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Keynote „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ Eric Müller | VSB Neue Energien Deutschland GmbH www.vsb.energy energy for you
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen • Luftverkehrssicherheit • Art der Markierung und Befeuerung hoher Bauwerke • Vorgaben: • Farbe und Maß der Markierungen • Lichtstärke und Takt der Befeuerung • Sichtweitenregulierung • Synchronisation VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 4
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Akzeptanz • Akzeptanz? VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 5
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Akzeptanz • Akzeptanz? VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 6
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Akzeptanz • Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz • Feuer W, rot anstelle von Gefahrenfeuer • Synchronisation • Sichtweitenmessgeräte • Minimierung Abstrahlung nach unten • Blockbefeuerung • BNK VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 7
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung § 9 Abs. 8 EEG Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Auf Betreiber von Windenergieanlagen auf See ist Satz 1 anzuwenden, wenn sich die Windenergieanlage befindet 1. im Küstenmeer, 2. in der Zone 1 der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee wie sie in dem nach den §§ 17b und 17c des Energiewirtschaftsgesetzes durch die Bundesnetzagentur bestätigten Offshore-Netzentwicklungsplan 2017- 2030 ausgewiesen wird, 3. in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee. Die Pflicht nach Satz 1 gilt ab dem 1. Juli 2020. Die Pflicht nach Satz 1 kann auch durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen erfüllt werden. Von der Pflicht nach Satz 1 kann die Bundesnetzagentur auf Antrag im Einzelfall insbesondere für kleine Windparks Ausnahmen zulassen, sofern die Erfüllung der Pflicht wirtschaftlich unzumutbar ist. VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 8
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Lösungsmöglichkeiten • Verfügbare BNK-Systeme • Aktivradar • Passivradar • Transponder? • Erfüllung der BNK-Pflicht nach EEG vs. Erfüllung der Vorgaben aus Anhang 6 der AVV VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 9
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Auswirkungen • Konsequenzen bei Verstößen? • die Marktprämie entfällt • Keine verpflichtende BNK für WEA, die keine EEG-Vergütung erhalten • Keine Voraussetzung für Genehmigungsfähigkeit VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 10
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Auswirkungen • BNK ist dennoch genehmigungspflichtig • Verschiedene Möglichkeiten VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 11
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Was bleibt sind Fragen? VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 14.05.2019 energy for you | 13
Thema 1: Feuer Frei! – BNK sicher und bezahlbar 1 - Aktivradar Alexander Gerdes | Quantec Sensors GmbH www.vsb.energy energy for you
Quo vadis, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung? Autor: Alexander Gerdes, Quantec Sensors GmbH, Geschäftsführer
Änderung EEG: Energiesammelgesetz (EnSaG) §9 Abs. (8) EEG: Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. (…) Die Pflicht nach Satz 1 gilt ab dem 1. Juli 2020. Die Pflicht nach Satz 1 kann auch durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen erfüllt werden. »Einige Argumente sprechen für die bloße Ausrüstungspflicht bezgl. einer Einrichtung zur BNK, die aber jedenfalls funktionsfähig sein muss, wie die Zweckbindung (…) verdeutlicht« Quelle: Dr. Oliver Frank, vors. Sprecher AK Kennzeichnung (BWE), Rechtsanwalt Kanzlei Engemann & Partner 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 16
