HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy

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HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
HERZLICH WILLKOMMEN

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HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Thema 1: Feuer Frei! –
BNK sicher und bezahlbar

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HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Keynote
„Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“
Eric Müller | VSB Neue Energien Deutschland GmbH

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HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

• Luftverkehrssicherheit
• Art der Markierung und Befeuerung
 hoher Bauwerke
• Vorgaben:
 • Farbe und Maß der Markierungen
 • Lichtstärke und Takt der Befeuerung
 • Sichtweitenregulierung
 • Synchronisation

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 4
HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Akzeptanz

• Akzeptanz?

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 5
HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Akzeptanz

• Akzeptanz?

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HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Akzeptanz

• Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz
 • Feuer W, rot anstelle von Gefahrenfeuer
 • Synchronisation
 • Sichtweitenmessgeräte
 • Minimierung Abstrahlung nach unten
 • Blockbefeuerung
 • BNK

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 7
HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
§ 9 Abs. 8 EEG

Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur
Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten
Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Auf Betreiber von Windenergieanlagen auf See ist
Satz 1 anzuwenden, wenn sich die Windenergieanlage befindet
1. im Küstenmeer,
2. in der Zone 1 der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee wie sie in dem nach den §§ 17b und 17c des
 Energiewirtschaftsgesetzes durch die Bundesnetzagentur bestätigten Offshore-Netzentwicklungsplan 2017-
 2030 ausgewiesen wird,
3. in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee.
Die Pflicht nach Satz 1 gilt ab dem 1. Juli 2020. Die Pflicht nach Satz 1 kann auch durch eine Einrichtung zur
Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen erfüllt werden. Von der Pflicht nach Satz 1
kann die Bundesnetzagentur auf Antrag im Einzelfall insbesondere für kleine Windparks Ausnahmen zulassen,
sofern die Erfüllung der Pflicht wirtschaftlich unzumutbar ist.

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 8
HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Lösungsmöglichkeiten

• Verfügbare BNK-Systeme
 • Aktivradar
 • Passivradar
 • Transponder?
• Erfüllung der BNK-Pflicht nach EEG vs.
 Erfüllung der Vorgaben aus Anhang 6 der AVV

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 9
HERZLICH WILLKOMMEN - VSB Energy
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Auswirkungen

• Konsequenzen bei Verstößen?
 • die Marktprämie entfällt
 • Keine verpflichtende BNK für WEA,
 die keine EEG-Vergütung erhalten
 • Keine Voraussetzung für
 Genehmigungsfähigkeit

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 10
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Auswirkungen

• BNK ist dennoch
 genehmigungspflichtig
• Verschiedene Möglichkeiten

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 11
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Was bleibt sind Fragen?

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 12
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit

 14.05.2019 energy for you | 13
Thema 1: Feuer Frei! –
BNK sicher und bezahlbar
1 - Aktivradar
Alexander Gerdes | Quantec Sensors GmbH
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Quo vadis, bedarfsgesteuerte
Nachtkennzeichnung?

Autor: Alexander Gerdes,
Quantec Sensors GmbH, Geschäftsführer
Änderung EEG: Energiesammelgesetz (EnSaG)

 §9 Abs. (8) EEG:
 Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur
 Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur
 bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. (…)
 Die Pflicht nach Satz 1 gilt ab dem 1. Juli 2020. Die Pflicht nach Satz 1 kann auch durch eine
 Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen erfüllt werden.

 »Einige Argumente sprechen für die bloße Ausrüstungspflicht bezgl. einer Einrichtung zur BNK, die
 aber jedenfalls funktionsfähig sein muss, wie die Zweckbindung (…) verdeutlicht«

 Quelle: Dr. Oliver Frank, vors. Sprecher AK Kennzeichnung (BWE), Rechtsanwalt Kanzlei Engemann & Partner

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 16
Änderung EEG: Energiesammelgesetz (EnSaG)

 §52 Abs. (2) Nr. 1a EEG:
 Der anzulegende Wert verringert sich auf den Monatsmarktwert, (…) solange Anlagenbetreiber gegen
 § 9 Abs. 8 verstoßen.

