Zollrecht Ägypten Aktuelle Informationen für Exportunternehmen - AußenwirtschaftsCenter Kairo - WKO
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Zollrecht Ägypten Aktuelle Informationen für Exportunternehmen AußenwirtschaftsCenter Kairo 27.09.2021 | 14.00 Uhr
Zollrecht Ägypten Haftungsausschluss Bitte beachten Sie, dass alle in dieser Präsentation zusammengestellten Zollinformationen seitens des AußenwirtschaftsCenter Kairo, obwohl nach bestem Wissen und genauestens recherchiert, nur unverbindlich sowie ohne Gewähr weitergegeben werden Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA oder des AußenwirtschaftsCenter Kairo wird ausgeschlossen Da das ACI-System erst am 1.10.2021 – somit nach diesem Webinar – in Kraft tritt, können wir uns in den Ausführungen dieser Präsentation nur auf bisher erhaltene Informationen und Erfahrungswerte berufen Wir hoffen, Ihnen mit den Informationen dieser Präsentation einen guten Überblick über die aktuellen zollrechtlichen Bestimmungen geben zu können 2
Zollrecht Ägypten Die Vortragenden Herbert Herzig Sherihan Radi Georg Krenn WKÖ Abteilung für Finanz- WKÖ AC Kairo WKÖ AC Kairo und Steuerpolitik 3
Zollrecht Ägypten Agenda Herbert Herzig: Problemfälle in Ägypten in den Bereichen Zollrecht, Ursprung und Freihandelsabkommen, Warenbegleitpapiere Sherihan Radi & Georg Krenn: Advance Cargo Information (ACI) System: Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen Georg Krenn: Registrierungspflicht für ausländische Hersteller bei GOEIC Q & A: Zeit für Ihre Fragen 4
Zollrecht Ägypten Herbert Herzig, WKÖ FSP Problemfälle in Ägypten in den Bereichen Zollrecht, Ursprung 1 und Freihandelsabkommen, Warenbegleitpapiere
Zollrecht Ägypten Handelsabkommen der EU mit Ägypten Die Handelsbeziehungen der EU mit Ägypten basieren auf dem Europa-Mittelmeer- Abkommen zur Gründung einer Assoziation, welches seit 1. Juni 2004 in Kraft ist. Seit Juni 2013 führt die EU mit Ägypten einen "Sondierungsdialog" für ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA). Alle Informationen siehe www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EU-Aegypten.html 6
Stempel für EUR. aus AT 1 wurden/werden nicht akzeptiert 7. VALID FROM / VALABLE A PARTIR DU: 1.1.2021 *) 7
Stempel für EUR. 1 aus AT wurden/werden nicht akzeptiert • Die Benachrichtigung, dass mit 1.1.2021 neue Stempel (Zollamt Österreich) verwendet werden; wurde der EK und über die EK auch an alle Vertragspartnerländer geschickt. • Leider erfolgte die Weiterleitung in Ägypten nicht so wie gewünscht 8
Problemfälle – gebrauchte Waren • Die Einfuhr von gebrauchten Waren, ausgenommen Maschinen und Ersatzteile, ist an bestimmte Bedingungen und Genehmigungen gebunden. Eine in den letzten Jahren beträchtlich ausgeweitete Liste führt jene Produkte an, die vor ihrer Abfertigung zum freien Verkehr einer kostenpflichtigen und oft zeitaufwendigen amtlichen Qualitätskontrolle unterzogen werden. • Problem: Ware ist nicht auf der Liste und trotzdem wird eine Qualitätskontrolle verlangt. 9
Problemfälle – vorübergehende Verwendung • Peinlich genaue Warenlisten und Werte (!!!!!) erforderlich. • Zur Vermeidung von langwierigen Zollprozeduren und Wartezeiten sollte der lokale Bevollmächtigte mit der Zollbehörde Kontakt aufnehmen und die Papiere vorab prüfen lassen. • Vollmacht für den lokalen Dienstleister sollte auch die Tätigkeit umfassen. • Leider kein Carnet ATA möglich. 10
Problemfälle - Pre Shipment Inspection • Pre Shipment Inspection, PSI wird nicht durchgeführt. Liste der Waren und anerkannten Prüfgesellschaften • Cotecna • SGS • Intertek • Bureau Veritas • Group ViTSAN / Applus / EGESCOQuality • TÜV Rheinland 11