Änderung EEG: Energiesammelgesetz (EnSaG) §52 Abs. (2) Nr. 1a EEG: Der anzulegende Wert verringert sich auf den Monatsmarktwert, (…) solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Abs. 8 verstoßen. »Marktprämie entfällt!« »Alle WEA, die ab dem 01.07.2020 in Betrieb genommen werden sollen, unterfallen erst dann den EEG-Vergütungsregeln, wenn eine Ausstattung mit einer BNK-Einrichtung stattgefunden hat.« Quelle: Dr. Oliver Frank, vors. Sprecher AK Kennzeichnung (BWE), Rechtsanwalt Kanzlei Engemann & Partner 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 17
Fallbeispiele für BNK-Verpflichtungen ▪ Beispiel 1 Umsetzung bis 30.06.2020 gem. EnSaG ▪ Beispiel 2 Umsetzung BNK für Windenergieanlagen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt BNK umsetzen müssen (z.B. aufgrund von Landesverordnungen oder städtebaulichen Verträgen) Empfehlung: Umsetzung durch bereits heute von der DFS vollständig anerkannte und bewährte Systeme 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 18
Aktuelle Regelung Aktuelle AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen): http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMVBS-LS11-20040902-KF03-A006.htm Hinweis: Laut AVV Anhang 6 muss die BNK-Nachtkennzeichnung mit dem Feuer W, rot bzw. Feuer W, rot ES erfolgen! 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 19
Kurze Umsetzungsfristen… … erfordern rasches Handeln! ▪ Die Regelungen im Energiesammelgesetz geben wenig zeitlichen Spielraum für entsprechende Umsetzungen ▪ Quantec bietet flexible Lösungen und schafft maximale Sicherheit Handeln Sie! 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 20
Infrastruktur Vorbereitung für BNK 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 21
Infrastruktur Vorbereitung für BNK Das Quantec-Angebot Basispaket ▪ Ertüchtigung der Befeuerungssysteme ▪ Ertüchtigung des Kommunikationsnetzwerks Premiumpaket ▪ Ertüchtigung der Befeuerungssysteme inkl. Gondelfeuer mit IR ▪ Ertüchtigung des Kommunikationsnetzwerks Empfehlung: Installation Infrarotfeuer (IR) Florian Willers, BMVI: »Derzeit wird hinsichtlich der neuen AVV eine Regelung diskutiert, wonach für eine eventuelle Transponder-BNK verpflichtend Infrarotfeuer installiert sein müssen.« 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 22
Infrastruktur Vorbereitung für BNK Das Quantec-Angebot ▪ Kostengünstige Ertüchtigung der Infrastruktur jeder Windenergieanlage (Befeuerung und Kommunikationsnetzwerk) ▪ Mit jedem Detektionssystem kombinierbar [Aktivradar, Passivradar, Sekundärradar (Transponder)] ▪ Bei rechtzeitiger Beauftragung zeitgerechte Umsetzung bis 30.06.2020 ▪ 5 Jahre Gewährleistung (USV ausgenommen) ▪ Gesamtpaket aus einer Hand, unabhängig von vorhandener Infrastruktur ▪ Bewährte Technik, im Einsatz bei diversen WEA-Herstellern Empfehlung: Insgesamt müssen laut BWE ca. 17.500 WEA in Deutschland bis 30.06.2020 mit einer BNK-fähigen Infrastruktur ausgestattet werden. Deshalb sollte die Ertüchtigung der Infrastruktur unabhängig von der späteren Detektionstechnik kurzfristig beauftragt werden. 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 23