 »Marktprämie entfällt!«
 »Alle WEA, die ab dem 01.07.2020 in Betrieb genommen werden sollen, unterfallen erst dann den
 EEG-Vergütungsregeln, wenn eine Ausstattung mit einer BNK-Einrichtung stattgefunden hat.«

 Quelle: Dr. Oliver Frank, vors. Sprecher AK Kennzeichnung (BWE), Rechtsanwalt Kanzlei Engemann & Partner

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 17
Fallbeispiele für BNK-Verpflichtungen

 ▪ Beispiel 1
 Umsetzung bis 30.06.2020 gem. EnSaG

 ▪ Beispiel 2
 Umsetzung BNK für Windenergieanlagen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt BNK umsetzen
 müssen (z.B. aufgrund von Landesverordnungen oder städtebaulichen Verträgen)

 Empfehlung: Umsetzung durch bereits heute von der DFS vollständig anerkannte und bewährte
 Systeme

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 18
Aktuelle Regelung

 Aktuelle AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen):
 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMVBS-LS11-20040902-KF03-A006.htm

 Hinweis: Laut AVV Anhang 6 muss die
 BNK-Nachtkennzeichnung mit dem Feuer W, rot bzw.
 Feuer W, rot ES erfolgen!

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 19
Kurze Umsetzungsfristen…

 … erfordern rasches Handeln!

 ▪ Die Regelungen im Energiesammelgesetz geben wenig zeitlichen Spielraum für entsprechende
 Umsetzungen

 ▪ Quantec bietet flexible Lösungen und schafft maximale Sicherheit

 Handeln Sie!

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 20
Infrastruktur Vorbereitung für BNK

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 21
Infrastruktur Vorbereitung für BNK

 Das Quantec-Angebot

 Basispaket
 ▪ Ertüchtigung der Befeuerungssysteme
 ▪ Ertüchtigung des Kommunikationsnetzwerks
 Premiumpaket
 ▪ Ertüchtigung der Befeuerungssysteme inkl. Gondelfeuer mit IR
 ▪ Ertüchtigung des Kommunikationsnetzwerks

 Empfehlung: Installation Infrarotfeuer (IR)

 Florian Willers, BMVI: »Derzeit wird hinsichtlich der neuen AVV eine Regelung diskutiert, wonach für
 eine eventuelle Transponder-BNK verpflichtend Infrarotfeuer installiert sein müssen.«

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 22
Infrastruktur Vorbereitung für BNK

 Das Quantec-Angebot
 ▪ Kostengünstige Ertüchtigung der Infrastruktur jeder Windenergieanlage
 (Befeuerung und Kommunikationsnetzwerk)
 ▪ Mit jedem Detektionssystem kombinierbar [Aktivradar, Passivradar,
 Sekundärradar (Transponder)]
 ▪ Bei rechtzeitiger Beauftragung zeitgerechte Umsetzung bis 30.06.2020
 ▪ 5 Jahre Gewährleistung (USV ausgenommen)
 ▪ Gesamtpaket aus einer Hand, unabhängig von vorhandener Infrastruktur
 ▪ Bewährte Technik, im Einsatz bei diversen WEA-Herstellern

 Empfehlung: Insgesamt müssen laut BWE ca. 17.500 WEA in Deutschland bis 30.06.2020 mit einer
 BNK-fähigen Infrastruktur ausgestattet werden. Deshalb sollte die Ertüchtigung der Infrastruktur
 unabhängig von der späteren Detektionstechnik kurzfristig beauftragt werden.

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 23
Quantec-Konzepte zur Erfüllung der Vorgaben aus dem EnSaG

 Sofort bestellbar:
 ▪ Konzept Quanton A (Aktiv-Radarsystem), bereits anerkannt und im Einsatz
 ▪ BNK Signal
 ▪ Infrastruktur (Lampen und Kommunikation), optional
 ▪ LCU (Kontrollsytem)

 ▪ Konzept Quanton B (transponderbasiertes System)
 ▪ Intrastruktur (Lampen und Kommunikation), optional
 ▪ LCU-T (Kontrollsytem)
 Hinweis: Bis zur eventuellen luftfahrtrechtlichen Anerkennung der transponderbasierten
 Systeme erfolgt deren Aktivierung nicht. Ob eine Anerkennung erfolgen kann, ist noch unklar.
 Technische Vorgaben werden in der kommenden AVV-Novelle beschrieben.

