlin/Heidelberg, S. 1383-1407. DKSB (2019) Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin. DKSB (2020) Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin. Wißler, Eva/Walterscheid, Joachim (2020) Insolvenz in Eigenverwaltung, in: Der Betrieb, Heft 49, Düsseldorf, S. 2633-2637. 10
Bardmann, Manfred (2019): Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden. Berndt/Altobelli/Sander (2020): Internationales Marketingmanagement, 6. Aufl., Wiesbaden. BMG (2020a): Wie steht es um die Frauengesundheit?, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/4- quartal/frauengesundheit.html, abgerufen am 09.12.2020. BMG (2020b): Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/ 2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html, abgerufen am 09.12.2020. Braun, Christoph/Lange, Michael (2011): Optimierung des Rohstoffeinkaufs mit Derivaten, in: Gabath, C., Innovatives Beschaffungsmanagement, Wiesbaden, S. 185-212. Dellnitz, Andreas et al. (2020): Energy costs vs. carbon dioxide emissions in short-term production planning, in: Journal of Business Economics, Volume 90, Berlin/Heidelberg, S. 1383-1407. DKSB (2019): Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin. DKSB (2020): Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin. Wißler, Eva/Walterscheid, Joachim (2020): Insolvenz in Eigenverwaltung, in: Der Betrieb, Heft 49, Düsseldorf, S. 2633-2637. Bardmann, Manfred Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., (2019) Wiesbaden. Berndt/Altobelli/Sander Internationales Marketingmanagement, 6. Aufl., Wiesbaden. (2020) BMG (2020a) Wie steht es um die Frauengesundheit?, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/ pressemitteilungen/2020/4-quartal/frauengesundheit.html, abgerufen am 09.12.2020. BMG (2020b) Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/ pressemitteilungen/2020/4-quartal/gpvg-beschluss-bt.html, abgerufen am 09.12.2020. Braun, Christoph/ Optimierung des Rohstoffeinkaufs mit Derivaten, in: Lange, Michael (2011) Gabath, C., Innovatives Beschaffungsmanagement, Wiesbaden, S. 185-212. Dellnitz, Andreas et al. Energy costs vs. carbon dioxide emissions in short-term (2020) production planning, in: Journal of Business Economics, Volume 90, Berlin/Heidelberg, S. 1383-1407. 11
DKSB (2019) Jahresbericht 2018 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin. DKSB (2020) Jahresbericht 2019 - Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Berlin. Wißler, Eva/ Insolvenz in Eigenverwaltung, in: Der Betrieb, Heft 49, Walterscheid, Joachim Düsseldorf, S. 2633-2637. (2020) 12
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