Quantec-Konzepte zur Erfüllung der Vorgaben aus dem EnSaG Sofort bestellbar: ▪ Konzept Quanton A (Aktiv-Radarsystem), bereits anerkannt und im Einsatz ▪ BNK Signal ▪ Infrastruktur (Lampen und Kommunikation), optional ▪ LCU (Kontrollsytem) ▪ Konzept Quanton B (transponderbasiertes System) ▪ Intrastruktur (Lampen und Kommunikation), optional ▪ LCU-T (Kontrollsytem) Hinweis: Bis zur eventuellen luftfahrtrechtlichen Anerkennung der transponderbasierten Systeme erfolgt deren Aktivierung nicht. Ob eine Anerkennung erfolgen kann, ist noch unklar. Technische Vorgaben werden in der kommenden AVV-Novelle beschrieben. 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 24
Konzept Quanton A (Aktiv-Radarsystem) Konzept: ▪ Erwerb LCU (pro Windpark) ▪ einmalige Anschlussgebühr pro WEA an das Detektionssystem ▪ Monatliche Signalnutzungs- gebühr 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 25
Leistungsdichtenvergleich Mobilfunkmast, Distanz: 15m ICNIRP-Grenzwertempfehlung 10 W/m² Radarturm, Distanz: 15m 0.4 W/m² Mobiltelefon, Distanz: 1cm 1 W/m² 0.005 W/m² 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: Leistungsdichtenvergleich 26
Konzept Quanton B (transponderbasiertes System) Konzept: ▪ einmalige Gebühr pro Windpark für den Anschluss an die LCU-T ▪ Monatliche Signalnutzungsgebühr (erst ab Inbetriebnahme des Systems) Hinweis: Art und Ort der Installation können variiern. 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 27
Konzept Quanton B (transponderbasiertes System) Maximale System- und Investitionssicherheit ▪ Bestmögliche Erfüllung der Anforderungen aus dem EnSaG ▪ Bei rechtzeitiger Beauftragung zeitgerechte Umsetzung bis 30.06.2020 ▪ Unabhängig von WEA-Typen umsetzbar ▪ Bei gleichzeitiger Beauftragung der Ertüchtigung der Infrastruktur sowie der LCU-T fallen keine zusätzlichen Kosten für die Systemintegration an. ▪ Monatliche Signalnutzungsgebühren fallen erst nach der luftfahrtrechtlichen Anerkennung durch die DFS, der Zustimmung durch die Landesluftfahrtbehörde und der Aktivierung des Systems an. ▪ Im Fall eines endgültigen Scheiterns einer transponderbasierten Lösung kann die LCU-T zur Anbindung an andere Detektionssysteme genutzt werden. Beim Anschluss an Quanton A wird die einmalige Anschlussgebühr zu 100% erstattet. Hinweis: Regulatorische Details werden seitens der Behörden noch erarbeitet und können ggf. zu zusätzlichen Kosten führen 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 28
Vorteile für Quantec-Kunden Die komplette Leistung aus einer Hand: ▪ Infrastruktur ▪ Kommunikationsnetzwerk ▪ Befeuerungssysteme ▪ BNK-System (Aktivradar oder transponderbasiert) ▪ Systemintegration ▪ Betrieb der BNK als Service Hinweise: ▪ Quanton A (Quantec BNK-System mit Aktivradar) ist von der DFS anerkannt. ▪ Bis zur luftfahrtrechtlichen Anerkennung von Quanton B (transponderbasiertes BNK System von Quantec) erfolgt dessen Aktivierung nicht. ▪ Die erwartete AVV-Novelle kann im Vergleich zur heutigen Regelung zusätzliche Vorgaben enthalten. Diese sind nicht Teil des Angebotes. Die Umsetzung der Vorgaben kann zu zusätzlichen Kosten führen, insbesondere bei Kennzeichnungs-, Kontroll- und Detektionssystemen. 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 29
Voraussichtliche Zeitschiene ▪ Bis Ende Mai (?) 2019: Risikobeurteilung transponderbasierter BNK ▪ anschließend: Behördenabstimmung über das Ergebnis der Risikobeurteilung ▪ Bis zur politischen Sommerpause (?): Entwurf der neuen AVV wird den Verbänden zur Abstimmung zugeleitet ▪ Nach der politischen Sommerpause: finale Abstimmung und Vorlage zur Verabschiedung der neuen Regelung ▪ Ende 2019 Inkrafttreten der neuen AVV ▪ Ab 01.07.2020: verpflichtende Ausstattung aller Windparks mit BNK 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 30
Willkommen zum Dialog. Quantec Sensors GmbH Tel.: +49(0)511-474048-0 Krendelstr. 32 Fax: +49(0)511-474048-19 30916 Isernhagen E-Mail: info@quantec-sensors.com www.quantec-sensors.com 14.05.2019 Quantec Sensors GmbH: EnSaG / EEG Novelle 31