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 24
Konzept Quanton A (Aktiv-Radarsystem)

 Konzept:
 ▪ Erwerb LCU (pro Windpark)
 ▪ einmalige Anschlussgebühr
 pro WEA an das
 Detektionssystem
 ▪ Monatliche
 Signalnutzungs-
 gebühr

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 25
Leistungsdichtenvergleich

 Mobilfunkmast, Distanz: 15m
 ICNIRP-Grenzwertempfehlung
 10 W/m²

 Radarturm, Distanz: 15m
 0.4 W/m²

 Mobiltelefon, Distanz: 1cm

 1 W/m² 0.005 W/m²

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: Leistungsdichtenvergleich 26
Konzept Quanton B (transponderbasiertes System)

 Konzept:
 ▪ einmalige Gebühr pro Windpark für den Anschluss an die LCU-T
 ▪ Monatliche Signalnutzungsgebühr (erst ab Inbetriebnahme des Systems)

 Hinweis: Art und Ort der Installation
 können variiern.

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 27
Konzept Quanton B (transponderbasiertes System)

 Maximale System- und Investitionssicherheit
 ▪ Bestmögliche Erfüllung der Anforderungen aus dem EnSaG
 ▪ Bei rechtzeitiger Beauftragung zeitgerechte Umsetzung bis 30.06.2020
 ▪ Unabhängig von WEA-Typen umsetzbar
 ▪ Bei gleichzeitiger Beauftragung der Ertüchtigung der Infrastruktur sowie der LCU-T fallen keine zusätzlichen Kosten für die
 Systemintegration an.
 ▪ Monatliche Signalnutzungsgebühren fallen erst nach der luftfahrtrechtlichen Anerkennung durch die DFS, der Zustimmung
 durch die Landesluftfahrtbehörde und der Aktivierung des Systems an.
 ▪ Im Fall eines endgültigen Scheiterns einer transponderbasierten Lösung kann die LCU-T zur Anbindung an andere
 Detektionssysteme genutzt werden. Beim Anschluss an Quanton A wird die einmalige Anschlussgebühr zu 100% erstattet.

 Hinweis: Regulatorische Details werden seitens der Behörden noch erarbeitet und können ggf. zu zusätzlichen Kosten führen

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 28
Vorteile für Quantec-Kunden

 Die komplette Leistung aus einer Hand:
 ▪ Infrastruktur
 ▪ Kommunikationsnetzwerk
 ▪ Befeuerungssysteme
 ▪ BNK-System (Aktivradar oder transponderbasiert)
 ▪ Systemintegration
 ▪ Betrieb der BNK als Service
 Hinweise:
 ▪ Quanton A (Quantec BNK-System mit Aktivradar) ist von der DFS anerkannt.
 ▪ Bis zur luftfahrtrechtlichen Anerkennung von Quanton B (transponderbasiertes BNK System von Quantec) erfolgt dessen
 Aktivierung nicht.
 ▪ Die erwartete AVV-Novelle kann im Vergleich zur heutigen Regelung zusätzliche Vorgaben enthalten. Diese sind nicht Teil des
 Angebotes. Die Umsetzung der Vorgaben kann zu zusätzlichen Kosten führen, insbesondere bei Kennzeichnungs-, Kontroll- und
 Detektionssystemen.

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 29
Voraussichtliche Zeitschiene

 ▪ Bis Ende Mai (?) 2019: Risikobeurteilung transponderbasierter BNK
 ▪ anschließend: Behördenabstimmung über das Ergebnis der Risikobeurteilung
 ▪ Bis zur politischen Sommerpause (?): Entwurf der neuen AVV wird den Verbänden zur Abstimmung zugeleitet
 ▪ Nach der politischen Sommerpause: finale Abstimmung und Vorlage zur Verabschiedung der neuen Regelung
 ▪ Ende 2019 Inkrafttreten der neuen AVV
 ▪ Ab 01.07.2020: verpflichtende Ausstattung aller Windparks mit BNK

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 30
Willkommen zum Dialog.

 Quantec Sensors GmbH Tel.: +49(0)511-474048-0
 Krendelstr. 32 Fax: +49(0)511-474048-19
 30916 Isernhagen E-Mail: info@quantec-sensors.com
 www.quantec-sensors.com

14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 31
Thema 1: Feuer Frei! –
BNK sicher und bezahlbar
2 - Passivradar
Marvin Friedrichsen | PARASOL GmbH & Co. KG
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Damit die Nacht dunkel bleibt –

 Flugbefeuerung nach Bedarf mit dem
 Passiv-Radar-System PARASOL

Marvin Friedrichsen
Vertriebsleiter & Projektingenieur

Tel.: 04674 / 96 29 - 20
E-Mail: MF@dirkshof.de
Das Parasol-System besteht aus folgenden
Komponenten:

- 3 Sensoreinheiten inkl. Turmbefestigung

- 3 Parasol Auswerteeinheiten

- 3 Kabelsätze (Antenne -> Recheneinheit)