Warenbegleitpapiere • Ursprungszeugnis (Ursprungsnachweis) bzw. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung (wenn möglich) • Bestätigung des Ursprungszeugnisses durch Wirtschaftskammer und EG – Botschaft. • Bisweilen auch EG-Botschaft mit Sitz im Ursprungsland • Ursprungserklärung des „ermächtigten Ausführers“ wird nicht anerkannt! In allen Fällen, in denen das AC interveniert hat, war dies nicht der Wunsch des Zollamtes sondern die ex ante Reaktion des Spediteurs! 12
Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa- Mittelmeer-Abkommen • Ursprünglich sollten alle 21 Ursprungsprotokolle innerhalb der Pan-Europa- Mittelmeer-Zone zu mit 1. September benutzerfreundlich anwendbar sein. gestalten. • Seit 1. September 2021 sind die Transitional Rules vorerst im Warenverkehr zwischen der E, der Schweiz (inkl. Liechtenstein), Norwegen, Island, Albanien, Jordanien und den Färöer Inseln anwendbar. Diese Länder, die das neue, überarbeitete Abkommen ratifiziert haben, können zwischen PEM-Regelungen und Transitional Rules wählen! • Die Verhandlungen mit allen anderen Partnern (Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Moldau, Georgien, Ukraine, Palästina, Libanon, Türkei und Ägypten) sind noch nicht abgeschlossen. Intern hieß es aus Brüssel, dass dies bis Jahresende erfolgen sollte. 13
Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa- Mittelmeer-Abkommen Beide Regelungen - PEM und Transitional Rules - existieren parallel und sind optional! Wahlmöglichkeit der Abwicklung pro Sendung! Toleranzregel für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft wurde von 10 % auf 15 % erhöht. Allerdings darf der in der Ursprungsliste angeführte Höchstwert nicht überschritten werden. Beispiel Tomaten, Pilze und Trüffel, anders als mit Essig oder Essigsäure haltbar gemacht: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 7 vollständig gewonnen oder hergestellt sind. 14
Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa- Mittelmeer-Abkommen • Einführung der vollen Kumulierung für einen Großteil der Waren. Ausgenommen sind jedoch die Kapitel 50 bis 63. Bisher war die volle Kumulierung nur innerhalb der EU möglich. Als Nachweis dient die Lieferantenerklärung oder Langzeit- Lieferanterklärung (für Waren ohne Präferenzursprung). Anhang VI und VII des Ursprungsprotokolls (noch zu veröffentlichen). • Flexiblere und einfachere Ursprungsregeln (nach Aussage der EK). Dies ist im Einzelfall zu beurteilen. • Buchmäßige Trennung von Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft und ohne Ursprungseigenschaft (auch für Zucker der Pos 1701) ist möglich. 15
Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa- Mittelmeer-Abkommen • Entfall des Draw-Back Verbots. Möglichkeit der Zollrückvergütung für die meisten Erzeugnisse (ausgenommen Kapitel 50 bis 63). • Das Prinzip der direkten Beförderung wird gelockert und „Nichtveränderung“ genannt. Erzeugnisse oder Sendungen können im Drittland gelagert oder Sendungen aufgeteilt werden, wenn sie im Durchfuhrdrittland (in den Durchfuhrländern) unter zollamtlicher Überwachung bleiben. 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Herbert Herzig WKÖ Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik T +43 (0)5 90 900 - 4412 E herbert.herzig@wko.at W wko.at/zoll W wko.at/carnet 17
Zollrecht Ägypten Sherihan Radi & Georg Krenn AußenwirtschaftsCenter Kairo Advance Cargo Information (ACI) System 2 Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen
Zollrecht Ägypten ACI: Grundlegende Informationen Zielsetzung: Zollabwicklung auf rein elektronischem Weg Standardisierung, Vereinfachung & Effizienzsteigerung Elektronisches System soll als Risikomanagementsystem dienen Eindeutige Identifikation/Verifikation der beteiligten Handelspartner Ab 1.10.2021 verpflichtend anzuwenden für alle Seefrachtlieferungen Geplante Ausdehnung auf alle Häfen (inkl. Flughäfen, Dry Ports und Free Zones) Gilt ausnahmslos für jede Lieferung, u.a. auch für staatliche Stellen/Ministerien/Militär 19
Zollrecht Ägypten ACI: Die Plattformen Nafeza (www.nafeza.gov.eg) | Für ägyptische Importeure Ägyptisches Single-Window implementiert von Misr Technology Services – MTS CargoX (www.cargox.digital) | Für ausländische Exporteure (Spediteur/Frachtführer) In Slowenien entwickelte Website zum Dokumententransfer mittels Blockchain Technology Problemstellung: MTS & CargoX ≠ Ägyptischer Zoll 20
21 Quelle: MTS | Präsentation zu Nafeza für die EU-Delegation Kairo, 2. September 2021
22 Quelle: Screenshot CargoX, 24. September 2021
Zollrecht Ägypten CargoX: Wissenswertes rund um die Plattform Vom ägyptischen Zoll zur Dokumente- & Datenübertragung zertifiziert Registrierung für Exporteure auf CargoX kostenfrei (unbegrenzte Zahl von Benutzerkonten) Erste Anmeldung: Vergabe des „active blockchain key“ (verbunden mit dem Konto) Verifizierung des Exporteurs notwendig Bezahlung auf CargoX mittels Units (1 Unit = 1 USD) | Mindestkauf: 150 Units Alle auf CargoX eingegebenen Daten müssen mit jenen auf Nafeza übereinstimmen Das Hochladen der Frachtdokumente ist die Verantwortung des Exporteurs Registrierung unabhängig von Einzellieferung; Anmeldung jederzeit möglich 23
24 Quelle: Screenshot CargoX, 24. September 2021
Zollrecht Ägypten CargoX: Verifizierung Kostenpunkt Verifizierung: Überweisung von USD 15 an CargoX Nachweis: Hochladen der Quittung mit dem Betrag von USD 15 auf CargoX Verifizierung (KYC) in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunftei dun & bradstreet Nach positivem Ergebnis der Verifizierung wird der Exporteur in die “white list“ aufgenommen Ohne Verifizierung: Kein Dokumententransfer möglich Bisher 198 Unternehmen aus Österreich verifiziert 25
Zollrecht Ägypten CargoX: Anlage mehrerer Benutzerkonten Jedes Unternehmen kann über eine unbegrenzte Anzahl an Benutzerkonten verfügen Aber nur ein Benutzer eines Unternehmens hat die Berechtigung "Manage company details" / "company manager“, mit der neue Benutzer hinzugefügt und verwaltet werden können Der Benutzer mit “Manage company details“ / “company manager“ kann die Blockchain- Schlüssel der Benutzer genehmigen und deaktivieren; er kann die Unternehmensdaten aktualisieren & Benutzer aus dem Unternehmen entfernen Um auf CargoX Dokumente übertragen zu können, muss jeweils zum Konto ein Blockchain- Schlüssel hinzugefügt werden (siehe https://help.cargox.digital/en/user-manual/managing-company-details/add-user/) 26
Zollrecht Ägypten Nafeza: Start des ACI-Prozesses durch den Importeur Quelle: Screenshot Nafeza, 24. September 2021
Zollrecht Ägypten Nafeza: Grundlegende Informationen Registrierung des Importeurs (oder seines Agent) auf Nafeza (kostenfrei) Der Importeur (oder sein Agent) registriert die Daten des ausländischen Exporteurs auf Nafeza Der Importeur muss alle Informationen zur Sendung auf Nafeza eingeben Eingabe der Daten des Exporteurs und der Frachtinformationen notwendig zum Erhalt der ACID 28