Thema 1: Feuer Frei! – BNK sicher und bezahlbar 2 - Passivradar Marvin Friedrichsen | PARASOL GmbH & Co. KG www.vsb.energy energy for you
Damit die Nacht dunkel bleibt – Flugbefeuerung nach Bedarf mit dem Passiv-Radar-System PARASOL Marvin Friedrichsen Vertriebsleiter & Projektingenieur Tel.: 04674 / 96 29 - 20 E-Mail: MF@dirkshof.de
Das Parasol-System besteht aus folgenden Komponenten: - 3 Sensoreinheiten inkl. Turmbefestigung - 3 Parasol Auswerteeinheiten - 3 Kabelsätze (Antenne -> Recheneinheit) - 5 Connector-Einheiten zur Anbindung an die Flugbefeuerung des Windparks 34
Funktionsbeschreibung vom Passiv-Radar-System • Ein Passiv-Radar-System sendet zu keinem Zeitpunkt elektromagnetische Strahlung aus. Das System nutzt bereits bestehende Strahlung in Form von beispielsweise: DVBT-1 -2 oder LTE Strahlung. • Es werden drei Empfangsantennen im DVB-T 2 direkten Umfeld des Windparks Sender errichtet, sodass diese die reflektierenden Signale der Fluggeräte Empfangseinheit empfangen und auswerten. Anhand an WEA dieser Daten wird eine Virtuelle 3D Karte erstellt und das System kann selbstständig entscheiden ob die Flugbefeuerung eingeschaltet werden muss. 35
Darstellung eines Überwachungsbereichs durch das Parasol System Hier zu sehen ist der BNK Überwachungsbereich eines Windparks Ein Parasol System: - Überwacht in den Reußenkögen ein Areal von circa 18x19KM - Lässt sich im Bedarfsfall mit weiteren Clustern kombinieren - aktiviert sofort die Flugbefeuerung, sollte das System einen Fehler detektieren. (Maximale Sicherheit) - ist modular aufgebaut für einen möglichst kosteneffizienten Service/Tausch von Komponenten 36
Parasol Connector - Anbindung an die Flugbefeuerung Parasol_Präsentation_Marvin Friedrichsen_ Stand 06.05.2019 37
Passiv-Radar-System Vorteile Herausforderungen • keine Frequenzzuteilung erforderlich • Sensordislozierung • keine zusätzlichen elektromagnetischen • Signalstärken Auswertung Emissionen • DVB-T1 und DVB-T2 als Sender flächendeckend frei verfügbar • keine Witterungseinflüsse • dreidimensionale Ortung der Ziele • aktiviert sofort die Flugbefeuerung, sollte das System einen Fehler detektieren (Maximale Sicherheit) • Anwohnerakzeptanz • Modularer Aufbau des Systems 38
Projektablauf 39
Damit die Nacht dunkel bleibt. Marvin Friedrichsen Parasol GmbH & Co. KG Sönke-Nissen-Koog 58 25821 Reußenköge T: +49 4674 9629-0 MF@dirkshof.de www.passivradar.de
Thema 1: Feuer Frei! – BNK sicher und bezahlbar 3 - Transponder Lennard Klümper | RECASE Regenerative Energien GmbH www.vsb.energy energy for you
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung mit Transpondertechnik Produktvorstellung VSB Wissensforum 2019 09.05.2019
Hintergrund Rechtliche Rahmenbedingungen • Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) • Die Pflicht kann technologieoffen erfüllt werden (Aktivradarsystem, Passivradarsysteme wie auch Sekundärradarsystem/Transponder) • Aufnahme der Transponderlösung in die AVV noch ausstehend • Allgemeine Transponderpflicht für Luftfahrzeuge in allen Lufträumen bei Nacht voraussichtlich ab dem 1. August 2019 Produktvorstellung VSB Wissensforum
Transponderfunktion Transponder – Gerät, das Funksignale empfangen, senden und automatisch beantworten kann Produktvorstellung VSB Wissensforum
Transponderfunktion Transpondertechnologie in der Luftfahrt: • Strikte nationale und internationale Sicherheitsstandards für Luftfahrtzulassungen • Zuverlässiger Einsatz bei sehr hohen Sicherheitsanforderungen: • Flugsicherung • Kollisionswarnung Produktvorstellung VSB Wissensforum 45