- 5 Connector-Einheiten zur Anbindung an
die Flugbefeuerung des Windparks

 34
Funktionsbeschreibung vom Passiv-Radar-System
 • Ein Passiv-Radar-System sendet zu
 keinem Zeitpunkt elektromagnetische
 Strahlung aus. Das System nutzt bereits
 bestehende Strahlung in Form von
 beispielsweise: DVBT-1 -2 oder LTE
 Strahlung.
 • Es werden drei Empfangsantennen im
 DVB-T 2 direkten Umfeld des Windparks
 Sender errichtet, sodass diese die
 reflektierenden Signale der Fluggeräte
Empfangseinheit empfangen und auswerten. Anhand
 an WEA dieser Daten wird eine Virtuelle 3D Karte
 erstellt und das System kann
 selbstständig entscheiden ob die
 Flugbefeuerung eingeschaltet werden
 muss.

 35
Darstellung eines Überwachungsbereichs durch das Parasol
System
 Hier zu sehen ist der BNK Überwachungsbereich eines
 Windparks

 Ein Parasol System:
 - Überwacht in den Reußenkögen ein Areal von circa
 18x19KM
 - Lässt sich im Bedarfsfall mit weiteren Clustern kombinieren
 - aktiviert sofort die Flugbefeuerung, sollte das System einen
 Fehler detektieren. (Maximale Sicherheit)
 - ist modular aufgebaut für einen möglichst kosteneffizienten
 Service/Tausch von Komponenten

 36
Parasol Connector - Anbindung an die
Flugbefeuerung

 Parasol_Präsentation_Marvin Friedrichsen_ Stand 06.05.2019 37
Passiv-Radar-System

Vorteile Herausforderungen
• keine Frequenzzuteilung erforderlich • Sensordislozierung
• keine zusätzlichen elektromagnetischen • Signalstärken Auswertung
 Emissionen
• DVB-T1 und DVB-T2 als Sender
 flächendeckend frei verfügbar
• keine Witterungseinflüsse
• dreidimensionale Ortung der Ziele
• aktiviert sofort die Flugbefeuerung, sollte das System
 einen Fehler detektieren (Maximale Sicherheit)
• Anwohnerakzeptanz
• Modularer Aufbau des Systems

 38
Projektablauf

 39
Damit die Nacht dunkel bleibt.

Marvin Friedrichsen
Parasol GmbH & Co. KG

 Sönke-Nissen-Koog 58
 25821 Reußenköge
 T: +49 4674 9629-0

 MF@dirkshof.de

 www.passivradar.de
Thema 1: Feuer Frei! –
BNK sicher und bezahlbar
3 - Transponder
Lennard Klümper | RECASE Regenerative Energien GmbH
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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung mit
Transpondertechnik

 Produktvorstellung VSB Wissensforum 2019
 09.05.2019
Hintergrund

 Rechtliche Rahmenbedingungen

 • Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK)

 • Die Pflicht kann technologieoffen erfüllt werden (Aktivradarsystem,
 Passivradarsysteme wie auch Sekundärradarsystem/Transponder)

 • Aufnahme der Transponderlösung in die AVV noch ausstehend

 • Allgemeine Transponderpflicht für Luftfahrzeuge in allen Lufträumen bei
 Nacht voraussichtlich ab dem 1. August 2019

 Produktvorstellung VSB Wissensforum
Transponderfunktion

 Transponder – Gerät, das
 Funksignale empfangen, senden
 und automatisch beantworten
 kann
 Produktvorstellung VSB Wissensforum
Transponderfunktion

 Transpondertechnologie in der Luftfahrt:

 • Strikte nationale und internationale Sicherheitsstandards für Luftfahrtzulassungen

 • Zuverlässiger Einsatz bei sehr hohen Sicherheitsanforderungen:

 • Flugsicherung

 • Kollisionswarnung

 Produktvorstellung VSB Wissensforum 45
Transponderfunktion
 Regelmäßige Transponder
 Aussendungen (Mindestens
 1 mal pro Sekunde)
 TCAS
 Abfragen
 Antworten

 Antworten

 Radar
 Abfragen

 Produktvorstellung VSB Wissensforum
Transponderfunktion

 Mindestens eine, maximal mehrere
 hundert Aussendungen pro Sekunde.