Zollrecht Ägypten Nafeza: Notwendige Daten des ausländischen Exporteurs Die notwendigen Daten, die der Exporteur dem Importeur bekannt geben muss: Land, in dem der Exporteur registriert ist Registrierungsnummer des Exporteurs: Lokale VAT Nummer - Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) Falls keine UID vorhanden, wird die Firmenbuch-Nummer akzeptiert Handelsname des Exporteurs Art des Exporteurs (Hersteller, Niederlassung des Unternehmens, andere) Detaillierte Adresse E-Mail-Adresse 29
Zollrecht Ägypten Nafeza: Notwendige Informationen zur Sendung Die notwendigen Daten, die zur Sendung bekanntgegeben werden müssen: Registrierungsnummer des ausländischen Exporteurs Code des Exportlandes Code des Exporthafens Warendaten Zolltarif Rechnungsdaten 30
Zollrecht Ägypten CargoX: Notwendige Frachtdokumente für Exporteure Für das ACI System sind folgende Frachtdokumente zum Hochladen auf CargoX notwendig: Frachtbrief / Bill of Lading (kann vorab als vorläufige Version (Draft) hochgeladen werden) Proforma Rechnung | Endgültige Rechnung mit Elektronische Rechnung / E-Invoice Ursprungszeugnis (Ursprungsnachweis) bzw. EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung (EU-Ursprung) Packlisten 31
Zollrecht Ägypten Die Advance Cargo Information Declaration Number - ACID ACID = 19-stellige Identifikationsnummer der Lieferung Nach positiver Prüfung durch die Zollbehörde (dauert max. 48 Stunden) wird die ACID per Email an den Importeur und den Exporteur geschickt Diese ACID-Nummer gilt als „vorläufige Genehmigung“ für die Einfuhr Mit der ACID ist der Importeur in der Zolldatenbank registriert & der Exporteur darf mit Genehmigung des Handelsministeriums die Ware nach Ägypten liefern Die ACID-Nummer ist 6 Monate gültig (danach Neubeantragung nötig) Bei Ablehnungsentscheidung: Beschwerde durch Importeur innerhalb von drei Arbeitstagen Beschwerde ist innerhalb von zwei Arbeitstagen zu prüfen & mit Annahme der Beschwerde und dem Erstellen der ACID-Nummer oder mit einer Ablehnung inkl. Begründung zu erledigen 32
Zollrecht Ägypten Wissenswertes zur ACID Alle Frachtdokumente müssen auf CargoX mit der erhaltenen ACID Nummer hochgeladen werden Handgeschriebene ACID Nummern auf Dokumenten werden nicht akzeptiert Bei nicht änderbaren Dokumenten kann die ACID Nummer via #-Tag auf CargoX am Ende an jedes Dokument hinzugefügt werden Es ist erlaubt, die Versanddaten (z.B. Ankunftshafen) nach dem Ausstellen der ACID-Nummer (aber vor dem Versand) zu ändern Keine Änderung der Daten des ägyptischen Importeurs sowie des ausländische Exporteurs 33
Zollrecht Ägypten Frachtdokumente: Vorschriften für Frachtbrief / B/L Die Daten des Frachtbriefs / B/L müssen zwingend enthalten: ACID-Nummer Identifikationsnummer des ägyptischen Importeurs Identifikationsnummer des ausländischen Exporteurs 34
Zollrecht Ägypten Frachtdokumente: Vorschriften für die Rechnung Die Rechnung (.pdf Format) muss zwingend enthalten: Registrierungsnummer des Exporteurs ACID-Nummer Daten des Exporteurs/Produzenten (Name, Anschrift, Telefonnummer, u.a.) Art des Exporteurs (Hersteller, Niederlassung des Unternehmens, Distributionszentrum, Markeninhaber, u.a.) Zolltarif „HS Code“ | Es wäre hilfreich dass die Rechnung den 10 stelligen HS Code von Ägypten enthält. Der 8 stellige internationale HS Code ist auch in Ordnung) Steuerregistrierungsnummer des Importeurs GS1 Nummer bzw. alternative internationale Standard-Nummer 35
Zollrecht Ägypten Was ist der GS1 Code? GS1: Standardisiertes Strichcode- / Barcode-System Detaillierte Informationen zu GS1 Code finden Sie auf www.gs1.at Sie können sich direkt an das GS1 Austria/Kundenservicecenter wenden: E kundenservice@gs1.at, T +43 (0) 1 50 58 601 131 oder +43 (0) 1 50 58 601 161 Quelle: Screenshot von www.gs1.at, 36 24. September 2021