Transponderfunktion Regelmäßige Transponder Aussendungen (Mindestens 1 mal pro Sekunde) TCAS Abfragen Antworten Antworten Radar Abfragen Produktvorstellung VSB Wissensforum
Transponderfunktion Mindestens eine, maximal mehrere hundert Aussendungen pro Sekunde. Produktvorstellung VSB Wissensforum
Systemintegration Produktvorstellung VSB Wissensforum 48
Systemintegration Produktvorstellung VSB Wissensforum 49
Systemintegration Transponderempfänger-Abdeckung Onshore Beispiel: Windpark mit 35 WEA Ziel: Ermittlung einer größtmöglichen Abdeckung bei minimaler Anzahl von Empfängern Produktvorstellung VSB Wissensforum 51
Referenzen Erfahrungen mit transponderbasierter BNK • 2005: Erster Feldversuch im Rahmen der HIWUS-Studie • 2008: Installation in einem Windpark für die Fliegerstaffel Fuhlendorf der Bundespolizei • 2017: Seilbahn-Befeuerung der Arlberger Bergbahnen • 2018: Testinstallation in Österreich, Windenergieanlagen im Umfeld von Wien Produktvorstellung VSB Wissensforum 52
Transponder-BNK …im Überblick • Multisensorsystem • Luftfahrttaugliche Komponenten mit hohen Sicherheitsstandards • Hoher Grad an Skalierbarkeit und Vernetzbarkeit • Bereits 12.000 Einheiten in anderen Anwendungen im Betrieb • Bewährte Technik aus der Flugsicherung …und seine Vorteile • Einfache Installation: Antennenträger und Kompaktschaltschrank im Maschinenhaus • Einfache Parkintegration • Keine Radarstrahlung oder Funkabfrage • Kostengünstig auch für kleine WP • Einfache, gute Lösungen kurzfristig verfügbar Produktvorstellung VSB Wissensforum 53
Transponder-BNK Bei Interesse und Fragen • Bieten wir gerne Telefonate mit unseren Geschäftsführern an oder • freuen uns auf Ihre Anfrage zu einem indikativen Angebot für Ihren Windpark Lanthan GmbH & Co. KG Tel: +49 (0)421 696 465-0 E-Mail: info@lanthan.eu AIR Avionics Garrecht Avionik GmbH Tel: +49 (0)6224 98 96 999 E-Mail: support@air-avionics.com RECASE Regenerative Energien GmbH Tel.: +49 (0)4621 42166-55 /-41 E-Mail: info@recase.de Produktvorstellung VSB Wissensforum 54
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Lennard Klümper – 04621/4216640 – lkl@recase.de
Die Wahrheit liegt im Feld Reflexion eines technischen Betriebsführers Georg Meyer | VSB Service GmbH www.vsb.energy energy for you
Gliederung • Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - Vorgehen als VSB Gruppe • Lösungsansätze der WEA-Hersteller • Ausnahmeregelungen (Überblick) VSB WISSENSFORUM 2019 energy for you | 57
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Vorgehen als VSB Gruppe energy for you | 58
Aktueller Stand Technische Bestandsaufnahme Marktrecherche Technische Klärung Klärung Genehmigungsaspekte Technische Planung Bewertung & Empfehlung Finanzierungskonzept Projektmanagement Realisierung Betrieb Aktueller Stand … VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 59
Lösungsansätze der WEA-Hersteller Ein kurzer Überblick 14.05.2019 energy for you | 60
Schnittstelle Angebote BNK-System Angebote verfügbar Schnittstelle ab verfügbar BNK ab ab Mai 2019 Mitte Mai Ja nach Änderung (Kooperation LANTHAN) 2019 AVV verfügbar bereits bereits Vestas Inteli-Light bereits verfügbar (keine Transponderlösung) verfügbar verfügbar k.A. k.A. k.A. k.A. (bis Änderung AVV) (bis Änderung AVV) (bis Änderung AVV) (bis Änderung AVV) verfügbar seit ab sofort aktuell (Bearbeitungszeit: entfällt 2019 2-3 Wochen) nicht VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 61
Ausnahmeregelungen Ein kurzer Überblick 14.05.2019 energy for you | 62