 Produktvorstellung VSB Wissensforum
Systemintegration

 Produktvorstellung VSB Wissensforum 48
Systemintegration

 Produktvorstellung VSB Wissensforum 49
Systemintegration

 Transponderempfänger-Abdeckung
 Onshore Beispiel:
 Windpark mit 35 WEA
 Ziel: Ermittlung einer
 größtmöglichen
 Abdeckung bei minimaler
 Anzahl von Empfängern

 Produktvorstellung VSB Wissensforum 51
Referenzen

 Erfahrungen mit transponderbasierter BNK

 • 2005: Erster Feldversuch im Rahmen der HIWUS-Studie

 • 2008: Installation in einem Windpark für die Fliegerstaffel Fuhlendorf der
 Bundespolizei

 • 2017: Seilbahn-Befeuerung der Arlberger Bergbahnen

 • 2018: Testinstallation in Österreich, Windenergieanlagen im Umfeld von Wien

 Produktvorstellung VSB Wissensforum 52
Transponder-BNK

 …im Überblick

 • Multisensorsystem
 • Luftfahrttaugliche Komponenten mit hohen Sicherheitsstandards
 • Hoher Grad an Skalierbarkeit und Vernetzbarkeit
 • Bereits 12.000 Einheiten in anderen Anwendungen im Betrieb
 • Bewährte Technik aus der Flugsicherung

 …und seine Vorteile

 • Einfache Installation: Antennenträger und Kompaktschaltschrank im Maschinenhaus
 • Einfache Parkintegration
 • Keine Radarstrahlung oder Funkabfrage
 • Kostengünstig auch für kleine WP
 • Einfache, gute Lösungen kurzfristig verfügbar

 Produktvorstellung VSB Wissensforum 53
Transponder-BNK

 Bei Interesse und Fragen

 • Bieten wir gerne Telefonate mit unseren Geschäftsführern an oder

 • freuen uns auf Ihre Anfrage zu einem indikativen Angebot für Ihren Windpark

 Lanthan GmbH & Co. KG
 Tel: +49 (0)421 696 465-0
 E-Mail: info@lanthan.eu AIR Avionics
 Garrecht Avionik GmbH
 Tel: +49 (0)6224 98 96 999
 E-Mail: support@air-avionics.com

 RECASE Regenerative Energien GmbH
 Tel.: +49 (0)4621 42166-55 /-41
 E-Mail: info@recase.de
 Produktvorstellung VSB Wissensforum 54
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 Lennard Klümper – 04621/4216640 – lkl@recase.de
Die Wahrheit liegt im Feld
Reflexion eines technischen Betriebsführers
Georg Meyer | VSB Service GmbH
www.vsb.energy
 energy for you
Gliederung

• Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - Vorgehen als VSB Gruppe
• Lösungsansätze der WEA-Hersteller
• Ausnahmeregelungen (Überblick)

VSB WISSENSFORUM 2019 energy for you | 57
Bedarfsgerechte
Nachtkennzeichnung
Vorgehen als VSB Gruppe

 energy for you | 58
Aktueller Stand

 Technische Bestandsaufnahme
 Marktrecherche
 Technische Klärung
 Klärung Genehmigungsaspekte
 Technische Planung
 Bewertung & Empfehlung
 Finanzierungskonzept

 Projektmanagement

 Realisierung

 Betrieb

 Aktueller Stand …

 VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 59
Lösungsansätze der
WEA-Hersteller
Ein kurzer Überblick

 14.05.2019 energy for you | 60
Schnittstelle Angebote BNK-System Angebote
 verfügbar Schnittstelle ab verfügbar BNK ab

 ab Mai 2019 Mitte Mai Ja nach Änderung
 (Kooperation LANTHAN)
 2019 AVV verfügbar

 bereits bereits Vestas Inteli-Light bereits
 verfügbar (keine Transponderlösung)
 verfügbar verfügbar

 k.A. k.A. k.A. k.A.
 (bis Änderung AVV) (bis Änderung AVV) (bis Änderung AVV) (bis Änderung AVV)

 verfügbar seit ab sofort aktuell
 (Bearbeitungszeit: entfällt
 2019 2-3 Wochen) nicht

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 61
Ausnahmeregelungen
Ein kurzer Überblick

 14.05.2019 energy for you | 62
Ausnahmeregelungen (Überblick)

 § 9 Abs. 8 Satz 5 EEG 2017:
 „Von der [BNK-]Pflicht […] kann die
 Bundesnetzagentur auf Antrag im Einzelfall
 insbesondere für kleine Windparks Ausnahmen
 zulassen, sofern die Erfüllung der Pflicht
 wirtschaftlich unzumutbar ist.“

 Hinweispapier der BNetzA und
 Vorschlag für ein Antragsformular
erstellt und aktuell in der Abstimmung.