Zollrecht Ägypten Alternativen zum GS1 Code Nur der HS-Code ist keine Alternative zum GS1 Code Wenn es keinen GS1 Code gibt: „Part Number“ + HS Code verwenden „Part Number“: Die Nummer / der Code des firmeninternen Codierungssystems Das Feld für die „Part Number“ + HS-Code auf CargoX ist von den Zeichen unbegrenzt Kein firmeninternes Codierungssystem: Beantragung eines GS1 Codes bei GS1 Austria Die drei von MTS akzeptierten Möglichkeiten: Global Standards 1 (GS1) Code Part Number + HS Code Global Product Classification (GPC) 37
Zollrecht Ägypten Frachtdokumente: Elektronische Rechnung / E-Invoice Die elektronische Rechnung ist eine Anforderung der Egyptian Customs Authority (ECA). Zusammen mit der Rechnung als .pdf muss ein Dokument mit den Daten/Details der Sendung in auswertbarer Form (.xcel oder .xml) auf CargoX hochgeladen werden. Keine Auftragsverarbeitungssoftware oder wenige Positionen: Excel-E Invoice SAP oder Oracle: Rechnungsdaten als .xml-File (derzeit wieder in Prüfung!) Andere Auftragsverarbeitungssoftware: Abstimmung mit MTS Upload auch als Dokumenttyp „INV“ auf CargoX 38
Zollrecht Ägypten Excel-E Invoice: Rechnungsmuster von MTS Quelle: Screenshot MTS-Informationsmail, 8. September 2021 Das AußenwirtschaftsCenter Kairo schickt das Rechnungsmuster bei Bedarf gerne zu! Bitte um kurze Nachricht mit dem Betreff „Rechnungsmuster MTS“ an kairo@wko.at 39
Zollrecht Ägypten SAP oder Oracle als Auftragsverarbeitungssoftware SAP oder Oracle als Standard bei Auftragsverarbeitungssoftware MTS arbeitet derzeit an Automatisierung der Übernahme von Daten aus SAP & Oracle Export der Daten aus SAP oder Oracle als .xml-File Für dieses .xml-File mit allen Informationen zur Sendung soll eine Schnittstelle bestehen, um die SAP/Oracle-Daten 1:1 in Nafeza übernehmen zu können Laut Auskunft MTS: Wichtig ist, dass ein .xxd File oder eine Referenzdokumentation enthalten ist, die die .xml-Codierung beschreibt Derzeit Evaluierung, ob .xml Files wirklich anwendbar/ausreichend sind 40
Zollrecht Ägypten Andere Auftragsverarbeitungssoftware Spezielles Angebot an Exporteure, die eine andere Auftragsverarbeitungssoftware verwenden Daten aus dieser Verarbeitungssoftware sollen künftig auch automatisiert übernommen werden Um sicherzugehen, dass die jeweilige Format akzeptiert wird & maschinell konvertiert werden kann, können an MTS-Rechnungsmuster gesendet werden Zusendung von mindestens 5 Rechnungsmustern (inkl. Beschreibung der jeweiligen Felder) in Form von digital lesbaren .pdf Files an MTS per E-Mail (e-invoice.ACI@MTS-EGY.com) Mittels „Machine Learning“ sollen die Rechnungen ins Nafeza System „gefüttert“ und mit der Beschreibung der jeweiligen Felder als Vorlage übernommen werden, um künftig automatisiert gelesen zu werden Damit soll auf CargoX selber ein so erstelltes .pdf in eine .excel Datei konvertiert werden können (Converting the Exporter PDF invoice TO E-Invoice MS Excel file Automated (RPA) service). Dieser Service ist für die ersten 6 Monate kostenfrei, danach wird es eventuell kostenpflichtig. 41
Individuelles Rechnungsmuster zur Vorlage an MTS
Felderbeschreibung des Rechnungsmusters für MTS Quelle: Screenshot MTS-Infomail, 8. September 2021 44
Quelle: Screenshot MTS-Infomail, 8. September 2021 45
Zollrecht Ägypten Elektronische Rechnung / E-Invoice: HS-Code Da die E-Invoice vom Ägyptischen Zoll gefordert wird, müsse sie laut neuester MTS-Auskunft den 10-stelligen ägyptischen HS-Code enthalten Der Importeur müsse auch auf Nafeza den 10-stelligen ägyptischen HS Code eintragen Die .pdf Rechnung und B/L könne den 8-stelligen EU HS-Code enthalten Enge Abstimmung mit dem Importeur ist somit notwendig! Änderungen im Bereich der Elektronischen Rechnung / E-Invoice sind jederzeit möglich 46