Ausnahmeregelungen (Überblick) § 9 Abs. 8 Satz 5 EEG 2017: „Von der [BNK-]Pflicht […] kann die Bundesnetzagentur auf Antrag im Einzelfall insbesondere für kleine Windparks Ausnahmen zulassen, sofern die Erfüllung der Pflicht wirtschaftlich unzumutbar ist.“ Hinweispapier der BNetzA und Vorschlag für ein Antragsformular erstellt und aktuell in der Abstimmung. VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 63
Ausnahmeregelungen (Überblick) • Bestandsanlagen, mit maximal 3 Jahren Betriebslaufzeit ab Beginn der BNK-Pflicht • Einzelne Bestandsanlagen, mit mindestens 10 km Entfernung zur nächsten WEA • Anlagen, bei denen die voraussichtlichen Kosten zur Ausstattung mit einem BNK-System 3 % der voraussichtlichen Umsatzerlöse bis zum Ende der Förderdauer der Windenergieanlage übersteigen VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 64
Ausnahmeregelungen (Überblick) • Bestandsanlagen, mit maximal 3 Jahren Betriebslaufzeit ab Beginn der BNK-Pflicht • Einzelne Bestandsanlagen, mit mindestens 10 km Entfernung zur nächsten WEA • Anlagen, bei denen die voraussichtlichen Kosten zur Ausstattung mit einem BNK-System 3 % der voraussichtlichen Umsatzerlöse bis zum Ende der Förderdauer der Windenergieanlage übersteigen VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 65
Ausnahmeregelungen (Überblick) • Bestandsanlagen, mit maximal 3 Jahren Betriebslaufzeit ab Beginn der BNK-Pflicht • Einzelne Bestandsanlagen, mit mindestens 10 km Entfernung zur nächsten WEA • Anlagen, bei denen die voraussichtlichen Kosten zur Ausstattung mit einem BNK-System 3 % der voraussichtlichen Einnahmen (Umsatzerlöse) bis zum Ende der Förderdauer der Windenergieanlage übersteigen VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 66
Ausnahmeregelungen (Überblick) ℎ ∗ ∗ max ( , ) = 1096 ∗ 100 Ein: Erwartete Einnahmen in € Whist: in den vergangenen drei Kalenderjahren insgesamt eingespeiste Energiemenge in kWh trest: Zeit zwischen Beginn der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung und dem Ende der Zahlungsansprüche nach dem EEG in Tagen aW: anzulegender Wert in Cent/kWh MMW: durchschnittlicher Monatsmarktwert der letzten zwölf Kalendermonate in Cent/kWh VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 67
Ausnahmeregelungen (Überblick) Beispiel: Windpark in Ostsachsen 6 ENERCON E-66 [1.8 MW] 1. + 2. Ausnahmeregeln entfallen 38.536.316 ℎ ∗1.645 ∗ 9,9 / ℎ = 1096 ∗100 ℎ ∗ ∗ max ( , ) = 1096 ∗ 100 nnahmen in € = 6.135.629 EUR = insgesamt ngenen drei Kalenderjahren ∗ 3 % eingespeiste Energiemenge in kWh = 184.069 EUR en Beginn der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung und dem Ende der prüche nach dem EEG in Tagen r Wert in Cent/kWh cher Monatsmarktwert der letzten zwölf Kalendermonate in Cent/kWh VSB WISSENSFORUM 2019 14.05.2019 energy for you | 68
Herausforderungen • Gesetzliche Rahmenbedingungen (Entwicklung & Auslegung) • Schnittstellen (operativer Betrieb, Verfügbarkeit, etc.) • Wartung und Nachweiserbringung Ihre Fragen, unsere Diskussion. 14.05.2019 energy for you | 69
Thema 2: Zukunftsoptionen in der Vermarktung von Windstrom www.vsb.energy energy for you
Business Case Corporate PPA: Praxiserfahrungen & Deutschland-Check Thomas Winkler | VSB Holding GmbH www.vsb.energy energy for you
Corporate PPAs 14.05.2019 energy for you | 72
Corporate PPAs Marktvolumen 2018 • Wachstum von 2,2GW in 2014 auf 8,7GW in 2018 • 1,9 GW in EMEA • PPA’S in neuen Märkten: Spanien, Italien, Polen, Deutschland Source: Bloomberg New Energy Finance 14.05.2019 energy for you | 73
Corporate PPAs Europäische PPA’s seit 2015 Source: IHS Markit 14.05.2019 energy for you | 74
Praktische Erfahrungen 14.05.2019 energy for you | 75