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 63
Ausnahmeregelungen (Überblick)

• Bestandsanlagen, mit maximal 3 Jahren Betriebslaufzeit ab Beginn der
 BNK-Pflicht
• Einzelne Bestandsanlagen, mit mindestens 10 km Entfernung zur nächsten
 WEA
• Anlagen, bei denen die voraussichtlichen Kosten zur Ausstattung mit einem
 BNK-System 3 % der voraussichtlichen Umsatzerlöse bis zum Ende der
 Förderdauer der Windenergieanlage übersteigen

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 64
Ausnahmeregelungen (Überblick)

• Bestandsanlagen, mit maximal 3 Jahren Betriebslaufzeit ab Beginn der
 BNK-Pflicht
• Einzelne Bestandsanlagen, mit mindestens 10 km Entfernung zur nächsten
 WEA
• Anlagen, bei denen die voraussichtlichen Kosten zur Ausstattung mit einem
 BNK-System 3 % der voraussichtlichen Umsatzerlöse bis zum Ende der
 Förderdauer der Windenergieanlage übersteigen

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 65
Ausnahmeregelungen (Überblick)

• Bestandsanlagen, mit maximal 3 Jahren Betriebslaufzeit ab Beginn der
 BNK-Pflicht
• Einzelne Bestandsanlagen, mit mindestens 10 km Entfernung zur nächsten
 WEA
• Anlagen, bei denen die voraussichtlichen Kosten zur Ausstattung mit einem
 BNK-System 3 % der voraussichtlichen Einnahmen (Umsatzerlöse) bis zum
 Ende der Förderdauer der Windenergieanlage übersteigen

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 66
Ausnahmeregelungen (Überblick)

 ℎ ∗ ∗ max⁡
 ( , )
 =
 1096 ∗ 100

 Ein: Erwartete Einnahmen in €
 Whist: in den vergangenen drei Kalenderjahren insgesamt eingespeiste Energiemenge in kWh
 trest: Zeit zwischen Beginn der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung und dem Ende der
 Zahlungsansprüche nach dem EEG in Tagen

 aW: anzulegender Wert in Cent/kWh
 MMW: durchschnittlicher Monatsmarktwert der letzten zwölf Kalendermonate in Cent/kWh

VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 67
Ausnahmeregelungen (Überblick)

 Beispiel:
 Windpark in Ostsachsen
 6 ENERCON E-66 [1.8 MW]
 1. + 2. Ausnahmeregeln entfallen

 38.536.316 ℎ ∗1.645 ∗ 9,9 / ℎ
 =
 1096 ∗100
 ℎ ∗ ∗ max⁡
 ( , )
 =
 1096 ∗ 100

nnahmen in €
 = 6.135.629 EUR
 = insgesamt
ngenen drei Kalenderjahren ∗ 3 % eingespeiste Energiemenge in kWh
 = 184.069 EUR
en Beginn der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung und dem Ende der
 prüche nach dem EEG in Tagen
r Wert in Cent/kWh
cher Monatsmarktwert der letzten zwölf Kalendermonate in Cent/kWh

 VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 68
Herausforderungen
• Gesetzliche Rahmenbedingungen (Entwicklung & Auslegung)
• Schnittstellen (operativer Betrieb, Verfügbarkeit, etc.)
• Wartung und Nachweiserbringung

 Ihre Fragen, unsere Diskussion.

 14.05.2019 energy for you | 69
Thema 2: Zukunftsoptionen in
der Vermarktung von Windstrom

www.vsb.energy
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Business Case Corporate PPA:
Praxiserfahrungen & Deutschland-Check

Thomas Winkler | VSB Holding GmbH

www.vsb.energy
 energy for you
Corporate PPAs

 14.05.2019 energy for you | 72
Corporate PPAs
Marktvolumen

2018

• Wachstum von 2,2GW in 2014 auf
 8,7GW in 2018

• 1,9 GW in EMEA

• PPA’S in neuen Märkten: Spanien, Italien,
 Polen, Deutschland

 Source: Bloomberg New Energy Finance

 14.05.2019 energy for you | 73
Corporate PPAs
Europäische PPA’s seit 2015

 Source: IHS Markit

 14.05.2019 energy for you | 74
Praktische Erfahrungen

 14.05.2019 energy for you | 75
Das Erste Automotive-PPA in Europa

• Mercedes-Benz Manufacturing Poland als Abnehmer
• 22 Windenergieanlagen des Taczalin Windparks werden grüne Energie für
 das Werk Jawor liefern
• Jährliche Produktion von 109GWh wird den Gesamtbedarf der Anlage decken
• VSB als alleiniger Lieferant von elektrischem Strom