CargoX: Versenden der Frachtdokumente (Dokumentransfer) Quelle: Screenshot CargoX, 24. September 2021
Zollrecht Ägypten Hochladen & Versenden der Frachtdokumente auf CargoX Der Exporteur muss die Frachtdokumente nach dem Hochladen elektronisch an Nafeza mittels eines „Egypt ACI Envelopes“ durch CargoX senden Hochgeladene unbeglaubigte Frachtdokumente werden von CargoX sowie MTS akzeptiert (aber nicht vom Ägyptischen Zoll!) Hochladen & Versenden der Frachtdokumente spätestens 48 Stunden vor Ankunft der Sendung in Ägypten auf CargoX Empfehlung von MTS & Zollbehörde: Frachtdokumente sobald sie vorhanden sind hochladen und nicht bis zum Fristende abwarten Verzögerungen bei der Einreichung der Frachtdokumente können zu zusätzlichen Kosten führen, wenn die Ware schon in Ägypten angekommen ist 48
Zollrecht Ägypten Hochladen & Versenden der Frachtdokumente auf CargoX Als „recipient“/Empfänger soll der Exporteur “Egyptian customs platform NAFEZA (via MTS)“ auf CargoX auswählen (Übermittlung an den Importeur erfolgt anhand der ACID Nummer) Nach dem Versand der Dokumente von CargoX an Nafeza erhalten Exporteur und Importeur eine Empfangsbestätigungs-Mail Die versendeten Dokumente kann nur der Importeur auf Nafeza sehen, diese sind für den Zoll nicht sichtbar Nach Erhalt der Dokument, muss der Importeur die Rechnung elektronisch unterzeichnen und die Dokumente an den Zoll via Nafeza senden 49
Zollrecht Ägypten Notwendigkeit der Vorlage der Original Frachtdokumente Die volle elektronische Zollabwicklung funktioniert derzeit noch nicht! Für die Freigabe der Lieferung durch den Zoll müssen immer noch die originalen und beglaubigten Frachtdokumente inkl. des Zahlungsnachweis Form 4 an die Egyptian Customs Authority - ECA eingereicht werden In Zukunft sollen auch die Banken, die General Organization for Export und Import Control – GOEIC sowie die National Food Safety Authority - NFSA im ACI System integriert werden und die Übermittlung der Originaldokumente nicht mehr notwendig sein Alle Abläufe und Genehmigungen sollen somit elektronisch erfolgen 50
ACI: Kostenübersicht NEUE KOSTEN FÜR AUSLÄNDISCHE EXPORTEURE SCHON BISHER NEUE KOSTEN FÜR ANFALLENDE KOSTEN ÄGYPTISCHE IMPORTEURE 51
Zollrecht Ägypten Schon bisher anfallende Kosten: Logistikkosten: EGP 2,200 für das Ausstellen des elektronischen Zollzertifikats Zollgebühren: Importzoll (falls nicht zollfrei) und 14 % Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer Neue Kosten für Exporteure: Einmalige CargoX-Verifizierungskosten: USD 15 Gebühren für die ACI-Einreichung (versendeter Envelope) pro ACID-Nummer: USD 50 Kosten für die Übertragung von Blockchain-Dokumenten gemäß der Preisliste von CargoX Hochladen pro Dokument auf CargoX: 3,00 USD (unabhängig von der Dokumentgröße) Neue Kosten für Importeure: E-Signatur: EGP 1,000 für die erste Unterschrift und EGP 500 für die jährliche Erneuerung 52
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Zollrecht Ägypten Georg Krenn AußenwirtschaftsCenter Kairo Registrierungspflicht für 3 ausländische Hersteller bei GOEIC 54
Zollrecht Ägypten GOEIC Registrierung: Grundlegende Informationen Die Richtlinie mit der Registrierungspflicht trat Mitte März 2016 in Kraft Rechtliche Grundlage: Dekret 43-2016 – daher auch „GOEIC 43 Registrierung“ genannt Das Dekret enthält die Liste der Produkte, die nur importiert werden können, wenn sie in registrierten Produktionsstätten hergestellt werden Die Liste wird laufend erweitert Auswahl betroffener Produkte: Milchprodukte, Beleuchtungsgeräte für den Hausgebrauch, Textilien, Bekleidung, Teppiche, Decken, Einrichtungsstoffe, etc. Detaillierte Liste: www.wko.at/service/aussenwirtschaft/aegypten-export-import.html Sie sind unsicher ob Ihre Ware betroffen ist? Kontaktieren Sie uns unter kairo@wko.at 55