Das Erste Automotive-PPA in Europa • Mercedes-Benz Manufacturing Poland als Abnehmer • 22 Windenergieanlagen des Taczalin Windparks werden grüne Energie für das Werk Jawor liefern • Jährliche Produktion von 109GWh wird den Gesamtbedarf der Anlage decken • VSB als alleiniger Lieferant von elektrischem Strom 14.05.2019 energy for you | 76
Direktbelieferung vs. sleeved PPA Angebot und Nachfrage I 49.000 44.000 39.000 34.000 29.000 24.000 19.000 14.000 9.000 4.000 -1.000 14.05.2019 energy for you | 77
Direktbelierferung vs. sleeved PPA Angebot und Nachfrage II – Monat Mai 44.000 39.000 34.000 29.000 24.000 19.000 14.000 9.000 4.000 -1.000 14.05.2019 energy for you | 78
Minimierung der Angebots-Nachfragelücke? • Nachfrageverlagerung? • Energiespeicherung? • Zusätzliches PV-Projekt? Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 79
Direktbelierferung vs. sleeved PPA Angebot und Nachfrage II – Monat Mai 44.000 39.000 34.000 29.000 24.000 19.000 14.000 9.000 4.000 -1.000 14.05.2019 energy for you | 80
Deutschland - Check Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 81
Status quo • Ausschreibungssystem ist immer noch attraktiver als ein PPA • Staat als Abnehmer (über 20 Jahre) vs. Industrieunternehmen • Nicht den Schwankungen des Marktes ausgesetzt • Möglicher Upside durch Wechsel in den Markt bei steigenden Strompreisen • Fokus der Branche liegt auf “Ü21-PPA’s” • Zwang sich nach auslaufen der EEG-Vergütung mit Weiterbetrieb zu beschäftigen • Corporate-PPA’s nicht wirklich attraktiv im Ü21-Bereich • Corporate PPA’s sind relativ komplex • “Kritische Masse” muss erreicht werden • Kurze Laufzeiten aufgrund Standsicherheit Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 82
Hindernisse für Corporate PPA’S in Deutschland • Doppelvermarktungsverbot grünen Stroms • AGB-Beschränkungen erlauben keine Verträge im B2B-Bereich, die länger als 10 Jahre laufen • Sicherstellung der “bankability” des PPA-Offtakers: • Kommen nur DAX-Konzerne in Frage? • Welche Garantien geben beide Seiten • Begriff des Eigenverbrauchs durch die “räumliche Nähe” beschränkt ➔ Räumliche Nähe kann bereits durch eine Straße nicht mehr gegeben sein. Präsentationstitel 14.05.2019 energy for you | 83
Vielen Dank 14.05.2019 energy for you | 84
Thema 2: Zukunftsoptionen in der Vermarktung von Windstrom Post EEG – Vermarktung in Deutschland Sara Gravdal | MVV Trading GmbH www.vsb.energy energy for you
Post-EEG Vermarktung in Deutschland Sara Gravdal MVV Trading GmbH Dresden, 09.05.2019
Agenda Definition PPA Funktionsweisen Strommarktpreise und Kosten Für wen sind PPAs interessant? Fazit 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Definition – Mögliche Formen des PPA PPA = Power Purchase Agreement Corporate PPA Merchant PPA Physische Lieferung Finanzieller Ausgleich • Vereinbarung zwischen Erzeuger – • Finanzielle Sicherheit für den Erzeuger (Versorger) – Abnehmer / Investor mittels Hedge • Energie wird geliefert wie erzeugt • Preismechanismen • Abnahme der gesamten, erzeugten • Fix Energie • Indiziert • Differenz zwischen Bedarf und • Variabel Lieferung muss ausgeglichen werden • „floors and collars“ (ggf. Versorger) • Virtuelle Parks 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Funktionsweise von PPAs Merchant-PPA Strom + HKN Vergütung Strom + HKN Corporate-PPA 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Strommarktpreise und Kosten Entwicklung - Cal 21 Baseload • Beinahe Verdopplung der Preise innerhalb von ca. 6 Monaten • Weitere Preisunsicherheiten für die Zukunft • PPA-Preis korreliert mit Terminmarktpreis-Entwicklung → Richtiges Timing für den Geschäftsabschluss ist wichtig! Quelle: www.eex.com 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Strommarktpreise