 14.05.2019 energy for you | 76
Direktbelieferung vs. sleeved PPA
Angebot und Nachfrage I

49.000

44.000

39.000

34.000

29.000

24.000

19.000

14.000

 9.000

 4.000

-1.000

 14.05.2019 energy for you | 77
Direktbelierferung vs. sleeved PPA
Angebot und Nachfrage II – Monat Mai

44.000

39.000

34.000

29.000

24.000

19.000

14.000

 9.000

 4.000

-1.000

 14.05.2019 energy for you | 78
Minimierung der Angebots-Nachfragelücke?

• Nachfrageverlagerung?
• Energiespeicherung?
• Zusätzliches PV-Projekt?

Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 79
Direktbelierferung vs. sleeved PPA
Angebot und Nachfrage II – Monat Mai

44.000

39.000

34.000

29.000

24.000

19.000

14.000

 9.000

 4.000

-1.000

 14.05.2019 energy for you | 80
Deutschland - Check

 Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 81
Status quo

• Ausschreibungssystem ist immer noch attraktiver als ein PPA
 • Staat als Abnehmer (über 20 Jahre) vs. Industrieunternehmen
 • Nicht den Schwankungen des Marktes ausgesetzt
 • Möglicher Upside durch Wechsel in den Markt bei steigenden Strompreisen

• Fokus der Branche liegt auf “Ü21-PPA’s”
 • Zwang sich nach auslaufen der EEG-Vergütung mit Weiterbetrieb zu beschäftigen
 • Corporate-PPA’s nicht wirklich attraktiv im Ü21-Bereich
 • Corporate PPA’s sind relativ komplex
 • “Kritische Masse” muss erreicht werden
 • Kurze Laufzeiten aufgrund Standsicherheit

Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 82
Hindernisse für Corporate PPA’S in Deutschland

• Doppelvermarktungsverbot grünen Stroms

• AGB-Beschränkungen erlauben keine Verträge im B2B-Bereich, die länger als
 10 Jahre laufen

• Sicherstellung der “bankability” des PPA-Offtakers:
 • Kommen nur DAX-Konzerne in Frage?
 • Welche Garantien geben beide Seiten

• Begriff des Eigenverbrauchs durch die “räumliche Nähe” beschränkt
 ➔ Räumliche Nähe kann bereits durch eine Straße nicht mehr gegeben sein.

Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 83
Vielen Dank

 14.05.2019 energy for you | 84
Thema 2: Zukunftsoptionen in
der Vermarktung von Windstrom
Post EEG – Vermarktung in Deutschland
Sara Gravdal | MVV Trading GmbH
www.vsb.energy
 energy for you
Post-EEG
Vermarktung in Deutschland
Sara Gravdal
MVV Trading GmbH

Dresden, 09.05.2019
Agenda

 Definition PPA

 Funktionsweisen

 Strommarktpreise und Kosten

 Für wen sind PPAs interessant?

 Fazit

 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Definition – Mögliche Formen des PPA
PPA = Power Purchase Agreement

 Corporate PPA Merchant PPA

 Physische Lieferung Finanzieller Ausgleich
 • Vereinbarung zwischen Erzeuger – • Finanzielle Sicherheit für den Erzeuger
 (Versorger) – Abnehmer / Investor mittels Hedge
 • Energie wird geliefert wie erzeugt • Preismechanismen
 • Abnahme der gesamten, erzeugten • Fix
 Energie • Indiziert
 • Differenz zwischen Bedarf und • Variabel
 Lieferung muss ausgeglichen werden • „floors and collars“
 (ggf. Versorger) • Virtuelle Parks

 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Funktionsweise von PPAs

 Merchant-PPA

 Strom + HKN

 Vergütung
 Strom + HKN

 Corporate-PPA

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Strommarktpreise und Kosten
Entwicklung - Cal 21 Baseload

• Beinahe Verdopplung der Preise
 innerhalb von ca. 6 Monaten

• Weitere Preisunsicherheiten für die
 Zukunft

• PPA-Preis korreliert mit
 Terminmarktpreis-Entwicklung

→ Richtiges Timing für den
 Geschäftsabschluss ist wichtig!