Zollrecht Ägypten GOEIC Registrierung: Benötigte Unterlagen Bei der Registrierung durch den Hersteller werden folgende Dokumente benötigt: Vollmacht an den lokalen Rechtsvertreter Handelsregisterauszug und Gewerbeberechtigung Das Markenzeichen des Produkts und die unter Lizenz des Eigentümers hergestellten Markenzeichen Ein von ILAC/IAF anerkanntes Zertifikat, welches belegt, dass der Produktionsbetrieb einem Qualitätskontrollsystems unterliegt. Es wird auch eine solche Zertifizierung von ähnlichen ausländischen Behörden akzeptiert, wenn diese vom ägyptischen Handels- und Industrieminister anerkannt wird 56
Zollrecht Ägypten GOEIC Registrierung: Notwendige Beglaubigungen Die erwähnten Dokumente müssen durch die Wirtschaftskammer (Landeskammer) oder einer ähnlichen Behörde im Produktionsland sowie von der Ägyptischen Botschaft beglaubigt und von einer Übersetzung durch ein anerkanntes Dolmetschbüro begleitet sein Die Österreichisch-Arabische Handelskammer übernimmt alle Beglaubigungswege ab der Beglaubigung der jeweiligen Dokumente durch die lokale Wirtschaftskammer. Die notwendigen Schritte zur Beglaubigung der Dokumente: 1. zuerst die lokal zuständige Wirtschaftskammer, 2. dann die Österreichisch-Arabische Handelskammer (AACC bzw. ÖAHK) und schließlich 3. die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten 57
Zollrecht Ägypten GOEIC Registrierung: Kosten Beglaubigungsgebühren in Österreich: Die Gebühren der ÖAHK betragen pro Dokument für Mitglieder EUR 35,- und für Nichtmitglieder EUR 50,-. Die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten verlangt für die Beglaubigungen pro Dokument Euro 200,-. Die Gebühr für die Legalisierung von Übersetzungen beträgt EUR 75,- pro Dokument zusätzlich zu den EUR 200,- bzw. EUR 75,- pro Original. Kosten in Ägypten: Die Kosten einer Registrierung sollten EGP 550 (ca. € 30) nicht überschreiten. Die genauen Kosten werden bei der Registrierung bekannt gegeben. 58
Zollrecht Ägypten GOEIC Registrierung: Dauer des Registrierungsprozesses Die Dokumente müssen durch einen bevollmächtigten lokalen Vertreter an die General Organization for Export and Import Control (GOEIC) eingereicht werden Gemäß Aussage der GOEIC ist die Dauer des Prozesses unterschiedlich Nach unseren Erfahrungswerten muss mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden Teilweise ist das AußenwirtschaftsCenter Kairo in der Lage den Prozess zu beschleunigen, kontaktieren Sie uns bei Problemen unter kairo@wko.at 59
Zollrecht Ägypten Fachreport: Zollrecht Ägypten 60
Zollrecht Ägypten 05.10.2021 | Webinar für Ihre ägyptischen Partner Virtuelles Meeting via MS-Teams | Dienstag, 5.10.2021 - 14.00 Uhr Veranstaltungssprache: Englisch Präsentation von Herrn Gamal Kotb, CEO von Misr Technology Services – MTS Vorrangig Informationen zum Nafeza Portal für Ägyptische Importeure Anmeldung via kairo@wko.at | MS-Teams Link wird zugesendet 61
Zollrecht Ägypten Zeit für Q & A: Über Ihre Fragen freuen wir uns! Herbert Herzig Sherihan Radi Georg Krenn | linkedin.com/in/georg-krenn Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik AußenwirtschaftsCenter Kairo T +43 (0)5 90 900 - 4412 T +20 2 27 36 11 50 E herbert.herzig@wko.at E kairo@wko.at W wko.at/zoll W www.wko.at/aussenwirtschaft/eg W wko.at/carnet 62
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