und Kosten Wert der Windenergieeinspeisung Quelle: eigene Darstellung 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Strommarktpreise und Kosten Entwicklung des Marktwertes von EE-Strom • Aktuell gibt es (noch) keinen wirklichen Markt (und daher auch ‚offiziellen‘ Preis) für Post- EEG-Strom -> Markt entwickelt sich gerade • Proxy: Preisentwicklung Norwegischer ‚Wasserstrom‘ • Ähnliche Preisentwicklungen für andere Grünstromqualitäten • 2020 (und je Folgejahr) ca. 0,05 EUR/MWh Aufschlag • Steigendes Interesse an Post-EEG-Strom kann gerade in der Industrie registriert werden, insbesondere auch PPA-Qualität • Sonderkonstrukte (Direktbelieferung etc.) eher die Ausnahme → andere Erlösmöglichkeiten 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Strommarktpreise und Kosten Weiterbetriebskosten einer WEA Kostenpositionen Einnahmenbedarf Weiterbetrieb (ct/kWh) (Mittelwerte) „Fortsetzung Konzept „Optimiertes Konzept“ „Low Budget-Konzept“ aus 2. Dekade“ Wartungs- und Reparaturkosten 1,6 1,2 0,8 Weitere Betriebskosten 0,96 Kosten zur Erlangung der 0,33 Weiterbetriebserlaubnis Mindestrendite-Erwartung 0,75 Summe nach Strategie 3,6 3,2 2,8 Quelle: Deutsche Windguard (eigene Darstellung) 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Risikovarianten für PPA PPA Vergütung und Risiko für den Anlagenbetreiber Marktwertrisiko beim Marktwertrisiko beim Marktwert Vermarkter Anlagenbetreiber Windertrag Fixpreis für Stromproduktion Mengenabhängiger Fixpreis Techn. Vermarkter übernimmt Windpark übernimmt Verfügbarkeit Verfügbarkeitsunsicherheit Verfügbarkeitsgarantie Abregelung Keine Abregelung Abregelung ohne Ausgleich Standsicherheit Nicht vorhanden Vorhanden 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Vergütungsvarianten im Weiterbetrieb Risiko 1. Spotvergütung Erzeugte Menge * Spotpreis Dayaheadauktion - DL-Abschlag + Vermarktungsoptimierung 2. Marktwertvergütung zzgl. Betriebs- Erzeugte Menge * Marktwert Wind Onshore - DL-Abschlag + führungs- Vermarktungsoptimierung option 3. Festpreis / PPA (Power Purchase Agreement) Erzeugte Menge * Festpreis Sicherheit 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Für wen sind PPAs interessant ? Übersicht Betreiber – Corporate PPA Abnehmer – Corporate PPA • Ausreichender (Fix-)Preis • Fixierung Strombezug (nicht ohne Risiko) ggf. mit Aufschlägen • Hohe Sicherheit (10 - 15 Jahre) • Grüner Strom • Bonität Abnehmer • Verfügbarkeit und Mengenrisiko • Geringe Kapitalkosten • Außendarstellung • Außendarstellung • Partnerschaft • Partnerschaft Betreiber – Merchant PPA Abnehmer – Merchant PPA • Zukünftige Preisentwicklung (Spekulation) • Zukünftige Preisentwicklung (Spekulation) • Indexierung und Laufzeit • Indexierung und Laufzeit • Ausgleichsmechanismen • Ausgleichsmechanismen • Verfügbarkeit und Mengenrisiko • Verfügbarkeit und Mengenrisiko • Partnerschaft • Partnerschaft 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
Fazit Auf einen Blick • Unterschiedliche Ausprägungen und Laufzeiten des PPA möglich • Ermöglicht langfriste Preisab- sicherung für Erzeuger und Ver- braucher - jedoch abhängig vom jeweils aktuellen Preisniveau • ‚Carbon-Neutral‘ Ziele können hiermit erreicht werden • Wichtig: Verlässlicher und erfahrener Partner bei der Bewertung des Strompreisrisikos 09.05.2019 MVV Trading GmbH - Post-EEG - Vermarktung in Deutschland
•Fragen? Gerne! Sara Gravdal MVV Trading GmbH Produktmanagerin T +49 621 290 3803 M +49 171 8107959 sara.gravdal@mvv.de Ein Unternehmen in der Metropolregion Rhein-Neckar
Vielen Dank www.vsb.energy Präsentationstitel energy for you
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