 Quelle: www.eex.com

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Strommarktpreise und Kosten
Wert der Windenergieeinspeisung

 Quelle: eigene Darstellung

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Strommarktpreise und Kosten
Entwicklung des Marktwertes von EE-Strom

• Aktuell gibt es (noch) keinen wirklichen Markt
 (und daher auch ‚offiziellen‘ Preis) für Post-
 EEG-Strom -> Markt entwickelt sich gerade
• Proxy: Preisentwicklung Norwegischer
 ‚Wasserstrom‘
• Ähnliche Preisentwicklungen für andere
 Grünstromqualitäten
• 2020 (und je Folgejahr) ca. 0,05 EUR/MWh
 Aufschlag

• Steigendes Interesse an Post-EEG-Strom kann gerade in der Industrie registriert werden,
 insbesondere auch PPA-Qualität
• Sonderkonstrukte (Direktbelieferung etc.) eher die Ausnahme → andere Erlösmöglichkeiten

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Strommarktpreise und Kosten
 Weiterbetriebskosten einer WEA

 Kostenpositionen
 Einnahmenbedarf Weiterbetrieb (ct/kWh)
 (Mittelwerte)

 „Fortsetzung Konzept
 „Optimiertes Konzept“ „Low Budget-Konzept“
 aus 2. Dekade“

 Wartungs- und Reparaturkosten 1,6 1,2 0,8

 Weitere Betriebskosten 0,96

 Kosten zur Erlangung der
 0,33
 Weiterbetriebserlaubnis

 Mindestrendite-Erwartung 0,75

 Summe nach Strategie 3,6 3,2 2,8
Quelle: Deutsche Windguard (eigene Darstellung)

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Risikovarianten für PPA

 PPA Vergütung und Risiko für den Anlagenbetreiber

 Marktwertrisiko beim Marktwertrisiko beim
 Marktwert
 Vermarkter Anlagenbetreiber

 Windertrag Fixpreis für Stromproduktion Mengenabhängiger Fixpreis

 Techn. Vermarkter übernimmt Windpark übernimmt
 Verfügbarkeit Verfügbarkeitsunsicherheit Verfügbarkeitsgarantie

 Abregelung Keine Abregelung Abregelung ohne Ausgleich

 Standsicherheit Nicht vorhanden Vorhanden

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Vergütungsvarianten im Weiterbetrieb

 Risiko
 1. Spotvergütung
 Erzeugte Menge * Spotpreis Dayaheadauktion - DL-Abschlag +
 Vermarktungsoptimierung

 2. Marktwertvergütung zzgl.
 Betriebs-
 Erzeugte Menge * Marktwert Wind Onshore - DL-Abschlag + führungs-
 Vermarktungsoptimierung option

 3. Festpreis / PPA (Power Purchase Agreement)
 Erzeugte Menge * Festpreis
Sicherheit

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Für wen sind PPAs interessant ?
Übersicht
 Betreiber – Corporate PPA Abnehmer – Corporate PPA
 • Ausreichender (Fix-)Preis • Fixierung Strombezug (nicht ohne Risiko) ggf.
 mit Aufschlägen
 • Hohe Sicherheit (10 - 15 Jahre)
 • Grüner Strom
 • Bonität Abnehmer
 • Verfügbarkeit und Mengenrisiko
 • Geringe Kapitalkosten
 • Außendarstellung
 • Außendarstellung
 • Partnerschaft
 • Partnerschaft

 Betreiber – Merchant PPA Abnehmer – Merchant PPA
 • Zukünftige Preisentwicklung (Spekulation) • Zukünftige Preisentwicklung (Spekulation)
 • Indexierung und Laufzeit • Indexierung und Laufzeit
 • Ausgleichsmechanismen • Ausgleichsmechanismen
 • Verfügbarkeit und Mengenrisiko • Verfügbarkeit und Mengenrisiko
 • Partnerschaft • Partnerschaft

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Fazit
 Auf einen Blick

• Unterschiedliche Ausprägungen und
 Laufzeiten des PPA möglich

• Ermöglicht langfriste Preisab-
 sicherung für Erzeuger und Ver-
 braucher - jedoch abhängig vom
 jeweils aktuellen Preisniveau

• ‚Carbon-Neutral‘ Ziele können hiermit
 erreicht werden

• Wichtig: Verlässlicher und erfahrener
 Partner bei der Bewertung des
 Strompreisrisikos

 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
•Fragen? Gerne!
Sara Gravdal
MVV Trading GmbH
Produktmanagerin

T +49 621 290 3803
M +49 171 8107959

sara.gravdal@mvv.de

Ein Unternehmen in der
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Vielen Dank

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